hatten, an anderen Plätzen Filialen und Kommanditen errichteten, die
sie weder aus eigenen Mitteln genügend unterstützen, noch kraft eigener
Erfahrung genügend kontrollieren konnten. Rießer!) nimmt an, und ich
glaube mit. Recht, daß die Form der selbständigen Provinzialbanken am
Sitze des Mutterinstituts aus ähnlichen Erwägungen heraus gewählt worden
ist, die schon im Jahre 1864 die Darmstädter Bank veranlaßt hatten,
ihre Filiale in Mainz in eine Kommandite umzuwandeln, nämlich „um den
Kreis der Anstalten, welche die Bank direkt verpflichten können, ...
zu beschränken.“
Heute erfolgt die Errichtung von Tochtergesellschaften, abgesehen von
den, mit geringem Kapital begründeten Treuhandgesellschaften, im
wesentlichen nur zur Ausbreitung. der Geschäftsbeziehungen im Auslande,
So wurden gegründet u. a.: 1889 die Deutsch-Asiatische Bank durch
die Deutsche Bank, Disconto-Gesellschaft, Dresdner Bank, Darmstädter
Bank, Berliner Handels-Gesellschaft, Schaaffhausenschen Bankverein und
Nationalbank für Deutschland; 1894 die Banca Commerciale in Mailand
durch die Darmstädter Bank, Berliner Handels-Gesellschaft, Deutsche
Bank, Disconto-Gesellschaft und Dresdner Bank; 1895 die Bank für
Chile und Deutschland durch die Disconto-Gesellschaft und Norddeutsche
Bank; 1898 die Banque Internationale de Bruxelles durch die Darmstädter
 Bank, Berliner Handels-Gesellschaft, Disconto-Gesellschaft und
Schaaffhausenschen Bankverein; 1905 die Deutsche Orientbank durch
lie Dresdner Bank, Nationalbank für Deutschland und Schaaffhausenschen
Bankverein; 1906 die Deutsch-Südamerikanische Bank durch die Dresdner
Bank, Schaaffhausenschen Bankverein und Nationalbank für Deutschland usw.

8) Aktienerwerb und Aktienaustausch.

Gleiche Vorteile, wie die völlige Verschmelzung bietet das erheblich
geringere Mittel erfordernde Beteiligungssystem?). Eine Bank kann
andere Banken in der Weise sich angliedern, daß sie einen Teil deren
Aktien erwirbt und dauernd im Bestand behält, und zwar genügt ein relativ
zleiner Besitz von Aktien; er muß nur so erheblich sein, daß dadurch ein
zrößerer Einfluß auf die betr. Bank ausgeübt werden kann, als es seitens
irgendeines anderen Aktionärs möglich ist, Seit 1903 besitzen alle Großbanken
 das Konto „dauernde Beteiligung an anderen Banken‘.

a. a. OO. S. 545.
3) S, a. Die Bank, 1910, Heft 6 und 7.