b) Der Centralverband des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes.
 Bankiertage.
Am 10. März 1901 wurde von Deutschen Banken und Bankiers der
„Centralverband des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes (Eingetragener
Verein)“ mit dem Sitze in Berlin errichtet,
Der Zweck des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
 gerichtet, sondern darauf, die Rechte und Interessen des Deutschen
Bank- und Bankiergewerbes nach allen Richtungen hin zu vertreten, Demgemäß
 wird der Centralverband es sich zur Aufgabe machen:
t. Alle deutschen Bankiers und die bisher bestehenden Vereinigungen
von Banken und Bankiers unter einander in Beziehung zu bringen;
Das Publikum über den Beruf und die Funktionen des Bankiersstandes,
 sowie über die wirtschaftliche Natur der damit in Zusammenhang
 stehenden Einrichtungen, in erster Linie der Börse, zu belehren;
 ;
Alles statistische, juristische und wirtschaftliche Material zu sammeln,
das zur Vorbereitung von Veröffentlichungen oder sonstigen Schriften
des Centralverbands notwendig oder wünschenswert erscheint,
Mitglieder des Centralverbands können alle im Deutschen Reiche
ihren Sitz oder Wohnsitz habenden Banken oder Bankiers, sowie die im
Deutschen Reiche bestehenden oder noch zu begründenden lokalen Vereinigungen
 von Banken und Bankiers, auch die Mitglieder des Vorstandes
 von Banken, ebenso frühere Bankiers und ehemalige Bankdirektoren,
werden.
Die Mitglieder des Vereins können in kleineren, je nach den Verhältnissen
 abzugrenzenden Bezirken zu Zweigvereinen auf Grund von
Satzungen zusammentreten, die dem Vorstande des Centralverbands abschriftlich
 mitzuteilen sind. Jeder Zweigverein verfolgt die Zwecke des
Vereins innerhalb seines Bezirks; er handelt selbständig, soweit es sich
um lokale, nach vorheriger Verständigung mit dem Centralverband, soweit
es sich um allgemeine Interessen handelt. Die bereits in Deutschland bestehenden
 und dem Centralverband beitretenden Vereinigungen von Banken
und Bankiers können unter Wahrung ihrer Selbständigkeit Mitglieder
werden, oder unter Beibehaltung ihrer Satzungen sich zu Zweigvereinen
des Centralverbands erklären.
Die Mittel, deren der Centralverband zur Verfolgung seiner Zwecke
bedarf, werden durch Jahres-Beiträge beschafft, die von den Mitgliedern
nach Selbsteinschätzung aufgebracht werden, die aber bei Banken nicht

La

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