hilfsbedürftige Vereinsmitglieder, sowie deren Hinterbliebene, nach Möglichkeit
 zu unterstützen.
Parteipolitische und religiöse Bestrebungen sind ausgeschlossen,
Er sucht diese Zwecke insbesondere zu erreichen durch:
Mitarbeit aller seiner Mitglieder,
Ernennung von Vertrauensmännern,
Errichtung von Zweigvereinen und OÖrtsgruppen mit Vorstand, welche
der Hebung des Standesbewußtseins und des Gefühls der Zusammengehörigkeit
 der Kollegen der Fortbildung derselben, der Lehrlingsausbildung
 und der Pflege der Geselligkeit dienen und lokale Vergünstigungen
 herbeiführen sollen,
Selbsthilfe und durch Einwirkung auf die Arbeitgeber und deren berufliche
 Vertretungen,
Einwirkung auf die Gesetzgebung und auf die in Betracht kommenden
Organe des öffentlichen Lebens,
Veranstaltung und Ausarbeitung von Erhebungen über die sozialen und
wirtschaftlichen Verhältnisse der Bankangestellten ?),
Wohlfahrtseinrichtungen (Unterstützungsfonds, auch für Stellenlose), Rechtsschutz
 usw.,
eine für Firmen und Mitglieder unentgeltliche „Stellenvermittlung“,
Lieferung der „Bankbeamten-Zeitung“‘ und des „Taschenbuches für
Bankbeamte‘ an die Mitglieder,
Vermittlung von Vergünstigungen aller Art.
Der Verein unterscheidet ordentliche, außerordentliche, unterstützende und
Ehrenmitglieder,
I. Die ordentliche Mitgliedschaft können alle männlichen Personen erwerben,
 welche die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen, das 21. Lebensjahr
vollendet haben und zur Zeit ihrer Anmeldung in Banken, Bankgeschäften, Kreditgenossenschaften
 oder bei Kursmaklern kaufmännisch tätig sind oder vor längstens
 drei Jahren tätig waren.
Dasselbe gilt für Ausländer mit der Maßgabe, daß diese bei Erwerb der Mitgliedschaft
 bereits in Deutschland oder dessen Kolonien in Stellung sein müssen.
Vorstandsmitglieder im Sinne des Gesetzes. Bankdirektoren und Firmeninhaber

*) Eine Erhebung über die wirtschaftliche Lage der Bankangestellten
will der Verein in die Wege leiten. Der Zentralvorstand hat der Juninummer
1914 der „Bankbeamten-Zeitung“ zu diesem Zweck einen ausführlichen Fragebogen
 beigelegt, in dem Angaben über das Gehalt, über den Bildungsgang, über
die Alters- und Invalidenversorgung, über die Arbeitszeit und dergleichen mehr
vorgesehen sind, Für die Bearbeitung des eingehenden Materials richtet der Verein
ein besonderes statistisches Bureau ein. In dem Aufruf, worin diese Maßnahmen
angekündigt werden, werden alle Berufsgenossen, ob zur Organisation gehörig
oder nicht, auch die weiblichen Angestellten, gebeten, sich an der Beantworlung
 der Umfrage zu beteiligen. Hier müßien, so bemerkt der Vorstand mit
Recht, alle organisatorischen Unterschiede verschwinden.

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