Dieser Organisation soll im Hauptamt ein ständiger Sekretär beigegeben
werden. Dadurch würde man eine regelmäßige und aufmerksame „Arbeitsstelle
 erreichen . .., die Kommission würde dadurch auch einen Mittelpunkt
 haben, der von ihrem Standpunkte aus auch fortwährend die
Augen aufmacht, der z.B. die betreffenden Status selbst verarbeitet, kurz,
der praktisch in die Materie eindringt und zur Verfügung für die Anregungen
 der Kommission steht“.
„Die Kommission soll ı. aus sich heraus, 2. auf Anregung amtlicher
Instanzen Anregungen und Klagen, die aus den wirtschaftlichen Vorgängen
 in Betracht kommen, danach zu erwägen haben, ob und in
welcher Weise eine Initiative möglich und nützlich ist, sie wird vielleicht
 auch einmal fragen, tust du, Reichsbank, tust du, Börsenkommissar,
deine Schuldigkeit?“
Weiter sagt dann Roland-Lücke: „Wenn ein Mitglied der Kommission.
 in diesem oder jenem Blatte irgend etwas findet, was seiner Ansicht
nach wirklich wichtig genug ist, um bei der nächsten Sitzung erörtert zu
werden, oder schleuniger, falls Gefahr im Verzuge ist, dann hängt es von
ihm ab, ob es in der nächsten Sitzung die Sache vorbringen, oder sofort
eine Sitzung beantragen will, oder ob es ohne Sitzung dem Präsidenten
der Reichsbank (dieser dürfte wohl als Vorsitzender der Kommission zu
denken sein) irgendwelche vertrauliche Mitteilungen machen will.“
Bankdirektor Dr. Weber will die Befugnisse des Bankausschusses noch
etwas erweitern und glaubt, daß er sich insbesondere auch nutzbringend
arweisen kann, wenn es sich um Emissionen neuer Anleihen für das Reich
und die Bundesstaaten handelt,
Schinckel hält den Bankausschuß u. a. auch als Depotstelle für die
einzureichenden Zwischenbilanzen außerordentlich nützlich!). Kaempf
will den Vorschlag des Bankenbeirats mit der größten Vorsicht behandelt
wissen und lediglich unter dem Gesichtspunkte, daß er sich an die segensreiche
 Tätigkeit der Reichsbank anschließt.
Dieser freiwillige Beirat soll den Banken gegenüber, nötigenfalls durch
Drohungen mit Maßregeln der Reichsbank, eine gewisse Autorität besitzen.
Zu bedenken ist m. E., daß die starke Konkurrenz und die Kapitalskonzentration
 dazu geführt haben, daß unter den Banken in großem Umfange
entweder freundschaftliche oder feindschaftliche Verhältnisse bestehen, wodurch
 eine gegenseitige Kontrolle in manchen Fällen erschwert werden dürfte,
Diese Bedenken hatten mich, der ich ein Feind jeder gesetzlichen Ein-1)
 S, auch meinen diesbez. Vorschlag S. 544 und 550,

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