Dadurch, daß die Großbanken selbst in hohem Maße aus ihren reichen
Mitteln Kredit gewähren, ist ihre Macht auf dem Geldmarkt gestiegen,
ist der Einfluß der Reichsbank für den größten Teil des Jahres, nämlich
bei normalen Zeiten, sehr gering geworden. Nur an den Quartals-, und
zeitweise auch an den Monatsenden, wenn größere Zahlungen (Gehälter,
 Mieten, Hypothekenzinsen, Kupons usw.) in bar bewerkstelligt werden
 müssen, und die Mittel auch der Großbanken, die große Zahlungen
an Kunden, Filialen, Konzernbanken zu leisten haben, nicht ausreichen,
nehmen diese die Reichsbank durch Wechseldiskontierungen und Lombarddarlehen
 in hohem Maße in Anspruch.
Um dieser zeitweisen übermäßigen Inanspruchnahme durch Banken und
Bankiers vorzubeugen, hatte die Reichsbank schon im Jahre 1880 für
Darlehen, die in den letzten 4 Werktagen oder am ı. Werktage eines
Monats beansprucht wurden, einen Mindestzins für 3 Tage berechnet.
Im folgenden Jahre wurde die Zahl der zu berechnenden Tage, auch
wenn die Rückzahlung früher erfolgte, auf 5 und bald nachher auf 8 Tage
erhöht. Seit 1887 wurden für die sog. Ultimodarlehen, wenn sie beim
Quartalwechsel genommen wurden, Zinsen für mindestens 14 Tage berechnet.
 Einen gewissen Einfluß auf die Geldentnahme hat diese „Ultimoprämie“
 der Reichsbank natürlich gehabt. Für die Reichsbank selbst
bestand die unerwünschte Nebenwirkung, daß infolge der erst später
erfolgenden Rückzahlung des Lombards der angespannte Status sich
etwas längere Zeit ausdehnte?). Infolge der allgemeinen Kreditüberspannung
 verschlechterte sich an den Terminen der Status der Reichsbank
meist ganz außerordentlich. Nach Überwindung des Termins floß das
Geld dann allerdings schnell wieder an die Banken und von diesen wieder
 an die Reichsbank zurück,
Daher entschloß sich die Reichsbank 1911 zu einer radikalen Änderung.
 Niemand soll künftig mehr genötigt sein, das dargeliehene Geld
über die Zeit seines Bedarfs hinaus zu behalten, aber er muß (s. Band I
S. 261) für das über das Quartal hinaus genommene Geld einen 10tägigen
Strafzuschlag zahlen, was, je nach Höhe des Lombardsatzes, einer Provision.
 von ıl/,—2 °09 gleichkommt. Die Banken erklärten, diese Extraprovision
 wollen und können wir nicht bezahlen, aber, wir wollen sie
jedenfalls unseren Kunden auferlegen, indem wir ihnen, wenn sie am
Quartalsende Debitor sind, die Debetzinsnummern für die letzten 10 Tage.

1) S. Friedrich Bendixen, Bank-Archiv X, 18.

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