Wenn trotz aller dieser finanziellen Nachteile das System der Beteiligung
 oft dem Filialsystem vorgezogen wird, so geht daraus hervor, daß
die Bankdirektoren, die doch gute Rechner sind, erhebliche technische
Vorzüge in dem selbständigen Weiterbestehen der angegliederten Bank
erblickt haben und erblicken. Die Erfahrungen haben gelehrt, daß die
Aktionskraft eines Konzerns durch das Prinzip der selbständigen Lokalbanken
 gestärkt wird.

Y) Freundschaftliche Vereinbarungen,
In manchen Drucksachen der Banken, z. B. den Kuponeinlösungsstellen-Verzeichnissen,
 wird zwischen Konzernbanken ersten und zweiten Ranges
unterschieden, Zu jenen rechnet man die Provinzialinstitute, auf die die
Großbank durch größeren Aktienbesitz, durch Vertretung im Aufsichtsrat
und durch besondere Verträge einen größeren, oft einen ausschlaggebenden
 Einfluß ausübt, so z. B. oft auch hinsichtlich der Besetzung der
Posten der Vorstandsmitglieder, Zu diesen gehören die Institute, mit denen
die Verbindung nur eine losere ist. Die Großbank übernimmt bei Kapitalserhöhungen
 die Emission der neuen Aktien der nahestehenden Bank,
und öfters auch die Garantie für Unterbringung, besitzt in der Regel selbst
aber keine Aktien — wenn es’ der Fall ist, so sind sie unter Effektenbeständen
 aufgeführt — und hat auch im Aufsichtsrat keinen Sitz.
Freundschaftliche Beziehungen bestehen insofern, als die Provinzbank
 der Großbank einen großen Teil ihrer Börsenorders überschreibt,
und indem diese, sofern sie am Domizil der Provinzbank nicht durch eine
Filiale oder Konzernbank ersten Ranges vertreten ist, Reziprozität übt,
d. h. sie ebenfalls nach Möglichkeit beschäftigt, indem sie ihr z. B. die Inkassi
 auf diesen Ort und ihre Filialplätze gibt und sie als Notadresse beentgehen,

 schon bedeutend größer. Nicht nur die Norddeutsche Bank muß ihren
Gewinn versteuern, sondern auch die Disconto-Gesellschaft muß denselben Gewinn,
der ihr in Form der Dividende ausbezahlt wird, nochmals zur Einkommensteuer
anmelden. Das wäre unnötig, wenn es sich nur um eine einzige Gesellschaft handelte,
Die Summen, die dadurch allein an Steuern gespart werden könnten, sind beträchtlich.
 Von den 5 Millionen M, die die Disconto-Gesellschaft als Dividendengewinn
 von der Norddeutschen Bank bezieht, muß sie unter Berücksichtigung von
Staats- und Kommunaleinkommensteuern mindestens jährlich !, Million zahlen.
Dieser Betrag, der kapitalisiert 10 Millionen M ergäbe, ist selbst für die Disconto-Gesellschaft
 keine Kleinigkeit. Abgesehen davon, lassen sich auch noch andere
Steuern ersparen, z. B. die Talonsteuer.“

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