ß) Der Bankenbeirat.
Besser ist es, das habe ich öfters ausgeführt, wenn die Banken die
immer dringender werdenden Forderungen der Öffentlichkeit aus eigener
Initiative regeln und dem Reichstag nicht eine so breite Angriffsfläche
mehr bieten, Sehr deutlich brachte dies auch Freiherr von Gamp-Massaunen
 zum Ausdruck: „Die Neigung auf diesem Gebiete, die
Klinke der Gesetzgebung in die Hand zu nehmen, besteht lange nicht
bei so vielen von uns, als Sie annehmen; aber schließlich kann man sich
doch dem Andrängen nicht entziehen, und wenn die Banken gar nichts
tun, dann kommt schließlich die Zeit, wo der Reichstag sich sagen wird:
«Wir haben jetzt lange genug gewartet, wir haben alle möglichen Versuche
 gemacht, wir haben die Bankenquete eingerichtet, es ist aber nichts
zu erreichen gewesen, nun muß schließlich einmal die Gesetzgebung
reden.»“ Diesen Erwägungen ist vielleicht die Einstimmigkeit bei den
Vorschlägen von Roland-Lücke, einem ehemaligen Direktor der Deutschen
Bank, zuzuschreiben,
Roland-Lücke tritt für Schaffung einer Kommission für Bankangelegenheiten
 ein. Sie soll aus 20 Mitgliedern bestehen, von denen
6—7 aus der Zahl der Reichstagsmitglieder zu wählen wären. Die andern
sollen Praktiker, und 2 oder 3 Volkswirtschaftler sein. Die Kommission
soll wenigstens einmal in jedem Quartal zusammentreten. 2%, der Mitglieder,
 die nicht dem Reichstage angehören, hätten jährlich anderen
Platz zu machen, Die Mitglieder der Kommission sollen nicht nur begutachten,
 was ihnen vorgetragen wird, sondern auch die Initiative ergreifen,
 soweit sie es im Öffentlichen Interesse angemessen erachten.
von Frankreich ersuchte, sich genau über die Finanzlage der Societ&amp; Generale
zu informieren und ihm Bericht zu erstatten. Der Gouverneur der Bank von Frankreich
 hat auf Grund dieses Ansuchens dem Finanzminister folgende Note übermittelt:
 „Der Kompetentenrat der Bank von Frankreich, welcher auf Ersuchen des
Finanzministers einberufen wurde, um das Portefeuille der Societe Generale zu
prüfen, die ihrerseits selbst eine derartige Kontrolle wünschte, habe folgendes ermittelt:
 Nicht allein aus dieser Prüfung, sondern auch aus den sehr alten Diskontbeziehungen,
 welche die Societe Generale mit der Bank von Frankreich unterhält,
ergibt sich, daß das Portefeuille dieser Bank aus Wechseln zusammengesetzt
ist, die sehr rasch und leicht realisierbar sind. Diese Finanzlage kann also die
systematischen Angriffe keineswegs rechtfertigen, welche gegen die
Societ&amp; Generale gerichtet sind, um ihre Depositengläubiger zu beunruhigen.‘“
Aufgabe des Aufsichtsamts im Verein mit der Reichsbank würde es sein, sofortige
 Prüfungen vorzunehmen, wenn derartige Gerüchte über irgend eine deutsche
Bank ausgesprengt werden,

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