wird die Beschaffung der Unterlagen — eine materielle Prüfung der
Bonität nimmt die Zulassungsstelle nicht vor —, durch die Emittentenhaftung
 deren Richtigkeit und Vollständigkeit gewährleistet. Auf Grund
der Unterlagen haben Kapitalisten die Möglichkeit, sich ein Urteil über
ein neues Papier zu bilden und sich vor schwindelhaften Unternehmungen
nach Möglichkeit zu schützen. In bezug auf die Entscheidung selbst gibt
das Gesetz nur negative Vorschriften, insofern es der Zulassungsstelle
vorschreibt, die Emission nicht zuzulassen:
1. wenn die Unterlagen oder Prospektangaben unvollständig sind,
2. wenn durch die Emission erhebliche allgemeine Interessen geschädigt
werden,
3. wenn offenbar eine Übervorteilung des Publikums stattfinden. würde,
Im großen ganzen hat sich die Einrichtung der Zulassungsstelle gut
bewährt. Manche Versehen sind, was in der Natur der Sache liegt,
natürlich auch vorgekommen, und eine Nichtzulassung mancher Emissionen
wäre für das Publikum entschieden besser gewesen. Durch Schaffung
einer Zentralzulassungstelle!) hofft man, die Zahl dieser ungünstigen
Fälle noch erheblich verringern zu können.
Um eine unparteiische Handhabung der Zulassungen zu sichern, sind
im Börsengesetz und in der Börsenordnung verschiedene Kautelen geschaffen.
 Da niemand über sich selbst Richter sein kann, sind selbstverständlich
 von der Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung
eines Wertpapieres zum Börsenhandel diejenigen Mitglieder ausgeschlossen,
die an der Einführung dieses Wertpapieres in den Börsenhandel beteiligt
sind?). Mindestens die Hälfte der Mitglieder — der Regierungsentwurf
hatte s, Zt. nur ein Drittel vorgesehen — muß ferner aus Personen bestehen,
 die sich nicht berufsmäßig am Börsenhandel mit Wertpapieren
beteiligen. Unter diesen „uninteressierten“ Personen befinden sich aber
tatsächlich, wie die Mitgliederliste der Berliner Zulassungstelle ergibt,
zahlreiche Aufsichtsratsmitglieder von Banken und Direktoren von Industriegesellschaften,
 in deren Aufsichtsrat wieder Direktoren von Großbanken
 sitzen.
Bankdirektoren müssen einen gewissen Optimismus besitzen, denn mit
ewigem Negieren lassen sich keine Geschäfte machen. Emissionen sind

1) S. meine Aufsätze über diese Frage im „Tag“ 1914, Nr. 68, 71 und 119
und den Aufsatz „Reichszulassung“ im Plutus XI, 11.
2) In der Berliner Zulassungstelle sind alle Berliner großen Banken und Bankhäuser
 durch ein Mitglied dauernd vertreten.
33 Obst, Bankpolitik.

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