det 1). Jedes Mitglied des Syndikats durfte nur 1 Aktie a 5000 fr., auf die
25% eingezahlt waren, besitzen. Ausschließlicher Zweck der Gesellschaft
war, „für eigene Rechnung oder für die der Mitglieder des Syndikats
Finanzoperationen jeder Art im In- und Auslande vorzunehmen“. Die
Mitglieder des Syndikats werden auf lukrative Finanzgeschäfte hingewiesen,
und die Abwickelung wird ihnen auf jede Weise erleichtert, 1911 wurde
die Organisation in eine Bank übergeleitet, die mit einem Kapital von
so Mill. fr. begründet, deren Kapital aber bereits 1012 auf 100 Mil fr.,
mit 25% Einzahlung, erhöht wurde. Hierdurch hat sich die Bank, die
ihren Namen in die „Soci6&amp;t&amp; Centrale des Banques de Province“ geändert
 hat?), von den Interessen der Bankiers, denen sie doch dienen
sollte, vollkommen losgelöst und den typischen Weg der Effekten-Großbank
 genommen. Die Bankiers haben keinen Einfluß mehr auf den Abschluß
 und die Abwickehung der Geschäfte,
Die Gründung eines solchen Instituts in seiner ursprünglichen Form
wurde, wie gesagt, auch in Deutschland sehr erwogen. Hier liegen aber
die Verhältnisse anders. Es hätten sehr hohe Kapitalien aufgebracht
werden müssen, um den Großbanken gegenüber konkurrenzfähig zu sein,
und man hätte wahrscheinlich auch gar nicht die nötige Klientele gefunden,
die diese Kapitalien ausreichend beschäftigen könnte, Denn ein großer Teil
der Privatbankiers, und vor allem der Provinzbanken, steht in einem
mehr oder minder losen Abhängigkeitsverhältnis von den Großbanken,
so daß er jetzt nicht mehr den Weg zu einem eigenen Zentralinstitut wird
wählen wollen; und auch die nicht einem Konzern angehörenden scheuten
diesen. vollständigen Bruch, da ihre zum Teil sehr lange bestehenden
Großbankverbindungen ihnen nicht unerhebliche Vorteile bringen: billigen
Wechseldiskont, große Kreditgewährung und Unterbeteiligungen in Konsortien
 mit den daraus fließenden Gewinnen. Die Interessen der Privatbankiers
 sind keineswegs solidarisch: die Bedürfnisse der großen Bankiers,
die in ihrem Bezirk selbst eine Großbankmacht darstellen und mit den
Großbanken als gleichberechtigte Kontrahenten verhandeln, sind andere als
die der mittleren und kleineren Privatbankiers.
Im Mai 1914 erfolgte, hauptsächlich von kleineren und mittleren
Firmen, die Gründung einer Vereinigung von Privatfirmen, zum
Zweck der Wahrung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen.

N Eugen Kaufmann, a. a. O. S. 325 Bank-Archiv XII, 3, Frankfurter
Zeitung 1914 Nr. 130,
?) Das neueste Statut datiert vom 9. März 1914.