Gerade für die Gläubiger vieler kleiner Banken, bei denen die Garantiemittel
 (Aktienkapital und Reserven) nur einen kleinen Prozentsatz der
anvertrauten Betriebs- und Spargelder bilden, ist ein Schutz durch den
Staat unbedingt erforderlich.
Liliputbanken, Genossenschaften und kleine Bankiers suchen oft durch
Annoncen in Provinzialblättern und durch Plakate in ihren Schaufenstern
unter Versprechung von Zinsen, die mitunter den Lombardsatz der
Reichsbank übersteigen, Depositengelder an sich zu ziehen. Um das vertrauensselige
 Publikum noch sicherer zu machen, reden und quittieren
sie über „Spargelder“ oder gar „Sparkassengelder“. Der kleine Mann, der
sein Geld einige Prozent besser als auf der „anderen Sparkasse“ verzinst
erhält, stellt weiter keine Betrachtungen an, sondern animiert noch Verwandte
 und Freunde, ihre Gelder auch zu dieser „Sparkasse“ zu bringen.
Die Anlage der Gelder erfolgt naturgemäß entsprechend den hohen
Zinsen, die dem Deponenten versprochen sind, und dem möglichst hohen
Gewinn, den der Bankier dabei erzielen will. Langfristige Darlehen werden
gewährt, und die gebotene Sicherheit ist oft sehr minderwertig. Verluste
sind, besonders in Zeiten des wirtschaftlichen Niedergangs unausbleiblich.
Ist der Schuldner in Bedrängnis geraten, so werden ihm, in der Befürchtung,
 daß sonst alles verloren ist, immer von Neuem wieder Gelder
zur Verfügung gestellt, Kürzlich hörte ich sogar von einem Fall, wo die
Bank den in Zahlungsschwierigkeit geratenen Gläubiger dringend ersuchte,
seine bedrängte Lage nur ja niemandem zu offenbaren, sie werde ihm
gern weiteren Kredit einräumen, Sie befürchtete nämlich, daß, wenn die
Verluste, die sie an dem betr. Unternehmen erlitten hätte, bekannt
würden, ein großer Teil ihrer Depositengläubiger ängstlich werden würde.
Hier muß die Gesetzgebung eingreifen, hier ist ein Arbeitsfeld für ein
neu zu schaffendes Banken-Aufsichtsamt. Betragen die Depositen dieser
kleinen Banken usw. auch nur vielleicht 5 % aller Depositen. so erfordern
diese Verhältnisse unbedingt ein Einschreiten.
Zunächst wird es Aufgabe des Amts sein, mit dahin zu wirken, daß
die Begriffe „Bank“ und „Bankier“ — der Centralverband des Deutschen
Bank- und Bankiergewerbes und auch ich bin des Öfteren dafür in Wort
und Schrift eingetreten — gesetzlich festgelegt werden. Ein erfreulicher
Fortschritt ist in den letzten Jahren insofern zu verzeichnen, als Gerichte
und Polizeibehörden mehrfach die Streichung irreführender Bezeichnungen
veranlaßt haben. Nicht mehr im vollen Umfange gilt heute, Gott sei
dank, der Ausspruch, den Poschinger 1876 im Reichstage tat: „Jeder
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