Bankdirektoren und Bankiers aus verschiedenen Teilen des Reichs herangezogen
 werden,
Ist die Errichtung des Banken-Amts beschlossen, so besteht die erste,
nicht leichte Aufgabe in der Berufung und Anstellung der Beamten,
Man wird neben einer Anzahl mittlerer Beamten und Kanzlisten für den
Anfang etwa 8—10 Beamte anstellen müssen, die kaufmännisch und
banktechnisch geschult sind, volkswirtschaftliche und juristische Kenntnisse
und last not least auch weiten Blick und großen Takt besitzen.
Die Aufgabe des Amtes wird zunächst in der Anlage eines Archivs
und in der Sammlung der Monatsausweise zu bestehen haben. Statuten
und Geschäftsbedingungen der Banken, Genossenschaften usw. werden
durchzulesen, die Berechtigung der Führung des Namens „Bank“ oder
„Bankier“ zu prüfen sein, i
Über zweifelhafte Unternehmungen berichtet ein Teil der kritischen
Fachpresse. Eingehende Zeitungs- und Fachschriftenlektüre wird den Beamten
 mancherlei Anregungen geben und sie veranlassen, Mißstände, die
atıch von Fachleuten als solche empfunden werden, zu beseitigen und
dadurch Unheil abzuwenden,
Reichsbank und Aufsichtsamt werden vielfach auch Hand in Hand
miteinander arbeiten können. 500 über das ganze Reich verstreute Filialen
der Reichsbank sorgen dafür, daß die Direktion in Berlin über alle wichtigen
 Vorfälle des Handelsverkehrs rasch informiert wird. Die Reichsbank
müßte verpflichtet werden, die Kenntnisse, die sie über wenig vertrauenswürdige
 Banken usw. erlangt, dem Aufsichtsamt mitzuteilen, das dann
weitgehende Prüfungen vorzunehmen und, wenn seine Vorschläge nicht
beachtet werden, Bekanntmachungen hinsichtlich dieses Unternehmens zu
erlassen hätte.
Durch einen aus erfahrenen Bankdirektoren und Bankiers bestehenden
Beirat, der sich in zahlreiche Ortsgruppen zu teilen hätte, wäre Sorge
dafür zu treffen, daß keine unzweckmäßigen Maßregeln erfolgen, und daß
harte und unnötige Belästigungen vermieden werden. Die Einrichtung des
Zentralausschusses und der Bezirksausschüsse, die sich in der Organisation
der Reichsbank sehr bewährt hat, würde sich mutatis mutandis auch auf
das Aufsichtsamt für Bankwesen wohl übertragen lassen.
Das Aufsichtsamt soll aber nicht nur das Publikum vor leichtsinnigen
und unredlichen Bankiers schützen, sondern es soll und kann auch, umgekehrt,
 Banken und Bankiers einen Schutz bieten gegen durch eine
falsche Alarmnachricht beunruhigte und stürmisch ihr Guthaben zurück-