faule Bankier, der sein Geschäft in ein Aktienunternehmen umwandelt,
ist eine Bank“.
Weiter wäre allen Banken, Bankiers, Genossenschaften usw. zu Vverbieten,
 Depositengelder als Sparkassengelder zu bezeichnen. Die Geschäftsunkenntnis
 ist leider vielfach sehr groß, und diesem Umstande muß Rechnung
getragen werden.
Es wird sich empfehlen, den Wirkungskreis des Aufsichtsamtes für den
Anfang nicht zu weit auszudehnen, Professor Faßbender ist in der Bankkommission,
 der Kostenersparnis wegen, dafür eingetreten, das neue Amt
einem bereits bestehenden Kontrollamt, nämlich dem Aufsichtsamt für
Privatversicherung anzugliedern, Vielleicht ließe sich das Amt auch als
eine Banken-Abteilung des Reichsamts des Innern errichten.
Das Wort „Aufsicht“ oder „Kontrolle“ fällt im Titel besser
weg. Das Amt wird immer und immer wieder betonen müssen, daß es
alles daran setzen werde, die Depositengläubiger zu schützen, daß es
aber keinerlei Garantien übernehmen könne. Auch den Banken und
Bankiers wird streng zu verbieten sein, in Ankündigungen auf Briefbogen
 usw. den Vermerk „Unter ständiger Kontrolle des Aufsichts-Amts
für Bankwesen“ oder einen ähnlichen Vermerk zu setzen. Das Publikum
darf sich nicht in Sicherheit wiegen, und das Wort „Aufsicht“ in der
Bezeichnung des Amtes soll hierzu nicht irgendwelchen. Anlaß geben,
Auch in der Bank-Kommission wurde von einem Mitgliede darauf
hingewiesen, daß der Staat durch Errichtung eines solchen Aufsichtsamtes
 in eine Verantwortung für die Sicherheit der Depositen hineingezogen
 werde, die er garnicht übernehmen könne. Von anderer Seite
wurde dies, m. E. mit Recht, bestritten, und es wurde gesagt, es genüge
für die beabsichtigten Zwecke, wenn das Amt nicht über die Bonität,
wohl aber über die Nicht-Bonität ein Urteil ausspreche, vor gewissen
[nstituten warne und damit viel Unglück verhüte, Man kann hierbei als
Vergleich die Zulassungstellen an den Börsen heranziehen, Deren Mitglieder,
 angesehene Kaufleute, sind auch nach Kräften bemüht, Unheil
von den Erwerbern der die Zulassungstelle passierenden Wertpapiere
abzuwenden, Garantien aber können sie natürlich nicht übernehmen.
Ich bin überzeugt, daß zahlreiche Bankdirektoren und Bankiers mit
mir der Ansicht sind, daß das in Geld- und Bankangelegenheiten unerfahrene
 Publikum vor betrügerischen Manipulationen geschützt werden
müsse, und daß ein Amt für Bankwesen sehr nützlich wirken kann.
Aber sie bangen sich vor der Gesetzgebung. Die Personen, die bei uns
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