lassung einer Großbank als Geschäftsverbindung annehmen, selbst wenn
er früher Beziehungen zu einem Privatbankier unterhalten hatte. Diejenigen
 Banken, die Filialen und Depositenkassen besitzen, überweisen
ihre Geschäftsfreunde selbstverständlich ihren Niederlassungen an dem
betreffenden Orte. Es soll daher in gleicher Weise von sämtlichen Mitgliedern
 der Bankiervereinigung eine Überweisung wegziehender Kunden
 an eine Mitgliedsfirma des neuen Wohnsitzes erfolgen.
Durch den Beitritt zu dieser Vereinigung wird die wirtschaftliche
Bewegungsfreiheit der einzelnen Mitglieder nicht berührt, ebensowenig
 das Verhältnis zu anderen Banken oder Bankfirmen, Die Beziehungen
 der einzelnen Mitglieder zum Zentralverband des deutschen Bankund
 Bankiergewerbes bleiben unverändert. Der Kapitalmacht der Riesenkonzerne,
 die eine große Gewähr für die Sicherheit der Bardepositen
und der Depots gewähren, setzt der weniger kapitalstarke Privatbankier
seine individuelle Persönlichkeit gegenüber.

4. Expansionspolitik der Großbanken. Bankengruppen.

Die Großbanken verhielten sich dem Konzentrationsprozeß gegenüber
sehr verschieden. Die Berliner Handels-Gesellschaft und die Nationalbank
für Deutschland sind fast gänzlich unberührt davon geblieben, Die Begründung
 der Freundschafts- und Interessengemeinschafts- Verhältnisse erfolgt,
 wie es in den offiziellen Communiques in der Regel heißt, „zur
Erweiterung der Interessensphäre“, und die Provinzbank begründet diese
Angliederung mit den Worten: „Wir erhielten dadurch die wertvolle Anlehnung
 an eine erste Berliner Bank“. Betrachten wir Richtung und
Formen der Expansion bei den anderen Großbanken, so finden wir, bei
wesentlicher Übereinstimmung in den Grundzügen, große Verschiedenheit
in den Formen der Organisation‘).
+. Deutsche Bank: Bald nach ihrer Gründung errichtete sie Filialen —
zunächst an den deutschen Zentralplätzen für den überseeischen Handel:
Bremen, Hamburg, London — die nicht durch Übernahme anderer Banken
bereits Kundschaft besitzen, sondern diese sich erst erobern müssen, weiter
errichtete sie Depositenkassen; 1897 erfolgte Angliederung der beiden
großen Provinzbanken im Rheinland und in Schlesien, unter Belassung
der formellen Selbständigkeit, durch freiwilligen Aktienumtausch, Sie erweitert
 dauernd ihre Beziehungen durch Interessengemeinschaften (Aktien-1)

 S, Jeidels, a. a. O. S. 79 ff, Rießer a. a. O. 5. 385 ff.

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