Verhältnis zu den Banken treten, so wird, sagt Jeidels!), diese Beziehung
bei schlechter Geschäftslage, wenn eine Reorganisation des Industrieunternehmens
 erforderlich wird, zu einer ausgesprochenen Abhängigkeit,
die einen Ausdruck in der Sanierung findet. Eine solche wird oft
für das Unternehmen zweckmäßiger sein, als eine Liquidation, die man
früher zumeist wählte,
Aber auch die Sanierungen sind für die Banken oft recht vorteilhaft, und
manche Bankdirektoren haben hierin eine solche Routine entwickelt, daß ihnen.
die Börse scherzhaft den Titel „Sanitätsrat“ verliehen hat, Wenn die Bank
bisher noch nicht mit dem betr. Unternehmen in Verbindung gestanden
hat, so schafft sie sich durch Entsendung eines Direktors in den Aufsichtsrat
 dauernde Beziehungen, und diese benutzt sie dann Öfters zu einer
planvollen Industriepolitik, die dahin gerichtet ist, Einfluß auf andere
Werke gleicher oder ähnlicher Art zu gewinnen.
Ihre vielseitigen Beziehungen ermöglichen es der Bank, den Vermittler
zwischen zwei und mehr Unternehmungen zu spielen und sie zu verschmelzen,
 oder zunächst wenigstens eine Interessengemeinschaft zwischen
ihnen anzubahnen. Oft haben sie auch ein Interesse daran, die Unternehmungen
 wieder in Syndikate, Ringe oder Trusts zusammenzufassen.
Bei Fusionen ist, besonders wenn sich zwei Werke zu einem neuen
dritten vereinen, der Bankkredit und die Unterstützung der Bank erforderlich.
 Stößt eine solche geplante Verschmelzung auf den Widerstand der
Aktionäre, des Vorstands oder des Aufsichtsrats, so kann die Bank eingreifen,
 indem sie entweder durch Androhung, den Kredit zu entziehen?),

1) a.a,O. S. 48. Durch solche Liquidationen ist zuerst die Deutsche Bank mit
der Industrie in Verbindung getreten, und sie hat sich bis Anfang der 90er Jahre
auf diese Betätigung der Industrie gegenüber beschränkt,
2) Welche Machtstellung die Banken gegenüber den abhängigen Industrieunternehmungen
 besitzen und zeitweise wohl auch in ihrem Interesse ausnützen, illustriert
folgendes Schreiben, das, nach dem Berliner Börsencourier vom 21. November
1901, die Dresdner Bank am 19. November 1901 an den Vorstand des Nordwestmitteldeutschen
 Zementsyndikats richtete;
„Nach der im Reichsanzeiger vom 18. cr. veröffentlichten Bekanntmachung
Ihrer Gesellschaft müssen wir mit der Möglichkeit rechnen, daß in der am 30. cr,
stattfindenden Generalversammlung Beschlüsse gefaßt werden, die geeignet sein
können, Veränderungen uns nicht genehmer Art in Ihrem Geschäftsbetrieb herbeizuführen,
 Aus diesem Grunde müssen wir, zu unserem lebhaften Bedauern, den
Ihnen eingeräumten Kredit hiermit zurückziehen, bitten demgemäß, Dispositionen
auf uns zu erlassen und ersuchen Sie gleichzeitig höflichst, unser Guthaben spätestens
bis Ende dieses Monats zurückzuzahlen, Wenn indes in der angegebenen General-483

