Während bei Fusionen öfter der Fall eintritt, daß ein Kunde des übernommenen
 Instituts mit der neuen Bank nicht in Verbindung treten will
— mancher wertvolle Klient ist auf diese Weise abgesprungen -—, ist
beim Beteiligungssystem diese Befürchtung nicht zu hegen. Auch der
Widerstand einiger Großaktionäre, die ihre Aktien nur sehr hoch hergeben
 wollen, ist belanglos für die Großbank, die eine Interessengemeinschaft
 eingeht. Diese kann nötigenfalls jederzeit wieder gelöst werden;
anderseits bildet sie mitunter nur eine Vorstufe zur völligen Verschmelzung.

Die Höhe der Beteiligung bei anderen Banken ist aus den Geschäftsberichten
 zu ersehen.- Sie betrug z. B. Ende 1013 bei der Deutschen
Bank 82,5, bei der Disconto-Gesellschaft 64,7, bei der Dresdner Bank
36,8, bei der Handels-Gesellschaft 10, bei der Darmstädter Bank
3 Millionen M.
Die größte Transaktion ist der Aktienaustausch Disconto-Gesellschaft-Schaaffhausenscher
 Bankverein (s. S. 438f.) und die Errichtung eines
neuen Schaaffhausenschen Bankvereins, genau nach dem Vorbilde der
Norddeutschen Bank in Hamburg. In der Generalversammlung sagt ein
Inhaber der Disconto-Gesellschaft: „Was die Form des Verschmelzungsvertrages
 betrifft, so haben wir großen Wert darauf gelegt, daß der
Charakter des Bankvereins als rheinisches, bodenständiges Institut gewahrt
bleibt. Wir haben die Überzeugung gewonnen, daß wir durch die Selb-32

 Millionen M im Portefeuille der Deutschen Bank sein dürften, so verbleiben
der Deutschen Bank 20 Millionen M neue Aktien, die sie dazu benutzen kann,
ihren Aktionären ein Bezugsrecht von 10 zu I anzubieten, zum Kurse von
210 %/,, was ungefähr einem Bezugsrecht von 4% entspricht. Mit der Übernahme
dieses Tochterinstituts verdichtet sich das Filialnetz der Deutschen Bank noch
weiter erheblich.
Diese 32 Millionen M eigenen Bergbank-Aktien bringen der Deutschen Bank
also einen Effektiverlös von 41 bis 42 Millionen M. Demnach ergibt sich für die
Deutsche Bank ein nunmehr realisierter Gewinn aus ihrem eigenen Bestande an
Bergbank-Aktien von rund 15 Millionen M. Da innere Abschreibungen weder bei
dem einen noch bei dem andern Institut nötig seien, soll dieser Realisierungsgewinn
 ebenso der offenen Reserve zugeführt werden, wie das Agio der jungen
Aktien überhaupt. Nach Abzug von 41/4 °/ Stempel für die neuen Aktien auf den
vom Steuerfiskus zu ermittelnden „Ausgabewert“, für Grundstücksübertragungskosten
 u. ä. wird sich eine Verstärkung der offenen Reserven um reichlich
60 Millionen M, d.h. auf ca. 175 Millionen M, gleich ca, 70%, des künftigen
Aktienkapitals ergeben,