Pflege der Berufsstatistik und Aufklärung über die herrschenden Erwerbsyerhältnisse,
 sowie über Fragen rechtlicher, sozialer und wirtschaftlicher
Natur;
Herausgabe eines den sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Bankbeamten
 dienenden Verbandsorgans, sowie von Druckschriften und Broschüren,
 die der Beleuchtung und Kritik der Berufsverhältnisse dienen;
Unterstützung der Mitglieder; insbesondere Gewährung von Stellenlosen-,
Gemaßregelten-, Solidaritäts-, Notfall-, und Hinterbliebenen - Unterstützung;

Rechtsschutz in Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis, Rechtsrat in allen
anderen Fällen;
Unterstützung der stellensuchenden Mitglieder durch Auskunftserteilung und
Nachweis offener Stellen;
Einwirkung auf die Gesetzgebung, soweit sie die rechtliche, soziale und
wirtschaftliche Stellung der Bankbeamten betrifft (Überreichung von
Petitionen, Denkschriften, statistischen Erhebungen aller Art an die gesetzgebenden
 Körperschaften und die Behörden);
Pflege der Solidarität, Abhaltung von Versammlungen, Bankbeamtentagen,
Enqueten usw. in allen Orten des Deutschen Reiches;
Parteipolitische und religiöse Bestrebungen sind von der Tätigkeit des Verbandes
 ausgeschlossen,
Mitglieder des Verbandes können alle diejenigen Personen, ohne Unterschied
des Geschlechtes, werden, welche auf privaten Dienstvertrag
in Aktien-Banken, Bankgeschäften, Genossenschaftsbanken, bei Sparkassen,
Vermögensverwaltungen, Kursmaklern u, dergl. beschäftigt sind, oder
mindestens zwei Jahre in einem dieser Institute tätig waren,
Lehrlinge,
Vorbedingung ist die Anerkennung der Satzungen, Fest angestellte Beamte des
Reiches, der Bundesstaaten und sonstiger öffentlicher Korporationen bleiben von
der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, für die Ausbreitung des Verbandes und für die
Erreichung seiner Zwecke zu wirken, den Satzungen und allen verbindlichen Beschlüssen
 der Verbandsorgane — selbstunter Hintenansetzung persönlicher
Sonderinteressen — nachzukommen und die Beiträge pünktlich und portofrei
 zu entrichten.
Der monatliche Beitrag beträgt 1.50 M und ist im voraus zahlbar. Die Beiträge
werden durch Marken quittiert, die das Mitglied in das Buch einzukleben hat.
Für verloren gegangene Beitragsmarken, die nachweislich vom Mitglied gekauft
und bezahlt wurden, wird gegen Zahlung einer Gebühr von 50 Pf, pro Marke im
Mitgliedsbuch eine endgültige Bescheinigung von der Zentrale über erfolgte Zahlung
 geleistet. Lehrlinge zahlen monatlich 50 Pf. Beitrag. Sie erhalten dafür das
Verbandsorgan kostenfrei geliefert.
In außergewöhnlichen Fällen können vom Vorstande außerordentliche Beiträge
auf die Dauer von zwölf Monaten, aber nur bis zur Höhe je eines Monatsbeitrages
erhoben werden.