sichtsratsmitglieder oder ein Teil von ihnen, die nur unter dieser Voraussetzung
 der Fusion zugestimmt haben, bilden den Lokalausschuß,
der seine Entstehung sehr häufig solchen Fusionen verdankt.
Die Agioverhältnisse begünstigen die Konzentration, Der bei Aktienumtausch
 erzielte Buchgewinn braucht nicht, wie das bei der Aktienemission
 erzielte Agio, in den Reservefonds eingestellt zu werden, sondern
lie Bank kann über ihn frei verfügen.
Durch die Fusion wird eine Vermehrung der zur Verfügung stehenden
Depositengelder und (oder) die Möglichkeit gewinnbringender Verwendung,
alles in allem: eine Machterweiterung erstrebt. Der direkte Anlaß kann,
hatten wir gesehen, verschiedener Art sein: Eroberung eines oder mehrerer
 Plätze, an dem die Bank bisher noch nicht durch eine Filiale ver-Ireten
 war, oder, durch Erwerb eines Geschäftes am Sitz der Zentrale
oder einer Filiale Ausdehnung des Kundenkreises an diesen Plätzen.
Mitunter ergänzen sich die Geschäfte der angliedemden Bank und der
angegliederten Firma, d. h. die eine hatte ihr Schwergewicht auf diesen,
die andere auf jenen Geschäftszweig gelegt, mitunter waren es auch
Firmen, die sich starke Konkurrenz gemacht haben, Der freiwilligen Fuäon
 steht gegenüber die Zwangs- oder Notfusion: Die angegliederte
Bank (Firma) konnte ihren Zweck nicht erfüllen, war ülliquide geworden
und konnte selbständig nicht weiter existieren. Das Geschäft ist auf die
Bedingungen einer Sanierung eingestellt, und in solchem Falle muß
zenommen werden, was geboten wird. Nach außen kommt dies
natürlich nur selten zum Ausdruck, da die Fusions-Bedingungen ja auch
von anderen Momenten, die der Außenstehende nicht kennt, abhängen.
Die übliche Rechtsform der Fusion ist folgende: Das Vermögen der
angegliederten Firma geht als Ganzes, unter Ausschluß der Liquidation,
auf die übernehmende Bank gegen Gewährung von deren Aktien über.
Über die Modalitäten dieser mit sehr hohen Stempelkosten verknüpften
Transaktion informiert die nachstehende Bekanntmachung:

Disconto-(tesellschaft — A. Schaaffhausenscher Bankverein.

Die Generalversammlung des A, Schaaffhausenschen Bankvereins vom 28. Mai 1914
hat beschlossen, das Vermögen des Bankvereins als Ganzes unter Ausschluß der
Liquidation an die Direktion der Disconto-Gesellschaft gegen Gewährung von
neuen Disconto-Kommanditanteilen und Einlösung der Gewinnanteilscheine des
Bankvereins für 1914 mit 4%, zu übertragen. Entsprechend hat die Generalversammlung
 der Disconto-Gesellschaft vom 29. Mai 1914 diesen Erwerb und die
Erhöhung des Grundkapitals um nom, M 75000000 durch Ausgabe von 62 500 Stück
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