sie. Seit 1879 nimmt die Bank nur noch unverzinsliche Depositen an,
die sich von den Girogeldern dadurch unterscheiden, daß sie formell an
eine 8tägige Kündigungsfrist gebunden sind, wovon jedoch in praxi abgesehen
 wird, und daß sie nur an demjenigen Orte, an dem sie eingezahlt
sind, wieder abgehoben werden können. Ihre Summe ist sehr geringfügig.
Diejenigen, die die Annahme verzinslicher Depositen bei der Reichsbank
 befürworten, tun es hauptsächlich, um eine sichere Stelle für die
Hinterlegung von Geldern unerfahrener Leute zu schaffen. Abgesehen
davon, daß bei unseren Großbanken Besorgnisse wegen Sicherheit der
Gelder nicht gehegt zu werden brauchen, gibt es ja noch andere Möglichkeiten
 der mündelmäßigen Anlage, wie Einzahlung bei Sparkassen,
Ankauf mündelsicherer Effekten usw. Würde die Reichsbank ermächtigt,
in beliebiger Höhe verzinsliche Depositen anzunehmen, so würde sie dadurch
 den Banken im Passiv-, wie im Aktivgeschäft als Konkurrentin in
sehr empfindlicher Weise gegenübertreten,
Aus gleichen Erwägungen heraus ist auch der Ausbau der Seehandhandlung
 zu einem Depositeninstitut und die Bildung von Filialen und
Agenturen in der Provinz befürwortet worden. Die Regierung ließ aber
im Abgeordnetenhause die Erklärung abgeben, daß die Seehandlung die
Aufgabe habe, anderen Zwecken zu dienen als der Nutzbarmachung
fremder Gelder, und daß man auch nicht beabsichtige, den Banken und
Bankiers in dieser Weise Konkurrenz zu machen und dadurch den Konzentrationsprozeß
 noch weiter zu fördern.

5. Erlaß gesetzlicher Normativbestimmungen für die Annahme,
Verwaltung und Anlage von Depositen und Spargeldern!).

Die Interessen der Banken und Bankfirmen, der großen und der kleinen
Institute, der Banken in Berlin und in der Provinz gehen ja naturgemäß
in sehr vielen Punkten weit auseinander. Trotzdem aber ließe sich, glaube
ich, ein noch engerer Zusammenschluß ermöglichen. Die Banken haben
auch ideale Aufgaben. L. Bendix, der ebenfalls diesen Standpunkt vertritt,
 hat in der „Deutschen Wirtschaftszeitung“ einmal den Vorschlag
gemacht, eine dem Zentralausschuß der Deutschen Reichsbank nachzubildende
 Einrichtung zu schaffen, die sich auf der bereits bestehenden
Gesamtvertretung der großen Kreditinstitute (Stempelvereinigung) aufbauen
könnte. Wie der Zentralausschuß der Reichsbank in der Leitung dieses

*) S. a. Materialien zur Frage des Depositenwesens, a. a. 0. S. 30f,

1)”

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