Theoretisch ist dies wohl richtig, aber für die Praxis ergeben sich
doch gewisse Konsequenzen. So hat auch Prion!) bereits darauf hingewiesen,
 daß es heute nicht mehr, wie früher, möglich ist, daß die be-‚ufsmäßige
 Spekulation auf Grund der vom Publikum eingegangenen und
an der Börse bekannt werdenden Aufträge eingreift, um durch gleichlautende
 Aufträge oder Gegengeschäfte aus der jeweiligen Marktlage
Nutzen zu ziehen. Der Betrag, den die Großbanken jetzt, nach Abzug
der Kompensationen, an die Börse bringen, läßt auf die wirkliche Lage
des Geschäftes keine sicheren Schlüsse ziehen. Für die im Interesse der
Nivellierung der Kurse wichtige Spekulation ist dies ein Nachteil, weil
ihr der Einblick in die Engagementsverhältnisse entzogen ist und sie bei
ihren Spekulationen mit einer unbekannten Größe, nämlich dem unübersehbaren
 Eingreifen der Großbanken, rechnen müssen.
Plötzlich eintretende Ereignisse zeigen oft, wie wenig widerstandsfähig
ansere Börsen sind. „Wir brauchen aber,“ sagt M. Warburg auf dem
III. Bankiertage?) mit Recht, „eine gesunde und starke Spekulation®), da
nur sie im Falle des Ausbruches eines Krieges einer allgemeinen Panik
in den einheimischen Werten durch Aufnahme großer Beträge bei weichenden
 Kursen vorbeugen kann. Die ungemeine Wichtigkeit einer starken
Spekulation wird schlagend durch die Tatsache dargelegt, daß die französischen
 Milliardenanleihen während und nach Beendigung des französischen
Krieges nicht vom Sparpublikum, sondern von der Spekulation übernommen
 wurden.“
Indem die Banken, was selbstverständlich ihr gutes Recht ist, nur den
nicht kompensierbaren Teil der ihnen gegebenen Börsenaufträge an die
Börse bringen, werden dieser Umsätze entzogen, deren sie zur sachgemäßen
 Erfüllung ihrer Funktionen bedarf. Eine funktionskräftige Börse
ist aber, auch im Staatsinteresse, eine unbedingte Notwendigkeit, In dieser
Erkenntnis suchte auch der um die Berliner Börse hochverdiente Staatskommissar
 Geheimrat Göppert das Geschäft in die Börse hineinzuziehen
und wieder gut zu machen, was das Börsengesetz von 1896 verbrochen hatte.
1) Preisbildung der Wertpapierbörse, a, a, O, S. 58.
?) Verhandlungen S, 51,
3 Spekulation ist vom „Spiel“ zu unterscheiden, Gschwindt sagt in seiner
Arbeit „Börsenreform in Deutschland“ treffend, daß der Spekulant vom Börsenspieler
 sich durch zwei Eigenschaften unterscheidet: durch Urteilsfähigkeit und
durch Kapitalkraft, Vermöge dieser Eigenschaften könne der Spekulant eine ungünstige
 Kursentwickelung länger ertragen als der wirtschaftlich schwache, kleine
Jobber; er finde noch Kredit, wenn jener schon seine Engagements lösen müsse,
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