hat, denn alles, was der vorwärts strebende Bankbeamte wissen muß,
läßt sich heutzutage in der Praxis nicht mehr erlernen“.
Im Anschluß an mein Referat, erfolgte die Gründung der „Fachschule
 des Vereins der Bankbeamten in Berlin“, deren ehrenamtliche
Leitung mir bis zu meinem Eintritt in den Lehrkörper der Berliner
Handelshochschule (1906) oblag. U, a. wurden folgende Kurse und Halbkurse,
 zum großen Teil wiederholt, abgehalten:
IL. Volkswirtschaftslehre und Verwandtes,
Einführung in das Studium der National- Geld und Währung.
Ökonomie, ' Der Konzentrationsprozeß im Bankge-Einführung
 in die Probleme der moder- werbe und Industrie in den Jahrem
nen Nationalökonomie, ; 1904—1907.
Geschichte der Nationalökonomie. Hypotheken und Hypothekenbanken,
Agrar-, Gewerbe- und Handelspolitik, 3ank- und Börsenwesen,
Handelspolitik. Die Börse, ihr Wesen und ihre volks-Handel
 und Handelspolitik in Vergangen- wirtschaftliche Bedeutung,
heit und Gegenwart, unter besonderer 3örse und Börsengeschäfte,
Berücksichtigung des Bankwesens, U’rusts und Kartelle,
Finanzwissenschaft, Zenossenschaftswesen.
Die Geschichte des Sozialismus und des Staatsanleihen,
Kommunismus, die gegenwärtige So- Über Sparkraft und Staatskredit,
zialgesetzgebung und die Probleme Über die Entstehung großer Vermögen.
der Sozialpolitik. Finanzverhältnisse Rußlands,
Was lehrt uns die Statistik? Das Finanzsystem und die Finanzwirt-Volkswirtschaftliches
 Seminar. schaft Rußlands.
Geld- und Bankwesen. Wirtschaftliche Bedeutung der Ver-Geschichte
 und Organisation des deut- einigten Staaten von Amerika,
schen Bankwesens, Xolonien und Kolonialpolitik,
Die Zentralnotenbanken und ihre Be- /apan und China.
deutung für das Wirtschaftsleben. Wirtschaftsgeographie von Mittel- und
Einführung in das Wesen des auslän- Südamerika,
dischen Bankwesens. Die internationale Krisis.
Die Reichsbank in ihrer Bedeutung für Handelspresse und Bankgewerbe,
Handel und Gewerbe, 3ürgerkunde.
‚senschaft,
Praktische Rechtsfälle im Bankverkehr.
Kaufmännische Gesellschaften,
Sozialpolitische und juristische Tagesfragen,
 insbesondere aus dem Recht
der Privatbeamten.
Handelsrecht,
Handelsgeschäfte.
Börsenrecht.

XI. Rechtsw.
Überblick über die wichtigsten Bestimmungen
 des öffentlichen und Privatrechts,

ärundzüge der Gesetzeskunde mit praktischen
 Übungen.
Der Bankbeamte nach dem Handelsgesetzbuche
 und vor dem Kaufmannsgericht,


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