in Deutschland Gesetze machen, so hört man sagen, verfügen in der
Regel nicht über die genügenden Sachkenntnisse, und so kommen Gesetze
 zustande, die ihren Zweck keineswegs erfüllen, wohl aber viele Berufsklassen
 in. ihrem Erwerb unnötigerweise schädigen. Dies trifft besonders
dann zu, wenn die Gesetze von Parteien diktiert werden, die politische
Zwecke damit befolgen. Bankdirektoren und Bankiers insbesondere haben
nach den Erfahrungen, die sie s, Zt. mit dem Börsengesetz gemacht
haben, nicht unberechtigtes Mißtrauen gegen neue Gesetze.
Die Bankwelt wird aber m, E. gut tun, sich nicht gegen Maßregeln
zu sträuben, die früher oder später doch einmal kommen müssen. Hat
doch auch der Staat infolge der Propaganda, die in den letzten Jahren
seitens einiger Behörden für Ausbreitung des Depositen- und Scheckverkehrs
 gemacht worden ist, eine moralische Verantwortung hinsichtlich
der zweckmäßigen Verwendung der Depositengelder übernommen.
Mir ist der Vorwurf gemacht worden, ich hätte als ehemaliger Bankpraktiker
 und als Banktheoretiker niemals solche Vorschläge machen
dürfen, die das Bankwesen schädigen, in seiner freien Entwickelung
hemmen usw, usw. Gerade, weil ich lange Jahre in der Praxis gestanden,
und weil ich aus dem Studium der Geschichte des Bankwesens so manche
Folgerung gezogen habe, und weil ich der Überzeugung bin, daß das
deutsche Bankwesen, im großen Ganzen betrachtet, auf solider Basis
beruht, und weil ich den Wunsch hege, daß das Ungesunde, das ihm
hie und da anhaftet, bald abgestreift werden möge, habe ich die Errichtung
eines Bank-Aufsichtsamtes — der Name ist gleichgültig —- vorgeschlagen.
Ich glaube damit den Interessen der Banken und Bankiers in weit
höherem Maße zu dienen, als ein großer Teil der Fachpresse, die kritiklos
die ihm zugesandten Waschzettel abdruckt.
Das neue Amt soll nicht von heute auf morgen errichtet werden.
Seine Arbeiten und Befugnisse müssen in den Hauptpunkten fixiert werden.
Bankdirektoren und Bankiers, die der Überzeugung sind, daß diejenigen,
die Kredit in hohem Maße in Anspruch nehmen, zu weitgehender öffentlicher
 Rechnungslegung verpflichtet sind, sollten ihre Mitwirkung an der
Ausarbeitung von Gesetzesvorschlägen nicht versagen. Daß bei Schaffung
des Scheckgesetzes und bei Abänderung der Wechselordnung die Entwürfe
 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt worden sind, hat sich in
hohem Maße bewährt, und es wäre zu wünschen, daß, wenn ein Banken-Amt
 in dieser oder jener Form geschaffen würde, solch eingehende Beratungen
 vorangehen, zu denen Sachverständige aus dem Kreise der

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