Einbuße erlitt. Das Verbot des Terminhandels in Montan- und
[ndustriepapieren durch das Börsengesetz vom 22, Juni 1896 bewirkte,
 daß sich das Geschäft zum großen Teil auf den Kassamarkt verschob,
 und daß für die Bewerkstelligung der gleichen Umsätze, wegen
der sofortigen Abnahme der Effekten, eine größere Kassehaltung und
Festlegung der Mittel nötig wurde. Der Privatbankier konnte die erforderlichen
 Kapitalien nicht beschaffen und daher mit den kapitalstarken
 Banken unmöglich konkurrieren, vor allem auch, weil ihm fremde
Mittel nur in sehr beschränktem Maße zur Verfügung standen, Denn
das große Publikum vertraute die disponiblen Gelder viel lieber den
Banken an, die durch ihr hohes Kapital und ihre Bilanzveröffentlichungen
größere Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit besaßen.
Das Gründungsgeschäft wurde den weniger kapitalkräftigen Firmen
infolge des durch das Börsengesetz von 1896 eingeführten Sperrjahres
anmöglich gemacht. Es durften nunmehr die Aktien eines zur Aktiengesellschaft
 umgewandelten Unternehmens erst ein Jahr nach der Eintragung
 der Gesellschaft ins Handelsregister zum Börsenhandel zugelassen
werden. Die Mehrheit der Privatfirmen war natürlich nicht in der Lage,
die Effekten so lange unverkäuflich und unverwendbar in ihrem Porteieuille
 liegen zu lassen,
Am Anfang des Jahres 1896 schrieb der Deutsche Ökonomist: „Die
Bestimmungen des Börsen- und Depotgesetz-Entwurfes zielen in ihrem
Effekt wiederum dahin, den Einzelbankier noch mehr als seither einzuschränken
 und die Geschäfte bei den Banken noch mehr zu zentralisieren
Die Bankiers werden dezimiert, die Banken noch weiter vergrößert
werden...“ Ähnlich äußerten sich auch die Geschäftsberichte der Deutschen
 Bank für 1895 und der Dresdner Bank für 1896. Was kommen
mußte, kam: Da für die Bankiers der meist wichtigste Teil des Bankgeschäftes
 unrentabel wurde, so waren viele von ihnen, die die im Verzleich
 zum Gewinn unverhältnismäßig hohen Risiken nicht tragen wollten,
geneigt, ihr Geschäft an eine Bank zu verkaufen‘),
Zur Konzentrationsbewegung im deutschen Bankwesen?) trug auch
in erheblichem Maße die Trustbildung in Amerika bei. Am 23. Fe-1)

 Betr. Einzelheiten s. die S, 426 genannte Literatur, insbesondere auch die
Arbeit von Rießer. Über Konzentrationen im Bankgewerbe unterrichtet weiter
auch laufend „Die Bank‘ und das von den Ältesten der Kaufmannschaft von
Berlin jährlich herausgegebene „Berliner Jahrbuch für Handel und Industrie‘,
? J. Rießer, a. a. O0. S. 518.

+.)