Während die Bestimmungen über die Konkurrenzklausel durch Gesetz
vom 10. Juni 1914, das mit dem 1ı, Januar 1915 in Kraft tritt, neu
geregelt worden sind, stehen die Frage der Gratifikation pro rata temporis!),
 der Ausbildung von Lehrlingen, betr, Pfändungsgrenze des Gehalts
u, a. noch auf der Tagesordnung und harren befriedigender Lösung.

3, Die Bankbeamten-Organisationen.

Wenn die Bankbeamten heute in sozialer Beziehung viel mehr als
Angestellte anderer Erwerbszweige erreicht haben, so verdanken sie dies
nicht zum geringen Teil den Männern, die an der Spitze der Bankbeamten-
 Vereine gestanden und in weiser Taktik auf dem Boden der
gegebenen Verhältnisse „praktische Standesarbeit“ geleistet haben. Die
Sonderheit des Standes erheischte eine eigene Standesvertretung.
Im Dezember 1890 ist der Verein der Bankbeamten in Berlin
errichtet worden. Er bezweckt?2): ‘

die Wahrnehmung der Interessen seiner Mitglieder in materieller, wissenschaftlicher
 und sozialer Beziehung, sowie den Betrieb eines Krankenkassen-Unternehmens
 auf Grund der jeweils bestehenden reichsgesetzlichen Bestimmungen und
hat seinen Sitz in Berlin,
Zur Erreichung seines Zweckes stellt sich der Verein folgende Aufgaben:
Stellenvermittlung,
Unterstützung der Mitglieder bei Stellenlosigkeit und in anderen Notlagen,
Gewährung freier ärztlicher Behandlung und freier Arznei,
Errichtung einer Hilfskasse für Krankheits- und Sterbefälle,
Unterstützung von Witwen und Waisen (Witwen- und Waisen-Unterstützungs-Fonds),

Verschaffung von Vergünstigungen beim Einkauf von Waren, sowie beim Besuch
 von Bädern, Theatern, Konzerten usw.,
Förderung der allgemeinen und fachwissenschaftlichen Bildung durch Unterhaltung
 einer Bibliothek, durch Abhaltung von Vorträgen, sowie durch bankwissenschaftliche
 Vorlesungen,

*) Im Geschäftsbericht des Deutschen Bankbeamten-Vereins für 1912
wird gesagt: „Es muß ausgesprochen werden, daß wir die Verweigerung der
Gratifikation pro rata temporis als mit den guten Sitten nicht für vereinbar erklären
 können. Wenn die beim Engagement in Aussicht gestellte Summe benutzt
wird, um jemanden über die Zweitausendmarkgrenze bei der Alters- und Invalidenversicherung
 zu bringen, dann soll man sie auch in allen Fällen aufrecht
erhalten‘,
?) Die Angaben sind dem vom Verein (Berlin W. 8) herausgegebenen Jahrbuch
 für 1914 entnommen,
16%