haben zeitweise für Lohnzahlungen und Gehälter nicht aus, so tritt auch
die Bank oder der Bankier einmal in Vorschuß, ohne daß ein Unterpfand
 gegeben ist. Zur Sicherheit bietet der Fabrikant mitunter Eintragung
 einer Sicherheitshypothek an, die aber in kritischen Zeiten für
die Bank infolge der vorherstehenden sonstigen Belastungen sehr oft
wertlos ist,
Es entwickelt sich ein immer lebhafterer Kontokorrentverkehr, und
Gelder werden nicht nur benötigt zur Aufrechterhaltung des laufenden
Betriebes, sondem auch zur Schaffung neuer Fabrikationsanlagen.
 Hat die Bank auf Grund des Kontokorrentverkehrs ein Bild
über den Geschäftsgang und die Geschäftsentwicklung des Fabrikanten
erhalten, und kann sie dessen Leistungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit
aus eigener Anschauung und nach Rücksprache mit den Geschäftsfreunden
des Lieferanten beurteilen, so wird sie bei günstiger Gestaltung des Unternehmens
 gern bereit sein, einen ungedeckten Kredit, zunächst etwa
bis zur Höhe von ein Drittel des eigenen Kapitals zu gewähren, Dieser
Kontokorrentkredit ermöglicht die Erweiterung des Betriebes durch Anschaffung
 neuer Maschinen und Werkzeuge, durch Einstellung neuer
Arbeiter und nötigenfalls durch größere Produktion auf Vorrat.
Werden größere Kredite beansprucht, so wird die Kreditgewährung
meist erst von dem Bericht der Treuhandgesellschaft, die mit Prüfung
der Bilanzen betraut ist, abhängig gemacht werden, In der Regel nehmen
aber die Treuhandgesellschaften, ebenso wie die privaten Bücherrevisoren,
nur eine rein buchmäßige, nicht aber auch eine materielle Prüfung
vor. Zur Prüfung der angemessenen Bewertung der Anlagewerte, der
Halb- und Ganzfabrikate usw. wird sich stets die Zuziehung von technischen
 Fachleuten empfehlen. Nur durch Gegenüberstellung der kalkulierten
 Herstellungskosten zu den Wertansätzen, bezw. den erzielten Verkaufspreisen,
 wird es im Zusammenhang mit den allgemeinen Betriebsverhältnissen
 und dem Umsatz eines Unternehmens Fachleuten möglich
sein, ein richtiges Bild der wirtschaftlichen Lage eines Industriebetriebes
zu geben und aus den Bilanzen den richtigen Schluß zu ziehen, ob der
ausgewiesene Reingewinn ein tatsächlich erzielter, aus der Fabrikation
stammender, oder ein künstlich konstruierter Buchgewinn war, der nur
durch irgendwelche Bilanzierungskünste der mit der Buchführung betrauten
Personen rechnungsmäßig ausgewiesen werden konntel). Die großen tech-3”

 C. M. Lewin, Industrielle Organisationspraxis. Leipzig 1913, S. 119,
31 Obst, Bankpolitik,

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