Hinsichtlich der Kreditgewährung wurde Koch, insbesondere nach
seiner Pensionierung, der Vorwurf gemacht, er sei in dieser Beziehung
aft zu nachgiebig gewesen und habe im Portefeuille der Reichsbank Projongations-
 und Finanzwechsel in sehr hohem Betrage geduldet. Tatsächlich
 ist der kurzfristige Diskontkredit der Reichsbank sehr oft in hohem
Maße in Anspruch genommen worden, um die Mittel für dauernde Investierungen
 aller Art zu beschaffen, und da auf das Deckungsverhältnis
Rücksicht genommen werden mußte, war die Folge, daß der Diskontsatz
zeitweilig eine ungewöhnliche Höhe erreicht hatte,
Braucht der Kaufmann oder der Industrielle Geld, so wendet er sich
an seine Bankverbindung, diese beschafft sich die Mittel meist wieder
von ihrer Zentrale, bezw. von der mit ihr in Verbindung stehenden Groß-Dank,
 und diese nimmt zeitweise, insbesondere vor den großen Zahlungs-;erminen
 an den Quartalsenden, in letzter Linie wieder die Bank der
Banken, die Reichsbank in Anspruch, die die einzige Kreditquelle im
Reiche darstellt, die nie versiegt, Jeden auf sicherer Grundlage beruhenden
 kurzfristigen Kreditanspruch hat sie, im Gegensatz z. B. zur Bank
von England, bisher befriedigt. Als einzigen Abwehrversuch benutzt sie
nur das Mittel der Diskonterhöhung, in der Erwartung, daß dann zahlreiche
 Kreditnehmer ihren Geldbedarf anderwärts decken, und daß durch
Rückwirkung der Zinserhöhung auf die Geldsätze des offenen Marktes
das Ausland sich die Gelegenheit einer hochverzinslichen Geldanlage zunutze
 machen und dem deutschen Markt Geld zur Verfügung stellen werde !).
Während 8 ı2 des Bankgesetzes?) von der „Nutzbarmachung verfügaren
 Kapitals“ spricht, hat die Bank bisher, wie erwähnt, die Kreditvefriedigung
 nicht von dem ihr zur Verfügung stehenden Kapital abhängig
 gemacht, sondern sie hat, umgekehrt, durch Notenausgabe sich
soviel Mittel beschafft, daß sie allen Kreditansprüchen genügen konnte.
Nicht nur die Praktiker, auch die Theoretiker haben sich damit einverstanden”
 erklärt. Der Reichsbankpräsident hat im Januar 1914 im Reichstage
 erklärt, daß er die Forderung, die Reichsbank müsse jeden Kreditanspruch
 erfüllen, nicht anerkennen könne, und es sei hohe Zeit, daß
diese Anschauung im Publikum revidiert werde, Indem der Gesetzgeber
der Reichsbank die Aufgabe gestellt habe, verfügbares Kapital nutzbar

3) S. Alfred Lansburgh, Die Maßnahmen der Reichsbank zur Erhöhung
der Liquidität der deutschen Kreditwirtschaft, Stuttgart 1914.
2) S. mein Bankgesetz und Münzgesetz, Textausgabe mit Erläuterungen und
Sachregister, Leipzig 1910,

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