fordernde Gläubiger. Wie leicht solches Mißtrauen besonders in kritischen
Zeiten aufkommt, und welche weittragenden Folgen daraus entstehen
können, ist bekannt. Erinnert sei hier nur an den run, der vor einiger
Zeit auf eine Genossenschaftsbank in einem Berliner Vorort erfolgt war.
Ein Lehrer, der ein auf Kündigung eingezahltes Depositum nicht sofort
zurückerhielt, erzählte, unter Verschweigen, daß es sich um Geld auf
„Kündigung“ handelte, dies seinen Kollegen, die Schulkinder erfuhren
davon und berichteten ihren Eltern, Im ganzen Ort hieß es: „Die Bank
ist pleite, rette sein Geld wer kann —*“. So liquide, daß sie alle Depositengelder
 sofort zurückzahlen kann, ist keine Bank, und kann keine
Bank sein, da die fremden Gelder nicht im Tresor liegen, sondern arbeiten
müssen. In solchem Falle kann das Aufsichtsamt durch eine schleunigst
vorzunehmende Revision der Kasse und der Bücher und die Bekanntmachung
 des Resultats beruhigend wirken.
Daß auch Großbanken vor solchem Sturm auf ihre Kassen nicht bewahrt
 bleiben, hat im Jahre 1901 die Dresdner Bank erfahren müssen.
Wären die anderen Banken, und vor allem die Reichsbank, nicht helfend
eingesprungen, hätte sich das Mißtrauen vielleicht noch auf eine andere
Großbank ausgedehnt, dann hätte dies unabsehbare Folgen für unsere
Volkswirtschaft haben können. Daher die Mahnung an die Gesetzgebung
und an die Banken selbst, in normalen Zeiten Vorsichtsmaßregeln gegen
solche Eventualitäten zu schaffen. Im Interesse der Allgemeinheit hat
die Bankwelt schon so manches Opfer auf sich genommen, Sie wird sich
auch in diesem Falle der Erkenntnis nicht verschließen können, daß es
besser ist, gewisse Lasten, die das Aufsichtsamt fordert, auf sich zu
nehmen als im Ansehen und der Achtung des leider nur zu oft verallgemeinernden
 Publikums, das durch einen Pseudobankier geschädigt ist,
zu leiden,
Schon das Bewußtsein, von „Kollegen“ befreit zu werden, die ihrem
Stande zur Unehre gereichen, die weder die Vorbildung noch die Mittel,
die zur Betreibung des selbständigen Bankiergewerbes nun einmal erforderlich
 sind, besitzen, müßte die Bankwelt veranlassen, sich im Prinzip
für Errichtung eines solchen Aufsichtsamtes zu erklären und tätige Mithilfe
 bei der Organisation und dem Ausbau zu leisten.
Noch manch andere schätzenswerte Dienste wird das neue Amt den
Banken leisten können. Es wird z. B. auch sein Augenmerk auf die zahlreichen
 Finanzblätter — in der Börsensprache Revolverblättchen genannt —
richten. die so ziemlich unter Ausschluß der Öffentlichkeit erscheinen und

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