Die Beteiligung mit Kapital an Privatgeschäften hat große Ähnlichkeit
mit dem Aktienerwerb von Instituten, auf die man einen Einfluß auszuüben
 beabsichtigt, nur kann man diese viel leichter wieder als die
Kommanditbeteiligung abstoßen, Man hat, wie bei der Konzernbank, eine
Vertretung an dem fremden Platz, und die Kommandite ist gleichzeitig
guter Kunde, Vor der Filiale hat sie voraus, daß am Orte angesehene,
selbständige Bankiers, die mit den Kreditgewohnheiten und Anlagebedürfnissen
 der Kunden vertraut sind, an der Spitze stehen. Weiter besitzt die
Kommandite vor der Filiale den Vorteil, daß die Bank nicht direkt
durch die Geschäfte der Bank verpflichtet wird. Freilich fallen lassen wird
sie die Kommandite, wenn sie Mißerfolge gehabt hat, auch nicht, und
ein. plötzliches Herausziehen des Kapitals wird praktisch unmöglich sein.
Wenn Banken bei Privatfirmen sich kommanditarisch beteiligen, so
werden sie im Interesse der Sicherheit und der Liquidität auch gewisse
Kautelen schaffen, die natürlich. je nach dem Verhältnis zwischen Kommanditkapital
 und Kapital des oder der persönlich haftenden Gesellschafter
 und dem Grade des Vertrauens, das man zu ihnen hegt, verschieden
 sind. Oft ist tatsächlich die Vollmacht des persönlich haftenden
Gesellschafters nicht größer, als die eines Filialdirektors einer Bank und
meist geringer als der Vorstandsmitglieder einer Konzernbank. Detaillierte
Ausweise müssen monatlich dem Kommanditisten eingesandt und alle
beantragten Blankokredite ihm zur Genehmigung unterbreitet werden;
beauftragte Beamte revidieren die Kommandite in gleicher Weise wie
die Filiale, Das gibt oft Reibereien, und mit solch unerquicklicher Korrespondenz
 wird viel Zeit verschwendet,
Hinzu kommt, wie die Darmstädter Bank bereits 1871 in ihrem Geschäftsbericht
 hervorhebt, „daß das Etablissement nicht allein in seinen
Erfolgen, wie selbstverständlich, sondern auch in einem gewissen Sinn in
seiner Existenz an die Person der Leiter gebunden. wird“. Ist nur ein persönlich
 haftender Gesellschafter vorhanden, so muß, wenn dieser stirbt,
entweder liquidiert oder ein geeigneter Nachfolger gesucht werden, was
oft große Schwierigkeiten bereitet. Hat die Firma 2 persönlich haftende
Gesellschafter, und ist durch den Tod eines von ihnen ein erheblicher
Teil des Kapitals herausgezogen worden, so ist es, ich habe hier mehrere

mandite oder stillen Gesellschaft ein Bankunternehmen zu kr&amp;ieren mit der unbedingtesten
 und unzweifelhaftesten Ausschließung der unbeschränkten Haftbarkeit“,
(Geschäftsbericht für 1869.)
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