Weder ordentliche noch außerordentliche Beiträge können erlassen werden.
Krankheit oder Stellenlosigkeit heben die Verpflichtung zur Beitragszahlung nicht
auf, Eine Stundung der Beiträge ist nur bis zu drei Monaten gestattet nnd nur
gültig, wenn sie von der örtlichen Verwaltungsstelle im Mitgliedsbuch bescheinigt
ist, Beim Bezug einer Unterstützung werden die rückständigen Beiträge abgezogen.
Zur Charakterisierung der im Verein herrschenden Tendenzen diene
die beim 2. Verbandstage (Ostern 1914) vom Vorstand eingebrachte, einstimmig
 angenommene Resolution ?!): ;
„Der Verbandstag erblickt im Deutschen Bankbeamten- Verein eine Organisation,
die den sozialen Aufstieg der Bankbeamtenschaft hemmt nnd die gewerkschaftliche
 Arbeit zur Besserung der Lage der Kollegen gefährdet.
In Konsequenz dessen hält der Verbandstag die Bekämpfung des D. B. V, mit
allen Mitteln für eine erste und dringende Forderung. Er fordert daher den Vorstand
 auf, in dieser Bekämpfung nicht.zu erlahmen und weiter wie bisher Aufklärung
 über die im D. B. V. vorhandenen wirklichen Tendenzen zu schaffen.“
Zur weiteren Charakteristik diene das

Gewinn- und Verlust-Konto?).
per 31. Dezember 1913.
Debet
Agitation . . . . , M 14486.67
Hauptversammlung 1912 „822,60
Verwaltung . . . . . „2656943
Rechtsrat und Rechtsschutz ,, 1696.67
Bildungszuschuß . . . 90.—
Zeitung . 0. 0.0 0 + 13369.64
Abschreibungen auf Darlehen ,, 20.—
Abschreibungen auf Inventar ,, 754.66
Ausgaben für den Vorstand ,, 65.10
Überweisung an den Reservefonds
 der Krankenkasse
des Gaues Groß-Berlin , 67°
— EN

Kredit
. M 64183.58
= _ Tr

M 64183.58

Der Allgemeine Verband hat, wie auch aus den Ausgaben hervorgeht,
eine äußerst lebhafte Agitation entfaltet, der zufolge etwa 5000 Mitglieder
aus dem Deutschen Bankbeamten- Verein ausgetreten sind. Die Mitgliederzahl
 des Allgemeinen Verbandes wird geheim gehalten; auf Grund der
ausgewiesenen Einnahmen ist sie auf ca. 3000 zu schätzen. Die Mitglieder
besitzen große Begeisterung und Opferwilligkeit, wie die Sammlungen für

1) S. Der Deutsche Bankbeamte, Organ des Allgemeinen Verbandes der Deutschen
 Bankbeamten III, 8,
2) S. demgegenüber die Verwendung der Gelder beim Verein der Bankbeamten
in Berlin und beim Deutschen Bankbeamten-Verein,

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