arbeiten solle. Die Bank soll Depositen annehmen — jedoch wegen des
damit verknüpften Risikos keine täglich kündbaren — Wechsel diskontieren,
Effekten lombardieren, ferner den öffentlichen Kredit durch Aufnahme:
von Reichs- und Staatsanleihen, und den Grundkredit durch Erwerb erststelliger
 Hypotheken fördern. Die Effektenbanken sollen daneben weiter
Depositen annehmen dürfen, jedoch nur bis zur doppelten Höhe des
Aktienkapitals, wenn sie 1. in ihrer Bilanz die Depositengläubiger, die im
Konkurs Prioritätsrechte haben, von den Kontokorrentgläubigern trennen
und 2. monatlich ihren Status veröffentlichen.
Beide Pläne haben, ganz allgemein hetrachtet, einiges für sich. Ihrer
praktischen Durchführung aber steht, von Einzelheiten ganz abgesehen,
mancherlei Prinzipielles entgegen. Vor allem: Wer soll die Mittel aufbringen?
 Die Großbanken werden für ein Institut, das ihnen Konkurrenz
bereitet, wenig Interesse haben. Die Rentabilitätsberechnung von Warschauer,
die zu einem Ergebnis von 20 und mehr Prozent Dividende gelangt, ist
entschieden. zu optimistisch.
In der Bank-Enquete wurde von einigen Seiten für Schaffung eines
Reichsdepositeninstituts plädiert, an das die Sparkassen, Genossenschaften
und Banken, die „Spareinlagen und kurzfristige Schulden“ haben, verpflichtet
 sind, entsprechende Barmittel abzuführen, Gegen langfristige
Depositen sollten Staatsanleihen ausgegeben werden. Die Deponenten
sollten die Papiere zu Pari erhalten und sie bei Geldbedarf wieder zurückgeben.


4. Annahme verzinslicher Depositen durch die Reichsbank.
Ausgestaltung der Seehandlung zur Depositenbank.,
Die überwiegende Mehrheit der Zentralnotenbanken hat sich aus prinzipiellen
 Gründen gegen eine Verzinsung der Depositengelder erklärt, und
zwar, weil sie dann genötigt wären, ihre Politik von der sehr wechselnden
Summe dieser Gelder abhängig zu machen. In der Theorie gehen die
Ansichten über die Zweckmäßigkeit sehr auseinander,
Nach dem Bankgesetz ist der Reichsbank gestattet, verzinsliche
Depositen bis zur Höhe ihres Grundkapitals und ihrer Reserven anzunehmen.
 Sie hat dieses Geschäft von der Preußischen Bank übernommen.
Die Entziehung der gerichtlichen Depositen war einer der Gründe, die
auf die baldige Reorganisation des Giroverkehrs hinwirkten. Als dieser
sich rasch entwickelte, hatte die Bank für die ihr verbliebenen verzinslichen
 Depositen bald keine rechte Verwendung mehr, und sie kündigte

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