Forderungen der deutschen Banken an erste ausländische Banken
nicht als erstklassige, den Barbeständen gleichwertige liquide Mittel ansehen
 will. Sie sind es doch in weit höherem Maße als die Reichsbanknoten,
 denn sie gestatten im Falle einer Mobilmachung, die dann sicherlich
 sehr umfangreich auftretenden Forderungen des Auslandes an Deutschland
 mit gegenseitigen Forderungen zu kompensieren und die Goldbestände
der Reichsbank zur Erfüllung derartiger Verpflichtungen unangetastet zu
lassen. Will die Reichsbank unbedingt eine ziffernmäßig zum Ausdruck
kommende Liquidität konstruieren, so muß sie zweifellos auch die fremden
Wechselbestände, die Auslandsguthaben unserer Banken und vielleicht
auch das kurzfällige Wechselportefeuille als sofort greifbare Mittel anerkennen.“

In dieser und in zahlreich ähnlich lautenden Äußerungen von Praktikern
 wird die Absicht der Reichsbank vollkommen verkannt. Mehr oder
weniger willkürlich wird eine Deckungsgrenze immer festgesetzt werden
müssen. Der Barbestand ist nur ein liquider Posten neben vielen anderen,
aber der liquideste, Selbstverständlich kann eine Bank, die 15%, Barreserven
 hält im ganzen viel illiquider sein als eine Bank, mit einem viel
niedrigeren Barbestand. Mit der Vorschrift, 10° Barreserve zu halten,
soll also nicht gesagt sein, daß die übrigen 90°% illiquide angelegt werden
und durch noch intensivere Ausnutzung der fremden Gelder den Zinsverlust
 wettmachen können. Die Reichsbank will auf die Anlage dieser
90%, keinen Einfluß und keine Kontrolle ausüben, aber sie hofft selbstverständlich,
 daß das Verantwortlichkeitsgefühl der deutschen Bankdirektoren
 nach wie vor so groß sein wird, daß sie dafür Sorge tragen, daß
die kurzfristigen Guthaben der Kunden möglichst kurzfristig in realisierbaren
 Krediten gebunden sind, und daß zu diesem Zweck die Banken
vor allem auch ein starkes Wechsel- und Devisen-Portefeuille halten.
Zwischen barem Geld und Wechseln und Devisen besteht selbstverständlich
 noch ein großer Unterschied, und selbst die beste Golddevise
ist weit entfernt, bares Geld zu sein, wenn in Kriegszeiten ein Moratorium
 für Wechsel erlassen wird, oder wenn an ausländische Schuldner
Zahlungsleistung nicht erfolgen darf; so verbietet z. B. das englische Gesetz
 den englischen Staatsangehörigen, im Kriegsfalle Zahlungen an Angehörige
 der feindlichen Macht zu leisten. Ein Ausgleich würde sich allerdings
 vielleicht schaffen lassen durch Aufrechnung mit deutschen Devisen,
die sich im ausländischem Besitz befinden,
Nun fragen die Banken, wie sollen wir diese großen Summen, die zur

+ 4{