Die auf Report- und Lombard-Konto ausgewiesenen Beträge unterliegen
 nicht unerheblichen Schwankungen; so betrug z. B. ihre Summe
bei den 8, Zweimonatsausweise veröffentlichenden Berliner Großbanken am
31. Dez. 1913 760, am 28. Febr. 1914 914 Millionen M. Hierin kommt
die günstigere Börsenlage und die gesteigerte Kauflust des Publikums am
Effektenmarkt zum Ausdruck. Die Höhe der Börsenkredite und die Marktlage
 der Börse beeinflussen sich wechselseitig in sehr hohem Maße. Die
Aussicht auf billiges Prolongationsgeld?!) bietet einen gewissen Anreiz,
 Hausse- Engagements einzugehen, weil niedriges Ultimogeld dem
Käufer, der seine Hoffnungen nicht erfüllt sieht, die Möglichkeit gibt,
sein Engagement mit verhältnismäßig geringen Kosten auf den nächsten
Monat zu schieben, So besitzen auch die Banken in der Gewährung der
Reportgelder ein wichtiges Mittel, auf die Ausdehnung und Einschränkung
der Engagements einzuwirken.
Für die Hergabe und Kündigung der Reportgelder ist in erster Linie
natürlich auch der Zinsnutzen maßgebend, den sie abwerfen. Die
Banken betreiben das Reportgeschäft um seiner selbst willen, d. h. sie
legen einen Teil ihrer Mittel hierin an und suchen auch Auslandsgelder zu
gewinnen, um aus der Differenz zwischen dem gezahlten und dem im
Reportgeschäft berechneten Zins zu profitieren,
Teures Geld wirkt einschränkend auf die Spekulationstätigkeit, einmal
weil die hohen Zinsen einen Teil des möglichen Kursgewinnes verschlingen,
dann aber auch, weil die Befürchtung besteht, daß die Großbanken
sehr zurückhaltend mit der Hergabe von Geldern verfahren, sei es, um
sich selbst liquider zu halten, sei es um die Spekulation einzudiämmen,
Die Bank, die für den Kunden das Termingeschäft abgeschlossen hat,
ist nicht ohne weiteres zur Ausführung der Prolongation verpflichtet, und
kleinere Firmen besonders, die sich oft mit geringem Einschuß begnügen,
werden die Prolongation nicht vornehmen, weil sie selbst nicht genügend
Kredit an der Börse besitzen, um in kritischen Zeiten einen Hereinnehmer
für die Stücke, bezw. Ultimogeld zu erhalten, für das eine Überdeckung
von 15 oder 20 ol gefordert wird. Auch die Depositenkassen der Großgesetznovelle

 von 1908 gesicherte Rechtsbasis des Ultimohandels geeignet ist, zu
passender Zeit der geschäftlichen Entwickelung förderlich zu sein.“ Sie fährt dann
aber gleich fort: „„... Aufgabe der beteiligten Bankwelt wird es sein, darüber
zu wachen, daß nicht durch übermäßige Beteiligung unberufener Kreise
an Börsengeschäften eine ungesunde Überspannung des Kursniveaus eintritt.
1) Über Berechnung der Prolongations- und Zinssätze etc. s. Band I, S. 276f.

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