höhung des Schlußscheinstempels, Schon 1885, als der Schlußnotenzwang
eingeführt wurde, kam ein Teil des Provinzpublikums auf den Gedanken,
durch direktes Arbeiten mit einem Bankhaus am Börsenplatz (Zentralbankier)
 den Stempel für die Schlußnote, die zwischen dem Bankier am
Börsenplatz und dem Provinzialbankier zu wechseln war, zu sparen. Das
Stempelgesetz gestattete zwar, daß der Provinzialbankier den Schlußschein
des Zentralbankiers' seinen Kunden im Original weitergab. Davon wurde
aber nur selten Gebrauch gemacht, da sich der Provinzialbankier mit
Recht sagte, daß er auf diese Weise ja den Kunden geradezu auf die
direkte Verbindung mit dem Zentralbankier hinweisen würde. Erst 1894,
als schon zahlreiche Provinzkunden mit Banken und Bankiers am Börsenplatz
 direkt, d.h. also mit Ausschaltung des Provinzbankiers, Börsengeschäfte
tätigten, wurde die ungestempelte Kommissionsschlußnote (s. Band I,
S. 420) eingeführt.
Die Erhöhung des Schlußnotenstempels traf aber die Banken in Berlin,
Frankfurt a. M. und Hamburg weit weniger als die Provinzfirmen, die
bei ihrem großen Börsengeschäft zahlreiche Orders kompensieren konnten,
Um in Zukunft hierzu in noch größerem Maße in der Lage zu sein,
setzten sie, behufs Ausdehnung ihres Börsengeschäftes, den Provisionssatz
bis auf 1!/,%9 herab; ein Äquivalent hatten sie ja in dem Stempel und
in der Courtage, die sie nicht zahlten, aber dem Kunden in Rechnung
setzten. Erst im Jahre 1900, als die kleinen und mittleren Bankiers so
geschwächt waren, daß sie den Kampf mit den immer größer gewordenen
Banken, die inzwischen allerorten Filialen und Depositenkassen errichtet
hatten, die die Orders zu gleich günstigen Bedingungen wie die Zentrale
ausführten, nicht mehr aufnehmen konnten, wurden auch die Kompensationsgeschäfte
 für stempelpflichtig erklärt ?).
Der erhöhte Umsatzstempel hatte weiter speziell die kleineren Firmen
dadurch geschädigt, daß die sog. Tagesspekulation, die durch ihr
Eingreifen die aus börsentechnischen Gründen sich ergebenden kleinen
Kursdifferenzen von einem zum anderen Tage ausglich, unmöglich gemacht
 wurde und auch der sehr wichtige Arbitrageverkehr starke

1) Die gewaltige Stärkung der Kapitalmacht der großen Banken hat es zu
Wege gebracht, „daß die Börse nicht mehr, wie früher, das getreue Spiegelbild
des Effektenverkehrs bildet, weil die Aufträge des Publikums, anstatt wie früher
dem Markt zuzufließen, infolge der Konzentration des Bankgeschäfts zu einem erheblichen
 Teil durch Kompensationen zur Abwickelung gelangen.“ (Conradsche
Jahrbücher 1900 S. 97.)

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