und wende sich zunächst an die Berliner Großbanken, um, wenn mit
ihnen eine grundsätzliche Verständigung erzielt sei, zur Durchführung
ihres Programms an die Provinzbanken heranzutreten. Eine gewisse unterschiedliche
 Behandlung würde sich dabei nicht umgehen lassen,
Von den Provinzbanken könnten nicht die gleichen Liquiditätsziffern.
 gefordet werden, wie von den Großbanken. Nach Lage der Verhältnisse
 müßten bei den Provinzbanken erhebliche Abstufungen nach
unten eintreten. Die für nötig erachtete Bardeckungsquote würde sich
deshalb für die Gesamtheit der Kreditbanken nur auf 8—09°% stellen.
Von einer besonderen Bemessung der Barreserven für jede einzelne Bank
nach dem Stande ihrer sonstigen und sachlichen Liquidität solle und
müsse aus naheliegenden Gründen völlig abgesehen werden; die Reichsbank
 habe vielmehr geglaubt, ihre Vorschläge auf ein Mindestmaß beschränken
 zu sollen, das sich für jede Bank rechtfertigen lasse und erheblich
 unter denjenigen Sätzen bleibe, die die Bank früher allgemein gehalten
habe. Denn es betrug 1890 die Bardeckung aller deutschen Kreditbanken
mit mindestens ı Mill. M Kapital 15°, bei den Berliner Großbanken sogar
 26%.
Es sei jeder Bank überlassen, ob sie ihre Kassenbestände vermehren
oder ihre Guthaben bei Noten- und Abrechnungsbanken erhöhen wolle,
Die Auffüllung der Barreserven soll innerhalb von zwei Jahren erfolgen.
Die anzusammelnden Kassenreserven seien nicht als eiserner Bestand
gedacht, sondern sollten im Bedarfsfalle zur freien Verfügung der Banken
stehen, die sie in flüssigen Zeiten nach Möglichkeit auffüllen könnten, um
in Zeiten der Anspannung davon Gebrauch zu machen. Die betreffenden
Quoten sollten nur im Jahresdurchschnitt erreicht werden, d. h. in
geldflüssigen Zeiten können die Banken mehr, in anderen Zeiten wieder
weniger als 10%, halten.
An der grundsätzlichen Richtigkeit der Forderung der Reichsbank kann
nicht gezweifelt werden, und auch die Banken sind wohl im Prinzip bereit,
der Anregung Havensteins Folge zu leisten, zunächst noch mit der Einschränkung,
 bezw. dem Wunsche, daß auch Guthaben im Auslande
und Wechsel aufs Ausland in den Barbestand mit eingerechnet werden
können.

So schreibt ein Bankdirektor!): „Ganz: unbegreiflich ist wohl die Ansicht
der Reichsbank. daß sie die Devisenbestände und die täglich fälligen

I) Frankfurter Zeitung 1914 Nr. 181.

377 1