flüssige Form, nämlich in die Geldform zu verwandeln. Dies geschieht durch
reichliche Ausgabe von uneinlösbaren Zwangskurs-Banknoten und von Kriegsdarlehns-Kassenscheinen,
 welch letztere von den an die Reichsbankstellen angegliederten
 Lombardkassen zur Ausgabe gelangen. Diese Kassen lombardieren
Effekten, Waren und sonstige bankmäßige Pfänder. Die Reichsbank bedarf, wenn
sie sich als Kriegsbank auftun soll und muß, angegliederter Spezial-Lombardkassen
 deshalb, weil ihre eigene Lombardkraft zu gering bemessen ist. Lombard
gilt nämlich aus banktechnischen Gründen nicht als Notendeckung, und soll dieser
Grundsatz aus währungspolitischen Rücksichten auch in kritischer Zeit aufrechterhalten
 bleiben.
Aus dem Gesagten folgt, daß bei Kriegsausbruch etwa entstehender Goldhunger
 des Publikums aus Rücksichten für das öffentliche Wohl zwar nicht gestillt
 werden kann, wohl aber der kaum ausbleibende Geldhunger. Metall wird
nur in geringen Mengen geboten werden können, wohl aber Zirkulationsmittel in
genügender Menge, und zwar solche Geldmittel, die den Reichsadler und die
Reichsgarantie an der Stirne tragen. Und’ dieser Ausblick auf einen gewaltigen
von Reichs wegen geschaffenen Geldfonds dürfte vermutlich genügen, um alle
aus der Lage sich ergebenden Ansprüche zu befriedigen und allen Schwierigkeiten
gerecht zu werden,“ —
Das beste Wechsel-Portefeuille nutzt der Bank nichts, wenn kein Rediskonteur,
 und ein großer Bestand erstklassiger Effekten läßt sich in kritischen
 Zeiten nicht verwerten, wenn kein Lombardnehmer vorhanden ist.
Wenn alles andere versagt, die letzte Instanz als großer Rediskonteur und
Pfandnehmer bleibt in Deutschland die Deutsche Reichsbank; sie ist
„oberster Garant der allgemeinen volkswirtschaftlichen Liquidität“ (Stroell).
Dies bedeutet nun nicht, daß die anderen Banken blind auf die Hilfe
der Reichsbank vertrauen und unbekümmert um Krisen- und Kriegszeiten
wirtschaften sollen, sondern der Reichsbank wird die Erfüllung ihrer Aufgabe
 auch nur möglich, wenn sie hierbei von den Kreditbanken unterstützt
 wird, indem diese schon in Friedenszeiten, unbekümmert um die
Rentabilität, nach immer größerer Liquidität streben. Ein Liquiditäts-Schema
für den Krieg ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Die Reichsbank kann weiter die im Kriege erfolgende außergewöhnliche
 Belastung auch nur aushalten, indem ihr sofort nach der Kriegserklärung
 der Kriegsschatz übergeben wird, auf Grund dessen sie den
dreifachen Betrag an Banknoten ausgeben darf, und indem die staatlichen
Notmaßregeln (s. Anm. S. 386) in Kraft treten.
Wenn die Kreditbanken und die Reichsbank schon im Frieden sich
in der erwähnten Weise für den Krieg rüsten, und wenn sie nach Ausbruch
 eines Krieges die Durchführung der finanziellen Hilfsmaßregeln des
Staates sichern und so seine Notpolitik unterstützen, dann brauchen wir
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