daß vielleicht einmal hier und da hunderttausende oder sogar eine Million
 M für einzelne Leute verloren gehen, viel geringer veranschlage und
bewerte, als die große Gefahr, die darin liegen würde, daß man durch
gesetzgeberische Maßnahmen die heutige Entwicklung unserer Kapitalbewegung
 aufhielte und einengte“, Einige Praktiker der Enquete-Kommission
 verschieben das Problem und bekämpften oft Behauptungen, die gar
nicht aufgestellt sind, so z. B., daß es an geeigneten Stellen zur sicheren
Anlage von Geldern in Deutschland nicht fehle.
Nach langen, teilweise sehr interessanten Debatten verständigte man
sich schließlich in der Kommission darüber, daß zu große Bedenken
gegen gesetzliche Eingriffe in die wirtschaftliche Organisation des Bankwesens
 vorhanden seien, und ein Depositengesetz daher vorderhand
abzulehnen sei. Am Schluß der Tagung wurde festgestellt, daß, wenn
das Depositengesetz abgelehnt sei, unter den Mitgliedern der Kommission
Einmütigkeit in folgenden 3 Punkten bestehe:
I. Regelmäßige Veröffentlichung erweiterter Zweimonatsbilanzen,
2. Erhöhung der Barreserven und
3. Schaffung eines Organs nach den Vorschlage des Bankdirektors
Roland- Lücke, das in irgendeiner Weise als Kontrollinstanz der
Banken fungiert.
Was den 1. Punkt anbelangt, so ist es der Reichsbank bereits gelungen,
 eine größere Zahl Banken zu veranlassen, ihre Bilanzen zu veröffentlichen,
 und zwar nach dem erweiterten Schema (s.S. 357f.). Die Erhöhung
 der Barreserven steht augenblicklich zur Debatte. Von dem
Bankenbeirat aber, für den sich auch die Bankpraktiker erklärten, ist
nach Schluß der Beratungen der Enauete- Kommission nicht mehr die
Rede gewesen.

b) Aufsichtsamt oder Bankenbeirat?
X) Das Aufsichtsamt für Bankwesen.
Auf Veranlassung des Vorsitzenden der Enquete-Kommission, Sr. Exzellenz
 des Herrn Reichsbankpräsidenten Havenstein habe ich der
Kommission folgendes Gutachten‘) erstattet:
„...50o0 einfach, wie die Theorie als obersten Grundsatz der Bank-1)

 Einiges, heute veraltetes statistisches Material, erfüllte Forderungen hinsichtlich
 weiterer Detaillierung der Zweimonatsbilanzen, sowie die Einleitung, in der
ich meine Stellungnahme zu anderen Reformvorschlägen begründete, sind hier
weggelassen worden,

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