tember 1908 in den Vereinigten Staaten von Amerika 6853 Nationalbanken.
 Ihr eingezahltes Kapital betrug 921, ihre Reserven 566 Millionen
 $. Von Privaten und von der Regierung waren ihnen Depositen
in Höhe von 5600 Millionen $ anvertraut. Ihr Notenumlauf bezifferte
sich auf 613 Millionen $. Der Depositenverkehr spielt hiernach bei diesen
Banken eine weit wichtigere Rolle als das Notenemissions-Geschäft, Ich
betone dies, um einen etwaigen Einwand zu begegnen, daß die Bankkontrollen
 in Amerika nur erfolgen. weil es sich um reine Notenbanken
handelt.
Man wird weiter vielleicht einwenden: Die Bankkontrollen sind in
Amerika technisch leicht durchführbar. Eine Revision unserer deutschen
Großbanken aber würde, wenn sie sorgfältig geschehen sollte, ein großes
Beamtenheer erfordern. Darauf ist zu erwidern: Banken mit solchen
Riesenkapitalien und einem so weitverzweigten Verkehr, wie wir sie in
Deutschland besitzen, kennen die Vereinigten Staaten von Amerika allerdings
 nicht. Besaßen doch von den Nationalbanken nur 6 ein Kapital
von mehr als 5 Millionen, und nur 60 ein Kapital von mehr als ı bis
5 Millionen
Von einer Kontrolle der großen deutschen Banken durch Einsichtnahme
 in die Bücher kann nicht die Rede sein. Hier muß man
sich auf detaillierte Berichte verlassen, und man kann annehmen, daß
infolge der zahlreichen Revisionen, die auf Veranlassung der Direktion
und des Aufsichtsrates erfolgen, allgemein gegebene Vorschriften befolgt
werden, Wie peinlich gerade in großen Instituten gesetzliche Vorschriften,
z. B. hinsichtlich der Versteuerung, befolgt werden, und wie man im
Zweifelsfalle lieber einen Stempel zu viel entrichtet, ehe man mit dem Fiskus
in Konflikt gerät, das weiß ich aus meiner eigenen praktischen Tätigkeit,
Von weitgehender Bedeutung für die amerikanischen Nationalbanken
ist Art. 5200 der Revidierten Statuten: „Der Gesamtbetrag der geldwerten
Forderungen einer Nationalbank an eine Einzelperson, Körperschaft, Gesellschaft
 oder Firma, einschließlich der Forderungen an mehrere Mitglieder
 einer Gesellschaft oder Firma, darf zu keiner Zeit weder 10%
des gegenwärtig eingezahlten und unverminderten Aktienkapitals zuzüglich
 des unverminderten Reservefonds, noch 30%, des Aktienkapitals
übersteigen.“ Hätten wir in Deutschland ähnliche Bestimmungen, dann
wäre unserer Volkswirtschaft der Zusammenbruch der Leipziger Bank,
sowie auch in neuerer Zeit manch anderer Banken und die damit verknüpften
 traurigen Folgen erspart geblieben,
35 Obst, Bankvolitik,

yal