Formell bleiben die Institute, an denen die Bank durch Aktienübernahme
 Interesse nimmt, selbständig. Dies ist insofern ein wesentlicher
Vorteil, als eine nach außen selbständige Provinzialbank unter der einyesessenen.
 Bevölkerung einen stärkeren Rückhalt besitzt und auch in der
Lage sein wird, die lokalen Verhältnisse richtiger zu beurteilen. Materiell
aber steht die angegliederte Bank mehr oder weniger unter dem Ein-Auß
 der angliedernden Großbank. In der Regel üben die herrschende
und die beherrschte Bank die „do ut des-Politik“ aus. Das kleinere Institut
liefert dem größeren die disponiblen Gelder aus, gibt ihm die sämtlichen
Börsenorders für den betreffenden Platz, bringt die Emissionen der betr.
Großbank in ihrer Kundschaft unter usw. Dafür hat die kleine Bank an
der Großbank im Notfalle einen Rückhalt, im Geschäftsverkehr wird ihr
ein „Meistbegünstigungsrecht“ eingeräumt, bei Konsortialgeschäften bekommt
sie eine Unterbeteiligung, Geschäfte werden ihr nach Möglichkeit zugewiesen
 usw. Beide Banken informieren sich gegenseitig und unterstützen
sich in ihren geschäftlichen Maßnahmen. Ein oder mehrere Vertreter der
einen Bank sind oft im Aufsichtsrat der anderen vertreten; teilweise ist
diese Entsendung in den Aufsichtsrat nur einseitig, d. h. die Großbank
sitzt im Aufsichtsrat des kleineren Institutes, nicht aber auch umgekehrt.
Eingeführt wurde das System, den gesamten Aktienbesitz einer Provinzialbank
 zu erwerben, durch die Disconto-Gesellschaft. Diese übernahm 1895
die Norddeutsche Bank in Hamburg mit allen Aktiven und Passiven!)
— sie gab deren Aktionären für 3000 M Norddeutsche Bank- Aktien
2000 M Disconto-Kommandit-Anteile — und gründete eine neue Norddeutsche
 Bank in Hamburg, in Form einer Kommanditgesellschaft auf
Aktien, wobei der erzielte Buchgewinn in Höhe von 25 Millionen M zu
Abschreibungen verwendet wurde.
"Trotz der großen Kosten hat man sich zu diesem Verfahren entschlossen,
 weil ein anderer Weg nicht gangbar erschien, um die rechtliche
 Selbständigkeit der Norddeutschen Bank aufrecht zu erhalten,
Die Verwaltung war der Ansicht, daß durch die bei dieser Konzentration
gleichzeitig erreichte Dezentralisation so große Vorteile entständen, daß
die hierfür aufzuwendenden Kosten gerechtfertigt seien. Die Norddeutsche
Bank werde als selbständig gebliebene lokale Bank mit dem einheimischen

1) „Diese Transaktion bildete den formellen Abschluß einer schon seit Jahren
bestehenden, durch die Ausdehnung der gemeinsamen überseeischen Unternehmungen
verstärkten Interessengemeinschaft.‘“ (Geschäftsbericht der Disconto - Gesellschaft
für 1895.)