größeren Instituten erfolgt ist, bleibt, das darf man nicht vergessen, solange
 eine nur interne Frage der Bank, als nicht auch die Gelder besonders
 angelegt werden und nicht, wie es jetzt bei vielen Banken geschieht,
 einfach bei der Hauptkasse der Bank, bezw. auf deren Konto
bei der Reichsbank oder beim Kassenverein eingezahlt werden. Die schärfste
Trennung ist meines Wissens in dieser Beziehung bei der Deutschen Bank
erfolgt.
Im Jahre 1895 stellte der Deutsche Oekonomist einen Vorschlag
zur Diskussion, in dem gesagt war, die bestehenden Effektenbanken sollten
sich neu zu gründende Depositeninstitute angliedern. Ein innerer Zusammenhang
 bliebe dadurch erhalten, die erwünschte vermögensrechtliche Scheidung
würde dadurch aber vollzogen.
Der Hamburger Bankiertag bestreitet in seiner Resolution ein Bedürfnis
 zur Errichtung reiner Depositenbanken in Deutschland. In Zukunft
könne sich vielleicht ein solches Bedürfnis herausstellen, wenn bei weiterer
Steigerung des Nationalwohlstandes die Verdienstüberschüsse der Gewerbetreibenden
 nicht mehr, wie bisher, zur Vergrößerung und Konsolidierung
der Betriebe gebraucht werden und auch sonst erhebliche Kapitalien zur
zinsbaren Nutzung regelmäßig zur Verfügung stehen. „In diesem Stadium
werden spontan, ohne gesetzliche Regelung reine Depositenbanken teils
durch Umbildung bestehender Institute, teils im Wege der Neugründung
in ausreichendem Umfange entstehen.“
Im preußischen Abgeordnetenhause haben sich die Abgeordneten
Faßbender und Vorster im März 1908 für die Gründung reiner Depositenbanken
 ausgesprochen, die sich, ähnlich wie die Hypothekenbanken,
gewissen Normativbestimmungen zu unterwerfen hätten. Diesen Plan hat
dann auch Ulrichl) wieder aufgenommen.

2. Gründung von Vermögens-Verwaltungsbanken.
Auch ich glaube, daß private Depositenbanken segensreich wirken und
den Aktionären gute Dividende abwerfen werden und bin daher vor einer
Reihe von Jahren, im Verein mit einem Berliner Bankier und mehreren
Abgeordneten, für Gründung eines Institutes eingetreten, das unabhängige
Vermögensverwaltungsstelle und Depositenbank zugleich sein sollte,
Wir hatten folgendes Programm entworfen. Die Tätigkeit dieser Vermögens-Verwaltungs-Bank
 sollte sich hauptsächlich erstrecken auf:

1) Depositenbanken als Grundlagen des Scheckverkehrs. Berlin 1908,

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