.*5. IC
ik, ale

30, 4.
1914
4,6
2,2
53
4,8

Nationalbank für Deutschland
Commerz- und Disconto-Bank 4,5
Mitteldeutsche Credit-Bank 5,7 6
92 Kreditbanken 442 4,2
Die Tabelle zeigt, daß im allgemeinen weniger als 5%, Kasse und
Guthaben bei der Reichsbank oder einer anderen Notenbank der Summe
der fremden Gelder gegenüberstehen. Nur -die Bilanzen der Großbanken
für Ende 1913 zeigen ein etwas besseres Verhältnis.
Am 30. April 1914 verwalteten die Berliner Großbanken — ausschließlich
 der Berliner Handels-Gesellschaft, die wohl nun auch bald gezwungen
werden wird, ihre Zweimonatsbilanzen zu veröffentlichen — 5404 Millionen
 M fremde Gelder. Da sie damals 291 Mill. M bares Geld plus
Reichsbankguthaben hatten, so fehlen zu der 10prozentigen Barreserve rund
250 Mill. M. Bei den 92 deutschen Kreditbanken, die Zweimonatsbilanzen
veröffentlichen, stehen den 8623 Mill. M fremden Geldern 411 Mill. M
bares Geld plus Reichsbankguthaben gegenüber; 451 Mill. M müßten
nach diesem Status also flüssig gemacht werden, um die Barreserven auf
109%, der Depositengelder und Kreditoren zu bringen.
Die Banken besitzen bisher in der Regel bei der Reichsbank nur ein
so großes Guthaben, wie es als Minimalbestand gefordert wird, und sie
halten nur so viel Barbestand, wie für die täglichen Auszahlungen notwendig
 ist, und dementsprechend werden die Kassendispositionen (s. Band I
S. 480) getroffen. Nur eine Handkasse, d. h. Schaltergeld für den laufenden
 Auszahlungsbedarf, ist vorhanden; nicht gehalten wird, wie Plengel)
meint, eine Terminkasse, in der die Beträge für voraussichtlich später
notwendige Zahlungen, insbesondere am Quartal, angesammelt werden,
periodisch herausfließen und dann wieder angesammelt werden; nicht
gehalten wird eine Sicherheitskasse für außergewöhnlichen Bedarf, Im
Gegenteil, weil man Zinsverluste scheut, wird oft sogar für den täglichen
Bedarf recht knapp disponiert?).
Direktor Mommsen von der Mitteldeutschen Kreditbank bringt dies
in der Bankenquete (S. 186) ganz deutlich zum Ausdruck: „Die Theo-(



1) a. a. O. S. 235.
2) Dieser Vorwurf, zu knapp zu disponieren, ist übrigens auch den staatlichen
Finanzverwaltungen auf dem Münchener Bankiertage (s. Verhandlungen S. 83)
gemacht worden.

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