Form, paritätischer Verein oder Gewerkschaft, gewählt wird, ist ziemlich
gleichgültig, da bei richtiger Taktik beide Wege zum Ziel führen können.
Da jeder Beamte die Möglichkeit, und viele Beamte berechtigte Hoffnung
haben, in bessere Stellen aufzurücken, und da weiter die Bankbeamten
aus ganz verschiedenen Gesellschaftskreisen stammen und sehr ungleichartigen
 Bildungsgang besitzen, so besteht nicht ein Solidaritätsgefühl, wie in
vielen anderen Kreisen, und es wird durch eine Pression auf die Chefs durch
einen Streik nichts erreicht werden können. Für die streikenden Beamten
wird sich schnell, nötigenfalls auch aus dem Kreise der weiblichen Angestellten
 und der Unterbeamten, Ersatz finden, und auf ihre spätere
Wiedereinstellung können die Streikenden nicht rechnen; auch bei anderen
Instituten dürften sie kaum ein Engagement finden.
Was die Bankbeamten bisher erreicht haben, verdanken sie der Taktik
des Deutschen Bankbeamten -Vereins, bezw. des Berliner-Vereins und
der weisen Einsicht der Chefs, die ja in ihrer überwiegenden Mehrheit
auch einmal Bankbeamte gewesen sind und sich in deren Lage hineinversetzen
 können. Das Hand in Hand gehen der Bankangestellten mit
den Chefs und Bankleitungen bei Lösung sozialer Fragen hat sich bisher
 sehr bewährt. Die Bankbeamtenvereine können und sollen als Interessenvertretungen
 selbstverständlich ihre Unabhängigkeit bewahren. Abtrotzen
 lassen sich die Bankdirektoren und die Chefs der Privatfirmen nichts,
und sind die Brücken zwischen den Parteien erst einmal abgebrochen,
so dauert ihr Wiederaufbau eine geraume Zeit. Ein Beispiel aus der
Praxis möge es erläutern: Bei einer großen Bank hatte, vor 2 Jahren,
der Vorstand beim Aufsichtsrat durchgedrückt, daß den Beamten eine
Teuerungszulage in Höhe eines Monatsgehaltes gezahlt werde. Da erscheinen
 im „Deutschen Bankbeamten‘“ Schmähartikel gegen die betr.
Bank; die Beamten erhielten die Gratifikation nicht, „da es den Anschein
erwecken könnte, Direktion und Aufsichtsrat hätten sich durch den betr,
Artikel einschüchtern lassen“.
Um die Wünsche der Bankbeamten kennen zu lernen, wird sich für
die Banken und die größeren Privatfirmen die Errichtung von Beamten-Ausschüssen,
 die durch Wahlen der Beamten gebildet sind, empfehlen.
Unnötige Schärfen werden dadurch vermieden, und die Wünsche können
mit größerer Ruhe und Sachlichkeit geprüft werden, als wenn sie in der
Generalversammlung oder einer sonstigen ungeeigneten Stelle, wo sie
keinerlei Aussicht auf praktischen Erfolg haben, vorgebracht werden. Den
Interessen der Chefs und der Angestellten wird durch Beamten-Aus-116

