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nur von den Annoncen leben, die sie von den Banken merkwürdigerweise
 immer noch in großer Zahl erhalten. Eine Bestimmung, daß die
Blätter, deren bezahlte Abonnentenzahl kleiner als, sagen wir 300, ist,
diese Zahl in der Zeitung angeben müßten, wäre sehr wünschenswert.
Schwierigkeiten bereiten die Fragen, wer soll der Kontrolle des Aufsichtsamts
 unterworfen sein, und weiter, in welcher Weise sollen diese
Kontrollen ausgeübt werden?
Die Zahl der Privatbankiers in Deutschland ist schwer festzustellen, so
lange der Begriff „Bankier“ nicht festgelegt ist. Man schätzt ihre Zahl
auf 5000. Darunter sind aber‘ eine Anzahl Personen, die meist, ohne
einen Angestellten zu haben, nur ihr eigenes Vermögen verwalten und
es durch „Hin- und Herhandeln“ an der Börse zu vermehren suchen.
In der Provinz wird das Bänkgeschäft häufig mit einer oder mehreren
anderen Branchen zusammen betrieben. Agenten setzen auf ihre Briefbogen
 den Vermerk „Bank-Kommission“, um, wie ich selbst mehrfach
gehört habe, bei Neuemissionen die Bankierbonifikation zu erhalten, Kreditgenossenschaften
 gab es am I. Januar 1908 160092, davon 14092 mit
unbeschränkter Haftpflicht, 51 mit unbeschränkter Nachschußpflicht und
1949 mit beschränkter Haftpflicht, Aktien- und Kommanditaktienbanken
480, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die Bankgeschäfte betreiben,
 200.
Insgesamt gibt es in Deutschland also etwa 22000 Betriebe, in denen
in ganz verschiedenem Umfange Bankgeschäfte betrieben werden, Berichte
würde das Aufsichtsamt von allen einzufordern haben, und zwar schon
deswegen, um einem Teil von ihnen auf Grund der vorgenommenen
Geschäfte und des Kapitals die Bezeichnung als „Bank“ oder „Bankier“
zu verbieten. Für die kleinen.und kleinsten Bankunternehmen wird die
Anfertigung der Ausweise erzieherisch wirken, indem sie genötigt werden,
der korrekten Aufzeichnung der Geschäfte hinfort mehr Interesse als
bisher zu schenken.
Für Revisionen würden, für die erste Zeit wenigstens, nur die Betriebe
in Betracht kommen, bei denen die Höhe der Depositen einen bestimmten
 Prozentsatz des Geschäftskapitals zuzüglich der Reserven übersteigt.
 Wie weitgehend die Kontrollen sein müssen, wie oft sie stattzufinden
 haben, läßt sich allgemein nicht bestimmen, Die Erfahrung der
Beamten des Aufsichtsamts und der Mitglieder des Beirats werden im
Lauf der Zeit Anhaltspunkte darüber geben,
In Amerika, wo dieses Kontrollamt, wie erwähnt, bereits seit 1863