Ein Wechsel der Beamten durch Übergehen von einer Bank zur anderen,
der weder im Interesse der Beamtenschaft noch in dem der Bank
liegt, findet auch nur ganz vereinzelt statt, Eine Zeit lang suchten ihn
die Leitungen der D-Banken überhaupt zu unterbinden. Sie schlossen im
Herbst 1906 ein Abkommen, in dem sie sich verpflichteten, keinen Beamten
 zu engagieren, der bei einer der anderen Kartellbanken sich in
ungekündigter Stellung befände. Durch Intervention der Bankbeamten-Vereine
 ist diese Maßregel, die praktisch wenig Bedeutung hatte, aber
geeignet war, Erbitterung unter den Bankbeamten hervorzurufen, bald
wieder aufgehoben worden.
Entlassungen von Beamten gehören bei den Großbanken und auch bei
der Mehrzahl der anderen Banken und größeren Privatfirmen zu den
Seltenheiten, erfolgen aber wohl niemals wegen Mangel an Beschäftigung.
Auch wegen schlechter Leistungen setzt man nur selten jemand auf die
Straße, Ein einsichtiger Personalchef versucht zunächst, durch Versetzung
des Betreffenden in eine andere Abteilung bessernd einzuwirken, nötigenfalls
 bleiben die üblichen Zulagen aus. Ein „Wegloben“ kommt mitunter
natürlich auch vor. Wer sich. aber Unredlichkeiten hat zu Schulden
kommen lassen, für den ist es natürlich auf alle Zeit ausgeschlossen, jemals
 wieder einen Posten im Bankbetriebe zu erhalten.
Im Interesse der Bank liegt es, einen Stamm von zuverlässigen Beamten
 zu besitzen, die eingearbeitet sind und den Betrieb kennen. Zu
diesem Zweck sollten sie, was aber leider meist nicht geschieht, häufig
ihre Tätigkeit wechseln. Um die Beamten an die Bank zu fesseln, dienen
die üblichen Zulagen, die mit dem Dienstalter steigenden Chancen, einen
besseren. Posten zu erhalten, ein mit der Dienstzeit steigender Urlaub,
Anwartschaft auf interne Pensions- und Hilfskassen und — auf eine
Jubiläumsspende. Es ist bei einer Anzahl Banken eingeführt, nach 25 jähriger
Dienstzeit im Institut, ein Halbjahrsgehalt oder eine andere bestimmte
Summe dem Jubilar zu überreichen, Nach 40 und 50jähriger Dienstzeit
wiederholen sich diese Extra-Gratifikationen.
Bei Bankjubiläen . oder bei besonderen Gelegenheiten, z. B. bei sehr
lebhaften Geschäft, oder infolge von anhaltender Teuerung ist es bei
mehreren Banken üblich, ihren sämtlichen Beamten eine Gratifikation
bezw. Teuerungszulage in Höhe eines Monats- oder Halbmonatsgehaltes
zu überreichen,
Ein Stück Lohnproblem war die Errichtung der neutralen Pensionskasse.
 Lange vor dem Versicherungsgesetz hatten die Bankbeamten in

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