um von Emissionsbanken unabhängig zu sein, nur auf Beteiligung von Privaten
 (nicht von Banken oder Bankfirmen) reflektierten, und diese in
dem erwünschten Betrage — es war allerdings nur ein sehr kleiner Kreis
von dem Plan vertraulich in Kenntnis gesetzt worden — sich an dem
Unternehmen nicht beteiligten. —

Diese lokalen Vermögensverwaltungsbanken, oder eine über das ganze
Reich durch zahlreiche Filialen sich erstreckende, mit größerem Kapital
ausgestattete Vermögensverwaltungsbank sollen und werden die bisherigen
Banken nicht verdrängen, sondern nur ergänzen, und ihre Errichtung
wäre ein kleines Mittel der Depositen-Reform.
Sehr wünschenswert wäre meines Erachtens die allmähliche Umwandelung
 der noch bestehenden 4 Privatnotenbanken in derartige Vermögens-Verwaltungsbanken
 oder reine Depositenbanken, wie es auch im Jahre
1901 seitens der Frankfurter Bank in Frankfurt a. M. mit sehr gutem
Erfolge geschehen ist.

3. Errichtung staatlicher Depositenbanken,
Für die Errichtung einer Reichsdepositenbank war im Jahre 1892
der Frankfurter Bankier Caesar Straus in seiner Schrift: „Unser Depositengeldersystem
 und seine Gefahren“1) eingetreten. Die Bank sollte
unter Aufsicht des Staates gestellt und mit einem Kapital von 60 Millionen
 M ausgestattet werden. Auf diese Summe aber sollte, nach englischem
 Muster, nur eine Einzahlung von 25°%, erfolgen, während die
Restforderung zur Erhöhung der Sicherheit der Depositengläubiger bestimmt
 war. Diese Reichsdepositenbank hätte an allen größeren Orten
Zweiganstalten zu errichten, während an den anderen Bankplätzen die
Reichsbankanstalten für ihre Rechnung Depositen annehmen und zurückzahlen
 müßten. Reich und Reichsbank könnten zwar, meint Straus, keine
rechtliche Verantwortung für die Bank übernehmen. Dies sei aber auch
nicht nötig, da für Verwendung der Gelder strengste Grundsätze maßgebend
 sein müßten.
Auch Professor Otto Warschauer hat, ı2 Jahre später, in seinem
Aufsatz: „Das Depositenbankwesen in Deutschland mit besonderer Berücksichtigung
 der Spareinlagen“?) vorgeschlagen, eine unter Aufsicht des
Reichs stehende Reichsdepositenbank zu errichten, die aber, im Gegensatz
 zum Straus’schen Projekt, nicht mit der Reichsbank zusammen

1) Frankfurt a. M. 1892,
*) Conradsche Jahrbücher, III. Folge. Bd. 27. S. 433£.

86 Obst, Bankoolitik,

JA