höherem Maße als bisher an der Lösung volkswirtschaftlicher Fragen
mitarbeiten können, Aufklärung und Belehrung über die Einrichtung von
Bank und Börse weiten Schichten der Bevölkerung zukommen lassen, und
indem er in dieser Weise den Interessen der Allgemeinheit dient, wird
er sich den Dank und die Hochachtung seiner Mitmenschen erwerben. —
Eine besondere Stellung nehmen die Beamten der staatlichen
Bankinstitute ein. Die Gehaltsverhältnisse sind hier noch einheitlicher
als bei den Privatbanken geregelt, und der Beamtencharakter kommt noch
deutlicher zum Ausdruck, Gemeinsam ist diesen 4 Staatsinstituten: Reichsbank,
 "Seehandlung, Preußische Central-Genossenschaftskasse und Königlich
 Bayerische Bank, daß für die Annahme der Beamten bestimmte, bei
den einzelnen Instituten verschiedene, Vorschriften!) hinsichtlich Alter,

1) Die näheren Bedingungen werden Interessenten auf Wunsch von der betr.
Bank-Direktion zugesandt, Die Reichsbank stellt folgende Anforderungen:
Die Reichsbank nimmt junge Kaufleute nur dann in ihren Dienst, wenn sie
deren bedarf und macht den Eintritt von folgenden Bedingungen abhängig:
Der Bewerber muß unverheiratet, körperlich gesund, und ohne auffallende
Bildungsfehler sein; er hat sich über seine gute Führung gehörig auszuweisen
und darf keine Schulden haben;
er muß seiner Militärpflicht genügt haben oder militärfrei sein; jedoch können
— falls sämtliche übrigen Bedingungen erfüllt sind — Anstellungsgesuche
schon während der Militärdienstzeit eingereicht werden;
er darf bei der Einberufung nicht über 26 Jahre, wenn er seiner Militärpflicht
 genügt hat, nicht über 27 Jahre alt sein;
er muß die Reife für die erste Klasse eines Gymnasiums, eines Realgymnasiums
 oder einer Ober-Realschule durch den Besuch einer solchen Lehr-Anstalt
 erlangt haben oder eine dementsprechende Schulbildung durch das
Abgangszeugnis einer anderen höheren Lehranstalt nachweisen;
er muß in einem Bank- oder in einem anderen namhaften Handlungshause
die Handlung ordnungsmäßig erlernt haben und dann noch einige Zeit in
einem solchen als Handlungsgehilfe tätig gewesen sein — zusammen mindestens
 3!/, Jahre —.
Die Anstellungsgesuche sind an den Präsidenten des Reichsbank-Direktoriums
zu richten und müssen von den nach dem Vorstehenden erforderlichen Schul-,
Militär-, und kaufmännischen Zeugnissen sowie einem eigenhändig geschriebenen
Lebenslauf begleitet sein,
Bewerber, die den vorstehenden Bedingungen entsprechen, werden in der Anwärterliste
 aufgenommen und nach Bedarf einberufen. Kann die Einberufung vor
Überschreitung der Altersgrenze nicht erfolgen, so wird der Bewerber in der Anwärterliste
 gestrichen.
Die Annahme erfolgt zunächst nur auf Probe gegen I14tägige Kündigung und
vier Mark Diäten, Die förmliche Aufnahme in den Reichsbankdienst ist von dem
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