und Assessoren, oder Leute, die ihr Studium aus irgend einem Grunde aufgeben
 mußten, verabschiedete jüngere Offiziere, Techniker usw. Daneben
gibt es solche, die von vornherein die Absicht hatten, zur Bank zu
gehen, die aber, als Vorbereitung für diesen Beruf eine Anzahl Semester
an einer Handelshochschule, Universität oder Technischen Hochschule
studiert haben und als Diplominhaber, als Dr. rer. pol. oder als Dr. jur.
als Lehrlinge eintreten. Assessoren, die sich ein Jahr haben beurlauben
lassen, um dann wieder in den Staatsdienst zurückzukehren, werden, sofern
 sie Konnexionen haben, oft von Banken als Volontäre informatorisch
beschäftigt. Söhne von Bankdirektoren, Bankiers, Großindustriellen usw.
suchen mitunter ebenfalls auf diese Weise den Bankbetrieb kennen zu
'ernen. Nebenbei bemerkt: In vielen Fällen bleibt es beim Versuch. —
Ich habe aus der Praxis heraus die Verhältnisse geschildert, um zu
zeigen, wie dem Herkommen und der Bildung nach ganz verschiedenartige
 Elemente im Bankgewerbe tätig sind, die, sofern sie nicht eine
bevorzugte Stellung (Kassierer, Prokurist, Depositenkassen- Vorsteher usw.)
einnehmen, alle die Kollektivbezeichnung „Bankbeamte“ führen. Während
aber in sehr vielen anderen Berufen die Vorschriften betr, Schulbildung
usw. verschärft worden sind, haben im Bankbeamtenstande umgekehrte
Prinzipien Anwendung gefunden: Die Zulassungsbedingungen sind oft
wesentlich herabgesetzt worden, und es gibt Bankfirmen, die Lehrlinge
ainstellen, die nur Gemeindeschulbildung besitzen.
Andererseits haben die Bankdirektoren und Bankiers selbst ein gewisses
 Interesse daran, daß das Niveau des Standes nicht zu sehr herabgedrückt
 wird. Der Bankbeamte nimmt nach wie vor eine Vertrauensstellung
 ein. Er muß sehr korrekt arbeiten, denn Fehler kosten meist
viel Geld, und Schnell und gewissenhaft seine Obliegenheiten erfüllen.
Wer mit Sorgen ums tägliche Brot zu kämpfen hat, ist hierzu naturgemäß
nicht imstande, und der Versuchung, sich fremde Gelder anzueignen,
haben manche, die sich in prekärer Lage befunden haben, nicht widerstanden.
 So besteht weiter bei vielen Banken die Vorschrift, daß nur
diejenigen Beamten — Kassenboten und Unterbeamte werden hiervon
nicht berührt — heiraten dürfen, die ein Jahreseinkommen (Gehalt, Tantieme,
 sichergestellten Zuschuß) von mindestens 3000 M besitzen. Zuwiderhandelnden
 wird am nächsten Termin gekündigt. Auch das Schuldenmachen
 ist selbstverständlich verboten, dagegen werden Beamten, die
ünverschuldet in Not geraten sind, immer bereitwilligst durch die Direktion
 Unterstützung finden.

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