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Instituts im allgemeinen. nur beratende Stimme hat, so müßte im Zentralausschuß
 der Banken (Diskont- und Emissionsverein) dem Noteninstitut
eine dem Zentralausschuß der Reichsbank ähnliche Stellung eingeräumt
werden. Die Tätigkeit des Diskont- und Emissionsvereins hätte sich im
wesentlichen zu erstrecken auf: regelmäßige Festsetzung eines Minimaldiskontsatzes;
 gemeinsame Übernahme von Emissionen fremdländischer
Wertpapiere; Festsetzung von beschränkenden Bestimmungen für die gesamte
 Emissionstätigkeit bei einer gewissen Höhe des offiziellen Bankdiskonts.
 Wenn auch nicht in Einzelheiten, so stimme ich doch im Prinzip hinsichtlich
 der präventiven Geschäftspolitik dem Bendixschen Vorschlage
zu, Der kluge Mann baut vor.
Dies sollte von den Banken auch hinsichtlich der Anlage der Depositengelder
 beachtet werden. In den Jahren 1894—1907 sind, wie der
Mitinhaber der Diskonto-Gesellschaft, Dr. Salomonsohn, auf dem II.
Bankiertage mitgeteilt hat, 24 Millionen M, d. h. jährlich durchschnittlich
etwa 2 Millionen M Depositengelder verloren gegangen. „So groß der
Betrag an sich auch ist“, sagte Salomonsohn, „so werden Sie mit mir
der Meinung sein, daß er kaum ins Gewicht fällt gegenüber den riesigen
Vorteilen, die für den deutschen Nationalwohlstand durch die freie Bewegung
 in der Banktätigkeit erwachsen sind, und daß eine Notwendigkeit
für ein gesetzgeberisches Eingreifen nicht vorliegt.“
Ich kann dieser Ansicht nicht beipflichten, auch denen nicht beistimmen,
die sagen: Was will eigentlich der Depositengläubiger? Da er sein Geld
jederzeit abheben kann, so muß. die Bank entsprechende Mittel bereit
halten, und da er Zinsen verlangt, muß der Bank die Möglichkeit gegeben
 sein, diese zu verdienen. In welcher Weise sie dies tut, muß ihm
vollkommen gleichgültig sein. Besitzt er kein Vertrauen zu einer Bank
oder einem Bankier, so soll er das Geld zur Sparkasse geben oder im
Strumpf aufbewahren und warten, bis — es ihm gestohlen wird. Auf
dieser Stufe des laissez faire laissez passer darf ein Staat aber gerade
hinsichtlich des Bankwesens nicht mehr stehen.
Daß etwas zur Sicherheit der Depositengläubiger geschehen müsse,
darüber sind sich heute diejenigen, die die Verhältnisse überblicken und
der Frage unpartelisch gegenüberstehen, wohl einig. Nur über das „Wie“
gehen die Ansichten weit auseinander, Zahlreiche Vorschläge sind in der
Richtung erfolgt, daß gewisse Normativbestimmungen zu erfüllen sind, die
vor allem auch größere Garantien hinsichtlich der Liquidität der Banken
bieten.

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