ersucht werden, in anbetracht der zahlreichen Zusammenbrüche von Depositenbanken
 und der damit zusammenhängenden Verluste des Spar- und
Betriebsvermögens der schaffenden Stände noch in der laufenden Session
einen Gesetzentwurf zur Regelung des Depositenwesens vorzulegen.
Zu diesem Antrage äußerte sich der Reichsbankpräsident Havenstein
in der Reichstagssitzung vom 30. Januar 1914: Mit einem Depositengesetz
 will man einen größeren Schutz der Bankgläubiger erzielen. Es
ist begreiflich, daß man nach den vielen Zusammenbrüchen von Banken
zu einem solchen Gedanken kommt, und daß man auch die Schaffung
einer staatlichen Aufsicht für Banken erwägt. Ich bitte aber den Antrag
abzulehnen, da er praktisch nicht durchführbar ist. ... Im Vordergrund
steht nicht der Gesichtspunkt der Sicherung der Depositengläubiger,
sondern der Liquidität unseres Geldverkehrs, der die auf fremden
Geldern aufgebaute Kreditorganisation sichert und mit Hilfe der Reichsbank
 dem ganzen Volkskörper nützt. Sonst werden alle Kreditansprüche
auf die Reichsbank abgeschoben, und deren Lage wird dadurch erschwert.
‚.. Wir werden auf dem Wege einer freien Vereinbarung
zwischen den Banken und der Reichsbank gute Erfolge erzielen.

So sprach und spricht wiederholt die Reichsregierung‘ durch den
Mund des Reichsbankpräsidenten zu den Bankdirektoren. Den Banken
sollen keine Fesseln auferlegt werden, wenn sie für Gesunderhaltung des
Kreditsystems und für eine bessere Liquidität Sorge tragen.
Die Bankdirektoren und Bankiers selbst haben ihre Überzeugung
von der Notwendigkeit einer Verbesserung der Kassenliquidität und dementsprechend
 Vermeidung einer übermäßigen Ausdehnung der Kreditgewährung
 im Herbst 1912 auf dem Münchener Bankiertage in einer
einstimmig angenommenen Resolution zum Ausdruck gebracht. Es wurde
„empfohlen eine Verbesserung der Kassenliquidität und dementsprechend
Vermeidung einer übermäßigen Ausdehnung der Kreditgewährung bei
allen denjenigen Unternehmungen, die disponible Kapitalien bei sich konzentrieren
 und nutzbar machen“, Weiter wurde dann gesagt: „Insbesondere
hält der Bankiertag zum Zwecke der Verbesserung der Kassenliquidität
und damit der Liquidität der gesamten deutschen Volkswirtschaft eine Erhöhung
 der durchschnittlichen Giroguthaben bei der Reichsbank für erwünscht.“


Die Anregungen des Bankiertages, der Fachpresse und des Reichsbankdirektoriums
 haben nicht bewirkt. daß das Prozentverhältnis der

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