vor allem die Rücksicht auf ihren Emissionskredit, erfordert es, daß sie
den Markt dieser Papiere noch längere Zeit überwachen und gegebenenlalls
 als Käufer oder Verkäufer auftreten, Dadurch wird verhütet, daß
aus börsentechnischen Momenten, d. h. weil dem Angebot eine Nachfrage
überhaupt nicht, oder nicht zu annähernd gleichen Kursen gegenübersteht,
von einem Tag zum anderen erhebliche Kursschwankungen entstehen.
Einige wenige Stücke, die auf den Markt geworfen werden, oder einige
1000 M „Bestenskäufe“, können erhebliche Kursrückgänge oder ein
starkes Anziehen der Kurse zur Folge haben. Politik der Banken ist es
aun, sich hier zwischen Käufer und Verkäufer, zwischen Nachfrage und
Angebot zu schieben, und durch Abgabe bezw. Aufnahme von Effekten
sine gleichmäßigere Preisbildung zu ermöglichen !).
So haben die jungen Werte monatelang, jahrelang, ja oft dauernd einen
Patron, der ihre Entwickelung verfolgt und beeinflußt, indem er beim
Kursmachen zugegen ist, bezw. vom Makler, wenn etwas größere Schwankungen
 stattfinden, herangeholt wird, so insbesondere natürlich, wenn das
betr. Effekt an der Tafel in der Maklerschranke mit dem Vermerk + + +
bezw. — — — angeschrieben ist (s. Band I, S. 391). Eine solche Kursregulierung
 liegt im allgemeinen im Sinne aller am Effektenhandel
Beteiligten; ein gewisses Selbstinteresse der Banken ist damit natürlich
oft verknüpft, sei es, daß sie direkt Gewinne daraus ziehen wollen, sei
es, daß sie irgendwelche anderen Absichten damit verbinden, Indem die
Beteiligten bei Feststellung des Kurses in Wettbewerb treten, wird das
Interesse der Auftraggeber, den bestmöglichen Kurs zu erzielen, vollzommen
 gewahrt,
Die Haltung der Banken betr. Kursregulierung ist bei den einzelnen
Instituten und gegenüber den einzelnen Effekten verschieden und wird
selbstverständlich auch durch die allgemeinen Zeitverhältnisse und die
Liquidität der betr. Bank selbst bedingt. Hauptsächlich sind es die Hypothekenbanken,
 die fortlaufend die Kurse ihrer Pfandbriefe durch Käufe
und Verkäufe regulieren. Für die deutschen Reichsanleihen und die Preu-Bischen
 Staatsanleihen ist der Königlichen Seehandlung die Aufgabe der
Kursregulierung übertragen worden, Auch für russische Eisenbahnprioritäten
 sind selbst in den schwierigsten Zeiten Interventionskäufe erfolgt.
Dagegen ist viel darüber Klage erhoben worden, daß die Emissionsfirmen
von Stadtanleihen und Industrieobligationen sich um diese Effekten, sobald
 sie ihre Bestände ausverkauft hatten, gar nicht mehr bekümmert haben.
*) S. Adolf Weber, a. a. O. S. 158,

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