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        <title>Bankpolitik /  von Georg Obst</title>
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        DAS
BANKGESCHÄFT

VON

Dr. GEORG OBST

BANKDIREKTOR a. D., DOZENT AN DER HANDELSHOCHSCHULE
LEIPZIG

IL. BAND

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VERLAG
CARL ERNST POESCHEL IN LEIPZIG
19 12112471
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„U

Copyright 1914
by Carl Ernst Poeschel, Leipzig

Ha ocHOoBaHiH JMTeEPaTyPHOM KOHBEHLIM MEXNAY
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        BANKPOLITIK
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Vorwort.
Knapp ein halbes Jahr nach Erscheinen des 1, Bandes des Bankgeschäftes
(Verkehrstechnik und Betriebseinrichtungen) konnte der 2. Band, die
Bankpolitik, herauskommen. Den Plan hierzu faßte ich allerdings bereits
vor einer Reihe von Jahren. Adolph Wagner, unter den Theoretikern
unzweifelhaft der beste Kenner des Bankwesens, hatte um die Jahrhundertwende,
 als ich Mitglied seines Seminars war, uns wiederholt für
zwei Arbeiten zu interessieren gesucht, die trotz ihrer Wichtigkeit bisher
keine Bearbeiter gefunden hatten: für eine Abhandlung über das amerikanische
 Notenbankwesen und für eine Arbeit, die die Politik der großen
Zentralnotenbanken und der Effektenbanken behandelt. Beide Arbeiten
reizten mich, der ich damals bereits mehrere Jahre in der Bankpraxis
gestanden hatte, ungemein. Mein „Notenbankwesen in den Vereinigten
Staaten von Amerika“ erschien bereits 1903. Diese Arbeit und einige
später erschienene Abhandlungen von anderen Seiten über das gleiche
Thema haben auch mehr oder weniger auf die amerikanische Bankgesetzgebung
 und die gewaltige Bankreform vom 23. Dezember 1913 eingewirkt,
Als Abschlagszahlung für das zweite Werk veröffentlichte ich im Jahre
1909 meine jetzt im Buchhandel fast vergriffene Arbeit „Banken und
Bankpolitik“, die das Notenbankwesen in Deutschland und in den wichtigsten
 anderen Ländern behandelte, die Fragen der Politik der großen
Kreditbanken aber nur ganz kurz streifte.
Erst jetzt, nachdem ich wieder einige Zeit in der Bankpraxis in leitender
 Stellung gestanden und somit Gelegenheit gehabt hatte, einige Theorien
 auf ihre praktische Durchführbarkeit hin zu prüfen, wagte ich mich
an die, wenn auch zum großen Teil aus der Praxis schöpfende, aber
immerhin eingehende Spezialstudien erfordernde Arbeit heran. Weder in
der deutschen noch in der ausländischen Literatur gibt es meines Wissens
ein Werk, das die Zusammenhänge im Bankwesen in dieser Weise darstellt,
Indem das Erscheinen des Werkes in eine Zeit fällt, in der der Reichsbankpräsident
 auf die privaten Banken einzuwirken sucht, daß sie im
Interesse der Liquidität unseres Bankwesens und der gesamten deutschen
Volkswirtschaft größere Barreserven als bisher halten, besitzen die in
meiner Arbeit behandelten, für die Volks- und Privatwirtschaft sehr wichtigen,
 teilweise aber etwas komplizierten Fragen ein großes aktuelles Interesse.
 Möge die Arbeit zur Klärung der Verhältnisse ihr Teil beitragen.
Leipzig, im Juli 1914.

Georg Obst,

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        Inhalts -Verzeichnis.

Vorwort .

Seite
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EINLEITUNG.

I. „Bank“ und „Bankier“, , . ;
2, Begriff, Aufgaben und Ziele der Bankpolitik

|

1. TEIL.
Entstehen der Banktätigkeit und Entwickelung der Girobanken.
I. Das Bankwesen im Altertum . .:.
II, Aufkommen der Banktätigkeit in Italien . . 2.
IIT. Der Banco di Rialto in Venedig und die Bank des heiligen
Ambrosius in Mailand
IV. Die Bank von Amsterdam . e RO RO KO OR
V. Anfänge des Bankwesens in Deutschland. Die Hamburger Bank
VI. Die Kgl. Giro- und Lehnbank in Berlin i
t. Die Zeit von 1765—1767 .
2. Die Zeit von 1768—1806
3. Die Zeit von 1806—- 1845

14
17

21
24
25
28
28
32
34

2. TEIL.
Entstehung, Organisation und Politik der großen Notenbanken.
I. Das Notenbankwesen in Deutschland . . „0400037
I. Entstehung der Preußischen Bank und ihr Grundgesetz vom
5. Oktober 1846 . 0.0.0.0...
2. Anfänge des deutschen Notenbankwesens
3. Die Preußische Bank von 1847—1875 2.0.0.0...
4. Die deutschen Notenbanken von 1866—1875. Das Bankgesetz
 vom ı4. März 1875. . .
5. Die Deutsche Reichsbank . ,
a) Rechtliche Stellung und Organisation , . .
b) Notenausgabe. Analysierung der Bankausweise
c) Giroverkehr . . 2, 2... 0.0.
d) Diskontgeschäft und Diskontvolitik

37
40
46

48
53
53
55
61
61
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        ») Lombardgeschäft
f) Devisengeschäft
g) Goldankäufe und Goldpolitik
h) Effekten- und Kommissionsgeschäfte .
Die deutschen Privatnotenbanken unter dem Bankgesetz
von 1875 . ..
a) Die $8 42, 43 und 44 des Bankgesetzes . . ;
b) Dersteuerfreie Notenumlauf. Verringerung der Notenbanken
c) Geschäftspolitik der deutschen Privatnotenbanken . .
7. Das Notenbankwesen in den deutschen Schutzgebieten
a) Die Kaiserliche Verordnung, betreffend die Ausgabe von
Banknoten in den deutschen Schutzgebieten . . .
b) Die Noten der Deutsch-Ostafrikanischen Bank . . .
c) Das Notenrecht der Deutsch-Asiatischen Bank im Deutschen
 Kiautschougebiete und in China .

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Seite
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74
74
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39
Jo

33

II. Die Österreichisch-ungarische Bank 95
{. Entstehung und Entwickelung 95
2. Die gegenwärtige Organisation 98
3. Geschäftspolitik. . . . [O1
a) Notenausgabe . . . - [O1
b) Der Giroverkehr , 104
c) Diskontpolitik und Lombardgeschäft . 107
1) Gold- und Devisenpolitik . 109
e) Das Depotgeschäft . . . III
fi) Das Hypothekarkreditgeschäft . . 112
4. Fortbestand der Österreichisch-ungarischen Bank? 113
III. Die Bank von England. . . „114
it. Aufkommen und Entwickelung der Banktätigkeit in England 114
2. Die Peelsakte und die Bank von England, I21
3. Die innere Organisation der Bank 127
4. Analyse des Bankausweises . 130
5. Geschäftspolitik. . . 137
a) Notenpolitik . 137
b) Diskontpolitik und Lombardgeschäft . 138
c) Depositen-, ‚Scheck- und Ciearingverkehr „000. 142
1) Die Bank im Dienste der Finanzverwaltung des Staates 147
e) Goldpolitik 148

VII
        <pb n="9" />
        Seite
IV. Die Bank von Frankreich 149
1. Die Vorläufer, Entstehung und Entwickelung der Bank 149
2. Gegenwärtige Organisation , . . 152
3. Geschäftspolitik. .. 156
a) Notenpolitik . 156
b) Diskontpolitik und Lombardgeschäft 157
c) Giro- und Depositenverkehr 160
d) Effektengeschäfte und Depots 161
e) Geschäfte mit dem Staate 161
4. Der Bankausweis . . 162
V. Die Russische Reichsbank , 163
t. Die vor Entstehung der Reichsbank errichteten Banken 163
2. Organisation. . .. 165
3. Geschäftspolitik . . . . 166
a) Notenausgabe und Goldpolitik . . 167
b) Diskontpolitik und Lombardgeschäft . 169
c) Depositen- und Giroverkehr . . . 172
d) Die Beziehungen der Bank zum Staate . 172
4. Publizitätsprinzip. Der Bankausweis . . ‚ + 173
VI. Das Notenbankwesen in den Vereinigten Staaten .von Amerika 176
'. Historische Entwickelung . . .. 176
a) Vorläufer der amerikanischen Banknoten . . . . . 176
b) Die Bank von Nordamerika und die beiden Zentralnotenbanken
 der Vereinigten Staaten . . .
c) Banksysteme der Einzelstaaten und die „Bankfreiheit“ .
d) Die Nationalbank-Gesetzgebung und die neuen Reformen
2. Arten und Organisation der Banken. . .
3. Geschäfte und Politik der Nationalbanken .
a) Das Notengeschäft .
b) Das Depositengeschäft
c) Das Diskont- und Vorschußgeschäft . . . .
4. Das Bundesreservegesetz vom 23. Dezember 1913 .
5. Analysierung eines Bankausweises . ee
5. Ausweis der New Yorker Associated Banks .

178
182
184
185
187
187
188
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200
203

3. TEIL.
Allgemeine Fragen der Notenbankpolitik.
I. Notenpolitik

207
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        <pb n="10" />
        ti. Wesen der Banknoten und Systeme der Notendeckung .
a) Das englische System . . ..
b) Das amerikanische (New Yorker) System
c) Das französische System .
d) Das deutsche (kontinentale) System
2, Notenumlauf und Notenstückelung
3. Notenannahme und Noteneinlösung
Zentralisiertes oder dezentralisiertes Notenbankwesen? . ,
(, Entwicklung vom Vielbank- zum Einbank-System + 8
z, Vorzüge und Nachteile der Dezentralisation und der Zentralisation
 der Notenbanken . . .
3. Die Deutsche Reichsbank und die Privatnotenbanken . .
Geschäftspolitik, Grundkapital und Reserven der Notenbanken
1. Geschäfte der Notenbanken . . .
a) Allgemeines und Notenausgabe .
b) Diskontgeschäft und Diskontpolitik
c) Goldhandel und Devisenpolitik
3) Kassenführung und Zahlungsvermittelung
2. Grundkapital und Reserven der Notenbanken
[V. Stellung der Notenbanken zum Staat . . .
i. Die Notenbanken im Dienste der Finanzverwaltung des Staates
2. Gewinnbeteiligung des Staates. .
Staatsbank oder Privatbank?

ze

4. TEIL.
Das Werden der großen deutschen Kreditbanken.
I. Die Väter unserer Kreditbanken . . .
II. Entstehung und Aufgaben der Berliner Großbanken
[II. Verändertes Arbeitsfeld . . . .. WR
[V. Sind die deutschen Kreditbanken Credit Mobiliers? . .
5. TEIL.
Innere Bankpolitik.

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263
268
270

274
277
289
201

[. Erwerbspolitik . . 0.0.0.0... 294
[. Rentabilität, Sicherheit und Liquidität 204
2. Gewinnquellen . . . . ‚297
3. Aufsichtsräte, Direktoren und Beamte als Erwerbsfaktoren 305
1. Dividenden- und Kurspolitik . 311
        <pb n="11" />
        II. Sicherheitspolitik .
[. Sicherheit des inneren Betriebes ‚,
a) Defraudationen und Kontrolleinrichtungen
b) Revisionen . . ..
c) Beamtenspekulationen. .
2. Die Bank schenkt Vertrauen . ko
a) Verwendung der eigenen und der fremden Gelder
b) Kreditpolitik, . . .
Die Bank braucht Vertrauen .
a) Charakter der fremden Gelder .
b) Vertrauenspolitik, Bank und Presse
c) Statistik der fremden Gelder
III. Liquiditätspolitik . . .
t, Die Bilanzen als Grundlagen für die Liquiditätsberechnung
2. Der Liquiditätsschlüssel .
3. Bilanzen-Aufputz . . ..
4. Maßnahmen der Banken, um liquide zu sein.
5. Liquiditäts-Statistik, Sind unsere Banken liquide?
Anhang: Die Liquidität in Kriegs- und Krisenzeiten
IV. Sozial- und Angestelltenpolitik. . . .
ı. Die soziale Stellung der Bankbeamten ., . . . .
2. Besoldungspolitik, Freizügigkeit, Pensionskassen, Urlaub usw.
3. Die Bankbeamten-Organisationen ,
4. Die Berufsbildung der Bankbeamten _

6. TEIL.
Äußere Bankpolitik,
[. Banken untereinander ., . .
1. Expansion und Konzentration . .
z. Wege und Formen der Expansion und
a) Fusion. .
b) Dauernde Interessengemeinschaft .
@) Errichtung von Tochterinstituten
ß) Aktienerwerb und Aktienaustausch
Y) Freundschaftliche Vereinbarungen . .
d) Vertragsmäßige Einigung. über Verteilung von Gewinn
und Verlust

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442
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        <pb n="12" />
        c) Expansion mittels Dezentralisation des Betriebes. .
&amp;amp;) Errichtung von Kommanditen .
ß) Errichtung von Filialen, Agenturen und Depositenkassen
Vorzüge und Nachteile der Konzentration. Selbsthilfe der
Privatbankiers . . . .
a) Vorzüge der Konzentration .
b) Nachteile der Konzentration
c) Zusammenschluß der Privatbankiers .* €
Expansionspolitik der Großbanken. Bankengruppen . .
5. Konkurrenzkampf und Konditionen-Kartelle
5. Solidaritätsbestrebungen . . .
a) Allgemeine Interessenvertretungen der Banken und Bankiers
b) Der Zentralverband des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes.
 Bankiertage . ,
II. Banken und Industrie . . .
t. Industrielle Kreditpolitik . .
2. Innere Zusammenhänge zwischen Banken und Industrie
3. Neuorganisation des langfristigen industriellen Kredits?
III. Banken und Handel. . . ...
1. Finanzierung des Übersee-Handels .
2. Finanzierung anderer Handelsgeschäfte
Banken und Börse .... . +. x
t. Schaffung und Unterbringung von Wertpapieren. Zentralzulassungsstelle?
 . . .
2. Der Handel mit Wertpapieren. Kursregulierung . . . .
3. Bereitstellen von Mitteln zur Spekulation. Reports und
Lombards, . 0... 0... 520
V. Banken, Reichsbank und Geldmarkt . 326
(. Die Reichsbank als Bank der Banken a * u u = S32ö
2. Die Reichsbank als Hüterin der volkswirtschaftlichen Liquidität 522

Seite
450
450
452

7. TEIL,
Staatliche Bankpolitik.

[. Depositengesetz?
I. Anregungen aus früherer Zeit. . . ..
2. Resolution des Reichstages vom 14. Mai 1909
3. Ergebnis der Depnositen-Enquete von 1000

537
537
538
SAT

«ii
        <pb n="13" />
        Seite

a) Kein Depositengesetz, aber Erhöhung der Barreserven
„der Banken. . 2... ;
b) Aufsichtsamt oder Bankenbeirat? . . KO
&amp;amp;) Das Aufsichtsamt für Bankwesen
8) Der Bankenbeirat , . . .
IL Frühere Reformvorschläge betr. Regelung des Depositenwesens
1. Trennung von Depositen- und Effektenbanken . . ..
2. Gründung von Vermögens-Verwaltungs-Banken . . . .
3. Errichtung staatlicher Depositenbanken . .
4. Annahme verzinslicher Depositen durch die Reichsbank, Ausgestaltung
 der Seehandlung zur Depositenbank . .
5. Erlaß gesetzlicher Normativbestimmungen für die Annahme,
Verwaltung und Anlage von Depositen und Spargeldern 563
III, Die Liquiditätsreserve der Banken 566
I. Die Havensteinsche „Anregung“ 566
2. Ein- oder Zweireservesystem? 575

541
543
543
555
557
557
559
561

Alphabetisches Sachregiste:

579

Xi

v7
        <pb n="14" />
        EINLEITUNG.

1. „Bank“ und „Bankier“.

Der Name Bank wird abgeleitet von „banca“ oder „banco“, das ist der
Tisch, auf dem in früherer Zeit die Goldschmiede und Wechsler ihre
Geldbehälter aufgestellt hatten. Im Gegensatz zu dieser herrschenden Ansicht
 will Macleod das Wort Bank auf das gotische „banck“ — Haufe,
Menge, zurückführen.
Schäfflel) bezeichnet als Bankwesen „den Handel in Nutzungen des
vertretbaren beweglichen Kapitals, sei es, daß solche Nutzungen durch
Kredit der Herstellung und Zirkulation von Brauchlichkeiten, oder daß
sie der Darstellung und Vergeltung des Geldwertes veräußerter Brauchlichkeiten
 in der Zahlung gewidmet seien“,
Der Engländer H. D. Macleod?) erblickt die Aufgaben der Banken
darin, Gelder und Forderungen zu kaufen und zu verkaufen. „Bankier ist“,
sagt er, „wer fremde Gelder leiht, um sie mit Profit wieder zu verleihen;
leiht jemand sein eigenes Kapital aus, so ist er ein Kapitalist und kein
Bankier“,
Der amerikanische Professor Dunbar®) definiert Bank als ein Institut,
„das auf Wunsch Darlehen gegen Sicherheit gewährt und Gelder, die
zeitweise nicht gebraucht werden, in Aufbewahrung nimmt“.

1) Das gesellschaftliche System der menschlichen Wirtschaft, ein Lehr- und
Handbuch der Nationalökonomie für höhere Unterrichtsanstalten und Gebildete.
Tübingen 1867. Band II, S.. 145,
?) In seiner Schrift „Theory and practice of banking‘ heißt es: „A banker is
a trader, whose business is, to buy money and debts, by creating other debts‘“,
®) Chapters on the theory and history of banking. New York und London 1903,
S. 9: „The business of a bank is said to be to lend or discount, and to hold
deposits, With these two functions may be combined a third, that of issuing
bank-notes, or the banks own promises to pay, for use in general circulation as
a substitute for money,‘

Obst, Bankpolitik.
        <pb n="15" />
        Der Italiener De Viti de Marco!) unterscheidet Geld und Kreditinstitute.
 Nur den Geldinstituten will er den Namen „Bank“ zuerteilt wissen.
Diese vier Definitionen von deutschen, englischen, amerikanischen und
italienischen Nationalökonomen gehen m. E. nicht weit genug. Die Bank
ist Geld- und Kreditinstitut zugleich. Ihre wirtschaftlichen Aufgaben bestehen
 in der Vermittelung, und selbst da, wo man der Form nach
dies im ersten Augenblick nicht erkennt, wie z. B. beim Finanzierungsgeschäft,
 liegt die Absicht, im Grunde genommen, doch in der vermittelnden
 Tätigkeit.
Geldinstitute waren fast ausschließlich die Banken des Altertums und
des Mittelalters. In der Ansammlung von Kassenvorräten und anderen
zeitweilig” nicht gebrauchten Gelder, in dem Münzwechsel, d. h. in dem
Umtauschen einheimischen Geldes in fremdes Geld und fremden Geldes
in Landesmünze, erblickten sie zunächst in der Regel ihre Hauptaufgabe,
In einer späteren Zeit gaben Banken und Bankiers den Gegenwert der
empfangenen Valuta in einer Anweisung, die, da ihr ein Wechselgeschäft
zugrunde lag, Wechsel (cambium) genannt wurde. Ein Zweiggeschäft
oder ein Geschäftsfreund wurde mit Auszahlung der in dem Wechsel
angegebenen Summen beauftragt.
Aus dem Geldaufbewahrungsgeschäft ist nachher die Kasseführung und
die Zahlungsvermittelung entstanden. Der Deponent hebt, wenn er einem
anderen eine Zahlung leisten will, sein Geld nicht ab, sondern er beauftragt
 die Bank, sofern der andere ebenfalls ein Konto bei ihr besitzt,
sein Guthaben um die und die Summe zu kürzen und diesen Betrag
dem Konto des anderen gutzubringen. Das Geld blieb nach wie vor in
den Kellern der Bank liegen, nur eine Umschreibung in den Bankbüchern
erfolgte (Giroverkehr).
Hatte derjenige, an den die Zahlung erfolgen sollte, kein Konto bei
der Bank des Zahlungspflichtigen, so konnte eine Umschreibung natürlich
nicht stattfinden. Man fand dann später einen Ausweg, indem man dem
Zahlungsempfänger eine Anweisung (Scheck) auf die Bank ausstellte,
Bei einigen Banken wurde es auch allgemeiner Brauch, die Quittungsscheine,
 die über eingezahlte Summen ausgehändigt wurden, weiter zu
geben. Sie wanderten oft lange von Hand zu Hand, bis sie bei der Bank
zur Einlösung vorgelegt wurden. Aus diesen Depositenscheinen entstanden
dann später die Banknoten. Wie die Mißbräuche des Münzwesens

u La funcione della Banca. Rom 1898,
        <pb n="16" />
        des Mittelalters zur Errichtung von Girobanken geführt hatten, so hatte
die Kapitalsnot in England zur Gründung einer großen Notenbank die
Veranlassung gegeben!).
Ihre Funktion als Geldinstitut erfüllten die Banken also einmal dadurch,
 daß sie Gelder aufbewahrten und weiter, indem sie neue Umlaufsmittel,
 die die Münzen ersetzten, Geldersatzmittel (Geldsurrogate),
schafften, Es entstanden Wechsel-, Giro-, Depositen-, Scheckverkehr und
Banknoten.
Geld- und Kreditinstitute sind die modernen Banken. Sie dürfen
die ihnen anvertrauten Gelder beliebig verwenden. Nicht das Gesetz,
sondern kaufmännische Erfahrung und Gewissenhaftigkeit der Direktoren
 bestimmen, in welcher Art und bis zu welcher Höhe Kreditgeschäfte
 eingegangen werden dürfen. Da es sich um fremdes Kapital
handelt, heißt es natürlich doppelt vorsichtig zu verfahren. Haüuptgrundsatz
 muß sein: Keinen anders gearteten Kredit geben, als
man selbst genommen hat. Thomas Hankey, ein ehemaliger Gouverneur
 der Bank von England, kleidete diesen Gedanken einmal in die
Worte: Ein Bankier muß eine Hypothek ‚von einem Wechsel unterscheiden
 können.
Die Banken legen die Gelder, die sie hauptsächlich auf dem Wege
des Depositenverkehrs und der Notenausgabe an sich ziehen, nutzbringend
an, indem sie sie gegen Unterpfand oder ohne ein solches ausleihen,
Wechsel diskontieren usw. Nach Art der ägyptischen Wasserschöpfräder
wird durch Banken und Bankiers als die berufsmäßigen Kreditvermittler
das befruchtende Kapital von den Stellen des zeitweiligen Überflusses an
die des zeitweiligen Mangels geleitet?).
Man hat die Funktion des Bankwesens im Wirtschaftskörper mit der
des Herzens im menschlichen Körper verglichen: Wie das Herz die
Funktion hat, den Kreislauf des Blutes, das in unzähligen Adern vom

*) Während in London die Note eine Quittung über hinterlegtes Geld war, gelangte
 sie, im Gegensatz hierzu, in der Provinz in erster Linie als Instrument des
Kredits in den Verkehr, d. h. dem Kunden wurde der ihm gewährte Kredit
in Noten zur Verfügung gestellt, die auf diese Weise in den Verkehr gelangten.
S. Edgar Jaff&amp;amp;, Das englische Bankwesen. 2. Aufl. Leipzig 1910,
HC. Carey, Die Grundlagen der Sozialwissenschaft (München 1863/64):
„Eine gut organisierte Bank hilft dem Landmann Dünger kaufen, dem Krämer
größere Warenvorräte und dem Bauherrn Ziegelsteine und Bauholz verschaffen.
So werden die kleinen Ersparnisse der Nachbarschaft auf derselben Stelle, wo sie
gemacht sind, verwendet
        <pb n="17" />
        Herzen aus durch den menschlichen Körper fließt und wieder zurückströmt,
 zu regeln, so haben die Banken die wichtige Aufgabe, den Kreislauf
 des sich bei ihnen ansammelnden und durch sie wieder zur Verteilung
 gelangenden Kapitals, das man wohl das Blut des heutigen
Wirtschaftskörpers nennen darf, durch eine Reihe wirtschaftlicher Maßnahmen
 zu regulieren?).
Zu der berufsmäßigen Vermittlung des Geld- und Kreditverkehrs, dem
sogenannten regulären Bankgeschäft, ist mit Entstehung der großen Kreditbanken
 die Emissions- und Gründungstätigkeit der Banken, das
sogenannte Finanzierungeschäft, hinzugetreten. Die Banken übernehmen
 Anleihen von Staaten, Provinzen, Städten und spielen den Vermittler
 zwischen dem geldbedürftigen Gemeinwesen und dem Anlage
suchenden Publikum. Sie rufen neue Unternehmungen ins Leben und
wandeln bestehende Privatbetriebe in Aktien- oder Aktien-Kommandit-Gesellschaften
 um, Ist ein Unternehmen in Not geraten, so wird, oft zum
Nutzen der Beteiligten, nicht liquidiert, sondern unter Mitwirkung einer
Bank saniert oder fusioniert?).
Mit der rapiden Vermehrung der Wertpapiere spielt heute auch der
kommissionsweise An- und Verkauf von Effekten eine große
Rolle, Hiermit verknüpft ist ihre Verwaltung und Aufbewahrung‘),
Drei Aufgaben, hatten wir im I. Band gesehen, sind es, die das moderne
 Bankwesen zu erfüllen hat: Zahlungsvermittelung, Kreditgewährung
und Kapitalverwaltung. Drei Hauptgruppen von Bankgeschäften können
wir hiernach unterscheiden: Geld-, Kredit- und Effektengeschäfte. Gesetzlich
 festgelegt ist der Begriff „Bank“ und „Bankier“, obgleich viele Gesetze
 mit ihm operieren, selbst im klassischen Lande des Bankwesens, in
England, bisher nicht worden. Nach den Anschauungen des Handelsverkehrs
 definiere ich: „Bank“ ist eine mit großem eigenen Kapital
ausgestattete, in der Form der Aktien-, Aktien-Kommandit-Gesellschaft,
 Genossenschaft oder G. m. b. H. betriebene, auf
Erwerb gerichtete Unternehmung, deren Tätigkeit darauf gerichtet
 ist, den Zahlungsverkehr zu erleichtern, zeitweise nicht
benötigte Gelder anzusammeln und nutzbringend anzulegen
und Effektengeschäfte zu betreiben.

1) Siehe J. Riesser, Zur Entwicklungsgeschichte der deutschen Großbanken
mit besonderer Rücksicht auf die Konzentrationsbestimmungen. 4. Aufl. Jena 1912,
2) Siehe Band I dieses Werkes S. 350ff.
8) Siehe im Band I den Abschnitt Kapitalverwaltung S. 314£f.
        <pb n="18" />
        Da die Banken: vor allem bestrebt sind, Depositengelder an sich zu
ziehen, hat das Publikum ein Recht darauf, über die Geschäftstätigkeit,
vor allem auch über die Höhe des eigenen und fremden. Kapitals und
der Reserven, auf dem Laufenden gehalten zu werden. Die genannten
Gesellschaftsformen. ermöglichen dies: Bei den Aktien- und Aktien-Kommandit-Gesellschaften
 und den Gesellschaften mit beschränkter Haftung
ist das Grund- oder Stammkapital jederzeit aus dem Handelsregister ersichtlich;
 ferner müssen Aktien-, Aktien-Kommandit-Gesellschaften und
Genossenschaften stets, Gesellschaften mit beschränkter Haftung dann,
wenn der Gegenstand des Unternehmens im Betrieb von Bankgeschäften
besteht, jährlich einmal ihre Bilanz veröffentlichen,
Da es eine bekannte Tatsache ist, daß ein großer Teil des Publikums
zu einem Geschäft, das als „Bank“ firmiert, ein viel größeres Zutrauen
besitzt, als zu einer Firma, die nur den Namen des oder der Inhaber
enthält, so haben sich manche diese Vertrauensseligkeit zunutze gemacht,
Um irre zu führen und zu täuschen, haben sie zu ihrem. Namen oder
zu ihrer Firma das Wort „Bank“ beigefügt, häufig auch noch mit Hinzusetzung
 eines Orts- oder Ländernamens oder anderer hochtönender Worte,
wie z. B. „Oeynhausener Spar-Leihbank“, „Allgemeine Deutsche Effektenversicherungsbank“
 usw. Gründer und Direktoren der „Unionbank“ in
Basel, die ganz Deutschland mit ihrer Broschüre „Der Weg zum Reichtum“
 überschwemmt hatte, waren ein Kommis, ein Lehrer, ein Postunterbeamter
 und ein Bauunternehmer; das Geschäftskapital betrug 5 500 M,
Der Boden, auf dem derartige Unternehmen aufgebaut werden, ist
morsch, und den Kundigen wundert meist nur das eine, daß der Zusammenbruch
 so lange Zeit hinausgeschoben werden konnte.
Die Banken und Bankiers, die diesen Namen zu Recht führen, würden
hun, außer dem rein menschlichen Mitgefühl mit den Bedauernswerten,
die infolge ihrer Leichtgläubigkeit um ihre Ersparnisse gekommen sind,
kein weiteres Interesse an den betrübenden Vorkommnissen haben, wenn
nicht das Publikum, oft noch durch sensationelle Zeitungsnachrichten
irregeführt, vielfach der Ansicht wäre, daß Bank Bank und Bankier Bankier
wäre und nun von der Leichtgläubigkeit in das andere Extrem fiele
und allen Bankunternehmen eine Zeitlang Mißtrauen entgegen bringen
würde.
Infolgedessen haben die Banken, deren Ansehen durch mißbräuchliche
Verwendung des Wortes Bank geschädigt wird, ein berechtigtes Interesse,
daß solche irreführenden Firmenzeichnungen, die den Zweck haben, dem
        <pb n="19" />
        Publikum Sand in die Augen zu streuen, in Zukunft gesetzlich verboten
 werden. Segensreich hat in dieser Beziehung vor allem die Interessenvertretung
 der Banken und Bankiers, der „Zentralverband des
Deutschen Bank- und Bankiergewerbes“ gewirkt, indem er gegen alle zu
seiner Kenntnis gelangten Fälle einer mißbräuchlichen Benutzung der Bezeichnungen
 „Bank“ und „Bankgeschäft“ eingeschritten ist.
Sein verdienstvoller Vorsitzender Rießer hat sich dem Berliner Polizeipräsidium
 gegenüber gutachtlich wie folgt geäußert: „Mit dem Begriff »Bankier« operieren
 viele unserer Gesetze, die für den Bankier besondere Pflichten und Rechte
vorsehen. Es wäre also in der Tat sehr wünschenswert, wenn man den Kreis. der
»Bankiers« genau umgrenzen könnte, zumal auch heute noch vielfach im Publikum
die Bezeichnung »Bankier« eine gewisse Präsumtion des Besitzes von Mitteln oder
doch mindestens von Fachkenntnissen auf dem Gebiete des Bankwesens verleiht,
Als Bankier ist nun im Sinne des Handelsgesetzbuches nur derjenige anzusehen,
der gewerbsmäßig Bank- oder Wechselgeschäfte betreibt; Bankgeschäfte aber sind
m. E. diejenigen, die auf die Beschaffung, den Umsatz und die Verwertung von
Wertpapieren, Geld oder Geldsurrogaten gerichtet sind... .“
Infolge dieses und ähnlich lautender Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft
 von Berlin, der Handelskammern Berlin und Frankfurt a. M.,
die besonders noch betont haben, daß der Handelsverkehr bei einer
„Bank“ ein Unternehmen mit einem bedeutenden Kapital im Sinne hat,
ist zahlreichen Firmen die Bezeichnung als Bank oder Bankinstitut verboten
 worden. Firmen, die geeignet waren, eine Täuschung über die Art
und den Umfang des Geschäftes herbeizuführen, sind von Amtswegen
gelöscht worden. Einsprüche gegen diese Verfügungen wurden von den
Gerichten zurückgewiesen.
So entschied z.B. das Kammergericht am 21. Dezember 1906, daß die Löschung
der einige Monate vorher als offene Handelsgesellschaft eingetragenen „Landwirtschaftlichen
 Handelsbank N. &amp;amp; O0.“ (N. &amp;amp; O. waren die Namen der beiden Gesellschafter)
 vom Amtsgericht zu Recht erfolgt sei, Eine mit einem Kapital von
200000 M begründete offene Handelsgesellschaft sei, auch wenn sie Bankgeschäfte
aller Art betreiben wolle, bei der heutigen Auffassung des Wortes „Bank“ nicht
berechtigt, in die aus den Familiennamen der beiden Gesellschafter bestehende
Firma die zusätzliche Bezeichnung „Landwirtschaftliche Handelsbank“ aufzunehmen.
„Die beteiligten Kreise unterstellen nach Maßgabe der Gutachten des Handelsstandes
 bei einer »Bank« eine gewisse Ständigkeit des Unternehmens, wie sie bei
den juristischen Personen des Handelsrechts regelmäßig vorhanden ist, Dieser dem
Handelsverkehre geläufigen Vorstellung einer Loslösung der mit Rechtspersönlichkeit
 ausgestatteten Vereine des Handelsrechts von den Personen der Mitglieder
hat das Gesetz dadurch Rechnung getragen, daß die danach maßgebende sachliche
Grundlage des Unternehmens, ihre Kapitalskraft, tunlichst in das Licht der Öffentlichkeit
 gerückt ist.“
        <pb n="20" />
        In ihrem Gutachten wiesen die Ältesten der Kaufmannschaft .
den allmählichen Wandel der Verkehrsauffassung hin. Daraus Ro
sich, daß früher Unternehmungen unbeanstandet die Bezeichrtrır A
Banken oder Bankinstitute annehmen durften, die heute bei der sffengen ya4t A
Auffassung des Verkehrs als solche nicht mehr anerkannt werdäftm"-würden.


Ds
na

Per 31. Dezember 1911 fand ich folgende Bilanz einer eingetragenen Genossenschaft
 mit beschränkter Haftpflicht, die bei 700 M Kapital sich stolz „Berliner
Industrie- und Handelsbank“ nennt, veröffentlicht:

Kassa ., . 0.0...
Außenstände (Darlehen) ,
Inventar . %
Saldo. Gewinn- und Verlustkonto

Aktiva.

Passiva,
Genossenschaftsanteile . .
Darlehen (laufende Akzepte)

Mark
doof”
2600] —
181115
aagje
3570 —

700| —
2870] -—
3570 =

Unter der Überschrift „Bedenkliche Kreditinstitute“ wurde in den „Blättern
für Genossenschaftswesen‘“ vom 22. November 1913 auch die Deutsche
Landwirtschafts- und Hypothekenbank, E.G. m. b. H. genannt, die ihre
Firma nochmals in Deutsche Hypotheken- und Wechselbank änderte, und,
als diese Bezeichnung von zuständiger Seite beanstandet wurde, in — „Berliner
Bank, E. G, m. b.H.‘“. Auch diese Firma ist unzulässig. Es dürfte eine dringende
Pflicht der Registergerichte sein, die Grundsätze der Firmenwahrheit auf dem Gebiet
 des Genossenschaftsregisters nicht minder als auf dem des Handelsregisters
zur Geltung zu bringen, um so mehr, als es gerade wenig geschäftserfahrene Kreise
des Publikums sind, die solchen Pseudobanken im genossenschaftlichen Gewande
zum Opfer zu fallen pflegen.
Oft hat man früher auch einem Unternehmen den Namen Bank beigelegt,
 das ihn nach der Art der Geschäfte nicht verdiente, ohne daß
man dabei aber die Absicht gehabt hat, dadurch zu täuschen. So besitzen
wir z. B. Lebens- und Feuerversicherungsbanken, wir haben eine Bank
für Bergbau und Industrie, eine Bank für elektrische Unternehmungen,
eine Bank für Brauindustrie, eine Centralbank für Eisenbahnwerte, eine
Landbank usw, Es sind dies sogenannte Industriebanken, die in der
Hauptsache als Kreditinstitute für bestimmte Unternehmungen fungieren,
auch finanzieren und emittieren, andere Bankgeschäfte aber gar nicht
        <pb n="21" />
        oder nur nebenbei betreiben, wie z. B. die Bank für Sprit- und Produktenhandel.

Einen beschränkten Geschäftskreis haben ferner die Maklerbanken
(s. Band I, S, 397f.), die Hypothekenbanken (s. Band I, S. 294 ff.), die
Treuhandbanken, die als „treue Hand“ dienen, sich der Vertretung gemeinschaftlicher
 Interessen widmen, den Gläubigern notleidender Unternehmungen
 Beistand gewähren wollen. Sie haben ihren Geschäftskreis vielfach
verändert bzw. erweitert und sind meist Revisionsgesellschaften geworden.
Analog dem oben angegebenen Begriff „Bank“ nenne ich „Bankier“
eine Person, deren geschäftliche Tätigkeit in Form des selbständigen
 Gewerbes ausschließlich darauf gerichtet ist, den
Zahlungsverkehr zuerleichtern, zeitweise nicht benötigte Gelder
anzusammeln und nutzbringend anzulegen und Effektengeschäfte
 zu betreiben.
Der Inhaber eines „Bankgeschäftes in Hypotheken und Grundbesitz“,
dessen Haupttätigkeit in Immobiliengeschäften, in der Beschaffung von
Hypotheken und der Vermittelung von Grundstücksverkäufen bestand,
und der sich unter der Standesbezeichnung als „Bankier“ in das Handelsregister
 hatte eintragen lassen, wurde durch gerichtliche Verfügung angewiesen,
 die unzutreffende Standesbezeichnung „Bankier“ im Handelsregister
 zur Löschung zu bringen und eine andere, ihm mit Rücksicht
auf seine wirkliche Tätigkeit zustehende Benennung anzunehmen und anzumelden.

Hiergegen wendete der Betreffende ein, er sei zur Führung der Standesbezeichnung
 „Bankier“ berechtigt, da er Darlehen gäbe, Wechsel diskontiere
 und aus eigenen und fremden Mitteln Baugelder gewähre; daneben
sei er zwar als Vermittler von Grundstücks- und Hypothekengeschäften
tätig. Der Einspruch wurde jedoch zurückgewiesen, da die Bücher ergaben,
 daß etwa 95° % seines Jahreseinkommens aus Geschäften in Hypotheken
 und Grundbesitz entfallen sei.
„Die Bankiertätigkeit“ so wurde in dem Urteil gesagt, „muß Selbstzweck
 sein. Der Betreffende darf sie nicht rein nebensächlich in Betreibung
eines anderen Gewerbes zur Ausführung bringen, um vielleicht seine hauptsächliche
 Tätigkeit dadurch zu fördern und zu erweitern. Das Hauptkriterium
 des Bankiergewerbes ist eben das ausschließliche oder vorwiegende
Betreiben der diesem eigentümlichem Geschäfte in der Form des selbständigen
 Gewerbes, und gerade das sei hier nicht der Fall . . .“ Nach
alledem hat der Firmeninhaber keinerlei Anspruch auf die Standes-2
        <pb n="22" />
        bezeichnung „Bankier“ und ist verpflichtet, diese im Handelsregister zur
Löschung zu bringen, da sie unzutreffend und zur Irreführung geeignet
ist, mithin auch der gesetzlich vermuteten Richtigkeit des Registers entgegensteht.
 Eine Reihe reichsgerichtlicher Entscheidungen lauten in ähnlichem
 Sinne.
Nun gibt es auch eine Anzahl Leute, die tatsächlich Bankiergeschäfte,
wie jeder andere Bankier, treiben, in der Heranziehung von Kunden und
in der Ausführung der Aufträge aber derart verfahren, daß ihre Berufskollegen
 sie gern abschütteln möchten. Anläßlich mehrerer bedauerlicher
Fälle in neuerer Zeit ist die Frage, ob es einen Schutz dagegen gibt,
daß unberufene und ungeeignete Personen Bankgeschäfte betreiben und
sich dann als Bankiers bezeichnen, wieder aufgerollt worden. Die Vorschläge,
 daß nur Firmen, die zum Börsenbesuch zugelassen sind, sich
Bankiers nennen dürfen, sind undurchführbar und auch zwecklos. Sache
des Publikums muß es daher nach wie. vor bleiben, bei Eingehung
einer neuen Bankverbindung Vorsicht zu üben. Die Presse soll, und
viele Tageszeitungen und Fachzeitschriften tun dies auch öfters, vor betrügerischen
 Firmen warnen — nach mehreren Gerichtsentscheidungen
ist das ihr Recht und ihre Pflicht —, muß dann natürlich aber konsequent
 so weit gehen, daß sie Inserate von solchen Firmen ablehnt.
Als „Bankier“ bezeichnet der Sprachgebrauch, im Gegensatz zu Bank,
denjenigen, der das Unternehmen für eigene Rechnung betreibt — also
den Einzelkaufmann, den Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft,
den Komplementar bei der Kommanditgesellschaft —, als „Bank“ die
Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die Genossenschaft,
 als „Bankhaus“ häufig ein größeres Bankgeschäft. In Gesetzen
wird. in gleicher Bedeutung bald das eine, bald das andere Wort gebraucht.
So spricht $ ı des HGB, von „Bankier- und Wechselgeschäften“, 82
des Depotgesetzes von „Bank- oder Geldwechslergeschäften“, 8 41 des
„Gesetzes, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ von
„Bankgeschäften“,
Oft wird der Begriff „Bank“ noch enger, wie wir es in unserer Definition
 getan haben, gefaßt, so z. B. in England; und so wird weiter das Gesetz
 vom 14. März 1875, das das deutsche Notenbankwesen regelt,
schlechthin als Bankgesetz bezeichnet. In beschränktem Sinne wird das
Wort auch gebraucht in dem Ausdruck „bankmäßige Anlage“, d.h. Anlage
 von Geldern in der Weise, wie es den Notenbanken gestattet ist:
Diskontierung kurzfristiger Wechsel und Gewährung von Lombarddarlehen.

5
        <pb n="23" />
        2, Begriff, Aufgaben und Ziele der Bankpolitik,
Das Wort „Politik“ wird im doppelten Sinne gebraucht. Man versteht
 unter Politik die Lehre von etwas subjektiv Gegebenen,
weiter aber auch die Lehre von etwas subjektiv Erstrebten, Es
handelt sich bei der Politik also einmal um die Rechtsfragen, um die geschichtlich
 gewordenen Verhältnisse, um das positive Recht (lex lata),
dann zweitens aber auch um die Frage de lege ferenda. Es wird Stellung
zu den Fragen genommen, die bestehenden Zustände werden kritisiert,
die Verhältnisse betrachtet, nicht wie sie sind, sondern unserer Meinung
nach sein sollten. Unter Bankpolitik im weiteren Sinne versteht
 man die Maßregeln, die Staat und gesetzgebende Körperschaften
 ergreifen, um das Bankwesen zu regulieren, es nach
den Prinzipien, die sie für zweckmäßig halten, zu gestalten,
Solche Einmischungen des Staates finden wir in der Epoche der Girobanken,
 wie in der Epoche der Notenbanken. Die Banken sind nicht als
gewerbliche Unternehmungen aufgefaßt, sondern als öffentliche Anstalten
die vom Staate ausgehen, kontrolliert werden und allgemeinen Angelegenheiten
 dienen, Welcher Art diese Verordnungen in Italien, der Heimat
der Girobanken, waren, werden wir später noch sehen.
Wenn der Staat Vorschriften darüber erläßt, wer überhaupt zur Notenausgabe
 berechtigt ist, wieviel Noten im Lande umlaufen dürfen, in
welcher Weise diese Noten gedeckt sein müssen, wie und durch wen
ihre Einlösung zu erfolgen hat, wie die Banken, denen das Notenrecht
verliehen ist, ihre Geschäfte führen müssen, so tut er es, weil er gewissermaßen
 eine Garantie übernimmt. Wie bei fortschreitender Entwickelung
des Münzwesens der einzelne der Aufgabe, die Geldstücke zu wiegen
und auf ihren Feingehalt zu prüfen, dadurch überhoben wurde, daß der
Staat durch seinen Prägestempel die Vollwichtigkeit und den Feingehalt
der Geldstücke bezeugte, so soll auch bei Annahme einer Banknote der
einzelne nicht erst Erwägungen anzustellen brauchen, ob die Note gut
sei oder nicht.
In der Periode der „Bankfreiheit“ werden die Banken wieder mehr
und mehr als gewerbliche Unternehmungen aufgefaßt, oder wenigstens
als ein Gemisch eines gewerblichen Institutes und einer öffentlichen Anstalt.
 Ob diese Auffassung zu billigen ist, oder ob nicht dem Bankwesen
einige Eigentümlichkeiten innewohnen, die es doch zum mindesten sehr
zweifelhaft erscheinen lassen, ob man hier nach gleichen Prinzipien wie

[OO
        <pb n="24" />
        bei anderen Gewerben verfahren kann — darauf wird später noch zurückzukommen
 sein.
Fragen der Notenbankpolitik, die zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen
 Ländern verschiedene Beantwortung gefunden haben, sind
Z. B.: „Soll die Zentralbank des Landes verstaatlicht werden?“ „Sollen
neben. der Zentralnotenbank noch andere Notenbanken im Lande bestehen?“
 „Empfiehlt sich die Ausgabe kleiner Banknoten?“ „Soll den
Banknoten die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels beigelegt
werden?“ „Wie sollen die Noten gedeckt sein?“ „Empfiehlt sich eine
Kontingentierung der auszugebenden Noten?“ „Welche Vorteile gewährt
eine Notensteuer?“ „Soll die Zentralnotenbank den Geldmarkt beherrschen,
soll sie eine Aufsicht über das gesamte Bankwesen des Landes ausüben?“ usw.
Bankpolitik der Noteninstitute im engeren Sinne ist in Hauptsache
Diskontpolitik. Die Zentralnoteninstitute haben in erster Linie für Aufrechterhaltung
 der Währung des Landes Sorge zu tragen, mit anderen
Worten, den Metallbestand des Landes zu schützen, indem sie zu starke
Goldabflüsse nach dem Auslande nach Möglichkeit verhindern, Goldimporte
 jedoch fördern, .
Die innerhalb eines Landes und von einem Lande zu zahlenden Beträge
 sind im Laufe eines Jahres erheblichen Schwankungen unterworfen.
Große Summen werden z. B. zur Bezahlung der Ernte, an den Quartalen
zu Gehalts-, Zinsen- und Hypothekenzahlungen benötigt. Komplizierter
werden die Verhältnisse noch dadurch, daß die an den Geldmarkt gestellten
 Bedürfnisse auch von Jahr zu Jahr wechseln. Der Notenumlauf
muß sich den Bedürfnissen des Verkehrs anpassen, Auch in Zeiten der
Geldknappheit soll die Zentralnotenbank, so ist die herrschende Ansicht,
allen berechtigten Kreditansprüchen genügen. Damit sie aber ein Rettungsanker
 sein kann, an den im Falle der Not sich alle klammern, muß sie
beizeiten. entsprechende Vorkehrungen treffen.
Dies geschieht in der Hauptsache durch eine verständige Diskontpolitik.
Werden der Bank große Summen entzogen, droht eine Geldknappheit
einzutreten, so wird sie ihren Bar- und Goldbestand zu schützen suchen,
indem sie den Satz, zu dem sie Wechsel ankauft, erhöht. Durch einen
hohen Diskont gibt sie gleichzeitig auch ein Warnungssignal; sie mahnt,
die Unternehmungslust einzudämmen. Die Diskontpolitik allein „wirkt aber
nicht mehr mit der nötigen Schärfe“1).

2s. Geh. Oberfinanzrat Dr. v, Lumm, Die Stellung der Notenbanken in der
heutigen Volkswirtschaft, Berlin 1909,
        <pb n="25" />
        Damit die Bank in erster Linie das öffentliche Wohl im Auge hat und
sich erst in zweiter Linie von Erwerbsrücksichten leiten läßt, ist die
Mehrzahl der Zentralnotenbanken an strenge gesetzliche Vorschriften gebunden,
 deren Innehaltung vom Staat kontrolliert wird.
Bestehen gesetzliche Vorschriften zwar meist nur für die Notenbanken, so
kann man doch auch von einer Politik der Kredit- oder Effektenbanken
 sprechen, Angelpunkt jeder Bankpolitik ist die Erhaltung der
Liquidität. Daneben tritt. die Sicherheits- und die Erwerbspolitik.
Hauptsächlicher Faktor der äußeren Bankpolitik der Kreditbanken ist
der Erwerbstrieb. Das Verhältnis der Banken zueinander, insbesondere
auch der Privatbanken zur Reichsbank, das Verhältnis von Banken zu
Handel, Industrie, Börse, Geldmarkt usw. wird ausführlich zu beleuchten sein.
Die einsichtigen Leiter unserer großen Banken sind sich bewußt, daß
die Fülle des Kapitals ihnen nicht nur Macht und Einfluß gewährt,
sondern daß den Rechten auch hohe Pflichten gegenüberstehen, Wie
die Notenbanken, müssen auch sie jederzeit einem Ansturm gegenüber
gewappnet sein. Um dies zu können, sollen sie, auch ohne gesetzlich
dazu gezwungen zu sein, zweckmäßig mit den ihnen anvertrauten Geldern
verfahren, hinreichend hohe Reserven halten und sich nicht für den
Notfall allein auf die Hilfe der Zentralnotenbank verlassen. In Deutschland
 sind wir augenblicklich auf dem Wege, Maßnahmen zu treffen,
die Liquidität der Kreditbanken, wie auch die Liquidität der
Reichsbank zu verbessern,
„Mitzuarbeiten an der Erhaltung unserer nationalen Währung,“ sagte
der damalige Bankdirektor Dernburg auf dem I. deutschen Bankiertage
in Frankfurt a. M., „ist die große Aufgabe unseres Standes“. Die nationale
 Währung hängt wieder eng mit der nationalen Zahlungsbilanz, die
Diskont- mit der Devisenpolitik zusammen. Besonders in kritischen Zeiten
muß die Politik des Zentralnoteninstitutes und der großen Kreditbanken
eine einheitliche sein. Um augenblicklicher Vorteile willen dürfen die Privatbanken
 nicht die Politik der Reichsbank durchkreuzen, Im Falle der
Not ist die Reichsbank Liquiditätsgarantin. Damit sie dies aber sein kann,
geht ihr Streben neuerdings dahin, auch in normalen Zeiten volkswirtschaftliche
 Zentralinstanz zu werden. Sie ist bestrebt, für ein gesundes
Kreditsystem und Liquidität im ganzen Lande Sorge zu tragen, Präsident
Havenstein hat bekanntlich die Banken vor die Wahl gestellt, freiwillig
gewisse Reformen einzuführen oder aber, es auf Zwangsmaßregeln der
Regierung, d. h. ein Depositenbankgesetz, ankommen zu lassen.
        <pb n="26" />
        Hohe nationale Aufgaben erwachsen allen Banken im Falle eines
Krieges, für den Riesensummen in kurzer Zeit mobil gemacht werden
müssen. Je schneller sie beschafft werden können, desto besser wird es für
die Nation sein. In Friedenszeiten bereits hierfür Maßregeln zu treffen,
ist eine Pflicht, an deren Erfüllung mitzuwirken, alle Banken berufen
sind. „In Zukunft,“ sagte Georg von Siemens einmal, „werden die
Kriege nicht mit Säbel und Gewehren gewonnen werden, sondern von
derjenigen Nation, die in bezug auf die Disposition ihrer nationalen
Mittel, auf die Stärkung der Austauschgelegenheiten und die Stärkung
der Börse die größte Sorgfalt verwendet hat.“
        <pb n="27" />
        1. TEIL.

Entstehen der Banktätigkeit
und Entwickelung der Girobanken.
[. Das Bankwesen im Altertum.

Zu welcher Zeit und in welchem Lande die Anfänge des Bankwesens
zu suchen sind, läßt sich mit Sicherheit nicht feststellen, Daß sie aber weit
hinter die Zeiten des klassischen Altertums zurückreichen, dafür besitzen
wir mehrere glaubwürdige Zeugnisse. Ackerbau und Viehzucht treibende
Völker benötigten Einrichtungen, die der Erleichterung des Geldverkehrs
lienten — denn diese Funktion übten die Banken in ihrer ersten Periode
aus — weit weniger als Völker, die im Handel Gewinn zu erzielen suchten,
Ums Jahr 2300 vor Chr. bereits sind bei den Chaldäern Handelsgesellschaften
 nachweisbar, die Darlehen gewährten und Zahlungsaufträge
vermittelten. Nach Ganelli soll‘ bei den Chinesen schon zwei Jahr-:ausende
 vor Chr., unter der Herrschaft des Hoang-ti, ein Scheckverkehr
»estanden haben.
Sicher ist jedenfalls, daß es am Euphrat, in Babylonien, wo der
weltgeschichtliche Ursprung des Geldwesens und der Geldwirtschaft zu
suchen ist, im 6. vorchristlichen Jahrhundert Bankiers gegeben hat, die
Gelder zur Verzinsung angenommen und Darlehen gegen. Schuldschein
oder Pfand gewährt haben, Im Interesse ihres Kunden traten sie öfters
als Zwischenkäufer auf, wobei meist die Hälfte des Kaufgeldes als Schuld
der Bank stehen blieb, bis der wahre Käufer bezahlt hatte. Vor allem
aber pflegten die babylonischen Bankhäuser den Zahlungsverkehr und zum
Teil auch schon das Aufbewahrungs-(Depot-)Geschäft. Eines sehr guten
Rufes erfreute sich besonders das Bankhaus der Egibi, dessen Tätigkeit,
wie aus einem aufgefundenen Tagebuch und Kundenabrechnungen hervorgeht,
 äußerst vielseitig gewesen sein muß.
Weit entwickelt war das Bankwesen in Hellas. Die Macht des Kapitals
erkannten zuerst die Priester. Die Tempel hatten große Einkünfte aus
dem Ertrag ihrer Grundstücke, aus dem Zehnten, aus Bußen und Geld-
        <pb n="28" />
        Strafen, aus Geschenken usw. „Mit allen bedeutenderen Heiligtümern,“
schreibt Ernst Curtius!), „war eine umfangreiche Finanzverwaltung verbunden,
indem es die Aufgabe der Priester war, durch kluge Verwaltung, durch
Beteiligung an gewinnreichen Unternehmungen, durch vorteilhafte Verpachtungen,
 durch Darlehen usw, die jährlichen Einkünfte zu steigern und
einen Schatz zu bilden, welcher nicht nur zur Aufrechterhaltung der Würde
des Gottesdienstes ausreichte, sondern auch für die nationale Macht des
Heiligtums eine wesentliche Forderung war. Der Schatz der Götter ist
älter als ihr Tempelgebäude,“
Auch als Aufbewahrungsorte von barem Geld, Urkunden (Testamenten,
 Schuldbriefen) oder Schmuckgegenständen erfreuten sich die Tempel,
insbesondere die von Delphi, Ephesus, Delos und Samos, großer Beliebtheit.
 Es gab keinen Platz von größerer Sicherheit, als den Raum unter
der Schwelle des Gotteshauses, Die Heiligtümer, die zu allen Teilen der
griechischen Welt in geschäftliche Beziehung traten, waren „Geldinstitute,
welche die Stelle von öffentlichen Banken vertraten“. ;
Als das Ansehen der Tempel schwand, wurde die Heiligkeit des Altars
nicht mehr respektiert, Diebe und Feinde scheuten auch vor den Türen
der heiligen Stätten ‚nicht zurück, So wurden schon im Phocischen Kriege
(355—346 vor Chr.) gewaltige Tempelschätze geraubt, Daß auch Herostrat
den berühmten Dianatempel zu Ephesus nicht in Brand gesteckt hat, um
seinen Namen für alle Zeiten zu verewigen, sondern nur um dadurch
einen von ihm vorher begangenen Tempelraub zu verdecken, gilt nach
neueren Forschungen als erwiesen.
Eine starke Konkurrenz erwuchs den Heiligtümern in den Trapeziten,
die zuerst im vierten Jahrhundert vor Chr. erwähnt werden. Ihre Tätigkeit
erstreckte sich hauptsächlich auf das Depositengeschäft und die Zahlungsvermittelung,
 auf die Abfassung und Verwahrung von Urkunden. Auch
als Hinterlegungsstelle streitiger Gelder wurden sie benutzt. Der Name
Trapezit ist herzuleiten von Todxela, d. i der Tisch, auf dem sie ihre
Geschäfte betrieben. Man verstand ferner auch darunter ihr Zelt, ihr
Geschäftslokal.
Für den hohen Grad der Entwickelung des griechischen Bankwesens
zeugt die weitgehende Arbeitsteilung: Neben den Trapeziten finden wir
noch eine zweite und eine dritte Kategorie von Bankiers, die agyvoauotßof
 und die davysıcral. Die A0oYvoau0otßOol. auch x02lvßictal oder

*) Griechische Geschichte. ı. Bd. Berlin 1887. S. 497.
        <pb n="29" />
        xEQAULOGTAL genannt — abgeleitet von xöllvßoc bzw. xEQUA = kleine
Münze — besorgten das Münzwechselgeschäft, Die daysıortat, die auch
den Namen toxioral oder yonNotAal hatten, gewährten Darlehen gegen
Unterpfand und beteiligten sich an industriellen Unternehmungen. Da
sie sehr hohe Zinsen nahmen, wurden sie oft verspottet und mißachtet.
Wenn es einzelnen Bankiers, wie z. B. dem Pasion in Athen, gelungen
war, sich hohes Ansehen zu verschaffen und großes Vertrauen zu genießen,
 so waren dies Ausnahmen, bedingt durch die Individualität und
die Macht des Kapitals. _
Ob es Staatsbanken im alten Griechenland gegeben hat, ist nicht sicher
iestzustellen. Auf sehr schwachen Füßen steht auch die Behauptung von
Chastenet!), daß die alten Griechen einen lebhaften Scheckverkehr gehabt
haben. Das aus der Zeit von 223—1092 vor Chr. aus Thespiä in Böotien
stammende, als Beweis hierfür angeführte Dokument?) lautet:
„Am ...,..., hat bei der Bank des Pistokles der Kämmerer von Orchomenos,
 Polionkritos, der Nikareta zuschreiben lassen die für die verfallene und
liquide Schuld vereinbarte Summe von 18833 Drachmen Silber,“
Daß derartige Umschreibungen häufig waren, geht daraus hervor, daß
dayodgpsın (umschreiben) die Bedeutung von zahlen erhalten hat. Ich
stimme aber mit Conrad?) darin überein, daß diese Umschreibungen
noch nicht auf einen Scheckverkehr schließen lassen.
Eher möglich ist es, daß in Ägypten häufiger Bankanweisungen auszestellt
 worden sind. Nach zahlreichen Urkunden war das ägyptische
Bankwesen frühzeitig entwickelt. Als Alexander der Große den nördlichen
Teil Ägyptens erobert hatte, soll er in zahlreichen Orten „königliche
Banken“ errichtet und mit deren Leitung meist Griechen betraut haben,
Wie das ägyptische, war auch das römische Bankwesen dem grie--hischen
 nachgebildet. Die argentarli werden zuerst im dritten Jahrhundert
vor Chr. erwähnt. Ihren Standort, ihre Läden hatten sie auf dem Marktplatz,
 dem Forum; daraus erklären sich auch die römischen Bezeichnungen
tür fallieren: „foro cedere“, „foro abire“, „a foro fugere“.
Die Argentarier, die, nach Analogie der Trapeziten, auch mensarii (abgeleitet
 von mensa = Tisch) genannt wurden, betrieben alle Bankgeschäfte.
Sie nahmen Depositengelder an, vermittelten den Zahlungsverkehr, teils
auch durch Umschreibungen, und gaben eigene und fremde Gelder als
?) Etudes sur les banques romaines. Paris 1892,
*) Siehe Goldschmidt, Zeitschrift für Rechtsgeschichte XXIII, S, 365.
3 W, Conrad, Handbuch des deutschen Scheckverkehrs. Stuttgart 1908 S, 3.
        <pb n="30" />
        Lombard- und Hypothekendarlehen. Eine von den Argentariern viel ausgeübte
 Tätigkeit bestand auch in der Übernahme von Auktionen, die in
besonders hierfür gemieteten Lokalen (atria auctionaria) durch geschultes
Personal erfolgten, und in dem Eintreiben der ausstehenden. Kaufgelder.
' Als nummularii bezeichnete man anfangs die Geldwechsler, die, wie die
doyvuAaQgoLßOL in Griechenland, auch die Münzstücke auf ihre Echtheit
prüften. Eine strenge Trennung der Geschäftszweige ist aber später nicht
durchgeführt worden.

IL. Aufkommen der Banktätigkeit in Italien.
Von der Zeit der Völkerwanderung bis zu den Kreuzzügen war das
Bankgeschäft nur ein Münzwechselgeschäft, Die kleinen Münzgebiete, die
häufigen Umprägungen, die Ungenauigkeit im Gewichte führten dazu, daß
in Italien gerade zur Zeit der großen Wanderlust eine Menge Personen,
meist waren es Goldschmiede, die Tätigkeit eines Münzwechslers betrieben.
Auf den Messen und Märkten insbesondere schlugen sie einen Tisch
(banca) auf, auf dem sie ihr Geld feilhielten. Wie in Hellas und im alten
Rom, übertrug sich auch hier der Name des Tisches bald auf das Gewerbe
 selbst: die Geldwechsler wurden banchieri, Bankiers genannt.
Wer nach einem Orte ging, an dem andere Münzen galten als er
besaß — und fast jede Stadt hatte ihre eigenen Münzen —, nahm die
Dienste des Geldwechslers (campsor oder banchiere) in Anspruch. Da
bei der Unsicherheit der Landstraßen das Beisichtragen größerer Summen
gefährlich und der Transport unbequem war, so wurde es freudig begrüßt,
 als die Geldwechsler einen Ausweg gefunden hatten. Sie gaben im
Tausch nicht eine fremde Münze, sondern eine Anweisung auf den
fremden Platz,
Kam z. B. ein Genuesischer Kaufmann zu einem Genueser campsor
und sagte, ich will nach Palermo gehen und möchte so und so viel
Münze haben, die in Palermo Gültigkeit hat, so nahm der campsor sein
Täfelchen zur Hand rechnete und sagte: Die Summe kannst Du haben,
mein Bruder wird sie Dir in Palermo zahlen, wenn Du mir dafür so und
SO viel Genueser Lire gibst. War der Genueser Kaufmann damit zufrieden,
SO wurde, meist in Gegenwart eines Notars, eine Urkunde abgefaßt, die
eine Bescheinigung über den Empfang des Geldes und weiter einen
Zahlungsauftrag enthielt. Ein in der‘ Urkunde genannter Geschäftsfreund,
Verwandter oder Leiter eines Filialgeschäftes wurde aufgefordert. die in

2 Obst, Bankpolisit

17
        <pb n="31" />
        der Anweisung genannte Summe dem Überbringer zu zahlen, Aus dem
Jahre 1207 ist z. B. folgende Urkunde enthalten:
„Der Wechsler Simon Rosi bekennt hiermit, 34 Genuesische Lire
und 32 Denare erhalten zu haben, für die sein Bruder Wilhelm
in Palermo dem Überbringer dieses Papieres 8 Mark guten Silbers
auszuzahlen hat.“
Diese Anweisungen wurden, da ihnen ein Wechselgeschäft zugrunde
lag — am fremden Orte erhielt der Zahlende fremdes Geld — Wechsel
(cambium) genannt. Reiste der Wechsler, wie es in den Anfängen dieses
Verkehrs geschah, selbst nach dem fremden Ort, um persönlich die Auszahlung
 zu bewirken, so wurde ein eigener Wechsel gegeben.
Da die campsores immer einen größeren‘ Vorrat an Münzen anderer
Orte hielten und infolgedessen feuer- und diebessichere Gewölbe besaßen,
so wurden ihnen auch häufig Gelder und Dokumente zur Aufbewahrung
 übergeben. Anfangs wurden die fremden Gelder getrennt von den
sigenen Beständen aufbewahrt, und genau dieselben Stücke, die eingeliefert
 waren, wurden zurückgegeben: Es war ein depositum regulare;
Für die Aufbewahrung war eine Gebühr an den Bankier zu zahlen.
Später wurden die fremden Gelder mit den eigenen vermengt, der
Bankier war nicht mehr verpflichtet, dieselben Geldstücke, sondern nur
die gleiche Summe zurückzuzahlen, und der Wechsler konnte die Gelder
ausleihen: Es war ein depositum irregulare. Pflicht des Wechslers
war es nur, die Gelder so sorgfältig anzulegen, daß er in der Lage war,
sie den Deponenten jederzeit auf ihren Wunsch zurückzuzahlen. Wer
das in ihn gesetzte Vertrauen mißbrauchte, die fremden Gelder verspekulierte
 oder sie zu eigenem Nutzen verwandte, der wurde dadurch gebrandmarkt,
 daß ihm als Symbol seine banca zerschlagen wurde — banco
rotto —, von wo das Wort Bankerott sich herleitet.
In Venedig mußten, um Unterschlagungen nach Möglichkeit zu verhüten,
 schon am Anfang des 14. Jahrhunderts die Wechsler, die sich mit
der Annahme fremder Gelder befaßten, eine Bürgschaft stellen. Ein
Gesetz vom 24. September 1318 forderte Hinterlegung von 5000 L
‘non audeant accipere monetam in deposito super tabulas, nisi illi, qui
dederint plegiarias)!).
Oft gaben die Kaufleute ihr gesamtes bares Geld, bis auf eine kleine
Handkasse, dem Bankier zur Verwahrung und zur Verwaltung. Hatten
4) Siehe Erwin Nasse, Das venetianische Bankwesen im 14., 15. und 16, Tahrhundert
 in Conrads Jahrbüchern 1879. S, 330.

R
        <pb n="32" />
        sie nun an jemanden im gleichen Ort eine Zahlung zu leisten, so wurde
es allgemein Brauch, nicht mehr wie früher, das Geld abzuheben und
es dem anderen ins Haus zu bringen, sondern Schuldner und Gläubiger
gingen zum Bankier, wo der Schuldner die Summe von seinem Konto
ab- und dem Konto des anderen zuschreiben ließ. Das Guthaben des
einen minderte sich um die Summe, um die sich das Guthaben des anderen
 mehrte, Dieses Umschreiben ersparte die Zeit und Mühe des
Geldzählens. Der Kassenbestand der Bank blieb dadurch der gleiche;
Änderungen zeigten nur die Konten der Kunden. Giroverkehr nennt
man die Transaktionen — Giro abgeleitet von y0g0c =— Kreis, Auf den
Kreis derjenigen, die einen gemeinsamen Bankier oder eine gemeinsame
Bank hatten, war dieser Überweisungsverkehr anfangs beschränkt.
Hatte der Gläubiger (G) einen anderen Bankier als der Schuldner (5),
So suchte man schon damals, vor mehr als sechs Jahrhunderten, was bei
uns heute noch immer einen Aufwand großer Beredsamkeit erfordert,
die baren Auszahlungen zu vermeiden, indem man dem Betreffenden eine
Anweisung auf seinen Bankier gab. Hatte also G sein Konto bei dem
Bankier A, S bei dem Bankier B, so gab S dem G eine schriftliche Anweisung
 auf den B. G gab diese Anweisung dem A, der das Geld bei
B abhob. Auf diese Weise wanderte das Geld von einem Bankier zum
anderen. Anstatt dreier Barzahlungen — von B an S, von S an G, von
G an A — wurde nur eine einzige Barzahlung, nämlich von B an A,
erforderlich _

1. Barzahlung

we

&amp;gt; 1“

2. Zahlung in einer Anweisung

S Anweisunfr



B Barzahlung

Die eine hierbei erforderliche Barzahlung suchte man später auch noch
zu vermeiden: die Bankiers traten untereinander in Verbindung, kompensierten
 Forderungen und Schulden, die sie aneinander hatten und beglichen
 nur den Saldo in barer Münze. ;
Einen Teil der ihnen anvertrauten Gelder stellten die Bankiers Geldsuchenden,
 die in der Lage waren, ein Unterpfand zu bestellen oder
Sonstige Garantien zu gewähren, zur Verfügung. Der vom Schuldner

©
        <pb n="33" />
        zu zahlende Zinsfuß war in der Regel recht hoch, das Geschäft für den
Bankier infolgedessen sehr einträglich. Um ihm einen größeren Umfang
geben zu können, suchten sie die Summe der ihnen anvertrauten Depositengelder
 noch weiter zu vermehren, indem sie ebenfalls den Depoaenten
 einen mäßigen Zins gewährten, der infolge des Zinsverbotes oft
ın anderer Form vergütet wurde.
Juden hatten zuerst das interlokale und internationale Geldleihgeschäft
ausgebaut und Kredite zu hohem Zinsfuß, in dem bei der Unsicherheit
der Kreditnehmer eine mehr oder minder hohe Risikoprämie enthalten
war, gegeben. An ihre Stelle traten jetzt besonders Bewohner lombarlischer
 Städte, die, in alle Lande verstreut, Geld- und Bankgeschäfte
betrieben. Lombard Street in London, der Mittelpunkt des Geldhandels
ınd Kreditverkehrs der ganzen Welt, erinnert heute noch an die einstige
Tätigkeit der Lombarden.
Seit dem 14. Jahrhundert können wir in Italien drei Gruppen von
Bankiers unterscheiden: 1. die bancherii, das sind die vornehmen,
großen Bankiers, von denen in Florenz die Bardi, die Medici, die
Peruzzi und die Frescobaldi und in Siena die Salimbeni besonders
berühmt waren, 2. die weniger angesehenen usuarii (Pfandleiher) und
3. die bancharoti (Handwechsler). In der Regel wurden sie vereidigt
und mußten einen Bürgen oder eine Kaution als Sicherheit dafür stellen,
daß sie die durch Statuten oder besondere Gesetze erlassenen Vorschriften
zetreulich erfüllen werden, Die Geschäfte, die bisher von einzelnen betrieben
 worden waren, sind im Laufe der Zeit an Gesellschaften, an
Staat oder Gemeinden übergegangen. In Venedig soll sogar schon im
Jahre 1156 — nach anderen , Quellen 1171 — eine Girobank entstanden
sein, der Monte nuovo.,
Diese montes (Berge) waren Steuergesellschaften, die zum Teil bankartige
 Geschäfte betrieben. Man unterschied 1. weltliche Berge (montes
profani) und 2. Berge, die zum Schutz gegen jüdischen Wucher errichtet,
gemeinnützige, unter dem Schutz. der Geistlichkeit stehende Stiftungen
waren (montes pietatis).
Im Jahre 1407, vermutlich, entstand aus der Vereinigung mehrerer
Gesellschaften von Staatsgläubigern die berühmte banca di St. Giorgio
in Genua. Als Gläubigerin der Republik waren ihr gewisse Zölle und
Staatseinnahmen überlassen worden, und auch sonst genoß sie große
Vorrechte, Der Doge von Genua mußte vor seinem Amtsantritt schwören,
daß er allezeit ihre Freiheit aufrecht erhalten werde. 1463 hatte der

arm
        <pb n="34" />
        Papst der Bank das Recht verliehen, widerspenstige Schuldner zu exkommunizieren,
 ein Privileg, das 42 Jahre bestanden hat!), Girobank ist die
Bank von St. Giorgio vermutlich erst 1675 geworden.

HL Der Banco di Rialto in Venedig und die Bank des
heiligen Ambrosius in Mailand.
In Venedig hatte das Bankwesen eine erhebliche Ausdehnung erreicht.
 Immer neue Banken und Bankgeschäfte entstanden, denen Depositen
 als jederzeit rückforderbare Darlehen anvertraut wurden. Um die
Gläubiger vor Verlusten zu schützen, erfolgten zahlreiche Verordnungen:
1318 wurde, wie schon erwähnt, die Berechtigung zur Depositenannahme
von der Stellung einer Kaution von 5000 Lire abhängig gemacht, 1418
erhöhte der Senat diese Summe auf 20000, 1523 auf 25000. ducati,
Im Jahre 1374 wurde den Banken eine Reihe von Geschäften verboten.
 Waren, deren Preise infolge der Spekulation größeren Schwankungen
 unterworfen waren, wie z. B. Kupfer, Eisen, Zinn, Blei, Safran;
durften von ihnen nicht gehandelt werden. Eine Verordnung aus dem
Tahre 1467 schränkt die Kreditgewährung der Banken ein.
Trotz dieser und anderer Verordnungen gehörten Zahlungseinstellungen
der Banken nicht zu den Seltenheiten. Von 103 Banken, die in Venedig
existiert haben, haben nach Mitteilungen des Senators Contarini im 15.
und 16. Jahrhundert 96 ein unrühmliches Ende genommen. Warum? Sie
verführen in der Kreditgewährung nicht sorgfältig und betrieben allerlei
Handelsgeschäfte, die einer mit fremden Geldern arbeitend Bank nicht
zukommen. „Alle diejenigen, die Banken errichten“, sagte Contarini ?),
übernahmen eine solche Mühe und unterziehen sich der Last, Kassierer
alles Geldes auf dem Platze zu sein, nicht um dieses einfach aufzubewahren,
 sondern um damit Handel zu treiben und zu gewinnen. Sie
legen einen Teil im Handel mit dem Morgenlande, einen anderen in
Geschäften mit dem Abendlande an, einen anderen Teil wieder stecken
sie in Getreideankäufe, einen anderen in andere Anlagen, die ihnen Vorteil
 bringen können, wie z. B. Wechsel. — Dazu kommt, daß der Bankier
 Gelegenheit hat. vielen Freunden in ihrem Geldbedürfnis entgegen-*)

 Ernst Ludwig Jäger, Die ältesten Banken und der Ursprung des Wechsels.
Mit einem Anhange betr, die ältesten Statuten der Bank des heiligen Ambrosius
cu Mailand, Stuttgart 1879,
% Siehe Jäger, a. a. O0. S. 338. .
        <pb n="35" />
        zukommen und sich neue mit solchen Diensten zu erwerben, und zwar
ohne Geld auszugeben, nur durch Niederschrift einer kurzen Eintragung
in seine Bücher,“
Andererseits ist nicht zu leugnen, daß die Banken nicht nur dem Staat,
indem sie ihm des öfteren zinsfreie Darlehen gewährt haben, sondern
auch den Bürgern, und speziell den Kaufleuten, durch den Umschreibeverkehr
 großen Nutzen gebracht haben. Man schätzte in Venedig diese
Art, Zahlungen zu bewirken, nicht nur deswegen, weil man die Arbeit des
Geldzählens sparte und die Gefahren des Transportes vermied, sondem
auch wegen der sicheren Beurkundung der Zahlen in den Büchern
der Bank, Contarini sagt, er könne es sich kaum vorstellen, wie es möglich
 sei, an größeren Handelsplätzen, an denen die Sitte des Giroverkehrs
bei den Banken nicht bestehe, die Menge der Zahlungen zu bewältigen.
Um Mißstände zu beseitigen und Unredlichkeiten zu verhüten, wurde
[524 bestimmt, daß für jede Bank jährlich ein Revisor zu bestellen sei,
ler in seinem in der Nähe der Bank aufgeschlagenen Bureau sich täglich
zwei oder mehr Stunden aufhalten müsse, Der Revisor hatte darüber zu
wachen, daß alle das Bankwesen betreffenden Verordnungen innegehalten
wurden, daß vor allem die Banken jederzeit die gewünschten Rückzahlungen
in gutem Gelde leisteten, Taten sie dies nicht, so sollte der Revisor, bei
dem zu diesem Zweck seitens der. Bank stets ein Depot von 500 Duzaten
 gehalten werden mußte, den Gläubiger befriedigen,
Als aber trotz dieser Verordnungen. die Zahlungseinstellungen in Venedig
nicht aufhörten, ja, als die Nobili nach der großen Pest von 1575 den
Handel aufgegeben hatten, sich sogar noch vermehrten, entschloß sich der
Senat zur Errichtung einer Staatsbank, Nachdem 1582 die letzte große
Bank, die der Pisani, zusammengebrochen war und 1584 ein Gesetz die
Errichtung von Privatbanken untersagt hatte, wurde 1587 der Banco di
Rialto als staatliche Umschreibebank eröffnet. Von der Vielheit der
Sirobanken ging man zur Einheit über,
An der Spitze der Bank stand ein Governatore del Banco, der vom
Senat bis 1597 auf drei, von da ab immer auf ein Jahr gewählt wurde.
Damit die Bank nicht in Zahlungsschwierigkeiten gerate, wurden zahlteiche
 Verordnungen betreffend Aufbewahrung des Barvorrates, Vornahme
von Revisionen usw, erlassen,
Von 1593 ab erfolgte die Bezahlung aller Wechsel mittels Bankumschreibung.
 Fand diese nicht spätestens am dritten Tage nach dem Verfalltage
 statt, so erfolgte Protesterhebung, Mittels Umschreibung auf Bank-J
        <pb n="36" />
        konto wurde auch, von .den Wechslern, der Gegenwert des im Tausch
gegebenen fremden Geldes gutgebracht.
Als zweite staatliche Girobank wurde 1619 der Banco del Giro
errichtet, der eine Zeitlang neben dem älteren Institut den Umschreibeverkehr
 besorgte und dann bis 1806 einzige staatliche Girobank Venedigs
gewesen ist,
In Mailand entstand 1593 als Girobank die Bank des heiligen
Ambrosius, den sie sich, wie die Bank von Genuä den heiligen Georg,
als Schutzpatron gewählt hatte. Ihre Statuten und Regeln sind erhalten
und von Jäger veröffentlicht worden. Wir sind dadurch auch über die
Technik des damaligen Umschreibeverkehrs informiert.
Bringt z. B. Franz Carabello dem Kassierer der Bank 1000 Lire, so
erhält er darüber einen Empfangsschein. Der Posten wird im Kassabuch
oder in der Prima-Nota verbucht, Dann trägt ihn der Rechner ins Hauptbuch
 ein. Will Carabello nun z. B. an Franz Porta 500 Lire zahlen, so
wird er diesem eine Anweisung geben, die etwa folgendermaßen lautet:

1593 am 24. Februar in Mailand,
An den Gov, des Cart, vom heiligen Ambrosius! Zahlet für mich an Franz
Porta, Kaiserliche Lire 500 aus, welche ich ihm als Betrag der Kosten und vertragsmäßigen
 Preis für einen Ballen Wolle zahle, und traget sie in meine Rech«
nung ein!
Lire 500,—-Franz

 Carabello.

Mit dieser Anweisung (cedola) wird Franz Porta zur Bank gehen und
sie dem Rechner des Buchstaben C vorlegen. Nachdem dieser sie geprüft
und für gut befunden hat, läßt er den Betrag von seinem Gehilfen auf
dem Konto abschreiben und zeichnet die Anweisung. Porta kann jetzt
entweder den Betrag von seinem Konto abheben oder ihn durch den
Rechner des Buchstaben P auf sein Konto übertragen lassen.
Verboten war es, die Depositen- und Girogelder in Wechseln und Anleihen
 anzulegen, Schiffahrt auf eigene Gefahr damit zu treiben oder
fremde Waren zu kaufen, Das deponierte Geld darf allein „zum Ankauf
 von Lebensmitteln und ähnlicher Sachen, sowie für Tilgung der
Schulden der Stadt und den Rückkauf der Renten verwendet werden“,
Dritten Personen über Höhe des Guthabens der Kunden Auskunft zu
erteilen, war bei Strafe des Amtsverlustes verboten. Den Büchem der
Bank und den von ihr ausgestellten Urkunden wurde derselbe Glaube
beigemessen, wie den Instrumenten der Notare.
        <pb n="37" />
        Die immer größer werdenden Anforderungen, die die Stadt Mailand
an die Bank stellte — 1650 hatte die Forderung der Bank an die Stadt
die Höhe von 40 Millionen Lire erreicht —, führten dazu, daß die Bank,
obwohl ihr die Erträge einiger Steuern und Zölle zugewiesen waren, be--eits
 1655 zeitweise ihre Zahlungen einstellen mußte.

IV. Die Bank von Amsterdam.
In Holland war es seit dem 16. Jahrhundert Brauch geworden, daß
die nach Amsterdam kommenden Kaufleute die dort eingezogenen Gelder
nicht mit nach Hause nahmen, sondern sie einem Amsterdamer Bekannten
zur Aufbewahrung gaben. Später ließen sie auch durch ihre Amsterdamer
Freunde Beträge einziehen und Zahlungen bewirken. Daraus entstand
dann ein besonderer Beruf der gewerbsmäßigen Kasseverwalter, der sogenannten
 Kassiers. Als diese ihre Stellung mißbrauchten, die guten
Münzen einschmolzen und solche von leichterem Gewicht ausgaben und
dadurch die Valuta verschlechterten, verbot die Stadt den Kassiers die
Ausübung ihrer Tätigkeit und errichtete unter städtischer Garantie 1609
sine Öffentliche Bank.
Wie bei den Banken in Genua, Venedig und Mailand, bildete auch
dei der Bank von Amsterdam (Amsterdamer Wechselbank) das Depositen-
 und Giro-(Umschreibungs-)Geschäft die Grundlage. Die Bank war
lennoch keine Nachbildung der alten italienischen Banken, unterschied
sich vielmehr von diesen wesentlich dadurch, daß sie die Gelder nicht
auslieh, Weil sie nur das reine Girogeschäft neben dem Wechselgeschäft
'rieb, wurde sie eine Stütze und ein Rettungsanker für den Handel,
Die Bank von Amsterdam nahm Barren edlen Metalls, sowie einaeimische
 und fremde Münzen (Scheidemünzen ausgenommen), ohne
Rücksicht, ob sie vollwichtig waren oder nicht, als Depositum an und
schrieb dem HEinleger den auf Grund des Metallwertes sich ergebenden
Betrag gut. Diese Gutschrift in der Währung der Bank wurde Bankgeld
oder Bankogeld genannt und erhielt für alle größeren Zahlungen Zwangskurs,
 Da die Bank nur die guten Stücke der Landesmünze als Norm
nahm, so notierte das Bankgeld, das im Grunde doch nur Landesgeld
war, stets einige Prozente höher als dieses. Durch dieses Bankgeld wurde
die Kaufmannschaft von den Wertschwankungen der verschiedenen Münzsorten
 nicht berührt,
Alle auf Amsterdam gezogenen Wechsel im Betrage von 300 Gulden
        <pb n="38" />
        und mehr mußten in diesem Bankgelde gezahlt werden. Dadurch war
jeder, der als Bezogener eines solchen Wechsels erschien, d, h. fast jeder
Kaufmann, genötigt, über Bankgeld verfügen zu können, mit anderen
Worten ein Guthaben bei der Bank zu besitzen. Für die Eröffnung einer
Rechnung in den Bankbüchern (eines „Foliums“) waren 10 Gulden Bankgeld
 zu entrichten, für jedes weitere Folium 3,15 Gulden. Eine Abschreibung
 bis zu 300 Gulden kostete Yo, über 300 Gulden !/, Gulden,
Wer den Auftrag gab, mehr abzuschreiben, als er tatsächlich besaß, mußte
25 Gulden Strafe zahlen.
Neben dem Girogeschäft betrieb die Bank den Edelmetallhandel und
das Lombardgeschäft, Für hinterlegte Gold- und Silberbarren gewährte
sie bis zu 95%, des Metallwertes Darlehen, für die auf 6 Monate eine
Provision von 1.—11,° zu zahlen war. Erfolgte nach dieser Zeit nicht
die Einlösung des Pfandes, so fiel es an die Bank, die hieraus alljährlich
ziemlich erhebliche Gewinne ZOg. En
Die Bank genoß so lange großes Vertrauen, als die Gelder nicht ausgeliehen
 wurden, sondern in den Kellern der Bank ruhten, Als aber 1795
bekannt wurde, daß sie, wie einst die italienischen Girobanken, dem
Staate und Privaten (der holländisch-ostindischen Gesellschaft) Darlehen
im Betrage von etwa 97 Millionen Gulden gewährt hatte, verlor die
Bank ihr Ansehen. 1820 erfolgte ihre Auflösung,
Nach dem Vorbilde von Amsterdam entstand 1635 auch in Rotterdam
eine Girobank. die laufende Konten in Bankgeld und in Landesgeld eröffnete.

V. Anfänge des Bankwesens in Deutschland.
Die Hamburger Bank.
In der Entwicklung des Bankwesens ist Deutschland an dritter Stelle
zu nennen (Italien, Holland, Deutschland). Münz- und Bankwesen standen
hier im engen Zusammenhange, Die politische Zerrissenheit des Landes
Spiegelte sich getreu wieder in seinen Geld- und Münzverhältnissen. Das
Münzregal war nicht nur an die Reichsstände und an eine Anzahl weltlicher
 und geistlicher Fürsten, sondern auch an zahlreiche Privatpersonen
gegen hohe Abfindungen übergegangen. Fast jede Stadt hatte ihre eigene
Münze und ihre eigene Währung. Wer an einen anderen Ort kam, war
genötigt, sich mit der dort geltenden Münze zu versehen. Dieser Umtausch
 erfolgte durch Wechsler oder‘ durch Münzstätten, die oft Bankgeschäfte
 betrieben.
        <pb n="39" />
        Besonders groß war dieses Wechselgeschäft naturgemäß in den großen
Verkehrszentren, vor allem in Frankfurt a. M., das Luther nennt, „das
Silber- und Goldloch, dadurch aus teutschen Land fleußt, was nur bey
uns quillt, wächst, gemünzt und geschlagen wird“. 1402 bereits wurde
vom Rat der Stadt Frankfurt a. M. eine Handelsbank — „Wessil“ genannt
 — errichtet, die das Geldumwechseln besorgte und überflüssige
Gelder nutzbringend anlegte1),
Die erste große Bank war die nach dem Muster von Amsterdam im
Jahre 1619 errichtete Hamburger Bank. Die engen Beziehungen zwischen
den in Hamburg ansässigen Niederländern und jenen in der alten Heimat
hatten von der Amsterdamer Einrichtung bald an die Elbe Kunde ge-5racht?).
 Da auch hier die Münzverhältnisse ähnlich wie dort waren, entschloß
 man sich, das Amsterdamer Vorbild nachzuahmen.
Die Verwaltung der Bank erfolgte durch ein Mitglied des Rates und
zwei aus der Bürgerschaft gewählte Personen, nach Maßgabe des Banko-Mandats
 vom 20. Februar 1619, dessen Hauptbestimmungen sind®):
ı, Die Stadt haftet für allen Schaden, der bei der Bank durch Feuer
oder Diebstahl entsteht.
Alle über 400 M Lübisch-Kurant lautenden Wechsel müssen in
der Bank bezahlt werden; Anweisungen auf Geld außerhalb der
Bank sind verboten.
Der Bankfonds besteht aus Spezies, anderen Geldsorten, Stadtmünze
 und fremden, ungemünztem Gold und Silber, deren Wert
dem Erbringer gutgeschrieben wird.
4. Die Bank ist stets verpflichtet, jederzeit jedem Interessenten sein
volles Guthaben auszuzahlen.
Wie die Bank von Amsterdam, betrachtete es auch die Hamburger
Bank als eine ihrer Hauptaufgaben, der durch Beschneidung (Auskippen)
und Leichterprägung erfolgten Verschlechterung des Münzwesens, „durch
die der Warenhandel und das Wechselgeschäft aus Hamburg vertrieben
werde“, Einhalt zu tun. Ein Konto konnte ursprünglich nur in der Weise
eröffnet werden, daß man sich, mit Bürgerschein versehen, zwischen ı2
und ı Uhr mittags im Versammlungszimmer der Bankbürger meldete und

ı) Siehe H. von Poschinger, Bankwesen und Bankpolitik in Preußen, Berlin
(878, I. Bd. S. 8ff,
2) Siehe Ernst Levy von Halle, Die Hamburger Girobank und ihr Ausgang.
Berlin 1891,
3) Siehe von Halle, a. a. O0. 5. 3.
        <pb n="40" />
        Münzen oder Silber in anderer Form einbrachte oder sich eine Summe
von dem Konto eines anderen übertragen ließ. Weitere Guthaben wurden
in gleicher Weise erworben,
Über die Summen konnte durch Barabhebungen oder durch Umschriften
verfügt werden. Zur Bewirkung der Umschreibungen mußte der Kontoinhaber
 oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter dem Bankbuchhalter
persönlich einen Bankzettel aushändigen, der folgenden Wortlaut hatte1):

Die Herren und Bürger der Bank belieben zu zahlen an ......
die Summe von. .,.... (in Buchstaben) Mark Banco und mir solche
‚++, Mark Banco von meinem Konto ....... . Folio... . abschreiben
 zu lassen; solches soll mir gute Zahlung sein.
Hamburg, den .,......

(Unterschrift).

Im Gegensatz zur allgemeinen Währung, der „Mark Courant“, hatte
die Hamburger Bank ein eigenes Geld, die „Mark Banco“, Es war dies
keine konkrete Münze, sondern nur ein Rechnun gsgeld, eine bestimmte
Gewichtsmenge Reinsilber (8% gr), die, wie Halle es ausdrückt, durch
Einbringung in die Bank eine geistige Prägung erhielt. Für das eingebrachte
 Metall wurden also nicht Devositenscheine ausgegeben, sondern
Buchkredite eröffnet.
Neben dem Girogeschäft, für dessen Erledigung ziemlich erhebliche
Gebühren berechnet wurden, betrieb die Bank, in beschränktem Maße,
nur noch das Leihgeschäft gegen Hinterlegung von Münzen und Juwelen.
Weil sie sich fast ausschließlich dem soliden, reinen Girogeschäft widmete
und die Summe der Guthaben intakt vorhanden war, genoß sie großes
Ansehen. Freilich hat sie im Laufe der Jahre auch manchen harten Schlag
erlitten. So 1672, 1755 und 1766, und vor allem 18713, als in der Nacht
vom 4. zum 5. Dezember Marschall Davoust die Bank versiegeln und
die Gelder nach und nach herausnehmen ließ, mit dem Versprechen, die
Summe mit Zinsen zurückzugewähren.
Die Bank hatte sich überlebt, als die Momente, die zu ihrer Gründung
Veranlassung gegeben hatten, nicht mehr vorhanden waren. Als durch Münzgesetze
 und Münzverträge die Münzverschlechterungen beseitigt waren,
die Ungleichheit des Geldes ein Ende erreicht hatte und mit Schaffung
einer einheitlichen Währung für das ganze Deutsche Reich die Banko
Mark überflüssig geworden war, da hielten Senat und Bürgerschaft es für

?) Siehe von Halle, a. a, O. S, 15.
        <pb n="41" />
        ratsam, das alte, hochangesehene Institut, das 256 Jahre in Ehren bestanden
 hatte, zu schließen,
Die Deutsche Reichsbank, die eine Filiale in Hamburg errichtete, übernahm
 Aktiva und Passiva der Hamburger Bank. In der Reichsbank lebt
das alte Institut weiter. Was die Hamburger Bank neben der Schaffung
sines festen Geldes groß gemacht hatte, ihr Giroverkehr, wurde von der
Reichsbank übernommen und auf ein größeres Feld, das gesamte Deutsche
Reich übertragen !).
Zwei Jahre später als in Hamburg war, nach Hamburger Muster, in
Nürnberg (1621) eine Bank errichtet worden, die ebenfalls den Handel
gegen die Unsicherheit im Münzwesen schützen wollte und sich ausschließlich
 dem Depositen-, und Girogeschäft widmete. Alle Zahlungen
für gekaufte Waren im Betrage von mehr als 200 und alle Wechselzahlungen
 von mehr als 50 Gulden mußten durch die Bank, den Banco
Publico, gezahlt werden, Zuwiderhandeln wurde mit 10° Strafe belegt.
Die Gebühren für Ab- oder Zuschreibungen betrugen !/,,°%, für Juden
das Doppelte, Die Bank, die einen weit engeren Wirkungskreis als das
Hamburger Institut gehabt hat, bestand bis 1827.
Die Zeit vom Anfang bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts bezeichnet
Poschinger als die Periode der Banküberschätzung. Voll von Lobeserhebungen
 waren dıe damaligen Kameralisten über die herrlichen Wirkungen
 der Banken, „Ein Regent, welcher keine Bank in seinem Lande
zu errichten bemüht sei“, schrieb z. B. 1761 von Justi, „verstehe seinen
und des Landes wahren Vorteil sehr wenig“. Zahlreiche Bankprojekte
wurden ausgearbeitet, mehrere Banken entstanden: 1703 in Wien, 1706
in Köln, 1721 in Kassel, 1763 in Braunschweig, 1765 in Berlin und
1767 in München, Zu größerer Bedeutung gelangt ist von diesen Instituten
 nur die 1765 in Berlin errichtete Kgl. Giro- und Lehnbank.

VI Die Kgl. Giro- und Lehnbank in Berlin.
1. Die Zeit von 1765—1767.
Schon unter der Regierung Friedrich Wilhelm I. entstanden mehrere
Projekte zur Errichtung einer großen Bank in Preußen. An der Beschaffung
des Betriebsfonds scheiterte jedoch stets ihre Ausführung. Als Friedrich
der Große den Thron bestieg, wurde ihm u. a. auch ein Projekt des

1) Über die Technik des heutigen Hamburger Überweisungs- und Abrechnungszerkehrs
 s. Band I, S. 101 ff.
        <pb n="42" />
        Geh. Finanzrat und Münzmeister Graumann!) vorgelegt, das auf eine
kombinierte Giro- und Zettelbank abzielte und als Beilage eine kurze
Beschreibung der bereits bestehenden größten Banken Europas enthielt,
Die zu Rate gezogenen Kaufleute gaben zwar zu, daß die Banken in
Amsterdam und Hamburg den dortigen Handel erleichterten, in Berlin
aber, meinten sie, könne eine Bank keinen Nutzen schaffen, da hier keine
Gelegenheit zu großen Handelsgeschäften sei.
Nach Beendigung des Krieges (1763) erwog Friedrich der Große wieder
all die Pläne, die darauf hinzielten, Handel und Gewerbe zu beleben
und dadurch dem Staate neue Einnahmequellen zu schaffen, vor allem
auch die Bankprojekte. Da gerade am Hofe Friedrich des Großen der
Satz, daß der Prophet nichts im eigenen Lande gelte, sich bestätigte, so
konnte es nicht Wunder nehmen, daß der König gerade an den Plänen
des Livornesen Gian Antonio di Calzabigi großen Gefallen fand, Calzabigis
 Plan lief darauf hinaus — wir folgen hier in der Hauptsache der
Darstellung Niebuhrs und Poschingers —, eine große Handelsbank zu
errichten, die alle jene Maßregeln, die der König in inneren organischen
Zusammenhang bringen wollte, auch äußerlich zusammenfasse. Das Unternehmen
 sollte Bank-, Assekuranz- und Handelsgeschäfte aller Art so betreiben,
 daß eine Branche durch die Tätigkeit der anderen in Betrieb
erhalten, also auch ihr Gelingen von dem der anderen abhängig gemacht
 wurde.
Im Oktober 1764 wurde eine Bankkommission unter dem Vorsitze des
Kriegsministers von Hagen eingesetzt, die Calzabigi aufforderte, einen
ausführlichen Plan einzureichen. Aus diesem erfahren wir, daß das Institut
 als Notenbank geplant war. Eine Girobank sei in einer Monarchie
unstatthaft, weil sie die meisten Barzahlungen unnötig mache und daher
die Einnahmen aus dem Münzregal schmälere. Wie die alten Girobanken,
solle die Bank eine eigene Bank- oder Rechnungsmünze besitzen; sie
soll Leihhäuser und Leihbanken errichten, Nutzholz aus den Kgl. Forsten
verkaufen, das Privilegium des asiatischen und levantinischen Handels
haben, ferner Leinwandhandel, Herings- und Walfischfang treiben,
Bei der Wichtigkeit der Angelegenheit ließ auch der König noch einmal
durch seine auswärtigen Gesandten in Amsterdam, Hamburg, Stockholm,
Wien und Petersburg Berichte über die Organisation der dortigen großen
Banken einholen. Sie lauteten sehr günstig.
—_L
38S. N iebuhr, Geschichte der Königlichen Bank in Berlin. Von der Gründung
derselben bis zum Ende des Jahres 184€. Berlin 1848. S. 19.
        <pb n="43" />
        Die Zeichnungen auf die Aktien des Unternehmens liefen aber äußerst
spärlich ein: 14 Tage nach Eröffnung der Subskription waren erst
2072 Aktien zu 250 Taler, also etwa eine halbe Million Taler auf das
projektierte Kapital von 25 Millionen Taler gezeichnet. Alle Bitten, zu
zeichnen, waren, ebenso wie die Drohungen Calzabigis, fruchtlos. Sie
vermehrten nur das Mißtrauen der Kaufleute und Gewerbetreibenden
gegen das Unternehmen. Auch die Atfklärungen, die im November 1764
den aus mehreren Provinzen deputierten Kaufleuten gegeben wurden,
)rachten keine Änderung der Ansichten,
Ein letzter Versuch wurde gemacht, indem am 16, Dezember 1764
eine Versammlung nach der Berliner Börse einberufen wurde, an der
Kaufleute aus Berlin, Breslau, Hirschberg, Stettin, Colberg, Magdeburg
und Halberstadt teilnahmen. Die Deputierten erklärten aber wiederum,
sie erblicken in einem Unternehmen, das so viele fremdartige Geschäfte
betreibe, eine Gefahr; der Kredit der Bank müsse bei einer so komplizierten
 Vereinigung von Bank- und Warengeschäften leiden, Vor allem
fürchteten sie wohl aber, daß die geplante Gesellschaft infolge ihrer auszedehnten
 Vorrechte den Privathandel in hohem Maße beeinträchtigen
werde. Um die Deputierten auch in dieser Beziehung zu beruhigen,
befahl der König sie zu einer Konferenz ins Schloß,
Als es trotz alledem nicht gelungen war, Zeichnungen von wenigstens
siner Million Taler zu erreichen, ließ der König das Calzabigische Projekt
fallen. Der Vorschlag der Kommission, anstatt der einen großen Unternehmung
 zahlreiche kleine Gesellschaften zu gründen, deren jede einen
besonderen Geschäftszweig kultivieren sollte, wurde im Januar 1765 anzenommen.
 Es entstand die Emdener Heringsfischereigesellschaft, die
Seehandlungs-Sozietät und, durch Edikt vom 17. Juni 1765, die „Kgl.
Giro- und Lehnbank in Berlin“, die nicht, wie Calzabigi vorgeschlagen,
Zettel- sondern Girobank wurde. Die Bank war reine Staatsbank. 8 Millionen.
 Taler sollte sie vom Staat als Grundkapital erhalten. Tatsächlich
wurden ihr jedoch nur 400000 Taler überwiesen. Dafür ging sie die
Verpflichtung ein, die Überschüsse an den Staat abzuführen und dem
Staat Rechnung zu legen.
Drei Geschäftszweige sollte die Bank betreiben: Giro-, Diskont- und
Lombardgeschäft, Diskont- und Lombardköntor bildeten zusammen die
Lehnbank.
Wie die Girobanken in Amsterdam und in Hamburg, so hatte auch
die Kgl. Giro- und Lehnbank ihr eigenes Bankgeld, ihre eigene Rech-23
        <pb n="44" />
        nungsmünze, Im Artikel _ ihres Reglements vom 17. Juni 1765 heißt
es: „Alle Bücher dieser Banco sollen in Pfunden, deren jedes 30 Groschen
enthält, geführt werden. Der immerwährende Bestandteil eines solchen
Banco-Pfundes soll 25%, mehr Wert erhalten als unsere Friedrichsdor,
welche zu 21 Karat 9 Grän ausgemünzt sind, und deren 35 Stück ı M
enthalten, solchergestalt, daß 4 Pfund Banco unveränderlich einen Friedrichsdor
 ausmachen“. Bereits 1766 erfolgte jedoch eine Änderung, indem
das Bankpfund in 24, anstatt in 30 Groschen (4 12 Banko-Pfennige) eingeteilt
 wurde und nicht nur gegen Gold (4==1 Friedrichsdor), sondern
auch gegen Silber (100 Pfund = 1311], Taler Kurant) einen festen Kurs
erhielt.

Nach Banko-Pfunden sollten alle in Berlin und Breslau — auch in
Breslau war am ı. Oktober 1765 eine Kgl. Giro- und Lehnbank errichtet
worden — ansässigen Kaufleute rechnen und in dieser Geldeinheit ihre
Bücher führen. Art. 3 des Reglements vom 209. Oktober 1766 sagt dann
weiter: „Alle Wechselbriefe, die über 100 Reichstaler sind und von unseren
Untertanen oder Einwohnern zu Berlin oder Breslau an die Order eines
unserer Untertanen, auf einen Fremden gezogen und ausgestellt werden,
sollen sämtlich in Banko-Pfunden lauten und durch unsere Banken bezahlt
werden. Handelt jemand dagegen, so soll er so viel Strafe geben, als der
Belauf des oder der Wechselbriefe ausmachet, die er auf andere Weise
verfasset und außer unseren beiden Banken bezahlet hat, Von diesen
Strafgeldern soll die Hälfte dem Angeber, die andere Hälfte unserer
Invalidenkasse anheimfallen.“
Bankgeld konnte durch Einzahlung von Gold- oder Silbermünzen oder
durch Diskontierungen oder Lombardierungen erworben werden. Bar eingezahltes
 Geld konnte am nächsten Tage nach Abzug von 119 Provision
wieder abgehoben werden.
Der Giroverkehr war ziemlich kostspielig. 1766 trat eine Ermäßigung
der Gebühren ein. Für das I., aus 20 Posten bestehende Folium wurden
4, für jedes weitere Folium ı Banko-Pfund berechnet. Am Ende des
Jahres wurde das letzte Folium, wenn auch nur ein „Posten auf ihm
stand, für voll gerechnet, Jede Übertragung kostete also immer noch
durchschnittlich etwa 1!) Groschen.
Durch Edikt vom 29. Oktober 1766 erhielt die Bank das Recht der
Notenausgabe. Diese sollten nur ia Berlin ausgegeben werden, „und von
da aus dann in dem ganzen Bezirk und Umfang unserer Länder roulieren.
 Sie sollen auf den Inhaber oder Vorzeiger lauten, sodann nume-31
        <pb n="45" />
        riert, auch unter gehöriger Vorsicht auf besonders hierzu verfertigtes
Papier, in Kupfer gestochen, mit verschiedenen Zieraten, und einem besonderen
 Stempel versehen ....... und auf rO, 20, 50, 100, 500 oder
1000 Banko-Pfunde lauten.“ Die Noten sollten neben den Gold- und
Silbermünzen umlaufen, durften jedoch niemand, der bares Geld zu fordern
 hatte, aufgedrängt werden.
Im Anschluß an die Bank wurde, mit Unterstützung des Königs, unter
ler Firma Ph. Clement &amp;amp; Co. ein Bankgeschäft errichtet, das die Verpflichtung
 übernommen hatte, „die Banknoten und das Girogeld in Kurs
und auf Pari zu halten“, Sein Inhaber, der Holländer Clement, „hat
namentlich die Noten, die er in Zahlung für die Goldlieferungen empfängt,
im Auslande zu vertreiben, und für die Königlichen Kassen die bei ihnen
eingehenden Noten und Giro-Assignationen gegen bares Geld umzusetzen“,
Dafür sollte er bei der Bank einen offenen Kredit haben. Die Veroindung
 mit dem Clementschen Kontor, sagt Niebuhr!), wäre für die
Bank dann von Nutzen gewesen, wenn sie genügend eigene Fonds behalten
 hätte, wenn das Kontor seine Verpflichtungen in vollem Maße
hätte erfüllen können, und wenn drittens die Persönlichkeit Clements das
Vertrauen des Handelsstandes und der Bürgerschaft erregt hätte, Alles
lies war aber nicht der Fall,
Auch die Kommanditen in Hamburg und Amsterdam hatten schlecht
gearbeitet, Von der Gründung der Bank bis zum Schluß des Etatsjahres
1766/67 (1. Juni 1767) hatte sich ein Verlust von rund 160000 Talern
für das Institut ergeben.

2. Die Zeit von 1768—1806.
Der Verkehr mit Clement war inzwischen abgebrochen, die Kommanditen
 in Hamburg und Amsterdam aufgehoben und dadurch der Fonds
Jer Bank gestärkt worden. Vom ı. Januar 1768—1806 nahm das Institut
eine gedeihliche Entwicklung.
Große Barmittel erlangte die Bank, nachdem durch Edikte vom 18, Juli
:768 und 31. März 1769 angeordnet war, daß Gerichts- und Vormundschaftsbehörden,
 Kirchen, Stiftungen usw. ihre Gelder bei der Bank deponieren
 sollten. Im Juni 1771 war die Summe dieser Depositen bereits
auf 2535676 Reichstaler angewachsen. Die Bank, die als Girobank
zedacht, nachher, allerdings mit wenig Erfolg, auch Noten ausgab, und

1) a. a. O. S. 49.
        <pb n="46" />
        dadurch Giro- und Noteninstitut wurde, war jetzt in der Hauptsache
Depositenbank; sie verwaltete Vermögen von Waisen und milden Stiftungen
 und diente als Sparkasse. 1771 hatte die Bank für 800000
Taler Noten ausgegeben und besaß 3000 Taler Girogelder und 2540000
Taler Depositen. Dann wuchsen die Depositen, die mit 3 bzw. 21 bzw.
2% verzinst wurden, fast von Jahr zu Jahr. Ihre Summe betrug:
in 1000 Talern in 1000 Talern

1777
1778
7179
1780
1781
[782
1783 . .
1784 11802
1785 12902
1786 14542

1787
8
“789
"700

"7184
2 hd
Fa

in 1000 Talern
1797 27387
1798 27195
1799 26923
1800 26996
"801 28142
1802 29874
1803 31174
1804 32893
1805 31775
1806. . 285098

5
7
9

da

[0

1794
1795
1706

90
24300
24290
25 2865

Die vermehrten Geldzuflüsse setzten die Bank in die Lage, jetzt mehr
wie früher als Lehnbank zu fungieren, Diskont- und Lombardgeschäfte
zu betreiben. Tabaks- und Seehandlungsaktien, Pfandbriefe und Waren
aller Art wurden beliehen, Wechsel angekauft. Da Preußen aber damals
einen entwickelten kaufmännischen Verkehr nicht besaß, und infolgedessen
die Summe der umlaufenden Wechsel verhältnismäßig gering war, konnte
sie nur einen dementsprechend kleinen Teil der ihr anvertrauten Denositen.
 im Lombard- und Diskontgeschäft anlegen.
Sie sollte aber große Überschüsse an die Staatskasse abliefern, und
in dem Streben, hohe Gewinne mit den Geldem, die sie selbst mit 2 bis
3° verzinsen mußte, zu erzielen, ließ sie sich zu einem Schritt verleiten,
der sich früher oder später bitter rächen mußte: Sie verwandte Mündelund
 Stiftsgelder und Gelder von Privaten, die jederzeit zurückverlangt
werden konnten, zu hypothekarischen Darlehen und fehlte damit gegen
den obersten Grundsatz der Bankpolitik, der lautet: Eine Bank darf
keinen anders gearteten Kredit geben, als sie selbst genommen
 hat, d. h. Depositen, die jederzeit abgehoben werden können, dürfen
nicht als Hypothekengelder gegeben werden, da hier Rückforderung nur
nach vorangegangener mehrmonatiger Kündigung erfolgen kann.
Aus politischen Gründen hatte die Bank, infolge höherer Anordnung,
besonders in den Provinzen Süd- und Neu-Ostpreußen, etwa 13 Millionen
Taler, d. h. fast die Hälfte ihrer Depositengelder, auf Hypotheken aus-3

 Obst, Bankpolitik.

22
        <pb n="47" />
        geliehen. Ein erheblicher Teil der Aktiva war also derart angelegt, daß
er bei einer Katastrophe nicht eingezogen werden konnte, während die
Passiva binnen weniger Tage fällig waren‘),
Was in einer kritischen Zeit kommen mußte, kam im Unglücksjahr
1806: Die Barbestände waren durch Einlösung von Bankobligationen,
Tresorscheinen und Banknoten bald erschöpft; die Depositen wurden
stürmisch zurückgefordert; die Mittel zur Rückzahlung aber fehlten. Nach
der Niederlage von Jena verließ der Minister Freiherr von Stein, der
leider zu spät zur Leitung des Instituts berufeh worden war, mit den
Geldern der Bank Berlin und brachte sie in Königsberg in Sicherheit.
Unter den Trümmern des preußischen Staates wurde auch die Königliche
Bank begraben.

3. Die Zeit von 1806—1845.

Ihren größten Verlust erlitt die Bank dadurch, daß die mit beispielloser
 Treulosigkeit handelnde warschauisch-sächsische Regierung, auf Grund
einer im Jahre 1808 mit Napoleon zu Bayonne abgeschlossenen Konvention,
 die in Süd- und Neu-Ostpreußen auf Hypotheken ausgeliehenen
Kapitalien mit Beschlag belegte. Wenn auch später die Konvention von
Bayonne aufgehoben worden war, so ergab sich trotzdem für das Institut
ein Verlust von fast 6 Millionen Talern. Da die Bank die erheblichen
Forderungen, die sie an den Staat und an Kommunen besaß, nicht eintreiben
 und die in ihrem Besitz befindlichen Effekten nicht veräußern
konnte, war sie auch nach dem Tilsiter Frieden nicht in der Lage,
Zinsen auf die Bankobligationen zu zahlen und die fälligen Obligationen
einzulösen.
In Zeiten der Not, wo eine Bank helfend eingreifen. sollte, versagte die
Königliche Bank vollkommen, In dem Zeitraum vom Tilsiter Frieden bis
1816 war sie hauptsächlich bestrebt, ihre Aktiva und Passiva zu liquidieren
 und dabei ihre traurige innere Lage dem Publikum zu verschleiern.
Wie erheblich die Verluste gewesen waren, ahnte damals wohl niemand. Seit
1816 hat die Bank wieder mit der Diskontierung kleiner Summen begonnen.

?) Am Schluß des Jahres 1805/06 setzten sich die Aktiva der Bank zusammen aus:
9,65 Mill. Taler bar und in Banknoten
13,5% » Hypotheken und hypothekarische Obligationen
[0.- kaufmännische Forderungen
Darlehen an die Königliche Schatulle
Diverse

5:29 ” ”
Summa 42,26 Mill. Taler.

)
        <pb n="48" />
        Von 1808—1817, der ersten Periode der Reorganisation, war das
Institut dem Finanzministerium unterstellt. Durch Edikt vom 3. November
1817 erhielt die Bank eine neue Verfassung: An der Spitze der Bank
steht ein „Chef, der zugleich die Stelle eines Kgl. Kommissarius“ vertritt.
 Ihm sind die Bankdirektoren und der Justitiarius untergeordnet.
Damit die Leitung des Instituts in Übereinstimmung mit den bestehenden
 Verwaltungsgrundsätzen erfolgt, führt ein aus 3 Staatsbeamten bestehendes
 Kuratorium die Oberaufsicht, dessen ständige Mitglieder‘ der
jedesmalige Präsident des Staatsrates und der Justizminister sind; „dieser“,
heißt es im Edikt, „besonders wegen des Interesses, welches die Gerichts-Behörden
 bei der Bank haben“. Das Kuratorium versammelt sich vierteljährlich
 einmal, um den Bericht des Chefs über den Zustand der Bank
und die vorgenommenen Operationen zu empfangen.
Erster Chef der Bank war von Klewiz, dem aber, da er Finanzminister
 wurde, nach vier Wochen bereits Friese folgte, Die diesem bei
der Übernahme seines Amtes vorgelegte Bilanz wies zwar einen Überschuß
 von 921000 Talern auf, aber nur nominell, denn 713 Millionen
Taler Forderungen waren uneinbringbar und mußten definitiv abgeschrieben
werden, Unter der umsichtigen Leitung Frieses besserten sich die Verhältnisse
 der Bank. Sie erlangte wieder Kredit, und ihre Gewinne mehrten
sich, d. h. das übernommene Defizit wurde von Jahr zu Jahr kleiner. Bei
Frieses Tode (1837) betrug es nur noch 4%. Millionen Taler.
Frieses jahrelangen Mühen und Anstregungen war es gelungen, Kaufleuten
 und Gewerbetreibenden in erhöhtem Maße Hilfe zu gewähren.
Diskont- und Lombardgeschäfte erfolgten seit 1824 in größeren Beträgen.
Die ungünstigen Wirtschaftsverhältnisse der Jahre 1830/31 übten natürlich
 auch auf die Bank ihren Einfluß aus. Sie hat diese Zeiten aber gut
überstanden, und ihr Kredit ist dadurch noch gewachsen,
Der Giroverkehr, der seit 1767 eingeschlafen war, wurde auf Ancegung
 der Kaufmannschaft 1834 wieder aufgenommen, Die Ausgabe von
Banknoten war 1806 eingestellt worden. Von 1820—1836 jedoch
wurden wieder Bankkassenscheine, wie sie bereits von 1798— 1808
im Verkehr waren, ausgegeben.
1837 wurde der Chef der Staatsschuldenverwaltung, des Seehandlungsinstitutes
 und des Kreditinstitutes für Schlesien, der Staatsminister Rother,
mit der Leitung der Bank betraut. .
Der Giroverkehr nahm einen weiteren Aufschwung, als 1837 in
Berlin sowohl wie in Breslau die Gebühren in Wegfall gekommen und

35
        <pb n="49" />
        den Kontoinhabern weitgehende Vergünstigungen in bezug auf Gutschrift
zum Inkasso gegebener Wechsel usw, eingeräumt worden waren. Weiter
wurde der Giroverkehr mit gutem Erfolge in den Bankkontoren in Danzig,
Königsberg, Stettin und Magdeburg eingeführt.
Auch der Diskontverkehr hob sich merklich. Zum Teil mag hierzu
der niedrige, ziemlich stabile. Zinsfuß beigetragen haben. Während
bisher der Diskontsatz sich in einem Jahre häufig mehrere Male geändert
hatte, und je nach dem Platz und der Güte der Wechsel, zu gleicher
Zeit zu verschiedenen Sätzen diskontiert worden war, wurde 1837 verordnet,
 daß der Zinsfuß jetzt einheitlich vom Chef der Bank festzustellen.
 wäre. Von 1837—1844 betrug er 4%.
Nicht so einheitlich war der Lombardzinsfuß von den Präsidenten
Rother normiert. Er betrug:
4 °%% für die Hauptbank und die Bank zu Breslau,
412% für die Kontore zu Köln, Magdeburg, Münster, Stettin,
5 °% für die Kontore und Kommanditen zu Danzig, Elbing, Königsberg
 und Memel,
Unter Rothers Verwaltung ist die Bank wieder zu den Aufgaben, die
ihrem großen Stifter vorgeschwebt haben, zurückgekehrt, ist wieder Giround
 Lehnbank geworden und hat vor allem den Giroverkehr und das
Diskont- und Lombardgeschäft gepflegt. Sie war bestrebt, den Kredit zu
verbilligen und dadurch Handel und Gewerbe zu unterstützen, und hat
vor allem auch dem Staate große Dienste geleistet.

Übersicht über den Wechsel-, Lombard- und Giroverkehr.

Diskontierte
inländische und
angekaufte |
fremde Wechse]

Erteilte
Lombard-Darlehen


Ein- und
Ausgänge im
Giroverkehr

in 1000 Talern

1834
1835
1836
1837
1838
1839
1840
1841
1842
‚843
1844
1847

21 669
23 095
37711
27 048
419 020
4# 229
6? ‘09
5 405
2 707
64 416
64 625
71438

4 833
8584
2315
[2 980
"7 806
26728
26 423
31 497
28 100
25 321
27 560
32 112

38 029
89 449
77 483
44.356
80 908
94 654
96 566
85 037
82 710
93 325
97 495
992319
        <pb n="50" />
        2. TEIL.

Entstehung, Organisation und Politik der
großen Notenbanken.
i. Das Notenbankwesen in Deutschland.

1. Entstehung der Preußischen Bank und ihr Grundgesetz
vom 5, Oktober 1846.
Die Bevölkerung Berlins hatte sich von 1810—1845 mehr als verdreifacht
 und die Stadt war, hauptsächlich durch die neugeschaffenen
Eisenbahnen, immer mehr und mehr Handels- und Fabrikstadt geworden.
Der Bahnbau hatte enorme Summen verschlungen. Die Spekulationswut
war in allen Gesellschaftsschichten mächtig angefacht. Um sie einzudämmen,
erließ die Regierung Maßregeln, die das Übel aber noch verschlimmerten,
vor allem aber bewirkten, daß eine Geld- und Kreditnot eintrat,
Die Kgl. Giro- und Lehnbank und die beiden neben ihr bestehenden
Bankinstitute, die 1772 errichtete Seehandlung und der 1831 in Tätigkeit
 getretene Kassenverein, waren nicht in der Lage, den immer
größer werdenden Geldbedürfnissen zu genügen. Daß etwas zur Beseitigung
 der herrschenden Geldnot geschehen müsse, darüber war man
sich auch in Regierungskreisen klar. Kopfzerbrechen bereitete aber das Wie?
Zahlreiche Projekte lagen der Regierung vor: Schaffung einer Hypo-'hekenbank,
 eines Pfandbriefamtes, einer Zettelbank, „Banken“ — „Noten“
— „Vermehrung der Zirkulationsmittel“ — das waren die Forderungen,
die nun täglich lebhafter zur Zeitparole erhoben wurden. Die Regierung
verhielt sich den drängenden Forderungen gegenüber, deren Massennaftigkeit
 und Einstimmigkeit wohl den Beweis eines wirklichen Volksbedürfnisses
 liefern konnte, ziemlich abwartend?).
Da kam aus dem benachbarten Dessau die Nachricht, daß hier ein
zroßes Bankunternehmen geplant sei. Eine „Deutsche Bank“ mit einem

”) Siehe August Theodor Woeniger, Die Preußische Bank. Berlin 1846. 5. 51.
37
        <pb n="51" />
        Grundkapital von nicht weniger als 100 Millionen Talern — das bei den
steigenden Bedürfnissen der Industrie, des Handels und des Verkehrs
auf 200 Millionen Taler zu erhöhen wäre — sollte errichtet werden, mit
der Befugnis, Noten in Höhe des jeweiligen Aktienkapitals auszugeben.
„Will Deutschland Freiheit, Politik, Kultur, Zivilisation, Wohlstand, Volksmacht,
 will es die gründliche Heilung des Proletariats, so erfülle es vorab
die Bedingung, welche allein zu diesem Zwecke führen kann, es gründe
eine Nationalbank, die gleich dem Granitfels im Meer in Friedens- und
Kriegszeiten der Industrie, dem Handel und Ackerbau in allen Gauen
fördernd und unerschüttert zur Seite steht.“ Ein Reklameschriftsteller der
Gegenwart könnte auch kaum mehr an schönen Redensarten bieten.
Die preußische Regierung erklärte, sie werde niemals diesem Dessauer
Institut gestatten, Filialen oder Agenturen in Preußen zu errichten. Das
bewirkte, daß in dem Statut der Dessauischen Bank das Maximalkapital
auf 25% der ursprünglichen Summe, auf 50 Millionen Taler herabgesetzt
wurde, Als dann die preußische Regierung weiter erklärte, daß die Noten
des Dessauischen Institutes an den preußischen Kassen nicht angenommen
werden würden, erfolgte eine weitere Herabsetzung des Grundkapitals auf
15 Millionen Taler, d. h. auf dem Papier, Tatsächlich kam die Bank
in der geplanten Form überhaupt nicht zustande. An Stelle einer Deutschen
 Bank mit einem Grundkapital von 100 oder 200 Millionen Taler
wurde die Anhalt-Dessauische Landesbank mit einem Kapital von 21 Millionen
 Talern errichtet. Der preußisch-dessauische Bankkrieg endete so
sehr friedlich, und man beglückwünschte sich auf beiden Seiten zu dem
guten Ausgange.
An Preußen war es nun aber, derartige Maßregeln zu treffen, daß es
in Zukunft auswärtige Konkurrenz nicht mehr zu befürchten brauchte,
Die Hauptfrage war: Staatsbank oder Privatbank?
Aus der großen Zahl der Vorschläge akzeptierte man den, für den sich
die Mehrheit der liberalen Presse erklärte: Unabhängiges, auf soliden
Grundsätzen beruhendes Privatsystem mit Oberaufsicht des Staates. Dieser
sicherte sich so die Vorteile einer Staatsbank, ging andererseits aber Verbindlichkeiten
 in pekuniärer Beziehung nicht ein, Wenn auch von verschiedenen
 Seiten erklärt wurde, es sei des Staates nicht würdig, mit
Privatpersonen eine gemeinschaftliche Spekulation zu treiben, so ließ sich
die Regierung doch dadurch nicht irre machen.
Am 20. Juli 1846 erfolgte die Bekanntmachung des Staatsministers
Rother über die Beteiligung von Privatpersonen an der Bank. Zeichnungen

AR
        <pb n="52" />
        wurden angenommen bei der Hauptbank zu Berlin, der Bank zu Breslau,
den Bankkontoren zu Königsberg, Danzig, Stettin, Magdeburg, Münster
and Köln, sowie bei den Bank-Kommanditen zu Memel und Elbing,
Am 29. August 1846, dem Schluß der Subskription, waren auf die aufgelegten
 10 Millionen Taler Zeichnungen in Höhe von 13124000 Talern
eingegangen.
Das Stammkapital der Privaten war in 10000 Anteile zu je 1000 Taler
eingeteilt. Der Staat ließ den Überschuß der Königlichen Bank, der auf
990344 Taler angewachsen war, stehen, d. h. er beteiligte sich mit dieser
Summe an der neuen Bank. Um die Dividenden und die anderen Eriräge
 aus der Bank sollte sich die Beteiligungssumme des Staates jährlich
vermehren.
Am 1ı. Januar 1847 ging die Kgl. Giro- und Lehnbank in der Preu-Zischen
 Bank auf, Da ihre Organisation in wesentlichen Punkten
für die der Deutschen Reichsbank maßgebend gewesen ist, wollen wir
lie Geschäfte der Bank in den Hauptgrundzügen betrachten.
Die Preußische Bank soll den Geldumlauf des Landes befördern,
Kapitalien nutzbar machen, Handel und Gewerbe unterstützen und einer
äbermäßigen Steigerung des Zinsfußes vorbeugen. Zur Erreichung dieser
Zwecke soll sie Diskont- und Lombardgeschäfte betreiben, verzinsliche
und unverzinsliche Gelder annehmen, Wertpapiere usw. verwahren,
Edelmetalle kaufen und verkaufen. Verboten aber ist ihr der Warenhandel.

Die Wechsel, die sie kauft, dürfen nicht länger als 3 Monate laufen
und müssen in der Regel 3 gute Unterschriften tragen. Der Zinsfuß im
Lombardverkehr darf 6% nicht übersteigen. Der Giroverkehr soll
in unveränderter Weise fortgeführt werden. Die Kapitalien der Kirchen,
Schulen, der frommen und milden Stiftungen werden von der Bank mit
21, die von anderen öffentlichen Stiftungen und Anstalten angelegten
Kapitalien mit 2° verzinst.
Die Bank darf nach Bedürfnis ihres Verkehrs Anweisungen auf sich
selbst als ein eigenes Geldzeichen unter der Benennung „Banknoten“
ausgeben, jedoch nur bis zum Gesamtbetrage von 21 Millionen Talern.
Die Noten dürfen nicht unter 25 Taler lauten und müssen zu %% in
barem Gelde oder Silberbarren, zu % in diskontierten Wechseln und der
Rest durch Lombardforderungen mit bankmäßigen Unterpfändern gedeckt
sein. Die Noten müssen von allen öffentlichen Kassen angenommen werden,
im Privatverkehr soll jedoch ein Annahmezwang nicht bestehen.

4
        <pb n="53" />
        Das Privileg kann der Bank zuerst nach 15, dann immer nach
IO Jahren auf jedesmalige einjährige Ankündigung genommen und Rückzahlung
 des eingeschlossenen Betrages angeordnet werden.
Der Gewinn wird in folgender Weise verteilt: Anteilseigner und Staat
erhalten für ihren Einschuß 31%. Von dem Rest wird !/, zur Bildung
eines Reservefonds verwendet, Der dann noch verbleibende Betrag wird
zur Hälfte an die Anteilseigner, zur Hälfte an den Staat verteilt.
Die Oberaufsicht führt ein Kuratorium, das aus dem Präsidenten
des Staatsrates, dem Justizminister, dem Finanzminister, dem Präsidenten
des Handelsamts und einem fünften, vom König ernannten Mitgliede
besteht. Die Leitung erfolgt durch einen vom Staate besoldeten Chef
und ein diesem unterstelltes, aus einem Präsidenten und 5 Mitgliedern
bestehenden Hauptbank-Direktorium.
Die Anteilseigner haben ihre Vertretung in der Versammlung der
Meistbeteiligten. Es sind das diejenigen 200 Personen, die nach den
Stammbüchern der Bank am Tage der Berufung der Generalversammlung
die größte Anzahl Bankanteile besitzen,
Die Versammlung der Meistbeteiligten wählt den aus 15 Personen bestehenden
 Zentralausschuß, der monatlich einmal zusammentritt, um
Bericht über die Tätigkeit der Bank zu empfangen, und in wichtigen
Angelegenheiten vom Direktorium befragt werden muß. Zur Ausübung
der fortlaufenden speziellen Kontrolle wählt der Zentralausschuß aus
seiner Mitte 3 Deputierte und ebensoviel Stellvertreter, Diese sind
berechtigt und verpflichtet, in den Geschäftsstunden und im Beisein eines
Mitgliedes des Hauptbank-Direktoriuums von dem Gange der Geschäfte
überhaupt, sowie von den gemachten Geschäften spezielle Kenntnis zu
nehmen, die Bücher und Portefeuilles der Bank einzusehen und den
monatlichen ordentlichen, sowie den außerordentlich abzuhaltenden Kassenrevisionen
 beizuwohnen.

2. Anfänge des deutschen Notenbankwesens.
Im Jahre 1766 bereits hatte. die Königliche Giro- und Lehnbank das
Privileg, Noten auszugeben, erhalten, Der durchschnittliche Umlauf betrug
aber, wie wir gesehen haben, nur etwa %, Millionen Taler. Nachdem
1806 die Notenemission gänzlich eingestellt worden war, wurden in der
Zeit von 1820—1836 Bankkassen-(Depositen-)Scheine ausgegeben. 1846
wurde die Preußische Bank eine eigentliche moderne Notenbank mit
dem Recht, 21 Millionen Taler Noten zu emittieren.

io
        <pb n="54" />
        Schon vorher, im Januar 1825, war in Stettin ein Institut mit dem
Recht, bis zu ı Million Taler Noten auszugeben, eröffnet worden, die
Ritterschaftliche Privatbank. Ihr Hauptzweck war, die in der Provinz
Pommern bestehende Geldnot zu beseitigen. Der Staat gab auf 5 Jahre
einen zinsfreien Vorschuß von 200000 Talern, Durch Aktionäre sollte
nur die geringe Summe von 25000 Talem aufgebracht werden, was aber
auch nicht einmal geschah, Trotz der Staatsaufsicht, die dem Oberpräsidenten
 von Pommern übertragen war, wirtschaftete die Bank in ganz
leichtfertiger Weise und legte große Beträge in Hypotheken für lange
Zeit fest. 1831 bereits geriet das Institut, dessen Noten meist nur ungem
 genommen wurden, in Zahlungsschwierigkeit, Die Regierung sprang
wiederum ein, und es gelang jetzt auch der Bank, sich emporzuarbeiten.
1836 erfolgte die Einziehung der bisherigen 5 Taler-Scheine und deren
Ersatz durch Kassenanweisungen‘).
1831 war „Der kaufmännische Kassenverein zu Berlin“ mit
einem Kapital von 160000 Taler ins Leben getreten. Er pflegte den

') Wie kompliziert im Jahre 1825, selbst an einem so großen Handelsplatze wie
Leipzig, der Zahlungsverkehr sich gestaltete, zeigt das mir im Original zur Verfügung
 gestellte Kopierbuch des Leipziger Kassenvereins, Charakteristisch ist
u. a, folgender Brief, den dieser am 16. August 1825 an die Firma H, W. Bassenge
 &amp;amp; Co, in Dresden, richtete:
Wir sind so frei, mit Gegenwärtigen bei Ihnen anzufragen, ob es Ihnen
convenieren kann, für unsere Rechnung an die dortige Königl. Haupt Kasse
KH 10000 — oder % 21000 — 1.4 und 1," Conv. Geld in guten Paqueten
zu zahlen. Diese Zahlung müßten Sie uns indes bis spätestens den 23 oder 24"
Jlieses bestimmt zusagen, wenn sie auch erst den 27 oder 28‘ dieses geleistet
würde. Ihren Rembours können Sie auf uns nach Ihren Wünschen von dato an
a vista nehmen, indem wir Ihnen für Provision 1/.°/, vergüten wollen.
Indem Ihnen dieses Anerbiethen vielleicht von Nutzen seyn könnte, sehen wir
{hrer gefl. Antwort entgegen und wiederholen wir, daß der Haupt Cassierer
nur gute Paquete annehmen wird. worauf Sie besonders Rücksicht nehmen
wollen,
N. S. Sollte sich Ihnen ein Haupthindernis in der Ausschließung der 1/,,“
*ntgegenstellen, so wäre einmal die Frage, ob Sie den Herrn Haupt Cassierer
Ihrerseits bewegen könnten, wenn Sie auf gutem Fuße. mit ihm stehen, etwas
‘za mit anzunehmen, oder anderentheils wären wir bereit, den ca. vierten Teil
einer zu leistenden Zahlung, in Groschen bar durch Fracht hier, von Ihnen anzunehmen,
 auch die Fracht davon zu tragen, wogegen jedoch natürlich das
"a Prov. bei dem quantum Groschen wegfällt, Bemerken Sie auch gefälligst
dabei, daß die dort zu leistenden Zahlungen sich immer in runden Summen von
[0 oder 20 Mille abschließen müssen.
        <pb n="55" />
        Giro- und Zahlungsverkehr, diskontierte Wechsel und gab Kassenscheine
zu 100, 200, 300, 500 und 1000 Talern aus, Durch Verordnung vom
5. Dezember 1836 wurde der Bank, wie.allen öffentlichen Anstalten, dieses
Recht der Notenausgabe wieder genommen. Man hielt es für zweckmäßig,
nur eine Art von Papiergeld im Lande zirkulieren zu lassen, nämlich
das in den Napoleonischen Kriegen geschaffene, und die „Anfertigung
and Verfolgung der Fälschung des Papiergeldes einer einzigen Behörde
anzuvertrauen“.
In Bayern wurde 1834 die Bayerische Hypotheken- und Wechseloank
 in München als reine Aktienbank mit 10 Millionen fl, ohne staatliche
 Beteiligung gegründet. Es war ihr das Recht verliehen, zunächst 8
und seit 1866 ı2 Millionen fl. Noten auszugeben.
In Sachsen trat 1839 die Leipziger Bank als Privatinstitut ins
Leben. Sie hatte zwar das Recht der unbeschränkten Notenemission, ihr
Notenumlauf war aber gering. Wie die Bayerische Hypotheken- und
Wechselbank, stand auch sie unter ständiger Staatsaufsicht. ;
Den zahlreichen Wünschen, in den Provinzen Banken mit privatem
Kapital zu errichten, die das Recht der Notenausgabe besitzen sollten,
kam man in Preußen, zum Teil infolge der Ereignisse von 1848, schließlich
 nach. Am 15. September 1848 wurden Normativbedingungen
srlassen, in denen im Prinzip gestattet wurde, zur Unterstützung von
Handel und Gewerbe, in den Landesteilen, in denen nach dem Ermessen
der Regierung ein Bedürfnis vorhanden sei, „Privatbanken mit der Beiugnis
 zur Ausgabe unverzinslicher Noten“ zu errichten, Der gesamte
Betrag der von diesen Banken auszugebenden Noten sollte jedoch
7 Millionen Taler nicht übersteigen!). Das Kapital der Bank durfte (eine
Million Taler nicht übersteigen, die Noten sollten nur auf Beträge von 10,
20, 50, 100 oder 200 Taler lauten, und mußten mindestens zu !/,
Aurch bares Geld, zu !/, durch Diskonten, der Rest durch gute Wertpapiere
 oder Darlehnsforderungen gedeckt sein, Der Staat solle zwar die
Oberaufsicht über die Banken ausüben, jedoch keinerlei Verantwortung
äbernehmen. Die Konzession wurde vorerst auf 10 Jahre erteilt.
3) In dem Immediatbericht der Minister Hansemann und Milde heißt es: „Es
Jäßt sich nicht wohl eine bestimmte Grenze angeben, innerhalb welcher dergleichen
Noten ohne Nachteil für den öffentlichen Kredit und für die Zirkulation überhaupt
 ausgegeben werden können. Wenn wir nun von der Ausgabe unverzinslicher
Privatnoten innerhalb jenes Betrages keinen Nachteil besorgen zu dürfen glauben,
so kann doch auch die Gesamtsumme nicht wohl niedriger angenommen werden,
wenn dem Bedürfnis aller Landesteile vorgesehen werden soll.“
        <pb n="56" />
        Gegen die Normativbedingungen wurden von verschiedenen Seiten
schwere Bedenken geltend gemacht. Sie seien zu beschränkend, Privat-Kreditinstitute
 würden unter ihnen niemals zu einer gedeihlichen, freien
Entwickelung kommen können; vor allem sei das Diskontieren von Wechseln
in zu enge Grenzen gebannt. Gezogene Wechsel durften nämlich nur
diskontiert werden, wenn der Akzeptant, eigene Wechsel, wenn der Aussteller
 in dem Orte wohnhaft war, wo die betreffende Bank ihren Sitz
dzw. Agenturen hatte.
Der gewaltige Aufschwung des deutschen Wirtschaftslebens, der mit
dem Bau der Eisenbahnen einsetzte, erweckte ein in früheren Zeiten unvekannt
 gewesenes Kreditbedürfnis und damit den Wunsch, Banken, die
Wechsel diskontieren, zu errichten. Handelskammern und Korporationen
stellten die Gründung von Privatnotenbanken als dringendes Bedürfnis hin,
und allerorts reiften Pläne zu ihrer Errichtung.
Am 10, Juni 1848, also bereits vor Erlaß der Normativbestimmungen,
war der Stadt Breslau die landesherrliche Genehmigung erteilt worden,
anter ihrer Garantie die Städtische Bank in Breslau zu errichten.
Um ihre Aufgabe — den Geldumlauf in Breslau zu befördern, Handel
und Gewerbe zu unterstützen und einer übermäßigen Steigerung des Zins-‘ußes
 vorzubeugen — gut erfüllen zu können, wat ihr u. a. das Recht
verliehen worden, bis zu ı Million Taler Noten zu emittieren. Sie sollten
zu mindestens !/, durch bares Geld, der Rest durch Staatspapiere, Stadtobligationen
 oder Pfandbriefe gedeckt sein. Die Bestimmungen weichen
also etwas von den Normativbedingungen ab.
Die Ritterschaftliche Privatbank in Stettin, die sich anfangs
gesträubt hatte, „in die Kategorie von künftig zu konzessionierenden
Privatbanken gebracht zu werden“, unterwarf sich 1849 den Normativvedingungen,
 nachdem ihr einige kleine Konzessionen gemacht worden
waren. Ihr folgte 1850 die Bank des Berliner Kassenvereins.
Weiter entstanden dann als Aktienbanken im Jahre 1855: die Kölnische
 Privatbank, die Magdeburger Privatbank und die Privatbank
 zu Königsberg, 1857: die Privatbank zu Danzig und die
Provinzial-Aktienbank des Großherzogtums Posen. Sie hatten
alle das Recht, bis zu je ı Million Taler Noten auszugeben.
Die Folgen der Normativbedingungen, die den Banken wenig Spielraum
 ließen, waren, daß an den preußischen Grenzen zahlreiche Zettelbanken
 entstanden, die durch Agenturen und Korrespondenten Geschäfte
in Preußen betrieben und dieses Land mit ihren Noten überschwemmten.

4.2
        <pb n="57" />
        Die kleinstaatlichen Regierungen verfuhren in der Erteilung der Notenbank-Konzession
 oft mehr als liberal und statteten die Institute mit großen
Privilegien aus. Infolgedessen traten eine stattliche Zahl Notenbanken
ins Leben: die Chemnitzer Stadtbank, die Rostocker Bank, die Bank für
Süddeutschland (Darmstadt), die Frankfurter Bank, die Hannoversche
Bank, die Geraer Bank, die Weimarische Bank, die Thüringische Bank,
die Bückeburger oder Niedersächsische Bank, die Privatbank in Gotha,
die Mitteldeutsche Kreditbank in Meiningen, die Lübecker Privatbank,
die Kommerzbank in Lübeck, die Oldenburgische Landesbank, die Bremer
Bank, die Hamburger Bank, der Leipziger Kassenverein, die Braunschweiger
 Bank und die Luxemburger Bank.
ı851 gab es in Deutschland 9 Notenbanken. 1856 war ihre Zahl auf
19, 1857 auf 29 angewachsen. Fast jeder Staat hatte sein eigenes
Noteninstitut. Jede Bank sah in der anderen eine Konkurrentin und
suchte deren Pläne nach Möglichkeit zu durchkreuzen. Die Mehrzahl
der Banken führte ein kümmerliches Dasein und trieb egoistische Politik,
Ihr Hauptziel war einmal, möglichst viel Noten auszugeben, um sich dadurch
 ein zinsfreies Darlehn zu verschaffen und zweitens, Vorkehrungen
zu treffen, daß die Noten möglichst lange im Verkehr blieben, um nicht
genötigt zu sein, größere Deckungsmittel zu ihrer Einlösung bereit zu
halten.
Je kleiner die Noten waren, desto länger hielten sie sich im Verkehr,
desto seltener wurden sie der emittierenden Bank zur Einlösung vorgelegt.
 Diese Erfahrungen hatten die Notenbanken gemacht, und man
konnte es ihnen, vom reinen Erwerbsstandpunkt aus betrachtet, nicht
verargen, wenn sie sich diese Tatsachen zu Nutze machten und kleine
Noten bis zu ı Taler herab in großen Posten in den Verkehr ‘brachten,
Als deren Zirkulation in Preußen verboten wurde, weil dadurch das
Metallgeld aus dem inneren Verkehr nach dem Auslande verdrängt würde,
mehrten sich die Noten zu 10 und zu 20 Taler. Ein weiteres viel anzewendetes
 Mittel, die Noten möglichst lange im Verkehr zu halten,
bestand darin, daß man ihre Einlösung nach Möglichkeit erschwerte,
in dem sie nur von der Emissionsbank erfolgte, und deren Domizil
war oft ein vom Verkehr weit abliegender Ort.
Diese natürliche Schwierigkeit wurde oft noch durch künstliche Mittel
erhöht: Die Noten wurden in schlechtem Geld eingelöst. Um von der
Einwechslung abzuschrecken, gaben einige Banken für ihre Noten kleine
Silbermünzen. Wer eine über 100 Taler lautende Note zur Einlösung
        <pb n="58" />
        vorlegte, empfing z, B, 600 Münzen ä !/; Taler, Darlehnsgeschäfte wurden
zu einem um 3 und mehr Prozent unter dem üblichen Satz zurückdleibenden
 Zinsfuß abeschlossen, wenn der Darlehnsnehmer den Betrag
in den Noten der Bank annahm, sich aber verpflichtete, ihn in preu-Bischem
 Gelde zurückzuzahlen. Agenten wurden hohe Provisionen gezahlt,
 wenn sie die Noten in einem weit abliegenden Gebietsteil unterorachten.
 Zu gleichem Zweck wurden die Noten häufig bündelweise an
defreundete auswärtige Bankiers gesandt.
Einige Banken besaßen das Recht, Noten in verschiedenen Währungen
auszugeben. So existierten von der Bückeburger Bank Noten, die auf
Taler Jauteten, Noten, die in holländischen, süddeutschen und österrei-°hischen
 Gulden, ja selbst in Banko-Mark ausgestellt waren.
Ganz verschiedenartige Vorschriften bestanden vor allem aber hinsichtüch
 der Notendeckung: Bei der Braunschweigischen Bank brauchte
nur U des Notenumlaufs als Barvorrat gehalten zu werden, für den Rest
konnten „binnen 3 Monaten realisierbare Valuten“ dienen. Die Niedersächsische
 Bank mußte !j% in barem Gelde, den Rest in Wechseln oder
Effekten gedeckt haben, Bei der Sächsischen Bank durfte 1; der Deckung
in Lombardforderungen bestehen. Die Thüringische Bank mußte für 1),
der ausgegebenen Noten Bardeckung, für den Rest Wechsel und leicht
realisierbare Effekten halten. Der wichtige Grundsatz der Publizität des
Notenbankbetriebes wurde bei einer Reihe von Banken nicht gewahrt.
Der weite Blick, das Interesse für das Gemeinwohl ging den Direktoren
 und Aufsichtsräten der Notenbanken ab. Viel Noten ausgeben und
die dadurch erhaltenen Gelder möglichst hoch auszuleihen, war ihr einziges
 Streben. Ob die Kaufleute, die nolens volens die Noten annehmen
mußten, schimpften, war ihnen sehr gleichgültig.
Die preußische Regierung erkannte frühzeitig die Gefahr, die in dieser
sinnlosen, leichtsinnigen Notenausgabe lag, die sich nicht mehr nach den
Bedürfnissen des Verkehrs richtete, sondern einzig und allein auf hohe
Dividenden und Tantiemen abzielte. Nachdem, sie mehrfach — so schon
im April 1856 durch einen Aufsatz im Staatsanzeiger — gewarnt hatte,
verbot sie vom 1. Januar 1858 ab die Verwendung ausländischer Bankaoten,
 bei Strafe bis zu 50 Talern. Ein großes Absatzgebiet blieb dadurch
 in Zukunft den Notenbanken verschlossen. Da jetzt für sie die
Gefahr einer schnellen Rückströmung der Noten bestand, waren sie genötigt,
höhere Barbestände zu halten, Ob der Verfügung herrschte natürlich
starke Empörung, „Berlin gibt den Ton an, die deutschen Notenbanken

45
        <pb n="59" />
        müssen sich dareinfügen.“ Sie selbst aber und ihre Regierungen, die ihnen
arglos die Konzessionen erteilt hatten, trugen allein die Schuld daran,

3. Die Preußische Bank von 1847—1875.
Die am 1. Januar 1847 ins Leben getretene Preußische Bank widmete
sich in erster Linie dem Notengeschäft, Bis zu 21 Millionen Taler durfte
sie Noten ausgeben unter der Bedingung, daß sie mindestens zu einem
Drittel durch bares Geld gedeckt seien, Die Noten fanden beim Publizum,
 obwohl oder vielleicht gerade weil ein Zwang zu ihrer Annahme
nicht bestand, bereitwillige Aufnahme. Selbst während der Krisis im Frühjahr
 1848 schwand nicht das Vertrauen zur Bank und zu ihren Noten, die
auch im Auslande Kredit genossen,
Durch Gesetz vom 7 Mai 1856 erhielt die Preußische Bank — es
ist dies das bedeutsamste Moment in ihrer ganzen Entwickelung — das
Recht der unbeschränkten Notenemission., Damit fängt sie an,
in eine Reihe mit den großen Zentralbanken der Welt zu treten; und
von jetzt ab datiert ihr großer Aufschwung. Ihre Vorgängerin, die Kgl.
Giro- und‘ Lehnbank, war seit 1837, und das sollte sie ihrem Namen
nach ja auch in erster Linie sein, Girobank, und als solche war sie in
dem ı. Teil dieses Buches zu behandeln. Die Preußische Bank hingegen
ist reine Notenbank. 1856 wurde ihr privates Kapital auf 15, 1866
auf 20 Millionen M erhöht, Das Privileg wurde 1856 auf 15 Jahre, bis
1871, erweitert. Die Zahl ihrer Zweiganstalten in der Monarchie mehrte
sich dauernd: 1847 waren es 30, 1852: 70, 1857: 103, 1862: 120,
1867: 144, 1872: 166 und 1875: 183.
Die Erweiterung des Notenprivilegs der Bank war gerade zur rechten
Zeit erfolgt. In den Jahren 1857 und 1858 wurden, hauptsächlich veranlaßt
 durch die angefachte Unternehmungslust und große Börsenspekulationen,
 gewaltige Anforderungen an die Bank gestellt. Das Steigen des
Zinsfußes in allen Ländern machte es auch der Preußischen Bank unmöglich,
 die ihr einst vorgezeichnete Maximalgrenze inne zu halten, 1857
erhöhte sie ihren Wechseldiskont auf 71), ihren Lombardsatz für Darlehen
 auf Waren auf 71], für Darlehen auf Effekten auf 8°%%. In diesen
xritischen Zeiten hat die Bank sich vollkommen bewährt. 1857 war sie
auf dem Höhepunkt ihrer Entwickelung angelangt. Vorteilhaft hob sich
die Preußische Bank, die halb Staats-, halb Privatinstitut war, von den
anderen deutschen Notenbanken ab, die nur das eine Wort: „Verdienen“
kannten.
15
        <pb n="60" />
        Im Gegensatz zur Mehrzahl der anderen Notenbanken hatte die Preu-Bische
 Bank ihre Kapitalien so angelegt, daß sie nach menschlicher Betechnung
 niemals in Zahlungsschwierigkeiten geraten konnte, Ihre Hauptaktivgeschäfte
 waren von jeher das Diskont- und das Lombardgeschäft,
und hierbei ging sie äußerst vorsichtig zu Werke,
Die größere Ausdehnung des Notengeschäftes, die segensreiche Wirkung
der Preußischen Bank, die Schäden, die die privaten Noteninstitute verursacht
 hatten, ließen es erklärlich erscheinen, daß man sich jetzt in
Deutschland auch in den Kreisen der Volkswirte und Juristen eifrig mit
dem Zettelbankwesen, der sogenannten Bankfrage beschäftigte.
Eine einheitliche Regelung des deutschen Notenbankwesens erstrebte
 ein aus dem Jahre 1861 stammender Entwurf der preußischen
Regierung, Hiernach sollten Notenbanken nur an Zentralplätzen des
Handels und der Industrie, an denen ein lebhafter Geldverkehr stattfand,
bestehen, Die Banken sind verpflichtet, heißt es in dem Entwurf, die
von ihnen ausgegebenen Noten jederzeit ‘gegen bares‘ Geld einzulösen.
Damit sie hierzu in der Lage sind, haben sie eine, zu den übrigen Bankgeschäften
 nicht verwendbare Kasse zu halten, in der jederzeit ein dem
Werte der umlaufenden Noten gleicher Betrag vorrätig gehalten wird,
wovon. mindestens !/, bares Geld sein muß, während die anderen %j; in
diskontierten Wechseln bestehen können. Die Befugnis zur Notenausgabe
darf nur von der Landesregierung selbst oder von solchen Bankinstituten
ausgeübt werden, denen sie die Ermächtigung hierzu unter Einhaltung
zewisser allgemeiner Grundsätze erteilt hat.
Der Entwurf ist vielfach bekämpft worden. So faßte 1861 der IV.
Volkswirtschaftliche Kongreß in Stuttgart folgenden Beschluß: „Der preu-Bische
 Entwurf vom 1, Mai 1861 entspricht nicht den Anforderungen
einer volkswirtschaftlich richtigen Gestaltung des deutschen Zettelbankwesens,
 Nur durch eine gemeinsame deutsche Bankgesetzgebung, welche
unter Beseitigung der Konzessionen und Monopole eine möglichst freie
Bewegung neben voller Öffentlichkeit und Verantwortlichkeit gestattet,
kann einem Verkehrsbedürfnis genügt und das Bankwesen in befriedigender
 Weise geordnet werden.“ Mit anderen Worten: Besserung der Verhältnisse
 im Notenbankwesen sei nur bei vollkommener Bankfreiheit und
völliger Notenfreiheit denkbar, d. h. also: der Staat hat sich jeglicher
Einmischung in diese Verhältnisse zu enthalten.
Auf dem VIII, 1865 in Nürnberg tagenden Volkswirtschaftlichen Konzreß
 wurden folgende Resolutionen gefaßt: „Die Privilegierung von Ban-47
        <pb n="61" />
        ken, namentlich von Zettelbanken, verhindert die gesunde Entwickelung
des Bankwesens, sie erzeugt mit die großen volkswirtschaftlichen Nachteile,
 an denen noch immer der Geldverkehr in Deutschland leidet, sie
schädigt namentlich die Entwickelung des Depositen- und Schecksystems,
während dessen besondere Pflege die Hauptaufgabe des Bankgeschäftes
st. — Die Vermehrung von Zirkulationsmitteln durch Emission von
privilegierten Wertzeichen, insbesondere von Staatspapiergeld, ist zu verwerfen.
 — Den jetzt in einzelnen deutschen Staaten vorhandenen Mangel
an bequemen Geld- und Wertzeichen kann solche Vermehrung nicht beseitigen,
 mindern wird ihn die Entwickelung und Vermehrung von
Depositenbanken, ganz beseitigen kann ihn nur die endliche Herstellung
 der deutschen Münzeinheit“,
Das Jahr 1866 gab der Preußischen Bank die Möglichkeit, ihre‘ Feuerprobe
 abzulegen. Mit Ausbruch des Krieges war eine Panik ausgebrochen,
die auf das Geld- und Kreditwesen äußerst ungünstig gewirkt hätte, wenn
nicht die Preußische Bank kräftig eingetreten wäre. Die Bank schreibt in
ihrem Jahresbericht für 1866: „Die Aufgabe der Bank in dieser Zeit war
am so schwieriger, als gleichzeitig mit den enormen Ansprüchen an ihre
Hilfe, welche die Anlage in Wechsel- und Lombardgeschäften in einer
einzigen Woche um fast 10 Millionen in die Höhe trieb, die Banknoten
nassenhaft in die Bankkassen zurückströmten. Sie hat diese, wie alle
anderen, mit einem großen Kriege unzertrennlich verknüpften Schwierigzeiten
 glücklich, freilich nicht ohne große pekuniäre Opfer überwunden
und dadurch dem Lande bewiesen, daß sie ihrer gemeinnützigen Bestimmung
 gewachsen ist,“

4. Die deutschen Notenbanken von 1866—1875.
Das Bankgesetz vom 14. März 1875.
Das Kriegsjahr 1866 war für die weitere Entwickelung des Noten-‚ankwesens
 in Deutschland entscheidend. Mehr als je noch trat jetzt der
himmelweite Unterschied zwischen der Preußischen Bank und den anderen
Notenbanken hervor. Während jene bereit und in der Lage war, allen
berechtigten Kreditansprüchen zu genügen, versagten die anderen Notenbanken
 gänzlich, zu einer Zeit, wo man ihre Hilfe am nötigsten brauchte.
Es mußte so kommen, weil ihre ganze Organisation und Tätigkeit nur
auf ruhige, normale Zeiten zugeschnitten war. 1866 war aber auch insofern
 ein Wendepunkt für das deutsche Notenbankwesen, weil jetzt für
seine Vereinheitlichung eine staatsrechtliche Grundlage bestand, Im Nord-12
        <pb n="62" />
        deutschen Bund war ein Zentralorgan für Gesetzgebung und Verwaltung
geschaffen worden, in dem freilich von den 26 deutschen Staaten noch
Bayern, Württemberg und das südlich vom Main gelegene Hessen fehlten.
Der Beaufsichtigung des Bundes unterlagen: die Ordnung des Münz-,
Maß- und Gewichtssystems, nebst Feststellung der Grundsätze
über die Emission von fundiertem und unfundiertem Papierzgelde
 und die allgemeinen Bestimmungen über das Bankwesen.
Auf Grund dieser Ermächtigung erließ der Norddeutsche Bund, um
einer weiteren Zersplitterung des Notenbankwesens vorzubeugen, am
27. März 1870 das sogen. Banknotensperrgesetz, Dieses besagte:
Die Gründung neuer Notenbanken ist in Zukunft nur durch ein Bundesgesetz
 möglich. Eine Erweiterung der bereits bestehenden Notenrechte
ist den Einzelstaaten verboten, Eine Verlängerung der bestehenden Konzessionen
 darf nur durch Bundesgesetz und mit der Vereinbarung jährlicher
 Kündigung geschehen.
Seit 1870/71 war die Notengesetzgebung Sache des Reiches, Alles
drängte auf eine einheitliche Regelung des Geld- und Münzwesens,
wie auch des Papiergeldes und der Banknoten, Das geeinte Deutsche
Reich muß eine einheitliche Münze und eine einheitliche Banknote besitzen.
 Für Süddeutschland konnte das Banknotensperrgesetz jedoch erst
mit dem 1. Januar 1872 in Kraft treten. Baden und Württemberg, die
bisher noch keine Noteninstitute besaßen, nützten, das Kommende vorausahnend,
 die kurze Frist aus, indem sie je eine Notenbank, die Badische
 Bank in Mannheim bezw. die Württembergische Notenbank in
Stuttgart, errichteten. Hessen erweiterte das Privileg seiner bestehenden
Notenbank. Bayern hingegen erklärte, im Gegensatz zu diesen drei Staaten,
mit der Umgestaltung seines Notenbankwesens — es bestand dort seit
[834 die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank, die einen verhältnismäßig
 geringen Notenumlauf hatte — bis zu einer reichsgesetzlichen
Regelung warten zu wollen.
Das Banknotensperrgesetz, das ursprünglich nur bis zum 1. Juli 1872
gelten. sollte, ist, nachdem auch der Süden des Reiches einbezogen war,
dreimal um je ein Jahr verlängert worden. Die ‘erstrebte Reform hatte
sich infolge des Partikularismus der süddeutschen Staaten und der Bedenken
 des preußischen Finanzministers von Camphausen immer und
;mmer wieder verzögert,
33 Notenbanken bestanden Anfang der 1870er Jahre in Deutschland,
ınd Ende 1872 betrug ihr Notenumlauf 456 Millionen Taler. Nachdem

+ Obst, Bankpolitik.

17
        <pb n="63" />
        sine Einigung betr. Geschäftsführung und Deckung der Noten zwischen
len einzelnen deutschen Staaten nicht zu erzielen gewesen war, hatten
ainzelne von ihnen, dem Beispiele Preußens folgend, den Umlauf fremder
Noten in ihrem Lande untersagt, Wurde dieses Verbot im Privatverkehr
auch nicht immer strikt durchgeführt, so war doch dadurch, daß die
Landeskassen die Annahme der Noten verweigerten, die Umlaufsfähigkeit
dieser „wilden Scheine“ eingeschränkt und ihıe Weiterabgabe oft nur mit
ainem Disagio möglich. Diesem Zustande sollte ein Ende bereitet werden.
Wenn wir heute eine Deutsche Reichsbank besitzen und dem Ideal
ainer einheitlichen Banknote im Deutschen Reich ziemlich nahe gekommen
sind, so verdanken wir dies in erster Linie Ludwig Bamberger, der
schon 1871, als die‘ Regierung an eine Vereinheitlichung des Münzwesens
heranging, empfohlen hatte, die Reform mit der Schaffung einer Deutschen
Reichsbank zu beginnen. Als der von Otto Michaelis ausgearbeitete
Entwurf am 16. November 1874 an den Reichstag kam, erklärte Bamzerger:
 „Ich nehme kein Gesetz an ohne eine Reichsbank, und ich nehme
jedes Gesetz an mit einer Reichsbank‘, und er betonte auch ihre Wichtigzeit
 für die Durchführung der deutschen Goldwährung, indem er auf die
großen Verdienste hinwies, die die Bank von Frankreich ihrem Vaterjande
 in schweren Zeiten geleistet hatte, Nur durch eine Zentralbank
könne weiter eine Kontrolle über die anderen Notenbanken des Landes
ausgeübt werden. Diese wollte Bamberger nicht ohne weiteres beseitigen,
sondern die Neuregelung sollte „in vorsichtiger Anlehnung an bestehende
Verhältnisse“ vor sich gehen. Diese Ansicht vertrat auch Lasker, der
sich im übrigen für die Umwandelung der Preußischen Bank in eine
Deutsche Reichsbank erklärte.
War die Mehrheit der Abgeordneten, vor allem nach den. markanten
Ausführungen Bambergers und Laskers, für Errichtung einer Reichsbank,
30 gab es große Meinungsverschiedenheiten in betreff der Einzelfragen :
Nach welchen Prinzipien soll das neu zu schaffende Institut ausgestaltet
werden? Wie sollen vor allem die Noten gedeckt sein? Soll der Bank
Aas Recht verliehen werden, ungedeckte Noten auszugeben, und wie groß
soll dieser Betrag sein? Weiter von großer Wichtigkeit war: Wie soll
das Kapital der Bank beschafft werden? Soll das Reich die Mittel geben,
oder sollen, wie es bei der Preußischen Bank seinerzeit erfolgt war, Reich
und Private gemeinsam die Betriebsmittel aufbringen, oder soll das neue
Institut allein auf Privatkapital aufgebaut sein?
Ergebnis der langen Verhandlungen und Beratungen war das Bank-
        <pb n="64" />
        gesetz vom 14. März 1875. Als Ausdruck der deutschen Einheit ist
die Deutsche Reichsbank geschaffen worden, die ihren Schwesterinstituten
ın London und Paris vollkommen ebenbürtig zur Seite trat. Der Idee der
sinheitlichen Banknote war man ein gut Stück näher gekommen.
Das Bankgesetz besteht aus 66 Paragraphen, die in 5 Abschnitte zusammengefaßt
 sind. Titel I ($ ı—1r) enthält allgemeine Bestimmungen,
Titel II ($ 12—41) handelt von der Reichsbank, Titel III ($ 42—354)
von den Privatnotenbanken. Im Titel IV ($ 55—#359) werden Straf-, im
Titel V (8 60—66) Schlußbestimmungen gegeben.
Dem Inhalte nach sind zu unterscheiden:
:, Vorschriften, die für alle Notenbanken gelten,
2, Vorschriften für die Reichsbank und
3. Vorschriften für die Privatnotenbänken,
Die Erwerbung des Notenrechtes und die Erweiterung bestehender Privilegien
 kann nur auf Grund eines Reichsgesetzes erfolgen. Eine unbe-‘ugte
 Notenausgabe wird mit einer Geldbuße in Höhe des zehnfachen
Betrages der ausgegebenen Noten, jedoch mit mindestens 5000 M bestraft,
Die Noten der Reichsbank sind seit dem ı, Januar 1910 gesetzliches
 Zahlungsmittel, d. h. jedermann ist verflichtet, sie in jeder
Höhe in Zahlung zu nehmen.
Die Noten der 4 Privatnotenbanken sind nicht gesetzliches
Zahlungsmittel, ein Zwang zur Annahme im Privatverkehr besteht also
nicht. Im Verwaltungswege haben aber die Bundesregierungen die Eisenbahnkassen
 angewiesen, diese Noten an den Fahrkartenschaltern in Zahlung
 zu nehmen. Weiter ist die Reichsbank verpflichtet, die Noten der
4 Privatnotenbanken bei ihren Filialen — an Orten mit mehr als 80000
Einwohnern — innerhalb des Heimatlandes der betreffenden Privatnotenbank
 gegen Reichsbanknoten umzutauschen,
Die Noten dürfen nur auf Beträge von 100, 200, 500 oder 1000 M
&amp;gt;der einem Vielfachen von 1000 M ausgefertigt werden, Die Reichsbank
 darf jedoch (Gesetz vom 20. Februar 1906) auch Noten im Be-‘rage
 zu 20 und 50 M ausgeben, was nicht nur durch 83 des BG,.,
sondern vorher schon durch Art. 18 des Münzgesetzes vom 0. Juli 1873
verboten war.

Hinsichtlich der Noteneinlösung bestimmt $ 4 des BG.: Jede Bank ist verflichtet,
 ihre Noten an ihrem Hauptsitz sofort auf Präsentation zum vollen Nennwerte
 einzulösen und bei ihren Zweiganstalten in Zahlung zu nehmen.
Für beschädigte Noten hat die Bank Ersatz zu leisten, sofern der Inhaber
51
        <pb n="65" />
        antweder einen Teil der Note vorlegt, der größer ist als die Hälfte, oder den
Nachweis führt, daß der Rest der Note, von der er nur die Hälfte oder einen
zeringeren Teil als die Hälfte vorlegt, vernichtet sei. Die Notenbanken sind in
lieser Beziehung bisher meist sehr kulant verfahren,
Für vernichtete oder verlorene Noten Ersatz zu leisten, ist die Bank nicht
verflichtet. Es besteht also für Banknoten keine Zahlungssperre und kein Aufgebot
sehufs Kraftloserklärung. $ 799 des Bürgerlichen Gesetzbuches sagt: Eine abhanden
zekommene oder vernichtete Schuldverschreibung auf den Inhaber kann, wenn in
der Urkunde nicht das Gegenteil bestimmt ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens
für kraftlos erklärt werden, — $ 4 des BG. sagt nun das Gegenteil, folglich ist
zin Aufgebotsverfahren für Banknoten, das eine Riesenbelästigung für den Verkehr
 wäre — man denke an die Arbeit, die einem Sankkassierer durch Kontrolle
ler Nummern auferlegt werden würde —, nicht möglich.
Eine Einschränkung in ihren Geschäften legt $ 7 des BG. den
Notenbanken auf. Verboten ist ihnen:
:. Wechsel zu akzeptieren und
2. Waren oder kurshabende Papiere für eigene oder für fremde
Rechnung auf Zeit zu kaufen oder auf Zeit zu verkaufen, oder
für die Erfüllung solcher Kauf- oder Verkaufsgeschäfte Bürgschaft
zu übernehmen.
Verpflichtet sind die Notenbanken nach 8 8 des BG.:
ı, den Stand ihrer Aktiva und Passiva vom 7., 15., 23. und Letzten
jedes Monats, spätestens am 5. Tage nach diesen Terminen und
spätestens drei Monate nach dem Schluß jedes Geschäftsjahres
eine genaue Bilanz ihrer Aktiva und Passiva, sowie den Jahresabschluß
 des Gewinn- und Verlustkontos durch den Reichsanzeiger
auf ihre Kosten zu veröffentlichen.
Vorschriften über Notensteuer gibt 8 a des BG.: Banken, deren
Notenumlauf ihren Barvorrat und das ihnen zugewiesene Kontingent übersteigt,
 haben von dem Überschusse eine Steuer von 5° p. a. an die
Reichskasse zu entrichten. Als Barvorrat gilt bei Feststellung der Steuer
der in den Kassen der Bank befindliche Betrag an kursfähigem deutschen
Gelde, an Reichskassenscheinen, an Noten anderer deutscher Banken und
an Gold in Barren, das Kilogramm fein zu 2784 M berechnet.
Durch diese indirekte Kontingentierung des Notenumlaufs wollte man
der Ausgabe ungedeckter Banknoten ein Ziel setzen. Als damals im Reichs-;age
 über diese Frage diskutiert wurde, waren die einen — und zu ihnen
gehörte vor allem Bamberger — gegen eine Kontingentierung des Notenumlaufs,
 während andere (Lasker) sie stark befürworteten. Wenn auch bei
der Reichsbank kaum die Gefahr bestehe, daß sie unter Ausnützung
32

a
        <pb n="66" />
        ihres Notenrechtes leicht Kredit gewähre, so glaubte man, nach den bisherigen
 Erfahrungen, für die anderen Banken keineswegs eine Bürgschaft
äbernehmen zu können, Die Reichsbank unter ein Sonderrecht zu
stellen, war infolge der Eifersüchteleien der einzelnen Regierungen auch
nicht angängig.
Die Summe der Noten, die in Höhe des Barvorrats und darüber hinaus
 ausgegeben werden durfte, sollte so bemessen sein, daß den Bedürfnissen
 des Verkehrs Rechnung getragen werde. Man schätzte den künftigen
 Notenumlauf auf rund ı Milliarde M und fixierte das steuerfreie
Notenkontingent auf 385 Millionen M. Davon erhielt die Reichsbank
den Löwenanteil mit 250 Mil. M. Das Kontingent der Bayerischen
Notenbank in München wurde auf 32, das der Sächsischen Bank in
Dresden auf 16%, Mill. M festgesetzt. In Sachsen hielt man diese Summe
;ür zu gering, und die Dresdener Kaufmannschaft wandte sich an den
Reichstag. Aber trotzdem die Petition, „um den Schmerz aller guten
Sachsen über die Einschnürung ihres wirtschaftlichen Lebens recht auszudrücken“,
 auf Papier. mit breitem schwarzen Trauerrand geschrieben
war, blieb sie ohne Erfolg.
Zwecks Feststellung der Steuer hat die Verwaltung einer jeden
Bank am 7., 15., 23. und Letzten jeden Monats den Betrag des Barvorrates
 und der umlaufenden Noten der Bank zu ermitteln und diese
Feststellung an die Aufsichtsbehörde, d. h. an den Reichskanzler, einzureichen.
 Von dem aus jeder dieser Nachweisungen sich ergebenden steueroflichtigen
 Überschuß des Notenumlaufs sind 5/,4°% Steuer am Schluß des
Jahres an die Reichskasse abzuführen ($ ı0 des BG.). .
Die Straf- und Schlußbestimmungen der $$ 55—66 sind nur von geingem
 allgemeinen Interesse, zum Teil sind sie auch schon gegenstands-.0S
 geworden.

5. Die Deutsche Reichsbank.
a) Rechtliche Stellung und Organisation.
Preußen hatte nach langem Widerstand seine Zustimmung zur Umwandelung
 der Preußischen Bank in die Deutsche Reichsbank erteilt. Es
erhielt das Kapital, das es in der Bank stecken hatte — rund 1,9 Millionen
Taler —, die Hälfte des Reservefonds und als Entschädigung ı5 Millionen
Mark, Die Reichsbank übernahm weiter einige Verpflichtungen der Preußischen
 Bank, so die Zahlung einer jährlichen Rente von 621010 Talern
an Preußen bis zum Jahre 1925.
        <pb n="67" />
        Die Reichsbank ist eine unter Leitung und Aufsicht des Reiches stehende
Privatbank, Das Reich leitet und kontrolliert, Private hingegen haben
lie Mittel gegeben. Das Grundkapital wurde auf 120 Millionen M
festgesetzt und 1900, bezw. in den folgenden Jahren auf 180 Millionen
M erhöht, Es ist in 40000 auf den Namen lautende Anteile zu je 3000
und 60000 Anteile zu je 1000 M eingeteilt. Rein äußerlich betrachtet
hat die Bank hiernach große Ähnlichkeit mit einer Aktiengesellschaft,
Aber sie unterscheidet sich von dieser doch in wesentlichen Punkten:
Sie verdankt ihre Entstehung nicht einer handelsgerichtlichen Eintragung
 -— hiervon ist sie durch das Bankgesetz befreit!) — sondern
der Reichsgesetzgebung. Ihr Statut ist vom Kaiser im Einvernehmen mit
lem Bundesrat erlassen worden.
Auch die Auflösung der Reichsbank erfolgt unabhängig von der Entschließung
 der Anteilseigner. $ 41 des BG. sagt: Das Reich behält sich
das Recht vor, zuerst zum 1. Januar 1891, alsdann aber von 10 zu
1o Jahren nach vorausgegangener einjähriger Ankündigung, welche auf
Kaiserliche Anordnung, im Einvernehmen mit dem Bundesrat, vom Reichskanzler
 an das Reichsbankdirektorium zu erlassen und von letzterem. zu
veröffentlichen ist, entweder *
a) die auf Grund dieses Gesetzes errichtete Reichsbank aufzuheben
und die Grundstücke derselben gegen Erstattung des Buchwertes
zu erwerben, oder
d}) die sämtlichen Anteile der Reichsbank zum Nennwerte zu erwerben,
In beiden Fällen geht der bilanzmäßige Reservefonds, soweit er nicht
zur Deckung von Verlusten in Anspruch zu nehmen ist, zur einen Hälfte
auf die Anteilseigner, zur anderen Hälfe an das Reich über,
Während der frühere Reichsbankpräsident Koch die Ansicht vertrat,
daß die Reichsbank zwar vermögensrechtlich von dem Reichsfiskus getrennt,
aber trotzdem keine Aktiengesellschaft sei, hält Laband (Deutsches
Reichsstaatsrecht, 5. Aufl.) bei der Reichsbank den Begriff des Aktienvereins
 für gegeben, weil alles, was für einen solchen Verein wesentlich ist,
sich auch bei der Reichsbank wiederfinde. Allein die Beteiligung des Reichs
segründe nach allen Richtungen hin für die Reichsbank dermaßen Abweichungen
 von dem gemeinhin für Aktienvereine geltenden Rechte, daß
dadurch die Reichsbank zu einer nermalen Rechtschöpfung gemacht sei.

1) 8 66: „Die Bestimmungen des BGB. über die Eintragung in das Handelscegister
 und die rechtlichen Folgen derselben finden auf die Reichsbank keine
Anwendung,“
        <pb n="68" />
        die zwar dem allgemeinen Begriffe der Aktienvereine sich unterordnet,
die aber im ganzen Bereiche des Rechts ihresgleichen nicht hat. Die Reichsbank
 hat ihr Sonderrecht, das im Bankgesetz und Bankstatut enthalten ist.
Die Organisation der Bank, die in den wesentlichsten Punkten derjenigen.
 der alten Preußischen Bank (siehe S. 39f.) nachgebildet wurde,
ist im I. Bande, S. 505. geschildert worden.

b) Notenausgabe. Analysierung der Bankausweise,
Die Reichsbank besitzt das Recht, Banknoten „nach Bedürfnis ihres
Verkehrs“ auszugeben. Zur Sicherung der Noten besteht die Vorschrift,
daß mindestens ein Drittel der ausgegebenen Noten bar gedeckt sein
muß, Als Bardeckung gilt kursfähiges deutsches Geld, Reichskassenscheine,
Gold in Barren oder ausländische Münzen, wobei das Kilogramm fein
zu 2784 M gerechnet wird. ;
Die Reichsbank ist verpflichtet, die von ihr ausgegebenen Noten nicht
nur an ihrem Hauptsitz, sondern auch an. ihren Zweiganstalten zum vollen
Nennwert in Zahlung zu nehmen, Eine unbegrenzte Einlösungspflicht
 besteht nur für Berlin, an den Zweiganstalten nur dann, wenn
deren Barbestände und Geldbedürfnisse es gestatten ($ 18 des BG.).
Der Reichsbank ist dadurch, wie schon hier kurz erwähnt sei, ein
Mittel in die Hand gegeben, die Goldausfuhr zu erschweren, indem die
Exporteure die Transportkosten bis zu den Hafenplätzen bezw. Grenzarten
 zu tragen haben.
Indirekt ist die Notenausgabe also einmal begrenzt durch die Bestimmungen
 über die Dritteldeckung — hiervon gibt es keinen Dispens
— dann weiter aber durch die Steuer auf die Noten, die sie über ihr
Kontingent plus Barbestand hinaus ausgibt. Betrachten wir folgende
Wochenübersicht: Aktiva.
1. Metallbestand (der Bestand an kursfähigem deutschen
Gelde und an Gold in Barren oder ausländischen
Münzen das Kilogramm fein zu 2784 M berechnet 1 166 382 000
(darunter Gold 760561 000)
2, Bestand an Reichskassenscheinen
34 an Noten anderer Banken
an Wechseln. . . .
an Lombardforderungen
an Effekten . 7 .
an sonstigen Aktiven

48 541 000
11345 000
209 635 000
159 596 000
239 854 000
141827 000

35
        <pb n="69" />
        M
8, das Grundkapital , 180 000 000
9. der Reservefonds . 74 480 000
10, der Betrag der umlaufenden Noten. . . . . 1896913 000
II. die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten . . 659656000
"2. die sonstigen Passiva . . .. ö 52 0958 000
In welcher Weise die Veröffentlichung der Ausweise zu erfolgen hat,
zibt 8 8 des BG. an. Es fehlt hiernach ein Posten: „die an eine Kündigungsfrist
 gebundenen Verbindlichkeiten“ (Depositengelder), und zwar
jeshalb, weil die Reichsbank solche Depositen nicht annimmt).
Betrachten wir die einzelnen Posten und benutzen wir dabei die Jahres-&amp;gt;ilanz
 des Institutes, die uns bei ihrer Ausführlichkeit den Inhalt der
2inzelnen Positionen verständlicher macht:
w, Metallbestand: In den Wochenausweisen wird der Metallbestand
nicht in seinen einzelnen Teilen angegeben. Einem oft und viel beklagten
Übelstande Rechnung tragend, veröffentlicht aber die Reichsbank seit
1909 ihren jeweiligen Goldbestand, In den Tahresbilanzen dagegen erfolgt
sine weitere Spezifizierung,
Der durchschnittliche Jahresbestand in Gold und Münzen betrug:
Millionen M Millionen M
1876 511 ; 1906 891
(878 494 niedrigster Stand, I9I1I 1129
886 693 1912 1204
1896 8092 1913 1350
Diese Metallbestände setzten sich wie folgt zusammen:

Passiva

SA

Ende

1895
1900
1905
1907
{911
L912
F913

Gold in
Barren und
2usl. Münzen

Deutsche
Geoldmünzen

370 307
172 +23
182 314
26 401
363 365
557 | 439
429 ”ALl

Taler

"4

2
6

Scheidemünzen


Deutsche
Münzen
insgesamt

/- 483
78 558
131 521
z81 608
280 645
260 | 699
277 1018

1) Depositen mit Kündigungsfrist nimmt von den deutschen Notenbanken jetzt
nur noch die Sächsische Bank an.
6
        <pb n="70" />
        Der Bestand an Barrengold und ausländischen Münzen, de:
zeitweise sehr zurückgegangen war — besonders groß ist die Differenz
zwischen den Beständen Ultimo Dezember 1913 und 1907: 429 bezw.
96 Millionen M — ist in den Jahren wieder gestiegen. Auf die Wichtigkeit
 eines hohen Goldbestandes und die hierfür zu ergreifenden Mittel wird
noch zurückzukommen sein, Silber in Barren und ausländisches Silbergeld
Sorten) wird in den Metallbestand nicht eingerechnet. Ist es vorhanden, so
muß es in den Wochenübersichten in die Rubrik „Sonstige Aktiva“ kommen,
Der Bestand an deutschen Goldmünzen und an Scheidemünzen
ist fast dauernd gestiegen, während der Talerbestand sich von:Jahr
zu Jahr verringert hat. Dies hängt mit den Änderungen des Münzgesetzes
zusammen: Nach Art. 4 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 sollte der
Gesamtbetrag der Reichssilbermünzen 10 M für den Kopf der Bevölkerung
des Reiches nicht übersteigen. Durch die Münznovelle vom ı. Juni 1900
ist der Betrag von 10 auf 15 M erhöht worden. Bei Neuprägungen dieser
Münzen sollten Landessilbermünzen (Taler) insoweit eingezogen und veräußert
 werden, als die hierdurch entstehenden Verluste in dem aus den
Neuprägungen sich ergebenden Münzgewinne Deckung finden. Durch die
Novelle vom 7. Mai 1908 kann die Kopfquote der Scheidemünzen bis
auf 20 M erhöht werden. Die Taler sind seit dem 1. Oktober 1907 nicht
mehr gesetzliches Zahlungsmittel,
2. Reichskassenscheine: Hinsichtlich der Entstehung und der
rechtlichen Grundlage sei auf das Band I S. ı2ff. Gesagte verwiesen.
Durch Gesetz vom 3. Juli 1913 ist zur Erhöhung des Reichskriegsschatzes,
eine Verdoppelung der Reichskassenscheine vorgesehen worden, so daß
also 240 Mill. M in Abschnitten zu 5 und 10 M vorhanden sein werden.
3. Noten anderer Banken: Die Reichsbank legt die Noten der
anderen deutschen Notenbanken, die sie in Zahlung empfängt, einmal
in jedem Monat den betr. Banken zur Einlösung vor, und zwar geschieht
dies regelmäßig einige Tage vor dem Monatsende, zwischen dem 3. und
4. Wochenausweise, Der 4. Wochenausweis zeigt daher stets die niedrigste,
der 3, die höchste Ziffer der Noten anderer Banken. Es betrug (1913) der
Bestand der Reichsbank an solchen Noten:
am in runden Ziffern am in runden Ziffern
7. November ı9 Mill, M 7. Dezember 20 Mill. M
15. ” 28 „ 15. - 28 u
23. » 33 » 0» 23. »” 35 » x»
30. ® SB 31. 13 » »

397

y-d1
        <pb n="71" />
        4. Wechsel: Wechsel sind in erster Linie Mittel der Notendeckung.
Zine Detaillierung wird im Wochenausweise nicht gegeben, sodaß aus
hm nicht ersichtlich ist, in welchem Maße die Reichsbank mit Wechselsinreichungen
 in Anspruch genommen ist, bzw. welche Beträge Devisen
die Bank im Interesse ihrer Devisenpolitik angekauft hat, Die Bilanz
trennt Platzwechsel, Versandwechsel auf deutsche Plätze, Wechsel auf
außerdeutsche Plätze und fällige aber unbezahlt gebliebene Wechsei-{orderungen,
 Nach der Novelle von+1909 kauft die Reichsbank auch
Schecks an und rechnet diese in den Wechselbestand ein. Am 31. Dezember
 1913 befanden sich bei der Reichsbank:
a) Platzwechsel:
innerhalb der nächsten 15 Tage fällig M 295097400
in längerer Sicht . ... . . +» 348694800 M 643 792 200
5) Versandwechsel auf deutsche Plätze: a
innerhalb der nächsten 15 Tage fällig M 305740254
in längerer Sicht .... . . +» 3718082000 M 713822254
c) Wechsel auf außerdeutsche Plätze . W004. M 140245828
d) Fällige, aber unbezahlt gebliebene Wechselforderungen „ 97200979
Auf Einzelheiten wird noch zurückzukommen sein,
s. Lombardforderungen: Die Darlehnsforderungen sind durch Verpfändung
 beweglicher Sachen gesichert. Die Unterpfänder können in Gold
ıder Silber, in Wertpapieren oder in Waren bestehen.
5. Effekten: Die Reichsbank ist, nach dem Muster der Privatbanken,
die Effekten-Kommissionsgeschäfte betreiben, im Jahre 1900 dazu geschritten,
 im Interesse ihrer Auftraggeber einen beschränkten Vorrat an
kleinen Stücken lombardfähiger Wertpapiere zu unterhalten. Es
wurden im Laufe des Jahres 1900
angekauft für. .. 0. + + + .M 224390
und verwertet „55304
mithin waren Wertpapiere im Betrage von M 169086
vorhanden. In den nächsten Jahren nahm der Bestand an eigenen Effekten
 erheblich zu. Er betruzr Ende

IQI1I 1840000 M
1912 1876000 „
1913 6672000
In dem Posten Effekten bilden die eigenen Wertpapiere — E, E.-Bestände
 (eigene Effekten), wie man sie in der Praxis nennt — jedoch

Q
        <pb n="72" />
        nur einen geringen Prozentsatz. Hauptbestand sind die Schatzanweisungen
 des Reichs, die dieses bei der Reichsbank diskontiert. Ihre
Summe ist erheblichen Schwankungen unterworfen, Sie betrug, einschließlich
 der sehr geringen Summe der diskontierten verlosten Wertpapiere,
Ende 1911 147,1 Millionen M
; 1912 106,4 „ m
1913 306,9 “

Diese Schatzanweisungen stören oft die Politik der Reichsbank, geben
hr andererseits aber auch wieder, wie wir sehen werden, die Möglichkeit,
 (durch Rediskontierung am offenen Markt) einen wesentlichen Einluß
 auf die Höhe des Privatdiskonts auszuüben,
7. Sonstige Aktiva: Den Hauptbestandteil dieses Postens bilden die
der Bank gehörigen Grundstücke. Sie sind in der Bilanz für 1913 mit
63,3 (1900:36) Mill. M aufgenommen. Mehr als !j, des Grundkapitals
ist auf diese Weise also festgelegt. Weiter sind in dem Posten „Sonstige
Aktiva“ enthalten: die Summen für zum Umlauf nicht mehr geeignete
and deshalb von den Kassenbeständen abgesetzte Banknoten, die zinsfreien
 Vorschüsse auf Goldimporte, die Guthaben der Bank im Kontokorrentverkehr
 bei ihren Korrespondenten, Bauvorschüsse, vorausbezahlte
Gehälter an die Beamten usw.
Unter den Passiven werden angegeben:
8, Das Grundkapital: 180 Millionen M. Die Einstellung dieses
Postens und des Reservefonds in den Wochenausweis ist gesetzlich vorgeschrieben,
 aber innerlich nicht gerechtfertigt, da eine Gewinnermittelung
bzw. Gewinnverteilung auf Grund der Wochenausweise nicht stattfindet.
9. Der Reservefonds, 74480000 M. Neben diesem Reservefonds,
der, nach Übersteigung der vom Gesetz vorgeschriebenen Höhe von
50 Millionen M mehrere Jahre unverändert geblieben war, nach der
Novelle von 1909 aber wieder gespeist wird, besitzt die Bank noch
einen Reservefonds für zweifelhafte Forderungen, der im Wochenausweis
 unter „sonstige Passiven“ enthalten ist. Nach der Bilanz für 1913
detrug dieser Reservefonds .
am 31. Dezember 1912 . .’'. . . M 5903400
davon sind im Jahre 1913 abgeschrieben „ 593 456
M 5399944
Für das Jahr 1913 neu reserviert . . „ 1049 156
so daß er Anfang 1914 .. + . +. + M 6449100 betrug.

59
        <pb n="73" />
        10. Der Betrag der umlaufenden Noten: Nurder Gesamtbetrag derim
Verkehr befindlichen Noten wird angegeben, nicht die Summe der überhaupt
&amp;gt;mittierten Noten und ihre Stückelung. Dies geschieht nur in der Jahresbilanz.
Am 31. Dezember 1913 waren insgesamt in Betrieb gegeben:
zu 1000 M 1631670000
» 100 3527456100
50 843 197 800
20 1047678380
An eigenen Noten waren vorhanden:
zu 1000 M 1236310000
100 2011074 600
50 58251085C
20 626490780

»
Hiernach waren also nur ,
im Verkehr. Davon gehen noch
ab, die zum Umlauf nicht mehr geeignet waren,
so daß der tatsächliche Notenumlauf am 31. Dezember
 1913 . .
vetrug,
Betrachten wir nun am obigen Ausweis die Berechnung der Noten-M

 4456386230
M 2593616050
171210

‚3

steuer.
Durch die Novelle von 1899 ist das ‚steuerfreie Notenkontingent der
Reichsbank auf 450 Millionen M erhöht worden mit der Bestimmung,
daß ihr das Kontingent der Notenbanken, die ihr Notenrecht aufgeben,
zuwachsen solle. Dadurch hatte es sich auf 472829000 M erhöht. Nach
der Novelle von 1909 ist, mit Gültigkeit vom 1. Januar 1911 ab, das
Kontingent auf 550, und für den letzten Ausweis eines jeden Vierteljahrs
 auf 750 Mill. M erhöht worden.
Nach dem obigen Ausweis beträgt
der Metallbestand . . . . . .M 1166382000
der Bestand an Reichskassenscheinen ‚,, 48541000
der Bestand an Noten anderer Banken , 11345000
M 1226268000.
Metallisch nicht gedeckte Noten darf die
Bank, wie erwähnt, .......0. 0 0 0 550000000
ausgeben, Steuerfrei sind demnach. . . .M 1776268000.
Ungedeckt, d. h. steuerpflichtig sind . . . „ 120645000,
da die Summe der umlaufenden Noten . .M 1896913000 beträgt.
SO
        <pb n="74" />
        Die Reichsbank ist also nach diesem Wochenausweis mit 120645000 M
in der Notensteuer, d. h. sie hat auf diesen Betrag 5/5 ° Steuer, das
sind rund 1), Million M, zu zahlen.
ı1. Die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten. In dieser
Position. ist hauptsächlich das Guthaben der Girokonteninhaber enthalten,
weiter aber auch der Betrag der Depositen und der an die Reichskasse
abzuführenden Notensteuer,
12, Sonstige Passiva. Was für Konten in dieser summarischen Bezeichnung
 enthalten sind, sagt die Bilanz: Zinsen und Erträge von Wechseln,
Lombardforderungen und :angekauften Wertpapieren, verschiedene Buchschulden,
 noch nicht ausbezahlte Auftragswechsel, noch nicht abgehobene
Anweisungen, usw.
c) Giroverkehr.

Giro- und Depositengeschäft hängen eng zusammen und werden vielach
 identifiziert. Beim Girbverkehr geht die Verpflichtung der Bank über
die bloße Verwahrung hinaus. Die Verwahrung ist nur Mittel zu dem
sigentlichen Zweck des Girogeschäftes und kann im einzelnen Falle sogar
vollständig fehlen. — Giroverkehr ist eine besonders hoch entwickelte
Form der Kassenführung, ist bankmäßige Zahlungsorganisation!).
Was die Entstehung, die Entwickelung, die Vorteile privatwirtschaftlicher
und volkswirtschaftlicher Art und vor allem die Technik des Giroverkehrs
anbelangt, so verweise ich auf meine ausführliche Darstellung im I. Bande
dieses Werkes, S, 8rff. Dort ist auch der frühere und der gegenwärtige
Schlüssel, nach dem der eiserne Fonds der Konteninhaber von der Reichsbank
 berechnet wird, angegeben. Auch hinsichtlich der Statistik und der
Verbesserungsvorschläge sei auf das dort Gesagte verwiesen.

d) Diskontgeschäft und Diskontpolitik?).
Die Reichsbank ist nach $ 17 des Bankgesetzes verpflichtet, für die
nicht durch Bargeld gedeckten Noten als Deckung diskontierte Wechsel
(ev. auch Schecks) im Portefeuille zu halten. Das Diskontgeschäft ist daher,
wie für alle Notenbanken, auch für die Reichsbank das wichtigste Aktivgeschäft.
 Etwa 35%, der in Deutschland in Umlauf gesetzten Wechsel
werden. von ihr diskontiert. Über die Technik des Verkehrs, die Kreditkontrolle,
 die Kreditbücher, das mit dem Diskontgeschäft im Zusammenhang
 stehende Tantiemesystem bei der Reichsbank s. Band I S. 512ff.
3) S. James Breit, Bankgesetz S. 144.
% Siehe a. von Lumm, Diskontpolitik, Bank-Archiv XI, 9f.
        <pb n="75" />
        Von manchen Seiten wird die Hauptaufgabe der Reichsbank darin
arblickt, Kredit, und zwar billigen Kredit zu gewähren, und dementsprechend
 möglichst viel Noten auszugeben, um in der Lage zu Sein,
auch großen Kreditansprüchen zu genügen. Gerade das Gegenteil ist aber
richtig: Die der Reichsbank infolge ihrer Notenausgabe zur Verfügung
stehenden Mittel sollen in den Aktivgeschäften, und vornehmlich in dem
Diskontgeschäft eine möglichst sichere Anlage finden. Da die diskontierten
Wechsel als Notendeckung dienen, müssen sie bestimmten Anforderungen
zenügen. Die Reichsbank, wie auch jede der anderen deutschen Notenbanken,
 darf nur Wechsel ankaufen, die eine Verfallzeit von höchstens
3 Monaten haben, und die Unterschriften in der Regel von 3, mindestens
aber von 2 als zahlungsfähig bekannten Verpflichteten tragen.
Die Verfallzeit der Wechsel ist beschränkt, und muß beschränkt sein,
Ja die Noten, für die sie als Deckung dienen, jederzeit zur Einlösung
vorgelegt werden können. Dem ersten Ansturm wird begegnet durch die
Bardeckung, die mindestens 331%, des Notenumlaufs betragen soll,
Reicht sie nicht aus, so müssen die Notengläubiger mit den aus den
älligen Wechseln nach und nach eingehenden Beträgen befriedigt werden.
Da an die Reichsbank häufig kurze Wechsel, um Einzugsgebühren
zu sparen, verkauft werden, so ist in 15—%20 Tagen die Hälfte aller
Wechsel fällig.
Von den am 31. Dezember 1912, bezw. 1913 im Bestande der Reichsbank ver-»liebenen
 Wechseln waren fällig:

1912 1913
binnen 15 Tagen 37,3% 50,9%
„ 16—30 18,3 % 15,9 %
» 31—60 25,2% 21,2%
„= 61—90 19,2% 12,0%
100,0 %, 100,0 %

Da das im kaufmännischen Verkehr gewährte Ziel im allgemeinen drei
Monate nicht übersteigt, so brauchen in der Regel nicht Wechsel mit
ängerer Lauffrist ausgeschrieben zu werden. In Betrieben, wo man noch
mit längeren Terminen zu rechnen gewohnt ist, so z. B. in der Maschinenindustrie,
 im Pelzhandel, Rauchwarengeschäft und in der Landwirtschaft,
behilft man sich mit Prolongationen, d.h. es werden Dreimonats- Wechsel
ausgeschrieben und bei Verfall erneuert. Mit Rücksicht auf den langsamen
 Umschlag des laufenden Kapitals wird den Landwirten seitens der
Reichsbank diese Vergünstigung schon seit altersher gewährt. Wenn solche
Prolongationswechsel auch sonst noch bei der Reichsbank vorkommen,
A
        <pb n="76" />
        so ist seitens der Vorstandsbeamten, die sie angekauft haben, instruktionswidrig
 gehandelt worden.
Die andere Vorschrift, daß der Wechsel in der Regel 3 Unterschriften
iragen soll, hat den Zweck, das Risiko des Einganges zu mindern. Ist
der Bezogene nicht in der Lage, den Wechsel bei Fälligkeit zu zahlen,
so haftet der Bank zunächst der Verkäufer des Wechsels, und ist auch
dieser zahlungsunfähig geworden, der Aussteller, Je mehr Unterschriften
ein Wechsel trägt, an die sich die Bank im Notfalle zu halten in der
Lage ist, desto größere Sicherheit kann der Wechsel bieten. Entscheidend
in letzter Linie ist aber schließlich nicht die Quantität, sondern die
Qualität der Unterschriften. So ist es denn eine. vernünftige Bestimmung
des Bankgesetzes, die es der Bank überläßt, in gewissen Fällen den
Wechsel bereits dem Aussteller und nicht erst dem Remittenten zu diskontieren.
 Um den Beteiligten den Diskontverkehr nach Möglichkeit zu
erleichtern, andererseits aber die Verluste zu beschränken, hat die Reichsbank
 das oben geschilderte Kontrollorgan ‘geschaffen,
Der Satz, zu dem die Reichsbank Wechsel ankauft (Bankdiskont, Bank-‚ate),
 wird für das ganze Reich einheitlich festgesetzt. In der Zeit von
1880—1896 diskontierte die Reichsbank bei ihren Zweiganstalten erst-Klassige
 Wechsel zu einem niedrigeren als dem offiziellen Satz, zu einem
sogenannten Privatsatz!), Zu dieser Maßregel war sie geschritten, nachdem
 die immer mächtiger werdenden Kreditbanken infolge der großen
Kapitalflüssigkeit einen erheblichen Teil der Wechsel, die bisher bei der
Reichsbank verkauft worden waren, dadurch an sich gezogen hatten, daß
sie zu einem niedrigeren Satze als die Reichsbank diskontierten, Naturgemäß
 waren es gerade die besten Wechsel, die nun der’  Reichsbank
ternblieben, Als dann weiter die Privatnotenbanken in Wettbewerb
mit den Kreditbanken traten, und die der Reichsbank dadurch entstehende
Konkurrenz noch größer wurde, entschloß im Jahre 1880 auch sie sich,
Wechsel, die über einen bestimmten Mindestbetrag lauteten, noch eine
gewisse Laufzeit hatten und Unterschriften erster Firmen trugen, zu einem
niedrigeren, als dem offiziellen, und sich den allgemeinen Geldverhältnissen
 anpassenden Satz anzukaufen, Die damals mehrfach auftauchenden
Zweifel, ob die Reichsbank ein Recht habe, zu zweierlei Sätzen zu diskontieren,
 wurden behoben, indem der Bundesrat erklärte, der von der
Reichsbank zu veröffentlichende Diskontsatz sei nur als Höchstsatz zu
?) Siehe hierzu auch in Band I das Kapitel „Das für den Diskontverkehr in Betracht
 kommende Wechselmaterial“, S. 223f£.
        <pb n="77" />
        betrachten, und es bleibe demgemäß jeder Notenbank unbenommen, auch
zu einem niedrigeren Satze zu diskontieren.
In Berlin hat die Reichsbank, in einem gewissen Entgegenkommen
zegen die großen Privatdiskonteure!), niemals zu einem Privatsatz diskontiert.
 Für die Provinzialanstalten wurde er einheitlich vom Direktorium
 in Berlin festgesetzt, und zwar so, daß er meist 1% höher als
der Privatsatz an der Börse war. Ein anschauliches Bild von dem Privatdiskontgeschäft
 gibt die folgende, der Denkschrift der Reichsbank entaommene
 Zusammenstellung:
Ankauf von Wechseln unter Banksatz.

Jahr

Betrag _

in Millionen
MM

in 99 der
überhaupt
ıngekauften
Wechsel

Zinsgzewinn

| in %o des
in Millionen | Gewinnes
; aus
M Wechseln
überhaunt

Anzahl der
Tage, an
welchen
Wechsel
unter Banksatz
 angerauft
 wurrler

Durchschnittliche

Größe | Laufzeit
M 1 Tage

1880 290 8,34 1,693 12,64
1881 271 7,42 1,901 13,39
1882 261 6,53 1,972 12,14
1883 597 15,72 4178 29,45 |
:884 661 17,50 4,565 33,05
1885 500 76,86 3,947 25,39
1886 813 22,87 4,200 40,05
1887 (090 27:57 * 5,765 42,05
1888 1003 25,62 3,994 42,81
1889 :032 22,27 5,041 31,20
1890 296 5,46 2,192 9,54
[891 — — — _— —
1892 1055 21,88 | 5117 33,54 78
1893 56 [4,11 4137 19,66 27
1894 ‘41 | 26,24 5,604 36,13 78
1895 | 942 18,24 ' 4,274 28,12 78
1896 322 5,17 1,673 7,59 76
Als 1896, mit Beginn des wirtschaftlichen Aufschwunges, eine Versteifung
 des Geldmarktes eingetreten war, brachte die Reichsbank einen
Privatsatz nicht mehr in Anwendung.

e) Lombardgeschäft?).
Diskonten dienen als Notendeckung, Lombarddarlehen dagegen nicht.
So ist es erklärlich, daß das Diskontgeschäft bei jeder deutschen Notenı)
 Siehe die Denkschrift der Reichsbank, und W. Prion, Das deutsche
Wechseldiskontgeschäft, Leipzig 1907.
2) Siehe a. Band I S. 256,
        <pb n="78" />
        bank eine größere Rolle als das Lombarddarlehen spielt, das oft die Bestimmung
 hat, einen vorübergehenden Mangel an Betriebsmitteln zu
decken, Der Höchstbetrag, bis zu dem die Fonds der Bank zu Lombarddarlehen
 verwendet werden dürfen, soll vom Zentralausschuß festgesetzt
werden, Aus technischen Gründen läßt sich dies bei der großen Zahl
der Bankanstalten nicht durchführen. Die auf 180 Millionen M festgesetzte
 Höchstgrenze (Höhe des Stammkapitals) ist häufig überschritten
worden, Da die Reichsbank nicht allzu erhebliche Mittel im Lombardgeschäft
 anlegen will und darf, sucht sie diesen Verkehr durch strenge
Vorschriften. hinsichtlich des Unterpfandes und weiter, obgleich ihr Risiko
beim Lombardgeschäft geringer als beim Diskontgeschäft ist, durch einen
höheren Zinsfuß in gewissen Grenzen zu halten.
Während es sich beim Diskontgeschäft um einen Personalkredit
handelt, tritt beim Lombardgeschäft die Person des Darlehnsnehmers
in den Hintergrund, und es kommt fast einzig und. allein der Wert des
Pfandobjektes in Betracht. An Ausländer werden Darlehen nicht erteilt,
Damit der Gläubiger sich im Notfalle mit dem Pfand bezahlt machen
kann, muß es leicht verkäuflich sein und darf nicht zu großen Preis-Schwankungen
 unterliegen. Als Pfandobjekte wenig geeignet sind weiter
Güter, die sich infolge ihres Umfanges schwer aufbewahren lassen, sofern
nicht öffentliche Lagerhäuser bestehen und damit ein Warrantsystem verknüpft
 ist. Gänzlich ungeeignet sind Güter, die leicht dem Verderben
ausgesetzt sind.
Darlehen werden von 500 M an erteilt. Um einer ungesunden. Spekulation.
 vorzubeugen, und um die Mittel der Reichsbank liquide zu halten,
enthält das Bankgesetz im $ 13 die Bestimmung, daß ein Darlehen nicht
auf länger als 3 Monate gewährt werden darf. Die Reichsbank behält
sich nach ihren Bedingungen sogar vor, es täglich ohne Kündigungsfrist
zurückzufordern. Teilzahlungen sind nur in Beträgen von mindestens 10%,
jedoch nicht unter 500 M gestattet. Gerät der Schuldner mit der Rückzahlung
 oder der Zinszahlung in Verzug, so braucht die Reichsbank sich
nicht an die Vorschriften der $8 1234 und 1238 des BGB., bezw. 8 368
des HGB, zu halten, sondern es ist ihr (s. Band I, S. 260) durch $ 20
des Bankgesetzes ein besonderes Recht verliehen worden. Um dem Übermaß
 von Lombardgesuchen an den Terminen entgegenzutreten, war die
Mindestdauer der Lombarddarlehen an den Vierteljahrsenden auf 10,
bezw. 14 Tage festgesetzt worden. Als auch diese Maßregel nicht prohibitiv
 wirkte, beschloß die Reichsbank im Mai 1911, daß an den Quar-655


ö Obst, Bankpolitik.
        <pb n="79" />
        talsterminen Lombarddarlehen von mehr als 30000 M nicht nur für die
Dauer der Beanspruchung, sondern noch 10 Tage darüber hinaus zu
verzinsen seien, Auf die Wirkung dieser Steuer wird noch zurückzuvommen
 sein.

ti. Das Effektenlombard. Als Unterpfand eignen sich am besten
zute Wertpapiere, die einen Börsenkurs haben. Sie Jassen sich leicht
aufbewahren, ihr Wert ist durch den Kurs leicht erkenntlich, sie sind
realisierbar und verhältnismäßig geringen Veränderungen ausgesetzt. Da
aber auch der Wert der besten Effekten Preisschwankungen unterworfen
'st, so erfolgt die Beleihung nicht zum vollen Wert, sondern nur zu einem
bestimmten Prozentsatze des Kurswertes.: Ausführlicheres hierüber s, Band I,
S. 255.

2. Das Wechsellombard. Die Gewährung von Darlehen gegen
Hinterlegung von Wechseln wird bei der Reichsbank nur selten beansprucht.
 Geschieht es, so handelt es sich in der Regel um ein Darlehen
auf kurze Zeit, oder aber der das Darlehen‘ Beanspruchende erwartet ein
baldiges Herabsetzen ‚des Zinsfußes. Benötigt jemand z. B. 10000 M,
und hat er Zweimonatswechsel in dieser Höhe, so wird es, wenn er das
Geld längere Zeit braucht, für ihn vorteilhafter sein, die Wechsel zu
liskontieren, da der Diskontsatz ı° niedriger als der Lombardsatz ist.
Steht jedoch eine erhebliche Ermäßigung des Diskontsatzes zu erwarten,
so kann es vorteilhafter sein, für einige Zeit den höheren Lombardsatz
zu zahlen, wenn man für die letzten Wochen einen niedrigeren Lombard-,
als den augenblicklichen Diskontsatz zu entrichten hat. Wechsel, die nicht
Jiskontfähig sind, werden auch nicht beliehen.

z. Das Edelmetalllombard. Als Pfandobjekt dienen gemünztes und
angemünztes Gold und Silber, Daß das Edelmetalllombard nur eine sehr
zeringe Rolle spielt, ist erklärlich. Wer ein Lombarddarlehen in Anspruch
nimmt, tut es in der Regel, weil erwartete Gelder nicht eingetroffen, zum
Verkauf gestellte Waren nicht veräußert sind usw. Die augenblickliche
Not ist meist in kurzer Zeit wieder beseitigt, oder wenigstens hofft dies
der Betreffende. Daher will er den Wertgegenstand, den er besitzt, nicht
veräußern. Er wird die Verkaufs- und Wiederankaufskosten sparen und
vor allem nicht das Risiko eingehen wollen, das Objekt zu einem höheren
als dem Verkaufskurse, bezw. Preise zurückkaufen zu müssen. Beim Edelmetalllombard
 kommen diese Erwägungen nicht in Betracht. Wer z, B.
Gold in Barrenform besitzt, wird es im Notfalle verkaufen, aber nicht
6
        <pb n="80" />
        lombardieren, da er beim Verkaufe heute genau denselben Preis, wie in
zwei oder drei Monaten erzielt.
4. Das Warenlombard, Während bei der Preußischen Bank Waren
weit mehr als Wertpapiere als Unterpfand dienten, hat sich das Verhältnis
heute sehr geändert: Die Beleihung von Waren ist gegenüber der von
Effekten immer mehr zurückgegangen. In Westdeutschland kommt diese
Beleihungsform fast gar nicht vor, In den östlichen und nordöstlichen,
vorwiegend Landwirtschaft treibenden Provinzen hingegen wird öfters davon
 Gebrauch gemacht!). Der Landwirtschaft gewährt die Reichsbank
beim Warenlombard mancherlei Erleichterungen.
Eine Prüfung des gesamten Lombardverkehrs aller Reichsbankanstalten
findet in Berlin in der Lombardkontrolle statt, bei der sämtliche
selbständige Bankanstalten halbmonatlich ihr Lombardjournal einreichen
müssen, Es erfolgt hier eine Nachprüfung der Beleihungen und Zins-5erechnungen,

Am 371. Dezember 1913 waren auf 5874 Pfandscheine 94,47 Mill. M
ausgeliehen, Die höchste Anlage des Jahres waren 184,29 Mill. M (28. Februar),
 die niedrigste Anlage (22. N ovember) betrug 53,75, die durchschnittliche
 Anlage während des Jahres 1913 85,45 Millionen M,
Die am Schluß des Jahres 1913 ausstehenden Darlehen waren
verteilt:

auf Wertpapiere und Wechsel M 85641900
„ Gold und Silber... .. —
Waren. . .. ‚ » 8830000
insgesamt M 94472800
Die durchschnittliche Größe jedes Darlehens hat M 29012,
die durchschnittliche Größe jeder Rückzahlung „ 33027,
die durchschnittliche Dauer der einzelnen Darlehen ı0 Tage
betragen.

f) Devisengeschäft?).
Inländische Wechsel kauft die Reichsbank, um ihre disponiblen Gelder
anzulegen und berechtigten Kreditansprüchen deutscher Kaufleute, Gewerbreibenden
 usw. zu genügen. Ausländern Kredit zu gewähren, hat die Reichsbank
 natürlich keine Veranlassung. Wenn sie trotzdem ziemlich erhebliche

_ ?) S. den Aufsatz vom Reichsbankpräsidenten R. Koch in I, 4 der Zeitschrift
für Handelswissenschaft und Handelsprazxis.
% Über das sonstige Devisengeschäft im In- und Auslande s, Band I, S. 123 £f,
67
        <pb n="81" />
        Summen in ausländischen Wechseln angelegt hat, so tut sie es aus bankpolitischen
 Gründen. Durch ihren Devisenbestand ist sie in der Lage, im
Notfalle Gold aus dem Auslande heranzuziehen oder durch Verkauf der
Devisen einen Einfluß auf deren Kurs auszuüben.
Die Reichsbank kauft in Berlin und an allen Zweiganstalten von be«
kannten Firmen Wechsel und Schecks auf Belgien, Dänemark, England,
Frankreich, Holland, Italien, Norwegen, Österreich-Ungarn, Schweden und
die Schweiz an, und zwar wird die letzte den Bankanstalten bekannt gewordene
 amtliche Notiz der Berliner Börse zugrunde gelegt, nur beim
Ankauf von Wechseln und Schecks auf die Schweiz gilt bei den süddeutschen
 Bankanstalten die Kursnotiz der Frankfurter Börse. Auf Wechsel
mit einer Laufzeit von 14 Tagen und weniger, söwie auf Schecks wird
eine Ankaufsgebühr von 1, °%o des Rechnungsbetrages, mindestens aber
M 0,30 für das Stück, erhoben. Die Wechsel müssen in der Geldsorte
des Landes, in dem sie zahlbar sind, ausgestellt sein, den gesetzlichen
Anforderungen. bezüglich der Form und Stempelung entsprechen und die
Unterschriften von 3, mindestens aber 2 als zahlungsfähig bekannten
Personen oder Firmen tragen. Sie sind stets an die Order des Reichssankdirektoriums
 in Berlin zu girieren,
Hinsichtlich der Zinsberechnung und der Details usw. siehe die allgemeinen.
 Bestimmungen über den Geschäftsverkehr mit der Reichsbank,
Die Reichsbank verkauft auch Wechsel und Schecks auf das Ausland,
Die Anträge sind an diejenige Bankanstalt zu richten, zu deren Bezirk
der Antragsteller seinem Wohnsitz nach gehört,. und werden von dort
5rieflich, auf Kosten des Antragstellers auch telegraphisch, nach Berlin
weitergegeben.
Wechsel werden an einem Devisentage der Berliner Börse, d. i
Dienstags, Donnerstags oder Sonnabends, zum Tageskurse, am Nichtdevisentage
 zum zuletzt notierten Kurse, soweit sie im Portefeuille der
Reichsbank vorhanden sind, in kurzer, längstens 14tägiger Sicht abgegeben,
anderenfalls auftragsweise an der Börse beschafft, Die Ausschreibung von
Schecks auf die Korrespondenten der Reichsbank erfolgt täglich auf
Antrag.
Die Gebühren bei Verkauf von Wechseln und Schecks betragen
1° o vom Rechnungsbetrage, mindestens aber M 0,50 für jeden Posten
von Wechseln oder Schecks auf dasselbe Land. Die Gebühr kommt in
Wegfall, wenn der Käufer Wechseldiskont- oder Lombardgeschäfte mit
mindestens 10tägigem Zinsgewinn der Bank dagegen zuführt, oder wenn

-Q
        <pb n="82" />
        der rotägige Zins des Auslandswechselbetrags durch Diskontierung eines
größeren Betrags von Wechsel mit kürzerer oder eines kleineren mit
längerer als ıotägiger Lauffrist erzielt wird.
Angekauft wurden von der Reichsbank Wechsel
aufs Inland: aufs Ausland: aufs Inland: aufs Ausland:
in Millionen M in Millionen M
1876 4123 18 1906 10214
1886 3559 105 1908 9620
1891 5414 78 I911 11308
1896 6234 54 1912 12675
[901 8580 169 1913 11740

Die Devisenbestände der Reichsbank betrugen:
1907 25,8 Millionen M
IQI1 142,3 # »
{912 49,1 “Ya ”
[912 140,2 ” ;

Im Jahre 1912 hat, seit 1004 wieder zum ersten Male, die Reichsbank
 die Zusammensetzung ihres Bestandes an Auslandwechseln bekannt
gegeben und damit einen wertvollen Anhalt für’ die Beurteilung ihrer
Devisenpolitik geboten, Es waren vorhanden; Wechsel
mit einem Werte von
1,56 Mil. M,
6,10 »” ”
65,72 »
58,49
21,02
15,54
478
9,64
22 x
6,86 „ x»
Insgesamt 140,24 Mil. M.

ö

g) Goldankäufe und Goldpolitik?).
Nach $&amp;amp; 14 des Bankgesetzes ist die Reichsbank verpflichtet, Barrenzold
 zum festen Satze von 2784 M für das Kilogramm fein gegen ihre

1) S, Band I. S, 137, u. 166 £,
        <pb n="83" />
        Noten umzutauschen, Diese Bestimmung ist eine Ergänzung zu Art. 12
des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873, wonach Privatpersonen das Recht
verliehen wird, auf denjenigen Münzstätten, die sich zur Ausprägung auf
Reichsrechnung bereit erklärt haben, Zwanzigmarkstücke für ihre Rechaung
 ausprägen zu lassen, soweit diese Münzstätten nicht für das Reich
beschäftigt sind.
Die Währungspolitik der Reichsbank hat in den letzten Jahren
insofern eine wesentliche Änderung erfahren, als sie nicht nur ihren
Bestand in fremden Valuten wesentlich vermehrt hat, sondern auch in
hohem Maße darauf Bedacht war, ihren Goldbestand zu erhöhen.
Die auf Vermehrung der Metalldeckung gerichtete Politik der Reichsbank
 bewirkte ein Heraufsetzen des Goldpunktes für den Import von
Gold aus England nach Deutschland!). So wird gelegentlich der Import
von vollwichtigen Sovereigns aus englischen Kolonien, infolge des dem Arbiirageur
 gewährten Vorschusses für die Reisedauer, — bei der Reichsdank
 bis zu 3 Monaten (s. Band I S. 169) — sogar schon zur ungetähren.
 theoretischen Münzparität der Landesmünze, d. h. zum Vistakurse
von 20.43 ermöglicht. Nicht unwesentlich ist aber die durch die Wechselkurse
 zum Ausdruck gebrachte Konstellation der Zahlungsbilanz Deutschlands,
Die zur Unterstützung des Goldimportes durch die Reichsbank
gebrachten Opfer, die je nach Umständen jährlich einige hunderttausend
Mark betragen, sind im Interesse der Aufrechterhaltung und des Schutzes
der deutschen Währung unbedingt erforderlich. Im anderen Zusammenhange
 wird darauf noch zurückzukommen sein.
Unbedingt zuzustimmen ist Loewenherz?), wenn er sagt, daß eine
umfassende Stützung der Reichsbank durch die anderen Banken und
Bankiers geeignet ist, „eine wirksame Korrektur der Zahlumgsbilanz in
ihren sämtlichen Einzelheiten herbeizuführen und dadurch den Status des
Zentralnoteninstituts in jeder Weise, auch ‘hinsichtlich seines Goldhestandes,
 zu kräftigen.“
In Goldbarren und ausländischen Goldmünzen waren vorhanden
 am I. Januar 10913 337,334 Mill. M.
angekauft wurden für 317,450 »
654,784
Davon sind ausgeprägt oder verkauft 225,865
so daß im Bestande verblieben 428,919
I S. John R. Loewenherz in der Frankf, Ztg. vom 17. August 1913,
N A. a O0.
        <pb n="84" />
        Das Gold hatte einen Wert von 428,659 Mill. M
mithin ergab sich ein Verlust von 0,260 „ »
Dadurch, daß alles zu monetären Zwecken bestimmte Gold bei der
Reichsbank verkauft und alles zur Versendung gelangende Edelmetall
schließlich aus ihren Kellern genommen wird, übt die Reichsbank eine
weitgehende Kontrolle über den Goldmarkt aus.

h) Effekten- und Kommissionsgeschäfte.

Ankauf, Verwaltung und Aufbewahrung von Wertpapieren.
Die Reichsbank besorgt, wie jede Privatbank, den kommissionsweisen
An- und Verkauf von Wertpapieren, wenn der ungefähre Betrag gezahlt,
bezw. wenn beim Verkauf die Effekten gleichzeitig eingeliefert werden.
Auf Wunsch nimmt sie die gekauften‘ Effekten, wie auch andere Wertpapiere
 und Wertgegenstände, in Verwahrung und Verwaltung ($ 13, 8
BG.). Die Bank unterscheidet: „Verschlossene Denositen“ und „Offene
Depots von Wertpapieren“.
Die Aufbewahrung verschlossener Depositen übernehmen die
Reichshauptbank, sämtliche Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen
sowie die mit zwei Beamten besetzten Reichsbanknebenstellen, soweit deren
vorhandener Raum es gestattet. Sie müssen mit dem Vor- und Zunamen,
bezw. der Firma des Niederlegers deutlich bezeichnet und dergestalt verschlossen
 und versiegelt sein, daß sie ohne Verletzung der Siegel nicht
geöffnet werden können. Für jedes Depositum haftet die Reichsbank bis
zum Betrage von 5000 M, wenn es nicht zu einem höheren Wert versichert
 ist, Die Gebühr hierfür ist 0,25 M für jedes angefangene 1000
des über 5000 M hinaus angegebenen Mehrwertes, Das jährliche Lagergeld
 beträgt je nach Umfang und Gewicht 10, 20 oder 30 M.
Die Stückzahl der verschlossenen Depositen betrug am Ende des Jahres
1876 2120. Bis 1894 war sie auf 7558 angewachsen. In den nächsten
Jahren erfolgte eine Abnahme; am I. Januar 1901 war die Zahl auf 7110
zesunken. Bankerotte: und Depotunterschlagungen, die bei einigen großen
Bankfirmen vorgekommen waren, hatten zur Folge, daß am Schluß des
Jahres 1901 7345 verschlossene Depositen vorhanden waren. Bis zum
I. Januar 1908 war ihre Zahl wieder auf 6072 zurückgegangen, und
am 1. Januar 1914 betrug sie nur noch 4542. Das Publikum schenkt
den großen Privatbanken wieder das gleiche Vertrauen, wie der Reichsbank,
 und da die Gebühren bei jenen niedriger, die Formalitäten ein-71
        <pb n="85" />
        facher sind, auch von den Safes-Anlagen viel Gebrauch gemacht wird, so
’st der Rückgang dieses Geschäftszweiges der Reichsbank erklärlich,
Im Gegensatz zu den verschlossenen Depositen werden offene Depots
 nur bei der Reichshauptbank in Berlin in Verwahrung genommen.
Diese Beschränkung ist hauptsächlich erfolgt, weil mit der Verwahrung
gleichzeitig eine Verwaltung verknüpft ist, die ein größeres geschultes
Personal erfordert, das man an den kleineren Anstalten nicht halten
kann ?).
Die Zahlung der fälligen Zinsen erfolgt in Berlin bei dem Kontor
für Wertpapiere oder auf Wunsch auch bei einer von dem Hinterleger
bezeichneten Zweiganstalt der Reichsbank oder durch die Post. Kupons
ausländischer Wertpapiere werden auf Wunsch in natura ausgehändigt.
Die Kontrolle auf Verlosung, Zuzahlung, Ausübung des Bezugssechts
 usw. findet auf Grund der Nummernbücher, nicht der Effekten,
statt. Für den durch Übersehen entstehenden Schaden haften der Bank
die mit der Kontrolle betrauten Beamten, die dafür eine Pauschalsumme
erhalten.
Die Gebühren, die die Reichsbank für Aufbewahrung und Verwaltung
offener Depots berechnet, betragen pro Jahr !/, % 0, für im Auslande ausgestellte
 Papiere 3° d. h. also M 0,50, bezw. M 0,75 für je angefangene
 1000 M des Nennwertes der Papiere, mindestens aber 2 M,
bei den im Auslande ausgestellten Papieren. mindestens 3 M für jeden
Depotschein, Die Gebühren sind also erheblich höher als bei Privatinstituten,
 die durchschnittlich %,9—*/,9 %0o pro Jahr berechnen.
Die Zahl der offenen Depots ist, hauptsächlich wohl weil die Gedühren
 erheblich höher sind als bei den großen Kreditbanken, die die
gleiche Sicherheit wie die Reichsbank gewähren, in den letzten Jahren
zurückgegangen. Es waren vorhanden an offenen Depots:
Ende 1910 278509
„191% 274774
1912 272248
1913 269839

In den letzten 10 Jahren wurden jährlich zirka je 3000 Depots mehr
zurückgenommen als eingeliefert.
Mündeldepots, d. h. Wertpapiere, die zu dem Vermögen eines
Mündels gehören und der Aufsicht des Vormundschaftsgerichtes unter-1)

 Über Organisation, Kontrolle usw. s. Band I, S. 519,
        <pb n="86" />
        liegen (&amp;amp; 1814 BGB.), werden bei sämtlichen Reichsbankhauptstellen und
Reichsbankstellen, sowie bei den Nebenstellen mit unbeschränktem Giroverkehr
 zur Verwahrung angenommen, sofern deren Einlieferung ohne
Zinsscheine, aber mit dem Talon erfolgt. Derartige Depots waren bei den
Bankanstalten Ende 1910—1913: 1620, 1786, 1850, 1925 Stück vorhanden,

Die Zahl der verschiedenen Effektengattungen betrug Ende 1913
4998. Hierauf sind im Laufe des Jahres 1913 an Zinsen, bezw. Gewinnanteilen
 125,16 Millionen M eingezogen. An Gebühren für die Depots
und für die An- und Verkäufe von Wertpapieren hat die Reichsbank
1913 2,05 Millionen M vereinnahmt, .
Einziehung von Wechseln, Schecks, Anweisungen usw. Neben
den Kreditgeschäften spielen bei den Banken eine nicht unwesentliche
Rolle die sog. indifferenten Geschäfte, d. h. Geschäfte, bei denen
es sich weder um eine Kreditnahme noch um eine. Kreditgewährung
handelt. Bei der Reichsbank kommt in dieser Beziehung neben dem
kommissionsweisen An- und Verkauf von Wertpapieren das Inkassogeschäft
 in Betracht, Wechsel, Anweisungen und Schecks auf inländische
Bankhäuser, die spätestens nach 14 Tagen an einem Bankplatz zahlbar
sind, nehmen die Bankanstalten von Personen und Firmen, die zu ihrem
Geschäftskreis gehören, zur Einziehung an, Da die Gebühren erheblich
 höher als bei den anderen Banken sind, ist dieser Geschäftszweig
der Reichsbank zu immer geringerer Bedeutung gelangt. Solche „Auftragspapiere“,
 zu denen auch gekündigte Wertpapiere gehören, wurden 1913
60381 Stück im Betrage von 122,72 Mill. M eingezogen. Die Gebühren
der Reichsbank hierfür betrugen 50700 M.
Bürgschaftsleistung. Auf Grund eines mit dem Königl. Preußischen
Finanzministerium getroffenen Abkommens hat die Reichsbank für gestundete
 Zoll- und Holzkredite gegen bei ihr hinterlegte lombardfähige
 Sicherheiten im Jahre 1913 für 4,24 Millionen M Bürgschaften
 geleistet, von denen am Jahresschluß noch für 2.26 Millionen M
n Kraft waren.
Hypotheken-Zahlungsverkehr, Seit dem ı. Februar 1908 ist bei
der Reichshauptbank, den Reichsbankhauptstellen, den Reichsbankstellen
und den von mindestens zwei Beamten verwalteten Reichsbanknebenstellen
 ein Hypotheken-Zahlungsverkehr eingeführt worden. Die Reichsbank
 nimmt Hypotheken-Dokumente aller Art, die Zug um Zug gegen
Zahlung an einen anderen ausgeliefert werden. sollen, zu getreuer Hand

73
        <pb n="87" />
        entgegen, bewahrt sie bis zum Zahlungstage auf, gibt dem anderen Geilegenheit
 zur Prüfung der Dokumente und händigt sie dann gegen Empfang
 der Zahlung aus. Voraussetzung ist, daß die Zahlung durch Giroüberweisung
 zwischen zwei Kontoinhabern oder aus dem Giroguthaben
eines Kontoinhabers. oder zur Gutschrift auf das Girokonto eines Kontoinhabers
 erfolgt. Als Gebühr erhebt die Reichsbank von dem Einlieferer
 der Dokumente M 0.10 von jedem angefangenen Tausend des
Betrages der gegen Aushändigung der Dokumente zu leistenden Zahlung,
mindestens aber 2 und höchstens 20 M.

5. Die deutschen Privatnotenbanken unter dem Bankgesetz von 1875.
a) Die 88 42, 43 und 44 des Bankgesetzes. ;
Vor Erlaß des Bankgesetzes vom 14. März 1875 gab es in Deutsch-‚and
 33 Notenbanken, die unter den verschiedensten Bedingungen konzessioniert
 waren und voneinander wesentlich abweichende Statuten ‘hatten.
Die immer mehr durchdringende Erkenntnis, daß eine Notenbank höhere
Aufgaben zu erfüllen habe als privaten Kreditansprüchen zu genügen und
hohe Dividenden und Tantiemen zu zahlen, daß sie vor allem den Geldumlauf
 regulieren und die Währung des Landes schützen müsse —
diese Erkenntnis führte dazu, daß man die vielgepriesene „Bankfreiheit“,
die ja durch das Banknotensperrgesetz schon sehr eingeschränkt war,
endlich aufgab und darnach strebte, das deutsche Notenbankwesen einheitlich
 zu gestalten.
Um dieses Ziel zu erreichen, wäre es entschieden das Einfachste gewesen,
die Privilegien der bestehenden Privatnotenbanken ohne weiteres aufzuheben.
 Infolge des privatrechtlichen Charakters der Notenprivilegien und
des Widerspruchs der beteiligten Regierungen war es aber nicht möglich,
in die „wohlerworbenen Rechte“ einzugreifen.‘ Man entschloß sich vielmehr
 zu einem etwas verwickelten System, dem der Charakter eines freiwilligen
 Zwanges innewohnte, hoffend, daß nach einer Reihe von Jahren,
auf Grund der gewonnenen Erfahrungen, eine einheitliche Regelung leichter
von statten gehen werde. Man ließ die Privatnotenbanken einstweilen bestehen,
 beschränkte aber ihren Wirkungskreis auf das Gebiet desjenigen
Staates, der ihnen das Privileg erteilt hatte. Außerhalb dieses Territoriums
 war es ihnen verboten, Bankgeschäfte durch Zweiganstalten zu betreiben
 oder durch Agenten für ihre Rechnung betreiben zu lassen, oder
als Gesellschafter an Bankhäusern sich zu beteiligen ($ 42 BG.), und
71
        <pb n="88" />
        außerhalb dieses Territoriums durften ihre Noten zu Zahlungen nicht gebraucht
 werden ($ 43 BG.).
Die Beschränkung des Notenumlaufs auf den engen Bezirk mußte dazu
führen, daß die Noten nach ganz kurzer Zeit wieder zur Bank zurück-3trömten,
 während es doch im Interesse der Bank, die mit dem zinslosen
 Gelde arbeiten wollte, liegen mußte, daß die Noten möglichst
lange im Verkehr blieben, bis sie an die Ausgabestelle zur Einlösung
zurückgelangten.
Für die damals bestehenden 33 Notenbanken war die Einschränkung
des Notenumlaufs ein schwerer Schlag. Sie hatten nur die Wahl, entweder
 auf ihr Privileg, das ihnen mancherlei Verpflichtungen auferlegte,
ohne ihnen aber in Zukunft entsprechende Einnahmen zu verheißen, zu
verzichten oder sich freiwillig den beschränkenden, tiefeingreifenden
 Bestimmungen des 8 44 des Bankgesetzes zu unterwerfen.
 Taten sie dies, so besaßen ihre Noten nach wie vor im ganzen
Reichsgebiet Umlaufsfähigkeit,
Der $ 44 trifft hinsichtlich des Geschäftskreises, der Notendeckung, der Ein
neitlichkeit des Notenumlaufs usw. folgende Bestimmungen:
I, Die Betriebsmittel dürfen nur in ganz bestimmter Weise (siehe $ 13 des
BG.) angelegt werden.
2, Von dem 4'/4°% des Grundkapitals übersteigenden Reingewinn müssen jährlich
 mindestens 20%, so lange zu Ansammlung eines Reservefonds zurückgelegt
 werden, als derselbe nicht ein Viertel des Grundkapitals beträgt,
3. Die im Umlauf befindlichen Noten müssen mindestens zu einem Drittel durch
Reichskassenscheine, Metallgeld oder Goldbarren, der Rest durch gute, höchstens
2och drei Monate laufende Wechsel gedeckt sein.
4- Die Noten müssen bei einer Stelle in Berlin oder Frankfurt a. M. gegen
gursfähiges deutsches Geld eingelöst werden?!).
5. Die Bank muß alle deutschen Banknoten, deren Umlauf im gesamten Reichsgebiete
 gestattet ist, an ihrem Sitze, sowie bei denjenigen ihrer Zweiganstalten,
Welche in Städten von mehr als 80000 Einwohnern ihren Sitz haben, zu ihrem
vollen Nennwerte in Zahlung nehmen, so lange die Bank, welche solche Noten
ausgegeben hat, ihre Noten pünktlich einlöst.
6. Die Bank muß auf jedes Widerspruchsrecht, welches ihr konzessionsmäßig
 in gewisser Beziehung zusteht, verzichten,
7. Die Bank willigt ein, daß ihre Befugnis zur Ausgabe von Banknoten

*) Demzufolge werden ohne irgend welchen Abzug eingelöst die Noten
der Sächsischen Bank zu Dresden bei dem Bankhause S. Bleichröder in Berlin,
der Bayerischen Notenbank 0
der Württembergischen Notenbank } bei der Frankfurter Bank in Frankfurt a, M,
der Badischen Notenbank
        <pb n="89" />
        zuerst zum I, Januar 1891, alsdann von 10 zu 10 Jahren nach vorausgegangener
einjähriger Kündigung ohne irgend welche Entschädigung aufgehoben
werden kann.
Diejenigen Banken, die den Nachweis lieferten, daß der Betrag der
nach ihrem Statut oder Privileg ihnen gestatteten Notenausgabe auf die
Höhe ihres am ı. Januar 1874 eingezahlten Grundkapitals beschränkt
wäre, erhielten gewisse Erleichterungen hinsichtlich des zu bildenden Reservefonds
 und der Beleihungsbestimmungen. Vor allem aber war ihnen
ohne weiteres gestattet, im gesamten Reichsgebiete Bankgeschäfte durch
Zweiganstalten und Agenturen zu treiben, während für die Banken, die
ihre Notenausgabe nicht eingeschränkt hatten, es eines Antrages bei der
zuständigen. Landesregierung und der Zustimmung des Bundesrates bedurfte.
Nach dem Gesetz von 1875 gab es nun 4 Kategorien von Notenbanken:
:, Banken, die sich den einschränkenden Bestimmungen des $ 44
nicht unterworfen hatten und deren Noten infolgedessen nur im
Gebiete des Staates, der der Bank das Notenprivileg erteilt hatte,
zirkulieren durften;
Banken, die sich diesen Bestimmungen unterworfen hatten, und
deren Noten daher in ganz Deutschland umlaufen durften;
Banken, die außerdem noch den Nachweis eines eingeschränkten
Notenumlaufs erbracht hatten, und denen infolgedessen gewisse
Erleichterungen zugestanden waren;
4. die Reichsbank.
Der Reichsbank waren einige besondere Privilegien erteilt: Sie ist von
der staatlichen Einkommen- und Gewerbesteuer (nicht aber auch von
kommunalen und staatlichen Steuern auf anderen Objekte, z. B. Grundund
 Gebäudesteuern) befreit; ihr wachsen die Kontingente der auf ihr
Notenrecht verzichtenden Privatnotenbanken zu; sie ist berechtigt, ohne
gerichtliche Mitwirkung die im Lombardverkehr nicht eingelösten Pfänder
zu veräußern!)., Kommen die Noten der Reichsbank an eine andere
Notenbank, so dürfen sie von dieser, im Gegensatz zu den Noten der
anderen Banken ($ 44, 5 des BG.), weiter in Zahlung gegeben werden.
Dadurch, daß die Bestimmungen des passiven Notenschubs — die
Reichsbank selbst ist verpflichtet, aktiven Notenschub auszuüben — für
die Reichsbank nicht gelten, halten sich ihre Noten länger als die der
anderen Banken im Verkehr.

,

1) Auch der Badischen Bank sind seitens ihrer Regierung Konzessionen in
dieser Beziehung gemacht wordem

6
        <pb n="90" />
        b) Der steuerfreie Notenumlauf. Verringerung der
Notenbanken.
Nach 8 9 des BG. haben Banken, deren Notenumlauf ihren Barvorrat
und das ihnen zugewiesene Kontingent übersteigt, von dem Überschuß
eine Steuer von 5%, d. h. da viermal im Monat Ausweise zu erfolgen
haben, von 5/3%% pro Berichtswoche an die Reichskasse zu entrichten.
Der steuerfreie Umlauf metallisch ungedeckter Noten, wurde für sämtliche
 Notenbanken auf 385 Millionen M bemessen und wie folgt verteilt:
Ungedeckter Notenumlauf M
{. Reichsbank. , . 00.0.0... 0.0 + vs o + 250000000
2. Ritterschaftl. Privatbank in Pommern (Stettin) 1222000
3. Städtische Bank in Breslau ,‚ . . . . . + 1283000
4. Bank des Berliner Kassenvereins , . .. 963 000
5. Kölnische Bank, 2. .0.0.0.0.0 1, + + + [2515000
6. Magdeburger Privat-Bank. . . . 1173000
7. Danziger Privat-Aktienbank , . .. 1272000
8, Provinzial-Aktienbank d. Großherzogtums Posen 1206000
9. Kommunalständische Bank für die preußische
Oberlausitz (Görlitz) . . -
10, Hannoversche Bank, . . 0. 0.00.0000 44
II, Landgräfl, hessische konzessionierte Landesbank
12. Frankfurter Bank „, . ..
L3. Bayerische Banken . . .
14. Sächsische Bank zu Dresden
I5. Leipziger Bank . . ..
16. Leipziger Kassenverein .
17. Chemnitzer Stadtbank , . .
18, Württembergische Notenbank
{Q. Badische Bank . . ..
20. Bank für Süddeutschland .
21, Rostocker Bank . . .
22, Weimarische Bank, . .
23. Oldenburgische Landesbank
24. Braunschweigische Bank , . . .-25.
 Mitteldeutsche Kreditbank in Meiningen
26. Privatbank zu Gotha , . . . .
27. Anhalt-Dessauische Landesbank . .
28. Thüringische Bank (Sondershausen)
CN
30. Niedersächsische Bank (Bückeburg)
31. Lübecker Privatbank . . . .
32. Kommerzbank in Lübeck ,
32. Bremer Bank. “..

1307 000
5000000
159000
10.000000
32 000 000
16771000
5348000
1440000
441000
[0000000
[0000000
0000000
[155000
[971000
1881000
2829000
3187000
[344000
935 000
:658000
1651000
594 000
300 000
959000
; % 8 4500000
Zusammen 385000000
        <pb n="91" />
        Den Löwenanteil erhielt also die Reichsbank mit 250 Millionen M,
An zweiter Stelle rangierte das Noteninstitut in Bayern. Dort hatte seit
1834 die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank in München das
Notenmonopol — bis zu 12 Millionen Gulden durfte sie Noten ausgeben
 —, das sie durch Vertrag vom 20, März 1875 der von ihr als
Noteninstitut gegründeten Bayerischen Notenbank überließ, die sich den
Bestimmungen des $ 44 unterworfen hat,
Sofort nach Bekanntwerden des Bankgesetzes hielt es eine Anzahl
Notenbanken für das Beste, auf das Notenrecht zu verzichten.
Unterwerfen wir uns, 'so sagten sie sich, den fakultativen Vorschriften
des 8 44 des BG, nicht, so würden bei dem Kleinen Geltungsgebiete
unsere Noten so rasch zurückströmen, daß unser Notenemissionsrecht
ülusorisch würde. Die Mehrzahl der Notenbanken erwog daher nur,
ob der Nutzen aus dem Notenprivileg für sie voraussichtlich größer
sein werde als der Gewinn aus anderen Geschäften, die sie nun aufgeben
 mußten, oder ob es nicht für sie besser sei, wenn sie auf ihr
Notenprivileg überhaupt verzichteten und dafür andere Geschäftszweige
weiter ausbauten.
Auf Grund dieser Erwägungen verzichteten noch im Jahre 1875 13 Notenbanken
 auf ihr Privileg, unter ihnen auch die Leipziger Bank, die 1901
ein so unrühmliches Ende genommen hat, und die Bank des Berliner
Kassen - Vereins in Berlin, 2 weitere Noteninstitute, die Landgräflich
hessische konzessionierte Landesbank in Homburg und die Rostocker
Bank, folgten bald. 1877 war die Zahl der Privatnotenbanken von 32
‘ausschließlich der Reichsbank) auf 17 zurückgegangen.
Die noch weiter bestehenden Notenbanken hatten sich den Bestimnungen
 des $ 44 unterworfen, mit Ausnahme der Braunschweigischen
Bank'), die fürchtete, durch Aufgabe des Kontokorrentgeschäftes und
der Beschränkungen im Kreditverkehr große Einbuße zu erleiden. Die
Umlaufsfähigkeit ihrer Noten war daher auf das Herzogtum Braunschweig
oeschränkt, Die Bank verzichtete auch dann noch nicht auf ihr bis
1952 Jaufendes Privileg, als die Reichspost sich weigerte, ihre Noten anzunehmen,
 und als die Reichsbank erklärte, sie werde keinen Wechsel

7) Auch die Rostocker Bank, die in hohem Maße das Hypothekengeschäft
betrieb, hatte sich anfangs den Beschränkungen nicht unterwerfen wollen. Als die
mecklenburgische Regierung den öffentlichen Kassen die Annahme ihrer Noten
antersagte und deren Umlaufsfähigkeit dadurch noch weiter vermindert wurde,
verzichtete sie (1877) auf das Notenprivileg.
78
        <pb n="92" />
        diskontieren, der ein Giro der Braunschweigischen Bank trage — eine
Maßregel, die, als sie die beabsichtigte Wirkung nicht erzielte, 1876 bereits
 wieder aufgehoben wurde?).
In dem Jahrzehnt von 1877—1886 trat keine Änderung in der Zahl
der Privatnotenbanken ein. Manche Banken, die infolge des beschränkten
Geschäftskreises und des geringen Gewinnes aus dem Notenemissionsrechte
sich schlecht rentierten, hatten es bitter bereut, nicht 1876 bereits auf
Jas Notenrecht verzichtet zu haben. Der Entschluß hierzu wurde immer
schwerer, Nutzbringende Geschäfte hatten sie aufgeben müssen. Ihre
Kunden hatten inzwischen neue Verbindungen angeknüpft, und die Erfahrung
 sagte ihnen, daß es für sie nicht leicht sein werde, wieder „ins
Geschäft hineinzukommen“, .
Von 1886—18093 verringerte sich die Zahl der Privatnotenbanken von
17 auf 7: Die Kölnische Privatbank und der Leipziger Kassenverein
hatten infolge des schlechten Geschäftsganges liquidiert. Die Commerzbank
in Lübeck, die Hannoversche Bank und die Bremer Bank hatten frei.
willig auf ihr Privileg verzichtet, Vier preußische Notenbanken: der Danziger
 Privat - Aktienbank, der Provinzialaktienbank des Großherzogtums
Posen, der Magdeburger Privatbank und der Städtischen Bank in Breslau,
sowie einem sächsischen Noteninstitut: der Chemnitzer Stadtbank, wurde
las abgelaufene Privileg seitens der betr. Regierungen nicht wieder eraeuert,

Das mit dem 1. Januar 1876 in Kraft getretene Bankgesetz vom
14. März 1875 sollte zunächst für einen Zeitraum von 15 Jahren Gelung
 haben, d, h. zum 1. Januar 1891 konnte der Reichsbank sowohl
wie den dem Bankgesetz unterworfenen Privatnotenbanken — also nicht
auch der Braunschweigischen Bank — das Notenprivileg gekündigt werden.
Dies geschah jedoch nicht. Abgesehen davon, daß durch Gesetz vom
(8. Dezember 1889 der Anteil des Reiches am Gewinn der Bank etwas
arhöht wurde, traten Änderungen in der Notengesetzgebung nicht ein.
Einschneidende Änderungen, nicht nur für die Reichsbank, sondem
auch für die Privatnotenbanken, brachte hingegen die Novelle vom
7. Juni 1899.
In stärkerem Maße noch als bei der ersten Erneuerung des Bankzesetzes
 ertönte der Ruf nach „einer einheitlichen Banknote für ganz

1) Beschränkt auf das Königreich Sachsen war auch die Umlaufsfähigkeit der
Noten der Landständischen Bank in Bautzen. Die Noten dieser Bank waren
aber in das Kontingent nicht einbegriffen. -

J
        <pb n="93" />
        Deutschland“ oder, was dasselbe ist, nach „Abschaffung der Privatnotenbanken“.
 Da aber Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Hessen
zroßen Wert auf die Erhaltung ihrer Noteninstitute legten und diesen
Wunsch auch kraft ihrer Stimmenzahl im Bundesrat durchzusetzen in
der Lage waren, kam es zu solchen radikalen Änderungen nicht.
Um aber zu verhüten, daß die Privatnotenbanken, wie sie es häufig
zetan hatten, auch weiterhin die Diskontpolitik der Reichsbank störten,
'ndem sie Wechsel zu einem niedrigeren Satze als diese ankauften, schlug
der Regierungsentwurf von 1899 vor, die Privatnotenbanken zu verpflichten,
 nicht unter dem Satze der Reichsbank zu diskontieren, Im
Gesetz wurde diese Vorschrift etwas gemildert: Die Privatnotenbanken
mußten sich bis zum 1. Dezember 1899 verpflichten, vom ı. Jan. 1901 ab
nicht unter dem gemäß $ 15 des BG. öffentlich bekannt gemachten Prozentsatze
 der Reichsbank zu diskontieren, sobald dieser Satz 4°[{ erreicht
oder übersteigt. Beträgt der Diskont weniger als 4°, und diskontiert auch
die Reichsbank noch zu einem geringeren Satze, so ist es den Privatnotenbanken
 gestattet, 1% unter diesem Satz, sonst 1)", unter dem
»ffiziellen Satze zu diskontieren.
Die neben der Braunschweigischen Bank — diese kam nicht in Beiracht,
 da sie sich den beschränkenden Bestimmungen des $ 43 des BG,
nicht unterworfen hatte — noch bestehenden 6 Privatnotenbanken hatten
aun die Wahl, sich diesen, ihren Geschäftskreis weiter einengenden Bestimmungen
 zu unterwerfen oder ihr Notenrecht aufzugeben. Sie fügten
sich zunächst diesen Bestimmungen.
Im März 1901 aber verzichtete die letzte preußische Privatnotenbank,
die Frankfurter Bank, und im April 1902 die Bank für Süddeutschland
auf ihr Notenrecht. Die Frankfurter Bank widmete sich hauptsächlich dem
soliden Depositengeschäft und der Verwaltung und Aufbewahrung von
Wertpapieren, während die Bank für Süddeutschland in die Bank für
Handel und Industrie aufging. 1905 gab auch die Braunschweigische
Bank das Notenrecht, aus dem sie keinen allzu großen. Nutzen gezogen
hatte, auf und fusionierte mit der Braunschweigischen Kreditanstalt,
Was das Bankgesetz und die Novelle von 1899 bezweckt hatte, die
Zahl der Notenbanken in Deutschland herabzumindern, war erreicht
worden. Neben der Reichsbank bestehen heute nur noch 4 Noteninstitute,
Da im 3. Teil die Frage der Zweckmäßigkeit ihres Fortbestandes aufgeworfen
 werden wird, wollen wir sie im einzelnen betrachten.
        <pb n="94" />
        c) Geschäftspolitik der deutschen Privatnotenbanken.
Die Bayerische Notenbank!) trat am 3. November 1875, also
fast gleichzeitig mit der Reichsbank, ins Leben. Da sie die letzte der
Notenbanken war, so konnte man die anderweits gesammelten Erfahrungen
Dereits in ihrem Statut und dem von der Regierung mit der Bank abgeschlossenen
 Vertrage verwenden. Hiernach war die Bank verpflichtet,
sich allen in $ 44 angegebenen Bestimmungen des Bankgesetzes zu unterwerfen.
 Verboten war ihr, ohne Zustimmung der bayerischen Staatsregierung
auf ihre Befugnis zur Ausgabe von Banknoten ganz oder teilweise zu
verzichten oder wegen einer derartigen Verzichtleistung mit einer anderen
Bank eine Vereinbarung abzuschließen.
Die Bank eröffnete ihren Betrieb mit 6 Filialen und 28 Agenturen.
Durch dieses weit verzweigte Filialnetz, den Umfang des steuerfreien
Notenkontingents, die Höhe ihres Stammkapitals (15 Millionen M, auf die
50 %% eingezahlt wurden), und die Größe des ‘Geltungsgebietes ihrer Noten
hatte sie einen weiten Vorsprung vor der Mehrzahl der anderen Notendanken,
 Auch die Konkurrenz der Reichsbank, die am 1. Januar 1876
mit I Reichsbankhauptstelle, 2 Reichsbankstellen und 8 Reichsbanknebenstellen
 in Bayern ihren Einzug gehalten hatte, brauchte sie nicht zu
fürchten, sondern sie betrachtete sich vielmehr als eine Ergänzung dieses
Instituts. Die Reichsbank als Zentralbank des Reiches durfte vor allem
in der ersten Zeit ihren Verwaltungsapparat nicht derart belasten, daß sie
auch an den kleinsten Orten Filialen eröffnete, sie konnte weiter auch
in der Kreditgewährung nicht so weit gehen als die Bayerische Notenbank,
 die die Verhältnisse besser zu überschauen vermochte.
So war für beide Banken ein Wirkungskreis vorhanden: Die Reichsbank
 schloß die bedeutenden Industrie- und Handelsplätze Bayerns dem
nationalen Kreditmarkt an, und der Wunsch, Vorteile, die sie gewährte,
zu erlangen, war noch größer als der Partikularismus des bayerischen
Volkes?), Die Bayerische Notenbank erleichterte den Zahlungsverkehr
innerhalb Bayerns und hatte sich als Aufgabe gestellt, den lokalen Kredit
zu individualisieren und als Mittelglied zwischen Reichsbank und offenem
Geldmarkt zu dienen®).

1) 5. a. Carl Heil, Die Reichsbank und die Bayerische Notenbank in ihrer
gegenseitigen Entwickelung. Leipzig 1900.
*) S. Carl Heil, a. a. O0, S. 15.
®) S. den Geschäftsbericht der Bank von 1886,
65 Obst, Bankpolitik,

Yı
        <pb n="95" />
        Wie die Reichsbank die Aufgabe hat, die Zahlungsausgleichungen im
Reich, so hat die Bayerische Notenbank die Aufgabe, die Zahlungsausgleichungen
 innerhalb der Landesgrenzen zu erleichtern, Dies geschieht
in erster Linie durch den Giroverkehr, den beide Institute in hohem
Maße pflegen. Im Gegensatz zur Reichsbank gewährt die Bayerische
Notenbank, wie auch die anderen deutschen Notenbanken, für die Giroguthaben
 bis zu einer bestimmten Höhe eine Verzinsung. Beträgt sie auch
nur 1%, so bietet sie doch immerhin einen gewissen Anreiz zur Deponierung
 zeitweise nicht benötigter Gelder.
Die Bank besitzt neben der Hauptbank in München 6 Filialen und
79 Agenturen. Auf alle diese Orte kauft sie Wechsel zu ihrem Banksatz,
ohne Berechnung von Inkassospesen. Diese Agenturen liegen in den
Händen von gut situierten, an Ort und Stelle ansässigen Bankiers, die
für ihre Bemühungen eine nach einer bestimmten Skala gleichmäßig festgesetzte
 Provision erhalten. Die Agenturinhaber versehen die für Rechnung
 der Bayerischen Notenbank gekauften Wechsel mit ihrem Giro und
senden sie an die übergeordnete Filiale. Werden die Wechsel vom Verzäufer
 an die vorgesetzte Bankanstalt, von der. die Stelle ressortiert, giriert
— mit einer Anzahl Firmen bestehen diesbezügliche Vereinbarungen —,
so haften die Agenturinhaber nicht.
Durch 847, 3 des BG. ist die Maximalsumme des Notenumlaufs
der Bayerischen Notenbank auf 70 Millionen M festgesetzt worden. Ob
man diesen Betrag für das bisher noch wenig entwickelte bayerische
Notenbankwesen für ausreichend gehalten, oder ob man damit verhindern
wollte, daß die Bank zu mächtig und eine zu große Konkurrenz für die
Reichsbank werden würde, mag dahingestellt bleiben. Im ersten Jahre
ihres Bestehens betrug der Notenumlauf schon bis zu 67,2, 1877 bis zu
67,8 Millionen M, in den nächsten Jahren schwankt er zwischen 60 bis
57 Millionen M. Das steuerfreie Notenkontingent der Bank wurde auf
32 Millionen M festgesetzt.
Die Sächsische Bank‘), die 1865 zum Zweck der „Betreibung von
Bankgeschäften“ errichtet wurde, erhielt das Recht der unbeschränkten
Notenausgabe auf die Dauer von 25 Jahren. Durch spätere Dekrete wurde
die Frist verlängert, Da sich die Bank den Bestimmungen des $ 44 des
BG. unterworfen hatte, so hätte eine Kündigung bereits per I. Januar 1901
erfolgen können.
1) 5. a. Hans Lewin, Die Sächsische Bank 1865—-1911..Ein Beitrag zur
Notenbankfrage in Deutschland, Berlin 1914,
&amp;gt;
        <pb n="96" />
        Die Zentrale ist Dresden. Die Bank besitzt 8 Filialen und 236 Sog.
Pariplätze im Königreich Sachsen und in den benachbarten thüringischen
Fürstentümern. Auf diese 245 Plätze kauft die Bank Wechsel al pari an,
d. h. sie berechnet nur den Diskont, keine Einzugsprovision, und leistet
dadurch dem sächsischen Handel und der sächsischen Industrie große
Dienste, Trotz der Menge der Wechsel, die ihr zuströmen, findet sie im
Diskontgeschäft nur einen mäßigen Gewinn, profitiert aber indirekt, indem
sie sich durch das Diskont- und Einzugsgeschäft auch für ihre anderen
Geschäftszweige eine Klientele heranzieht. Ihr Wechselbestand setzte sich
am Ende des Jahres 1913 folgendermaßen zusammen:
in Tausend M
Wechsel auf Dresden. ... . . . . 5499
„ die Filialplätze der Bank . 37625
„ »„ die Pariplätze der Bank . 12797
„„ andere deutsche Plätze „+ 4949
Insgesamt 60870
Die Sächsische Bank darf zwar — ein Privileg, das sonst nur die
Reichsbank besitzt — unbegrenzt Noten ausgeben, sofern die durch das
Bankgesetz vorgeschriebene Deckung vorhanden ist. Da aber ihr steuer-[reies
 Notenkontingent auf 16771000 M festgesetzt worden war — für
die 4 sächsischen Notenbanken insgesamt war es 187 5 auf 24 Millionen M
bemessen worden —, So ist die Unbegrenztheit der Notenausgabe für
die Bank ein Geschenk, mit dem sie recht wenig anfangen kann. Ihr
durchschnittlicher Notenumlauf betrug in den letzten Jahren nur 45 Millionen
 M, Um berechtigten Kreditansprüchen genügen zu können, muß
sie sich daher noch auf andere Weise Mittel zu verschaffen suchen. Sie
iut es hauptsächlich durch Annahme von Depositen. die zum Teil an
sine Kündigungsfrist gebunden sind,
Am 31. Dezember 1913 hatte die Bank 4178 Konten mit einem Guthaben
 von 14794000 M. Davon waren
9639000 M
(536000 „
1641000 „ &amp;gt; u »
1007000 202009 6 8 »
971000 „ Gerichtsdepositen „ I

j;5

1%) Bei Abhebung von mehr als 5000 M bedarf es in der Regel einer achtägigen,
 bei Abhebung von mehr als 10000 M einer halbmonatlichen Kündigung.

1}

33
        <pb n="97" />
        Die Württembergische Notenbank!) ist durch Gesetz vom
24. Juli 1871 errichtet zum Zweck des Betriebes „einer dem 8 44 des
Bankgesetzes vom 14. März 1875 und dem Artikel 7 $$ 2 und 3 der
Novelle vom 7. Juni 1899 unterworfenen Privatnotenbank“. Das Kapital
oeträgt 9 Millionen M.
Der Gesamtbetrag der auszugebenden Banknoten darf das
Dreifache des eingezahlten und durch die Bilanz als noch vorhanden
nachgewiesenen Aktienkapitals, jedenfalls aber die Summe von 15 Millionen
 Gulden?) = 25714285 M nicht übersteigen, Die Befugnis zur
Notenausgabe kann durch Beschluß der Württembergischen Landesregierung,
 oder des Bundesrates des Deutschen Reiches, nach vorausgegangener
einjähriger Ankündigung aufgehoben werden, ohne daß der Bank irgendwelche
 Entschädigung zusteht.
Die Bank hat ihren Sitz in Stuttgart und unterhält in Württemberg
70 Agentur- und 23 Pariplätze,
Wie die Bayerische Notenbank, pflegt auch sie insbesondere den Giroverkehr.
 Die Vorteile, an 71 Plätzen des Landes Ein- und Auszahlungen
kostenfrei bewirken zu können, werden immer mehr anerkannt. Der
Umsatz auf dem verzinslichen Girokonto hat sich im Jahre 1913, verglichen
 mit 1908, verdoppelt, verglichen mit 1907, verdreifacht, und verglichen
 mit 1885, verhundertfacht.
Der Diskontverkehr, der seit 1901, nach Inkrafttreten der Novelle
von 1899, von 105 auf 75 Millionen M zurückgegangen war, hat 1907
wieder die Höhe von 100,6 Mill. erreicht und betrug 1913 107 Mill. M.
Die Bank befriedigt in hohem Maße die Kreditbedürfnisse des Mitteland
 Kleinstandes,
Recht charakteristisch ist die seit 1901 erfolgte Zunahme der Lombarddarlehen,
 bei deren Zinsfußfestsetzung die Bank, im Gegensatz
zum Diskontsatz bei Wechselankäufen, an keinerlei gesetzliche Vorschriften
gebunden war. Es wurden Lombarddarlehen erteilt:
im Jahre 1899 2.8 Villionen M

1 S. a. Berthold Breslauer, Die Notenbanken in Württemberg. Leipzig
L903,
%) Bis Ende 1874 erfolgte die Rechnung in Gulden.
        <pb n="98" />
        Die Badische Bank!) wurde auf die Dauer von 50 Jahren am
25. März 1870 mit einem Kapital von 9 Millionen M errichtet. Das
Kontingent wurde auf 10 Millionen, der Gesamtbetrag der auszugebenden
Noten auf 27 Millionen M bemessen, Die Bank hat ihren Sitz in Mannheim
 und unterhält nur eine einzige Filiale, in Karlsruhe. Während die
anderen noch heute bestehenden 3 Notenbanken eifrigst bestrebt waren,
sich durch Errichtung von Filialen, Agenturen und Pariplätzen einen
Wirkungskreis zu schaffen, und, indem sie die kleinen und kleinsten
Stätten des Verkehrs aufgesucht haben, eine gewisse Ergänzung der Reichsbank
 bildeten, ließ die Badische Bank gewissermaßen die Geschäfte an
sich herantreten, Die Reichsbank, die erst 6 Jahre später im Badenlande
ihren Einzug hielt, hat heute eine Hauptstelle in Mannheim, von der 2
Nebenstellen, eine Stelle in Karlsruhe, von der 7 Nebenstellen, und eine
Stelle in Freiburg i. B., von der 6 Nebenstellen abhängig sind. Eine
Ausdehnung der Badischen Bank wäre also sehr wohl möglich gewesen.
Allyzemeine Übersicht über die deutschen Notenbanken?).

Reichsbank
Bayerische Notenbank '
Sächsische Bank
Württembergische Notenbank]
Badische Bank

Errichtet!

1876
1875
1865
(851
8

Aktien- | Reserve-Xapital
 fonds

in Milkionen M

Dr

74:479
3,7509
B, 100
1,625
2,260

Maximal- | Steuerfreies
summe des Noten-Notenumlaufs]
 kontingent
in Millionen M

unbegrenzt!“ 50 bzw. 750
79 22
anbegrenzt! 106,771
25,714285 10
27 10

Gewinnbeteiligung des Staates: Außer der Notensteuer, die ans
Reich fließt, haben die Notenbanken von ihrem jährlichen Gewinn eine
Abgabe an den Staat, der ihnen das Notenrecht verliehen hat, zu entrichten,

Die Reichsbank ist verpflichtet, an Preußen bis zum Jahre 1925
°ine jährliche Abgabe von 1865730 M zu zahlen. Das Reich erhält,
nachdem die Aktionäre eine Vorzugsdividende vou 31/2 °o empfangen
haben, 3%, des dann noch verbleibenden Reingewinnes. Jedoch werden
seit 1911 von dem nach Zahlung von 3!/,% Dividende übrig bleiben-')S.

 a. Josef Ruby, Die Badische Bank. Karlsruhe 1911,
*) Eine vergleichende Übersicht über die früheren Jahre bringen in ihren
Jahresberichten nur die Reichsbank und die Württembergische Notenbank, Es
wäre sehr erwünscht, wenn auch die anderen deutschen Notenbanken dies täten,
85
        <pb n="99" />
        den Betrage 10°, dem Reservefonds zugeschrieben, die je zur Hälfte auf
Anteilseigner und Reich entfallen. Infolgedessen hatte die Bank ans Reich
zu zahlen:

I911: 14863513 M
1912: 21774645 »
1913: 31020555 »
Summa 67658713 M, d.h. im Durchschnitt 22552904 M.

Die Bayerische Notenbank muß, so lange ihr Notenausgaberecht
besteht, von dem Reingewinn, der sich ergibt, nachdem sie auf ihr
Grundkapital von 7!/, Millionen M 41%, Dividende verteilt und die notwendigen
 Rücklagen gemacht hat, den festen Betrag von 53150 M
jährlich an die Staatskasse abführen. Sollte in einem Jahre der Überschuß
über den vorbezeichneten Reingewinn zur Erfüllung der bedungenen
Leistung nicht ausreichen, so muß die Summe aus dem Überschuß der
nächstfolgenden Jahre, und ist auch dies nicht möglich, bei der Liquidation
 der Bank aus dem Reservefonds gedeckt werden. Da der Ertrag
des Instituts günstig war, so erhielt der Staat in jedem der drei letzten
Jahre 53150 M.
Die Sächsische Bank hat Abgaben an den Staat von ihrem Reingewinn
 nicht zu leisten.
Bei der Württembergischen Notenbank erhalten die Aktionäre
vom Gewinn zunächst eine Dividende von 4'/,°, dann kommen 20°
in den Reservefonds, bis dieser 25° des Grundkapitals beträgt. Aus dem
Überschuß dürfen höchstens 20°, für die den Beamten der Bank vom Aufsichtsrat
 vertragsmäßig zugesicherten Tantiemen verwendet und die Dividende
 bis zu 5%, ergänzt werden. Von dem alsdann noch verbleibenden
Rest hat die Bank, so lange sie sich im Besitz der Befugnis zur Notenausgabe
 befindet, 33!/,° dem Staat zu zahlen. Dessen Gewinnanteil betrug
 auf Grund dieser Bestimmungen für
1911: 35833 M
[912: 50258
913: 101700 „
Summa 187791 M, d.h. im Durchschnitt 62597 M.

Vom Reingewinn der Badischen Bank erhalten zunächst die Aktionäre
4°lo Dividende. Von dem noch verbleibenden Gewinn können bis zu
25° für Tantiemen. verwendet und die Dividende bis zu 5° des Grundkapitals
 erhöht werden. Von dem nun noch vorhandenen Rest entfällt auf
26
        <pb n="100" />
        die Staatskasse 1),, auf die Aktionäre */,. Auf Grund dessen erhielt der
Staat für: 1011: 29656 M.
1912: 45882 „
1913: 99241 »
Summa 174779 M, d. h. im Durchschnitt 58 260 M.

Durchschnittlicher Notenumlauf.
in 1000 M
Reichsbank 1911: 1663615 M
1912: 1781999 „
913: 1958173 »
Insgesamt 5403787 M,im Durchschnitt 1801 262 M.
Bayerische Notenbank 1911: 63972 M
1912: 63957 »
1913: 63061
Insgesamt 191890 M; im Durchschnitt 63963 M.
Sächsische Bank 1911: 142145 M
912: 47025
1913: 42145 »
Insgesamt 131315 M, im Durchschnitt 43772 M.
Württemb. Notenbank 1911: 21119 M
{Q12: 21780
1913: 20026
Insgesamt 63825 M, im Durchschnitt 21275 M.
Badische Bank ı911: 19478 M
1912: 20460 „
1913: 19840 , .
Insgesamt 59778 M, im Durchschnitt 19926 M.
Der durchschnittliche Notenumlauf der 4 Privatnotenbanken zusammen
betrug also 148936000 M, d.h. noch nicht den 12. Teil des Notenumlaufs
 der Reichsbank,
Notensteuer wurde gezahlt von der
Reichsbank Bayer. Notenbk. Sächs, Bank Württ., Notenbk, Bad. Bank
in 1000 M
IQ11:. 2734 30 „16
1912: 4627 33 36
1913: 3674 2 „2?
.3Jahr. 11035 00 6 TU
.1Jahre 3678

4
        <pb n="101" />
        Die 4 Privatnotenbanken zahlten also im Durchschnitt der 3 letzten
Jahre zusammen jährlich knapp 50000 M, die Reichsbank 3678000 M
Notensteuer an das Reich, d. h. etwa 74 mal soviel, wie die 4 Privatnotenbanken
 zusammen.

Wechselankäufe (einschließlich Devisen) im Jahre:
in 1000 M
Reichsbank Bayer, Notenbk. Sächs, Bank Württ. Notenbk. Bad. Bank
1911: 12247295 366085 538433 141592 154290
1912: 13476808 381.683 548 565 153437 163469
[913: 12572586 331733 490871 138627 167466
Wechselbestände (einschließlich Devisen) am Ende des Jahres:
in 1000 M
Reichsbank Bayer. Notenbk, Sächs. Bank Württ.Notenbk. Bad. Bank
1911: 1799287 47958 77082 20476 19257
1912: 2036916 48291 70643 23494 23493
(913: 1407860 40263 60870 18917 18512
Lombardbestände am Ende des Jahres:
in 1000 M
Reichsbank Bayer. Notenbk. Sächs, Bank Württ.Notenbk. Bad. Bank
IQ911: 117243 4012 11456 9914 10259
1912: 176704 3031 9684 8089 8436
t013: 94472 2562 30754 12598 12901

Umsätze auf Girokonto (auf einer Seite) im Jahre:
in 1000 M
Reichsbank Bayer, Notenbk. Sächs. Bank Württ.Notenbk, Bad, Bank
1911:169470201 1455725 1207948 82231) werden
1912:186143840 428787 1402542 90041) nicht ver-1913:190160413
 380320 1387765 92662) öffentlicht
Guthaben auf Girokonto am Ende des Jahres:
in 1000 M
Reichsbank Bayer. Notenbk. Sächs, Bank Württ. Notenbk, Bad. Bank?)
1911: 535978 4253 17779 12984 11607
1912: 558496 3457 15627 14873 12815
[Q913: 605140 3345 13588 13307 12435

1) An Provisionen aus diesem Verkehr wurden 1011 1600, 1912 2000 und
1913 2100 M vereinnahmt,
?) Die Badische Bank veröffentlicht in ihrer Bilanz Giro-, Depositen- und
Kontokorrentguthaben in einem einzigen Posten,
38
        <pb n="102" />
        Depositenguthaben am Ende des Jahres:
in 1000 M
Reichsbank Bayer. Notenbk. Sächs, Bank Württ. Notenbk. Bad. Bank!)
1911: 554 I 14384 15
1912: 393 I 13800 43
1913: 386 ° 14794 47
Bei der nach Vorschrift des $ 44 Absatz 4 errichteten Einlösungstelle
in Frankfurt a. M. wurden von den eigenen Noten eingelöst
in 1000 M
Bayer. Notenbk, Bad. Bank
L9117 3913 4395 Die Sächsische Bank und die Württem-[Q12:
 4495 4585 bergische Notenbank veröffentlichen
[Q913: 4260 4210 nicht die diesbezüglichen Ziffern.

Bei den Kassen der Bayerischen Notenbank gingen Noten anderer

Privatnotenbanken ein

in 1000 M ‘
1911: 5257
1912: 5075
1013: 4712
mit denen gemäß $ 44 Absatz s verfahren wurde. -

7. Das Notenbankwesen in den deutschen Schutzgebieten.
a) Die Kaiserliche Verordnung, betreffend die Ausgabe von
Banknoten in den deutschen Schutzgebieten.
Die Bestimmungen des Bankgesetzes von 1875 finden auf die deutschen
 Schutzgebiete keine Anweridung. Nach der Kaiserlichen Ver-.
ordnung vom 30, Oktober 1904 kann die Befugnis zur Ausgabe von
Banknoten in den Schutzgebieten nur durch eine vom Reichskanzler
zu erteilende Konzession erworben werden. Diese hat Bestimmungen zu
irefen über die Stückelung, die Einlösung und Einziehung der Bankaoten,
 über die Deckung des Notenumlaufs, über den Geschäftskreis und
die Publikationsverpflichtung der mit der Befugnis der Notenausgabe auszustattenden
 Bank, über die Beteiligung des Schutzgebietsfiskus am Reinzewinn
 der Bank, über die Rechte der Aufsichtsbehörde, sowie über alle
anderen Punkte, deren Regelung im Interesse der Sicherung des Notenumlaufs
 und des Geldverkehrs erforderlich erscheint.

') Die Badische Bank veröffentlicht in ihrer Bilanz Giro-, Depositen- und
Kontokorrentguthaben in einem einzigen Posten,
        <pb n="103" />
        Praktische Anwendung hat diese Verordnung gefunden, indem am
(5. Januar 1905 der Deutsch-Ostafrikanischen Bank und am
3, Juni 1906 der Deutsch-Asiatischen Bank das Notenrecht verliehen
 wurde.

b) Die Noten der Deutsch-Ostafrikanischen Bank.
Als das Reich durch Vertrag die Verwaltung der größten unserer
Kolonien von der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft übernommen
hatte, verblieb dieser das Recht, Kupfer- und Silbermünzen zu prägen.
Die von ihr ausgegebenen Silberrupien hatten den Feingehalt der indischen
 Rupien, die nebenbei noch im Lande kursierten, deren freie Prägung
jedoch seit 1893 von der indischen Regierung verboten war.
„Ein unterwertiges Geld aber“, so heißt es in der Denkschrift über
die Neuordnung des Münzwesens des Deutsch-Ostafrikanischen Schutzgebietes
 vom 19. April 1904, „für dessen den Metallwert übersteigenden
Kurswert niemand eine Verantwortlichkeit hat und eine Sicherheit gewährt,
 ist ein Unding.“ Nachdem 1902 die Gesellschaft auf ihre Prägerecht
 verzichtet hatte, war die Möglichkeit für eine Neuordnung des
Münzwesens gegeben. Die Rupie wurde als Münzeinheit beibehalten, ihr
aber der feste Wert von 1ll M beigelegt. Die Silbermünzen haben unbeschränkte
 Zahlungskraft, Kupfermünzen bis zu zwei Rupien. Weiter
sind die öffentlichen Kassen des Schutzgebietes verpflichtet, deutsche
20 M-Stücke zum Werte von 15 Rupien in Zahlung zu nehmen. Zur
Ergänzung des Metallgeldes sollen Noten dienen.
Am 6. Januar 1905 wurde die Deutsch-Ostafrikanische Bank
auf Grund des $ ır des Schutzgebietsgesetzes im Form einer Kolonialgesellschaft
 errichtet. Als Zweck der Gesellschaft ist im $ 2 ihrer Satzungen
 bezeichnet, „den Geldumlauf und die Zahlungsausgleichungen in
Deutsch-Ostafrika sowie den Geldverkehr dieses Schutzgebietes mit Deutschland
 und dem Auslande zu regeln und zu erleichtern, ferner Bankgeschäfte,
 einschließlich der Notenausgabe. nach Maßgabe der ihr erteilten
Konzession zu betreiben.“ ;
Die Gesellschaft hat ihren Sitz und allgemeinen Gerichtsstand in Berlin,
Sie ist berechtigt, überall im deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiete, sowie
 mit Zustimmung des Reichskanzlers in anderen Territorien, Zweiganstalten
 oder Agenturen zu errichten. Der Reichskanzler kann im Falle
eines vorhandenen. Bedürfnisses die Errichtung von Zweiganstalten an
zrößeren Plätzen des Schutzgebietes anordnen, Die Hauptkasse be-9)
        <pb n="104" />
        findet sich in Daressalam, Zweiganstalten und Agenturen an den bedeutenden
 Küstenplätzen des ostafrikanischen Schutzgebietes,
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2 Millionen M (= 11,
Millionen Rupien), eingeteilt in‘ 4000 Anteile von je 500.M, auf die jedoch
 bis jetzt nur 25°, eingezahlt sind. Sollte die Hauptversammlung
einmal den Beschluß fassen, das Grundkapital über den Betrag von 10
Millionen M zu erhöhen, so muß die Genehmigung des Reichskanzlers
eingeholt werden,
Die Bank hat das Recht, nach Bedürfnis ihres Verkehrs auf Rupien
lautende Noten bis zum dreifachen Betrage des eingezahlten, Grundkapitals
 auszugeben. Die Noten dürfen nur auf Beträge von 5,. 10, 20,
50, 100 Rupien oder ein Vielfaches von 100 Rupien lauten — 500-Rupiennoten
 sind erst seit 1913 im Umlauf — und müssen im Schutzgebiet
 ausgestellt werden. en
Am 31. Dezember 1913 waren im Umlauf:
Rp. 190860 in 5-Rupien-Noten
328380 „ 10-»
 1338300 „ 50-„
 1619200 ,, 100-„265000
 „ 500-Rp.
 3741740
Was die Notendeckung 'anbelangt, so besteht die Vorschrift, daß
die Bank für den Betrag der im Umlauf befindlichen Noten mindestens
ein Drittel in deutsch-ostafrikanischen Landessilbermünzen, in indischen
Rupien, in Reichsgoldmünzen, in fremden Goldmünzen, in Reichskassenscheinen
 oder in Reichsbanknoten in ihren Kassen im ostafrikanischen
Schutzgebiet als Deckung bereithalten muß. Der Rest — hierin ist ihr
ein freierer Spielraum als den deutschen Notenbanken gelassen —
soll durch Wechsel und wechselähnliche Papiere, die eine Verfallzeit von
höchstens 6 Monaten haben, oder durch Guthaben bei der Reichsbank,
der Seehandlung oder anderen, vom Reichskanzler zugelassenen Banken
gedeckt sein.
Die Gesellschaft ist verpflichtet, ihre Noten dem Inhaber gegen
Münzen, die im Oostafrikanischen Schutzgebiet als gesetzliches Zahlungsmittel
 anerkannt sind, einzulösen, und zwar bei ihrer Hauptkasse in
Daressalam sofort auf Präsentation, : bei ihren Zweiganstalten, soweit es
deren Barbestände und Geldbedürfnisse gestatten. Haben die Filialen
bares Geld in ihrer Kasse, brauchen sie es aber für andere Zwecke, so

QI
        <pb n="105" />
        sind sie zur Einlösung der Noten nicht genötigt, Weiter ist die Gesellschaft
 verpflichtet, ihre Noten bei allen ihren Anstalten zum Nennwert
in Zahlung zu nehmen.
5°% Notensteuer ist an den Fiskus des deutsch - ostafrikanischen
Schutzgebietes zu zahlen, wenn der Notenumlauf den doppelten Betrag
des Barvorrates überschreitet, mit der Einschränkung, daß Steuer nur von
dem Betrage berechnet wird, der die Summe von 500000 Rupien übersteigt.
 Die Feststellung der Steuer erfolgt, im Gegensatz zu den Bestimmungen
 des deutschen Bankgesetzes, nur einmal monatlich. Betrachten
wir die, Berechnung an einem Beispiel:
Am 20. eines Monats — der Notenumlauf von diesem Tage ist für
die vorgeschriebenen Nachweisungen zugrunde zu legen — betrug, nehmen
wir an, der Kassenbestand 1505 000 Rupien.
Noten liefen um . . . . . 2058000 Rupien
steuerfrei waren. . . . . . 2010000 m
mithin steuerpflichtig . , . 48000 Rupien
Es wären also (5, °) Notensteuer) 200 Rupien zu zahlen‘).
Wie 3 der deutschen Privatnotenbanken, muß auch die Deutsch-Ostafrikanische
 Bank, wenn der Gewinn eine bestimmte Höhe erreicht hat,
sine Abgabe an den Staat entrichten, Nachdem die statutenmäßig festgesetzten
 Summen an den Reservefonds und den Verwaltungsrat abgeführt
 sind und die Anteilseigner eine Dividende bis zu 5° des eingezahlten
 Grundkapitals erhalten haben, wird der etwa noch verbleibende
Rest hälftig an die Anteilseigner und den Landesfiskus des deutsch-ostafrikanischen
 Schutzgebietes geteilt ?).
Die Bestimmungen hinsichtlich der Aufhebung und des Erwerbes
der Bank seitens des deutsch-ostafrikanischen Landesfiskus
sind denen des 8 41 des Bankgesetzes nachgebildet.

1) In ihrem Jahresbericht für 1913 schreibt die Bank: „Im Frühjahr des Berichtsjahres
 trat eine empfindliche Knappheit an Silberrupien ein; unserer Zweigniederlassung
 in Daressalam gelang es infolgedessen nicht, die erforderliche Deckung
von 50% für die ausgegebenen Noten zu beschaffen. Für die Monate März bis Sep-;‚ember
 hatten wir daher Notensteuer zu zahlen, die sich laut Bilanz auf M 14.185,77
beläuft. Um dem Mangel an Silberrupien zu begegnen, wurden vom Kaiserlichen
Gouvernement starke Neuprägungen vorgenommen, Unsere Zweigniederlassung in
Daressalam konnte infolgedessen‘ im Oktober genügend Silber an sich ziehen und
für den Rest des Jahres die Notensteuer vermeiden.“
%) Für das Jahr 1913 betrug der Gewinnanteil des Landesfiskus 45005 M.
        <pb n="106" />
        Neben dem Recht der Notenausgabe besitzt die Bank auch die Pflicht,
den Rupienkurs zu regulieren. Sie stellt bei ihrer Geschäftsstelle in
Berlin Schecks in Höhe von 5000 Rupien und darüber auf Daressalam
aus zu einem Kurse, der 134,25 nicht übersteigt, und sie verabfolgt in
Daressalam Schecks auf Berlin, sobald die Rupien zu einem Kurse von
132,50 angeboten werden, Der Rupienkurs wird sich infolgedessen stets
zwischen 132,50 und 134,25 halten. Die Bank hat weiter die Verpflichtung
 übernommen, ohne Entgelt für Rechnung des Gouvernements Zah-‚ungen
 anzunehmen und bis auf Höhe des Gouvernementsguthabens zu
‚eisten und. den Geldverkehr zwischen dem Gouvernement und der Lezationskasse
 in Berlin auf Grundlage des Kurses: 100 M == 75 Rupien
’rovisionsfrei zu bewirken.

c) Das Notenrecht der Deutsch-Asiatischen Bank im
Deutschen Kiautschougebiete und in China,
Der 1889 in Shanghai errichteten Deutsch-Asiatischen Bank — gegenwärtiges
 Kapital 7,5 Millionen Shanghai-Taels — wurde am 8. Juni 1906
(im August 1913 wurden die Konzessionsbedingungen geändert) auf die
Dauer von 15 Jahren die Befugnis verliehen, Banknoten durch ihre im
Deutschen Schutzgebiete Kiautschou und in China befindlichen Niederlassungen
 auszugeben:
1. Die Banknoten werden in Abschnitten von 1, 5, IO, 25, 50 zu
{00, 200 und 500 mexikanische Dollars und von I, 5, 10, 20, 50,
100 und 500 Taels ausgestellt.
Um der Bank eine Anpassung an die anders gearteten kolonialen
Verhältnisse zu ermöglichen, ist ihr Geschäftskreis nicht ganz so eng, wie
bei den anderen deutschen Notenbanken gezogen. Sie darf Wechsel und
wechselähnliche Papiere mit einer Laufzeit bis zu sechs Monaten diskontieren.
 Diese Papiere brauchen nur 2 gute Unterschriften zu tragen,
und die 2. Unterschrift kann sogar durch bestimmte Garantien (Beigabe
der Seeverschiffungspapiere derjenigen Waren, auf deren Valuta der
Wechsel gezogen ist) ersetzt werden. Weiter ist die Bank berechtigt, mit
Genehmigung des Reichskanzlers sich bis zu 1, ihres Grundkapitals an
Unternehmungen mit gleichartigen Betriebsvorschriften zu beteiligen.
2. Als Dollar im Sinne dieser Konzession gilt die unter dem Namen
„Mexikanischer Dollar“. umlaufende Handelsmünze mit einem Feingehalt
von 902,7 Tausendteilen und einem Gewicht von 27,073 g. Als Tael

33
        <pb n="107" />
        zilt die bei Ausgabe der Banknoten am Ausgabeort gültige gleichnamige
Werteinheit der chinesischen Silberwährung.
3. Die Bank ist verpflichtet, ihre Banknoten an allen ihren Kassen bei
Vorzeigung einzulösen, und zwar an den Ausgabeplätzen jederzeit zum
Nennwert, bei den übrigen Niederlassungen, soweit es deren Barbestände
und Geldbedürfnisse gestatten, zum jeweiligen Wechselkurse. Die Bank
muß weiter ihre Noten jederzeit bei den Ausgabeplätzen zum Nennwert,
bei den übrigen Niederlassungen zum jeweiligen Wechselkurse in Zahlung
aehmen. Ein gewisses Risiko geht sie insofern ein, als sie bei einer
etwaigen Änderung der Währung in China oder in dem deutschen Schutzgebiete
 Nachteile erleiden kann).
Eine Maximalsumme*der auszugebenden Banknoten ist nicht festgesetzt,
 eine Deckung in Metall, Banknoten, Wechseln usw., wie sie
das deutsche Bankgesetz und das Statut der Deutsch-Ostafrikanischen
Bank verlangt, nicht vorgeschrieben ?).
Als Sicherheit für die ausgegebenen Noten dienen Bürgschaften, Wertpapiere
 oder Hypotheken, Die Bürgschaftsleistung erfolgt durch
Übergabe von Sichtwechseln auf die Deutsche Bank, die Diskontogesellschaft,
 die Berliner Handels-Gesellschaft, die Bank für Handel und Industrie
auf die Firmen Mendelssohn &amp;amp; Co. oder S. Bleichröder, Die Wechsel
müssen auf mindestens 100000 M lauten, von der Deutsch-Asiatischen
Bank ausgestellt und von dem betreffenden Bürgen akzeptiert sein. Bei
Berechnung der Sicherheit erfolgt die Umrechnung von Taels in Dollars
nach dem Verhältnis 72:100, von Reichswährung in Dollars alljährlich
nach dem Durchschnittskurs des vorangegangenen Jahres. Behufs Ersparung
 des Wechselstempels kann die Bürgschaft auch durch Übergabe
schriftlicher Bürgschaftserklärungen der genannten Bürgen erfolgen.
Ein steuerfreier Notenbetrag existiert nicht, sondern es ist auf den

1) Der Ende November 1912 erfolgte Zusammenbruch der Indian Spezie Bank
hat auf dem Silbermarkt große Unruhe hervorgerufen, und nur die Übernahme
der Bestände der falliten Bank durch ein unter Führung englischer Banken stehendes
 Syndikat bewahrte den Markt vor Schlimmerem. Die Kurse bewegten
sich im Jahre 1913 innerhalb folgender Grenzen:
8. Januar 295/d 2/1014 d = M 2.95 '%
26, März 261/,8 für die Stan- } 2/6%/, = „ 2.62 |
2. Dezember 2515/,, ( dard-Unze } 2/7 = 2.64°h |
31. Dezember 26%, 2/7 Ua = 2.60%
% Die im Jahre 1910 errichtete Hypothekenabteilung ist von dem anderen
Bankgeschäft vollkommen getrennt.
34

für einen
Shanghai-Tael
        <pb n="108" />
        Jahresdurchschnitt des täglichen Notenumlaufs eine Steuer von 1°% ans
Reich zu entrichten.
Mit der Ausgabe der Banknoten ist in Tsingtau im Juni, an den anderen
 Plätzen Chinas im November 1957 begonnen worden, Ihre Aufnahme
 seitens der chinesischen Kaufmannschaft und des Publikums gestaltete
 sich, dem Geschäftsbericht der Deutsch-Asiatischen Bank zufolge,
derart günstig, daß am 31. Dezember 1907 bereits 448000 Taels in
Dollar- und Taelnoten im Umlauf waren. Die Noten sollen sogar in
Tsingtau und Shantung von den Chinesen mit Prämien gehandelt werden.
Ende 1913 betrug der Notenumlauf 25950968 Taels in Dollar- und
Taelbanknoten!).
Die Befugnis zur Notenausgabe geht verloren: durch Ablauf der
Zeitdauer, für die sie erteilt ist, durch Verzicht, und im Falle des Konkurses
 durch Eröffnung des Verfahrens gegen die Bank. ;
Die Banknotenausgabe im Deutschen Kiautschougebiet und in China
ist, wie aus dem Vorstehenden hervorgeht, ganz eigenartig geregelt, Klingen
die diesbezüglichen Bestimmungen in Deutsch-Ostafrika stark an das
deutsche Bankgesetz von 1875 an, so sind ‘hinsichtlich der Deckung dem
Noteninstitut in Asien Erleichterungen gewährt, wie sie keine andere
deutsche Notenbank besitzt: keine Maximalhöhe der auszugebenden Noten
st vorgeschrieben, keine Bardeckung der Noten wird gefordert. Es ist
damit ein Notensystem geschaffen, das in keins der bestehenden 4 Systeme,
 die noch zu behandeln sind, hineinpaßt.
Da sich der Notenumlauf aller Wahrscheinlichkeit nach in sehr mäßigen
Grenzen halten wird, und von den drei in den Konzessionsbestimmungen
angegebenen Sicherheitsleistungen — Stellung von Bürgen, Hinterlegung
von Wertpapieren oder von Hypotheken — nur die erste angewendet
worden ist, und da diese Bürgen allererste deutsche Bankhäuser sind, so
brauchen hinsichtlich der Sicherheit der Noten Bedenken nicht gehegt
zu werden.

IL Die Österreichisch-ungarische Bank.

1. Entstehung und Entwickelung.
Vorgängerin der Österreichisch-ungarischen Bank war die ÖsterreicChische
 Nationalbank, die im Jahre 1816 aus folgenden Erwägungen
heraus errichtet worden war: „Die gewaltsamen Erschütterungen, die in
?) Eine Spezifikation ist im Jahresbericht nicht gegeben.
        <pb n="109" />
        den letztverflossenen 25 Jahren Europa zerrissen, haben Uns seit dem
Anfang Unserer Regierung in eine Reihe schwerer Kriege verwickelt, bei
welchen die Erhaltung und Selbständigkeit der Monarchie, alles, was Rezenten
 und Völkern am teuersten sein muß, gefährdet war. Wir konnten
und durften Unsern Völkern keine Anstrengung ersparen“,
Während in Deutschland, England und Frankreich neben dem Zentralnoteninstitut
 noch mehrere andere Notenbanken im Lande bestanden
haben, war in Österreich-Ungarn die privilegierte Nationalbank von vornherein
 das einzige zur‘ Notenausgabe berechtigte Institut. Das Kapital
ler Bank bestand aus 50000 Aktien, für deren jede ein Betrag von
2000 fl. in Papiergeld und 200 fl. in Konventionalmünze erlegt werden
mußte, Ihre Hauptaufgabe sollte sein, „die Regelmäßigkeit in dem zerrütteten
 Geldwesen wieder herzustellen“, und dies sollte zunächst durch
Beseitigung des damaligen österreichischen Staatspapiergeldes, das Zwangskurs
 und Zwangsumlauf besaß, geschehen. Es waren ca. 209 Millionen fl.
„Einlösungsscheine“ — im Gesetz „Wiener Währung“ genannt — und
470 Millionen fl. „Antizipationscheine“ im Umlauf. Beide Geldsorten
hatten Zwangskurs und unterlagen einem Disagio. Im Statut von 1818
bereits wurde jedoch unter den Geschäften der Bank die Einlösung der
Noten nicht mehr aufgeführt, sondern es hieß hinfort, „über Geschäfte,
welche die Bank für die Staatsverwaltung übernimmt, ist zwischen dieser
und der Bankdirektion jedesmal ein eigenes Übereinkommen zu treffen“,
Das Diskontgeschäft war anfangs auf Wechsel, die auf Wien gezogen
 waren und auf mindestens 300 fl. lauteten, beschränkt. Darlehen
 wurden auf höchstens 3 Monate erteilt, Die von der Bank ausgegebenen
 Noten mußten statutengemäß bei Vorzeigung in Konventionalmünze
 umgetauscht werden,
Nach dem Statut von 1841 wurde die Direktion verpflichtet, die Maximalsumme
 der zu gewährenden Diskont. und Lombardkredite zu bestimmen.
 Auf Einhaltung dieser Summe achtete ein Hofkommissar, der
auch die Aufgabe hatte, „das Eskompte- und Darlehnsgeschäft in Absicht
auf die Zulässigkeit der eingereichten Effekten und auf die Unparteilichkeit
 des Verfahrens in der Kreditbewilligung zu überwachen“. Weiter
wurde 1841 der Bank das ausschließliche Recht der Notenausgabe
 im ganzen Umfang der Monarchie verliehen. Dagegen kam eine
/rühere Bestimmung, wonach an Orten, an denen die Bank Filialen besaß,
 andere Diskontobanken nicht errichtet werden durften, in Wegfall,
Das Girogeschäft, das die Bank seit 1842 pflegte, bestand haupt-
        <pb n="110" />
        sächlich darin, daß das Institut für ihre Kunden Wechsel einkassierte und
diese Beträge auszahlte, oder, seltener, auf ein anderes Konto übertrug.
Sroße Umsätze wurden daher nicht erzielt,
In eine äußerst bedrängte Lage geriet die Bank im Jahre 1848.
Ihr Kapital betrug damals 301, ihr Notenumlauf 219 Millionen fl. Die
Schuld des Staates, dem sie in kritischen Zeiten erhebliche Dienste geleistet
 hatte, war auf 150 Millionen fi. angewachsen. Infolge der Revolutiön.
 und des italienischen Krieges mußte sie im Frühjahr 1848 die
Einlösung ihrer Noten zunächst einschränken und nachher gänzlich
sinstellen, Nachdem 1855 ihr Kapital erhöht worden war, und nachdem
 der am 24. Januar 1857 zwischen Österreich umd den deutschen
Zollvereinsstaaten abgeschlossene Münzvertrag bestimmt hatte, daß keiner
der vertragschließenden Staaten berechtigt sei, Papiergeld mit. Zwangskurs
 auszugeben oder ausgeben zu lassen, wurden auch die Barzahlungen
der Bank wieder aufgenommen.
Einschneidende Änderungen brachte das Gesetz vom 27. Dezember
 1862, das am 6. Januar 1863 in Kraft getreten ist!). Das
Privileg wurde bis Ende 1876 erneuert, das Kapital auf 1101, Millionen
 fl. festgesetzt. Die Generalversammlung wählt aus ihrer Mitte auf
3 Jahre 14 Direktoren, die zusammen mit dem vom Kaiser ernannten
Gouverneur das Bankdirektorium bilden, dem die Verwaltung des
Bankvermögens obliegt. Aus ihrer Mitte wählt die Generalversammlung
ferner den „Zwölfer-Ausschuß“, der an den Sitzungen des Direktoriums,
 in denen über eine Diskontveränderung diskutiert wird. mit beratender
 Stimme teilnimmt,
Bis zum Ablauf des Privilegs besitzt die Bank das alleinige Recht,
„Anweisungen auf sich selbst, die unverzinslich und dem Überbringer auf
Verlangen zahlbar sind“, in Umlauf zu setzen, Von ihren Noten dürfen
bis zu 200 Millionen fl, mit statutenmäßig eskomptierten oder beliehenen
Effekten gedeckt sein. Für die über 200 Millionen fl. ausgegebenen
Noten muß jedoch Deckung in gesetzlichen Silbermünzen oder Silberbarren
 bis zu 14 des Metallvorrates, event. auch in Goldmünzen oder
Goldbarren vorhanden sein. Die Noten besitzen Zwangskurs, müssen
Aber von der Bank jederzeit zum vollen Nennwert gegen gesetzliche Silbernünzen
 eingelöst werden.
Die Geschäfte zwischen Staatsverwaltung und Bank werden erheblich

*) Siehe den Artikel „Österreichisch-ungarische Bank‘ von R. Zuckerkandl
m Handwörterbuch der Staatswissenschaften.

/ Obst, Bankpolitik,
        <pb n="111" />
        eingeschränkt: Nur die von der Finanzverwaltung eingereichten und den
Statuten sonst entsprechenden Wechsel soll die Bank in Zukunft diskontieren,
 im übrigen aber die Geschäfte des Staates nur kommissionsweise
besorgen.
1867 war der sog. Ausgleich zwischen Österreich und den Ländern
der ungarischen Krone abgeschlossen worden, Zu einer prinzipiellen Einizung
 hinsichtlich der Bankfrage gelangte man jedoch erst, nachdem die
Versuche der ungarischen Regierung, ein selbständiges ungarisches Noten-'nstitut
 zu gründen, zu keinem Ziel geführt hatten. Die langen Verhandlungen
 zwischen den Regierungen der beiden Reichshälften führten
schließlich zur Festsetzung eines Statuts, das die Zustimmung beider Volksvertretungen
 fand. Nachdem beide Länder verzichtet hatten, bis Ende
des Jahres 1887 eine selbständige Notenbank zu errichten, wurde die
Nationalbank in die Österreichisch-ungarische Bank umgewandelt.
Die gegenwärtige Ordnung der Bank, die dem dualistischen Prinzip in
weitgehender Weise Rechnung trägt, beruht auf dem Gesetz vom 8. August
1911, „betreffend die Verlängerung des Privilegiums der Österreichischungarischen
 Bank und des Münz- und Währungsvertrages, sowie die Ordnung
 der damit im Zusammenhange stehenden Angelegenheiten“, Nachdem
 die beiden Staaten der Monarchie von dem ihnen zustehenden und
gegenseitig anerkannten Rechte, selbständige Notenbanken zu errichten,
abermals keinen Gebrauch gemacht hatten, ist das Privileg der Bank bis
zum 31. Dezember 1917 verlängert worden.
2. Die gegenwärtige Organisation,
Die Österreichisch-ungarische Bank (Oszträk-magyar bank) ist eine Aktiengesellschaft,
 die ihre Tätigkeit in den im Reichsrat vertretenen Königreichen
und Ländern und in den Ländern der ungarischen Krone ausübt. Das
Kapital beträgt 210 Millionen K und ist in 150000 auf den Namen
jautende Aktien zu 1400 K eingeteilt. Eine Erhöhung oder Verminderung
des Kapitals kann nur mit Zustimmung der Generalversammlung und
Genehmigung der Gesetzgebungen beider Staatsgebiete der Monarchie
stattfinden,
Die Rechte, die den Aktionären in den Angelegenheiten der Bank
zustehen, werden im Namen der Gesamtheit der Aktionäre durch die
in der Regel im Februar stattfindende Generalversammlung ausgeübt.
An ihr dürfen nur österreichische oder ungarische Staatsangehörige, die
20 Aktien oder mehr besitzen, teilnehmen. Jedes Mitglied der General-38
        <pb n="112" />
        versammlung hat nur eine Stimme. Die Generalversammlungen werden
in Wien oder Budapest abgehalten, je nachdem die Mehrheit der Mitglieder
 aus Österreichischen oder ungarischen Staatsangehörigen besteht,
and sind bei Anwesenheit von 100 Aktionären beschlußfähig. Den Vorsitz
 führt der Gouverneur oder ein Vizegouverneur. Die Generalversammlung
 empfängt den Jahresbericht, genehmigt die Bilanz, erteilt Entlastung,
faßt Beschlüsse über das Ansuchen um Erneuerung des Privilegs oder
die vorzeitige Auflösung der Gesellschaft, über Statutenänderungen und
über Erhöhung, bezw. Verminderung des Stammkapitals, Sie wählt die
Generalräte und die Rechnungsrevisoren, Eine außerord entliche Generalversammlung
 muß auf Verlangen von 40 Mitgliedern einberufen
werden.
In der Verwaltung der Bank ist seit 1887 die bei dem staatsrechtichen
 Dualismus erforderliche Parität streng durchgeführt. Oberstes Verwaltungsorgan
 ist der Generalrat, Er besteht aus dem Gouverneur, dem
Österreichischen und dem ungarischen Vizegouverneur, den Stellvertretern
der Vizegouverneure und aus ı2 Generalräten.
Der Gouverneur wird auf gemeinsamen Vorschlag des österreichischen
and des ungarischen Finanzministers, der österreichische Vizegouverneur
 und sein Stellvertreter auf Vorschlag des Österreichischen, der
ungarische Vizegouverneur und sein Stellvertreter auf Vorschlag des
ungarischen Finanzministers vom Kaiser auf 5 Jahre ernannt. Von den
von der Generalversammlung auf 4 Jahre gewählten Generalräten
müssen 6 österreichische und 6 ungarische Staatsangehörige sein. Sie
haben bei Antritt ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit 25 Aktien der Bank zu
hinterlegen.
Der Generalrat vertritt die Bank nach außen und ist zu allen Verfügungen
 berechtigt, die nicht der Generalversammlung oder den Direktionen
 ausschließlich vorbehalten sind. Er leitet und überwacht die Verwaltung
 des Vermögens und den ganzen Geschäftsbetrieb der Bank, bestimmt
 die allgemeinen Grundsätze, erläßt die jeweilig nötigen besonderen
Weisungen für die gesamte Geschäftsführung und kontrolliert und sichert
deren Befolgung, ernennt den Generalsekretär, die Mitglieder der Geschäftsleitung
 und die leitenden Beamten der Bankanstalten und der Geschäftsabteilungen
 der Zentrale.
An der Spitze der gesamten Bank steht der Generalrat, an der Spitze
ler beiden Hauptanstalten in Wien und Budapest eine Direktion,
Diesen Direktionen steht das ausschließliche Recht zu, den Bankkredit

710
        <pb n="113" />
        im Diskont- und Lombardgeschäfte in dem betreffenden Staatsgebiete zu
bemessen, an ihnen hierzu geeignet erscheinenden Plätzen Banknebenstellen
 für das Diskontgeschäft zu errichten und aufzulösen, Zensoren zu
emennen und Personen und Firmen zu ermächtigen, den Bankkredit
auch im Korrespondenzwege zu benutzen,
Aus seiner Mitte wählt der Generalrat für die Dauer eines Geschäftsjahres
 ein Exekutivkomitee. Dieses besteht aus dem Gouverneur und
4 Mitgliedern des Generalrates und hat die hinsichtlich der Notenausgabe
 erlassenen Vorschriften zu überwachen und in dringenden Fällen
die erforderlichen Verfügungen zu treffen.
Ausführendes Organ aller Beschlüsse des Generalrates, an dessen
Sitzungen er mit beratender Stimme teilnimmt, ist der Generalsekretär.
 Er führt als oberster Beamter der Bank die Oberleitung sämtlicher
Geschäftszweige im Namen und unter Aufsicht des Generalrates und er-‘'8ßt
 unmittelbar, bezw. im Wege der Geschäftsleitung oder der Direktionen,
 auf Grund der vom Generalrate genehmigten Instruktionen alle
erforderlichen Weisungen an die Bankanstalten und sonstigen Organe der
Bank. Dem Gouverneur erstattet er täglich ausführlichen Bericht über
die Geschäftsbewegung, Betriebsmittel und Lage der Bank und läßt von
'hm alle dem Generalrate zu unterbreitenden. Anträge zeichnen,
Für die unmittelbare Geschäftsführung ist dem Generalsekretär die Geschäftsleitung
 als Beirat zur Seite gestellt. Sie besteht aus dem Generalsekretär
 als Vorsitzenden, dem Generalsekretär-Stellvertreter, den Oberbeamten
 des Generalsekretariats, dem Oberbuchhalter, den beiden Zentral-'nspektoren,
 den Vorständen der Hauptanstalten und dem Direktor der
Hypothekarkreditabteilung.
Da die Bank, wie jede andere Zentralnotenbank, in erster Linie öffentlichen
 Interessen zu dienen hat, muß die Staatsverwaltung auch in der
Lage sein, ihren Einfluß auf die Beschlüsse des Generalrates zu wahren.
Die Organe, durch die sich die beiden Staatsverwaltungen die Überzeugung
 verschaffen, daß die Bank Gesetzen und Statuten gemäß handelt
und nichts unternimmt, was dem Staatsinteresse zuwiderläuft, sind der
Kommissär der österreichischen und der Kommissär der unyarischen
 Regierung und deren Stellvertreter. Jeder von ihnen ist berechtigt,
 allen Sitzungen der Generalversammlung, des Generalrates, des
Exekutivkomitees und der sonstigen ständigen Komitees des Generalrates,
sowie der betreffenden Direktion mit beratender Stimme beizuwohnen,
und zu prüfen, ob die dort gefaßten Beschlüsse mit den Interessen des

“Cr
        <pb n="114" />
        betreffenden. Staatsgebietes vereinbar sind. Eine Einsprache des Kommissärs
 hat aufhaltende Wirkung. Handelt es sich um den Beschluß eines
Komitees oder einer Direktion, so muß die Angelegenheit zunächst dem
Generalrate vorgelegt werden, Erhebt der Kommissär Einspruch gegen
sinen Beschluß der Generalversammlung oder des Generalrates, so prüft
die Angelegenheit zunächst die Regierung, von der der Kommissär bestellt
 ist. Läßt sich zwischen Regierung und Bank eine Verständigung
aicht erzielen, so entscheidet in letzter Linie das Gesamtministerium der
betreffenden. Reichshälfte,
Zur Prüfung der vom Generalrat eingereichten Bilanz wählt die Generalversammlung
 aus ihrer Mitte jährlich 5 Revisoren. Sie nehmen natürlich
 nur Stichproben vor.
Die Tätigkeit der Bank erstreckte sich am Schluß des Jahres 1913
auf 292 Bankplätze. Es bestanden außer den Abteilungen für den
Zentraldienst in Wien: die beiden Hauptanstalten in Wien und Budapest,
 dann 56 Filialen und 81 Nebenstellen in den im Reichsrat vertretenen
 Königreichen und Ländern, sowie 42 Filialen und 103 Nebenstellen
 in den Ländern der ungarischen Krone, zusammen also 103 Bankanstalten
 und 184 Nebenstellen.

3. Geschäftspolitik.
a) Die Notenausgabe,
Der Notenumlauf der Bank ist unbegrenzt. Seine Höhe richtet sich
lediglich nach dem vorhandenen Deckungsmaterial. Die Noten müssen
bei allen in der Kronenwährung zu leistenden Zahlungen, die nicht infolge
 gesetzlicher Bestimmung, vertragsmäßiger Verpflichtung oder sonstiger
Privatwillenserklärung zu leisten sind, in beiden Staatsgebieten der Monarchie
 von jedermann, sowie von allen öffentlichen Kassen nach ihrem
vollen Nennwert angenommen werden, Die Bank ist nach Art. 83 ihrer
Statuten verpflichtet, ihre Noten bei den Hauptanstalten in Wien und
Budapest sofort, bei ihren Filialen, soweit es deren Barbestände und Geld-Sdedürfnisse
 gestatten, gegen gesetzliches Metallgeld österreichischer, bezw.
ıngarischer Währung einzulösen. Durch Übergangsbestimmungen (Art. 111
der Statuten) ist indes die Verpflichtung der Bank zur Einlösung ihrer
Noten suspendiert, und die Noten laufen demnach gegenwärtig mit
Zwangskurs. Nach dem Gesetz von 1911 wird der Bank die Berechtigung
eingeräumt, zu einem nach ihrer Ansicht. geeigneten Zeitpunkt auf Grund

[OI
        <pb n="115" />
        eines Beschlusses des Generalrates bei beiden Regierungen die Aufnahme
 der Barzahlungen zu beantragen, Damit die Bank ihren Verpflichtungen
 nachkommen kann, muß der Generalrat für ein genügendes
Deckungsverhältnis der Noten Sorge tragen, Der Gesamtbetrag der um-'aufenden
 Noten muß mindestens zu ?%, durch gesetzliches Metallgeld
österreichischer oder ungarischer Prägung, durch inländische Handelsgoldmünzen
 oder ausländische Goldmünzen oder durch Barrengold, der Rest,
zuzüglich aller sofort fälligen Verbindlichkeiten, bankmäßig gedeckt sein.
Zur bankmäßigen Deckung dürfen dienen:
a) statutenmäßig diskontierte Wechsel und Effekten;
b) statutenmäßig beliehene Edelmetalle, Wertpapiere und Wechsel;
c) statutenmäßig eingelöste, verfallene Effekten und Kupons; N
4) Wechsel auf auswärtige Plätze, die hinsichtlich der Laufzeit und
der Verpflichteten den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, und
ferner ausländische Banknoten,
Machen wir dies an dem auf Seite 103/4 abgedruckten Wochenausweis
 klar:
Der Banknotenumlauf, der metallisch zu zwei Fünftel (40°)
zu decken war, belief sich auf . K 2028024110
Der Metallschatz betrug 2... . . +. . » 1440878620
a. h. 71% des zu deckenden Notenumlaufs, ;
Bankmäßig waren zu decken:
der Rest des Notenumlaufs . . .
ınd die sonst fälligen Verbindlichkeiten:
Siroguthaben, sonstige Guthaben und
Forderungen . . . » 177316676
Bankmäßig zu deckender Gesamtbetrag K 764462166
dem Ausweis bestand num folgende bankmäßige Deckung:
Diskontierte Wechsel, Warrants u. Effekten K 748068094
Darlehen gegen Handpfand . . . +. » 125340400
Eingelöste verfallene Effekten und Kupons ‚, 63924
Wechsel auf auswärtige Plätze und ausländische
 Noten . . 2. 0... . »„ 25792721
Zusammen K 899265139
Der nach dem vorliegenden Ausweise bankmäßig
 zu deckende Gesamtbetrag von . . . » 764462166
war demnach überdeckt mit . K 134802073.

Nach

102
        <pb n="116" />
        Übersteigt der Betrag der umlaufenden Banknoten den Barvorrat um
mehr als 600 — bis 1911 waren es 400 — Millionen K, so hat die
Bank von der überschießenden Summe eine Steuer von 5°%, zu entrichten,
 Davon entfallen auf die Österreichische Staatsverwaltung 70°,
auf die ungarische 30%. Die Feststellung des Barvorrates und der umlaufenden
 Banknoten zum Zweck der Steuer erfolgt, ebenso wie in Deutschland,
 am 7., 15., 23. und letzten Tage des Monats, Gegebenenfalls ist
also für eine Berichtswoche 5/,;% Steuer zu entrichten.
Durch das Gesetz von 191Tt sind verschiedene Beschränkungen betr,
kleiner Noten usw. in Wegfall gekommen. Die Bank darf jetzt, ohne andere
Deckungsvorschrift als die normale von %;, kleine Banknoten, deren Betrag
 sie bestimmt, ausgeben, mit der einzigen Beschränkung, daß Banknoten
 unter 50 K nur auf 20 K und ı0 K lauten dürfen, und daß die
höchste Grenze ihres Umlaufs von den beiden Finanzministern: bestimmt
wird. Dadurch soll dem seit langem bestehenden Mangel an kleinen Banknoten
 abryeholfen werden.

Wochenübersicht der Bank:
Aktiva.

Metallschatz
Zoldmünzen der Kronenwährung, dann
Gold in Barren, in ausländischen Münzen
und Handelsmünzen, das Kilo fein zu
K 3278 gerechnet . . . . K 1099393421
Goldwechsel auf auswärtige Plätze ,, 60000000
Silberkurant- und Teilmünzen . „ 2814851099
2, Diskontierte Wechsel, Warrants und Effekten . .
3. Darlehen gegen Handpfand ‚ . 0.0.0.0...
4. Darliehnsschuld der im Reichsrate vertretenen Königreiche
 und Länder
5. Effekten. . .
5. Hypothekendarlehen
7. Andere Aktiva .

k 2

1440878620
748068094
125340400

60000000
28342150
299993 895
130601831
28332240990

Passiva.

8. Aktienkapital
9. Reservefond

210000000
„0 15305349
Transport 225305349
103
        <pb n="117" />
        Übertrag
10. Umlauf von Banknoten . . 0. 0.0.0020. 44
[1. Giroguthaben u. sonstige sofort fällige Verbindlichkeiten
I2. Pfandbriefe im Umlauf. .
13. Sonstige Passiva

225305349
2028024110
177316676
292671800
_ 1090997055
2833224990

Berechnung der Notensteuer.

1440878620
600000000
2040878620
Notenumlauf 2028024110
Mithin bestand eine steuerfreie Notenreserve von . 12854510
Nicht zu verwechseln mit der Banknotensteuer sind die Bestimmungen
hinsichtlich der 40prozentigen Notendeckung,
Der Banknotenumlauf erreichte im Jahre 1913
den höchsten Stand am 7. Januar mit, . . . . K 2644946000
den niedrigsten Stand am 23. März mit. ... . „ 2172652000
lurchschnittlich waren Banknoten im Umlaufe . „ 2349557000
Im Jahre 1913 ist, trotz der Erhöhung des Notenkontingents auf
500 Millionen K, der bisher nie dagewesene Fall eingetreten, daß die
Bank während des ganzen Jahres steuerpflichtige Noten im Umiauf
 hatte.
Am 31. Dezember 1913 bestand der Umlauf der Banknoten aus:
410065 Stück zu 1000 K K 410065000
45337 » I00 4533700
926406 100 92640600
7198361 N 719836 100
1443127 „ 222156350
95305 &amp;amp; y 4 @ 1906100
26841479 20 „ II. Form „ 536829580
13655061 „„ 20 „ II. Form „ 273101220
23257245 » ws 10 „ II. Form „ 232572450
zusammen 76872386 Stück im Gesamtbetrage von K 2493641100

Metallschatz . .
Steuerfreies Notenkontingent

b) Der Giroverkehr.
Der Giroverkehr der Österreichisch-ungarischen Bank weist im Vergleich
zu dem der Deutschen Reichsbank nur einen geringen Umfang auf.
194
        <pb n="118" />
        Schuld daran ist einmal die geringe Zahl der Bankanstalten (Ende 1913:
103), denn nur zwischen diesen und den Hauptanstalten in Wien und
Budapest — nicht auch zwischen und mit den 184 Nebenstellen — ist
ein Giroverkehr möglich. Die Zahl der Filialen ist deswegen so gering,
weil die Bank sich freiwillig!) nicht leicht entschließt, Zweiganstalten, die
nicht von vornherein einen Nutzen versprechen —- eine große Konkurrenz
für sie bildet auch der Giroverkehr der k. k. Postsparkasse — zu errichten.
Wer ein Girokonto eröffnen will, muß, wie bei der Deutschen Reichs-Dank,
 sich an die Bankanstalt wenden, in deren Bezirk er seinen Wohnsitz
 hat, Ist dem Antrage stattgegeben worden, und hat sich der Kunde
mit den Bedingungen der Bank schriftlich einverstanden erklärt, so eraält
 er ein „Kontra-Buch“, in das alle von ihm oder für ihn bar oder
durch Verrechnung eingehenden Gelder eingetragen werden.
Bare Einzahlungen, bei der kontoführenden Bankanstalt zahlbare Wechsel
und Schecks, Diskonten, Lombarddarlehen usw, schreibt die Bank sofort
dem Girokonto gut. Einzahlungen zugunsten von Kontoinhabern werden
von jedermann provisionsfrei angenommen; Einzahlungen von Nichtkontoinhabern
 auf auswärtige Konten nur in Beträgen von 100 K aufwärts.
 Über sein‘ Guthaben kann der Kontoinhaber jederzeit mittels
Schecks verfügen. Bare Abhebungen erfolgen durch weiße, Übertragungen
durch rote Scheckformulare, also genau wie bei der Reichsbank, Guthaben
 im Giroverkehr werden nicht verzinst. In den Bedingungen
wird die Erwartung ausgesprochen, daß der Kunde dauernd ein der
Mühewaltung entsprechendes Guthaben bei der Bank hält, sonst beaält
 sich die Geschäftsleitung das Recht vor, die Giroverbindung aufzuheben.
 Zahl der Girokonteninhaber:

Ende 1913 Ende 1912
in Österreich 2875 2890
in Ungarn 471 2803
in Bosnien und Herzegovina 59
Zusammen 5842
Der Guthabenbestand betrug am 31. Dezember 1913

nn . in Tausend K
abzüglich des Saldos des Übertragungskontos . . . . . . 1809993
Im Laufe des Tahres 1913 gingen ein:

!) Bei der Privilegerneuerung 1911 wurde der Bank die Verpflichtung auferlegt,
 je 10 neue Filialen in Österreich und Ungarn zu errichten,

105
        <pb n="119" />
        in Tausend K
durch bare Einzahlungen 10151454
Verrechnungsposten {3551414
Platzübertragungen 90946945
Übertragungen von anderen Bankanstalten 13420353

47070166
47260150

Verausgabt wurden:

‚n Tausend K
durch bare Auszahlungen . „0. 11743 393
Verrechnung aus diversen Geschäften 120308092
Platzübertragungen .. . . . +. +. +. 09946045
Übertragungen auf andere Bankanstalten 13418123
. Mithin verblieben
Hierzu die wegen Postenlaufes noch nicht zur Gutschrift
zelangten Übertragungen von Platz zu Platz. . . .
Demnach Gesamtbestand der Giroguthaben am 31. Dezember
 1913 . . . . SR . 168404
Der Umsatz im Giroverkehr betrug im Jahre 1913 . 09420090519
Übertragungen im Giroverkehr von Platz zu Platz erfolgten

zwischen
Kontoinhabern


Für Einzahlungen von
Nichtkontoinhabern
zugunsten von
Kontoinhabern

zusammen

in 1000 Kronen

der Österreichischen Bankanstalten
 . . .
der Ungarischen Bankanstalten
 . . . . .
Bosnisch-herzegovin.
Filialen .

8075529

3646685

1027276

(1824590

642320

8139859

1528490

5175175

“14

103090

159% „34 | 13418124

Die Guthaben der österreichischen Girokunden betrugen Ende 1913
70 Millionen K (davon bei der Hauptanstalt in Wien 48 Mill. K),
der ungarischen Girokunden 49,4 Millionen K (davon in Budapest 17,9
Mill, K), der Kunden der Bosn.-herz. Filialen 1,4 Mill. K. Hierzu
zommen. die noch nicht zur Gutschrift gelangten 47,6 Millionen K
— wie viel davon auf Rechnung österreichischer und wie viel auf die-'n6
        <pb n="120" />
        Aut -
WS
P Be Me
Ss a "ni =
a % +
jenige ungarischer Girokunden kommt, geht aus dem VerwaltunfsBericht A N
nicht hervor. Insgesamt belief sich der Guthabenbestand Ende 10%. %.f Wo
(68,4 Mill. K. a
Das durchschnittliche Guthaben eines Cirokunden war am Ende des
Jahres rund 29240 K, gegen 12000 M bei der Deutschen Reichsbank
ausschließlich der Guthaben der Reichs- und Staatskassen).

c) Diskontpolitik und Lombardgeschäft.
Die Österreichisch-ungarische Bank diskontiert Wechsel nur solchen
Firmen und Personen, die ein Girokonto bei ihr unterhalten, Einreicher
bei den Banknebenstellen und Korrespondenzeinreicher sind von dieser
Regel ausgenommen. Wer den Bankkredit bisher noch nicht in Anspruch
 genommen hat, soll ein diesbezügliches Gesuch, das Aufschluß
über Vermögensverhältnisse, Firmenzeichnung usw. enthält, an den Vorstand’
 der Bankanstalt seines Bezirkes richten. ,
Die Wechsel müssen auf Order lauten, in Kronenwährung längstens
binnen 92 Tagen innerhalb des Inkassobezirkes einer Bankanstalt oder
an einem Banknebenplatze zahlbar, der Regel nach mit der Unterschrift
von 3, jedenfalls aber mit der Unterschrift von 2 der Bank als zahlungsfähig
 bekannten Verpflichteten versehen und von “dem Einreicher in
5lanco oder an jene Haupt- oder Zweiganstalt (nicht Nebenstelle) giriert
werden, in deren Inkassobezirk, bezw. Bezirk die Wechsel zahlbar sind.
Die Diskontierungen erfolgen bei allen Bankanstalten in der Regel nur
zu dem vom Generalrat einheitlich festgesetzten Zinsfuß, der öffentlich
und an den Schaltern bekannt gemacht wird. Ausnahmen sind nur auf
Grund eines Beschlusses des Generalrates oder eines von diesem hierzu
zeauftragten Komitees zuläßig.
Bei Platzwechseln werden Zinsen auf mindestens 5, bei Rimessen
Il. h. bei Wechseln, die auf andere Bankplätze, bezw. Banknebenplätze
lauten (bei der Deutschen Reichsbank Versandwechsel genannt), und bei
Wechseln, die auf Nebenstellen des Einreichungsortes zahlbar sind, Zinsen
‚ür mindestens 10 Tage, für jeden einzelnen Wechsel aber mindestens
&amp;gt;60 K in Abzug gebracht.
Die Diskontierung der Wechsel kann außer an den beiden Hauptanstalten
 und den Bankanstalten auch noch an den Nebenstellen erfolgen.
An diesen ist mit der Übernahme der Wechsel eine an dem betr. Orte
domizilierende Firma betraut. So finden wir im Verzeichnis der Bankanstalten
 z, B. folgende Angaben: Asch, Bankbezirk: Eger. Vermittlungs-O7
        <pb n="121" />
        firma: Böhmische Escompte-Bank, Filiale Asch, — Bilin, Bankbezirk:
Teplitz. Vermittlungsfirma: Sparkasse Bilin. — Braunau, Bankbezirk:
Trautenau. Vermittlungsfirma: Braunauer Bezirks-Spar- Vorschußverein, usw,
Die Vermittlungsfirma gibt die Wechsel an die zu ihrem Bezirk gehörende
 Bankanstalt, die über die definitive Annahme der Wechsel zum
Diskont entscheidet. Für jedes Stück der am Banknebenplatz einkassierten,
aus dem Kommissionsgeschäfte der Bank herrührenden Papiere, erhält
sie eine bestimmte Provision.
Um auch den Firmen, die nicht am Orte einer Bankanstalt oder Banknebenstelle
 ansässig sind, die Benutzung des Bankkredits zu ermöglichen,
gestattet die Bank auch, Wechsel im Korrespondenzwege zur Diskonüerung
 einzureichen. Im Jahre 1913 wurden von 1257 Korrespondenten
— die Banknebenstellen sind unter den Korrespondenten mit inbegriffen
 — 1,01 Millionen Wechsel in die Höhe von 684,8 Millionen K,
d. i. 0,052%, der gesamten von der Bank diskontierten Wechselsumme
angekauft,
Zur Prüfung der zum Diskont eingereichten Wechsel besteht ein Zenzurkomitee,
 das durch Stimmenmehrheit über Annahme oder Ablehnung
 von Wechseln eutscheidet. Die Ernennung der Zensoren erfolgt
durch die Direktionen in Wien und Budapest, unter Anhörung von
Handels- und Gewerbekammern, Landeskulturräten, Landwirtschafts- oder
Ackerbaugesellschaften, aus dem Kreise von Kaufleuten und anderen mit
dem kommerziellen, industriellen, gewerblichen und landwirtschaftlichen
Verhältnissen des Platzes vertrauten Personen, Die Zahl der auf je 3
Jahre gewählten und nach Ablauf dieser Frist ev. wiederwählbaren Zensoren
 beträgt in Wien und Budapest je 20—30, bei den Filialen
1"0—20.
Den Vorsitz im Zensurkomitee führt in Wien und in Budapest ein
Direktionsmitglied; in dessen Verhinderung, sowie bei den Zensurkomitees
in den Filialen leitet der an den Beratungen des Komitees teilnehmende
Beamte die Sitzungen. Der Vorsitzende ist berechtigt, die Diskontierung
eines von dem Zensurkomitee zur Annahme geeignet befundenen Wechsels
abzulehnen. Im Jahre 1913 wurden Wechsel in Höhe von 1,277 °%
(1912 von 1,435°%) der angebotenen Wechselsumme wegen eines Formfehlers
 oder aus anderen Gründen zur Diskontierung nicht angenommen,
Nach der Stückzahl berechnet ist der Prozentsatz etwas höher,
Zum jeweiligen Bankzinsfuß für Wechsel werden in Wien, Budapest,
Bregenz, Innsbruck, Krakau, Saaz und Triest Warrants diskontiert,
98
        <pb n="122" />
        die von bestimmten öffentlichen Lagerhäusern ihres Standortes ausgestellt
sind, auf Kronenwährung lauten, mit der Unterschrift von 2 der Bank
als zahlungsfähig bekannten Verpflichteten versehen und längstens binnen
3 Monaten zahlbar sind.
Welche Warengattungen „warrentable“ sind, und mit welchem Prozentsatze
 höchstens die Beleihungen stattfinden, besagen die „Bestimmungen
für den Geschäftsverkehr“,
Insgesamt wurden von der Bank im Jahre 1913 4,21 Millionen Wechsel
im Betrage von 7565,3 Millionen K diskontiert.
Die Bank gewährt Darlehen gegen Unterpfand. auf nicht länger
als 3 Monate, Als Unterpfand dürfen nur dienen Edelmetalle, Wertpapiere
und Wechsel; im Gegensatz zu Deutschland also nicht Waren, Der
Generalrat setzt die Bedingungen für die Beleihung von Edelmetallen
und Wechseln fest und bestimmt, welche Effekten und mit welcher Quote
des Kurswertes, eintretendenfalls, bis zu welchem Gesamtbetrage sie beliehen
 werden können,
Mit 90%, des Nennbetrages werden Partial-Hypothekaranweisungen
und Kgl. ungarische Tresorscheine beliehen, mit 85% des Kurswertes
die Pfandbriefe der Österreichisch-ungarischen Bank.. In Klasse III, beleihbar
 mit 75° des Kurswertes, sind österreichische und ungarische
Staatsanleihen, Eisenbahnprioritäten, Pfandbriefe, Stadtanleihen und einige
Aktien von Transportunternehmungen. Klasse IV, beleihbar mit 60°% des
Kurswertes, enthält Aktien von 4 Industrieunternehmungen.
Der Zinsfuß für Darlehen auf Staatsrenten, Partial-Hypothekaranweisungen,
 Österreichische Staatsschatzscheine, ungarische Tresorscheine, ungaische
 Staatskassenscheine und Pfandbriefe der Österreichisch-ungarischen
Bank ist !/,°, für Darlehen auf andere Effekten 1° höher als der offizielle
 Bankdiskontsatz. Für neue Darlehen, bezw. für jede Darlehnserhöhung
werden Zinsen für mindestens 15 Tage berechnet.
Im Jahre 1913 hatten die Darlehen
den höchsten Stand am 7. Januar mit. 320089000 K
den niedrigsten Stand am 15. Juni mit 210978000 K
Durchschnittlich beliefen sie sich auf. 2236906000 K

d) Gold- und Devisenpolitik.
Solange die Verpflichtung der- Bank, ihre Noten einzulösen, suspendiert
 ist, besteht theoretisch kein Hindernis, daß die Wechselkurse über
den Goldpunkt hinaus steigen, was gleichbedeutend mit einer Entwertung

[00
        <pb n="123" />
        der Valuta wäre, Wenn die Wechselkurse trotzdem stabil waren, so ist
dies der Gold- und Devisenpolitik der Bank, die für andere Zentralnoteninstitute
 vorbildlich ‚gewesen ist, zu danken, Sie kauft und verkauft
Devisen und hält an ausländischen Plätzen zeitweise größere Guthaben,
Im Jahre 1901 ist der staatliche Verwechslungsdienst und der Golddienst
 der beiden Staaten der Bank übertragen worden. Bei den beiden
Hauptstellen und bei sämtlichen Filialen werden Goldbarren unter
folgenden Bedingungen angekauft: Jeder Goldbarren muß ein Gewicht
von. mindestens 21% kg und einen Feingehalt nicht unter %%).9 haben.
Barren von geringerem Gewicht werden zwar angenommen, jedoch wird
für jedes kg eine Scheidegebühr von 4 K berechnet, Der Ankaufspreis
beträgt 3278 K für das kg Feingold. Bei Barren, die nicht mit einem
Probierscheine des Hauptmünzamtes Wien oder in Kremnitz eingeliefert
werden, ist eine Probiergebühr von 2 K für jeden Barren zu entrichten.
Goldmünzen, soweit nicht ein besonderer Tarif dafür besteht, ferner
Goldsand und Goldstaub kauft die Bank zum gleichen Preise und zu
ähnlichen Bedingungen an.
Sämtliche Bankanstalten übernehmen auch Aufträge zum kommissionsweisen
 Ankauf und Verkauf von Gold- und Silbermünzen
and ausländischen Noten, sowie zur Beschaffung von Schecks auf
ausländische Plätze.
Auf Verlangen leisten die Bankanstalten sofort bei Einlieferung der
zum Verkauf übergebenen Münzen und Noten, sofern sie an der Wiener,
bezw. Budapester Börse lieferbar sind, eine 90°ige zinsfreie &amp;amp; Conto-Zahlung;
 und bei Ankaufsaufträgen liefern sie, nach Maß ihres Vorrates,
 sofort für 90% des erlegten Barbetrages die verlangten
Münzen oder Noten aus. In beiden Fällen wird der Auftrag an die
betr. Hauptanstalt telegraphisch übermittelt, so daß nach Eintreffen der
telegraphischen Rückantwort die definitive Abrechnung noch am selben,
spätestens am nächsten Geschäftstage erfolgen kann. Die Provision beträgt
 1/°/, mindestens aber ı K bei jedem Auftrag,
Daß die Umsätze auf Devisen- und Valutenkonto sehr erheblich gewesen
 sein müssen, besagt der darauf erzielte Gewinn, der sich für das
fahr 1913 auf 6,33 Millionen K belaufen hatte.
In dem Posten „Metallschatz“ finden wir dauernd die Angabe: „Goldwechsel
 auf auswärtige Plätze 60 Millionen K“. Der Bank ist es —
nach dem Gesetz von 1911 auch, wenn die Barzahlungen wieder aufgenommen
 sind -— gestattet, ihren Besitz an Wechseln auf auswärtige
LIO
        <pb n="124" />
        Plätze und an ausländischen Noten, soweit diese in Gold oder in mit
Gold gleichwertiger effektiver Metallwährung zahlbar sind, bis zum Höchstbetrage
 von 60 Millionen K in den Bestand ihres Barvorrates einzurechnen.
 Nur von diesem, in den Metallschatz der Bank eingerechneten
Betrage wird — im Gegensatz zu der jetzigen Handhabung der Deutschen
Reichsbank — im Jahresbericht der Bank eine Spezifikation!) gegeben.
Die auf Regulierung der auswärtigen Wechselkurse gerichtete
Tätigkeit wurde zu einer gesetzlichen Einrichtung umgewandelt, indem der
Bank bei der Privilegserneuerung von 1911 die Verpflichtung auferlegt
wurde, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dafür zu sorgen, daß
der im Kurse der Auslandswechsel zum Ausdruck gelangende Wert ihrer
Noten entsprechend der Parität des gesetzlichen Münzfußes der Kronenwährung
 dauernd gesichert bleibt. Eine Verletzung dieser Pflicht solle die
Entziehung des Privilegs zur Folge haben, sofern nicht eine durch höhere
Gewalt hervorgerufene Verhinderung besteht.

e) Das Depotgeschäft,
Die Bank übernimmt in, ihren beiden Hauptstellen Wertpapiere zur
Verwaltung und Aufbewahrung. Sie haftet im Falle einer Veruntreuung
oder Entwendung, nicht aber für Schäden durch Krieg, Aufruhr, Elementarereignisse
 oder andere Zufälle, sofern diese nach den allgemeinen gesetzlichen
 Bestimmungen ausschließlich den Eigentümer treffen (Art, 72 des
Bankstatuts), Die Verwahrungsgebühren sind ziemlich hoch. Es werden
pro Jahr berechnet:
für Depots von Öffentlichen Wertpapieren des In- und Auslandes,
 für Sparkassen- und andere Einlagebücher, sowie für
Anweisungen und auf den Überbringer lautende Depotscheine
3. per Mille, d. h. 0.75 K für je angefangene 1000 K des Nominalbetrages,

Für Depots anderer Urkunden, die eine Geldforderung begründen,
wie Schuldscheine, Wechsel, Lebensversicherungspolizen usw., sowie
 für Effektendepots von 2 Millionen K und darüber !/, per
Mille, d. h. 0.50 K für je angefangene 1000 K.
Insgesamt befanden sich am 1. Januar 1914 in Verwaltung und
Verwahrung der Bank:
1) Ende 1913 bestanden diese 60 Millionen K. aus
£ 800000.— und
M 35027 397.—

&amp;gt;
        <pb n="125" />
        in Wien 203880 Depots im Nominalwerte von 21782,8 Millionen K
in Budapest 09133 » # - » 133,0 „ »
zusammen 213013 Depots im Nominalbetrage von 2315,8 Millionen K.
Unter den in Wien in Verwaltung und Verwahrung befindlichen Depots
 waren 46669 gerichtsmäßige Depots im Nennwerte von 570,9
Millionen K,
Die verhältnismäßig geringe Anzahl von Verwahrungs- und Verwaltungsdepots
 bei der Hauptanstalt Budapest ist damit zu erklären, daß
in Ungarn verfügbare Gelder viel mehr in Realitäten als in Effekten anzelegt
 werden, und daß weiter viele ungarische Kapitalisten ihre Effekten
bei der Hauptanstalt in Wien deponiert haben.
f) Das Hypothekarkreditgeschäft.
Die Theorie erklärt die Funktionen einer Zettelbank mit denen einer
Hypothekenbank für unvereinbar, sofern nicht vollständige Arbeitsteilung
besteht und dieser Geschäftszweig mit Mitteln betrieben wird, die gänzlich
 von denen der Notenabteilung getrennt sind. Dies ist bei der Österreichisch-ungarischen
 Bank, die seinerzeit das Hypothekarkreditgeschäft
der Österreichischen Nationalbank übernommen hatte, der Fall. Für Zwecke
des Hypothekargeschäftes — für das Darlehen selbst, wie für den Ankauf
 von Pfandbriefen — darf auch nicht ı K aus der Notenemission
Verwendung finden. Nicht die Notenbank .als solche, sondern ein Pfand-Sriefinstitut
 ist es, das unter dem Namen der Notenbank Hypothekargeschäfte
 betreibt, und nicht das Notenprivilegium, sondern ausschließlich
sein eigenes Kapital und der Kredit seiner Pfandbriefe geben die Mittel
*ür diesen Geschäftszweig, für den besondere Statuten gelten. .
Die Überwachung der Geschäftsführung dieser Abteilung erfolgt
Jurch die beiden Regierungskommissäre, die vor allem auch die Verantwortung
 dafür übernehmen, daß kein Darlehen ohne vollkommene Sicherstellung
 erfolgt, und daß die Grenze der auszugebenden Pfandbriefe nicht
überschritten wird, Bis zu 300 Millionen K ist die Bank berechtigt
Pfandbriefe auszugeben. Doch darf die Summe der im Umlaufe befindlichen
 Pfandbriefe die jeweilig bestehenden Hypothekarforderungen
niemals überschreiten.
Die Bank gewährt statutenmäßig ein Darlehen nur dann, wenn es durch
eine Hypothek derart sichergestellt ist, daß es mit Hinzurechnung der
atwa vorangehenden Lasten in der ersten Hälfte des von der Bank ermittelten
 Wertes der Hypothek gedeckt erscheint. Die Beleihung erfolgt

112
        <pb n="126" />
        auf Güter, kleineren Grundbesitz und auf Zinshäuser, Der der Beleihung
zugrunde liegende Wert wird durch das Komitee des Generalrates für
die Hypothekarkreditabteilung unter Zuziehung von Vertrauensmännern
bestimmt. Daß bei der Beleihung sehr sorgfältig verfahren wird, zeigt
auch die hohe Zahl der Ablehnungen, Von den im Jahre 1913 gestellten
172 Darlehnsgesuchen im Gesamtbetrage von 22,6 Millionen K wurden
nur 85 Gesuche in Höhe von ı2,2 Millionen K bewilligt.
Die Hypothekar-Darlehen werden in 4 prozentigen Pfandbriefen, die
binnen 50 Jahren verlosbar sind, gegen 4° prozentige Verzinsung und
‘,prozentige Amortisation, d.h. also gegen eine Gesamtannuität von Sl lo
auf die Dauer von 50 Jahren gewährt. Die Darlehens-Valuta wird in
Pfandbriefen der Bank gezahlt, die die Bank für eigene Rechnung mit
25 cents unter dem am Realisierungstage an der Wiener Börse notierten
Geldkurs (jedoch nicht über pari) übernimmt. Eine Kündigung seitens
der Bank erfolgt nur dann, wenn die Wertbeschaffenheit der Hypothek
sich derart ändert, daß die Forderung nicht mehr statutengemäß sichergestellt
 erscheint. Dem Darlehensschuldner hingegen steht es frei,
auch vor Ablauf der festgesetzten Zahlungsfrist das Darlehen ganz oder
teilweise zurückzuzahlen.
Ende 1913 waren seitens der Hypothekenabteilung der Bank insgesamt
 3874 Darlehen im Gesamtbetrage von 299,89 Millionen K erteilt,
Demgegenüber waren 291,35 Millionen K Pfandbriefe der Bank im Umlauf.

4. Fortbestand der Österreichisch-ungarischen Bank?
Der wirtschaftliche Ausgleich zwischen Österreich und Ungarn ist zwar
bis Ende des Jahres 1917 geschlossen worden, die Bankfrage wurde jedoch
 hierbei ausgeschaltet, und so lief das Bankprivileg am 31. Dezember
 1910 ab, 1911 wurde es, wie schon erwähnt, bis 1917 verlängert.
 Das Gesuch um weitere Verlängerung ist bis Ende 1915 zu
stellen. Bei Ablauf des Privilegs haben die Regierungen das Recht, das
zesamte Bankgeschäft, mit Ausnahme des Hypothekenkreditgeschäfts,
gegen Bezahlung von ı520 K für jede Aktie und Ausschüttung der
bilanzmäßigen Reservefonds zu übernehmen. Die Bank kann das Hypo-\hekenkreditgeschäft
 in jedem Falle weiter betreiben, das Bankgeschäft,
mit Ausschluß der Rechte einer Notenbank jedoch nur dann, wenn die
Regierungen von ihrem Übernahmerecht: keinen Gebrauch machen sollten.
Während bei den bisherigen Privilegserneuerungen die beiden Regieungen
 geeint vorgingen — begegneten :sie sich doch in dem Streben,
8 Obst, Bankpolitik

113
        <pb n="127" />
        das Privileg möglichst teuer zu verkaufen —, verlangten jetzt die Führer
der ungarischen Unabhängigkeitspartei ein selbständiges ungarisches
Noteninstitut. Politische Ursachen, nicht wirtschaftliche Interessen
waren die Beweggründe. Man forderte zunächst die Errichtung einer vollkommen
 selbständigen ungarischen Notenbank und verlangte später die
Schaffung von Kartellbanken in Wien und Budapest. Der Konflikt dauerte
über 1910 hinaus. Erst am 8. August 1911 trat das Gesetz, mit Rückwirkung
 vom I. Januar 1911 ab, in Kraft.
1915 wird vermutlich der alte Streit wieder aufgerollt werden.
Daß Ungarn bei einer Banktrennung schlecht fahren wird, unterliegt
keinem Zweifel: Österreich hat eine aktive, Ungarn eine passive Zahlungs-5ilanz.
 Ungarn ist vor allem auch in sehr großen Beträgen kurzfristig an
das Ausland verschuldet. Die Aufrechterhaltung der Wechselparität wird
Ungarn mit einem hohen Zinsfuß und weitgehenden Kreditbeschränkungen
bezahlen müssen. Ungarn findet jetzt in Österreich jeden berechtigten
Kredit, den es zur Entfaltung seiner Industrie und Landwirtschaft braucht,
weil keine Sorge hinsichtlich der Valuta, in der diese Kredite zurückbezahlt
 werden, aufkommt und die gemeinsame Bank eine Gewähr dafür
 bietet, daß nicht allzu leichtfertig mit dem österreichischen Geld in
Ungarn gewirtschaftet wird.
Aber auch für Österreich würde die Trennung der Bank große wirtschaftliche
 Nachteile zur Folge haben. Die beiden Länder sind nun einmal
 aufeinander angewiesen, vor allem so lange, als ein einheitliches
Zollgebiet besteht, und auch die Österreicher müssen alles vermeiden,
wodurch Ungarns Volkswirtschaft Schaden leidet. Im Interesse beider
Länder liegt also das Fortbestehen einer gemeinschaftlichen Notenbank.
 Das Kartellbankenprojekt ist für Österreich unannehmbar.
Sollen die Noten ohne Einschränkung in beiden Ländern zirkulieren, so
muß auch eine einheitliche, d. h. für Österreich und Ungarn gemeinsame
 Bankleitung bestehen. Da hohe wirtschaftliche Interessen auf dem
Spiele stehen, sollten einsichtige Leute in beiden Ländern alles daran
setzen, Schritte zu vermeiden, die keinem zum Vorteil sind, wohl aber
jedem der beiden Länder unabsehbaren Schaden bringen müssen.

Hl. Die Bank von England,
L. Aufkommen und Entwickelung der Banktätigkeit in England,
Die ersten Bankiers in England waren die Juden, die unter Wilhelm
lem Eroberer ins Land gekommen waren, Ihre Haupttätigkeit erstreckte
LIA
        <pb n="128" />
        sich auf das Ausleihen von Geldern, in der Regel auf Grundlage eines
Wechsels. Aus dem großen Reichtum, zu dem viele von ihnen gelangt
waren, lassen sich Schlüsse auf die Höhe der geforderten Zinsen ziehen,
Der Schuldnerkredit mag wohl allerdings oft so bestellt gewesen. sein,
daß es ihnen nicht möglich gewesen war, anderwärts Geld zu finden.
Der allgemeine Haß gegen die Juden wurde immer größer, bis 1290
ihre Ausweisung aus dem Lande verfügt wurde.
Schon vor dieser Zeit hatten sich Lombarden in London niedergelassen,
 die Wechsel- und Geldgeschäfte neben den Juden besorgten. Nach
deren Ausweisung betrieben sie allein Bankgeschäfte, die in der Hauptsache
 in der Annahme verzinslicher Depositen und der Gewährung von
Darlehen bestanden, deren Zinsen oft nicht weniger hoch waren als vorher
 bei den Juden. An ihre Tätigkeit erinnert noch heute die Straßenbezeichnung
 Lombard Street,
Vom 16. Jahrhundert ab befaßten sich die englischen Goldschmiede,
die von -altersher einen bedeutenden Handel mit Edelmetallen betrieben
und aus diesem Grunde feuer- und diebessichere Gewölbe besaßen, mit
der Aufbewahrung von Geldern. „Die große Änderung“, schreibt Masaulay,
 „griff nicht ohne heftige Opposition und Geschrei Platz. Die altmodischen
 Kaufleute klagten bitterlich, daß eine Klasse von Leuten, die
vor 30 Jahren sich auf ihr eigentliches Gewerbe beschränkt und einen
schönen Profit an Bowlen und Schüsseln aus getriebenem Silber usw. gezogen
 hatten, nun Schatzmeister geworden seien und bald die Herren
der ganzen City werden würden. Diese Wucherer, hieß es, spielten Hazard
mit dem, was durch den Fleiß und die Sparsamkeit anderer Leute eingeerntet.
 sei, Fielen die Würfel gut, so wurde der Schelm, der das Geld
aufbewahre, wohl ein Aldermann; fielen sie schlecht, so würde der Narr,
der sein Geld ihnen anvertraut habe, bankerott.“ Eduard III. und mehrere
seiner Nachfolger machten die Goldschmiede, „um sowohl der Bedrückung
vorzubeugen als ihren Vorteil zu fördern“, zu königlichen Wechslern. Die
allgemeinen Unruhen und die Vertrauensbrüche der letzten Stuarts —
Karl I, konfiszierte 1640. während eines Konfliktes mit dem Parlament
alle im Tower aufbewahrten Gelder und Wertgegenstände; Karl II. beraubte
 den Staatsschatz — führten dazu, daß die Goldschmiede die
Bankiers der besitzenden Klassen wurden.
Die Quittungen, die von den Goldschmieden denjenigen erteilt wurden,
die Geld bei ihnen deponiert hatten, die sogenannten goldsmith’s notes,
wurden mit der Zeit zum Umlaufsmittel.. Diese Noten, die Vorläufer der
» 115
        <pb n="129" />
        Schecks, lauteten in der Regel auf den Inhaber und waren bei Vorzeigung
zahlbar, Bis zur Gründung der Bank von England blieb das Bankgeschäft
in den Händen der Goldschmiede.
Eine reine Girobank, wie in Venedig, Genua, Amsterdam, Hamburg
and Nürnberg, hat es in England niemals gegeben, Sie war nicht nötig,
da hier ein geregeltes einheitliches Münzwesen bestand, und nicht, wie
in den genannten anderen Orten, die Münzen der verschiedenen Nachbarstaaten
 zirkulierten. Waren die Münzen abgenutzt oder beschnitten,
so konnte England, dies hat schon Adam Smith in seinem Werk „Natur
ınd Ursachen des Volkswohlstandes‘“ ausgeführt, die Währung wirksam
Jlurch eine Neuprägung wiederherstellen. Nicht brauchte es zur Gründung
siner. Umschreibe-(Giro-)Bank und zur Schaffung eines Bankgeldes zu
schreiten.
Es waren schlimme Zeiten für England, als die Anstalt gegründet
wurde, die dereinst die größte Notenbank der Welt werden sollte.
Jacob II. war flüchtig geworden, und Wilhelm III, Prinz von ‘Oranien,
hatte den Thron bestiegen. Große innere Umwälzungen, vor allem aber
der Krieg mit Frankreich, erheischten reiche Geldmittel. Sie durch Steuern
der Anleihen aufzubringen, fiel der Regierung unter den obwaltenden
unsicheren Verhältnissen schwer. Zahlreiche Projekte, wie Errichtung einer
Lotterie, Besteuerung dieser oder jener Gegenstände, wurden ausgearbeitet,
&amp;gt;hne jedoch zur Ausführung zu gelangen,
Dies war dem Plane des Schotten!) William Patterson vorbehalten.
Er schlug die Gründung einer Bank vor und fand hierzu die Unterstützung
 der Minister, da diese in dem zu errichtenden Institut ein Organ
sahen, das dem Staat jederzeit zu niedrigem Zinssatze Gelder leihen
werde. Der Zweck der Bank war in der Gründungsurkunde unverhüllt
angegeben: „Ein Akt, verschiedene Tonnengelder und Schiffsabgaben,
Steuern auf Biere und andere Getränke ihren Majestäten und gewisse Belohnungen
 und Vorteile des betreffenden Aktes solchen Personen zu bewilligen,
 die freiwillig die Summe von 1200000 © zum Betriebe des
Krieges gegen Frankreich hergeben“.
Diejenigen, die das Geld aufgebracht hatten, sollten eine Korporation
unter dem Namen „The Governor and the Company of the Bank of

1) Die Bank von England wurde durch einen Schotten, die Bank von
Schottland (1695) durch den Londoner Kaufmann John Holland begründet,
S, Karl Mamroth, Die Schottischen Banken in Conrads Jahrbüchern, 3, Folge,
Band 24.
L16
        <pb n="130" />
        England“ bilden, die „dem Gesetze nach befugt sein solle, jedes Gut,
Land, Renten und Besitzung zu kaufen, zu genießen und zu behalten
für sich und ihre Nachfolger; alle Arten von Waren zu kaufen und zu
erwerben, worin sie nicht durch eine Parlamentsakte beschränkt würden,
und auch über jene weiter zu verfügen.“ Der Korporation war hingegen
verboten, sich in irgend eine andere Art Handelsunternehmung, als den
Verkehr mit Wechseln und Edelmetallen und den Verkauf der Produkte
der eigenen Ländereien und der ‚nicht eingelösten Pfänder einzulassen.
Die Verwaltung der Bank sollte durch einen Gouverneur, einen Vizezouverneur
 und 24 Direktoren erfolgen, die alle aus dem Kreis der Mitglieder
 der Gesellschaft zu entnehmen seien.
Für das Darlehen zahlte der Staat anfangs 8%, Zinsen und 4000 ©
Verwaltungskosten, insgesamt also jährlich. 100000 %, Außerdem aber
erhielt die Bank das Recht, bis zur Höhe ihres Kapitals einlösliche Noten
auszugeben, wie es seit Jahrzehnten durch die‘ Goldschmiede bereits geschehen
 war, und weiter wurde ihr das Privileg der beschränkten Hafung
 ihrer Aktionäre verliehen.
Die Bank hatte Anfangs mit mancherlei Schwierigkeiten zu kämpfen
Die Goldschmiede, die sich in ihren Geschäften beeinträchtigt glaubten,
präsentierten sofort alle Noten, die sie bekommen konnten, und suchten
auch sonst die Bank auf jede Art zu schädigen. Weiter geriet die Bank:
in arge Bedrängnis durch die Verbesserung des Münzwesens. Sie hat die
Depositen in den: alten, schlechten Münzen empfangen und mußte Rückzahlung
 in gutem, neuen Gelde leisten. Dazu kam, daß die Silbermünzen
infolge der von der Regierung vorgenommenen großen Umprägung zeitweise
 so knapp waren, daß die Bank im Jahre 1697 sich genötigt sah,
die Einlösung ihrer Noten in 14tägigen Raten von je 10%, vorzunehmen,
wodurch diese ein Disagio bis zu 20% erhielten.
1697 wurde das zunächst auf ıı Jahre erteilte Privileg der Bank auf
15 Jahre verlängert. Das Kapital und das Notenemissionsrecht der Bank
wurde von 1200000 £ auf 2201 171 © erhöht. Die Kapitalserhöhung
Dedeutete eine Erhöhung der Staatsschuld, denn die Einzahlung erfolgte
zu *j; in Schatzkammerscheinen. Dafür wurde der Bank die Zusicherung
gegeben, es werde keine andere Bankgesellschaft durch Parlamentsakte
im Königreich errichtet werden.
1708 gab die Bank der Regierung 400000 £ als zinsloses Darlehen
and übernahm, nachdem erst im Jahre 1707 Rückzahlung der‘ alten
Schatzkammerscheine erfolgt war, 11), Millionen £ neue Schatzkammerscheine.

17
        <pb n="131" />
        Als Äquivalent wurde das Privileg bis 1732 verlängert und bestimmi
daß keine private Gesellschaft von mehr als 6 Teilnehmern
Gelder aufnehmen dürfe gegen Wechsel und Noten, die in
kürzerer Zeit als 6 Monaten zahlbar wären, Private Bankiers behielten
das Recht der Notenausgabe, und dies ging auch nicht verloren, wenn
mehrere von ihnen, bis zu 6, sich zusammentaten.
Jedesmal, wenn das Privileg abgelaufen war, wurde es mit neuen Zuzeständnissen
 erneuert, SO auch 1742, als der Bank das Monopol des
Bankgeschäftes in England gewährt wurde, d. h. es durfte nicht durch
Parlamentsakt eine neue Bank errichtet oder einer bestehenden Bank
arweiterte Rechte verliehen werden. Die Bankiers durften nach wie vor
sogenannte „promissory notes“ emittieren, die rechtlich mit den Wechseln
gleichzustellen waren, aber auf den Inhaber lauteten.
Die Notenausgabe konnte nur allmählich vor sich gehen. Bis 1759
hat die Bank keine Noten unter 20 £ ausgegeben, erst seit diesem Jahre
setzte sie Appoints zu 5 und 10 £ in Umlauf.
Größer war der Erfolg des Notenemissionsgeschäftes der privaten
Bankiers, deren Zahl 1775 auf 150, 1790 auf rund 350 angewachsen
war. Sie hatten einzig und allein das Streben, möglichst viel Noten auszugeben,
 und um ihnen weite Verbreitung zu sichern, setzten sie Appoints
zu ı £ und darunter in Umlauf, was dann 1775 und 1777 gesetzlich
verboten wurde. Kritischen Zeiten war eine große Anzahl dieser Privatbankiers
 nicht gewachsen. 1793 sahen sich weit mehr als 100 von ihnen
genötigt, ihre Zahlungen einzustellen.
[797 geriet die Bank von England in die gleiche Bedrängnis, hauptsächlich
 infolge der großen Darlehen, die, trotz Gegenvorstellung der Bankdirektoren;
 der Staat beansprucht und erhalten hatte. Auf kleine Rückzahlungen
 waren immer wieder neue große Vorschüsse, „unvermeidlich
im öffentlichen Interesse“, genommen. Den Aktiven der Bank im Betrage
von 17,9 Millionen £ standen 11,7 Millionen £ Schuldscheine und Buchschulden
 des Staates gegenüber, Die Furcht vor feindlichen Invasionen
führte weiter dazu, daß den Provinzialbanken ebenso, wie der Bank von
England, täglich große Posten Noten zur Einlösung präsentiert wurden,
Am ‘25. Februar 1797 hatte die Bank nur noch einen Metallbestand von
1,2 Millionen £. Da wurde am 26. Februar 1797 eine geheime Sitzung
anberaumt, der auch der König beiwohnte, und als deren Resultat am
nächsten Vormittag durch Plakat verkündet: „..... weil die außergewöhnliche
 Nachfrage nach Geld, welche ‚eine Folge unbegründeter oder

«ER
        <pb n="132" />
        übertriebener Gerüchte ist, besorgen läßt, daß, wenn nicht sofort eine
Maßregel ergriffen wird, ein Mangel an Geld für die Bedürfnisse des
öffentlichen Dienstes zu befürchten ist, so ist die einstimmige Meinung
des Rats, daß die Direktoren der Bank von England aufhören sollen,
irgendwelche baren Gelder auszuzahlen, bis der Entschluß des
Parlaments darüber eingeholt und die geeigneten Mittel ergriffen werden
zönnen, die Umlaufsmittel zu erhalten und den Handelskredit des König-'eichs
 in dieser wichtigen Krise aufrecht zu erhalten.“
Am gleichen Tage gaben die Direktoren der Bank bekannt, daß
„die allgemeine Lage der Bank befriedigend und blühend und über jeden
Zweifel wegen der Sicherheit ihrer Noten erhaben sei, daß die Direktoren
beabsichtigen, ihre gewöhnlichen Diskontierungen fortzusetzen, indem sie
den Betrag mit Banknoten bezahlen.“ Die Bankiers und Kaufleute hielten
bald darauf unter dem Vorsitz des Lord-Mayors von London eine Versammlung
 im Rathause ab und erklärten, sie, seien bereit, ‚die Noten der
Bank auch in Zukunft jederzeit in Zahlung zu nehmen und würden auch
dafür Sorge tragen, daß dies von anderen Seiten geschehe. Die Gesetze,
die die Ausgaben von Noten unter 5 £ verboten hatten, wurden suspendiert.
 So traten an Stelle des verschwundenen Metallgeldes kleine Banknoten.
Bis 1800 bestand nun zwischen Noten und Gold kein Unterschied,
obgleich die Notenmenge sich in 3 Jahren von 10 auf ı 5 Millionen £
erhöht hatte, Kriege, schlechte Ernte und allgemeines Mißtrauen führten
zu einem Sinken der Noten der Provinzialbanken, wie der der Bank von
England, 1812 hatten 100 © Noten den Wert von etwa 75, 1813 von
etwa 71 © Gold. Nachdem 1814 und 1815 mehr als 200 Landbanken
die Zahlungen eingestellt, der Notenumlauf der Landbanken sich verringert,
 der der Bank von England entsprechend vermehrt hatte, und die
5egnungen des Friedens, sowie gute Ernten die Wunden des ungesunden
Wirtschaftskörpers bald heilen ließen, notierten deren Noten 1816 bereits
wieder 97 £, und 1818 standen sie fast wieder al pari mit Gold. Mit
lem ı. Mai 1821 nahm die Bank die Zahlungen in Gold wieder auf.
Allzu schnell aber hatte man in England die traurigen Folgen der
Überproduktion vergessen. Zahlreiche Neugründungen wurden vorgenommen,
und bereits 1825 erfolgte eine neue Absatzkrisis, Von den mit geringem
Kapital gegründeten und oft nach falschen Prinzipien geleiteten Provinzialbanken
 konnte sich eine große Anzahl nicht halten. 70 Banken stellten
in wenig Wochen ihre Zahlungen ein. Die an die Bank von England gerichteten
 Anforderungen mehrten sich mit jeder Woche. Ihre Notenzirku-{IQ
        <pb n="133" />
        Jation wuchs von 17,4 Millionen £ (3. Dezember) auf 18 Millionen g
‘10. Dezember), 24 Millionen £ (17. Dezember), 25,6 Millionen £ (24.
Dezember), 25,7 Millionen © (31. Dezember). Den Höhepunkt erreichte
die Not der Bank am 24. Dezember, an dem der Barvorrat auf ı Million £
herabgesunken war. Die Bank rettete sich, indem sie mit Genehmigung
des Kgl. Geheimen Rats die schon außer Kurs gesetzten Einpfundnoten
wieder ausgab.
Um in Zukunft derartige ungesunde Bankverhältnisse zu verhüten, erfolgte
 1826 eine Änderung in der Gesetzgebung: Noten unter 5 g durften
— wie es bereits 1777 bestimmt, 1797 aber widerrufen war — nicht
mehr ausgegeben werden, und die Vorrechte der Bank wurden. teilweise
eingeschränkt, indem das Gesetz von 1708, durch das die Zahl der Teilnehmer
 einer Bank nur auf 6 beschränkt worden war, aufgehoben wurde.
Es war von nun an erlaubt, Notenbanken, die außerhalb eines Umkreises
von 65 englischen Meilen um London domizilierten und Filialen in London
nicht besaßen, mit jeder Teilnehmerzahl zu errichten. Für London behielt
 also die Bank von England das Notenprivileg; in der Provinz jedoch
stand der Errichtung großer kapitalkräftiger Zettelinstitute nichts im Wege.
Der Bank von England wurde gestattet, Zweiganstalten in größeren Städten
zu errichten.
1833 stand das Privileg der Bank von England wieder zur Erneuerung.
Ihre Stellung gegenüber den anderen Noteninstituten wurde dadurch gestärkt,
 daß ihren Noten die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel
 (legal tender) beigelegt wurde. Nur sie selbst ist verpflichtet, auf
Verlangen Zahlungen in Metallgeld zu leisten. Ferner wurde ausdrücklich
betont — was bisher eigentlich nicht verboten gewesen war —, daß auch
in London andere Aktienbanken bestehen dürfen, sofern sie nicht Noten
ausgeben. Infolgedessen entstand schon 1834 die erste Depositenbank in
London, die London &amp;amp; Westminster Bank, der bald andere Aktienbanken
’olgten, Die Staatsschuld verringerte sich von 14 686800 £ auf 11015100 £,
Die bedrängte Lage, in die die Banken infolge ihrer ziellosen Diskontpolitik
 in den folgenden Jahren gerieten, führte dazu, daß man sich in
maßgebenden Kreisen eingehend mit der Bankfrage beschäftigte, Sir
Robert Peel sagte am 20. Mai 1844 in Bezugnahme auf die kurz zuvor
 erfolgten zahlreichen Bankzusammenbrüche: „Ich frage Sie demgemäß,
ob Sie nach solchen Erfahrungen nicht überzeugt sind, daß es hohe Zeit
ist, etwas zu tun, um der Wiederkehr so schweren Unglücks in der Zukunft
 vorzubeugen? Ich will mich über Aktienbanken mit aller Achtung
‘20
        <pb n="134" />
        aussprechen, denn ich weiß, daß sie in so mancher Beziehung große
Dienste geleistet haben; indessen ist es doch eine dringende Pflicht der
Gesetzgebung, Vorsichtsmaßregeln gegen eine Wiederkehr ihrer Mißbräuche
zu treffen.“

2. Die Peelsakte und die Bank von England.
Das englische Bankgesetz vom Jahre 1844, das nachher auch dem
deutschen Bankgesetz teilweise als Vorbild gedient hat, beruht auf der
Currency-Theorie, die besagt, daß das einzige natürliche Umlaufsmittel
 das Metallgeld sei, und die im Lande umlaufenden Noten nur als
Repräsentanten des Metallgeldes betrachtet werden dürfen. Der Grund
alles Übels sei in der unbeschränkten‘ Notenausgabe seitens der Bank
von England und der Provinzialbanken zu suchen.
Die Currency-Theorie stützt sich auf die Quantitätstheorie, die
insbesondere durch einen Schüler von Adam Smith, durch David Ricardo
 (1778—1823) in England zu hohem Ansehen gebracht worden
war, Als 1797, nach dem Ausbruch des napoleonischen Krieges, die Bank
von England die Barzahlung für ihre Noten eingestellt, ihre Notenemission
 aber weiter ausgedehnt hatte, war ein Verschwinden der Sovereigns
aus dem Verkehr — das Geld floß ins Ausland — und eine Entwertung
der Banknoten die Folge. Für Gold wurde ein Aufgeld gezahlt, und alle
Waren stiegen erheblich im Preise, Auf Grund dieser Verhältnisse schrieb
1809 Ricardo seine Abhandlung „The high price of bullion a proof of
Ihe depreciation of banknotes“, Er suchte hierin zu beweisen, daß der
Wert des Geldes, und damit auch der Preis der Waren, ausschließlich
von der Geldmenge (Quantität) abhänge — jede Verschiebung des Gleichgewichts
 zwischen Geldbedarf und Geldvorrat habe eine Veränderung des
Preisniveaus der Waren zur Folge — und, da Vermehrung der Noten
zleiche Wirkung, wie die der Münzen habe, so müsse man auch die Entwertung
 der Noten auf ihre erheblich verstärkte Emission zurückführen.
Die zur Untersuchung des hohen Geldpreises und seines Einflusses
auf die Umlaufsmittel eingesetzte, aus Bankdirektoren, Bankiers, Großaändlern
 und Privaten bestehende Kommission (Bullion Committee) schloß
sich den Ansichten Ricardos an, indem sie 1810 in ihrem Bericht sagte:
„Ein Steigen des Vorrates der Edelmetalle erhöht die Preise für die
zanze Welt. Es unterliegt keinem Zweifel, daß große Emissionen uneinlösbarer
 Papiernoten, die als Währung in einem Lande gelten, dieselbe
Wirkung haben“. An dem Übermaß des Notenumlaufs, zu diesem Schluß

[21
        <pb n="135" />
        kam das Bullion Committee, ist die mangelhafte Kontrolle der Bank und
die Aufhebung der Barzahlungen schuld. Daher müsse man die Restriktionsakte
 aufheben und kurze Zeit nach Wiederaufnahme der Barzahlungen
 zur Ausgabe von Banknoten unter 5 © schreiten. Das Unterhaus
 jedoch lehnte die Vorschläge des Komitees ab.
1818 wurde ein neues Untersuchungskomitee einberufen, und 1819
kam das erste der Gesetze zu stande, das den Namen Peels auf
immer mit der Geschichte der Bank von England verknüpft hat. Die
Bank wurde verpflichtet, Gold von jedermann zu einem festen Preise anzukaufen,
 Die Bestimmungen, die eine Ausfuhr von Gold- oder Silbermünzen
unterdrückten oder deren Einschmelzung verboten, wurden aufgehoben,
Besteht in einem Lande, so lehren die Anhänger der Quantitätstheorie
weiter, nicht ein rein metallisches Geldwesen (Geldwesen ohne Banknoten),
sondern ein gemischter Geldumlauf, d. h. zirkulieren neben Goldmünzen
 Banknoten, so wird, wenn die Bank mehr Noten ausgibt, als
der Verkehr aufnimmt, der Wert des Geldes sinken, und die Warenpreise
werden steigen. Der Warenimport wird infolgedessen sich erhöhen, der
Export geringer werden. Zur Bezahlung der Differenz zwischen Import
und Export wird Hartgeld' aus dem Lande fließen, denn mit Noten
könne man nicht ans Ausland zahlen. Versucht die Bank das ausströmende
 Gold durch Noten zu ersetzen, so wird der Tauschwert der Noten
immer geringer, der Preis der Waren immer höher werden. Der Import
wird solange andauern, bis alles Metallgeld ins Ausland geströmt ist und
im Lande selbst nur noch Noten: umlaufen,
Man nennt diese Lehre, die nur Gold und Banknoten als Umlaufsmittel
 (currency) kennt und zwischen der Zahlung durch Banknoten und
Metallgeld keinen wesentlichen Unterschied macht, die die Noten als ein dem
Metallgeld in seinen Wirkungen völlig gleichstehendes Umlaufsmittel betrachtet,
 die Currency-Theorie, Sie geht‘ also davon aus, daß bei
Schwächung der Metallreserve auch eine Notenverminderung eintreten
müsse, weil sonst ein Überfluß an Zahlungsmitteln entstehen würde, der
sich in Steigerung der Warenpreise äußern würde, Die Anhänger der
Bank-Theorie hingegen sagen: Gerade wenn das Metallgeld knapp ist
und das Bedürfnis nach Zahlungsmitteln besteht, muß diesem Bedürfnis
durch vermehrte Notenausgabe Rechnung getragen werden. Auf diesem
Prinzip ist das Notenbankwesen in Frankreich aufgebaut, Deutschland
nimmt einen mittleren Standpunkt ein.
Eifriger Anhänger dieser Currency-Theorie war insbesondere auch der

ZZ

2
        <pb n="136" />
        Bankier Samuel Jones Lioyd (der spätere Lord Overstone), der die
Theorie in die Praxis umzusetzen suchte und dafür eintrat, der Willkür
Jer Notenbanken, beliebig viel Noten auszugeben und damit die Warenpreise
 zu bestimmen, eine gesetzliche Schranke zu ziehen. Die Bank solle
nur ein bestimmtes Quantum ausgeben, für jede darüber hinaus emittierte
Note müsse sie volle Metalldeckung halten. Weiter machte er den Vorschlag:
 „Man trenne die Verwaltung des Notenumlaufs, d. h. die Macht,
Geld zu schaffen, von dem Bankgeschäft; man übertrage jene Macht
einer besonderen Körperschaft; man lasse deren Maßregeln inbetreff dieses
Gegenstandes unbedingt öffentlich sein; man verhindere, daß sich dem,
der Geld schafft, die Geldborger, die Regierung und der Handelsstand,
mit ihren gefährlichen und verführerischen Einflüssen nahen, und sende
diese vielmehr dahin, wo ihr Begehr befriedigt wird, nämlich zu den
Geldausgebern, zu den Banken“. ;
Sir Robert Peel, den Samuel Jones Lipyd für seine Ideen gewonnen
hatte, brachte die Grundprinzipien der Vertreter der Currency-Theorie
in Gesetzesform. Die wichtigsten Bestimmungen der Peelschen Bankakte
 (An Act to regulate the issue of bank notes and for giving to the
Governor and Company of the Bank '©of England certain privileges for a
limited period) sind folgende:
i. Die Notenausgabe der Bank von England wird von den anderen
Geschäften vollständig getrennt und einer besonderen Emissionsabteilung
 (issue department) überwiesen.
2. Die Noten dürfen bis zum Betrage von ı4 Millionen £ durch
Staatsschuldverschreibungen (alte Schuld des Staates und etwa
3 Millionen £ Schatzscheine) gedeckt sein. Für jede darüber hinaus
ausgegebene Note muß volle Bardeckung bestehen.
3. Neue Notenbanken sollen nicht ins Leben gerufen werden. Die in
England: und Wales bestehenden Institute, die weiter von dem Recht
der Notenemission Gebrauch machen wollen, haben dies dem Stempelamte
 schriftlich anzuzeigen, das daraufhin den Durchschnittsumlauf der
dem 27. April 1844 vorangehenden ı2 Wochen ermittelt und auf Grund
dessen den Maximalbetrag des einer jeden Bank gestatteten Notenumlaufs
 festsetzt. Verzichtet eine der bestehenden englischen Notenbanken
auf ihr Notenprivileg, so darf die Bank von England ihre Notenemission
um 2, der Summe vermehren, die jene Bank auszugeben berechtigt war,
insofern sie zur Deckung dieses Zuwachses den gleichen Betrag in
Staatsschuldverschreibungen hinterlegt.
        <pb n="137" />
        4. Jedermann kann bei der Emissionsabteilung der Bank von England
Noten gegen Einlieferung von Goldbarren erhalten, und zwar zum Preise
von 3 £ 17 sh 9 d für die Troy-Unze Standard Gold.
5. Die Bank von England ist verpflichtet, wöchentlich einmal ihren
Ausweis in einer vorgeschriebenen Form zu veröffentlichen,
6. Die Noten der Bank von England werden, entsprechend dem Gesetz
 von 1833, als legal tender für England und Wales erklärt; nur die
Bank selbst ist genötigt, auf Verlangen ihre Noten in bar einzulösen.
Als 1844 das Gesetz, auf dem noch heute die Verfassung der Bank
von England beruht, erlassen wurde, gab es in England 207 Privatbankiers
 und 72 Aktienbanken (joint-stock-banks), die Noten ausgaben und
häufig die Politik der Bank von England durchkreuzten. Die Privatbankiers
erhielten bei Durchführung der Bankakte das Recht, insgesamt 5153000 %,
die Aktienbanken 34095000 £ Noten auszugeben.
Von der Peelsakte hoffte man zweierlei:
t. Durch die Vorschrift, daß nur ein bestimmtes Quantum metallisch
aicht gedeckter Noten ausgegeben werden darf, sollte deren Einlösbarkeit
 sichergestellt werden. Dieser Zweck müßte bei Innehaltung der gesetzlichen
 Bestimmungen erreicht werden. .
2. Man wollte den angeblich infolge eines Übermaßes der Notenemission.
 entstandenen Krisen vorbeugen,
Ein solches Mittel gab es bisher nicht, und auch die Peelsakte hat,
wie die Wirtschaftsgeschichte Englands zeigt, dieses nicht zu. erreichen
vermocht. Im Gegenteil! Bereits 1847 war in England eine Handelskrisis
 ausgebrochen. Ihre Ursachen hatte sie hauptsächlich in der schlechten
Getreide- und Kartoffelernte.,und in der ungesunden Spekulation in Eisenbahnaktien
 und Ländereien, Dies, sowie der hohe Preis der Baumwolle
verursachten einen starken Goldabfluß aus der Bank von England,
Obgleich die Anzeichen einer herannahenden Krisis bereits am Ende
des Jahres 1846 deutlich bemerkbar waren, hatte die Bank, die an eine
Krisis nicht glaubte, Anfang Januar noch einen Diskontsatz von 3%.
Am 14. Januar erhöhte sie ihn auf 31, am 21. Januar auf 4, und als
die Kreditgesuche immer dringender wurden, am 8. April auf 5%. An
diesem Tage hatte die Bank eine Notenreserve von nur. noch 21 Millionen
 ©, während etwa 20: Millionen £ das Normale waren. In den
Kellern der Bank lagen zwar noch ı0 Millionen £ Gold, die aber durften,
da sie als Notendeckung dienten, nicht angetastet werden. Als die Lage
der Bank sich dauemd weiter verschlechtert. hatte und die Notenreserve

L24
        <pb n="138" />
        auf 11, Millionen £ herabgegangen war, suchte die Bank am 23. Oktober
 die Hilfe der Regierung nach. Diese suspendierte zwei Tage
später die Bankakte, soweit sie die Notenausgabe beschränkte. Die Bank
durfte jetzt Noten ohne entsprechende Golddeckung ausgeben und diese
Noten benutzen, um unbegrenzt weitere Diskontierungen, jedoch nicht
unter 8°%, vorzunehmen und Lombarddarlehen zu gewähren, Diese Maßregel
 der Regierung wirkte so beruhigend, daß die Bank bereits am
22. November ihren Diskontsatz wieder auf 7, am 2. Dezember auf 6,
am 23. Dezember auf 5 und am 27. Januar 1848 auf 4°% ermäßigen
zonnte.
Die Suspension der Peelschen Bankakte für die Zeit vom 2 5. Oktober
bis 23. November 1847 war ein Aufgeben der bei Erlaß des Gesetzes
für richtig befundenen Prinzipien, Von allen Seiten erfolgten jetzt Einwendungen.
 Die hauptsächlichsten faßt Soetbeer!) in folgender Weise
zusammen; I. Die Akte hat durch die Vorschrift, daß ‚die Bank verpflichtet
 sei, für alles bei ihr eingebrachte Gold Banknoten zu geben,
und durch sonstige Neuerungen in der Verwaltung künstlich einen Überuß
 von Geld und niedrigen Zinsfuß herbeigeführt, und so übermäßige
Spekulation nicht nur beschränkt, sondern eher befördert, auf welche
dann notwendig Geldverlegenheit und Mißkredit folge. (Vor der neuen
Bankakte war der Zinsfuß der Bank nie unter 4° gewesen, im September
 1844 war er auf 21% herabgesetzt.) 2. Durch die neue Akte
werde die gelegentliche Ausdehnung der Notenzirkulation, die durch ein
vorübergehendes Bedürfnis des einheimischen Verkehrs so häufig verlangt
würde, zum Nachteil des Publikums prinzipiell behindert, wenn sie auch
sonst nach Lage der Umstände ganz unbedenklich und. nur wohltätig
wirke. So sei z, B. zwischen dem ı3. März und 24. April 1847 an Gold
2237200 © ausgeführt und die Notenzirkulation sofort um diesen Betrag
 vermindert worden; zu gleicher Zeit habe die Regierung etwa
3500000 © von der Bank geliehen, um die April-Dividenden zu bezahlen;
 und diese habe ihre Diskontierung von Wechseln um diesen Betrag
 eingeschränkt. Hierdurch sei unnötiger Weise eine temporäre Geldklemme
 herbeigeführt; denn wäre die neue Bankakte nicht gewesen, so
hätte die Bank unter den damaligen Umständen weder die Notenzirkuiation.
 plötzlich zu vermindern. noch die Diskontierung temporär einzu-2)

 Beiträge und Materialien zur Beurteilung von Geld- und Bankfragen, Hamburg
 1866,
        <pb n="139" />
        schränken gehabt. Der Mißkredit im Frühling des Jahres 1847 sei daher
hauptsächlich eine Folge der durch die Bankakte verursachten temporären
 Beschränkung des Geldmarktes gewesen, nicht umgekehrt die Geldklemme
 eine Folge des Mißkredits.
Sir Robert Peel äußerte sich zu dem nach ihm benannten Gesetz
und der von der Bank in jener Zeit ausgeübten Politik etwa folgendermaßen:
 Das Gesetz hat der Bank nicht eine juristische, wohl aber eine
moralische Verpflichtung auferlegt, durch frühzeitige Vorsicht und Beschränkung
 ihrer Notenausgabe der Notwendigkeit vorzubeugen, zu Beschränkungsmaßregeln
 extremer Art zu schreiten, Diese moralische Verpflichtung
 hat die Bank nicht beachtet. Hätte sie bereits bei Eintritt der
ersten. Schwierigkeiten beharrlich ihre Zirkulation eingeschränkt und ihren
Diskontsatz erhöht, so wäre die Intervention der Regierung nicht erforderlich
 geworden.
Ganz analog verliefen die Krisen 1857 und 1866. Die Bankakte wurde
in diesen Jahren unter ähnlichen Modalitäten wie 1847 von der Regierung
 suspendiert, die nachher Indemnität vom Parlament verlangte. Jedesmal
 war die Wirkung die gleiche: Eine allgemeine Beruhigung und eine
sofortige Verminderung der der Bank zum Diskont eingereichten Wechsel
war die Folge der Suspension, Sobald wieder die Gewähr bestand, daß
die Bank Geld auf Sicherheiten gab, ließen Banken, die noch eben über
große Summen disponieren wollten, die Beträge stehen. Man versorgte sich
nicht mehr unnötig mit großen Summen, wie es vorher in der Besorgnis
geschehen war, die Bank könne plötzlich ihre Auszahlungen einstellen.
Als am ı2. November 1857 die Reserven der Bank nur den Betrag
von 581000 © aufwiesen, erklärten die Direktoren, sie wären trotzdem
um das Schicksal der Bank nicht sehr besorgt gewesen, denn sie hätten
mit der Suspension als einer feststehenden Tatsache gerechnet,
In kritischen Zeiten hat sich das System, von dem man gehoflt hatte,
daß es Krisen verhüten werde, nicht bewährt. Man fand keinen anderen
Ausweg, den Knoten zu lösen, als ihn zu durchhauen, In dieser Beziehung
 hat also das Bankgesetz von 1844 die gehegten Erwartungen
nicht erfüllt. Dagegen hat es die Monopolstellung der Bank von England
befestigt. Während 1844 neben der Bank von England noch 279 Banken
das Recht der Notenausgabe besessen hatten, ist heute ihre Zahl auf 12
gesunken, und ihr Notenumlauf beträgt noch nicht 2% der in England
zirkulierenden Noten.
In neuerer Zeit hat aber die Bank von England ihre hervorragende
        <pb n="140" />
        Stellung auf dem englischen Geld- und Kreditmarkt mehr und mehr
eingebüßt. Sie hat nicht die gleiche machtvolle Entwickelung genommen
wie die anderen größeren englischen Banken, denen sie heute infolgedessen
 in vieler Beziehung nur noch gleichgestellt ist, Sie. überragt sie
jedoch an Kapital, das bei diesen nach deutschen Begriffen meist klein
ist und ja auch weniger als Betriebsfonds, als Garantie dienen soll, denn
das Geschäft einer Bank besteht in der Nutzung fremder Gelder.
Die englischen Depositenbanken (rund 50), die sich nur mit dem
sogenannten regulären Bankgeschäft im Inland befassen, werden eingeteilt in
[. purely metropolitan and suburban banks, d. h. reine Londoner
Banken, ohne Filialen in der Provinz;
metropolitan and provincial banks, d. h. Banken, die in London
und in der Provinz Geschäfte besitzen und
3. purely provincial banks, d. h. reine Provinzialbanken.
Neben den Depositenbanken gibt es 32 colonial banks (Kolonialbanken),
die ihren Hauptsitz in London oder einer der englischen Kolonien, und
Filialen in einer oder in mehreren der englischen Kolonien, bezw, in
London haben, und den Zahlungs- und Kreditverkehr mit den Kolonien
vermitteln, ferner 30 foreign banks, die ihr Arbeitsfeld in fremden Ländern
suchen, Als solche gelten auch die Filialen ausländischer, besonders französischer,
 deutscher und anderer Banken, wie die des Credit Lyonnais,
des Comptoir National d’Escompte, der Deutschen Bank, der Dresdner
Bank, der Diskonto-Gesellschaft usw. Die Merchants pflegen insbesondere
das Gründungs- und Emissionsgeschäft. „Bankers“ sind nach englischem
Sprachgebrauch diejenigen, die hauptsächlich fremde Gelder, die ihnen
je nach Vereinbarung mit kürzerer oder längerer Kündigungsfrist zur Verwaltung
 anvertraut sind, in ihrem Geschäft verwenden.
Die geringe Zahl der englischen Banken findet ihre Erklärung in dem
in England bestehenden Filialsystem. Es besitzen gegenwärtig (in runden
Ziffern): Die Lloyds Bank 830, die London City and Midland Bank 750,
Barclay &amp;amp; Co. 560. die National Provinzial Bank 400 Zweiganstalten.

2

3. Die innere Organisation der Bank. ;
Die Bank von England — scherzhaft „the old lady of Threadneedle
Street“ genannt — ist, was ihre rechtliche Natur anbelangt, eine private
Gesellschaft, wie die anderen Joint stock banks, nur mit dem Unterschiede,
daß sie einige große Privilegien, so vor allem das Recht der Notenausabe,
 besitzt.
        <pb n="141" />
        Das Kapital der Bank, 14553000 £ (ca. 297 Millionen M), ist, im
Gegensatz zu dem bei den übrigen englischen Banken herrschenden
System, voll eingezahlt und übertrifft das eingezahlte Kapital aller anderen
Zentralnoteninstitute der Welt und der englischen Privatbanken!). Es besteht
 nicht aus Aktien von gleichen Beträgen, sondern es ist eine Buchschuld,
 und daher erfolgen Übertragungen des Eigentums, die auf jeden
Betrag, jedoch nicht weniger als auf 100 %, lauten können, durch Umschreibung
 in den Bankbüchern, Die ganze innere Organisation ist nicht
durch Statuten geregelt, sondern beruht auf alten Gewohnheiten, an denen
starr festgehalten wird.
Die Generalversammlung findet jährlich zweimal, im März und im
September, statt, Der Besitz von 500 £ und darüber gibt Stimmrecht —
doch ist sechsmonatiger Besitz, ausgenommen Übertrag durch Erbschaft
beim Tode oder infolge Heirat, erforderlich -—, und zwar entfällt
auf jeden stimmberechtigten Aktionär nur eine Stimme. Eine Jahresbilanz
wird nicht veröffentlicht. An ihre Stelle treten die wöchentlichen Ausweise,
In der Generalversammlung wählen die Aktionäre aus ihrer Mitte heraus
das aus 26 Personen bestehende Direktoren-Kollegium (board of
directors), Die Verwaltungsorganisation der englischen Banken ist anders
als die der deutschen Banken. ‚Der board of directors ähnelt mehr der Einrichtung,
 die wir in Deutschland Aufsichtsrat nennen. Er hat nominell
die Gesamtleitung, seine Haupttätigkeit aber liegt in der Festsetzung der
Richtlinien der zu befolgenden Bank-, insbesondere Kreditpolitik und
in der Kontrolle. Die hervorragendsten Vertreter der englischen Handelswelt,
 die Patrizier der Londoner City, gehören dem Direktorium der Bank
von England an. Nicht vertreten dagegen sind in ihm — gemäß einer
alten Bestimmung, die Sinn hatte zu einer Zeit, wo Bankiers und Banken
als Konkurrenten der Bank von England galten — Bankiers, Direktoren
und Aufsichtsratsmitglieder einer Bank, Wenn ein Chef des Hauses N. M.
Rothschild &amp;amp; sons im Direktorium sitzt, so ist dies darauf zurückzuführen,
daß die Inhaber dieser Firma nicht als bankers, sondern als merchants
gelten. Voraussetzung zur Wahl ist der Besitz eines Anteils der Bank
von mindestens 2000.

1) Die Lloyds Bank hat zwar ein Kapital von 26072500 £, doch sind darauf
nur 4171600 © eingezahlt, Ebenfalls nicht voll eingezahlt ist das 500 Mill. Fr,
betragende Kapital der Societ&amp;amp; Generale in Paris. Die Diskonto-Gesellschaft in
Berlin hat nach Vereinigung mit dem Schaaffhausenschen Bankverein mit 300
Millionen M den Rekord geschlagen.
128
        <pb n="142" />
        Das jeweils älteste Mitglied des Direktoriums wird auf ı Jahr zum
deputy governor und im nächstfolgenden zum governor gewählt. Da ein
Direktor in diese Stellung naturgemäß erst nach etwa 20 Jahren aufrückt,
30 achtet man darauf, daß er bei seinem Eintritt nicht zu alt ist, damit
er auch als Vizepräsident und Präsident noch in der Lage ist, der Bank
große Dienste zu leisten.
Drei der Direktoren treten Satzungsgemäß alljährlich aus, sind aber wieder
wählbar. Diese Ergänzungswahlen, die ja auch, wenn einer der Direktoren
eine Wiederwahl ablehnt oder stirbt, vorgenommen werden müssen, erfolgen
 seit längerer Zeit nicht durch die Generalversammlung, sondern
durch das Direktorium. Wer einmal Präsident (governor) gewesen ist,
scheidet aber niemals wieder aus dem Direktorium aus.
Diese früheren Gouverneure bilden das sogenannte Schatzkomitee (committee
 of treasury), das dem Präsidenten und Vizepräsidenten in wichtigen
Angelegenheiten mit Rat zur Seite steht und gemeinsam mit diesen Entscheidungen
 fällt, Zur Überwachung der verschiedenen Geschäftszweige
bestehen weitere 8 Komitees, die sich aus den Mitgliedern des Direk-‘oriums
 zusammensetzen.
Die Direktoren der Bank, die in ihrem Hauptamt Großkaufleute sind,
üben in der Hauptsache also nur eine beratende Tätigkeit aus. Die eigentliche
 Leitung erfolgt durch den governor und den deputy governor,
von denen wenigstens einer während der Geschäftsstunden anwesend
sein muß, Sie vertreten die Bank nach außen hin, entscheiden in außergewöhnlichen
 Fällen über Vorschüsse, führen die Korrespondenz mit der
Regierung, Die wichtigsten Angelegenheiten legen sie dem Schatzkomitee
vor, Ihnen zur Seite steht, zur speziellen Leitung und zur Durchführung
der Geschäfte, der managing director, d. i. der Chief cashier, dessen
Stellung in gewisser Beziehung der unserer Ministerialdirektoren ähnelt.
die der ruhende Pol in der Erscheinungen Flucht sind.
An jedem Donnerstag findet eine Gesamtsitzung des Direktoriums statt,
Den ersten Punkt der Tagesordnung bildet stets die Verlesung des am
Mittwoch Abend aufgestellten Wochenausweises durch den Chief cashier,
Im übrigen werden Fragen mehr allgemeiner Natur behandelt,
Die Organisation der Bank von England hat manche Vorzüge: Die
Direktoren stehen mitten im Geschäftsleben, sind über die Lage von
Handel und Industrie gut informiert .und können daher die Kreditverhältnisse
 ziemlich richtig beurteilen. Ihr Vermögen, ihre gesellschaftliche
Stellung und auch ihre Eigenschaft als Großaktionäre der Bank bieten

) Obst, Bankpolitik.

"2a
        <pb n="143" />
        Garantien dafür, daß sie nur im Interesse der Bank handeln und ihre
Macht nicht zum eigenen Vorteil ausnutzen werden.
Weit größer aber sind die Nachteile: Viel Köpfe, viel Sinne. Der
jährliche Wechsel in der obersten Leitung der Bank hat bewirkt, daß
die Bank ihre Maßregeln nicht auf lange Zeit, sondern immer nur für
den Tag trifft. Nur ganz ausnahmsweise sind Präsidenten, die sich in
schwierigen Zeiten, wie z. B. während der Baring-Krisis und während des
Burenkrieges bewährt hatten, noch auf ein zweites Jahr als Präsident
wiedergewählt worden. Als ein großer Mißstand wird es weiter empfunden,
 daß die Direktoren zu wenig banktechnisch gebildet sind, und
daher die Regulierung der Geschäfte oft sehr mechanisch erfolgt.
Hätte man sich entschlossen, der von Bagehot schon vor 40 Jahren
gestellten Forderung — Anstellung eines banktechnisch geschulten deputy
governor auf Lebenszeit — nachzukommen, so hätte sich die Bank in
den letzten Jahrzehnten vielleicht besser entwickelt. Ihr Filialnetz ist klein.
Außer den beiden Londoner Zweigbureaus besitzt sie nur 9 Zweiganstalten
 in Birmingham, Bristol, Hull, Leeds, Liverpool, Manchester,
Newcastle on Tyne, Plymouth und Portsmouth. Die anderen Zentralnoteninstitute,
 sowie die englischen Depositenbanken haben die Bank von
England in dieser Beziehung weit überflügelt,
4. Analyse des Bankausweises,
Der Wochenausweis ist die einzige Veröffentlichung, die seitens der
Verwaltung über die Lage des Instituts erfolgt. Da die Bank von England
 die Zentralstelle der Geldvermittelung für die ganze zivilisierte Welt
bildet und ihr Statuts infolgedessen ein Barometer für den Geldmarkt
der Welt ist, finden ihre Ausweise!) seitens der interessierten Kreise, besonders
 in kritischen Zeiten, die allergrößte Beachtung.
An dem nachstehenden Ausweis (s.S. 132) — im Gegensatz zu den
kontinentalen Gepflogenheiten werden die Passiven auf der linken, die
Aktiven auf der rechten Seite aufgeführt — wollen wir die einzelnen
Posten erläutern.

1) Vor 1844 erfolgten die Ausweise in mehr detaillierter Form, So lautete z, B,
der Bankausweis vom 31, März 1840 folgendermaßen:
Circulation: —
London ,
Country ,

E 12446000
3952000
——————— % 16398000

‘20
        <pb n="144" />
        Die wichtigste Aufgabe der Bank von England ist die Notenausgabe,
Die Abteilung, in der dies geschieht, die Emissionsabteilung (issue
deparment), ist genau an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden und steht
unter staatlicher Aufsicht, Die Bankabteilung (banking department)
betreibt Bankgeschäfte, wie jede andere Bank und braucht, wie diese,
kein anderes Ziel im Auge zu haben, als dafür Sorge zu tragen, daß

Deposits, Public, Viz,: —
Exchequer Account ,
Payment of Dividends ,
Savings Bank, , . .
West Indian Compensation

Deposits, Private, Viz.: —
London Bankers, ,
East India Company
Loan for ditto , . .. „0000 8 un
Bank of Ireland and Royal Bank of Scotland .
Other Deposits , . ,
Devosits at Branches .

Public Securities: —
Advances on Exchequer Bills—
Deficiency , .....
Other Exchequer Bills ,
Exchequer Bılls purchased
Stock and Annuities _

Private Securities: —
Bills discounted—
London ..
Country

East India Bonds
City Bonds, &amp;amp;c,
Mortgage, , .
Advances: —
Bills of Exchange , , .
£xchequer Bills, Stock, &amp;amp;e.

Zullion

Übertrag: %&amp;amp; 16398000
806000
393 000
18000
1187000

2404 000

740000
503 000

70.000
2141000
472000

2

4026000
22828000

© 340000
481000
1050000
{0132000

£ 120023000

791000
3275000

1066000

1359000
1296000

2267 000
335000

5257000
R 21326000
4446000
© 25772000

21
        <pb n="145" />
        die Aktionäre möglichst hohe Dividenden erhalten, und daß die der Bank
anvertrauten Gelder sicher verwaltet werden. Wenn die Bank sich noch
von anderen Rücksichten leiten läßt, so geschieht es, weil sie als Bank
des englischen Reiches und als Hüterin der Währung des Landes eine
Monopolstellung einnimmt.
Issue Department,

Notes issued

CE
; . 54382040

54382040

%
Government Debt . +. . 11015 100
Other Securities , . , . 7434900
Goldcoin and Bullion . ., 359320409
54 382 040

Banking Department.

Proprietors’ Capital , . . 14553000
Rest 2 0 0.000.040, 3214129
Public Deposits . . . 89076098
Other Deposits . . . . 44359262
Seven days and other bills 48879

„157° 968

Government Securities , . 14314906
Other Securities . . . . 29663345
Notes. ... 2... . 25657370
Gold- and Silvercoin . 1537347

„71172968

Emissionsabteilung. .
Auf der linken Seite der Emissionsabteilung finden wir als einzigen
Posten den Betrag der ausgegebenen Banknoten,
Es sind dies... . 1... . 54382040 ©
Da die Bankabteilung aber . . . 256573709 »
besitzt, so sind nur . . . . , 28724670 L
im Verkehr, d.h. in den Händen des Publikums. Die Bankabteilung
liefert nämlich die bei ihr eingehenden Gold- und Silbermünzen, bis auf
11, oder 2 Millionen £, die sie selbst im Jaufenden Verkehr benötigt, der
Emissionsabteilung gegen Zahlung des gleichen Betrages in Noten aus.
Auf der rechten Seite des Ausweises der Emissionsabteilung finden
wir die Posten, die als Deckung für die ausgegebenen Noten dienen:
IL Government Debt. Von der auf 14686800 © angewachsenen
Regierungsschuld hat der Staat im Jahre 1833, wie wir gesehen haben,
1, zurückgezahlt. Der Rest von 11015100 £ ist bis heute ein immobilisierter
 Posten in der Bilanz der Bank geblieben; Schuldverschreibungen
hierüber sind nicht ausgefertigt. 1892 wurde die Verzinsung von 3 auf
231. 1903 auf 21% herabgesetzt.

22
        <pb n="146" />
        Der Höchstbetrag der von der Bank ausgegebenen Noten, die durch
Schuldverschreibungen des Staates gedeckt werden durften, war 1844 auf
14 Millionen £ festgesetzt worden. Man nahm an, daß ein Notenumlauf
in dieser Höhe für den Verkehr unbedingt erforderlich sei und man auch
nicht Gefahr laufe, daß diese Noten zur Einlösung vorgelegt werden;
folglich brauche eine Bardeckung hierfür nicht zu bestehen. Die Summe
von 14 Millionen £ sollte sich um 2 des Emissionskontingents jeder
singegangenen Notenbank erhöhen und ist heute infolgedessen auf
18450000 © angewachsen. Nach Erlöschen des Privilegs der noch bestehenden
 ı2 Notenbanken (8 Privatbanken und 4 Joint Stock Banken),
DEZW, Verzichtleistung hierauf, wird sich der Betrag auf 10616000
belaufen),
2. Other Securities. Diese Summe (7434900 ©) muß die Bank
dauernd in Staatspapieren halten. Sie ergibt mit dem ersten Posten zusammen
 18450000 £,d, h. soviel, wie gegenwärtig das Kontingent der
metallisch nicht gedeckten Noten beträgt. Bei jeder Erhöhung desselben
muß eine Vermehrung der von der Emissionsabteilung als Notendeckung
gehaltenen Staatsschuldverschreibungen erfolgen.
3. Goldcoin and bullion. Goldmünzen und Goldbarren der Emissionsabteilung
 bilden den Barschatz. Ihre Summe ändert sich, im Gegensatz
 zu den beiden ersten Posten, naturgemäß in jedem Ausweise
Von dem ihr im Bankgesetz zugestandenen Recht, für 20°% der durch
Metall zu deckenden Noten Silbervorrat zu halten, macht die Bankverwaltung
 keinen Gebrauch. Da in England niemand verpflichtet ist, mehr
als 2 £in Silbermünzen anzunehmen, so wäre das Silber zur Einlösung
der Noten, deren kleinste über 5 £ lautet, nicht verwendbar.

Bankabteilung.
Im banking department der Bank von England sehen wir die älteste
und größte Aktienbank Englands, die keinerlei Beschränkungen unterworfen
 ist, abgesehen von der Formalität der wöchentlichen Veröffentlichung
 des Ausweises. In der Bankabteilung erscheinen folgende Passiv-DOsten:


1. Proprietors’ Capital (Stammkapital der Bank). Durch Anleihen
an die Regierung ist es, ebenso wie das Kapital der Bank von Frank-An

 # . i 11
!) Die Bank von England hat übrigens von ihrem Recht, Ms der in Porta
kommenden Emission ihrem Kontingent hinzuzufügen, nicht in vollem Um
Sebrauch gemacht

13
        <pb n="147" />
        reich, dauernd festgelegt und dient nicht, wie bei anderen Banken, als
Betriebskapital,
2. Rest. In dem Posten „Rest“ ist ı. der Reservefonds und 2. der
im laufenden Halbjahr erzielte Gewinn enthalten. Nur die 3 Millionen £
übersteigende Summe wird zur Verteilung gebracht. Kurz vor der
Dividendenzahlung — 5. April und 5. Oktober — erreicht daher dieser
Posten seinen höchsten Stand. In unserem Ausweis vom 6. Mai ist erst
der Gewinn von einem Monat angesammelt, Eine weitere, in der Bilanz
nicht zum Ausdruck kommende Reserve besitzt die Bank in ihren wertvollen
 Immobilien: Das alte, große, im Herzen der City gelegene Bankgebäude,
 das mit dem dazu gehörigen Grund und Boden — es ist wohl
das wertvollste Bauterrain der Welt — einen Wert von mindestens 3
Millionen repräsentiert, steht mit Null zu Buch.
3. Public Deposits (Staatsdepositen). Es sind dies die Guthaben des
Finanzministers (Exchequer), die Guthaben der Postsparkassen und der
sonstigen unter Staatsaufsicht stehenden Sparkassen, die nicht abgehobenen
Zinsen der Staatsschuldverschreibungen usw. Die Summe der Public
Deposits steigt von Mitte Januar bis Ende März, weil in dieser Zeit die
Steuern fürs ganze Jahr eingehen, während’ der Staat die Zahlungen, die
er zu leisten hat, möglichst bis zum Ende des Finanzjahres (31. März)
hinausschiebt.

4. Other Deposits (Privatdepositen). Dieser Posten, der größte und
wichtigste der Bankabteilung, setzt sich zusammen aus:
Geldern der Privaten und Kaufleute, für die die Bank die Kassenführung
 besorgt, sowie auch der fremden Regierungen, die bei der Bank
ein Konto (drawing account) unterhalten, und
Geldern der Banken und Bankiers (bankers balances), die nur soviel
im Kassenschrank behalten, wie für den täglichen Bedarf erforderlich ist.
Die Summen, die sie als eigene Barreserve halten, oder als ständige
Unterlage für den Clearing- Verkehr geben, oder zurzeit anderweitig nicht
verwenden können, deponieren sie bei der Bank von England, die als
der sicherste Aufbewahrungsort der vereinigten Königreiche gilt (sprichwörtlicher
 Ausdruck „Safe as the Bank“).
Bis zum Jahre 1875 fand eine getrennte Angabe der „Private Deposits“
 und der „Bankers Deposits“ statt. Die Wiedereinführung dieses Modus
ist öfters gefordert worden und wäre in der Tat zur besseren Beurteilung
des jeweiligen Status der Bank sehr wünschenswert. In kritischen Zeiten
wird der Bank nämlich ein weit größerer Prozentsatz der Bankers

3A
        <pb n="148" />
        Deposits als der Private Deposits entzogen. Das Verhältnis der Bankierguthaben,
 d. h. der Barreserve sämtlicher Bankinstitute Englands, zu den
Reserven der Bank von England ist zur Beurteilung deren Lage von
größter Wichtigkeit,
Die „Other Deposits“ steigen fast regelmäßig, wenn die Zinszahlungen
der Staatsschuld erfolgen. Sie wachsen weiter in Perioden starker Depression
 des Geschäftslebens. Ein starker Rückgang hingegen ist meist das
Zeichen eines Anziehens des Leihzinsfußes.

5. Seven-days and other Bills (Siebentagewechsel usw.) sind
7-, mitunter auch ıotägige Akzepte der Bank, die ehemals, als die Verdindungen.
 noch schlecht waren, und ein Brief von London nach einer
Provinzstadt oft eine Woche und mehr brauchte, statt Banknoten bei
Sendungen, daher der Name „Postwechsel“, gern verwendet wurden und
auch noch heute von Geschäftsleuten zur Begleichung von Zahlungen
vekauft werden.

Den Passiven stehen folgende Aktiva gegenüber:
t. Government Securities (Regierungssicherheiten). Sie setzen
sich zusammen aus englischen Konsols, Schatzanweisungen und britischen
Staatspapieren.
2. Other Securities (andere Sicherheiten). Es sind dies hauptsächlich
 Schuldverschreibungen der großen Städte, Kolonial- und Bahnaktien,
 ferner diskontierte Wechsel und beliehene Wechsel und Wertpapiere.
 Eine starke Zunahme der Other Securities deutet darauf hin,
daß die anderen Banken bei der Bank von England lombardieren, um
ihre Reserven zu verstärken. Dadurch schwillt zunächst auch der Posten
„Other Deposits“ an.
Da nach dem „Common Law“ die als Sicherheit für ein Darlehen
verpfändeten Werte formell in das Eigentum des Gläubigers übergehen
— dem Schuldner verbleibt bis zur Abwickelung des Pfandgeschäftes nur
die Nutznießung —, so sind in den Posten „Regierungssicherheiten“
(britische Staatsschuldverschreibungen) und „Andere Sicherheiten“ (andere
Wertpapiere) nicht nur die Anlagen der Bank, sondern auch die als
Sicherheit gegebenen Dokumente (Lombardpfänder) enthalten.
3. Notes (Noten). Noten erhält die Bankabteilung, wie erwähnt, von
der Emissionsabteilung im Tausch gegen die entsprechende Menge gemünzten
 oder ungemünzten Goldes, Der Notenbestand der Bankabteilung
ist die Notenreserve der Bank.

%
        <pb n="149" />
        4. Gold- and Silvercoin (Gold- und Silbermünzen) bilden die Handkasse
 (Till money) der Bankabteilung.
Die in der Bankabteilung befindlichen Noten, die von der
Emissionsabteilung jederzeit in Gold umgetauscht werden
können, bilden zusammen mit dem Metallbestand der Bankabteilung
 die Reserven der Bank und damit auch des ganzen
Landes. An der Erhaltung dieser Reserve auf einer angemessenen Höhe
sind alle Banken des Landes in gleicher Weise interessiert. Daß in diesem
Einreservesystem eine große Gefahr nicht nur für England, sondern indirekt
 auch für die ganze ausländische Geschäftswelt besteht, ist klar.
Auf die beiden Posten „Notes“ und „Gold- and Silvercoin‘“, die den
flüssigen Betriebsfond der Bankabteilung und gleichzeitig die Totalreserve
der Bank bilden, lenkt der Sachkundige bei Beurteilung des Wochenausweises
 der Bank, dessen Status für den internationalen Geldmarkt von
höchster Bedeutung ist, zuerst seinen Blick. Die Veränderungen der
Zentralreserve sind teils regelmäßig wiederkehrende — verursacht z. B.
durch die Steuereingänge und die einige Zeit später erfolgenden Ansprüche
 des Staates — teils außergewöhnliche, die mit einem plötzlichen
Aufschwung oder einer hereinbrechenden Krise zusammenhängen.
In unserem Ausweise beträgt diese Summe 27104717 %. Diesem Betrage
 gegenüber stehen die Verbindlichkeiten der Bank: Staatsdepositen,
Privatdepositen und Siebentagewechsel, insgesamt 534058309 £.
Das Verhältnis der Reserven der Bankabteilung zu den Gesamtver-.
 . 27194717 &amp;gt; 100
pflichtungen berechnet sich nach Prozenten: SA Bas By 50%»
Die Tagespresse bringt meist den Ausweis in einer abgekürzten Form,
in dem die Resultate der Bilanzen der beiden Abteilungen zusammengezogen
 werden. Der obige Ausweis lautet hiernach:

Totalreserve!).
Notenumlauf?) . . .
Barvorrat®) . . .
Portefeuille?t). . .

g
27194717
28724670
37469387
29663345

1) Noten und Gold- und Silbermünzen der Bankabteilung,
*) In Verkehr gegebene Noten abzüglich des Bestandes der Bankabteilung.
8) Setzt sich zusammen aus dem Barvorrat der Emissions- und der Bankabteilung.

4) Man bezeichnet hiermit die „Other Securities‘ der Bankabteilung S. S. 132.
        <pb n="150" />
        £
Guthaben der Privaten 44359262
Guthaben des Staates. 8097998
Notenreserve!) ,‚ . . 25657370
Regierungssicherheiten . 143140906

5. Geschäftspolitik.
a) Notenpolitik.
Die Bank von England darf, hatten wir gesehen, nur bis zu einem
bestimmten Betrage — seit 1903 sind es 18450000 £ — metallisch
nicht gedeckte Noten ausgeben. Die Noten sind, im Gegensatz zu denen
der noch bestehenden anderen englischen Notenbanken, gesetzliches
Zahlungsmittel in England, nicht auch in Schottland und Irland. Die
Zentrale der Bank von England in London ist verpflichtet, alle ihre
Noten, die ihr zur Einlösung vorgelegt werden, in Sovereigns, nicht aber
auch in halbe Sovereigns oder Silber umzutauschen. Die Filialen der Bank
von England hingegen sind nur verpflichtet, die von ihnen selbst ausgegebenen
 Noten einzulösen.
Die Herst ellung der Noten erfolgt in der Bank; jeden Tag werden
stwa 50000 Noten im Werte von ı Million £ hergestellt. (Eine Serie
von Pressen ist u. a. nur bestimmt, indische Noten zu drucken.) Die äußere
Form der englischen Noten ist sehr einfach: Die Vorderseite des weißen,
mit Wasserzeichen versehenen Papieres enthält einen schwarzen Aufdruck,
während die Rückseite ganz frei bleibt, Fälschungen sind daher leicht
möglich und gehören nicht zu den Seltenheiten, Da die Bank von Eng-‘and
 Noten, die ihr als gestohlen gemeldet sind, nur dann einlöst, wenn
der Inhaber den Nachweis führen kann, daß er auf redliche Weise in
ihren Besitz gelangt ist, nehmen englische Ladengeschäfte Noten von unbekannten
 Personen nur ungern an, lassen aber jedenfalls stets, um eventuell
 Regreßansprüche erheben zu können, Namen und Wohnung, bezw.
Firmenstempel auf die Rückseite der Note setzen. Obgleich sie bei Weiterzebung
 der Note ein Gleiches tun, ist die Zahl dieser Vermerke nicht
allzu groß. Die Bank von England leistet sich nämlich den Luxus, jede
Note nur einmal in Verkehr zu geben, d. h. kommt sie wieder an ihre
Kasse zurück, so wird sie vernichtet, mag sie auch erst, was Öfters vorkommt,
 am gleichen Tage ausgegeben sein,

‘) Betrag der Noten in der Bankabteilung.

1%
        <pb n="151" />
        Der Notenumlauf unterliegt verhältnismäßig geringen Schwankungen.
Er betrug: in Millionen £
1844 20,3 1804 253
1854 20,7 1898 27,5
1864 20,6 1901 30,3
1874 26,3 1904 28,2
1884 25,4 1907 209,5
Der Notenumlauf hat durchschnittlich also etwa das eineinhalbfache
des Kontingents, für das metallische Deckung nicht zu bestehen braucht,
betragen. Verglichen mit den Umsätzen im Scheck- und Clearingverkehr
erscheint er äußerst gering.
Die Notenstückelung!) war folgende:
in Prozent
20—100 &amp;amp;
A

1844
1854 4
1864 4.
1874 39%9
1878 39,3

1000 %
17,3
12,7
9,0
6,7
6,4

13,0
u
x 9:3 x "„
18,2 28,3
18.1 28.6

Tu

b) Diskontpolitik und Lombardgeschäft.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Diskontsatz der Deutschen
Reichsbank und dem der Bank von England ist der, daß bei jener der
Diskontsatz ein einheitlicher ist, während die Bank von England bald
unter, bald über ihrer Rate diskontiert, und zeitweise, ohne Angabe von
Gründen, überhaupt die Diskontierungen einstellt, In Zeiten der Geldknappheit
 gibt sie auch direkt den anderen Banken Winke, ihre Diskontierungen
einzuschränken und vor allem keine Finanzwechsel mehr anzunehmen.
Hinsichtlich der Verfallzeit besteht auch bei der Bank von England
die Bestimmung, daß die Wechsel nicht länger als 3 Monate laufen sollen.
Hin und wieder jedoch kauft die Bank auch Wechsel mit einer Verfallzeit
bis zu 95 Tagen an, verlangt dann aber einen höheren Diskont. Mitunter
läßt sie ihren Diskont nur für Wechsel mit kurzer Fälligkeit gelten, d. h.
für Wechsel, die längstens noch einen Monat oder sechs Wochen zu laufen

1) S. Edgar Jaffe, Englisches Bankwesen, 2. Aufl, Leipzig 1910, Neuere
Ziffern waren von der Verwaltung der Bank von England, die überhaupt in der
Erteilung von Auskünften weniger Entgegenkommen als die anderen Banken zeigt,
nicht erhältlich,
138
        <pb n="152" />
        haben, und rechnet für alle anderen Wechsel 1 oder 1% mehr Zinsen,
Die Banken geben ihr dann selbstverständlich nur kurzfristige Papiere
and behalten die langfristigen. in ihrem Portefeuille,
Die Festsetzung des Diskonts erfolgt durch das Direktorium der
Bank (Court of Direktors), das, wie schon. erwähnt, jeden Donnerstag um
ıx Uhr zur Sitzung zusammentritt und nach Vorlegung des Bankausweises
über eine etwaige Änderung des Diskontsatzes berät. Während in Deutschland
 eine Diskontänderung in der Regel schon einen Tag, oder doch zum
mindesten mehrere Stunden, bevor darüber Beschluß gefaßt wird, bekannt
ist — die Einberufung des Zentralauschusses zu einer außergewöhnlichen
Zeit läßt ziemlich sichere Schlüsse ziehen —, weiß der Gouverneur der
Bank von England oft bei Beginn der Sitzung selbst noch nicht, was für
Entscheidungen das Kollegium treffen wird. Daß, um über eine Diskontveränderung
 zu beraten, eine besondere Sitzung anberaumt wird, kommt
sei der Bank von England kaum alle zehn Jahre einmal vor.
Das Ergebnis der Sitzung wird, besonders in kritischen Zeiten, mit
größter Spannung erwartet. Finanzleute, Boten und Angestelle von Bankhäusern
 und Zeitungen warten .vor dem Direktorensaal auf das Herauskommen
 der Entscheidung. Das „Herauskommen“ ist in diesem Falle
wörtlich zu nehmen: Ein Bankdiener tritt aus dem Konferenzsaal mit einer
kleinen schwarzen Tafel, auf der die Beschlüsse des Direktoriums bekannt
gegeben werden. Sie enthält entweder den abgeänderten Diskont oder, wenn
zeine Änderung des Diskontsatzes eingetreten ist, die Worte „No alteration“.
Im Gegensatz zu den anderen großen Zentralnotenbanken ist das
Diskontgeschäft der Bank von England äußerst gering. Zum
Teil hat dies seinen Grund darin, daß ein Mangel an erstklassigen Wechseln
besteht -— andere Formen der Kreditübertragung (telegraphische Transfers
 usw.) sind an Stelle der Wechsel getreten — weiter aber auch darin,
daß der Zinssatz des offenen Marktes (market rate of discount) meist
niedriger als der von der Bank von England in Anwendung gebrachte
Satz ist. Die Bank wäre infolge der einengenden Bestimmungen der Peelsakte,
 die sie zwingt, ihre‘ stete Aufmerksamkeit auf die Barreserve zu
‚enken, aber auch gar nicht in der Lage, das Diskontgeschäft in dem
Maßstabe zu betreiben, wie z.B. die Deutsche Reichsbank.
Zwei Arten von Diskontkunden besitzt die Bank von England: ı. Kaufleute
 und Firmen, die ihre eigenen und die von ihren Kontokorrentkunden
eingehenden Wechsel bei ihr diskontieren, und 2. die Billbrokers (Wechselmakler).


Ms
Zr
        <pb n="153" />
        Die englischen Depositenbanken geben einen großen Teil der Gelder,
die sie anderweitig nicht unterbringen können, als „money on call“ d. h.
rückzahlbar ohne Kündigungsfrist, gegen mäßige Zinsen an die großen
Billbrokers. Diese hatten ursprünglich die Aufgabe, zwischen Kreditsuchenden
 und Kreditgebern zu vermitteln, und indem sie auf Grund
langjähriger Erfahrungen die Bonität der zum Diskont eingereichten
Wechsel prüften!), minderten sie das Risiko des Diskonteurs. Allmählich
aber sind sie mehr und mehr als Selbstkontrahenten eingetreten. Der
broker benutzt die. ihm von den Depositenbanken mit täglicher oder
kurzfristiger Kündigung geliehenen Gelder zum Ankauf von Wechseln,
die er den Banken als Unterpfand für das Darlehen gibt, oder er leiht
sie auch wieder mit kurzer Kündigungsfrist zu kommerziellen Zwecken
gegen Unterpfand aus. Die Kontrolle über die Verwendung ihrer Depositengelder
 geht dadurch den Banken natürlich verloren. ;
Fließen dem broker von den Depositenbanken weniger Gelder zu, als
er zur Wechseldiskontierung usw. benötigt, so rediskontiert er einen Teil
der Wechsel bei der Bank von England. Nicht selten erleidet er dabei
Verluste, indem ihm ein höherer Diskontsatz abverlangt wird als der, zu dem
er die Wechsel diskontiert hat, Um den Verlust nach Möglichkeit einzuschränken,
 wird der Billbroker natürlich möglichst kurze Wechsel zur
Bank von England geben. Braucht er dann noch weitere Mittel, so wird
er die noch längere Zeit laufenden Wechsel nicht mehr diskontieren,
sondern lombardieren. Dies hat für ihn den Vorteil, daß er den höheren
Zinssatz — Diskont- und Lombardsatz bei Verpfändung von Wechseln
ist gleich hoch — nur für diejenige Zeit zu entrichten hat, für die er
das Geld benötigt.
Wechseldiskonten bilden naturgemäß die zweckmäßigste Anlage für
Depositengelder, und es ist selbstverständlich, daß die englischen Depositenbanken
 die ihnen angebotenen guten Wechsel ankaufen, Ihre Beträge
sind aber weit kleiner als diejenigen, die sie anzulegen haben. So erklärt
es sich, daß die Banken den Billbrokers, die meist weit besser als sie
in der Lage sind, das Material zu sichten, große Summen zum Ankauf
von Wechseln zur Verfügung stellen. Prinzip der Londoner großen Depositenbanken
 ist es, die von ihnen angekauften Wechsel bis zu ihrem
Verfalltage im Portefeuille zu halten und niemals zu rediskontieren.
Werden unerwartet größere Summen Depositengelder abgehoben, so steht
ihnen immer noch die bei der Bank von England gehaltene Reserve
1) S, Jaffe, a. a, O. S. 107.

[47
        <pb n="154" />
        zur Verfügung. Sie heben aber auch diese oft nicht ab, um nicht ihren
Ruf zu erschüttern, sondern sie ziehen die den Billbrokers gegebenen
kurzfristigen Darlehen zurück, bezw. leihen von ihnen Gelder, die diese
sich durch Diskontierung oder Verpfändung von Wechseln bei der Bank
von England beschaffen,
Diskont- und Lombardgeschäft gehen, wie wir gesehen haben, in England
 oft ineinander über, Die Bank von England gewährt Lombarddarlehen
 gegen Hinterlegung englischer Staatsanleihen und anderer erstklassiger
 Wertpapiere; ihre Hauptkunden sind hierbei die Billbrokers. Die
Technik des Lombardverkehrs bei der Bank von England unterscheidet
sich von der der Deutschen Reichsbank wesentlich auch dadurch, daß
teilweise Rückzahlungen und neue Entnahmen auf einen Pfandschein
nicht statthaft sind. Braucht ein Kunde einen neuen Vorschuß, so muß
sr zunächst die noch rückständige Schuld des ersten Vorschusses begleichen.
 Da bei einem neuen Vorschuß die nämlichen Formalitäten, wie
beim ersten zu erfüllen sind, ist es Brauch, um gegen alle Eventualitäten
 gesichert zu sein, von vornherein ein größeres Darlehen zu fordern
und Rückzahlungen erst dann zu leisten, wenn es feststeht, daß der
Vorschuß nicht mehr benötigt wird!).
Die Gewährung eines Vorschusses durch die englischen Depositenbanken
 erfolgt in der Weise, daß dem Kunden ein „Loan account“
eröffnet wird. Die bewilligte Summe, sagen wir z. B, 10000 Z£, wird auf
liesem „Loan account“ belastet und auf Depositenkonto kreditiert, Der
Kunde muß also, ganz gleich, ob er nur einen kleinen Teil des Vorschusses
 oder die ganze Summe in Anspruch nimmt, Debetzinsen für das
ganze Darlehen zahlen und bekommt für das dadurch auf Depositenkonto
entstandene Guthaben einen erheblich niedrigeren Zins.
Blankokredite werden seitens der Bank von England nicht gewährt,
bei anderen Banken werden gelegentliche Kredite (overdrafts) von Fall
zu Fall erteilt, ohne bindende Abmachungen, so daß die Geschäftswelt
nicht jederzeit mit Bestimmtheit darauf rechnen kann.
Die Bank von England hat zur Aufrechterhaltung der Landeswährung
dafür Sorge zu tragen, daß die Goldbestände der Bank vor starken Goldentziehungen
 seitens des In- und Auslandes geschützt werden, Hiernach,
und um den Forderungen der Peelsakte gerecht zu werden, muß sie ihre
Diskontpolitik einrichten, Mit jeder Diskonterhöhung bezw. -Ermäßigung
448 Clavert, Depositenbildung in England und Deutschland, Conrads Jahrbücher.
 II. Folge, Band VII, 1894.
        <pb n="155" />
        nimmt sie eine große Verantwortung auf sich, (Siehe hierüber auch das
Kapitel „Diskontgeschäft und Diskontpolitik“ im 3. Teil, [1b].)

c) Depositen-, Scheck- und Clearingverkehr.
Auf die hohe Entwickelung des Depositenwesens in England ist
schon öfters hingewiesen worden. Private haben, wie auch bei uns in
Deutschland, ihr Konto meist bei einem Privatinstitut, seltener bei der
Zentralbank. Die Anforderungen, die an das Mindestgutgaben gestellt
werden, sind in England wesentlich höher als in Deutschland,
Ab- und Zuschreibungen auf den Konten vollziehen sich dort mit Hilfe
ler Schecks und des Clearings. Der Giroverkehr der Bank von England
 konnte sich schon infolge der geringen Zahl der Filialen der Bank
nicht in der Weise wie in Deutschland entwickeln.
Dafür steht aber seit altersher der Scheckverkehr in hoher Blüte.
Die Vermeidung der Barzahlungen geht in England heute noch viel weiter,
wie das alte englische Sprichwort sagt: Wer mit Schecks zahlt, ist ein
„gentleman“, wer in bar zahlt, nur ein „man“. Dem Kleinverkehr dienen
die zahlreichen Depositenbanken, die in den Zinsen der Guthaben ein
Äquivalent für ihre Bemühungen finden, Die Bank von England hat vor
Jahren einmal das Prinzip aufgestellt, daß für sie ein Scheckverkehr nur
dann lohnend sei, wenn die Zahl der von einem Kunden während eines
Jahres ausgeschriebenen Schecks mit 1; sh multipliziert mindestens soviel
ergebe, wie etwa 4° Zinsen auf das durchschnittliche Guthaben. Daraus
geht hervor, daß für die Bank von England nur solche Konten in Betracht
 kommen können, bei denen die Durchschnittsbeträge der einzelnen
Schecks einige hundert © betragen,
Während bis zum Jahre 1775 Umschreibungen immer nur dann stattfinden
 könnten, wenn Gläubiger und Schuldner mit demselben Bankhause
arbeiteten, wurde durch Schaffung einer gemeinsamen Abrechnungstelle,
des Bankers Clearing-House, ein Verrechnungsverkehr zwischen sämtlichen
 Firmen und Personen ermöglicht, die bei einem der zur Clearing-Vereinigung
 gehörenden Bankiers ein Konto besaßen. Einen größeren
Umfang erreichte der Clearing-Verkehr erst, seitdem ihm die großen
Aktienbanken (1854) und die Bank von England (1864), die die Ausgleichung
 der nach der Abrechnung verbleibenden Saldi durch Übertragung
 auf die Konten der Mitglieder bewirkte, beigetreten sind.
Angestellte (clerks) der Clearing-Banken kommen täglich im Clearing-House
 zusammen und nehmen an ihren Pulten Platz, die nach alpha-{42
        <pb n="156" />
        betischer Reihenfolge der beteiligten Firmen an drei Seiten des Zimmers
und einer Reihe in der Mitte aufgestellt sind. An der vierten Seite beünden
 sich die erhöhten Pulte der Inspektoren (superintendents), die die
Aufsicht und Leitung haben,
Die Arbeit der Clerks beginnt mit der Verteilung der Scheckbündel an
die zur Zahlung verpflichteten Häuser, Die erste Einlieferung (first charge)
besteht noch aus Schecks, die bereits am vorhergegangenen Tage nach
Schluß des Clearing-House bei den einzelnen Banken eingegangen sind,
Bald aber treffen auch schon die Schecks vom gleichen Tage ein. Zur
Abrechnung gelangen weiter Forderungen, die sich in Form von Wechseln,
Kupons (Dividend Warrants), Bankübertragungszetteln oder Kreditnoten
für eingelöste Banknoten der Provinzialbanken darstellen. Geschlossen
wird die Vormittagsabrechnung (Morning clearing) erst um 12 Uhr. Einlieferungen
 dürfen aber nur bis 11 Uhr stattfinden.
Bevor die Schecks in das Clearinghaus kommen, werden sie zu Hause
n das „out clearing book“ eingetragen. Im Clearinghaus notieren
die Vertreter der Zahlstelle die Summe der Schecks in das „in clearing
200k“. Eine Quittung über die empfangenen‘ Schecks wird nicht erteilt.
Um ı2 Uhr, wenn die Clerks wieder in ihrer Bank eintreffen, händigen
 sie die empfangenen Papiere ihren Kollegen aus, die sie bezüglich
ihrer Echtheit und Deckung zu prüfen haben. Papiere, die aus irgend
einem Grunde nicht in Ordnung gehen, werden als Retourposten in der
Nachmittagsabrechnung (afternoon clearing) eingeliefert, Diese beginnt um
'23 Uhr. Ebenso wie bei der Vormittagsabrechnung, werden die bereits
zu Hause in das „out clearing book“ ausgetragenen, in Bündeln zusammengeschnürten
 Schecks an die Vertreter der zur Zahlung verpflichteten
Häuser ausgehändigt.
Während die Morgenabrechnung im allgemeinen ziemlich ruhig verläuft,
 geht es nachmittags meist stürmisch her, Immer neue und neue
Scheckpakete werden von Boten und Clerks gebracht und sogleich verteilt.
 Jeder von den vielen Tausenden Schecks muß in das „in clearing
book“ eingetragen werden: Je näher der Zeiger auf 4 Uhr rückt, desto
lebhafter wird der Verkehr vor und in dem Clearinghaus!), Um 4 Uhr
schließen die Londoner Depositenbanken ihre Kassen. Teder beeilt sich.

*) W. Howarth schildert dies in seiner Schrift „Our Clearing System and
Clearing-Houses“ (London 1897) S. 53 mit folgenden Worten: „A quarter to four:
the Passages are more thronged, the pressure more intense, the pens of the clerks.
seem like express trains running down inclines-— so great is their rate of move-1423
        <pb n="157" />
        die bei ihm eingegangenen Schecks noch bis zu dieser Zeit bei seiner
Bank einzuliefern.
Um 4 Uhr, bezw. 5 Minuten nach 4, da die Uhr des Clearinghauses
stets 5 Minuten nachgeht, wird die Eingangstür geschlossen, und weitere
Einlieferungen werden nicht mehr angenommen. 12 Minuten nach 4
öffnen sich wieder die Türen, Die um 4 eingelieferten Schecks werden
in kurzen Zwischenräumen von Kassenboten nach den Bureaus der Banken
behufs Prüfung gebracht und müssen in 45 Minuten kontrolliert sein, da
Retourposten nur bis. 5 'Uhr angenommen werden.
Sobald der letzte Scheck eingetragen ist, beginnt das Saldierungsgeschäft.
Durch Hin- und Herrufen verständigen sich je zwei Clerks — das aufaddierte
 out clearing book der einzelnen Firmen ist inzwischen nach der
Abrechnungsstelle geschafft worden — über den Betrag, den ihr Haus
dem anderen per Saldo schuldet, bezw. von ihm zu fordern hat. Diese
Summe wird dann auf dem Abrechnungsbogen links oder rechts von der
Firma eingesetzt, je nachdem die betreffende Bank Gläubigerin oder
Schuldnerin ist. Der Unterschied zwischen den beiden Summen ist der
Betrag, den die betreffende Bank zu zahlen, bezw. zu fordern hat. Dieser
Saldo wird dem Inspektor mitgeteilt, der ihn auf einen Kontobogen (Inspectors
 Balance Sheet) in die Kredit- bezw, Debetkolonne einsetzt. Eine
Addition auf der Kreditseite muß stets dieselbe Summe wie auf der
Debetseite ergeben, weil jeder Betrag, den. die eine Bank empfängt, von
der anderen gezahlt werden muß!). Über den Saldo, der durch Schecks
auf die Bank von England ausgeglichen wird, füllt der Abrechnende, je
nachdem er einen Kredit- oder Debetsaldo hat, ein grünes oder weißes
Scheckformular aus. Der grüne Scheck lautet:

ment, the charges are more frequent and more heavy, and drop about the books
and heads of the poor clearers like hailstones in a thunder storm. Fife minutes
to four: if anything, a still harder pull, Four o’ clock: the ‚runers‘ are pouring
in very fast, bearing out their names, and almost more than that, for they rush
in and out of the building like so many men escaped from Bedlam. Fife minutes
past four: the white hand (of the three-handed clock), which is just five minutes
behind the minute hand, is on the II; the bell strikes; the doors are bolted;
and from all parts of the room, in various keys, there arises a prolonged „oh,
oh, oh, oh“ a kind of raising of the safety-salve, a letting-off of surplus steam,
a returning to the ordinary pressure of their business, after having been for so
long screwed up to such an abnormally high tension.“
*) Differenzen bis zu 1000 % werden gewöhnlich erst am nächsten Tage reguliert,
Inzwischen wird die Differenz unter CH. (Clearing House) kreditiert bezw. debitiert.

[44
        <pb n="158" />
        Settlement at the Clearing House.
London, ............ +ekaneau.04 IOI ,
To the Cashiers of the Bank of England,
Be pleased to Credit our Account the sum of

out of the money at the credit of the Account of the Clearing Bankers,
Seen by me
e.4444..... Inspector of the Clearing House.

Die Bank gibt dem kreditierenden Bankier ihr Anerkenntnis durch
folgendes Formular:

Setilement at the Clearing House.
Bank .of England,
The Account of Messrs. ....... .
has this evening been Credited with the sum of

es IO1

out of the money at the credit of the Account of the Clearing Bankers,
For the Bank of England

Hat der Abrechnende einen Debetsaldo, so schreibt er einen weißen
Scheck aus, welcher lautet:

Settlement at the Clearing House.

London, .............-To
 the Cashiers of the Bank of England.
Be pleased to Transfer from our Account the sum of

ee BE

and place it to the Credit of the Account of the Clearing Bankers, and allow it
to be drawn for by any of them (with the knowledge of either of the Inspectors,
signified by his countersigning the drafts),
5

Die Bank schreibt folgende Bestätigung aus:
Settlement at the Clearing House.
Bank of England.
A Transfer for the sum of ...

v.. IO01 ..

has this evening been made at the Bank from the Accaun
ES Seren er erererereeEeeE
‘Oo the Account of the Clearing Bankers.

This certificate has seen by me
-..-. Inspector,
0 Obat, Bankoalitik-D



For the Rank of England

15
        <pb n="159" />
        Neben dem town-clearing gibt es seit 1858 ein country-clearing.
Seine Technik habe ich, im Anschluß an die in Berlin geschaffene Scheckaustauschstelle,
 im Band I, S. 72ff. dargestellt.
Neben das town-clearing für die Schecks der City-Banken und das
country-clearing für die Schecks der Provinzialbanken, ist im Februar 1907
ein metropolitan-clearing für die Schecks der außerhalb der City, aber
noch im Weichbilde Londons errichteten Zweiganstalten der Londoner
Großbanken getreten !).
Das ganze Abrechnungssystem beruht auf dem Vertrauen in die Zah-‚ungsfähigkeit
 der ihm angehörenden Mitglieder, und da die Ausgleichungen
der einzelnen Salden in Schecks auf die Bank von England erfolgen,
in letzter Linie auf dem Vertrauen zu dieser.
Die durchschnittlich täglich verrechneten Summen sind von ıı Millionen
 £ im Jahre 1868 auf 53,6 Millionen £ im Jahre 1913 gestiegen.
Demgegenüber hat sich in der gleichen Zeit der durchschnittliche Notenumlauf
 nur von 28,2 auf 29,1 Millionen £, der durchschnittliche Metallbestand
 der Bank von England von 23 auf 34,3 Millionen Z£ erhöht”).
Aus diesen Ziffern geht hervor, daß den erheblich vermehrten Ansprüchen
des Geldverkehrs in England nur eine minimale Erhöhung des Notenumlaufs
 und eine etwa 50prozentige Vermehrung des Metallumlaufs
gegenübersteht; in der Hauptsache aber ist man den gesteigerten Anforderungen
 des Geldverkehrs durch Ausbau des Scheckverkehrs
und durch Regulierung der Zahlungen im Clearinghaus gerecht geworden.

Während in England der Scheckverkehr, ist in Deutschland der
Giroverkehr zu hoher Entfaltung gelangt. Ist es, was die Ersparnis der
Barmittel anbelangt, vielleicht gleichgültig, ob Giro- oder Scheckverkehr
besteht, so hat der Giro- doch vor dem Scheckverkehr den erheblichen
Vorzug, daß die mit Kosten verknüpfte Versendung der Schecks in Wegfall
 kommt und statt dessen die billigere Übermittelung (ev. per Postkarte) der

1) Im Jahre 1913 betrugen die Umsätze
im town clearing 14,19 Milliarden @
„ metropolitan clearing 0,86 „ ;
„ country clearing 1,39 .
insgesamt 16,44 Milliarden ©
2) Bei der Deutschen Reichsbank betrug der durchschnittliche Notenumlauf
1876 685, 1913 1958 Millionen M, der Metallbestand 1876 5ır, 1913 135% Millionen
 M.
[46
        <pb n="160" />
        Avise der Giroüberweisungen tritt. Die Zahlungen von einem Ort an einen
anderen können mittels Giroüberweisungen in einem Tage bewerkstelligt
werden, der englische Provinzialscheck hingegen, der durchs country-clearing
yeht, kann frühestens in 5 Tagen als eingegangen betrachtet‘ werden.
England hat infolge seiner guten Münz- und Währungsverhältnisse eine
Girobank in früheren Jahrhunderten nicht errichtet.

d) Die Bank im Dienste der Finanzverwaltung des Staates?)
Obgleich die Bank mit Privatkapital begründet ist und ihre Direktoren
von. der Regierung nicht ernannt, ja nicht einmal bestätigt zu werden
brauchen, so besorgt sie doch in weit größerem Maße als die Deutsche
Reichsbank, die Österreichisch-ungarische Bank, die Bank von Frankreich
usw., die Finanzgeschäfte des Staates. Sie ist nicht Staatsbank, wie das
tussische Noteninstitut und die Zentralbanken in Schweden und Bulgarien,
wohl aber Bank des Staates.
Die gesamten Staatseinnahmen, wie z. B. die aus Steuern, Zöllen und
Stempelabgaben, werden direkt von den lokalen Einnahmeämtern, ohne
Vermittelung von Zentralstellen, nach Bestreitung lokaler Ausgaben der
Bank von England überwiesen. Auf Grund des dadurch erlangten Guthabens
 beordert die Regierung die von ihr für Militär- und Marinezwecke,
 für Verzinsung der Staatsschuld, für Gehälter usw. zu zahlenden
Summen, Da ein erheblicher Teil der englischen Steuern im ı. Quartal
für das ganze Jahr zu entrichten ist, gehen, wie schon erwähnt, etwa
zwei Drittel der regelmäßigen Regierungsgelder bis Ende März ein. Um
diese Zeit erreicht das Guthaben des Staates stets seinen höchsten: Stand,
um dann Anfang April, wenn größere Zahlungen zu leisten sind, wieder
seine normale Höhe anzunehmen. Sind die zu zahlenden Summen größer
als das Guthaben, so tritt die Bank dem Staat gegenüber in Vorschuß,
der verzinst und spätestens im nächsten Quartal wieder zurückgezahlt
werden muß,
Durch diese Tätigkeit der Bank als Verwalterin öffentlicher Gelder,
für die sie eine gesetzlich festgelegte Vergütung erhält?), liegt der ge-Ss.

 Philippovich, Die Bank von England im Dienste der Finanzverwaltung
les Staates, Wien 1911,
*) £ 450 für jede Million für die ersten 400 Mill. £
„300 „ ” » » Weiteren 400—600 „
„ I50 „ x » » über 600 »
hinausgehenden Beträge.

17
        <pb n="161" />
        samte Kassenbestand des Staates nicht in vielen hundert Kassen verteilt,
sondern ist zentralisiert bei der Bank von England und wird durch diese
wieder dem Kreditbedürfnis der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Bestimmte
 Vorschriften über Verwendung dieser Staatsgelder bestehen nicht.
Weit älter als die Tätigkeit der Bank als Verwalterin der Staatsgelder
ist ihre Funktion der staatlichen Schuldenverwaltung. Gläubigerin
des Staates von ihrer Gründung an, hat die Bank bis zum heutigen Tage
der Regierung einen erheblichen Teil ihres Aktienkapitals geliehen. Historisch
erklärt es sich dadurch, daß die Bank die gesamte Staatsschuldenverwaltung
übernommen hat. Bringt England neue Anleihen heraus, so werden diese
nicht einem Bankkonsortium überlassen, wie es in Deutschland meist geschieht,
 sondern der Staat wendet sich direkt an die Kapitalisten, und
die Bank von England gilt als Zeichnungsstelle, Treten außerordentliche
 Bedürfnisse an den Staat heran, so gibt die Bank „exchequer bills“
und „treasury bills“ aus; Barvorschüsse auf kurze Zeit gewährt sie gegen
„deficiency bills“. Die Zinszahlungen auf alle Anleihen erfolgen allein
durch die Bank von England, und zwar meist durch Überweisung auf
Konto der Banken, die die Beträge wieder ihren Kunden gutbringen.

e) Goldpolitik.
London ist für Gold der einzige Markt der Welt — so hört man
oft, besonders von Engländern sagen. Ist das richtig? Wir hatten bereits
gesehen, daß die großen Zentralbanken in Deutschland und Österreich
jederzeit Gold kaufen. In London aber gibt es, und insofern ist die aufgestellte
 Behauptung berechtigt, für den Goldhandel einen offenen Markt,
wo Gold nicht allein jederzeit verkäuflich, sondern auch erhältlich ist!).
Dies liegt daran, daß zwei der ergiebigsten Goldproduktionsländer, Australien
und Transvaal, in gewisser politischer und wirtschaftlicher Abhängigkeit
von England stehen, und daß die südafrikanischen Minen meist englisches
Besitztum sind. Weiter ist der Grund aber auch in der bevorzugten geographischen
 Lage Londons zu suchen, das für den überseeischen Verkehr
 von Gold, verglichen mit den kontinentalen Plätzen, immer
den nächsten Richtungspunkt bildet. Das Gold braucht in London, als
dem Zentrum des internationalen Goldhandels, nicht erst, wie z. B.

1) Über die Bedingungen, zu denen die Bank von England Gold ankauft, siehe
Bd. I, S. 171.
148
        <pb n="162" />
        in Berlin und Paris, auf dem Wege der Arbitrage herangezogen zu
werden 1).

IV. Die Bank von Frankreich.

1. Die Vorläufer, Entstehung und Entwickelung der Bank.
Als Ludwig XV. (1715) gestorben und der Herzog Philipp von Orleans
die Regentschaft übernommen hatte, war es übel um die französischen
Staatsfinanzen bestellt, Der „Roi-Soleil“ und sein Hof hatten Frankreich
in starke Schulden gestürzt und das Budget wies alljährlich ein großes
Defizit auf, Da erschien als rettender Engel der Schotte John Law,
Dieser hatte auf seinen Reisen das Bankwesen vieler Länder kennen gelernt
 und entwickelte Pläne, wie die französischen Finanzen zu ‚ordnen
seien, Durch Edikt vom 2. Mai 1716 erhielt er die Ermächtigung zur
Gründung der Banque generale, Ihr Kapital bestand aus 6 Millionen
Livres, eingeteilt in 1200 Aktien zu 1000 französischen Taler oder
5000 Livres, Von dem Kapital war !|, in barem Gelde, 8% in Staatsschuldscheinen,
 deren Kurs damals 25 % stand, zu erlegen. Der Regent
und Law zeichneten für sich selbst größere Beträge.
Die Geschäfte der Bank sollten hauptsächlich in der Notenausgabe,
in der Diskontierung von Wechseln und anderer Handelseffekten, in der
Annahme von Depositengeldern und in der Zahlungsvermittelung bestehen.
Noten wurden, ohne Rücksicht auf den Metallbestand, in Appoints zu
50, 100 und 500 Livres ausgegeben. Der Diskontsatz betrug anfangs 6,
nachher sogar nur 5 und 4°%,. Da vorher der übliche Zinsfuß 12%
gewesen war, erfreute sich die Banque generale bald allgemeiner Belebtheit.
 Ihr Kredit stieg weiter, als der Regent angeordnet hatte,
daß ihre Noten an allen Regierungskassen wie bares Geld angenommen
werden sollten.

1718 wurde die Banque generale in eine Banque royale umgewandelt,
die in größeren Provinzialstädten Filialen errichtete. Durch Fusionen mit
der Indischen Compagnie war das Kapital der Bank auf mehr als

7) „Der Goldhandel, da ihn England beherrscht, wirkt gewissermaßen wie ein
Puffer zwischen der ausländischen Goldnachfrage und dem Goldvorrat der Bank
von England. Diese Nachfrage wirkt zunächst nur indirekt auf die englische
Zentralnotenbank und beginnt erst direkt‘ sich fühlbar zu machen, wenn der Goldhandel
 gewissermaßen erschöpft ist.“ (Schumacher, Die deutsche Geldverfassung;
in Schmollers Jahrbuch, 32. Jahrgang, S. 120906.)
        <pb n="163" />
        300 Millionen Livres angewachsen, Von ihren Noten waren Unsummen
im Verkehr. Um sie im Umlauf zu erhalten, erschien im Februar 1720
ein Gesetz, das jedermann verbot, mehr als 500 L. in Geld oder Barren
von edlem Metall zu besitzen, bei Strafe der Konfiskation des Mehrbetrages,
 Die Folge war, daß 40 Millionen L. Metallgeld in kurzer Zeit
bei der Bank in Noten umgetauscht wurden, und daß andererseits von
der Bank niemals mehr als 500 L, abverlangt wurden. Im April 1720
hatte die Summe der ausgegebenen Noten die Höhe von 2’ Milliarden
 L. erreicht. Eine Krisis konnte nicht ausbleiben. Beschleunigt
wurde der Zusammenbruch durch die im Juni 1720 aus Syrien eingeschleppte
 Pest, .
Im Dezember 1720 flüchtete Law unter Mitnahme von 5 Millionen L.
Banknoten ins Ausland. Dieser Reichtum nützte ihm jedoch nichts, da
die Banknoten mit seiner Flucht völlig wertlos wurden, Er, der Angebetete,
der gewiegte Finanzier, der mit 2 Millionen fr. nach Paris gekommen
war, rettete knapp 1000 Louisdor. Er hat große Fehler begangen, vor
allem den, daß er das Wesen der Banknote als einer stets fälligen Ver-“indlichkeit
 nicht erkannt, und dadurch unsägliches Unheil über Frankreich
 gebracht hat. Der Betrüger und Schurke aber, als den man ihn
vielfach hingestellt hat, ist er sicherlich nicht gewesen.
Die große Erschütterung des Kreditwesens durch die Lawsche Krisis
hatte lange Zeit die Gründung einer Bank in Frankreich unmöglich gemacht.
 Erst 1776 entstand in Paris eine neue Bank mit dem Recht der
Notenausgabe, die „Caisse d’Escompte“. Ihr Kapital betrug 15 Millionen
 L. 1783 bereits war sie, infolge großer Vorschüsse an den Staat,
zeitweise nicht in der Lage, ihre Noten einzulösen, und 1787 wurde sie
nach einem neuen „run“, reorganisiert. Das Aktienkapital wurde auf
100 Millionen L. erhöht, gleichzeitig aber wurden 70 Millionen L. an
die Regierung, angeblich zur Sicherung des Notenumlaufs, der sich damals
auf ca. 98 Millionen L. belief, gezahlt. Die von der Regierung geforderten
Vorschüsse wurden immer größer: 1790 hatte die Bank an den Staat
eine Forderung von 400 Millionen L. Als die Bank nicht mehr in der
Lage war, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, wurde sie (August 1793)
aufgelöst.
In den nächsten Jahren entstanden einige neue Bankinstitute mit‘ dem
Recht der Notenausgabe: 1796 die Caisse des comptes courants, 1797
die Caisse d’escompte du commerce, 1798 in Rouen die Societe generale
 du commerce de Rouen und. 1800 das Comptoir commercial,

»
        <pb n="164" />
        Auf Anregung der Regierung wurde am 13. Februar 1800 die Banque
de France als Privatbank mit einem Kapital von 30 Millionen fr. —
eingeteilt in 30000 Aktien ä 1000 fr. — errichtet, Napoleon wollte eine
Bank haben, die gegebenenfalls sein Werkzeug sein könnte. Der erste
Aktionär war der Staat, Durch die Höhe seines Kapitals und seine engen
Beziehungen zur Regierung überragte dieses Institut, das die Caisse des
comptes courants, die sich großen Ansehens erfreute, aufgenommen hatte,
gleich bei seiner Gründung die anderen in Frankreich bereits bestehenden
Banken. Erhöht wurde das Kapital 1803 auf 45, 1806 auf 90, und 1857,
nach wiederholten Schwankungen, auf die doppelte Höhe des damaligen
Betrages, auf die jetzige Ziffer von 1821, Millionen fr.
Das alleinige Notenprivileg für Paris erhielt die Bank von Frankreich
 1806. 1848 wurde sie, nach Fusion mit den bestehenden 9 Provinzialnotenbanken,
 die einzige Notenbank Frankreichs. Die Maximalhöhe
 ihres Notenumlaufs wurde auf 452 Millionen fr. festgesetzt, 1849
aber bereits auf 525 Millionen fr. erhöht. Besondere Vorschriften für die
Notendeckung bestanden nicht, jedoch sollte die Bank ein solches Verhältnis
 zwischen Noten, Barvorrat und Wechselbestand halten, daß die
Einlösbarkeit der Noten niemals gefährdet sei. |
Neben der Notenausgabe sollte die Bank hauptsächlich das Diskontund
 Lombardgeschäft betreiben und hierdurch der Bevölkerung. billigen
Kredit mit möglichst seltener Veränderung des Zinsfußes gewähren. Dem
Verwaltungsrat der Bank sagte Napoleon: „...... Vous devez &amp;amp;crire en
lettres d’or dans le lien de votre assemblee ces mots: «Quel est le but
de la Banque de France? — D’escompter les credits de toutes les maisons
 de commerce de France ä 4 pour 100»“. Glücklicherweise hat sich
die Verwaltung nicht immer an diese Napoleonische Forderung gehalten,
in der richtigen Erkenntnis, daß das Bankwesen eines Landes sich nicht
mechanisch vom grünen Tisch aus regeln lasse,
50 Jahre freilich war die Bank in ihrer Diskontpolitik durch ein Gejetz
 aus dem Jahre 1807, das das Maximum ihres Zinsfußes auf 6%
lestsetzte, gehindert. Das Gesetz vom 9. Juni 1857 hob diese Schranke
wieder auf, und dem Ermessen der Bankverwaltung allein war es hinfort
anheimgegeben, den Zinsfuß im Diskont- und Lombardgeschäft zu bestimmen
 !). Der Gewinn, den die Bank aus einer Erhöhung des Zins-')

 Während der am Ende des Jahres 1857 herrschenden Börsenkrisis stieg
der Diskontsatz bis zu 10% in den Jahren 1861 und 1863 änderte er sich mehrjach
 und erreichte wieder 7%.
        <pb n="165" />
        satzes über 6° hinaus ziehen würde, sollte jedoch nicht unter die Aktionäre
 verteilt, sondern in den Reservefonds gestellt werden.
Das Gesetz vom 09. Juni 1857, das der Bank außer dem ebengenannten
 Recht und der vorher schon erwähnten Berechtigung, das gegenwärtige
 Kapital zu verdoppeln, das Privileg bis Ende 1887 erweitert und
das Recht verliehen hatte, Noten im Mindestbetrage von 50 fr. — bisher
 200 fr. — auszugeben, legte der Bank auch verschiedene Verpflichtungen
 auf: Sie muß, wenn die Regierung es wünscht, in jedem
Departement mindestens eine Zweiganstalt errichten, und sie hat dem
Staate eine mit 3° verzinsliche Anleihe in Höhe von 100 Millionen fr,
zum Kurse von 75°%, abzunehmen, d. i. %, des Betrages, der ihr durch
Erhöhung des Stammkapitals — die neuen Aktien wurden zum Kurse
von 110%, ausgegeben — zugeflossen ist,
In einem 1857 zwischen der Bank und dem Finanzminister abgeschlossenem
 Vertrage verpflichtet sich die Bank weiter, dem Staat
einen Kredit bis zur Höhe von 60 Millionen fr. einzuräumen,
Der Zinsfuß sollte so hoch wie der Diskontsatz der Bank sein, jedoch
niemals mehr als 3°% betragen. 1878 wurde der Staatsvorschuß um
60 Millionen fr., verzinslich mit 1%, erhöht. Das Gesetz vom 17, November
 1897, das das Privileg der Bank bis zum Ende des Jahres 1920
erweitertel), erklärte die bisher in Höhe von 80 und 60 Millionen fr, an
den Staat gewährten Vorschüsse für unverzinslich und verpflichtete die
Bank, ein weiteres unverzinsliches Darlehen von 40 Millionen fr. an den
Staat zu geben, 1912 wurde das zinsfreie Darlehn um weitere 20 Mill. fr.
erhöht. Der Staat schuldet also heute der Banque de France 200 Mill. fr., d. 1.
mehr als ihr Aktienkapital beträgt, für die er keinenCentime Zinsen zahlt.
Auch sonst enthielt das Gesetz von 1912 nur neue Lasten für die
Bank, bezw. Vorteile für den Staat und das Publikum. Die von der
Bank geforderte Verlängerung des Privilegs über 1920 hinaus erfolgte nicht.
2. Gegenwärtige Organisation,
Neben ihrem Kapital von 182,5 Millionen fr., das in Aktien zu
1000 fr. eingeteilt ist, besitzt die Bank mehrere seit Jahren unveränderliche?)
 Reservefonds: ;
1) Das Gesetz enthielt die Einschränkung, daß es den beiden Kammern freistehen
 solle, im Laufe des Jahres 1911 das Privileg bereits zum 31. Dezember 1912
zu kündigen, Dies geschah nicht, aber es wurden der Bank einige neue Opfer
aufgelegt.
2%) Nur der ı. Posten hat sich 1908 um zirka 4000 fr, erhöht.
        <pb n="166" />
        .. Benefices en addition au Capital . 2. 2.0.
Es sind dies, laut Gesetz vom 9. Juni 1857, Gewinne,
 die die Bank aus dem 6%, übersteigenden
Diskont erzielt hat. Durch Gesetz vom 17. November
 1897 erfolgte eine Änderung dahin, daß
von dem aus einer Erhöhung des Zinsfuß über 5%
hinaus entstehenden Gewinn diesem Fonds 1, dem
Staat 3/, zufallen sollen.
Röserves mobilieres . . * % ® ® 4 M
In diesem Posten sind enthalten: 1) ein Fonds von
[0 Millionen fr,, die nur angegriffen werden dürfen,
um erlittene Verluste zu decken oder die Verteilung
von 6%, Dividende zu ermöglichen; 2) die Re-3erven
 der mit der Bank von Frankreich fusionierten
 Departementsbanken in Höhe von 2 980750 fr.
und 9125000 fr. Agio von den 1857 emittierten
neuen Aktien.
Reserves immobilieres de la Banque .
Rö&amp;amp;serve speciale
Sie’ ist gebildet (Dekret vom 24. Dezember 1871)
aus den erheblichen Einkünften, die die Bank
1870/71 aus ihren Geschäften mit der Staatsverwaltung
 erzielt hatte . 2.

3

3.
1.

8006146

22105750

1000000

.0n 8407444
Insgesamt 42510340

Während in den ersten Jahren des Bestehens der Bank die Regierung
sich jeglicher Einmischung in die Verwaltung des Instituts enthielt, bestimmte.
 das Gesetz vom 22. Mai 1806, daß das Staatsoberhaupt die
obersten Beamten der Bank, den Gouverneur und die beiden Vizegouverneure,
 zu emennen habe‘), So ist es bis zum heutigen Tage geblieben.
Die Rechte der Aktionäre sind äußerst gering: Nur ein kleiner
Teil darf an der im Januar stattfindenden Generalversammlung teilnehmen,
 nämlich die 200 Aktionäre französischer Staatsangehörigkeit, die
die größte Anzahl Aktien besitzen — in der Generalversammlung 1913

?) Napoleon sagte in der Sitzung des Conseil d’ Etat im März 1806: „La
Banque N’appartient pas seulement aux actionnaires, elle appartient aussi 4!’ Etat,
Puisqu'il Iui donne le privilege de battre monnaie. Je veux que la Banque soit
assez dans la main du gouvernement et n’y soit pas trop.“

2
        <pb n="167" />
        waren dies die Eigentümer von 69 und mehr Aktien —; jeder dieser
200 Aktionäre hat, ohne Rücksicht auf die Höhe seines Aktienbesitzes,
nur eine Stimme.
In der Generalversammlung empfangen die Aktionäre den Bericht
des Gouverneurs und der Zensoren — der nachher übrigens jedermann
gedruckt zur Verfügung steht — und wählen als Vertretung der Aktionäre
15 Regenten (regents) und 3 Zensoren (censeurs). 3 Regenten müssen
noch amtierende Generalsteuereinnehmer (receveurs generaux des contributions
 publiques), 5 Regenten, sowie die Zensoren, Handeltreibende
oder Fabrikanten sein. Zum Regenten oder Zensor ist nur wählbar, wer
den Besitz von wenigstens 30 Aktien (30000 fr.) der Bank von Frankreich
 glaubhaft nachweisen kann, Die Wahl der, Regenten erfolgt auf 5,
Aie der Zensoren auf 3 Jahre, doch ist Wiederwahl statthaft.
Regenten und Zensoren zusammen bilden den Direktionsrat (conseil
de regence), der dem auf Vorschlag des Finanzministers durch Dekret
des Präsidenten der Republik ernanntem Gouverneur und den Vizegouverneuren
 zur Seite steht.
Die Macht des Gouverneurs ist sehr groß. Schon im Gesetz von
1806 heißt es, daß er in allen zweifelhaften Fragen den Ausschlag geben
solle, und in einem Senatsbericht finden wir seine Tätigkeit mit den
Worten charakterisiert: „seul il commande ‚et execute“. Er ernennt die
Beamten der Bank und setzt sie ab, zeichnet im Namen der Bank alle
Verträge, vertritt die Bank nach außen, trifft die letzte Entscheidung in
allen wichtigen Fragen und übt eine Kontrolle über die Tätigkeit der
Bank aus unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Interessen des Staates,
Im Behinderungsfalle wird der Gouverneur von einem der beiden Vizegouverneure
 vertreten. Der Gouverneur muß im Besitz von 100, jeder
der Vizegouverneure im Besitz von 50 Aktien der Bank sein.
Der Gouverneur, die beiden Vizegouverneure, die 15 Regenten und
die 3 Zensoren bilden zusammen den „Conseil general de la Banque“.
 Dieser tritt unter dem Vorsitz des Gouverneurs wöchentlich wenigstens
 einmal zusammen und trifft Entschlüsse über alle ihm vom Gouverneur
 vorgelegten Angelegenheiten, Er berät über Verträge und Vereinbarungen,
 die mit der Staatsverwaltung und mit Privaten getroffen werden,
über etwaige Anlage von Reserven, über Reglements für den inneren
Verkehr. Er bestimmt den Diskontsatz, unterstützt den Gouverneur bei
der Klassifikation der Kredite und ernennt die Mitglieder der verschiedenen
 Komitees. Der Conseil general faßt seine Beschlüsse mit absoluter

"
        <pb n="168" />
        Stimmenmehrheit. Die Zensoren haben jedoch nur beratende, nicht beschließende
 Stimme,
Wie der Gouverneur in erster Linie die. Interessen der Allgemeinheit,
so haben die Zensoren die Interessen der Aktionäre wahrzunehmen,
denen sie auch in der Generalversammlung über ihre Tätigkeit Bericht
erstatten. Sie revidieren, wie die Deputierten der Deutschen Reichsbank,
die Bücher, die Kassen, die Wechsel- und Effektenbestände der Bank,
überwachen alle deren Operationen und haben das Recht, zu interpellieren.

Regenten und Zensoren bilden zur Überwachung und Leitung der Geschäfte
 6 Komitees: Das Diskontkomitee, das Notenkomitee, das Komitee
für den Verkehr mit dem Staat, das Kassenkomitee, das Komitee der
Bücher und des Portefeuilles und das Komitee zur Ordnung der Verhältnisse
 der Zweiganstalten. In jedem dieser 6 Komitees, die vorbereitende
Organe für die Entscheidungen des Conseil general sind, führt der Gouverneur
 oder einer der beiden Vizegouverneure den Vorsitz.
Neben dem Diskontkomitee besteht ein Conseil d’Escompte, dessen
{2 Mitglieder aus den Reihen der in Paris ansässigen Bankiers, Kaufleute
 und Industriellen auf Vorschlag der Zensoren vom Conseil general
gewählt werden, Je 4 von ihnen werden abwechselnd auf 2 Wochen ins
Diskontkomitee berufen und haben gemeinsam mit dessen 5 Mitgliedern
die während dieser Zeit der Bank zum Diskont eingereichten Wechel
zu prüfen, Die oberste Entscheidung aber hat der Gouverneur. Außer
dieser Tätigkeit liegt dem Conseil d’Escompte in seiner Gesamtheit die
Pflicht ob, gemeinsam mit den Mitgliedern des Conseil general alljährlich
die Liste der Personen aufzustellen, deren Wechsel zum Diskont zuge-\assen
 sind.
Die Organisation der Zweiganstalten (Succursales) ist der der Zentrale
 in Paris nachgebildet. Geleitet wird jede Filiale von einem von der
Regierung, auf Vorschlag des Finanzministers ernannten Direktor, der im
kleinen die gleichen Funktionen, wie der Gouverneur bei der Zentrale
ausübt. Ihm zur Seite steht ein Conseil d’Administration, der aus etwa
12 vom Gouverneur, auf Vorschlag des Conseil general, auf 3 Jahre ernannten
 Mitgliedern besteht, die, wie bei der Zentrale, verschiedene
Komitees bilden, Wie die Tätigkeit des Pariser Hauptinstituts, so wird
auch die jeder Zweiganstalt durch 3 Zensoren, deren Ernennung hier
durch den Conseil g&amp;amp;neral erfolgt, überwacht.
Neben den 1423 Succursales besaß die Bank am ı. Januar 1914 74

[SS
        <pb n="169" />
        von den Succursales abhängige „Bureaux auzxiliaires“ und 365 von den
Succursales oder den Bureaux auziliaires abhängige „Villes rattachees“,
Die Bureaux auxiliaires werden von einem „Chef“ geleitet. Sie üben
die gleichen Tätigkeiten aus, wie die Succursales. Nur hinsichtlich der
Diskontierung sind die Bureaux auxiliaires insofern beschränkt, als sie die
Wechsel erst durch das Diskontkomitee der Succursale, von dem das
Bureaux auziliaire abhängig ist, prüfen lassen müssen,
Die Tätigkeit der Zweiganstalten in den villes rattachees ist auf
1as Inkassogeschäft beschränkt.

3. Geschäftspolitik.
a) Notenpolitik,

Hinsichtlich der Notendeckung sagen die Satzungen der Bank von
Frankreich nur: Barvorrat und Wechselbestand müssen die sofortige Einlösung
 der Noten jederzeit gewährleisten, Die einzige Beschränkung
besteht in der Höhe der Notenemission.
Am 15. März 1848 war der Bank von Frankreich ‚ein Maximum des
Notenumlaufs in der Summe von 350 Millionen fr. gesetzt worden, Am
27. April 1848 aber bereits vermehrte sich die Summe um das Kontingent
 der mit der Bank von Frankreich fusionierten Departementalbanken,
das 102 Millionen fr. betragen hatte. Der den Noten im Jahre 1848 auferlegte
 Zwangskurs wurde ihnen 1850 bereits wieder genommen. Damit
 fiel auch die Maximalgrenze des Notenumlaufs weg,
In dem Kriegsjahr 1870 wurden die Noten zum zweiten Male mit Zwangskurs
 versehen, und gleichzeitig wurde wieder eine Grenze des höchst
zulässigen Notenumlaufs festgesetzt: 1,8 Milliarden fr, Zwei Tage später,
am 14. August 1870, wurde sie auf 2,4, am 29, Dezember 1871 auf
2,8, am 15. Juli 1872 auf 3,2 Milliarden normiert. Nach weiteren Erhöhungen:
 1884 auf 3,5, 1893 auf 4, 1897 auf 5, 1907 auf 5,8,
beträgt die Grenze seit 1912 6,8 Milliarden fr. Sobald diese Höhe annähernd
 erreicht war, wurde die Maximalsumme stets hinaufgeschraubt,
Französische Nationalökonomen erhoben warnend ihre Stimme, Leroy-Beaulieu
 schrieb seiner Zeit im Economist Francais: „Man erhöht den
Notenumlauf auf 5,8 Milliarden fr. Viele plädierten sogar für 6 und
7 Milliarden, Mit demselben Recht könnte man 10 Oder 15 oder 20
Milliarden fr. als die zweckmäßige Summe bezeichnen, Hat man sich in
Friedenszeiten an eine solche Summe gewöhnt, was soll dann in Kriegsoder
 Krisenzeiten werden?“

(ES
        <pb n="170" />
        Die Noten der Bank von Frankreich sind, ebenso wie die Noten der
Bank von England und, seit 1910, der Deutschen Reichsbank, gesetzliches
 Zahlungsmittel. 1878 wurde der Zwangskurs aufgehoben.
Es waren an Banknoten im Jahre 1913 im Umlauf:
höchster Betrag (3. Februar) 6o22,1 Millionen fr,
niedrigster Betrag (25. August) 5360,5 » »
Durchschnittsbetrag 5665,3 ä »
Über die Notenstückelung gibt folgende per 24. Dezember 1913
aufgestellte Übersicht Aufschluß. An diesem Tage waren im Umlauf:
[5719848 Noten zu 1000 fr. = fr. ı 519 848 000
588229 500 »„ = „ 204 114 500
29798 632 . A = „ 2979863 200
18449 136 2 922 456 800
15189 379725
60804 I 216080
134597 » » 672 985
50 566 435 Noten ‚5718551200

&amp;gt;

b) Diskontpolitik und Lombardgeschäft‘).
Die Bank von Frankreich disköntiert Wechsel, die 3 gute Unterschriften
iragen und nicht länger als 3 Monate laufen, Warrants, Schatzscheine
und unter gewissen Bedingungen auch Schecks, Die 3. Unterschrift kann
ev. durch Verpfändung von Aktien der Bank oder von Renten ersetzt
werden. Für ihren Fortfall ist heftig gekämpft worden. Um sie zu
erlangen, sagte man, sei oft die Intervention der Banken und Bankiers
erforderlich, und da diese durch eine Provision erkauft werden müsse,
würden die Diskontspesen verteuert.
Wer mit der Bank in Diskontverkehr treten will, muß zunächst an
den Gouverneur, bezw. den Direktor der Zweiganstalt, in deren Bezirk
er wohnt, einen schriftlichen Antrag stellen und in ihm Namen, Stand,
Gewerbe, Wohnort, Dauer des Unternehmens angeben und ein von 3
bekannten Personen ausgestelltes Zeugnis beifügen, das die Echtheit der
Unterschrift, sowie die Zahlungsfähigkeit des Antragstellers bescheinigt.
Das Gesuch wird dem Diskontkomitee vorgelegt, das auch die jeweilig
eingereichten Wechsel, wie bereits erwähnt, zu prüfen hat.

*) S. a, Banque de France, Ses Operations a Paris et dans ses Succursales,
Paris 1913.

7
        <pb n="171" />
        Die einem Bureau auxiliaire zum Diskont eingereichten Wechsel werden
 von dem Diskontkomitee der übergeordneten Succursale geprüft.
Die Höhe des Diskonts wird vom Conseil generale bestimmt. Es
werden abgezogen: mindestens für 5 Tage Diskont auf Platzwechsel und
auf Wechsel, die von Paris auf einen Filialplatz, oder von einem Filialplatz
 auf Paris gezogen sind; mindestens für 8 Tage Diskont auf Wechsel,
die von einer Zweiganstalt auf eine andere Zweiganstalt, auf eine ville
rattach&amp;amp;e oder einen Ort gezogen sind, an dem sich ein Bureau auxiliaire
befindet. Die Zinsen müssen auf jeden Wechsel mindestens 0,10 fr.,
auf jede Rechnung mindestens 0,25 fr. betragen.- Diese Mindestsätze sind
erheblich niedriger als bei den anderen Zentralnotenbanken,
Durch Diskontierung von Wechseln bis zum Betrage von 5 fr. herab,
bei einem niedrig bemessenen Minimaldiskont, kommt die Bank von Frankreich
 den Bedürfnissen der kleinen Gewerbetreibenden in hohem Maße
entgegen. Die Bank betont in einem ihrer letzten Berichte, daß sie „tatsächlich
 die Bank der gesamten Nation sei, da sie neben den umfangreichsten
 Umsätzen auch Wechsel bis zu 5 fr. herab ankaufe und hiermit
den Diskont zur Verfügung selbst derjenigen Kaufleute, Gewerbtreibenden
und Ackerbauer stelle, deren Geschäfte nur die Ausschreibungen niedrigster
Summen zulasse“,
Insgesamt diskontierte die Bank im Jahre 1913: 30041247 Appoints
— davon 9056 424, das ist fast 1/,, in Paris — im Betrage von 20 006
Millionen fr. In ihrem Wechselportefeuille hatte die Bank während
des Jahres 1913:
als höchsten Bestand (3. Januar) 2303,3 Millionen fr.
als niedrigsten Bestand (18. September) 13346 ” „
im Durchschnitt 1644,7 » »

Die durchschnittliche Laufzeit der 1913 diskontierten Wechsel
betrug 30 Tage (1912: 25,45 Tage).
Die in Paris angekauften Wechsel setzten sich aus folgenden Appoints
zusammen:
Wechsel von 5—10
»  10,01—5C
» 509,01—1I100 „
über 100

Insgesamt 9056 424 Stück.
Mehr als 50%, der in Paris angekauften Wechsel lauteten also auf
        <pb n="172" />
        100 fr. und darunter, Demgegenüber sei erwähnt, daß im Jahre 1901
eine deutsche Handelskammer (Heidenheim) beim Deutschen Handelstag
 den Antrag gestellt hat, Maßregeln herbeizuführen, die darauf
hinzielen, die Ausschreibung von Wechseln unter 100 M gesetzlich zu
verbieten, Begründet wurde der Antrag damit, daß die kleinen (!) Wechsel
häufig Reitwechsel seien, und daß bei ihrer Nichteinlösung die Kosten
in keinem Verhältnis zum Wechselbetrage stehen. Selbstverständlich wurde
dem Vorschlag nicht nähergetreten,
Begünstigt wird das Ausschreiben kleiner Wechsel in Frankreich nicht
aur durch den billigen Diskont, sondern auch durch das Vorhandensein
eines Quittungsstempels, d. h. eine Abgabe muß bei jeder Zahlung auf
alle Fälle geleistet werden. Die Wechselstempelgebühr und der Minimaldiskont
 von 0,30 M für den Wechsel verhindern in Deutschland von
3elbst ein Überhandnehmen der kleinen Wechsel,
Daß der Bankdiskont in Frankreich stabil und dauemd (zeitweise
erheblich) niedriger als in den anderen Ländern ist, wird gewöhnlich auf
die Goldprämienpolitik der Bank von Frankreich zurückgeführt. In
Frankreich besteht bekanntlich die hinkende Goldwährung — oder Doppelwährung
 mit gesperrter Silberprägung, wie sie vielfach bezeichnet wird —:
Neben Napoleons sind die silbernen Fünffranken-Stücke gesetzliches
Zahlungsmittel bis zu jedem Betrage. Die Bank von Frankreich hat daher
das Recht, ihre Noten in Silber einzulösen, und auch alle Zahlungen in diesem
Metall, wenn nicht die Zahlung in Noten vorgezogen wird, zu leisten. Sie tut es,
wenn größere Beträge gefordert werden und diese vermutlich zu Exportzwecken
 Verwendung finden sollen. Nur in gewissen F ällen, z. B. wenn es sich
um Zahlungen für Baumwolle oder Getreide handelt, deren Gegenwerte
nach spätestens sechs Monaten zurückfließen, verabfolgt sie größere Be-:Täge
 in Gold, für Goldexporte zu spekulativen Zwecken nur dann, wenn
;hr hierfür ein besonderes Aufgeld — prime dor = Goldprämie —
gezahlt wird. Auf die Zweckmäßigkeit und Wirkung dieser Goldprämie,
die für Länder mit reiner Goldwährung gar nicht inbetracht kommen
kann, wird noch zurückzukommen sein.
Die Bank gewährt in Paris und bei einer Anzahl Filialen Darlehen von
250 fr. an aufwärts gegen Hinterlegung 1. von zur Lombardierung zugelassenen
 Wertpapieren und 2, von Goldbarren und ausländischen Geld-Sorten,
 Dienen Goldbarren und geprägtes Gold als Unterpfand, so beırägt
der Zinsfuß meist nur 1%. Doch muß das Darlehen dann mindestens
auf 36 Tage genommen werden und mindestens 10000 fr. betragen.

"50
        <pb n="173" />
        Der Zinsfuß für das Effektenlombard — französische Renten werden
mit 80%, einige Staatsanleihen, Obligationen, Stadtanleihen und KEisenbahnaktien
 mit 75%, beliehen — ist in der Regel 1/,°/ höher, wie der
Bankdiskont, Sinkt der Kurs des Pfandes um mehr als 10%, so muß
der Entleiher einen Einschuß machen. Tut er es nicht, so hat die Bank
das Recht, die Papiere durch einen Makler verkaufen zu Jassen und sich
aus dem Erlös bezahlt zu machen.
Der Umsatz auf das Lombardkonto belief sich im Jahre 1913 auf
6382 Millionen fr. Durchschnittlich waren 729 (1912: 684,8) Millionen
 fr. auf Lombardkonto entnommen,
Wenn die Lombarddarlehen bei der Bank von Frankreich zeitweise
sehr hoch sind und 30 und mehr %, der produktiven Anlagen betragen
— gegen etwa 7°%, bei der Deutschen Reichsbank —, so ist die Ursache
 hierfür der stabile Diskontsatz. In Zeiten der Geldflüssigkeit geht
der Bank sehr viel Diskontmaterial verloren, und um Verzinsung für ihr
Kapital zu finden, lombardiert sie zu niedrigen Sätzen.
c) Giro- und Depositenverkehr.

Dem Gesuch um Eröffnung eines Girokontos bei der Bank von Frankreich
 muß ein Zertifikat beigefügt sein, das von drei Personen unterzeichnet
 ist, die erklären, daß sie den Antragsteller genau kennen, und
daß er bisher seinen Verpflichtungen stets nachgekommen ist. Das Gesuch
wird vom Diskontkomitee der Zentrale, bezw. einer Succursale, geprüft
und beantwortet. Die Bank unterscheidet: ;
a) Das einfache Girokonto (compte courant simple). Der Inhaber
kann über die selbst oder von anderer Seite eingezahlten Gelder durch
Schecks oder rote Anweisungen verfügen. Die Konten dürfen keinen
Debetsaldo aufweisen, brauchen aber nicht, wie in Deutschland, dauernd
einen bestimmten Kreditsaldo zu halten!).
b) Das Girokonto mit dem Recht zu diskontieren (compte courant
avec faculte&amp;amp; d’escompte). Der Kontoinhaber hat außer den Vorteilen
des einfachen Girokontos das Recht, Wechsel auf Paris oder Filialplätze
der Bank zum Diskont einzureichen. Der Gegenwert wird am Tage nach
der Einreichung seinem Konto gutgebracht.
Eine Verzinsung der Girogelder findet nicht statt,

1) Auf eine diesbezügliche Frage schrieb mir der Gouverneur: „Le d&amp;amp;bet et
Je credit peuvent se balancer, c’est &amp;amp; dire le solde se reduire A neant“.

160
        <pb n="174" />
        Der Einzug von Wechseln und Schecks erfolgt gegen mäßige, nach
Höhe der Papiere sich richtende Gebühren, Im Jahre 1913 wurden zum
Einzug und zur Gutschrift auf Konto übergeben:
In Paris 3299540 Werte im Betrage von 722 397 100 fr,
In den Succursales 272536 » 9 # 880917800 fr,
Die Eröffnung eines Depositenkontos (compte de depöts de
Fonds) kann, ohne weitere Formalitäten, in Paris, bei einer Succursale
der einem Bureau auzxiliaire erfolgen. Die erste Einzahlung darf nicht
unter 500 fr. betragen. Überweisungen können auf diesem Konto nicht
erfolgen; nur Zahlungen des Kontoinhabers selbst und Kupon-Gutschriften
bilden die Kreditposten dieser Konten. Über das Guthaben kann mittels
Schecks verfügt werden.
Die Gesamtumsätze auf Giro- und Depositenkonten auf beiden
Seiten des Hauptbuches betrugen 337316 Millionen fr. Das Durchschnittsguthaben
 der Kunden belief sich auf 646,4 Millionen fr., der
größte Saldo (28. Mai) auf 827,1, der niedrigste Saldo (14. Oktober)
auf 455,7 Millionen fr. Ende 1913 betrugen die Guthaben in Paris 500,
Dei den Succursales 75,3 Millionen fr,
Zahl der Konteninhaber Ende 1913: 127063.

d) Effektengeschäfte und Depots.
Die Bank überhimmt für ihre Kundschaft die Ausführung von Börsenaufträgen
 an französischen Börsen, wirkt bei Emissionen mit und nimmt
Wertpapiere in Verwahrung und Verwaltung, Diese erfolgt in Paris oder,
nach Wahl des Deponenten, in Bordeaux, Lille, Lyon oder Marseille.
Die jährlichen Gebühren hierfür betragen: 0,10 fr. für eine jährliche
Rente von 85 fr. oder einen Teil davon, 0,20 fr. für ein verlosbares
Effekt, für eine Aktie, eine Obligation usw. im Werte von 1000 fr. oder
weniger; ist der Wert höher, so steigt die Gebühr um 0,10 fr. für jedes
angefangene Tausend. Die Mindestgebühr für ein Depot ist ı fr.
Ende 1913 betrug die Zahl der Deponenten in Paris 86988, in den
Zweiganstalten. 34221. Der Wert der von ihnen hinterlegten Effekten
vezifferte sich auf 6430 Millionen fr. Dazu kam noch das Depot des
Syndikats der Agents de change im Betrage von 1724 Millionen fr.

e) Geschäfte mit dem Staate.
Die Bank von Frankreich darf dem Staat Kredite unter anderen als
Sonst geltenden Bedingungen nur auf Grund eines besonderen Gesetzes

.1 Obst, Banknolitik.

161
        <pb n="175" />
        geben. Solche Gesetze sind öfters erlassen worden, und demgemäß hat die
Bank dem Staat hohe Vorschüsse gewährt. Seit 1897 ist das Darlehen,
das jetzt die Summe von 200 Millionen fr, erreicht hat, zinsfrei. Dazu
treten noch zeitweise Darlehen, die ebenfalls unverzinslich sind, so zurzeit
 5,4 Millionen fr., die der Staat als zinsfreie Vorschüsse den von
Überschwemmungen Betroffenen gewährt hat.
Für das Notenprivileg hat die Bank eine Stempelsteuer und seit 1897
noch eine weitere Vergütung an den Staat zu leisten: Eine Abgabe von
U 9 des Diskontertrages von der Notensumme, die durchschnittlich produktiv
 (metallisch nicht gedeckt) im Umlauf gewesen ist, mindestens jedoch
 2 Millionen fr, Fürs Jahr 1913 betrug diese Abgabe 13,6 Millionen fr,
Drittens erhält der Staat 3%/, des durch etwaige Erhöhung des Diskontsatzes
 über 5°% erzielten Gewinnes (siehe S. 153). Fürs Jahr z908 ist
diese Bestimmung zum ersten Male, allerdings in kleinem Maßstabe, in
Anwendung gekommen. Seit dem 1ı. Januar 1912 ist eine Abgabe zu
leisten, sobald der Wechseldiskont höher als 3! °% ist.
Große Dienste hat die Bank dem Staate vor allem 1870/71 erwiesen.
Prompt hat sie den Geldbedarf des Staates befriedigt, übertriebene Forderungen
 der Kommunarden aber geschickt zu verringern gewußt. Als die
Bank später Rückzahlung der bis auf ılj„ Milliarden fr. angewachsenen
Vorschüsse forderte, wurde ihr geantwortet, daß die von ihr an den Staat
gegebenen Gelder auch zu ihrem eigenen Schutze verwendet worden seien
und daher nur zur Hälfte zurückerstattet werden würden. Die letzte
Rückzahlung dieser Schuld erfolgte 1879.
Als Bank des Staates fungiert die Bank von Frankreich insofern,
als die Generaleinnehmer in Paris und in der Provinz die zeitweise nicht
benötigten Staatsgelder auf das Staatskonto (Compte courant du Tresor)
bei der Bank einzahlen. Die Zentralstellen verfügen über diese Summen
bis zur Höhe der ihnen eingeräumten Kredite, Die Ein- und Auszahlungen
auf diesem Konto betrugen 1913 13746, der Saldo am Jahresschluß
1913 403,4 Millionen fr. Diese Leistungen, sowie die Unterbringung von
Tresorscheinen, die Kuponzahlungen und die Einkassierung von Mandaten
 erfolgen gebührenfrei.

4. Der Bankausweis.
Jeden Donnerstag veröffentlicht die Bank ihren mit dem Mittwoch abschließenden
 Ausweis. Die Wiedergabe in den deutschen Zeitungen geschieht
 in folgender, etwas verkürzter Form, wobei die Ziffern der Vor-162
        <pb n="176" />
        woche und des Vorjahres in der Regel zum Vergleich herangezogen
werden.

Wochenausweis vom 9. April 1914:

1913 gegen die
Vorwoche

in 1000 fr. in 1000 fr,
3251011 -+ 5123 Barvorrat in Gold 36272095 — 11661
600753 — 9356 Barvorrat in Silber 622688 — 4118
1631773 —308079 Wechsel 1540795 —113626
5757257 — 93348 Notenumlauf 5943261 — 7127
542151 — 77849 Guthaben der Privaten 547215 — 71513
139437 — 1599 Guthaben des Schatzes 182809 — 20739
743942 + 15394 Lomb. Wertpap. u. Bullion 781337 — 3181
Zins- und Diskonterträgnisse 20739000.
Verhältnis des Notenumlaufs zum Barvorrat 71,50%.
Auffallend auf den ersten Blick ist der große Metallvorrat, der
auch im Jahre 1913 wieder eine erhebliche Vermehrung erfahren hat,
und die Höhe des Notenumlaufs. Dieser ist nicht ein Zeichen übergroßer
 Geschäftstätigkeit, sondern die Münzen werden nur durch Noten,
für die der Franzose eine Vorliebe besitzt, und‘ die auch in kleinen
Appoints vorhanden sind, ersetzt. Der große Goldvorrat wird von hervorragenden
 französischen Nationalökonomen nicht unbedingt als ein Segen
für das Land betrachtet. Leroy Beaulieu wünscht vielmehr, daß das Land
statt 8 nur 4 oder 5 Milliarden fr. Gold- und Silbermünzen hätte, dafür
aber 3 oder 4 Milliarden mehr an Werkzeugen, Maschinen und Fabriken.

1914

gegen die
Vorwoche

V. Die Russische Reichsbank (Staatsbank),

1. Die vor Entstehung der Reichsbank errichteten Banken.
Die Kaiserin Anna hatte im Jahre 1733, um dem damals in Rußland
herrschenden Wucher die Spitze abzubrechen, eine Leihkasse errichtet,
die Darlehen gegen 8° Zinsen gewährte, aber verhältnismäßig sehr wenig
in Anspruch genommen wurde, 1754 entstand auf Anordnung der Kaiserin
Elisabeth eine Adelsleihbank in Petersburg und Moskau. Das Kapital,
das “rsprünglich 750000 R betragen hatte, wurde von Katharina II.
auf 6 Millionen R erhöht und dadurch die Bank in stand gesetzt, Beleihungen
 von Edelmetall, Gütern und Häusern in größerem Maßstabe

:

163
        <pb n="177" />
        vorzunehmen. Mit Zahlung der Zinsen und Rückzahlung des Kapitals
ließ sich die Mehrzahl der Gläubiger recht lange Zeit.
1775 wurde in jedem der 50 Gouvernements ein „Kollegium der
allgemeinen Fürsorge“ errichtet, dessen Aufgabe ursprünglich in der
Gründung und Unterhaltung von Wohltätigkeitsanstalten bestand. Als
dann später die Gerichte und andere Behörden angewiesen wurden, die
bei ihnen hinterlegten Summen an die Kollegien abzuliefern und auch
Private, in Ermangelung anderer Kreditanstalten, Gelder dort deponierten,
liehen die Kollegien diese Gelder gegen Verpfändung von Gütern aus.
1787 ging die Leihkasse in die das Jahr zuvor gegründete Staats-Leihbank
 auf. Deren Geschäfte bestanden hauptsächlich in der Annahme
 von Depositengeldern und in der Beleihung von Grundstücken,
Fabriken und Gütern, Die Verwaltung dieser Bank war ebenso schlecht,
wie die der Adelsbank.
18:7 wurde die Staatskommerzbank errichtet. Sie nahm Einlagen
zur Aufbewahrung und zur Überweisung nach russischen Plätzen an, diskontierte
 Wechsel mit einer Laufzeit bis zu 6 Monaten zu einem vom
russischen Finanzminister festgesetzten Satz und belieh Waren.
Es betrugen Ende des Jahres
die Einlagen die Wechseldiskontierungen die Lombardin
 Millionen Rubel darlehen
34,25 0,82
23 0,74
12,25 0,60
17,80 2,16
20,85 1,98
26,89 2.10
47:63 473
Dem erheblichen Anwachsen der Depositengelder — die erteilten
Quittungen wanderten häufig von Hand zu Hand und dienten zur Begleichung
 von Zahlungen — entspricht nicht, wie die vorstehenden Ziffern
zeigen, die Steigerung der Wechselankäufe und Lombarddarlehen, Die
Bank lieh daher stets große Summen der Staats-Leihbank — 1845: 108,
1855: 212,5, 1856: 222, 1857: 220,4, 1858: 212,6, 1859: 175,1 Millionen
 R —, die sie zur Gewährung Jangfristiger Kredite benutzte. In
kritischen Zeiten mußte sich dieser Verstoß gegen das oberste Gesetz der
Bankpolitik rächen.
1859 wurde zur Untersuchung der Bankfrage eine Kommission eingesetzt,
 die sich dahin aussprach, die bestehenden Kreditanstalten aufzu-An


1825 28,07
1835 65,89
1845 125,72
1855 215,95
1857 240,09
1858 240,32
1859 198,06
        <pb n="178" />
        lösen und eine private Notenbank zu errichten; Alexander II. entschied
sich aber für eine Staatsbank.

2. Organisation.
Durch Gesetz vom 31. Mai 1860 wurde die Russische Reichsbank
(Banque de l’Etat) aus Staatsmitteln ins Leben gerufen. Sie übernahm
die Geschäfte der Staatskommerzbank, und es wurde ihr die Abrechnung
mit den Depositoren der Leihbank, der Depositenkassen und der Kollegien
der allgemeinen Fürsorge, sowie die Rückzahlung und der Umtausch der
alten Kreditbillets übertragen, Aus den Beständen der Kommerzbank
wurden dem neuen Institut als Kapital 15, und als Reserven ı Million
 R überwiesen. Durch Entnahmen aus dem Reingewinn erhöhte sich
das Kapital der Bank auf 25, die Reserven auf 3 Millionen R. Für alle
Geschäfte der Bank übernahm der Staat die Haftung.
Die oberste Leitung erfolgte , durch den Finanzminister und unter
ihm durch einen vom Kaiser ernannten Präsidenten. Die Kontrolle wurde
von dem Aufsichtsamt der Staatskreditanstalten ausgeübt, das jährlich
sinmal eine Versammlung einzuberufen hatte, in der der Präsident einen
Überblick über die Geschäfte der Bank gab, und in der auf Vorschlag
des Finanzministers Beschlüsse über Verteilung des Reingewinnes gefaßt
wurden, Durch Ukas vom 3. Juni 1885 ging die Polnische Bank, die
3 Millionen R Kapital und ı Million R Reserven besaß, in die Russische
 Staatsbank auf. Die Warschauer Niederlassung wurde in ein
„Kontor“, die 10 Filialen der Bank wurden in Abteilungen der Staatsbank
 umgewandelt.
Als Witte (1892) Finanzminister geworden war, lenkte er sofort sein
Hauptaugenmerk auf Umgestaltung der Bank. Am 6. Juni 1894 wurden
ihre neuen Satzungen vom Kaiser bestätigt. Ihr Kapital sollte durch
Rücklage von 10%, ihres Gewinnes allmählich auf 50, die Reserven
durch jährliche Rücklage von 5°% des Gewinnes auf 5 Millionen R anwachsen.
 Im Februar 1895 aber bereits wurde durch Überweisung von
24’; Millionen R die gesetzliche Höhe des Grundkapitals erreicht. Der
Staat erhält den gesamten Reingewinn der Bank, haftet aber andererseits
auch für Verluste, die durch Kapital und Reserven nicht gedeckt sind.
Die oberste Leitun g wird, wie bisher, durch den Finanzminister auszeübt,
 Die Zentralverwaltung!) erfolgt durch einen vom Kaiser er-2)
 S. die Statuten der Bank, die auch in französischer Sprache erschienen
sind, Rudolf Claus, Das russische Bankwesen, Leipzig 1908, Paul Steinberg,
165
        <pb n="179" />
        nannten Gouverneur, dem zwei Vizegouverneure zur Seite stehen. Die
Aufsicht übt ein Kollegium (conseil) aus, das aus dem Gouverneur und
den beiden Vizegouverneuren, dem Direktor des Petersburger Kontors,
aus einigen Mitgliedern des Finanzministeriums und aus je einem, vom
Kaiser erwählten Vertreter des Adels und der Kaufmannschaft besteht,
— Die Prüfung der Jahresabrechnungen der Bank erfolgt durch die
Reichskontrolle und eine aus einigen Mitgliedern des Conseil bestehende
Kommission. Ist sie geschehen, so wird der Rechenschaftsbericht vom
Conseil durchgesehen und vom Finanzminister bestätigt.
Filialen besitzt die Bank in allen Teilen des Reiches. Einige sind
jedoch nur zu bestimmten Jahreszeiten geöffnet; sind es Meßplätze, zur
Meßzeit, sind es’ Kurorte, wie Piatigorsk oder Yalta, nur während der
Kursaison. Neben der Zentrale in Petersburg hat sie Filialen erster Klasse,
sogenannte Kontore, in Moskau, Archangelsk, Odessa, Riga, Kiew, Charkow,
 Jekaterinburg und Rostow a. Don. Von jedem Kontor sind eine Anzahl
 „Abteilungen“ (ständige Filialen) und „Renteien“ (Staatskassen) abhängig.
 Letztere erledigen einige, nur geringe banktechnische Kenntnisse
erfordernde Geschäfte, wie An- und Verkauf von Wertpapieren, Auszahlung
verloster Wertpapiere, Inkasso- und Zahlungsverkehr usw. Insgesamt verfügt
 die Bank z. Z. über 9 Kontore, 114 ständige Filialen, 7 gelegentliche
 Filialen und 648 Renteien,
Aufgabe der Bank soll es sein: den Geldumlauf zu erleichtern, den
vaterländischen Handel und die heimische Industrie und Landwirtschaft
durch kurzfristige Kredite zu unterstützen und die jetzige Währung sicherzustellen
 und zu‘ befestigen. Nach der Verfassung von 1894 wurde die
schon ziemlich große Abhängigkeit vom Finanzministerium noch verstärkt,
und zwar vor allem dadurch, daß die Bank der Kontrolle des Aufsichtsrates
 für staatliche Kreditinstitute enthoben wurde.
3. Geschäftspolitik.

Statutarisch zulässige Geschäfte der Bank sind: Ausgabe von Noten,
Diskontierung von Wechseln und anderen Wertpapieren mit fester Verfallzeit,
 Gewährung von Darlehen und Eröffnung von Krediten, Annahme
verzinslicher und unverzinslicher Bareinlagen, Ausstellung von Zahlungs-Die

 Russische Reichsbank seit der Währungsreform (1897—1910). Stuttgart 1914,
und den Art. von Keußler und Lexis im Handwörterbuch der Staatswissenschaften.

166
        <pb n="180" />
        anweisungen von einem Platz auf den anderen und Erledigung anderer
Kommissionsgeschäfte. Während die westeuropäischen Notenbanken ihre
Kapitalanlage in der Hauptsache auf das Diskont-, Lombard- und Effektenzeschäft
 beschränken, weist, die Bilanz der Russischen Staatsbank u. a,
folgende Posten aus: Landwirtschaftliche und industrielle Kredite, Kredite
 an kleine Gewerbtreibende, Kredite zur Anschaffung landwirtschaftlicher
 Maschinen usw. Ihre Tätigkeit als Kreditinstitut ist umfangreich
und weitverzweigt.

a) Notenausgabe und Goldpolitik.
Die Bank besitzt das alleinige Recht der Notenausgabe in Rußland.
Die Noten werden in Appoints zu 500, 100, 50, 25, 1%, 5» 3 und ı R
ausgegeben und besitzen innerhalb des ganzen Reiches Zwangskurs.
Sie müssen aber von der Bank jederzeit in Gold eingelöst werden, Als
Sicherheit haften sämtliche Aktiva der Bank und nötigenfalls der Staat.
Als 1860 die Staatsbank gegründet 'wurde, waren die ihr übertragenen
Reichs - Kreditbillets uneinlöslich. 100 R Kreditbillette hatten den Wert
von etwa 92 Silber-R. Den am Beginn des Jahres 1862 umlaufenden
Noten in Höhe von 720 Millionen R stand ein Einlösungsfonds von
knapp 80 Millionen R gegenüber. Die Noten waren also mit nur II %
gedeckt. Zur Erhöhung des Deckungsfonds, und um dem Papierrubel den
Gleichwert mit dem Metallrubel zu verschaffen, wurde bei Rothschild in
London und Paris eine Anleihe von ı5 Millionen £ aufgenommen. Mit
der Einlösung der Noten wurde am ı. Mai 1862 begonnen, bald aber
wieder aufgehört, als der Bank dadurch zu viel Metall entzogen wurde.
Ihr Kurs fiel daher rasch wieder; im Herbst 1864 hatten 4 Papierrubel
nur den Wert von 3 Metallrubeln.

Fortgesetzte Notenausgaben beschleunigten die Entwertung, An dem Hauptubelmarkt
 der Welt, in Berlin, notierten die R. im Jahre 1876: M 2,60, 1877
russisch-türkischer Krieg): M 2,15, 1879: M 2,00, 1881: M 2,10, 1886: M 1,90,
1887: M 1,65. Ende des Jahres hebt sich der Kurs auf M 1,75. Ende 1888 noierten
 100 R : 209,20, 1889: 219,40, 1890: 237,60, 1891: 198,60, 1892: 202,05,
1893: 216,75, 1894: 218,65, 1895: 217,10, 1896: 216,40, Die Spekulation in Rudelnoten
 war zeitweise in Rußland, wie in Deutschland sehr groß, Der Kursrückgang
 war aber in der Hauptsache natürlich in dem inneren Werte der Noten begründet,
 Dem Drängen der russischen Bevölkerung nachgebend, suchte seit 1893
der Finanzminister Witte die Rubelspekulation einzudämmen: den russischen
Banken und Bankiers, die. dies weiter tun würden, drohte er Entziehung des Kredits
bei der Russischen Staatsbank ’an, dem Auslande erschwerte er die Spekulation
durch Ausfuhrverhot der Noten.
        <pb n="181" />
        Durch Ansammlung eines enormen Goldfonds, der, einschließlich der
Goldguthaben im Auslande, 1884: 297, 1889: 430, 1894: 895, 1896:
964 Millionen R betragen hatte, war es Rußland möglich gewesen, zur
Goldwährung überzugehen. Es erfolgte eine, tatsächlich ja bereits längst
erfolgte, Herabsetzung des Rubels um 33!/;%, von 324 auf 216. „Praktisch
 war dies wohl“, schreibt Adolph Wagner!), „im ganzen zu rechtfertigen,
 aber prinzipiell bleibt das Bedenken, daß jede solche Reduktion
eigentlich auf der Voraussetzung beruht, Entwertungsquote und Quote
der verminderten Kaufkraft seien überhaupt und im ganzen Lande genau
gleich im Verkehr“. Goldprägungen wurden im großen Umfange vorgenommen.
 Goldmünzen in dem Gewicht und der Feinheit der Imperialen
(10 R) und der halben Imperialen (5 R) erhielten den Wert von 15, bezw.
7! R. Gleichzeitig gab die Staatsbank bekannt, daß sie in Ausführung
des Ukas vom 8./20. August 1896 zu dem festgesetzten Kurse Noten kaufe,
verkaufe, annehme und in Zahlung gebe, Die Noten, die die frühere
Benennung Staats-Kreditbillete beibehalten haben — richtiger wäre die
Bezeichnung Staatsbank-Billete —, tragen den Vermerk, daß sie jederzeit
 von der Staatsbank in Goldmünzen in unbeschränkter Summe umgetauscht
 werden, und daß 1 R==!1/5, Imperial sei und 17,424 Doli
reinen Goldes enthalte. Die Einführung der Goldwährung bewirkte eine
vollkommene Neugestaltung der russischen Kreditverhältnisse. —
Damit die Bank jederzeit in der Lage sei, ihre Noten in Gold einzulösen,
 bestimmte der Ukas vom 209. August 1897, daß die ausgegebenen
Noten bis zur Höhe von 600 Millionen R wenigstens zur Hälfte, die
darüber hinaus ausgegebenen Noten aber voll durch Gold gedeckt
sein müßten, d. h. der ungedeckte Notenumlauf darf in Rußland niemals
mehr als 300 Millionen R betragen. Es besteht also das gleiche Prinzip,
wie bei der Bank von England; nur liegen für die Russische Reichsbank
die Verhältnisse insofern noch ungünstiger, als Schecks und die anderen
Geldersatzmittel in Rußland nur wenig im Verkehr sind. Das Hauptziel
der Bank geht dahin, ihren Goldbestand zu erhalten und zu vermehren,
um die Valuta des Landes aufrechtzuerhalten, Zur Beeinflussung der
Devisenkurse kauft und verkauft sie fremde Wechsel und Sorten, verkauft
 Tratten, die sie auf ihre Auslandskorrespondenten zieht und nimmt
Reportgeschäfte in russischer Valuta vor,
Der Betrag der Kreditbillets, der kurz vor Ausbruch des russisch-‘\

 Art. „Papiergeld“ in Obst, Buch des Kaufmanns 4. Aufl, S. 491.
        <pb n="182" />
        japanischen Krieges 630 Mill. R betragen hatte, mußte in den folgenden
 Monaten erheblich erhöht werden, Im Januar 1905 waren 860,
im Juli 1000 Millionen R im Umlauf. Im September war die Summe
auf 1100 und im Oktober 1906 auf 1285 Millionen R angewachsen.
Im allgemeinen ist sonst die Spannung zwischen höchstem und niedrigstem
 Notenumlauf innerhalb des Jahres weit geringer als in anderen
Ländern, entsprechend den geringeren Schwankungen am russischen
Geldmarkte.
Die schlechteste Deckung wies der Ausweis vom 14. Januar 1906
auf. Der Goldbestand betrug 910,6, der Notenumlauf 1205 Millionen R.
[205 minus 300, d. h. 905 Millionen R Kreditbillets mußten durch Gold
vollgedeckt sein, Der Goldbestand war also nur um 14,6 Millionen R
größer als die gesetzliche Deckung, Im November ist der Überschuß des
Goldes über die gesetzliche Deckung dann wieder auf 200, im Januar
t907 auf 250 Millionen R gestiegen. Ende 1911 betrug der Notenumlauf
 1326, Ende 1912 1494 und Ende 1913 1712 Millionen R.
Demgegenüber betrug der Goldbestand im In- und Auslande Ende 1911:
1436, 1912: 1550, r913: 1684 Millionen R.
Das Anwachsen der inländischen Goldbestände ist hauptsächlich auf
die im April 1906 abgeschlossene Anleihe von 13/, Milliarden fr. zurückzuführen,
 dann aber auch auf die sehr erhebliche russische Goldproduktion,
Fast alles in Rußland gewonnene Gold gelangt in die fiskalischen Labotratorien
 — bis 1901 war diese Ablieferung obligatorisch —, von denen es
an die Münze kommt, die es zu Barren schmilzt und dann der Staatsbank
 übergibt; so ist die Russische Staatsbank fast der einzige große
Barrenbesitzer. In neuerer Zeit hat die Bank große Posten Gold in
London erworben, und zwar zu „Kampfpreisen“. Der Goldbestand der
Russischen Reichsbank ist, wie die obigen Ziffern ergeben, relativ gesunken.
 und seine Vergrößerung ist daher ein Gebot der Notwendigkeit.

b) Diskontpolitik und Lombardgeschäft.
Die Russische Reichsbank diskontiert Wechsel, die 2 gute Unterschriften
ragen und auf einen Platz lauten, an dem die Bank eine Filiale hat.
Die Diskontsätze sind Yetzt für alle Bankplätze die gleichen; ein Unterschied
 wird nur hinsichtlich der Länge der Laufzeit der Wechsel gemacht.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse Rußlands und die große Ausdehnung
des Landes haben es mit sich gebracht, daß das kaufmännische „Ziel“
und damit auch die Laufzeit der Wechsel erheblich länger als in anderen

169
        <pb n="183" />
        Ländern ist. Diesem Umstande trägt die Russische Reichsbank Rechnung
indem sie Wechsel bis zu 6, solche auf Warschau bis zu 4 Monaten Laufzeit
 diskontiert. Die durchschnittliche Laufzeit der diskontierten Wechsel
betrug in den letzten Jahren durchschnittlich 90 Tage, gegen 30 Tage
bei der Deutschen Reichsbank, Über die Höhe des einer Firma oder
Person gewährten Diskontkredits und über die Annahme von Wechseln
zum Diskont entscheidet ein Komitee, das bei jedem Kontor und jeder
Filiale vorhanden ist. In Petersburg besteht es aus dem Gouverneur,
einem Vizegouverneur, 2 Direktoren und 4—8 von der Kaufmannschaft
aus ihren Kreisen gewählten und vom Finanzminister bestätigten Personen.


Im Artikel 85 ‚ihrer Statuten behält sich die Bank das Recht vor, von
ihren Diskontkunden eine detaillierte Bilanz und einen Auszug aus ihren
Büchern zu fordern. Ist der Aussteller oder der Akzeptant eines Wechsels
vor dessen Fälligkeit in Konkurs geraten, so muß derjenige, der den
Wechsel diskontiert hat, innerhalb von 3 Tagen nach der Benachrichtigung
 durch die Bank, den Wechsel zurücknehmen oder entsprechende
Kaution stellen, doch können in besonderen Fällen Erleichterungen in
dieser Beziehung gewährt werden.
Neben Wechseln diskontiert die Bank auch verloste Wertpapiere
und noch nicht fällige: Kupons, die in Rußland, „um Zinsen zu
schinden“, gern in Zahlung gegeben und vom Gläubiger, um den Kunden
nicht zu verlieren und um überhaupt Geld zu erlangen, genommen werden
auch wenn der Verfalltag noch in weiter Ferne liegt. —
Das Lombardgeschäft spielt bei der Russischen Reichsbank eine
weit größere Rolle als bei den anderen Notenbanken, Die im Lombardund
 Kontokorrentverkehr angelegten Mittel der Russischen Reichsbank
betragen mehr als 1, ihrer gesamten nutzbringenden Kapitalanlage. Als
Unterpfand bei Lombarddarlehen dürfen ohne weiteres die vom Staate
garantierten Wertpapiere dienen; über die Zulassung anderer Wertpapiere
 entscheidet der Aufsichtsrat der Bank, Die Gewährung der Darlehen
 erfolgt in der Regel bis zu 6 Monaten. Staatsanleihen und vom
Staate garantierte Effekten werden bis zu 85% andere Wertpapiere bis
zu 50%, beliehen.
Hinsichtlich der Zinsberechnung unterscheidet die Russische Reichsbank:
 ı. 4prozentige Rente, 2. Sonstige Staatsanleihen und vom Staate
garantierte Wertpapiere, Obligationen von städtischen Kreditgesellschaften
und Pfandbriefen der Hypothekenbanken und 3. sonstige zur Beleihung

bzo]
        <pb n="184" />
        zugelassene Wertpapiere. Der Zinssatz für die Werte der 2. Kategorie ist
ip für die der 3. Kategorie 11, °[o höher, als der für Werte der 1, Kategorie,
Einen großen Umfang erreicht zeitweise die Beleihung von Waren
and Warrants. Die Darlehen werden oft auf ı Jahr und noch länger
gewährt. Hat die Bank über den Darlehnsnehmer eine sehr gute Ausunft
 erhalten, oder kann dieser einen guten Bürgen stellen, so darf sie
lie Waren bis zu 75%, sonst bis zu 662; des Wertes beleihen,
Da Rußland Ackerbaustaat ist, werden zu Beginn der Getreidekampagne
große Geldansprüche an die Banken, und speziell an die Reichsbank
gestellt, bei der große Posten Getreide lombardiert werden. Um allen
während dieser Zeit an sie herantretenden Kreditansprüchen — 70 bis
80 Millionen R müssen in wenig Wochen für diese Zwecke flüssig gemacht
 werden — genügen zu können, sucht die Bank auch ausländische
Kapitalien heranzuziehen. Der Beleihungssatz war in den letzten Jahren
aur so hoch, wie der Diskontsatz der Dreimonatswechsel.
Wie der Landwirtschaft, so gewährt die Bank auch der Industrie
lange und hohe Darlehen. 90° und mehr des Stammkapitals sind zeitweise
 durch Gewährung von Krediten an Industrielle zur Errichtung und
zum Betrieb von Fabriken, durch Übernahme industrieller Obligationen usw.
festgelegt. Der Bankleitung‘ sind, und mit Recht, wegen dieser Kredite
oft heftige Vorwürfe gemacht worden. Keine Bank, vor allem aber nicht
die Zentralbank des Landes, darf ihre Mittel derart festlegen, daß sie
ihre Forderungen überhaupt nicht oder nur sehr schwer realisieren kann.
Die Bank entschuldigte ihre, übrigens auch gegen die Statuten verstoßende
Politik damit, daß sie es für ihre Pflicht gehalten habe und halte, große
Unternehmungen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten seien, im
Interesse der Allgemeinheit zu retten. Die Folge dieser Kreditgewährung
ist, daß sie häufig in den statutenmäßig gestatteten Darlehen, die Kaufleute,
 Großgrundbesitzer, Semstwos usw. gegen gute Sicherheiten beanspruchen,
 große Zurückhaltung üben muß.
Eine besondere Art der Kreditgewährung ist die auf Spezial-Kontokorrent
 gegen Wechsel und Wertpapiere. Da in Rußland sämtliche
Wertpapiere nur per Kasse gehandelt werden. und spätestens am dritten
Tage nach dem Geschäftsabschluß abgenommen werden müssen, beschaffen
sich die Käufer das für die Abnahme der Effekten erforderliche Geld
oft durch Lombardierung der gekauften Werte. Die Reichsbank gewährt
diese Darlehen, die einer Kündigungsfrist von nur 7 Tagen unterliegen,
unter günstigen Bedingungen.
        <pb n="185" />
        c) Depositen- und Giroverkehr,
Da die Notenemission der Russischen Reichsbank nur geringe Betriebsmittel
schafft und auch ihr Kapital verhältnismäßig klein ist, so sucht sie sich
Betriebsmittel durch Heranziehung fremder Gelder zu beschaffen. Eine
Anzahl staatlicher und kommunaler Institute sind genötigt, ihre disponiblen
 Gelder der Bank zu übergeben. Aber auch sonst nahm sie, im
Gegensatz zu den anderen Zentralnotenbanken, bis zum ı. August 1910
verzinsliche Depositen an.
Der Giroverkehr hat 1900 eine vollkommene Neuregelung erfahren,
Die Umschriften erfolgen jetzt größtenteils kostenfrei. Das Mindestguthaben
 muß 300 R betragen, erhöht sich aber entsprechend der mit
der Kontoführung: verknüpften Mühewaltung. Das Durchschnittsguthaben auf
Girokonto betrug 1913 152 Millionen R. Die Zahl der Girokontoinhaber
 ist auf mehr als 10000 angewachsen. Sie setzten 1913 rund
35 Milliarden R um.
1898 ist die ı. Abrechnungsstelle in Petersburg errichtet worden.
[914 ist die Zahl der Abrechnungsstellen in Rußland bereits auf 31
angewachsen.

d) Die Beziehungen der Bank zum Staate.
Da die russische Zentralnotenbank Staatsbank ist, so sind ihre Beziehungen
 zur Regierung derartig, daß man die Bank als eine Abteilung
des Finanzministeriums bezeichnen kann. Auf diese Weise geht der Öffentlichkeit
 jede Kontrolle verloren. Welche Gerüchte dadurch im In- und
Auslande entstehen können, hat die Bankverwaltung in den letzten Jahren
besonders deutlich erfahren müssen!). So ist z. B. die Höhe des Goldschatzes
 der Bank wiederholt angezweifelt worden; die „Times“ hat ihn
mit „Madame Humberts Kassenschrank“ verglichen, der, ebenso wie dieser,
ieer sei. Umgekehrt wurden Befürchtungen laut, daß weit mehr Noten
ausgegeben seien, als die Ausweise beziffern, Im allgemeinen dürften
diese Gerüchte auf Böswilligkeit beruht haben. Der der Bank prophezeite
Zusammenbruch ist auch in dem unglücklichen Kriege gegen Japan nicht

1) Im Jahre 1906 wurde von dem „Temps“ verbreitet, die Russische Reichsbank
 wolle sich mit Unterstützung des unter Führung des Bankhauses Mendelssohn
 &amp;amp; Co, stehenden deutschen Russenkonsortiums in eine Aktiengesellschaft
umwandeln. Dies sollte geschehen, damit die Russische Regierung das in der
Bank investierte Kapital in ihre Hände bekomme, Sogar der Gouverneur der neuen
Bank, Graf Witte, war bereits genannt,

m
4
        <pb n="186" />
        singetreten; die Bank ist stets in der Lage gewesen, ihre Noten einzulösen.


Die Beispiele der älteren Banken haben gezeigt, daß eine Verquickung
jer Staatsfinanzen mit den Mitteln der Bank fast stets zu deren Ruin
zeführt hat. In kritischen Zeiten wird es dem Staat leicht gemacht, sich
Gelder zu verschaffen, er braucht nur die Notenpresse in Bewegung zu
setzen. Daß man auch in Rußland in weiten Kreisen die enge Verbindung
zwischen Staat und Bank für unheilvoll hält, geht daraus hervor, daß
selbst der russische Finanzminister Kokowzew dafür eingetreten ist, die
Reichsbank möglichst unabhängig vom Finanzministerium zu
machen, und die Operationen der Bank durch ein neu zu begründendes
 Organ kontrollieren zu lassen. Ähnlich wie den Deputierten der
Deutschen Reichsbank, sollten diesem Organ auch die statutenmäßig
nicht vorgesehenen Geschäfte vorher zur Begutachtung, mit dem Recht
des Veto, vorgelegt werden,
Laut Art. 179 ihres Statuts ist die‘ Bank verpflichtet, u. a. folgende
Geschäfte für Rechnung des Russischen Reiches auszuführen: Emission
von Staatsanleihen und auf besondere Anordnung des Finanzministers
auch Emission von anderen Anleihen, die vom Staat garantiert sind;
Einlösung von Kupons, Ausgabe neuer Kuponbogen, Rückzahlung verloster
 Stücke, Umtausch bei Konversionen usw.; Aushändigung von Geldern
 an Regierungs- Leihhäuser, soweit sie diese für ihre Geschäfte
benötigen. Annahme von Staatsgeldern, Steuern, Zöllen usw.

4. Publizitätsprinzip. Der Bankausweis.
Die Statuten der Bank enthalten keine Bestimmungen über Publizität,
[hre Wochenausweise waren bis 1911 so ausführlich, wie bei keiner
anderen Zentralnotenbank. In 25 Posten wurden die Aktiva, in 14 die
Passiva spezialisiert, also 39 Posten gegen 12 bei der Deutschen Reichsbank
 und 13 bei der Bank von England. Seit 1911 werden verschiedene
Posten, wie die Rechnungen der Bank mit den eigenen Filialen, die
Rechnungen mit der Reichsrentei usw., nur noch mit den jeweiligen
Salden angeführt. Wir wollen, weil übersichtlicher, den Ausweis in der
abgekürzten Form, wie ihn vor 1911 die Tageszeitungen veröffentlichten,
betrachten:
Aktiva:
Kassa:
Kreditbillette
Gold

Passiva:

Rubel
42032463
77363322

Rubel
Kreditbillette im Umlauf 1240000000
Tratten aut das Ausland 153545
1723
        <pb n="187" />
        Aktiva:
Kassa: Rubel
Übertrag: 119395785
Vollwertiges Silber 36047 085
Scheidemünze 27808096
Insgesamt 183250966
Goldbestände 8782829034
Gold im Auslande 257219867
Tratten auf das Ausland 2657489
Diskontierte Wechsel 177758831
Darlehen gegen Fonds 42969082
Protestierte Wechsel 2375185
Der Bank gehörige Fonds 809252274
Rechnung der Bank mit
ihren Filialen
Konto der Renteien mit
den Filialen der Reichsbank


Passiva:

Terminierte Einlagen
Unterminierte
Laufende Rechnungen:
des Departements der
Reichsrentei
der Spezialmittel und
Depositen
von Staats- und Kommunal]-Institutionen

von Privatpersonen,
Kredit-Anstalten,
Handels- u. Industrie-Gesellschaften

Giro-Konto
Konto der Filialen mit
der Reichsbank
Konto der Filialen mit
den Renteien 134855473
Die nach englischem Muster bestehende Trennung zwischen Emissionsund
 Bankabteilung ist seit 1897 aufgehoben. Unter den Passiven ist als
erster Posten der Betrag der umlaufenden Noten (Kreditbillette) angegeben
 (1240 Millionen R). Davon hatte die Bank bei Aufstellung des
Ausweises 42032463 R im Besitz, so daß sich im Verkehr nur
1240000000 R
— 42032463
==1197967537 R befanden.
Der Goldbestand setzte sich aus folgenden Posten zusammen:
77363322 R Kasse
8782820934 „ Gold in Barren
257219867 „ Gold der Bank im Auslande
1212866123 R.
Dieser Goldbestand ist die Metalireserve für das ganze Land. Auf Grund
dieses Bestandes darf die Bank . . . . . 1512866123 R Noten
ausgeben. Der Notenumlauf beträgt aber nur. 11970967537 »
Mithin ist der Notenumlauf um » 2. 314898586 R
überdeckt.
Seit 1896 müssen alle russischen Staatskassen die zeitweise nicht benötigten
 Gelder an die Reichsbank abführen. "Die Guthaben der Regie-Rubel


17632650
47 661920
        <pb n="188" />
        ung unterliegen naturgemäß großen Schwankungen. In dem obigen Ausweise
 finden wir als letzten Posten der Passiven: Konto der Filialen mit
den Renteien 134855473 R, und als letzten Posten der Aktiven: Konto
der Renteien mit den Filialen der Staatsbank 130491000 R. Die Renteien,
 bezw. der Staat, haben hiernach also ein Guthaben von 4364473 R.
Dazu treten 88421242 R als Saldo des Kontos: Laufende Rechnung
des Departements der Reichsrentei, das ist das Konto, auf dem die Einzahlungen
 und Abhebungen des Staates verrechnet werden.
Unter den Aktiva fällt der Posten: Protestierte Wechsel auf, der meist
eine beträchtliche Höhe erreicht. Dies. liegt daran, daß ein großer Teil
der Bevölkerung sich nicht an Pünktlichkeit gewöhnen kann, Die größte
Zahl der Proteste wird nachträglich vom Wechselverpflichteten eingelöst.
Zur Bekämpfung der Unpünktlichkeit der Einlösung hat die Bank die
Bestimmung getroffen, daß Personen, die ihre Papiere haben protestieren
jassen, mindestens für 2 Jahre von der Diskontierung ausgeschlossen sind.
Auf der Passivseite bedarf einer Erläuterung der Posten: Laufende
Rechnung der Spezialmittel und Depositen 185886000 R. Es sind dies
Summen, die als Kautionen oder für besondere Zwecke, wie z. B. für
Ausführung von Bauten, von Behörden bei der Bank eingezahlt sind,
In neuerer Zeit wird der Ausweis in den Tageszeitungen in folgender
Form veröffentlicht:

Ausweis vom 14. Mai 1014.
Aktiva.

Gold in Münzen, Barren und Anweisungen der Minenverwaltung
 . . 0.0000. -
Gold im Ausland. . 2, 2. 0.040
Silber und Scheidemünze . &amp;amp; R # ®
Wechsel und andere kurzfristige Verpflichtungen
Vorschüsse, sichergestellt durch Wertpapiere
Sonstige Vorschüsse . . . . . +.
Wertpapiere im Besitz der Staatsbank .
Verschiedene Konten . . 0.0.0000... 4
Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen .

_ Passiva.
Kreditbillette, welche sich im Umlauf befinden . . .
Kapitalien der Bank .

in Mill. R)
6. 14.
1579,1 1581,6
204,2 200,9
72,9 74:4
381,4 376,0
909,4 99:1
270,9 272,9
95,2 96,3
107,0 110,3

1622,2 1626,4
55:0 55,0
175
        <pb n="189" />
        Laufende Rechnungen der Departements der Reichsrentei
Einlagen, Depositen u, laufende Rechnungen verschiedener
 Anstalten u, Personen .
Verschiedene Konten . . . 8 a
Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen .

433:7 4399

633,6 610,2
45,3 45:8
12,4 16,0

VI. Das Notenbankwesen
in den Vereinigten Staaten von Amerika.
1. Historische Entwickelung.,
a) Vorläufer der amerikanischen Banknoten.
Vor Errichtung einer Bank oder einer Notenbank in den Vereinigten
Staaten von Amerika — die Begriffe Bank und Notenbank sind in den
Vereinigten Staaten von jeher identisch gewesen — hatten die künftigen
Staaten der Union Gelegenheit, die Wirkung eines Papiergeldes (bills
of credit) zu erproben. Zuerst war es der Staat Massachusetts, der (1690)
Papiergeld ausgegeben hatte, um seine durch eine unglücklich verlaufene
Expedition zerrütteten Finanzen aufzubessern. Bald folgten in der Ausgabe
 von Papiergeld auch die anderen Kolonien: New Hampshire, Rhode
Island, Connecticut, New York, New Jersey, South Carolina, Pennsylvanien
 u. a. Überall trat aber, da die Menge des Papiergeldes Bedenken
hinsichtlich der Einlösung aufkommen ließ, eine starke Entwertung desselben
 ein.
Im Jahre 1748 erhielt man für © 100 in Silber:
In New England £ 1100 Noten In New York £ 190 Noten
„ New Jersey »„ 185 „ Pennsylvanien „ 180
„ Maryland »„ 200 „ North Carolina „ 1000
„ South Carolina » 750 © „ Virginia „120—125,
Vergeblich erließ das englische Parlament 1751, 1761 und 1773 die
sogenannten antibubble-acts gegen diese Zettelwirtschaft, Die Entwertung
des Papiergeldes wurde immer größer: 1200, 1400 $ Papier mußten
gegeben werden, um 100 $ Silber zu erhalten. Schließlich kam es dahin,
daß überhaupt niemand mehr Papiergeld annehmen wollte, und die 1773
erfolgte offizielle Außerkurssetzung des Papiergeldes war in der Tat
nur die formelle Bestätigung eines de facto bereits bestehenden Zustandes,
An Stelle dieses einzelstaatlichen Papiergeldes, der „colonial bills of
credit“, traten unmittelbar nach der Schlacht bei Lexington (19. April 1775)
76
        <pb n="190" />
        die Kontinentalnoten, „revolutionary bills“ genannt, im Gegensatz zu
den „colonial bills“. Sie sollten zur Bestreitung der Kriegskosten dienen,
die der Kongreß, dem selber keine Mittel zur Verfügung standen, auch
von den Bürgern infolge des gänzlichen Daniederliegens des Handels
nicht eintreiben konnte. Ihre Verteilung erfolgte in der Weise, daß jeder
Bundesstaat einen im voraus genau bestimmten Betrag erhielt, für dessen
Einlösung er Sorge zu tragen hatte. Die Garantie hierfür übernahm
die Union.
In den ersten 18 Monaten hatten die Kontinentalnoten den gleichen
Wert, wie das Silbergeld. Bereits Ende (776 aber erhielt man für I
Silber-' 2 Papierdollar. Der Kongreß glaubte der Entwertung Einhalt tun
zu können, indem er, was er selber nicht tun durfte, in Januar 1777
den Einzelstaaten empfahl, die Kontinentalnote als gesetzliches Zahlungsmittel
 (legal tender) zu erklären. Trotzdem die Mehrzahl der Staaten
dieser Anregung Folge leistete, konnte der Entwertungsprozeß dieses einzig
 und allein auf dem Kredit der Union beruhenden Papiergeldes nicht
aufgehalten werden. Am Anfang des Jahres 1777 ist das Verhältnis von
Silber zu Papier = 1:4, am Ende des Jahres == 1:10. Wirkungslos
blieb die feierliche Erklärung des Kongresses im März 1779: Ein Zweifel
an die Redlichkeit der Staaten brauche nicht gehegt zu werden, würde
doch durch einen Treubruch die Ehre und Würde Amerikas vernichtet
und hiermit den Feinden des Landes Anlaß zur Freude gegeben werden.
Knapp 6 Monate nach dieser Erklärung, Anfang Septemher 1779, hatte
sich das Verhältnis derart zu ungunsten der Kontinentalnote verschoben,
daß man für ı $ Silber 20 # Papiergeld geben mußte. Im März 1780
war ı $ Silber = 40 und im Dezember 1780 = 75 #$ Papiergeld. Im
Februar 1781, als für etwa 360 Millionen $ Kontinentalnoten zirkulierten,
war das Verhältnis von Silber zu Papiergeld == 1 :500, und in Virginien
und Nord Carolina kurze Zeit darauf sogar == I:1000. Damit wurden
auch die Ende 1780 und bei Beginn von 1781 auf Empfehlung des
Kongresses von der Mehrzahl der Staaten, unter Aufhebung der legaliender
 Gesetze, angenommenen „scales of depreciation‘“ wertlos. Noch 1781
wurde die weitere Ausgabe von Kontinentalnoten eingestellt, und die
bisher emittierten wurden nicht eingelöst. Es war dies ein glatter Staatsbankerott.

Webster, der große Staatsmann und Kaufmann, urteilte über die
Kontinentalnote in seinen „Political Essays on the Nature and Operation
of Money“: „We have suffered more from this than from every other
mr

‚&amp;amp; Obst. Banknolitik
        <pb n="191" />
        cause of calamity; it has killed more men, pervaded and corrupted the
choicest interests of our country more and done more injustice than even
the arms and artifices of our enemies.“ So kraß es auch klingen mag,
es entsprach doch im großen und ganzen nur den tatsächlichen Verhältnissen,
 wenn Washington damals schrieb, daß ein Wagen mit Papiergeld
 kaum genüge, um einen Wagen mit Lebensmitteln einzukaufen. Zu
jener Zeit wurde auch das noch heute in Amerika zur Bezeichnung für
etwas ganz wertloses gebrauchte Wort „Not worth a continental“ seprägt,

b) Die Bank von Nordamerika und die beiden Zentralnotenbanken
 der Vereinigten Staaten,
Der Kampf der Vereinigten Staaten von Amerika um ihre Unabhängigkeit
 hatte ihre Geldmittel erschöpft. Um die finanziellen Schwierigkeiten
zu beseitigen und Zutrauen zu dem jungen Freistaat zu erwecken, wurde
1782 in Philadelphia die „Bank of North America“ errichtet, Ihr Kapital
sollte 10 Millionen $ betragen. Eingezahlt wurden aber nur 400000 ,
davon 330000 % von der Union. Die Bank gab große Summen Noten
aus, die in spanischen Dollars einlösbar waren. Als ein Mıßtrauen in der
Bevölkerung ausbrach, und ‘infolgedessen große Posten der Noten zur
Einlösung vorgelegt wurden, konnte die Bank diesen Gesuchen nicht
nachkommen, was zur Folge hatte, daß der Kongreß den erteilten Freibrief
 (Charter) bereits 1785 wieder zurückzog.
1790 empfahl der Schatzsekretär Alexander Hamilton dem Kongreß,
 zur Verwaltung der Finanzen, und um den öffentlichen Kredit zu
heben, eine Nationalbank zu gründen. Diese vermehre, sagte Hamilton
in seinem Bericht, das produktive Kapital des Landes, da sie eine größere
Menge Kapital in Zirkulation zu erhalten vermöge und sie werde —
was er aber nicht aussprach — die Staaten enger aneinander kitten,
Nach langen Debatten im Kongreß wurde 1791 der „Bank of the United
 States“ ein auf 20 Jahre lautender Freibrief gewährt. Ihr Kapital
betrug 10 Millionen % und war in 25000 Shares zu 400 eingeteilt.
2 Millionen $ übernahm die Regierung, die die Summe in 10 jährlichen
Raten zahlte. Von den von Privaten aufgebrachten 8 Millionen $ sollten
6 in 6%, igen Anleihen der Vereinigten Staaten und 2 in Gold und
Silber gezahlt werden,
Der Bank wurde verboten, der Regierung mehr als 100000 $,
einem der Einzelstaaten mehr als 50000 $ und einem fremden Staate
oder Fürsten überhaupt etwas zu leihen. Der Zinsfuß sollte 6%, nie-18
        <pb n="192" />
        mals übersteigen. Noten durfte die Bank innerhalb des gesamten Bundesyebietes
 ausgeben. Einer übermäßigen Notenausgabe war insofern eine
Grenze gezogen, als die Gesamtverbindlichkeiten der Bank, wobei jedoch
die Depositen außer Betracht blieben, das Stammkapital von 10 Millionen $
nicht überschreiten durften. Hinsichtlich der Notendeckung und einer
Barreserve bestanden keine Vorschriften. Die Geschäfte der Bank sollten
hauptsächlich in der Annahme von Depositengeldern, der Diskontierung
von Wechseln, der Gewährung von Lombarddarlehen und dem Edelmetallhandel
 bestehen.
Zur Zeit, als die Bank den Freibrief erhielt, war die Partei der Antiföderalisten,
 die eifersüchtig über jeden Rechtstitel der KEinzelstaaten
wachte und das Bankprivileg für ungesetzlich hielt — der Kongreß habe
nicht das Recht, Gesellschaften mit Körperschaftsrechten auszustatten —
in der Minorität. Zehn Jahre später aber wurde Jefferson, einer der
heftigsten Gegner der Bank, Präsident, Ihm folgte 1809 sein Freund und
Schüler Madison. Kurz vor dessen Ernennung ersuchte die Bankleitung
den Kongreß, ihr das Privilegium zu erneuern. In der am 2. März 1809
im Kongreß verlesenen, ‚vom Schatzsekretär ausgearbeiteten Denkschrift
wird gesagt, daß die Bank mit ihren 8 Filialen — Boston, New Vork,
Baltimore, Norfolk, Charleston, Savanna, Washington und New Orleans
— während ihrer ganzen Tätigkeit stets ein gutes Umlaufsmittel geboten
habe, das auf Wunsch jederzeit in Metallgeld eingelöst worden sei und
Jaher auch dauernd seinen vollen Wert behalten habe. Auch seien der
Regierung durch kostenfreie Verwaltung und Verwahrung von Staatszeldern.
 große Vorteile erwachsen. — In der Tat kann nicht geleugnet
werden, daß die Bank sich als Zentralnoteninstitut, wie als Kasseführerin
des Staates glänzend bewährt und dem Staate durch Gewährung von
Vorschüssen vorzügliche Dienste geleistet hat.
Gegen die Verlängerung des Privilegs wurde einmal geltend gemacht,
Jaß ein Bedürfnis für die Bank der Vereinigten Staaten nicht vorläge in
ainer Zeit, wo Handel und Wandel darniederlägen und bereits 88 Bankinstitute
 im Lande existieren, dann aber sei auch die Gründung der
Bank verfassungswidrig gewesen, und wenn man das Privileg verlängere,
mache man sich eines neuen Verfassungsbruches schuldig. Die Leiter und
Interessenten der einzelstaatlichen Banken, die durch die Konkurrenz der
mächtigen Zentralbank empfindlich geschädigt waren, schlossen sich der
Opposition aus leicht begreiflichen Gründen an, und so wurde tatsächlich
 das Privileg der Bank nicht erneuert.
        <pb n="193" />
        Mit dem Aufhören der Bank der Vereinigten Staaten war insofern ein
großer Übelstand eingetreten, als es von nun an in das Belieben des
Schatzsekretärs und seiner Beamten gestellt war, zu bestimmen, welche
Banknoten die Staatskassen an Zahlungsstatt annehmen sollten, und Bestimmungen
 zu treffen, welchen Banken die Verwaltung und Aufbewahrung
der Staatsgelder anzuvertrauen wäre. Auch die Banken genossen vollständige
 Freiheit hinsichtlich ihrer Notenemission. Die natürliche Folge
war: Leichtfertige Notenausgabe ohne genügende Deckung. So hatte eine
im Jahre 1809 zusammengebrochene Bank nur einen Metallbestand von
86 $, gegenüber einem Notenumlauf von 648000 $.
Die Zahl der Staatenbanken und der Betrag der von diesen emittierten
Noten wuchs erheblich. Damit ging Hand in Hand eine Entwertung
der Noten, und das Greshamsche Gesetz: Das schlechte Geld verdrängt
das gute, also hier die Silber- und Goldmünzen, bewahrheitete sich auch
damals, In einigen Staaten erkannte man die Fehlerhaftigkeit dieses Systems
 und war bestrebt, Abhilfe zu schaffen: So erließ z. B. Pennsylvanien
1810 ein Gesetz, wonach Bankgeschäfte nur von eigens dazu inkorporierten
 Gesellschaften betrieben werden dürfen. Was war aber der Erfolg?
1812/1813 wurden 25, und in der nächsten Session sogar 37 Banken
in Pennsylvanien inkorporiert. Infolge des unglücklichen, die Handelsinteressen
 in hohem Maße gefährdenden Krieges wurde der Eintritt der
Krise beschleunigt: Im August 1814 konnten die Banken dem auf ihre
Kassen erfolgenden Ansturm nicht stand halten. Sämtliche Banken, mit
Ausnahme derjenigen von Neu-England, denen kurz zuvor angedroht
war, man werde, wenn sie nicht imstande wären, ihre Noten einzulösen,
die Direktoren und schuldigen Beamten streng bestrafen, mußten die
Einlösung ihrer Noten in Metallgeld verweigern, d. h. ihre Barzahlungen
einstellen, Der Hauptgrund lag in dem geringen Stammkapital und in
dem Fehlen einer Vorschrift hinsichtlich der Notendeckung. Die Banken
suchten auf jede Weise ihren Notenumlauf zu vermehren: Sie gaben
kleine Noten, bis zu 6 Cents (25 Pfennige) herab, aus und trafen Vorkehrungen,
 daß die Noten nicht sobald zur Einlösung präsentiert wurden.
Unter diesen Umständen fand ein Gesetzentwurf, der die Einrichtung
einer neuen Zentralbank vorsah, die Zustimmung des Kongresses. Durch
Gesetz vom 10. April 1816 wurde die zweite „Bank of the United
States“ mit einem zwanzigjährigen Privilegium inkorporiert. Die Bank,
die ihren Sitz wieder in Philadelphia hatte und am Anfang des Jahres
1817 in Tätigkeit getreten war, hatte 35 Millionen $ Kapital, eingeteilt
L80
        <pb n="194" />
        in 350000 Shares A 100 #$. Die Union übernahm davon 7 Millionen $,
und gab dagegen 5prozentige United States Bonds in gleichem Betrage.
Die Noten sollten bei allen Zahlungen in den Vereinigten Staaten angenommen
 werden. Verweigerte die Bank die Einlösung ihrer Noten in
Bargeld, so war der Inhaber berechtigt, 15%, Verzugszinsen zu fordern.
Noten unter 5 $ durften nicht ausgegeben werden,
Darlehen an die Union durfte die Bank bis zur Höhe von 500000 X,
an die Einzelstaaten bis zu 50000 ® gewähren. Auf der anderen Seite
sollte aber auch die Union ihre Barbestände und das am Sitze der Bank
oder einer deren Filialen eingehende Geld bei der Bank deponieren,
sofern es der Schatzsekretär nicht aus Gründen, die er dann aber dem
Kongreß anzugeben hätte, anders bestimmen würde,
Filialen durfte die Bank errichten, wo sie wollte. Sie mußte es tun,
wenn ein Staat und die Mehrzahl der anderen großen: Zentralbanken
es wünschte. Die Zahl stieg allmählich auf 27.
Für die Erteilung des Privilegs mußte die Bank 'der Union 11, Millionen
 $ in drei jährlichen Raten zahlen. Auch sonst bot die Bank der
Regierung entschieden manche Vorteile: Kontrolle der Staatenbanken,
Herbeischaffung großer Goldmengen aus Europa usw. Vielfach wurden
aber auch Klagen laut, die Geldzirkulation sei nach Gründung der Bank
nicht besser, sondern schlechter geworden. Tatsache ist jedenfalls, daß
die Bankverwaltung, die aus 25 Direktoren bestand, von denen 5 vom
Präsidenten der Republik ernannt waren, bei Ausgabe von Banknoten
und Diskontierung von Wechseln nicht Maß zu halten verstanden hat,
und diese Außerachtlassung aller Vorsicht in banktechnischer Beziehung
ließ sie in einen anderen Fehler fallen: rücksichtslose Eintreibung aller
Außenstände.
1818 wurde zur Prüfung des Status eine Kommission eingesetzt, die
in ihrem zwei Monate später erstattetem Bericht erklärte, die Bank habe
ihre Befugnisse verschiedentlich überschritten, und es sei ihr daher der
Freibrief zu entziehen. Der Kongreß urteilte jedoch milder: Er setzte eine
neue Direktion ein, beließ der Bank aber die Konzession.
Den Streit über Erneuerung des Freibriefes entschied 1833 der Präsident
 Jackson, der der Bank den Untergang geschworen hatte, dadurch,
daß er ihr die Regierungsgelder entzog. Als auch Private, diesem Beispiele
 folgend, ihre Einlagen zurückforderten, mußte die Bank ihre Geschäfte
 sehr einschränken. 1836 wurde ihr der Freibrief nicht mehr verlängert.
 Die zweite Bank der Vereinigten Staaten von Nordamerika hörte

RR y
        <pb n="195" />
        am I, Januar 1837 auf, zu existieren. Als Bank des Staates Pennsylvania
hat das Institut noch einige Jahre fortbestanden,

c) Banksysteme der Einzelstaaten und die „Bankfreiheit“.
Ein gemeinsames Noteninstitut, eine einheitliche Notenbankgesetzgebung
gab es nicht, Die Einzelstaaten hatten völlig freie Hand. Ein schnelles
Anwachsen der Staatenbanken war die Folge. 1835 gab es 704, 1840:
901, 1850: 824, 1855: 1307 und 1860: 1562 Banken, deren Bestand
oft nur von ganz kurzer Dauer war.
Von wesentlicher Bedeutung in der Geschichte des amerikanischen
Bankwesens war das Freibankgesetz (free banking law) des Staates
New York vom 18. April 1838, das auch von anderen Staaten, mit
meist nur unwesentlichen. Abänderungen, als Bankgesetz angenommen
und vorbildlich für das Nationalbankgesetz geworden ist.
Vorher herrschte in New York das auf einem Gesetze vom 2. April
1829 beruhende „safety fund system“, das man kurz als eine Versicherung
 auf Gegenseitigkeit zum Schutze der Noteninhaber und Gläubiger
 bezeichnen kann. Seine Hauptprinzipien waren folgende: Das Bankkapital
 dient lediglich als Garantiefonds und ist in öffentlichen Anleihen,
Bonds und Hypotheken anzulegen. Betriebskapital bilden die Depositen.
Damit bei deren Zurückziehung die Banken nicht in Verlegenheit gerieten,
 mußten sie jährlich in einen Bankfonds !/,°%, ihres Kapitals so
lange entrichten, bis der Beitrag sich auf 3°% ihres Aktienkapitals belief.
Aus diesem Fonds sollten die Noten der Banken, die falliert hatten,
eingelöst und auch deren sonstige Verbindlichkeiten erfüllt werden. Bei
einem auf so weite Kreise sich erstreckenden Krach, wie dem des Jahres
1837, konnte dieses System, das den großen Fehler hatte, daß gut verwaltete
 Banken zu einem Fonds beitragen mußten, um die Schulden der
weniger gut geleiteten Banken zu bezahlen, naturgemäß keinen Schutz
bieten. Nach Handy standen,im Jahre 1837 dem Notenumlauf der falliten
Banken von 1548588 #$ nur Fonds im Betrage von 86274 $ gegenüber,
Die Erkenntnis, daß das safety fund system in kritischen Zeiten den
Noteninhabern und anderen Gläubigern keinen genügenden Schutz gewähre,
 führte dann zu dem New-VYorker free banking law (Freibankgesetz),
 dessen Hauptbestimmungen folgende waren:
Jeder Bankier und jede beliebige Anzahl Personen, die sich zum Betriebe
 eines Bankgeschäftes zusammentun, haben das Recht, ohne besondere
 Charter, mit deren Verleihung vorher oft Mißbrauch getrieben
18»
        <pb n="196" />
        worden war, Noten auszugeben, sofern gewisse Normativbestimmungen
erfüllt sind:
Noten dürfen nur ausgegeben werden, nachdem zuvor in voller Höhe
'hres Nennwertes Sicherheit beim Finanzkontrolleur des Staates New
York, und zwar im Mindestbetrage von 100000 $$, hinterlegt worden ist.
Als Sicherheit waren Anleihen der Union und des Staates New York
shne weiteres verwendbar, Anleihen anderer Staaten mit Genehmigung
des Finanzkontrolleurs. Die Noten wurden von diesem unterzeichnet,
aumeriert und registriert und hatten alle das gleiche Aussehen. War eine
Bank nicht in der Lage, ihre Noten bei Vorzeigung einzulösen, so sollte
der Kontrolleur die deponierten Effekten verkaufen und den Betrag zur
Einlösung der Noten verwenden.
Die Vorschriften. über Notendeckung wurden 1844 dahin abgeändert,
daß nur Anleihen der Vereinigten. Staaten und des Staates New York
als genügende Sicherheit gelten sollten. Die Verschärfung war erfolgt,
weil die Noten der in der Zeit von '1839— 1844 zusammengebrochenen
26 free banks infolge der wenig Sicherheit bietenden "Pfandbriefe und
Obligationen nur mit 76%, d. h. für ı Dollar wurden nur 76 cents gezahlt,
eingelöst werden konnten. Im Jahre 1858 hatten das „New- Yorker System“
I2 Staaten angenommen, deren Bankkapital 53, und deren Notenumlauf
97 Millionen‘ $ betrug. Die New-Yorker Bestimmungen fanden zum Teil
insofern noch eine Verschärfung, als einige Staaten die Aktionäre für die
Verpflichtungen der Bank bis zu einer bestimmten Höhe haften leßen.
Den Notenumlauf sichern sollte auch das aus Schottland übernommene
‚Suffolk Redemption-System“, kurz „Suffolk-System“ genannt, das sich,
im Gegensatz zum safety fund system, aus freier Übereinkunft entwickelt
hatte. Die 1818 als Noten- und Depositeninstitut gegründete Suffolkbank
 in Boston fungierte als Einlösungsstelle für die Noten der Neu-England-Banken,
 die bei ihr einen Betrag von mindestens 2000 $ hinterlegt
 hatten. In der Regel wurde zweimal wöchentlich abgerechnet, d.h.
die Noten wurden ausgetauscht und der Saldo durch Hartgeld ausgezlichen.
 Der Vorteil dieses Saldierungsverfahrens bestand hauptsächlich
 in der Steigerung des Kredits der beteiligten Banken, deren
Noten nunmehr in allen Teilen der Vereinigten Staaten und von Canada
Zirkulationsfähigkeit erlangten, während die Noten der diesem Abrechnungsverfahren
 nicht angehörenden Banken außerhalb des Sitzes der Bank in
der Regel nur mit einem Disagio angenommen wurden. 1855 gelangten
100 Millionen $ Noten auf diese Weise zur Einlösung.
        <pb n="197" />
        Als im Herbst 1860 infolge der zwischen Nord- und Südstaaten entstandenen
 Differenzen eine Panik ausgebrochen war und infolgedessen
den Banken die Depositen entzogen wurden, sahen viele von ihnen
sich genötigt, ihre Zahlungen einzustellen. Das Metallgeld verschwand
gänzlich aus dem Umlauf. Auch der Kredit der Union litt naturgemäß
durch. den Abfall der Südstaaten, Von den im Dezember zur Zeichnung
aufgelegten 5 prozentigen Schatzanweisungen wurde vom Publikum nur
ein kleiner Teil gezeichnet. Den Rest übernahm ein Bankenkonsortium.
Um die nötigen Gelder zu erlangen, griff die Regierung schließlich zu
dem Mittel, zu dem fast alle Staaten in Zeiten der Not greifen: Sie gab
Papiergeld mit Zwangskurs aus, Papiergeld wie Banknoten erlitten
dem Metallgeld. gegenüber ein erhebliches Disagio. Den Grund hierfür
erblickte der Schatzamtssekretär Chase in der großen Verschiedenartigkeit
 der nicht metallenen Umlaufsmittel, deren Bonität niemand kenne.
Er schlug aus diesem Grunde vor, eine Zentralstelle zu schaffen, die das
Bankwesen des ganzen Landes zu beobachten habe.

d) Die Nationalbank-Gesetzgebung und die neuen Reformen.
Die Sicherstellung der Banknoten, so hatte der Schatzamtssekretär
Chase vorgeschlagen, sollte durch Anleihen der Vereinigten Staaten erfolgen.
 Indem die Banken genötigt waren, diese Anleihen zu verpfänden,
wurden — und das war für die Union, deren Schuldenlust sich während
des Bürgerkrieges stark vermehrt hatte, sehr wesentlich — dauernd Abnehmer
 dafür geschaffen, Die zu errichtenden Nationalbanken waren also
nicht Selbstzweck, sondern mehr Mittel zum Zweck, Ein hierauf zielendes
Gesetz wurde am 25. Februar 1863 unter dem Namen „An act to provide
 a national currency“ erlassen. Es war heftig darum gekämpft worden:
Im Senat hatten sich 23 Stimmen dafür und 21 dagegen, im Repräsentantenhaus
 83 dafür und 66 dagegen erklärt.
Der National Currency Act oder — wie er seit 1874 genannt wurde
-— National Bank Act, ist in der Hauptsache dem free banking law
des Staates New York nachgebildet. Das Gesetz hat zahlreiche Abänderungen
 erfahren?). Bereits 1864 wurde eine gründliche Revision vorgenommen,
 die wesentliche Änderungen zur Folge hatte, die am 3. Juni
1864 in Kraft getreten sind. Weitere Novellen datieren vom 3. März 1865,

') S. hierüber meine Schrift „Notenbankwesen in den Vereinigten Staaten von
Amerika“, Leipzig 1903,

[8a
        <pb n="198" />
        20. Juni 1874, 14. Januar 1875, 12. Juli 1882, 14. März 1900, 30. Mai
1908. Diese letzte, nach ihren geistigen Urhebern „Aldrich-Vreeland Act“
genannt, war von vornherein nur als Notbehelf gedacht.
Eine Sachverständigen-Kommission, unter Vorsitz des Senators Aldrich,
studierte das Notenbankwesen der großen europäischen Staaten, eine
Enquete wurde veranstaltet, und ihre Berichte gelangten als Dokumente
der National Monetary Commission zur Veröffentlichung. Resultat war
der mehrfach veränderte Aldrich- Plan. Mit dem Wechsel der Präsidentschaft
 in den Vereinigten Staaten im Jahre 1912 wurde ein neuer Entwurf,
 die Glass Owen Bill, ausgearbeitet, und'am 23. Dezember 1913
wurde das Bundesreservegesetz erlassen.

2. Arten und Organisation der Banken,
Man kann in den Vereinigten Staaten folgende Kategorien von Banken
nach Art ihrer Geschäfte und nach der rechtlichen Grundlage unterscheiden:
ı. Die Staatenbanken (state bahks), Es sind:dies Banken, die auf
Grund eines Gesetzes des betreffenden Staates inkorporiert sind, oder die
ihre Charter (Freibrief) von der gesetzgebenden Versammlung dieses
Staates erhalten haben, und zwar zu dem Zweck, hauptsächlich das Diskont-
 und Depositengeschäft zu pflegen. Dieser Zusatz ist erforderlich,
weil die state banks sich dadurch von den ebenfalls von den Einzelstaaten
 inkorporierten stock savings banks und den loan and trust companies
 unterscheiden. Das Kapital, das eine Bank, um inkorporiert zu
werden, nachweisen muß, ist in den einzelnen Staaten verschieden. Man
ging von dem Grundsatze aus, je größer der Geschäfts- und Kundenkreis
der Bank ist, desto größer muß das Grundkapital sein, das als Sicherheitsfonds
 zu dienen hat,
Die Staatenbanken haben zwar das Recht, Noten auszugeben, können
aber keinen Gebrauch davon machen, da seit 1865 auf ihre Notenzirku-‚ation
 eine Steuer von 10% gelegt ist.
2. Die Trustgesellschaften (trust companies, auch loan and trust
companies genannt). Eine Trustgesellschaft — nicht zu verwechseln
mit einem Trust — ist eine Korporation, die von dem Staate, in
dem sie domiziliert, die Ermächtigung erhalten hat, als Treuhänder zu
'ungieren und die außerdem noch alle Zweige des Bankgeschäftes, mit Ausnahme
 der Notenemission, betreiben darf, ohne zur Haltung einer Reserve
 verpflichtet zu sein. Über ihre Tätigkeit hat sie in gewissen Zwischenräumen
 Berichte abzuliefern.
        <pb n="199" />
        Das Arbeitsfeld einer Trustgesellschaft ist also größer wie das einer
anderen Bank. Sie kann ihrer Klientele dasselbe leisten wie eine National-,
Staaten-, Privat- oder Sparbank — in der Regel aber treiben Trustgesellschaften
 gar nicht oder nur in geringem Maße das reguläre Bankgeschäft
 und gestatten ihrer Kundschaft auch nicht, Schecks auf sie auszuschreiben
 — außerdem aber darf eine Trustgesellschaft noch eine Menge
andere Dienstleistungen ausführen. Sie kann z. B. Pfandhalterin sein bei
Emission von Wertpapieren, sie darf das Vermögen von minderjährigen
und solchen Personen verwalten, die in ihrer Vermögensverwaltung beschränkt
 sind, Sie fungiert ferner als Verwalterin von Häusern und Gütern
und besorgt die finanziellen Transaktionen von Korporationen, Stadtverwaltungen
 usw.1). Das Wachstum dieser Trustgesellschaften ist in den
letzten Jahren ein ganz enormes gewesen: Während 1880 die Mittel aller
Trustgesellschaften in den Vereinigten Staaten ca. 126 Millonen $ betrugen,
 hat sich heute diese Summe auf mehr als 5 Milliarden $ vermehrt,
3. Die Privatbanken (private banks und bankers). Ihre Haupttätigkeit
 besteht in der Annahme von Depositengeldern und der Gewährung
von Vorschüssen. Sie sind Finanzagenten für inländische Korporationen
und ausländische Bankhäuser, emittieren Bonds, organisieren Gesellschaften,
handeln mit Devisen, importieren und exportieren Gold, schreiben Kreditbriefe
 aus und lassen solche auf sich ausschreiben usw.
4. Die Sparkassen (savings banks). Sie nehmen Spargelder zur Verzinsung
 an und leihen sie auf Grundeigentum aus, oder sie legen das
Geld in United States Bonds oder anderen Sicherheiten an, Zu unterscheiden.
 sind: Sparkassen, die ein Grundkapital besitzen und solche, die
ohne eigenes Kapital arbeiten und nur auf Gegenseitigkeit begründet sind.
5. Die Nationalbanken (national banks), die neben dem Federal Reserve
 Board als Notenbanken einzig und allein in Betracht kommen,
Eine beliebige Anzahl von physischen Personen, jedoch nicht weniger als

1) Illustriert sei diese Vielseitigkeit an Hand der Geschäftsbedingungen der
„Northern Trust Company“ in Chicago: a) Banking Department: Pays interest on
Current Deposit Accounts over 1000 $. Issues Certificates of Deposit, upon which
special rates of interest are allowed. b) Savings Department: Pays interest on
Savings Deposits in amounts from one $ upward, c) Foreign Department: Issues
Drafts and Cable Transfers on all the principal cities of Europe. Inheritences in
Europe collected. Travelers Letters of Credit issued available in all parts of the
world. d) Trust Department: Acts as Administrator, Executor, Guardian, Trustee etc.
Acts as Registrar and Transfer Agent of Stocks and Bonds,
86
        <pb n="200" />
        fünf, können eine Gesellschaft zum Betrieb von Bankgeschäften unteı
dem Nationalbankgesetz begründen, Das Mindestkapital für eine
Nationalbank in Städten

bis 3000 Einwohnern ist 25000 $
6000 „ „50000 $
» 50000 » „ 100000 &amp;amp;
über 50000 N „ 200000

Etwa 30° aller Nationalbanken haben heute ein Kapital unter 50000 $.
Die Leitung der Geschäfte einer Nationalbank erfolgt durch einen
aus mindestens 5 Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrat. Jedes Mitglied
muß mindestens 10, bei Gesellschaften mit nicht mehr als 25000 $ Kaital
 5 Aktien zu 100 % besitzen. Die Aktionäre haften mit ihrer
Nominaleinlage zuzüglich des Kaufpreises ihrer Aktien. Nur in Höhe
des Kaufpreises haften Aktionäre ehemaliger Staatenbanken, die mindestens
 ein volleingezahltes Kapital von 5 Millionen ® und einen Reservefonds
 von 20°%% haben. Der Name bedarf der Genehmigung des Kontrolleurs
 der Umlaufsmittel. Der Durchschnittsbetrag der Dividenden der
Nationalbanken betrug 1913 11,4%.
Der ordnungsmäßige Geschäftsbetrieb einer Nationalbank, sagt das
Nationalbankgesetz, muß in einem Geschäftshause oder in einem Bankgebäude,
 das sich an den in der Organisationsurkunde bezeichneten Orte
befindet, vor sich gehen, d. h. die Errichtung von Filialen ist verboten
 (s. jedoch S. 199). Hierdurch erklärt sich ihre große Zahl (1913:
7500, mit 1,05 Milliarden $ Kapital).
Liquidiert eine Bank freiwillig oder wird sie, wenn sie ihre Noten
nicht einlöst, vom Kontrolleur der Umlaufsmittel dazu gezwungen, So
dient der durch den Verkauf der deponierten Anleihen erzielte Betrag
zur Einlösung der Noten und zur Befriedigung der anderen Gläubiger.
3. Geschäfte und Politik der Nationalbanken.
a) Das Notengeschäft
Das Nationalbankgesetz bestimmt:
Der Kontrolleur der Umlaufsmittel (comptroller of the currency),
der auf Empfehlung‘ des Schatzsekretärs mit Zustimmung des Senats auf
5 Jahre gewählt wird, hat die Aufsicht über das Notenbankwesen auszuäben
 und jährlich einmal- dem Kongreß Bericht zu erstatten. Er erteilt
die Ermächtigung zum Beginn der Geschäftstätigkeit erst, wenn

;RQ=
        <pb n="201" />
        die Hälfte des Grundkapitals der Bank bar eingezahlt ist — die Einzahlung
 des Restes muß in monatlichen Raten von mindestens 10°, also
spätestens in 5 Monaten erfolgen — und wenn Anleihen der Vereinigten
Staaten beim Schatzamt deponiert sind. Der Nennwert dieser Anleihen
muß bei Banken mit einem Kapital von mehr als 150000 $ mindestens
50000.$, bei anderen Banken mindestens 25° des Kapitals betragen.
Berechtigt ist jede Nationalbank, vom Kontrolleur der Umlaufsmittel
Noten bis zur Höhe ihres Stammkapitals zu fordern, sofern ein der
Notenmenge entsprechender Betrag Anleihen der Vereinigten Staaten beim
Schatzamt hinterlegt ist. Fallen diese im Kurse, so ist der Kontrolleur
der Umlaufsmittel berechtigt, Verstärkung des Depots zu fordern.
Die Noten; die in Beträgen zu 5, 10, 20, 50, 100, 500, 1000
und 10000 $ ausgegeben werden, sind alle von gleichem Format — nur
durch die Unterschriften der Direktoren unterscheiden sie sich voneinander
— und tragen auf der Vorderseite den Vermerk, daß sie durch Bundesobligationen
 oder andere beim Schatzamt hinterlegte Wertpapiere gesichert
 sind. Nach der Novelle von 1908 werden Banknoten auf Vorrat
hergestellt: Bis zu 50% des Aktienkapitals liegen im Schatzamt Blankoformulare
 einer jeden Nationalbank zur Abholung bei Bedarf bereit.
Zwangskurs besitzen die Nationalbank-Noten für fast alle Zahlungen
an die Regierung und seitens der Regierung: Sie müssen bei Zahlung
der Steuern und bei allen sonstigen Abgaben und Forderungen, mit Ausnahme
 der Einfuhrzölle, der Zinszahlungen und bei Einlösung der Noten
selbst, in Zahlung genommen werden.
Als Einlösungsfonds muß jede Bank im Schatzamt 5°% ihres
jeweiligen Notenumlaufs in gesetzlichen Zahlungsmitteln hinterlegen. Werden
die Noten an den Schaltern der Bank vorgelegt, so entbindet sie die
Reserve im Schatzamt selbstverständlich nicht von der direkten Einlösung,
Will eine Bank ihre durch Hinterlegung von Bundesobligationen gesicherten
 Banknoten vermindern, so kann ihr durch den Kontrolleur der
Umlaufsmittel ein Teil des Depots gegen Hinterlegung eines entsprechenden
Betrages in gesetzlichen Zahlungsmitteln (mindestens jedoch von q000 #)
zurückgegeben werden.

b) Das Depositengeschäft.
Von weit größerem Umfange als das Noten-, ist (s, die Tabelle S, 189)
das Depositengeschäft der Nationalbanken. Will jemand bei einer
amerikanischen Nationalbank ein Konto eröffnen, so lautet die erste Frage
188
        <pb n="202" />
        des Bankkassierers (teller) in der Regel: „How much will you keep on
deposit?“, worauf dann fast regelmäßig die Gegenfrage: „How much is
necessary?“ erfolgt. Das Minimalguthaben, das der Kunde unterhalten
muß, richtet sich nach Höhe der Umsätze und ist naturgemäß sehr verschieden.
 Eine Verzinsung der Guthaben erfolgt erst, wenn sie einige
Tausend Dollar betragen.
Die Depositengelder der amerikanischen Banken sind in den letzten
Jahren erheblich gewachsen. Es entfielen:

1913
46%
23»
31 »
Der Kontrolleur der Umlaufsmittel gibt in seinem Jahresbericht für 1913 folzende
 Aufstellung der Depositen per. 4. Juni 1913:

1880 1902 1906
auf die Nationalbanken 74° 50% 46%
auf die Staatenbanken 18, 27 » 31
auf die Trustbanken 8 23 23»

Classification

|

7473 National
banks.

18520 State etc,
banks.

Total, 259093
banks.

Individual deposits subject to
check , 2.0.1 , .184041704403.21 84 199237 605.68 ‘$8 240042 008,89
Savings deposits , . . .1 %824476995.42' 6147592232.21 | 6972069 227.63
Certificates of deposits . . | 9244170542.35 109;044496.11 | 2037215 038.46
Certified checks, , . ., . 80823 835.00 4857439775 129398 232.75
Cashiers’ checks outstanding 62285775.14 33853851.94 96 139 627.08
Total, . . + + = 4] 5953461 551.12 [11 522302583.69 |17 475 764 134.81
It will be noted that of the $ 17475700000 on deposit in all reporting banks,
$ 6972000000, or nearly 40 per cent, consists of savings deposits, $ 2037200000
are certificates of deposits (time and demand), and $ 8240900000 are commercial
deposits that are subject to check without notice,

Die Nationalbanken sind verpflichtet, für ihre Depositen eine Deckung
zu halten. Das Gesetz vom 23. Dezember 1913 macht einen Unterschied
zwischen kurzfristigen Depositenverpflichtungen und Zeitdepositen
/s. S. 198).
Im Falle eines Konkurses stehen die Depositengläubiger den Notenzläubigern
 nach, und dies mit Recht: Das Geld, bezw. Geldsurrogat, das
von Hand zu Hand geht, soll im Interesse eines schnellen, geregelten
Verkehrs von jedermann ohne lange Erwägung angenommen werden,
Derjenige hingegen, der einer Bank Depositengelder anvertrauen will, besitzt
 die Möglichkeit, vorher über die Kreditwürdigkeit der betreffenden
Bank‘ genaue Erkundigungen einzuziehen, Ob und wieweit die Vorschrift,
eine Reserve von bestimmter Höhe zu halten, zweckmäßig ist, und wie

180
        <pb n="203" />
        sie sich in Amerika bewährt hat, werden wir später noch zu betrachten
haben.
Über die Depositengelder wird in der Regel durch Schecks verfügt,
and deren Einlösung wieder erfolgt in den Clearinghäusern. Die Technik
des Verfahrens ist in der Hauptsache die gleiche, . wie in England und
Deutschland. Da aber in den Vereinigten Staaten eine Zentralbank nicht
existierte, so konnte der Saldo nicht durch einen auf sie ausgeschriebenen
Debet-, bezw. Kreditscheck beglichen werden, sondern es mußte ein Debetsaldo
 bar bezahlt werden, bezw. es erhielten die Banken, deren eingelieferter
 Betrag größer als der empfangene war, von dem Manager des
Clearinghauses den Saldo in bar ausbezahlt, Zur Vereinfachung des
Zahlungsverkehrs waren die Clearinghaus-Certifikate — nicht zu
verwechseln mit den in Zeiten eines Notstandes ausgegebenen „Clearinghouse-Loan-Certificates
 — geschaffen worden, die besagten, daß die im
„Certificate“ angegebene Summe in „coin‘“ oder „legal tender“ bei einer
von der Clearinghausvereinigung hierzu bestimmten Bank deponiert sei,
Die durch Gesetz vom 23. Dezember 1913 geschaffenen Reservebanken
 dienen jetzt als Abrechnungsstellen sowohl für ihre eigenen Mitgliedsbanken,
 wie für die anderen Reservebanken, wie für deren Mitgliedsbanken,
 und es ist auf diese Weise ein das "ganze Land umfassender
 Abrechnungsverkehr geschaffen.

Jahr

Zahl der
Nationalbanken


Kapital

Notenumlauf

Privat- und
Staatsdepositen


Barvorrat

in Millionen Dollar

1863
1864
1865
1875
1885
1895
1905
1912
1913

66
508
1513
2086
2732
3712
5757
7431
era

7:2
86,8
393,2
505,5
529,4
657,1
799,8
1052,9
1068,65

43:3
171,3
315,7
267,6
182,5
477,4
751,0
758,9

8,5
122,2
549,1
629,4
1126,5
1715,2
3882,7
5825,4
5953,5

14
44,8
208,1
107,9
258,2
305,6
665,5
682,3
749,7

c) Das Diskont- und Vorschußgeschäft,
Eine sehr anschauliche, durch zahlreiche Abbildungen illustrierte Darstellung,
 wie sich das Diskontgeschäft anfangs der siebziger Jahre bei den

[00
        <pb n="204" />
        amerikanischen Banken abgespielt hat, und wie es sich in mittleren und
kleineren Instituten zum Teil noch heute abspielt, gibt uns James S. Gibvons!),
 dessen Ausführungen wir hier folgen. Zwei- oder dreimal wöchentlich
 treten die Direktoren zu einer Sitzung zusammen, Der Präsident er-5ffnet
 sie mit einer Schilderung der augenblicklichen Verhältnisse des
Instituts, z. B. „Die Lage der Bank ist zurzeit günstig, unsere Mittel sind
liquide; seit unserer letzten Zusammenkunft ist kein Wechsel unter Protest
 gegangen. Auch die allgemeine Marktlage kann nur günstig beurteilt
 werden.“ Darauf teilt der Präsident die Diskontanträge mit, die
seitens der Klienten und zum Teil auch von Nichtkunden der Bank vorliegen,
 z. B. „Der Betrag der uns heute zum Diskont angebotenen
Wechsel beläuft sich auf 450000 $. Unsere Mittel gestatten es, den
ganzen Betrag zu übernehmen.“ Dann werden die einzelnen Appoints
gemeinsam einer Prüfung unterzogen — z. B, „Hier ist ein Wechsel
unseres Kunden A. über 10000 #%, der von B. auf C. trassıert ist. Wer
ist in der Lage, über die Verhältnisse des B. und C. Auskunft zu er-:eilen?“
 usw. An größeren Plätzen, wo die Direktoren naturgemäß nicht
mehr die gleiche persönliche Fühlung mit der Klientele haben können,
wird die Einholung von Auskünften über die betreffenden Personen und
Firmen in vielen Fällen unerläßlich sein. .
Die Wechsel sind promissory notes, drafts oder bills of exchange.
Diese promissory notes (Handwechsel) sind meist „single name paper“,
d. h. sie tragen nur eine Unterschrift, seltener „double name paper“, sie
enthalten zwei Unterschriften, Die Solawechsel sind, da ihnen die leichte
Begebbarkeit des gezogenen Wechsels fehlt, eine schwere Last für das
amerikanische Kreditwesen, da sie die Banken zur Festlegung größerer
Beträge zwingen, mithin die Illiquidität fördern. Einen Diskontmarkt gibt
2 in den Vereinigten Staaten nicht. „Draft“ ist ein Wechsel, dessen
Aussteller und Bezogener an verschiedenen Orten wohnen, aber innerhalb
 der Vereinigten Staaten, Bill of exchange nennt man einen auf ein
iremdes Land gezogenen Wechsel,
Verboten ist den Nationalbanken, einer einzelnen Person, Körperschaft,
 Gesellschaft oder Firma, einschließlich der Forderungen an mehrere
Mitglieder einer Gesellschaft oder Firma, mehr als 10° ihres Grundkapitals
 zu leihen und verboten ist ihnen ferner. als Bodenkreditinstitute

1) The Banks of New York, their dealers, the clearing house and the panic
»f 1857, New York 1872. S. 28£.
        <pb n="205" />
        zu fungieren, d. h. Grund und Boden zu beleihen und in Terrains usw.
zu spekulieren, nach dem Grundsatz, daß eine Bank nur einen ähnlichen
Kredit gewähren darf, als sie selbst genommen hat. Keine Bank darf
ihre Verbindlichkeiten so anwachsen lassen, daß deren Gesamtbetrag das
Grundkapital übersteigt; doch werden dabei die Verpflichtungen aus Banknoten,
 Depositen und noch nicht bezahlten Dividenden nicht einbegriffen.
Die Höhe des Diskont- und Lombardsatzes unterliegt nur bis
zu einer bestimmten Grenze dem Ermessen der Bank: Besteht in dem
betreffenden Staate oder Territorium ein Maximalzinsfuß, so ist die Nationalbank
 daran gebunden, sonst darf sie höchstens 7°% Zinsen berechnen,
 — Nach dem Bundesreservegesetz (s. unten) ist jede Bundesreservebank
 ermächtigt, Diskontsätze zu normieren, die für jede Art
von Papier in Anrechnung zu bringen sind. In den einzelnen Distrikten
werden jedoch die Diskontsätze, da sie durch Angebot und Nachfrage
diktiert werden, verschieden sein.

4. Das Bundesreservegesetz vom 23. Dezember 1913).
Nach dem Bundesreservegesetz vom 23. Dezember 1913 (Federal
Reserve Act) wird nicht eine Zentralbank, wie in den europäischen Ländern,
 als Rediskontierungsinstitut geschaffen, sondern eine Mehrheit von
Distriktsbanken (Bundesreservebanken ), die ihre Geschäfte wesentlich
 selbständig führen. Ihre Zahl ist auf nicht weniger als 8 und höchstens
auf ı2 festgesetzt und beträgt augenblicklich 11.

Mitglieder l Kapial
d. h. Banken in 1000 $

New York, 12.
Philadelphia
Cleveland , . . -
Richmond (Virginien)
Aılanta . .
Chicago .
St, Louis .
Minneapolis .
Kansas Ciry
Dallas
San Francisco

‚8

€
=

/

.
£, &amp;gt;

£

20621
12980
11528
6 308
45641
2664
4843
4702
5583
5520
7825

1) Siehe a, R. Hauser, Die amerikanische Bankreform. Jena 1914; E. Jaff6,
Die endgültige Regelung der amerikanischen Bankgesetzgebung, im Bank-Archiv,
XIL, 11; E. von Philippovich, Die amerikanische Bankreform, im Österreichischen
 Volkswirt VI, 35; Frankfurter Zeitung vom 18, Januar 1914.

“02
        <pb n="206" />
        Für die Bundesreservebanken ist ein Mindestkapital von je 4 Milionen
 ®, eingeteilt in Aktien zu je 100 $, festgesetzt worden. Es wird
in der Weise aufgebracht, daß jede Nationalbank sich an der in ihrem
Bezirk liegenden Federal Reserve-Bank mit 6° ihres Eigenkapitals plus
ihrer Reserven beteiligt, und zwar ist die Hälfte hiervon innerhalb von
6 Monaten, der Rest später, bei Verlangen zu zahlen, Alle Zahlungen
sind in Gold oder Goldzertifikaten zu leisten. Genügen die Zeichnungen
seitens der Banken auf die Aktien einer oder mehrerer der Bundesreservebanken
 nach Ansicht des Organisationskomitees nicht zur Beschafung
 des erforderlichen Kapitals, so soll auch eine öffentliche Subskription
erfolgen. Den etwa noch verbleibenden Rest übernehmen die Vereinigten
Staaten. Keine Person, offene Handelsgesellschaft oder Korporation —
ausgenommen die Mitgliedsbanken des Distrikts — darf jemals mehr als
25000 $ Nennwert des Aktienkapitals einer Bundesreservebank zeichnen
»der besitzen,
Die Aktionäre jeder Bundesreservebank haften einzeln in gleicher Weise,
nach dem Verhältnis ihres Aktienbesitzes, für alle Kontrakte, Schulden
and Verpflichtungen einer Bank außer mit den gezeichneten Summen
noch weiterhin in Höhe des Nennwertes ihrer Subskription, d. h. also
ss besteht Haftpflicht für den doppelten Betrag des Aktienbesitzes.
Keine Bundesreservebank darf irgendwelche Geschäfte betreiben, sofern
sie nicht vom Kontrolleur der Umlaufsmittel ermächtigt worden ist, in
Gemäßheit dieses Gesetzes ihre Tätigkeit zu beginnen; ausgenommen
sind nur solche Geschäfte, die mit der Organisation zusammenhängen
oder ihr notwendigerweise vorausgehen müssen.
Die Verwaltung jeder Bundesreservebank erfolgt durch 9 Personen:
3 Mitglieder werden von den Aktionärbanken — das sind in der Hauptsache
 Nationalbanken, aber auch Staatenbanken können Mitglieder werden —
gewählt und gelten als ihre Vertreter, 3 Mitglieder sollen in dem betreffenden
 Distrikt praktisch im Handel, in der Landwirtschaft oder im
Gewerbe tätig sein, und 3 Mitglieder werden vom Bundesreserverat ernannt,
 Eins von diesen 3 letzten Mitgliedern wird vom Bundesreserverat
zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats bestimmt.
Die Tätigkeit der Reservebanken besteht, neben Führung der Regierungskassengeschäfte,
 in der Annahme von Depositengeldern, dem
Handel von Goldbarren und Goldmünzen, Effektengeschäften usw. Diskontieren
 darf eine Bundesreservebank trockene und gezogene Wechsel,
die das Giro einer ihrer Mitgliedsbanken tragen und wirklichen kauf-‚3

 Obst, Bankpolitik.

[93
        <pb n="207" />
        männischen Geschäften entstammen. Die Gesamtsumme der Wechsel,
die die Unterschrift oder das Giro einer Person, Gesellschaft, Firma
oder Korporation tragen und für dieselbe Bank diskontiert werden, darf
niemals 10%, des vorhandenen Kapitals plus Reserven der betreffenden
Bank übersteigen. Doch soll sich diese Beschränkung auf gezogene
Wechsel, die im guten Glauben gegen tatsächlich vorhandene Ware ausgeschrieben
 wurden, nicht beziehen.
Vom Reingewinn einer, Reservebank erhalten die Mitgliedsbanken
und die sonstigen Aktionäre bis zu 6%, Dividende auf das eingezahlte
Kapital. Was darüber hinaus verdient ist, fällt den Vereinigten Staaten
zu, die aber die Hälfte dieses Betrages zunächst zur Bildung eines Reservefonds
 zu verwenden haben, bis dieser 40°, des eingezahlten Kapitals
der betreffenden Reservebank erreicht hat. Der auf diese Weise den
Vereinigten Staaten zufließende Gewinn soll nach Ermessen des Schatzsekretärs
 zur Erhöhung der gegen die umlaufenden Vereinigten Staaten-Noten
 zu haltenden Goldreserven oder gemäß den vom Schatzsekretär zu
erlassenden Vorschriften zur Verminderung der ausstehenden Obligationenschuld
 der Vereinigten Staaten verwendet werden.
Die Aufsicht über das gesamte amerikanische Bankwesen übt der
Bundesreserverat (Federal Reserve Board) aus. Er setzt sich aus
7 Mitgliedern zusammen, nämlich aus dem Schatzsekretär und dem Kontrolleur
 der Umlaufsmittel, als exofficio Mitgliedern, und 5 Mitgliedern,
die vom Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag und unter
Billigung des Senats ernannt werden. Die Amtsdauer dieser 5 hauptamtlichen
 Mitglieder, deren jedes ein Jahresgehalt von 12000 $ bezieht,
ist für den Anfang in der Weise geregelt, daß ein Mitglied für 2, eins
für 4, eins für 6, eins für 8 und eins für 10 Jahre ernannt ist, während
späterhin alle Mitglieder immer auf 10 Jahre gewählt werden sollen,
Auf diese Weise soll Vorsorge getroffen werden, daß beim Wechsel der
Regierung auch Mitglieder der neuen Regierung gewählt werden können,
bzw. daß eine gemischte Zusammensetzung besteht,
Aus den 5 vom Präsidenten zu ernennenden Mitgliedern, von denen
wenigstens 2 erfahrene Bank- und Finanzmänner sein sollen, wird eins
vom Präsidenten zum Gouverneur und eins zum Vizegouverneur des
Bundesreserverates bestellt. Der Schatzsekretär soll ex officio Vorsitzender
des Bundesreserverates sein. Die Mitglieder des Bundesreserverates und
die Schatzsekretärs- Assistenten sollen während der Dauer ihres Amtes
und noch 2 Jahre danach kein Amt bei einer Mitgliedsbank bekleiden.

iC'
        <pb n="208" />
        Die Mitglieder des Bundesreserverates dürfen nicht Senatoren oder Abgeordnete
 des Kongresses sein und auch nicht als Beamte oder Aufsichtsräte
 einer Bank, Trust-Companie oder Bundesreservebank angehören.
Die Hauptaufgaben und Befugnisse des Federal Reserve Board,
dem ein ganzes Stockwerk im Schatzgebäude in Washington zur Verfügung
 gestellt ist, sind:
rt, die Kontrolle der geschäftlichen Tätigkeit der Bundesreservebanken
und der Mitgliedsbanken. Wöchentlich soll der Status der Bundesreservebanken
 veröffentlicht werden. Es sollen die Aktıven und Passiven detailliert
 aufgezeichnet und volle Aufklärung gegeben werden über die Art des
als Reserve gehaltenen Geldes und über die Natur und Fälligkeiten der
Wechsel und anderer Anlagen;
2. der Federal Reserve Board gestattet den Bundesreservebanken
oder verlangt von ihnen, unter Zustimmung von wenigstens 5 Mitgliedern
des Bundesreserverates, nötigenfalls Diskonten anderer Bundesreservebanken
 zu rediskontieren, wobei der Bundesreserverat die Zinssätze bestimmt.
 Weiter hat der Board
3. die Befugnis, in kritischen. Zeiten die Reservevorschriften für einen
Zeitraum von 30 Tagen aufzuheben und diese Außerkraftsetzung für
einen weiteren Zeitraum bis zu ı5 Tagen auszudehnen. Doch ist in
diesem Falle eine Abgabe zu entrichten, Sinkt der Goldbetrag einer Reservebank
 unter 40%, SO wird eine (abgestufte) Steuer erhoben. Ihre
Höhe beträgt bis zu einem Minus von 7'j°/, (321° statt 40°) 1%
pro Jahr auf den Fehlbetrag, Für jede weitere 21, °% oder einen Bruchteil,
um den die Reserve unter 321/,°, fällt, ist eine progressive Steuer, die
mit 11° pro Jahr beginnt, zu entrichten;
4. die Zahl der Städte zu vermehren, die unter gegenwärtigem (Gesetz
als Reserve- und Zentralreservestädte bezeichnet sind;
5. Aufsichtsräte und Beamte von Bundesreservebanken zur Disposition
zu stellen oder zu entlassen;
6. die Abschreibung zweifelhafter oder wertloser Aktiven in Büchern
and Bilanzen von Bundesreservebanken zu verlangen;
7. im Falle einer Verletzung von Bestimmungen dieses Gesetzes die
geschäftliche Tätigkeit jeder Bundesreservebank aufzuheben. die Bank zu
verwalten, zu reorganisieren. oder aufzulösen ;
8. von den Bundesreserve-Agenten Kautionen zu fordern, Vorschriften
für die Sicherheit aller Pfänder und sonstiger bei ihnen hinterlegten
Werte zu erlassen:
        <pb n="209" />
        9. die allgemeine Aufsicht über die Bundesreservebanken auszuüben;
r0. Nationalbanken auf ihren Antrag, sofern dadurch Staats- oder
Ortsgesetze nicht verletzt werden, die Übernahme von Posten als Treuhänder,
 Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter usw. zu gestatten;
1. soweit es zur Führung der Geschäfte des Bundesreserverates
nötig erscheinen mag, Vertreter, Sachverständige, Gehilfen, Bureau- und
anderes Personal zu verwenden. Alle Gehälter und Gebühren sollen
vom Bundesreserverate im voraus festgesetzt und in der gleichen Weise,
wie die Gehälter seiner Mitglieder gezahlt werden,
Kraft seines Aufsichtsrechtes über sämtliche Mitgliedsbanken
 und infolge seiner Befugnis, die Reservebestimmungen
für alle Systembanken zu suspendieren, besitzt der Bundesreserverat
 eine weit größere Machtvollkommenheit als ‚die
Direktion jeder Zentralnotenbank der Welt.
Nach dem Muster des Zentralausschusses der Deutschen Reichsbank
besteht ein beratender Ausschuß, der Bundesbeirat. Er hat so viele
Mitglieder, als Bundesreserve-Distrikte bestehen. Jede Bundesreservebank
bestimmt jährlich durch ihren Aufsichtsrat aus ihrem eigenen Distrikt ein
Mitglied für den Beirat; die ihm zu gewährende Entschädigung und Vergütung
 setzt der betreffende Aufsichtsrat mit Zustimmung des Bundesreserverates
 fest.

Der Bundesbeirat hat sich mit dem Bundesreserverat über allgemeine
Geschäftsbedingungen ins Einvernehmen zu setzen, in Angelegenheiten,
für die der Bundesreserverat zuständig ist, mündlich oder schriftlich Vorstellungen
 zu machen, und endlich soll er sich Berichte geben lassen und
sich in Fragen der Diskont- und Notenpolitik gutachtlich äußern.
Die Sitzungen des Beirats erfolgen in Washington, und zwar mindestens
 viermal im Jahre, auf Einberufung vom Bundesreserverat. Doch
steht es dem Beirat frei, selbst weitere Sitzungen in Washington oder
anderswo einzuberaumen und den Gegenstand der Tagesordnung festzusetzen.
 Zur Beschlußfassung ist Majorität der Mitglieder erforderlich.
Das Ziel der Notenreform ist die Einführung bankmäßig gedeckter
Noten, der Bundesreservenoten, Die Garantie bilden nicht mehr
Staatsanleihen, sondern eine Goldreserve, Wechsel, Konnossemente usw.
Die Herstellung und Ausgabe der Noten erfolgt durch den Federal Reserve
 Board, der sie bei den Unterschatzämtern zur Verfügung hält. Die
neuen Noten heißen Federal Reserve Notes und sind direkte Verpflichtungen
 der Vereinigten Staaten. Sie sollen von allen Mitgliedsbanken,
196
        <pb n="210" />
        Reservebanken, sowie von allen Regierungskassen in Zahlung genommen
werden, und sie sind jederzeit auf Verlangen rückzahlbar, entweder in
Gold beim Schatzamte der Vereinigten Staaten oder in Gold und sonstigen
 gesetzlichen Zahlungsmitteln bei allen Reservebanken.
Eine Maximalhöhe der auszugebenden Noten ist nicht festgesetzt. Hinsichtlich
 ihrer Deckung besteht die Vorschrift, daß die Bundesreservebanken
 in Höhe der empfangenen Noten diskontfähige Wechsel hinterlegen;
 auch über den Nominalbetrag der auszugebenden Noten hinaus
kann der Bundesreserverat noch Sicherheit verlangen. Jede Bundesreservebank
 muß folgende Reserven halten:
1. Gegen ihre umlaufenden Noten 40° in Gold, von denen 5%
beim Schatzamt, zwecks Einlösung der etwa dort präsentierten Noten zu
hinterlegen sind. Da zu dieser Golddeckung noch die 100% ige bankmäßige
 Deckung (Diskonten) kommt, so ist die Sicherheit noch größer
als bei den europäischen Notenbanken.
2. Gegen ihre sonstigen Verpflichtungen 35% in Gold oder gesetzlichen
 Zahlungsmitteln, d.h. also die 40°%,ige Notendeckung ist nicht
in die Deckung von Depositen einzurechnen.
Die Noten werden in Abschnitten zu 5, 10, 20, 50 und 100 $ ausgegeben.

_ Die Zurückziehung der bisherigen Noten geschieht in folgender
Weise: 2 Jahre nach Erlaß des Gesetzes von 1913 und jederzeit während
 eines Zeitraumes von 20 Jahren kann jede Mitgliedsbank. die ihre
umlaufenden Noten ganz oder teilweise zurückzuziehen wünscht, beim
Schatzamt der Vereinigten Staaten einen Antrag stellen, für ihre Rechnung
 zur Sicherung der. zur Zurückziehung bestimmten Noten hinterlegte
United States Bonds zu pari plus Zinsen zu verkaufen.
Der Bundesreserverat kann die Bundesreservebanken veranlassen, die
Staatsanleihen zu kaufen, jedoch in keinem Jahre mehr als für 25 Millionen
 $. Auf Grund dieser Anleihen dürfen dann die Bundesreservebanken
 einen ihrem Nennwerte gleichen Betrag von „Circulating Notes“
ausgeben, die denselben Bedingungen unterliegen, wie die Noten der bisherigen
 Nationalbanken.
Ob von diesem Recht weiter Gebräuch gemacht werden wird, steht dahin,
da es den Reservebanken freigestellt wird, die erworbenen 2° igen United
States Bonds beim Schatzamt umzutauschen, zur Hälfte in 3°% ige auf
Gold lautende Schatzscheine der Vereinigten Staaten mit einjähriger Laufzeit,
 und zur Hälfte in 3%, ige, nach 30 Jahren auf Gold lautende Bonds,

E07
        <pb n="211" />
        denen aber, im Gegensatz zu den bisherigen 2°/igen Bonds, nicht das
Recht, dagegen Noten auszugeben, anhaftet.
Was die Organisation der Mitgliedsbanken anbelangt, so sind
die bisherigen bundesstaatlichen Bestimmungen für die bestehenden
Nationalbanken, sowie die einzelstaatlichen Verordnungen für Staatenbanken
 und Trust-Companies durch das neue Gesetz nur insofern abgeändert,
 als die Gleichmäßigkeit dadurch gestört worden wäre.
Bestehen geblieben sind u. a. die Vorschriften über die Höhe des
Mindestkapitals der Banken, über die Maximalsumme der zu gewährenden
 Kredite, über Aktienbeleihungen. Neu beitretende Staatenbanken und
Trust-Companies müssen sich diesen Vorschriften und den neuen Bestimmungen
 hinsichtlich Reservehaltung, sowie der Überwachung durch
den Federal Reserve Board unterwerfen.
Neu geregelt‘ sind vor allem die Vorschriften hinsichtlich der
Bankreserven. Es werden jetzt unterschieden: Kurzfristige Depositen,
 das sind die Depositen, die innerhalb von 30 Tagen fällig,
und Zeitdepositen, die später als nach 30 tägiger Kündigung rückzahlbar
 sind,
Die von den Nationalbanken gehaltenen Reserven sind auf 12%
für die Provinzbanken, 15° für die Reserve City Banken, von denen
es zurzeit etwa 30 gibt, und auf 18° für die Central Reserve City
Banken (New York, Chicago, St. Louis) festgesetzt. Außer diesen Reserven
 jedoch, die für die kurzfristigen Depositen bestimmt sind, ist von den
Banken noch eine Reserve von 5% für die Einlösung der Zeitdepositen
zu halten.

Von den genannten Reserven sollen halten: ,
die Provinzbanken */,2 in ihren eigenen Kassen, 5/2 bei der Reservebank
 ihres Distrikts und restliche %,2 in ihren Kassen oder bei der
Reservebank oder bei beiden;
die Banken in den sog, Reservestädten 5/,, in ihren eigenen Kassen,
Sl; bei ihrer Reservebank und restliche 4/5 in ihren Kassen oder bei
der Reservebank oder in beiden;
die Banken in den Zentralreservestädten %/,g in ihren eigenen Kassen,
7/3 bei der Reservebank und 5/18 hier oder dort.
Die 5%, die beim Schatzamt zur Einlösung der Noten hinterlegt sind,
dürfen in die Reserven in Zukunft nicht mehr eingerechnet werden.
Die bei den Bundesreservebanken zu deponierenden Teilreserven dürfen
zur Hälfte aus diskontfähigen Wechseln bestehen. Man hofft dadurch

98
        <pb n="212" />
        wohl, daß die Reserven, die nicht in eigenen. Kassen gehalten zu werden
rauchen, bei der Bundesreservebank konzentriert werden,
Im Gegensatz zu früher, dürfen die Mitgliedsbanken keinen Teil ihrer
gesetzlichen Reserven mehr bei anderen Banken, mit Ausnahme der
Bundesreservebanken, halten, Dadurch werden vor allem die New Yorker
Banken betroffen, denen bisher große Summen fremder Gelder seitens
4er Landbanken und kleinerer Städtebanken zur Verfügung standen.
Nach der Federal Reserve Act dürfen, im Gegensatz zu früher, die
Nationalbanken, deren Kapital und Reserven mehr als ı Million $ beträgt,
 im Auslande Filialen errichten. Weiter dürfen alle Nationalbanken
bis zur Hälfte ihres Kapitals plus Reserven ihr Akzept geben, sofern.
es sich um Transaktionen mit dem Auslande handelt, und schließlich
dürfen die Nationalbanken, mit Ausnahme der in New York, Chicago
und St. Louis ansässigen, Darlehen auf Agrikulturland innerhalb des
Federal Reserve Distrikts bis zu 50° des Wertes, jedoch nicht länger
als auf 5 Jahre, gewähren. \
Alles in Allem: Das amerikanische Bankgesetz vom 23. Dezember 1913
bringt derart einschneidende Änderungen, wie sie bisher wohl noch niemals
 in einem Lande auf dem Gebiete des Bankwesens erfolgt sind. Ein
Mittel gegen die Willkür des amerikanischen Geldumlaufs ist geschaffen.
Gewisse Bedenken bestehen freilich auch in Zukunft insofern, als die
neuen Noten noch neben die alten treten — diese können erst innerhalb
 von 22 Jahren vollständig aus dem Verkehr gezogen werden —
„nd dadurch die Umlaufsmittel in Amerikal), die heute schon pro Kopf
der Bevölkerung höher als in jedem anderen Lande sind, eine weitere
Vermehrung erfahren.
Auch im Interesse der deutschen Volkswirtschaft, die bisher ebenfalls
stark unter der Rückständigkeit der amerikanischen Geldverfassung gelitten
 hat, wünschen wir, daß das Endziel der amerikanischen Reformen:
Herbeiführung einer besseren Liquidität der amerikanischen
Banken — bisher wurde der Hauptwert auf die Sicherheit, und in

1) In den Vereinigten Staaten gibt es 7 Arten von Papiergeld, bezw. Bankaoten:
 1. Greenbacks, d. h, Staatsnoten, Ihr Betrag ist auf 300 Millionen # begrenzt,
 2, Schatznoten (Unterlage: Barrengold), 3. Goldzertifikate (Unterlage: gemünztes
 Gold), 4. Silberzertifikate (sie wurden von der Regierung ausgegeben, um
die jeden Monat anzukaufenden 4 Millionen Unzen Silber zu bezahlen), 5. die
Nationalbanknoten, 6, die Federal Reserve Notes und 7. die Circulating-Notes
der Bundesreservebanken.

1x}
        <pb n="213" />
        zweiter Linie erst auf die Liquidität gelegt —, in hohem Maße erfüllt
werden möge.

5. Analysierung eines Bankausweises,
Status der National City Bank of New York in New York,
im Staate New York.
Aktiva (Resources).
Vorschüsse und Diskonten. . .
Überziehungen, gedeckt und ungedeckt .
U. S. Bonds zur Sicherung des Notenumlaufs
U, S. Bonds zur Sicherung der U. S, Depositen
Andere Bonds zur Sicherung der U, S. Depositen
U. S. Bonds vorrätig . .
Agio auf U. S. Bonds .
Bonds und sonstige Werte .
Bankgebäude und Einrichtung
Conto U. S, Bonds, . . &amp;amp;
Guthaben bei Nationalbanken (nicht Reserveagenten) .
Guthaben bei Staatenbanken und Bankiers
Schecks und andere Barmittel. . .
Exchanges für das Clearing House
Noten anderer Nationalbanken .
Kleingeldnoten, Nickels und Cents , . , . 2...
Barvorrat in gesetzlichem Gelde nämlich:
Gold. ..... 1, . $ 44819320,00
Legal Tenders. ...... . „ 2521000,00
Tilgungsfonds beim U. S, Treasurer (5%, des Notenumlaufs)
 . . 0000
Guthaben beim U. S. Treasurer neben dem 5°%% Tilgungsfonds
 ,

Ab
129631310,19
6426,89
12712 500,00
2 220000,00
13074 000,00
363 670,00
199964,07
31155356,89
3587414,63
1935 500,00
3884 724,95
537937,92
510587,79
22481842,11
409 220,00
531,04

47340320,00

635625,00

Total .

; 271459&amp;gt;24
. 270958450,72

Aktien-Kapital
Surplus-Fonds ;
Unverteilte Gewinne abzüglich bezahlter Spesen u. Steuern
Nationalbanknoten im Umlauf

Passiva (Liabilities).

$
25 000000,00
23 000 000,00
1886870,74
12712497,50
62599377,24

z{JU
        <pb n="214" />
        Guthaben anderer Nationalbanken .
Guthaben d, Staatenbanken u. Bankiers
Guthaben der Trust-Compagnien und
Sparbanken . . . +. - 39457465,57
Provident Reserve-Fonds. . . . , » 28.000,00
Unerhobene Dividenden . ;i uw 480,00
Depositen der Scheck-Konteninhaber ‚, 79458835,90
Sicht-Certifikate auf Depositen . . . „ 2037360,39
Certifizierte Schecks . . . . +. + » 6356697,53
Im Umlauf befindliche Cashier-Schecks „ 2175574,26
United Staates-Depositen . ... . » 13085 000,00 193563 232,48
Geliehene Bonds . N TI 14795850,00
Total . ne N 270958459,72

Übertrag:
$ 41202806,55
„ 9761012,28

DD
52599377,24

„7

Staat New York, County of New York, ss.:
Ich, Arthur Kavanagh, Cashier der obengenannten Bank, beschwöre feierlich,
 daß der obige Ausweis nach meinem besten Wissen und Glauben richtig ist.
A, Kavanagh, Cashier.
Unterschrieben und beschworen vor mir
Edwin F. Corey, öffentlicher Notar.
21. Februar 1913,

Correct-Attest:
Wm. Rockefeller,
J. P. Grace, | Directors.
JTohn W. Sterling,

Den ersten Posten der Aktiva „Vorschüsse und Diskonten“ (loans
and discounts) haben wir bereits (siehe S. 190f.) erläutert.
„Überziehungen, gedeckt und ungedeckt“ (over drafts) ist ein
Posten, der sich, meist sogar mit einem höheren Betrage, in jeder Bankaufstellung
 findet. Wer die praktischen Verhältnisse kennt, weiß, daß es
in jedem Bankbetriebe vorkommt, daß ein Klient, vielleicht in dem Glauben,
ein zum Inkasso übergebener Scheck sei bereits gutgeschrieben, sein Konto
einmal überzieht. Es liegt nun in dem Belieben des betreffenden Kassen-Chefs,
 den Scheck zu honorieren oder zurückzuweisen. Hierdurch entstehen
 diese „over drafts“, die in der Regel am nächsten Tage bereits
wieder ausgeglichen und durch neue Posten ersetzt werden.
Die Posten „U, S. Bonds zur Sicherung des Notenumlaufs“,
201
        <pb n="215" />
        bezw. „Bonds für vom Schatzamt überlassene Depositen“ bedürfen
 nach dem Obengesagten keiner Erläuterung mehr, desgleichen nicht
die nächsten beiden Posten.
„Bonds und sonstige Werte“ (stocks, securities) sind. Effekten, die
vielleicht zum Teil als Unterpfand gedient haben und von der Bank notgedrungen
 aufgenommen worden sind, oder Effekten, die die Bank erworben
 hat, weil ihr der Kurs günstig erschien. Möglicherweise, das geht
aus dem obigen Ausweis nicht hervor, sind in dem Posten „sonstige
Werte“ auch ‚Immobilien enthalten, die die Nationalbanken erwerben
dürfen, wenn sie dadurch ein vorher gewährtes Darlehen retten können,
Die „Guthaben bei Nationalbanken, Staatenbanken und
Bankiers“ (due from other banks etc.) entstehen durch die laufende
Geschäftsverbindung, z. B. indem Effekten an anderen Börsen verkauft,
Schecks zum Inkasso gegeben sind usw.
„Schecks und andere Barmittel“ (checks and other cash items)
sind zum größten Teil Schecks und Wechsel auf Firmen, die dem Clearinghaus
 nicht angehören. Sie sind der Klientele als bares Geld abgenommen,
können aber aus banktechnischen Gründen erst am nächstfolgenden Werktage
 eingezogen werden,
Der Posten „Exchanges für das Clearing House“ bezeichnet noch
nicht einkassierte Schecks und Wechsel auf andere Banken, die Mitglieder
des Clearinghauses sind,
„Noten anderer Nationalbanken“ gelten nicht als legal tender
und werden daher, ebenso wie „Kleingeldnoten, Nickel und Cents“,
getrennt von dem Barvorrat aufgeführt, Der Grund des Verbotes, Noten
anderer Nationalbanken als Barvorrat zu rechnen, ist wohl in der Befürchtung
 zu suchen, daß weniger gewissenhafie Nationalbanken durch
gegenseitigen Austausch ihrer Noten ein schiefes Bild ihres Status geben
könnten.
Der „Barvorrat“ (cash reserve), der einen der wichtigsten Posten
des Ausweises bildet, besteht aus Gold, Goldcertifikaten, legal tender
Noten, Silber und Silbercertifikaten.
Der „Tilgungsfonds im Schatzamt“ (bank note redemption fund)
muß, wie bereits erwähnt, 5°% der Notenzirkulation betragen. In der
Regel ist er aber höher.
Bei den Passiva (liabilities) bedarf der erste Posten „Aktienkapital“
(Capital stock paid in) keiner Erläuterung. „Surplus-Fornds“ — bei der
Bank von England und den englischen Banken als „rest“ bezeichnet —

202
        <pb n="216" />
        ist der Reservefonds. „Provident-Reservefonds“ übersetzen wir vielleicht
 am besten mit Spezial-Reservefonds. Es ist eine Reserve für einen
oder mehrere Posten, deren Eingang zweifelhaft ist.
„Sicht-Certifikate auf Depositen“ (demand certificates of deposit)
bilden eine besondere Form der Depositen, Es sind Depositenscheine,
auf denen die Bank beglaubigt, daß Herr Soundso ein Guthaben von
so und so viel Dollar besitzt, das gesperrt ist und nur dem Überbringer
des Depositenscheines ausgehändigt wird. Dasselbe, nur in anderer Form,
besagen die „Certifizierten Schecks“ (certified checks). Das „Certifying“
erfolgt in der Weise, daß ein Beamter der bezogenen Bank das Wort
‚good“ mit seinem Namen quer über die Vorderseite des Schecks schreibt *).
„Im Umlauf befindliche Cashier’s Checks“ sind eine Einrichtung,
 die in Deutschland ebensowenig wie die der certifizierten Schecks
bekannt ist. Erhält z. B. die Bank von einer anderen Bank Effekten im
Betrage von 50000 $, so gibt sie, statt den Betrag in barem Gelde zu
bezahlen, oder einen Scheck auf eine „Bank der Banken“ auszuschreiben,
in Ermangelung eines solchen Zentralinstitutes, einen cashier’s check, d. h.
einen von dem cashier unterzeichneten Scheck auf die eigene Bank, den
das empfangende Bankhaus dann im Clearing verrechnet,
„Guthaben anderer Nationalbanken“ setzen sich teils zusammen
aus den durch die laufende Geschäftsverbindung bedingten Rechnungsposten,
 zum größeren Teil aber stellen sie die Reserve dar, die die
Nationalbanken laut Nationalbankgesetz als einen Teil ihrer Mußreserven
in New York halten können (s. aber S. 198).
„United States Depositen“ sind die Gelder, die das Schatzamt
vorübergehend der betreffenden Bank gegen Hinterlegung des gleichen
Betrages United States Bonds überlassen hat.
„United States Bonds Conto“ sind Anleihen der Vereinigten
Staaten, die die Bank, wie bei uns der terminus technicus Jautet, „auf
Effektenkonto schuldig ist“, Effekten, die sie ihrer Klientele beliehen hat
and die sie nun, da ein Depotgesetz und die Einrichtung der Nummernaufgabe
 in den Vereinigten Staaten nicht existiert, wieder weiter als
Unternpfand gibt.

5. Ausweis der New Yorker Associated Banks,
Ein gutes Barometer für die Lage des Geldmarktes bilden die Ausweise
 der großen Zentralnotenbanken, Als Ersatz hierfür veröffentlicht
1) S. Band I, S. 46.
        <pb n="217" />
        FORM OF STATEMENT REQUIRED OF ASSOCIATED BANKS,

NEW YORK CLEARING-HOUSE.

The Weekly Statement as provided for below must be certified by an officer ant/ sent to the Clearing-house before
Iz o’clock A, M. on each Saturday, mn

COPY OF STATEMENT
OF THE

WILLIAM SHERER,
Manager.

2 A A
as required by Section 16 of the Constitution of the New York Clearing-house Association.

e44.440444, for week

DAILY AVERAGE.

ACTUAL ON ABOVE DATE.

Amount of LOANS AND DISCOUNTS.
(Loans, Discounts and Stocks and Bonds and Mortgages
owned by the Bank,) ............. -.- u
Amount of SPECIE,
(Gold and Silber Coin, United States and Clearing-house
Gold Certificates, and United States Silver Certificates,)
Amount of LEGAL TENDER NOTES,
(United States Legal Tender Notes of all issues.).,.-Amount
 of DEPOSITS, other than United States,
‘Gross Deposits and Unpaid Dividends, less Exchanges
For the Clearing House, Amounts due from other
banks for collection, Notes of other banks, and Checks
on nonclearing institutions im this City.) ..........440+
Amount of UNITED STATES DEPOSITS essen
Total of U, S, and OTHER DEPOSITS ......ns
Amount of CIKCULATION.
{(Amöunt öutstanding) oVreaikaer OA DC NE

Dorrect....

3
3
        <pb n="218" />
        man in den Vereinigten Staaten die Ausweise der im Clearinghaus versinigten
 New Yorker Banken und Bankiers,
Da beim Clearingverkehr derjenigen Partei, die die Schecks empfängt,
ein Kredit, wenn auch nur auf wenig Stunden, gewährt werden muß, so
hat die New-Vorker Clearing House Association!) — in änderen Städten
liegen die Verhältnisse ähnlich — nicht allein Vorkehrungsmaßregeln getroffen,
 daß nur erste, vertrauenswürdige Bankfirmen in die Vereinigung
aufgenommen werden, sondern auch bestimmt, daß alle Mitglieder wöchentlich
 dem Manager des Clearinghauses ein „Statement“ liefern müssen,
aus dem ihre Liquidität ersichtlich ist. Dieser Ausweis (s. nebenstehendes
Muster) muß angeben den durchschnittlich während der Berichtswoche und
am Ausweistage gehaltenen Betrag der Diskonten und Vorschüsse, des
Barvorrats, Metallgelds, der legal tender Noten, Depositen und des Notenumlaufs.


Ausweis der New-Yorker Associated Banks
vom 21, März 1914.
Assets in Millionen $
i. Average amount of loans and discounts and investments?) 1808
2. Average amount of specie®) . 2. 2.000000. 4 44 322
3. Average amount of legal tender notes and bank notes*) . 83
Liabilities
4. Average amount of deposits®) . . 1540
5. Average amount of circulation ©) HH 40
Total Reserve (Posten 2 und 3) . . 495
Vorgeschriebene Reserve „0 385
Surplus in Reserve. . . . . 20
Die Ausweise der Clearinghaus-Mitglieder werden nun an jedem Sonnabend
 Mittag zusammengestellt und als Ausweis der New-Yorker Assozjated
 Banks veröffentlicht. Sie können aber, da sie nicht ein Bild für
die gesamte Union, sondern nur für einen Platz — allerdings den wichtigsten
 der Union — geben, die Ausweise der großen Zentralbanken
aicht voll ersetzen. Von diesen Ausweisen unterscheiden sich die der
New-Yorker Associated Banks ferner dadurch, daß ihre Ziffern nicht den
Status eines bestimmten Tages angeben, sondern es wird von der ganzen

1) S, a. Dokument 491 der National Monetary Commission, Washington 1910,
2) Portefeuille und Darlehen, ®) Barvorrat. *) Staatsnoten, 5) Depositen, °%) Notenımlauf.


AU,
        <pb n="219" />
        Berichtswoche der Durchschnitt angenommen. Grund zu dieser Bestimmung
 mag wohl die Befürchtung gegeben haben, die Banken würden
sonst ihre Aufstellung „frisieren“, indem sie z. B. nur an den ersten
Tagen der Woche Wechsel diskontieren und Vorschüsse geben.
Aufstellungen nach einem vorgeschriebenen Muster müssen ferner fünfmal
 jährlich für den Kontrolleur der Umlaufsmittel angefertigt werden.
Damit die Banken nicht in der Lage sind, ihre Berichte zu frisieren,
besteht die Vorschrift, daß sie für einen zurückliegenden Tag anzufertigen
 sind. Die Bank erhält z. B. am 25. Februar die Aufforderung,
ihre Bilanz per 20. Februar einzureichen. Die Berichte müssen vom cashier
und von mindestens drei Mitgliedern des Verwaltungsrates unterzeichnet
 und in einer Zeitung des Ortes, an dem die Bank ihren Sitz
hat, veröffentlicht werden, Hegt der Kontrolleur irgendwelche Bedenken
gegen eine Bank, so darf er von dieser weitere Spezialberichte einfordern.
Mit Zustimmung des Schatzsekretärs ist der Kontrolleur ferner berechtigt,
Revisoren zu bestellen, die die Geschäfte der Banken prüfen und ihm
darüber Bericht erstatten. Die dadurch entstehenden Kosten haben die
betreffenden Banken zu entrichten,

106
        <pb n="220" />
        Sa "
N
A YO Sn
SS Univarsan, 53
As yorajita: ©
Kiel. &amp;amp;
1 Z
A S
Cr RS SF
L R
7 » vr
Ra a

3. TEIL.

Allgemeine Fragen der Notenbankpolitik.
I. Notenpolitik,

1. Wesen der Banknoten und Systeme der Notendeckung.
Die wichtigste Aufgabe einer jeden Zentralnotenbank ist die Regelung
jes Geld- und Zahlungsverkehrs. Sie muß den Geldumlauf den jeweiligen
Bedürfnissen anpassen. Dies erreicht sie durch diejenige Operation, die
hr das charakteristische Gepräge verleiht, die Notenausgabe.
Eine Würdigung der Funktionen, der Bedeutung und des Wesens der
Banknoten finden wir zuerst bei Adam Smith (Wealth of Nations):
Gold- und Silbermünzen, die in einem Lande zirkulieren, und durch die
die Produktion jährlich in Umlauf gebracht und an die Konsumenten
verteilt wird, sind ebenso wie das Kapital, das ein Händler unbeschäftigt
in barem Gelde liegen hat, totes Kapital (dead stock). Wird durch geschickte
 Operationen an Stelle der Gold- und Silbermünzen Papiergeld
zebracht, so kann das Land dadurch einen großen Teil seines toten
Kapitals in tätiges und produktives verwandeln, Smith vergleicht das im
Lande umlaufende Gold- und Silbergeld mit einer Landstraße, „auf der
alles Futter und Korn des Landes zum Markt gebracht wird, während
auf ihr selbst nicht eine Faser davon wächst. Die Banknotenemission
schafft aber eine Art von Fahrweg durch die Luft und macht es dem
Lande möglich, einen großen Teil seiner Landstraßen in fruchtbare
Weiden und Kornfelder zu verwandeln und dadurch den jährlichen Ertrag
 von Land und Arbeit beträchtlich zu erhöhen.“
Smiths Schüler, David Ricardo, der durch geschickte Spekulationen
bereits im Alter von 25 Jahren so viel erworben hatte, daß er seine
Banktätigkeit aufgab und sich ganz der Wissenschaft und, durch die Zeitverhältnisse
 hierzu veranlaßt, speziell dem Geld- und Banknoten-Problem

207
        <pb n="221" />
        widmete, sagte: Geld ist eine Ware, deren Wert durch die darin enthaltene
 Arbeit bestimmt wird. Geldmenge und Warenpreis wirken automatisch
 aufeinander ein (s. S. 121 ff).
Auf den Lehren von Ricardo, Mac Culloch, Samuel Jones
Lloyd u. a. basiert die Currency-Theorie, die besagt, die Notenzirkulation
 eines Landes habe sich nicht dem Kreditbedürfnis, sondern
dem Münz- und Metallbestande anzupassen, und die Noten müssen
metallisch voll gedeckt sein. Nach der Banking-Theorie reguliert sich
der Notenumlauf durch den Bedarf, eine starre Festsetzung der Notengrenze
 widerspreche dem Wesen der Banknote, Dagegen müsse die stete
Einlösbarkeit der Note gesichert sein, und um sie zu ermöglichen, solle
eine prozentuale Bardeckung bestehen.
Der Einfluß der Notendeckung auf die gesamte Volkswirtschaft ist oft
überschätzt worden, so auch von Tellkampf!), der zur Zeit, als das
Bankgesetz beraten wurde, Mitglied des Deutschen Reichstages war. Die
Deckungsfrage, sagte er, „berührt die Preise aller Gegenstände, alle öffentlichen
 und Privatkontrakte, alle nationalen und individuellen Geldverhältnisse,
 die Staatsfinanzen, sowohl, wie den Gewinn und Verlust in Ackerbau,
 Industrie und Handel, kurz alle öffentlichen Angelegenheiten, wie
alle häuslichen Geschäfte, wobei das Geld irgend eine Rolle spielt.“
Tellkampf und andere vertraten auch in Deutschland in den 1870er
Jahren die Ansicht, die Banknoten seien nur Stellvertreter des baren
Geldes und demnach wie dieses zu behandeln. Wie das Gepräge der
Münze, so müsse auch die Banknote den wahren inneren Wert ausdrücken,
 Das Privilegium, Noten, die nur zu !/; in bar gedeckt sind, auszugeben,
 sei einem Privilegium zum Falschmünzen ähnlich usw. Solche
Ansichten beruhen eben auf einer Verkennung des Wesens der Note.
Die Banknote wird von Nationalökonomen meist als eine „Anweisung“
der Bank auf sich selbst definiert, Richtiger ist es, von einem „Zahlungsversprechen“
 (Verpflichtungsschein, $363 HGB.) zu reden, da eine Anweisung
 eine an einen Dritten gerichtete Zahlungsaufforderung ist?). Als
Analogie zum Münzregal hat man ein „Notenhoheitsrecht“ des Staates
konstruiert. Die Rechtsgrundlage war zweifelhaft. Man will aber nicht die
Ausgabe von Banknoten als reinprivatrechtliches Geschäft angesehen

1) Erfordernis voller Metalldeckung der Banknoten, Berlin 1873.
?) Vgl. a, das Schema der Reichsbanknoten: Ein Hundert Mark zahlt die
Reichsbankhauptkasse in Berlin ohne Legitimationsprüfung dem Einlieferer
dieser Banknote,

208
        <pb n="222" />
        wissen. So spricht auch das deutsche Bankgesetz von einer Befugnis
zur Ausgabe von Banknoten, die erst vom einzelnen „erworben“ werden
muß, Der Gedanke an ein im Wesen des Staates bereits begründetes Notenaoheitsrecht
 tritt hier deutlich hervor?).
Oberster Grundsatz einer Bankverwaltung hinsichtlich des Notendeckungssystems
 muß sein, sagt Adolph Wagner?), daß „das die Banksolvenz
 bedingende Aktivgeschäft der Bank nach der Natur und Beschaffenheit
 der Passivgeschäfte geleitet, die Art der Kapitalanlage und
las gegenseitige Verhältnis der einzelnen Bankaktiva untereinander danach
 bestimmt werden muß“. Nach allgemein gültiger, von der Wissenschaft
 und von der Praxis anerkannter Lehre sollen alle Banken, die
Noten ausgeben, vor allem zwei Forderungen erfüllen:
t. Die Banken müssen jederzeit Mittel besitzen, ihre Noten, die ihnen
zur Einlösung vorgelegt werden, in Währungsgeld umzutauschen ‚und
2, die Banken müssen ihre metallisch teilweise, bezw. voll gedeckte
Notenemission dem Bedarf anpassen, d.h. sie sollen soviel Noten auszeben,
 wie für das Wirtschaftsleben des Landes erforderlich und nützlich
erscheint, wieviel der Menge und Größe der Zahlungen entspricht.
Auf welche Weise dies am zweckmäßigsten erfolgt, darüber gehen die
Ansichten auseinander.
Vier Systeme der Notendeckung lassen sich unterscheiden:
1. Vollständige Bardeckung aller Noten, die über einen vom Gesetzgeber
 bestimmten Betrag (Kontingent) hinaus ausgegeben sind (englisches
 System);
Deckung der Noten durch schwer realisierbare Aktiva (amerikanisches
 System);
3. Deckungsvorschriften existieren nicht (französisches System);
4. bankmäßige Deckung der Noten (deutsches Svstem).

a) Das englische System (currency principle).
Dreierlei Art sind die von der Bank von England ausgegebenen Noten:
ı. Noten, für .die ‚eine realisierbare Deckung nicht besteht, Ihr Betrag
st auf die Höhe der Regierungsschuld (11015100 %) beschränkt,
2. Noten, die durch Staatsschuldverschreibungen gedeckt sind. Gegenwärtig
 sind dies 7424000 £ und

‘) S, a. James Breit, Bankgesetz S, 58,
*) System der Zettelbankpolitik. Freiburg 1873. 2. Aufl, S. 240.

4 Obst. Bankvolitik.

Id
        <pb n="223" />
        3. Noten, für die volle Bardeckung besteht. Ihr Betrag ist natürlich
keiner Grenze unterworfen,
Man hat, zuerst geschah es durch Macleod, Öfters gesagt, in dem
englischen System der Notendeckung seien zwei Prinzipien vereint:
die Currency-Theorie, die für jede in den Verkehr gegebene Note volle
Deckung fordert, und das von John Law in Anwendung gebrachte System,
 das Deckung der Noten durch Staatspapiere gestattet. Eine Verknüpfung
 dieser beiden Systeme war wohl aber von Sir Robert Peel
nicht beabsichtigt. Er sowohl, wie Lord Overstone, hielten es vielmehr
für zweckmäßig, einen bestimmten Betrag Noten zu emittieren, von dem
man annahm, daß er, weil zu Zahlungsausgleichungen erforderlich, sich
dauernd im Verkehr halten werde. Adolph Wagner!) sagt von diesem
System, „die berechtigte Entwickelung des ganzen modernen Bankwesens,
namentlich auch der Depositenbank, ignoriert und vergißt, daß es sich
bei Banknoten und Depositen nicht um die rechtliche Möglichkeit der
Rückforderung, sondern um die tatsächliche Wirklichkeit handelt“.
In die Praxis umgesetzt wurde dieses System der direkten Kontingentierung
 1844 in England durch die Peelsche Bankakte. Sind zu viel
Noten im Verkehr, so werde, sagte man, das Gleichgewicht von Angebot
und Nachfrage im Zahlungswesen gestört, und an den Krisen sei insonderheit
 die große Notenemission schuld, Man ist hierbei von der auch noch
heute viel vertretenen Ansicht ausgegangen, die Hauptaufgabe der Zentralbank
 des Landes bestehe in der Kreditgewährung, und um allen berechtigten
 Kreditansprüchen zu genügen, setze die Bank Noten in den Verkehr,
 verfahre nach der Papiergeld- und Banknoten-Lehre, wie sie Mephisto
im Faust den Räten der Krone anpreist: „Es fehlt an Geld, nun gut, so
schaff” es denn“.
Die Notenbank, bezw. der Staat, darf aber nicht die .Notenemission
nach den Krediten, sondern muß umgekehrt die Kredite nach der ihr
aus der Notenemission und aus anderen Quellen zuströmenden Geldern
bemessen. Würde die Bank alle Kreditansprüche dadurch befriedigen, daß
sie die Notenpresse in Bewegung setzt, so würde damit, sagt Bendixen?)
zutreffend, „ein Zustand geschaffen, den man als Falschmünzerei des
Staates bezeichnen könnte, mit den naturnotwendigen Folgen der Preissteigerung
 und Geldentwertung“.

1) System der Zettelbankpolitik, a, a, O. S. 241.
%) Das Wesen des Geldes, Leipzig 1908, S. 35.
        <pb n="224" />
        Aus irrigen Anschauungen über Wesen und Funktionen der Banknote
ist das englische Bankgesetz von 1844 entstanden. Die Bestimmung, daß
bei Verzichtleistung einer englischen Privatnotenbank nur 2%, ihres Kontingents
 dem der Bank von England zufallen solle, hat bewirkt, das trotz
steigender Bevölkerungsziffer die Summe der umlaufenden englischen Noten
aicht nur nicht gleich geblieben ist, sondern sich verringert hat.
Welche schlimme Folgen das starre Begrenzen der Notenemission haben
kann, hat England in den Jahren 1847, 1857 und 1866 erfahren müssen.
Obwohl die Bank von England 1847 einen Metallbestand von 81, 1857
von 71, und 1866 von ı2 Millionen © besaß, mußte sie, da sie weitere,
ingedeckte Noten nicht mehr ausgeben, Gold nicht beschaffen konnte,
lie Kreditgewährung einstellen. Je mehr die Bank sich der Grenze des
zestatteten ungedeckten Notenumlaufs näherte, desto größer wurden die
an. sie gestellten Ansprüche. Jeder wollte sich disponible Mittel beschaffen,
nicht weil er sie augenblicklich benötigte, sondern um für später gesichert
 zu sein, Sobald die Peelsche Bankakte suspendiert, und die Bank
keinen. Beschränkungen in der Kreditgewährung unterworfen war, wurden
lie nur für den Notfall abgehobenen Summen wieder zur Bank zurückyebracht.
 Die über das Kontingent hinaus ausgegebene Summe der me-‘allisch
 nicht gedeckten Noten war in allen drei Fällen geringfügig. Sicher
ist, daß die an die Bank von England gerichteten Kreditansprüche weit
zeringer gewesen wären, wenn eine Begrenzung der Notenemission nicht
jestanden hätte. Eine feste Notengrenze, das hat man in England
yespürt, ist in kritischen Zeiten eine große Gefahr für das Kreditwesen
 des ganzen Landes. Weil sich das Bankgesetz von 1844 nur
n. normalen Zeiten bewährt hat, ist ihm von englischen Finanzmännern
der Name „fair weather act“ (Schönwettergesetz) gegeben worden.
Die Bestimmung, daß alle über einen bestimmten. Betrag hinaus auszegebenen
 Noten voll durch Gold gedeckt sein müssen, besteht auch in
Rußland und in Finnland. In Österreich-Ungarn ist die direkte Konäingentierung
 1887 beseitigt worden. In den skandinavischen Ländern, in
lenen sie in Nachahmung der Peelschen Akte ebenfalls bestanden hat,
sind erhebliche Milderungen der Bestimmungen erfolgt.
In Rußland ist, wie wir gesehen haben, durch Ukas vom 27. August
:897 bestimmt worden, daß die von der Russischen Reichsbank ausgegebenen
 Noten bis zur Höhe von 600 Millionen Rubel wenigstens zur
Hälfte, die darüber hinaus ausgegebenen voll durch Gold gedeckt sein
müssen, Da der Notenumlauf dauernd mehr als 600 Millionen Rubel
211
        <pb n="225" />
        beträgt, so könnte man einfacher sagen: Alle über 300 Millionen Rubel
hinaus ausgegebenen Noten müssen voll gedeckt sein.
In Finnland darf die Finnlands Bank 50 Millionen Marca ungedeckte
 Noten ausgeben. Alle darüber hinaus in Umlauf gesetzten Noten
müssen voll gedeckt sein. Als Valuta wird aber hierbei nicht nur die
metallische Kassa der Bank, sondern auch jede leicht einziehbare Forderung
 gerechnet,

b) Das amerikanische (New Yorker) System,
Das amerikanische System (Deckung der Noten durch Anleihen)
bietet in normalen Zeiten den Gläubigern wohl die Gewähr, bei einem
Zusammenbruche der Emissionsbank Befriedigung zu erhalten. Kommen
aber in bewegten Zeiten große Posten von United States Bonds, die als
Notendeckung gedient haben, an den Markt, und steht ihnen keine entsprechende
 Nachfrage gegenüber, so werden sie überhaupt nicht oder
nur mit großen Opfern zu veräußern sein, Auch in kritischen Zeiten wird
durch die Bestimmungen des Nationalbankgesetzes wohl eine endliche,
nicht jedoch eine augenblickliche Sicherheit gewährt. Ein gutes Notensystem
 soll aber höheren Anforderungen genügen: Die Vorsichtsmaßregeln
müssen derart sein, daß der Noteninhaber jederzeit und unter allen
Eventualitäten damit rechnen kann, daß die Noten in Währungsgeld umgetauscht
 werden.
Die Notenausgabe in den Vereinigten Staaten ist nicht nach wirtschaftlichen
 sondern nach fiskalischen Grundsätzen geregelt. Ist der Kurs für
Bonds niedrig, so füllen die Banken ihre Bestände auf und erhöhen die
Notenemission. Im umgekehrten Falle tritt oft eine Begrenzung ein. Da
dem Notensystem der Anschluß an das Wirtschaftsieben fehlte, konnte
es sich seinen Forderungen nicht fügen. Das Kreditsystem ist nicht
elastisch. Es fehlt eine zentrale Instanz, die den Geldumlauf in normalen,
wie in kritischen Zeiten reguliert und im Notfalle helfend eingreift, so daß
die Krisen bereits im Keime erstickt werden. Das Gesetz von 1913 wird
dazu beitragen, das amerikanische Bankwesen elastischer zu gestalten,
In anormalen Zeitläufen konnten die amerikanischen Notenbanken niemals
 der Forderung gerecht werden, die der französische Finanzminister
Mollien in seiner „Note du Hävre“1) aufstellt: „Eine Bank muß stets

1) Note expediee du Hävre le 29. Mai 1810 A la Banque de France par ordre
de S. M. l’Empereur, et par l’entremise de M, le Comte Mollien, Ministre du
Tresor. Siehe L. Wolowski, la question des banques, Paris 1864. S. 83.

2172
        <pb n="226" />
        bereit sein, in irgend welchem Augenblick liquidieren zu können, in erster
Linie den Inhabern ihrer Noten gegenüber durch Realisation ihres Portefeuille
 .... Um niemals aufzuhören, muß eine Bank jeden Augenblick
auf eine Liquidation gefaßt sein.“ Insofern war die Ende 1913 erfolgte
Neuregelung von größter Bedeutung für das amerikanische Wirtschaftseben.

In Japan war im Dezember 1873 das Notenbankwesen nach amerikanischen
 Muster geregelt worden!): Die nach dem Nationalbank-Gesetz
zu gründenden Banken sollten zunächst 60° ihres angesammelten
Kapitals in Kurantgeld beim Finanzministerium deponieren. Dafür erhielten
 sie in gleichem Betrage japanische Staatschuldscheine und gegen
deren Hinterlegung den gleichen Betrag in Noten, die die Bank als
Betriebskapital in Umlauf bringen sollte, Als Notendeckung soliten die
restlichen 40° ihres Kapitals dienen, die die Bank in Goldmünzen halten
mußte. Auf Grund dieses Gesetzes wurden zunächst 4 Nationalbanken
arrichtet, deren Tätigkeit aber den erwarteten Hoffnungen keineswegs
antsprach.
Ein neues Nationalbank-Gesetz von 1876 hob die Verpflichtung, die
Noten in Gold einzulösen, auf und erleichterte die Gründung von Notenbanken.
 Gegen Hinterlegung von Staatpapieren erhielt jede Bank vom
Finanzministerium Noten in Höhe von 80° ihres Kapitals. Die Noten
mußten zu 25% in Landeswährung (Papiergeld) gedeckt sein und besaßen
 Zwangskurs, Ende 1879 bestanden bereits 153 Nationalbanken
mit einem Kapital von 40,6 und einen Notenumlauf von ca. 32 Millionen
 Yen, Ihren Hauptzweck, das Papiergeld durch Noten zu ersetzen,
konnten diese aber nicht erfüllen, „Als Notenbanken ‘haben sie nichts
anderes geleistet, als zur Vermehrung der Umlaufsmittel beizutragen, wodurch
 damals eine große Valutaverminderung des Währungsgeldes veranlaßt
 wurde?).“ Man erkannte in Japan, daß die wichtige Aufgabe, das
Zahlungswesen des Landes zu regulieren und den Geldverkehr zu er-'eichtern,
 nur durch eine Zentralbank erfolgen könne und ‘führte, im
Gegensatz zu den Vereinigten Staaten von Amerika, das für richtig Erkannte
 auch durch. 1882 entstand die Bank von Japan, 1884 erhielt
sie das Recht der Notenausgabe. Die Nationalbanken wandelten sich in
Privatbanken um, und ihre Noten hörten 18090 auf, gesetzliches Zahlungsmittel
 zu sein.

?) 5. Kanju Kiga, Das Bankwesen Japans. Leipzig 1904. S. 31.
%) Kiga, a. a. O0. S. £9.
        <pb n="227" />
        c) Das französische System.
In England und Deutschland ist die Summe der nicht durch bares
Geld oder Gold gedeckten Noten festgelegt. Der Ausgabe ungedeckter
Noten ist ein Riegel vorgeschoben, der in England unbeweglich, in Deutschland
 elastisch ist. Die Bank von Frankreich hingegen kennt nur eine
einzige Grenze für ihre Notenausgabe, das ist die absolute Summe ihrer
Noten, die, wie wir gesehen haben, nach und nach erhöht worden ist
und jetzt den stattlichen Betrag von 6,8 Milliarden fr. erreicht hat,
Ob und wie diese Noten Deckung finden, ist dem Ermessen der Verwaltung
 der französischen Zentralnotenbank überlassen. Ihre verantwortungsvolle
 Aufgabe wird ihr dadurch allerdings sehr erleichtert, daß Frankreich
2in kapitalreiches Land ist, daß die an die Bank gestellten Kreditansprüche
 verhältnismäßig gering sind — was zum Teil seinen Grund darin
hat, daß sie nur Wechsel mit drei Unterschriften diskontiert — und daß
in. der Bevölkerung eine große Vorliebe für Banknoten besteht. Eine unvorsichtige
 und untüchtige Bankverwaltung kann mit dem französischen
System, das ihr weitgehendste Vollmacht gibt, großes Unheil anstiften,
Eine absolute Fixierung der Noten finden wir ferner bei den Privataotenbanken
 in England und Wales. Als deren Kontingent durch
das Peelsche Bankgesetz festgestellt worden ist, hat als Maßstab der
Notenumlauf gedient, den die Banken 12 Wochen vor dem 27. April 1844
im Durchschnitt gehabt hatten. Diese Banken dürfen mehr Noten als
ihnen zugeteilt sind auch dann nicht ausgeben, wenn dafür volle Barleckung
 bestehen würde.
Auch das deutsche Bankgesetz vom 14. März 1875 begrenzt die Notenhöhe
 für die deutschen Privatnotenbanken. Hiernach beträgt die
Maximalgrenze der auszugebenden Noten für die
Bayerische Notenbank = 70000000 M
Württembergische Notenbank 25714285
Badische Bank 27000000
Für diese Institute und für die Sächsiche Bank, der eine Maximalzumme
 nicht gesetzt ist, finden aber noch die Bestimmungen betreffs Dritteldeckung
 und Notensteuer Anwendung,

d) Das deutsche (kontinentale) System.
Das deutsche System hat mit dem englischen System gemeinsam,
daß die ungedeckte Notenmenge ziffernmäßig fixiert ist, aber es ist keine
starre, unverschiebbare Grenze: Gegen Entrichtung einer 5° igen Noten-214
        <pb n="228" />
        steuer kann das Notenkontingent überschritten werden, es besteht also
aine indirekte Kontingentierung. Man erkannte damit an, daß die
Kreditansprüche zu verschiedenen Zeiten nicht gleich groß sind, der
Notenumlauf deshalb elastisch sein müsse, und hoffte andererseits, daß
die Steuer eine übermäßige Vermehrung des ungedeckten Notenumlaufs,
mißbräuchliche Notenausgabe verhüten werde, indem die Notenbanken
Jen Diskont heraufsetzen würden, sobald sie in die Notensteuer kämen,
Über die Nützlichkeit dieses Systems der Kontingentierung und Notensteuer
 hat man bei Schaffung des Bankgesetzes lange gestritten. Während
Lasker sehr für dieses System eintrat, konnte sich Bamberger für die
[dee nicht erwärmen, „Man kann mit der Kontingentierung selig werden,
man kann aber auch ohne Kontingentierung selig werden“ — mit diesem
Worten charakterisierte er einmal seine Stellungnahme zu dem Projekt.
Da er aber das System für die zahlreichen Privatnotenbanken nützlich
hielt und eine verschiedene Behandlung der Reichsbank und der Privatnotenbanken
 böses Blut erregt hätte; stimmten er.und seine Freunde dem
Kontingentierungs- und Besteuerungsvorschlage zu. Der preußische Finanzminister
 Camphausen hoffte von dem System, daß es eine gute Steuerquelle
 für das Reich sein werde.
Andere erblickten und erblicken in der Überschreitung der Kontingentszrenze
 ein Warnungssignal für die Geschäftswelt. „Die Bank soll hier-Jurch“,
 sagt Kaemmerer in seiner Schrift «Reichsbank und Geldumjauf»,
 „gezwungen werden, bei Erreichung solcher Grenze Halt zu machen,
‚esp. ein weithin sichtbares Warnungssignal zu geben, die Unternehmungslust
 einzudämmen.“ Auch 1899, als das Bankgesetz zum zweiten Male
arneuert wurde, sah man in der Kontingentierungsvorschrift insofern. einen
Vorteil, als die „Überschreitung der Kontingentsgrenze stets eine Art
Warnungssignal für die Geschäftswelt sei und für diese die notwendigen
Diskonterhöhungen leichter verständlich mache‘,
Am Anfang des Jahres 1874 belief sich die Gesamtsumme der in
Deutschland zirkulierenden Noten auf 1353 Millionen M, denen eine
Metalldeckung von etwa 68° gegenüberstand, Nach vollkommener Einführung
 der Goldwährung schätzte man den Notenumlauf auf 1000 Millionen
 M. Das steuerfreie Gesamtkontingent wurde anfänglich auf 385
Millionen M festgesetzt. Davon entfielen auf die Reichsbank 250, auf
die übrigen deutschen Notenbanken zusammen 135 Millionen M. Da
man den künftigen Notenumlanf weit unterschätzt hatte, erschien auch
das steuerfreie Notenkontingent zu niedrig. Besonders unzureichend hatte

215
        <pb n="229" />
        sich das Kontingent der Reichsbank erwiesen, obgleich es durch Verzichtleistung
 mehrerer Noteninstitute auf 293,4 Millionen M angewachsen
war, 1899 erfolgte dann die Erhöhung des Kontingents der Reichsbank
auf 450 und 1909 auf 550, bzw. 750 Millionen M.
Während die‘ Reichsbank das Kontingent zum ersten Male erst nach
‘ünfjähriger Tätigkeit (Dezember 1881) und bis 1896 im ganzen nur
24 Mal überschritten hat, weist das Jahr 1897 allein schon 9, die Jahre
1899 und 1900 je 20 Überschreitungen auf. 1907 ist die Steuergrenze
25, 1913 19.Mal überschritten worden. An Notensteuer mußten 1912
4,6, 1913 3,7 Millionen M an die Reichskasse gezahlt werden.
Der durchschnittliche Notenumlauf der Reichsbank betrug
1909: 1576532000 M
1910: 1605882000 ‚,
1911: 1663615000 ,
10912: 1781999000 „
1913: 1958173000
Summa: 8586201000 M

im Durchschnitt der letzten
5 Jahre also. . . . . 1717240000 M
Dem entspricht etwa das jetzt geltende Kontingent,
Die Notensteuer soll, hatten wir gesehen, für die Geschäftswelt ein
Warnungssignal sein, Ist die Grenze zu hoch begriffen, sagt Christians®),
so kommt die Warnung zu spät, ist sie zu niedrig, so ertönt sie so oft,
daß man ihr keine Beachtung mehr schenkt, „Von einsichtigen Geschäftsleuten“,
 sagt Max Schinckel?) auf dem III Deutschen Bankiertage,
„ist die steuerfreie Notengrenze immer. nur als ein bestimmter Punkt auf
dem Thermometer für die im Geldmarkte herrschende Temperatur betrachtet
 worden. Je nach seinem Temperament hat der eine ihn noch
als den Gefrierpunkt, der andere vielleicht schon als den Siedepunkt angesehen
 ...... Für den Fachmann und für eine vorsichtige Reichsbankverwaltung
 würde eine solche Verschiebung der Notengrenze nur
sine Umschaltung des Thermometers etwa wie von Reaumur auf Celsius
bedeuten.“ Ist die Bank lange Zeit hintereinander in der Notensteuer,
so muß das Warnungssignal selbstverständlich versagen.

1) Deutscher Ökonomist 1908, Nr. 1329.
*) Verhandlungen des III. Allgemeinen Deutschen Bankiertages zu Hamburg.
Berlin 1907, S. 74.
216
        <pb n="230" />
        Adolph Wagner!) führte in der Enquete-Kommision gegen die Koningentierung
 an, daß sie zwar als Warnungssignal funktioniere, aber nicht
in. richtiger Weise: „Es verbreitet sich zu frühzeitig und zu stark eine
Ängstlichkeit, die darauf hinausläuft, nicht einmal unmittelbar die Spekulation
 zu dämpfen, das wäre gut, sondern auch normale Kreditgesuche
an die Reichsbank möglichst noch früher zu leiten, als es sonst geschähe,
Darin kann ich nichts günstiges sehen. Das Warnungssignal funktioniert
hier tatsächlich, aber unrichtig: es verfrüht und steigert gerade die betreffenden
 Kreditgesuche. Eben deswegen bin ich in meinen Auffassungen
immer zu dem Resultat gekommen, es wäre eigentlich das Richtigere, von
der ganzen Kontingentierung abzusehen. Dafür möchte ich mich auf die
Äußerung eines großen englischen Praktikers berufen, Lord Ashburtons,
der wörtlich einmal sagte, es sei eigentlich nichts absurder und anmaßender,
 als in solchen Dingen den menschlichen Verstand, durch einen Mechanismus
 zu ersetzen. Und das geschieht in England in der Peelsakte
and geschieht auch meines Erachteris bei uns im: deutschen Reichsbankgesetz.
 Wir müssen da der Bankverwaltung das Vertrauen gewähren, daß
sie ohne solche mechanische Vorschriften das Richtige tut.“
Freiherr von Gamp?) erklärte sich gegen die Notenkontingentierung,
und schlug vor, „den steuerfreien Notenumlauf von dem Deckungskoeffizienten
 in Gold dergestalt abhängig zu machen, daß der steuerfreie
Notenumlauf mit der zunehmenden prozentualen Steigerung der Golddeckung
 sich erweitert“,
Aus meiner Bankpraxis, wie aus meiner Lehrtätigkeit, die mich mit
Geschäftsleuten aller Branchen in Berührung brachte, habe ich die Überzeugung
 gewonnen, daß nur ein ganz verschwindend. kleiner Teil von
Kaufleuten und Industriellen der Notensteuer und der Tatsache, ob und
mit welchem Betrage die Reichsbank in der Notensteuer ist, Beachtung
schenkt. Die Mehrzahl der Kaufleute und Industriellen, die überhaupt
sinen Bankausweis lesen, betrachten die Notensteuer als eine interne Angelegenheit
 der Reichsbank und bekümmern sich nur um das Deckungsverhältnis,
 Diese Erfahrung wird auch der ehemalige Bankdirektor
Friedrich Thorwart?) gemacht haben, wenn er schreibt: „Wozu eine
Vorschrift bestehen lassen, von deren Wertlosigkeit gerade die berufensten
 Kreise überzeugt sind?“

') Siehe Bericht der Bank-Enquete. Berlin 1909. S, 47.
‘) Siehe Bericht der Bank-Enquete. Berlin 1909, S. 43.
* Frankfurter Zeitung vom 14. August 1907.
        <pb n="231" />
        Die Notensteuer soll weiter Garantien gegen einen Mißbrauch
des Notenrechts gewähren. Dafür gibt es aber neben der Bestimmung
 der Dritteldeckung noch Vorschriften hinsichtlich der Geschäfte, die
einer Notenbank gestattet, bzw. verboten sind. Weiter ist bei 3 der
noch bestehenden deutschen Privatnotenbanken eine Maximalgrenze der
auszugebenden Noten festgesetzt. In ihrer Geschäfts- und Diskontpolitik
hat sich die Deutsche Reichsbank niemals durch die Notensteuer beein-Aussen
 lassen. Sehr oft hat sie, als sie in der Notensteuer war, was man
bei Schaffung. des Bankgesetzes für ganz unwahrscheinlich gehalten hat,
zu einem niedrigeren Satze als zu 5°%, diskontiert — so 1894 und
1895, 1902 und 1903 zu 3° — und somit „aus ihrer eigenen Tasche
stwas zum Zinsfuß zugelegt“.
Die Notensteuer soll drittens dem Reich eine Einnahmequelle
sein. Wird das steuerfreie Notenkontingent erhöht, oder ‚wird die Steuer
abgeschafft, dann erleidet das Reich zunächst eine Einbuße; doch ist
aber zu berücksichtigen, daß 3, der Summe, die die Reichsbank dadurch
spart, in Form eines Gewinnanteiles wieder ans Reich fließt, so daß die
Dividende der Anteilseigner durch den Wegfall der Steuer nur um ein
Geringes erhöht werden würde. Die Steuer, die die Privatnotenbanken
bisher ans Reich gezahlt haben, ist sehr geringfügig; im Durchschnitt der
letzten 3 Jahre waren es (s. S. 87) knapp 58300 M im Jahre, Es spricht
aber auch nichts dagegen, die Notensteuer bei der Reichsbank
aufzuheben, sie aber bei den 4 Privatnotenbanken in alter Weise
bestehen zu lassen.
Die indirekte Kontingentierung hat, wie gezeigt, heute keinen praktischen
 Wert mehr. Da sie nur eine Kontingentüberschreitung beachtet
und nicht auf das Verhältnis von Notenumlauf und Bardeckung Rücksicht
 nimmt, könnte sie unheilvoll wirken, wenn nicht mit ihr gleichzeitig
die Vorschrift verknüpft wäre, daß für einen Teil der ausgegebenen
Noten Bardeckung bestehen muß und der Rest in guten, kurzfristigen
Wechseln anzulegen ist. Die Minimalhöhe des Barfonds ist in einem
Quotensatz vom Notenumlauf festgesetzt. Ungedeckte Noten im wahren
Sinne des Wortes gibt es in Deutschland nicht.
Eine gewisse Willkür besteht in der Wahl der Quote. Warum hat man
in Deutschland gerade einen Barfonds von 33 1/;°%%, warum nicht einen
solchen von 40 oder 2 5% für zweckmäßig gehalten? Die Höhe der
Minimalbardeckung ist örtlich und zeitlich verschieden. In Österreich-Ungarn,
 das 1888 nach deutschem Muster eine indirekte Kontingen-218
        <pb n="232" />
        tierung der Noten eingeführt hat — für die umlaufenden Noten, die
den Barbetrag von 400 (jetzt 600) Millionen K übersteigen, ist eine
Notensteuer von 5° zu entrichten —, müssen 40° bar gedeckt sein.
Zur Deckung des Restes können, im Gegensatz zu Deutschland, auch
Lombarddarlehen und Devisen dienen. Bankmäßig, d. h. durch Diskonten,
Devisen oder Lombarddarlehen, müssen auch alle anderen sofort fälligen
Verbindlichkeiten der Österreichisch-ungarischen Bank gedeckt sein,
Eine indirekte Kontingentierung mit veränderlicher Steuer wird
in den Vereinigten Staaten von Amerika durch das Bankgesetz
vom 28, Dezember 1913 eingeführt: Jede Reservebank muß gegen die
von ihr ausgegebenen und umlaufenden Noten einen Goldbetrag von
40% halten. Sinkt er unter 40%, so tritt eine progressive Steuer ein,
deren Höhe je nach dem Defizit, bei einem Minus von 71% (3212
statt 40%) mit ı°% des Fehlbetrages beginnt. Für jede weitere 21/,°%
des Zuwachses des Defizits beträgt die Steuer 21 °%.
Eine Art Kontingentierung besteht auch bei ‚den drei italienischen
Notenbanken: der Banca d’Italia, dem Banco di Napoli und dem
Banco di Sicilia. Während das Gesetz von 1893 eine allmähliche Verringerung
 des Kontingents vorsah, wurde dieses später, unter Verlängerung
 des Privilegs der 3 Banken, wieder erhöht. Insgesamt beläuft
sich der kontingentierte Notenbetrag auf 008, bez. 1115 Millionen L.
Davon entfallen:
660 bezw. 810 Mill. L auf die Banca d’Italia
200 „ 245 » » » den Banco di Napoli
48 „60 „ » » den Banco di Sicilia.
Die bankmäßige Deckung beträgt 40% des Normalumlaufs und
wird in einer besonderen Reserve angelegt, bestehend aus italienischem
Metallgeld, Gold, ausländischen Devisen und ausländischen Goldguthaben.
Der nicht aus Metall bestehende Teil der Deckung darf bei der Banca
d’Italia 11%, beim Banco di Napoli 7°, beim Banco di Sicilia 15%
des Notenumlaufs nicht überschreiten. Der metallische Teil der Notendeckung
 muß zu 75%, aus Gold bestehen. Für die Notenreserve der
3 Banken sind von dem jeweiligen Umlauf unabhängige Mindestbeträge
festgesetzt. Auch die Schulden auf Sicht sollen eine ähnliche Deckung
von 40%, haben, wie die Noten. Die Noten haben Zwangskurs.
Die Notensteuer betrug ursprünglich 1°, auf den Gesamtbetrag der
bankmäßig oder metallisch ungedeckten Noten, also eventuell auf 60%
des normalen Notenumlaufs. Sie wurde später auf 21° 0 und 1908 auf

210
        <pb n="233" />
        1% 0 ermäßigt. Dies gilt jetzt indessen nur für das Kontingent von
708 Mill. L. Die weiteren 207 Mill. L (bis 1115 Mill. L) werden von
siner erhöhten Steuer betroffen, die sich zwischen einem Drittel der Bankrate
 und der vollen Bankrate hält. Überschreitet der Notenumlauf auch
noch diese erweiterte Grenze, so wird er von einer besonderen Steuer
von 71%, betroffen. Noten, die gegen volle Golddeckung ausgegeben
 wurden, sind steuerfrei, Für die Banca d’Italia ergibt sich somit
 folgendes Ausgabeverhältnis: 1. 660 Mill. L_ Noten mit 40°% Deckung;
2. unbegrenzte steuerfreie Ausgabe gegen volle Metalldeckung; 3. 150 Mill. L
mit 40°% Reserve bei beweglicher und steigender Steuer; 4. unbegrenzte
Ausgabe gegen 71% Steuer).
Die Banken sind verpflichtet, dem Staat auf Verlangen einen Vorschuß
 bis zu 125 Mill. L gegen Hinterlegung von Staatspapieren, verzinslich
 mit 1'/,°%, zu gewähren. Die dagegen ausgegebenen Noten
aleiben steuerfrei.
Bendixen?) sagt, daß die von den Notenbanken erteilten Kredite
mit Geldern zu erfolgen hätten, die „verkaufsreife Konsumgüter“ repräsentieren.
 Deren Verbriefung sei der Warenwechsel. „Sind die Warenwechsel
 geeignet, als Unterlage für klassisches Geld zu dienen, dann sind
sie es unbeschränkt, ohne Rücksicht auf ihre Qualität und auf etwa daneben
bestehende Gelddeckung; sind sie es nicht, dann ist auch die kleinste
Notenemission auf Grund von Warenwechseln ohne . volle Golddeckung
ein Fehler der Goldpolitik,“ Paul Bonn®) will, um eine etwaige Suspendierung
 des Bankgesetzes in kritischen Zeiten zu verhüten, daß bei Erreichung
 eines Bankdiskonts von etwa 8% für jedes weitere Prozent die
Minimaldeckung sich um 2°, automatisch vermindere. Ein Vorschlag, der
für den Fall der Not akzeptabel ist.
[m allgemeinen aber muß die Forderung gestellt werden, Sorge zu
treffen, daß der Sicherheitskoeffizent von 33 !/;°/, stets innegehalten werden
kann. Dies schulden wir nicht nur uns, sondern auch dem Ansehen der
leutschen Währung im Auslande.
Mindestens 1 der ausgegebenen Noten muß durch „kursfähiges deutsches
 Geld, Reichskassenscheine, Gold in Barren oder durch ausländische
Münzen, das Kilogramm fein zu 2784 M berechnet“, gedeckt sein. Das
Bankgesetz legt der Reichsbank zwar nur die Verpflichtung auf, jede an

1) S. Saling’s Börsenpapiere. Teil I. Berlin 1913, S. 195,
* Das Wesen des Geldes, Leipzig 1908, S. 35.
3 Frankfurter Zeitung vom ıe, Mai 1908.

&amp;gt;
        <pb n="234" />
        ihren Kassen präsentierte Note in „kursfähigem deutschen Gelde“ zu
zahlen, und dazu gehören ja auch die Silbermünzen und die Reichskassenscheine.
 In dem Münzgesetz aber heißt es, daß niemand verpflichtet
ist, mehr als 20 M in Silbergeld anzunehmen, und zur Annahme von
Reichskassenscheinen, die durch nichts gedeckt sind und einzig und allein
 auf den Kredit des Reiches beruhen, kann überhaupt niemand geaötigt
 werden.
Am 31. Dezember 1907 besaß die Deutsche Reichsbank:

M 96407327 Gold in Barren oder in ausländischen Münzen,
»„ 401 293 580 Gold in deutschen Münzen.
Summa M 497 700 907.

Sie ‚hatte ferner in ihrem Bestande:
M 25448865 in Talern
„ 181181337 in Scheidemünzen
»„ 75442280 in Reichskassenscheinen
Summa M 282072 482 nicht Golddeckung
„ 497700 907 Golddeckung
M 779773 389.
Der Notenumlauf betrug M ı 885921 030.
Die Noten waren nach Vorschrift des Bankgesetzes zwar mit 41,5,
durch Gold jedoch nur mit 26% gedeckt. Zu berücksichtigen ist weiter,
daß die Notendeckung gleichzeitig auch die Deckung für die Girogelder
ist. Ende Dezember 1907 war die Deckung für die Noten allein bis auf
41,5%, für die Noten und die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten
 zusammen bis auf 20,5%, gesunken.

Deckung durch Metall und Reichskassenscheine.

Jahresdurchschnitt

97 | 1900
894 | 1897

{in Prozenten)

z007 | 1912 | 1913

1902

ür die Noten . . . -
für die Noten und Depno-92.40

 | 80,27 151,77 |72,47 | 57,03 | 67,54 | 68,98

162,59 [55,97 149,48 | 50,21 | 40,98 | 48,14 | 5:43
i i nde
Die Schwankungen zwischen bestimmten Terminen zeigt folge
Übersicht:

ten
        <pb n="235" />
        Deckung (in %%,)

191: ' rar ! vor-„OT“



nn

7
- 71.1

Anril | ze April} 23. April | 30. April

für die Noten . . . .
für die Noten und Depositen
 ‚2.0.0.0, [53,4 | 52,5 | 48,6 | 53,7 | 58,8 | 62.2 | 59,3
Im Jahre 1875, als das Bankgesetz erlassen wurde, konnte man nicht
annehmen, daß der Wert der Silbermünzen einst um mehr als 50% sich
vermindern und daß von den Reichskassenscheinen die Hälfte und mehr
sich in den Kassen der Reichsbank befinden werde. Als im September
1907 die Reichsbank etwa drei Viertel aller Reichskassenscheine bei sich
angesammelt‘ hatte, während in den Jahren 1897—1905 nur durchschnittlich
 ein Fünftel in ihrem Besitz war, plädierte ich für eine Änderung
 der Deckungsvorschrift des 8 17 des Bankgesetzes!). Ein Papiergeld,
las selbst keine Deckung hat, soll nicht als Deckung für Banknoten, vor
allem nicht in solcher Höhe dienen, und ich bin nach wie vor der Ansicht,
 man solle ungedeckte Reichskassenscheine überhaupt nicht
oder nur bis zu einem mäßigen Betrage, etwa bis zu 20 oder
25 Millionen M, als Notendeckung gelten lassen.
Die Reichskassenscheine in großen Summen bei sich anzusammeln,
fällt der Reichsbank bei ihrem weitverzweigten Zahlungsverkehr nicht
schwer. Werden kleine Scheine gefordert, so gibt sie ihre eigenen Noten
zu 20 und 50 M, Reichskassenscheine aber gar nicht oder nur in kleinen
Posten. Ihr Status erleidet dadurch aber eine nicht unwesentliche Verschiebung:
 Für jede bei ihr ruhende Million Reichskassenscheine darf sie
den dreifachen Betrag in ihren eigenen Noten ausgeben. Besteht für
die Noten der Reichsbank nur eine Deckung von 331% -— tatsächlich
ist dieses Minimum ja noch nicht erreicht worden —, so sind bei einem
Bestande von 82,5 Millionen M Reichskassenscheinen, wie ihn die
Reichsbank durchschnittlich im Jahre 1907 besaß, 247,5 Millionen M
Banknoten durch diese Reichskassenscheine gedeckt. Da aber für die
Reichskassenscheine eine Metalldeckung nicht besteht, so sind 247,5 Millionen
 M tatsächlich ungedeckt. Wenn die Bank Reichskassenscheine aufspeichert
 und dadurch ihren eigenen kleinen Noten eine bessere Aufnahme
sichert, so ist sie deswegen selbstverständlich nicht mit einem höheren
Betrage in der Notensteuer, da das Mehr der ausgegebenen Noten durch
die Reichskassenscheine kompensiert wird,
1) S. meinen Aufsatz in Nr, 473 des Berliner Tageblatt vom 17, September 1907.

72,22 71,41 161,95 || 74,0

83.10 | 92,35 | 82,08

222
        <pb n="236" />
        Wenig erfreulich ist weiter, daß ein großer Teil der Noten durch
Silbermünzen gedeckt ist, die in ihrer Minderwertigkeit nur noch von
denen Österreich-Ungarns übertroffen werden. Dort beträgt das Wertverhältnis
 zwischen Gold- und Silbermünzen 1:13,68, in Deutschland 1:13,95,
in den Ländern der lateinischen Münzunion 1:15,5, in Mexiko 1:16,5
in Indien 1:21,9, in Rußland 1:23,24 und in Japan 1:32,3.
Durch die Münznovelle vom 7. Mai 1908 ist der Höchstbetrag der
Reichssilbermünzen, den die Novelle vom ı. Juni 1900 für den Kopf
der Bevölkerung von 10 auf ı5 M erhöht hatte, auf 20 M heraufgesetzt
worden, Da für den Verkehr eine Kopfquote von ı5 M vollkommen
ausreichend ist, so hat die Mehrausprägung der Silbermünzen ein erhebliches
 Anwachsen des Silbermünzenbestandes der Reichsbank zur Folge
zehabt. Man ist beinahe wieder auf dem Wege, das Silber zu remonetisieren,
 nachdem wir im Oktober 1907 der ganzen Welt verkündet
haben, daß jetzt nach Abschaffung der Taler als gesetzliches Zahlungsmittel,
 Deutschland zur reinen Goldwährung übergegangen ist. So sieht
das Finanzgesetz vom 3. Juli 1913, außerhalb der. im Münzgesetz vom
t, Juni 1909 bestimmten Grenze von 20 M pro Kopf der Bevölkerung,
die Prägung bis zu 120 Million M Silbermünzen vor, die einen zur Befriedizung
 eines außerordentlichen Bedürfnisses dienenden Bestand schaffen
soll. Diese Silbermünzen sollen für Rechnung des Reichs geprägt und bei
der Reichsbank, zur sofortigen Verwendung im Kriegsfalle, deponiert
werden. Bei Wiedereintritt normaler Zeiten sollen allerdings dann wieder
liese 120 Millionen M als „Silberreserve“ von dem Bestande der Reichsbank
 abgezweigt werden.
Rekapitulieren wir noch einmal: Die Nöotensteuer hat keine praktische
Bedeutung und ist willkürlich, Für Bemessung des steuerfreien Kontingents
gibt es keinen Maßstab. Die indirekte Kontingentierung leidet auch an
dem Mangel, daß ein Unterschied nicht gemacht wird, ob der Geldbedarf
seine Ursache in den gesteigerten Geldbedürfnissen zum Termin oder in
Spekulationen und Goldexporten hat. Zum mindesten empfiehlt es sich,
die Notensteuer bei der Reichsbank in Wegfall zu bringen.
An der Dritteldeckung hingegen ist nicht nur nicht festzuhalten,
3ondern es wäre sehr wünschenswert, wenn 1919 bei Erneuerung des
Bankgesetzes bestimmt würde, Reichskassenscheine und Silbermünzen
ind nur in beschränkter Höhe als Notendeckung zulässig. Solche Vorschriften
 halte ich für nötig, da keine Bürgschaft dafür besteht, daß nicht
über kurz oder lang die Kopfauote der Silbermünzen, die ohne alle Be-2223
        <pb n="237" />
        rechtigung!) auf 20 M erhöht ist, um weitere 5 oder ı0 M gesteigert
wird. Hauptaufgabe der Reichsbankleitung muß es sein und bleiben, für
die erforderliche Golddeckung Sorge zu tragen. Eine Vermehrung des
Silberumlaufs aber arbeitet diesem Streben entgegen. Sie treibt die Silbermünzen
 in die Kassen der Reichsbank und verdrängt von dort das Gold.
Schlechteres Geld jagt das bessere aus dem Lande,
Der Notenumlauf bei den Zentralnotenbanken betrug in Millionen M
in England in Deutschland in Frankreich
5955 2250,6 4248,3
5971 25194 4467,4
604,0 2593,4 4570,9

Die Absicht der Peelsakte, den Notenumlauf möglichst einzuschränken,
st in England vollkommen erreicht. Den größten Umlauf hat Frank-‚eich
 mit seinen freiesten Vorschriften. Deutschland hält die Mitte, Im
Scheck-, Giro- und Abrechnungsverkehr hat man einen Ersatz für die
Noten gesucht und gefunden.
Je mehr das Filialwesen und damit im Zusammenhange das Scheckund
 Abrechnungswesen‘ in einem Lande ausgebaut ist, desto geringer
werden innerhalb des Jahres im allgemeinen die Schwankungen des Notenumlaufs
 sein. Wenn sie in Deutschland weit größer als in England und
Frankreich sind, so ist dies ein Beweis, daß unsere Zahlungsmethoden
noch sehr verbesserungsfähig sind.
In den Interviews der amerikanischen National Monetary Commission
erklärten sich die befragten Bankdirektoren, mit einer Ausnahme, gegen
sine Vermehrung des Notenumlaufs der Bank von England; eine größere
Elastizität der englischen Banknote sei nicht nötig, und eine Annahme
des deutschen Systems, mit Notensteuer. fand keinen Beifall?).

2. Notenumlauf und Notenstückelung.
In jedem Lande finden wir Vorschriften betreffs des niedrigsten und
des höchsten Betrages, über den eine Note lauten darf. Für die Frage

1) S. meinen Aufsatz „Die Verschlechterung unserer Währung“ in I, 3 der
„Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis‘“,
% Der General Manager of the London Joint Stock Bank sagte: x, .... While
banking deposits have expanded enormonsly, the Bank of England issue of notes
nas not expanded at all in proportion. We do without them; we do not need
ihem and the issue of Bank of England notes consists very, very largely of what
[ keep in my till, and what other banks keep, and keep pretty permanently there.“

224
        <pb n="238" />
        der Bank- und Diskontpolitik kommt nur die Stückelung nach unten,
die Mindesthöhe, in Betracht. Über Vorzüge und Nachteile der kleinen
Banknoten fanden zum ersten Male lebhafte Erörterungen in der 1865
veranstalteten französischen Bank-Enquete statt. Die Ansichten der
Mitglieder der Enquetekommission gingen auseinander. Den einen schienen
die kleinen Notenabschnitte eine Gefahr in Zeiten einer Krise und eines
allgemeinen Mißtrauens. Sie würden dann, argumentierte man, gerade
von den niederen Schichten der Bevölkerung, bei denen das Mißtrauen
in der Regel am größten ist, und bei denen man kleine Noten am meisten
antreffen würde, in Sroßen Posten zur Einlösung präsentiert werden.
Hiergegen wendet Adolph Wagner!) mit Recht ein, daß das Rückströmen
 der Noten weit weniger aus Mißtrauen erfolge, als weil der
Verkehr Bargeld statt Noten für ein konkretes Bedürfnis (für Zahlungen
ins Ausland, „external drain“) brauche; viel eher würden daher große Abschnitte,
 die überhaupt mehr „disponibles Kapital“ repräsentieren — im
Gegensatz zu den kleinen Noten, die „Umlaufsmittel“ sind — zur Einlösung
 gelangen.
Zahlreiche Mitglieder der französischen Enquetekommission vertraten
die Ansicht, die kleinen Noten würden, gerade weil sie in einer größeren
Anzahl von Händen verteilt seien, länger als die großen Appoints im
Umlauf gehalten werden, Allgemein war man aber der Überzeugung, daß
die Verdrängung des Silbers durch das Gold dieser Frage das Hauptinteresse
 entzogen habe, daß Noten unter 50 fr. keinen Vorteil hätten
und nur wenig verlangt würden.
In Deutschland hat die Frage der Notenstückelung Anfang der
:870er Jahre bei der Münz- und Bankgesetzgebung eine hervorragende
Rolle gespielt. Um das deutsche Volk an den Gebrauch metallener Umaufsmittel
 zu gewöhnen, hielt man es für notwendig, die zahlreichen
kleinen Noten der Banken und des Papiergeld der Einzelstaaten aus
lem Verkehr zu ziehen, Im Artikel 18 des Münzgesetzes von 1873
indet sich dann die Bestimmung, daß Banknoten nur in Beträgen von
100 M und darüber ausgegeben werden dürfen, und im Gesetz von
21. Dezember 1874 wird eine staffelweise Einziehung der kleinen Banknoten
 angeordnet.
Im Mai 1905 stand der Entwurf eines Gesetzes betreffs Ausgabe von
Reichsbanknoten zu 50 und zu 20 M zur Beratung. Die Befriedigung

1) System der Zettelbankpolitik, a. a. O. S. 560.

5 Obst. Bankmoolitik.
        <pb n="239" />
        der Nachfrage nach kleineren Papierwertzeichen, so wurde ausgeführt, sei
bei der steigenden Bevölkerungszahl und der fortschreitenden wirtschaftlichen
 Entwickelung Deutschlands auf immer größere Schwierigkeiten gestoßen
 und schließlich unmöglich geworden. Da der Ausgabe unfundierten
Papiergeldes über die gesetzlich festgelegte Summe von 120 Millionen M
hinaus Bedenken entgegenstehen, so müsse dem Mangel an kleinen Papierwertzeichen
 durch die Ausgabe von Reichsbanknoten in Wertabschnitten
von 50 und 20 M abgeholfen werden. Bestand tatsächlich ein Bedürfnis
nach kleinen Banknoten? Der Jahresdurchschnitt des Vorrates der Reichsbank
 an Reichskassenscheinen betrug:

in Millionen M
(Q00: 22,96
[901: 24,78
1902: 26,42
10903: 27,12
1904: 26,01
1905: 26,15
1006: 236,22

in Millionen M
1907: 82,50
1908: 67,11
(909: 67,28
1910: 64,29
1911: 55,75
1912: 39,12
[QI3: 232,15

Wenn 1900—1905 durchschnittlich 25%, der Reichskassenscheine sich
m Besitz der Reichsbank befanden, so kann ein Mangel nur zeitweise
bestanden haben und hätte sich durch zweckmäßigere Verteilung der
Reichskassenscheine zwischen den einzelnen Bankanstalten und häufigere
Verwendung von Schecks zu Sendungen wahrscheinlich überhaupt beseitigen.
 lassen.
Die Handelskammern, die dauernd Eingaben betreffs Vermehrung der
‚O-Mark-Stücke gemacht haben, empfahlen bis zum Jahre 1905 nur in
zwei Fällen die Ausgabe von Kassenscheinen im Betrage von 10 M als
Mittel zur Abhilfe!). Als dann die Vorlage erschien, und die Handelsvammern
 um ihre Äußerung ersucht wurden, erkannten die Handelskammern
 Berlin, Düsseldorf und Bielefeld ein Bedürfnis für Vermehrung
der kleinen Scheine an, während andere Handelskammern, wie z. B.
Dresden und Dessau. ein Bedürfnis hierfür nicht feststellen konnten.
Adolph Wagner?) meinte, daß ein Verkehrsbedürfnis nach kleinem Papiergelde,
 wie es allenfalls früher bei der Silberwährung vorgelegen habe, nicht bestehe.
 Auch für Versendungszwecke sei es seit Ausbildung des PostanweisungS

1 S.L. Bendix in der Deutschen Wirtschaftszeitung vom 15. Juni 1905.
2%) Art „Papiergeld“ im „Buch des Kaufmanns“ 3. Aufl. S. 485.

5
        <pb n="240" />
        Verkehrs nicht mehr erforderlich. Er befürwortete die Schaffung von Banknoten
zu 50 M, verlangte dafür aber Beseitigung des unfundierten Papiergeldes, der
Reichskassenscheine,
Weit wichtiger noch, als dem Mangel an kleinen Scheinen abzuhelfen,
war ein anderer Grund für die Schaffung kleiner Banknoten. „... Zum
Teil würden sie an Stelle von Gold treten, mit welchem der Verkehr
jetzt mehr als genügend gesättigt ist, und das überschüssige Gold würde
alsdann nach volkswirtschaftlichen Gesetzen zur Reichsbank fließen“ —,
so schrieb im Herbst 1905 der damalige Reichsbankpräsident Koch).
Die kleinen Banknoten sollen, das ist ihr Hauptzweck, den Umlauf
der Goldmünzen verringern. Statt Doppelkronen und Kronen sollen 50-und
 20 Mark-Noten zu Zahlungen verwendet werden und den Kassenbestand
 des Publikums bilden, Dadurch vergrößert sich der Goldbestand
der Reichsbank, W. Bagehot und der frühere englische Schatzkanzler
Lord Goschen haben vor Jahren auf die Vorzüge der Geldkonzentration
 hingewiesen, und Goschen ist für die Schaffung von ı £-Noten
eingetreten. „30000 £ in den Taschen des Volkes sind lange nicht so
viel wert, wie 20000 £ in der Bank von England.“ Indem sich große
Goldbestände bei der Reichsbank ansammeln, ist sie dadurch eventuell
in der Lage, ihren Diskont niedriger zu halten. Tut sie dies, diskontiert
sie dauernd zu einem niedrigen Satz, dann besteht in anormalen Zeiten
aber wieder die Gefahr, daß sie zu stark in Anspruch genommen und
das Geld doch wieder aus ihr herausgepreßt wird und zum Teil ins
Ausland fließt.
In England dürfen keine Noten unter 5 © ausgegeben werden?). In
der Schweiz gibt es Noten zu 50 fr., in Italien zu 5 L, in Frankreich
neben zahlreichen Noten zu 50 fr. sogar eine kleine Anzahl (s. S. 157) zu
25, 20 und 5 fr. In Belgien ist die kleinste Note 20 fr., in Nordamerika
ı $, in Rußland ı R, in Österreich-Ungarn 10 K. Noten zu 50 und
zu 20 M, wie sie durch das Gesetz vom 20, Februar 1906 geschaffen
sind, bedeuten hiernach also nichts ungewöhnliches. Den Privatnoten-')

 Bank-Archiv vom 1. Oktober 1905.
%) In dem von der National Monetary Commission in Washington veranstalteten
Interview mit dem Gouverneur der Bank von England heißt es (Dokument 405):
Do you favor the issue of ı © notes? —
No. Our objection is based principally on the opinion that if there were % I
aotes in circulation they would take the place of gold in the pockets of the
people and thus tend indirectly to drive gold from the country, — Andere hervor-:agende
 englische Bankdirektoren dagegen erklärten sich für kleine Noten.

227
        <pb n="241" />
        banken hat man, und mit Recht, diese Ermächtigung nicht erteilt, „da
as im Interesse der Erhaltung eines geregelten Geldumlaufs unerläßlich
arscheint, die Handhabung des Rechts, Wertzeichen in kleinen Appoints
auszugeben, der steten Kontrolle der Reichsgewalt zu unterstellen.“
Wie stellt sich nun das deutsche Publikum zu diesen kleinen Noten?
Der Notenumlauf verteilte sich folgendermaßen:

31./12.

1895
1900
(905
1907 |
[012

Gesamtımlauf:

Mill.

E320,09
1409,95
1656,68
1885,92
2503,44

[000 Mark:
Mill. = %

„70,33 = 35,6
381,42 = 27,1
124,19 = 25,6
334,74 = 17:7
395,34 = 15,2

Davon in Abschnitten zu
100 Mark: | 50 Mark:
Mill. = Mil =

20 Mark:

Mill. = 9%

847,26 = 64,2
1026,26 = 72,8
1232,50 = 74,4
1261,24 = 66,9
1516,28 — 58,6

139,29 = 24 151,16 == 8,0
260,67 = 10,0| 421,15 = 16,3

Mit der verstärkten Ausgabe kleiner Noten würde 1907 begonnen.
Ende 1913 waren 26,3°% des Gesamtnotenumlaufs kleine Noten. Das
ist ein sehr hoher Prozentsatz, wenn man berücksichtigt, daß daneben
noch die Reichskassenscheine im Umlauf waren und daß in Frankreich,
wo die kleinen Noten seit langem beliebt sind, diese nur 19%, des dortigen
 Notenumlaufs ausmachten. Immer mehr und mehr kleine Noten
preßte die Reichsbank in den Verkehr. Ende Juni 1912 war ihr Betrag
auf 357, Ende Dezember auf 539, Ende Juni 1913 auf 608, Ende Dezember
 1913 auf 682 Millionen M angewachsen, davon 421 Mill. M
20 M- und 26r Mill. M 50 M-Noten. Insbesondere sind die 20 M-Scheine,
 die ja in weit höherem Maße als die 50 M-Scheine reines Goldzurrogat
 sind, erhöht worden. Haben die kleinen Noten allgemein den
Zweck, an Stelle des umlaufenden Goldes zu treten und dieses in die
Kassen der Reichsbank zu bringen, so sind nach Ermittelungen der
Reichsbank die 20 M-Noten fast ausschließlich an die Stelle von Gold
yetreten, während von den 50 M-Scheinen lediglich */ Gold. der Rest
andere größere Noten verdrängt).
Daß die kleinen Noten in weiten Kreisen ein beliebtes Zahlungsmittel
 sind, kann nicht behauptet werden, Zahlreiche Geschäftsleute und
Bankkassierer, die ich darüber befragt habe, teilten mir mit, daß täglich
yrößere Posten von den Noten eingehen, das Publikum aber, das die

1) S. Frankfurter Zeitung 1913 Nr. 294.

3258
        <pb n="242" />
        Noten im Portemonnaie schlecht verwahren kann und ein Portefeuille nur
selten. besitzt, beim Wechseln und bei Auszahlungen um Gold- und Silbermünzen
 bitte. Den Bankkassierern ist natürlich die Auszahlung in Doppelkronen
 oder Kronen angenehmer als die Zahlung in 20-Mark-Scheinen,
da ihnen hier die Kontrolle, die sie durch Abwiegen des Goldes haben,
verloren geht, und Fälschungen von Banknoten beim schnellen Zählen
viel schwerer zu entdecken sind als falsche Goldmünzen,
Daß ein verhältnismäßig so hoher Prozentsatz kleiner Noten im Umlauf
 ist, erklärt sich dadurch, daß Staats- und Landeskassen sie in hohen
Summen verausgaben und daß sie vor allem auch bei Gehalts- und Pensionszahlungen,
 bei Auszahlung von Postanweisungen usw. viel verwendet
werden. Soll das Publikum sich an das neue Zahlungsmittel gewöhnen,
so: muß die Reichsbank Sorge dafür tragen, daß schmutzige und beschädigte
 Noten. aus dem Verkehr gezogen werden. Da kleine Noten
verhältnismäßig lange umlaufen, ehe sie wieder an die Bank gelangen, so
sollten auch alle Staats- und Landeskassen und .die Bankhäuser von der
Reichsbank ersucht werden, unsaubere und beschädigte Noten nicht wieder
zu verausgaben, sondern‘ bei ihr umzutauschen bzw. zur Gutschrift auf
Konto einzuzahlen, Die. auf ursprünglich 300 Millionen M festgesetzte
Grenze für kleine Banknoten ist durch Reichstagsbeschluß vom 21. Januar
1913 beseitigt worden.

3. Notenannahme und Noteneinlösung.

Daß eine Bank, die Noten ausgibt, auch zu deren Annahme verpflichtet
st, ist selbstverständlich. Bestehen in einem Lande mehrere Notenbanken,
so haben diese häufig untereinander die Vereinbarung getroffen, oder es
ist durch Gesetz bestimmt worden, daß jede Bank die Noten der anderen
Bank in Zahlung nimmt, Ob Dritte zur Annahme von Noten verpflichtet
sind, und ob und unter welchen Einschränkungen die Notenbanken ihre
Noten einlösen müssen, darüber bestehen in den einzelnen Ländern verschiedene
 Vorschriften,
In England sind die Noten der Bank von England seit 1834 gesetzliches
 Zahlungsmittel (legal tender) und müssen von der Bank jederzeit
in Gold eingelöst werden. Im Gegensatz zu anderen Ländern kann eine
Banknotensperre stattfinden. Werden der Bank Noten vorgelegt, die ihr
als gestohlen gemeldet sind, so löst sie sie nur dann ein, wenn der
Präsentant nachweisen kann, daß er auf rechtliche Weise in ihren Besitz

220
        <pb n="243" />
        gelangt ist. Dies hat zur Folge, daß viele Ladeninhaber, um derartigen
Weiterungen zu entgehen, Noten, die ihnen von unbekannten Personen
gegeben werden, nicht gern annehmen,
In Frankreich war die Bank. von Frankreich im Jahre 1870 von
der Pflicht, ihre Noten einzulösen, befreit worden. Als 1878 der Zwangskurs
 aufgehoben wurde, behielten die Noten weiterhin die Eigenschaft
als gesetzliches Zahlungsmittel,
Diese Eigenschaft besitzen die Noten auch in Österreich-Ungarn.
Nur ist die Österreichisch-ungarische Bank nicht zur Barzahlung ihrer
Noten, die ein sehr gern genommenes Zahlungsmittel sind, verpflichtet,
Die Noten der Russischen Staatsbank sind gesetzliches Zahlungsmittel
 und einlösbar bei der Bank.
Bestehen in einem Lande mehrere Notenbanken, so können diese an
sich nicht gezwungen werden, die Noten ihrer Konkurrentinnen, wenn
die Noten nicht Zwangskurs besitzen, anzunehmen. Das Verkehrsbedürfnis
 wird jedoch, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, zu ‚einer
gegenseitigen Annahme der Noten führen.
In den Vereinigten Staaten von Amerika müssen die Noten
aller Nationalbanken bei allen Zahlungen, die die Nationalbanken sich
gegenseitig leisten, angenommen werden. Die schließliche Einlösung der
Noten, die das Nationalbanksystem sichert, bewirkt, daß auch allgemein
im Verkehr eine Prüfung der Banken, deren Noten man in Zahlung erhält,
 nicht stattfindet, und daß selbst die Noten der Banken, die ihre
Zahlungen eingestellt haben, oft noch eine Zeitlang weiter zirkulieren,
In Deutschland sind die Reichsbank und die Privatnotenbanken verpflichtet,
 alle deutschen Banknoten, deren Umlauf im gesamten Reichsgebiete
 gestattet ist, an ihrem Sitze, sowie bei denjenigen ihrer Zweiganstalten,
 die in Städten von mehr als 80000 Einwohnern ihren Sitz
haben, in Zahlung zu nehmen, Die Reichsbank muß weiter, nach der
Novelle von 1909, die Noten der Privatnotenbanken innerhalb des
Staates, der ihnen die Befugnis zur Notenausgabe erteilt hat, bei ihren
Zweiganstalten, soweit es deren Notenbestände und Zahlungsbedürfnisse
gestatten, dem Inhaber gegen Reichsbanknoten umtauschen, Für Reichsund
 Landeskassen usw. besteht keine Verpflichtung, die Noten der Privatnotenbanken
 außerhalb des Staates, der den Banken das Privileg erteilt
hat, in Zahlung zu nehmen, ‚doch haben die Bundesregierungen im Verwaltungswege
 die Eisenbahnkassen angewiesen, diese Noten an den Fahrkartenschaltern
 in Zahlung zu nehmen.

220
        <pb n="244" />
        Sollen nun die in Zahlung genommenen fremden Noten als Bardeckung
der eigenen Noten dienen? Noten sind bei Sicht zahlbare Forderungen,
Anweisungen auf Metallgeld. Würden sie, wie bares Geld, als Deckung
der Noten gelten, so bestände die Gefahr, daß die Banken ihre Noten
austauschten. Für jede Million Noten, die z. B. eine deutsche Notenbank
von einer anderen im Tausch gegen eigne Noten erhielte, könnte sie den
Areifachen Betrag in eigenen Noten ausgeben.
Da die fremden Noten als Deckung der eigenen Noten nicht dienen,
so liegt es im Interesse der Bank, sie bald wieder abzustoßen. Bei der
Reichsbank geschieht dies (s. S. 57) einmal monatlich, Bei einer großen
Zahl von Notenbanken hat sich das schottische und das amerikanische
(Suffolk) System bewährt, das einen periodischen Austausch der Noten
(Clearing-System) durch Vermittelung einer Bank vorsieht.

HI. Zentralisiertes oder dezentralisiertes Notenbankwesen?
1. Entwickelung vom Vielbank- zum Einbank-System.
Drei Systeme der staatlichen Bankpolitik Jassen sich unterscheiden:
Wi. Das Bankmonopol: Ein einziges Institut nur besitzt das Recht,
Bankgeschäfte zu betreiben. Praktisch kommt dies nur insofern in Betracht,
als in vielen Staaten monopolisierte Notenbanken bestehen.
2. Das Konzessionssystem: Bankgeschäfte dürfen nur diejenigen
Personen oder Gesellschaften betreiben, die hierzu vom Staate die ausdrückliche
 Genehmigung erhalten haben. Konzessionspflichtig sind heute
nur einzelne Zweige des Bankgeschäftes, wie die Pfandbrief- und Notenausgabe.

3. Bankfreiheit: Bankgeschäfte darf jeder treiben, der den vom Gesetz
 vorgeschriebenen, leicht erfüllbaren Bedingungen genügt.
In allen europäischen Ländern finden wir das Streben nach einer einheitlichen
 Banknote, die Tendenz, möglichst nur eine einzige Zentralnotenbank
 im Lande zu besitzen oder zum mindesten ein Institut, neben
dem die anderen Notenbanken des Landes nur eine untergeordnete Bedeutung
 haben. Eine Mehrheit von nebeneinander umlaufenden Banknoten
 in einem Lande wird beinahe ebenso als Mißstand empfunden,
als wenn Münzen verschiedener Prägung nebeneinander zirkulieren.
In Frankreich führte im Anfang des vorigen Jahrhunderts die republikanische
 Regierung das Notenmonopol durch. In England wurde
231
        <pb n="245" />
        1844, in Deutschland 1875 — und vorher schon (1870/72) durch
das Banknotensperrgesetz — der Gründung weiterer Notenbanken eine
Grenze gesetzt. In beiden Ländern ist die Zahl der Notenbanken und
der von ihnen ausgegebene N otenbetrag auf ein Minimum zurückgegangen.
Großbritannien und Deutschland haben das gemischte System: Neben
der Zentralbank besteht noch eine begrenzte Zahl anderer Notenbanken,
Zentralisiert und monopolisiert ist das Notenbankwesen weiter in Österreich-Ungarn,
 Rußland, Dänemark, Schweden, N orwegen, Griechenland,
Belgien, der Schweiz, den Niederlanden, Rumänien usw.
In Schottland ist die Zahl der Notenbanken von IQ auf 10 zurückgegangen.
 In Irland bestehen neben der Bank von Irland 6, in Italien
neben der Banca d’Italia nur noch 2 Noteninstitute.
Das letzte Vielbanksystem in Europa ist am 6. Oktober 1905 durch
Zentralisierung des Schweizer Notenbankwesens geschwunden. Lange
vorher schon war in der Schweiz der Übergang vom Vielbank- zum
Monopolbank-System geplant. Anfangs hatte die Systemfrage, später
die Frage des Sitzes der Bank — Bern und Zürich ‚stritten sich darum
— Anlaß zu Streitigkeiten und zur Hinausschiebung des Projektes gegeben.
Eine entgegengesetzte Tendenz als in allen anderen Ländern besteht
— bald werden wir sagen können hat bestanden, denn Ziel der Notenreform
 ist: Ersatz der Nationalbank-Noten durch Noten der Zentralbank
(s.S. 197) — in den Vereinigten Staaten von Amerika. Hier war die Zahl
der zur Notenausgabe berechtigten Banken, der Nationalbanken, dauernd
im Steigen begriffen und hatte die Zahl 7500 überschritten, Dadurch jedoch,
 daß die Noten äußerlich gleich sind und für alle Noten gleiche,
beim Währungskontrolleur hinterlegte Sicherheit gegeben ist, besteht praktisch
eine einheitliche Banknote. Wer sie empfängt, braucht nicht hinsichtlich
der Sicherheit der Bank, die sie ausgegeben hat, Betrachtungen anzustellen.
Die Zentralisation des Notenbankwesens, die von der Notenfreiheit
zum Notenmonopol führte, bedeutet insofern einen Wendepunkt im Bankwesen,
 als an Stelle der zinsfreien Noten die Depositen, an
Stelle der Notenbanken die modernen Kreditbanken getreten
 sınd.

2. Vorzüge und Nachteile der Dezentralisation und der Zentralisation
 der Notenbanken.
Als Vorzüge des dezentralisierten Systems werden gerühmt: Es trage
den Lokalbedürfnissen mehr Rechnung als die Filiale einer Zentralbank.

2232
        <pb n="246" />
        Die Filiale sei an die Instruktionen der Hauptbank gebunden, behandele
die Kunden nicht individuell, sondern schablonisiere. Der gleiche Einwand
wird übrigens häufig auch gegen die Depositenkassen der Großbanken
erhoben, die dem Kunden nicht die gleichen Vorteile wie ein Privatbankgeschäft
 bieten können. Hierauf ist beidemal das Gleiche zu erwidern:
Ist die Bank gut organisiert, und sind die Leiter der Filiale bezw. der
Depositenkasse erfahrene Kaufleute, so kann das untergeordnete‘ Organ
der Kundschaft die gleichen, oft sogar noch größere Vorteile bieten als
ein selbständiges kleines Institut.
Weiter wird es als ein Vorzug des dezentralisierten Notensystems angesehen,
 daß die Verbindung des Depositengeschäftes mit der Notenausgabe
 bei kleinen Zettelbanken näher liege, als bei Zentral- und
vollends Monopolbanken. Je schwieriger es für eine kleine Bank sei, ihren
Notenumlauf zu vermehren, desto mehr würde sie genötigt sein, das
Depositengeschäft zu pflegen. Die Notenausgabe werde immer mehr nur
das Komplement des Depositengeschäfts. Betrachten wir die englischen
Verhältnisse, so finden wir aber gerade das Umgekehrte: Bei den Provinzialnotenbanken
 ist der Notenumlauf stark zurückgegangen, die Summe
der Depositen hingegen sehr erheblich angewachsen. Treffend bemerkt
Jaffe1), daß das Depositengeschäft als Grundlage ein gewisses Maß von
Reichtum und Verkehrskonzentration bedinge, während das Notenbankwesen
 die gegebene Form der Kreditorganisation für ein noch in der
Entwickelung begriffenes oder armes Land sei. Der zunehmende Volksreichtum
 habe die Unterlage für ein ausgedehntes Depositenbankwesen
auch in der Provinz geschaffen und damit die Noten der Provinzial-Institute
 verdrängt,
Ein dezentralisiertes Notenbankwesen, so hat man weiter gesagt, biete
gegen unberechtigte Forderungen des Staates größeren Schutz als eine
Zentral- oder Monopolbank. Eine zu enge Verbindung von Bank und
Staat hat oft, dies lehrt die Geschichte der Notenbanken, zu übermäßiger
Notenemission und nicht bankmäßiger Deckung der Noten geführt, Aber
auch ein dezentralisiertes System schützt — man denke an Nordamerika
während des Bürgerkrieges — nicht unbedingt vor diesem Übel, „es
bietet nur eine Barriere mehr, die erst vor dem Einbrechen der Papiergeldflut
 in Staatskrisen niedergerissen sein muß“?2).

') a. a. O. S. 107,
2 Adolph Wagner, System der Zettelbankpolitik a. a. O. S, 631.

233
        <pb n="247" />
        Ein dezentralisiertes Notenbanksystem bietet also keine Vorteile, wohl
aber sind viele Einwände, die dagegen erhoben werden, wohl berechtigt.
Bestehen in einem Lande mehrere Banken, von denen keine die andere
überragt, so sind diese Banken nicht in der Lage, in dem Maße wie
eine Zentralbank für eine elastische Notenzirkulation Sorge zu
tragen. Eine Zentralbank läßt sich und darf sich bei der Vermehrung
ihres Notenumlaufs, d. h. der Ausdehnung ihres Diskont- und Vorschußgeschäftes,
 einzig und allein von dem Gesichtspunkt aus leiten lassen, ob
dies für die Volkswirtschaft des Landes ersprießlich ist, während die
Banken eines Vielbanksystems ihre Entscheidung davon abhängig machen,
ob dies im Interesse ihrer Aktionäre liegt oder nicht.
Ein Vielbanksystem kann ferner nicht in gleich vortrefflicher Weise
wie eine Zentralbank mit zahlreichen Filialen den Zahlungsverkehr
im Lande regulieren. Gänzlich versagt das Vielbanksystem vor allen Dingen
aber dann, wenn es sich darum handelt, die Goldausfuhr zu verhüten
oder zu erschweren. Die Kontrolle über den internationalen Geldmarkt
geht dem Lande, das keine Zentralbank besitzt, verloren. Die zahlreichen
Banken im Lande treiben Diskontpolitik nach egoistischen. Grundsätzen,
nicht nach Prinzipien, wie sie das Interesse der Aufrechterhaltung der
Währung und der Goldreserve des Landes erfordert. Da die Kreditgewährung
 seitens der einzelnen Institute nicht nach einheitlichen Grundsätzen
 erfolgt, so schwankt zeitlich und örtlich der Zinssatz in sehr
erheblicher Weise.
Was die Verwaltung der Regierungsgelder anbelangt, so sprechen
theoretisch für das Einbanksystem ebenso gewichtige Gründe, wie für das
Vielbanksystem. Die kostspielige Verwaltung durch das Independent-Treasury
 aber, wie sie in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt,
hat nur große Nachteile, ohne irgend einen Vorzug zu bieten. Daß in
schlimmen Zeiten eine Zentralbank eher als die anderen Banken geneigt
und hierzu auch befähigt sein wird, der Regierung wie den Privaten
gegenüber hilfsbereites Entgegenkommen zu zeigen, liegt in dem
Charakter einer Zentralbank, und zahlreiche Beispiele beweisen dies.
Das Fehlen einer Zentralbank macht weiter den Banken die Rediskontierung
 ihrer Wechsel unmöglich. Hierdurch sind in Zeiten eines
großen allgemeinen Geldbedarfs, insbesondere wenn dieser plötzlich eintritt,
 die Banken in den Vereinigten Staaten von Amerika in großem
Nachteil gegenüber ihren Kolleginnen in den anderen Ländern, Werden
größere Summen Depositengelder abgehoben, so müssen die Banken ihre

224
        <pb n="248" />
        Diskontierungen einschränken, bezw, sie gänzlich unterlassen. Hierdurch
wird eine Geldversteifung und zeitweise ein exorbitant hoher Geldsatz
bedingt. So wurden, um nur einige wenige Beispiele zu nennen, in der
zweiten Hälfte des Dezember 1895 infolge der Botschaft des Präsidenten
Cleveland über Venezuela für „tägliches Geld“, d. h. für Geld, das von
einem Tage zum anderen ausgeliehen wird, 80—9g90°%, Zinsen gefordert
und gezahlt. Ende Oktober 1896 stieg infolge der Ungewißheit in der
Währungsfrage tägliches Geld bis auf 130°, und als das Schicksal des
Silbers besiegelt war, ging der Satz zwar etwas zurück, erreichte aber
immer noch die stattliche Höhe von 96—098°%/. Ungünstige Nachrichten
aus Transvaal ließen Anfang Oktober 1899 den Satz auf 40° und Ende
Dezember 1899 auf 185° anschwellen. Die Ungewißheit des Ausfalls
der Präsidentenwahl in der ersten Novemberwoche des Jahres 1900 bewirkte,
 daß für tägliches Geld 26—28° gezahlt werden mußten,
Eine beredte Sprache reden auch die Sätze, die während der Geldknappheit
im September 1903 in New York für tägliches Geld gefordert wurden, Am
2, 6% 10, : 8% 17. : 10% 24. : 25%
3.: 6% ax. : 12% 16... 9% 25, : 22%
5. 8% 12. : 22% 19, . 3% 26, : 15%
8, : 10% 15, : 20% 22, : 20% 29. : 35°%
9. : 8% 16, : 14°% 23. : 18% 30. : 19%
Vorzüge vor dem Einbanksystem besitzt das Vielbanksystem als solches
nicht. Nur das Nationalbankgesetz und das Fehlen eines Zentralinstituts
haben einiges geschaffen, was Beachtung und Nachahmung verdient, so
vor allem auch den engen Zusammenschluß der amerikanischen Banken
durch die American Bankers Association!).
Nach alledem drängt sich uns die Frage auf: Warum sind die Vereinigten
 Staaten von Amerika nicht früher zu einer Änderung ihrer Bankgesetzgebung
 geschritten? Die Antwort, die Scharling?) auf die Frage
im allgemeinen erteilt, ob eine Mehrheit von Notenbanken oder eine
Bank mit Notenmonopol vorzuziehen sei — „sie muß bei jedem einzelnen
Lande mit Rücksicht auf seine Ausdehnung sowohl als auf den Standpunkt,
 auf welchem sich die Entwickelung der Kredit- und Bankverhältnisse
 und die historische Entwickelung befindet, beantwortet werden“ —
paßt auf die amerikanischen Verhältnisse insofern nicht, als ja auch die
Vereinigten Staaten bereits zweimal eine Zentralbank besessen haben.

1) S. darüber meine Schrift „Notenbankwesen in den Vereinigten Staaten von
Amerika“, Leipzig 1903. S, 86 ff,
23) Bankpolitik, Tena 1900. S. 350,

;
        <pb n="249" />
        Zwei Gründe waren es, die den Sturz der ersten, hauptsächlich aber
den der zweiten Bank der Vereinigten Staaten bewirkt und den Gedanken
der Errichtung einer neuen Zentralbank nicht verwirklicht haben: Egoismus
 und Politik, Die nicht unbegründete Befürchtung, daß eine Zentralbank
 mit einem ausgedehnten Filialnetz ihnen große Konkurrenz bereiten,
 sie auf das Niveau einer einfachen „Zahlstelle“ herabdrücken
werde, bewirkte damals schon, daß die Banken den Präsidenten Jackson
im Kampfe gegen die zweite Nationalbank stark unterstützt haben !). Aus
dem gleichen Grunde erklärte noch in. neuerer Zeit die Mehrzahl der
Banken und Bankiers, wenn auf Bankiervereinigungen?) usw. in Referaten
und Diskussionen die Zentralbankfrage aufs Tapet gebracht wurde, den
Gegenstand als undiskutabel. Dieser, allen Beteiligten maßgebende, aber
sonst fast nie zum Ausdruck gekommene Grund der Bekämpfung einer
Zentralbank wurde auf dem Bankiertage in New Orleans von dem Kontrolleur
 der Umlaufsmittel Ridgely offen ausgesprochen. Er wies darauf
hin, wie das Geschäft der kleineren Banken bereits jetzt dadurch zu leiden
habe, daß die Trustgesellschaften und die aus der Verschmelzung kleinerer
Betriebe hervorgegangenen Verbände die Diskontierungen und anderen
bankgeschäftlichen Transaktionen für alle ihre «Glieder bei einer großen
Bank bewirken, während sie früher jeder einzelne Betrieb bei seiner
heimischen. Bank besorgte.
So war krasser Egoismus die Hauptursache, daß die Vereinigten
Staaten erst jetzt zur Zentralisierung der Notenausgabe übergegangen sind.
Die Bankfrage war, je länger je mehr, zu einer reinen Machtfrage geworden.
 Schätzen wir die Zahl der Banken in den Vereinigten Staaten
auf etwa 20000, und nehmen wir an, daß bei jeder Bank nur 8 Personen
 — Präsident, Direktoren und Großaktionäre — stark interessiert
sind, so sind es 160000 Personen, deren Interessen der Existenz einer
Zentralbank zuwiderlaufen.
Außer durch diese Gründe pekuniärer Art war das Fehlen einer Zentralbank
 zum Teil auch durch politische Verhältnisse bedingt: Die Interessen
 der einzelnen Staaten harmonieren nicht. Der Einheitsgedanke
ist in den Vereinigten Staaten nicht so scharf ausgeprägt, wie z. B. in

1) S, William Mathews Handy, Banking Systems of the World. Chicago 1902.
S, 14.
2) Vgl. Proceeding of the 28, Annual Convention of the American Bankers’
Association in New Orleans von 11.—13, November 1902. S. 64 ff.
226
        <pb n="250" />
        Deutschland nach dem Kriege von 1870/71, wo als natürlicher Ausdruck
für die deutsche Einheit der Ruf nach einer Reichsbank ertönte.
„Eine Zentralbank ist politisch und praktisch unmöglich“, so lautete
selbst das Urteil eines Mannes wie Stickney*), der die Fehler des gegenwärtigen
 Systems voll und ganz erkennt und in der Theorie sich für eine
Bundes-Zentralbank ausgesprochen hat. Ein ähnliches Urteil hatte kurz
zuvor der Schatzsekretär Gage in seinem Jahresbericht für 1901/2 gefällt:
 „„.... Der Gedanke großer Zentralbanken mit vielen Filialen
beleidigt den Gemeinsinn unseres Volkes und muß aus diesem Grunde
augenblicklich als praktisch unausführbar betrachtet werden.“
Für Zentralisation des Notenbankwesens ist in Deutschland als einer
der ersten Erwin Nasse?) eingetreten. Er erblickte die Vorzüge der
großen Zentralbanken vor allem darin, daß sie in allen ihren Handlungen
 unter einer viel schärferen öffentlichen Kontrolle als die kleineren
Notenbanken ständen und eine öffentliche Verpflichtung ‚und Verantwortlichkeit
 fühlten.

3. Die Deutsche Reichsbank und die Privatnotenbanken.
Das deutsche Bankgesetz beruht auf dem gemischten System, auf
dem Nebeneinanderwirken der Reichsbank, der einige Sonderprivilegien
erteilt sind, und die von vornherein eine dominierende Stelle einnimmt,
und einer beschränkten Anzahl Privatnotenbanken. Man wollte und durfte
auch nicht wohlerworbene Rechte nehmen, unterwarf aber diejenigen
Notenbanken, die für ihre Noten Umlaufsfähigkeit im ganzen Reich
wünschten, zahlreichen Beschränkungen. So kann einer Notenbank die
Befugnis zur Notenausgabe von 10 zu 10 Jahren durch Beschluß der
Landesregierung oder des Bundesrates nach vorangegangener einjähriger
Kündigungsfrist genommen werden. Von Seiten des Bundesrates wird eine
Kündigung nur eintreten, heißt es im Bankgesetz, „zum Zwecke weiterer
einheitlicher Regelung des Notenbankwesens, oder wenn eine Notenbank
den Anordnungen des Bankgesetzes zuwidergehandelt hat“.
Ist nun eine weitere einheitliche Regelung des deutschen Notenbankwesens
 erwünscht, und empfiehlt sich demgemäß bei Erneuerung des
Bankgesetzes eine Kündigung des Notenprivilegs der 4 noch bestehenden
Privatnotenbanken?

1) Vortrag gehalten im „Marquette Club“ in Chicago über „The Central Reserve
 Bank‘, New York 1901.
3) Erwin Nasse, Die Preußische Bank, Berlin 1866. S. 22.

m
gr
        <pb n="251" />
        Als das Bankgesetz 1899 zum zweiten Male erneuert werden sollte,
war beim Bundesrat über die Privatnotenbanken Klage darüber eingelaufen,
 daß sie häufig die Diskontpolitik der Reichsbank störten, indem
sie zu einem niedrigeren Satz als diese Wechsel diskontierten. Um die
Notensteuer zu umgehen, rediskontieren sie, hieß es weiter, am Tage vor
Veröffentlichung des Wochenausweises kurzfristige Wechsel bei der Reichsbank,
 deren Status sich dadurch gerade am Ausweistage erheblich verschlechtert.
 Wie sehr die Privatnotenbanken den Diskontsatz der Reichsbank
 selbst in den geldknappen Jahren 1895—1899 unterbunden haben,
geht am besten aus nachstehender Tabelie hervor. Es betrug!) die durchschnittliche
 Rentabilität der Wechselanlage:
bei der
Reichsbank
2,7 °%
3,4%
3,7 %
41 °%
4,9%

im Jahre

bei den
Privatnotenbanken
3:2°%
3,2%
3:4 %o
3,9%
4,1%

Um diese Diskontpolitik der Privatnotenbanken in Zukunft zu verhüten,
 war dann, nach langem Kampfe, in die Novelle von 1809 die
Bestimmung aufgenommen worden, daß der Bundesrat das N otenprivileg
den Banken kündigen werde, die sich nicht verpflichteten, vom 1. Januar
1901 ab nicht unter dem Satz der Reichsbank zu diskontieren, sobald
dieser 4° oder höher ist. Ist der Diskontsatz der Reichsbank niedriger
als 4%, so dürfen sie bis zu 1, %% unter dem Satz, bezw. bis zu 1%
unter dem etwaigen Privatdiskontsatz der Reichsbank Wechsel ankaufen.
Zwei der bestehenden Privatnotenbanken, die Bank für Süddeutschland
 und die Frankfurter Bank, glaubten nach ihren bisherigen Erfahrungen
 das Notenprivileg unter der Herrschaft des neuen Gesetzes ohne
unverhältnismäßig große Opfer nicht aufrecht erhalten zu können und
verzichteten darauf, Die Bank für Süddeutschland ging in die Bank für
Handel und Industrie auf, und die Frankfurter Bank wurde reine Depositenbank
 und Vermögensverwaltungsstelle. Mit Rücksicht auf ihr sehr ausgedehntes
 Depositengeschäft verzichtete sie auch in Zukunft auf alle
Kreditgeschäfte, Nach eingehenden Verhandlungen mit dem Kgl. Ministerium
 wurde ein neues Statut ausgearbeitet, in dem der Geschäftskreis

') Siehe die Denkschrift der Reichsbank. Jena 1901. S. 220.
        <pb n="252" />
        der Bank im wesentlichen den gleichen Beschränkungen wie früher unterworfen
 wurde, Infolgedessen wurde die Bank auch durch Ministeriaierlaß
als Hinterlegungsstelle für Mündelvermögen bestimmt.
Die Badische Bank, die Bayerische Notenbank, die Sächsische Bank
und die Württembergische Notenbank konnten sich bisher nicht entschließen,
 auf ihr Notenrecht zu verzichten, und werden es auch in der
nächsten Zeit vermutlich nicht tun.
Die Württembergische Notenbank und die Bayerische Notenbank betreiben
 fast nur das Diskont- und Lombardgeschäft und damit im Zusammenhange
 den Giro- und Depositenverkehr. Das Erträgnis dieser beiden
Banken, die auch in ihrer Firma das Wort „Noten“bank tragen, würde
durch Aufgabe des Notenrechts vermutlich sehr erheblich geschmälert
werden. Die Sächsische Bank und die Badische Bank pflegen außer
diesen Geschäften auch noch das Depotgeschäft, d. h. die Aufbewahrung
und Verwaltung von Wertpapieren, und sie haben bereits, wie es seinerzeit
 auch seitens der Frankfurter Bank geschehen war, einen guten Grundstock
 für die Entwickelung zur Depositenbank gelegt. Ob die Erträgnisse
aus diesem Geschäft nach Aufgabe des Notenprivilegs sich so steigern
lassen werden, daß die Aktionäre auch in Zukunft auf eine befriedigende
Dividende rechnen können, ist schwer zu beurteilen.
Die Landesregierung, der Bundesrat und der Reichstag haben nun
aber nicht zu prüfen, ob das Notenprivileg für die Aktionäre und Direktoren
 der betreffenden Notenbank von Nutzen ist, sondern ob es im
Interesse der Allgemeinheit liegt, daß neben den Noten der Reichsbank
 noch solche anderer Banken im Deutschen Reich zirkulieren. Ein
solches Bedürfnis liegt nun entschieden nicht vor. Zu bejahen ist dagegen
 die andere Frage, ob sich die noch bestehenden Notenbanken als
Kreditinstitute bewährt haben,
Mit Recht ist von verschiedenen Seiten hervorgehoben worden, daß
diese „Landesbanken“ nützliche Mittelglieder zwischen der Zentralbank,
deren Tätigkeit sie ergänzen, und den Privaten, genossenschaftlichen
Kreditorganen usw. seien. Sie haben nicht nur der Industrie und dem
Handel in den Städten, sondern auch der Landwirtschaft und dem Gewerbe
 des platten Landes durch ein Netz von Filialen und Agenturen
zu dienen gesucht, Die Banken stehen in regem Diskontverkehr mit
zahlreichen städtischen und ländlichen Kredit- und Vorschußvereinen, so
daß auch deren Mitgliedern die Vorteile der billigen Diskontierung von
Wechseln auf Nebenplätze zugute kommen. Wechsel auf Filialen und

220
        <pb n="253" />
        sogenannte Pariplätze werden zum Diskontsatz der Reichsbank, ohne
Abzug einer Provision, diskontiert. Der Wunsch, Bankplatz einer Notenbank
 zu sein, wird auch von zahlreichen kleineren Städten gehegt, und
dessen Erfüllung erstrebt.
Auch zu der wünschenswerten Ausbreitung des Depositen-, Giround
 Scheckverkehrs haben die Privatnotenbanken in hohem Maße
beigetragen und gute Erfolge erzielt. Von der Möglichkeit, an zahlreichen
Plätzen des Landes kostenfreie Einzahlungen und Abhebungen bewirken
zu können, wird von Kaufleuten, Industriellen, Privaten, staatlichen und
städtischen Kassen immer mehr und mehr Gebrauch gemacht. ,
Alles. dieses ist sehr richtig, muß man einwenden, doch geht daraus
noch immer nicht hervor, daß diese Banken das Notenrecht haben
müssen, Einige Provinzen Deutschlands haben Notenbanken nie gekannt,
und trotzdem hat auch dort das Bankwesen eine gedeihliche Entwickelung
 angenommen. Hamburg hat ohne Notenbankwesen den entwickelsten
 Giro- und Zahlungsverkehr.
Im Bankwesen ist aber die historische Entwickelung ein wesentlicher
Faktor. Die befestigte Stellung, die die noch bestehenden Privatnotenbanken
 einnehmen, verdanken sie zum großen Teil ihrem Notenprivileg,
dessen Erträgnisse ihnen gestatten, auch zahlreiche Geschäfte zu machen,
bei denen sie keinen oder nur ganz geringen Gewinn erzielen.
Nimmt man den Banken jetzt das Notenrecht, so werden diese zu
prüfen haben, ob sie. auch ohne dieses weiter bestehen können, oder ob
nicht eine Auflösung oder eine Fusion mit einer größeren Bank für die
Aktionäre vorteilhafter ist. Bei einer Auflösung würden zahlreiche Orte
aufhören, Bankplatz zu sein, denn es ist gänzlich ausgeschlossen, daß
dann seitens der Reichsbank an allen Filialplätzen der Privatnotenbanken
Zweiganstalten errichtet würden. Erfolgt eine Fusion mit einer Großbank,
 so wäre es nicht unwahrscheinlich, daß diese im Laufe der Zeit
diejenigen Filialen, die kein oder nur geringes Erträgnis abwerfen — die
Großbank arbeitet schon infolge des kostspieligen Kontrollapparates mit
weit höheren Unkosten als ein Provinzialinstitut — eingehen lassen würde.
Direkten Schaden haben die noch bestehenden Notenbanken nicht
angestiftet. Eine Durchkreuzung der Diskontpolitik der Reichsbank ist
seit der Novelle von 1899 und infolge der dominierenden Stellung der
Reichsbank nur sehr beschränkt möglich. Die Wechsellombardierungen,
die 3 der Notenbanken zeitweise in hohem Maße, in Umgehung der
Bestimmungen hinsichtlich des Minimaldiskonts vorgenommen haben. sind

3210
        <pb n="254" />
        ihnen mit Recht verargt worden, mögen sie auch zum Teil aus den Mitteln
erfolgt sein, die ihnen aus dem Depositenverkehr zur Verfügung standen.
Jedenfalls muß diese Lücke im Gesetz bei der Privilegserneuerung ausgefüllt
 werden.
Ist das Zentralbank- dem Vielbanksystem, und im allgemeinen wohl
auch dem gemischten System vorzuziehen, so ist es unter den angegebenen
 Umständen und mit Rücksicht auf die partikularistischen Strömungen
vielleicht nicht unangebracht, das Privileg der Privatnotenbanken noch
einmal zu verlängern und dadurch den Banken, deren ursprüngliche
Aufgaben unter dem Wettbewerb der Reichsbank zurückgedrängt worden
sind, Zeit zu lassen, sich allmählich in Depositeninstitute und Vermögensverwaltungsstellen
 umzuwandeln. Eine gute Grundlage hierfür haben die
Banken, die auch bei den kleineren Kapitalisten großes Vertrauen genießen,
 ja bereits geschaffen, Daß ein derartiger Geschäftszweig unter
gewissen Voraussetzungen auch für die Aktionäre sich lukrativ gestalten
kann, haben einige Banken in Oldenburg und Mecklenburg bewiesen.
Von einer Erweiterung des Privilegs der Privatnotenbanken kann
natürlich keine Rede sein, auch nicht wenn sie damit motiviert wird, daß
die Noten der Privatbanken diskreditiert und noch weiter in ihrem Umlauf
 eingeschränkt werden, seitdem den Noten der Reichsbank die Eigenschaft
 als gesetzliches Zahlungsmittel verliehen worden ist. Wenn Adolph
Wagner als entscheidenden Vorzug einer Zentralnotenbank vor dem dezentralisierten
 Bankwesen hervorhebt, daß diese befähigt ist, „die in
Krisen hervortretende größere Kreditbeanspruchung verhältnismäßig leicht
und sicher zu gewähren, die Lücke auszufüllen, die im ganzen Kreditsystem
 entsteht und so im wahren volkswirtschaftlichen Interesse die
Krediterschütterung überwinden zu helfen“ —, so kommt dies für deutsche
Verhältnisse bei der Machtstellung, die sich die Reichsbank gegenüber
den Privatnotenbanken geschaffen hat, nicht in Betracht, wäre also kein
Grund zur Aufhebung der Notenbanken.

HL Geschäftspolitik, Grundkapital und Reserven
der Notenbanken.
1. Geschäfte der Notenbanken.
a) Allgemeines und Notenausgabe.
Wie jede Bank, so muß vor allem auch die Notenbank darauf achten,
daß zwischen der Art der Aktiv- und Passivgeschäfte ein richtiges Ver-16

 Obst, Bankpolitik,

2AI
        <pb n="255" />
        hältnis besteht. Durch scharfe Umgrenzung der gestatteten Geschäfte
wird die Sicherheit der Note erhöht.
Findet, wie in England, eine vollkommene Trennung zwischen Bankund
 Emissionsabteilung statt, so brauchen für die Bankabteilung nicht so
strenge Vorschriften zu bestehen. Hankey, ein ehemaliger Direktor der
Bank von England, sagt in seinem Werke über dieses Institut, daß die
leitenden Prinzipien der Direktoren der Bank von England die gleichen,
wie die jeder anderen gut geleiteten englischen Bank seien, und neuerdings
 ist dies von den Direktoren der Bank von England öfters wiederholt
 worden. Wie zu Bagehots Zeiten, so ist auch heute ein natürlicher
Wunsch der Direktoren, eine möglichst hohe Dividende zur Ausschüttung
zu bringen.
In Deutschland, in Frankreich und in Österreich-Ungarn haben die Anteilseigner
 keinen Einfluß auf die Leitung des Institutes, und selbst wenn
sie ihn besäßen, würde es ihnen nichts nützen, da die Geschäfte durch
Gesetz und Statut fest umgrenzt sind.
Für die Privatnotenbanken war die Notenausgabe ein „Geschäft“. Das
Streben, das Notenprivileg nach Möglichkeit auszunutzen und dabei
möglichst viel zu verdienen, war ihr Leitmotiv, Rücksichten auf das Allgemeinwohl
 kamen für sie nicht in Betracht. Anders die Zentralnotenbank:
 Wie jeder Gewerbebetrieb, soll sie natürlich auch einen Gewinn
abwerfen. Aber dieser ist nicht Ziel und Zweck ihrer Tätigkeit. Die
Art und die Höhe der Notenausgabe wird diktiert durch Rücksichten
auf das allgemeine Wohl,
Unter allen Geldgebern haben die Zentralnotenbanken den größten
Einfluß auf den Diskontmarkt, weil sie durch Ausgabe fiduziären Geldes
und große Beträge von Depositengeldern in hohem Maße als Käufer von
Diskonten in Betracht kommen, Je mehr das der Fall ist, desto größere
Bedeutung kommt ihrem Diskontsatze zu, der die Norm für die Nutzung
der meisten kurzfristigen Forderungen im Lande ist.
Durch die Banknote nimmt die Bank kurzfristigen Kredit. Kurzfristig
müssen daher auch ihre Darlehen sein. Als einzige Deckung der Noten
neben Bargeld läßt das deutsche Bankgesetz nur Diskonten zu, und
auch diese nur, wenn sie bestimmten Anforderungen genügen. Indem in
Deutschland die Banknote auf dem kurzsichtigen Wechsel basiert, ist
eine organische Verbindung zwischen Notenausgabe und Wirtschaftsleben
hergestellt. In Österreich-Ungarn, für das das deutsche System vorbildlich
 gewesen ist, ist, wie wir gesehen haben, die Grenze etwas weiter
        <pb n="256" />
        gezogen. Die Hypothekarabteilung aber, das sei nochmals betont, wird
vollkommen getrennt verwaltet, Die Bank von Frankreich braucht
keine Notendeckungsvorschriften zu beachten. Auf der Umgrenzung ihrer
Geschäfte beruht aber auch zum wesentlichen Teil die Sicherheit ihrer
Noten. In England und den Vereinigten Staaten von Amerika fehlt die
organische Verbindung zwischen Notenumlauf und Wirtschaftsleben !).
Verboten sind den Notenbanken Geschäfte, durch die die Gelder auf
lange Zeit festgelegt werden, und Geschäfte, die mit einem Risiko verbunden
 sind. Verboten ist insbesondere den deutschen Notenbanken die
Akzeptierung von Wechseln und das Eingehen von Zeitgeschäften, für
eigene Rechnung sowohl, wie für fremde.
Das amerikanische Nationalbankgesetz?) verbietet den Nationalbanken,
einer einzelnen Person oder einer Gesellschaft, bzw. beiden zusammen,
wenn die betreffende Person an der Gesellschaft beteiligt ist, mehr als
10%, ihres eigenen Kapitals zuzüglich des Reservefonds, bzw. mehr als
30%, des Aktienkapitals zu leihen. Doch hat man diese Bestimmung
hier und da, durch Teilung der Kredite, zu umgehen gesucht.

b) Diskontgeschäft und Diskontpolitik.
Das wichtigste Aktivgeschäft einer Notenbank ist das Diskontgeschäft®),
und die Zentralnotenbanken regeln den Geldleihpreis im Wechsel- und
Lombardverkehr. Wenn ihm hier ein besonderer Abschnitt gewidmet
wird, so geschieht es, um kurz die Maßnahmen zusammen zu fassen, "die
die Zentralnotenbanken bei der Diskontierung von Wechseln ergreifen,
um auf das Geld- und Kreditwesen des‘ Landes einzuwirken, den Geldumlauf
 den Schwankungen des Geldbedarfs nach Möglichkeit anzupassen,
schließlich aber auch, um selbst in der Lage zu sein, ihre Verbindlichkeiten
 sofort zu erfüllen. Die Rücksicht auf die eigene Zahlungsfähigkeit
fällt bei den Zentralnotenbanken zusammen mit der Sorge um die Aufrechterhaltung
 der Goldreserven und der Währung, Diese zu schützen und

2 S. a. Karl von Lumm, Die Stellung der Notenbanken in der heutigen
Volkswirtschaft, Berlin 1909.
?) Artikel 5200 der revidierten Statnten.
3) „Diskontierung im engeren Sinne bedeutet die Übernahme eines unverzinslichen
 befristeten Zahlungsversprechens in gesetzlich vorgeschriebener und leicht
realisierbarer Form, gegen Hingabe einer dem Nominalbetrag der Forderung entsprechender
 Geldsumme, jedoch mit Abzug einer nach Zinshöhe und Verfallzeit
berechneten Summe, des Diskonts.“ Otto Schwarz, Diskontpolitik. Leipzig 1911.

6“

2423
        <pb n="257" />
        den Ansprüchen des In- und Auslandes gegenüber aufrecht zu erhalten,
ist eine der Hauptaufgaben der Notenbanken. Die Deutsche Reichsbank
 muß Zahlungen in allen in Deutschland vorhandenen und gesetzlich
 anerkannten Geldarten annehmen, Obgleich ihre Noten gesetzliches
Zahlungsmittel sind, bleibt ihre Verpflichtung, sie in Gold einzulösen,
durchaus bestehen. Um jederzeit, auch in kritischen Augenblicken, hierzu
in der Lage zu sein, muß sie für genügende Golddeckung der Noten
Sorge tragen.
Auf dem Wege des Diskont- und Lombardkredits stellt die Reichsbank,
 wie auch jede andere Zentralnotenbank, die vom Verkehr benötigten
Zahlungsmittel, Metallgeld und Noten, zur Verfügung, Wird bei der Auszahlung
 Gold gefordert, oder werden die Noten in Gold umgetauscht, so
tritt dadurch eine Verschlechterung der Bardeckung der Noten und der
anderen Verbindlichkeiten der Bank ein. Geschieht dies in hohem Maße,
und erfolgen nicht entsprechende Einzahlungen in Gold auf anderen
Konten, vermindern sich vielmehr die Guthaben, und steigen die Diskontund
 Lombardbestände, so wird die Bank Maßregeln treffen, um eine
weitere Verschlechterung des Deckungsverhältnisses ihrer Noten zu verhüten.
 Die Ansprüche des Handels direkt abzuwehren, stehen ihr keine
Mittel zu Gebote, In guten, wie in schlimmen Zeiten diskontiert und
lombardiert sie nach alten Gepflogenheiten, sofern die Wechsel, bzw.
Unterpfänder den Anforderungen, des Bankgesetzes und Bankstatuts entsprechen
 und die Qualität der Wechsel der Reichsbank genügt — im
Gegensatz zur Bank von England, die einfach erklärt: „Wir diskontieren,
bzw. lombardieren heute nur so und soviel %, für mehr Wechsel haben
wir keinen Bedarf“. Indirekt aber kann und muß sie die an sie herantretenden
 Kreditansprüche vermindern, indem sie den Leihpreis für Geld,
d. i. den Diskontsatz, heraufsetzt, Sie muß als Kreditgeberin zurücktreten,
 um ihre beiden wichtigsten Aufgaben: Erhaltung der Währung,
Regelung des Geldumlaufs erfüllen zu können,
Da der Wechsel das gesetzlich am besten geschützte, bequemste und
beliebteste Schulddokument ist — in Deutschland allein sind dauernd
7—7'12 Milliarden M Kapitalien in Wechselform angelegt —, so kommt
eine Verteuerung des Geldes zunächst im Wechseldiskont zum Ausdruck.
Während der Wechselverkehr in Deutschland in weit höherem Maße
als die Bevölkerungsziffer gestiegen ist, fand in England eine starke Beeinträchtigung
 durch den Scheckverkehr statt. In Frankreich spielt der
Warenwechsel nach wie vor eine große Rolle.

AN

4
        <pb n="258" />
        Hat die Zentralbank des Landes den Diskontsatz erhöht, so werden
Kaufleute und Industrielle erwägen, ob jetzt noch eine Kreditnahme für
sie Vorteile bietet. Je höher der Diskontsatz hinaufgeschraubt wird, desto
mehr ursprünglich beabsichtigte Geschäfte werden in der Regel unterbleiben.
 So kann die Zentralbank durch Verteuerung des Kredits einer
ungesunden Preissteigerung entgegenwirken und den dadurch entstehenden
Krisen vorbeugen oder, wenn sie ausgebrochen sind, sie abschwächen
und beseitigen,
Nicht nach Laune und Willkür setzt die Bank den Diskontsatz fest,
sondern unter Berücksichtigung des in- und ausländischen Geldbedarfs
und der volkswirtschaftlichen Interessen. Niedriger Diskont regt den Unternehmergeist
 an, hoher Diskont begünstigt das anlagesuchende Kapital.
Häufige Diskontveränderungen erschweren die Kalkulation und treffen
besonders den kleinen Geschäftsmann, während sie berufsmäßigen Spekulanten
 sehr erwünscht sind, So stehen sich privatwirtschaftliche Interessen
 diametral gegenüber. In Betracht kommen das Angebot und die
Nachfrage nach Leihkapitalien im Inland, weiter dann die internationalen
Verpflichtungen, d. h. das Verhältnis der Forderungen des Inlandes ans
Ausland, bzw. des Auslandes ans Inland (Zahlungsbilanz) und schließlich
die Verhältnisse des internationalen Geldmarktes!). Die wirtschafliche
Lage, die Entwickelung von Handel und Industrie usw. bestimmen also
gewissermaßen den Diskontsatz, den die Zentralbank des Landes, wie
das Barometer das Wetter, gewissermaßen anzeigt, wobei sie öfters doch
aber genötigt ist, regulierend einzugreifen.
Das Verhältnis von Angebot des Leihgeldes zur Nachfrage ist starken
Schwankungen unterworfen. Den niedrigen Diskontsatz wird man oft auf
den Mangel wirtschaftlicher Regsamkeit zurückführen müssen, und ein
Steigen des Leihpreises für das Geld braucht nicht unbedingt das Zeichen
ungesunder Kreditverhältnisse zu sein. Daher ist es vollkommen falsch,
der Bank einen Maximaldiskontsatz vorzuschreiben. wie es heute noch von

1) Nach Otto Schwarz, Diskontpolitik a, a. O., kommen Diskonterhöhungen
in Betracht 1. infolge heimischer Ursachen: a) Wirtschaftliche Hochkonjunktur
mit gesteigerter Nachfrage nach kurzfristigem Kredit; b) zu große Kapitalinvestierung
 in langfristigem Kredit; c) zu starke Effekten-, Börsen- und Warenspekulation;
 d}) zu starke Inanspruchnahme der Mittel der Zentralbanken durch
den Staat, 2. Aus Anlaß der Beziehungen zum Auslande: a) Ungünstige Handelsbilanz;
 b) langfristige Investierungen im Auslande; c) zu starke Spekulation in ausländischen
 Werten; d) Ausfuhr von Gold ins Ausland aus Gründen lediglich ausländischer
 Interessen.

A
        <pb n="259" />
        einzelnen Interessenvertretungen und politischen Parteien gefordert wird,
und wie es Friedrich der Große der Kgl. Giro- und Lehnbank, und
Napoleon Bonaparte der Bank von Frankreich gegenüber getan hat, dann
auch in der französischen Bankenquete von 1865 auch noch seitens der
Gebrüder Pereire lebhaft befürwortet worden war. Demgegenüber wandte
ein Direktor der Bank von Frankreich, Monsieur de Waru, ein: „Der
Diskontsatz der Bank ist wie eine Boje im Meer, die immer auf der
Oberfläche des Wassers bleiben muß. Ist das Meer bewegt, so steigt und
fällt sie mit den Wellen, Wollte man sie am Grunde befestigen, so würde
sie vom ersten Sturm verschlungen werden.“
Für private Bankinstitute ist die Festsetzung des Diskontsatzes ein
ziemlich einfaches Rechenexempel, das durch Gegenüberstellung von Angebot
 und Nachfrage gelöst wird; anders liegt die Sache für die Zentralnotenbanken,
 die vorwiegend öffentliche Funktionen zu erfüllen haben.
Bei diesen kann man von einer Diskontpolitik sprechen, d. h. von
dem bewußten Vorgehen gegenüber. Diskontierungsanträgen,
Für die Diskontpolitik der Zentralbank sollen die Interessen des öffentlichen
 Wohls entscheidend sein. Der im offenen Markt von privaten Banken
und Bankiers festgesetzte Privatdiskont hingegen wird naturgemäß von
privatwirtschaftlichen Rücksichten bestimmt. Doch dürfen sich beide Sätze
nicht lange Zeit allzuweit voneinander entfernen, da sonst ein erheblicher
Teil des Wechselmaterials nicht an die Zentralbank gelangen würde‘).
In Berlin wird die Höhe des Privatdiskonts fast ausschließlich durch
die Hauptkäufer von Privatdiskonten, die Deutsche Bank und die Firma
Mendelssohn &amp;amp; Co., bestimmt. Als Maßstab des allgemeinen Geldmarktes
kann der Privatdiskontsatz heute nicht mehr gelten. Durch Aufnahme
mehr oder minder hoher Beträge von Diskonten regulieren die beiden
genannten und zeitweise auch noch einige andere Bankhäuser den Diskontsatz.
 Hat die Bankwelt vor Emission großer Anleihen ein Interesse
an. einem niedrigen Zinssatz, so wird der Privatsatz künstlich niedrig
gehalten werden. Die Interessen der Privatdiskonteure gehen mitunter
aber auseinander, so wenn Banken verschiedene Werte zu kurz aufeinander
folgenden Zeiten herausbringen wollen, oder wenn eine Bank im Interesse
der Regierung, deren Bankier sie ist, einer anderen Bank die Unterbringung
 der Anleihen erschweren will (S. a. Bd. I SS. 225 ff).

1) Nach von Lumm (Bank-Archiv XI,9) hat im Jahre 1907 die Deutsche
Reichsbank etwa 40, die Bank von Frankreich etwa 45°, sämtlicher in den betr.
Ländern zirkulierenden inländischen Wechsel angekauft,
2146
        <pb n="260" />
        Besteht zwischen Privat- und Banksatz eine größere Spannung, so prüft
die Reichsbank, bevor sie eine Diskontänderung vornimmt, häufig erst
die Verhältnisse, indem sie mehrere Tage hintereinander größere Posten
Schatzscheine zum Diskont anbietet. Werden diese ohne, oder nur mit
ganz geringer Veränderung des Privatdiskontsatzes schlank aufgenommen,
so wird sie der Frage einer Diskontermäßigung näher treten. Erfolgt
durch Abgabe größerer Beträge von Schatzscheinen eine Erhöhung des
Banksatzes, nähert sich dieser dem offiziellen Bankdiskont, so werden der
Reichsbank wieder, was sie im Interesse der Kontrolle des Geldmarktes
erstrebt, mehr Wechsel zum Diskont angeboten werden,
Eine Versteifung des Geldmarktes, wie sie durch Verkauf großer Posten
Schatzscheine häufig erfolgt, wirkt auch einer Goldausfuhr entgegen. Ein
relativ hoher Zins zieht vielmehr wegen der besseren Verzinsung Geld
aus dem Ausland herein. Begünstigt der Stand der Wechselkurse die Goldausfuhr,
 so wird die Bank, außer einer Erhöhung ihres Diskonts, ev. auch
noch durch Verkauf ihres Devisenbestandes, Gegenmaßregeln zu treffen
bestrebt sein. Die Abgabe von Devisen seitens "der Reichsbank ist häufig
auch für die anderen Banken und Bankiers ein Signal, sich eines Teiles
ihrer fremden Wechsel zu entledigen, indem Chancen für eine Kurssteigerung
 kaum noch vorhanden sind. Kauft das Ausland in Ausnutzung der
besseren Verzinsung deutsche Wechsel an, so steigt deren Kurs, und je
höher der Kurs für deutsche Wechsel ist, desto niedriger wird naturgemäß
 der fremde Wechselkurs in Deutschland sein. ;
Einen weit geringeren Einfluß als die Deutsche Reichsbank auf den
deutschen, besitzt die Bank von England auf den englischen Geldmarkt,
 Stellen die englischen Banken große Summen ihrer Depositengelder
 durch Vermittelung der Wechsel- und Fondsmakler dem Markt
zur Verfügung (s. S. 140), so hat eine Diskonterhöhung der Bank von
England eine Erhöhung des Zinsfußes im offenen Markt häufig nicht
sogleich zur Folge, verhindert jedenfalls nicht sofort den drohenden
Goldabfluß.

Da der Bank von England im allgemeinen nur ein verhältnismäßig
geringer Prozentsatz der englischen Wechsel angeboten wird und sie hiernach
 keinen guten Überblick über den gesamten englischen Wechselmarkt
erlangen kann, wendet sie mitunter folgendes Mittel an: Wenn das Geld
knapp wird und der Leihsatz des Geldes im offenen Markt gestiegen ist,
läßt sie ihren niedrigen Diskontsatz für Wechsel mit ganz kurzer Laufzeit
 weiter bestehen. was zur Folge hat, daß sehr viele kurze Wechsel

247
        <pb n="261" />
        in ihr Portefeuille gelangen, Auf Grund dieses Materials stellt sie nun
Stichproben an, um daraus Schlüsse auf die Natur der zum Angebot
kommenden Wechsel zu ziehen und zu sehen, welcher Art die an den
Londoner Geldmarkt tretenden Geldansprüche sind, Je nach dem Ergebnis
 dieser Prüfung erhöht sie den Diskont oder beläßt ihn auf seinem
Stande,
Scheint ihr eine scharfe Anziehung der Diskontschraube notwendig, so
sucht sie zunächst dem offenen Markt die Mittel durch Begebung großer
Posten Konsols und Schatzscheine — sie verkauft sie per Kasse und
kauft sie auf Termin zurück — zu entziehen. Sie zwingt damit alle
diejenigen, die Geld brauchen, sich an sie zu wenden und erreicht dann
meist, was sie will: eine starke Versteifung des Zinsfußes im offenen
Markte, Immer freilich gelingt ihr dies nicht, dann gerät sie mitunter in
eine kritische Lage, und ein Goldabfluß von einigen Millionen £ macht
nicht nur die englischen, sondern auch die ausländischen Finanzkreise
etwas nervös. Bei ihrer. Diskontpolitik muß die Bank sich oft durch
augenblickliche Verhältnisse bestimmen lassen, ‚und Veränderungen des
offiziellen Banksatzes sind bei ihr weit häufiger als bei anderen Zentralnotenbanken.
 Daß die Bank von England sich an ihren offiziellen Satz
überhaupt nicht gebunden hält, sondern teils darüber, teils darunter zu
den verschiedensten Sätzen diskontiert, hatten wir schon gesehen. Die
Deutsche Reichsbank, wie die Bank von Frankreich halten dagegen stets
an einem einheitlichen Diskontsatze fest.
Goldexporte erschwert das englische Zentralnoteninstitut, indem es die
Wechsel der in London domizilierten Auslandsbanken nicht diskontiert
und dadurch Finanzoperationen verhütet, die die Wechselkurse zu ungunsten
 Englands verschieben könnten. Der niedrigste Satz, zu dem die
Bank Barrengold abgibt, ist die Parität mit dem Sovereign, d. i 77 sh.
9 d. für die Unze von 1!l/„ Feinheit. Meist fordert sie aber 77 sh.
10 — 11 d. Auch der Tarif, zu dem Goldmünzen anderer Länder abgegeben
 werden, unterliegt häufigen Änderungen. Goldimporte fördert
die Bank durch Erhöhung des Ankaufspreises für Gold — in normalen
Zeiten beträgt er 77 sh. 9 d. für die Unze — und durch Aufnahme
von Goldanleihen.
Die Bank von Frankreich schützt ihre Goldbestände oft durch Erhebung
 einer „Prämie“: Wer größere Beträge entnimmt und mit der Zah-Jung
 in Noten der Bank oder silbernen 5-Franken-Stücken nicht einverstanden
 ist, muß eine zwischen 2 und 10% 00 steigende Prämie entrichten.
248
        <pb n="262" />
        Die Wirkung dieser Prämie ist bis vor einigen Jahren nicht nur in Frankreich,
 sondern auch in Deutschland stark überschätzt worden. Helfferich,
Heyn, Rosendorff u. a. haben an Beispielen nachgewiesen, daß die Goldprämie
 allein nie imstande ist, den Goldexport und die dadurch notwendigen
 Diskonterhöhungen zu verhindern. Rosendorff?!) schreibt treffend:
„Entweder wird das benötigte Gold dem Verkehr entnommen und dadurch
 eine Lücke hervorgerufen, die die Zentralbank früher oder später
wieder ausfüllen muß, oder aber die Prämie überträgt sich auf die Wechselkurse,
 da die Kosten der Goldversendung nach dem Auslande sich um
den Betrag der Prämie erhöhen. In letzterem Falle muß sie also von
denen getragen werden, die Waren aus dem Auslande beziehen. Ihre
Wirkung ist mithin dieselbe, wie die einer Diskönterhöhung, d. h. sie
verteuert die Preise, ohne jedoch imstande zu sein, auch die günstigen
Wirkungen der Diskonterhöhung herbeizuführen.“ Ihren hohen Goldvorrat
verdankt die Bank weniger ihrer Prämienpolitik, als anderen Ursachen:
der geringen Entwickelung der Industrie, der Vorliebe der Franzosen für
Banknoten usw.
Sehen wir, wie die Bank von Frankreich selbst über ihr Prämiensystem
urteilt, Im Jahresbericht für 1896 heißt es: „...die Bank konnte, dank
unseres Währungssystems, das ihr gestattet, beliebig in Gold oder in Silber
zu zahlen, die Goldausgänge auf das für die legitimen Bedürfnisse des
internationalen Handels wirklich Notwendige reduzieren. Die defensive
Goldprämie hat wieder einmal ihre Wirksamkeit gezeigt und uns gestattet,
 den stabilsten und niedrigsten Diskontsatz der ganzen Welt aufrecht
 zu erhalten .....“ Zwei Jahre später schreibt die Bank: „...Im
Oktober 1898 trat eine heftige Steigerung der Wechselkurse ein, und wir
mußten daher zu dem einzigen Heilmittel greifen, zu dem in solchen
Fällen die Erfahrung rät, zur Diskonterhöhung. Diese hatte die erwartete
 Wirkung,“ Ähnlich äußert sich die Bank in ihrem Bericht
für 1907.
Die Prämienpolitik ist in Frankreich in der Tat nicht ein Ersatz, sondern
 eine Ergänzung der Diskontpolitik, Die Goldprämie ist mehr eine
Folge des niedrigen Zinses als seine Ursache, Weil der Zinssatz in
Frankreich so niedrig ist und das Kapital nach Ländern wandert, in
denen es sich höher verzinst, muß der Goldabfluß künstlich geschützt
werden.

!) Im Bank-Archiv 1908 S, 72: „Die neue Richtung in der Goldprämienpolitik
der Bank von Frankreich‘.

240
        <pb n="263" />
        Was für Folgen eine rigorose Goldprämienpolitik haben kann —
Goldprämienpolitik in engen Grenzen treiben schließlich ja auch die
Bank von England und die Deutsche Reichsbank —, hat Frankreich erfahren
 müssen, als seine Valuta jahrelang unterwertig gewesen ist, im
Jahre 1898 durchschnittlich um 4°, zeitweise sogar um 61°0, also
etwa in Höhe der erhobenen Prämie. Wenn das Disagio der Banknoten
in den Wechselkursen nicht so sehr zum Ausdruck gelangt ist, so lag die
Ursache in der dauernd aktiven Handelsbilanz Frankreichs.
Wer die Vorteile einer vollwertigen Valuta zu würdigen versteht, wird
nicht wünschen, daß das Goldprämiensystem nach Deutschland verpflanzt
wird, sich vielmehr freuen, daß die Reichsbank gesetzlich verpflichtet ist,
alle Zahlungen in Gold zu leisten, Die Übertragung des französischen
Systems auf Deutschland würde für Deutschland, das nicht, wie Frankreich,
 mit Kapital übersättigt, sondern dem Ausland gegenüber verschuldet
ist, unabsehbare Folgen haben. In übrigen wird seit mehreren Jahren in
Frankreich Goldprämienpolitik meist nur noch in der Weise ausgeübt,
daß die Bank von Frankreich, wenn bei ihr große Posten Gold abgehoben
werden, und wenn sie vermutet, daß das Gold exportiert werden soll, abgegriffene,
 d. h, also unterwertige Goldstücke hergibt — ein Verfahren,
das auch die Deutsche Reichsbank und die Bank von England öfters
einschlagen. Beim Verkauf von Gold in Barren und ausländischen Goldmünzen
 wird eine variable Goldprämie erhoben‘!).
Ein weiteres in Frankreich mitunter angewendetes „kleines Mittel der
Bankpolitik“ besteht darin, daß die Bank von Frankreich zu gewissen
Zeiten die Diskontierung von Wechseln mit längerer Verfallzeit
ablehnt. Mitunter wieder macht sie die Hergabe von Gold von der Diskontierung
 langer Wechsel in 2—4 facher Höhe des Geldbedarfs abhängig.

In den Vereinigten Staaten von Amerika?) kann bisher von einer
Diskontpolitik keine Rede sein. Jede Bank treibt Politik nach egoistischen
Grundsätzen, nicht nach Prinzipien, wie sie das Interesse der Aufrechterhaltung
 der Währung und der Goldreserve des Landes erfordern. Da
die Kreditgewährung seitens der einzelnen Banken nicht nach einheitlichen
Grundsätzen erfolgt, so schwankt zeitlich und örtlich der Zinssatz sehr

1) Im Oktober 1907 wurden Eagles nur mit einer Prämie von 11/,°% abgegeben,

? S. a. Paul M. Warburg, The Discount System in Europe. Dokument 402
der National Monetary Commission, Washington 1910.
250
        <pb n="264" />
        erheblich. Der Federal Reserve Akt wird aber auch in dieser Beziehung
zum Vorteil des amerikanischen Geldmarktes wesentliche Änderungen
bringen.
Durch den Diskontsatz bedingt und gleichzeitig meist mit ihm geändert
wird der Lombardsatz, der von den Notenbanken meist !/, oder (in
Deutschland) 1° höher als der Diskontsatz gehalten wird, da es ihnen
aus bankpolitischen Gründen richtiger erscheint, nur einen kleineren Teil
ihrer Gelder in Lombards anzulegen, Die Diskontpolitik und die diskontpolitischen
 Hilfsmittel sind in den einzelnen Ländern verschieden, Gemneinsam
 ist ihnen allen aber der Zweck, den Goldbestand der Banken
zu stärken und die Liquidität zu erhöhen.
c) Goldhandel und Devisenpolitik,
Gemeinsam ist allen Notenbanken die Sorge für die Aufrechterhaltung
der Währung. Damit steht in‘ engem Zusammenhange der Edelmetallder
 präziser ausgedrückt der Goldhandel. Gold fließt aus dem Lande
vei Verschuldung an das Ausland, oder wenn das Ausland einen Goldbedarf
 hat, der, koste was es koste, gedeckt werden soll. Um Goldexporte
 zu verhüten, erhöht in der Regel die Zentralbank des Landes
den Diskontsatz in der Hoffnung, die sich aber nicht immer erfüllt, fremde
Suthaben durch Gewährung höherer Zinsen im Lande zu behalten, bezw.
noch neue Gelder aus dem Auslande heranziehen zu können, Erreichen
der überschreiten die Devisen den Goldpunkt, so strömt in der Regel
old ab. Die Gold- und die Devisenpolitik haben den Zweck, die Einfuhr
 von Gold zu erleichtern und die Ausfuhr zu erschweren,
Konzentration der Goldbestände Englands bei der Bank von England
war das Ziel, das den Urhebern der Peels Akte vor Augen schwebte,
und das nachher auch von den anderen Zentralnotenbanken erstrebt
wurde.

Die Goldvorräte der europäischen Notenbanken Ende März 1914,
im Vergleich mit dem Stande von Ende März 1913, sind in der folgenden
Tabelle zusammengestellt, die wir der Londoner „Times“ entnehmen (in %
Sterling):

England .'. . «4
Deutschland . .
Frankreich ..
Rußland . . . +
Gold im Ausland.
Österreich-Ungarn

1914
39014628
62999 000
144.625 360
56629000
21120200
32108833

1913
36303979
46153800
129835480
128254500
22442 000
0150917
        <pb n="265" />
        1914 1913
Italien . „+ 35040000 55398 000
Holland , . . . 13330000 13464 104
Belgien. . . . . 10237800 8710000
Spanien . . , . 20283298 17883 108
Die Goldproduktion der Welt betrug nach Mitteilungen bezw. Schätzungen
des amerikanischen Münzdirektors in 1000 ©
1913 1912 1911
Gesamt-Produktion ... 455533 466136 461542
davon entfallen auf
Afrika , . . ., . , 207643 771850 191538 175189
Vereinigten Staaten. . 88301 03451 96800 96269
Australasien . . . 53474 54509 69184 65470
Rußland , . .. 22199 24.199 POI%. 35797
Mexiko .. 4 20500 24FC&amp;gt; CD 24910
Kanada „, . . . . 15250 12648 Q764 L0405
Britisch-Indien . . . 12141 11055 11054 10718
Frankreich, . . .. 1812 1812 1707 1707
Ssterreich-Ungarn . . 2043 2043 2185 2172
Der Kampf ums gelbe Metall, wie er sich dauernd abspielt, wird durch folgende
 Notiz des Londoner Korrespondenten der Frankfurter Zeitung!) charakterisiert:

Der festländische Goldhunger ist noch immer nicht gestillt; diese Woche hat
Paris den russischen Käufern den größeren Teil der Wochenzufuhr mit Erfolg
streitig gemacht, indem es dem %, d höheren Barrenpreis von 77 sh 9’% d anlegte.
 Infolgedessen ging auch diesmal wieder die Bank von England leer aus,
und wenn ihr auch Lst, 110000 Münzgold von auswärts zuflossen, so wurden ihr
‚ür Schottland ungefähr Lst. 850000 entzogen. Ihre Reserve hält sich daher jetzt
wesentlich unter ihrem vorjährigen Niveau. Allerdings ist augenblicklich ein beträchtlicher
 Posten Gold von Brasilien hierher unterwegs, und es besteht auch
immerhin die Möglichkeit von New Yorker Goldverschiffungen nach Europa, falls
die politische Lage sich nicht verschlechtert: davon mag ein Teil wenigstens hier
bleiben,
Die Deutsche Reichsbank muß, wenigstens in Berlin, ihre Noten sofort
in jedem Betrage in Gold einlösen. Um die Goldausfuhr zu erschweren,
gibt die Reichsbank Gold, das vermutlich zu Exportzwecken dienen soll,
nur in Berlin ab, nicht aber auch in Bremen, Hamburg und an Grenzarten,
 um nicht dem Exporteur die Versendungskosten von Berlin nach
dem betr. Platz hin zu ersparen und damit einen noch größeren. Anreiz
zum Export zu bieten. Ein weiteres kleines Mittel der Bankpolitik ist
die Abgabe stark abgenutzter Goldmünzen, die den Gewinn der Arbitrage
 sehr reduzieren.

1 1914 Nr. 128,

242
        <pb n="266" />
        Um ein Einschmelzen von Doppelkronen möglichst zu verhüten, verkauft
 die Reichsbank auch Goldbarren und ausländische Goldmünzen, und
zur Befriedigung des industriellen Bedarfs seit November 1910 auch
Goldplättchen, die in bezug auf Form, Gewicht und Feingehalt den
20 Mark-Stücken entsprechen).
Besitzt die Zentralbank einen großen Devisenvorrat, so wird sie durch
planmäßiges Eingreifen auf den Stand der auswärtigen Wechselkurse einwirken.
 Sie wird durch starkes Angebot der Devisen oft imstande sein,
deren Kurs herabzudrücken, und es wird vorteilhafter sein, Wechsel und
Schecks anstatt Gold nach dem Auslande zu senden.
Einen großen Devisenvorrat besitzt die Österreichisch-ungarische Bank,
die Belgische Nationalbank und die Niederländische Bank, neuerdings
auch die Deutsche Reichsbank und die Bank von Frankreich. Nur dank
ihres großen Vorrates von Auslandswechseln ist es der Österreichisch-ungarischen
 Bank, obgleich deren Noten noch Zwangskurs besitzen, möglich
 gewesen, die Parität der Valuta aufrecht zu erhalten. Um starke
Valutaschwankungen der russischen Währung zu verhüten, hat die Firma
Mendelssohn &amp;amp; Co. für Rechnung des russischen Finanzministeriums entsprechende
 Rubelkäufe, bezw. Rubelverkäufe vorgenommen.
Die Bank von Frankreich wendet als Präventivmittel neben der Diskontand
 Goldprämienpolitik die Devisenpolitik an. Nachdem sie bereits 1906
and in den folgenden Jahren große Posten Auslandswechsel gekauft hatte
— hauptsächlich um die Bank von England gegen die Goldabflüsse
nach Amerika zu schützen — wurde im Gesetz vom 22. Dezember 1911
der Erwerb von Wechseln, die von Frankreich aufs Ausland gezogen
sind, ausdrücklich gestattet.
Für Deutschland ist Vorbild hauptsächlich die Devisenpolitik der
Österreichisch-ungarischen Bank gewesen. Die Reichsbank selbst würdigt
 in ihrer Jubiläumsschrift den Wert der Devisenpolitik mit folgenden
Worten:

„Ein solcher Vorrat von Devisen ist zu Zeiten einer im Auslande beginnenden
Geldknappheit ein nicht zu unterschätzendes Schutzmittel gegen das Steigen der
Wechselkurse und gegen den Abfluß von Gold, in Zeiten wirtschaftlicher und politischer
 Krisen im Inland ein Mittel zur Heranziehung von Gold aus dem Auslande,
 Durch ihr Devisengeschäft kommt die Reichsbank nicht nur in die Lage,
zum Zwecke von Zahlungen nach dem Auslande Wechsel aus ihrem Portefeuille
ıbzugeben und so die preissteigernde, mitunter recht plötzlich auftretende Nachfrage
 am Markte selbst zu vermindern, sondern erforderlichen Falles auch eine
ı) S. Band I, S. 171. i
        <pb n="267" />
        Zeitlang durch gesteigertes Angebot an den Börsen einem Steigen der Wechselkurse
 über ein gewisses Maß hinaus erfolgreich entgegen zu arbeiten. Die Stärke
dieses Einflusses hängt unmittelbar von dem Verhältnisse der Devisenbestände der
Bank zur jeweiligen Nachfrage ab, Wenn er auch in der Regel nur ein beschränkter
 sein kann, so ist es der Reichsbank doch wiederholt gelungen, auf
diesem Wege Überschreitungen des Goldpunktes und drohende Goldausfuhren
wirksam zu verhindern, oder doch wenigstens für eine gewisse Zeit hinauszuschieben
ınd so nach Dauer und Umfang zu beschränken.“
Macht auch ein großes Devisenportefeuille die Diskontpolitik einer
Bank verhältnismäßig unabhängig von Veränderungen, die auf dem Auslandsgeldmarkte
 vor sich gehen, so darf man aber auch den Wert der
Devisenpolitik nicht überschätzen, Sie kann die Diskontpolitik sehr gut
ergänzen, niemals aber vollkommen ersetzen, da sie auf die Dauer auch
zeine anderen Wechselkurse zu erzielen vermag, als sich aus der Gestaltung
 der Zahlungsbilanz ergibt. Diese ist grundsätzlich dafür entscheidend,
 ob Gold ins Land oder aus dem Lande fließt. Die Frage der
Goldbeschaffung hängt auf innigste zusammen mit der Frage: Wie schafft
man Forderungen ans Ausland?
Mehrfach wurde angeregt, die Reichsbank zu ermächtigen, ihren Devisenbestand,
 wie bares Geld, der metallischen Notendeckung hinzuzurechnen
 — bis zu 60 Millionen K geschieht dies (s. S. 110) seitens
der Österreichisch - ungarischen Bank —, da ihr Goldvorrat vor allem
auch bestimmt sei, die deutsche Valuta auf dem Weltmarkte zu: verteidigen.
 Doch ist zu beachten, daß auf einen rechtzeitigen Eingang der
Devise nur in Friedenszeiten zu rechnen ist, indem ein Krieg führender
Staat den Eingang der im Lande zahlbaren Wechsel durch Moratorien
usw. gefährden kann. Auch auf dem III, Bankiertage wurde von Warburg
und von Schinkel darauf hingewiesen, daß der Eingang englischer
Wechsel, um die es sich in der Hauptsache doch handelt, im Kriegsfalle
nach den englischen Gesetzen zweifelhaft sei. Würde man sich der Neutralen
 bedienen, so wäre es immerhin möglich, daß England erklären
würde: Wechsel der Reichsbank dürft ihr nicht einlösen. Es ist dies in
der Tat ein schwerwiegendes Bedenken, denn dem Beschluß der Haager
Friedenskonferenz, „den kriegführenden Mächten zu untersagen, Rechte
ınd Forderungen von Angehörigen der Gegenpartei aufzuheben oder
zeitweilig außer Kraft zu setzen oder die Klagbarkeit auszuschließen“ ist
praktischer Wert wohl nicht beizumessen,
Die Zentralbank hat aber nicht bloß die Aufgabe, den Goldabfluß zu
verhüten, sondern auch die Goldeinfuhr nach Möglichkeit zu fördern,

254
        <pb n="268" />
        auch wenn sie hierbei Opfer bringen muß. In der Regel geht ja alle
Goldeinfuhr in ein Land durch die Hand der großen Zentralbanken,
weil diese die Umwandelung in landesgängige Münze billiger vermitteln,
als wenn der Kinführende sie direkt ausprägen ließe. Mittelpunkt des
Goldhandels ist London, wo die Adern des Weltverkehrs münden, wo
Waren- und Kapitalverkehr sich konzentrieren. In England enden viele
Dampferlinien, die Deutschland und Frankreich gar nicht berühren, und
weiter bildet London, verglichen mit den kontinentalen Plätzen, immer
den nächsten Direktionspunkt!). Diese dominierende Stellung Englands
zu beseitigen, ist Ziel der großen Zentralbanken der anderen Länder.
Fallen die Devisenkurse unter den unteren Goldpunkt, so wird dadurch
sin Goldimport verursacht. Durch entsprechende Diskontpolitik den. Devisenkurs
 künstlich herabzudrücken, ist ein Mittel, dessen Anwendung mit
Recht gescheut wird. Man muß daher versuchen, Gold auf andere Weise
ins Land zu bringen. Das hierbei am meisten angewandte Mittel ist die
Gewährung zinsfreier Vorschüsse für das auf dem Transport befindliche
Gold, Die Notenbank schreibt in solchem Falle dem Importeur, der ihr
mitteilt, daß er Gold in Barren oder in Münzen, im Auslande erworben
hat, den ungefähren Gegenwert gut, so daß er sofort darüber verfügen
kann. Dadurch wird indirekt der Ankaufspreis, dessen Höhe festgelegt
ist, etwas erhöht. Die im Jahre 1879 einigen Reichsbankanstalten erteilte
Ermächtigung, bei größerem Goldangebote zeitweise. mehr als 1392 M
für das Pfund zu zahlen, ist nach kurzer Zeit wieder zurückgezogen
worden, da es sich zeigte, daß die Gewährung solcher erleichternden
Bedingungen für die Goldeinfuhr meist nur einen schnell vorübergehenäen
 Erfolg gehabt hatte?2).
Nach einem Mittel, die kostspieligen, recht unwirtschaftlichen internationalen
 Goldversendungen zu verhüten, sucht man seit langem. In seinem
Jahresbericht für 1908 befürwortet der amerikanische Schatzsekretär die
Einberufung einer Konferenz von Finanzministern und sonstigen hervorragenden
 Fachmännern, auf der die Einführung eines internationalen
Gold-Depositenscheines erörtert werden solle. Er meint, daß angesichts
 der Hebung des Nationalkredits der Kulturvölker in neuerer Zeit
und des verschärfteren Verantwortlichkeitsgefühls, das bei ihnen besteht,
sich der Ausführung der Idee keine besonderen Schwierigkeiten in den

‘) S. Friedrich Koch, Der Londoner Goldverkehr, Stuttgart 1905, S. 110
?) S. den Aufsatz des ehemaligen Reichsbankpräsidenten R. Koch in der
Deutschen Revue, Dezemberheft 1906,
        <pb n="269" />
        Weg stellen werden. Ähnliche Vorschläge hatte 1907 auch der italienische
Finanzminister Luzzatti gemacht. Auch die Errichtung einer internationalen
 Zentralniederlage von Gold, die unter gemeinsamer Verwaltung der
sie begründenden Staaten stehen sollte, war geplant, All diese Ideen und
andere, wie Schaffung eines internationalen Goldclearing, internationaler
Banknoten usw. sind aber solange undurchführbar, als ein Maßstab für
die Umrechnungssätze nicht besteht und für den Kriegsfall genügende
Garantien für prompte Innehaltung der Einlösungspflicht nicht gegeben
szind?). Betreffs der im internationalen Giroverkehr bereits bestehenden
Einrichtungen sei auf die diesbez. Ausführungen im I. Bande verwiesen.
Um Goldimporte nach Deutschland zu begünstigen, ist neben der Gewährung
 langfristiger zinsfreier Vorschüsse auch vorgeschlagen worden?),
den Schlagschatz, der 6 M für das Kilogramm beträgt, das sind etwa
21° 0&amp;gt; zu ermäßigen. Fischel, Mitinhaber der Firma Mendelssohn &amp;amp; Co,,
:rat bei der Bankenquete sogar dafür ein, ihn gänzlich aufzuheben. Eine
Ermäßigung zum mindesten scheint insofern notwendig, als die Bank von
England für das Umschmelzen nur !/, penny für die Unze, d. i. noch nicht
halb so viel wie die Gebühr in Deutschland, erhebt, und ‘bei der englischen
 wie bei der amerikanischen Münze Prägegebühren nicht berechnet
werden. Weiter, und das hat auch Friedrich Koch in seiner oben erwähnten
 Arbeit vorgeschlagen, sollten die Schiffahrtsgesellschaften angehalten
 werden, die Frachtsätze für Goldimporte erheblich zu ermäßigen.
Mit Rücksicht auf die Aufrechterhaltung der Währung soll die Reichsdank
 Opfer bringen. Goldankäufe werden natürlich aber nur dann von
Nutzen sein, wenn nicht gleich wieder die Gefahr des Abflusses von
Gold vorliegt. Geheimrat von Lumm sagte in seinem für die Bankanquete®)
 ausgearbeiteten Expose: „Die Reichsbank muß ganz sicher sein,
daß ihr nicht auf dem Wege zinsfreier Vorschüsse Gold zufließt, das ihr
ühnedies zugeflossen wäre, und deshalb kann sie die zinsfreien Vorschüsse
 nur solchen Häusern bewilligen, die volles Vertrauen verdienen,
und von denen sie überzeugt ist, das sie das Gold sonst nicht importieren
würden. Es kann auch vorkommen, daß es sich um Goldmengen handelt,
 die gar nicht für Deutschland bestimmt sind. sondern nur im Tran-')

 S. auch Julius Wolf, Das internationale Zahlungswesen, Leipzig 1913; der
sich sehr eingehend mit dieser Frage beschäftigt hat und seit langem für eine
Reform des internationalen Zahlungswesens eingetreten ist.
?) S, die Ausführungen von John Loewenherz auf dem III, Bankiertage,
X S. Stenographischer Bericht S, 865,

sh
        <pb n="270" />
        sitverkehr durch Deutschland gehen. Da muß sich die Bank hüten, auf
solches einen Vorschuß zu gewähren.“
Alles in Allem: die Gold- und Devisenpolitik kann die Diskontpolitik
ergänzen und unterstützen, auch die Zahlungsbilanz vorübergehend beeinflussen,
 aber sie ist nicht imstande, die internationalen Goldbewegungen
dauernd in andere Bahnen zu lenken.
Eine Vermehrung des Goldvorrates der Reichsbank kann auch durch
Ausbreitung des bargeldlosen Zahlungsausgleiches, durch Erweiterung
 und Vertiefung des Scheck-, Giro- und Abrechnungsverkehrs erfolgen.
 Von den 3 Milliarden M, die Deutschland in effektivem Gold
besitzt, befindet sich etwa der vierte Teil bei der Reichsbank. 21 Milliarden
 sind im Verkehr zerstreut und dienen der Zahlungsvermittelung.
In England und Frankreich ist das in den Taschen des Publikums befndliche
 Gold erheblich geringer).

d) Kassenführung und Zahlungsvermittelung.
Die im $ ı2 des Bankgesetzes der Deutschen Reichsbank zugewiesene
Aufgabe, „den Geldumlauf im gesamten Reichsgebiete zu regeln, die
Zahlungsausgleichungen zu erleichtern und für Nutzbarmachung verfügbaren
 Kapitals zu sorgen“, gilt in der Allgemeinheit für alle Zentralnoteninstitute,

Die entwickeltste Form der Zahlungsvermittelung ist der Giroverkehr,
ader noch präziser, der Fern-Giroverkehr, der, wie wir gezeigt haben,
in Deutschland seine höchste Entwickelung erlangt hat, aber auch seitens
der Österreich-ungarischen Bank in hohem Maße gepflegt wird. Die
Grundlage des Giroverkehrs bildet das neben der Notenausgabe wichtigste
Passivgeschäft, die Depositenannahme, Mangelnde Betriebsmittel waren
für die meisten Banken der Anlaß zur Einführung und zur Pflege des
Giroverkehrs?), Auch die Deutsche Reichsbank®) reorganisierte diesen
Verkehr, um für ihren weiteren Wirkungskreis, ungeachtet der Einschrän-1)

 So groß aber, wie in den Interviews der National Monetary Commission
‚Dokument 405) von englischen und deutschen Bankpraktikern angenommen wird,
ist die Differenz sicherlich nicht, Der moneıäre Goldvorrat Deutschlands ist dort
Fälschlich mit 4!/, Milliarden M angenommen, S, darüber Band I des „Bankgeschäftes“
 S, ır,
? S, den Verwaltungsbericht der Reichsbank fürs Jahr 1876.
*) S. den Aufsatz von Anton Arnold, Die Bedeutung der Giroguthaben für
die Bankpolitik in Nr. 5 des Bank-Archiv von 1906.

17 Obst, Bankpolitik,
        <pb n="271" />
        kung des Notenrechts und der Entziehung der gerichtlichen Depositen,
rechtzeitig die nötigen Betriebsmittel zu gewinnen.
Bei der Bank von Frankreich kam dieser Anreiz für die Förderung
des Giroverkehrs nicht in Betracht, da sie ohnedies über reiche Betriebsmittel
 verfügt. Bei der letzten Privilegserneuerung wurde die Bank verpflichtet,
 kostenfrei einen Girodienst für die Einleger an verschiedenen
Orten zu errichten, dadurch hofft man vor allem auch, dem gekreuzten
Scheck in Frankreich Heimatrecht zu erwerben.
Die Bank von England mit ihrem verhältnismäßig kleineren Filialnetz
 hat den Giroverkehr wenig gepflegt. Bei der hohen Blüte des Depositen-
 und Scheckverkehrs, der die Banken mit reichen Betriebsmitteln
versah, war wenig Neigung und Anreiz zum Giroverkehr vorhanden, Die
Verrechnung der Schecks durch das country-clearing kann aber — schon
wegen der Länge der Zeit, die die Hin- und Hersendung der Schecks
beansprucht — kein Ersatz für den Giroverkehr sein.
Rußland ist für einen ausgedehnten Giroverkehr noch kein so
tichtiger Boden, obgleich auch hier in den letzten Jahren erhebliche
Besserungen eingetreten sind. Die Geldtransporte, die die Russische Reichsdank
 an eine Anzahl Filialen fortwährend vornehmen muß, sind infolge
der unsicheren Verkehrsverhältnisse mit großen Kosten verknüpft. Um
sich schadlos zu halten, erhebt die Bank für Überweisungen teilweise
aoch Gebühren, und diese erschweren naturgemäß wieder eine weitere
Ausdehnung des Giroverkehrs.
In den Vereinigten Staaten von Amerika war ein Giroverkehr
bisher nicht möglich, da zwar eine große Anzahl Banken bestehen, diese
aber Filialen nicht besitzen. Durch Schaffung der Bundesreservebanken,
die als Abrechnungsstellen dienen, wird hierin eine Änderung eintreten.
Daß eine Verbilligung des deutschen Giroverkehrs durch Herabsetzung
der Summe der Mindestguthaben der Ausdehnung des Verkehrs dienlich
zein würde, ist im I. Bande bereits ausgeführt worden.
Der Scheckverkehr, der die Möglichkeit bietet, auf eine andere bequeme
 Art über Guthaben zu verfügen, hat volkswirtschaftlichen Wert
aur dann, wenn auch der Scheckempfänger ein Bankkonto besitzt und
den Scheck durch seine Bank einziehen und gutschreiben läßt. Damit
Inkasso und Gutschrift kostenfrei erfolgen können, müssen Banken und
Bankiers in Verbindung miteinander stehen,
Durch Abrechnungsstellen (Clearinghäuser) kann die Zentralbank
des Landes hierzu viel beitragen. Deutschland zählte Anfang 1914 24
258
        <pb n="272" />
        Abrechnungsstellen mit 270 Teilnehmern, England hat sein town-, sein,
country- und sein metropolitan-clearing (s. S. 142 ff), Sehr erheblich
sind weiter die Umsätze in den amerikanischen Clearinghäusern.
Im Jahre 1913 wurden verrechnet in runden Summen:
In den deutschen Abrechnungsstellen 73,6 Milliarden M
Im Londoner Clearinghaus 3353 » 5
Im New-VYorker Clearinghaus 411,6 » »
In der Chambre de compensation in Paris 30,2 » »
Über die seit dem 1. Juni 1910 in Berlin bestehende Scheckaustauschstelle
 s. Band I S. 72 £
Gegen ein internationales Clearing bestehen noch zahlreiche schwerwiegende
 Bedenken, weniger privat- als volkswirtschaftlicher Natur, die
eine Einführung in absehbarer Zeit schwer möglich machen.
Dagegen haben wir bereits Anfänge eines internationalen Giroverkehrs
 in Verbindung mit dem Postscheckverkehr. Es sei hier auf
das in Band I S. ı50f. Gesagte verwiesen. Wolfs!) Vorschlag geht dahin,
 die den Giroverkehr pflegenden Zentralnoteninstitute zu einem
internationalen Giroverbande, nach Art des Giroverbandes der Postscheckinstitute,
 zusammenzuschließen, Einbeziehbar sollen alle Zentralnoteninstitute
 sein, die zugleich zentrale Giroinstitute sind, gleichviel, ob ihr
Überweisungsverkehr beträchtlich ist oder nicht. Zu begleichen wären also
nur die „Spitzen“. Ein solches internationales Giroabkommen besteht bereits
zwischen der dänischen und norwegischen Zentralnotenbank, zwischen
zwei Staaten, die allerdings, wie Walter Conrad, der das Problem des
internationalen Giroverkehrs eingehend erörtert?), bemerkt, „fast als ein
wirtschaftliches Gemeinwesen erscheinen, das für den Ausbau eines gemeinsamen
 Giroverkehrs besonders geeignet ist“. |
Zur Erleichterung der Scheckeinlösung hat der Zentralverband des
Deutschen Bank- und Bankiergewerbes wesentlich beigetragen, indem er
eine Scheckvereinigung gegründet hat, deren Teilnehmer — mehr als
500 Banken und Bankfirmen — sich gegenseitig verpflichteten, den Betrag
 der auf sie gezogenen Schecks ohne Abzug einer Provision
durch Reichsbank-Girokonto zu überweisen (S. Band I S. 163). Der Ankauf
 von Schecks seitens der Reichsbank, für den der Zentralverband
des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes sehr lebhaft eingetreten war,
*) Das Internationale Zahlungswesen. Leipzig 1913. S, 116 ff.
2) Die Perspektiven des internationalen Giroverkehrs in Heft 9 und 10 der
„Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis‘“. Leipzig 1908.

259
        <pb n="273" />
        hat keineswegs in dem Maße, wie erhofft, die Scheckeinlösung und Scheckausgleichung
 erleichtert,
Daß die Zentralnotenbanken bei dem großen Ansehen, das sie in der
Bevölkerung genießen, mit der Aufbewahrung und Verwaltung von
Wertpapieren betraut werden, ist leicht verständlich. Im Zusammenhange
mit dieser Tätigkeit steht der kommissionsweise An- und Verkauf
von Wertpapieren.
Die Zentralbanken sollen und wollen auch nicht den anderen Banken
und Bankiers, die doch in der Regel ihre Hauptkunden sind, Konkurrenz
 machen, indem sie deren Provisions- und Gebührensätze unterbieten.
 Sie sollen aber, wenn es im Interesse der Allgemeinheit liegt,
und wenn es sich um Durchführung einer für gut befundenen Idee handelt,
auch geneigt sein, Opfer zu bringen. Unverständlich erscheint es vor allem,
daß die Deutsche Reichsbank noch immer an den hohen Inkassogebühren
 für Schecks, die auf sie selbst gezogen sind, festhält, Die Motivierung,
 das Publikum dadurch zum Giroverkehr zu erziehen, ist doch
nicht stichhaltig.
Daß Reformen in einem Lande auch das Bankwesen anderer Länder
stark beeinflussen können, zeigt die amerikanische Bankreform, die das
Akzeptierungsverbot der Nationalbanken beseitigt hat. Die Folge wird
sein, daß die amerikanischen Firmen an die ausländischen Exporteure
das Ersuchen stellen werden, sich durch. Ziehung auf amerikanische
Banken zu erholen. Ist der Zinsfuß in Amerika höher als in dem betreffenden
 fremden Lande, so wird der auswärtige Exporteur den etwa
dadurch erzielten Mindererlös wieder abzuwälzen suchen‘),

2. Grundkapital und Reserven der Notenbanken.
Das älteste Aktivgeschäft, das Lombardgeschäft, ist zumeist mit dem
eigenen Kapital des Bankiers betrieben worden. Das Kapital ist hier
:echt eigentlich Geschäftsfonds. Als dann in späterer Zeit die Passivgeschäfte,
 der Depositenverkehr und die Notenausgabe, sich mehr und
mehr entwickelten, trat das eigene Kapital immer mehr hinter den fremden
 Mıtteln zurück. Bankiers und Banken sind Kreditvermittler geworden,
 die Kredit aufnehmen in der Absicht, anderen wieder Kredit
zu gewähren. Das Stammkapital dient jetzt in der Hauptsache als Garantiefonds,
 „zur Sicherung der steten Solvenz, und bei eingetretener In-1)

 S. a. Richard Hauser, Die amerikanische Bankreform. Jena 1914. S. 68.

Sc
        <pb n="274" />
        solvenz zur Sicherung der Forderungen der Bankgläubiger“ (Adolph
Wagner). Den Betriebsfonds bilden bei den Notenbanken eben die Noten
and nicht das Grundkapital.
Die Bank von England hat seit mehr als zwei Jahrhunderten Geschäfte
 betrieben, ohne eigenes, frei verfügbares Kapital zu besitzen. Das
ursprüngliche Grundkapital von ı,2 Millionen £ war in einer unkündbaren
Forderung an den Staät festgelegt, und spätere Kapitalserhöhungen dienten
immer nur zu Gewährungen neuer Anleihen an die Regierung. 1833
zahlte zwar der Staat 1, seiner inzwischen auf 14686000 © angewachsenen
Schuld zurück, Dadurch, daß aber noch weitere 7434900 © in staatlichen
 Schuldverschreibungen von der Emissionsabteilung als Notendeckung
gehalten werden, ist eine größere Summe als das Kapital (14 553 000 £
=— 297 Millionen M) + Reservefonds (ca, 3 Millionen © = 61,2 Millionen
 M) immobilisiert, Bei der Bank von England dient also das Kapital
nur dazu, um dem Kredit der Bank eine sichere Grundlage zu geben?).
Ähnlich liegen die Verhältnisse bei der Bank von F rankreich. Das
Institut besitzt ein Kapital von 182,5 Millionen fr. und vier verschiedene
Reservefonds von zusammen 42,5 Millionen fr. Demgegenüber steht die
Staatsschuld in Höhe von 200 Millionen fr. und, gemäß des Gesetzes
vom 9. Juni 1857, ein Posten immobilisierte Staatsrente im Betrage von
zoo Millionen fr. Insgesamt liegen also 300 Millionen fr. fest.
Die Österreichisch-ungarische Bank hat ein Kapital von 210 Millionen
 K. Der Reservefonds beträgt zurzeit 32,2 Millionen K, Die ehemalige
 Staatsschuld von 80 Millionen Gulden ist durch Rückzahlung und
durch Abschreibung zu Lasten des Reservefonds auf 30 Millionen Gulden
=— 60 Millionen K reduziert worden,
Die Deutsche Reichsbank ist erfreulicher Weise nicht durch ein
festes Darlehen an den Staat verhindert, frei über Kapital und Reserven
zu verfügen. Daß auch in Zukunft in dieser Beziehung keine Änderung
aintreten kann, ist durch das Bankgesetz vorgesehen worden,
Durch die Novelle von 1899 ist das Stammkapital der Reichsbank auf
180, der Reservefonds auf 64814000 M erhöht worden. War eine weitere
Vermehrung des Grundkapitals und der Reserven erwünscht? Wie 1899;
so wurde auch 1909 wieder von verschiedenen Seiten für eine Erhöhung
des Grundkapitals und der Reserven plädiert. Die Argumente lauteten

') S. Wilhelm Lexis, Englisches und deutsches Notenbankwesen, in der Inter-1ationalen
 Wochenschrift für Wissenschaft, Kunst und Technik. 1908. S. 907.

261
        <pb n="275" />
        ähnlich wie früher: Die eigenen Mittel der Bank müssen mit der Ausdehnung
 der Geschäfte wachsen. Um für vermehrte Verbindlichkeiten
mit gleicher Sicherheit garantieren zu können, müsse der Garantiefonds
höher als bei geringen Verpflichtungen sein!), die Reichsbank müsse in
jeder Beziehung die größte Kapitalmacht im Bankwesen darstellen, und
ihr Ansehen beim Volke könne durch die Kapitalvergrößerung nur gewinnen.
 Eine dauernde Beeinflussung des Diskontsatzes erfolge durch
Erhöhung des Grundkapitals insofern, als das der Bank zur Verfügung
gestellte größere Grundvermögen ihre Mittel zur Erfüllung ihrer wirtschaftlichen
 Aufgaben (Diskontierung und Lombardierung) dauernd vermehre?),

Die zur Erhöhung des Grundkapitals erforderlichen Mittel müssen dem
Geldmarkt entnommen werden. Die dadurch entstandene Lücke würde
sich nur durch eine gesteigerte Inanspruchnahme der Reichsbank im
Diskont- und Lombardverkehr ausgleichen lassen. Es würde also nur
eine Verschiebung von Kapitalien des Marktes in die Bank und von der
Bank in den Markt wieder, oder auch umgekehrt, stattfinden. Nur in
dem einen Falle, daß die Erwerber der Reichsbankanteile Ausländer
sind — daß diese besondere Neigung zum Erwerb der Anteile haben
werden, scheint sehr zweifelhaft — und zur Bezahlung Gold nach Deutschland
 senden, würde eine Vermehrung des nationalen Goldschatzes erzielt
werden, Daraus ergibt sich dann auch weiter, daß die Höhe des Grundkapitals
 der Reichsbank auf die Höhe des Diskontsatzes keinen Einfluß
ausüben kann — und bei der letzten Erhöhung von 120 auf 180 Millionen
 M tatsächlich auch nicht ausgeübt hat.
Verglichen mit den anderen Zentralnotenbanken der Welt, rangiert die
Deutsche Reichsbank hinsichtlich ihres Eigenkapitals gleich hinter der
Bank von England, wobei aber zu bemerken ist, daß deren Kapital gänzlich
 festgelegt ist. Als Sicherheitsfonds sind !/, Milliarde M Eigenkapital
der Reichsbank, das unterliegt keinem Zweifel, völlig ausreichend.
Weiter wurde gesagt, zur Gewährung von Lombarddarlehen seien in
der Hauptsache nur die eigenen Mittel der Bank verwendbar, und da
die Summe der Lombarddarlehen sehr gestiegen und auch das Grundstückskonto
 der Reichsbank auf fast 55 Millionen M angewachsen sei,
so müsse das Eigenkapital vermehrt werden. Darauf ist zu erwidemrn: Es

!) S. Hugo Heymann, Reichsbank und Geldverkehr, Berlin 1908, S. 17.
2%) S. Paul Steller, Die Wendung in der deutschen Geld- und Bankfrage
Zöln 1908, S, 105.

&amp;gt;62
        <pb n="276" />
        st richtig, daß zu Lombarddarlehen in erster Linie das Eigenkapital sich
:ignet, aber warum sollen hierzu nicht zeitweise auch Girogelder dienen,
„on denen über einen Teil, der den eisernen Fonds der Konteninhaber
bildet, erst bei Auflösung des Kontos verfügt werden darf? Die Enquete-Kommission
 hat sich denn auch in überwiegender Mehrheit gegen eine
Erhöhung des Stammkapitals ausgesprochen!). Doch waren eine Anzahl
Mitglieder geneigt, eine Verstärkung des Reservefonds, der ja auch
die Funktion hat, zur Kapitalserhöhung zu dienen, zu befürworten, und
zwar hauptsächlich in Rücksicht darauf, daß durch die Grundstücke der
Reichsbank ein Kapital festgelegt ist, das in kurzer Zeit der Größe des
Reservefonds entsprechen wird. Man einigte sich dann, wie oben (S. 261)
angegeben.

IV. Stellung der Notenbanken zum Staat.

L. Die Notenbanken im Dienste der Finanzverwaltung des Staates 2).
Keine Zentralnotenbank der Welt befindet sich so im Mittelpunkt der
staatlichen Finanzverwaltung, wie die Bank von England. An der Spitze
der Kassenverwaltung steht das leitende Organ des gesamten Finanzwesens,
 das treasury department, dessen Aufgabe es vor allem ist, für
ein stetes Gleichgewicht von Einnahmen und Ausgaben Sorge zu tragen.
Jedes Zentralamt der Verwaltung eines besonderen Einnahmezweiges besitzt
 ein Konto bei der Bank von England, auf das es alle eingehenden
Gelder einzahlt. Auf einem seit 1834 von der Bank unter dem Namen
„His Majesty’s Exchequer“ geführten, mehrere Unterabteilungen besitzenjen
 Konto werden die gesamten Staatseinnahmen verbucht und die für
den Staat geleisteten Ausgaben zur Last geschrieben. Gegen eine gesetzlich
 festgesetzte Vergütung (s. 5. 147) besorgt die Bank die gesamten
Finanzgeschäfte des Staates, die Kassenführung sowohl, wie die Staatsschulden
 verwaltung.
In Deutschland bestimmt 8 22 des Bankgesetzes in der Fassung

1) Für Erhöhung des Kapitals sind vor allem Heiligenstadt, Kanitz,
Raab und von Cetto-Reichertshausen eingetreten.
2) S, Kimmich, Die finanziellen Beziehungen zwischen Staat und Notenbank.
Berlin 1909, Schortmann, Die Zentralnotenbanken im Dienste der staatlichen
Kassenverwaltung, Stuttgart 1910. Jubiläumsbericht der Reichsbank. The Fiscal
System, Dokument 403 der National Monetary Commission, Washington 1910.

263
        <pb n="277" />
        von 1909: „Die Reichsbank ist verpflichtet, die Geschäfte der Reichshauptkasse
 unentgeltlich zu besorgen. Sie ist berechtigt, entsprechende
Kassengeschäfte für die Bundesstaaten zu übernehmen.“ $ 11 des Reichsdank-Statuts
 sagt dann weiter: „Die Reichsbank ist verpflichtet, ohne
Entgelt für Rechnung des Reichs Zahlungen anzunehmen und bis auf
Höhe des Reichsguthabens zu leisten. — Sie ist berechtigt, die nämlichen
Geschäfte für die Bundesstaaten zu übernehmen“. — Über den Umfang
lieser Geschäfte entscheidet an letzter Stelle der Reichskanzler.
Für die Geschäfte mit dem Reich hat die Reichsbank eine besondere
Abteilung, „die Reichshauptkasse“, eingerichtet, Das Reich besitzt ein
Konto, auf das, wenn auch nicht in so weitgehender Weise wie in Eng-‚and,
 Einzahlungen und Abhebungen erfolgen. Übersteigen die Anforderungen.
 den verfügbaren Kreditsaldo — das Reich muß, ebenso: wie jeder
Private, als Entgeld für die Mühewaltung der Bank ein Minimalguthaben
(10 Millionen M) unterhalten —, so diskontiert die Reichbank dem Reich
einen entsprechenden Betrag Schatzanweisungen. Bei der Reichshauptkasse
 ist nur eine kleine Hilfskasse für Zahlungen unter 100000 M eingerichtet.
 Diese Kasse wird von der Reichsbankhauptkasse dotiert und
das Girokonto der Reichshauptkasse dementsprechend belastet bezw. erkannt.
 Besondere Dienste leistet die Bank u. a. auch der Reichspostverwaltung,
 indem die Postämter die nicht benötigten Gelder einzahlen und
sie an Orten abheben, wo sie gebraucht werden. Die Versendung von
Geldern seitens der Post wird dadurch auf diejenigen Orte beschränkt,
an denen sich keine Zweiganstalt der Reichsbank befindet.
Auch den deutschen Bundesstaaten leistet die Reichsbank durch Zah-‚ungsvermittelung
 große Dienste. Wie mit den Reichsämtern und den
Regierungshauptkassen, so steht die Reichshauptkasse auch mit den bundesstaatlichen
 Landeshauptkassen, die die Zölle und Steuern für das Reich
einziehen und Zahlungen für Rechnung des Reichs leisten, im Giroverkehr.

Der Bank von Frankreich wurde anläßlich ihrer Privilegserneuerung
[911 vom Staate die Anerkennung gezollt, daß sie „seit 1898 für das
öffentliche Wohl und für ihre Angestellten gearbeitet hat, ohne daß sie
ihren Aktionären aus der zunehmenden Erweiterung ihrer Tätigkeit einen
Vorteil zufließen lassen konnte.“ .
Die Zentralnotenbanken halten es weiter für ihre Aufgabe — dies hängt
mit ihrem Notengeschäft zusammen —, für ein Gleichgewicht zwischen
Seldumlauf und Geldbedarf Sorge zu tragen. Sie überwachen den Geld-2064
        <pb n="278" />
        umlauf auf seinen Zustand und bewirken, daß falsche, beschädigte oder
abgenutzte Münzen möglichst aus dem Verkehr gezogen werden.
In welcher Weise die Reichsbank eine den örtlichen und zeitlichen
Bedürfnissen des Verkehrs entsprechende Verteilung der Geldsorten vornimmt,
 hatten wir bereits gesehen und auch darauf hingewiesen, daß
diese Tätigkeit noch einer weiteren Verbesserung fähig ist.
Wenn im Bankgesetz zwar auch nur von dem „Recht“ der Reichsbank,
 nach Maßgabe „ihres“ Verkehrs Noten auszugeben, gesprochen wird,
so kann sie es nicht, wie Bendixen!) meint, auch bleiben lassen oder
als Maßstab das Bedürfnis ihres und nicht „des“ Verkehrs anlegen. Dem
widerspricht, das übersieht Bendixen, $ ı2 des Bankgesetzes.
Die Tätigkeit der Bank von England als Verwalterin der Staatsschuld
hat mit dem Tage der Entstehung der Bank begonnen und könnte auch
bei einer reinen Staatsbank nicht weitgehender sein.
Die Deutsche Reichsbank ‘stellt bei der Unterbringung Deutscher
Reichsanleihen dem Reich ihre Dienste ebenfalls zur Verfügung, indem
sie an die Spitze des Emissions-Konsortiums tritt und selbst mit ihren
sämtlichen Zweiganstalten als Zeichnungsstelle fungiert, die Kupons der
Anleihen einlöst, die Ausreichung neuer Zinsscheinbogen übernimmt usw.
Ein noch weiterer Ausbau als Kassenführerin des Reichs ist möglich und
sehr wünschenswert,
Der Österreichisch-ungarischen Bank haben die beiden Regierungen
 ihre Goldbestände übergeben und. sie mit der Erledigung der
nationalen und internationalen Zahlungen beauftragt. Die Bank stellt u.
a. sog. Zollgoldanweisungen aus, die bei jeder Bankanstalt erhältlich sind
und zur Zahlung der in Gold zu entrichtenden Zollgebühren verwendet
werden. Die Staatskassen übergeben dann die empfangenen Zollgoldanweisungen
 der Bank zur Gutschrift. Art, 55 des Statuts der Österreichischungarischen
 Bank sagt: „Die Bank ist verpflichtet, für Rechnung jeder
der beiden Finanzverwaltungen, nach zu vereinbarenden Bestimmungen,
Gelder zu übernehmen und bis zur Höhe des betreffenden Guthabens
Zahlungen zu leisten.“ Die Höhe dieser Umsätze ist im Jahresbericht
nicht angegeben.
In den Vereinigten Staaten von Amerika dienen nach dem Fe-Jderal
 Reserve Act die Bundesreservebanken (s. S. 192ff.) als Regierungsoanken,
 Der Schatzsekretär ist ermächtigt, die überschüssigen Kassenbe-3)
 Das Wesen des Geldes, .S. 57 und Art. „Der Charakter der Reichsbank“
in Nr, 5 des Bank-Archiv 1908.

265
        <pb n="279" />
        stände bei den Bundesreservebanken einzuzahlen, die dann als Agenten
des Schatzamts funktionieren, indem sie dessen Kassenführung besorgen.

Die Kreditbedürfnisse des Staates sind vorübergehende oder dauernde,
 und dementsprechend unterscheidet man schwebende Schulden
und fundierte Schulden. Schwebende Finanzschulden kommen vor in
Form von Wechseln, die in Zahlung gegeben oder diskontiert werden,
oder der Staat nimmt bei der Zentralbank einen gedeckten oder ungedeckten
 Kontokorrent-Kredit in Anspruch, oder er gibt Schatzscheine
aus, die entweder die Form der Obligationen haben und Kupons enthalten,
 oder den Wechseln gleichen und wie diese diskontiert werden.
In Österreich heißen die Schatzanweisungen Partial-Hypothekar-Anweisungen
 oder Salinenscheine, in England exchequer-bills oder treasurybills,
 in Frankreich bons du tre&amp;amp;sor. In England und Frankreich werden
die Schatzanweisungen auf dem offenen Markte angeboten. In einigen
anderen Ländern ist den Zentralbanken eine Höchstgrenze für die Diskontierung
 von Schatzscheinen vorgeschrieben: Die Belgische Nationalbank
darf Schatzanweisungen nur bis zu 40°, die Serbische bis zu 30%
und die Rumänische bis zu 20%, des eingezahlten Aktienkapitals erwerben.

Die Deutsche Reichsbank hingegen ist befugt, Schatzanweisungen,
die spätestens nach 3 Monaten fällig werden und seitens des Reichs
ader der Bundesstaaten zur vorübergehenden Verstärkung der Kassenmittel
 ausgegeben werden, unbeschränkt zu diskontieren, Die Diskontiecung
 erfolgt zum Banksatze. Da aber %, des Gewinns wieder ans Reich
zurückfließen, so zahlt beispielsweise bei einem Bankdiskont von 4° das
Reich tatsächlich nur ı°%, Zinsen für das Jahr.
Durch die oft sehr beträchtlichen Summen Schatzanweisungen, die die
Reichsbank zu diskontieren genötigt ist, gibt der Bankausweis häufig ein
undurchsichtiges und nicht zutreffendes Bild. Bankdirektor von Klitzing
hat, um dies zu verhüten, auf dem III. Bankiertage vorgeschlagen, diese
erstklassigen kurzfristigen Forderungen als Wechsel zu betrachten und auf
Wechselkonto zu verbuchen. Dann könne auch niemand mehr berechnen,
wie hoch das Reich die Reichsbank in Anspruch genommen habe, und
die daran geknüpften Forderungen und Befürchtungen würden, sagt von
Klitzing, wegfallen. Wenn auch gegen die Sicherheit der Schatzanweisungen
keinerlei Bedenken bestehen, so muß man doch daran festhalten, daß
die zu diskontierende Forderung mindestens zwei gute Unterschriften

&amp;gt;66
        <pb n="280" />
        trägt und, da sie als Notendeckung zu dienen bestimmt ist, in möglichst
kurzer Zeit eingeht.
Richtiger ist es natürlich, dauernde Bedürfnisse nötigenfalls durch fundierte
 Anleihen zu decken. Müssen zeitweise Schatzanweisungen ausgegeben
 werden, so bringe man sie an den Markt. Für Depositengelder
der Großbanken werden sie meist als gute Anlage schlank Aufnahme
änden, und auch vom Ausland gern genommen werden.
Aus temporären Vorschüssen sind, das lehrt die Geschichte der Banken,
oft dauernde Darlehen geworden. England, Frankreich, Rußland,
Italien und Österreich sind klassische Beispiele, Jede Privilegserneuerung
mußte mit einem neuen Vorschuß an den Staat erkauft werden. War die
Forderung unrealisierbar, so hatte dies oft die Einstellung der Barzahlung,
Zwangskurs der Noten, zur Folge. Das Darlehn der Bank an den Staat
war dann nur eine verhüllte Staatspapiergeld- Ausgabe. Solchen, die Existenz
 der Bank gefährdenden Darlehen setzen neuerdings die Gesetze
und Statuten mehrerer Banken Schranken: _
8 35 des deutschen Bankgesetzes sagt: „Geschäfte mit den Finanzverwaltungen
 des Deutschen Reichs oder deutscher Bundesstaaten dürfen
aur innerhalb der Bestimmungen dieses Gesetzes und des Bankstatuts
gemacht und müssen, wenn andere als die allgemein geltenden Bedingungen
 des Bankverkehrs in Anwendung kommen Sollen, zuvor zur
Kenntnis der Deputierten gebracht und, wenn auch nur einer derselben
darauf anträgt, dem Zentralausschuß vorgelegt werden. Sie müssen unterbleiben,
 wenn der letztere nicht in einer beschlußfähigen Versammlung
mit Stimmenmehrheit für die Zulässigkeit sich ausspricht,“ Ist diese Kautele
aber ausreichend? 8 13,4 des Bankgesetzes läßt dies zweifelhaft erscheinen.
Er ermächtigt die Reichsbank, verzinsliche oder spätestens nach einem
Jahr fällige Schuldverschreibungen des Reichs und der Bundesstaaten zu
beleihen. Weiter ist der Reichskanzler in der Lage, die Reichsbank
zur Diskontierung von Schatzanweisungen in unbegrenzter Höhe anzuweisen.
 Somit steht dem Reich der Goldvorrat der Reichsbank bis zur
gesetzlichen Grenze der Notendeckung zur Verfügung.
Die Österreichisch-ungarische Bank kann, laut Art 55 ihrer
Statuten, Wechsel, die von der österreichischen oder ungarischen Finanzverwaltung
 eingereicht werden, diskontieren; doch ist hierzu ein Sitzungsoeschluß
 des Generalrates nötig. Ergibt sich aus Kommissionsgeschäften
für den Staat ein Saldo zu dessen Lasten, so ist er spätestens bis zum 7.
des nächsten Monats‘ zu begleichen. Andere Geschäfte mit der Öster-267
        <pb n="281" />
        reichischen oder der ungarischen F inanzverwaltung darf die Bank nur
insoweit eingehen, als damit eine Darlehns- oder Kreditgewährung seitens
der Bank nicht verbunden ist.

2. Gewinnbeteiligung des Staates,
Für die Erteilung des Notenprivilegs haben sich die Staaten Gegeneistungen
 ausbedungen. Liefen früher die Forderungen des Staates auf
Darlehen hinaus, so spielt heute eine prozentuale Gewinnbeteiligung die
Hauptrolle. Daneben kommen noch, wie wir bereits gesehen haben,
Dienstleistungen an den Staat und Erfüllung gewisser Forderungen im
Interesse der Allgemeinheit in Betracht, wie z. B. Errichtung einer bestimmten
 Anzahl Zweiganstalten an ev. vorgeschriebenen Orten.
Am günstigsten steht in dieser Beziehung heute wohl die Bank von
England da. Sie hat für ihr, allerdings sehr eingeschränktes Notenrecht
und für Befreiung der Stempelsteuer auf ihre Noten jährlich 180000 £
an den Staat zu zahlen, Eine weitere kleine Bürde, die die „old lady of
Threadneedie Street“ zu tragen hat, ist die ‚alte Staatsschuld in Höhe
7on 11015100 ©, die aber mit 21/,%, verzinst wird,
In Frankreich hat die Art der Abgaben mehrfach gewechselt. Nach
dem jetzt geltenden Gesetz hat die Bank von Frankreich an den
Staat eine jährliche Abgabe von !/ 4%, des Diskontsatzes von dem durchschnittlichen
 Notenbetrage, der ertragbringend im Umlauf gewesen ist, zu
antrichten, mindestens aber 2 Millionen fr. Täglich werden die Wechselbestände
 und Lombarddarlehen aufgezeichnet, die Summen addiert und
durch die Zahl der Tage dividiert. Von dem Zinsgewinn des Quotienten,
der dem produktiven Notenumlauf entspricht, ist der achte Teil an den
Staat zu zahlen, 2. hat die Bank von Frankreich dem Staat, der mit
ihr in laufender Rechnung steht, 200 Millionen fr. ohne Zinsvergütung
zu überlassen, 3. erhält der Staat eine Abgabe, wenn der Diskont höher
als 5% ist, und 4. ist bei jeder Gesetzeserneuerung die Bank genötigt
worden, die Zahl ihrer Filialen, unbekümmert darum. ob sie Nutzen abwerfen
 oder nicht, zu erhöhen.
Die Österreichisch-ungarische Bank erteilt zunächst eine Vordividende
 von 4°%. Dann kommen 10%, in den Reservefonds und 2%
in den Pensionsfonds. Der weitere Überschuß wird hälftig zwischen
Staat und Aktionäre verteilt, bis diese insgesamt 6° erhalten, Von dem
noch verbleibenden Betrage empfangen, solange die Gesamtdividende 7%
nicht übersteigt, die Aktionäre ı, der Staat 2 Teile. Darüber hinaus er-268
        <pb n="282" />
        halten die Aktionäre ı, der Staat 3 Teile. Als weiteres Entgelt hat der
Staat einen Vorschuß beansprucht, der jetzt 60 Millionen K. beträgt, unverzinslich
 und während der Dauer des jetzt geltenden Privilegs unkündbar
 ist,
In Italien müssen die 3 Notenbanken von ihrem, eine Anfangsdividende
 von 5%, übersteigenden Reingewinn eine Abgabe an den Staat
leisten, und zwar !}, sofern der Reingewinn zwischen 5 und 6% beträgt,
Up, wenn er 6%, übersteigt.
Bei der Niederländischen Bank erhalten die Aktionäre zunächst
31 °% Dividende, Dann fließen 10%, in den Reservefonds, 3°% an den
Vorstand, und von dem noch übrig bleibenden Rest erhalten die Aktionäre
 1, der Staat 2).
Ähnliche Partizipationsverhältnisse bestehen in Deutschland, wo die
Reichsbank für ihr Notenprivileg einen so hohen Preis zahlt, wie keine
andere Bank der Welt, in Dänemark, Norwegen, Rumänien, Serbien,
Portugal usw. .
In Deutschland erhielten nach dem Bankgesetz von 1875 die Anteilseigner
 zunächst eine Vordividende von 4!/°%; dann kamen 20% in
den Reservefonds, bis dieser auf 30 Millionen M angewachsen war; der
Rest wurde zwischen Reich und Anteilseigner geteilt, bis diese insgesamt
3% Dividende bezogen hatten; von dem weiteren Überschuß erhielten
die Aktionäre !/., das Reich 8. Durch die Novelle von 1889 wurde
die Vorzugsdividende auf 3! °%, die Grenze, von der ab eine Verteilung
im Verhältnis von 1:3 stattfindet, auf 6°% herabgesetzt, Die Novelle
von 1899, die das steuerfreie Notenkontingent erheblich erhöhte, verminderte
 den prozentualen Anteil der Aktionäre, indem sie den Reservefonds
 bis auf 60 Millionen M anwachsen ließ und den nach Verteilung
der Vordividende und Anfüllung des Reservefonds — 1905 hatte er
bereits seine Maximalhöhe erreicht — übrigen Betrag zu !/, an die Anteilseigner
 und zu %, an das Reich ausschüttete,
Einer weiteren Verminderung der Bezüge der Anteilseigner wurde bei
den der Privilegserneuerung von 1909 vorangehenden Debatten vielfach
das Wort geredet, und bei der mißlichen Lage der Finanzen war jede
Aussicht auf Verstärkung der Reichsfinanzen natürlich sehr willkommen.
Die Konservativen, schreibt Bendixen!), erblicken in der Deutschen
Reichsbank eine staatliche Anstalt, mit einigen störenden privatrechtlichen

‘) „Der Charakter der Reichsbank‘“ im Bank-Archiv Nr. 5 1905.
        <pb n="283" />
        Stilwidrigkeiten, während die Liberalen betonen, daß die Reichsbank mit
Privatkapital aufgebaut sei und ihre Verfassung im wesentlichen der einer
Aktiengesellschaft gleiche. Verschiedene Vorschläge von Berufenen und
Unberufenen wurden gemacht, u. a. Begrenzung der Dividende auf 5°,
unter Hinweis, daß die Aktionäre der Schweizerischen Nationalbank eine
Maximaldivende von nur 4° beziehen. Billigerweise darf man aber nicht
vergessen, daß die letzten 30 Millionen M Anteile zum Kurse von 144°%
ausgegeben sind, daß also 5°%, Dividende kaum einer 3 !/,prozentigen
Verzinsung entsprechen würde. Bei einem Kurse der deutschen 31}, prozentigen‘
 Staatsanleihe von 85% kann man einem Anteilseigner der Reichsbank
 einen derartigen Zins wohl nicht bieten. Bendixen!) will die
prinzipiellen Grundlagen der Reichsbank als einer mit Privatmitteln beıriebenen.
 Bank aufrecht erhalten wissen, hält es aber für unstatthaft,
daß ein dem Gesamtwohl der deutschen Nation dienendes Unternehmen
Privatinteressenten eine übernormale Verzinsung ihres Kapitals abwerfe,
Unbeirrt durch private oder fiskalische Interessen dürfe die Reichsbank
nur das Gesamtwohl im Auge haben. Er ‚proponiert, jahraus jahrein
5%, Dividende zu zahlen, Schließlich blieb aber der alte Verteilungsmodus
bestehen. Nur eine kleine Verminderung des Gewinnanteils der Anteilssigner
 trat insofern ein, als der Reservefonds wieder angefüllt wird und
lie Beträge hierfür zur Hälfte den Anteilseignern belastet werden.

3. Staatsbank oder Privatbank?
Hinsichtlich der Stellung, die ein Staat einer Zentralnotenbank gegeniber
 einnimmt, lassen sich 4 Typen unterscheiden:
t. Die Bank ist reine Staatsbank. Ihr Stammkapital ist vom Staate
zegeben. Er allein leitet und beaufsichtigt die Bank. Solche Staatsbanken
sind die Russische Reichsbank, die Bulgarische Nationalbank, die Schwelische
 Reichsbank,
2. Die Bank ist reine Aktienbank. Der Staat gibt zwar Vorschriften
hinsichtlich der Noten-Deckung und -Einlösung, kümmert sich aber sonst
nicht um deren Verwaltung. Typus hierfür ist die Bank von England.
3. Das Kapital der Bank ist von Privaten eingeschossen, der Staat
aber übt einen Einfluß auf die Leitung aus, indem er die Bankdirektoren
ernennt und bestätigt und sich die Oberaufsicht vorbehält; so die Zeniramotenbanken
 in Deutschland, Österreich-Ungarn, Frankreich und den
meisten anderen Ländern.
1) Geld und Kapital, Gesammelte Aufsätze. Leipzig 1912.

250
        <pb n="284" />
        4. Der Staat ist als Aktionär mitbeteiligt, so z. B. bei der Schweizetischen
 Nationalbank, früher Preußen bei der Preußischen Bank.
Für die Verstaatlichung, wie man sie auch in Deutschland öfters
fordert, wird als Hauptgrund geltend gemacht, daß die Anteilseigner
Gewinne erhalten, die der Allgemeinheit zukommen müßten, da sie zum
größten Teil auf Grund des Notenprivilegs erzielt seien. Wie viel Gewinne
 auf Konto des Notenrechts, und wie viel auf andere Geschäfte zu
setzen. ist, ist natürlich schwer zu bestimmen.
Bruno Edler von der Planitz berechnete in seinem Referat auf
dem III Bankiertage, daß bei Verstaatlichung der Reichsbank und vorausgesetzt,
 daß das verstaatlichte Institut nicht mit größeren Unkosten
and mit gleichen Erträgen wie, zuvor arbeite, sich ein jährlicher Reingewinn
 von 2°%, d. h. 3,6 Millionen M ergeben würde, und wiederholte
dabei die Worte, die 1899 Siemens auf Grund ähnlicher Berechnungen
aufgeworfen. hatte: „Für eine solche Summe will man alle die Gefahren
laufen, die mit einer reinen Staatsbank verbunden sind?“
Kimmich!) rechnete sogar nur "einen jährlichen Mehrgewinn des Staates
von 2,5 Millionen heraus und kam dann auf Grund von Berechnungen
und Schätzungen weiter zu dem Resultat, daß das Notenprivileg der
Bank im. Durchschnitt der Jahre 1901-1907 nicht nur keinen Gewinn
zugelassen habe, sondern mit einem durchschnittlichen Jahresverlust von
stwa 1,6 Millionen M verknüpft gewesen sei,
Von der Frage zu trennen, ob die Anteilseigner eine zu hohe Dividende
 erhalten, ist die andere Frage, ob der Gewinn des Reiches bei
Verstaatlichung so erheblich größer als jetzt sein würde, Praktiker und
Theoretiker haben. Berechnungen angestellt, die alle natürlich mit unsicheren
 Faktoren rechnen müssen. G. H. Kaemmerer?) und manche
andere vertreten die Ansicht, daß Großhandel und Großindustrie von
einem Institut, auf dessen Leitung und Verwaltung sie keinerlei Einfluß
mehr ausüben können, sich bald abwenden werden. M. E. wird dies
aber nur eintreten, wenn den Kunden von den Privatbanken in Zukunft
die gleichen Vorteile, wie jetzt seitens der Reichsbank, geboten werden.
Bei einer weiteren Ausgestaltung des Filialnetzes und Ausbau des Clea-:ing-Verkehrs
 wäre dies immerhin möglich,
Die für das Reich sich etwa ergebenden pekuniären Vorteile stehen

') Im Bank-Archiv a. a. O..
*) Reichsbank und Geldumlauf, Leipzig 1898, S, 64.
        <pb n="285" />
        aber in keinem Verhältnis zu den Nachteilen, die ein reines Staatsinstitut
 im allgemeinen, insbesondere aber in Deutschland haben kann.
Sehr wertvolle Dienste leisten dem Direktorium der Deutschen Reichsbank
 die Mitglieder des Zentralausschusses und insbesondere die des Deputiertenkollegiums.
 Mit ihren reichen Kenntnissen und Erfahrungen, die
sie in langen Jahren praktischer Tätigkeit gesammelt haben, stehen sie
dem Reichsbankdirektorium mit Rat und Tat zur Seite, Ob in der Organisation
 einer reinen Staatsbank für ein derartiges Kollegium Platz
sein wird, und ob sich dann weiter eine Reihe so sachverständiger Männer
in den Dienst eines bureaukratisch geleiteten Unternehmens stellen werden,
erscheint zum mindesten sehr zweifelhaft.
In Kriegszeiten kann ein Privatinstitut eine große finanzielle Stütze
des Landes sein. Dies hat die Preußische Bank vor allem 1866 und
1870/71, die Bank von Frankreich 1870/71 bewiesen. Gegen eine Staatsbank
 jedoch, die, wie Rußland zeigt, meist nur eine Zweigabteilung des
Finanzministeriums ist, wird im Kriegsfalle von vomherein ein gewisses
Mißtrauen bestehen, weil der Staat voraussichtlich der Bank große Mittel
entziehen würde, was eine starke Verschlechterung der Notendeckung zur
Folge haben müßte.
Schon 1584 wies der Senator Contarini in einer Rede, die sich gegen
die Monopolisierung des Bankwesens in Staatshände richtete, darauf hin,
daß der Irrtum sehr nahe liege, „daß man in der Bank mit einem Federzug
 für sich und seine Freunde Geld schaffen könne... Leidet der
Kredit der Staatsbank, so wird auch der allgemeine Staatskredit nicht
unbeschädigt bleiben.“ Selbst Adolph Wagner, der stets für die Verstaatlichung
 möglichst vieler Wirtschaftsbetriebe eingetreten ist und eintritt,
 hat gegen Verstaatlichung der Reichsbank zahlreiche Bedenken: „Die
nähere Verquickung mit den Finanzangelegenheiten, die ganze Geschichte
des Bankwesens zeigt uns, daß wir gegen reine Staatsbanken doch manche
berechtigte Einwände erheben müssen‘“1). Die Erhaltung der Selbständigkeit
 der Bank gegenüber dem Staat ist ein sehr wesentliches Argument
gegen die Verstaatlichung. Unabhängigkeit von den Staatsfinanzen, wenigstens
 zu normalen Zeiten, gilt für jede Privatnotenbank mit Fug und
Recht als ein Ehrentitel?).
Noch ein anderes, nicht unwesentliches Moment spricht gegen eine

1 Stenographischer Bericht der Bank-Enquete 1908, S. 19.
2% Sıroell, Bank-Archiv, 6. Jahrg. S. 312.
„5
        <pb n="286" />
        Staatsbank: Im Falle einer feindlichen Invasion kann bekanntlich der
Feind die Mittel einer mit Staatskapital betriebenen Reichsbank nach
Völkerrecht konfiszieren lassen, während eine Bank mit privatem Betriebskapital
 als Privateigentum vom Feinde respektiert werden muß. Als
deutsche Soldaten 1870 den Kassenbestand einer Filiale der Bank von
Frankreich konfisziert hatten, erhoben die Franzosen Einspruch. Da die
Bank kein Staatsinstitut ist, wurden, auf Anordnung der deutschen Heeres-’eitung,
 die Gelder sofort wieder zurückerstattet.
In einer Beziehung aber ist zu wünschen, daß das Institut in Zukunft
 sich in höherem Maße als Staats-, bezw. Reichsbank fühle:
Nach $ 28 des Bankgesetzes haben die Beamten der Reichsbank zwar
die Rechte und Pflichten der Reichsbeamten, aber durch den Reichshaushalısetat
 wird nur der Besoldungs- und Pensionsetat des Reichsbankdirektoriums,
 nicht aber auch der anderen 3 700 Reichsbankbeamten
festgesetzt. Eine Besprechung der Gehalts- und Anstellungsverhältnisse
der Reichsbankbeamten bei der Etatsberatung ist aus diesem Grunde
leider nicht möglich. Eine Abänderung des $ 28 des Bankgesetzes in
dieser Beziehung und ferner Abschaffung der Kautionen, die einzeine
 Beamten stellen müssen, wäre wünschenswert.
Bei den Kommissionsverhandlungen über die Novelle von 1899 erklärten
 die Vertreter der Verbündeten Regierungen: „Es herrsche unter
den Regierungen Einigkeit darüber, daß die Verstaatlichung der Reichsbank
 aus politischen, wirtschaftlichen und finanziellen Rücksichten aufs
Äußerste zu bekämpfen sei“. Die Stellungnahme der Regierungen ist
heute erfreulicherweise die gleiche, und es liegt wirklich kein Grund vor,
mit einem System zu brechen, das sich in Deutschland, England, Frankreich,
 Österreich-Ungarn usw. gut bewährt hat.

iS Obst, Bankpolitik.
        <pb n="287" />
        4. TEIL.

Das Werden der großen deutschen
Kreditbanken.
[. Die Väter unserer Kreditbanken,
Bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts, ja bis Anfang der 1870er
Jahre, kannte man in Deutschland fast nur Notenbanken. Die rasche Bevölkerungsvermehrung
 und der wachgewordene Unternehmungsgeist beschleunigten
 die industrielle Entwicklung und führten zu einer Steigerung
der Kapitalbedürfnisse, Da die Geschäfte riskanterer Natur waren und oft
eine Kapitalfestlegung für längere Zeit bedingten, war ein Bedürfnis für
[nstitute anderer Art, wie es die Notenbanken waren, und die den großen
Veränderungen des wirtschaftlichen Verkehrs Rechnung trugen, unbedingt
vorhanden. Industrie und Handel forderten neue Banken, die geeignet
und geneigt waren, ihnen zur Verstärkung ihres Betriebskapitals zeitweise
Vorschüsse zu gewähren,
Als Vater unserer modernen Kreditbanken gilt allgemein der im
Jahre 1852 von den Brüdern Pereire in Paris gegründete Credit Mobilier.
Diesem wieder hat in vielen Punkten zum Muster gedient die 30 Jahre
vorher, durch König Wilhelm der Niederlande in Brüssel, „pour favoriser
l’industrie nationale“, als Aktiengesellschaft errichtete Soci6&amp;amp;t&amp;amp; generale
des Pays-Bas. Ihre Geschichte ist an der Hand einer Schrift von
J. Malon!) ausführlich von R. Liefmann?) dargestellt worden. Sie ist
das vielseitigste Bank- und Effekteninstitut gewesen, das je existiert hat:
Von Anfang an war die Bank zur Notenausgabe ermächtigt; sie war
Kasse des Niederländischen und seit 1830 des Belgischen Staates; sie gab
kurz- und langfristige Obligationen aus, trieb Handel in Gold und Silber.

*) Notice historique sur la societ&amp;amp; g&amp;amp;nerale, 6tablie a Bruxelles (1823—1862).
Brüssel 1863.
3) Beteiligungs- und Finanzierungsgesellschaften, Jena 1913. 2. Aufl, S. 114,

+74
        <pb n="288" />
        Jdiskontierte Wechsel, belieh Wertpapiere, Waren und Grundstücke. Seit
(835 war ihr Hauptzweck die Gründungs- und Finanzierungstätigkeit und
die Beteiligung an Unternehmungen verschiedener Art. Durch gegenseitigen
Aktienbesitz und Beleihungen erfolgte eine Verschachtelung zahlreicher
Gesellschaften. Heute ist die Bank mit einem, im Jahresbericht spezifizierten
 Effektenbesitz von 260 Millionen fr. — darunter 186 Millionen fr.
Aktien — die größte Kapitalanlagegesellschaft der Welt, und sie unterstützt
 dabei, entsprechend ihrem Gründungszweck, die Industrie in hohem
Maße Bei einem Aktienkapital von 32,8 Millionen fr, hatte sie (Ende 1913)
350 Millionen fr. Depositengelder,
„Die Societ&amp;amp; Generale war industrieller Unternehmer, der Credit Mobilier
handelte mit Industriewerten“, so charakterisiert Heinrich Sattler!) den
Unterschied zwischen den beiden Instituten, und fährt dann fort: „War der
Pariser Credit Mobilier wirklich das, was er nach den Erklärungen seiner
Gründer sein sollte, und wofür er von den Meisten selbst heute noch gehalten
 wird, eine Bank, welche der Industrie langfristigen Kredit verschafft,
 so war er nur ein Abklatsch jener Brüsseler Gesellschaft“,
Neben den Brüdern Isaac und Emile Pereire und einigen französischen
Bankfirmen gehörte zu den Gründern des Credit Mobilier auch das Bankhaus
 Salomon Oppenheim &amp;amp; Co in Cöln — sein Chef Abraham Oppenheim
 war auch Mitbegründer der Darmstädter Bank — und die Prinzessin
 von Leuchtenberg. Das neue Institut wurde von der Regierung
und den weitesten Kreisen des Publikums: mit den größten Erwartungen
and freudigster Zuversicht begrüßt, Betrachtete man es doch als Gegengewicht
 gegen die übergroße Macht der Privatbankiers, insbesondere des
Hauses Rothschild, dessen Alleinherrschaft über den Pariser Geldmarkt
die Pereires brechen wollten. Das Programm war sehr weitgehend. Aufgabe
 der Bank sollte u. a. sein:
*, Zeichnung oder Erwerbung öffentlicher Effekten, Aktien oder Obligationen
 der verschiedenen industriellen oder Kredit-Aktiengesellschaften,
insbesondere der Eisenbahn-, Kanal-, Bergwerksgesellschaften auf Aktien
and der Aktiengesellschaften für andere öffentliche Arbeiten, einerlei ob
schon gegründet oder noch zu gründen;
2. Submission auf alle Anleihen und öffentlichen Arbeiten, sowie Zession
and Realisierung der erworbenen Rechte;
3. Verkauf oder Verpfändung,.. sowie Umtausch aller erworbenen
Papiere;
') Die Effektenbanken. Leipzig 1890, S. 69,
Rx
        <pb n="289" />
        4. Ausgabe eigener Obligationen, und zwar sollten. die kurzfristigen
Obligationen, deren Höhe einschließlich des Kontokorrentsaldos auf das
zweifache des Grundkapitals limitiert war, mindestens 45 Tage, längstens
ı Jahr, die langfristigen mindestens TI Jahr laufen. Weiter sollte die Bank
Vermittelungsgeschäfte aller Art betreiben,
Seinem Programm ist jedoch das Institut nicht treu geblieben. Die
Obligationenausgabe, die bis zum zehnfachen Betrage des Aktienkapitals
stattfinden sollte, wurde von der Regierung verboten. Diese Tag für Tag
verzinslichen Obligationen „sollen gleichzeitig den Charakter der Banknote
and den all der fest verzinslichen, kurzfälligen oder an eine längere
Tilgungsfrist geknüpften Werte, wie der Renten, Aktien, Obligationen
haben. Sie sollen zugleich "dazu dienen, die Effekten, welche sie genau
vertreten, zu mobilisieren und durch ihre Form und die dargebotene
Leichtigkeit, jeden Tag augenblicks die damit verknüpften Zinsen zu ermitteln,
 Charakter und Rolle von Kreditgeld zu übernehmen“ . . . „Die
kurzfälligen Obligationen werden unseren verschiedenen vorübergehenden
Anlagen, die langfristigen, im Wege der Amortisation rückzahlbaren unseren
 Anlagen derselben Art, die Anlagen in Renten, Aktien und Gesellschaftsobligationen
 entsprechen‘. Die in den Bestand des Credit Mobilier
 übergehenden Aktien, Fonds und fremde Obligationen sollten durch
die eigenen Obligationen des Instisuts ersetzt und mobilisiert werden,
etwa in gleicher Weise wie die Notenbanken ‚durch ihre Notenausgabe
die Vielheit der Wechsel uniformieren und umlaufsfähig machen !).
Der Credit Mobilier war nicht Kapitalanlage-.- und Finanzierungszesellschaft,
 wie die Brüsseler Soci&amp;amp;te Generale, sondern. ein Emissionshaus
 im größten Stile.
Die Leiter der Bank haben, darüber besteht kein.Zweifel, in nicht
zu verantwortender Weise gewirtschaftet und stark spekuliert. Sie haben
leichtfertig Dividenden verteilt, haben, immer in Hinblick auf die beabsichtigte
 Obligationenausgabe, ihre Mittel festgelegt, ohne auf Liquidität
zu achten. Sie begünstigten die Schaffung neuer Werte wahllos, ohne
Rücksicht auf die eigenen Mittel, und leisteten auf diese Weise der Agiotage
 und dem Gründungs- und: Börsenschwindel Vorschub. So war der
Krach (1867) unvermeidlich.
Die Fehler und die Verdienste des Credit Mobilier sind verschieden

1) S, a. Ludwig Metzler, Studien zur Geschichte des deutschen Effektenbankwesens,
 Leipzig 1911. S. 114.
26
        <pb n="290" />
        beurteilt worden. Aycard%i), ein kleiner Bankier, hat in seinem, lange Zeit
fast ausschließlich als Quelle benutzten‘ Werk die von der Bank bezangenen
 Fehler in stark übertriebener Weise geschildert, während er
den Verdiensten, die sie sich um die Entwickelung der Industrie und
um die französische Volkswirtschaft erworben hat, in keiner Weise gerecht
 wird. Er urteilt tendenziös vom Standpunkt der Aktionäre. Demgegenüber
 sucht Plenge?) eine Ehrenrettung der Pereire vorzunehmen.
Licht und Schatten gleichmäßig verteilen Sattler®) und Riesser*). Sie
bringen in gedrängter Kürze alles Wesentliche, was den Aufschwung und
den Niedergang, die‘ Fehler und Vorzüge des Credit Mobilier zu beurteilen
 gestattet. —
Sattler, Max Wirth®) und andere gaben den bald nach Schaffung
des Pariser Institutes in Deutschland und in anderen Ländern errichteten
größeren Banken die Bezeichnung Credit Mobiliers, Sattler, ebenso wie
Schmoller, nennen sie auch Effektenbanken, Ad. Weber®) hat die Bezeichnung
 Spekulationsbanken gewählt. Andere nennen sie Industriebanken,
Anlagebanken, Universalbanken, Omnibanken, Unternehmungsbanken, gemischte
 Banken, Kreditbanken usw. Die letzte Bezeichnung ist die bei
weitem gebräuchlichste. Charakteristisch ist sie allerdings ebenfalls nicht,
denn auch die Noten- und die Hypothekenbanken, denen sie gegenäbergestellt
 werden, geben und nehmen Kredit. Das charakteristische
Merkmal der als Kreditbanken bezeichneten Institute ist die Betreibung
möglichst aller Zweige des Bankgeschäfts und die Gewährung von Blankokrediten.


I. Entstehung. und Aufgaben der Berliner Großbanken.
Noch vor Errichtung des Credit Mobilier, nämlich im Jahre 1848,
wurde, unter Mitwirkung der preußischen Regierung, als Aktiengesellschaft
mit einem Kapital von rund 5,2 Millionen Talern der A. Schaaffhausensche
 Bankverein in Cöln‘ begründet. Er ist hervorgegangen aus dem

!) Histoire du Credit Mobilier 1852—1867. Bruxelles 1867.
% Gründung und Geschichte des Credit Mobilier, Zwei Kapitel aus: Anlagebanken,
 eine Einleitung in die Theorie des Anlagebankgeschäftes, Tübingen 1903,
*) Die Effektenbanken. Leipzig 1890. --*\
 Die deutschen Großbanken und ihre Konzentration, 4. Aufl. Jena 1912.
5) Geschichte der Handelskrisen, 1857. “
» Depositenbanken und Spekulationsbanken. Leipzig 1902.
        <pb n="291" />
        durch die Wirren des Jahres 1848 und infolge übermäßiger Spekulation
und allzu großer Kreditgewährung in Zahlungsschwierigkeiten geratenen
alten Bankhause Abraham Schaaffhausen.
Interessant ist die Schilderung, die sein erster Leiter über die damaligen
 Bankverhältnisse Deutschlands im 1. Jahresbericht (1853) der
Bank für Handel und Industrie gibt, deren 1. Aufsichtsratsvorsitzender
er war: „Banken oder Bankhäuser für den täglichen lebendigen Verkehr
der Industrie und für die Vermittelung ihrer Beziehungen zum In- und
Auslande, Institute, berufen, die Gründung zeitgemäßer großer industrieller
Unternehmungen zu fördern und anzuregen, bestanden in größerem Umfange
 fast nur im preußischen Rheinlande. Das Bankgeschäft der deutschen
Börsenplätze beschränkte sich größtenteils auf Operationen in Fonds und
Aktien, und nur an wenigen Plätzen wurde der Industrie ein mäßiger
Akzeptkredit bewilligt. — Die Unzulänglichkeit der in Deutschland bestehenden
 Bank- und Kreditinstitute wurde um so fühlbarer, je mehr die
deutsche Industrie sich entwickelte, je mehr Produktion ‚und Export
stiegen, und je mehr mit großartigen Mitteln ausgerüstete Aktiengesellschaften
 auf den verschiedensten Gebieten der Industrie die den Bedürfnissen
 der Gegenwart entsprechende Konzentration der Kapitalien und
Kräfte herbeiführten.“
Dem Statut des Schaaffhausenschen Bankvereins ist, ebenso wie nachher
 dem Statut der Bank für Handel und Industrie, folgender bankpolitisch
 so wichtiger Satz vorangestellt: „Die Gesellschaft ist zum Betrieb
aller Bankiergeschäfte befugt, mithin zu solchen Geschäften, aus denen
sie ihre Gelder, sobald sie deren bedarf, zu jeder Zeit leicht zurückziehen
 kann“, Im einzelnen wird dann angegeben, welchen Operationen
sie ihre Tätigkeit und ihre Mittel zuwenden soll. Verboten ist: Der Ankauf
 von Immobilien, die Gewährung von Darlehen auf Hypotheken,
sowie jede Art von Spekulation, die außer dem Bereich eines Bankiergeschäftes
 liegt. Das Gründungsgeschäft lag zwar im Bereich eines rheinischen
 Bankgeschäftes; daß aber die hierin angelegten Gelder jederzeit
leicht rückziehbar sind, muß, wie heute, auch damals schon sehr zweifelhaft
 erschienen sein!),
Gleich im Anfang seines Bestehens gelang es dem Bankverein, wichtige
 Verbindungen mit der rheinisch-westfälischen Industrie zu bekommen.
1) Über die verschiedenen Statutenänderungen s. Alfred Bosenick, Neudeutsche
 gemischte Bankwirtschaft, Ein Versuch zur Grundlegung des Bankwesens.
München 1912,

748
        <pb n="292" />
        Er beteiligte sich an Gründungen und rief zahlreiche industrielle Unternehmen
 ins Leben!). In seinem Jahresbericht für 1852 heißt es: „Aufgabe
 eines großen Bankinstituts ist es, nicht sowohl durch eigene große
Beteiligung neue Industriezweige ins Leben zu rufen, als durch die Autorität
 ihrer auf gründlicher Prüfung beruhenden Empfehlung die Kapitalisten
des Landes zu veranlassen, die müssigen Kapitalien solchen Unternehmungen
zuzuwenden, welche, richtig projektiert, wirklichen Bedürfnissen entsprechend
und mit der Garantie einer sachkundigen Leitung versehen, eine angemessene
 Rentabilität in Aussicht stellen.“
Was die Geschäftspolitik des Bankvereins anbelangt, so sind charaktetistisch
 die Bestimmungen über Annahme von Depositengeldern; Nachdem
der Aufsichtsrat bereits in seiner ersten Sitzung den Höchstbetrag für
anzunehmende Depositen auf 2 Millionen Taler begrenzt hatte, werden,
nach dem Geschäftsbericht von 1850, Depositen nur auf 3, 6 und
ı2monatige Kündigung angenommen. „Wir ‚erachten es im Interesse
vollkommener Sicherheit unseres Instituts nicht für zweckmäßig, durch
erleichternde Bedingungen auf eine Steigerung der Depositen hinzuwirken
da wir es weit vorziehen, den Betrieb der Geschäfte, soweit als dies bei
der Natur des Bankverkehrs möglich und mit dem Interesse der Korrespondenten
 vereinbar, nur mit eigenen Mitteln zu bewirken.“ Die Depositen
 betrugen damals nur etwa 1, Million Taler.
Über seine Gründungstätigkeit sagt der Bankverein in seinem Geschäftsbericht
 für ı852, daß er bei allen unter Mitwirkung der Direktion
oder einzelner ihrer Mitglieder ins Leben getretenen oder projektierten
großen Aktiengesellschaften teils direkt gar nicht, teils nur mit höchst
mäßigen Summen beteiligt sei. Später änderte sich dies aber erheblich,
Der Schaaffhausensche Bankverein konnte naturgemäß den immer
größer werdenden Anforderungen, die an das Kapital auf dem Gebiet
der Gründungen und Finanzierungen gestellt wurden, nicht genügen, um
so weniger, als die geplante Kapitalerhöhung nicht die staatliche Genehmigung
 fand. Die sonst in Deutschland vorhandenen Aktienbanken,
wie die Ritterschaftliche Privatbank in Stettin (gegr. 1824), die Bayerische
Hypotheken- und Wechselbank in München (gegr. 1834), die Leipziger
Bank (gegr. 1838) u. a. kamen als Notenbanken für das Gründungszeschäft
 ebensowenig in Betracht, wie die überwiegende Mehrheit der
Privatbankiers.

5) Einzelheiten s, u, a. bei Riesser, a, a. O.
        <pb n="293" />
        Diese Verhältnisse und die äußerlichen Erfolge des Credit Mobilier
mögen in dem Kölner Bankier Abraham Oppenheim, dem Mitbegründer
des Credit Mobilier, und den drei Direktoren des Schaaffhausenschen
Bankvereins: Mevissen, Deichmann und Wendelstadt den Wunsch erweckt
haben, ein weiteres Institut zur Förderung der Industrie ins Leben zu
rufen. So entstand 1853 mit dem Sitz in Darmstadt, da eine Konzession
für eine Bank-Aktiengesellschaft damals weder in der freien Stadt
Frankfurt a. M. noch in Preußen zu erlangen gewesen war, die Bank
für Handel und Industrie, nach dem Ort ihres Sitzes meist Darmstädter
 Bank genannt. Das Grundkapital der Bank war auf 25 Millionen
 fl., eingeteilt in 100000 Aktien zu 250 fl, festgesetzt. Davon gelangten
 zunächst jedoch nur 10 Milionen fl. mit 40%, Einzahlung zur
Ausgabe Während Model!) und Sattler?) annehmen, daß auch der
Credit Mobilier sich mit Kapital an der Gründung beteiligt hat — der
Geschäftsbericht der Darmstädter Bank von 1853 spricht von einer
„wesentlichen, für unentbehrlich erachteten Beihilfe ausländischer Kapitalien“
 — schreibt Riesser?), dem. sicherlich doch als früheren Direktor
dieser Bank das Aktenmaterial zur Verfügung gestanden hat: „Eine
finanzielle Beteiligung des Credit Mobilier bei der Darmstädter Bank läßt
sich nicht nachweisen.“ Dagegen war dem Credit Mobilier auf 6 Monate
das alleinige Verkaufsrecht der ersten Aktien-Emission der Darmstädter
Bank für Rechnung des Übernahme-Syndikats übertragen worden.
Die Bank hat bewußt den Namen „Bank für Handel und Industrie“
angenommen. Man wollte, wie es im Geschäftsbericht von ı8 53 heißt,
ein Institut schaffen, dem „die deutsche Industrie vorübergehend die zu
ihrem Betriebe dienenden Kapitalien verzinslich in laufender Rechnung
überweisen, oder von welchem sie zur Verstärkung ihres Betriebskapitals
vorübergehend Vorschüsse in laufender Rechnung entnehmen konnte, das
aber gleichzeitig geeignet und geneigt sei, das durch Aussicht auf hohe
Rente den industriellen Unternehmungen mehr und mehr zugewandte
Kapital, sowohl vorübergehend bis zu einer sich darbietenden festeren
Anlage mäßig zu verzinsen, wie bei der Anlage selbst mit Einsicht und
Zuverlässigkeit zu leiten und durch Rat und Mitwirkung solche industrielle
 Schöpfungen ins Leben zu rufen, welche wirklichen und aner-?)

 Die großen Berliner Effektenbanken. Jena 1896. S, 44.
2) a. a. O. S. Bo.
Ya. a. OS, 44.
RO
        <pb n="294" />
        kannten Bedürfnissen entsprechend, bei guter Leitung eine angemessene
Rentabilität verbürgen,“
„Die Bank hat keineswegs die Aufgabe, der Agiotage Vorschub zu
leisten und das Kapital zu unproduktivem Börsenspiel anzuregen, Sie ist
vielmehr berufen, durch eigene Beteiligung und durch Anlage fremder
Fonds solide und große Unternehmungen zu fördern und nach Kräften
durch die auf einem hohen Standpunkt sich darbietende klare Einsicht
in die Gesamtlage der deutschen Industrie dazu mitzuwirken, daß Unternehmungsgeist
 und Kapital in die richtigen, dem Bedürfnisse des Augenblicks
 entsprechende Bahnen geleitet werden. Ihre Organe im In- und
Auslande sollen den Export und Import und ‘die tausend anderen Beziehungen
 der deutschen Industrie zum Geldmarkt vermitteln. Sie hat
das Recht und die Aufgabe, das Kapital, welches bei dem einen Industriellen
 zeitweilig disponibel, dem anderen, der es im gleichen Augenblick
 bedarf, zuzuführen und durch diesen stetigen Austausch die industrielle
 Tätigkeit zu beleben und zu steigern. — Wie bei den großartigen
Unternehmungen der Industrie, so ist sie auch berechtigt, bei den großen
Schöpfungen und bei den Geldgeschäften der Staaten sich zu beteiligen
und das Placement fremder Fonds auch auf diesem Gebiete zu vermitteln.
 — Wie der einzelne, so ist sie, die massenhafte Kollektivpersönlichkeit,
 auf das Maß der eigenen Einsicht, der eigenen Fähigkeit,
angewiesen. Die Gefahren des großen Bankhauses läuft auch sie, jedoch
nicht in vergrößertem, sondern in einem durch statutarische Bestimmungen
beschränkterem Maße.“
Programm und Statuten der Darmstädter Bank sind erheblich von
denen des Credit Mobilier beeinflußt worden und gleichen ihnen in
wesentlichen Punkten. Einige Bestimmungen wieder sind wörtlich dem
Statut des Schaaffhausenschen Bankvereins entnommen. Die Emission verzinslicher
 Obligationen, die für den Credit Mobilier ein wesentliches
Mittel zur Erreichung seiner Zwecke bilden sollte, war auch seitens der
Darmstädter Bank geplant. Die Idee ist aber, glücklicherweise, hier wie
dort nicht zur Ausführung gelangt.
Die Bank pflegte das Emissions- und Gründungsgeschäft in großem
Stil. Eine ihrer ersten Gründungen (1855) war die Bank für Süddeutschland,
 die das Recht der Notenausgabe hatte. —
Die Bankgründungen im Westen und Süden blieben nicht ohne Einiuß
 auf Norddeutschland. Im Jahre 1851 war von David Hansemann,
dem preußischen Finanzminister des Jahres 1848, dem Chef der Preu-281
        <pb n="295" />
        Bischen Bank, die Disconto-Gesellschaft in Berlin, nicht als Bank sondern
als „Kreditgesellschaft‘“ begründet worden, und zwar nach Analogie des im
Jahre 1848 in Brüssel gegründeten „Kreditvereins‘“. Ihr Zweck war, ihren
Mitgliedern billigen und hohen Kredit, ev. bis zum zehnfachen Betrage
des eingezahlten Kapitals, zu gewähren, und 2., um sich die Mittel hierfür
 zu schaffen, Gelder zur Verzinsung anzunehmen. Die Erfolge entsprachen
 aber keineswegs den gehegten Erwartungen, und so erfolgte
bald eine Wandelung, es entstand eine wirkliche Bank.
1856 wurde das Unternehmen, unter der Firma „Direktion der Disconto-Gesellschaft‘“,
 in die jetzige Form einer Kommanditgesellschaft auf
Aktien mit 20 Millionen ‘Taler Kapital umgewandelt. Zu den bisherigen
Mitgliedern trat eine zweite Gattung von Beteiligten, die Kommanditäre,
mit voll zu zahlenden Kommanditanteilen, Durch diese Anteile, verbunden
mit der solidarischen Haftung der Geschäftsinhaber, wurde das für die
Verpflichtungen der Gesellschaft garantierende Kapital gebildet.
Im November 1856 wurde das Statut weiter dahin abgeändert, „daß
die Bank befugt sein solle, auch Bergwerkseigentum und industrielle
Etablissements aller Art, mit Einschluß der zum Betriebe dienenden
Nebengrundstücke zu erwerben. Es soll jedoch auch der Erwerb solcher
Immobilien in der Regel nur zum Zweck der Wiederveräußerung oder des
Umsatzes der darin angelegten Kapitalien in Aktien oder ähnliche übertragbare
 Papiere stattfinden, und eine Ausnahme von dieser Regel nur
unter besonders günstigen Umständen (?!) zulässig sein!). Damit
wurde der Weg zu der Tätigkeit gebahnt, bei der die Bank später gıößte
Erfolge, aber auch zahlreiche Enttäuschungen (Dortmunder Union, Venezuela-Bahn,
 Poppsche Druckluftgesellschaft) erlebt hat.
In der Begründung sagt Hansemann: „Der Unternehmungsgeist, ermuntert
 durch steigende Nachfrage, vermehrt die Menge brauchbarer
Sachen und die Anstalten zu schnellem und billigem Transport auf weite
Entfernungen. Die Zunahme der Gütermenge und der Umsätze erheischt
die Vermehrung der Zahlungsmittel und, soweit solche ungeachtet ihres
rascheren Umlaufs nicht ausreichen, ihre Ergänzung durch die Hilfsmittel
des Kredits. Die Ausdehnung der Wirksamkeit solider Geldinstitute ruht
sonach auf einer gesunden Unterlage, auf der Ausdehnung der Produktion
 und des Handels. Wenn unsere Gesellschaft Gelegenheit hat, ihre
nicht nur gemeinnützige sondern auch rentable Tätigkeit zu erweitern, So

!) Ausführliches s. bei Model, a. a. O., 5. 4ff.

2”
        <pb n="296" />
        verdankt sie dies dem Vertrauen, das sie erworben hat, und sie wird
wohl daran tun, demselben durch entsprechende Vermehrung ihrer Mittel
entgegenzukommen‘“,
Als Zweck der Bank wird in dem Statut von 1856 angegeben: „Sie
betreibt zur Beförderung der Erwerbstätigkeit ein Bankgeschäft, von
welchem ein Teil, der besondere Verkehr mit den Mitbeteiligten, das
«Spezialgeschäft» 1) genannt wird“. Da damals das reguläre Bankgeschäft
keine genügende Verzinsung des Stammkapitals versprach, andererseits
die Industrie Deutschlands, die sich gerade damals im Zeichen der Hochkonjunktur
 befand, große Kapitalien benötigte, so wandte auch die Disconto-Gesellschaft,
 nachdem sie 1856 Großbank geworden war, sich diesem
Geschäftszweige zu. Gleich das erste große Industrie-Unternehmen, der
Erwerb der nachher mit der Dortmunder Hütte verschmolzenen Henrichshütte,
 wurde eine Quelle des Unheils für die Disconto-Gesellschaft, denn
fortgesetzt wurde bei der Dortmunder Union eine neue Gründung, bezw.
Umgründung, Vergrößerung, Verkleinerung, Reorganisation und Wiedervergrößerung
 notwendig ®).
Im gleichen Jahre, in dem die Disconto-Gesellschaft Effektenbank wurde,
entstand, ebenfalls in Form einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, die
Berliner Handels-Gesellschaft. Unter den Gründern befinden sich ein
Teil der Kölner Häuser, die die Darmstädter Bank ins Leben gerufen
haben, daneben aber auch die ersten Berliner Bankfirmen: Mendelssohn
 &amp;amp; Co., S. Bleichröder, Robert Warschauer &amp;amp; Co., Gebr. Schickler
u. a. Das Grundkapital wurde zunächst auf 15 Millionen Taler festgesetzt
 und konnte bei Bedarf auf das Doppelte erhöht werden.
Als Zweck der Gesellschaft wurde angegeben „Betrieb von Bank-,
Handels- und industriellen Gesellschaften aller Art“. Ihre Wirksamkeit
sollte sich erstrecken „insbesondere auch auf industrielle und landwirtschaftliche
 Unternehmungen, auf Bergbau, Hüttenbetrieb, Kanal-, Chausseeand
 Eisenbahnbauten, sowie auf die Begründung, Vereinigung und Konsolidierung
 von Aktiengesellschaften, und die Emission von Aktien oder
Obligationen solcher Gesellschaften“.
Die Berliner Handels-Gesellschaft war bereits in der ersten Epoche eine
„ausgesprochene Emissionsbank, was namentlich die Folge hatte, daß auf
') Dieses besteht in der Hauptsache. in der Wechsel-Diskontierung.
% S, hierüber Otto Lindenberg, 50 Jahre Geschichte einer Spekulationsbank,
Berlin 1903, und die von der Bank herausgegebene Jubiläumsschrift: Die Discontoresellschaft
 1851—1901. Berlin 1901,

22
        <pb n="297" />
        dem Gebiete der Emissions- und Plazierungstechnik keine andere Bank
ihr gleichkommt oder gar überlegen ist“!), Verhängnisvoll wurde ihr im
Anfang der zweiten Epoche das Unternehmergeschäft, Seit 1873 ging
es mit ihr schnell bergab. Im Geschäftsbericht von 1875 erwähnt sie
zum ersten Male das verhängnisvolle Muldentalbahn-Geschäft: „Unsere
Konsortialbeteiligung bei der Finanzierung der Muldentalbahn konnte nach
Lage des Markts für Eisenbahnwerte nicht realisiert werden.“ 1876—1878
xonnte die Bank keine Dividende zahlen. Ein weiterer schwerer Schlag
für das Institut waren die verfehlten Spekulationen des Geschäftsinhabers
Schwieger in russischen Noten und die Verluste an erworbenen Anteilen
der eigenen Bank. Nach einer Aufstellung im Herbst 1882 waren rund
81/, Millionen M oder 27% des gesamten Kapitals von 30 Millionen M
an den Engagements in russischen Noten und durch Beteiligung an einem
auf 3 Millionen M eigener Anteile sich erstreckendem Haussekonsortium
verloren.
Zahlreiche weitere Effektenbankgründungen sind im Jahre 1856 zu
verzeichnen, Wir nennen hier nur den Schlesischen Bankverein in
Breslau, die Allgemeine Deutsche Creditanstalt in Leipzig, die
Norddeutsche Bank in Hamburg, die Magdeburger (jetzt Mitteldeutsche)
 Privat-Bank in Magdeburg und die
Mitteldeutsche Kreditbank in Meiningen. Sie wurde als Aktiengesellschaft
 mit einem Kapital von 8 Millionen. Talern begründet, wovon
3 Millionen Taler im Portefeuille der Bank blieben. Zweck der Gesellschaft
 sollte sein: „Belebung des  Geschäftsverkehrs, Erleichterung des
Geldumsatzes, Förderung von Industrie und Handel, Gründung gemeinnütziger
 Unternehmungen durch die Vereinigung bedeutender Geldkräfte“,
Bemerkenswert ist, daß die Bank trotz ihrer Gründungs- und Emissionsgeschäfte
 von ihrer Regierung die Befugnis erhalten hat, unverzinsliche
Bankscheine, jedoch nicht unter 10 Talern, bis zum dritten Teil des Grundkapitals,
 anfangs gegen volle Deckung, später (1857) gegen die übliche
{J; bar- und 2, Wechsel- und Effektendeckung auszugeben, Infolge größerer
Verluste war es notwendig, das Kapital mehrfach zu reduzieren. An die
Gründer mußten eine lange Reihe von Jahren 10%, Tantiemen aus dem
Nettogewinn gezahlt werden,
Die 1870, kurz vor Ausbruch des Krieges, gegründete Deutsche Bank 2)
1) Riesser, a. a. O. S, 415.
®*) Gründer waren hauptsächlich Berliner, Kölner, Frankfurter, Leipziger und
Stuttgarter Bankiers und Banken, Daß dem Privatbankgeschäft eine Konkurrenz
2814
        <pb n="298" />
        war seit Entstehung des Schaaffhausenschen Bankvereins die erste und
letzte preußische Aktienbank, deren Statut die Allerhöchste Genehmigung
erhielt, denn bald nachher fielen die Schranken, die bisher die Entstehung
 neuer Banken gehindert hatten. Als ihre Aufgabe und ihren
Zweck stellte sie hin: „Bankgeschäfte aller Art zu betreiben, insbesondere
die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland, den übrigen europäischen
Ländern und überseeischen Märkten zu fördern und zu erleichtern“. Hier
wurde also ein gänzlich neues Programm aufgestellt und damit eine Lücke
in dem bisherigen deutschen Kredit- und Bankwesen ausgefüllt. Ihr gebührt
 in erster Linie das Verdienst, das deutsche Akzept im überseeischen
 Handel eingeführt und der deutschen Währung gebührende Achtung
in fremden Ländern verschafft zu haben. Ihr Name sollte wohl besagen,
daß sie eine deutsche Bank für das Ausland sein wolle. Ein großer Teil
des Laienpublikums hält sie infolge des Namens noch heute für eine
Regierungsbank, und der Reichsadler auf den Ächecks der Bank trägt zu
diesem Glauben nicht wenig bei.
Bei ihrer Gründung wurde die Bank allseitig mit Spott und Hohn
überschüttet. Am 5. Februar 1870 riet der „Frankfurter Aktionär“ den
Gründern der Deutschen Bank, die Sache einschlafen zu lassen. Sie
würden sich dadurch vor einem glänzenden Fiasko bewahren, das ihnen
ohne allen Zweifel drohe, wenn sie sich nicht entschlössen, ihre Aktien
selbst zu übernehmen. In Berlin herrsche absolut keine Geneigtheit für
das Projekt. Als die Bank 1871 ihr Kapital von 5 auf 10 Millionen M
erhöhte, schrieb dieselbe Zeitung: „Die Deutsche Bank hat Aufsehen
gemacht, indem sie ihr Kapital erhöhte, weil, wie dıe böse Welt behauptet,
 die Gründer das ihnen gewährte Recht, neue Aktien zu Pari
zu übernehmen, noch zu guter Zeit ausnützen wollten, Ein Bedürfnis,
das Aktienkapital zu verdoppeln, ist jedenfalls nicht vorhanden, selbst
wenn es wahr sein sollte, daß die Bank bei den Riffpiraten, den Kaffern
and den Schwarzfuß-Indianern Kommanditen errichten will“.
Die Bank beteiligte sich an der German Bank of London in London
und errichtete 1872 Filialen in Hamburg und Bremen. Im Geschäftsentstehen

 könnte, daran hatte damals noch niemand gedacht. Geheimrat Frenkel
erzählte auf dem Münchener Bankiertage aus seinen Erinnerungen, wie damals
der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Deutschen Bank, Adelbert Delbrück,
mit Energie darüber wachte, daß seiner Firma nicht etwa durch dıe von ihm
mitbegründete Bank Abbruch geschähe. S, a. das Jubiläumswerk, Gebrüder
Schickler 1712—1912, Berlin 1912.
        <pb n="299" />
        bericht für 1871 heißt es: „Es konnte indessen nicht genügen, wenn
man dem deutschen Importeur und Exporteur in London Kredite eröffnete;
 man mußte ihm auch die Möglichkeit gewähren, diese Kredite
in Deutschland in Anspruch zu nehmen, indem man die deutsche Valhuta
auf den überseeischen Märkten einführte und daselbst als Käufer für die
auf deutsche Wechselplätze gezogenen Tratten auftrat‘. 187 2 bereits wurden
Filialen in Shanghai und Yokohama errichtet, und ein New-VYorker
Bankhaus wurde mit 1!/, Millionen # kommanditiert. 1873 wurde eine
selbständige Filiale in London eröffnet. Die ostasiatischen Filialen wurde
'nfolge der im Krisenjahre 1873 erlittenen Verluste wieder aufgehoben.
Auch sonst hatte die Bank mehrfach Lehrgeld zahlen müssen.
Das Gebiet des Gründungswesens hat die Deutsche Bank erst veraältnismäßig
 spät betreten. Sie hebt in ihrem 2. Geschäftsbericht ausdrücklich
 hervor, daß es ihr nicht wünschenswert erscheine, sich in hervorragender
 Weise mit Schaffung neuer Werte zu befassen und große Kapi-‘alien
 darın festzulegen.
Dagegen hat sie bahnbrechend in einer anderen Beziehung gewirkt.
Während man bisher (s. a. S. 279) ‚es nicht für zweckmäßig gehalten
aatte, „durch erleichternde Bedingungen auf eine Steigerung der Depositen
 hinzuwirken“, vielmehr der Grundsatz befolgt wurde, die Geschäfte
 möglichst mit eigenen Mitteln zu betreiben, führte die Deutsche
Bank das „englische“ System ein. Es konnten bei ihr Beträge von 10
Talern an mit eintägiger, vierzehntägiger, monatiger und dreimonatiger
Kündigungsfrist hinterlegt werden, wogegen sie Verzinsung von 2, 21/,,
3, 312°lo versprach, bezw. in derselben Abstufung Erhöhung oder Ermäßigung,
 je nach Lage des Geldmarktes und der Höhe des Bankdiskonts.
 Im Geschäftsbericht für 1876 schreibt die Bank: „Wie langsam
die Entwickelung des Depositenverkehrs auch vor sich geht, so bleiben
wir doch von der Überzeugung durchdrungen, daß inanbetracht der
zroßen damit verbundenen Bequemlichkeiten, namentlich für unseren
kleinen Handelsstand, dieser Geschäftszweig noch eine bedeutende Zuzunft
 hat.“ Seit dem I. Juli 1877 wurde dem Depositengeschäft eine
selbständige Organisation gegeben. Die Gelder werden in einer abgezweigten
 Abteilung in Diskonten und Lombarddarlehen angelegt, Die
Zahl der Depositenkassen in Berlin, seinen Vororten und an anderen
zroßen Plätzen fand rasche Vermehrung.
Ebenfalls im Jahre 1870 wurde die Commerz- und Disconto-Bank
in Hamburg „zum Betrieb von Bankgeschäften aller Art und von damit
286
        <pb n="300" />
        zusammenhängenden Geschäften“ errichtet. Am 20. Dezember 1904 wurde
ein Fusionsvertrag mit der Berliner Bank in Berlin geschlossen, wonach
das gesammte Vermögen dieser Bank an die Commerz- und, Disconto-Bank
 übergegangen ist. Dadurch wurde der Schwerpunkt des Geschäfts
nach Berlin übertragen.
Eine Orginalität, d, h. einen neuen wirtschaftlichen Wirkungskreis wie
etwa die Deutsche Bank, besaß die im Jahre 1872 aus dem angesehenen
Bankgeschäft von Michael Kaskel in Dresden hervorgegangenen Dresdner
Bank zunächst nicht. Das Statut gibt als Betätigungsgebiet an: „Betrieb
des Bank- und Kommissionsgeschäftes in allen seinen Teilen.‘ Die‘ Bank
kann Unternehmungen in das Leben rufen; auch ist sie berechtigt,
Zweigniederlassungen, Agenturen und Kommanditen zu errichten.“ 1904
wurde nach Aufnahme der Deutschen Genossenschaftsbank Sörgel, Parrisius
&amp;amp;% Co. eine Genossenschaftsabteilung eingerichtet und die Aufgabe erweitert:
 „Insbesondere gehört die Fürsorge für die bankgeschäftlichen Bedürfnisse
 der deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften zu
den Aufgaben der Gesellschaft“,
Wenige Monate nach Gründung der Bank brach eine Krisis über das
deutsche Wirtschaftsleben herein, und die knapp ein Jahr nach der Grünlung
 stattfindende Generalversammlung beschloß die Herabsetzung des.
Aktienkapitals von 8 auf 3,2 Millionen Taler. Für 1873 konnte nur
1,5% Dividende ausgeschüttet werden, was Anlaß gab, eine Liquidation
der Bank in Erwägung zu ziehen. Sie hat aber die Krisis gut überstanden
und ist die einzige der in der Schwindelperiode der siebziger Jahre entstandenen‘
 Banken, die zu einer wirklich hervorragenden Bedeutung gelangt
 ist!).
1882 wurde eine Filiale in Berlin errichtet, die sich rapide entwickelte
and bald die Dresdner Zentrale überflügelte. Die Bank nannte eine Zeit
lang neben Dresden als Sitze Berlin, Hamburg und London. Seit Anlang
 1914 ist auch äußerlich die vorherrschende Stellung von Berlin dokumentiert,
 indem sämtliche Mitglieder des Vorstandes ihren Sitz in
Berlin haben,
Die kritischste Zeit für die Bank war der Herbst 1901, wo ihr gewaltige
 Summen Depositengelder und Kontokorrentguthaben — innerhalb
von 3 Tagen 60 Millionen M — entzogen wurden. Dank Unterstützung
der Reichsbank, die durch große Rediskontierungen hilfsbereit eingeegriffen.

1) S, Model, a. a. O, S. 129.
        <pb n="301" />
        hat, und anderer Banken konnte sie in dieser Zeit allgemeinen Mißtrauens
 allen an sie gestellten Anforderungen gerecht werden.
Ein sehr wichtiges Ereignis für das Institut war der Generalversamm-‚ungsbeschluß
 vom 10. Dezember 1903, nach dem die Bank vom 1. Januar
 .1904 ab für die Dauer von 30 Jahren in Interessengemeinschaft
 mit dem A. Schaaffhausenschen Bankverein getreten ist:
Die Geschäfte beider Institute werden bei voller Aufrechterhaltung ihrer
Selbständigkeit gemeinschaftlich geführt. Die erzielten Reingewinne werden
zusammengeworfen und nach Verhältnis des jeweiligen Aktienkapitals zuzüglich
 der bilanzmäßigen Reservefonds verteilt.
Mit dem 1, Januar 1909 hat der Interessengemeinschaftsvertrag aber
sereits sein Ende erreicht. Die Banken veröffentlichten folgende Entschließung:
 „Die bisherige Form der Interessengemeinschaft und die mit
der Gewinn-Poolung für jedes der beiden Institute verbundene Beschränkung
 der freien Bewegung hat mannigfache Unzuträglichkeiten mit sich
gebracht, während die beiden Verwaltungen aus der Erfahrung der verflossenen
 Jahre die Überzeugung gewonnen haben, daß die erstrebten
Vorteile der Interessengemeinschaft-sich auch ohne eine solche Beschränzung
 erreichen lassen. Durch die anderweit getroffenen Vereinbarungen
ist für die Fortdauer der intimen geschäftlichen Beziehungen und der
gegenseitigen Vertretung in den beiden Aufsichtsräten Vorsorge getroffen.“
Im Jahre 1881 wurde mit einem eingezahlten Kapital von 20 Millinen
 M die Nationalbank für Deutschland gegründet. In ihrem
I. Geschäftsbericht hebt sie hervor, daß sie, da sie kein bestehendes
Geschäft übernommen hätte, sämtliche Verbindungen neu anknüpfen
mußte. Ihr Name war, wie der der Deutschen Bank, äußerst geschickt
gewählt. Die Bank sollte einen Repräsentanten des deutschen Kapitals
zegenüber dem Auslande darstellen.
Als ihre Aufgabe nennt das Statut „Betrieb von Handelsgeschäften
aller Art, von Bank-, Finanz-, Emissions-, Kredit-, Industrie- und Immobiliengeschäften“.
 Weiter heißt es: „Die Gesellschaft ist berechtigt, Fitialen,
 Agenturen, Zweigniederlassungen und Kommanditen in Berlin und
in anderen Orten zu errichten‘,
Die Bank hat sich zunächst durch Errichtung zahlreicher Depositenkassen
 in Berlin und seinen Vororten einen größeren Wirkungskreis zu
schaffen gesucht, hat dann weiter aber auch das Emissionsgeschäft gepflegt
 und sich an zahlreichen Gründungen beteiligt. Filialen hat die
Bank, ebenso wie die Berliner Handels-Gesellschaft, nicht eröffnet. Dagegen

88
        <pb n="302" />
        hat sie sich kommanditarisch an mehreren Bankfirmen beteiligt, doch
auch diese Beteiligungen, zuletzt die bei der Firma Erttel, Freyberg &amp;amp; Co.
in Leipzig, wieder aufgegeben.
Es würde zu weit führen, auf die Geschichte und Politik der anderen
zrößeren Institute einzugehen. Man hat sich gewöhnt, die genannten
Banken als Berliner Großbanken zu bezeichnen, und nur ihre Zweimonatsbilanzen
 werden detailliert in den Tageszeitungen veröffentlicht. Doch darf
man nicht übersehen, daß die Begriffe Großbanken und Mittelbanken
sich im Lauf der Jahre verschoben haben, und daß einige Großbanken
hinsichtlich Aktienkapital und Geschäftsumfang schon lange von sogenannten
 Mittelbanken in der Provinz überflügelt worden sind,

III. Verändertes Arbeitsfeld,
Wir haben in großen Zügen das Entstehen und die erste Entwickelung
der Berliner Großbanken betrachtet. Der Wirkungskreis, besonders der
in der ersten Epoche entstandenen Banken, hat sich wesentlich geändert,
indem mit der Entwickelung des Wirtschaftslebens immer neue Aufgaben
an die Banken herangetreten sind. Das Emissions- und Gründungsgeschäft,
 das, besonders in der ersten Epoche, meist die hauptsächlichste
Tätigkeit der Banken ist, wird zwar nach wie vor von allen Banken gepflegt,
 und seine Erträgnisse beeinflussen in hohem Maße die Gewinnergebnisse
 der betreffenden Institute. Daneben spielt aber heute die sonstige
 Kreditgewährung, die Zahlungsvermittelung und Kapitalverwaltung
sine ganz :andere Rolle als in den 50er, 60er und 70er Jahren,
Die Polıtik der Banken ist eine andere geworden. Eine Beschränkung
in Annahme der Depositengelder, wie es s. Z. der A. Schaaffhausensche
Bankverein getan hat, legt heute keine Bank sich mehr auf. Im Gegenteil!
 Ein, die Grenzen des Schicklichen‘ manchmal bereits übersteigender
Wettbewerb um Depositengelder, gefördert durch die Dezentralisation der
Banken, ist das Charakteristikum der Gegenwart.
Eine Stetigkeit der Formeln und Regeln auf den verschiedenen Wirtschaftsgebieten
 gıbt es nicht. Als Beispiel dafür, wie sehr die Begriffe
über zweckmäßige und gesicherte Geschäfte wechseln können, wies Roland-Lücke
 in der Bank-Enquete darauf hin, daß vor 40 und auch
noch vor 30 und 25 Jahren die Beleihung oder Bevorschussung eines See-Schiffskonnossements
 von den meisten damaligen Bankiers für eine recht
‚eichtsinnige Sache gehalten wurde, obgleich das Seeschiffskonnossement

|9 Obst, Bankpolitik.

289g
        <pb n="303" />
        gerade so sicher ist, wie die durch dieses dargestellte Ware selbst. Ebenso
 haben die Ansichten über Anlage in Effekten eine Wandelung erfahren,
 Während früher, sagte Schinckel einmal, es für eine Zierde
des Bankstatus galt, wenn eine solche Anlage vorhanden war, erklärte
demgegenüber Hansemann einmal: „Für uns Bankiers sind Effekten
die Ware mit der wir handeln; wir suchen sie so häufig wie möglich umzusetzen,
 und häufig genug bleibt man schon darauf sitzen. Das kommt
mir so vor, wie wenn ein Tuchhändler sagt: „Nein, dieses schöne Tuch
verkaufe ich nicht, das ist zu hübsch, das behalte ich und lege es mir hin“.
Die Kassenführung, der Giro- und Inkassoverkehr, das Effektenkommissionsgeschäft,
 die Verwaltung und Aufbewahrung von Wertpapieren,
die Versicherung gegen Kursverlust, die Vermietung von Safes, verschiedene
 Arten der Kreditgewährung — insbesondere auch in Bezug auf
das Warengeschäft — und viele andere Geschäfte, deren Abwickelung
heute ein großes Personal beschäftigt und die, nicht im einzelnen aber
in der Gesamtheit, hohe Gewinne abwerfen, waren früher unbekannt oder
kamen nur ganz vereinzelt vor,
Gewaltige Summen werden der- Industrie und dem Handel zur Verfügung
 gestellt, und, leider, sind und werden auch Spekulationen mit
dem Grund und Boden durch Finanzierungen begünstigt. Damit im
Zusammenhang stehen viele andere Betätigungen im Dienst der Terraininteressen.
 Während ein privater Terrainspekulant warten muß, bis ihm
die Entwickelung günstig ist, können diese die Banken bis zu einem gewissen
 Grade fördern. „Sie unterhalten gute Beziehungen zu den Verkehrsunternehmen,
 deren Politik sie vielfach unter dem Gesichtspunkt
ihrer Terraininteressen zu beeinflussen wissen. Sie stehen durch Personalunion
 in engster Fühlung mit den Hypothekenbanken . .. Schließlich
sind sie in der Lage, ihre Grundstücke zur Basis einer Gründung zu
machen !).“
Das alte Rothschildsche Rezept: Betreibung nur einiger weniger, aber
sehr gewinnbringender Geschäftszweige und Geschäfte, ist für die Aktienbanken,
 die eine möglichst stabile Dividende erstreben und daher eigenes
wie fremdes Kapital dauernd anlegen und ihr großes Beamtenheer das
Jahr über beschäftigen müssen, vollkommen unanwendbar, Immer neue
Aufgaben treten an die Banken heran, und das Wort xayta Get, d. h.

1) S,. Ludwig Eschwege, Bankwelt und Terraingeschäft in der Zeitschrift „Die
Bank“. 1912. 4. Heft.
230
        <pb n="304" />
        es ändert sich von Tag zu Tag, gilt nirgends so, wie im Wirtschaftsund
 Bankleben.

IV. Sind die deutschen Kreditbanken Credit Mobiliers?
„Das Institut der Brüder Pereire, dessen erste glänzende Erfolge weit
über die Grenzen Frankreichs von sich reden machten, wurde ohne
weiteres zum Muster genommen, der Kreis seiner Geschäfte meist blindüngs
 adoptiert und seine Statuten teilweise einfach abgeschrieben. Namentich
 eignete man sich in Deutschland auch ‘die Schlagworte von der Gewährung
 öffentlichen industriellen Kredits an“; so schrieb Sattler!). Ähnlich
 äußert sich neben vielen anderen auch Schmoller?): „Der Credit
Mobilier wurde das Vorbild für viele andere Institute auch außerhalb
Frankreichs .... In Anlehnung an das Pariser Muster entstand die
‘Darmstädter) Bank für Handel und Industrie“,
Sind nun tatsächlich die deutschen Banken, speziell die der ersten
Epoche, als Credit Mobilier-Banken zu bezeichnen? Die Antwort muß
lauten: Die Banken, und insbesondere die Bank für Handel und Industrie,
 haben, und da sie Erwerbsinstitute sind, natürlich nicht nur aus
idealen Gründen, die Industrie zu fördern gesucht und zu diesem Zweck,
wie das Pariser Institut, Gründungen, Emissionen, Umwandlungen usw,
vorgenommen. Der Credit Mobilier hat sicherlich anregend auf die Gründung
 und Ausgestaltung der deutschen Banken in den 50er Jahren
gewirkt ?).
Im allgemeinen waren diese dabei in ihren Unternehmungen, insbesondere
den industriellen Gründungen, wenig glücklich. Einige von ihnen mußten
Ihr Kapital herabsetzen, und die zur Verteilung gelangenden Dividenden
entsprachen keineswegs den Erwartungen, ja waren durchschnittlich sogar
techt mager, Die Prosperität verdankten sie meist nur dem sog. regulären,
nicht spekulativen Bankgeschäft. Aber viele von ihnen haben doch auch

') Die Effektenbanken a. a. O. S, 99.
*) Grundriß der allgemeinen‘ Volkswirtschaftslehre S, 692.
*) Wenig plausibel scheint dem Bankpraktiker, daß die Lehre der Schule St,
Simons von dem das wirtschaftliche Leben regulierenden Charakter der Banken
— ihre Aufgabe ist es „die Mittel der Arbeit auf die für Produktion und .Produzenteu
 vorteilhafteste Weise zu verteilen‘ — in Deutschland maßgebend für
Gründung der Banken gewesen sein soll. Nur in Rücksicht auf das allgemeine Wohl
pflegen Banken keine Geschäfte zu machen, Die Banken dienen dem Erwerb,
müssen aber selbstverständlich in ihrem ganzen Wirken auch dem öffentlichen
Wohl Rechnung tragen.

m
        <pb n="305" />
        _— und ich schließe mich dabei im großen Ganzen der Ansicht Riessers‘)
an — im Gegensatz zum Credit Mobilier, bereits in der ersten Epoche,
d. h. bis 1870, das Gebiet des öffentlichen (staatlichen, provinzialen,
kommunalen) Anleihekredits mit großem Eifer und meist auch mit
Erfolg gepflegt.
Bei ihnen allen aber hat das Effektengeschäft bei weitem nicht die
Rolle, wie beim Credit Mobilier gespielt. Bei 60 Millionen fr. Kapital
betrugen beim Credit Mobilier die Effektenbestände 1855 101 und 1860
123 Millionen fr. Demgegenüber hatten Ende 1913 z. B. die Deutsche
Bank bei 200 Mill. M Kapital 161 Mill. M (davon 132 Mill. M Reichsund
 Staatsanleihen), die Dresdner Bank bei 200 Mill. M Kapital 43 Mill. M,
die Disconto-Gesellschaft bei 200 Mill, M Kapital 30 Mill. M und die
Darmstädter Bank bei 160 Mill. M Kapital 54 Mill, M Effektenbestände.
Auch die Kursschwankungen der Aktien des Credit Mobilier (Nennwert
500 fr.) waren, worauf Ad. Weber mit Recht hinweist?), erheblich
höher als bei den Aktien von deutschen Banken. Die höchsten und
niedrigsten Kurse des Credit Mobilier waren:
Höchster: Niedrigster: . Höchster: Niedrigster:
1852: 1175 fr. 825 fr. 1854: 800 fr. 450 fr.
1853: 950 fr. 650 fr. 1855: 1650 fr, 750 fr,
Vor allem muß man sich hüten, zu verallgemeinern, und von einigen
schwindelhaften und leichtsinnig geleiteten Unternehmungen, die meist
bald wieder von der Bildfläche verschwunden sind, darf man nicht Schlüsse
auf die Gesamtheit der Banken ziehen. Das harte Urteil von Adolph
Wagner®), dem Altmeister der deutschen Bankliteratur, ist selbst auch
Mr die erste Epoche nur für einen kleinen Teil der Banken zutreffend,
and auch von diesen wieder haben sich einige später zu Kreditinstituten
höherer Art entwickelt und ihre Aufgaben geändert. —
1) Die deutschen Großbanken, a. a. O. 4. Aufl. S. 50f.
2 a, a. OS. 5.
3) In Schönbergs Handbuch der politischen Ökonomie, 3. Aufl, 1890, IS, 423
sagt er u. a.: „In der Jagd nach leichtem Gewinn aus Agio usw. haben sie in
der Zeit der spekulativen Tendenz des Geldmarktes die Spekulation wild entfacht
ınd vollends zur Überspekulation ausarten lassen. Eine Menge mehr oder weniger
anreeller Gründungen und die Verbreitung unsicherer Anleihepapiere ist von ihnen
mit ausgegangen. Die bedenklichste Börsenspekulation haben sie auch sonst vielfach
 begünstigt und sich daran beteiligt. Ihr eigenes und ihnen anvertraute fremde
Vermögen haben sie gefährdet. So muß wohl das Verdikt überwiegend gegen
derartige Geschäfte und gegen die sie betreibenden Aktienbanken ausfallen‘.

202
        <pb n="306" />
        Die Wandlungen, die das österreichische Bankwesen durchgemacht
hat, schildert der kürzlich verstorbene Präsident der Anglo-Österreichischen
Bank Karl Morawitz (Aus der Werkstatt eines Bankmannes, Wien 1912)
mit folgenden Worten: ;
„Die großen Kreditinstitute der Gegenwart sind von jenen der 50er- und 6Goer-Jahre
 vollkommen verschieden, und wenn ein Gründer einer unserer Banken jener
Zeit auf die Erde hinabstiege, würde er sich über die Veränderungen fast ebenso
wundern, wie ein alter Postillon über die Eisenbahn. Die Banken im damaligen
Österreich haben ihre Aufgabe vorzüglich in der Finanzierung von Eisenbahnen
erblickt; sie waren fast nur Gründerinstitute, die überwiegend mit eigenem
Kapital arbeiteten, Interessanter war damals, wo es noch galt, neues Land zu erschließen,
 die Banktätigkeit sicherlich, interessanter und — lukrativer. Der Aktionär
 konnte, wenn es gut ging, an die 50—60 %, Dividende sehen; ging es
schlecht, was allerdings nicht selten der Fall war, mußte er halt über seinen, Besitz
einen Strich machen, Die Banken waren damals noch gewohnt, den ganzen Jahresgewinn
 auszuschütten, ohne Rückstellungen vorzunehmen, und die Aktien hatten
Stark spekulativen Charakter. Bei dem reichlichen Nutzen, den der Bau und die
Finanzierung einer Bahn verhieß, erschienen den Banken andere Geschäftszweige
— abgesehen von der Übernahme und Placierung von Renten und der Terrainparzellierung
 — als uninteressant,
Das Jahr 1873 brachte eine entscheidende Wendung, Die in großer Anzahl
errichteten Baugesellschaften brachen kläglich zusammen, und das Eisenbahnwesen
arlebte eine Krise von ungeahnter Schärfe. So, heiß vorher die Konkurrenz um
Erlangung von Eisenbahnkonzessionen gewesen war, so sehr mied man dann diese
Unternehmungsform, und in den folgenden Jahrzehnten sind die Hauptbahnen mit
geringen Ausnahmen vom Staate gebaut worden. Die Banken, die bis zum Jahre
1873 auf den Betrieb weniger, großer Geschäfte eingerichtet waren, mußten ein
anderes Betätigungsfeld suchen; sie fanden es im regulären Geschäfte und
in der Pflege des Verkehrs mit der Industrie. Aus Finanzierungsinstituten,
lie bei der Konzentration ihres Geschäftes mit wenigen intelligenten Menschen
ihr Auslangen finden konnten, sind sukzessive große Apparate geworden, die nach
dem Grundsatz geringen Nutzens bei größtem Umsatz arbeiten, und bei denen die
Tätigkeit des schöpferischen Individuums hinter der automatischen Arbeit des
Mechanismus zurücktritt.“

93
        <pb n="307" />
        5, TEIL.

Innere Bankpolitik.

li. Erwerbspolitik.

L., Rentabilität, Sicherheit und Liquidität.

Wenn ein Bankdirektor Kreditgeschäfte eingeht, so erwägt er dreierlei:
r. Was bringt das Geschäft der Bank ein?
2. Werde ich das Kapital, das ich in das Geschäft hineinstecken soll,
äberhaupt zurückbekommen? und’
3. Kann ich das Geld jederzeit, bzw. zu dem vereinbarten Endtermin
zurückziehen ?
Die Antwort auf die im Vordergrund jeder geschäftlichen Entschließung
stehenden. drei Fragen wird in der Regel sich nach dem durch die Erfahrung
 erprobten Satze richten: Je sicherer und liquider die Anlage ist,
desto geringer wird der Profit der Bank sein, oder umgekehrt: Wenn
Jas Geschäft nicht ganz sicher, und auch die Liquidität in Frage gestellt
ist, wird in den Profit eine mehr odet minder hohe Risikoprämie einzerechnet
 werden müssen,
Eine Bank ist, wie jede wirtschaftliche Unternehmung, auf einen Nutzen
bedacht, sie ist Erwerbsinstitut, Ihre Leiter haben als Verwalter fremden
Vermögens die selbstverständliche Pflicht, dem verantwortlichen, und in
erster Linie das Risiko tragenden Grundkapital seinen Gewinnanteil zu
sichern. Schon Adolph Wagner sagt!): „Der Zweck der Banken ist
zunächst der eines jeden Händlers und Kaufmanns: durch Betreibung
‚on Geschäften Gewinn zu erzielen.“ Wie erziele ich Gewinn, und wie
erhöhe ich damit die Rentabilität meines Unternehmens? Das sind
Fragen, die die Bankdirektoren täglich sich stellen und beantworten;

1) Beiträge zur Lehre von den Banken. Leipzig 1857,
        <pb n="308" />
        nicht theoretisch, sondern durch Heranziehung von Kunden, durch Eingehen
 neuer Geschäfte und ev. Einführung neuer Geschäftszweige. Das
hierbei erzielte Ergebnis wird nicht generell als Gewinn oder Profit ausgewiesen,
 sondern in seinen Arten: Provision, Zinsen, Diskont, Kursgewinn
 usw. spezialisiert in der Bilanz,
Daß sich aus diesen Gewinnziffern nicht so weitgehende Schlüsse auf
ein Unternehmen ziehen lassen, wie. es vielfach von Theoretikern geschieht,
 sei bereits an dieser Stelle kurz erwähnt. Es ist leider bei sehr
vielen Banken üblich, erlittene Verluste nicht als solche auszuweisen,
sondern. zur Begleichung werden auf diesem oder jenem Konto, das in
dem betreffenden Jahre besonders ertragreich war, Beträge abgesetzt, Man
kann dies theoretisch damit begründen, daß die Sicherheitsprämie
für das größere Risiko, die in dem erhöhten Provisions- und Zinssatze
zum. Ausdruck gelangt ist, nun zur Deckung von Schadenfällen benutzt
wird. Zu billigen ist dieses Verfahren aber keineswegs, © ;
Selbst größere, angesehene Institute pflegen neuerdings in ihren Geschäftsberichten
 nicht einmal Andeutungen über erlittene Verluste zu
machen. Größere Gewinne, die man aus irgend einem Grunde nicht bekanntgeben
 will, werden zur Bildung stiller Reserven!) benutzt, und
umgekehrt werden auf dem Wege interner Verrechnungen — die
entsprechenden Beträge werden stillschweigend von den Zins- und Provisionseinnahmen
 abgesetzt — und Heranziehung der stillen Reserven
Verluste, die auf diesen oder jenen Konten erlitten sind, ausgeglichen.
Ein klassisches Beispiel dieser Art hat die Deutsche Bank gegeben,
die im Jahre 1912 auf ihre „Fürstengeschäfte“ ı2 Millionen M abgeschrieben
 hatte, ohne daß ihre ausgewiesenen Reserven sich dadurch
gemindert haben. Die Dresdner Bank hat, wie schon 1912, ihre im
Jahre 1913 erzielten ansehnlichen Effektengewinne zu nicht näher spezifizierten
 „reichlichen Abschreibungen“ verwendet. Es erscheint daher im
Gewinn- und Verlustkonto kein Effektengewinn, andererseits erfolgt abeı
keine Rückstellung auf Kontokorrent-Konto.
Die Banken nehmen aber auch Kredit, und diejenigen, die ihnen
Gelder anvertrauen, sehen, neben möglichst hoher Verzinsung, vor allem
darauf, daß das Geld sicher angelegt ist.
Wo Kredit gewährt wird, spielt auch. die Liquidität eine große Rolle,
Selbst die sichersten Anlagen aber sind nicht immer liquide; liquide An-*)
 So genannt im Gegensatz zu den offenen, ziffernmäßig in der Bilanz erscheinenden
 Reserven,
        <pb n="309" />
        lagen hingegen sind stets auch sicher. So kann man die Liquidität einen
zesteigerten Grad der Sicherheit nennen. Liquide im abstrakt theoretischen
 Sinn, sagt einmal Ströll, sind nur diejenigen Depositengelder,
denen als Deckungsmittel bares Geld gegenübersteht. Doch man muß
ausgehen von der Liquidität, wie sie in der Praxis, auf Grund langer
Erfahrungen, betrachtet wird. Da nennt man liquide diejenigen Vermögensteile,
 die sich schnell zu Gelde machen lassen; Liquidität ist dann
die rechnungsmäßige (prozentuale) Feststellung, die Vergleichung der Aktiven
 mit den Passiven. Nach der Quelle, aus der die Gelder fließen,
ist für die Art ihrer Verwendung eine Richtschnur gegeben. ;
Gemäß dem von Adolph Wagner geprägten Fundamentalsatz des
Bankwesens: Eine Bank darf keinen wesentlich anderen Kredit geben,
als sie selbst genommen hat, gilt als liquideste Anlage ein gutes Wechsel-Portefeuille,
 Selbst die scheinbar besten Wechsel aber können in kritischen
 Zeiten die Liquidität eines Unternehmens nur insofern sicherstellen,
als sie Mittel sind, die Liquidität herbeizuführen: Die Wechsel können
seitens der Banken bei der Reichsbank rediskontiert werden. Auf Eingang
 sämtlicher Wechsel bei Verfall ist dagegen nicht unbedingt zu
rechnen. Für die Liquidität ist also nicht allein der Prozentsatz der verschiedenen.
 Anlagen maßgebend, sondern auch die vom Außenstehenden
unmöglich prüfbare Bonität jedes einzelnen Postens,
Wir fordern nicht nur Sicherheit, sondern auch Liquidität. Die nordamerikanische
 Notenbank-Gesetzgebung (s. S, 184ff.) hat das Sicherheitsmoment
 in die erste, die Liquidität erst in die zweite Linie gestellt, Zum
Teil haben auch wir diesen Fehler auf dem Gebiete des Sparkassenwesens
 begangen, indem ein erheblicher Prozentsatz der Mittel in Hypo-‘heken
 angelegt ist,
Auch den erfahrensten Bankdirektoren und Bankiers ist es oft unmöglich,
 bereits bei Eingehen eines Geschäftes zu sehen, ob es leicht
der schwerer liquidierbar ist. Das sind dann die Effekten, auf denen
die Banken „sitzen bleiben“, oder die Gründungen, in die immer neue
Mittel hineingesteckt werden, um nicht alles zu verlieren, oder die Kredite,
 deren Rückzahlung dem Schuldner infolge der ungünstigen Verhältnisse
 für absehbare Zeit nicht möglich ist.
Reichsbankpräsident Havenstein hat in der Bank-Enquete!) darauf
hingewiesen, daß es Pflicht der Bankdirektoren sei, zu allen Zeiten, „auch
1) Bankenquete 1908/09, Die Verhandlungen der Gesamtkommission zu Punkt VI
des Fragebogens. Berlin 1910. S. 91,
206
        <pb n="310" />
        über das durchaus berechtigte Gewinninteresse hinaus“ die Liquidität und
die Erhöhung der Liquidität für normale wie für anormale Zeiten im
Auge zu behalten. Wie das zu ermöglichen ist, darauf wird noch ausführlich
 zurückzukommen sein.

2. Gewinnquellen.
Die Arten der Bankgeschäfte sind im I. Bande ausführlich dargestellt.
Ebenso ist schon darauf hingewiesen, daß die Banken zur Erhöhung
ihrer Gewinne bestrebt sind, neue Verdienstmöglichkeiten aufzusuchen,
A. h. immer neue Geschäftszweige zu kultivieren. So haben die deutschen
Banken in neuester Zeit immer mehr und mehr ihrem Bankgeschäft,
nach österreichischem Muster, eine Warenabteilung angegliedert. In Österreich
 haben diese Warenabteilungen ihren Ursprung in der aus dem
Kapitalsmangel in Handel und Industrie Österreichs resultierenden Langsamkeit
 beim Bezahlen von Warenschulden!). Die Unternehmer, die den
Kredit einer Bank in Anspruch nehmen, geben dieser die Ware zum
kommissionsweisen Verkauf, und die Bank erhält gleichzeitig als weiteres
Äquivalent für das mit der Kreditgewährung verknüpfte Risiko die Verkaufsprovision.
 Hieran reihen sich dann mitunter noch weitere Geschäfte,
indem auch der Käufer der Ware häufig die Dienste der betreffenden
Bank in Anspruch nimmt und der Bank weitere Gewinne an Zinsen und
Provisionen (beim Devisenhandel, Diskontgeschäft, Akzeptkredit usw.) zufallen.

Wie die Gewinne der Banken sich auf die einzelnen Geschäftszweige
verteilen, ist nicht nachweisbar, da die Bankbilanzen nur wenig detaillierte
 Angaben enthalten, und diese mitunter auch erst wieder „frisiert“,
d. h. Ziffern sind, von denen Abschreibungen, Reservestellungen oder
Umbuchungen bereis vorgenommen sind, wie von mehreren Banken auch
ganz offen erklärt wird. So erwiderte in der Generalversammlung einer unserer
 größten Provinzialbanken die Direktion auf die Interpellation eines
Aktionärs, daß seiner Meinung die bekanntgegebenen Abschreibungen
nicht genügen: „Aus den sehr hohen Debitoren gehe doch wohl zur
Genüge hervor, daß die Bank mehr verdient habe, als ausgewiesen
 sei, und daß infolgedessen entsprechende stille Reserven gestellt
 sind.“ Aber auch selbst. wenn die Ziffern in ihrer Reinheit angegeben
 wären, so würden sie doch nicht unbedingt zuverlässig sein, da

1) S, Karl Morawitz, a. a O.S, 16,
        <pb n="311" />
        selbst bei demselben Institut der Gewinn auf das gleiche Geschäft in
zwei Depositenkassen oder Filialen, ja ev. sogar das gleiche Geschäft
bei verschiedenen Kunden in derselben Kasse oder Filiale bzw, im Hauptgeschäft
 auf verschiedenen Konten erscheinen kann.
A z B. will einen 6 Monats- Wechsel in Höhe von 3000 M
Jliskontieren. Die Bank erklärt: Wir diskontieren nur Wechsel mit einer
Laufzeit von höchstens 3 Monaten, wollen aber bis zum Eintritt der
3 Monats-Laufzeit den Wechsel lombardieren. Der Profit wird verbucht
auf Zinsen und Provisions-Konto für die ersten 3 Monate, auf Wechsel-Konto
 für die nächsten 3 Monate. Das Wechsel-Konto wird nun auch
wieder von den einen als Bestand-, von den anderen als Erfolgs-Konto
gebucht, und hinsichtlich der Abbuchungen der Zinsen und Provisionen
bestehen verschiedene Gepflogenheiten bei den Banken. — Dem B
wird der gleiche Wechsel auf seine besondere Bitte sofort abgerechnet
werden. Wenn auch der Profit der Bank der gleiche ist, so erfolgt doch
sine andere Verteilung auf Zinsen- und Provisions- Konto. C zahlt
prinzipiell keine Provision, Da die Bank aber ebensoviel wie an dem
Diskontgeschäft des B und A verdienen will, so wandelt sie die Provision
in Zinsen um. Der Zinsgewinn ist also um die nicht in Ansatz gebrachte
Provision höher.
Ebenso findet bei Effekten-Kommissionsgeschäften und beim Properhandel
 eine verschiedene Behandlung der Provision bzw, des Kursgewinnes
statt. Verschieden ist auch die Art der Zinsberechnung auf Effektendestände,
 Teils geschieht sie zu Lasten des Effekten- und Konsortial-Kontos
 und zugunsten des Zinsen-Kontos, teils nicht.
Auch die Umbuchungen von Konsortial- auf Effekten-Konto, d. h.
also die Auflösungen von Konsortien, werden oft durch rein zufällige,
äußerliche Momente bestimmt, wie z, B. folgender, der Praxis entnommnener
 Fall: Das aus 3 Banken, A, B und C bestehende Konsortium
von. 41, °, XY-Obligationen hat noch große Bestände, Die Effekten sind
bei der A-Bank, der Führerin des Konsortiums, deponiert. Die B-Bank
oraucht zur Lombardierung größere Effektenposten, und die D-Bank, ein
Unterkonsortiale von der C-Bank, ist mit der Leitung des Konsortiums
nicht einverstanden, da es zu wenig Interesse für den Absatz zeige — sie,
lie D-Bank bringe pro rata ihres Anteiles einen weit größeren Prozentsatz
 der XY-Obligationen in ihrer Kundschaft unter als das Konsortium —,
sie ersucht daher die C-Bank, die Auflösung des Konsortiums zu beantragen.
 Obgleich die A-Bank aus verschiedenen Gründen dagegen ist,
208
        <pb n="312" />
        weil sie nun als Hauptbeteiligte, der am Konsortium beteiligten einzigen
Firma am Platz, an dem der Börsenhandel stattfindet, die Kursregulierung
(Aufnahme der an den Markt kommenden Obligationen) für eigene Rechnung
 vornehmen muß, so wird sie doch, da der Konsortialvertrag nach
Ablauf eines Jahres eine Auflösung des Konsortiums bei Majoritätsbeschluß
zuläßt, hierzu gezwungen, Die Posten verschwinden bei diesen Banken
also auf dem Konsortial-Konto und erscheinen auf dem Effekten-Konto.
Weiter hat die A-Bank der F-Bank, die mit ihr in sehr freundschaftlichem
 Verkehr steht, eine Unterbeteiligung in sich gewährt, ohne Einzahlungsverpflichtung.
 Anstatt des erwarteten Briefes: „Das Konsortium
 in 41% XY-Obligationen hat sich aufgelöst. Den auf Sie entfallenden
 Gewinn ... haben wir mit M... Ihrem Konto gutgebracht“,
erhält sie die Mitteilung, daß sie nun sound so viel Obligationen abzunehmen
 habe und dafür mit ... M belastet sei. Die F-Bank, die
bisher — was buchhalterisch natürlich nicht "korrekt ist — den Posten
gar nicht gebucht hat, hat nun auf Effekten-Konto einen unfreiwilligen
Zuwachs erhalten.
Diese wenigen Beispiele zeigen, wie verschieden die Art der Buchungen
vorgenommen. wird, wie unmöglich es ist, eine bis ins Innerste der Unternehmung
 dringende Untersuchung zu veranstalten, und wie wenig Wert
Jaher Detailberechnungen haben, wie sie von Theoretikern, die die Bankpraxis
 nicht oder nur oberflächlich kennen, mitunter vorgenommen werden,
um daraus Vergleiche zwischen den einzelnen Banken anzustellen und
Schlüsse zu ziehen,
Man muß weiter sich vor Augen halten, daß die mitgeteilten: Ziffern
auch nur den Saldo des betreffenden Kontos angeben!). Sehr wünschenswert
 wäre es, wenn die Banken bei Angabe des Ursprunges der Gewinne
auf eine sorgfältigere Scheidung der einzelnen Gewinnkonten Bedacht
nehmen würden, Die Banken sollten aus freien Stücken tun, was man
billigerweise verlangen kann. Bieten die Banken in ihren Jahresveröffentlichungen
 doch ein erhebliches privatwirtschaftliches und volkswirtschaftliches
 Interesse. Selbst wenn man nur ein ungefähres Bild der Verteilung
 des Reingewinnes haben, d. h. sehen will, aus welchen Quellen

1) So hat z. B. im Jahre 1907 der Schaaffhausensche Bankverein nachweisbar
allein an Dividende auf seine 800000-M Aktien der Internationalen Bohrgesellschaft
 4 Millionen M vereinnahmt, an Effektengewinn im ganzen aber nur 1,60
Mill, M ausgewiesen, Über diesen Mindergewinn hinaus ist dann noch eine weitere
Abschreibung von 1,70 Millionen M auf Effekten- und Konsortial-Konto erfolgt.
200
        <pb n="313" />
        die Bankgewinne stammen, und wie hoch die Verzinsung des in den
Banken arbeitenden Kapitals ist, muß man. einige, in den einzelnen Bilanzen
 mehr oder weniger spezialisierte Posten zusammenziehen. Bei den
9 Berliner Großbanken verteilten sich fürs Jahr 1913 die Gewinne auf
die Hauptposten in folgender Weise1):

Bank für Handel und
Industrie , , ..
Berliner Handels-Gesellschaft
 . . . .
Zommerz- und Disconto-Bank
 , . .
Deutsche Bank . .
Disconto-Gesellschaft...
 2. 2.
Dresdner Bank . .
Mitteldeutsche Creditbank
 . . ..
Nationalbank für
Deutschland, . .
Schaaffhausenscher
Bankverein .

Roh-Be-


Mill,
Mill,
wre

Gewinne auf
Zinsen u. Ir. „.. | Effekt. un | Komman-Wechsel
 FOVISIONEN KK onsortien diten
(8
Mil '£3
® ‚A
5
5

26,74 |14,42°)| 53,9 110,55, 39,5
15,066 | 9.151610 | a7 31,4
14,08 | 8,15 ' 57,8 5,—
68,31 ! 35,42 52,0 21,93

0,78
1,20

2,9

8,0

35:4
30,9

0,16
4,71
3:24

1,1
6,9

6,69

|

9,8

39:27 ° 16,04
43,17 | 25,98
8,81 !
{2.02

4 1 ‚o
60.

a
14,*

1
„A

25,5
33,9

8,3

8,21
1,93

21,0
4:5
1,7

Se

12,6

0,15

17,09 ı 11,09 | 64,8

Ha

55% | —
1244,55 | 132,73 | 54,4 | 78,50] 32,2 [x 1,215) 6,4 [16,989 11,2

Unter den erwähnten Einschränkungen zeigt nachstehende Tabelle;
wie hoch sich die einzelnen Geschäftszweige rentiert haben. Doch ist
dabei, wie auch der „Plutus“, dem diese Tabelle entnommen ist (XI, 16),
ausdrücklich hervorhebt, zu berücksichtigen, daß die Bilanzziffern am
Jahresschluß keineswegs die Durchschnittsziffern darstellen. Es müßte als
Grundlage der tägliche Durchschnitt der Anlagen dienen. Dieser aber wird

1) „Plutus“, XI, 16; ferner „Die Bank“ 1914, Heft 3 und 4, Frankfurter Zeitung
vom 6. März 1914, Deutscher Ökonomist, Sonderabdruck. ,
2) Enthält Zinsen aus dem Kontokorrentgeschäft und aus Wechseln, sowie aus
dauernden Beteiligungen bei anderen Banken und Bankfirmen und aus Valuten in
sinem Posten. — %) 685000 M Verlust, — *) 1,936 Mill M Verlust — 5) Prozentualiter
 in Beziehung gesetzt zu 172,27 Mill, M Rohgewinn, — $) Prozen-(ualiter
 in Beziehung gesetzt zu 150,90 Mill. M Rohgewinn.
300
        <pb n="314" />
        aicht bekannt gegeben, Eine unsicherere Grundlage, die aber noch immer
korrekter ist, als die Jahreschluß-Ziffern, sind die Durchschnittsziffern der
Zweimonatsbilanzen.

Rentabilität der Geschäftszweige.

Jebitoren, Lombards
Reports und
Wechsel!)

Tffekten und Konsortien


Kommanditen
und dauernde
Beteiligungen

Gewinn |
„ ‚Provisionu. Gewinn N
Dr Zinsen} DS br
an | 5 ‘40 Balg x Da
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Gewinn

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d

Bank für Handel und
Industrie . . |
Berliner Handels-Gesellschaft.
 . . ‚|
Commerz- und Disconto-Bank
 . . .'
Deutsche Bank , ©
Disconto-Gesellschaft
 . . 2. 2.
Dresdner Bank . .
Mitteldeutsche Creditbank
 . . . I
Nationalbank für &amp;gt;
Deutschland . . .l
Schaaffhausenscher
Bankverein . .

752,13 124,97] 3,3
413,42) 13,86 33°
381,25|
1727,86

99,—
95,33]

2,781 0,8
1,20 | 1,4

13,15/ 3:4
56,45 3,2 '

46,89)
214,66!

0,16 | 0,
| 9

82,47 | 6.69 | 8,1

887,64 25,88 2,9
1236,46 | 40,56] 3,2
206,72| 7,52| 3,6 |
317,76 7 37
484,47} 16,92! 3,5

90,8.

2.24

35

114,72
. 36,83

8.21 | 7,2
! 1,93! 5,2
2,47 ' 0.15 | 51

_-_- 1,02 | 43}

6407.71 1 211,23| 3,3 1571,52 [22,71 | 1,9 I 236,49 |x6,08 | 7,2
Wie die vorstehende Tabelle zeigt, haben die Verluste auf Effektenund
 Konsortial-Konto und die Engagements am Terrain- und Baumarkt
einen erheblichen Teil der, infolge des dauernd hohen Zinsfußes besonders
 guten Einnahmen des Jahres 1913 verschlungen, Hätten die
Banken sich auf das sogenannte reguläre Bankgeschäft beschränkt,
d. h. nicht gegründet und emittiert und keine Konsortial- und Terraingeschäfte
 vom Vorjahr übernommen, so hätten sie durchweg höhere Dividenden
 verteilen können, Die intensive Pflege des regulären Geschäftes
und die stillen Reserven haben es den Banken. mit wenigen Ausnahmen,

?) Einschl. Vorschüsse auf Waren- und Warenverschiffungen %) Siehe Anm. 2
zu der vorigen Tabelle.

1
        <pb n="315" />
        ermöglicht, trotz der Verluste und Mindergewinne die gleiche Dividende
wie im Vorjahre zu verteilen. Unzweifelhaft richtig ist der Satz: Je mehr
die Bank sich dem regulären Bankgeschäft, das in Deutschland, wie in
England, sehr rentabel ist, widmet, desto stetiger wird ihre natürliche,
d. h. nicht durch Reserven aus Vorjahren beeinflußte Rentabilität sein.
Lansburgh hat nachzuweisen gesucht!), daß eine von Emissions- und
Börsen-Interessen losgelöste reine Kreditbank vor der „Universalbank“
erhebliche Vorzüge hat, d. h. daß Banken, die allein das Zins- und
Kommissionsgeschäft betreiben, in der Lage sein werden, höhere Dividenden
 zu: verteilen, wie bisher als Gemischtbanken. Nach seiner Becechnung
 verzinst sich das im Effekten- und Konsortialgeschäft angelegte
Kapital nur mit etwa !/, °dessen, was die reine bankmäßige Tätigkeit
dem ihr vorbehaltenen Teil des Eigenkapitals erbringt. Es hatten

in Effekten u. Beteil. angel,
Ka-  Prnken Wrtras
afral -

8 Großbanken
20 Banken mit über
Lo Mill. M Kapital 407
17 Banken mit 1—10
Mill. M Kapital 26 1,2
1213 79:4 (I

im reinen Bankgesch. angel.
si. Ertrag
Eıtrag in %
FF 22
15 17
56 _ 8,9 16
1222 242,9 20

Für einen Zeitraum von 10 Jahren berechnet, lieferten die Effekten-Operationen
 auf das in ihnen angelegte Kapital folgenden Ertrag (in
Klammern die verteilte Durchschnittsdividende):
Brutto- Divid. Brutto. Divid.
Ertrag °% Ertrag °%
% %
Deutsche Bank 7:75 (11,65) Bank f. Handel u. Ind. 5,45 (6,35)
Dresdner Bank 5:38 (7:25) A. Schaaffhaus. Bankv. 5,15 (6,90)
Diskonto-Gesellschaft 7,90 (8,80) Berliner Handels-Ges. 6,10 (8,35)

Lansburgh folgert dann selbstverständlich, daß die Ausschüttung dieser
Dividenden bei den genannten 6 Banken nicht möglich gewesen wäre,
wenn nicht der Ertrag des reinen Bankgeschäfts außer der Verzinsung
des reinen Garantiekapitals und der Deckung sämtlicher Unkosten noch
einen Überschuß zur Aufbesserung der Rente des Effektengeschäfts geliefert
 hätte. Es sei ein schwerer Irrtum der Banken, wenn sie behaupten,
daß sie das Effektengeschäft brauchen, weil sie vom Ertrage des Konto-1)

 Die Bank 1910. 9. Heft.
        <pb n="316" />
        korrent- und Kommissionsgeschäftes keine auskömmlichen Dividenden
zahlen könnten.
Demgegenüber schreibt die Deutsche Bank in ihrem Geschäftsbericht
für 1907, daß sich ihre getrennt verwaltete „Depositenabteilung unter
den bestehenden Verhältnissen, gegenüber den fortgesetzt steigenden Verwaltungskosten
 und bei der durch den Wettbewerb erzeugten übermäßig
hohen Zinsvergütung auf die Einlagen, zurzeit noch immer nicht als
selbständiges Unternehmen rentieren würde“,
Wie erklärt sich dieser Widerspruch? Die Deutsche Bank beachtet in
ihrer, für sie selbst ja wohl nur theoretischen Erörterung nicht, daß
die Verwaltungskosten für eine reine Depositenbank erheblich niedriger
als für eine Universalbank sind. Lansburgh hingegen unterschätzt m. E.
die hohen Reservestellungen, die in fetten Jahren auf dem Konsortialand
 Effekten-Konto zwecks Abschreibungen auf anderen Konten, speziell
dem Kontokorrent-Konto, gemacht werden, bilänzmäßig also nicht zum
Ausdruck kommen; es sei hierbei nur an die Bilanzpolitik der Dresdner
Bank erinnert, die ihre diesbezügliche Politik der beiden letzten Jahre
ganz offenkundig in den Jahresberichten darlegt. Weiter ist zu beachten,
daß die einzelnen Geschäftszweige miteinander in sehr enger Verbindung
stehen, d. h. durch das Emissions- und Gründungsgeschäft viele andere
Geschäfte erst möglich, bzw. viele Verbindungen erst erlangt werden.
Die Aussicht auf gewinnreiche Konsortialbeteiligungen ist für viele Provinzdanken
 bestimmend, ob sie mit der oder jenen — oder lieber noch mit
der und jenen — Berliner Großbank arbeiten und ihr Börsenorders
erteilen, wodurch dieser Provisions- und Zinsgewinne erwachsen. Je nach
der Höhe der Umsätze richtet sich die angebotene Beteiligungsziffer am
Konsortium zu Originalbedingungen.
Wenn der Gewinn aus dem reinen Bankgeschäft sicherlich nicht so
hoch ist, wie ihn Lansburgh auf Grund der von den Banken veröffentlichten,
 nicht immer den. tatsächlichen Ergebnissen entsprechenden Ziffern
berechnet, so kann man schätzungsweise — eine sichere Grundlage gibt es
3icht —' wohl annehmen, daß das Gründungs- und Emissionsgeschäft
per Saldo in den letzten Jahren einen Nettoertrag nicht gebracht hat,
die Bank ohne dieses im Laufe der Jahre wohl die gleiche, möglicherweise
aber eine höhere Dividende hätten zahlen können. Dies wird neuerdingsauch
 von den Banken selbst betont. So schreibt die Dresdner Bank in
‚hrem Geschäftsbericht für 1913: „Wir verdanken das ausgewiesene Geschäftsergebnis
 in erster Linie unserem laufenden Kontokorrentgeschäft, in
203
        <pb n="317" />
        Jessen sorgfältiger Pflege wir die besondere Stärke unseres Betriebes
suchen“.
Provisonen und Zinsen auf Geschäfte, die der Kreditgewährung, Zahjungsvermittelung
 und Kapitalverwaltung gewidmet sind, bilden heute immer
noch die Hauptgewinnquellen jeder Bank, und die in der Tabelle auf
S. 301 ausgewiesenen Gewinne auf „Kommanditen und dauernde Beteiligungen“
 sind fast ausschließlich auch wieder aus Zins- und Provisionsgewinnen
 hervorgegangen.
Große Umsätze, kleine Gewinne. Das ist das Charakteristikum des
Bankgeschäftes. Infolge der großen Umschlagsmengen und der kurzen
Umschlagsdauer ist der prozentuale Gewinn auf ein Minimum reduziert.
So hat z. B. die Deutsche Bank im Jahre 1913 bei einem Jahresumsatz
von 129 Milliarden M ihr Aktienkapital von 200 Millionen M täglich ca.
2 Mal umgesetzt. Aus der Ertragsrechnung ergibt sich die Kalkulation:
Umsatz von 129 Milliarden M == 100 u
der Bruttogewinn 68 Millionen M = 0,053%
hiervon Betriebskosten 35,5 Millionen M = 0,028%
bleiben Reingewinn 32,5 Millionen M = 0,025%
Auf ı Million M Umsatz kommt demnach, infolge der zahlreichen
zostenfreien Übertragungen und Zahlungen nur ein Reingewinn von
250 M. Es wird also rund verdient: !j,°/o brutto, 1% 9 netto Da aber
das Eigenkapital im Jahre (305 Geschäftstage) etwa 600 Mal umgesetzt
wurde und jeder Umschlag durchschnittlich einen Reingewinn von
0,025°%, ergibt, so macht dies fürs Jahr 15% Reingewinn aus. Die Höhe
des Umschlages selbst ist für den Gewinn, infolge der mehr oder weniger
zahlreichen Frankogeschäfte, nur wenig maßgebend. Es ist immerhin
interessant, die Ziffern zu erfahren, aber die Theorie darf ihnen keine
zu große Bedeutung beimessen.
Nicklisch bringt in der „Zeitschrift für Handelswissenschaft und
Handelspraxis‘“ (IV, ı) einige graphische Darstellungen der Rentabilität.
Aus ihnen, wie aus den Berichten der Banken selbst, geht hervor, daß
zur Erzielung der gleichen Rentabilität im allgemeinen immer größere Umsätze
 gemacht werden mußten. Ob die Ursachen in den durch die Kongurrenz
 verschlechterten Konditionen, größeren Verlusten, erhöhten Handlungsunkosten
 oder in anderen Momenten zu suchen sind, läßt sich
natürlich nicht sagen. Nicht zum kleinen Teil hat hierzu aber der Geldaustausch
 unter den Banken Beigetragen, den ich, meines Wissens
zum ersten Male in der Literatur, im Band I S. 97 geschildert habe.

304
        <pb n="318" />
        Da es sich hierbei um sehr große, von Zufälligkeiten abhängende Beträge
 handelt, ist es jedenfalls für die Banken nicht zutreffend, wenn
Nicklisch in dem erwähnten Aufsatz schreibt: „Für die Beurteilung
der Prozentzahl, die die Rentabilität ausdrückt, ist das Verhältnis des
Reingewinns zum Umsatz von außerordentlich großer Bedeutung.
Es sagt uns, ob die Rentabilität im Vergleich zu der anderer Jahre
leicht oder nur unter größerer Kraftanstrengung zu erzielen,
bezw. aufrecht zu erhalten war.“
Es ist natürlich. auch sehr wichtig, zu erfahren, wie die einzelnen
Filialen und Depositenkassen relativ gearbeitet und wie sie das ihnen
von der Zentrale zur Verfügung gestellte Kapital verzinst haben, und
deswegen empfiehlt es sich, der Bilanz eine Spezifikation etwa nach
folgendem Muster (s. S. 306) beifügen zu lassen, ‚Relativ am besten
werden natürlich diejenigen Filialen abschneiden, deren Debitoren- und
Kreditorenhöhe sich ungefähr balanziert.

3. Aufsichtsräte, Direktoren und Beamte als Erwerbsfaktoren.

In der Generalversammlung der Deutschen Bank vom 31. März 1914
erklärte, mehreren Zeitungsnachrichten zufolge!), der Direktor von Gwinner,
als der Vorsitzende des „Allgemeinen Verbandes der deutschen Bankbeamten“
 auf das „allzugroße Mißverhältnis zwischen den Einnahmen
der Direktions- und Aufsichtsratsmitglieder einerseits und der Beamten
andererseits“ hinwies, daß nur die Direktoren die Dividende der Bank
erarbeiten. Die Bank könne sämtliche Beamte entbehren, aber. nicht
einen ihrer Aufsichtsräte oder Direktoren, „denn diese seien es in Wirklichkeit,
 die die Geschäfte‘ machen und die Dividende zu Stande bringen“,
Im weiteren Sinne trägt jeder Beamte der Bank, und ich möchte sogar
 die Boten und anderen Angestellten hier miteinschließen, nach Kräften
 dazu bei, durch korrektes und schnelles Arbeiten die Einnahmen
der Bank zu erhöhen und an Materialien zu sparen, Ich persönlich war
als Bankdirektor bemüht, bereits beim Lehrling „Geschäftsinteresse“ zu
erwecken und ihm zu zeigen, wie auch er, sei es auch in noch so bescheidenem
 Maße, das Geschäftserträgnis beeinflussen könne. Es war mir
eine Freude, zu sehen, wie einzelne aus Geschäftsinteresse innerhalb des
kleinen ihnen zuwiesenen Rayons mitunter selbständige Dispositionen
trafen und die anderen Lehrlinge günstig beeinflußten, Selbst wenn ich

1) S. Berliner Tageblatt 1914 Nr. 173. Der Bankbeamte XXI, 2. u. a,

20 Ohst, Bankpolitik.

v5
        <pb n="319" />
        Spezifikation zu unserer Bilanz per 30. Juni 191 .

Unser von der Zentrale
durchnittlich erhaltenes
Kapital im I, Semester.

Es betragen ........... %
Zinsen des
Kontos Zentrale *)

Unser durchschnittlich der
Zentrale zur Verfügung gesteHtes
 Kapital im
I. Semester,

Es betragen auf die nicht
abgeschlossenen Depositen-Konten
 die Zinsen bis 20, 6.

| Gewinn
im I, Semester
(laut Bilanz)

Es ergibt sich sonach
ein Nettogewinn — Verlust
per 30, 6. von

Verlust
im I. Semester
(laut Bilanz)

Rentabilität des in unserer Niederlassung
 investierten Kapitals, Berechnet
 in °/, auf das Kapital und
den bilanzmäßigen Gewinnposten, abzüglich
 Zinsen auf die Depositen-Konten,


An Zentrale — von Zentrale

MM een eee ee

28, M essen

ö/

*) Die Zinsen sind nicht zu schätzen, sondern genau zum durchschnittlichen Bankdiskont des 1. Semesters, d. h. zu 4,96 °/
zu berechnen.

S
©
&amp;gt;

Breslau, den 20, Juni 191 .

ss Bank.
        <pb n="320" />
        7&amp;amp; dien. , x
S iR
persönlich die Ansicht gehabt hätte, daß nur ich und meine Mid petoren digg / ©
die Dividende der Bank verdienen, so hätte ich es für ein . füsche $ f
Politik gehalten, dies den Prokuristen, Depositenkassenvorstehern und; den, 3 an“
anderen Beamten zu sagen, da das Interesse an der Bank dadurölsessicherlich
 nicht geweckt worden wäre. Ich möchte beinahe annehmen,
daß Direktor von Gwinner mißverstanden worden ist,
Verdiener im engeren Sinne sind alle diejenige Beamten, die eine etwas
 selbständige, dispositive Tätigkeit ausüben und durch Geschick und
Fleiß den Kunden- und Geschäfskreis und den gewinnbringenden Umsatz
 vermehren helfen. Hierzu gehören vor allem die Leiter der Depositenkassen,
 von denen bei vielen Instituten direkt eine acquisitorische
Tätigkeit gefordert wird, und die bei Effektenanlagen möglichst das Interesse
 des Publikums und der Bank wahren sollen, weiter die Börsenvertreter
 und Arbitrageure, die Korrespondenzchefs und noch viele andere,
von denen jeder auf seine Art zur Erhöhung des Gewinnes‘ beiträgt,
In der Hauptsache werden Verdiener natürlich die Direktoren und
Filialleiter sein, und es ist selbstverständlich, daß diese, wenn sie hervorragendes
 leisten und eine ungewöhnliche große Arbeitslast haben, auch
sehr hohes Einkommen verlangen. Ob Jahreseinkommen von */,, 1, Million M
und mehr gerechtfertigt sind, ist natürlich eine andere Frage, Bei den
Riesenkapitalien der Banken und den großen Budgets fallen sie tatsächlich
 nicht mal besonders auf.
Die Tätigkeit des Bankdirektors besteht zunächst darin, dafür zu sorgen,
daß das Räderwerk gut funktioniert; am besten für diesen Posten geeignet
 ist in der Regel derjenige, der mit der Pike gedient hat, ehe ihm
der Marschallstab überreicht wird. Weiter soll der Bankdirektor neue
Ideen haben, neue Verbindungen anknüpfen; dazu muß er nach außen
hin repräsentieren, Er muß, wie man sagt, einen guten Riecher haben,
der ihn veranlaßt, auch manches scheinbar gute Geschäft auszuschlagen.
Eine weise Zurückhaltung bringt oft größere Erfolge, als ein forsches
Vorgehen; wenn die Leiter der anderen Institute Millionen festgelegt haben
and in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind, können sie jetzt eingreifen
 und dabei günstige Resultate erzielen.
In den modernen Großbanken gibt es — im Gegensatz zu vielen Provinzialbanken,
 bei denen, meist zum Schaden der Bank, nur ein Wille
maßgebend ist — nur Kollegialverwaltungen, keinen sogenannten Generaldirektor,
 Die Kollegialverfassung wirkt ausgleichend: Sie bändigt die Starken
und erhebt die Schwachen, Die Rückendeckung bildet der Aufsichtsrat.
20% “ 207

Fı

X
        <pb n="321" />
        Über die Tätigkeit des Aufsichtsrats ist viel diskutiert worden, und
sine Reorganisation dieser Einrichtung wäre entschieden sehr wünschenswert.
 Seine Aufgabe besteht heute weniger in der Kontrolle als darin, dem
Direktorium mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und Beziehungen
anzuknüpfen und festzulegen. „Dieser Zusammenhang“, schreibt
Folles!) „rechtfertigt eine Institution, um deren Umwandlung sich alle
möglichen Autoritäten schon bemüht haben, Es geht eben nicht, weil
das ganze Wirtschaftsleben aus wechselseitigen Beziehungen besteht, die
irgendwo markiert werden müssen, Würde an die Stelle des Aufsichtsrats
sine staatliche Kontrolle treten, so wären die geschäftlichen Lebensbe-Jingungen
 jenes nicht ersetzt.“
Kann der Aufsichtsrat naturgemäß heute nicht die Aufgabe erfüllen,
die ihm 8 246 des HGB. zuweist, „die Geschäftsführung der Gesellschaft
in allen Zweigen der Verwaltung zu überwachen“, so können die Aufsichtsräte
 dem Unternehmen durch ihre Beziehungen sehr wertvolle Dienste
leisten. Frühere Minister, Oberbürgermeister, höhere Staatsbeamte schaffen,
ebenso wie Großindustrielle und Kaufleute, dank ihrer Verbindungen neue
Verdienstmöglichkeiten, N
Umgekehrt, sitzen auch die Bankdirektoren im Aufsichtsrate zahlreicher
anderer Gesellschaften. Als in der vorletzten Generalversammlung des
A. Schaaffhausenschen Bankvereins einige enttäuschte Aktionäre verlangten,
daß die Häufung von Aufsichtsratstellen abgeschafft und ein längerer
Verzicht auf Tantiemen ausgesprochen werde, erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende
 des Bankvereins, es sei das beste Geschäft für die Bank,
wenn ihre Direktoren im Aufsichtsrat anderer Gesellschaften säßen, weil
sie dadurch Beziehungen gewinnen und zugleich eine Kontrolle über die
mit der Bank arbeitenden Unternehmungen üben könnten. Dies ist entschieden
 richtig. Nur sollten auf eine einzelne Person nicht 30, 49 oder
aoch mehr Aufsichtsratsmandate entfallen, da es dieser dann, selbst mit
Hilfe mehrerer persönlicher Sekretäre, unmöglich ist, den gesetzlichen
Bestimmungen auch nur einigermaßen gerecht zu werden?)

1) „Tag“ 1914 Nr. 32.
4 Nach dem „Adreßbuch der Direktoren und Aufsichtsräte“ ist auch im Jahre
[913 die Tendenz zur Ansammlung von Aufsichtsratmandaten in einer
Hand nicht zum Stillstand gelangt; im Gegenteil, es sind sogar teilweise wieder
ansehnliche Erhöhungen eingetreten, So hat der Geh. Kommerzienrat Louis Hagen
in Köln seinen eigenen Rekord von 44 Mandaten, den er im vorigen Jahre erreichte,
 diesmal weit hinter sich gelassen, Er ist jetzt nicht weniger als 54 mal

‚08
        <pb n="322" />
        Die Aufsichtsratstantiemen fließen meistenteils den betreffenden Aufsichtsräten
 persönlich zu; nur bei einigen Unternehmungen werden sie
zusammengelegt und nach einem bestimmten Schlüssel an die Direktoren
verteilt. Direkt ist wohl kein Erwerbsunternehmen in pekuniärer Beziehung
an den Aufsichtsratstantiemen seiner Direktoren beteiligt. Die notwendige
Konsequenz wäre dann natürlich auch, daß es für etwaige Regreßansprüche
 aufzukommen hätte.
Die Tantieme bildet so für Aufsichtsräte, Direktoren und einen
Teil der Beamten. einen Anreiz, nach Kräften zur Erhöhung des Erträgnisses
 beizutragen, Die Art der Berechnung erfolgt gemäß Statut und
persönlichen Verträgen und ist sehr verschiedenartig. Jede Erhöhung des
Aktienkapitals bringt naturgemäß eine Steigerung der Gewinne und damit
auch der Tantiemen, doch haben bei einigen Banken Direktoren und
Aufsichtsräte freiwillig auf einen Teil der ihnen infolge der Kapitalserhöhungen
 mehr zufließenden Einnahmen verzichtet. Immerhin sind es
noch sehr erhebliche Summen, die an Tantiemen gezahlt werden, wie
die folgende Aufstellung für 1913 zeigt:

—.

Bruttogewinn für Zahlung der Tantiemen,
are enden | Genen
in Millionen M--"

Deutsche Bank
Oresdner Bank
Jisconto-Gesellschaft
Darmstädter Bank
Schaaffhausenscher Bankverein
Berliner Handels-Gesellschaft
Commerz- und Disconto-Bank
Nationalbank für Deutschland
Mitteldeutsche Credit-Bank

71,33
43:45
40,48
27,21
[5,41
15,32
:4,96
1,74
8.88

27,00
17,00
20,00
10,40
4:35
9,35
5,10
3:40
2,90

7,89
3,33
3,24
2,00
2,709
2,13
0,67
1,48
1,25

248,78 | 100,50 | 22,69

Aufsichtsrat. Kommerzienrat Peter Klöckner erhöhte seine Mandatszahl von 27
auf 33. Weiter weisen auf: der Geschäftsinhaber der Berliner Handels-Gesellschaft
Karl Fürstenberg 41 (40), sein (ft) Kollege Gustav Ahrens 33 (31), Simon Alfred
Freiherr v, Oppenheim 42 (39); Dr. Walther Rathenau 39 (36), Kommerzienrat
 Albert Heimann, ehemaliger Direktor des A, Schaaffhausenschen Bankvereins,
 39 (34) Mandate. Weiter seien u, a. genannt: Hugo Stinnes mit 35,
Gustav v, Klemperer, bis vor kurzem Direktor der Dresdner Bank mit 29,
Eugen Gutmann, ebenfalls Direktor der Dresdner Bank, mit 30, Geh. Oberfinanzrat
 Waldemar Mueller, ehemaliger Direktor der Dresdner Bank und Paul Athe
Losen in Düsseldorf mit je 31 Mandaten. Mandate haben Carl Funke jun. (27),
Carl Theodor Deichmann (28), Kommerzienrat Max Frank von der Bank für
Brauindustrie (27), Generalkonsul Paul v. Schwabach von S, Bleichröder (29)
200
        <pb n="323" />
        Wie sich die Tantiemen auf die drei Kategorien: Aufsichtsrat, Direk-;oren
 und Beamte verteilen, läßt sich nicht bei allen Instituten ersehen,
da sie vielfach summarisch im Handlungsunkosten-Konto enthalten sind.
Zur Charakterisierung nur einige Angaben: Es erhalten bei der Deutschen
Bank an Tantieme die Direktoren (67 Personen) 3906000 M, der Aufsichtsrat
‘36 Personen) 978 000; zusammen also 4884000 M; die Beamten (6638 an der Zahl)
3000000 M. Bei der Dresdner Bank empfangen 110 Herren der Direktion
3331000 M, der Aufsichtsrat (55 Personen) 1 196000 M; die gesamte Beamtenschaft
2500000, Aus dem Berichte der Disconto-Gesellschaft sind nur die Gewinnbeteiligungen
 der 7 Geschäftsinhaber, 2305 000 M, und die Tantiemen des Aufsichtsrates
 (30 Personen) 631000 M, ersichtlich, Bei der Darmstädter Bank erhält
ler Vorstand 1566000 M, der Aufsichtsrat 280000 M und die Beamtenschaft
'’2847 Personen) 1952000 M.,

Über die Art der Bemessung der Tantieme bestehen bei den einzelnen
Banken verschiedene Prinzipien. Gerade bei unseren größten Instituten
wird sie meist nicht prozentual vom Erträgnis des Arbeitsgebietes des einzelnen
 Beamten berechnet, also nicht von dem Gewinn der betr, Filiale
ader Depositenkasse, der er vorsteht, sondern es wird eine den Arbeits-‚eistungen
 und dem Alter bezw. dem Anstellungsvertrag entsprechende
Summe vergütet, Die für das Vorjahr gezahlte Summe gilt in der Regel
als Untergrenze fürs nächste Jahr. Das Gleiche gilt auch für das Gros
der Beamten, für die sich ja ein Gewinnanteil pro rata ihrer Tätigkeit
äberhaupt nicht berechnen läßt.
Andere Banken wieder, besonders in der Provinz, bemessen die Tantiemen.
 der Filial- und Depositenkassen- Vorsteher prozentual genau nach
dem Erträgnis der betr. Filiale bezw. Depositenkasse, Doch gibt es hierbei
 oft Unstimmigkeiten betr. Verzinsung des Stammkapitals (Dotationskapitals
 der Filiale, Depositenkasse usw.) und der sonstigen Gelder, der
Provisionen usw., und es besteht die Gefahr, daß die Beamten nicht das
Wohl des Gesamtinstituts, sondern nur das ihrer Abteilung im Auge
aaben.
Bei Direktoren — soweit sie Mitglieder des Vorstandes sind, kommen
ja ohnedies andere Bestimmungen in Betracht —, Prokuristen und Beamten,
 die dispositiv tätig sind, ist m. E. das Verfahren sehr angebracht,

Generalkonsul v. Blaschke, von dem gleichen Bankhause (21), Geheimrat Maximilian
 Kempner (26), Geh, Kommerzienrat Alexander Lucas (25). Von den Par-'amentariern.
 marschiert, nach dem Tode Karl Schraders, der 20 Aufsichtsrats-‚osten
 bekleidete, jetzt der Abgeordnete Bassermann mit 13 Mandaten an der
Spitze,

ya
        <pb n="324" />
        wonach die Tantieme nach der Dividende bemessen wird, die eine bestimmte
 Anzahl Aktien der Bank, deren Ziffer im Laufe der Zeit steigt,
gewährt. Für die anderen Beamten aber stellt die Tantieme einen Teil
des Gehalts dar, mit dem jeder Bankbeamte rechnet, Sie darf daher
auch in schlechten Jahren nicht verkürzt und sollte beim Ausscheiden
aus dem Institut pro rata der Zeit und der im Vorjahre gezahlten Summe
gewährt‘ werden. Diese Forderung der Bankbeamten-Vertretungen halte
ich für vollkommen berechtigt.
Hinsichtlich des Tantiemesystems bei der Reichsbank verweise ich auf
meine Ausführungen in Band I S. 511 und 516. .
4. Dividenden- und Kurspolitik.
Die Darmstädter Bank hatte im Jahre 1871 bereits den Versuch gemacht,
 ihre Dividende zu stabilisieren. In ihrem Geschäftsbericht für
(871 heißt es:
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, auf den Antrag der Direktion, in
Jahren, in denen die Dividende 10°, übersteigt, die Hälfte des Überschusses
 dem Reservefonds zu überweisen; übersteigt die Dividende 15%
30 soll der ganze Überschuß in den Reservefonds gelegt werden, Soweit
der Reservefonds 10° des eingezahlten Aktienkapitals übersteigt, soll er
verwendet werden können, um die Dividende in Jahren, in denen sie
10°, nicht erreicht, bis zu dieser Höhe zu ergänzen, jedoch mit der
Maßgabe, daß niemals mehr als 4%, des eingezahlten Aktienkapitals in
einem Jahre zu diesem Zweck verwendet werden können.
Diese statutarischen. Bestimmungen stellten sich in der nun folgenden
Periode wirtschaftlicher Depression von 1874—978 als unhaltbar heraus
und gaben fast jährlich zu einer Reihe von Statutenveränderungen Anlaß,
Es war total falsch, anzunehmen, normalerweise mit einer Durchschnittsdividende
 von 10% zu rechnen‘).
In den fetten Jahren für die mageren vorzusorgen und die Dividende
auf annähernd gleicher Höhe zu halten, ist ein Prinzip, das heute von
vielen Kreditbanken befolgt wird. Zu diesem Zweck werden, da die Er-:xägnisse
 von den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen — eine
wesentliche Rolle spielt vor allem auch die Höhe des Zinsfußes — abhängig
 und daher naturgemäß mancherlei Schwankungen unterworfen sind,
in guten Jahren hohe Abschreibungen gemacht, und die Bestände werden

1) S. Model, a. a, O, S, 77.
        <pb n="325" />
        N
u
3

An die Direktion der ‚0... Bank
Wir schätzen unsere Erträgnisse für 1914 in runden Zahlen wie folgt:
Zinsen-Konto Saldo per 31. Okt. 14 20000000 Maesseeeeeereeee nee
- Zugang bis 31. Dez. 14 . . . geschätzt »....-...-...-Zu
 zahlende Depositenzinsen per 31. Dez. 14 geschätzt „„.--.....--.....
Rückdiskont auf Wechsel-Bestand per 31. Dez, 14 geschätzt ‚,..............
Provisions-Konto Saldo per 31. Okt, 14 2.000004 Messner
Zugang bis 31. Dez, 14 . . . geschätzt „,.......-.---Gewinn
 auf Rückwechsel per 31. Dez. 14: . . . geschätzt ,)..0..0000000044000
Devisen-Konto Gewinn-Saldo per 31. Okt. 14 . 0.0000 eye
Gewinn-Zugang bis 31. Dez. 14 geschätzt ‚,...... ..
Tresor-Miete-Konto Saldo per 31. Okt. 14 2.0.0000 0 gar
Gewinn-Zugang bis 31. Dez. 14 geschätzt ‚y................
Gewinn-Saldo per 31. Okt. 14 . . MT.
Gewinn-Zugang bis 31. Dez, ı4 geschätzt ,y-.....0..---40444-Gewinn-Saldo
 per 31. Okt. 14 . .. be T
Gewinn-Zugang bis 31. Dez. 14 geschätzt yy-....-..044004400
Gewinu-Saldo per 31. Okt. 14 . .. Meere
Gewinn-Zugang bis 31. Dez. 14 geschätzt ‚y............000000
Handlungs-Unkosten-Konto Saldo per 31. Okt. 14 2.0.0000 Massen
Zugang bis 31. Dez. 14 . . . geschätzt y.--..00000000000000-a
 Daran Saldo des Grundstücks-Ertrag-Kontos bis 31.Dez.14 gesch. ,, ..................
Ergibt mutmaßlichen &amp;amp;4Winn- Saldo
Verlust-Filiale

 ............

Verlust ! Gewinn

Effekten-Konto
Kupons-Konto
Sorten-Konto

Brutto Gewinn wie vorstehend M
Verlust

von der Zentrale erhaltenes x nr
Unser 557 Zentrale zur Verfügung gestellies Pt! beträgt
(durchschnittlich für 12 Monate) M....... ........... --..., An Zinsen
hierauf zum Baukdiskontdurchschnitt von ..............% sind EN a a LEE EEE
0 hinzuzurechnen
Gewinn
Nett0--—————
Verlust

. Voraussichtlich erforderlich werdende Abschreibungen:
Grundstück? ee
Inventar Tl erreenen een E RAR RER EEE EEE RER R EEE R EEE R EEE EEE ER REE ER REE Kan EEE RRRRREREERRKERKNKEEKEE gg EEEEEEE RER KKEREEEAEE
Konto-Korrent-Konto:
I. insolvente Debitoren — definitive Verluste:
laut beifolgender Spezifikation

2. wünschenswerte Rückstellungen auf zu erwartende Ausfälle
aut beifolgender Spezifikation

Sonstige Abschreibungen:........

den........:.......... IOIL

=
8)

(Unterschrift.)
        <pb n="326" />
        niedrig bewertet. Sind erst die Aktionäre und die Öffentlichkeit an eine
höhere Dividende gewöhnt, so ist es, wenn es nicht auch seitens einer
Anzahl anderer Banken geschieht, für die Direktion, im Interesse des
Renommes, ein Schritt, zu dem man sich nur schwer entschließt, mit der
Dividende wieder zurückzugehen. Falsch ist natürlich die Politik, die
irüher öfters befolgt worden ist: Auf Grund des Börsenkurses die Höhe
der Dividende zu bemessen.
An und für sich ist es nur zu begrüßen, wenn eine Bank für innere
Konsolidierung Sorge trägt und durch niedrige Bewertung der Bestände,
hohe Abschreibungen auf zweifelhafte Forderungen usw. sich stille Reserven
 schafft, aber die Bilanzwahrheit darf dadurch nicht zu sehr leiden,
und Erträgnisse eines wichtigen Kontos überhaupt zu verschweigen, wie
es die Dresdner Bank getan hat (s. S. 295), ist eine Bilanzierungsmethode,
von der auch der mildeste Kritiker nicht sagen kann, daß sie durch den
Zweck geheiligt wird. „Schließlich gibt es einen Punkt, bei dem die
Sache anfängt, so dumm zu werden, daß man sich dagegen sträubt, sich
etwas weiter gefallen zu lassen, gegen das man bis dahin keinen Einwand
erhoben hatte, weil einem die Absurdität der Sache nicht so sehr in die
Augen fiel“1l). In schlechten Jahren erfolgt dementsprechend Höherbewertung
 der Aktiven, insbesondere der Konsortialbestände, soweit nicht
gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Oft werden auf Terrainbesitz
die Debetzinsen zugeschrieben, d. h. dem Terrain-Konto belastet, ohne
daß die Terrains in den nunmehr höheren Wert hineingewachsen sind,
Je gleichmäßiger die Dividende, desto stabiler wird in der Regel auch
der Kurs sein. Keine Verwaltung sieht es heute gern, wenn ihre Aktien
ein Spielpapier sind und größeren Kursschwankungen unterliegen, weil zu
befürchten ist, daß daraus auch Schlüsse auf die Solidität der Bank selbst
gezogen werden, Die Bankdirektion hat insofern Interesse an einem möglichst
 stabilen Kurse ihrer Aktien.
Um möglichst bald, wenigstens ein ungefähres Bild vom Erträgnis
zu erhalten, ist es bei den meisten Banken üblich, auf Grund der bis
Ende Oktober erzielten Gewinne und der Unkosten für die 2 letzen
Monate Schätzungen vorzunehmen. Bei der Zentrale und allen Filialen
und Depositenkassen werden dann Formulare, etwa nach dem Muster auf
S, 312/3 ausgefüllt, und in der Hauptbuchhaltung zusammengestellt,

») Bernhard im Plutus XI, 1%

.4
        <pb n="327" />
        Da der Aktienkurs!) gewissermaßen ein Maßstab des Vertrauens ist,
das einer Bank entgegengebracht wird, so wird jede Bankleitung, die in
irgendeiner Weise Kredit in Anspruch. nimmt, es möglichst zu verhüten
suchen, daß ihre Aktien unter pari gehen. Um dies zu erreichen, wird
sie bestrebt sein, mindestens 5° Dividende zu verteilen, und um hierzu
 auch in schlechten Jahren in der Lage zu sein, wird sie eben in
guten Jahren sich Reserven hierfür schaffen.
Besitzt eine Bank solche Dividenden-Reserven nicht, bezw. sind sie
bereits aufgezehrt, und kann daher nur eine geringe oder überhaupt
keine Dividende verteilt werden, so sucht sie den Kurs ihrer Aktien
durch Interventionskäufe zu stützen, Vermögende Direktoren und Aufsichtsräte
 kaufen mitunter wohl auch einen Posten Aktien für sich. Meist
aber wird ein aus Direktoren und Aufsichtsräten bestehendes Interventions-Konsortium
 gebildet, Die Bank oder befreundete Institute regulieren durch
Aufnahme und Abgabe von Aktien den Kurs'und verhindern auf diese
Weise ein erhebliches Sinken. Wenn die Aktionäre sehen, daß trotz der
ungünstigen Dividende ein Kursrückgang nicht stattfindet, so behalten
sie in der Mehrzahl dann auch, im Vertrauen auf künftige, bessere
Zeiten, die Aktien.
Solche Kursregulierungen erfolgen auch von einer großen ‘Anzahl

1) Der Börsenkurs wertet das Aktienkapital, offene und stille Reserven,
die Firma und die Verdienstmöglichkeiten unter Berücksichtigung der allgemeinen
Zeitverhältnisse, Der Bilanzkurs ergibt sich aus dem Kapital und dem prozeniualen
 Verhältnis der offenen Reserven; er ist also z. B. bei einem Grundkapital
 von 1000000 M und einer offenen Reserve von 200000 M 120%. Ein
Zusammenhang zwischen dem Bilanzkurs und dem, bei guten Gesellschaften fast
regelmäßig höheren Börsenkurs wird sich infolge der zahlreichen unbekannten,
bezw. unberechenbaren Momente niemals konstruieren lassen. Diese, dem jüngsten
Bankkommis bekannte Tatsache bedarf erst wirklich keiner „wissenschaftlichen“
Feststellung.
Richard Calwer hat (im Maiheft 1910 der „Konjunktur“) einige interessante,
praktisch aber wertlose Berechnungen. des Liquidations-Kurswertes, wie er sich
aus der Bilanz ergibt, angestellt, Hiernach würden z. B, bei einer Liquidation der
Bergwerksgesellschaft Consolidation zu Gelsenkirchen auf Grund der Bilanz, bei
Realisierung aller Konten, auf die Aktionäre 20118000 M entfallen, während sich
nach dem Börsenkurs 62200000 M ergeben müßten. Es ergibt sich also ein
Bilanzkurs von 125.80°%,, gegenüber einem Börsenkurs von 388.75 °%-Selbst
 wenn es möglich wäre, den inneren Wert einer Unternehmung rechnerisch
 zu erfassen, so würde der sich hiernach ergebende Kurs doch nicht mit dem
Börsenkurs übereinstimmen,

3
        <pb n="328" />
        Banken, deren Kurs ‚erheblich über pari stehen, deren Aktien aber, infolge
 häufiger Neuemissionen, noch nicht „plaziert“ sind. Handelt es sich,
wie es die Regel bildet, um Provinzbanken, so erhalten befreundete Institute
 an. den Börsenplätzen, an denen die Aktien notiert werden, laufende
 Vertrauens-Orders etwa folgender Art: „Nehmet täglich bis zu, ... M
unsere Aktien zum Kurse von .... % auf. Wahret Interesse“, Ohne
diese Aufnahmen würden, da den Verkäufen nicht entsprechende Käufe
gegenüberstehen, die Kurse rapide sinken oder gestrichen werden, was
für viele Aktionäre ein Anlaß ist, sie zu veräußern.
Im Interesse der Aktionäre liegt also eine solche Kurspolitik, d. h.
eine Intervention. Aber sie darf nicht für Rechnung der Bank selbst erfolgen.
 Dies verbietet $°226 des HGB.: „Die Aktiengesellschaft soll
eigene Aktien im regelmäßigen Geschäftsbetriebe, sofern nicht eine
Kommission zum Einkauf ausgeführt wird, weder erwerben noch zum
Pfande nehmen.“ Die Aktiengesellschaft darf also ihre eigenen Aktien
weder zum Eigentum erstehen, noch sie beleihen, Entschieden unstatthaft
 ist es, daB die Bank den Interventions-Konsortium Gelder zum Ankauf
 der eigenen Aktien vorschießt. Unbenommen bleibt es natürlich
dem Konsortium, die Beleihung der Aktien bei anderen Banken. vorzunehmen.
 Handelt es sich hierbei um eine Tochtergesellschaft der Bank,
oder erfolgt die Beleihung gegenseitig — die A-Bank lombardiert dem
Konsortium B die Aktien. der B-Bank, und die B-Bank dem Konsortium
A die Aktien der A-Bank —, so kann dies, wie ein Akzeptaustausch,
natürlich sehr üble Folgen haben, und im Falle eines Konkurses würde
ihnen, mit vollem Recht, der Staatsanwalt einen Strick daraus drehen.
Das sollten die Banken, die dies tun, bedenken, und daher nicht ohne
Not, oder wenigstens nicht mit größeren Summen intervenieren. Von
den Verlusten, die in früherer Zeit die Berliner Handels-Gesellschaft auf
liese Weise erlitten hat, ist auf S. 284 berichtet worden.
Ein großer Bestand eigener Aktien läßt bei den Mitgliedern des Interventions-Konsortiums
 den begreifbaren Wunsch entstehen, sich dieses Besitzes
 bald wieder, und möglichst zu steigendem Kurse, zu entledigen.
Günstige Mitteilungen über den Verlauf des Geschäftes sollen zu Käufen
veranlassen. Mittelst Bonifikation — die natürlich zu Lasten des Konsortiums,
 und nicht etwa des Unkosten-Kontos der Bank gehen muß — die
Aktien an den Mann zu bringen, gilt besonders dann als unfair, wenn
auch die eigenen Angestellten der Bank Bonifikation beziehen, und es
kann hierdurch, wenn dies Verfahren weiteren Kreisen bekannt wird, der

116
        <pb n="329" />
        Kredit der betr. Bank starke Einbuße erleiden. Mehr Schaden anrichten,
wie Nutzen stiften, dürfte auch.das Verfahren, das in letzter Zeit eine
größere Bank einschlägt, indem sie. in größerer Zahl Prospekte versendet,
aus denen hervorgehen soll, wie günstig eine Kapitalanlage in den Aktien
der ..... Bank für jedermann ist‘).
Ich wiederhole: Die Politik der Banken, möglichst gleichmäßige Dividenden
 zu verteilen und den Kurs der eigenen Aktien den allgemeinen
Börsenverhältnissen entsprechend, stabil zu halten, ist im privat-, wie im
volkswirtschaftlichen. Interesse vollkommen zu billigen, insofern die hierbei
 angewandten Mittel einwandsfrei sind.

[I. Sicherheitspolitik,

1. Sicherheit des inneren Betriebes.

a. Defraudationen und Kontrolleinrichtungen,
In kleinen Bankbetrieben, wo die Chefs noch selbst das ganze Geschäft
 übersehen und überwachen konnten und die Verwaltung der Wertbestände
 zum großen Teile noch selbst erledigten, waren, im Gegensatz
zum heutigen Großbetrieb, die Gefahren von Veruntreuungen durch Bankbeamte
 sehr gering.
Als vor 20 Jahren der Chef der Buchhalterei einer Berliner Großbank
seiner Direktion meldete, die Kasse stimme um 106000 M nicht, und
er vermute, — der betreffende Kassierer war infolge eines Arm- und
Beinbruches ans Bett gefesselt — daß eine Unterschlagung vorliege, da
nahm die Direktion die Sache anfangs wenig ernst: Na, es wird irgend
ein Buchungsfehler vorliegen, den Sie bald finden werden. 106000 M
wird doch ein Einzelner nicht gleich unterschlagen!
Mit dem Wachstum der Banken und den gesteigerten Umsätzen sind
die Summen, um die die Banken in den einzelnen Fällen geschädigt
sind, erheblich gestiegen... Kassierer. Effektenverwalter, Kuponkassierer.

1) Merkwürdige Schlüsse lassen sich auch aus folgender Warnung des „Deutschen
Bankbeamten‘“ III, 5 ziehen:
Cavete!
Den Kollegen, die ein Engagement bei der Thüringer Creditanstalt Aktien-Gesellschaft
 in Eisenach annehmen wollen, oder die etwa veranlaßt werden
sollen, unter Übernahme von Aktien dieser Bank bei ihr einzutreten,
empfehlen wir in ihrem eigenen Interesse, sich zuvor bei uns zu erkundigen.
317
        <pb n="330" />
        ja sogar Buchhalter, die überhaupt nicht Gelder oder Effekten der Bank
in die Hände bekommen haben, ersannen immer neue Betrugsmethoden
und defraudierten teilweise erhebliche Beträge, Freilich, von einem solchen
Mißgeschick wie die Mitteldeutsche Kreditbank — die allerdings nach
einem bon mot so potent ist, daß, wenn man ihr die „Mittel“ und den
„Kredit“ nimmt, immer noch eine „Deutsche Bank“ übrig bleibt, — die
im Jahre 1908 zwei Defraudanten um 1ı'/, Million M geschädigt haben,
ist, nach den Unterschlagungen eines Depotverwalters bei der Darmstädter
Bank in Berlin (1902), noch keine der anderen Banken befallen worden.
Der betreffende Depotverwalter hatte die Depotbücher gefälscht, um
seine jahrelangen Unterschlagungen zu verdecken, und er hatte weiter,
am Reklamationen bei ’den Kuponaufgaben vorzubeugen — die Kunden
denen zu wenig Zinsen gutgeschrieben worden wären, hätten natürlich
sofort moniert — Kupons in Höhe der fälligen Zinsen der veruntreuten
Effekten gekauft und sie der Kuponkasse als detachierte Zinsscheine der
Kundendepots übergeben. Diese Manipulationen waren nur möglich, indem
 drei wichtige Kontrolleinrichtungen nicht vorhanden, bzw. die diesbez,
Vorschriften nicht befolgt worden waren: Ein Depotverwalter darf nur
Stücke oder Mäntel verwähren, er darf zweitens die Depotbücher nur in
Gegenwart der Depotbuchhalter einsehen und drittens: Die Gutschriftsaufgaben
 von Kupons müssen mit den Depotbüchern abgestimmt werden.
In neuerer Zeit erfolgt die Prüfung der Depotbestände vielfach auch an Hand
der halbjährlich an den Kunden abgehenden Depotauszüge, für deren
Expedition der Revidierende dann selbstverständlich zu sorgen hat, so
daß nachträgliche Abänderungen unmöglich gemacht werden.
Bei der Darmstädter Bank, ebenso wie 1908 bei der Dresdner Bank
in Dresden, wo der Hauptkassierer die Bank um 220000 M geschädigt
hatte, handelte es sich um langjährige Beamte, deren Persönlichkeit eine
gewisse Garantie bot,
Es ist nicht meine Aufgabe, darüber zu richten, ob durch bessere Kontrollvorschriften
 und durch größere Achtsamkeit der Direktion und des
Aufsichtsrates die Betrügereien unmöglich gemacht, bzw. im Keim hätten
erstickt werden können, sondern vielmehr die Frage zu beantworten:
Durch welche Maßregeln kann solchen Unterschlagungen wirksam vorgebeugt
 werden?
Daß es dem Kuponkassierer der Frankfurter Niederlassung der Mitteldeutschen
 Kreditbank möglich war, Summen zu defraudieren, die schließlich
 bei der Entdeckung den Betrag von !|, Million M erreicht hatten,
118
        <pb n="331" />
        ist Bankpraktikern insofern ein Rätsel geblieben, als der durchschnittliche
Kuponbestand der Frankfurter Niederlassung weit weniger betrug, als die
Summe, um die das Institut geschädigt worden war; und die zuständigen
Organe hätten bei einiger Aufmerksamkeit die Schiebungen und Fälschungen
 entdecken müssen. Ihren Fehler hat die Verwaltung in fairer
Weise dadurch gut zu machen gesucht, daß sie damals auf den größten
Teil ihrer Tantiemen Verzicht geleistet und, wie sie sagt, die Kontrollmaßregeln
 erheblich verschärft hat.
Über die 1909 in Frankfurt a. M. erfolgte Malversation gab die Bankdirektion
 folgende Darstellung: „W. führte eine Kasse bei der Bank. Er
fertigte Quittungen einzelner Kunden mit deren täuschend gefälschter
Unterschrift an, ließ dann diese Quittungen durch den zu diesem
Zweck bestellten Kontokorrentführer gegenzeichnen und entnahm die Beträge
 selbst aus der Kasse, Auf Grund dieser gefälschten Quittungen erfolgten
 die Buchungen auf separatem Konto der betreffenden Kunden,
die reichlich überdeckt waren. Die Kontokorrent-Auszüge derjenigen
Kunden, auf deren Konten auf Grund gefälschter Quittungen Erhebungen
erfolgt waren, hat W. sich vor Absendung, unter Verletzung der bestehenden
 strengen Instruktionen für die Expedition, zu verschaffen gewußt
 und so deren Absendung verhindert. Die Anerkenntnisse dieser
Konti gelangten dann gleichfalls mit gefälschten Unterschriften in
Jen Besitz der Bank. Wertpapiere sind nicht unterschlagen.‘“
Daß Quittungen auf das alleinige Zeichen des Kontokorrentisten gezahlt
 werden, ist sonst bei den Großbanken nicht üblich. Dies ist alleiniges
Recht des Korrespondenzchefs, der in der Regel Prokura besitzt. Übersteigen
 an einem Tage die Abhebungen auf einem Konto den Betrag
von 20000 M, so ist bei den meisten Banken noch das Gegenzeichen
eines Direktionsprokuristen oder stellvertretenden Direktors erforderlich !).
Am Abend oder am nächsten Morgen hat ein dazu bestimmter Beamter
alle Belege noch einmal auf die Zeichen hin zu prüfen und etwa fehlende
 Signen nachholen zu lassen. Auch der Kontokorrentist, bzw. der
Reskontrist hat, bevor er die Abhebungen usw. bucht, noch einmal die
Ordnungsmäßigkeit der Auszahlung zu prüfen.
Die gefälschten Abhebungen sind auf einem Separat-Konto verbucht
worden, Daß ein Kunde auf einem Konto, dem Conto ordinario, vorübergehend
 einen Kredit-, auf dem Conto separato einen Debetsaldo hat,

1) S. Band I, S. 462.

KiQ
        <pb n="332" />
        kommt ja wohl öfter vor. Der dauernde Zustand aber, und vor allem
auch die Höhe der Salden, hätte doch wohl auch einen nicht allzu intelligenten
 Kontoführer und einen ebensolchen Korrespondenzchef, dessen
Hauptaufgabe ja in der Überwachung der Konten besteht, stutzig
machen müssen,
Wäre, wie es sonst allgemein bei den Großbanken üblich ist, an den
Kunden eine schriftliche Bestätigung aller Abhebungen und Entnahmen
erfolgt, so hätte der Betrug am nächsten Tage bereits gemerkt werden
müssen. Man tat dies bei der M-Bank in Frankfurt a. M. merkwürdigerweise
 aber nicht, sondern begnügte sich mit der Mitteilung im Kontokorrent,
 das zweimal im Jahre erteilt wird. Nun meint man, muß ‚doch
endlich der Betrug ans Tageslicht kommen. Aber der Herr Kassierer
weiß sich zu helfen: Er läßt sich einfach das Kontokorrent aus der Expedition
 holen, Anstandslos wird es ihm „unter Verletzung der bestehenden
 strengen Instruktionen“ ausgehändigt.
Seit Jahren besteht bei den Berliner Instituten, veranlaßt durch üble
Erfahrungen, die Vorschrift, daß die Expedition einen Brief oder ein
Schriftstück, das sie einmal im Besitz hat, nur durch den Chef der Expedition.
 an einen der Korrespondenzchefs gegen Quittung ‚aushändigen
darf. Bei der M-Bank haben nach Mitteilung der Direktion ähnliche,
wenn auch nicht vielleicht ganz so strenge Vorschriften bestanden. Die
Expedienten, die pflichtwidrig gehandelt haben, müssen allerdings auch
eine sträfliche Dummheit besessen haben, daß sie einem Kassierer
zweimal im Jahre je 5 Kontokorrente (sämtlich Separatkonten) aushändigten,
 ohne irgend welchen Verdacht zu schöpfen, .
Nun kommt die Kontokorrentbestätigung. Das Verfahren, daß ein
Kunde, der zwei oder mehrere Konten bei der Bank besitzt, die Salden
auf einem einzigen vorgeschriebenen Formular bestätigt, ist, zum Schaden
der Bank, scheinbar dort nicht üblich gewesen. So unterschreibt und
sendet der Kunde das Bestätigungsschreiben des Conto ordinario — hat
es diese Bezeichnung getragen, dann ließen sich auch hieran noch mancherlei
 Erörterungen knüpfen —, der Herr Kassierer das Bestätigungsschreiben
 des Conto separato an die Bank. —
Gegen Betrügereien und Diebstähle gibt es keinen unbedingt sicheren
Schutz. Der Direktion der Bank aber ist der Vorwurf gemacht worden,
daß sie den Fragen der inneren Organisation nicht genügend Beachtung
 geschenkt, und in der Auswahl eines Teiles ihrer Beamten
nicht mit genügender Vorsicht vorgegangen ist, Aus Sparsamkeitsrücksichten

Ars
        <pb n="333" />
        hat die Bank einen großen Teil ungelernter Bankbeamten beschäftigt,
die den inneren Zusammenhang der Geschäfte nicht kennen, und dieses
Sparen an falscher Stelle mußte sich früher oder später einmal bitter
rächen.
Das Privatleben der Beamten braucht die Direktion im allgemeinen
nicht zu bekümmern. Es widerstrebt den Bankdirektoren mit Recht eine
derartige Kontrolle, die als Mißtrauensvotum angesehen werden kann,
auszuüben. Wenn aber einer ihrer Kassierer, der ein Einkommen von
noch nicht 5000 M bezieht, eine üppige Lebensweise führt, die allgemein
das Stadtgespräch bildet, dann ist es nicht nur Recht, sondern sogar
Pflicht der Vorgesetzten, vertrauliche, unauffällige Erkundigungen einzuziehen.
 —
Sind in einer Bank Unterschlagungen vorgekommen — handelt es sich
aur um einige Tausend M, dann erfährt die Öffentlichkeit meist gar
nichts darüber —, so werden oft Änderungen in der Weise vorgenommen,
 daß ein Betrug in der stattgefundenen Weise in Zukunft ausgeschlossen
 erscheint. Der Verbrecher aber greift nach einer neuen Methode.
 Schutz können: daher nur systematische Kontrolleinrichtungen
 und ebensolche Revisionen bieten. Der Kontrollapparat muß
So funktionieren, daß er jedem Raffinement gewachsen ist; je feiner ausgeklügelt
 das System des Defraudanten, desto vollkommener die ineinander
 greifende Kontrolle, Sehr erschwert wird diese freilich, wenn einige
betrügerische Beamte sich gegenseitig bei Malversationen unterstützen, wie
zZ, B. im Falle von der Heydt-Kersten &amp;amp; Söhne in Elberfeld, wo vier
Beamte zusammengewirkt haben.
Im Lauf der Jahre habe ich die Organisation zahlreicher in- und ausländischer
 Privat- und Staatsbanken kennen gelernt, und viel Interessantes
dabei gesehen. Hier das Streben, den ganzen Betrieb einheitlich zu ge-Stalten,
 die Arbeitskräfte so zu verwenden, wie es für das Unternehmen
am zweckmäßigsten ist, Kontrollen zu schaffen, die ineinandergreifen und
andererseits auch das Unkostenkonto nicht zu stark belasten. Bei. anderen
 wieder ist in der Gesamtorganisation seit Gründung des Unternehmens
 keine Änderung vorgenommen. Man empfing mich dann häufig
gleich mit den Worten: „Bei uns werden Sie kaum etwas Neues sehen.“
Nie habe ich mich dadurch abschrecken Jassen; hatte ich doch die
Erfahrung gemacht, daß auch in einem solchen Betriebe mindestens
in einem Bureau durch einen intelligenten Beamten etwas Neues, der
Besichtigung Wertes geschaffen ist — aber, armer Aktionär, wenn

21 Obst, Bankpolitik

22I
        <pb n="334" />
        sich unter den Beamten ein Unehrlicher findet, der die Situation
ausnutzt!
Wichtig ist es, vor oder bald nach der Kontoeröffnung, über jeden
Kunden Informationen einzuziehen. Bei vielen Banken bestehen hierüber
immer noch keine Vorschriften, Von dem Standpunkt ausgehend, daß die
Eröffnung eines Kontos unter gleichzeitiger Einzahlung für die Bank zunächst
 kein Risiko mit sich bringt, halten es viele Bankfirmen für über-Aüssig,
 eine Prüfung der Persönlichkeit vorzunehmen und gehen in der
Sorglosigkeit sogar so weit, daß sie ganz unbekannten Personen ein
Scheckbuch aushändigen. Welche Folgen dies haben kann, zeigt folgendes
Betrugsmanöver:
Die Y-Bank in Berlin hatte in üblicher Weise bei dem Girokontor der Reichshauptbank
 die Überweisung eines Betrages von 60000 M an eine Versicherungsgesellschaft
 in L. beantragt. Im Girokontor ist dann. von einem der dort beschäftigten
 Beamten der betr, Überweisungsantrag entwendet und dafür ein gefälschter
 in gleicher Betragshöhe untergeschoben worden, der an die X-Filiale
in St. gestellt war, Dementsprechend ging die Überweisung nach St. an die dortige
 Reichsbankhauptstelle. Die X-Bank in St. erhielt gleichzeitig direkt ein für
solche Zwecke allgemein übliches, ebenfalls gefälschtes Postkartenavis der Y-Bank,
worin ersucht wurde, den Betrag zur Verfügung einer mit Namen bezeichneten
Frau aus G. zu halten und den Empfang der Überweisung der Y-Bank zu bestätigen.
 Bei der X-Bank-Filiale in St, hatte einige Tage vorher eine Frau, die
sich unter dem in dem späteren Postkartenavis bezeichneten Namen vorstellte und
aus G. zu sein vorgab, vorgesprochen, mit der Bitte um Eröffnung eines Kontos.
unter gleichzeitiger Einzahlung einiger hundert M, Der völlig Unbekannten wurde
ühne weiteres ein Konto eröffnet und auch ein Scheckbuch ausgehändigt. Damit
galt die Frau als eingeführt, und als später die Berliner Überweisung eintraf,
wurden ihr dann anstandslos 50000 M ausgezahlt; den Rest ließ sie auf Konto
stehen, da sie angeblich demnächst dafür Wertpapiere kaufen wollte, Wie später
festgestellt wurde, gab es eine Frau des Namens in G, überhaupt nicht,
Die Reichsbank eröffnet prinzipiell Girokonten nur Personen oder Firmen,
die ihr bekannt sind, oder über die sie vorher ausreichende Erkundigungen mit.
entsprechend günstigem Ergebnis einziehen konnte, Im Postscheckverkehr werden
Anträge auf Kontoeröffnung, wenn sie nicht von vornherein an die Bestellungspostanstalt
 des Beitretenden gerichtet worden sind, stets erst dieser zur Prüfung
übergeben, ob der Antragsteller persönlich zu dem Antrage berechtigt ist. Diese
Vorsicht wird gebraucht, obgleich Barauszahlungen auf Grund von Postschecks
an deren Aussteller nur unter Vermittlung der betreffenden Bestellungsanstalt geleistet
 werden, wobei die Legitimation des Empfängers wie bei Postzahlungen
allgemein üblich, geprüft werden muß. Die Privatbanken sollten bei Eröffnung
neuer Konten ebenfalls allgemein diese Sorgfalt anwenden,
Zur Vereitelung betrügerischer Manipulationen im Giroverkehr ist es
sehr zu empfehlen, daß mindestens bei solchen Überweisungen an Ban-22
        <pb n="335" />
        ken oder Bankfirmen, die über einen Betrag von 5000 M und darüber
lauten, der Eingang der Zahlung vom Giroempfänger dem Girozahler bestätigt
 wird, und zwar unter genauer Angabe der Art der Verwendung,
 also nicht bloß durch die Mitteilung, der empfangene Betrag sei
„nach Vorschrift“ verwendet worden.
In dem erwähnten Falle traf die Überweisung am 30. Juni einj wenn eine
Empfangsbestätigung ausgefertigt worden wäre, hätte sie die Y-Bank am 1, Juli
erhalten und wahrscheinlich sofort Recherchen bei dem Girokontor der Reichsbank
 angestellt, denn sie hatte nach St. eine solche Überweisung nicht ausgefertigt,
 Der Betrag in St. ist aber erst im Laufe des Vormittags des z. Juli ausgezahlt
 worden; die Auszahlung hätte daher vielleicht noch verhindert werden
können. Auf alle Fälle wäre bei Ausfertigung einer Empfangsbestätigung die Entdeckung
 des Betrugs 2 Tage früher erfolgt und damit für die Ermittlungen ein
wichtiger zeitlicher Vorsprung gewonnen worden..
Als Kompetenzüberschreitung wurden in der Presse die Vorkommnisse
 bei Depositenkassen der Disconto-Gesellschaft bezw. des
Schaaffhausenschen Bankverein in Berlin bezeichnet, als die Leiter dieser
Kassen ohne Vollmacht, und gegen Vorschrift, je einem Kunden einen
Kredit von !/, Million M bezw. 100000 M eingeräumt und dies durch
falsche Buchungen verdeckt hatten. Die betr, Beamten hatten persönliche
Vorteile hiervon nicht gehabt, Es handelte sich um ein Prahlen mit der
eigenen Machtvollkommenheit.
Vollkommen in das Gebiet der Malversation gehört dagegen der Fall
der Danziger Privataktienbank. Die Leiter der Lauenburger Filiale hatten
formell unter dem Namen ihrer Bank, tatsächlich aber für eigene Rechnung,
in starkem Maße Spekulationsgeschäfte bei 4 Berliner Bankfirmen gemacht,
 die einen Verlust von rund 600000 M ergeben hatten. —
Die Kontrollvorschriften haben sich naturgemäß nicht nur auf das bare
Geld und die Wertobjekte, sondern auch auf die Aufzeichnung der Geschäftsfälle,
 die Buchführung und die Bücher zu erstrecken,
Bei großen Instituten findet nicht nur eine Einteilung in Hauptkasse,
Effektenkasse, Kuponkasse, Sortenkasse, Wechsel-.und Devisenbureau usw.
statt, sondern in diesen Bureaus bestehen wieder zahlreiche Unterabceilungen:
 in der Hauptkasse z. B. mehrere Einzahlungs- und Auszahlungskassen
 !). Im Verkehr der Bureaus untereinander jedoch gibt es
nur eine Hauptkasse, eine Effektenkasse usw. Ein Wechsel der
Kassierer untereinander, der ja auch schon durch die Urlaubszeit und

1) 5, Band IS, 466 £,
        <pb n="336" />
        etwaige Erkrankungen erforderlich wird, bietet mancherlei Vorzüge, und
auch in den anderen Bureaus wird ein Wechsel der Beamten es ermöglichen,
 etwaige Betrügereien schnell aufzudecken.
Hauptregel muß sein: Keine Zahlung darf ohne Anweisung oder ohne
Gegenzeichen des betreffenden Korrespondenzchefs, bezw. der Direktion
geleistet werden. Ist eine Zahlung ohne Quittung erfolgt, sind z. B,
Effekten gestempelt worden, so ist der Belag von einem Prokuristen zu
zeichnen. Jeder Kassierer hat einen Assistenten, der, ebenso wie er, nach
den Belegen die Kasse schreibt, und für Zeichnung der Zahlungen usw.
mit verantwortlich gemacht wird. Um ein nochmaliges Zahlen eines bereits
 honorierten Papieres zu verhüten, muß es sofort nach der Zahlung
perforiert oder mit dem Stempel „bezahlt“ versehen werden. Die Kasse
ist unbedingt des Abends abzuschließen und der Saldo neu vorzutragen.
Ich habe in meinem Betrieb die Kassenbestände allabendlich von zwei
Beamten aufnehmen und von beiden die Bestandsaufnahme im Bestandbuche
 unterschreiben lassen. Kleinere Mankos müssen dem Kassenchef,
größere der Direktion gemeldet werden, Der Kassenchef, der selbst keine
Kasse führt, muß jederzeit das Recht besitzen, die Kasse zu revidieren,
dzw. auch sie auf einige Stunden zu übernehmen.
Was von Zahlungen gesagt ist, gilt natürlich auch von den Giroüberweisungen
 und Sendungen. Die Öffnung der eingehenden Wertpost hat
gemeinsam durch mehrere an einem Tisch sitzende Beamte zu eıfolgen.
Jeder Beamte oder Bote, der Geld oder Werte empfängt, hat darüber
zu quittieren. Die Ausgabe von Scheckbüchern darf nur auf Anweisung
der Korrespondenzchefs, bzw. nach Mitteilung an ihn, unter Angabe
der Nummern, erfolgen. Daß alle Zahlungen dem Kunden zu bestätigen
sind, hatten wir schon erwähnt.
Ebensowenig wie bares Geld, dürfen auch Effekten nicht ohne das
Signum des Korrespondenzchefs dem Kunden oder einem dritten ausgehändigt
 werden. Wenn auch nicht täglich, wie in der Kasse, so soll doch
von Zeit zu Zeit (monatlich), und zwar durch andere Beamte, eine Bestandaufnahme
 gemacht werden. Eine Trennung der eigenen und fremden
Effekten in Mäntel und Kuponbogen, und Aufbewahrung durch zwei
verschiedene Beamte hat sehr vieles für sich. In der Reichsbank wechseln
die Tresoriers!) jede Woche ihr Arbeitsfeld. Da Übernahmen nicht stattfinden
 können, haften sie für Verluste solidarisch,

') S. Band I S, 520,
        <pb n="337" />
        Im Wechsel- und Devisenbureau erfolgen Kontrollen durch Bestand-
 und Verfallbücher und monatliche Aufnahmen der Bestände seitens
dritter Beamter. Infolge des Giros sind die Wechsel, und infolge des
Verrechnungsvermerks die Schecks und Inkassopapiere seitens Dritter nur
selten verwertbar.
Die Buchführung geschieht zweckmäßigerweise von einer Gruppe
von Beamten an Hand der Belege, von einer anderen Gruppe auf Grund
der abgegangenen Briefe, die natürlich sorgfältig kopiert werden müssen.
Die Abstimmung der Sachkonten mit den Beständen hat von Zeit zu
Zeit zu erfolgen, mindestens jedoch einmal im Monat. ;

b) Revisionen.
Ob die von der Direktion angeordneten Kontrollen gut funktionieren,
muß von Zeit zu Zeit geprüft werden. Selbst die idealsten Kontrolleintichtungen
 sind wertlos, wenn nicht ständig därüber gewacht wird, daß
die Instruktionen aufs Sorgfältigste beobachtet, d. h. daß die Kontrollen
kontrolliert werden. Diesem Zweck dienen in erster Linie die Revisionen.

Sie erfolgten früher wohl fast ausnahmslos durch Aufsichtsratsmitglieder,
waren oft vorher bekannt, beschränkten sich auf eine Aufnahme der Bestände
 und waren in der Regel vollkommen wertlos, da es dem Defraudanten
 meist möglich war, unbemerkt eine fingierte Buchung zu machen.
Hinzu kam, daß die Revisoren oft keinerlei Fachkenntnis besaßen,
Effekten und Sorten nicht kannten und aufschrieben, was die Beamten
ihnen vorzählten. Auch ich habe noch als Bankkassierer einige solche
heitere Revisionen mit erlebt.
Revisionen, die sich in der Hauptsache darauf beschränken, die ziffernmäßige
 Übereinstimmung der Bestände mit den Büchern festzustellen,
sind bei dem Umfang und der Kompliziertheit der Betriebe wertlos. Da
die Aufsichtsratsmitglieder zu längeren Revisionen nicht Zeit haben —
sie sind meist stark beschäftigt — und ihnen oft auch banktechnische
Kenntnisse fehlen, sind viele Banken dazu übergegangen, ein eigenes
Revisionsbureau zu bilden, dessen Beamte nicht nur die Zentrale, sondern
 auch die Filialen und Depositenkassen mehrere Male im Jahr systematisch
 zu revidieren und darüber ein Protokoll abzufassen haben. Erfahrene
 Beamte, die im Betrieb groß geworden sind und ihn, und möglichst
 auch die Organisation anderer Institute, in allen Einzelheiten kennen
und selbst organisatorisches Talent haben, sind hierzu am besten geeignet.
225
        <pb n="338" />
        Bearbeitet der Chef dieses Bureaus gleichzeitig die Personalien, so kann
er auch dafür sorgen, daß stets der rechte Mann an den rechten Platz
gestellt wird.
Ein Organisator ist zwar kein „Verdiener‘“, macht sich aber trotzdem
wohl bezahlt. Freilich ist es nicht leicht, Personen, die tüchtige Organisationen
 schaffen und für die erforderlichen Sicherheitsmaßregeln Sorge
tragen, zu finden. Ich meine, daß in jeder großen Bank unter den Vorstandsmitgliedern
 ein Spezialist für Organisation sich befinden sollte, der
ein System schafft, das sich zum größten Teile selbst kontrolliert.
Die Revisoren müssen Findigkeit und große Ausdauer besitzen und
wissen, wie durch falsche Buchungen am leichtesten Veruntreuungen möglich
 und verdeckt werden können. Notwendig ist es auch, ihnen eine gewisse
 Autorität allen Beamten gegenüber zu verleihen.
Nicht kleinlich und nach Schema F, sonder großzügig und individuell
müssen die Revisionen gehandhabt werden. Vor allem wird auch zu prüfen
sein, ob die Buchungsmethoden genügende Garantien bieten, oder ob
sich am Kontrollsystem Verbesserungen empfehlen.
Notwendig sind solche Kontrollen vor allem auch für die Filialen und
Depositenkassen, deren Leitern eine gewisse Bewegungsfreiheit eingeräumt
werden muß. Die Revisoren dürfen nicht, wie es vielfach noch geschieht,
alljährlich zu gleicher Zeit erscheinen, sondern die Beamten müssen jederzeit
 für eine Revision gerüstet sein. Ob die Revision zweckmäßiger nach
Kassenschluß oder bei Geschäftseröffnung erfolgt, ist nach den Verhältpissen
 von Fall zu Fall zu entscheiden. Sehen die revidierten Beamten,
mit welcher Gründlichkeit und Sachkenntnis die Revisionen systematisch
vorgenommen werden, so werden auch schwache Gemüter, der Versuchung
zu defraudieren, nicht so leicht unterliegen,
Jede Revision von Werten besteht in der Nachzählung der Bestände
(Bestandrevision) und weiter in der Prüfung der Bücher, mit denen die
Bestände abgestimmt werden sollen, auf ihre Richtigkeit (Rechnungsrevision).
 Diese zweite Tätigkeit erfordert naturgemäß weit größere Sachkenntnis
 als die erste, Der Revidierende muß das ganze Buchungs- und
Kontrollwesen des betr. Betriebes kennen und bei dem Revidierten
den Eindruck hinterlassen, daß ihm nicht die geringste Unregelmäßigkeit
entgeht.
Der Aufnahme der Bestände an barem Gelde, Sorten, Kupons und
Wertpapieren folgt also die Kontrolle der Bücher, Bei den Revisionen
ist auch auf die Befolgung formaler Vorschriften zu achten. So dürfen
226
        <pb n="339" />
        die Depositenkassen meist nur einen bestimmten Kassenbestand halten,
sie dürfen keine fremden und nur einen geringen Bestand eigener Effekten
— zum Verkauf über den Tisch — besitzen. Falsche Buchungen auf
den Konten und fingierte Konten bilden die Hauptgefahr, gegen die eine
gute Organisation und ein gutes Kontrollsystem schützen soll.
Meist beschränkt man sich auf eine mehr oder minder große Zahl
Stichproben. Werden — was im Depositenverkehr oft nicht geschieht
— alle Ein- und Auszahlungen und Abhebungen durch Dritte dem
Kunden täglich schriftlich bestätigt, so muß kontrolliert werden, ob die
Buchungen mit den Korrespondenzen übereinstimmen. In der Regel läßt
sich der Revisor eine Anzahl Kontokorrentbestätigungen herausgeben und
vergleicht sie mit den betreffenden Kontokorrentsalden. Eine nochmalige
Anfrage bei den Kunden erfolgt mitunter. Stets aber lassen sich die
Revisoren die Salden bei der Reichsbank, Sächsischen Bank usw.. bezw.
beim Kassenverein bestätigen.
Die beiden Depotbücher (Personen- und Effekten-Depotbuch) werden
kollationiert — hierbei dürfte wohl kaum ein aus unlauteren Motiven
stammender Fehler entdeckt werden — und bei einer Anzahl oder bei
allen Konten die Buchungen mit den tatsächlichen Beständen verglichen.
Den Kunden läßt man nicht mehr, wie es früher allgemein geschah, ein
Formular unterschreiben, das etwa lautet:
Ich empfing den Auszug meiner bei Ihnen am ..... «++ 19T +0
vuhenden Effekten, den ich für richtig befunden habe.
(Unterschrift) 0.000000

sondern. man schreibt die Depotauszüge mit Kopierstift in perforierte Bücher,
deren Seitenzahl numeriert ist und über deren unbrauchbar gewordene
Blätter, ebenso wie über unbrauchbar gewordene Schecks, Buch geführt
wird und sendet dem Kunden zwei Exemplare, von denen er eins mit
seiner Unterschrift versehen an die Bank zurücksenden soll. In diesem,
dem Bestätigungsblatt heißt es dann:
Ich empfing den Auszug meiner bei Ihnen am .....+ + 197 km
ruhenden, nachstehenden Effekten, den ich usw.

Zweckmäßig ist es, dem Kontoauszug und Bestätigungsformular für die
Rücksendung ein Kuvert beizugehen, das die Adresse trägt: An die
Direktion der ...... Bank. Ein von dieser bestimmter Beamter kontrolliert
 dann die Salden mit der Bilanz‘ oder den Büchern. —

127
        <pb n="340" />
        Eine große österreichische Bank hat bei ihrer Zentrale in Wien ein
Filialen- Revisionsbureau eingerichtet, in dem etwa 20 Beamte beschäftigt
 sind, Je einer oder mehrere Beamte führen die Konten einer
Filiale auf Grund der ihnen gesandten Prima-Nota-Bogen, Infolgedessen
ist die Zentrale jederzeit über den Kontostand eines Kunden, über
den Bestand der Kasse, der Effekten der betreffenden Filiale usw. informiert,
 Die Revisoren erscheinen hier nicht unvorbereitet, sondern mit den
nötigen Auszügen versehen, Ähnliche Einrichtungen in kleinerem Maßstabe,
 nur zur Kontrolle für die Depositenkassen, haben auch einige
deutsche Banken, besitzt auch der Credit Lyonnais in Paris,
In der Buchhaltung wird von den Revisoren dem „Konto pro Diverse“
eine besondere Beobachtung geschenkt. Fingierte Buchungen und fingierte
 Konten werden besonders gern über dieses Konto geleitet, da es
am besten geeignet ist, Unregelmäßigkeiten zu verdecken. Am empfehlenswertesten
 ist es, die Führung eines Konto pro Diverse überhaupt zu
verbieten oder doch wenigstens anzuordnen, daß für Posten, die innerhalb
 von 2 oder 3 Wochen nicht ausgeglichen sind, ein besonderes Konto
eröffnet wird,
Einen guten Schutz gegen Defraudationen bildet — hierauf wird noch
in anderem Zusammenhange zurückzukommen sein — eine gute, fachliche
Ausbildung aller Beamten, Die Organisationsfragen und die Personalangelegenheiten
 sind so wichtig, daß sie nicht von einem Direktor nebenbei
 bearbeitet werden können und ihm zu anderen Arbeiten nur wenig
Zeit lassen,
Aufgaben der Revisoren und des Leiters des Revisionsbureaus ist es
auch, darauf zu achten, daß bei Verpfändungen, Bürgschaftsstellungen usw.
die Rechte der Bank derart gewahrt werden, daß spätere Einwendungen
und Anfechtungsklagen unmöglich sind. Sie sollen weiter die Unterpfänder
 kontrollieren und auch darauf achten, daß die Konten die vorschriftsmäßige
 Deckung aufweisen. Bei Zeitgeschäften haben sie zu prüfen,
ob bei Bestellung der Sicherheit, dem Ausschreiben der Formulare, der
Führung der Konten usw. gemäß den Instruktionen der Bank verfahren
ist. Weiter haben die Revisoren bei Kontrollen der Filialen und Depositenkassen
 dafür Sorge zu tragen, daß die Bücher so geführt werden,
daß sie jederzeit einen klaren Überblick über den Stand des Geschäftes
gewähren, kurz, daß in jeder Weise alle gesetzlichen und die von der
Hauptdirektion oder dem Aufsichtsrat noch im speziellen erlassenen Be-Stimmungen
 genau befolgt werden.

228
        <pb n="341" />
        Durch eine gute Organisation und durch erfahrene und gewissenhafte
Revisoren werden Defraudationen, wenn auch nicht unmöglich gemacht,
so doch in sehr hohem Maße erschwert, und die Banken haben die
Pflicht, das Risiko, daß Verluste durch ein nicht ganz sicheres Funktionieren
 der Kontrollen ‚entstehen, auf ein Mindestmaß zu bringen.
Wie die deutschen Bankiers und Bankdirektoren, so genießt auch der
Bankbeamtenstand in seiner Gesamtheit mit Recht großes Vertrauen, und
solche betrübende Vorfälle bedauert niemand mehr als die Bankbeamtenschaft
 selbst. Ganz unbillig ist es daher, wegen derartiger Unterschlagungen
den ganzen Stand als solchen anzugreifen. Da nach der Zählung von
1907 die Zahl der im Bankgewerbe Beschäftigten 66275 (darunter 3089
weibliche) Personen betrug, so ist der Prozentsatz der Verfehlungen demgegenüber
 immerhin gering zu nennen, .
c) Beamtenspekulationen. ®
Defraudationen stehen oft im Zusammenhang mit Börsenspekulationen,
und es ist schwer zu sagen, ob der Hang zum ausschweifenden, Juxuriösen
 Leben oder der Reiz der Börse die primäre Ursache der Unter-Schlagungen
 gewesen ist. Jedenfalls sind die Bankdirektionen bemüht, die
Börsengeschäfte der Bankbeamten nach Möglichkeit einzudämmen.
Es ist sehr naheliegend, daß Beamte, die Tag für Tag sehen, wie
die Kundschaft Spekulationsgeschäfte macht, den Wunsch hegen, die
„Tips“, die in den Bureaus und an der Börse gegeben werden, auch einmal
 für sich auszunutzen. Wehe aber dem armen Beamten, dessen erste
Spekulationsgeschäfte glücklich verlaufen! Wer auf dem schlüpfrigen
Parkett der Börse Erfolge gehabt hat, wird, das ist psychologisch erklärlich,
 öfter Effektengeschäfte machen, als es nach seinen Vermögensverhältnissen
 statthaft ist und sich mit seiner anstrengenden Berufstätigkeit
 verträgt.
Wenn Beamte, die die Kundschaft bei ihren Effektengeschäften gewissenhaft
 beraten sollen — besonders auch die Vorsteher und Effektenkassierer
 der Depositenkassen und die Börsenvertreter — persönlich stark an
der Börse engagiert sind, so besteht außerdem die Gefahr einer Interessenkollision.
 Die Beamten „kaufen vor“, und empfehlen dann später der
Kundschaft die Effekten zum Ankauf, in der Erwartung, sie dabei zu
höherem Kurse losschlagen zu können. Solche Fälle sind vorgekommen
ınd werden sich auch in Zukunft nicht gänzlich beseitigen lassen.
Das Radikalmittel, den Beamten überhaupt zu verbieten, Effektenge-23220
        <pb n="342" />
        schäfte zu machen, weil ein, verhältnismäßig doch immer nur sehr kleiner
Prozentsatz Mißbrauch damit getrieben hat, wäre ein nicht zu verantwortender
 Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen. Vollkommen
berechtigt ist dagegen der Wunsch, wenigstens eine Kontrolle ausüben
zu können. So besteht bei allen deutschen Banken und einer großen
Zahl Bankgeschäfte die Vorschrift, daß die Beamten ihre Effektengeschäfte
nur bei ihrer eigenen Bank, bzw. Firma machen und über ein bei dieser
Bank bestehendes Konto gehen lassen müssen. Nehmen die Beamten
dabei den Kredit der Bank in Anspruch, so muß die Deckung die gleiche
sein, wie sie für die übrige Kundschaft vorgeschrieben ist, Die in Ansatz
gebrachte Provision ist in der Regel aber überall geringer, als wie sie
für die anderen Kunden berechnet wird.
Bei einigen Banken ist es es den Beamten untersagt, für eigene Rechnung
 Termingeschäfte in Waren oder Effekten einzugehen, und bei
einigen wenigen Instituten ist, konsequenterweise, dieses Verbot auch auf
die Direktoren und Mitglieder des Vorstandes ausgedehnt. Ich muß gestehen,
 daß dieser Passus in meinem Vertrage mich äußerst sympathisch
berührt hat, und es ist nur zu bedauern, daß nicht eine größere Anzahl
Banken in dieser Beziehung den gleichen Standpunkt einnehmen, wie das
Institut, dessen Vorstande ich angehört habe. Die Effektengeschäfte per
Kasse müssen die Direktoren selbstverständlich, ebenso wie die Beamten,
 durch die eigene Bank abschließen.
Die Bestimmungen sind von Beamten, wie von Direktoren, in zahlreichen
nachgewiesenen Fällen, leider, nicht befolgt worden. Eine Anzahl Makler,
Bankiers und auch Depositenkassenvorsteher hat sich öfters bereit gefunden,
Geschäfte mit Bankangestellten und besonders auch mit Börsenvertretern
abzuschließen. Versuche der Bankenvereinigungen, dies zu unterbinden,
haben zu keinem vollen Erfolge geführt, da einige Bankiers sich weigern,
Denunziationen an Angestellten zu begehen. Erfährt das Ehrengericht
der Börse hiervon, so zieht es selbstverständlich die Schuldigen zur Verantwortung.
 Werden aber, wie es meist geschieht, die Konten auf Namen
von Freunden oder Verwandten errichtet, so daß der Auftraggeber formell
nur deren Bevollmächtigter ist, so ist das Ehrengericht meist machtlos,
da es nur „Börsenbesucher“ zur Verantwortung ziehen darf,
Bedauerlicherweise sind auch Fälle bekannt geworden, wo die Banken
ihre Angestellten indirekt nötigen, dem Verbot zuwiderzuhandeln. Die
Börsenvertreter und Arbitrageure sollen für die Bank Geld verdienen,
keineswegs aber dürfen sie verlustbringende Geschäfte abschließen —
330
        <pb n="343" />
        diese Parole wird in manchen Börsenbureaus ausgegeben. Nun macht
aber der Börsenvertreter Fehler. Mitunter wird diese der Makler, in
der Erwartung zu erlangender Orders, auf sich nehmen; in vielen Fällen
wird aber der Börsenvertreter, der dem Chef des Börsenbüreaus den
neuen Fehler nicht schon wieder zu melden wagt, das Engagement übernehmen,
 indem er es auf einen Makler überträgt.
Ebenso verfährt er mit Spekulationen, die er für die Bank eingegangen
 ist, und die ungünstig verlaufen sind, um sich nicht dem Vorwurf
 auszusetzen, „sehr untüchtig“ zu sein. Geht seine Hoffnung, bei
einer günstigen Konjunktur herauszukommen, nicht in Erfüllung, mußte
er vielmehr große Differenzen zahlen, so sucht er vielleicht durch neue
Engagements den Verlust einzuholen. Gelingt ihm dies, und hat er auch
sonst beim Arbitrieren Glück — dieses spielt an der Börse bekanntlich
oft eine größere Rolle als persönliche Tüchtigkeit und große Kenntnisse —,
so avanciert er oft schnell, wird vielleicht gar Bald Rufdirektor, Ist keine
genügende Beaufsichtigung vorhanden, so nehmen die Arbitragen einen
weiteren Umfang an; und durch immer größer werdende Engagements
werden erlittene Verluste einzuholen gesucht. Nicht selten nimmt die
Sache dann ein Ende mit Schrecken, wie einige Fälle in den letzten
Jahren leider gezeigt haben.
Die Politik der Banken muß dahin gerichtet sein, auch hier möglichst
Wandel zu schaffen. Fehler werden in der Hast, die nun einmal an der
Börse herrscht, immer gemacht werden, und man sollte daraus dem Beamten
 keinen Strick drehen und ihn gewissermaßen nötigen, auf Abwege
zu gehen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot, bei anderen Firmen zu
spekulieren, sollten dagegen unweigerlich einen Kündigungsgrund bilden,
Selbstverständlich müssen dann aber auch sämtliche Direktoren in
dieser Beziehung mit gutem Beispiele vorangehen?).
2. Die Bank schenkt Vertrauen.
a) Verwendung der eigenen und der fremden Gelder.
Von den Arten der Kreditgeschäfte und der Technik ihrer Abwickelung
 im allgemeinen war bereits im I. Bande die Rede, Die Prinzipien,

1) Daß die Steuerbehörde mit Spekulationsgewinnen der Bankdirektoren direkt
rechnet, zeigt folgende heitere Episode: Der Vorsitzende der Veranlagungs-Kommission
 beanstandete kürzlich die Steuereinschätzung eines Bankdirektors mit
dem Vermerk: „Ich vermisse den Gewinn aus Spekulationsgeschäften‘, Brevi
manu schrieb der Bankdirektor humorvoll unter die Anfrage: „Ich auch“,
23I
        <pb n="344" />
        die die Banken bei der Kreditgewährung beobachten, sind im einzelnen
natürlich sehr verschieden. Leitmotiv für alle Banken aber ist: Nutzbare
Verwendung der disponiblen Gelder derart, daß sie sich möglichst hoch
verzinsen, und daß sie nach einer gewissen Zeit wieder der Bank zu
neuen Kreditgeschäften zur Verfügung stehen. Wird diese Voraussetzung
erfüllt, und auch im übrigen das Risiko angemessen verteilt, so ist es
der Bank im allgemeinen ziemlich gleichgültig, ob das Geld dem Handel,
der Industrie oder der Landwirtschaft zugeführt wird. Tatsächlich kommt
es auch dem Gläubiger weniger auf die wirtschaftliche Verwendung
als auf die Sicherheit der Gelder an, die er der Bank überläßt.
Alfred Lansburgh?!) sieht hier m. E. doch etwas zu schwarz, wenn
er verallgemeinernd schreibt, „daß die nationalen Ersparnisse wirtschaftlich
 irrationell angelegt werden, und daß so die Entwickelung Deutschlands
 auf eine falsche Bahn gedrängt wird“. Sehr viele Banken fragen,
wenn Kreditgesuche herantreten, zu welchem Zweck der Kredit gefordert
wird, und machen ihre Entscheidung nicht zum geringen Teil von der
Art der Verwendung der Gelder abhängig. Sie tun dies meist allerdings
wohl weniger aus volkswirtschaftlichen Gründen, als im Interesse der
Sicherheit und Liquidität der Anlage, Ist diese aber gefährdet, und scheint
der Bankdirektion die Anlage als unrentabel, so erfolgt die Ablehnung
zwar aus privatwirtschaftlichen Gründen, aber gleichzeitig wird wahrscheinlich
auch damit für die Volkswirtschaft ein Schaden verhütet sein. Ein potenter
Kunde läßt sich ein solches Inquisitorium in der Regel auch kaum gefallen;
 ärgerlich hierüber würde er zur Konkurrenz gehen, die froh ist,
sin gutes Konto einer anderen Bank weggeschnappt zu haben.
Solange die Banken mit der Konkurrenz rechnen müssen — und darüber,
 was volkswirtschaftlich nützlich oder schädlich ist, wird, wenn es
sich nicht um ganz krasse Fälle handelt, unter den Praktikern noch
weniger als unter den Theoretikern eine Einigung zu erzielen sein —,
werden sie die Sachlage nur vom privatwirtschaftlichen Standpunkt aus
betrachten. Geheimrat Mueller?), der viele Jahre im Vorstand der

*) Die Verwaltung des Volksvermögens durch die Banken, Charlottenburg 1908.
Sonderabdruck aus der „Bank“,
?) Bank-Archiv, VIII, 7 und 8, „Nehmen wir an, der Spinner hat mit der Bank
bereits im Kontokorrentverkehr gestanden und erzählt dem befreundeten Bankdirektor
 aus freien Stücken, er beabsichtige die Zahl seiner Spindeln zu vermehren
und müsse zu diesem Zwecke ein neues Gebäude errichten, Soll nun der Bankdirektor
 dem Spinner einen Vortrag halten, daß die Expansion der Baumwoll-332
        <pb n="345" />
        Dresdner Bank gesessen hat, spricht den Banken direkt das Recht ab,
zu prüfen, welchen Gebrauch der Schuldner von dem Kredit macht. Er
habe vielmehr lediglich zu befinden, ob der nachgesuchte Kredit durch
die nachgewiesenen flüssigen Aktiva des Schuldners genügend gesichert
ist, und weiter, ob seine eigene Geschäftslage die entsprechende Vermehrung
 seiner Ausleihungen gestattet. Andere Bankdirektoren sind anderer
Ansicht.
Lansburgh sagt dann weiter in der erwähnten Schrift: „Es kommt
nicht sowohl darauf an, ob die Wechselkredite und Vorschüsse der Banken
über jeden Zweifel erhaben sind, als vielmehr darauf, ob sie solchen
Unternehmungen gewährt worden sind, denen sie auch die Menge der
einzelnen Bankgläubiger gewährt haben würde, wenn diese selbständig,
ohne Dazwischentreten der Banken, über .ihr Geld verfügt hätten. Ist
das der Fall, so erleidet die wirtschaftliche Struktur des Erwerbslebens
keine Veränderung. Damit sei noch nicht gesagt, daß nun jedem das
Seine wird; daß die Landwirtschaft ebenso zu ihrem Recht kommt, wie
die Industrie, die geldbedürftige Regierung ebenso, wie der Kredit suchende
Privatmann, Aber es ist doch wenigstens keine Willkür im Spiel, Die
Banken richten ihre distributive Tätigkeit darauf ein, wie sich ihnen im
Verkehr mit ihrem vielköpfigen Geldgeber dessen Anlagebedarf kundgibt,
 und sind sich bewußt, hier in erster Linie ein Amt und erst in
zweiter eine Meinung zu haben. So sollte es sein. Aber die Neigung
des: Geldgebers kommt in der Politik der Banken wohl nirgends ganz
rein zum Ausdruck, die Organisation des Kreditwesens sei, welche sie
wolle.“
Darauf möchte ich zunächst erwidern, daß ich weder als Bankdirektor,
noch, eine geraume Zeit vorher, als Vorsteher einer Depositenkasse einer
Berliner Großbank jemals gehört habe, daß jemand, der meiner Bank
Geld, und waren es auch noch so große Summen, anvertraut hatte, sich
in Betrachtungen darüber ergangen ist: „Was wird nun mit dem Gelde
geschehen? Wem wird die Bank dafür Kredit gewähren?“ Lansburgh
hat dies sicherlich auch nicht so wörtlich gemeint. Als ehemaliger Bankpraktiker
 weiß er genau, daß die Betriebsmittel einer Bank ein einheitliches
 Ganzes darstellen. Die Passivseite der Bilanz zeigt, aus welchen

industrie bei der Möglichkeit von Rückschlägen in der. Konjunktur bedenklich
sei und der Spinner mit der Vermehrung seiner Spindeln besser warte, bis er die
Kosten statt durch Kredit aus seinen Überschüssen bestreiten könne? An diesem
Vortrage würde wahrscheinlich die bisherige Freundschaft in die Brüche gehen,“

333
        <pb n="346" />
        Quellen des Unternehmens die Mittel einströmen, die Aktivseite, welche
Form die Gelder angenommen haben, um im Dienste des betreffenden
Unternehmens zu arbeiten. Ohne Dazwischentreten der Banken wären
die Gelder der einzelnen zum größten Teil unproduktiv im Kasten liegen
geblieben. Vor allem betont Lansburgh, daß „die kurzfristigen Darlehen
an die Bank sich zu einem erheblichen Teil in langfristige Vorschüsse
an die Industrie und demgemäß weiterhin in neue industrielle Anlagen
verwandeln, — Die Großindustrie legt Beschlag auf den größten Teil
der Gelder, die den Banken zufließen ... Insbesondere bei den Großbanken
 tritt jeder sonstige Kredit in den Hintergrund, wenn die Industrie
zatt ist“,
Gewiß, es gibt Banken, die einen sehr erheblichen Teil ihrer Mittel
in der Industrie, und fügen wir auch gleich hinzu: in Terrains festgelegt
haben, Erfreulicherweise kann das aber nicht als das Typische gelten.
Zahlreiche Banken, in Berlin und in der Provinz, erblicken als eine ihrer
Hauptaufgaben: die Förderung des soliden Warenhandels, Reiche Gewinnquellen
 ergeben sich auch hieraus für die Banken, und auch im Ausland,
 in Asien, Südamerika, Afrika sind mit deutschem Kapital Banken
errichtet worden, die einen Stützpunkt für den deutschen Überseehandel
bilden. Alle Zweige des Bankgeschäfts, in der Regel nur mit Ausscheidung
des Hypothekarkredits, betreiben die Banken und gewähren daher auch
allen Berufszweigen in laufender Rechnung (Kontokorrentverkehr) Kredit,
soweit Sicherheit und Liquidität es eben zulassen,
Wenn die deutschen Banken ihre Mittel und ihre Organisation weit
mehr dem Handel und der Industrie als der Landwirtschaft zur Verfügung
 gestellt haben, so liegt dies daran, wie Präsident Heiligenstadt
einmal in einem Vortrag bei den Verhandlungen des Preuß. Landes-Ikonomie-Kollegiums!)
 treffend dargelegt hat, daß „die Landwirtschaft
in Deutschland als letzter großer Berufszweig zur Geld- und Kreditwirtschaft
 übergegangen ist; die Organe. und Einrichtungen des Geldmarktes
 waren bereits fest eingebürgert, als sie auf ihm erschien, Sie
kann daher nicht gut verlangen, daß sich Handel und Industrie, kurz
die gesamte übrige Volkswirtschaft, den‘ besonderen Bedürfnissen der
Landwirtschaft, vorausgesetzt, daß es überhaupt möglich wäre, unterordnen“,
Im übrigen dienen dem Realkredit, der ja für die Landwirtschaft hauptsächlich
 in Betracht kommt, die Landschaften, und für den städtischen

1) „Fragen des Geldmarktes‘“, Berlin 1906,

14
        <pb n="347" />
        Grundbesitz. die Hypothekenbanken; brauchbare Merkmale für die zu-(ässige
 Höhe seiner Bemessung geben‘ die steuerlichen Unterlagen und
Ertragsnachweisungen. Von den Landschaften wieder sind Banken und
Darlehnskassen gegründet, Sie und die große Zahl der Kreditgenossenschaften,
 die eine fast über das ganze platte Land ausgedehnte Kreditorganisation
 mit zahlreichen Verbänden und Zentralkassen darstellen,
anterstützen die Landwirtschaft durch Kredite in verschiedener Weise‘).
Realkredit kann aber für die Kreditbanken schon deswegen nicht in
Betracht kommen, weil er langfristig ist. Den Personalkredit, den der
Landwirt vorübergehend zur Verstärkung seiner Betriebsmittel benötigt,
erhält er von lokalen Banken, neuerdings oft gegen Sicherungsübereignung.
In diesem Falle handelt es sich um einen gedeckten Personalkredit.
Die Unterpfänder, die sich die Banken ‚gewähren lassen, bestehen in
der Regel in Wertpapieren oder lagerfähigen Waren, seltener in Bürgschaften.
 Auch Sicherheitshypotheken lassen sich die Kreditgewährenden
oft eintragen. Da diese in kritischen Zeiten ziemlich wertlos sind, kommt
es auf einen Blankokredit heraus.
b) Kreditpolitik,

Bei der Kreditgewährung müssen die Banken in erster Linie natürlich
auf ihre verfügbaren Mittel Rücksicht nehmen. Ihre Politik muß dahin
zehen, ihre Aktivgeschäfte nach der Art ihrer Passivgeschäfte zu regulieren.
Hat eine Bank ein größeres Filialnetz, so besteht bei manchen Instituten
die Einrichtung, daß jeder oder wenigstens jeder größeren Filiale ein
bestimmtes Kapital, außer ihren Kreditoren, zugewiesen ist, über das sie
ohne weiteres disponieren können, sofern die von der Bank allgemein
erlassenen Vorschriften hinsichtlich der Deckung seitens der Kreditnehmer
befolgt werden. Bei manchen Instituten wieder müssen selbst die durch
Effekten bedeckte Kredite erst bei der Zentrale beantragt werden, sofern
sie einen. bestimmten Betrag übersteigen. Auf Grund der von allen Filialen
einzureichenden Monatsaufstellungen wird die Liquidität berechnet, und
es erfolgen nötigenfalls Mahnungen betreffs Rückzahlung, oder zum mindesten
 werden alle Zweiganstalten aufgefordert, sich in der Kreditgewährung
 auf das Möglichste zu beschränken.
Kann im allgemeinen bei Krediten, die durch Wertpapiere, und unter
yewissen Kautelen auch bei Krediten, die durch Waren bedeckt sind,

1) Waldemar Mueller, a, a. 0.

‚AN
        <pb n="348" />
        schablonenmäßig auch von den Beamten der Filialen und Depositen
kassen verfahren werden, so muß vor Gewährung eines Blankokredits
jedesmal eine genaue Prüfung der persönlichen Verhältnisse des Kreditsuchenden,
 d. h. seiner Kreditwürdigkeit, vorgenommen werden, Diese
kann nicht von einer Zentralstelle, sondern nur am Platze selbst vorgenommen
 werden. Die Entscheidung selbst über Gewährung oder
Ablehnung des Kredits erfolgt jedoch in der Regel nur durch die
Zentrale,

Die Geschäftsordnungen der Banken weichen hier zum Teil wesentlich
 voneinander ab, Bei großen Filialen größerer Institute haben die
Direktoren auch hier gewisse Vollmachten hinsichtlich Gewährung von
Blanko- und Diskontkrediten, bis zu einem bestimmten Betrage für eine
Person oder Firma und einem festgelegten Gesamtbetrage. Sind ein oder
mehrere Aufsichtsratsmitglieder am Ort, oder besteht ein Lokal-Komitee
— dieses verdankt seine Entstehung oft einer Fusion mit einem kleineren
Institut, dessen Aufsichtsräte Mitglieder des Lokal-Komitees der‘ neuen
Bankfiliale werden —, so haben die Filialdirektoren, in Gemeinschaft
mit dem beigeordneten Organ, oft in dieser Beziehung die gleiche Vollmacht
 wie die Direktoren der Zentrale, die Blankokredite auch nur bis
zu einer gewissen Höhe gewähren. dürfen, im übrigen aber die Anträge
der Kreditkommission, der einige Mitglieder des Aufsichtsrates angehören,
vorlegen müssen.
Für Kreditanträge bestehen bei vielen Banken einheitliche Vordrucke,
 die von den betreffenden Filialen auszufüllen sind. Sie sollen
genaue Auskunft geben über Firma, Firmeninhaber, Geschäftszweig, Betriebskapital,
 verantwortliches Kapital, bisherige Art der mit der Firma
getätigten Geschäfte und die hierbei erzielten Umsätze und Provisionen.
Weitere Fragen lauten: Welchem Zweck soll der Kredit dienen? Wird
der Kredit dauernd oder nur auf kurze Zeit benötigt, und wann kann
auf ganze oder teilweise Rückzahlung gerechnet werden? Werden später
möglicherweise noch weitergehende Kreditansprüche gestellt werden? Hat
der Antragsteller noch andere Bankverbindungen, oder hat er früher
solche gehabt, und warum hat er diese aufgegeben? Hat die dortige
Direktion die in Abschrift beizufügenden Originalbilanzen der letzten drei
Jahre eingesehen? Wie urteilt die Konkurrenz; wie andere Firmen, wie
Auskunftsbureaus, wie Sie selbst über die Firma? Die Auskünfte sind im
Original beizufügen und verbleiben bei der Zentrale zusammen mit den
Anträgen; die Filiale muß daher eine Abschrift von ihnen nehmen. Ist
226
        <pb n="349" />
        ein Beirat am Platze, so hat auch dieser noch seine Ansicht über den
Kreditantrag zu äußern.
In der Zentrale werden die Kreditanträge zunächst von einigen älteren
Prokuristen durchgearbeitet — fehlende Papiere oder Auskünfte werden
noch nachträglich eingefordert —, und mit ihren Bemerkungen kommen die
Anträge nun zur Hauptdirektion, und von hier diejenigen, in denen
große Summen — etwa Blankokredite von 20000 M an aufwärts —
gefordert werden, an die Kreditkommission.
Bei der Entscheidung über Gewährung oder Ablehnung der Kredite
sprechen : allgemeine Momente mit: Lage der Bank (Liquidität), allgemeine
 Geldverhältnisse, politische und wirtschaftliche Lage und persönliche
 Momente: Sicherheit und Liquidität des betr. Geschäftes, Gewinn,
 weitere Verdienstmöglichkeiten bei dem Antragsteller und ev. dessen
Verwandten und Freunden. Mitunter wird ein Kredit hauptsächlich gewährt,
 um dadurch mit Firmen, die mit dieser Firma in Verbindung stehen,
ins Geschäft zu kommen, Bei neu errichteten Filialen ist die Zentrale oft
eher geneigt, Kredit zu gewähren, damit die Filiale sich rasch einen
Kundenkreis schafft,
Oberster Grundsatz bei Gewährung von Krediten muß sein: Die Mittel
der Bank müssen nach einer gewissen Zeit wieder flüssig gemacht werden
können. Dauerkredite sind meist ein Anzeichen ungesunder Geschäftsverhältnisse,
 und weil die übliche Verzinsung und Provision kein Äquivalent
 für das Risiko bietet, für den Kreditgeber unrentabel, Saisonkredite,
d. h. Kredite, die nur zeitweise, während der „Saison“, in Anspruch genommen
 werden, sollen die Regel bilden; die Bank soll kein Anlagesondern
 nur zeitweise Betriebskapital gewähren.
Da die Saisons infolge der Verschiedenartigkeit der Güterproduktion
in verschiedene Jahreszeiten fallen, so kann eine Bank, die in allen
Branchen ihre Kunden hat —- infolge der Ausdehnung der Banken und
ihres Filialnetzes ist dies immer mehr und mehr der Fall —, ihre Gelder
sehr nutzbringend anlegen, indem die Debitoren und Kreditoren sich
zum großen Teil ausgleichen. Während das eine Unternehmen sich in
der Einkaufsperiode befindet und daher den Kredit der Bank in Anspruch
nimmt, steht ein anderes am Ende der Saison und ist durch die getätigten
 Verkäufe nicht nur in. der Lage, den Kredit wieder zurückzuzahlen,
 sondern es hat bereits auf seinem Konto ein ansehnliches Guthaben
 angesammelt. Auf derartige Kompensationsmöglichkeiten muß
die Bankverwaltung bei Gewährung großer Kredite natürlich ebenfalls

22 Obst, Bankpolitik.

337
        <pb n="350" />
        Rücksicht nehmen, und aus diesem Grunde auch empfiehlt es sich, die
definitive Entscheidung über Kreditgewährung von einer Zentralstelle aus
bewirken zu lassen, während die Vorbereitung der Kreditgesuche, und vor
allem die Prüfung der Verhältnisse, zweckmäßigerweise durch die Direktoren
 der am Orte befindlichen Filiale erfolgt.
Sind die Kredite gewährt, so müssen sie auch regelmäßig geprüft
werden, und bei größeren Debitoren behält sich die Bank meist das
Recht vor, regelmäßig Einblick in die Jahresbilanz zu nehmen und Abschriften
 davon einzufordern, Von Zeit zu Zeit sind wieder neue Auskünfte
einzuziehen, und auch die Lage der gesamten Branche ist stets im Auge
zu behalten. Trotz aller denkbaren Vorsicht ist die Kredit gewährende
Bank natürlich vor Verlusten nicht gesichert, aber durch gewissenhaftes
Vorgehen bei Prüfung der Verhältnisse und durch dauernde Beobachtung der
Konten werden die Bankleiter, die das angeborene und durch die Praxis
dann weiter ausgebildete Talent besitzen, Menschen schnell und richtig
zu beurteilen, und last not least eine Portion Glück haben müssen, die
Verluste bei Kreditgewährung auf ein Minimum reduzieren können.
„Die Blankokredite sind für die Bank die besten und sichersten.“
Dieser, von Konsul Gutmann, dem Seniordirektor der Dresdner Bank
geprägte, und in einer Generalversammlung vor einer Reihe von Jahren
ausgesprochene Satz -— ein Aktionär bemängelte die Höhe der ungedeckten
 Kredite der Dresdner Bank — klingt zunächst paradox, enthält
 aber eine große Wahrheit. Bei Gewährung von Blankokrediten gehen,
wie erwähnt, die Banken, insbesondere die großen Institute, äußerst sorgsam
 vor, während sie‘ bei gedeckten Krediten sich allzu oft allein auf
das Unterpfand verlassen. Verliert dieses an Wert, so stehen dem Kreditgeber
 mitunter keine anderen Sicherheiten zur Verfügung, und er ist geschädigt,
 Insbesondere aber hinsichtlich der Liquidität sind, bei vorsichtiger
 Geschäftsführung, die ungedeckten Kredite die besten, indem ihre
Einziehung am glattesten verläuft. Kredite hingegen, die auf Grundlage
von Wertpapieren oder Waren gegeben sind, werden bei sinkender Konjunktur
 nur schwer oder überhaupt nicht veräußerlich sein, während die
Sicherungshypotheken dann auch nur nominellen Wert haben und nichts
als eine Selbsttäuschung bedeuten. Daher enthalten die Geschäftsordnungen
der Banken neuerdings vielfach die Vorschrift, daß neben der bestellten
Sicherheit auch die Person des Pfandgebers und dessen Vermögenslage
zu berücksichtigen ist, so daß die Bank bei ihrer Befriedigung nicht ausschließlich
 auf das Pfand angewiesen ist.

38
        <pb n="351" />
        Erfreulich und auch in hohem Maße im Interesse der Kunden liegend,
sind die neuerdings geplanten Vereinbarungen hinsichtlich der Beleihungsgrenze
 der Wertpapiere (s. Band I, S. 257f.). Infolge der erheblich
 höheren Margen wird das Publikum jetzt weit seltener als bisher
zu Zwangsverkäufen genötigt sein. Die Banken, die bisher am „kulantesten“
 verfahren waren, d. h. den geringsten Einschuß gegen den Tageskurs
 verlangt hatten, verführen — und das ist ganz logisch — bei Kursrückgängen
 sehr rücksichtslos, sie drängten die Kundschaft aus ihren Engagements
 heraus. Die vielen Zwangsverkäufe hatten einen erheblichen
weiteren Kursrückgang zur Folge, dem oft nur durch Intervention der
Banken Einhalt getan werden konnte,
Bei Gewährung von Blankokrediten lassen sich die Banken meist die
sog. Ausschließlichkeitserklärung von dem Schuldner geben, d. h.
dieser verpflichtet sich, alle seine bankgeschäftlichen Transaktionen nur
beim Kreditgeber vorzunehmen und bei keiner anderen Bankfirma einen
Kredit in Anspruch zu nehmen, Geschähe es, so würde der Kreditgeber
über das Geschäft des Gläubigers den Überblick, den er unbedingt haben
muß, verlieren. Ich wies schon im I, Bande darauf hin, daß Schecks und
Domizile, die im Wege des Inkassoverkehrs durch die Bank gehen, oft
ein Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung rasch aufdecken können;
und einen größeren Blankokredit in Anspruch zu nehmen, ohne daß entsprechende
 Umsätze auf dem Konto erfolgen, muß Verdacht erwecken
und zur allergrößten Vorsicht mahnen.
Erhebliche Verluste sind den Banken durch diese doppelte und dreifache
 Inanspruchnahme eines Blankokredits ja trotzdem leider mehrfach
entstanden. Zum Teil hätten sie durch größere Achtsamkeit vermieden
werden können, vor allem auch dann, wenn Firmen, die an einem
größeren Platze mit mehreren Banken domizilieren, an anderen Orten
Kredit in Anspruch genommen und erhalten haben. Die Motivierungen,
lie Banken am Platze seien zu schwerfällig und zu unkulant, müssen
Stutzig machen, und selbst Aktiengesellschaften gegenüber sollte man in
dieser Beziehung vorsichtig sein. Ein ziemlich krasses Beispiel ist die
Altonaer Wachsbleiche, der vor einigen Jahren auf Grund derselben
Bilanz Kredit von einer Anzahl Banken eingeräumt worden war. Zur
Beseitigung der Desorganisation der Bankkreditgewährung sind mehrfach
Vorschläge gemacht worden.
Eine Kreditzentrale, für deren Errichtung ich schon vor einer Reihe
von Jahren im „Tag“ eingetreten bin, wird eine Abhilfe auch für die
&amp;gt;99

2230
        <pb n="352" />
        Fälle schaffen, wo Kredit an einem anderen Platze in Anspruch genommen
 werden muß, Somary!) regt an, daß die Schaffung einer solchen
Kreditzentrale durch die im Zentralverband des deutschen Bank- und
Bankiergewerbes vereinigten Bankfirmen erfolgen solle, Dieser Organisation
wären alle eingeräumten Kredite mitzuteilen, Bei dem weitgehenden Mißtrauen,
 das gegenwärtig infolge der Konkurrenzfurcht der Banken vielfach
besteht, wäre die Mitteilung lediglich auf Name, Branche und Adresse
der Firma, der Kredit eingeräumt wird, zu beschränken,
Weit häufiger noch wird beim Wechsel-Diskont der Kredit an verschiedenen
 Stellen ausgenutzt, und das Obligo mancher Firmen erreicht
manchmal eine Höhe, die mit ihren Mitteln in keinem Einklang steht.
Hier wäre eine Kreditkontrolle durch Schaffung einer Zentralstelle von
allergrößter Wichtigkeit. Bei der Österreichisch-ungarischen Bank besteht
sie seit Jangem bei den Direktionen in Wien und Budapest zur Kontrolle
 des Wechselmaterials, das die Bank diskontiert; zunächst also für
ihre eigene Sicherheit. Die Österreichisch-ungarische Bank?) benutzt ihre
Kenntnisse aber auch nötigenfalls, um die anderen Banken zu warnen,
so vor allem, wenn sie. das Giro einer Firma auf Wechseln sieht, die
von verschiedenen Banken eingereicht sind, und wenn sie die Vermutung
hat, daß die ständigen Kunden einer Bank auch Kredit bei anderen Instituten
 in Anspruch nehmen 3)..
Bei der Diskontierung von Buchforderungen, wie sie jetzt vielfach
 noch gehandhabt wird, ist eine Kreditinanspruchnahme bei mehreren
Stellen ebenfalls nicht ausgeschlossen, und bei nicht sorgfältiger Handhabung
 des Fakturenkreditgeschäfts können auch die anderen Kreditformen
 bedroht sein. Im Band I S. 245ff. ist die Technik dieses Geschäftszweiges
 an Hand von Formularen usw, ausführlich dargestellt und
über die Tätigkeit der in Österreich bestehenden „Evidenzzentrale für
Jen Eskompte offener Buchforderungen“ berichtet worden, — ;
Eine weise Zurückhaltung in der Kreditgewährung, die natürlich
nicht in Untätigkeit ausarten darf, hat sich immer noch bezahlt gemacht,

1) Die Schaffung einer Kreditzentrale, Bank-Archiv X, 12,
% S. a. den Artikel „Kreditkontrolle‘“ im Berliner Tageblatt, 1909, Nr, 561,
%) Bei den Insolvenzen des Berliner Holzhandels im Jahre 1909 stellte es sich
heraus, daß eine Firma gleichzeitig bei nicht weniger als ı4 Banken und Bankhäusern
 Diskontkredit in Anspruch genommen und mehr als 10 Millionen M
Wechsel in Umlauf gebracht hatte, S. a. den Abschnitt „Aus der Praxis des
Diskontgeschäftes“ in Band I S. 241£.

340
        <pb n="353" />
        In kritischen Zeiten brauchten die Banken, die diese Politik befolgten,
nicht so schroff in der Rückziehung der Kredite, die ein Unternehmen
schwer schädigen können, vorgehen, Dies haben ihnen die Kunden gedankt
und haben ihnen befreundete Firmen, die über allzu schroffes Vorgehen
ihrer Bankverbindung verärgert waren, zugeführt. Wenn andere Institute
„voll“ waren und unter keinen Umständen neue Kredit-Engagements
eingehen konnten, konnten die Banken, die sich vorher starker Zurückhaltung
 befleißigt hatten, einspringen. Das „Nein sagen“, das Ausschlagen
guter Geschäfte im Interesse einer großzügigen Kreditpolitik ist schwer,
trägt aber, wie angedeutet, oft reiche Früchte.
Der scharfe Konkurrenzkampf der Banken um die Kundschaft hat
oftmals zu Kreditüberspannungen geführt. Schwere Fehler in der Kreditgewährung,
 teilweise beruhend auf der Unerfahrenheit der Direktoren
und Beamten, sind vielfach die wesentliche Ursache von Bankbrüchen
gewesen. Es sind Mittel gewährt worden, die in keinem Verhältnis zum
eigenen Kapital des Kreditnehmers standen, und die auch vor allem in
Hinblick auf die Verwendung nicht hätten gewährt werden dürfen. Doch
handelt es sich hierbei im allgemeinen mehr um industrielle Kredite,
und auf diese wird in dem Abschnitt „Banken und Industrie“ näher einzugehen
 sein.

3, Die Bank braucht Vertrauen.

a) Charakter der fremden Gelder.
Wir haben bereits (s. Band I, S. 314f£) gesehen, daß eine zielbewußte
Pflege des Depositengeschäftes in Deutschland erst auf die Initiative der
Deutschen Bank zurückzuführen ist, und daß dieser Verkehr nachher
von allen Banken gepflegt, bereits in kurzer Zeit eine große Entwicklung
zenommen hat. Die vielgeschmähten Theoretiker haben die Bedeutung
der Depositengelder für die Banken weit eher als die Praktiker erkannt.
Adolph Wagner betonte bereits in seinen „Beiträgen zur Lehre von
den Banken“1), daß die‘ volkswirtschaftliche Bedeutung einer Bank nicht
auf der Notenausgabe beruhe, sondern auf der Fähigkeit. Depositengelder
 an sich zu ziehen.
Was sind Depositengelder? Da in Deutschland häufig nicht nur die
Gelder, die der Engländer als „deposit accounts“ sondern auch diejenigen,
die er als „current accounts“ bezeichnet, unter dem Namen „Depositen“

1) Leipzig 1857.
        <pb n="354" />
        zusammengefaßt werden, so bereitet die Begriffsbestimmung der bankmäßigen
 Depositen große Schwierigkeit!). Eine befriedigende Definition
ist nach Ansicht vieler gar nicht möglich. Wie solle man Depositen
von Kreditoren, wie Spargelder von Depositen unterscheiden?)? Diejenigen,
 die die Gelder einzahlen, sind sich hierüber selbst nicht klar,
und es ist ihnen auch ganz gleichgültig, unter welcher Bezeichnung ihre
Gelder in der Bilanz der Bank figurieren.
In der Praxis hält man sich bei der Scheidung zwischen Depositen
und Kreditoren vielfach an rein äußerliche Merkmale. . So führt, nach
einer Mitteilung von Geheimrat Waldemar Mueller®%, die Dresdner
Bank alle Kreditoren ihrer Depositenkassen und Wechselstuben als Depositen
 auf und zählt ihnen diejenigen Kreditoren zu, die bei ihren anderen
Niederlassungen Gelder auf Depositen-Quittungsbücher eingezahlt oder
unter der ausdrücklichen Bezeichnung als Depositen hinterlegt haben.
Von dem rein zufälligen Moment, ob jemand Kunde der Hauptbank
oder einer Depositenkasse ist, wird die Klassifizierung der Gelder abhängig
 gemacht. Eine ähnliche Praxis befolgt die Deutsche Bank. Andere
Institute, auch solche, die eine größere Zahl von Depositenkassen unterhalten,
 werfen die Depositen mit den sonstigen Kreditoren in eine Position.
 zusammen; andere wieder rechnen Kreditoren auf feste Termine
zu den Depositen, und verstehen unter den sonstigen Kreditoren die
täglich kündbaren; oft wird eine Trennung überhaupt nicht vorgenommen.
Wenn gesagt wird, so von Georg Bernhard, ein Depositenkonto unterscheide
 sich von einem Kontokorrentkonto dadurch, daß auf jenem niedrigere
 Zinsen und keine Provision, auf diesem höhere Kreditzinsen und
Provision gerechnet werden, so wird damit nur eine allbekannte Tatsache
 festgestellt. Ob das Konto von der Bank als Depositen- oder als
Kontokorrent-Konto behandelt wird, hängt oft von rein zufälligen Erwägungen
 und Vereinbarungen ab, und die daraus sich ergebenden
Unterscheidungen können daher kein brauchbares Merkmal geben,
Sofern Depositen und Kreditoren täglich rückzahlbare Gelder darstellen,
 hat eine Spezialisierung keinen erheblichen praktischen Wert, Die
Unterscheidungsmerkmale liegen in dem Ursprung, bzw. dem Zweck
der Gelder, Dadurch wird auch die Kündigungsfrist bedingt, die von

1) S. a. Rießer, a. a. O, S, 170.
?) S. Materialien zur Frage des Depositenwesens, Berlin 1910. S. 2ıf.
3) Bank-Archiv, VIII, 8.

12
        <pb n="355" />
        vornherein vereinbart ist: Täglich rückzahlbare Gelder, bzw. Kündigung
von 8, ı4 Tagen, ı, 3, 6 oder mehr Monaten.
Zu trennen sind weiter aber auch die Geschäfts- von den Spardepositen.
 NachNeumann-Hofer!)stammen die eigentlichen Depositengelder
 vorzugsweise aus höheren Einkommensklassen — gerade die gegenteilige
 Ansicht vertritt Otto Warschauer?) — und seien dazu bestimmt,
in absehbarer Zeit verbraucht oder anderweitig verwendet zu werden,
Spargelder dagegen stammen aus mittleren und unteren Einkommensklassen
 und würden nur verbraucht, wenn es Veränderungen in der
schwankenden Lage dieser Klasse erforderten. Hierzu ist zu bemerken,
daß Spargelder in der Hauptsache den Sparkassen anvertraut werden,
daß aber infolge von persönlichen Beziehungen und durch rege Propaganda
 auch ein nicht unerheblicher Teil Spargelder aus allen Bevölkerungskreisen
 den Depositenkassen der Banken zufließt, insbesondere natürlich
 dann, wenn diese bei gleichem oder Aöheren Zinsfuß auch sonst
noch Erleichterungen inbetreff Ein- und Auszahlung gewähren. Bei einem
hohen Satz für Depositengelder — in Zeiten großer Geldknappheit haben
große Banken 5 und mehr Prozent Zinsen vergütet?) — werden, wie
jeder Sparkassen-Rendant bezeugen kann, ganz erhebliche Summen von
den Sparkassen, die ihren Zinsfuß nur äußerst selten verändern, abgehoben
 und den Banken als Depositen mit längerer Kündigungsfrist übergeben.
 Geht der Depositensatz wieder unter den Satz der Sparkasse
herab, so erfolgt die umgekehrte Operation. Vergütet die Sparkasse einen
aöheren Zins als die Bank, so fließen ihr jetzt, nachdem allgemein die
Höchstgrenze für Einlagen beseitigt und tägliche Verzinsung eingeführt
ist, nicht nur Ersparnisse zu, sondern auch Gelder, die zu späterer Verwendung
 in Geschäft und Wirtschaft bereit gehalten werden sollen*).
Ein Sachverständiger hat vor der Bank-Enquete-Kommission geäußert,
er schätze, daß 30%, der Sparkasseneinlagen den Charakter vorübergehender
 Depositengelder tragen, „die den Sparkassen von dem Mittelstande
 angehörigen oder noch höherstehenden Personen übergeben wurden,

1) Depositengeschäfte und Depositenbanken. Theorie des Depositenbankwesens.
Leipzig 1894.
?) Das Depositenbankwesen in Deutschland mit besonderer Berücksichtigung
der Spareinlagen. Conrads Jahrbücher, 1904.
3) Lexis gibt bei den Verhandlungen der Bankenquete (S. 55) als Höchstsatz
für Depositenzinsen nur 3!/,°% an. Das entspricht aber nicht den Tatsachen.
*) S. die Ausführungen von Direktor Peter in der Bankenquete a, a, O, S. 53.
343
        <pb n="356" />
        die ganz genau wissen, weshalb sie ihre Gelder bei den Sparkassen,
wenn auch nur vorübergehend, hinterlegen.“
Ob Gelder zur Sparkasse oder zur Bank gebracht werden, hängt m. E.
aber in der Regel weniger von dem Ursprung der Gelder ab?!), sondern
vielmehr von der Höhe der Verzinsung und manchen äußerlichen Momenten,
 vor allem auch, ob vertrauenswürdige Banken an dem betr. Ort
vertreten: sind. Geheimrat Mueller hat 1907 auf dem Bankiertag in
Hamburg erklärt, die Kreditbanken hätten bisher garnicht daran gedacht,
und könnten es auch für 'absehbare Zeiten nicht tun, ihre Filialnetze auf
kleine Städte auszudehnen, da der Erfolg zu den Unkosten in gar keinem
Verhältnis stehen würde. Manche Banken müssen aber anderer Ansicht
gewesen sein, indem sie an zahlreichen kleineren Orten neue Filialen errichtet
 haben, die in der Hauptsache Annahmestellen für Depositengelder
geworden sind.
Rießer?) schätzt, daß von den Depositen der deutschen Kreditbanken
 höchstens !/; aus Einlagen besteht, denen man den Charakter
von Spareinlagen zuerkennen kann, Ich würde auf Grund einiger persönlicher
 Erfahrungen diese Summe, die, wie erwähnt, auch stark durch
die Höhe der Zinsen beeinflußt wird, auf 30—40°% schätzen; in den
Großstädten wird der Prozentsatz niedriger, in ländlichen Distrikten höher
sein. Jedenfalls setzt sich der größere Teil der Depositen zusammen aus
den zeitweilig verfügbaren Betriebsreserven (Kassenvorräten, Reserven usw.)
der Gewerbtreibenden und aus Guthaben von Kaufleuten, Beamten,
Privaten usw., die vorübergehende Barbestände — z. B. den Erlös verkaufter
 Wertpapiere oder einer zurückgezahlten Hypothek oder ihr Gehalt
 usw. — bis zu anderweitiger, bzw. allmählicher Verwendung zinsbar
bei der Bank belassen. Eine brauchbare Umgrenzung des Begriffs „Depositengelder“
 ist in den bisher erwähnten Vorschlägen aber immer noch
nicht gegeben. So einfach läßt sich die Grenze auch nicht ziehen,
daß unter Depositen nur die Einlagen von solchen Personen verstanden
werden, „die im übrigen mit der Bank nach keiner Richtung hin andere
Geschäftsverbindung haben. Das würden Depositen sein, und das würden

!) Ich stimme daher mit dem ungenannten Sachverständigen, und auch mit
Rießer (a, a, O, 5. 170), nicht überein, der aus der Sachverständigen-Aussage
den Schluß zieht, daß „diese Einleger diesen Geldern bewußt den Charakter von
Spareinlagen und nicht von Bankdepositen geben wollen, und gerade deshalb
haben sie die Gelder zu den Sparkassen und nicht zu den Banken gebracht“,
2) a, a. O, S. 271.
        <pb n="357" />
        die Banken unterscheiden können; nach außen hin wäre es aber nicht
zu unterscheiden, und dann wäre der Zweck der ganzen Übung verfehlt1).“
 Adolph Wagner war bereits 1857 in seiner Schrift „Beiträge
zur Lehre von den Banken“ bemüht, den Charakter der fremden Gelder
nach ihrer Herkunft zu erforschen. Von der Natur der menschlichen
Wirtschaft ausgehend, hat er die fremden Gelder eingeteilt in Kapitalien,
für die der Eigentümer zeitweilig keine Beschäftigung hat, und in Gelder,
die von Personen kommen, die der konsumierenden Klasse angehören,
und dementsprechend Kapitaldepositen und Gelddepositen unterschieden,
Auf ähnlicher Grundlage baut, von theoretischen Erwägungen und
praktischen Erfahrungen ausgehend, in scharfsinniger Weise Präsident
Heiligenstadt?) auf. Er sondert die fremden Gelder der Banken, im
Hinblick auf deren Wiederverwendung, nach dem Prinzip, „ob es Gelder
sind, die aus den Kreisen der Produzenten, oder Gelder, die aus den
Kreisen der Konsumenten stammen“. Die Zahl der Personen, die nicht
selbst als Unternehmer an der volkswirtschaftlichen Sachgüterproduktion
direkt gewerbsmäßig, mit eigenem Risiko, beteiligt sind, und die von
ihnen bei den Banken eingezahlten Beträge sind sehr erheblich. Der
Charakter dieser Gelder ist zunächst der, daß sie für die Geldempfänger
die Subsistenzmittel darstellen, um ihre Lebensführung während einer
größeren Periode bestreiten zu können; die Gelder dienen in erster Linie
der Konsumtion. Sie gehen in ziemlich regelmäßigen Terminen, als
Zinsen, Gehälter, Honorare usw. ein, und zwar in Bargeld, wodurch der
volkswirtschaftlichen Produktion zeitweite große Barmittel entzogen werden,
Dieses Betriebskapital so schnell als möglich wieder den produzierenden
Kreisen zuzuführen, liegt im Interesse der gesamten Volkswirtschaft. —
Diesen Geldern gegenüber stehen die Einlagen aller derjenigen, die für
eigenes Risiko an der volkswirtschaftlichen Sachgüterproduktion gewerbsmäßig
 als Unternehmer beteiligt sind. Sie stammen aus einer produktiven
 wirtschaftlichen Unternehmertätigkeit, sind Betriebskapital und gehen
sehr oft im Wege der Diskontierung ein. Es sind dies die Produzenten-,
die eigentlichen Kontokorrentgelder.
Wenn, worauf oben hingewiesen ist, die Banken beim Eingehen einer
neuen Verbindung Erkundigungen über ihren Klienten einziehen, so
kann es wirklich nicht schwer fallen, die Gelder richtig zu klassifizieren,
’) Johannes Kaempf, Bank-Enquete a. a. O. S. 170,
?) Bank-Enquete a, a. O. S. 40 und Verhandlungen des Deutschen Landwirtschaftlichen
 Genossenschaftstages zu Swinemünde am I. und 2, Juli 1909,
345
        <pb n="358" />
        d. h. zu unterscheiden, ob es sich um Unternehmer (Geschäftsleute),
d. h. Produzenten oder, wie Heiligenstadt es ausdrückt, um Konsumenten
handelt. Kleine Fehler, die hier und da unterlaufen werden, sind bei
der großen Zahl belanglos, Einige Bankpraktiker der Bankenquete behaupteten
 zwar, man könne sich hieraus nicht zurechtfinden!). Ich bin
jedoch mit Heiligenstadt der Ansicht, daß das erwähnte Einteilungsprinzip
sehr gute Anhaltspunkte für die Gelddispositionen bietet, und
sehr zu wünschen wäre es, wenn die Bankleiter sich bemühen würden,
ihre fremden Gelder nach obiger Anleitung einzuteilen.
b) Vertrauenspolitik, Bank und Presse.
Eine Hauptaufgabe jeder Bank und Bankfirma, die fremde Gelder an
sich zu ziehen sucht — und das wird in der Regel jedes Bankunternehmen
 tun, um seinen Geschäftskreis zu erweitern — ist: Vertrauen
nach außen zu erwecken und bei allen ihren Handlungen darauf bedacht
zu sein, sich dieses Vertrauen ungeschwächt zu erhalten. Mißtrauen kann
über Nacht zur Katastrophe führen.
Eine gewisse Rolle spielt schon der Name des Instituts; daher das
Streben aller schwindelhaften Unternehmen, sich hochtönende Namen beizulegen,
 aber auch die Politik solider Institute, wie schon erwähnt, durch
die Bezeichnung des Unternehmens allein bereits einen gewissen Kredit
zu erlangen. Weiter wird das Vertrauen nicht unwesentlich bedingt durch
die Gesellschaftsform. Spielen der Zahl nach die Aktienbanken eine
geringe Rolle im Bankwesen, so überragen sie doch an Bedeutung alle
andern Organe des Personalkredits wesentlich. Ceteris paribus ist das
Vertrauen zu einer Bank, die zu gewissen Zeiten Rechenschaft ablegt,
ain weit größeres als zu Unternehmen, die hierzu nicht verpflichtet sind
und es auch nicht tum.
Daß auch die große Zahl eine Rolle spielt, wenn es gilt, Vertrauen
zu erwerben, wissen die Banken sehr wohl, und sie tragen dem Rechnung,
indem sie auf ihren Briefbogen, allen ihren Ankündigungen, an ihren
Schaufenstern usw. möglichst sichtbar, die Höhe ihres Aktienkapitals
und ihrer Reserven angeben. Sind sie gar noch in der Lage, ihren Ankündigungen
 den Zusatz hinzufügen zu können: „Vom ...... Mini-1)

 Insbesondere wurde auch darauf hingewiesen, daß jeder Produzent gleichzeitig
 ein Konsument sei. Heiligenstadt bezeichnet demgegenüber die Güter, die
der Produzent als Mensch zu seinem Lebensunterhalte usw. für sich selbst verwendet,
 d, h. konsumiert, als Handlungsunkosten der Produktion, ;

146
        <pb n="359" />
        sterium zur Annahme von Mündelgeldern im Falle des $ 1808 des BGB.
ermächtigt‘“!), so haben sie einen gewissen Vorsprung vor den anderen,
Bisher suchten die Privatfirmen und die Banken, die nicht so große
Ziffern des Kapitals und der Reserven aufführen konnten, dieses „Manko“
durch einen etwas höheren Zinssatz für Depositen und Kontokorrentguthaben
 auszugleichen. Nach den jetzt allerorten geschlossenen Konditionskartellen
 wird ihnen dies nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Es
ist dies entschieden eine Benachteiligung der „Kleinen“ gegenüber den
„Großen“.
Kleider machen Leute, und ein eigenes Bankgebäude mit einem vornehm
ausgestatteten Kassensaal besitzen heute auch viele kapitalschwache Bankfirmen
 und Bankfilialen an kleinen Orten. Man glaubt, dies dem Prestige
schuldig. zu sein; einer überbietet im Luxus, in der Größe der goldnen
Firmenschilder, in der Reklame, der Zahl der livrierten Diener usw., den
anderen. Man sieht dabei mit Schrecken das Anwachsen des Handlungs-Unkosten-Konto,
 aber, um Vertrauen zu erwerben und es sich zu erhalten,
 hält man diese Ausgaben für unbedingt notwendig. Wie bei den
Kleinen, so werden auch bei den Großen die Ausgaben für Repräsentationen
 immer größer. In der Ausstattung der Schalterräume, der Safe-An-‚agen
 und der Sitzungssäle, der Verwendung von Marmor und Gold, der
Anbringung von Schnitzereien und kostbaren Gemälden wird ein Luxus ent-Wickelt,
 wie man ihn früher nie gekannt und geahnt hatte. Alles um
des. Prestiges willen. Einen Palast baute sich kurz vor ihrem Zusammenbruch
 die Leipziger Bank in Leipzig, und das luxuriösest ausgestattete Bankgebäude
 für die damalige Zeit hatte die Pommersche Hypothekenbank
‘n Berlin, die auch durch den Titel „Hofbank“ das schwindende Verirauen
 wieder zu stärken suchte?),

4) 8 z808 lautet: „Kann die Anlegung den Umständen nach nicht in der im
$ 1807 bezeichneten Weise erfolgen, so ist das Geld bei der Reichsbank, bei
ainer Staatsbank oder bei einer anderen durch Landesgesetz dazu für
Zzeeignet erklärten inländischen Bank oder bei einer Hinterlegungsstelle
anzulegen.
* Dieses Streben nach übermäßiger Eleganz und größtem Komfort ist mir besonders
 auch bei den französischen Banken aufgefallen. In Paris, wie in der
Provinz, besitzen die größeren Institute pompöse Empfangsräume und vornehm eingerichtete
 Schreib- und Lesezimmer zur Benutzung fürs Publikum. Mehr oder
weniger dezent findet der Besucher Hinweise auf die Höhe des Kapitals, der
Reserven und der fremden Gelder, die ihm besagen sollen, daß er dem Institut
anbedingtes Vertrauen schenken könne.

471
        <pb n="360" />
        Durch Stiftungen und Beiträge für Unternehmungen und Zwecke aller
Art, die die Banken und Bankiers in größeren Beträgen leisten, durch
ehrenamtliche Tätigkeit der, durch ihren Beruf ohnedies schon stark in
Anspruch genommenen Direktoren bei gemeinnützigen Bestrebungen wird
die Bank in weiteren Kreisen bekannt, und das Vertrauen zu ihr wird
gefestigt. Auch von den Filialdirektoren und Depositenkassenvorstehern
fordert man ein repräsentables Auftreten und sieht es vor allem auch
gern, wenn sie Reserveoffiziere sind.
Daß der Kursstand der Aktien von großer Bedeutung für die Bemessung
 des Vertrauens ist, das einer Bank geschenkt wird, und daß
infolgedessen auch die Banken hierbei korrigierend eingreifen, war bereits
‘s. S. 315) erwähnt worden.
Die Politik vieler Banken zielt weiter dahin, zu verhüten, daß über
größere Verluste, die sie erlitten haben, in der breiten Öffentlichkeit diskutiert
 wird, weil dann starke Übertreibungen zu befürchten seien. „Nur
nicht im Handelsteil der Tageszeitungen oder in der Finanzpresse, im
Zusammenhang mit Pleiten und anderen Verlusten, genannt werden“ —
wie oft hört man diesen Wunsch von Bankdirektoren! Nicht nur ältere
Bankdirektoren, die es von früher her gewohnt sind, sondern auch jüngere
Kollegen vertreten manchmal die Ansicht: Was in meinem Betriebe vorgeht,
 ist eine interne Angelegenheit und kümmert gar nichts die Presse
und die Öffentlichkeit; den Aktionären geben wir Rechenschaft in der
Generalversammlung; eine vorherige Bekanntmachung von Verlusten, die
eventuell durch Gewinne noch wieder kompensiert werden können, ist
nur geeignet, unseren Kredit und damit auch unsere Aktionäre zu
schädigen.
Pflicht jeder Tagespresse ist es, die Leser von allen bedeutenderen
Vorgängen in Kenntnis zu setzen, so daß diese in der Lage sind, sich
ein eigenes Urteil zu bilden. Der Handelsteil unserer Tageszeitungen
hat eine immer weitere Ausgestaltung erfahren, und eine Finanzpresse
ist entstanden, die, zusammen mit sachkundigen HMandelsredakteuren, einzig
und allein der Sache dienen will und dem öffentlichen Wohl zu Liebe
sachkundige Kritik an öffentlichen Unternehmungen übt, Handelsteil und
Inseratenteil sind heute bei der anständigen Presse, die eine Bedeutung
beansprucht, vollkommen getrennt, so daß es bei ihr unmöglich ist, durch
Aufgabe eines Inserats oder sonstwie die Ansichten des Handelsredakteurs
zu beeinflussen.
Der Handelsredakteur kann aber nur kritisch sein, wenn iıllm vom

5
        <pb n="361" />
        Verlag vollkommene Unabhängigkeit zugesagt ist, d. h. wenn auch der
Verlag es lieber riskiert, durch die Kritik gute Inserenten zu verlieren,
die sich gekränkt fühlen, weil an eigenen oder von ihnen ins Leben gerufenen
 Unternehmungen Bemängelungen erfolgt sind, als daß er einen
Druck auf seine Handelsredakteure ausübt. An diese selbst müssen die
größten Anforderungen gestellt werden hinsichtlich Wissen, Können und
Taktgefühl. Sie sind berufen, durch ihre Wachsamkeit und Kritik Schäden
zu verhüten, und die bloße Tatsache, daß sachkundige Kritiker vorhanden
 sind, kann schon bis zu einem gewissen Grade die Handlungen
von Personen mit einem „robusten Gewissen“ günstig beeinflussen. So ist
eine sachkundige, unpartelische  Finanzkritik von allergrößter Bedeutung
für unser Wirtschaftsleben, und zur Erfüllung ihrer schweren, verantwortungsvollen
 Aufgabe müßten ihr gewisse, Rechte zugebilligt werden.
Einige Urteile der oberen Instanzen haben die Notwendigkeit einer eingehenden
 Finanzkritik anerkannt. In einem Prozeß gegen‘ die „Frankfurter
 Zeitung“ jedoch hat das’ Frankfurter Oberlandesgericht eine Pflicht
zur Nachprüfung jeder der Presse zugehenden Meldung gefordert, wie
sie in solchem Umfang nicht geleistet werden kann, und vom Reichsgericht
 ist in einem Prozeß gegen den „Berliner Lokalanzeiger“ der Satz
aufgestellt worden, der Handelsteil der großen Tageszeitungen könne im
allgemeinen. nicht zur „Fachpresse“, der das Reichsgericht ein erweitertes
Recht der Kritik zubilligt!), gerechnet werden.
Wie die Fachkritik prohibitiv wirken kann, weist Dr. Arthur Schulze
in seiner instruktiven Arbeit „Die Bankkatastrophen in Sachsen im Jahre

1) Hiergegen wendet sich mit Recht Ludwig Eschwege im Maiheft 1914 der
„Bank“, Er schreibt u. a.:
„Die Pflicht, wichtige Mitteilungen, besonders aber solche, die die persönliche
Ehre angehen, vor der Weitergabe auf ihre Wahrheit zu prüfen, wird in der
ernsthaften deutschen Presse als ganz selbstverständlich allgemein anerkannt, Aber
jeder Eingeweihte weiß auch, daß es in vielen Fällen gar nicht möglich ist,
eine solche Nachprüfung vorzunehmen, Meistens gibt es nur eine einzige Persönlichkeit,
 die in der Lage wäre, eine authentische Auskunft zu erteilen, nämlich
eben diejenige, die sich durch die Meldung getroffen fühlt, Von ihr wird man
aber eine objektive Auskunft nicht erwarten können, und jeder Versuch, sie zu
erlangen, wäre naiv, Soll nun die Weitergabe einer die Öffentlichkeit stark interessierenden
 Nachricht, auch wenn jeder mögliche Vorbehalt an sie geknüpft wird
und obwohl alle äußeren Momente für ihre Richtigkeit sprechen, grundsätzlich
unterbleiben? Die Frage kann weder mit einem runden Ja, noch mit einem runden
Nein beantwortet werden. Es kommt auf die besonderen Umstände des Falles an,
Der Regel nach werden selbst wichtige Tatsachen unterdrückt werden müssen,

2490
        <pb n="362" />
        1901“1) nach: „Cassel, wo die Frankfurter Zeitung viel verbreitet ist, be-[reite
 sich beizeiten von seinem großen Besitze an Treber-Aktien,
Nur in Sachsen, in Leipzig, ahnen weite Kreise dank dem Schweigen
der dortigen Presse nichts von der Gefahr, die ihnen droht... Die
Leipziger Bank zog ihre finanzielle Kraft vorwiegend aus sächsischen
Bank- und Kapitalisten-Kreisen. Nur durch das Vertrauen, das sie bei
diesen genoß, war sie in den Stand gesetzt, das morsche Casseler Gebäude
 so lange zu stützen. Man darf daher wohl die Behauptung aussprechen,
 daß die Krisis den erreichten Umfang nicht hätte annehmen
können, wenn die Leipziger Tagespresse rechtzeitig ihre Pflicht getan
hätte, indem sie ihre Leser von allen die Leipziger Bank berührenden
Vorgängen in Kenntnis setzte.“ —
Hat eine Bank größere Verluste erlitten, und sind hierüber Mitteilungen
an die Öffentlichkeit gelangt, oder hält die Bankleitung nach pflichtgemäßen
 Erwägungen es für wünschenswert, daß ihre Aktionäre usw. in
Kentnis gesetzt werden, so hat sich als der beste Weg immer noch der
erwiesen, der sachverständigen Handelspresse Vertrauen zu schenken und
die näheren Verhältnisse klar zu legen, Aufgabe der Kritiker ist es dann,
zu prüfen, in welcher Form die Öffentlichkeit hiervon zu benachrichtigen
ist, und welche eventuell beruhigenden kritischen Äußerungen hinzuzufügen
 sind. Daß die Kritik frei von allem Gehässigen und Persönlichen
sein muß, sollte eigentlich selbsverständlich sein, ist es aber für manchen
Handelsredakteur und Finanzkritiker leider nicht, der, nehmen wir wohlwollend
 an, im jugendlichen Feuer, sich manchmal gemüßigt fühlt, die
Leiter unserer Banken abzukanzeln wie Schulbuben, die einen dummen
Streich gemacht haben.
Bildet sich zwischen Bank und Presse ein Vertrauensverhältnis heraus,
so wird den Interessen der Allgemeinheit und denen der Bank am besten
gedient. Falsche Gerüchte wird die Presse, aus eigener Erfahrung heraus,
im Keime ersticken können, wenn sie zur Bankleitung das Vertrauen

wenn sie an die Ehre rühren, ihre Nachprüfung aber nicht möglich ist, Andererseits
 gibt es aber auch Fälle, wo die Sachlage es der Finanzpresse zur gebieterischen
 Pflicht macht, sie öffentlich zur Diskussion zu stellen, sobald die dringende
Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der zugrunde liegenden Tatsachen spricht,
Deshalb muß diejenige Presse, deren publizistische Lauterkeit über jeden Zweifel
erhaben ist, von den Gerichten fordern, daß den Umständen, die ihr Handeln beeinflussen,
 Verständnis entgegengebracht wird.“
N Tübingen 19023. S. 122.

350
        <pb n="363" />
        besitzt, daß ihr die Mitteilungen nach bestem Wissen gemacht sind,
Hiergegen ist leider seitens einiger Bankdirektionen, und zwar nicht nur
von kleineren Instituten, manchmal gefehlt worden.
Falsche Gerüchte verbreiten sich oft mit Windeseile, und der run auf
die Bank, den sie zur Folge haben, kann, besonders in kritischen Zeiten,
das betreffende Institut zu Grunde richten. Nicht immer laufen sie so
harmlos ab, wie in dem folgenden Falle: Ich befinde mich auf einer
Reise und lese in einer großen Berliner Zeitung unter den Depeschen
ohne weiteren Kommentar: „In W, ist gestern Abend ein Extrablatt verbreitet
 worden, des Inhalts, daß die hiesige Filiale der M.-Bank nicht in
der Lage gewesen ist, Gelder, die von ihr abgefordert wurden, zurückzuzahlen.“
 Obgleich es für mich gar keinem Zweifel unterlag, daß es sich
nur um ein Mißverständnis oder eine böswillige Erfindung handeln. konnte,
bekam ich doch — es handelte sich um eine kleine Filiale der Bank,
dessen Vorstande ich damals angehörte, — 'in anbetracht‘ der Konsequenzen,
 zu denen dies führen konnte, keinen gelinden Schreck. Die
Sache wurde schnell aufgeklärt: Ein Arbeiter, der sich in angeheitertem
Zustand befand, hatte der Bank eine Anweisung präsentiert, deren Zahlung
 abgelehnt wurde, da sie formell nicht in Ordnung war, Abends in
der Kneipe erzählte er, die Bank sei nicht in der Lage, lumpige paar
Mark zu zahlen, und ein kleiner Buchdrucker sucht daraus Kapital zu
schlagen, indem er schnell ein Extrablatt herstellt und in den Straßen
verkauft. Die Filiale wurde selbstverständlich auf schnellstem Wege mit
größeren Barvorräten versehen, aber da die Aufklärung sofort erfolgte,
die Hauptdirektion eine humoristisch gehaltene Erklärung abgab, und die
Bankfiliale durch Anschlag sich bereit erklärte, sofort alle Gelder, auch
die mit längerer Kündigungsfrist, zurückzuzahlen, wurde nur sehr geringe
Beträge abgehoben,
Läuft die Sache schlimmer. ab, so kann, wie gesagt, die Handelspresse
sehr viel zur Beruhigung beitragen, wie auch umgekehrt, besonders in
kritischen Zeiten, ihren Warnrufen große Beachtung geschenkt wird, Eine
sehr verantwortungsvolle Aufgabe ist es also, die der Handels- und Finanzpresse
 zufällt, und ein Mißbrauch der Macht kann unabsehbare Folgen
haben.
Im Anschluß hieran sei auch mit ein paar Worten auf die sog. Re-Volverpresse
 eingegangen, der es” weniger auf Abonnenten als auf In-Serate
 ankommt. Erhalten sie diese, insbesondere die Bilanzannonce nicht,
so ziehen sie andere Seiten auf, deuten an, daß sie einen Aufsatz ver-351
        <pb n="364" />
        5ffentlichen werden, der sich mit dem oder jenen schlecht abgelaufenen Geschäft
 oder einer unglücklichen Gründung befaßt. Ist die Bank weiter hartnäckig,
 so bringen sie sogar den Artikel, verdrehen oft die Tatsachen und
zreifen dabei die Bank heftig an. Obgleich Abonnenten so gut wie gar nicht
vorhanden sind, erscheint die Nummer, die den Schmähartikel enthält, in
zroßer Auflage und wird als „Propagandaheft“ in zahlreichen Exemplaren
an Kunden der Bank versandt und ev. vor dem Börsengebäude verteilt.
Um alle dem aus dem Wege zu gehen, wird — „aus Bequemlichkeit“,
wie in einem Prozesse ein Bankdirektor sich einmal ausdrückte — eine
teure Annonce gegeben, mitunter allerdings mit der Vereinbarung, daß
sämtliche Exemplare, in denen die Annonce abgedruckt ist, der Bank
ausgeliefert werden, oder daß die Annonce überhaupt nicht im Druck
erscheint. Nach außen hin will man eben mit dem betr. Blatt nicht in
Verbindung gebracht werden. Ein ganz Teil solcher Blätter ist dank der
Bemühungen der Handelspresse eingegangen. Wieviel solcher Wegelagerer
heute noch im Verborgenen arbeiten, entzieht sich meiner Kenntnis. Die
Handels- und Finanzpresse selbst ist nach Kräften bemüht, derartige
Schäden aufzudecken und zu beseitigen.
Hat sich ein Unternehmen als morsch erwiesen, so ist, besonders in
kritischen Zeiten, das Publikum oft zu Verallgemeinerungen geneigt, und
das Vertrauen auch zu anderen Firmen schwindet, Um solches Mißtrauen
 nicht aufkommen zu lassen, sind die Banken und Bankfirmen des
Platzes meist bereit, eine in Not geratene Firma durch Moratorien und
Vorschüsse zu stützen, sofern sie glauben, dadurch, sei es auch mit großen
Geldopfern, das Unternehmen halten zu können. Für diese Solidaritäts-Politik
 ist bei Banken oft auch die Befürchtung bestimmend, es könnten
durch derartige Zusammenbrüche seitens der gesetzgebenden Körperschaften
 Maßregeln veranlaßt werden, wie z, B. ein Depositengesetz, das
das ganze Gewerbe sehr schädigen könne.
Eine schwere Verantwortung für die Banken ist es, zu prüfen, ob ein
Haus, das in Bedrängnis geraten ist und auf schwachen Füßen steht,
zehalten werden kann, oder ob trotz der voraussichtlichen Folgen es
nicht besser ist, kein gutes Geld dem schlechten nachzuwerfen und die
Firma ruhig in Konkurs gehen zu lassen, Schinkel erzählte bei der
Bankenquete!), daß die Hamburger Banken im Herbst 1907 vor einer
solchen verantwortungsvollen Frage gestanden hätten, als sie die Verhält-1!)

 a, a, O0. S, 60,

352
        <pb n="365" />
        nisse des einst hochangesehenen Bankhauses Haller, Söhle &amp;amp; Co. geprüft
hatten. Sie haben die Firma, da sie vollkommen insolvent war, nicht gestützt,
 sondern die Eiterbeule aufgestochen, obgleich sie sich bewußt
waren, damit ein Alarmsignal zu geben. Gleichzeitig haben sie aber zur
Beruhigung des Publikums erklärt: „Jeder, der Geld braucht, kann es bei
uns Banken gegen Sicherheit und nötigenfalls auch ohne diese erhalten.
Wir haben uns gesagt: Selbst wenn wir bei dieser Gelegenheit Geld
verlieren, wenn wir Hunderttausende, wenn wir eine Million M verlieren,
So ist das immer noch besser, als daß das Mißtrauen Platz greift und
der ganze schon diskreditierte Platz Hamburg über Kopf geht. Wir sind
noch weiter gegangen, wir haben auch kleinere Banken, die nicht gerade
in besonders guten Verhältnissen waren, untersucht und ihnen über die
Krisis hinweggeholfen. Das ist das Solidaritätsverhältnis.“

c) Statistik der fremden‘ Gelder. ;
Nach den. von Alfred Lansburgh*!) erhobenen Statistiken hatten
Banken Kreditoren Depositen zusammen
in Millionen Mark
Ende 1857 39 90,6 109,4 200,0
„1874 174?) 727,6 262,8 990,4
» 1008 4443) 5557,7 2863,09 8421,6

Nach den Angaben von Robert Franz im Deutschen Ökonomist*)
stellten sich die fremden Gelder bei den verschiedenen Gruppen der
Kreditbanken wie folgt:
Ende 1888:
16 Banken 64 Banken 84 Banken
mit 15-—74 mit 1—14 mit weniger
Mil. M Mill. M als ı Mill. M
Aktienkapital. Aktienkapital. Aktienkapital.

Bestände in 1000 M
Depositen ....-. 165016 141321 95268 401 605
Kreditoren ,.... 568827 245837 67288 881952
zusammen. . . 733843 387158 162556 1283557
in 9% 04004 57,1 30,2 12,7 100

') Das Deutsche Bankwesen. Berlin--1909,
*) Darunter 2 Banken mit weniger als 100000 M Kapital.
8) Darunter 81 Banken mit weniger als 100000 M Kapital,
*) Sonderabdruck, Berlin 1912, S. 20.

23 Obst, Bankpolitik.

)2
        <pb n="366" />
        Ende 1896:
14 Banken 142 Banken 217 Banken
mit 30—115 mit 1—30 mit weniger 373 Banken
Mill. M Mill. M als ı Mill. M zusammen
Aktienkapital. Aktienkapital. Aktienkapital.

Bestände in 1000 M:
Depositen ..... 280138 358758 182530 821426
Kreditoren ..... 747316 588818 78642 1414776
zusammen... 1027454 | 947 576 261172 2236202
in % 0004 45:9 42,4 11,7 100

Ende 1900:
15 Banken 195 Banken 207 Banken
mit 30—80 mit 1—30 mit weniger
Mill, M Mill, M als Mill. M
Aktien- Aktien- Aktienkapital.
 kapital, kapital.
Bestände in 1000 M:
Depositen 410990 2685097 706618 199614 1585819
Kreditoren 748830 633911 851786 59721 2204248
zusammen I 159820 902 508 1558404 259335 3880067
in %... 29,9 23,3 40,1 6,7 100

Ende 1904:
7 Berliner 13 Banken 190 Banken 217 Banken
Banken mit mit 30—80 mit 1—30 mit weniger
80—180 Mill. M Mill. M als ı Mill, M
Mill, M Aktien- ‚Aktien- Aktien-Aktienkapital.
 kapital. kapital. kapital.
Bestände in 1000 M:
Depositen 649691 280697 765986 200676 1897050
Kreditoren 1667612 652323 871513 109186 23300634
zusammen 2317303 0933020; 1637499 309862 5197684
in %... 44,6 18 31,5 5,9 100
354

427 Banken
zusammen
        <pb n="367" />
        Ende 1907:
8 Berliner 15 Banken 20I Banken 197 Banken
Banken mit mit 30—80 mit 1—30 mit weniger 421 Banken
80—200 Mill. M Mill. M als ı Mill. M zusammen
Mill. M Aktien- Aktien- Aktien-Aktienkapital,
 kapital. kapital. kapital,
Bestände in 1000 M
Depositen 822587 58436r 1075615 214751 2607314
Kreditoren 2463 317 880044 2395518 77007 5816786
zusammen 3285004 1465305 3471133 291758 8514100
in %... 386 17,2 40,8 3,4 100
Die fremden Kapitalien betrugen
Bei allen Banken
mit ı Million M Kapital und darüber
Ende Kreditoren Depositen Zusammen
1889 1021,20 2370,98 1392,18
1890 2883,23 403,01 1286,24
1891 895,42 385,96 1281,38
1892 893,08 2389,86 1282,94
1893 0934,31 37719 1321,50
1894 1141,52 486,39 627,91
1895 1276,12 493,26 1760,38
1896 1321,77 546,42 1868,19
1897 1464,68 504,39 2069,07
898 1799,25 712,53 2510,78
1899 . 2024,64 812,96 2837,58
1900 2130,73 997:32 3128,05
1901 1979,70 1035,11 3014,81
1902 2276,43 1104,13 3380,56
1903 2448,30 1261,25 3709,55
1904 2790,03 1565,96 135599
1905 3458,52 1830,92 5298,44
1906 4163,63 2141,12 5304,75
1907 4201,81 2423,69 6625,50
1908 4510,32 2745,82 7256,14
1909 5130,10 2082,61 3112,71
I910 5882,20 3240,92 9123,12
1911 5646,00 3767,08 9413,08
1912 4911,63 4448,37 9360,00
&amp;gt;z*

bei den Berliner Großbanken
 allein
Kreditoren Depositen Zusammen
612,68 130,99 743,67
510,92 138,14 649,06
528,58 105,34 633,92
517,91 103,25 621,16
533,76 119,90 653,66
738,42 163,69 902,11
820,43 196,13 1016,46
829,56 219,44 1010,00
915,65 228,25 1143,90
1141,50 33%39 1481,95
1274,63 338,17 1612,80
1311,72 414,64 1726,36
1251,90 2447,23 1690,13
1500,60 501,22 2001,82
1636,28 578,24 2214,52
1859,23 783,42 2642,65
2328,72 883,82 3212,54
2709,83 1029,62 3739,45
2510,92 1158,71 3669,63
2452,82 1246,97 3699,79
2832,22 1341,06 4173,28
3316,08 1565,80 4881,88
3049,91 1919,39 4969,39
2763,94 2155,66 4919,60
255
        <pb n="368" />
        Während 1857 14 Kreditbanken 37,7 Mil. M Kreditoren- und
13,6 Mill. M Depositengelder aufwiesen, belief sich 1872 die Ziffer bei
123 Kreditbanken auf 393,8 Mill. M Kreditoren- und 110,7 Mill. M
Depositengelder.
Die erste halbe Milliarde M Depositen konnten die Banken mit
:ı Million M und darüber im Jahre 1895, d. h. also nach 25 jähriger
intensiver Pflege dieses Geschäftszweiges aufweisen. Zur 2. halben Milliarde
waren nur 5 Jahre (1900), zur 3. halben Milliarde nur 4 (1904), zur
4. halben Milliarde nur 3 (1907) Jahre erforderlich. Die starke Steigerung
 in den letzten Jahren ist hauptsächlich auf die intensive Betreibung
 des Depositengeschäfts zurückzuführen, die auch in der Eröffnung
 zahlreicher Depositenkassen und Filialen zum Ausdruck kam.

HL Liquiditätspolitik,
Li. Die Bilanzen als Grundlagen für die Liquiditätsberechnung,
Die Art der Verbindlichkeiten, sagt Adolph Wagner, ist zum Regulativ
 über Art und gegenseitiges Verhältnis der Bankaktiva zu machen,
und die Leitung der Bankgeschäfte nach Erfahrungssätzen‘ ist eigentlich
nur die Anwendung der Wahrscheinlichkeit an Stelle der Gewißheit. Für
die Notenbanken hat man bekanntlich die Theorie aufgestellt: eine Anlage
 von mindestens !/; in bar und des Restes in guten kaufmännischen
Wechseln macht es auch bei einer Krediterschütterung möglich, die zur
Zahlung vorgelegten Noten in Hartgeld umzutauschen. Würden alle, oder
auch nur etwa 3% der Noten aus dem Verkehr verschwinden und den
Notenbanken präsentiert werden, so würden diese den Anforderungen
nicht genügen können. Ebenso würden die Kreditbanken versagen, wenn
sie in ihrer Gesamtheit auch nur die Hälfte oder den dritten Teil der
Guthaben zurückzahlen sollten, da in diesem Falle auch die besten
Wechsel nicht liquidierbar sein würden, Mittel von keiner Seite eingehen,
und das Hartgeld von einer größen Zahl Ängstlicher thesauriert sein
dürfte. Die gesamten baren Kassenvorräte würden gegenüber den gesamten
 Verbindlichkeiten nur wie ein Tropfen auf heißem Stein sein.
Die Banken können erfahrungsgemäß mit der Tatsache rechnen, daß nicht
alle Guthaben auf einmal zurückgefordert werden. Wollten die Banken
das Ideal der Liquidität erfüllen, d. h. würden sie den Kredit und das
gegenseitige geschäftliche Vertrauen ausschalten und die gesamten fremden
356
        <pb n="369" />
        Gelder bar im Tresor aufbewahren, so hätten sie nur Unkosten und
wären nicht imstande, Dividenden zu zahlen. Sie müssen und können
damit rechnen, daß ihnen ein gewisser Prozentsatz der zeitweise unbeschäftigten,
 jederzeit kündbaren fremden Gelder dauernd erhalten bleibt.
Wie groß das Verhältnis des Barfonds und der leicht realisierbaren Aktiva
— dieser Begriff ist sehr dehnbar — zu den Verbindlichkeiten sein
muß, läßt sich ziffernmäßig nicht bestimmen. Hierzu würde vor allem die
Kenntnis der Qualität jedes einzelnen in den Bilanzposten enthaltenen
Aktivums erforderlich sein. In den als liquide geltenden. Posten können
aber illiquide Beträge, und umgekehrt in einem Konto, das nicht zu den
liauiden gezählt wird, doch liquide Mittel enthalten sein.
Obgleich die Bankkritiker der Überzeugung sind, daß jede Bilanzkritik.
 im Grunde genommen nur eine Spielerei mit Zahlen und Worten,
und jede schematische Liquiditätsberechnung mehr oder weniger anfechtbar
 ist, erscheinen doch im Februar, wenndie ersten Bankbilanzen veröffentlicht
 werden, im Handelsteil der Tageszeitungen und in der Finanzpresse
 die Liquiditätsberechnungen. Wenn sie, infolge zahlreicher unbekannter
 Umstände, von den wirklichen Verhältnissen öfters auch mehr
oder weniger abweichen, so ermöglichen sie doch immerhin, ein Urteil
zu bilden durch Vergleich der über einen langen Zeitraum sich erstreckenden
 Ziffern, und die Kritik, die geübt wird, ist ein gutes Selbsterziehungsmittel,
 indem es bei den Leitern der Banken den Wunsch
weckt, die Bilanzen möglichst liquide zu halten,
Auf S. 358/9 ist das etwas abgekürzte, der Frankfurter Zeitung entnommene
 Bilanzschema wiedergegeben, zu dessen Veröffentlichung, von
1909 ab, sich die Berliner Großbanken, mit Ausnahme der Berliner Handels-Gesellschaft,
 5 Mal im Jahre — per Ende Februar, April, Juni, August
und Oktober — freiwillig bereit erklärt haben. Gegen seine ursprüngliche
Form hat es einige Erweiterungen erfahren. Eine Anzahl Provinzbanken
hat sich den Berliner Banken angeschlossen, so daß jetzt insgesamt 9I
Aktienbanken die Veröffentlichung nach dem angegebenen Muster vornehmen.
Ein gewisser Zwang hierzu ist durch die Bestimmungen über die Zulassung
 von Wertpapieren zum Börsenhandel (Fassung vom 4. Juli 19710)
gegeben, wo im 8 4 Nr. 5 die Zulassung von Aktien inländischer Kreditbanken
 von der Übernahme der Verpflichtung abhängig gemacht wird,
neben der Jahresbilanz Zweimonatsbilanzen nach dem vereinbarten. Schema
zu veröffentlichen. |
Betrachten wir zunächst die einzelnen Positionen (s. S. 360):
        <pb n="370" />
        Deutsche | Diskonto- : Dresdner | Darmstäder
Bank Gesellschaft Bank Bank
28. 31, 28, 31, 28, 31. 28, 31.
Febr, |Dezbr.{ Febr, Dezr.| Febr, | Dezbr,| Febr. | Dezbr.,
°914 1913 ! 1914 | 1913 * 1914 | 1913 | 1014 | 1913

(in Millionen Mark)

Kasse, Sorten, Kupons ....
Guthaben b, Abrechnungsbanken
Wechsel ........0...0 4
Nostro-Bankguthaben .‚...
Reports und Lombards ...
Waren-Vorschüsse überhaupt
davon gedeckt durch:
Waren, Frachtscheine usw, .
Andere Sicherheiten. ,.,.
Eigene Wertpapiere Üüberhaupf
 4. 0454 RAW G
und zwar:
1) Heimische Staatspapiere .
b) sonstige Reichsbanklombardfähilge
 ....0.000000 4
c) sonstige börsengängige ,..
31} nicht börsengängige . ,..,
Konsortialbeteiligungen. . .
Dauernde Beteiligungen ..
Debitoren überhaupt ...,.
darunter ungedeckte ‚.....
Aktienkapital ........,  200.0| 200.0
Reserven ....,.....,.. . | 112,5 | 112.5
Kreditoren überhaupt ‚..,. 1623,5 | 1580.0
und zwar
a) Nostroverpflichtungen , . | 1.8 | 1.8}
b) Von Kunden ‚benutzte
Kredite, ,,,......4
z) Guthaben deutscher Banken
1) Einlagen überhaupt .,.,
2) sonstige Kreditoren überhaupt.
 .....0.0..0.4
Von d) bezw, e) sind fällig
innerhalb { Einlagen ....,
7 Tagen | Kreditoren , ..
zwischen 8 Tagen Einlagen
und 3 Monaten!‘ Kreditoren
nach { Einlagen ,..
3 Monaten | Kreditoren, ,
Akzepte und Schecks überhaupt
 .. 000000000004
darunter Schecks ‚.....
Avale ......0..0. |
Eigene Ziehungen ‚......

54.8 30.3
29,2 37.1
‘91,3 639.4
71.1 61.7
175-7 | 253.2
101.4] 216.8 )
64.3 | 66:9 ‚
49.61 60,6
150.7 | 161.2 |
124.4 | 131,7
9.9] 9.7 |
[4.1 18.0
2.2 z.8
41.4 53.5 |
81.4 82.5
650.6 ' 638,5 ]
126.9! 126.0

13.0 | 20.3
7.4 10.6
197.0 389.9
69.6 68.6
126.3 | 137.6 |
124.0 121.4
37.6 | 43.6 ] 68.8
19,8 22,6 5.2
16.6 | 30.1 | 53.5
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40.0
9.7
257.5
71.2
105.0 |
133.8

47.9
21.6]
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61.4
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53.1
114.6
391.6
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2.8 9.7 |
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4:4 2.4
60,7 | 57.0 |
114.7 36.9
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624.9 |
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8.1
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8.0
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8.0
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81.3 |
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200.0! 200.0
61.0 | 61.0
980.0 | 958,5
0.7

160.0
32.0
652.9

160,0
32.0
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899.0
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202.0 | 181.7 ı 950 92,8 88,9 93.4
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93.1° 90.7 : Py.E 67.2 45.7 | 48.6
L19.4 36.6 3.0 FR 27.6 21,5
308.5 | 300.7 | 252.6 250.9 | 287.3 | 176.5 | 166.4
17.4 16.6 4-4 4.6 6.6 6.6 2.3
139.6 | 142.3 | 56.7 | 57.0 | 1.6 87.4 | 49:3! 47-7
0,6 0.41 — - — — 1.5 2,6

11.6 0,8
75.8] 385.3
304.7 * 390.1
281.0! 501.1

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3.0
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347.814 16.3] 253.6|— 26.9
913.74 153.5] 817.8/— 411
489.41— 20.11 407.3 + 0,7
9.9] 04] 0,5 189.917 3.3| 191.1)— 3.1
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36.6 | 35.0] 39.4 16.2 18.°| 68 11.3 278.3/— 37.91 303.0 + 8.0
25.3 5.0 5.0} 12.3 12.3 2,1 2.5 286.81 — 295.1+ 09.2
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24.9} 24.9] 16.0 16.0| 14.0| 14.0{ 9.2] 8.0
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21.7| 26.4 23.6 | 22,7 | 4830 sus | 339.8/-4+ 12.9] 632.8
142,0] 133.2 81.9 | 74.0 2211.09] . +. .12056.7/-4+ 13.4 4241,8
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28,0/ 28.7} 31.4 72.41 33.8' 39.5 ‘1181,3| +... [1094.6/— 20.01 1948.7
82.3| 75.4 | 4c 87.5» 19.6| 17,3 1251.4| + . + + 1177.4/— 32.0 2167.8
40.2! 32.0| 16 61.1 35.6| 22.1 659.0| ... „| 533.84 28.2] 1058.4
86,1) 91.5 | 109. 39. ° 12.3| 10.9 8318|. ... 789.7|/+ 38.7{ 974.1
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121.2 117,6 77. | 69,6 82.9 83.5 {| 59.2 | 54.0 [1390.04 60.3]1268.8 — 10.0] 2325.7
241 17] 13 2131 1214| 14] 20] 0.3 | 3571 +++] 32.4— 6 39.1
57.8 65.7 27 21.7] 31.7 | 29.61 10.1] 9.7 460.94 I.I aaa2 25.9 849.8
0.6| 0.5] 10.0l 10.21 nol zol 0.3l” 0.3 } 14.0l....1 12.21+ 8.9 108,9
za
        <pb n="371" />
        Aktiva,
ı. Nicht eingezahltes Aktienkapital. Es soll ersichtlich sein, welchen
Betrag des Aktienkapitals die Bank noch einfordern kann.
2. Kasse, fremde Geldsorten und Kupons. Die meisten Banken führen
in ihrer Jahresbilanz diese 3 Posten in einer einzigen Summe auf, Da
Kupons und Sorten nicht in größeren Beträgen, als für den Geschäftsverkehr
 notwendig ist, gehalten werden dürften, so ist gegen diese Zusammenfassung
 nichts erhebliches einzuwenden, andererseits ist aber auch
nicht einzusehen, warum nicht detaillierte Angaben gemacht werden. Es
ist einmal für die Kritik von Interesse, zu erfahren, wie viel Prozent der
Iremden Gelder in bar gehalten werden, und weiter wird die Bankleitung
bei zu großen Kupon- und Sortenbeständen (s. S. 319) die Ursache
ermitteln und ev. für Änderung Sorge tragen.
3. Guthaben bei Noten- und Abrechnungs-(Clearing-)Banken. Wenn
auch die Guthaben bei der Reichsbank, dem Berliner Kassenverein, den
Privatnotenbanken, dem Postscheckamt usw. jederzeit, bis auf die eisernen
Fonds, abgehohen werden können, so ist doch die Trennung, die nach
dem alten Schema nicht erfolgt ist, sehr zu begrüßen, Sie verhütet auch
eine doppelte bezw. dreifache Zählung der Barbestände, indem z, B. auch
der Kassenbestand einzelner Banken solche Beträge enthält, die sie gegen
die Forderungen halten müssen, die andere Banken an sie haben,
4. Wechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen. Aus dem Wechselbestande
 werden ausgeschieden und besonders nachgewiesen: a) die von
der Bank selbst akzeptierten, b) die von ihr ausgestellten und c) die
noch in ihrem Portefeuille befindlichen, von ihren Kunden an die Order
der Bank ausgestellten Solawechsel. Die Banken kaufen mitunter vom
Kunden ihr eigenes Akzept (s. Band I S. 288) und geben es erst bei
Geldbedarf und günstigen (niedrigen) Diskontsatz weiter, oder der Kunde
hinterlegt einen von ihm akzeptierten Wechsel, auf dem die Bank dann
als, Aussteller fungiert. Es geschieht dies teils zur Sicherheit, teils um die
Summe durch Rediskontierung der Wechsel wieder flüssig zu machen.
Der Bank kann das eigene Akzept auch erst wieder von dritter oder
vierter Seite, d. h. einem der Giranten, die es gekauft haben und nun
bei der bezogenen Bank rediskontieren, zugehen. Eine erste Bank wird
ein solches Akzept niemals weiter begeben, sondern bis zum Verfalltage
im Portefeuille behalten, — Mitunter zieht die Bank auf ihren Kunden,
diskontiert diesem dann den Wechsel und nimmt ihn ins Portefeuille,
„Sie belastet damit ihr Akzeptkonto nicht und hat auf der anderen

260
        <pb n="372" />
        Seite einen Wechsel, der mindestens einen Schönheitsfehler hat; denn es
gehört sich, daß der Kunde auf die Bank zieht und nicht umgekehrt“
(Schinckel, in der Bank-Enquete). Diese Spezifizierung der Wechsel ist
sehr wichtig: Hatten doch nach einer im Jahre 1908 von der Reichsbank
 erhobenen Statistik 339 Banken mit einem Aktienkapital von weniger
als ı0 Millionen M insgesamt 414853 Millionen M reguläre Wechsel
und 88473 Millionen M Sicherheitswechsel in ihrem Bestande,
5. Nostroguthaben bei Banken und Bankfirmen. Sie können ev. schwerer
Aüssig gemacht werden als die Guthaben bei Noten- und Abrechnungsbanken
 — und stehen ihnen auch hinsichtlich des Sicherheitgrades nach —,
sind andererseits aber viel liquider und meist auch sicherer, wie die
übrigen Debitoren, insbesondere wie die dem Kunden eingeräumten, gedeckten
 oder ungedeckten Barkredite,
6. Reports und Lombards!) gegen börsengängige Wertpapiere. Der im
neuen Schema hinzugefügte Vermerk „gegen! börsengängige Wertpapiere“
will besagen, daß in diese Rubrik nur solche Reports und Lombards gehören,
 bei denen es sich um Beleihung von Effekten handelt, die an inoder
 ausländischen. Börsen zum Börsenhandel zugelassen sind. Lombards
oder Darlehen, die der Privatkundschaft gewährt sind, kommen nicht in
diese Rubrik, Für eine getrennte Behandlung der Reports und Lombards
spricht, daß Reportgeld in Deutschland regelmäßig auf einen Monat,
Lombardgeld im Börsenverkehr teils auf kürzere, teils auf Jängere Zeit
gewährt wird; ferner: Die Reports stellen, in der Regel wenigstens, Beleihungen
 zum vollen Wert dar, während hei Lombarddarlehen die
Unterpfänder nur mit einem bestimmten Prozentsatz beliehen werden.
7. Vorschüsse auf Waren und Warenverschiffungen, Nachdem das
Remboursgeschäft ?) in letzter Zeit einen erheblichen Umfang angenommen
hat und vielfach auch besondere Warenabteilungen den Banken angegliedert
 worden sind, schien eine getrennte Behandlung dieser anders gearteten
 Kredite notwendig. Vor der Linie ist weiter anzugeben, welche
Beträge hiervon durch Waren oder Dokumente gedeckt sind. Die Aushändigung
 „zu getreuen Händen“ soll nicht als Deckung gelten, und
von ungedeckten Vorschüssen sollen nur diejenigen in Betracht kommen,
bei denen bestimmte Mengen der Waren innerhalb kurzer Zeit in den
Pfandbesitz der Bank übergehen.

1) Über Ultimo- und Reportgeld und die Technik dieser Geschäfte s. Band I
S, 274 ff,
2?) S, Band IS. 284ff,
        <pb n="373" />
        8. Eigene Wertpapiere. Für die Beurteilung der Liquidität ist natürlich
 die Qualität des Effektenbestandes von größter Bedeutung. Die bisher
 von den Banken freiwillig vorgenommene Einteilung war sehr verschiedenartig
 und erschwerte eine vergleichende Übersicht, Eine einheitliche
 Spezialisierung war daher sehr erwünscht. Das neue Schema gliedert:
a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und der
Bundesstaaten,
») sonstige bei der Reichsbank und anderen Zentralnotenbanken —
diese mit Rücksicht auf die auswärtigen Filialen deutscher Banken —
beleihbare Wertpapiere,
:) sonstige börsengängige Wertpapiere,
d) sonstige Wertpapiere,
9. Konsortialbeteiligungen. Sie stellen in der Regel einen geringeren
Grad der Liquidität dar als‘ die Effekten, insbesondere als die unter 8a
und 8b klassifizierten. Auf Konsortialbeteiligungen ruhen öfters auch noch
Einzahlungsverpflichtungen; diese aber anzugeben ist die Bank nicht in
der Lage, da sie ihr oft selbst im Voraus nicht bekannt sind. Mitunter
sind auch noch Unterbeteiligungen abzuzweigen. In den Geschäftsberichten
werden über die noch nicht abgewickelten Beteiligungen, aus Konkurrenzrücksichten,
 meist nur summarische Angaben gemacht.
10. Dauernde Beteiligungen bei anderen Banken und Bankfirmen. Sie
erfolgen meist durch dauernde Übernahme von Aktien, seltener in Form
der kommanditarischen Beteiligung, und sind eine Folge der Konzentrationsbestrebungen.

11. Debitoren in laufender Rechnung. Das neue Schema trennt zwischen
gedeckten und ungedeckten Kontokorrent-Debitoren. Vor der Linie sind
die Aval- und Bürgschaftsdebitoren anzugeben.
12, Bankgebäude, Dieser Posten gibt den Bilanzwert des oder der
Bankgebäude, der infolge reicher Abschreibungen meist erheblich niedriger
 als der tatsächliche Wert ist, und den Wert des Inventars an.
13. Sonstige Immobilien sind Häuser und Terrains, die die Bank in
der Regel nicht freiwillig, sondern um einen größeren Schaden abzuwenden,
 erstanden hat.
14. In „Sonstige Aktiva“ ist u. a. der Pensionsfonds der Angestellten
enthalten.

Passiva.
{. Aktienkapital, Die etwa noch ausstehenden Einzahlungen sind unter
der Aktiva zu verbuchen.

j02
        <pb n="374" />
        2, Reserven. Statistisch nicht erfaßbar sind die stillen Reserven, die
sich aus einer zu niedrigen Bewertung der Aktiva ergeben.
3. Kreditoren, Das neue Schema verlangt hier, mit Recht, eine viel
weitgehendere Spezifikation. 5 Gruppen werden unterschieden:
a) Nostroverpflichtungen, das sind die Gelder, die die Bank bei der
Reichsbank, der Seehandlung und anderen in- und ausländischen
Banken sich geliehen hat,
seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite, Es handelt
sich auch hier um eine Nostroverpflichtung, die dadurch entstanden
ist, daß Kunden sich bei anderen Banken haben. akkreditieren
lassen und daraufhin Beträge für Rechnung des Akkreditierenden
abgehoben haben,
Guthaben deutscher Banken und Bankfirmen, Sie sind im laufenden
 Verkehr, oft auf verschiedenen Konten (Inkassokonto, Scheckkonto
 usw.), entstanden,
Einlagen auf provisionsfreier Rechnung. Im wesentlichen sollen
unter dieser Position nur solche Gelder gebucht werden, die seitens
der Gläubiger freiwillig der Bank zur Verzinsung auf die Konten
überlassen werden, die in der Regel im Kredit bleiben. Dagegen
sollen die börsenmäßig genommenen Ultimo- und Termingelder,
sowie diejenigen Gelder, für die seitens der Bank Sicherheiten gestellt
sind, nicht als Einlagen, sondern, sofern sie nicht unter 3a oder
3c fallen, unter den Kreditoren verbucht werden, Da die Trennung
nach Kündigungsfristen für die Beurteilung der Liquidität von besonderer
 Wichtigkeit ist, sind gesondert anzugeben, Gelder:
L. innerhalb von 7 Tagen fällig,
2. darüber hinaus bis zu 3 Monaten fällig,
3. nach 3 Monaten fällig.
sonstige Kreditoren., Aus dem Ursprung der Kreditoren ergeben
sich Unterschiede in der Qualität und in der Liquidität, Nach der
Kündigungsfrist hat die Gruppierung in gleicher Weise, wie bei den
Einlagen auf provisionsfreier Rechnung zu erfolgen.
4. Akzepte und Schecks, Dem Akzeptumlauf schenkt die Kritik mit
Recht große Aufmerksamkeit, Es ist aber auch hier natürlich zu unterscheiden,
 was aus den Bilanzen nicht hervorgeht, aus welchen Motiven
heraus das Akzept gegeben ist, welche Geschäfte zu Grunde liegen, ob
es dem Rembous dient — die Banken, die das überseeische Geschäft
Pflegen, haben einen besonders hohen Akzeptumlauf — oder der dauern-262


A}
        <pb n="375" />
        den Beschaffung von Betriebsmitteln. — Bei den Schecks handelt es
sich um avisierte und belastete, aber noch nicht zur Einlösung vorgelegte
Papiere. Da sie einen ganz anderen Charakter als die Akzepte tragen,
ist die in dem neuen Schema vorgeschriebene Trennung vollkommen berechtigt.

Weiter fordert das neue Schema Angaben vor der Linie über:
Aval- und Bürgschaftsverpflichtungen,
sigene Ziehungen,
davon für Rechnung Dritter weiter gegebene Solawechsel der
Kunden an die Order der Bank.
Für Avale, die ja nur eine Eventualverpflichtung darstellen, ist nunmehr,
 im Gegensatz zu früher, eine einheitliche Verbuchung vorgesehen,
Da eigene Ziehungen und Solawechsel der Kunden öfters seitens der
Bank weitergegeben werden, so sind sie unter den Passiven, und da es
sich nur um Eventualverpflichtungen handelt, vor der Linie ersichtlich zu
machen.
5. Sonstige Passiva (Unterstützungsfonds, Talonsteuer-Reserven usw.).

2. Der Liquiditätsschlüssel.
Wer eine Bankbilanz auf ihre Liquidität hin prüft, fragt: In welchem
Grade ist die betreffende Bank für den Eintritt extremer und zugleich
unerwarteter Ereignisse gerüstet? Geheimrat Mueller schrieb einmal%):
„Wir Bankdirektoren rechnen, wie das Reichsbankgesetz, mit der schon
einen Run von bisher nicht dagewesenen Umfange darstellenden Even-‘ualität,
 daß ein Drittel der gesamten fremden Gelder in kurzer Zeit zurückgefordert
 werden, und legen uns die Frage vor, wie wir die Rückzahlungsmittel
 bereitstellen, ohne das Geschäft einzureißen und ohne
unsere Kreditkunden durch Kündigung der Kredite in Verlegenheit zu
bringen. In dieser ungefähren Höhe müssen wir parate Mittel, und zwar
zu einem möglichst hohen Betrage, in international verwertbaren Effekten,
Reports und Primawechseln stets zur Verfügung haben. Dann können
wir nach menschlichem Ermessen ruhig schlafen.“
Bei der Beurteilung der Liquidität einer Bankbilanz muß 1. ermittelt
werden, die Höhe der Anforderungen, die plötzlich an eine Bank gestellt
werden können, und deren Erfüllung sie sich vertragsmäßig nicht entziehen
 darf — der Gläubiger, dem ein jederzeit fälliger Anspruch an

1) Bank-Archiv VIII, 8.

354
        <pb n="376" />
        die Bank zusteht, muß die Gewißheit haben, nicht nur daß er überhaupt
 sondern zu jeder Zeit auf Zahlung rechnen kann —, und 2.
wieviel von ihren Mitteln die Bank derart angelegt hat, daß sie sie
nötigenfalls sofort auszahlen, bzw. zu barem Gelde machen kann. Das
Verhältnis dieser beiden Summen ergibt die Liquiditätsquote,
Zu den deckungsbedürftigen Verbindlichkeiten werden allgemein
I. sämtliche Kontokorrentkreditoren. und Depositen, 2. die Akzepte und
Schecks gerechnet; auch von den Avalakzepten müßte ein bestimmter
Prozentsatz berücksichtigt werden und 3. die Ansprüche auf den am
Ende des Jahres noch unverteilten Reingewinn.
Als liquide Mittel, als leicht greifbare Anlagen gelten, unter der
Voraussetzung, - daß die Reichsbank und die Börse noch funktionieren,
ı. Kasse, Guthaben bei der Reichsbank, Sorten und Kupons, 2. Nostroguthaben,
 d. h. Kreditsalden bei anderen Banken und Bankiers, 3. Wechsel,
Reports und Lombards gegen börsengängige Wertpapiere‘ und ein Teil
der Vorschüsse auf Waren, 4. ein Teil der Effektenbestände, nämlich
diejenigen Werte, die leicht verkäuflich oder lombardfähig sind’).
Schematisch läßt sich aus den schon mehrfach erwähnten Gründen
nicht verfahren, und der Klassifizierung der verschiedenen Aktiva ist
daher nur ein bedingter Wert beizumessen. Wenn auf Grund praktischer
Erfahrungen einzelnen Arten der Vermögensanlage eine Vorzugsstellung
eingeräumt wird, so müssen die Kritiker doch immer und immer wieder
betonen, daß die ermittelten Prozentsätze nicht absolut, sondern relativ
zu bewerten sind, insofern, als darin lediglich eine Entwickelung zum
Ausdruck gelangt. ,
Die Methoden der Liquiditätsberechnung weichen, zum Teil nicht unwesentlich,
 von einander ab.
Der Deutsche Ökonomist rechnete früher zu den Verbindlichkeiten:
Kreditoren, Depositen, Akzepte, Schecks, Reingewinne und sonstige Aktiva,
und zu leicht greifbaren Mitteln: Kasse, Guthaben, Wechsel, Lombards,
Reports und Effekten, Seit 1913 legt er einen etwas strengeren Maß-Stab
 an und betrachtet als liquide Mittel nur: Kasse, Giroguthaben bei
der Reichsbank ‚und ander Zentralnotenbanken, Nostroguthaben bei

1) S. Nikolaus Hansen, Das Problem der Liquidität im deutschen Kreditbankwesen.
 Stuttgart 1910. Rießer a. a, O. S. 449ff. Materialien zur Frage des
Depositenwesens, Berlin 1910 S. 132. Deutscher Ökonomist, Die Bank, Frankfurter
 Zeitung, Plutus u. a.

A
A
        <pb n="377" />
        Banken, Wechsel, Lombards, Reports und diejenigen Effekten, die bei der
Reichsbank lombardfähig sind).
Die Frankfurter Zeitung nimmt eine Scheidung der leicht greifbaren
Mittel in solche 1. und 2. Ranges vor: Zu jenen zählt sie: Bargeld, Kupons,
Sorten, Bankguthaben, Wechsel (ohne eigene Ziehungen und ohne eigene
Akzepte), ferner bei der Reichsbank lombardfähige Effekten. Als liquide
Mittel 2, Ranges werden von ihr gerechnet: Sonstige börsenfähige Papiere,
Reports, Lombards und gedeckte Warenvorschüsse,
In der von der Reichsbank anläßlich der Bankenquete vorgenommenen
Statistik?) wird in ähnlicher: Weise gegliedert; nur werden sämtliche
Lombarddarlehen als liquide Mittel 2, Ordnung gerechnet und dahin
auch die ungedeckten Vorschüsse auf Waren und Warenverschiffungen
gezählt, weil damals diesbez. Spezifikationen der Banken noch nicht er-;olgten.,

Der Plutus®) stellt, neben der üblichen Berechnung, in einem neuen
Schema diejenigen Anlagen fest, die sofort in Zeiten der Not flüssig gemacht
 werden könnten. Es sind dazu sämtliche Anlagen in Kassa und
in Notenbankguthaben, in deutschen Anleihen und Schatzanweisungen
gerechnet, und die Hälfte des Kapitals, das in Lombards, sowie ein
Drittel des Kapitals, das in Wechselbeständen angelegt ist. —
Zu diesen verschiedenen Methoden der Liquiditätsberechnung möchte
‘ch auf Grund eigener praktischer Erfahrungen folgendes bemerken:
Was zunächst die Verpflichtungen anbelangt, so bin ich der Ansicht,
daß man de facto keinen Unterschied zwischen sofort und später fälligen
Depositen- und Kontokorrentguthaben machen darf, denn in kritischen
Zeiten hat bis jetzt wohl jede Bank, um nicht ihren Kredit noch weiter
zu untergraben, auch die erst später fälligen Summen — selbstverständlich
 unter veränderter Zinsberechnung — sofort ausgezahlt. Gegen die
Einstellung der Gesamtsumme der Akzepte in die Verpflichtungen wendet
Rießer*) ein, daß dabei nicht berücksichtigt werde, „daß in der Regel
selbst in kritischen Zeiten, die zur Deckung verpflichteten Kunden, wenigstens
 in ihrer Mehrzahl, der Bank den zur Einlösung ihres Akzepts erforderlichen
 Betrag vor der Fälligkeit einsenden werden“, Rießer, der die

1) S. Sonderabdruck, Die deutschen Banken im Jahre 1912, Berlin 1913.
?) S. Materialien zur Frage des Depositenwesens, a, a. O, S. 134.
8) XI, 16,
* a. a. O, S. 451.

66
        <pb n="378" />
        Akzepte nur mit 1, des Betrages einstellen will, urteilt entschieden zu
optimistisch. Selbst in normalen Zeiten geht nur für einen kleinen Prozentsatz
 der Akzepte Bardeckung ein, und die Bezahlung der überwiegenden
Mehrheit der Akzepte erfolgt durch Prolongation; in kritischen Zeiten wird
dieser Prozentsatz noch erheblich geringer werden. Da nach roher Schätzung
in kritischen Zeiten die Bank 80—85°% ihrer Akzepte selbst decken
müßte, so kann man, in Kompensation mit einigen zu hoch bemessenen
liquiden Mitteln, eine Einstellung mit dem vollen Betrage durchaus gerechtfertigt
 halten.
Als die liquideste Anlage nächst der Kasse gelten die Wechselbestände.
 Wer aber einmal einen näheren Einblick in ein Wechselportefeuille
 einer Bank genommen hat, weiß, daß hierin sich ein, bei den
einzelnen Banken natürlich sehr schwankender, im Durchschnitt doch
aber sicherlich nicht unerheblicher Prozentsatz Wechsel befindet, mit deren
Eingang bei Verfall niemand rechnet. Sie Yıaben ihren "Ursprung nicht
in Handelsgeschäften, sondern in Kreditoperationen, werden dauernd prolongiert
 und bald bei dieser, bald bei jener Bank rediskontiert, öfter
auch bis zum Verfall im Portefeuille liegen gelassen. "Teilweise sind sie
auch gar nicht zur Weitergabe bestimmt, sondern sie sind nur zur
größeren Sicherheit gegeben; oder aber eine Kontokorrentschuld ist in
eine Wechselschuld umgewandelt worden, um die Bilanz zu verschönern,
denn durch Diskontierung des Wechsels hat sich das Debitoren-Konto um
den Erlös des Wechsels verringert, und — ein Wechselbestand gilt ja
als eine liquidere Anlage als das Debitoren-Konto.
Daß die Kassenbestände verschiedentlich doppelt und dreifach gezählt
 werden, war bereits erwähnt worden. Indem jetzt die Girobestände
der Reichsbank gesondert aufgeführt werden, ist eine Besserung in dieser
Beziehung eingetreten. Die Bankguthaben wird man mit vollem Betrage
einstellen können, sofern es sich nicht um Guthaben bei einer eng lierten
Mutter- oder Tochterbank handelt — was aus der Bilanz natürlich nicht
ersichtlich ist —, die eo ipso in Mitleidenschaft gezogen werden muß,
Hinsichtlich der Beurteilung der Liquidität der Effekten gehen die
Ansichten auseinander. Ich bin, ebenso wie übrigens auch Rießer, der
Ansicht, daß es viel zu optimistisch ist, zu den liquiden Aktiven alle
Effekten zu zählen. Am nächsten wird man der Wirklichkeit kommen,
wenn man, wie der Deutsche Ökonomist, als liquide nur diejenigen
Effekten rechnet, die bei der Reichsbank beleihungsfähig sind. Auch sie
werden, wenn sie in großen Posten an den Markt kommen, nur mit
267
        <pb n="379" />
        größeren oder geringeren Kurseinbußen zu veräußern sein; dagegen wird
sich, als Kompensation für die nicht verkäuflichen lombardfähigen Werte,
natürlich auch ein Teil der anderen Effekten verkaufen lassen.
Wenn wir gesagt haben, daß die ganze Liquiditätsberechnung wenig
praktischen Wert hat, solange man nicht die einzelnen Forderungen
kennt, so gilt dies insbesondere von den Debitoren. Am ehesten werden
in der Regel die Blankokredite eingezogen werden können und diejenigen,
für die als Unterpfand Werte dienen, die bei der Reichsbank lombardfähig
 sind. Gar nicht hingegen kommen in Betracht Kredite, die
durch Sicherungshypothek gedeckt sind. Grundstücke sind oft schon
in normalen, sicherlich aber in kritischen Zeiten, zu dem Werte, zu dem
die Sicherungshypothek ausläuft, unverkäuflich. Die Bank müßte also
selbst das Grundstück übernehmen, könnte also nicht nur nicht die
Deckung zu barem Gelde machen, sondern müßte noch neue Mittel
hineinstecken. Gerade in kritischen Zeiten, wenn allgemeines Mißtrauen
herrscht und die Kreditwürdigkeit auch der besten Firmen angezweifelt
wird, hoffen aber die Kunden, daß ihnen der Bankkredit nicht nur
nicht entzogen, sondern vielmehr in noch höherem Maße zur Verfügung
gestellt wird!), und dementsprechend ist auch die Politik der Banken gerichtet,
 deren liquide Mittel sich dadurch zeitweise erheblich vermindern?).
Aus allen diesen Erwägungen heraus wird man die Debitoren nur zu
einem kleinen Prozentsatz, oder überhaupt nicht zu den Anlagen rechnen
dürfen, die in Zeiten der Not sofort flüssig gemacht werden können,

3. Bilanzen-Aufputz.
Ist es an und für sich schon sehr schwer, wenn nicht unmöglich, aus
den von den Banken mitgeteilten Ziffern, die Liquidität zu ermitteln und
Vergleiche zwischen den einzelnen. Instituten anzustellen, so tritt noch

1) S. a. Robert Franz, Die deutschen Banken im Jahre 1912. Berlin 1913,
S, 23.
%) Der A. Schaaffhausensche Bankverein schreibt in seinen Geschäftsbericht für
/901: „Wir selbst haben uns in dieser schweren Zeit unseren Freunden in weitgehendstem
 Maße zur Verfügung gestellt“, Im Geschäftsbericht der Deutschen Bank
für 1901 heißt es: „Wir haben uns bemüht, überall da zu helfen, wo ohne Verietzung
 der Interessen unserer Aktionäre eine Hilfe möglich war“. Die Darmstädter
 Bank resumiert für 1907: „Wenn auch äußerste Zurückhaltung in dem Eingehen
 neuer Geschäfte geboten erschien, so konnten sie doch nicht dazu führen,
anserer Kundschaft diejenige Hilfe und Unterstützung zu versagen, auf die sie
gerade in schweren Zeiten Anspruch erheben darf.“
2368
        <pb n="380" />
        hinzu, daß sehr viele Banken ihre Bilanzen „frisieren“; bei den Zweimonatsbilanzen
 wohl weniger als bei den Jahresbilanzen, wo noch manche
Verschönerungen erfolgen, um möglichst Hquide zu erscheinen. Vielerlei
Mittel sind hierbei in Gebrauch; von der Verbuchung der in den ersten
Tagen des neuen Jahres eingehenden Überweisungen, Barsendungen,
Effekten- und Kuponeingängen „in alter Rechnung“ an, bis zu dieser
oder jener m. E. nicht mehr ganz einwandfreien Umbuchung, vor allem
auf Konsortial-Konto,
Es gibt, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, eine Anzahl Banken, die
ihrer Hauptkasse und ihren Filialen und Depositenkassen strenge Anweisung
 geben, nur effektive Barbestände als bare Kasse aufzunehmen,
keineswegs aber erst später eingehende Beträge. Es gibt aber auch Banken,
die an den Ausweistagen mit möglichst hohen Kassenbeständen erscheinen
wollen und zu diesem Zweck Schecks, Diskonten, Inkassi und andere
Posten als bare Kasse aufnehmen, größere Beträge hingegen, die die
Kundschaft abhebt oder überweisen läßt, erst einen Tag nach dem Ausweistage
 — Valuta selbstverständlich Tag des tatsächlichen Ausganges —
verbuchen. Zum Inkasso gegebene Wechsel werden, entgegen sonstigem
Gebrauch, sofort gutgebracht und, wenn möglich, auch bei der Reichsbank
 diskontiert. Eine Anzahl Kunden werden, zur Herabminderung ihres
Debetsaldos, ersucht, Diskonten und Inkassi hereinzugeben, ihre Abhebungen
 und sonstige Kassedispositionen aber möglichst bis nach dem
Ausweistage zu verschieben, und zwar mit der Motivierung, daß die
Zentrale die Salden per Ultimo prüft und den Filial- bezw. Depositenkassen-Vorstehern
 bei hoher Belastung, bezw. nicht hinreichender Deckung
der Konten Vorhaltungen macht.
Das sind einige der „kleinen Mittel“, die angewendet werden, um die
Liquidität günstiger erscheinen zu lassen, als sie tatsächlich ist. Als eine
grobe Selbsttäuschung und Irreführung des Publikums muß es aber bezeichnet
 werden, wenn Banken die Debitoren dadurch verringern, daß
sie einen Geschäftsinhaber in Höhe des Debetsaldos auf seine Firma
trassieren. lassen und diesen Wechsel dann diskontieren und in ihr Portefeuille
 nehmen, oder wenn Banken, die Tochtergesellschaften haben,
deren Geschäftsjahr mit einem anderen Termin endet, an diesem Termin
einen Teil deren Engagements übernehmen und selbstverständlich dann
verlangen, daß bei Ablauf ihres eigenen Geschäftsjahres Reciprocität geübt
 werde,
Noch schlimmer, hoffentlich auch einzig dastehend, ist folgender Fall,
24 Obst, Bankpolitik. 269
        <pb n="381" />
        der mir vor einer Reihe von Jahren mitgeteilt wurde: Eine Bank suchte
den Saldo ihres Konsortial-Kontos dadurch herabzumindern, daß sie
sich von einem Mitkonsortialen, einer Privatfirma, am 31. Dezember
ı Million M zahlen ließ. Das war ihr gutes Recht. Die Zahlung erfolgte
aber nicht in bar, sondern in einem Scheck auf die Reichsbank, und
die Hauptkasse erhielt die Anweisung, den Scheck erst am 2. Januar
zur Zahlung vorzulegen. Am 2. Januar erhielt die Kasse die Anweisung,
zu Lasten Konsortial-Konto an die erwähnte Privatfirma ı Million M
zu zahlen, und zwar sollte, der Einfacheit halber, der Tags zuvor gelieferte
 Scheck in Zahlung gegeben werden. Auf diese Weise erschien am
Bilanztage das Konsortial-Konto der Bank um ı Million M niedriger,
der Kassenbestand um ı Milion M höher, als er tatsächlich war.
Ein Bilanz-Aufputz ist, teilweise sicher in noch höherem Maße wie
bei uns, auch in anderen Ländern üblich. Jaffel) berichtet, daß die
Abschlüsse der englischen Banken nicht den tatsächlichen Status angeben,
 sondern die Verhältnisse günstiger darstellen, als sie tatsächlich.
sind. Dies geschieht vermittelst des sogenannten „Window dressing“
(Schaufenster ausputzen), das darin besteht, daß ein großer Teil der
Banken — einige der größten gehören zu den ärgsten Sündern — am
Ende eines jeden Monats, und besonders eines jeden Halbjahrs, erhebliche:
Summen dem Markte entziehen, um in ihren Ausweisen den Posten
„cash in hand etc.“ möglichst hoch erscheinen zu lassen. Diese Praxis.
wird heute auch ganz offen zugestanden, und regelmäßig ist zu gewissen.
Zeiten in den Berichten über den Geldmarkt zu lesen: „The market.
was short of fonds thro’ the big bank withdrawing large sums prior to
publishing their balance,“
von Lumm berichtet in einer älteren Schrift?), daß auch deutsche
Banken in ähnlicher Weise verfahren. Er schreibt: „Allerdings ist ein
liquider Status auch nicht immer als Kriterium für die stete Realisationsfähigkeit
 der Aktiva anzusehen, wenn man weiß, wie beim Herannahen
des Jahresschlusses die Aktiengesellschaften bestrebt sind, ihren Effektentresor
 zu leeren und ihre Kassen dagegen zu füllen. Hat man am
31. Dezember hier die hohen, dort die niedrigen Bestände in die Bilanz
aufgenommen, so hat jener flüchtige Sylvesteraufputz seinen Zweck erfüllt.

1) a, a. O, S, 300,
2) Die Entwickelung des Bankwesens in Elsaß-Lothringen seit der Annexion.
Jena 1891. S. 171. — Weitere Belege hierfür s. a. bei Adolf Weber, Depositenbanken
 und Spekulationsbanken, . Leipzig 1902, S, 201 ff,

370
        <pb n="382" />
        Man beeilt sich, die großen Summen brach liegenden baren Geldes
wieder durch zinstragende Wertpapiere zu ersetzen. Namentlich an
Börsenplätzen, wo man die Schwankungen der Kurse in nächster Nähe
beobachten kann, sind derartige Manöver ganz allgemein gebräuchlich.“
Für die Gegenwart trifft dies, nach meinen Erfahrungen, in dieser
Allgemeinheit nicht mehr zu. Wenn alle Banken in dieser Weise verfahren
 würden, so käme als Käufer doch nur das Publikum, und in der
Hauptsache wieder nur die Kundschaft der betreffenden Bank inbetracht,
und dadurch würden sich auch nur wieder deren Debitoren erhöhen
bzw. die Kreditoren verringern. Für die Liquidität wäre also nicht allzuviel
 gewonnen. Im übrigen sind die Banken natürlich dauernd bestrebt,
Effektenbestände, die. sie nicht als dauernde Anlage — wie z. B. heimische
 Staatsanleihen als Gegenwert für einen Teil ihrer Depositengelder
 — erworben haben, abzustoßen, nötigenfalls unter Gewährung
einer Bonifikation 1).
Auch daß am Jahresschluß die Banken eine Hausse inszenieren, um
ihre Effekten zu höheren Kursen in die Bilanzen einstellen zu können”),
und dadurch eine. höhere Liquidität und Rentabilität zu errechnen, dürfte
heute kaum vorkommen. Einmal gibt gewisse Einschränkungen hinsichtlich
 der Bewertung der 8 261 des HGB., und dann können nötigenfalls
 Gewinne auch auf anderen Konten — insbesondere auch durch niedrigere
 Abschreibungen und Rückstellungen — herausgerechnet werden.
Wohl aber tragen die Banken, in Gemeinschaft mit den Kursmaklern
dafür Sorge, daß am Jahresschluß für möglichst viele Werte Kurse notiert
 werden, was aber mindestens ebenso im Interesse des ‘Publikums,
wie der Banken liegt.
Alles in allem: Die Bilanzen sehr vieler Banken werden künstlich verschönert
 und zwischen den Bilanzen, wie sie der Buchhaltungs-Chef der
Direktion vorlegt — und. durch verschiedene Maßregeln in den letzten
Tagen des Jahres sind die Ziffern: auch beeinflußt worden — und denen,
die nachher veröffentlicht werden, bestehen öfters große Abweichungen.

4. Maßnahmen der Banken, um liquide zu sein.
Im vorigen Kapitel hatten wir verschiedene Mittel kennen gelernt, die
die Banken angewendet haben und noch anwenden, um liquide zu er-1)

 Über Bonifikationslisten etc. s..Band I S. 349.
*) jm Wochenbericht der Frankfurter Zeitung vom 6. Januar 1901 heißt es:
5 271
        <pb n="383" />
        scheinen, in diesem Kapitel soll die Rede sein von Maßnahmen, die
erfolgen, um liquide zu sein,
Die Erreichung und Festhaltung der Liquidität ist eine der schwersten
Aufgaben der Bankpolitik, und jeder gewissenhafte Bankleiter widmet
ihr dauernd die allergrößte Sorgfalt. Die Herstellung eines richtigen
Verhältnisses der liquiden Mittel zu den Beträgen, mit denen die Bank
jederzeit in Anspruch genommen werden kann, bietet vor allem deswegen
 so große Schwierigkeiten, weil hier eine Menge Momente mitsprechen,
 die außerhalb der Wissens- und Machtsphäre der Bankdirektionen
 liegen.
Zu den täglichen Gelddispositionen!) treten daher, um die Liquidität
 ständig nachzuprüfen, in kurzen Zwischenräumen Generaldispositionen?),
 in denen die Verwendung der flüssigen Gelder der Bank, auf
Grund praktischer Erfahrungen, für eine längere Periode im Voraus derart
 festgelegt wird, daß der Sicherheit, der Rentabilität und der Liquidität
 nach Möglichkeit Rechnung getragen wird. Diese Generaldispositionen
 werden wohl bei allen Banken in den Aufsichtsratssitzungen, und
bei vielen Instituten regelmäßig auch in den Sitzungen der Kreditkommission.
 vorgelegt, die dann, besonders in Zeiten der Geldknappheit,
die einzelnen Positionen durchspricht und auch Abänderungen veranlaßt,
Je dezentralisierter eine Bank ist, desto komplizierter werden naturgemäß
 die Generaldispositionen, die selbstverständlich nur von einer Stelle
aus getroffen werden können.
Zur Ermittelung der Liquidität müssen alle Filialen und Depositenkassen
 in den ersten Tagen eines Monats für den Ultimo des vorangegangenen
 Monats eine Aufstellung sämtlicher Konten machen, mit Angaben,
 wodurch die einzelnen Debetposten gedeckt sind. Es empfiehlt
sich hierbei, die einzelnen Deckungsmittel in Kategorien zu teilen, etwa
analog der Spezifizierung, die das Bilanzschema vorschreibt, also z, B.:
1. gedeckt durch Wertpapiere, die bei der Reichsbank lombardfähig sind,
2. gedeckt durch sonstige börsengängige Wertpapiere, 3. gedeckt durch
sonstige Wertpapiere, dann weiter: 4. gedeckt durch Sicherungshypotheken
und 5. Blankokredite, wozu auch die ungedeckten Bürgschaftskredite

„Am letzten Tage des alten Jahres wurde eine regelrechte Hausse inszeniert...
Wir glauben, daß diese Steigerung erfolgt ist, um in den Bilanzen nicht die niedrigsten
 Kurse angeben zu müssen.‘“
!) S. hierüber Band I S. 480f.
2) S. a. J. Rießer a. a. O0. S. 10f,

37
        <pb n="384" />
        zu zählen sind. Weiter sind in den Aufstellungen Mitteilungen über
Höhe des Barbestandes, des Wechsel-Portefeuilles, der eigenen Effekten,
der Kündigungsfrist der fremden Gelder, der in nächster Zeit vermutlich
aus- und eingehenden Summen usw. zu machen, ;
Auf Grund der Angaben rechnet die Direktion nach einem Schlüssel,
der natürlich bei den einzelnen Banken verschieden ist, und bei dessen
Feststellung Jangjährige praktische Erfahrungen zugrunde gelegt sind, für
ihre eigenen Zwecke eine Liquidität aus, um danach ihre Maßnahmen
zu treffen. Größere Konten und Kunden müssen individuell, nach den
Charakter der Geschäfte behandelt werden. Mitunter ordnet auch die
Direktion, oft auf Wunsch des Aufsichtsrates, an, daß die Gesamtengagements,
 nach Branchen getrennt, ausgerechnet werden, um das Risiko hinsichtlich
 Sicherheit und hinsichtlich Liquidität in einer Branche oder auf
einem Gebiet kennen zu lernen und Vorkehrungen zu treffen, daß es
nicht zu sehr anwachse.
Der Aufsichtsrat sieht z. B., daß 20°% von den Mitteln der Bank direkt
und indirekt in Terrains investiert sind. Das zeigt von einer sehr schlechten
Disposition der Direktion, und die Politik der Bank geht daraufhin, hier
baldmöglichst Änderungen zu treffen. Die diesbezüglichen Personen- und
Sachkonten werden einzeln durchgesprochen, und es wird zu ermitteln
gesucht, wo ohne allzugroße Schädigung Objekte abgestoßen und Kredite
gekündigt werden können, und den Filialen und Depositenkassen werden
entsprechende Anweisungen erteilt. Banken, bei denen z. B. auf diesem
Gebiete die Engagements einen allzugroßen Umfang angenommen, und
die, weil sie niemals solche Generaldispositionen aufgestellt hatten, vielleicht
 gar nicht wußten, wie sehr auf diesem Gebiete ihre Engagements
angewachsen waren, konnten diese nicht mehr vermindern, nachdem auf
dem Terrain- und Baumarkt der Konjunkturumschwung gekommen, und
sehr erhebliche Verluste eingetreten waren. Die Folge waren natürlich
große Verluste für die betreffenden Banken, und diese mußten, da ihre
Mittel festgelegt waren, sich späterhin . manches gute Geschäft entgehen
lassen.

Filialen, die größere Selbständigkeit besitzen, werden auch ohne Aufforderung
 der Hauptdirektion zur Prüfung der Liquidität — und gleichzeitig
 ev. auch der der Sicherheit und der Rentabilität — derartige
Aufstellungen für die Hauptbranchen, mit denen sie arbeiten, für ihr
begrenztes Gebiet anfertigen. Eine Leipziger Bank will z. B. sehen, wie
groß ihr Gesamtengagement „am Brühl“, d. h. mit Leipziger Rauchwaren-272
        <pb n="385" />
        händlern und Zurichtereien ist. Sie stellt zu diesem Zweck fest, welche
Blankokredite sind in Anspruch genommen, wie hoch sind die Vorschüsse
 gegen Waren (im eigenen Lager, im fremden Lager, auf dem
Transport), wie hoch die gegen bedeckte, bezw. unbedeckte Bürgschaft,
wie groß ist das Wechsel-Obligo? Weiter erfolgen Zusammenstellungen
nach der Höhe der Kredite, z. B.: Bis 10000 M 7 Debitoren, bis
20000 M 9 Debitoren usw. Überhaupt wird der Statistik im Bankgeschäft
 jetzt weit größere Beachtung als früher geschenkt. Auch die Praxis
hat mehr und mehr erkannt, daß aus den toten Zahlen, wenn man sie
richtig zu lesen versteht, sich eine Menge wichtiger Schlüsse ziehen lassen,
Hauptaufgabe der Bankleitungen ist es also, für eine stete Liquidität
Sorge zu tragen und für einen längeren Zeitraum Dispositionen zu treffen.
Ein bestimmter Prozentsatz Gelder muß, unbekümmert um die Rentabilität,
 derart angelegt werden, daß die Mittel sofort flüssig gemacht
werden können. Auch bei Effekten, die die Bank für eigene Rechnung
erwirbt, wird sie bestrebt sein, das Risiko möglichst einzuschränken. Daß
die spekulativen Geschäfte sich in mäßigen Grenzen halten müssen,
ist selbstverständlich. Ist hiergegen, vielleicht durch Überschreitung der
Befugnisse der Nostro-Abteilung oder eines anderen Beamten, gefehlt
worden, so wird eine baldige Auflösung der Engagements, trotz großer
Verluste, in vielen Fällen zweckmäßiger sein, als eine Prolongation der
Geschäfte oder gar ein weiterer Kauf, um dadurch „den Kurs zu verbilligen“.

Wie gefahrvoll große Summen Spargelder für ein Bankinstitut
werden können, hat die Hildesheimer Bank in ihrem 25. Geschäftsjahre
erfahren müssen, Im Anschluß an den Zusammenbruch des Hildesheimer
Bankgeschäftes I. A. Pistorius wurde auch gegen die Kassen der Hildesheimer
 Bank ein Run eröffnet, und etwa 3 Millionen M Spargelder
wurden. abgehoben. Über die bemerkenswerten Konsequenzen, die die
Bank daraus gezogen hat, schreibt sie in ihrem Geschäftsbericht von 1910:
„So unerfreulich an sich diese gegen unser Unternehmen gerichtete Bewegung
 uns sein mußte, so können wir doch die dadurch hervorgerufene
Verminderung der Sparguthaben nicht beklagen, da wir in unserer Überzeugung
 von der in großen Sparguthaben in Krisenzeiten für die Banken
liegenden Gefahr durch obige Vorkommnisse nur bestärkt wurden, und
die Inhaber kleiner Sparkonten, auf deren Urteilsfähigkeit begreiflicherweise
 ernste Zeiten am ersten störend wirken, nicht ungern aus dem
Kreise unserer Kunden ausscheiden sehen. Wir haben es uns seit

374
        <pb n="386" />
        diesem Ereignis zur Aufgabe gemacht, bei Annahme von Spargeldern
 größte Vorsicht zu üben, und es seitdem vorgezogen, die
Kunden zu veranlassen, die entbehrlichen Kapitalien in mündelsicheren
usw. Werten anzulegen.“
Bei der internen Liquiditätsberechnung kommt es, wie gesagt, der
Bankleitung vor allem darauf an, daß die errechneten Aktivzahlen auch
tatsächlich liquide Mittel darstellen, auf die man unbedingt zurückgreifen
kann. Die großen Institute besitzen in ihrem Ruf und Namen allein schon
eine sehr hohe Reserve, indem sie sich auf ihr Giro hin jede Summe
verschaffen können, sofern nicht gerade ganz extreme Verhältnisse vorliegen.
 Bei mittleren und kleineren Instituten ist dies nicht ohne weiteres
der Fall; sind sie „festgefahren“, so wird man sie, wenn sonst ihre Grundlagen
 gesund sind, schon aus taktischen Gründen, nicht in Konkurs gehen
lassen, aber sie werden die Hilfe einer anderen Bank mit Preisgabe ihrer
Selbständigkeit erkaufen müssen. “u
Daher sucht man denn in normalen Zeiten, auch wenn die ausgewiesene
 Liquidität ziffernmäßig ganz günstig erscheint, für ungewöhnliche
Zeiten vorzubeugen. So finden wir auf manchem Börsenorder-Zettel den
Vermerk: „Ich verzichte auf Übersendung eines Nummernverzeichnisses
und ermächtige die ....... Bank auch, gemäß $ 2 des Depotgesetzes
vom 5. Juli 18961), gleichartige Wertpapiere zurückzugewähren oder über
die Papiere zu ihrem Nutzen zu verfügen“, Die meisten Kunden unterschreiben
 die Zettel, ohne diesen Satz zu lesen, oder, wenn sie dies schon
tun, ohne sich über die Bedeutung der letzten Worte klar zu werden,
Die Bank hat nunmehr aber das Recht, große Institute werden hiervon
 natürlich niemals Gebrauch machen, wenn sie Gelder benötigt, die
Effekten zu verpfänden, um sich hiergegen bei der Reichsbank, einer
anderen Notenbank, der‘ Seehandlung, einer anderen Bank oder Bankfirma
 Geld zu verschaffen?), Die Beleihung kann nötigenfalls hierbei
zu einem viel höheren Prozentsatz erfolgen, als sie seitens des Kunden
bei der Bank beansprucht worden war, Verkauft der Kunde die Effekten,
oder wünscht er deren Zusendung, so müssen sofort natürlich andere
Werte dagegen hinterlegt werden. Mit dieser Tatsache müssen insbesondere
 die kleinen Firmen stets rechnen.

1) Ausführliches über die verschiedenen Depotarten 5, Band I S. 424 ff.
») Über die verschiedenen Arten des Lombard- und Reportgeschäftes, die Lombarddarlehen
 im Bank- und Börsenverkehr s. Band IS. 256 ff.
        <pb n="387" />
        Ist eine Verknappung des Geldes zu befürchten — an den Terminen
und zu gewissen Jahreszeiten pflegt der Zinssatz auch in normalen Zeiten
in die Höhe zu gehen —, so suchen die Banken durch frühzeitige Abschlüsse
 bei den großen Geldgebern, wie der Seehandlung, Lotteriedarlehnskasse,
 Preußenkasse u. a., oder auch im Auslande (Wechselpensionen)
sich rechtzeitig mit Mitteln zu versorgen, die möglichst an verschiedenen
Terminen fällig sind. Auch von Firmen und Privaten sucht man, zu erhöhtem
 Zinssatz, Gelder auf längere Zeit hereinzubekommen.
Vermittelung des Austausches von Geldkapitalien ist schließlich doch
immer die Funktion, die Banken und Bankiers in erster Linie auszuüben
berufen sind. Nur der Bankier aber, sagte einmal ein erfahrener Bankpraktiker,
 der Geh. Oberfinanzrat Hartung!), steht auf der Höhe seiner Aufgabe,
 der mit weiser Vorsicht und ängstlicher Gewissenhaftigkeit unterscheidet,
 welcher Teil der zu seiner Verfügung stehenden fremden Gelder
eine zeitweise Festlegung vertragen kann, und welcher flüssig bleiben
muß, In zweiter Linie erst kommt die Frage: Auf welche Weise und in
welchen Werten soll die Anlage vor sich gehen, was für Geschäfte darf
die Bank machen?
Da für die Sicherheit der Gläubiger in erster Reihe die Höhe der
tatsächlichen — nicht der nach einem Schema berechneten — liquiden
Anlagen in Betracht kommt, ist es das Streben einer vorsichtigen Bankleitung,
 ihre Dispositionen derart zu treffen, daß sie den an sie herantretenden
 Verpflichtungen jederzeit gerecht werden kann. Da die risikolosen
Geschäfte natürlich weit weniger Verdienst als die riskanten bringen, so
muß die Bank, um hohe Gewinne zu erzielen, ihr Kapital recht oft umsetzen.
 Die Politik der Banken ist daher dahin gerichtet, die Gewährung
von Krediten aller Art von entsprechenden, provisionspflichtigen Umsätzen
abhängig zu machen, Bei Blankokrediten ist es allgemein üblich, und
auch bei gedeckten Krediten wird diese Bedingung in neuerer Zeit von
vielen Banken gestellt, daß der durchschnittlich in Anspruch genommene
Kredit mindestens 4 Mal im Semester umgesetzt wird, Lombardkredite,
die Monate lang festliegen, d.h. wenn das Konto überhaupt keine Bewegung
 zeigt, werden von manchen Banken im Interesse der Liquidität
und der Rentabilität überhaupt nicht gewährt,
Wenn auch die Bankdirektoren hinsichtlich der Aktiva, wie der Passiva,

!) S. Verhandlungen des ı, Allgemeinen Deutschen Bankiertages, Berlin 1902.
5, 92,
376
        <pb n="388" />
        viel mit Wahrscheinlichkeiten operieren müssen, so können sie doch durch
sorgfältige und gewissenhafte Beobachtungen sich oft ein Bild machen
von dem, was kommt und kommen muß und dementsprechend Dispositionen
 treffen. Daher steht es bis zu einem gewissen Grade’in ihrer Hand,
durch weitblickende Politik die Liquidität günstig zu beeinflussen,

5. Liquiditätsstatistik. Sind unsere Banken liquide?
Die tatsächliche Liquidität einer Bank, hatten wir schon gesagt, beruht
auf der Bonität eines jeden einzelnen Postens, und diese kann kein
Außenstehender prüfen und aus den Bilanzen ablesen. Da solche individuelle
 Betrachtungen nicht möglich sind, müssen die Bankkritiker sich
dem gegebenen Material anpassen, d. h. auf Grund der von den Banken
mitgeteilten Ziffern ihre Berechnungen, anstellen, um ziffernmäßig das
Verhältnis zwischen den fälligen Verbindlichkeiten und den liquiden Aktiven
 einer Bank darzustellen.
Zahlreiche Versuche, einen tieferen Einblick in die Verhältnisse zu bekommen,
 sind gemacht worden. So hat Alfred Bosenick!) die Anlagebestände
 unter dem Gesichtspunkte der Schnelligkeit, mit der sie flüssig
gemacht werden können, in Gruppen geteilt. Er unterscheidet 4 Liquiditätsarten:


[. disponibel-liquide Mittel,
2. mobil-langfristige Mittel,
3. langsichtig-festgelegte Mittel,
Immobilien.
So interessant diese Analysen sind, für die Praxis ist damit, aus den
oben angegebenen Gründen, leider nichts gewonnen.
Wie die Liquiditätsquote der deutschen Kreditbanken sich in den
letzten Jahren entwickelt hat, zeigt folgende, dem Sonderabdruck des
Deutschen Ökonomist?) entnommene Zusammenstellung:
Die Verbindlichkeiten bei allen Kreditbanken haben betragen
(Millionen M):
1904 1905 1906 1907 1908 1909 1910 1911 1912
Kreditoren 2790,0 3458,5 4163,6 4201,8 4510,3 5130,1 5882,0 5646,0 4911,6
Depositen. 1566,0 1839,9 2141,1 2423,7 27458 2982,6 3240,9 3767,11 4448,4
Akzepte. . 1399,6 1600,6 1848,1 2035,3 1890,7 1970,4 2098,3 2198,8 2345,3
Reingewinn 189,8 224,7 _ 255,5 255,4 261,0 278,3 _290,3__ 307,4 _ 311,7
5945.4 7123.7 8408.3 8916.2 9407,8 10361,4 11512,0 11919,3 12017,0

4.

1) Neudeutsche gemischte Bankwirtschaft, München 1912. S, 119.
% Robert Franz, Die deutschen Banken im Jahre 1912, Berlin 1913. S. 22.
377
        <pb n="389" />
        Demgegenüber betrugen die disponiblen, oder nach den gewöhnlichen
 Anschauungen als leicht greifbar zu erachtenden Mittel bei allen
Kreditbanken in Millionen M:
1904 1905 1906 1907 1908 1909 1900 1900 1912
Kasse .... 406,9 457,2 497,2 519,0 537,5 598,5 690,6 673,4 680,9
Wechsel, .. 1773,7 1995,6 2447,1 2621,6 2742,4 2804,0 3060,6 3062,2 3048,7
Lombards , . 7739 97%9 1099,4 1162,6 1348,5 1930,6 2528,2 2504,2 2502,2
Effekten usw. 056,5 994,8 1087,8 1126,2 1198,1 1201,2 1621,4 1714;7 1705,8
3911,0 4418,5 5131,5 5429,4 5826,5 6534,3 7900,8 7954,5 7946,6
Die disponiblen Mittel blieben hiernach also hinter den Verbindlichkeiten
 zurück um Millionen M:
1904 1905 1906 1907 1908 1909 1910 1911 1912
2034,4 2705,2 3276,8 3486,8 3581,3 3827,1 3611,2 3964,8 4070,4
und die Deckung betrug in % der Verbindlichkeiten (rund):
56% 62°% 61% 60% 62% 63°% 68% 67% 66,1%
Für 9 Berliner Banken allein stellt sich diese Liquiditätsberechnung
wie folgt:
1904 1905 1906 1907 1908 1909 1910 191 1912
Kasse ,.. 200,4 328,1 333,0 328,5 294,3 322,5 3784 365,3 368,9
Wechsel, . 1075,7 1231,8 1466,5 1509,5 1422,2 1473,7 1648,6 1657,4 1683,8
Lombards, 477,8 588,3 679,3 5944 660,8 1042,5 1515,6 1517,6 1433,0
Effekten „674,0 659,6 685,3 688,0 698,7 638,6 961,7 967,5 1062,6
Disponibel 2517,9 2808,1 3164,1 3120,4 3076,0 3477,3 4504:3 4507,8 45033
Dageg., Verbindlichk,.
 3608,8 4311,8 4955,2 4919,7 4812,3 5321,7 6161,8 6363,9 6472,2
Überschuß
d,Verbindl, 1090,5 1503,7 1791,1 1799,3 1736,3 1844,4 1657,5 1856,11 1968,9
Die Deckung betrug in °% der Verbindlichkeiten:
70% 65% 63% 63% 64°% 65% 73% 7*% 79%
Nach der vorstehenden Liquiditätsberechnung hat sich die Liquidität
auch im Jetzten Jahre wieder weiter verschlechtert, Die ansehnliche Besserung
 im Jahre 1910 beruhte zum allergrößten Teile darauf, daß die Vorschüsse
 auf Waren und Warenverschiffungen damals den Lombards, also
einem liquiden Posten, zugezählt worden sind, während sie in den Vorjahren
 mangels besonderer Nachweisung unter den Debitoren verbucht
worden waren.
Die Frankfurter Zeitung!) veröffentlicht folgende Liquiditätsberechnung.
 Es betrugen:

X
) Vom I, April 1914
18
        <pb n="390" />
        bei 8 Berliner Banken?!)

Erde
1911

Febr. , Ende Febr, | Ende | Febr,
1912 | 1912 | z913 | 1913 | 1014

Verbindlichk. (Mill. M)
gedeckt durch liquide
Mittel I. Ranges?) 4-6 lo) 39-1 o[403,l0 | 38.89 [44.000 (43-10
do IL u. IX. Ranges ®) [63.4% 61,9% 161.5 | 59:70 62,5% 163.5%

«824 | z99r | 5836 | 5927 | 6181 | 6443

Die Liquidität der 15 größten Banken.

D———
Durch liquide Mittel
I. Ranges | I. u. II, Ranges

Deckung der Verbindlichkeiten
(alles in Prozenten)

Ende1913 | Febr. 1914

£nde 1913 'Febr.1914
71.6
52,8
&amp;lt;8.8
18.3
45.3
61.2
54,0
21,5
57.5
52.0
:1,5
F2.3
77
71.9
62.0

Deutsche Bank . . .
Disconto-Gesellschaft . . .
Dresdner Bank . . . .
Darmstäder Bank , . . -
Schaaffhausenscher Bankverein .
Nationalbank für Deutschland
Commerz- und Disconto-Bank .
Mitteldeutsche Creditbank . . .
Allgemeine Deutsche Creditanstalt
Barmer Bankverein. . . . .
Rheinische Creditbank . . . .
Rhein.-Westf. Disconto-Ges. . .
Essener Credit-Anstalt . . .
Bergisch-Märkische Bank. . . .
Mitteldeutsche Privat-Bank -.

51.5
12.6
42.5
‘or
5

.|

50.7
414.0
40.3
38,3
"90
36.7
27.8
34.7
43.6
4.5
3.6
30,3
52.1
41.7
788

E

TA
0
2
„x
a,”
8
”

6

Die hier berücksichtigten Institute zeigen eine außerordentliche Verschiedenheit
 in der Liquidität. Weitaus an der Spitze steht die Essener
Credit-Anstalt, die fast Zweidrittel ihrer Verbindlichkeiten liquid hält, Sie
hat seit Ende des Jahres in dieser Richtung noch weitere Fortschritte
gemacht (62,1 gegen 61.1°%). In ziemlich großem Abstand folgt die
Deutsche Bank mit 50.7 gegen 51.5°%% ; der Barmer Bankverein hat mit
44.5 (40.5) ° seinen Status erheblich flüssiger gestaltet. Ein ähnlich gutes
Verhältnis zeigt die Disconto-Gesellschaft mit 44.0 gegen 42.6%. Das
ungünstigste Verhältnis weist die Mitteldeutsche Privat-Bank mit nur 18.8

1) Die Großbanken, ausschließlich der Berliner Handels-Gesellschaft.
?) Liquide Mittel I. Ranges: Bar, Bankguthaben, Wechsel (ohne eigene
Ziehungen und eigene Akzepte) ferner bei der Reichsbank lombardfähige
Effekten. —
®) Liquide Mittel II Ranges: Sonstige börsenfähige Papiere, Reports,
Lombards und gedeckte Warenvorschüsse.
        <pb n="391" />
        gegen 19.6°% auf. Etwas anders wird das Bild, wenn man auch die
liquiden Mittel IL Ranges bei der Deckung berücksichtigt. Zwar erscheint
auch hier die Essener Credit-Anstalt mit 77.8°%, an erster und die Deutsche
Bank mit 71.9 % an zweiter Stelle, dagegen ist das Verhältnis der
Mitteldeutschen Privat-Bank von diesem Gesichtspunkte aus gesehen mit
58,7% relativ noch günstig. Hinter ihr rangieren noch eine Reihe anderer
 Institute,
Selbst die detaillierteste Liquiditätsberechnung kann kein genaues Bild
geben, und letzten Endes wird die Entwicklung und das Renommee einer
Bank abhängen von der Gewissenhaftigkeit, Vorsicht und Tüchtigkeit der
Männer, die an ihrer Spitze stehen. Eine vorsichtige Leitung muß aber
so ipso eine größere Liquidität aller Aktivposten anstreben.
Der am leichtesten kontrollierbare Teil der Aktiven ist der Kassenbestand.
 Das Reichsbank-Direktorium hat öfters darauf hingewiesen, daß
liquide Mittel nur dann auch volkswirtschaftlich wirksam sind, wenn sie
zum erheblichen Teil in Barmitteln bestehen — daß Banken trotz verhältnismäßig
 hoher Barreserven zusammengebrochen sind, steht damit in
keinem Widerspruch. Die zunehmende Konzentrationsbewegung, d.h. die
Aufsaugung von früher selbständigen Privatfirmen hat zu einer Verringerung
 der Kassenbestände geführt, und es muß leider konstatiert werden,
daß trotz aller Wünsche und Mahnungen in der Bank-Enquete das Verhältnis
 der Barreserven der Banken zu ihren Verbindlichkeiten sich
in den letzten Jahren im Durchschnitt nicht gebessert hat.
Es hatten Ende 1013:

Bank für Handel und Industrie
Commerz- und Disconto-Bank
Deutsche Bank * m m ®
Disconto-Gesellschaft . . .
Dresdner Bank . . . ..
Mitteldeutsche Creditbank . .
Nationalbank für Deutschland
Schaaffhausenscher Bankverein

Kreditoren
Mill. M

607,68
315,97
ı 580,04
674,02
958,40
130,77
240,72
344,21

Kasse
9% der
Mill. M are,

23,14
8,26
909,35
40,02
47,02
5,28
6,75
12,56

Zro
2,6
5,7
5,9
4:9
4,0
2,6
3,6

4851,81 | 232,98 | 48
Durchschnittlich stellte sich also das Bardeckungsverhältnis der Depositen
 und Kreditoren bei den 8 Berliner Großbanken, die Zweimonatsbilanzen.
 veröffentlichen, nur auf 4,8 un — nimmt man den Durchschnitt
380
        <pb n="392" />
        der Prozentsätze (33,1: 8) gar nur auf 4,14%, — und bei den gesamten
91 Banken, die Zweimonatsbilanzen veröffentlichen, nur auf 4,2% d. i
dieselbe Durchschnittsziffer, wie im Jahre 1912. Es ergaben sich im einzelnen
 folgende Zahlen:

Termin ‚912 [913
28. Februar 3.5°% 3.6°%
30. April 4.2 4.3 »
30. Juni 5:4 » 54 »
31. August 3.6 3.7 »
31. Oktober 4.2 0 AT
Mittel: = 4.2 % T 42%
Zu berücksichtigen ist aber noch, daß in den Barbestand auch Kupons
und Sorten, gewissermaßen also eine Ware, mit der die Banken handeln,
eingerechnet sind. Demgegenüber besteht bei den englischen Banken eine
Barreserve von 15—16°, und die New Yorker Banken sind gesetzlich
gezwungen, eine Barreserve von 25°% zu halten. Im anderen Zusammenhange,
 im 7. Teile, wird noch zurückzukommen sein auf diese ungenügenden
 Kassenbestände, die zwar nicht unmittelbar Zinsen liefern aber doch
indirekt produktiv für das Unternehmen sind.

Anhang:
Die Liquidität in Kriegs- und Krisenzeiten,
In Zeiten politischer Beunruhigung wird seitens des Publikums immer
wieder die Frage aufgeworfen, ob die Banken im Falle einer Verwicklung
 Deutschlands in einen europäischen Krieg die Guthaben ihrer Depositengläubiger
 etwa zeitweise sperren würden. Ein Kunde der Deutschen
Bank, der sich kürzlich mit der Frage an die Direktion des Instituts
gewandt hatte, ob die Großbanken in Kriegszeiten Schecks honorieren
bzw. Depositengelder auszahlen oder zurückbehalten würden, erhielt folgende
 Antwort:

„Auf Ihre Anfrage vom 1. d. M. erwidern wir ihnen, daß wir natürlich ebensowenig
 wie irgend ein anderer voraussehen können, welche Hemmungen durch
eine Mobilmachung in der fortlaufenden Bereitstellung der jeweils für den Zahlungsverkehr
 erforderlichen baren Zahlungsmittel eintreten können, Eine „Einbehaltung‘“
 oder „Sperrung‘“ von Guthaben auf Depositenkonto anläßlich
einer Mobilmachung kann jedoch unseres Erachtens weder durch eine ge-Setzliche
 Bestimmung noch durch Regierungsmaßnahmen erfolgen.“
Diese Anfrage charakterisiert die Stimmung, die in einem großen Teil
4
281
        <pb n="393" />
        des Publikums und zwar, wie ich aus der Praxis weiß, nicht nur bei
„kleinen Leuten“, sondern auch bis in die höchsten und vermögendsten
Schichten hinein herrscht, Eine alte Weisheit für jeden, insbesondere
aber für den Geschäftsmann ist es: „Halte in kritischen Zeiten deine
Mittel möglichst liquide“. Viele aber gehen weiter und sagen: „Es kommt
alles darauf an, bei Beginn eines Krieges einen großen Betrag in Gold
parat zu halten, und da die Banken doch sicherlich versagen, so lege
ich mir schon. vorher das Gold in den Kasten;“ — wie oft habe ich in
den letzten. Jahren, die uns ja wiederholt hart an den Rand eines europäischen
 Krieges gebracht haben, dieses Wort vemommen und die Konsequenzen
 daraus, ziehen sehen. Sehr erhebliche Summen sind von
allen Banken, auch den größten Instituten, aus Furcht vor einem aussrechenden
 Kriege abgehoben, im eigenen Hause oder im Banktresor
verwahrt und nach Beseitigung der Kriegsgefahr wieder zur Bank zurückgebracht
 worden. Die Unbequemlichkeit, sowie das Risiko der eigenen
Verwahrung und der damit verknüpfte Zinsverlust!), erschien vielen als
das kleinere Übel.
Hieraus lassen sich Folgerungen ziehen, welchen Umfang erst die Abhebungen
 der Depositen- und Spargelder beim tatsächlichen Ausbruch
sines Krieges annehmen werden. Unsummen werden nicht nur aus Angst,
sondern infolge tatsächlicher Bedürfnisse von den Banken, Genossenschaften
 und Sparkassen abgehoben werden. Große Barmittel werden
auch dadurch notwendig werden,. daß bei einer Panik die Geld ersparenden
 Zahlungsmethoden: Scheck-, Giro- und Abrechnungsverkehr nur unvollkommen
 funktionieren werden. Nicht nur im Inlande wird großes
Mißtrauen entstehen, auch die Ausländer werden versuchen, die Forderungen,
 die sie in Deutschland haben, möglichst schnell einzukassieren
Wertpapiere und Waren werden wahllos, zu den immer mehr und mehr
sinkenden Kursen und Preisen verkauft, und wo dies nicht möglich ist,
verpfändet werden; kurz, jeder strebt, bares Geld zu bekommen, und
die Banken müssen die Anforderungen ihrer Kunden nach vermehrten
Barmitteln zu erfüllen suchen.
Dazu treten die Anforderungen des Reichs, Rießer berechnet sie bei
3 Millionen ausgebildeten Mannschaften auf 18 Mill. M pro Tag, d. h. also
540 Mill, M pro Monat, wozu dann noch die indirekten Kosten, wie
1) Ein Kunde einer Großbank, ein Staatsbeamter, fragte, als er sein Guthaben
in Höhe von 10000 M abhob und vor den Augen der Bankbeamten in seinen
Safe einschloß, zu welchem Prozentsatz die Bank dieses Geld im Safe verzinse.
382
        <pb n="394" />
        Unterstützungen an die Familien der Einberufenen usw. kommen, Die
Gesamtkosten werden wahrscheinlich aber noch erheblich höher sein.
Si vis pacem, para bellum, d. h. das beste Mittel zur Vermeidung
eines Krieges, oder doch eines unglücklichen Verlaufes, ist die stete Kriegsbereitschaft.
 Genau so wichtig wie die militärische, ist die wirtschaftliche
 und finanzielle Kriegsrüstung!), und aus dieser Erkenntnis heraus
sind in letzter Zeit von Bankpraktikern und Nationalökonomen Werke
und Abhandlungen erschienen, die sich eingehend mit dieser Frage beschäftigen
 ?),
Nur wenn unsere militärische und finanzielle Rüstung. auf der Höhe
steht, würden wir, sagt Rießer, aus einem Kriege als Sieger hervorgehen,
und‘ alle sich daraus ergebenden Konsequenzen ziehen können. Der
Ausgang des russisch-japanischen Kriegs ist eine sehr ernsthafte Lehre
hierfür: nur aus der finanziellen Schwäche Japans war der vorzeitige
Friedensschluß und der Verzicht Japans auf jede Kriegskostenentschädigung
 zu erklären: „die gewaltige nationale Begeisterung Japans und seine
starke taktische Überlegenheit knüpfte Sieg auf Sieg an seine Fahnen,
seine geringe finanzielle Kriegsbereitschaft aber war die Achillesferse des
Siegers und die Rettung des Besiegten“. Rießer schlägt dann vor, zur
ständigen Überwachung und Beratung dieser Fragen einen „finanziellen
Generalstab“ schon in Friedenszeiten heranzuziehen, besser noch einen
„wirtschaftlichen Generalstab“, der neben den Fragen der finanziellen
 Kriegsbereitschaft und Kriegführung auch das ganze Transportund
 vor allem das Verpflegzungswesen mit zu bearbeiten hätte.

1) Max M, Warburg sagt in seinem Referat auf dem III, Bankiertage: „Wir
brauchen eine wirtschaftliche Vorbereitung für den Krieg, auch wenn der
Ernstfall nie eintreten sollte, da eine derartige Vorbereitung nichts weiter bedeutet,
 als die Erziehung unseres Volkes zur rationellen Entwickelung unserer
gesamten ökonomischen Kräfte, einer Entwickelung, welche uns zugleich in
wirtschaftlichen Krisen vor schweren Erschütterungen bewahren
würde,“
% Biemer-Liefmann, Die finanzielle Mobilmachung. Gießen 1913. Fritz
Neubürger, Die Kriegsbereitschaft des deutschen Geld- und Kapitalmarktes.
Berlin 1973. I. Rießer, Finanzielle Kriegsbereitschaft und Kriegsführung, 2. Aufl.
Jena ı913, Moritz Ströll, Über das deutsche Geldwesen .im Kriegsfalle,
Schmollers Jahrb, XXMI, 1899 S. 173ff., 437 ff. Derselbe, Über den Zahlmittelbedarf
 Deutschlands, Bankarchiv XI, S. 390ff. Max Schinckel, Nationale
Pflichten der Banken und Kapitalisten im Kriegsfall, Bank-Archiv V. S, 41 ff,
Max M, Warburg, Finanzielle Kriegsbereitschaft und Börsengesetz, Referat.
auf dem III, Bankiertage, Berlin 1907. Joh. Plenge, Diskontpolitik a. a. O, S. 273 ff.
282
        <pb n="395" />
        Sollen nun aber auch die Banken dauernd ihre Dispositionen so
treffen, daß sie jeden Augenblick mit dem Ausbruch eines Krieges rechnen?
Wir haben seit 44 Jahren keinen Krieg und, von 1866 abgesehen, seit
too Jahren keinen Krieg im Lande gehabt; so hatten bis vor Kurzem
auch Bankdirektoren und Bankiers nur wenig mit der Möglichkeit eines
Krieges gerechnet, und doch müssen wir unbedingt die Kriegskrisis und
die Kriegspanik berücksichtigen und schon in Friedenszeiten diesbezügliche
 Vorsorge in unserem Bankwesen treffen, d. h. wir müssen mit Anwendung
 aller Mittel danach trachten, daß unser Bankwesen sich mögtichst
 liquide gestaltet, daß nicht große Summen dauernd festgelegt werden,
und daß vor allem auch die Banken, Genossenschaften und Sparkassen
größere Barreserven halten, Die kriegsmäßige Liquidität schaut anders
aus, wie die friedensmäßige?).

1) Die außerordentlich wichtige Frage, wie die deutschen Sparkassen im
Falle eines Krieges dem Ansturm ihrer.Einleger begegnen können, hat vor einigen
Jahren im „Tag‘“ der General der Infanterie z. D. von Blume angeschnitten.
Er will Einrichtungen getroffen wissen, die den Sparkassen die Möglichkeit gewähren,
 bei Ausbruch eines Krieges ohne Verzug, innerhalb 24 Stunden, einen
Teil ihrer nicht sofort veräußerlichen Bestände zu mobilisieren, Zu diesem Zwecke
sollen Lombard-Darlehenskassen errichtet werden, die möglichst der Organisation
 der Sparkassen, etwa dem bereits bestehenden „Deutschen Sparkassen-Verband‘,
 angeschlossen werden, und deren Kassenscheine Zwangskurs, oder
wenigstens allgemeine Umlaufsfähigkeit haben. Mit der Errichtung der Kassen,
Jem Druck der Scheine usw. soll nicht bis zum letzten Moment gezögert werden
_— die Hilfe würde dann zu spät kommen —, sondern die Organisation soll
schon in Friedenszeiten ins Leben treten, damit sie im Notfalle sofort funktionieren
 kann.
Herrn von Blume schwebt hier eine Einrichtung vor, die während der letzten
drei Feldzüge geschaffen worden war, Es wurden damals, im Anschluß an das
Lombard-Kontor der Preußischen Bank, „Darlehenskassen‘“ eingerichtet, die Vorschuß
 auf Waren und Effekten gewährten und ein eigenartiges Papiergeld, die
sogenannten Darlehens-Kassens chein&amp;amp;, unter Garantie des Staates ausgaben.
Über die Zweckmässigkeit dieser Darlehenskassen kann man verschiedener Meinung
sein. Ihre Tätigkeit ist insofern nützlich gewesen, als sie dem Handel über momentane
 Verlegenheiten hinweghalfen; andererseits bedeuteten deren Kassenscheine
 ein recht schlecht fundiertes Kreditgeld, das die deutsche Währung. nur
deshalb nicht diskreditierte, weil es nur in geringfügigen Beträgen im Umlauf war,
Im Jahre 1870 sollten bis zu 30 Millionen Taler ausgegeben werden; tatsächlich
kam aber nur etwa der zehnte Teil in den Verkehr. Man stelle sich dagegen die
Summen vor, die bei Annahmen des Blumeschen Vorschlages emittiert werden
müssten. Um hunderte von Millionen, wenn nicht gar um Milliarden M würde es
sich hier handeln,

2384
        <pb n="396" />
        Der Frieden ist das Wünschenswerte, zum Glück. auch das Normale,
die Norm, der Krieg die Ausnahme. Der Kaufmann und der Bankier
muß einen gewissen Optimismus besitzen. Würde er bei allen seinen
Entscheidungen immer nur die Kriegsgefahr vor Augen haben, so wäre
eine gedeihliche wirtschaftliche Entwickelung unmöglich, Handel und Verkehr
 würden lahmgelegt und fast jedes kommerzielle und industrielle Geschäft
 unmöglich gemacht werden, denn es müßten Forderungen gestellt
werden, die der Kreditsuchende nicht erfüllen könnte. Es würden also
verschiedenerlei Schädigungen privater Erwerbswirtschaften und damit
schließlich auch der Volkswirtschaft erfolgen.
Braucht die allgemeine Geschäftspolitik nicht dauernd von der Befürchtung
 kriegerischer Verwickelungen beeinflußt zu werden, so müssen die
Banken sich doch stets der ungeheuren Verantwortung, die auf ihnen
ruht, bewußt bleiben und bedenken, daß ihnen im Hinblick auf den
Kriegsfall gewisse nationale Aufgaben erwachsen. Sie haben, sagt
Schinckel?), die Pflicht, darauf zu achten, daß nicht ihr Land durch
sie fremden Ländern stärker verschuldet ist, als ihr Guthaben in fremden,
jederzeit zahlungsfähigen Ländern beträgt. Starke Portefeuilles von ausländischen
 Goldvaluten, d. h. von Wechseln, die im Auslande in
Gold zahlbar sind, stellen für den Kriegsfall die beste Reserve der
Banken?) dar. Diese werden durch Verwertung der Goldvaluten und durch
Kündigung der ausländischen Guthaben einen Teil der anstürmenden inund
 ausländischen Gläubiger befriedigen können. Daß die Banken, wie
Schinckel meint, per Saldo so viel Geld vom Auslande werden einziehen
können, daß sie auch ihrerseits ihre nationalen Pflichten bei Deckung
des ersten Geldbedarfs für Kriegszwecke erfüllen können, scheint mir
doch wohl zu optimistisch.
Bricht ein Krieg aus, so wird naturgemäß auf wirtschaftlichem Gebiet
eine Panik entstehen, und es werden somit die pekuniären Ansprüche
der Panik, wie auch des Krieges selbst zu befriedigen sein.
Die Hauptsache wird sein, daß die Banken es verstehen, auch in der
allerkritischsten Zeit sich das Vertrauen des Publikums zu erhalten.

1) Bank-Archiv V, 4.
2) Die alten Hamburger. Girobanken haben stets gegen einen Teil ihrer
Giroguthaben Wechsel auf London "gehalten. Einzig und allein durch einen großen
Besitz von der Devise London war es, nach Schinckel, im Jahre 1870 einer damals
 gar nicht sehr großen Bank in Hamburg möglich, die größte Zeichnung auf
die, ‚Kriegsanleihe des Norddeutschen Bundes zu machen,

25 Obst, Bankoolitik.
        <pb n="397" />
        Dazu müssen sie einmal zeigen, daß sie in der Lage sind, auch den
größten Ansprüchen, die in den ersten Tagen der Panik an sie herantreten,
 zu genügen, Ohne daß sie rigoros Kredite zurückziehen, die gerade
 jetzt am ehesten benötigt werden, und sie müssen weiter auch im
normalen Zeiten bereits beim großen Publikum aufklärend wirken,
und zwar sollte dies Sache der einzelnen Bankdirektoren und Bankiers,
wie der Organisationen der Chefs und der Bankbeamten sein,
Ebenso wäre es auch sehr wünschenswert, wenn der Staat die Maßregeln,
 die er im Kriege behufs finanzieller Mobilmachung zu ergreifen
gedenkt, und die bis auf alle Einzelheiten feststehen, in ihren Grundzügen
 wenigstens, der Öffentlichkeit übergeben würde. Das Publikum würde
im Ernstfalle wesentlich beruhigter sein, wenn es erfährt, wie vorsichtig
überlegt und großzügig alles, insbesondere auch während der Marokko-Krisis,
 vorbereitet worden ist, um für alle Fälle finanziell gerüstet dazustehen,
 Offiziell ist über die Grundzüge eines kriegsfinanziellen Notstandsgesetzes
 bisher nichts bekannt geworden; diejenigen, die informiert sind,
sind zum Schweigen verpflichtet. Gewissermaßen vorbereitende Kriegsmaßregeln
 waren. die Einführung kleiner Reichsbanknoten und die Erklärung
 der Reichsbanknoten als gesetzliche Zahlungsmittel. Alle voreiligen
Schritte, die gar zu leicht Fehlgriffe werden können, müssen vermieden
werden, Frankreich hatte 1870 folgende Maßregeln ergriffen: Aufhebung:
der Publizität, Verlängerung der Wechselfristen. (Wechselmoratorium) und
Einführung des Zwangskurses für die Banknoten.
Nach Stroell!), der sich sehr eingehend mit dieser Materie befaßt
hat, werden die finanziellen Kriegsmaßregeln Deutschlands im Falle:
eines Weltkrieges — wenn wir in einen Krieg verwickelt werden, dürfte.
es sich nur um einen Krieg gegen mehrere Fronten handeln — in der
Hauptsache folgende sein:
„Vorläufige Immobilisierung des bei den deutschen Notenbanken liegenden
nationalen Goldschatzes, Aufhebung der Bankpublizität und der Drittelsdeckungsvorschrift,
 Einführung des Zwangskurses für Reichsbank- und Privatbanknoten,
für Reichskassenscheine und Reichssilber, äußerste Anspannung der durch das
Juliusturm-Gold verstärkten Reichsbank-Elastizität, Einführung von Kriegsdarlehnskassen
 und somit, namentlich durch die beiden letzterwähnten Maßregeln, Schaffung
eines ziffernmäßig gewaltigen Zahlmittelstocks, zu dem, unter kulanten Bedingungen,
jeder Staatsbürger Zutritt hat, der bankmässige Deckungen zu bieten vermag.
Also, volkswirtschaftlich ausgedrückt, die ad hoc geschaffene großzügige Gelegenheit,
 einen bedeutenden Bruchteil des fix liegenden nationalen Kapitals in die

3 4.
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        flüssige Form, nämlich in die Geldform zu verwandeln. Dies geschieht durch
reichliche Ausgabe von uneinlösbaren Zwangskurs-Banknoten und von Kriegsdarlehns-Kassenscheinen,
 welch letztere von den an die Reichsbankstellen angegliederten
 Lombardkassen zur Ausgabe gelangen. Diese Kassen lombardieren
Effekten, Waren und sonstige bankmäßige Pfänder. Die Reichsbank bedarf, wenn
sie sich als Kriegsbank auftun soll und muß, angegliederter Spezial-Lombardkassen
 deshalb, weil ihre eigene Lombardkraft zu gering bemessen ist. Lombard
gilt nämlich aus banktechnischen Gründen nicht als Notendeckung, und soll dieser
Grundsatz aus währungspolitischen Rücksichten auch in kritischer Zeit aufrechterhalten
 bleiben.
Aus dem Gesagten folgt, daß bei Kriegsausbruch etwa entstehender Goldhunger
 des Publikums aus Rücksichten für das öffentliche Wohl zwar nicht gestillt
 werden kann, wohl aber der kaum ausbleibende Geldhunger. Metall wird
nur in geringen Mengen geboten werden können, wohl aber Zirkulationsmittel in
genügender Menge, und zwar solche Geldmittel, die den Reichsadler und die
Reichsgarantie an der Stirne tragen. Und’ dieser Ausblick auf einen gewaltigen
von Reichs wegen geschaffenen Geldfonds dürfte vermutlich genügen, um alle
aus der Lage sich ergebenden Ansprüche zu befriedigen und allen Schwierigkeiten
gerecht zu werden,“ —
Das beste Wechsel-Portefeuille nutzt der Bank nichts, wenn kein Rediskonteur,
 und ein großer Bestand erstklassiger Effekten läßt sich in kritischen
 Zeiten nicht verwerten, wenn kein Lombardnehmer vorhanden ist.
Wenn alles andere versagt, die letzte Instanz als großer Rediskonteur und
Pfandnehmer bleibt in Deutschland die Deutsche Reichsbank; sie ist
„oberster Garant der allgemeinen volkswirtschaftlichen Liquidität“ (Stroell).
Dies bedeutet nun nicht, daß die anderen Banken blind auf die Hilfe
der Reichsbank vertrauen und unbekümmert um Krisen- und Kriegszeiten
wirtschaften sollen, sondern der Reichsbank wird die Erfüllung ihrer Aufgabe
 auch nur möglich, wenn sie hierbei von den Kreditbanken unterstützt
 wird, indem diese schon in Friedenszeiten, unbekümmert um die
Rentabilität, nach immer größerer Liquidität streben. Ein Liquiditäts-Schema
für den Krieg ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Die Reichsbank kann weiter die im Kriege erfolgende außergewöhnliche
 Belastung auch nur aushalten, indem ihr sofort nach der Kriegserklärung
 der Kriegsschatz übergeben wird, auf Grund dessen sie den
dreifachen Betrag an Banknoten ausgeben darf, und indem die staatlichen
Notmaßregeln (s. Anm. S. 386) in Kraft treten.
Wenn die Kreditbanken und die Reichsbank schon im Frieden sich
in der erwähnten Weise für den Krieg rüsten, und wenn sie nach Ausbruch
 eines Krieges die Durchführung der finanziellen Hilfsmaßregeln des
Staates sichern und so seine Notpolitik unterstützen, dann brauchen wir
Se 287
        <pb n="399" />
        auch in Kriegs- und Krisenzeiten uns keinen Sorgen hinsichtlich des Funktionierens
 unseres Geld- und Zahlungsverkehrs hinzugeben. Daß aber hinsichtlich
 der Liquidität noch sehr vieles zu tun übrig bleibt, hatten wir
gesehen.

IV. Sozial- und Angestelltenpolitik,
1. Die soziale Stellung der Bankbeamten,

Im Jahre 1882 betrug die Zahl der im Bankiergewerbe beschäftigten,
iachmännisch vorgebildeten Personen — Chefs, Direktoren und Prokuristen
 nicht eingerechnet — 11600. 1895 war ihre Zahl auf 22600,
[907 auf 49000 angewachsen, und heute dürfte sie rund 60000 betragen.
 Ihnen gegenüber haben die Bankiers und Bankdirektoren in immer
steigendem Maße soziale Pflichten zu erfüllen, soweit es in ihren
Kräften steht?).
Aus der großen Gruppe der Handlungsgehilfen haben sich die „Bankkommis“
 herausgehoben, die später, zuerst in den Banken, dann allgemein,
die Bezeichnung „Bankbeamte“ annahmen. Der Bankbeamte ist keine
„vorübergehende ‚Erscheinung‘ mehr, wie in den 50er und 6oer Jahren
des vorigen Jahrhunderts, sondern eine bleibende Einrichtung, für den
das Dichterwort gilt: „als dienendes Glied schließ’ an ein Ganzes dich an“,
Während der Bankkommis früher danach strebte, Bankier zu werden,
geht heute sein Trachten dahin, die Stellung eines „Vorgesetzten“ zu
arringen,
Der übliche Bildungsweg ist: Besuch eines Gymnasiums oder Realgymnasiums
 bis zur Reife für Ober-Sekunda oder Unter-Prima und dann
eine dreijährige Lehrzeit in einem Bankgeschäft, einer Provinzbank, neuerdings
 auch vielfach in den Depositenkassen einer Großbank. Nach deren
Beendigung erfolgt Anstellung als Beamter mit einem Jahresgehalt, das
meist nicht über 1200 M beträgt, wozu aber noch etwa 300 M Weihnachts-
 und Abschlußgratifikation treten. Gehalt und Gratifikationen steigen
allmählich, und zwar für die Mehrheit der Beamten in bestimmten Zwischenräumen.
 Beiden Teilen steht es frei, das Dienstverhältnis für den
Schluß eines Kalendervierteljahres, unter Einhalt einer Kündigungsfrist
von 6 Wochen, zu kündigen ($ 60 HGB,).
Das Anfangsgehalt und das Einkommen der Mehrheit der Bankbeamten
überhaupt hat sich durch die Vermehrung der Banken und durch den

1) S. a. Verhandlungen des I, Deutschen Bankiertapes, Frankfurt a. M. 1902,

3838
        <pb n="400" />
        Konzentrationsprozeß erheblich verschlechtert. So hat z. B. ein erstes
Berliner Institut, das in den 70er Jahren bereits keinen Beamten unter 600
Talern Fixum anstellte, heute, dem Beispiele der anderen Banken folgend,
das Anfangsgehalt auf 1200—1500 M, d. h. entsprechend dem verminderten
 Geldwerte, auf etwa die Hälfte reduziert, Was für die Aktienbanken
 "gilt, trifft auch für die Mehrheit der Privatbankgeschäfte zu,
Worin ist die Ursache hierfür zu suchen? Es ist feststehend, daß die
Gewinne im Bankgewerbe prozentual der Umsätze und der verursachten
Arbeit erheblich zurückgegangen sind. Der Inkasso- und Zahlungsverkehr,
die Kontrollen, Statistiken, Monatsausweise usw. erfordern einen großen
Beamtenkörper, ohne daß direkt mit diesen Arbeiten Gewinne erzielt
werden. Haben die Bestrebungen der Banken und Bankiers, eine Besserung
 der Konditionen herbeizuführen, den von diesen gewünschten Erfolg,
so wird auch den Wünschen der Bankbeamtenschaft auf Gehaltsaufbesserungen
 wieder mehr Rechnung getragen werden können. Sehr treffend
bemerkte auf der ır. Hauptversammlung des Deutschen Bankbeamten-Vereins
 ein Redner: „Nur im verständnisvollen Zusammenarbeiten mit
den Leitungen der Banken kann die Gehaltsfrage rasch vorwärts gebracht
werden“1), und der Vorsitzende Max Fürstenberg sagte: „Nur auf der
Basis eines blühenden Gewerbes seien soziale Fortschritte für die Arbeitnehmer,
 insbesondere in der Gehaltsfrage, denkbar“.
Der Nachwuchs im Bankgewerbe ist sehr groß. Nach außen gilt es
für die meisten für viel vornehmer, den Sohn in einem Bank- als in
einem Waren- oder Fabrikationsgeschäft die Handlung erlernen zu lassen,
und ihr Vorhaben wird ihnen sehr erleichtert, indem manche Privatfirmen
und Provinzfilialen von Banken eine Anzahl von Lehrlingen annehmen,
die in keinem Verhältnis zur Zahl der Beamten und der Größe des Geschäftes
 stehen. Da für diejenigen, die im Bankgeschäft gelernt haben,
der Übergang in eine andere Branche sehr schwer ist, da außerdem aber
viele, die im Warengeschäft gelernt haben, den Wunsch hegen, zur Bank
überzugehen, ist das. Angebot meist größer als die Zahl der neu zu be-Setzenden
 Stellen.
Einen Druck auf die Gehälter übt weiter auch die Frauenarbeit im
Bankgewerbe aus. Während manche Banken Damen überhaupt nicht oder
nur als Stenographinnen oder Telephonistinnen beschäftigen, finden wir in
vielen Bankbetrieben auch zahlreich Damen mit banktechnischen Arbeiten,

2) S. Bankbeamten-Zeitung XVII, 14.
        <pb n="401" />
        in der Buchhaltung, Korrespondenz usw., betraut, Nach den Erhebungen
des Deutschen Bankbeamten - Vereins sind im Jahre 1912 1147 Damen
mit banktechnischen und 1261 mit mechanischen Arbeiten bei Banken
und Bankiers tätig, Die Darmstädter Bank in Berlin beschäftigt allein
gegen 200 weibliche Angestellte, und in der Münchner Filiale dieser Bank
soll etwa die Hälfte der Angestellten dem weiblichen Geschlecht angehören?),

Mit dieser Konkurrenz der Frauen müssen die Bankbeamten rechnen,
and wenn hierdurch deren Gehälter gedrückt worden sind, so ist zum
großen Teil die Bankbeamtenschaft selbst schuld daran, indem sie die
weiblichen Angestellten nicht in ihren Verein aufgenommen und an ihren
‚achwissenschaftlichen Vorlesungen hat teilnehmen lassen. Ich habe vor
[2 und mehr Jahren bereits, als ich noch Bankbeamter und zweiter Vorsitzender
 des Vereins der Bankbeamten in Berlin war — besonders auch
im Hinblick auf die französischen Verhältnisse, die ich 1902 bei meiner
informatorischen Tätigkeit im Credit Lyonnais und in anderen Pariser
Banken kennen gelernt hatte —, stark betont, daß kein Bankbeamten-Verein
 die Frau hindern könne, in den Bankbeamten-Beruf einzutreten,
daß die Vereinsleitungen aber, im wohlverstandenen eigenen Interesse,
es als ihre Aufgabe betrachten müssten, der Frau bessere Lebens- und
Existenzbedingungen zu schaffen. Wenn sie dafür sorgen, daß auch die
Frauen eine gute banktechnische Vorbildung genießen, werden diese nicht
mehr Preisdrückerinnen sein. Die überwiegende Mehrheit des Vorstandes
and auch der übrigen Bankbeamtenschaft erklärte sich — leider, muß ich
m Interesse der Bankbeamtenschaft sagen — Prinzipiell dagegen,
Aus demletzten Generalversammlungsbericht des Deutschen Bankbeamten-Vereins
 sehe ich aber, daß von weitsichtigen Bankbeamten auch heute
noch, aus den gleichen Erwägungen heraus, dieselben Forderungen gestellt.
 werden. Herr Ploch sagt: „Wir müssen verlangen, daß die Frau
ihre Arbeitskraft nicht um einen sö geringen Preis verkauft, sondern daß
sie bestrebt ist, ihre Kenntnisse des Bankwesens zu verbessern; dies kann
nur geschehen, wenn die Frau, wie der junge Mann, eine 2—3 jährige
Lehrzeit im Bankgewerbe durchmachen muß und nicht mehr, wie es jetzt
zeschieht, von einem Handelsschulkursus aus in unseren Beruf dringt.“
Ich persönlich habe mit der Frauenarbeit im Bankberuf die besten
Erfahrungen gemacht. In meinem Bankseminar an der Berliner Handels-)

 S. Bankbeamten-Zeitung XVII, 14.

190
        <pb n="402" />
        hochschule gehörten die teilnehmenden Damen zu den eifrigsten Mitarbeiterinnen,
 und nachher in der Praxis wieder haben sich die wenigen
Damen, die in meinem Betriebe tätig waren, meist sehr gut bewährt.
Neben den Frauen ist es noch eine andere Kategorie von Angestellten,
die die Gehälter der Bankbeamten ungünstig beeinflußt. Während es bis
vor einigen Jahren nur ganz vereinzelt vorkam, daß jemand ins Bankgeschäft
 eintrat, ohne im Besitz des Einjährig-Freiwilligen-Zeugnis zu sein,
gibt es heute zahlreiche Firmen, die mit Vorliebe junge Leute, die nur
eine Gemeindeschule besucht haben, als Lehrlinge einstellen. Es sind darunter
 eine Menge tüchtige Elemente, die dem Bankbeamtenstande nur
zur Ehre gereichen können — ich habe selbst einige solche Herren, die
das Examen nachher vor der Kommission bestanden haben, beschäftigt —;
in ihrer Allgemeinheit aber drücken sie naturgemäß das Niveau des
Standes. Soweit sie sich nicht ein bestimmtes Maß allgemeiner Bildung
angeeignet haben, können sie in bessere‘Posten, besonders auch in solche,
wo sie in Verkehr mit dem Publikum treten, nicht aufrücken.
Auf gleicher Stufe stehen die Beamten, die früher „Jungen“ gewesen,
d. h. aus dem Laufburschenberuf hervorgegangen sind. Es sind dies Söhne
von Kassenboten oder anderen ehrenwerten Bürgern, die nach Absolvierung
 der Gemeindeschule in den Dienst der Bank treten und den internen
 Verkehr von Bureau zu Bureau, bezw. zwischen Wechselstuben und
Hauptbank vermitteln, nebenbei kleine mechanische Schreibarbeiten erledigen
und in den Wechselstuben auch in der Postexpedition beschäftigt werden.
Mit ı9 Jahren etwa hören sie auf, „Junge“ zu sein, und einige werden
als Kassenboten, einige als Beamte angestellt. Sie werden jetzt zwar nicht
mehr mit dem Vornamen gerufen, das „odium“ des ehemaligen „Jungen“
haftet ihnen aber, mögen sie auch sonst noch so brauchbar sein, lange
Zeit noch an. Für die Bank stellen sie eine verhältnismäßig billige Arbeitskraft
 dar, Sie fangen zwar auch mit dem gleichen Mindestgehalt, wie die
anderen Beamten an, bekommen aber seltener, bezw. geringere Zulagen
wie die übrigen Beamten,
Einige Banken sind auch dazu übergegangen, zunächst aushilfsweise,
später aber auch dauernd eine Anzahl Militäranwärter anzustellen,
insbesondere auch für mechanische Tätigkeit, wie für Kupontrennen,
Führen von Nummernbüchern, Kopieren von Wechseln, für die Expedition
 usw.
Weiter finden wir im Bankbeamtenstande eine Menge Existenzen, die
in einem anderen Berufe gescheitert sind, wie z, B. durchgefallene Referendare

20I
        <pb n="403" />
        und Assessoren, oder Leute, die ihr Studium aus irgend einem Grunde aufgeben
 mußten, verabschiedete jüngere Offiziere, Techniker usw. Daneben
gibt es solche, die von vornherein die Absicht hatten, zur Bank zu
gehen, die aber, als Vorbereitung für diesen Beruf eine Anzahl Semester
an einer Handelshochschule, Universität oder Technischen Hochschule
studiert haben und als Diplominhaber, als Dr. rer. pol. oder als Dr. jur.
als Lehrlinge eintreten. Assessoren, die sich ein Jahr haben beurlauben
lassen, um dann wieder in den Staatsdienst zurückzukehren, werden, sofern
 sie Konnexionen haben, oft von Banken als Volontäre informatorisch
beschäftigt. Söhne von Bankdirektoren, Bankiers, Großindustriellen usw.
suchen mitunter ebenfalls auf diese Weise den Bankbetrieb kennen zu
'ernen. Nebenbei bemerkt: In vielen Fällen bleibt es beim Versuch. —
Ich habe aus der Praxis heraus die Verhältnisse geschildert, um zu
zeigen, wie dem Herkommen und der Bildung nach ganz verschiedenartige
 Elemente im Bankgewerbe tätig sind, die, sofern sie nicht eine
bevorzugte Stellung (Kassierer, Prokurist, Depositenkassen- Vorsteher usw.)
einnehmen, alle die Kollektivbezeichnung „Bankbeamte“ führen. Während
aber in sehr vielen anderen Berufen die Vorschriften betr, Schulbildung
usw. verschärft worden sind, haben im Bankbeamtenstande umgekehrte
Prinzipien Anwendung gefunden: Die Zulassungsbedingungen sind oft
wesentlich herabgesetzt worden, und es gibt Bankfirmen, die Lehrlinge
ainstellen, die nur Gemeindeschulbildung besitzen.
Andererseits haben die Bankdirektoren und Bankiers selbst ein gewisses
 Interesse daran, daß das Niveau des Standes nicht zu sehr herabgedrückt
 wird. Der Bankbeamte nimmt nach wie vor eine Vertrauensstellung
 ein. Er muß sehr korrekt arbeiten, denn Fehler kosten meist
viel Geld, und Schnell und gewissenhaft seine Obliegenheiten erfüllen.
Wer mit Sorgen ums tägliche Brot zu kämpfen hat, ist hierzu naturgemäß
nicht imstande, und der Versuchung, sich fremde Gelder anzueignen,
haben manche, die sich in prekärer Lage befunden haben, nicht widerstanden.
 So besteht weiter bei vielen Banken die Vorschrift, daß nur
diejenigen Beamten — Kassenboten und Unterbeamte werden hiervon
nicht berührt — heiraten dürfen, die ein Jahreseinkommen (Gehalt, Tantieme,
 sichergestellten Zuschuß) von mindestens 3000 M besitzen. Zuwiderhandelnden
 wird am nächsten Termin gekündigt. Auch das Schuldenmachen
 ist selbstverständlich verboten, dagegen werden Beamten, die
ünverschuldet in Not geraten sind, immer bereitwilligst durch die Direktion
 Unterstützung finden.

3902
        <pb n="404" />
        In einem kleinem Betrieb, und insbesondere auch in Provinzialstädten,
kennen die Chefs die persönlichen Verhältnisse eines jeden Beamten und
treten diesem auch menschlich näher. Bei größeren Banken ist dies natürlich
 nicht möglich. Doch sollte hier wenigstens der Personal-Chef, aus
verschiedenen Gründen, auch im Interesse der Bank selbst, im engen
Konnex mit der Beamtenschaft stehen. Er wird auf diese Weise auch
in der Lage sein, bei Neubesetzung besserer Posten stets den richtigen
Mann in Vorschlag zu bringen. Jeder ist nicht für jeden Posten geeignet.
Ein tüchtiger Börsenvertreter und Arbitrageur wird meist ein sehr schlechter
Buchhalter sein, und umgekehrt, ein sehr brauchbarer Buchhalter wird
sich oft gar nicht für den Posten eines Börsenvertreters oder Schalterbeamten
 eignen, Das sind individuelle Anlagen, die erforscht, und zum
Vorteil des Betreffenden und der Bank selbst ausgenützt werden müssen.
Im allgemeinen herrscht bei den Banken das Prinzip, nur jüngere Beamte
 einzustellen und die bisherigen allmählich heraufrücken zu lassen,
Eine strenge Trennung zwischen den einzelnen Kategorien besteht nicht,
so daß jeder Beamte — im Gegensatz zu den Staatsbeamten, bei denen
ein mittlerer Beamter oder ein Unterbeamter niemals, die Ausnahmen
sind zu zählen, ein höherer Beamter werden kann — die Chance hat,
Direktor zu werden. Wenn auch die Zahl der Vorstandsmitglieder gering
ist, und hierzu auch öfters Outsiders berufen werden, so gibt es doch
eine Menge anderer leitender Posten, deren Inhaber eine hohe soziale
Stellung einnehmen, und deren Einkommen größer als das fast aller
Staatsbeamten ist.
Die Hoffnung, eine solche leitende Stellung zu bekommen oder doch
wenigstens Chef einer Abteilung zu werden, beseelt den Bankbeamten
und soll ihn auch dauernd beseelen. Sie soll ihn aber auch zur Erweiterung
 seiner Fachkenntnisse und zur höchsten Pflichterfüllung anfeuern und
ihm die Notwendigkeit vor Augen führen, sich ein hohes Maß allgemeiner
Bildung anzueignen, um auch hierin den Angehörigen anderer Berufskreise,
mit denen er dauernd in Verbindung tritt, nicht nachzustehen. So kann
jeder Bankbeamte selbst dazu beitragen, sich eine angesehene soziale
Stellung zu schaffen und das Niveau seiner Kollegen zu heben.
Vertrauen zu erwerben ist das Ziel der Bankleiter und soll auch
die höchste Aufgabe der Bankbeamten sein. Als treue Berater im Geldund
 Kreditverkehr und bei Kapitalanlagen können sie ungemein nützlich
und aufklärend wirken. Ohne zu fragen, was kostet’s und was bringt’s
ein?, wird der theoretisch und praktisch ausgebildete Bankbeamte in

3903
        <pb n="405" />
        höherem Maße als bisher an der Lösung volkswirtschaftlicher Fragen
mitarbeiten können, Aufklärung und Belehrung über die Einrichtung von
Bank und Börse weiten Schichten der Bevölkerung zukommen lassen, und
indem er in dieser Weise den Interessen der Allgemeinheit dient, wird
er sich den Dank und die Hochachtung seiner Mitmenschen erwerben. —
Eine besondere Stellung nehmen die Beamten der staatlichen
Bankinstitute ein. Die Gehaltsverhältnisse sind hier noch einheitlicher
als bei den Privatbanken geregelt, und der Beamtencharakter kommt noch
deutlicher zum Ausdruck, Gemeinsam ist diesen 4 Staatsinstituten: Reichsbank,
 "Seehandlung, Preußische Central-Genossenschaftskasse und Königlich
 Bayerische Bank, daß für die Annahme der Beamten bestimmte, bei
den einzelnen Instituten verschiedene, Vorschriften!) hinsichtlich Alter,

1) Die näheren Bedingungen werden Interessenten auf Wunsch von der betr.
Bank-Direktion zugesandt, Die Reichsbank stellt folgende Anforderungen:
Die Reichsbank nimmt junge Kaufleute nur dann in ihren Dienst, wenn sie
deren bedarf und macht den Eintritt von folgenden Bedingungen abhängig:
Der Bewerber muß unverheiratet, körperlich gesund, und ohne auffallende
Bildungsfehler sein; er hat sich über seine gute Führung gehörig auszuweisen
und darf keine Schulden haben;
er muß seiner Militärpflicht genügt haben oder militärfrei sein; jedoch können
— falls sämtliche übrigen Bedingungen erfüllt sind — Anstellungsgesuche
schon während der Militärdienstzeit eingereicht werden;
er darf bei der Einberufung nicht über 26 Jahre, wenn er seiner Militärpflicht
 genügt hat, nicht über 27 Jahre alt sein;
er muß die Reife für die erste Klasse eines Gymnasiums, eines Realgymnasiums
 oder einer Ober-Realschule durch den Besuch einer solchen Lehr-Anstalt
 erlangt haben oder eine dementsprechende Schulbildung durch das
Abgangszeugnis einer anderen höheren Lehranstalt nachweisen;
er muß in einem Bank- oder in einem anderen namhaften Handlungshause
die Handlung ordnungsmäßig erlernt haben und dann noch einige Zeit in
einem solchen als Handlungsgehilfe tätig gewesen sein — zusammen mindestens
 3!/, Jahre —.
Die Anstellungsgesuche sind an den Präsidenten des Reichsbank-Direktoriums
zu richten und müssen von den nach dem Vorstehenden erforderlichen Schul-,
Militär-, und kaufmännischen Zeugnissen sowie einem eigenhändig geschriebenen
Lebenslauf begleitet sein,
Bewerber, die den vorstehenden Bedingungen entsprechen, werden in der Anwärterliste
 aufgenommen und nach Bedarf einberufen. Kann die Einberufung vor
Überschreitung der Altersgrenze nicht erfolgen, so wird der Bewerber in der Anwärterliste
 gestrichen.
Die Annahme erfolgt zunächst nur auf Probe gegen I14tägige Kündigung und
vier Mark Diäten, Die förmliche Aufnahme in den Reichsbankdienst ist von dem
304
        <pb n="406" />
        Schulzeugnissen, kaufmännischer Ausbildung (Lehrlinge werden nicht angenommen)
 und Gesundheitszustand bestehen. Die Aufnahme in den
Dienst einer dieser 4 Banken wird von einer Fachprüfung und die endgültige
 Anstellung von einer Probezeit abhängig gemacht, Daneben werden
auch für bestimmte Tätigkeiten Militäranwärter als Beamte angenommen,
Die festangestellten Beamten bei der Reichsbank sind Reichsbeamte, bei
der Seehandlung und der Preußischen Central-Genossenschaftskasse preußische
 Staatsbeamte, bei der Königlich Bayerischen Bank bayerische
Staatsbeamte.
Wie bei den Privatinstituten, hat jeder kaufmännisch ausgebildete Beamte
 dieser Banken die Möglichkeit, es bis zum Mitglied des Direktoriums
 zu bringen. Da aber eine Anzahl dieser Stellen Juristen vorbe-Ausfall

 dieser Probe und einer Prüfung abhängig, zu der sich der Bewerber
frühestens 6 Monate und spätestens ı Jahr nach seiner Einberufung zu melden hat.
Jeder Bankbeamte muß sich die Versetzung an jeden Bankplatz gefallen lassen,
wohin er von der vorgesetzten Behörde geschickt wird,
Die Prüfung, der sich die Anwärter behufs förmlicher Aufnahme in den
Dienst der Reichsbank zu unterziehen haben, wird in Klausur schriftlich abgelegt;
es ist in ihr nachzuweisen: .
Gründliche Kenntnis des deutschen Wechsel- und Scheckrechts, Bekanntschaft
 mit den Begriffsbestimmungen der Handelsgesellschaften, mit den wichtigsten
 Rechtssätzen über die Handelsfirma und die Handelsbücher: ferner
mit den Grundzügen der Bank- und Münzgesetzgebung.
Die vollständige Beherrschnng der „Doppelt italienischen Buchhaltung“‘.
Die gründliche Kenntnis des kaufmännischen Rechnens, und zwar in Terminand
 Gesellschaftsrechnung, Mischungsrechnung, Devisen-Arbitrage, Effekten-,
Kurs-, Zins-, Rentabilitäts- und Kommissionsrechnung, Wechsel-Kommissionsrechnung,
 Diskontrechnung und Umrechnung verschiedener Sichten aufeinander,
 Gold- und Silberrechnung, Devisenrechnung, Gold-, Silber-, Valuta-Arbitrage,
 Effekten-Arbitrage, Münzrechnung, Berechnung des Münzpari, Gewinnverteilung
 und Notensteuerberechnung bei der Reichsbank.
Schließlich ist die Befähigung nachzuweisen, ein einfaches, allgemein gehaltenes
 Thema aus dem Gebiete des Geld-, Kredit-, Währungs-, Bank- und
Börsenwesens mit Verständnis klar und übersichtlich zu behandeln. Auch
muß der Prüfling imstande sein, in gleicher Weise ein auf anderen wirtschaftlichen
 Gebieten (Handel, Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft) liegendes Thema
zu bearbeiten, von dem anzunehmen ist, daß es ihm durch seine kaufmännische
Ausbildung bekannt geworden ist,
Versagt der Prüfling bei der ersten Prüfung in sämtlichen Fächern, so wird
er entlassen; genügt er nur in einzelnen Fächern nicht, so kann er zu einer
zweiten Prüfung in diesen zugelassen werden. Prüflinge, die auch die zweite Prüfung
 nicht bestehen, scheiden endgültig aus.

AP
        <pb n="407" />
        halten sind, ist die Chance noch geringer als bei den Privatbanken. Doch
gibt es bei diesen Instituten eine Menge anderer Posten,. die wegen der
sozialen Stellung, die ihr Inhaber genießt, sehr erstrebenswert sind. Die
Stellung der anderen, nicht in höhere Positionen aufrückenden, kaiserlichen
 bezw. königlichen Bankbeamten entspricht etwa der der mittleren
Beamten bei den anderen Reichs- und Staatsbehörden.

2. Besoldungspolitik, Freizügigkeit, Pensionskassen, Urlaub usw.
In einer Sitzung des Deutschen Volkswirtschaftlichen Verbandes, in
der über die Gesichtspunkte diskutiert wurde, nach denen die Abfassung
von Monographien der Aktiengesellschaften vorzunehmen sei, wurde einstimmig
 betont, daß die Behandlung - der Sozialpolitik eines derartigen
Unternehmens der wundeste Punkt einer solchen Arbeit werden müßte, da
1. in den Geschäftsberichten, die die Unterlage für solche Monographien
bilden müssen, meist sehr wenig über die sozialfürsorglichen Maßregeln
von Seiten der Unternehmer für ihre Angestellten gesagt sei, und da
2. auf private Nachforschungen von Interessenten, die ohne jede Nebenabsicht,
 lediglich aus sozialpolitischem Interesse, bei den Unternehmungen
angestellt werden, diese sich in ein durchaus ablehnendes Schweigen
hüllen 2),
Dies ist richtig, und die beiden Bank-Monographien?), die in letzter
Zeit erschienen sind, bestätigen es ebenfalls. Nur wer selbst in verschiedenen
 Betrieben tätig gewesen ist und Gelegenheit hatte, die Verhältnisse
möglichst von verschiedenen Standpunkten aus zu beurteilen, wird in der
Lage sein, sich ein Bild zu machen von den allgemeinen Verhältnissen,
die in der betreffenden Branche bestehen.
Über das durchschnittliche Jahresgehalt eines Bankbeamten sind
wir allerdings auch durch die im Jahre 1906 vom Centralverband des
Deutschen Bank- und Bankiergewerbes veranstaltete Enquete unterrichtet ®),
und wir können auch auf Grund der Denkschrift des Reichsamts des
Innern, „betreffend die von den Organisationen der Privatangestellten im

1) S. Volkswirtschaftliche Blätter IX, 8.
*) Max Lewy, Die Nationalbank für Deutschland. Berlin 1911, und Otto
Pfahl, Die Mitteldeutsche Privat-Bank. Halle 1912,
®) Von den 38000 versandten Fragebogen sind 24146, also etwa 65%, ausgefüllt
 zurückgesandt worden, ausgehend von 1247 Firmen, und zwar 264 Aktienbanken
 mit 16391 Angestellten, 708 Privatbankgeschäften mit 5938 Angestellten
und 275 genossenschaftlichen Bankinstituten mit 1817 Angestellten,
:06
        <pb n="408" />
        Oktober 1903 angestellten Erhebungen über die wirtschaftliche Lage der
Privatangestellten“ 1) Vergleiche vornehmen, die für die Bankbeamten günstig
sind. Doch ist dabei zu berücksichtigen, daß die allgemeine Bildung der
Bankbeamten im Durchschnitt eine bessere ist als im Durchschnitt bei
der Gesamtheit der Privatangestellten, bei denen ein sehr erheblicher
Prozentsatz nur Volksschulbildung besitzt.
Hiernach betrug:

Durchschnittsgehalt (ausschließlich
 Tantiemen und
Gratifikationen) der Bankbeamten
 (ausschließlich
Unterbeamte)
Mark Mark
unter 20 1210 1064
von 20—24 1459 1467
» 25—29 2085 1954
» 30—34 2783 2265
» 35—39 3351 2380
40—44 3638 2413
45—49 3746 2404
50—54 4044 2358
55—59 3899 2264
60-—64 3806 2175
65—69 3525 2007
„ 709 u. darüber 2592 1879
Weite Schlüsse lassen sich aber aus der Statistik der Bankbeamtengehälter
 nicht ziehen, da die Tantiemen und Weihnachtsgratifikationen,

3

1) Kurz vor Drucklegung dieses Bogens ist die für Ende 1913 von der Reichsversicherungsanstalt
 für Angestellte erhobene Statistik für Privatangestellie
veröffentlicht worden:
Die 1424603 Aufnahmekarten verteilen sich auf 1007070 männliche und 417 533
weibliche Angestellte. Als durchschniittlicher Jahresverdienst des männlichen Privatangestellten
 werden 1941 M und als der des weiblichen Angestellten 997 M angegeben,
 Von den männlichen Versicherten haben 600523 oder 59,63°% bis zu
2000 M und 404438 oder 40,16 °% über 2000—5000 M Gehalt, während der kleine
Rest von 0,21%, sich entweder freiwillig versichert oder den Jahresverdienst nicht
angegeben hat. Von den 417533 weiblichen Versicherten haben dagegen 402554
oder 96,41% bis zu 2000 M und nur 14443 oder 3,46 °/% über 2000—5000 M
Jahreseinkommen, während der Rest von 0,13%, ohne Angabe des Einkommens
war. Von der Gesamtheit der Versicherten haben 70,41%, bis zu 2000 M und
29,40 ° über 2000-— 5000 M Einkommen. Der durchschnittliche Arbeitsverdienst

397
        <pb n="409" />
        die bei den Bankbeamten einen erheblichen Teil des Gesamteinkommens
bilden, darin nicht enthalten sind, und da weiter zwischen den Einkommen
in Berlin und in der Provinz teilweise sehr erhebliche Unterschiede
bestehen.
Bei den Berliner Großbanken können als typisch für Durchschnittsbeamte
 folgende Einkommen gelten: Anfangsgehalt nach 21/,—3 jähriger
Lehrzeit: ı 200—1500 M, steigend alle 2—3 Jahre um 300 M, bis etwa
3000 M, dann in längeren Zwischenräumen auf 3600—4000 M anwachsend.
 Zu Weihnachten wird bei einigen Banken ein Monatsgehalt,
bei anderen der zehnte Teil des Jahresgehalts als Weihnachtsgratifikation
gezahlt. Weiter kommt am Tage nach der Generalversammlung eine Abschlußgratifikation
 zur Verteilung, die im I. Jahre, ev. pro rata temporis,
200 M beträgt und alle 2—3 Jahre um 100 M, bis zur Höhe von etwa
800 M steigt. Bei Erteilung der Vollmacht, der Ernennung zum Bureauvorsteher
 oder Prokuristen, oder bei Übertragung von Vertrauensstellungen
gehören Gehaltszulagen von 1000 M und mehr nicht zu den Seltenheiten.
Insbesondere erfolgt in diesem Falle eine erhebliche Erhöhung der Abschlußgratifikation
 (Tantieme), die bei den Beamten in gehobener Stellung
einen noch wesentlicheren Bestandteil des Einkommens als bei den anderen
Beamten bildet 1).

Das Gesamteinkommen eines Prokuristen beträgt anfangs etwa 6000 M und
steigt, je nach dem Posten, bis auf etwa 9000 M, bei einigen bis auf 15000 M
und mehr. Sogenannte Direktionsprokuristen, Titular- und Abteilungsdirektoren
 und Direktoren großer Filialen beziehen bei einigen Großbanken
ein Einkommen bis zu 40000 M und mehr. Das Gesamteinkommen der älteren
Vorstandsmitglieder der Großbanken kann man, einschließlich der Aufsichtsrats-Tantiemen,
 rund auf !1/, Million M jährlich beziffern; bei einigen mag es noch
höher sein.

der weiblichen Angestellten beträgt rund 51°, des der männlichen Angestellten,
doch ist in den einzelnen Altersklassen das gegenseitige Verhältnis verschieden,
Der prozentuale Unterschied wächst mit den Lebensjahren: Während die weiblichen
 Angestellten von 16—18 Jahren durchschnittlich noch 72,82%, des Einkommens
 der männlichen Angestellten haben, hat die Frau von 55—60 Jahre nur
noch 52,18% des männlichen Einkommens, Während der Mann das höchste Durchschnittsgehalt
 im Alter von 40—45 Jahren mit 2464,87 M erreicht, ist dies bei
den weiblichen Angestellten im Alter von 35—40 Jahren mit 1375,58 M der Fall.
Für die Bankbeamten wird z. Z. vom Deutschen Bankbeamten-Verein eine
Enquete über die Einkommensverhältnisse veranstaltet,
1) Bei den Direktoren (Vorstandsmitgliedern) ist die Tantieme 5—10mal so
groß, wie das feste Gehalt.
398
        <pb n="410" />
        Bei den größten Privatbankgeschäften sind die Gehaltsverhältnisse
ähnlich, wie bei den Großbanken; nur das Anfangsgehalt ist in der Regel
höher — eine dieser vornehmsten Firmen engagierte früher keinen Beamten
 unter 2400 M Fixum, wozu noch mindestens 1000 M OGratifikationen
 hinzutraten. Die Prokuristen beziehen teilweise ein erheblich
höheres Einkommen als bei den Aktienbanken.
Bei mittleren und kleineren Privatfirmen, kleineren Aktienund
 Genossenschaftsbanken sind die Einkommensverhältnisse sehr
verschiedenartig. Viele arbeiten, zur Verbilligung der Unkosten, mit einem
großen Stab von Lehrlingen, teilweise auch von Volontären, Das Anfangsgehalt
 ist meist ebenfalls 1200 M, doch sind die Gratifikationen, die in der
Regel nur zu Weihnachten gezahlt werden, niedriger als bei den Großbanken,
 und in die bei diesen für Durchschnittsbeamte gültigen Endgehälter
gelangt nur ein Teil der Beamten, Bei vielen Privatfirmen besteht das
Bestreben, möglichst viel billige Kräfte zu beschäftigen. Sie veranlassen
 daher die ausgelernten Lehrlinge, sich bei einem Staatsinstitut oder
einer Großbank um Anstellung zu bewerben.
Die gleiche Politik befolgen eine große Anzahl Provinzbanken und
Filialen von Großbanken in der Provinz. Das Anfangsgehalt ist hier oft
nur 1000 M, und die Steigerungen betragen meist nur 150—200 M. Gratifikation
 wird in der Regel nur einmal im Jahre, zu Weihnachten oder
nach der Generalversammlung gezahlt. Bei den Filialen erfolgen die Zulagen
 meist durch die Direktion der Zentrale, nach Vorschlag der Filialdirektion.
 Kleinere Filialen dürfen in der Regel auch nicht selbständig neue
Beamte engagieren, sondern bekommen diese von der Zentrale zugewiesen.
Zwar trägt jeder Bankbeamte den „Marschallstab im Tornister‘“, doch
ist im allgemeinen leider die Chance der Bankbeamten, schnell vorwärts
zu kommen, in bessere, selbständigere Stellen aufzurücken, nicht sehr
groß. Sie ist aber durch den Konzentrationsprozeß und die dadurch bedingte
 Vermehrung der Filialen und Depositenkassen, die Schaffung zahlreicher
 Revisorenposten eher besser als schlechter geworden, und tüchtige
Männer werden immer gebraucht. Stets ist meines Wissens auch bei Aufgehen
 von Privatfirmen und Aktienbanken in größere Institute die Übernahme
 der bisherigen Angestellten zur Bedingung gemacht, und diesen
ist nun mehr als bisher die Möglichkeit zum Vorwärtskommen gegeben
worden. Ein Engagieren aus anderen Betrieben kommt, wie schon erwähnt,
 nur selten vor, da die Bank in der Regel in der Lage ist, Ersatz
für bessere Stellen aus den eigenen Reihen zu schaffen.

30
        <pb n="411" />
        Ein Wechsel der Beamten durch Übergehen von einer Bank zur anderen,
der weder im Interesse der Beamtenschaft noch in dem der Bank
liegt, findet auch nur ganz vereinzelt statt, Eine Zeit lang suchten ihn
die Leitungen der D-Banken überhaupt zu unterbinden. Sie schlossen im
Herbst 1906 ein Abkommen, in dem sie sich verpflichteten, keinen Beamten
 zu engagieren, der bei einer der anderen Kartellbanken sich in
ungekündigter Stellung befände. Durch Intervention der Bankbeamten-Vereine
 ist diese Maßregel, die praktisch wenig Bedeutung hatte, aber
geeignet war, Erbitterung unter den Bankbeamten hervorzurufen, bald
wieder aufgehoben worden.
Entlassungen von Beamten gehören bei den Großbanken und auch bei
der Mehrzahl der anderen Banken und größeren Privatfirmen zu den
Seltenheiten, erfolgen aber wohl niemals wegen Mangel an Beschäftigung.
Auch wegen schlechter Leistungen setzt man nur selten jemand auf die
Straße, Ein einsichtiger Personalchef versucht zunächst, durch Versetzung
des Betreffenden in eine andere Abteilung bessernd einzuwirken, nötigenfalls
 bleiben die üblichen Zulagen aus. Ein „Wegloben“ kommt mitunter
natürlich auch vor. Wer sich. aber Unredlichkeiten hat zu Schulden
kommen lassen, für den ist es natürlich auf alle Zeit ausgeschlossen, jemals
 wieder einen Posten im Bankbetriebe zu erhalten.
Im Interesse der Bank liegt es, einen Stamm von zuverlässigen Beamten
 zu besitzen, die eingearbeitet sind und den Betrieb kennen. Zu
diesem Zweck sollten sie, was aber leider meist nicht geschieht, häufig
ihre Tätigkeit wechseln. Um die Beamten an die Bank zu fesseln, dienen
die üblichen Zulagen, die mit dem Dienstalter steigenden Chancen, einen
besseren. Posten zu erhalten, ein mit der Dienstzeit steigender Urlaub,
Anwartschaft auf interne Pensions- und Hilfskassen und — auf eine
Jubiläumsspende. Es ist bei einer Anzahl Banken eingeführt, nach 25 jähriger
Dienstzeit im Institut, ein Halbjahrsgehalt oder eine andere bestimmte
Summe dem Jubilar zu überreichen, Nach 40 und 50jähriger Dienstzeit
wiederholen sich diese Extra-Gratifikationen.
Bei Bankjubiläen . oder bei besonderen Gelegenheiten, z. B. bei sehr
lebhaften Geschäft, oder infolge von anhaltender Teuerung ist es bei
mehreren Banken üblich, ihren sämtlichen Beamten eine Gratifikation
bezw. Teuerungszulage in Höhe eines Monats- oder Halbmonatsgehaltes
zu überreichen,
Ein Stück Lohnproblem war die Errichtung der neutralen Pensionskasse.
 Lange vor dem Versicherungsgesetz hatten die Bankbeamten in

107
        <pb n="412" />
        den großen Instituten ihre auf Freiwilligkeit beruhenden Hauskassen
oder sie gehörten der Pensionskasse des Privatbeamten-Vereins an, wodurch
 ihnen ein sorgenfreies Alter garantiert war, und am ırl. Juli 1909
ist, unter Mitwirkung weiter Kreise der Chefs und der Angestellten, der
„Beamtenversicherungsverein des Deutschen Bank- und
Bankiergewerbes (a. G.) in Berlin errichtet worden, Dieser gewährt
den im Verein befindlichen Bankbeamten, nach Ablauf von 10 Dienstjahren,
 im Falle der Dienstunfähigkeit eine Pension, und im Falle des
Todes ihren Witwen und Kindern Witwengelder bezw. Waisenrenten.
Die Chefs zahlen 4°, die Angestellten 4% ihres Gehaltes als Beitrag,
Die Kasse ist im Mai 1913 vom Bundesrat als Ersatzkasse in Gemäßheit
 des $ 372 des Versicherungsgesetzes für Angestellte zugelassen
worden. Die Entwickelung der Kasse, deren Versichertenbestand die
Zahl von 36000 nunmehr übersteigt, rechtfertigt die Erwartung, daß
diese in gemeinsamer Verwaltung von Chefs und Angestellten stehende
Einrichtung dauernd befähigt sein wird, „der Wohlfahrt der Bankangestellten
 zu dienen und den sozialen Frieden im Bankgewerbe zu fördern“
(Geschäftsbericht des Zentralverbandes für 1913), Von den größeren
Instituten sind die Deutsche Bank und die Darmstädter Bank nicht
angeschlossen.
Trotzdem den Banken durch den Beitritt zur Bankbeamten-Kasse sehr
erhebliche Kosten entstehen — für das !/,°/, das die Banken mehr als
bei der allgemeinen Versicherungskasse zahlen, erwachsen den Beamten
große Vorteile gegenüber der staatlichen Versicherung — haben einige
Banken und Privatfirmen nicht nur ihren bisherigen Pensions- und Unterstützungsfonds
 beibehalten, sondern sie dotieren ihn auch weiter regelmäßig.
Um die Beamten zur Sparsamkeit anzufeuern, sie aber vor Effektenspekulationen
 möglichst zu bewahren, besteht bei sehr vielen Firmen die
Einrichtung, daß das Guthaben der Beamten, meist bis zur Höhe von
10000 M, mit 5%, verzinst wird.
Beamtenkassen, denen ein zinsfreies Darlehen seitens der Bank gegeben
 ist, gewähren Vorschüsse, z. B. in Form der Diskontierung der Gehaltsquittung.
 Durch gemeinsamen Einkauf von Lebensmitteln usw. verschaffen
 sie den Beamten Erleichterungen verschiedener Art. Kantinen im
Bankgebäude liefern zu mäßigen Preisen Speisen und Getränke, Klubräume
 und eine Bibliothek im Lesezimmer dienen der Erholung und
Fortbildung.
Während die übrigen Handlungsgehilfen um jede Stunde Erweiterung

2% Obst. Bankvolitik.

10]
        <pb n="413" />
        der Sonntagsruhe lange kämpfen müssen, haben die Bankbeamten an
250 Plätzen Deutschlands die volle Sonntagsruhe, an 220 Plätzen den
freien Sonnabend-Nachmittag erreicht.
Auch die Urlaubsverhältnisse sind im Bankgewerbe, mit Rücksicht
auf die oft aufreibende Tätigkeit, weit günstiger als in anderen Berufen,
bei den einzelnen Banken und Bankfirmen naturgemäß sehr verschieden.
Im allgemeinen wird nach einjähriger Dienstzeit ein Urlaub von 10 Tagen
gewährt, bei 3—95 jähriger Dienstzeit erhöht sich die Urlaubszeit auf 14, und
bei mehr als 5jähriger Dienstzeit auf 18—21 Tage. In Berlin sind die
Urlaubsverhältnisse meist günstiger als in der Provinz. Prokuristen erhalten
in der Regel 4—4!l, Wochen Urlaub. Beamte, die eine 8 wöchige
militärische Übung ablegen, bekommen meist auch in dem darauf folgenden
 Jahre keinen Urlaub,
Die Konkurrenzklausel findet in den Anstellungsverträgen der Bankbeamten
 nur äußerst selten Anwendung. Die Mehrzahl der großen Banken und
Privatfirmen macht selbst bei leitenden Persönlichkeiten von ihr keinen
Gebrauch. Andererseits gibt es Privatbankgeschäfte und Banken, die
jungen Beamten mit geringem Einkommen, ja selbst Lehrlingen, bei
hoher Konventionalstrafe verbieten, innerhalb von 2 oder 3 Jahren an
dem betr. Ort und einem Umkreise von so und so viel Kilometern ein
Engagement bei einem Bankhause anzunehmen, Das ist Unfug. und verstößt
 gegen die guten Sitten!).

1) Die gegenwärtige Situation, soweit die gesetzliche Regelung der Ma-‚erie
 in Betracht kommt, hat der Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr, Lisco
zu Beginn der zweiten Lesung des Entwurfs am 28. März 1914 unter Hervorhebung
 der Punkte, die im Vergleich zum geltenden Recht eine Verbesserung
bedeuten, wie folgt gekennzeichnet:
„Die Konkurrenzsklausel ist künftig unverbindlich, soweit sie nicht zum
Schutze eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Prinzipals besteht oder
soweit sie eine Erschwerung des Fortkommens des Gehilfen enthält. Sie ist ferner
nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart ist, der Gehilfe mehr als 1500 M bezieht
 und der Prinzipal sich außerdem verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe
der Hälfte des Gehaltes für die einjährige Karenzzeit zu zahlen. Diese Entschädigung
 darf durch das Gehalt nur insofern gekürzt werden, als dadurch nicht
das zuletzt bezogene Endgehalt um 10, in einigen Fällen sogar um 25 vom Hundert
 überstiegen wird. Außerdem ist eine Reihe von Fällen vorgesehen, in denen
infolge des Verhaltens des Prinzipals die Konkurrenzklausel ohne weiteres hinfällig
 wird. Bei allen diesen Kautelen wird die Konkurrenzklausel überhaupt nur
noch in ganz seltenen Ausnahmen abgeschlossen werden, und sie wird dann keine
Unbillizkeiten mehr mit sich bringen.“

402
        <pb n="414" />
        Während die Bestimmungen über die Konkurrenzklausel durch Gesetz
vom 10. Juni 1914, das mit dem 1ı, Januar 1915 in Kraft tritt, neu
geregelt worden sind, stehen die Frage der Gratifikation pro rata temporis!),
 der Ausbildung von Lehrlingen, betr, Pfändungsgrenze des Gehalts
u, a. noch auf der Tagesordnung und harren befriedigender Lösung.

3, Die Bankbeamten-Organisationen.

Wenn die Bankbeamten heute in sozialer Beziehung viel mehr als
Angestellte anderer Erwerbszweige erreicht haben, so verdanken sie dies
nicht zum geringen Teil den Männern, die an der Spitze der Bankbeamten-
 Vereine gestanden und in weiser Taktik auf dem Boden der
gegebenen Verhältnisse „praktische Standesarbeit“ geleistet haben. Die
Sonderheit des Standes erheischte eine eigene Standesvertretung.
Im Dezember 1890 ist der Verein der Bankbeamten in Berlin
errichtet worden. Er bezweckt?2): ‘

die Wahrnehmung der Interessen seiner Mitglieder in materieller, wissenschaftlicher
 und sozialer Beziehung, sowie den Betrieb eines Krankenkassen-Unternehmens
 auf Grund der jeweils bestehenden reichsgesetzlichen Bestimmungen und
hat seinen Sitz in Berlin,
Zur Erreichung seines Zweckes stellt sich der Verein folgende Aufgaben:
Stellenvermittlung,
Unterstützung der Mitglieder bei Stellenlosigkeit und in anderen Notlagen,
Gewährung freier ärztlicher Behandlung und freier Arznei,
Errichtung einer Hilfskasse für Krankheits- und Sterbefälle,
Unterstützung von Witwen und Waisen (Witwen- und Waisen-Unterstützungs-Fonds),

Verschaffung von Vergünstigungen beim Einkauf von Waren, sowie beim Besuch
 von Bädern, Theatern, Konzerten usw.,
Förderung der allgemeinen und fachwissenschaftlichen Bildung durch Unterhaltung
 einer Bibliothek, durch Abhaltung von Vorträgen, sowie durch bankwissenschaftliche
 Vorlesungen,

*) Im Geschäftsbericht des Deutschen Bankbeamten-Vereins für 1912
wird gesagt: „Es muß ausgesprochen werden, daß wir die Verweigerung der
Gratifikation pro rata temporis als mit den guten Sitten nicht für vereinbar erklären
 können. Wenn die beim Engagement in Aussicht gestellte Summe benutzt
wird, um jemanden über die Zweitausendmarkgrenze bei der Alters- und Invalidenversicherung
 zu bringen, dann soll man sie auch in allen Fällen aufrecht
erhalten‘,
?) Die Angaben sind dem vom Verein (Berlin W. 8) herausgegebenen Jahrbuch
 für 1914 entnommen,
16%
        <pb n="415" />
        Pflege der Geselligkeit unter den Mitgliedern sowie Unterhaltung von Vereinsräumen,

Die Mittel, welche dem Verein zur Errreichung seines Zweckes zur Verfügung
stehen, sind: das vorhandene Vereinsvermögen, die Beiträge der Mitglieder und
die dem Verein zugehenden Vermächtnisse und Geschenke.
Die Mitglieder des Vereins bestehen aus ordentlichen, außerordentlichen, unterstützenden
 und Ehrenmitgliedern. Jedes Mitglied ist den Vereinssatzungen unterworfen.
 .
Als ordentliches Mitglied kann dem Verein jeder unbescholtene großjährige
Angestellte einer das Bankgeschäft erwerbsmäßig betreibenden und handelsgerichtlich
 eingetragenen Firma oder eines Kursmaklers beitreten, insofern er eine
kaufmännische oder eine dieser gleichzuachtende Tätigkeit ausübt. Im Zweifelsfalle
 entscheidet der Vorstand.
Minderjährige Personen, welche diesen Bedingungen entsprechen, sowie großjährige,
 welche mindestens ein Jahr im Bankfach tätig waren, können als außerordentliche
 Mitglieder aufgenommen werden.
Ordentliche Mitglieder, welche aufhören, Angestellte im Bankfach zu sein,
treten hierdurch ohne weiteres in die Reihe der außerordentlichen Mitglieder.
Außerordentliche Mitglieder, welche die Eigenschaften eines ordentlichen Mitgliedes
 erlangen bzw. wiederlangen, werden auf schriftlichen Antrag in die Reihe
der ordentlichen Mitglieder aufgenommen und sind von der nochmaligen Entrichtung
 des Eintrittsgeldes befreit.
Der Vorstand ist berechtigt, Lehrlingen gegen Zahlung eines Beitrages von
3 M für das laufende Geschäftsjahr Anschluß an den Verein zur Benutzung seiner
wissenschaftlichen Einrichtungen zu gewähren. Dieselben sind bei Erlangung der
Mitgliedschaft vom Eintrittsgelde befreit.
Personen, Firmen und Institute, die sich zur Zahlung eines fortlaufenden jährlichen
 Beitrages von mindestens 25 M verpflichten oder einen einmaligen Beitrag
von mindestens 150 M zahlen, sind unterstützende Mitglieder des Vereins,
Das Eintrittsgeld für ordentliche und außerordentliche Mitglieder beträgt 3 M.
Der jährliche Beitrag beträgt:
für die in Berlin und seinen Vororten wohnhaften ordentlichen und außerordentlichen
 Mitglieder ı2 M, für die übrigen Mitglieder 6 M.
Anspruch auf freie Behandlung durch die Vereinsärzte und auf freie Arznei,
soweit sie von Vereinsärzten verschrieben wird, haben indessen nur die Mitglieder,
die in Berlin und den dazu gehörenden Vororten wohnen und dem Verein mindestens
 sechs Wochen lang angehören; ebenso sind nur die in Berlin und dessen
Vororten wohnenden Mitglieder zur Teilnahme an den Hilfskassen berechtigt,
Bei Mitgliedern, welche ihrer Militärpflicht genügen, ruht die Mitgliedschaft
während der Dienstzeit. Nach Ablauf ihrer Militärdienstzeit treten sie ohne weiteres
 in ihre Rechte und Pflichten wieder ein.
Bei Stellenlosigkeit sind die Mitglieder auf schriftlichen Antrag von der Zablung
 des Beitrages befreit.
Die Verwaltung des Vereins unterliegt der Oberaufsicht des Staates.

404
        <pb n="416" />
        Zur Abänderung der Satzungen und zur Auflösung des Vereins bedarf es der
Genehmigung der zuständigen Staatsbehörde,

Die Entwicklung des Vereins der Bankbeamten in Berlin
seit seiner Gründung am 18, Dezember 1890.

Geschäftsjahr: ı. April bis 31. März.

Geschäfts-



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1891/92 1123
1892/93 885
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1894/95 1237
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1896/97 590
1897/98 596
1898/99 672
1899/00 1915
1900/01 12069
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1902/03 2259
1903/04 2277
1904/05 2199
1905/06 2289
1906/07 2826
1907/08 3432
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In den ersten Jahren seines Bestehens war das sehr anerkennenswerte
Ziel des Vereins, seinen Mitgliedern allerhand Vergünstigungen wirtschaftlicher
 Natur, u. a. freien Arzt, später auch freie Medizin, zu schaffen.

1) Ab 1906 einschl, 3000 M Zuschuß des Zentralverbandes des Deutschen Bankınd
 Bankiergewerbes.
        <pb n="417" />
        Ein Klublokal mit Lese- und Spielzimmer, Restaurationsbetrieb sowie
gesellschaftliche Veranstaltungen brachten die Mitglieder einander näher.
Später erwarb sich der Verein durch Veranstaltung banktechnischer Vorlesungen
 große Verdienste um die Weiterbildung seiner Mitglieder, Vor
allem war er bestrebt, ein gutes Verhältnis zwischen Chefs und Beamten
anzubahnen und dauernd zu erhalten. Obwohl Aktienbanken und Privatfirmen
 nicht unerhebliche Jahresbeiträge leisteten, ist der Vorstand auch
einige Male, in sehr konzilianter Form, zugunsten der Angestellten gegen
die Chefs aufgetreten und hat vielleicht gerade durch die Konzilianz und
durch Intervention früherer Mitglieder, die sich in leitenden Stellungen
befinden, vieles erreicht, was auf andere Weise nicht erlangt worden wäre.
Wer, wie ich, in der Lage war, einen tieferen Einblick in die Verhältnisse
 zu bekommen, muß den Männern, die in uneigennütziger Weise
für das Wohl ihrer Kollegen erfolgreich tätig waren, die allergrößte Anerkennung
 zollen, auch wenn mitunter Beschlüsse gefaßt sind, die vielleicht
 besser unterblieben wären,
Im Gegensats zu dem Lokalverein, . wollte der im Mai 1894 gegründete
 Deutsche Bankbeamten-Verein im ganzen Reich Mitglieder
erwerben. Mit 56 Mitgliedern ins Leben gerufen, zählte der Verein 1903
bereits 3893 Mitglieder, 1907 10726, 1909 17084, und gegenwärtig
sind in den über 100 Zweigvereinen und 200 Ortsgruppen, die sich über
ganz Deutschland und fast alle wichtigen Bankplätze des Auslandes erstrecken,
 25000 Mitglieder!) vereinigt. Davon entfallen allein über 3300
auf Berlin. Wer die großen Schwierigkeiten kennt, die sich der Organisation
 gebildeter Schichten in Deutschland entgegenstellen, muß den
Leistungen des Vereins, der in mühevoller Kleinarbeit Zehntausende von
Bankbeamten organisiert hat, vollste Achtung zollen. Naturgemäß konnten
die ersten Jahre nur dieser Werbetätigkeit vorherrschend gewidmet sein,
doch gelang es bereits damals den Beamten einer Großbank, eine Altersversorgung
 zu verschaffen. Im Juni 1903 trat der damalige Reichsbankbuchhalter
 Max Fürstenberg als geschäftsführender Vorsitzender an
die Spitze des nach gewerkschaftlichen Grundsätzen arbeitenden Vereins,
und unter seiner zielbewußten, zunächst ehrenamtlichen, seit 1907 berußlichen
 Führung erreichte der Verein auf allen Gebieten der sozialen

") Die Mitgliederzahl hatte sogar einmal die Zahl 30000 erreicht, Der Rückgang
 hat seine Ursachen in dem Kampf des Allgemeinen Verbandes und der
Erhöhung der Mitgliedsbeiträge.

106
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Fürsorge und Standeshebung große Erfolge, die alle einsichtige] “Bank *
direktoren und Chefs der Bankbeamtenschaft von Herzen gönn#hS. ®
Der Verein hat sich die Wahrung der Angestellten-Interessen z x Haup!! m“ 5
aufgabe gemacht und den sozialpolitischen Gesichtspunkt in a ter A?
grund gestellt. Er betont, daß gewisse Gegensätze zwischen Che Ra afıch gr
Angestellten bestehen, daß aber trotzdem in sehr vielen Punkten ein
Hand in Hand gehen mit den Chefs das Gegebene sei, denn ein Blühen
und Gedeihen der Bankbetriebe ist für das Vorwärtskommen der Angestellten
 unerläßliche Bedingung. So ist denn nichts Törichter, als einen
künstlichen Gegensatz zwischen Chefs und Angestellten im Bankgewerbe
zu konstruieren,
Der Deutsche Bankbeamten-Verein hat, ebenso wie der Verein der
Bankbeamten in Berlin, dies mit Recht vermieden und nie den sozialen
Frieden gefährdet. Mit diplomatischem Geschick und eiserner Willenskraft
hat er die Ehre des Standes zu wahren gewußt und, wo es ihm im Interesse
der Angestellten notwendig erschien, hat er Mißstände aufgedeckt und
ist energisch für Abhilfe eingetreten. Er hat niemals die Politik getrieben:
Alles oder nichts erreichen, sondern er hat sich auf das unter den gegebenen
 Verhältnissen wirklich Erreichbare beschränkt.
Die Zweigvereine gewähren eine Anzahl materieller Vorteile, veranstalten
 Vorträge über allgemeine und fachliche Themen, fördern die
Geselligkeit usw.
Aus den Satzungen des Vereins entnehmen wir folgendes:
Der Deutsche Bankbeamten-Verein bezweckt:
Eine Organisation möglichst vieler Bankbeamten zu bilden,
die dienstlichen Verhältnisse (Gehälter, Arbeitszeit, Urlaub usw.) der Berufsgenossen
 und ihre Alters- und Hinterbliebenen- Versorgung dauernd
zu bessern,
die gemeinsamen Interessen aller Bankbeamten zu wahren,

1) K. Decker schreibt in der Bankbeamten-Zeitung XIV, ı0 zur Charakteristik
 des geistigen Führers des Deutschen Bankbeamten-Vereins, Max Fürstenberg:
 „Seinem zielbewußten Willen, seiner Diplomatie ist es zuzuschreiben, daß
der D, B. V, so vorwärts kam, und daß infolge dieser Fortschritte die Bankbeamten
 eine allseitig geachtete Berufsgruppe geblieben, und daß sie auch jetzt
als besondere Schicht anerkannt sind. Sein steter Optimismus und seine unermüdliche
 und rastlose Arbeit ließen die Mitglieder hoffnungsfroh vorwärts streben,
nicht als „Heloten‘ und „Knechte‘“, sondern als aufrechte Männer und starke
Verfechter ihrer Ideen. Unverdrossen war er jahraus, jahrein rednerisch und
schriftstellerisch tätig; an der Schaffung der Pensionskasse hat er einen höchst
hervorragenden Anteil,“
        <pb n="419" />
        hilfsbedürftige Vereinsmitglieder, sowie deren Hinterbliebene, nach Möglichkeit
 zu unterstützen.
Parteipolitische und religiöse Bestrebungen sind ausgeschlossen,
Er sucht diese Zwecke insbesondere zu erreichen durch:
Mitarbeit aller seiner Mitglieder,
Ernennung von Vertrauensmännern,
Errichtung von Zweigvereinen und OÖrtsgruppen mit Vorstand, welche
der Hebung des Standesbewußtseins und des Gefühls der Zusammengehörigkeit
 der Kollegen der Fortbildung derselben, der Lehrlingsausbildung
 und der Pflege der Geselligkeit dienen und lokale Vergünstigungen
 herbeiführen sollen,
Selbsthilfe und durch Einwirkung auf die Arbeitgeber und deren berufliche
 Vertretungen,
Einwirkung auf die Gesetzgebung und auf die in Betracht kommenden
Organe des öffentlichen Lebens,
Veranstaltung und Ausarbeitung von Erhebungen über die sozialen und
wirtschaftlichen Verhältnisse der Bankangestellten ?),
Wohlfahrtseinrichtungen (Unterstützungsfonds, auch für Stellenlose), Rechtsschutz
 usw.,
eine für Firmen und Mitglieder unentgeltliche „Stellenvermittlung“,
Lieferung der „Bankbeamten-Zeitung“‘ und des „Taschenbuches für
Bankbeamte‘ an die Mitglieder,
Vermittlung von Vergünstigungen aller Art.
Der Verein unterscheidet ordentliche, außerordentliche, unterstützende und
Ehrenmitglieder,
I. Die ordentliche Mitgliedschaft können alle männlichen Personen erwerben,
 welche die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen, das 21. Lebensjahr
vollendet haben und zur Zeit ihrer Anmeldung in Banken, Bankgeschäften, Kreditgenossenschaften
 oder bei Kursmaklern kaufmännisch tätig sind oder vor längstens
 drei Jahren tätig waren.
Dasselbe gilt für Ausländer mit der Maßgabe, daß diese bei Erwerb der Mitgliedschaft
 bereits in Deutschland oder dessen Kolonien in Stellung sein müssen.
Vorstandsmitglieder im Sinne des Gesetzes. Bankdirektoren und Firmeninhaber

*) Eine Erhebung über die wirtschaftliche Lage der Bankangestellten
will der Verein in die Wege leiten. Der Zentralvorstand hat der Juninummer
1914 der „Bankbeamten-Zeitung“ zu diesem Zweck einen ausführlichen Fragebogen
 beigelegt, in dem Angaben über das Gehalt, über den Bildungsgang, über
die Alters- und Invalidenversorgung, über die Arbeitszeit und dergleichen mehr
vorgesehen sind, Für die Bearbeitung des eingehenden Materials richtet der Verein
ein besonderes statistisches Bureau ein. In dem Aufruf, worin diese Maßnahmen
angekündigt werden, werden alle Berufsgenossen, ob zur Organisation gehörig
oder nicht, auch die weiblichen Angestellten, gebeten, sich an der Beantworlung
 der Umfrage zu beteiligen. Hier müßien, so bemerkt der Vorstand mit
Recht, alle organisatorischen Unterschiede verschwinden.

108
        <pb n="420" />
        Gewinn- und Verlust-Berechnung des Deutschen Bankbeamten-Vereins
Soll für die Zeit vom 1. April 1911 bis 31. März 1913. Haben

Gehälter-Konto: Gehälter aus 1911/12
» » 1912/13 .
Büro-Unkosten-Konto: Unkosten der Geschäftsstelle,
 Miete usw. 1911/12 . . .
Desgl. 1912/13 2.0000
Porto-Konto: Porti 1911/12 , . .. .
„1912/13 20.000...
Rechtsschutz-Konto: Aufwendungen 1911/12
ä 1912/13
Taschenbuch-Konto: 1911/12, . , . ..
1912/13. . 0.0.00
Zeitungs-Konto: 1911/12 , . .
1912/13 1
Agitations-Konto: Zuschüsse an Zweigvereine,
Inserate, Rundschreiben, Agitationsreisen,
Flugblätter usw. 1911/12 . 0. 0. 0...
Desgl. 1912/13 2.0.00 0
Zweigvereins-Unkosten-Konto: 30%, Rückzahlung
 an Zweigvereine, allg, Unkosten,
Spesenvergütung an Ortsgruppen 1911/12
Desgl. 1912/13. .0.0.00.0000.0..4
Vereins-Unkosten-Konto: Allg, Unkosten,
Drucksachen, Agitat.-Material usw. 1911/12
Desgl. 1912/13 .0.0.0.000.000. 14
Stellenverm.-Konto: Zentr, 1911/12 M 6039
Zweigstellen 1911/12 ‚, 3998
Zentrale 1912/13 M 5814
Zweigstellen 1912/13 „ 4019
Hauptversammlungs - Konto: Kosten der
Hauptversammlung 1911 . 0. 0.0...
Versicherungs - Verband - Konto: Kosten für
die in Magdeburg versicherten Mitgl. 1911/12
Desgl. 1912/13 2.020.000... 0004
Aufsichtsratskosten - Konto: Kosten (für
Sitzungen usw.) 1911/12 ‚ .. . 0...
Kosten (für Sitzungen usw.) 1912/13 . . .
Mobilien- und Utensilien-Konto für Abschreibungen
 1911/12. . 0. 0.0.0.0.
Für Abschreibungen 1912/13, . , . ..
Effekten-Konto Kursverlust auf Effekten
1911/12
Kursverlust auf Effekten 1912/13
Konto Prüfungsausschuß: Kosten der Sitzung
im März 1913 . 0.0.0000.
Konto Vorstandskonferenz: Kosten der!
Sitzung im November 1912 . . ...
Bilanz-Konto: Überschuß vom L.4.11.bis 313.13. |'
NEE — EZ

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Beitrags-Konto : Beiträge
 ordentlicher
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Mitglieder 1911/12
Desgl, 1912/13 .
Eintrittsgeld-Konto :'
Eintrittsgelder aus
1911/12 , . .
Eintrittsgelder aus
1912/13 . 0. . A
Stiftungsfonds-Kon-|
to: Stiftungen aus
1911/12 . 0, 1
Stiftungen aus
1912/13)
Provisions-Konto:
Provisionen aus abgeschlossenen
 Ver-|
sicherungen
1ox1/12|
Desgl. 1912/13
Zinsen-Konto:
Zinsen aus 1973/12)
Zinsen aus 1912/13

80887.
100122'281017

470

TO0OO

(470

2142)

1064|

2206

942
469

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1637
1899

23530

1. 90634
        <pb n="421" />
        können die ordentliche Mitgliedschaft nicht erwerben. Mitglieder, die zu solchen
Stellungen gelangen, können ihre Mitgliedschaft beibehalten, jedoch keine Ehrenämter
 bekleiden.
2. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres können die unter Abs, I genannten
Personen (auch schon als Lehrlinge) dem Verein als außerordentliche Mitglieder
beitreten. Mit der Vollendung des 21. Lebensjahres werden die Betreffenden
ordentliche Mitglieder.
3. Unterstützendes Mitglied kann jede physische oder juristische Person sein,
welche zur Förderung der Vereinszwecke einen Jahresbeitrag von mindestens
20 M oder eine einmalige Zahlung von mindestens 150 M entrichtet,
Diese Beiträge können sowohl dem Gesamtverein als auch einem vom Geber
bestimmten Zweigvereine zufließen.
Der Jahresbeitrag ist ı2 M für ordentliche und 6 M für außerordentliche
Mitglieder.

Im Interesse der Bankbeamtenschaft läge m. E. eine Fusion des
„Deutschen Bankbeamten-Vereins“ und des „Vereins der Bankbeamten
in Berlin“. Mögen auch in einzelnen Fragen Meinungsverschiedenheiten
bestehen, im Endziel und dem Wege, der hierzu führt, herrscht doch
Einigkeit, und die Unterschiede zwischen dem „gewerkschäftlichen“ Deutschen
 Bankbeamten-Verein und dem auf „paritätischer Grundlage“ stehenden
 Verein der Bankbeamten in Berlin sind nicht derart, daß sie nicht
überbrückt werden könnten. Es ist sehr zu bedauern, daß die früheren
diesbez. Verhandlungen zu keinem Ergebnis geführt haben und hüben
wie drüben viele Kraft nutzlos verzehrt wird.
Auf einem ganz anderen Wege als diese beiden Vereine glaubt der
im Jahre 1912 gegründete, auf radikal-gewerkschaftlicher Grundlage stehende
 „Allgemeine Verband der deutschen Bankbeamten“ die
soziale Lage der Bankbeamten bessern zu können. „Eine ganze Weltanschauung“,
 so heißt es in der ı. Nummer des Verbandsorganes, „ist es,
die uns von dem Harmonieprogramm des Deutschen Bankbeamten-Vereins
 trennt“

Aus den Satzungen entnehmen wir folgendes:
Der Allgemeine Verband der Deutschen Bankbeamten ist ein Verein
von Einzelmitgliedern, Er hat seinen Sitz in Berlin und bezweckt, die sozialen
and wirtschaftlichen Interessen der deutschen Bankbeamten zu wahren und zu
fördern. Insbesondere macht der Verband sich zur Aufgabe, die Rechtsverhältnisse
der Bankbeamten zu bessern, ihr Ansehen zu heben und ihrer Arbeit eine angemessene
 Entlohnung zu sichern.
Zur Erreichung dieser Zwecke kommen folgende Mittel in Betracht:
Herbeiführung günstiger Anstellungsbedingungen, Vermittlung bei Streitigkeiten
 zwischen Geschäftsleitung und Angestellten:
        <pb n="422" />
        Pflege der Berufsstatistik und Aufklärung über die herrschenden Erwerbsyerhältnisse,
 sowie über Fragen rechtlicher, sozialer und wirtschaftlicher
Natur;
Herausgabe eines den sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Bankbeamten
 dienenden Verbandsorgans, sowie von Druckschriften und Broschüren,
 die der Beleuchtung und Kritik der Berufsverhältnisse dienen;
Unterstützung der Mitglieder; insbesondere Gewährung von Stellenlosen-,
Gemaßregelten-, Solidaritäts-, Notfall-, und Hinterbliebenen - Unterstützung;

Rechtsschutz in Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis, Rechtsrat in allen
anderen Fällen;
Unterstützung der stellensuchenden Mitglieder durch Auskunftserteilung und
Nachweis offener Stellen;
Einwirkung auf die Gesetzgebung, soweit sie die rechtliche, soziale und
wirtschaftliche Stellung der Bankbeamten betrifft (Überreichung von
Petitionen, Denkschriften, statistischen Erhebungen aller Art an die gesetzgebenden
 Körperschaften und die Behörden);
Pflege der Solidarität, Abhaltung von Versammlungen, Bankbeamtentagen,
Enqueten usw. in allen Orten des Deutschen Reiches;
Parteipolitische und religiöse Bestrebungen sind von der Tätigkeit des Verbandes
 ausgeschlossen,
Mitglieder des Verbandes können alle diejenigen Personen, ohne Unterschied
des Geschlechtes, werden, welche auf privaten Dienstvertrag
in Aktien-Banken, Bankgeschäften, Genossenschaftsbanken, bei Sparkassen,
Vermögensverwaltungen, Kursmaklern u, dergl. beschäftigt sind, oder
mindestens zwei Jahre in einem dieser Institute tätig waren,
Lehrlinge,
Vorbedingung ist die Anerkennung der Satzungen, Fest angestellte Beamte des
Reiches, der Bundesstaaten und sonstiger öffentlicher Korporationen bleiben von
der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, für die Ausbreitung des Verbandes und für die
Erreichung seiner Zwecke zu wirken, den Satzungen und allen verbindlichen Beschlüssen
 der Verbandsorgane — selbstunter Hintenansetzung persönlicher
Sonderinteressen — nachzukommen und die Beiträge pünktlich und portofrei
 zu entrichten.
Der monatliche Beitrag beträgt 1.50 M und ist im voraus zahlbar. Die Beiträge
werden durch Marken quittiert, die das Mitglied in das Buch einzukleben hat.
Für verloren gegangene Beitragsmarken, die nachweislich vom Mitglied gekauft
und bezahlt wurden, wird gegen Zahlung einer Gebühr von 50 Pf, pro Marke im
Mitgliedsbuch eine endgültige Bescheinigung von der Zentrale über erfolgte Zahlung
 geleistet. Lehrlinge zahlen monatlich 50 Pf. Beitrag. Sie erhalten dafür das
Verbandsorgan kostenfrei geliefert.
In außergewöhnlichen Fällen können vom Vorstande außerordentliche Beiträge
auf die Dauer von zwölf Monaten, aber nur bis zur Höhe je eines Monatsbeitrages
erhoben werden.
        <pb n="423" />
        Weder ordentliche noch außerordentliche Beiträge können erlassen werden.
Krankheit oder Stellenlosigkeit heben die Verpflichtung zur Beitragszahlung nicht
auf, Eine Stundung der Beiträge ist nur bis zu drei Monaten gestattet nnd nur
gültig, wenn sie von der örtlichen Verwaltungsstelle im Mitgliedsbuch bescheinigt
ist, Beim Bezug einer Unterstützung werden die rückständigen Beiträge abgezogen.
Zur Charakterisierung der im Verein herrschenden Tendenzen diene
die beim 2. Verbandstage (Ostern 1914) vom Vorstand eingebrachte, einstimmig
 angenommene Resolution ?!): ;
„Der Verbandstag erblickt im Deutschen Bankbeamten- Verein eine Organisation,
die den sozialen Aufstieg der Bankbeamtenschaft hemmt nnd die gewerkschaftliche
 Arbeit zur Besserung der Lage der Kollegen gefährdet.
In Konsequenz dessen hält der Verbandstag die Bekämpfung des D. B. V, mit
allen Mitteln für eine erste und dringende Forderung. Er fordert daher den Vorstand
 auf, in dieser Bekämpfung nicht.zu erlahmen und weiter wie bisher Aufklärung
 über die im D. B. V. vorhandenen wirklichen Tendenzen zu schaffen.“
Zur weiteren Charakteristik diene das

Gewinn- und Verlust-Konto?).
per 31. Dezember 1913.
Debet
Agitation . . . . , M 14486.67
Hauptversammlung 1912 „822,60
Verwaltung . . . . . „2656943
Rechtsrat und Rechtsschutz ,, 1696.67
Bildungszuschuß . . . 90.—
Zeitung . 0. 0.0 0 + 13369.64
Abschreibungen auf Darlehen ,, 20.—
Abschreibungen auf Inventar ,, 754.66
Ausgaben für den Vorstand ,, 65.10
Überweisung an den Reservefonds
 der Krankenkasse
des Gaues Groß-Berlin , 67°
— EN

Kredit
. M 64183.58
= _ Tr

M 64183.58

Der Allgemeine Verband hat, wie auch aus den Ausgaben hervorgeht,
eine äußerst lebhafte Agitation entfaltet, der zufolge etwa 5000 Mitglieder
aus dem Deutschen Bankbeamten- Verein ausgetreten sind. Die Mitgliederzahl
 des Allgemeinen Verbandes wird geheim gehalten; auf Grund der
ausgewiesenen Einnahmen ist sie auf ca. 3000 zu schätzen. Die Mitglieder
besitzen große Begeisterung und Opferwilligkeit, wie die Sammlungen für

1) S. Der Deutsche Bankbeamte, Organ des Allgemeinen Verbandes der Deutschen
 Bankbeamten III, 8,
2) S. demgegenüber die Verwendung der Gelder beim Verein der Bankbeamten
in Berlin und beim Deutschen Bankbeamten-Verein,

L1I2
        <pb n="424" />
        den „Widerstandsfond“, „das äußere Wahrzeichen der Macht der Organisation“
 — bis April 1914 sind 53300 M eingegangen — bezeugen,
und sehr großes ‘Vereins-Interesse, wie die Kaufmannsgerichts- Wahlen im
Februar 1914 ergeben haben).
Um ein ganz unparteiisches Urteil über die Tätigkeit und Kampfesweise
 fällen zu können, habe ich die mir von der Verbandsleitung zur
Verfügung gestellten, bisher erschienenen Nummern des „Deutschen Bankbeamten“
 durchgesehen. Mein in der Bankpraxis gebildetes Urteil haben
sie aber nicht umzustoßen vermocht.
Gerade die Bankdirektoren, die, wie ich, niemals den Herrenstandpunkt
vertreten, sondern jeden Beamten, der seine Pflicht tut, als Mitarbeiter
und Kameraden betrachten, werden, im Interesse der Bankbeamten, diese
radikalgewerkschaftliche Kampfesweise bedauern, Sie benimmt dem Bankbeamten
 die Freude an seinem Beruf, die Lust an der Arbeit und die
Hoffnung auf ein Vorwärtskommen; er wird erbittert. Der Angestellte
sieht in dem Chef seinen Gegner, über dessen geschäftliche Erfolge er
sich ärgert, und dessen Misserfolge in seiner Kurzsichtigkeit er bejubelt,
Zwischen Bankbeamten und anderen Handlungsgehilfen und Arbeitern
besteht eben, aus verschiedenen Gründen, ein so erheblicher Unterschied,
daß die gewerkschaftliche Kampfesweise keinerlei Aussicht auf Erfolg hat.
Derjenige, der — vor etwa ı2 Jahren war es wohl — das Wort „Bankarbeiter“
 geprägt hat, hat dem Bankbeamtenstande damit sicherlich keinen
Dienst geleistet.
Die Taktik des Allgemeinen Verbandes geht nun dahin, Vertreter zu
den Generalversammlungen der Banken zu senden und dort ihre Wünsche
und Beschwerden vorzubringen, Der Modus ist nicht neu: In den Generalversammlungen
 der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft trat eine Reihe
von Jahren der Bund der technisch-industriellen Beamten mit Fragen
auf, die die Besoldung und den Betrieb betrafen, und in den Generalversammlungen
 der Großen Berliner Straßenbahn sind zu gleichem Zweck
Vertreter des Transportarbeiter-Verbandes erschienen. Dort hat man sich
an diese Gäste bereits gewöhnt; in den Generalversammlungen der Banken
stellen sie aber ein Novum dar.

2) Bei den am 7%. Juni 1914 erfolgten Wahlen zum Aufsichtsrat und zum Rechnungsausschuß
 der allgemeinen neutralen Pensionskasse wurden jedoch im ı, Wahlgange
 für die Liste des Allgemeinen Verbandes nur 262, gegen 10122 Stimmen
für die Liste des Deutschen Bankbeamten Vereins abgegeben.
        <pb n="425" />
        Man braucht nicht auf dem Standpunkt des Vorsitzenden des Aufsichtsrates
 der Deutschen Bank zu stehen, „daß die Debatte über die
Beamten überhaupt nicht in die Generalversammlung gEhöre, da sie eine
interne Angelegenheit der Verwaltung sei“, sondern kann sagen: Es muß
auch für den Aufsichtsrat und die Aktionäre von Interesse sein, Wünsche
der Beamten und Angestellten zu hören, denn sie sind ein sehr wertvolles
 Aktivum in der Bilanz. Sie arbeitsfreudig und möglichst zufriedengestellt
 zu sehen, muß ein lebhafter Wunsch der Direktion und des Aufsichtsrates
 sein. Nach den Berichten, die ich gelesen habe, scheint aber
die sehr viel Takt erfordernde Vertretung durch die Sprecher des gewerkschaftlichen
 Verbandes nicht sehr geschickt erfolgt zu sein, und die geplante
 Demonstration blieb ohne jeden praktischen Erfolg.
Die schärfste Mißbilligung aber würde es verdienen, wenn die
Verbandsleitung nicht davor zurückschrecken sollte, Geschäftsgeheimnisse
 preiszugeben. In der Verbandszeitung!) heißt es:

„Wer erwartet hatte, daß wir uns bekannte Interna vorbringen würden, ist nicht
auf seine Rechnung gekommen, Auch deren Aufrollung lehnen wir nicht
grundsätzlich ab. Aber ihre Verwendung stellt das allerletzte Mittel dar, von
dem wir nur dann Gebrauch machen würden, wenn alle anderen Möglichkeiten
erschöpft sind und zu keinem Erfolge geführt haben. Den maßgebenden Instanzen
aber kann es nicht fremd sein, daß in der Beamtenschaft die genaueste Kenntnis
vieler Dinge vorhanden ist, die unter Umständen der Organisation eine
scharfe Waffe in die Hand geben. Die Bankleitungen ziehen jedenfalls im
wohltuenden Gegensatz zu gewissen anderen Instanzen aus unserem Vorgehen die
Lehre, daß der Verband unter allen Umständen bestrebt ist, die Besserung der
Verhältnisse der Bankbeamten energisch in die Hand zu nehmen. Unsere Generalversammlungsbesuche
 stellen daher für die Bankleitungen das letzte Glied
in der Kette der Erkenntnis dar, daß gegenüber den Interessen des Kapitals, das
bisher, ohne Widerstand zu finden, nach jeder Richtung hin frei schalten und
walten konnte, in unserem Verbande eine Instanz erstanden ist, die die Interessen
der Arbeit mit Nachdruck vertritt.“

Der ebenfalls auf gewerkschaftlicher Grundlage beruhende Österreichische
Bankbeamtenverband,‘ der vom Deutschen Verband öfter als Vorbild
hingestellt ist, schreibt hierzu:
„Nie würde die Organisation in ihrer gegenwärtigen Form und Führung zur
Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen schreiten. Solche Akte der Sabotage übt nur
ein Häufchen Verzweifelter, nicht eine ihrer Kraft und Verantwortung sich bewußte
 Gesamtheit eines Standes,‘

N, 7.
        <pb n="426" />
        Das letzte Pressionsmittel des Allgemeinen Verbandes ist die solidarische
 Arbeitseinstellung, der Streik, Wer auch nur einen ober-Aächlichen
 Einblick in die tatsächlichen Verhältnisse besitzt, weiß, wie
schlecht die Beamten, die ihn proklamieren, abschneiden würden. Nur
ein kleiner Prozentsatz, und meist wohl nur die untüchtigsten Beamten,
für die sich sehr schnell Ersatz finden läßt, würden mitmachen, und ganz
unverantwortlich handeln diejenigen, die junge, unerfahrene Beamte auch
nur an die Möglichkeit des Erfolges eines Streiks glauben lassen. Als
Bankdirektor trifft man für alle möglichen Eventualitäten Vorkehrungen,
an einen Streik‘ haben ich und meine Kollegen aber im Ernst niemals
auch nur im geringsten gedacht.
Vom Allgemeinen Verband wird bei der Streikmöglichkeit öfters auf
das „österreichische Muster“ hingewiesen, und es wurde den deutschen
Bankbeamten gesagt: Seht hinüber nach Österreich; dort streikt man einfach,
 wenn man keine Gehaltserhöhung bekommt; das müssen wir in
Deutschland ebenso machen. Interessant ist demgegenüber eine kürzliche
Äußerung des Organs des Österreichischen Verbandes):
Zum ersten Male standen wir zum Greifen nahe der Möglichkeit eines effektiven
Streikes gegenüber. Eine solche Situation zeitigt Lehren, die nicht ohne Einfluß
auf die ganze Taktik bleiben können. Nicht etwa, wie manche meinen, daß wir
die ganze Streiktheorie einer Revision unterziehen müßten. Die Theorie ist richtig,
und wir brauchen nichts an ihr zu ändern, . ... Eines nur ist es, was der Revision
 bedarf, und das ist die Praxis des Streiks: Wir dürfen uns nicht der Erwartung
 hingeben, daß es je wieder gelingen würde, mit der bloßen Drohung der
Arbeitseinstellung das Auskommen zu finden, .... Es fragt sich, ob das Zusammenhalten
 sich auch dann bewährt, wenn einmal fünfzig Entlassungen verlautbar
 und altgediente Beamte vor der Gefahr stehen, in Dezennien erworbene Versorgungsansprüche
 infolge Vertragsbruches zu verlieren, .... Ob Sieg, ob Niederlage
 der Beamten, immer würde es ein Trümmerfeld geben, eine furchtbare Schädigung
 der Angestellten, in der Endwirkung wieder gleichbedeutend mit einer nicht
abzuschätzenden Beeinträchtigung der Angestellten.
... Wenn es sich ums Koalitionsrecht handelt, wenn die Vertrauensmänner
angetastet werden, dann muß, mag es noch so große Opfer kosten, die Fehde
ausgefochten werden. Auf solche Fälle muß aber auch in aller Regel die Anwendung
 dieser letzten, so scharfen, so zweischneidigen Waffe des Beamtenstreiks.
beschränkt werden.

Fassen wir zusammen: Ein Zusammenschluß der Bankbeamten zwecks.
Vertretung wirtschaftlicher Forderungen ist durchaus berechtigt. Welche

1) Österreichischer Bankbeamter vom 4. April 1914. S, a. Bankbeamten-Zeitung
XIX, 9.
        <pb n="427" />
        Form, paritätischer Verein oder Gewerkschaft, gewählt wird, ist ziemlich
gleichgültig, da bei richtiger Taktik beide Wege zum Ziel führen können.
Da jeder Beamte die Möglichkeit, und viele Beamte berechtigte Hoffnung
haben, in bessere Stellen aufzurücken, und da weiter die Bankbeamten
aus ganz verschiedenen Gesellschaftskreisen stammen und sehr ungleichartigen
 Bildungsgang besitzen, so besteht nicht ein Solidaritätsgefühl, wie in
vielen anderen Kreisen, und es wird durch eine Pression auf die Chefs durch
einen Streik nichts erreicht werden können. Für die streikenden Beamten
wird sich schnell, nötigenfalls auch aus dem Kreise der weiblichen Angestellten
 und der Unterbeamten, Ersatz finden, und auf ihre spätere
Wiedereinstellung können die Streikenden nicht rechnen; auch bei anderen
Instituten dürften sie kaum ein Engagement finden.
Was die Bankbeamten bisher erreicht haben, verdanken sie der Taktik
des Deutschen Bankbeamten -Vereins, bezw. des Berliner-Vereins und
der weisen Einsicht der Chefs, die ja in ihrer überwiegenden Mehrheit
auch einmal Bankbeamte gewesen sind und sich in deren Lage hineinversetzen
 können. Das Hand in Hand gehen der Bankangestellten mit
den Chefs und Bankleitungen bei Lösung sozialer Fragen hat sich bisher
 sehr bewährt. Die Bankbeamtenvereine können und sollen als Interessenvertretungen
 selbstverständlich ihre Unabhängigkeit bewahren. Abtrotzen
 lassen sich die Bankdirektoren und die Chefs der Privatfirmen nichts,
und sind die Brücken zwischen den Parteien erst einmal abgebrochen,
so dauert ihr Wiederaufbau eine geraume Zeit. Ein Beispiel aus der
Praxis möge es erläutern: Bei einer großen Bank hatte, vor 2 Jahren,
der Vorstand beim Aufsichtsrat durchgedrückt, daß den Beamten eine
Teuerungszulage in Höhe eines Monatsgehaltes gezahlt werde. Da erscheinen
 im „Deutschen Bankbeamten‘“ Schmähartikel gegen die betr.
Bank; die Beamten erhielten die Gratifikation nicht, „da es den Anschein
erwecken könnte, Direktion und Aufsichtsrat hätten sich durch den betr,
Artikel einschüchtern lassen“.
Um die Wünsche der Bankbeamten kennen zu lernen, wird sich für
die Banken und die größeren Privatfirmen die Errichtung von Beamten-Ausschüssen,
 die durch Wahlen der Beamten gebildet sind, empfehlen.
Unnötige Schärfen werden dadurch vermieden, und die Wünsche können
mit größerer Ruhe und Sachlichkeit geprüft werden, als wenn sie in der
Generalversammlung oder einer sonstigen ungeeigneten Stelle, wo sie
keinerlei Aussicht auf praktischen Erfolg haben, vorgebracht werden. Den
Interessen der Chefs und der Angestellten wird durch Beamten-Aus-116
        <pb n="428" />
        schüsse, wie sie schon in vielen anderen Berufen bestehen, in gleicher
Weise gedient werden, Nur wenn Arbeitswilligkeit und Arbeitsfreudigkeit
der Beamten dauernd erhalten bleiben, wird es auch in Zukunft möglich
sein, weiter günstige Resultate im Bankwesen zu erzielen,

4. Die Berufsbildung der Bankbeamten,

Am 24. Oktober des Jahres 1899 sprach ich im „Verein der Bankbeamten
 in Berlin“ über die „Fachbildung des Bankbeamten“. Ich wies
daraufhin, daß auch der Bankbeamtenverein der allgemeinen Zeitströmung
mehr als bisher Rechnung tragen und in Zukunft in einer gediegenen
fachwissenschaftlichen Ausbildung seiner Mitglieder eine seiner
Hauptaufgaben suchen müsse und sagte:
„Dies ist m. E. der einzige Weg zur Hebung des Niveaus unseres ganzen
Standes und zur Besserung der sozialen Lage des einzelnen. Infolge der
immer mehr um sich greifenden Konzentration des Bankbetriebes und
des dadurch bedingten Verschwindens zahlreicher mittlerer und kleinerer
Bankgeschäfte ist naturgemäß vielfach eine Verschlechterung in der praktischen
 Ausbildung des Nachwuchses eingetreten, womit aber nicht gesagt
 sein soll, daß es nicht auch heute noch eine Anzahl Bankfirmen
gäbe, die ihren Lehrlingen Gelegenheit bieten, etwas Tüchtiges zu lernen?).
Wer seine Lehrzeit unter diesen günstigen Verhältnissen absolviert hat,
besitzt einen gewaltigen Vorsprung vor den Kollegen, die von ihren Chefs
als billige Arbeitskraft ausgenutzt worden sind und sich nur einen geringen
 Teil praktischer Kenntnisse aneignen konnten, Das auf Grund
praktischer Erfahrungen erlangte Wissen bildet das Fundament, auf dem
theoretische Kenntnisse leicht aufgebaut werden können, Diese wird sich
auch der aneignen müssen, der die denkbar günstigste Lehre hinter sich

1) Pessimistischer urteilte und schilderte die Verhältnisse damals der „Deutsche
Ökonomist‘“ (Jahrgang 1901, Seite 497): „Es ist durchgehende Regel (?),
daß die Banklehrlinge, nach Absolvierung ihrer Lehrzeit die wichtigsten Teile des
Geschäfts nicht kennen gelernt haben. Man läßt die Lehrlinge um so lieber ohne
volle Ausbildung, als sie dann, unselbständig und hilflos, dort bleiben, wo sie
sind, anstatt andere Stellen zu suchen, Es handelt sich hier um junge Leute,
welche durchweg eine gute Schulbildung genossen haben, und aus denen naturgemäß
 ein großer Teil der Direktoren hervorgehen könnte und sollte, Aber, für
die Direktorialstellen sind gewöhnlich schon genug Anwärter in den Söhnen
von Freunden und Verwandten vorhanden, welche man Jurisprudenz
studieren läßt.“

27 Obst, Bankpolitik.
        <pb n="429" />
        hat, denn alles, was der vorwärts strebende Bankbeamte wissen muß,
läßt sich heutzutage in der Praxis nicht mehr erlernen“.
Im Anschluß an mein Referat, erfolgte die Gründung der „Fachschule
 des Vereins der Bankbeamten in Berlin“, deren ehrenamtliche
Leitung mir bis zu meinem Eintritt in den Lehrkörper der Berliner
Handelshochschule (1906) oblag. U, a. wurden folgende Kurse und Halbkurse,
 zum großen Teil wiederholt, abgehalten:
IL. Volkswirtschaftslehre und Verwandtes,
Einführung in das Studium der National- Geld und Währung.
Ökonomie, ' Der Konzentrationsprozeß im Bankge-Einführung
 in die Probleme der moder- werbe und Industrie in den Jahrem
nen Nationalökonomie, ; 1904—1907.
Geschichte der Nationalökonomie. Hypotheken und Hypothekenbanken,
Agrar-, Gewerbe- und Handelspolitik, 3ank- und Börsenwesen,
Handelspolitik. Die Börse, ihr Wesen und ihre volks-Handel
 und Handelspolitik in Vergangen- wirtschaftliche Bedeutung,
heit und Gegenwart, unter besonderer 3örse und Börsengeschäfte,
Berücksichtigung des Bankwesens, U’rusts und Kartelle,
Finanzwissenschaft, Zenossenschaftswesen.
Die Geschichte des Sozialismus und des Staatsanleihen,
Kommunismus, die gegenwärtige So- Über Sparkraft und Staatskredit,
zialgesetzgebung und die Probleme Über die Entstehung großer Vermögen.
der Sozialpolitik. Finanzverhältnisse Rußlands,
Was lehrt uns die Statistik? Das Finanzsystem und die Finanzwirt-Volkswirtschaftliches
 Seminar. schaft Rußlands.
Geld- und Bankwesen. Wirtschaftliche Bedeutung der Ver-Geschichte
 und Organisation des deut- einigten Staaten von Amerika,
schen Bankwesens, Xolonien und Kolonialpolitik,
Die Zentralnotenbanken und ihre Be- /apan und China.
deutung für das Wirtschaftsleben. Wirtschaftsgeographie von Mittel- und
Einführung in das Wesen des auslän- Südamerika,
dischen Bankwesens. Die internationale Krisis.
Die Reichsbank in ihrer Bedeutung für Handelspresse und Bankgewerbe,
Handel und Gewerbe, 3ürgerkunde.
‚senschaft,
Praktische Rechtsfälle im Bankverkehr.
Kaufmännische Gesellschaften,
Sozialpolitische und juristische Tagesfragen,
 insbesondere aus dem Recht
der Privatbeamten.
Handelsrecht,
Handelsgeschäfte.
Börsenrecht.

XI. Rechtsw.
Überblick über die wichtigsten Bestimmungen
 des öffentlichen und Privatrechts,

ärundzüge der Gesetzeskunde mit praktischen
 Übungen.
Der Bankbeamte nach dem Handelsgesetzbuche
 und vor dem Kaufmannsgericht,


A
        <pb n="430" />
        Wechselrecht und Wechselprozeß mit Aktien- und Genossenschaftsrecht.
praktischen Beispielen und Kollo- taats- und Verwaltungsrecht.
quium. Verfassung des Deutschen Reiches und
Wechsel und Scheck. Preußens.
Wechselpraktikum, Die preußische Einkommensteuer auf
Zivilprozeßverfahren. dem Gebiete von Handel und Ge-Ausgewählte
 Kapitel aus dem Recht werbe,
der Schuldverhältnisse, Patent-, Gebrauchsmuster-, Warenzei-Praktische
 Darstellung des heutigen Hy- chen-, Muster- und Urheberschutzpothekenrechts
 mit besonderer Be- gesetzgebung,
rücksichtigung des Hypothekenbankwesens,


Il. Handelstechnik,
Wechsel- und Wertpapierarbitrage, Führende Eisen- und Kohlenpapiere.
Die Ursachen der Goldsendungen von Führende Montanpapiere,
Land zu Land, der Goldpolitik der Ausgewählte Kapitel aus. der Montan-Zentralnotenbanken
 und die Gold- industrie.
Arbitrage. Kohlenpapiere der Berliner Börse.
Prämien-, Stellage- und Nochgeschäfte, Aus der Praxis des Kuxenmarktes, Die
Geschichte der Goldminen und der Kali-Industrie und ihre Werte,
Handel in Goldshares, Eisenhüttenkunde,
Fremde Wechselkurse. Kaufmännisches Rechnen,
Die Technik des Börsenhandels. 3ankbuchhaltung.
Die Technik des Bankbetriebes. 3Zankbuchhaltung, Übungsabend, schwie-Wie
 liest man Bilanzen? tige Memorial- und Kassenberech-Die
 Berliner Großbanken und das Ter- aungen.
raingeschäft, Banktechnische Übungen.
Grundstücks- und Hypothekenverkehr. Handelswissenschaftliches Seminar.
Die deutsche Kali-Industrie, Kuxze,
IV. Englische und französische Sprachkurse. Stenographie,

Welch’ ein Bedürfnis derartige Fortbildungskurse waren, hat der über
alles Erwarten große Besuch der „Fachschule“ gezeigt!). Die Unterrichtszeit
 ist so günstig gelegen, und die Hörgebühr, 4 M für den 18 Stunden
umfassenden Kursus, so niedrig bemessen, daß jeder Bankbeamte die
Möglichkeit hat, an einem oder mehreren Kursen teilzunehmen.
Gleiche Einrichtungen hat auch der Deutsche Bankbeamten-Verein
 in Berlin und in mehreren Zweigvereinen geschaffen, und in den
Berichten wird angeführt, daß die Kurse überall großes Interesse erwecken
und sich eines guten Besuches erfreuen; im Berliner Zweigverein beteiligen
 sich jährlich etwa 1000 Bankbeamte und anderen Berufskreisen
angehörende Personen. Indem der Bankbetrieb immer mehr dem Fabrik-1)

 19013/4 wurden 1720, 1907/08 sogar 1971 Hörerkarten ausgegeben,
        <pb n="431" />
        betrieb insofern ähnelt, als jeder einzelne dauernd auf eine bestimmte
Arbeit beschränkt wird, soll durch derartige Fachkurse einer einseitigen
Ausbildung vorgebeugt werden.
Wenn schon im Jahre 1717 Paul Jacob Marperger in seiner „Beschreibung
 der Banquen“ gesagt hat, daß die Bankiers „gemeiniglich
kluge, ansehnliche, vornehme . . . an Verstand und Leib geschickte und
die Commercia ihres Orts liebende und befördernde, uninteressierte,
leutselige, freygebige, gerechte, gewissenhafte und beredte Leute“ sein
müßten, so steigerten sich diese Anforderungen mit den immer größer
werdenden Aufgaben, die die Bankdirektoren und demgemäß auch die
Bankbeamten zu erfüllen haben,
Daß man in dem klassischen Lande des Bankwesens, in England,
ler Bankwissenschaft und der Bänktechnik von jeher große Bedeutung
geschenkt hat, mag nicht wundernehmen. So ist das „Institute of
Bankers“ in London eifrigst bestrebt, der Bankwissenschaft in immer
weiteren Fachkreisen Eingang zu verschaffen. Im Jahre 1879 nach
dem Vorbilde des „Institute of Bankers in Scotland“ ins Leben gerufen,
hat es die Schwesteranstalt heute bereits weit überflügelt, Seine Aufgaben
 bestehen darin, die Bearbeitung und Erörterung wichtiger Fragen
des Bankwesens vorzunehmen, und, wo nötig, Maßnahmen zu treffen, um
die gefaßten Entscheidungen in die Tat umzusetzen. Des ferneren will es
Gelegenheit zur Aneignung theoretischer Kenntnisse des Bankwesens gewähren!).
 Diesem Zwecke dienen die während der Zeit vom November
bis Mai einmal allmonatlich stattindenden wissenschaftlichen Abende, bei
denen eine Abhandlung (paper) vorgelesen wird, an die sich nachher eine
Diskussion knüpft, bei der sich nicht selten auch bekannte Finanzgrößen
beteiligen. Neben diesen Einzelvorträgen findet in London und abwechselnd
in den verschiedenen Provinzialstädten ein Vortragszyklus (lectures) über
ein Thema aus dem Gebiet des Geld-, Bank- und Kreditwesens statt.
Die Abhandlung sowohl, wie die Vorlesungen werden im „Journal of the
institute of Bankers“, das allen Mitgliedern kostenfrei geliefert wird, veröffentlicht.
 Als ein Ansporn zur wissenschaftlichen Tätigkeit dienen auch
Preisausschreiben, wie z. B.: „Die großen Zentralbanken Europas und die

1) The Institute is an Association of gentlemen connected with the various
branches of Banking. Its objects are to facilitate the consideration and discussion
of matters of interest to the profession, and where advisable, to take measures
to further the decisions arrived at; and to give opportunities for the acquisition
of a knowledge of the theory of Banking,
120
        <pb n="432" />
        Banken in den Vereinigten Staaten von Amerika“!), bei denen die besten
Arbeiten mit Preisen von 20, bezw. 10 £ ausgezeichnet werden, und
vor allem aber die Prüfungen (examinations).
Diese sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstreckenden Prüfungen
bestehen aus einem Vorexamen (preliminary) und einer bedeutend schwierigeren
 Schlußprüfung (final). In beiden Examina erstreckt sich die Prüfung
auf Nationalökonomie ?), Bankwesen, Handelsrecht und Buchführung, Bei
der Vorprüfung tritt außerdem noch Arithmetik und Algebra, bei der
Schlußprüfung Handelsgeschichte und Handelsgeographie hinzu. Deutsch
und Französisch: sind fakultative Fächer, Wer Vor- und Schlußprüfung
besteht, erhält das Zeugnis (certificate) des Instituts, das für den Inhaber
als sehr gutes Empfehlungsschreiben bei den Chefs dient, und avanciert
hiermit vom „ordinary member“ zum „certificated associate‘‘, Neben diesen
certificated associates gibt es gewählte „associates“. Es sind dies Mitglieder,
 die leitende Stellungen bei Banken einnehmen oder sich sonst
in irgend einer Weise hervorgetan haben. Der höchste Grad, den das
Institut verleiht, ist der eines „fellow“. Er wird nach eingehender Beratung
 erteilt auf Grund eines von mindestens zwei Mitgliedern eingereichten
 Antrages, in dem gleichzeitig eine Bürgschaft für die Qualifikation
übernommen wird, Seit 1892, wo die Zahl der fellows ihre Höchstzahl
(441) erreichte, scheint man bei der Erteilung dieses Grades etwas rigoroser
 vorzugehen. Fast jedes Jahr weist eine Verringerung der fellows auf,
1903 gab es deren nur noch 394, 1913 nur noch 378. Die Zahl der
associates hingegen ist von 659 (1892) auf 1007 (1903) und 2484 (1913), die
der members von 1424 (1892) auf 3650 (1903) und 6851 (1913) gestiegen.
Das Schlußexamen bestanden 1913 342 (1912: 398, 1911: 348) Bankbeamte,
 die damit das Certifikat des Instituts erhielten ®).

1) Das Thema für 1913 lautete: „A critical examination of the incidence of
he various form of taxation, with especial reference to their influence upon in-Justrial
 conditions.‘
2%) Nach dem „Syllabus“ des Instituts muß der Kandidat z, B. in der National-5konomie
 über folgende Punkte orientiert sein: Umfang der politischen Ökonomie
und ihre Beziehungen zur Praxis, Grundbegriffe, wie: Wert, Preis, Vermögen usw.,
Grundrente, Kapitalzins und Arbeitslohn. Wechsel, Geld und Kredit. Währung
und Bankwesen. Geldmarkt, Bank von England und Clearinghaus. Internationaler
Handel und Wechselkurse. Schutzzoll und Freihandel. Anfangsgründe der Finanzwissenschaft,

3) Auch in den Provinzialstädten finden Prüfungen statt, Die Fragen werden
in diesem Falle von dem „council in London“ in einem versiegelten Kuvert an
42I1
        <pb n="433" />
        Neben dem Institute of Bankers sind in England auch zahlreiche
Handelskammern bestrebt, durch Fortbildungsschulen und Fortbildungskurse,
 in denen zum Teil die Bankwissenschaft einen ersten Platz einnimmt,
 das geistige Niveau der jungen Kaufleute und Bankbeamten zu heben.
Weit jüngeren Datums, aber während der 14 Jahre ihres Bestehens
oereits von größtem Erfolg gekrönt, sind die Fortbildungsbestrebungen der
amerikanischen Bankbeamten. Ebenso wie in England, sind auch
hier, im Gegensatz zu Deutschland, die Anregungen durch die Chefs
gegeben worden. Der sehr segensreich wirkende Zentralverband amerikanischer
 Banken und Bankiers, die „American bankers association“ rief
Ende des Jahres 1900 das „American institute of bank clerks‘“, später
„American Institute of Banking“ genannt, ins Leben und legte ihm als
nicht zu unterschätzendes Patengeschenk 10000 $ in die Wiege. Zweck
des Instituts ist: Wahrung der Interessen des Bankgewerbes im allgemeinen
 und die der Bankbeamten im besonderen.
Zur Erreichung dieses Zieles dienen zunächst die „chapters“, das sind
lokale Vereinigungen von Bankbeamten, die von dem in New York domizilierenden
 Zentralvorstande abhängig sind?). In diesen Vereinigungen
finden zahlreiche Vorträge über aktuelle Themen aus dem Gebiet des
Bankwesens und der politischen Ökonomie statt, an die sich nicht selten
anregende Diskussionen anreihen, bei denen auch die meist in großer
Anzahl anwesenden Bankdirektoren und Bankiers®) gern das Wort ergreifen.
 Sehr lehrreich sind sicherlich auch, nach den Schilderungen,
die Diskussionen von Vertretern zweier verschiedener Lokalvereine.

den fellow, der den Vorsitz beim Examen führt, gesandt; dieser öffnet das Kuvert
in Gegenwart der Examinanden und sendet die unter Klausur angefertigten Arbeiten
sofort nach deren Fertigstellung an den council in London.
1) Die Mitgliederzahl der chapters betrug nach dem Journal of the American
Bankers Association VI, ır im April 1914: 15099,
2) Bei der in Georgia stattgehabten Zusammenkunft der State Bankers Associanon
 äußerte sich hierüber Col. Robert J. Lowry, der bejahrte Präsident der Lowry
National Bank of Atlanta: „It was my pleasure to attend a meeting of the New-York
 Chapter of the American Institute of Bank Clerks a few months ago in the
zity of New York, which Chapter is composed of about 1400 men, I thought, I
would find bank clerks there of ages ranging from 15 to 30 years and upwards,
aut I found some of them there as old as I am, and that’s getting along up the
jadder pretty well. They seemed to be learning, and that Chapter of the Institute
was doing a great deal of good. The bankers were there, too, and they took a
great interest in it.“
122
        <pb n="434" />
        Die eine Partei tritt z. B. für Errichtung einer Zentralnotenbank ein,
während die Angehörigen der Gegenparteien die geschilderten Vorzüge
„bzuschwächen und die Nachteile hervorzuheben suchen. Sind auch diese
Diskussionen nicht immer von hohem wissenschaftlichen Wert, so werden
 doch hierdurch den jüngeren Kollegen meist wertvolle Anregungen
und auch Gelegenheit gegeben, sich in der freien Rede zu üben. Die
siegende Partei soll einen Ehrenpreis erhalten; Mitunter jedoch sind, nach
den Urteilen der Schiedsrichter, die Gründe beider Parteien so stichhaltig,
 daß sie den Kampf für unentschieden erklären, und beide Parteien
 als Sieger aus dem Redegefecht hervorgehen,
Die wichtigste Einrichtung ist die „Correspondence school of banking“.
Sie ist in erster Linie für diejenigen Bankbeamten geschaffen, welche in
kleinen. oder mittleren Städten tätig sind, in denen überhaupt kein Lokalverband
 besteht, oder dessen Mitgliederzahl so gering ist, daß eine Veranstaltung
 von Vorträgen oder gar Vortragszyklen nicht angebracht erscheint.
 Der Unterricht wird brieflich uud streng individuell erteilt. 14
Disziplinen zählt das Programm auf: Kaufmännisches Rechnen, Buchführung,
 praktisches Bankwesen, Handelsrecht, Nationalökonomie, englische
Sprachlehre, Kaufmännische Terminologie, Handelskorrespondenz, Kalligraphie,
 Stenographie, Handelsgeographie, Finanzwissenschaft, Finanzgeschichte
 und Staatsrecht.
Wer an einem oder mehreren Zyklen teilzunehmen beabsichtigt, hat
zuvor seinen Bildungsgang genau zu schildern und eine Prüfung abzulegen,
 die den Zweck hat, zu zeigen, was etwa im Unterricht als bekannt
 vorausgesetzt werden darf. Dann erhält der Teilnehmer einen ge-Aruckten
 Grundriß der zu behandelnden Materie, eine Anweisung, wie
er, seinen Vorkenntnissen entsprechend, das Studium zweckmäßig betreiben
soll, und ferner zwei Bogen mit Fragen!). Hat er bestimmte Abschnitte

*) Der Liebenswürdigkeit des Präsidenten und des Sekretärs des Instituts verlanke
 ich den Besitz einiger Fragebogen aus dem Kapitel „Praktisches Bankwesen‘,
 von denen ich zur Veranschaulichung der Methode einige Proben gebe:
„What are the banking possibilities of the place in which you live? What local
conditions should be carefully considered before starting a bank? How are such
enterprises usually started? What kind of men and how many is it desirable to
interest? What is a National bank? From what source does a National bank derive
its charter? a State bank? What are the essential advantages and disadvantages
of each? , . .‘“ „What is the difference between shareholders and directors? Tell
briefly the provisions of the National Banking Law regarding directors in the
following particulars: Number and election; term of office, qualification, oath

123
        <pb n="435" />
        in den angegebenen Werken durchstudiert, dann geht er an die Beantwortung
 der Fragen, welche sich auf diese Materien beziehen, und schickt
seine Arbeit an das Institut, Dort unterziehen sie sachkundige Praktiker
and Theoretiker einer sorgfältigen Prüfung und senden sie dann wieder
mit entsprechenden Anmerkungen und Ratschlägen versehen an den
Schüler zurück, der hiermit zugleich den dritten Brief mit Anweisungen,
Fragen usw. erhält. Während der erste Brief durchgesehen wird, geht der
Lernende an das Studium des zweiten Briefes usw. Stößt er bei der
Erledigung des Fragebogens auf Schwierigkeiten, ist ihm etwas nicht ganz
klar, so wendet er sich vertrauensvoll an das Institut, von dem ihm mit
wendender Post die gewünschte Aufklärung gegeben werden wird !).
Ebenso wie von den englischen, werden auch von den amerikanischen
Bankleitern und Bankiers diejenigen Bankbeamten, die einen oder mehrere
Kurse mit Erfolg absolviert haben, bei Besetzung neuer Stellen bevorzugt?),
 Prüfungen finden nach englischem Muster statt. Wer in den drei
Fächern: Bankpraxis, Handelsrecht und Nationalökonomie bestanden hat,
erhält ein Zertifikat, das die Unterschrift der American Banker’s Association
 und des American Institute of Banking trägt. Insgesamt haben bis-1er
 859 Personen dieses Zertifikat erworben.
Von England und den Vereinigten Staaten von Amerika lenken wir
unsere Blicke wieder zurück zu deutschen Verhältnissen, Es wird zu erwägen
 sein, ob nicht manche. Einrichtungen, die sich in jenen Ländern
dewährt haben, auch bei uns sich zweckmäßig erweisen. werden, ob vor
allen Dingen Examina, und bei deren Bestehen die Ausfertigung von
Diplomen, im Interesse der Chefs und der Angestellten liegen,
Prüfungen beim Eintritt in eine Bank als Beamter bestehen bis jetzt
nur bei den vier Staats- und einigen wenigen Provinzialinstituten. Bei der

filling of vacancies; liability for money borrowed; declaring dividends and surplus
/unds; withdrawal of capital; bad debts; penalties for violating law. What considerations
 should govern the selection of directors? . . .“
?) Gegenüber den großen Vorzügen, die diese Art des Unterrichts für den
Lernenden besitzt, ist das Durchschnittshonorar von 15 $ pro Zyklus, einschließich
 der Lehrmittel, sehr gering. Wesentlich ermäßigt es sich noch, wenn mehrere
Personen sich zum Studium vereinigen,
% In dem auf dem 29. amerikanischen Bankiertage erstatteten Bericht des Präsidenten
 des Instituts wird gesagt, daß von allen im abgelaufenen Jahre in Chicago
srfolgten Beförderungen der Bankbeamten 86°%, auf Mitglieder des Instituts entüelen,
 obgleich nur 20°, der Chicagoer Bankbeamten Mitglieder waren und somit
lie Einrichtungen des Instituts benutzten,

2d
        <pb n="436" />
        immer größer werdenden Konzentrierung im Bankbetriebe und der dadurch
 bedingten veränderten Lage der Bankbeamten würde sich eine nicht
allzuschwere Aufnahmeprüfung empfehlen. Sie hätte Vorzüge für die Chefs,
die nunmehr eine besser vorgebildete Beamtenschaft erhielten, wie auch
für die Angestellten, denen bei den Banken, nach Bestehen der Prüfung
wie einer bestimmten Probezeit, lebenslängliche Anstellung mit garantierten
 Mindestgehältern zuzusichern wäre.
Zu unterscheiden von diesen Aufnahmeprüfungen würden die von der
vergrößerten und erweiterten Fachschule der inzwischen hoffentlich versinten
 Bankbeamtenvereine im Beisein von Chefs und Angestellten auf
weitere Gebiete sich erstreckenden Examina sein, zu deren Bestehen
 eine längere, intensive Beschäftigung mit den betreffenden Materien
erforderlich sein wird. Wenn auch hierdurch der Nepotismus, über den
im Bankbeamtenstande noch immer geklagt wird, nicht gänzlich beseitigt
 werden und es auch fernerhin vorkommen wird, daß der eine oder
andere seine Stellung einzig und allein verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen
 Beziehungen verdankt, so würden die Examina doch den
Vorzug haben, daß alle einsichtigen Bankleiter diejenigen ihrer Beamten,
die ihr Wissen und Können auf diese Weise oder durch ein gutes Examen
an einer Handelshochschule dokumentiert haben, in Zukunft nicht mehr
auf einem toten Posten, vielleicht gar in einer abgelegenen Filiale verkümmern
 lassen würden, sondern sie an eine Stelle setzen, an der sie ihre
Kenntnisse zum Nutzen der Bank verwenden können.
Wer heute vorwärts kommen will, muß sich über den Durchschnitt
 erheben. In treffenden Worten hat dies einmal ein aus eigener
Kraft emporgekommener Direktor einer unserer ersten Großbanken zum
Ausdruck gebracht, als er in seinem Institut einen Beamten sah, mit dem
er vor einigen zwanzig Jahren in einer andern Bank an demselben Pulte
mit dem gleichen Gehalt gearbeitet hatte. Der Direktor erkundigt sich
nach den Verhältnissen und erfährt, daß er einen ziemlich untergeordneten
und daher auch schlecht bezahlten Posten bekleidet. „Obgleich ich während
meiner ganzen Dienstzeit meine Pflicht erfüllt habe,“ sagt der Beamte,
„bin ich nicht vorwärts gekommen.“ „Ja,“ erwidert der Direktor, „wenn
ich in meinem Leben mechanisch nur das getan hätte, was mir aufgetragen
 worden war, dann würde ich auch niemals in diese leitende Stellung
aufgerückt sein.“
        <pb n="437" />
        6. TEIL.

Äußere Bankpolitik.

Il. Banken untereinander,

[., Expansion und Konzentration).

Die Banken sollen Geschäfte machen und verdienen, und so ist der
Mauptfaktor der äußeren Bankpolitik der Erwerbstrieb. Vielerlei
Mittel und Wege führen zu diesem Ziel,
Die mit- Schaffung des Deutschen Reiches einsetzende Wirtschaftsperiode
 steht unter dem Zeichen der größten Expansion auf allen Gebieten
 der öffentlichen und privaten Betätigung und der intensivsten
Konzentration der Unternehmungen und Kapitalien, d. h. der Verschiebung
 des Schwerpunktes nach einem Mittelpunkt. Die Konzentration
ist jedoch kein Gebilde der Neuzeit, Bedingt durch die kapitalistische
Wirtschaftsordnung, ist sie ebenso alt und international, wie diese. Expansion
 und Konzentration stehen im Verhältnis von Ursache zur Wirkung,
 d. h. die Expansion bedeutet eine Konzentration, einen Zusammen-1)

 Literatur: G. Diouritsch, L’expansion des banques allemandes, Berlin
1909. Alfred Lansburgh, Das Beteiligungssystem im deutschen Bankwesen.
Bank 1910 Heft 6 und 7. Ludwig Metzler, Studien zur Geschichte des
leutschen Effektenbankwesens. Leipzig 1911. J. Rießer, Die deutschen Großbanken
 a, a. O. Alfred Salzmann, Ursprung und Ziel der modernen Bankentwickelung.
 Dresden 1904. Hermann Schumacher, Die Ursachen und Wirkungen
 der Konzentration im deutschen Bankwesen, Schmollers Jahrbuch, XXX, 3,
Adolf Weber, Die Konzentration im deutschen Bankwesen, Kritische Blätter
für die ges, Sozialwissenschaften II, 7. Paul Wallich, Die Konzentration im
deutschen Bankwesen, München 1906. Otto Warschauer, Die Konzentration
im deutschen Bankwesen, Conrads Jahrbücher 3. Folge XXXII. St. Wiewiorowski,
 Einfluß der deutschen Bankenkonzentration auf Krisenerscheinungen.
Berlin 1912.

126
        <pb n="438" />
        schluß vieler Betriebe in wenigen Händen, An und für sich stellt bereits
die Aktiengesellschaft eine Konzentration dar. Die in technischer Beziehung
 leichte Kapitalbeschaffung mittelst der Form der Aktiengesellschaft
 bringt die Absicht, andere Betriebe anzugliedern und hierfür neue
Mittel zu schaffen, oft schnell zur Ausführung. An die Stelle des Kleinbetriebes
 tritt der Großbetrieb, und kleinere Banken gehen in größeren
Instituten auf,
Während für die Industrie die Verbilligung der Produktionskosten und
die Risikominderung den Hauptanlaß zur Expansion bildet — eine Konzentrationsbewegung
 finden wir besonders in der Montan- und Eisenindustrie,
 sowie in der chemischen und in der elektrotechnischen Industrie
 —, sind für die Expansion im Bankwesen daneben noch zahlreiche
 andere Momente maßgebend gewesen. Vor allem: Eine Bank
braucht öffentliches Vertrauen; das Vorhandensein eines größeren Aktienkapitals
 stärkt das Vertrauen und bewirkt, daß ihr auch fremde Gelder in
größerer Menge zufließen, die kleinere Institute trotz höherer Zinsen nicht
heranzuziehen vermögen,
Diese Mittel braucht die Bank insbesondere auch, um die Expansionslust
anderer Betriebe zu befriedigen. Sie vermehrt dank des höheren Garantiekapitals
 ihre Debitoren — denen sie, da sie das Geld selbst zu niedrigen
Zinssätzen bekommt, vorteilhafte Konditionen gewähren kann — und ihre
Kreditoren und ist in der Lage, auch durch Ankauf von Wechseln usw.
das Kapital rascher umzuschlagen. Durch Errichtung von Filialen in verschiedenen
 Gegenden macht sich die Bank weiter auch von, lokalen Verhältnissen
 unabhängig, kann also die Risiken mehr ausgleichen und ihre
Erträgnisse und Dividenden stabilisieren.
Mit der Errichtung von Filialen und Depositenkassen erweitert die Bank
ferner ihre Kundenzahl und schafft sich dadurch einen dauernden Abnehmerkreis
 für ihre eignen Emissionen von Industriewerten, Staats- und
Stadtanleihen. Jeder Emissionserfolg einer Bank aber, bemerkt Rießer!)
sehr treffend, wirkt auch wieder machterhöhend durch den psychologischen
 Eindruck, und jede Machterhöhung wieder hat eine Förderung
des Geschäftsumfanges der Bank zur Folge und damit eine Förderung
der Konzentration. Wie das Warenhaus vielfach die Spezialgeschäfte verdrängt
 hat, weil es für den Käufer bequemer ist, alles in einem einzigen
Geschäft zu kaufen, so führt die Möglichkeit, in einer großen Bank alle

Ya, a. O0. S. 494.
        <pb n="439" />
        © A

denkbar möglichen bankgeschäftlichen Transaktionen ausführen zu können,
dieser einen immer größer werdenden Kundenkreis zu.
In England reicht die Konzentrationsbewegung im Bankwesen bis in
die Mitte des vorigen Jahrhunderts zurück. Die Aktienbanken sind in
England und Wales von 110 auf 51 vermindert worden, Die Zahl der
Privatbankiers hat sich von 448 im Jahre 1837 und 261 im Jahre 1858 auf
226 im Jahre 1878, 144 im Jahre 1891 und 100 im Jahre 1896 vermindert.
 An ihre Stelle sind Banken mit einem Netz von einigen hundert
Filialen (s. a. S. ı27) getreten. Ihr hohes Garantiekapital verschafft
ihnen höheren Kredit als den bestehen gebliebenen kleineren Instituten
und Firmen. Der Garantiecharakter der Aktienkapitalien ist in England
schon äußerlich erkennbar, indem oft nur 10°%, des Kapitals eingezahlt
3ind und der Rest nur im Falle der Not von den Aktionären eingefordert
wird. Demgegenüber sei erinnert, daß in Deutschland bereits bei der
Gründung eine Einzahlung von 25° erfolgt sein muß, und daß eine
Zulassung der Aktien zum Börsenhandel eine Vollzahlung der Aktien zur
Voraussetzung hat.
Während etwa bis zum Jahre 1871 Frankfurt a. M. als Zentrum des
deutschen Bankwesens gelten konnte, verschob sich nach Gründung des
Reichs mit dem politischen auch der wirtschaftliche Schwerpunkt nach
Berlin, Der Anstoß zur weiteren Konzentrationsbewegung ging aber nicht
von den in Berlin ansässigen Banken, sondem von Provinzinstituten aus.
1871 errichtete die Darmstädter Bank eine Filiale in Berlin; 1881
legte die Dresdner Bank in Dresden, nicht ohne Widerspruch eines
Teiles ihrer Aktionäre, die darin ein sehr erhebliches Risiko erblickten,
eine Filiale nach Berlin, die, wie es im Jahresbericht für 1883 heißt,
nicht nur eine bedeutende Stärkung der Mutteranstalt herbeigeführt, sondern
sich auch selbst einen umfangreichen selbständigen Wirkungskreis im Inand
 Auslande zu schaffen gewußt hat. Indirekt suchten die Breslauer
Diskonto-Bank in Breslau und die Commerz- und Diskonto-Bank in
Hamburg Einfluß in Berlin zu gewinnen, indem sie sich an der Gründung
 der Nationalbank für Deutschland beteiligten!), 1892 eröffnete der
A. Schaaffhausensche Bankverein eine Filiale in Berlin. Der Schlesische
Bankverein beteiligte sich 1877 kommanditarisch an einem Berliner Bankhaus.
 Das gleiche taten 1883 die Allgemeine Deutsche Creditanstalt und
{800 die Pfälzische Bank.

1) St. Wiewiorowski a. a. O0. 5. 71.

fr a
        <pb n="440" />
        Wie die Provinzbanken in Berlin, so drangen die Berliner Banken in
die Provinz ein und suchten dort festen Fuß zu fassen. Dieser Vorgang
im Bankwesen, den wir als Gesamterscheinung, volkswirtschaftlich betrachtet,
 Konzentrationsprozeß nennen, ist im einzelnen Expansion der
Großbanken, einiger Mittelbanken und anderer Banken. Das Privatbankgeschäft
 kannte und kennt diesen Expansionsdrang nicht. Wer das Risiko
 eines Unternehmens selbst trägt, wird im allgemeinen wenig Neigung
 haben, dieses Risiko durch Dispositionen dritter zu erhöhen. Daß
die beiden Großbanken, die in Form der Kommanditgesellschaft auf
Aktien errichtet sind, die Berliner Handels-Gesellschaft und die Disconto-Gesellschaft,
 verhältnismäßig wenig, bzw. erst in späterer Zeit — die
Disconto-Gesellschaft hat ihre erste Filiale (London) erst 1900 errichtet —
Expansionsbedürfnis gezeigt haben, hängt sicherlich mit der erhöhten
Verantwortlichkeit der persönlich haftenden Gesellschafter zusammen !).
Die Expansion erfolgt in dreierlei Richtung: Hinsichlich Kapital, örtlicher
 Verzweigung und Vielseitigkeit des Geschäftsbetriebes. Bald tritt
bei den Banken die eine, bald die andere Richtung mehr hervor, und
die Erweiterung geht, auch bei den Banken von gleichem Typ, nicht
gleichmäßig vor sich. Um des Prestiges willen erfolgen allerdings der Erhöhung
 des Kapitals der einen Großbank sehr oft Kapitalserhöhungen
und Erweiterungen der anderen Großbanken,
In der Regel ist aber mit der Kapitalserhöhung ein bestimmter Zweck
verbunden. Als solcher wird sehr oft angegeben, man müsse die Garantiemittel
 in ein bestimmtes Verhältnis zu der immer mehr gestiegenen
Summe der fremden Gelder bringen. Ein billigeres Betriebskapital stellen
natürlich die fremden Gelder dar, aber im Interesse der Liquidität liegt
eine entsprechende Erhöhung des eigenen Kapitals. Zweck der Erhöhung
ist in sehr vielen Fällen aber: Verschaffung von Mitteln, die auf andere
Weise nicht eingehen, behufs Ausdehnung des Kreditgeschäftes, Die
Banken müssen, um den immer größer werdenden Ansprüchen von
Handel, Gewerbe und Industrie, für die nach Bildung von Kartellen
und Verbänden eine Zeit lebhaften Aufschwunges gekommen war, genügen
zu können, ihre Operationsbasis stärken,
Oft ist die Kapitalerhöhung nur ein Mittel zur Vergrößerung und örtlichen
 Ausdehnung, um ein Netz von Filialen errichten zu können.
Die Großbanken, mit Ausnahme der Berliner Handels-Gesellschaft und der

‘) S. a. Metzler, a. a. O, S. 138.

42
        <pb n="441" />
        F—

Nationalbank für Deutschland, und viele andere Institute gehen davon aus,
daß sie durch eine weite Verzweigung am festesten Wurzel im Wirtschaftsleben.
 fassen können.
Die Deutsche Bank mußte, um ihrer selbst gewählten Aufgabe, dem
auswärtigen Handel zu dienen, gerecht werden zu können, an den Hauptplätzen
 des Außenhandels vertreten sein. So entstanden ihre Filialen in
Bremen (1871), Hamburg (1872) und London (1873). Mit Ausdehnung
der Beziehungen steigert sich die Konzentration der Kapitalien und die
Expansion des Geschäftsbetriebes.
Ist der Weg der Dezentralisation erst einmal beschritten, so ergibt
sich daraus von selbst ein Fusionieren und Aufsaugen von Privatgeschäften,
Aktienbanken, Genossenschaften usw., auf deren verschiedenen Formen
ınd Systeme im nächsten Kapitel zurückzukommen sein wird.
In etwas stärkerem Tempo erfolgte die Konzentrationsbewegung bereits
um 1873. Anfang der 1870er Jahre hatten einige größere Banken durch
Gründung von Tochterunternehmungen, die wiederum durch Filialen das
Bankgeschäft eines größeren Bezirkes pflegen sollten, ihren Geschäftsumfang
 zu erweitern gesucht. Es entstanden die sog. „Provinzial“-Banken,
deren bekannteste die im Jahre 1871 von der Disconto-Gesellschaft mit
einem Kapital von nominell 30 Mill. M begründete, 1878 in Liquidation
getretene Provinzial-Discontogesellschaft war. Die Krisis von 1873 hatte
vielen in der Gründerzeit errichteten Banken übel mitgespielt, und sie
sahen, daß sie vor einem Zusammenbruch sich nur durch Aufgehen in
ein anderes Unternehmen retten konnten. Die Banken, die inzwischen
eine günstige Entwicklung genommen hatten, führten eine Anzahl von
Liquidationen der bedrängten Banken durch. Sie übernahmen die zur
Zeit schwer realisierbaren Aktiva und erzielten bei diesem „Entgründen‘“
 nicht nur ansehnliche Gewinne, sondern sie stärkten ihre Macht
und ihren Einfluß auch wesentlich dadurch, daß sie sich die wertvollen
Geschäftsverbindungen dieser in Liquidation tretenden Banken sicherten.
Begünstigt wurde die Konzentration weiter durch den mit dem Jahre
1895 einsetzenden wirtschaftlichen Aufschwung, vor allem aber auch durch
die Stempelsteuer- und Börsengesetzgebung, die, natürlich unbeabsichtigt,
 eine starke Schwächung der kleinen Betriebe zur Folge hatte,
„eine Monopolisierung des Bankgeschäftes in wenigen mächtigen Händen“,
wie es die Frankfurter Zeitung prophezeit hatte, ”
Das Reichsstempelgesetz von 1894 hatte den bisherigen Umsatzstempel
 verdoppelt, und das Gesetz von 1900 brachte eine weitere Er-130
        <pb n="442" />
        höhung des Schlußscheinstempels, Schon 1885, als der Schlußnotenzwang
eingeführt wurde, kam ein Teil des Provinzpublikums auf den Gedanken,
durch direktes Arbeiten mit einem Bankhaus am Börsenplatz (Zentralbankier)
 den Stempel für die Schlußnote, die zwischen dem Bankier am
Börsenplatz und dem Provinzialbankier zu wechseln war, zu sparen. Das
Stempelgesetz gestattete zwar, daß der Provinzialbankier den Schlußschein
des Zentralbankiers' seinen Kunden im Original weitergab. Davon wurde
aber nur selten Gebrauch gemacht, da sich der Provinzialbankier mit
Recht sagte, daß er auf diese Weise ja den Kunden geradezu auf die
direkte Verbindung mit dem Zentralbankier hinweisen würde. Erst 1894,
als schon zahlreiche Provinzkunden mit Banken und Bankiers am Börsenplatz
 direkt, d.h. also mit Ausschaltung des Provinzbankiers, Börsengeschäfte
tätigten, wurde die ungestempelte Kommissionsschlußnote (s. Band I,
S. 420) eingeführt.
Die Erhöhung des Schlußnotenstempels traf aber die Banken in Berlin,
Frankfurt a. M. und Hamburg weit weniger als die Provinzfirmen, die
bei ihrem großen Börsengeschäft zahlreiche Orders kompensieren konnten,
Um in Zukunft hierzu in noch größerem Maße in der Lage zu sein,
setzten sie, behufs Ausdehnung ihres Börsengeschäftes, den Provisionssatz
bis auf 1!/,%9 herab; ein Äquivalent hatten sie ja in dem Stempel und
in der Courtage, die sie nicht zahlten, aber dem Kunden in Rechnung
setzten. Erst im Jahre 1900, als die kleinen und mittleren Bankiers so
geschwächt waren, daß sie den Kampf mit den immer größer gewordenen
Banken, die inzwischen allerorten Filialen und Depositenkassen errichtet
hatten, die die Orders zu gleich günstigen Bedingungen wie die Zentrale
ausführten, nicht mehr aufnehmen konnten, wurden auch die Kompensationsgeschäfte
 für stempelpflichtig erklärt ?).
Der erhöhte Umsatzstempel hatte weiter speziell die kleineren Firmen
dadurch geschädigt, daß die sog. Tagesspekulation, die durch ihr
Eingreifen die aus börsentechnischen Gründen sich ergebenden kleinen
Kursdifferenzen von einem zum anderen Tage ausglich, unmöglich gemacht
 wurde und auch der sehr wichtige Arbitrageverkehr starke

1) Die gewaltige Stärkung der Kapitalmacht der großen Banken hat es zu
Wege gebracht, „daß die Börse nicht mehr, wie früher, das getreue Spiegelbild
des Effektenverkehrs bildet, weil die Aufträge des Publikums, anstatt wie früher
dem Markt zuzufließen, infolge der Konzentration des Bankgeschäfts zu einem erheblichen
 Teil durch Kompensationen zur Abwickelung gelangen.“ (Conradsche
Jahrbücher 1900 S. 97.)

| u
        <pb n="443" />
        Einbuße erlitt. Das Verbot des Terminhandels in Montan- und
[ndustriepapieren durch das Börsengesetz vom 22, Juni 1896 bewirkte,
 daß sich das Geschäft zum großen Teil auf den Kassamarkt verschob,
 und daß für die Bewerkstelligung der gleichen Umsätze, wegen
der sofortigen Abnahme der Effekten, eine größere Kassehaltung und
Festlegung der Mittel nötig wurde. Der Privatbankier konnte die erforderlichen
 Kapitalien nicht beschaffen und daher mit den kapitalstarken
 Banken unmöglich konkurrieren, vor allem auch, weil ihm fremde
Mittel nur in sehr beschränktem Maße zur Verfügung standen, Denn
das große Publikum vertraute die disponiblen Gelder viel lieber den
Banken an, die durch ihr hohes Kapital und ihre Bilanzveröffentlichungen
größere Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit besaßen.
Das Gründungsgeschäft wurde den weniger kapitalkräftigen Firmen
infolge des durch das Börsengesetz von 1896 eingeführten Sperrjahres
anmöglich gemacht. Es durften nunmehr die Aktien eines zur Aktiengesellschaft
 umgewandelten Unternehmens erst ein Jahr nach der Eintragung
 der Gesellschaft ins Handelsregister zum Börsenhandel zugelassen
werden. Die Mehrheit der Privatfirmen war natürlich nicht in der Lage,
die Effekten so lange unverkäuflich und unverwendbar in ihrem Porteieuille
 liegen zu lassen,
Am Anfang des Jahres 1896 schrieb der Deutsche Ökonomist: „Die
Bestimmungen des Börsen- und Depotgesetz-Entwurfes zielen in ihrem
Effekt wiederum dahin, den Einzelbankier noch mehr als seither einzuschränken
 und die Geschäfte bei den Banken noch mehr zu zentralisieren
Die Bankiers werden dezimiert, die Banken noch weiter vergrößert
werden...“ Ähnlich äußerten sich auch die Geschäftsberichte der Deutschen
 Bank für 1895 und der Dresdner Bank für 1896. Was kommen
mußte, kam: Da für die Bankiers der meist wichtigste Teil des Bankgeschäftes
 unrentabel wurde, so waren viele von ihnen, die die im Verzleich
 zum Gewinn unverhältnismäßig hohen Risiken nicht tragen wollten,
geneigt, ihr Geschäft an eine Bank zu verkaufen‘),
Zur Konzentrationsbewegung im deutschen Bankwesen?) trug auch
in erheblichem Maße die Trustbildung in Amerika bei. Am 23. Fe-1)

 Betr. Einzelheiten s. die S, 426 genannte Literatur, insbesondere auch die
Arbeit von Rießer. Über Konzentrationen im Bankgewerbe unterrichtet weiter
auch laufend „Die Bank‘ und das von den Ältesten der Kaufmannschaft von
Berlin jährlich herausgegebene „Berliner Jahrbuch für Handel und Industrie‘,
? J. Rießer, a. a. O0. S. 518.

+.)
        <pb n="444" />
        bruar 1901 wurde mit dem auch für amerikanische Verhältnisse ungeheuren
Kapital von ı,1 Milliarde $, d. h. einer Summe, die die französische
Kriegsentschädigung noch wesentlich überschritt, die United States
Steel.Corporation gegründet. Da schien es auch in Deutschland gegenüber
 der in Amerika üblichen Trustbildung notwendig, die Konzentrationsbewegung
 noch zu verstärken, zunächst in der Industrie: Am 1. März 1904
wurde der Stahlwerksverband in Düsseldorf und bald darauf, am
ı. Januar 1905, der Oberschlesische Stahlwerksverband errichtet.
Die Konzentrationsbewegung in der Industrie mußte naturgemäß von
einer parallelen Entwicklung im Bankwesen begleitet sein.
Industrie- und Banken-Konzentration haben sich gegenseitig beeinflußt,
oft aber auch derart, daß die Initiative zur Konzentration auf industriellem
 Gebiete von den Banken ausgegangen ist. Geheimrat Kirdorf
hat vor einigen Jahren das Wort geprägt: „Früher lief die Industrie den
Banken nach, jetzt Jaufen die Banken der Industrie nach.‘“
Nicht ganz freiwillig erfolgt oft die Aufgabe einer Privatfirma oder
einer Aktienbank, die sich an ein größeres Institut anlehnt. „Eine ganze
Reihe größerer Banken, die in der Aufschwungszeit ihre Selbständigkeit
zu wahren gewußt hatten, nun aber durch unglückliche Umstände gezwungen
 waren, an einer Berliner Großbank eine Stütze zu suchen, zahlen
so der Krisis, je nach den lockeren oder engeren Beziehungen, in die sie
eintraten, einen mehr oder minder harten Tribut an ihrer Selbständigkeit“?).
Der Schaaffhausensche Bankverein scheidet aus der Reihe der selbständigen
 Banken aus, wird ein Tochterinstitut der Disconto-Gesellschaft?);
das ist die letzte und größte Banken-Konzentration und Banken-Fusion,
die kurz nach der Transaktion Deutsche Bank-Bergisch-Märkische Bank
gefolgt war.
Während bisher die Expansion der Großbanken auf Kosten der Klei-1)

 Paul Wallich, a. a, O0. S, 131.
2%) Eine Ironie des Schicksals ist es, daß es jetzt gerade die Disconto-Gesellschaft
 ist, an die der Schaaffhausensche Bankverein seinen Tribut zahlen muß. Als
1848 das alte, angesehene Kölner Bankhaus Abraham Schaaff hausen in eine Aktiengesellschaft
 umgewandelt, und als erste Privatbank ohne Notenausgabe in Preußen
konzessioniert wurde (s, S, 277), da war der preußische Finanzminister, der die
Konzession verlieh, David Hansemann. Er gab damals den Anstoß zu der
Gründung und wußte Finanzleute zu gewinnen, um das alte, von den Stürmen des
„tollen“ Jahres 1848 arg bedrängte Bankhaus zu erhalten, Später hat David Hansemann
 dann die Disconto-Gesellschaft gegründet, die jetzt der älteren Schwester
die Selbständigkeit nimmt.
28 Obst, Bankpolitik,
        <pb n="445" />
        neren erfolgt war, der Privatbankiers und der Provinzbanken, die jene
aufnahmen, um sich zu vergrößern, unterliegt nun zum ersten Male eine
der Großbanken selbst der Konzentration; eine Großbank als solche verschwindet.
 „Stehen wir damit“, schreibt die Frankfurter Zeitung!), „am
Beginn einer neuen Periode verschärfter Konzentration? Das ist
die Frage, die sich ergibt, die aber freilich leichter zu stellen, als zu beantworten
 ist. Schon seit geraumer Zeit hat sich ja der Abstand zwischen
den Großbanken selbst vergrößert, haben sich unter ihnen zwei Gruppen
gebildet, von denen die eine die drei oder vier Rieseninstitute umfaßt,
während die andere von den vier oder fünf übrigen gebildet wird, die
von jenen durch die Art des Geschäftsbetriebs (man denke an die Ab-‚ehnung
 des Depositenkassen- und Filialsystems bei der Handels-Gesellschaft),
 durch den geringeren Umfang ihres Geschäfts, zum Teil auch
durch geringere finanzielle Erfolge. mehr oder minder stark verschieden
sind. Es ist gewiß nicht ausgeschlossen, daß die eine oder andere von
diesen auch einmal zum Objekt des Expansionsstrebens der anderen wird;
der Vorgang, daß nach der Krisis von 1907 die Akzepte eines dieser
[nstitute von den übrigen eine Zeitlang disqualifiziert wurden, kennzeichnet
auch weiterhin die Situation. Aber es wäre doch wohl falsch, in den
jetzigen Vorgängen bereits eine neue Tendenz der Entwicklung zu sehen,
jür die nun die Theorie die allgemein-wirtschaftlichen Gründe zu liefern
hätte. So steht es nicht, die Gründe liegen sehr klar zutage, sie sind
sehr einfacher und nicht gerade sehr hoher Art.“ In der Tat, der Schaaffhausensche
 Bankverein war für sich allein zu schwach, um den Bedürfnissen
 der rasch vorwärts schreitenden Entwicklung der westlichen
[Industrie zu genügen. Den Rücken gedeckt durch die Disconto-Gesellschaft,
kann sich der Bankverein neu gekräftigt wieder vorwagen, der Disconto-Gesellschaft
 ein weit größeres Arbeitsfeld eröffnen als er bisher besaß,
und ihr wohl auch manchen seiner abtrünnig gewordenen Kunden zurühren.


2. Wege und Formen der Expansion und Konzentration.

Die aus den im vorigen Abschnitte skizzierten Gründen seit etwa 1870
in Deutschland, zeitweise stärker, zeitweise weniger kräftig sich vollziehende
Expansion der Großbanken bezw. einiger großer Provinzialinstitute und
die Konzentration des Geschäfts bei ihnen vollzog und vollzieht sich

1) 1914 Nr. 118.
        <pb n="446" />
        auf verschiedenen Wegen und in verschiedenen Formen: Direkt, und auch
indirekt durch Dezentralisation,

a) Fusion.
Zur Angliederung (Fusion), d. h. zur völligen Aufnahme von Bankgeschäften
 und Banken, wird sehr oft eine Kapitalserhöhung der fusionierenden
 Bank erforderlich sein. Die Kapitalserhöhung selbst kann man
aber noch nicht, wie Rießer!) es tut, als Konzentrationsbewegung bezeichnen;
 wird ja doch als Grund der Kapitalserhöhung von den Banken
öfters angegeben: Herstellung des Gleichgewichts zwischen den fremden
und den eigenen Mitteln. Eine konzentrische Verschiebung braucht also
mit der Kapitalserhöhung nicht notwendigerweise zusammenzufallen.
Die Angliederung bestehender Banken an Bankfirmen ist das typische
Mittel der Expansion in den letzten 20 Jahren. Die Großbank übernimmt
auf diese Weise ein bestehendes Geschäft mit festem Kundenkreis, den
sie sich sonst erst mit großen Opfern schaffen müßte, und sie beseitigt
gleichzeitig eine Konkurrenz, mit der sie wahrscheinlich in harter Fehde
liegen würde, Die Bank sichert sich weiter sehr oft in dem Leiter der übernommenen
 Firma einen mit den Kreditgewohnheiten und Anlagebedürfnissen
 der betreffenden Gegend vertrauten Fachmann, der entweder das
Unternehmen, als Filialdirektor, weiter leitet oder aber in den Aufsichtsrat
 bezw. Lokalausschuß der übernehmenden Bank eintritt (s. a. Band I,
5. 354ff). .
Die persönlichen Beziehungen spielen bei der Geschäftsübernahme
sine große Rolle, und wenn die Firma, die übernommen werden soll, in
sangen Beziehungen zu einem Gewaltigen der Kohlen-, Eisen- oder Elekirizitätsindustrie
 steht, oder wenn sonst wertvolle Beziehungen eingebracht
werden können, so zahlt man gern für das Geschäft einige Hunderttausend
 M mehr als es nach der bisherigen Rentabilität eigentlich wert
ist. Ziffernmäßig läßt sich dieser Machtzuwachs natürlich nicht erfassen ?}.

1) a. a. O. S. 133.
?) Als die Disconto-Gesellschaft den A. Schaaffhausenschen Bankverein übernahm,
 tat sie es hauptsächlich auch im Hinblick auf die vielen neuen Beziehungen,
Angehörige ältester rheinischer Kaufmanns- und Industriellenfamilien, die ihren
Reichtum schon auf lange Generationen zurückführen, nennen Camphausen, Hoesch,
Soest, Leiden, Schöller; sodann Repräsentanten von Familien, die speziell in den
letzten Jahrzehnten Unternehmen von Weltruf schufen, wie Guilleaume und Peter
Klöckner, und schließlich Männer unter den Aufsichtsräten, wie Robert Esser
and Louis Hagen, der von allen Finanziers und Industriellen die meisten AufiR
 4

435
        <pb n="447" />
        Die Banken suchten und suchen dauernd solche Fusionsobjekte. Wollen
sie sich an einem bestimmten Platze niederlassen, so gehen sie der Reihe
nach die dort befindlichen selbständigen, noch nicht zu einem Konzern
gehörigen Banken und Bankfirmen durch und nehmen direkt oder durch
sinen Mittelsmann mit den in Betracht kommenden Firmen Fühlung.
Ist der Chef einer Firma einer Fusion nicht abgeneigt, so sucht er,
das ist sein gutes Recht, sich zu einem möglichst hohen Preise zu verkaufen.
 Die streng vertraulich zu führenden Verhandlungen sind oft von
langer Dauer und sehr schwierig. Die übernehmende Bank kann keine
definitive Zusage geben, ehe sie nicht einen näheren Einblick in die Bilanz
and die Geschäftsverhältnisse der aufzunehmenden Firma genommen hat,
und diese will sich natürlich auch nicht eher dekouvrieren, als bis sie
mit ziemlicher Sicherheit annehmen kann, daß die Verhandlungen zu
ainem Ergebnis führen.
Der Übernahmepreis wird oft, zum Teil wenigstens, in Aktien der

;ichtsratsmandate in ganz Deutschland in seiner Hand vereinigt, Sie alle mit ihren
zum Teil außerordentlich weit verzweigten Interessen werden nun durch diese
Fusion der Disconto-Gesellschaft nahe gebracht.
Zur Begründung des Verschmelzungsvertrages führte Dr. Salomonsohn
 in der Generalversammlung der Disconto-Gesellschaft noch folgendes aus:
„Zum zweitenmal innerhalb weniger Wochen beantragt der, Aufsichtsrat eine Erhöhung
 des Kommanditkapitals. Die ganze Entwicklung unseres Wirtschaftslebens
hat dazu geführt, daß die Schwerindustrie immer mehr in den Vordergrund gerückt,
 und daß sie nach dem Westen zu gedrängt wird. Diesem Entwicklungsgang
mußten die Banken folgen. Auch die Disconto-Gesellschaft hat dies getan, sie hat
enge Beziehungen zum Barmer Bankverein und zu dem Kölner Bankhause Sal,
Oppenheim jr. &amp;amp; Co, angeknüpft —, sie hielt es aber für ihre Pflicht, diese Beziehungen
 noch weiter auszubauen, als sich ihr Gelegenheit bot, sich mit dem
Schaaffhausenschen Bankverein zu verschmelzen, Die Anregung hierzu wär schon
vor einiger Zeit von der Disconto-Gesellschaft gegeben worden, blieb jedoch erfolglos.
 Als dann die Fusion der Deutschen Bank mit der Bergisch-Märkischen Bank
Tatsache wurde, schien uns der Moment gekommen, wo wir den Entschluß zu
lem Verschmelzungsvertrage mit dem Kölner Institut fassen mußten. Wir nahmen
Veranlassung, nochmals an den Bankverein heranzutreten, weil wir die Überzeugung
gewonnen hatten, daß der Schritt der Deutschen Bank einen Aufschub. für die
Diskonto-Gesellschaft nicht duldet, Die leitenden Persönlichkeiten des Bankvereins
konnten sich jetzt der Richtigkeit dieser Idee nicht verschließen, Auf dem Wege
Freundschaftlicher Übereinkunft ist man dann sehr schnell zu einem Rezultat
 gekommen.“
Diese Begründung ist in mancherlei Hinsicht charakteristisch und sehr beachtenswert,
 Um eine bloße Ziffernjagd handelt es sich jedenfalls nicht,
136
        <pb n="448" />
        übernehmenden Bank gezahlt, besonders dann, wenn es sich um eine
größere Summe handelt und die übernehmende Bank ihr Aktienkapital
erhöht hat. Auf diese Weise plaziert sie dann gleichzeitig einen Teil der
Neuemission, und, wenn irgend möglich, muß auch der Empfänger eine
längere Sperrverpflichtung eingehen. Weiter wird der bisherige Inhaber
zum Leiter der neuen Filiale, mitunter sogar auch zum Mitglied des Gesamtvorstandes
 ernannt, oder aber es wird ihm Wahl in den Aufsichtsrat,
 ev. auch nur in den Lokalausschuß zugesagt. Für Erhaltung der Aufsichtsratstellen,
 die der frühere Inhaber bei anderen Unternehmungen
bekleidete, verspricht die Bank, soweit es ihr möglich ist, Sorge zu tragen.
Umgekehrt verspricht dieser, seinen Einfluß dahin geltend zu machen,
daß in dies oder jenes Unternehmen auch noch ein Vertreter der übernehmenden.
 Bank hineingewählt werde. Die Bank sichert weiter Übernahme
 des Personals mit dem bisherigen Einkommen zu und emennt
die Beamten, die bisher schon Prokura hatten, zu Prokuristen bezw.
Filialdirektoren und schließt mit ihnen, in ihrem eigenen Interesse, mehrjährige
 Verträge ab.
Handelt es sich um Übernahme einer Aktienbank, so werden Vorverhandlungen
 mit den ersten Direktoren und (oder) dem Aufsichtsratsvorsitzenden
 und diesem oder jenen Mitgliede des Aufsichtsrates geführt,
und erst wenn die Angelegenheit greifbarere Gestalt angenommen hat,
wird sie der Gesamtdirektion und dem zur Sitzung einberufenen gesamten
Aufsichtsrate vorgelegt. Sind diese im Prinzip und mit dem Fusionsmodus
einverstanden, so hat die Generalversammlung zu beschließen. Da aber
Direktion und Aufsichtsrat in der Regel in der Lage sind, sich die erforderliche
 Majorität der Stimmen zu sichern, so ist der Generalversammlungs-Beschluß
 nur eine Formalität.
Die Aktionäre des bisherigen Unternehmens erhalten in einem festgesetzten
 Verhältnis Aktien der neuen Bank, und für Ausgleichung der
Spitzen wird Sorge getragen. In die Beamtenverträge tritt die neue Bank
ein, ev. unter Austausch einiger Beamten zwischen Zentrale und Filiale,
Die bisherigen Direktoren werden ebenfalls übernommen, oder sie
treten in den Aufsichtsrat, bezw. Lokalausschuß, oder scheint dies nicht
angängig, so erhalten sie eine Abfindungssumme bezw. eine lebenslängliche
 Pension. Vom Aufsichtsrat wird in der Regel nur der Vorsitzende
 — doch richtet sich dies natürlich nach der Größe und der
Bedeutung der übernehmenden und der übernommenen Bank — in den
Aufsichtsrat der übernehmenden Bank hineingewählt. Die anderen Auf-437
        <pb n="449" />
        sichtsratsmitglieder oder ein Teil von ihnen, die nur unter dieser Voraussetzung
 der Fusion zugestimmt haben, bilden den Lokalausschuß,
der seine Entstehung sehr häufig solchen Fusionen verdankt.
Die Agioverhältnisse begünstigen die Konzentration, Der bei Aktienumtausch
 erzielte Buchgewinn braucht nicht, wie das bei der Aktienemission
 erzielte Agio, in den Reservefonds eingestellt zu werden, sondern
lie Bank kann über ihn frei verfügen.
Durch die Fusion wird eine Vermehrung der zur Verfügung stehenden
Depositengelder und (oder) die Möglichkeit gewinnbringender Verwendung,
alles in allem: eine Machterweiterung erstrebt. Der direkte Anlaß kann,
hatten wir gesehen, verschiedener Art sein: Eroberung eines oder mehrerer
 Plätze, an dem die Bank bisher noch nicht durch eine Filiale ver-Ireten
 war, oder, durch Erwerb eines Geschäftes am Sitz der Zentrale
oder einer Filiale Ausdehnung des Kundenkreises an diesen Plätzen.
Mitunter ergänzen sich die Geschäfte der angliedemden Bank und der
angegliederten Firma, d. h. die eine hatte ihr Schwergewicht auf diesen,
die andere auf jenen Geschäftszweig gelegt, mitunter waren es auch
Firmen, die sich starke Konkurrenz gemacht haben, Der freiwilligen Fuäon
 steht gegenüber die Zwangs- oder Notfusion: Die angegliederte
Bank (Firma) konnte ihren Zweck nicht erfüllen, war ülliquide geworden
und konnte selbständig nicht weiter existieren. Das Geschäft ist auf die
Bedingungen einer Sanierung eingestellt, und in solchem Falle muß
zenommen werden, was geboten wird. Nach außen kommt dies
natürlich nur selten zum Ausdruck, da die Fusions-Bedingungen ja auch
von anderen Momenten, die der Außenstehende nicht kennt, abhängen.
Die übliche Rechtsform der Fusion ist folgende: Das Vermögen der
angegliederten Firma geht als Ganzes, unter Ausschluß der Liquidation,
auf die übernehmende Bank gegen Gewährung von deren Aktien über.
Über die Modalitäten dieser mit sehr hohen Stempelkosten verknüpften
Transaktion informiert die nachstehende Bekanntmachung:

Disconto-(tesellschaft — A. Schaaffhausenscher Bankverein.

Die Generalversammlung des A, Schaaffhausenschen Bankvereins vom 28. Mai 1914
hat beschlossen, das Vermögen des Bankvereins als Ganzes unter Ausschluß der
Liquidation an die Direktion der Disconto-Gesellschaft gegen Gewährung von
neuen Disconto-Kommanditanteilen und Einlösung der Gewinnanteilscheine des
Bankvereins für 1914 mit 4%, zu übertragen. Entsprechend hat die Generalversammlung
 der Disconto-Gesellschaft vom 29. Mai 1914 diesen Erwerb und die
Erhöhung des Grundkapitals um nom, M 75000000 durch Ausgabe von 62 500 Stück
438
        <pb n="450" />
        neuen, auf den Inhaber und über je M 1200 lautenden Anteilen, die ab 1. Jan, 1915
gewinnberechtigt sind, beschlossen.
Nachdem diese Beschlüsse und deren Durchführung in die Handelsregister eingetragen
 worden sind, fordern wir die Aktionäre des A. Schaaffhausenschen
Bankvereins zur Einlieferung ihrer Aktien und zur Empfangnahme der darauf entfallenden
 Disconto-Kommanditanteile nach Maßgabe der folgenden Bedingungen auf:
1. Die Aktien des A. Schaaffhausenschen Bankvereins sind mit Gewinnanteilscheinen
 für 1914 ff. und Erneuerungsscheinen bei Vermeidung späterer
Kraftloserklärung bis zum 30. Juni 1914 einschließlich in Berlin bei der
Direktion der Disconto-Gesellschaft (Emissionsstelle Behrenstr, 43/44) und
deren Depositenkassen, sowie ferner bei deren Niederlassungen,

(Hier folgen. noch zahlreiche Banken und Bankfirmen)
unter Beifügung eines einfachen Nummernverzeichnisses während der bei jeder
Stelle üblichen Kassenstunden einzureichen,
2. Auf je nom, M 2000 Aktien des A. Schaaffhausenschen Bankvereins werden
nom. M 1200 neue vollgezahlte Disconto-Kommanditanteile mit Gewinnanteilscheinen
 für 1915 ff. und Erneuerungsschein gewährt, ferner wird der
Gewinnanteilschein des A, Schaaffhausenschen Bankverein für 1914 mit 4%
in bar eingelöst, d. h. mit M 40 bei den Aktien Lit. A, und mit M 18 bei
Jen Aktien Lit, B.
Insoweit Beträge von weniger als M 2000 Aktien des A, Schaaffhausenschen
Bankvereins eingereicht werden, sind die Empfangsstellen bereit, den Zuzauf
 fehlender und den Verkauf überschießender Aktien zu vermitteln, Auch
wird sich die Disconto-Gesellschaft nach Möglichkeit bemühen, solchen
Aktionären, die nur eine Aktie des Bankvereins über M 1000 oder eine
derartige Spitze besitzen, im Wege eines anderweit von ihr zu besorgenden
Umtausches alte Kommanditanteile über nom. M 600 mit Gewinnanteilscheinen
 für 1915 ff, und Erneuerungsscheine zu gewähren. "Insoweit hier-Jurch
 eine Regelung nicht erfolgen kann, müssen die eingereichten Aktien,
die den Nennwert von M 2000 nicht erreichen, zur Verwertung für Rechnung
ler Beteiligten zur Verfügung gestellt werden, andernfalls sie der Kraftloserklärung
 gemäß 8 290 HGB, unterliegen, Aktien, die bis zum 30, Juni 1914
bei keiner der erwähnten Stellen zum Umtausch eingereicht worden sind,
zönnen nur noch bis zum 15, September 1914 einschließlich bei der Direktion
jer Diskonto-Gesellschaft in Berlin, gemäß vorstehenden Bestimmungen zum
Umtausch eingereicht werden. Bis zu dieser Frist nicht eingereichte Aktien
ımterliegen der alsbaldigen Kraftloserklärung gemäß $ 290 HGB. Die an
Stelle der für kraftlos zu erklärenden Aktien tretenden neuen Diskonto-Kommanditanteile
 werden bestmöglich verkauft und der Erlös den Beteiligten
zur Verfügung gestellt werden,
Für die auf die eingereichten Aktien des A, Schaaffhausenschen Bankvereins
antfallenden neuen Disconto-Kommanditanteile werden vorläufig Quittungen
ausgegeben, gegen deren Rückgabe voraussichtlich in der ersten Hälfte des
Monats Juli bei der Stelle, die die Quittungen augestellt hat, die neuen Dis-439
        <pb n="451" />
        conto- Kommanditanteile gemäß noch zu erlassender Bekanntmachung erhoben
 werden können.
Berlin, im Juni 1914. Direktion der Disconto-Gesellschaft,
Dr. Salomonsohn, Dr. Russell.

Bei Umtausch des Schaaffhausenschen Aktienkapitals in Disconto-Kommanditanteile
 würden also eigentlich 87 Millionen M neue Discontoanteile
 ausgegeben und das Kapital der Disconto-Gesellschaft, das erst
zürzlich von 200 auf 225 Mill. M erhöht wurde, weiter auf 3r2 Mill.
M gesteigert werden müssen, Um aber eine Erhöhung über 300 Mill. M
ainaus-zu verhindern, hat die Disconto-Gesellschaft rund 20 Millionen M
Schaaffhausenaktien, meistens aus den Beständen des sogenannten Schaaffhausen-Konsortiums,
 bereits erworben und als Gegenwert dafür teils
bares Geld, teils aus der letzten Kapitalserhöhung der Disconto-Gesellschaft
 übrig gebliebene Kommanditanteile in Zahlung gegeben, Es werden
also unter diesen Umständen nur 75 Mill. M neue Discontokommanditanteile
 zur Durchführung der Umtauschtransaktion benötigt.
Dieses ist der ı. Teil der Transaktion; auf den 2. Teil wird in anderem
Zusammenhange (s. S. 446) zurückzukommen sein,
Anders gestaltet sich die Fusion der Deutschen Bank mit der
Bergisch-Märkischen Bank in Elberfeld. Das Kapital der Deutschen
Bank ist um 50 auf 250 Millionen M erhöht worden. Die Aktionäre
der Bergisch-Märkischen Bank erhielten für 9600 M ihrer Aktien 6000 M
Aktien der Deutschen Bank. Die Deutsche Bank, die etwa die Hälfte
der Aktien der Bergisch-Märkischen Bank besaß, verkauft die ihr aus
lem Umtausch zufallenden eigenen Aktien börsenmäßig,
Die Bergisch-Märkische Bank ist in die Deutsche Bank aufgegangen,
hört also, im Gegensatz zum A. Schaaffhausenschen Bankverein, auf,
selbständig zu bestehen. Nur um die Firma für den Fall einer späteren
Wiedergründung zu retten und ihre mißbräuchliche Verordnung durch
Dritte zu hindern, ist mit 100000 M Kapital eine „Bergisch-Märkische
Bank G. m. b. H.“ errichtet worden,
Welche Gründe die Deutsche Bank zu diesem Schritt der vollkommenen
Fusion veranlaßt haben, kann man natürlich nur vermuten. Maßgebend
dürfte der Wunsch gewesen sein, ihre Stellung im rheinischen Industriepezirke
 zu stärken. Die Rheinisch-Westfälische Zeitung!) bezweifelt, daß ihr
dies möglich sein werde. Für den rheinisch-westfälischen Industriebezirk

1} ı. März 1914,

BE
        <pb n="452" />
        selbst ‚sei es keineswegs gleichgültig, ob dort eine von Berlin aus geieitete
 Großbank oder eine alteingesessene Firma arbeite, denn eine Berliner
 Großbank werde niemals wie ein Provinzialinstitut darauf bedacht
sein, in erster Linie die Bedürfnisse der rheinisch-westfälischen Kundschaft
 zu befriedigen, Man solle sich durch das hohe Aktienkapital der
Berliner Großbank nicht dupieren lassen, ihm ständen entsprechend
höhere Verpflichtungen als bei der Provinzialbank und eine starke Zersplitterung
 des Interessengebietes gegenüber.

b) Dauernde Interessengemeinschaft.
x) Errichtung von Tochterinstituten..
Im Jahre 1871 wählte die Darmstädter Bank eine neue Form zur
Vertretung ihrer Interessen an fremden Plätzen. Sie gründete Aktienbanken
 und suchte sich einen dauernden Einfluß auf sie dadurch zu
sichern, daß sie einen großen Teil der Aktien übernahm und mit der
Organisation und Verwaltung des neuen Instituts befreundete Persönlichkeiten
 betraute. Von diesem Verfahren versprach sie sich sehr viel. „Wir
haben damit einen Weg betreten, der unerachtet der außerordentlichen
Erfolge, die wir mit dem System unserer Kommanditen erzielt, und die
vielfach zur Nachahmung angetrieben haben, vielleicht geeignet sein kann,
das System der Kommanditen in Zukunft zu ersetzen. Beide Formen
bieten die Möglichkeit, die Zwecke der Bank an auswärtigen Stellen unter
»eschränkter Haftbarkeit zu fördern und zu erreichen“*).
Es handelte sich hier um Neugründungen im In- und Auslande, nicht
um Provinzinstitute, die bereits in selbständigem Wachstum gekräftigt
waren. Diese Aktienbeteiligungen gewährten aber so schwankende Erträge,
1884 und 1885 sogar Verluste, daß die Kapitalanlage bei Aktienbanken
von 9 Mill. M (1875) allmählich auf 3 Mill. M (1889) zurückgegangen
war, und von 1890 ab ein besonderes Konto dieser Beteiligung überhaupt
 nicht mehr geführt wurde,
Von den sog. Provinzialbanken, d. h. von Tochterinstituten, die
von einer Mutterbank an ihrem eigenen Sitz errichtet waren, und die
ihrerseits sofort wieder Filialen und Kommanditen begründeten, ihre Tätigkeit
 aber so abgrenzten, daß sie der Mutterbank keine Konkurrenz bereiteten,
 war bereits die Rede. Sie trugen schon bei ihrer Entstehung
Jen 'Todeskeim in sich, indem sie, noch ehe sie selbst Wurzel geschlagen

0) S, Model-Loeb, a. a. O. S. 75.
        <pb n="453" />
        hatten, an anderen Plätzen Filialen und Kommanditen errichteten, die
sie weder aus eigenen Mitteln genügend unterstützen, noch kraft eigener
Erfahrung genügend kontrollieren konnten. Rießer!) nimmt an, und ich
glaube mit. Recht, daß die Form der selbständigen Provinzialbanken am
Sitze des Mutterinstituts aus ähnlichen Erwägungen heraus gewählt worden
ist, die schon im Jahre 1864 die Darmstädter Bank veranlaßt hatten,
ihre Filiale in Mainz in eine Kommandite umzuwandeln, nämlich „um den
Kreis der Anstalten, welche die Bank direkt verpflichten können, ...
zu beschränken.“
Heute erfolgt die Errichtung von Tochtergesellschaften, abgesehen von
den, mit geringem Kapital begründeten Treuhandgesellschaften, im
wesentlichen nur zur Ausbreitung. der Geschäftsbeziehungen im Auslande,
So wurden gegründet u. a.: 1889 die Deutsch-Asiatische Bank durch
die Deutsche Bank, Disconto-Gesellschaft, Dresdner Bank, Darmstädter
Bank, Berliner Handels-Gesellschaft, Schaaffhausenschen Bankverein und
Nationalbank für Deutschland; 1894 die Banca Commerciale in Mailand
durch die Darmstädter Bank, Berliner Handels-Gesellschaft, Deutsche
Bank, Disconto-Gesellschaft und Dresdner Bank; 1895 die Bank für
Chile und Deutschland durch die Disconto-Gesellschaft und Norddeutsche
Bank; 1898 die Banque Internationale de Bruxelles durch die Darmstädter
 Bank, Berliner Handels-Gesellschaft, Disconto-Gesellschaft und
Schaaffhausenschen Bankverein; 1905 die Deutsche Orientbank durch
lie Dresdner Bank, Nationalbank für Deutschland und Schaaffhausenschen
Bankverein; 1906 die Deutsch-Südamerikanische Bank durch die Dresdner
Bank, Schaaffhausenschen Bankverein und Nationalbank für Deutschland usw.

8) Aktienerwerb und Aktienaustausch.

Gleiche Vorteile, wie die völlige Verschmelzung bietet das erheblich
geringere Mittel erfordernde Beteiligungssystem?). Eine Bank kann
andere Banken in der Weise sich angliedern, daß sie einen Teil deren
Aktien erwirbt und dauernd im Bestand behält, und zwar genügt ein relativ
zleiner Besitz von Aktien; er muß nur so erheblich sein, daß dadurch ein
zrößerer Einfluß auf die betr. Bank ausgeübt werden kann, als es seitens
irgendeines anderen Aktionärs möglich ist, Seit 1903 besitzen alle Großbanken
 das Konto „dauernde Beteiligung an anderen Banken‘.

a. a. OO. S. 545.
3) S, a. Die Bank, 1910, Heft 6 und 7.
        <pb n="454" />
        Formell bleiben die Institute, an denen die Bank durch Aktienübernahme
 Interesse nimmt, selbständig. Dies ist insofern ein wesentlicher
Vorteil, als eine nach außen selbständige Provinzialbank unter der einyesessenen.
 Bevölkerung einen stärkeren Rückhalt besitzt und auch in der
Lage sein wird, die lokalen Verhältnisse richtiger zu beurteilen. Materiell
aber steht die angegliederte Bank mehr oder weniger unter dem Ein-Auß
 der angliedernden Großbank. In der Regel üben die herrschende
und die beherrschte Bank die „do ut des-Politik“ aus. Das kleinere Institut
liefert dem größeren die disponiblen Gelder aus, gibt ihm die sämtlichen
Börsenorders für den betreffenden Platz, bringt die Emissionen der betr.
Großbank in ihrer Kundschaft unter usw. Dafür hat die kleine Bank an
der Großbank im Notfalle einen Rückhalt, im Geschäftsverkehr wird ihr
ein „Meistbegünstigungsrecht“ eingeräumt, bei Konsortialgeschäften bekommt
sie eine Unterbeteiligung, Geschäfte werden ihr nach Möglichkeit zugewiesen
 usw. Beide Banken informieren sich gegenseitig und unterstützen
sich in ihren geschäftlichen Maßnahmen. Ein oder mehrere Vertreter der
einen Bank sind oft im Aufsichtsrat der anderen vertreten; teilweise ist
diese Entsendung in den Aufsichtsrat nur einseitig, d. h. die Großbank
sitzt im Aufsichtsrat des kleineren Institutes, nicht aber auch umgekehrt.
Eingeführt wurde das System, den gesamten Aktienbesitz einer Provinzialbank
 zu erwerben, durch die Disconto-Gesellschaft. Diese übernahm 1895
die Norddeutsche Bank in Hamburg mit allen Aktiven und Passiven!)
— sie gab deren Aktionären für 3000 M Norddeutsche Bank- Aktien
2000 M Disconto-Kommandit-Anteile — und gründete eine neue Norddeutsche
 Bank in Hamburg, in Form einer Kommanditgesellschaft auf
Aktien, wobei der erzielte Buchgewinn in Höhe von 25 Millionen M zu
Abschreibungen verwendet wurde.
"Trotz der großen Kosten hat man sich zu diesem Verfahren entschlossen,
 weil ein anderer Weg nicht gangbar erschien, um die rechtliche
 Selbständigkeit der Norddeutschen Bank aufrecht zu erhalten,
Die Verwaltung war der Ansicht, daß durch die bei dieser Konzentration
gleichzeitig erreichte Dezentralisation so große Vorteile entständen, daß
die hierfür aufzuwendenden Kosten gerechtfertigt seien. Die Norddeutsche
Bank werde als selbständig gebliebene lokale Bank mit dem einheimischen

1) „Diese Transaktion bildete den formellen Abschluß einer schon seit Jahren
bestehenden, durch die Ausdehnung der gemeinsamen überseeischen Unternehmungen
verstärkten Interessengemeinschaft.‘“ (Geschäftsbericht der Disconto - Gesellschaft
für 1895.)
        <pb n="455" />
        Namen bessere Geschäfte machen, als wenn sie zur bloßen Filiale der Disconto-Gesellschaft
 herabsinke. In der Tat ist die verantwortliche Volldirektion
mit dem, wenigsten teilweise aus einheimischen Persönlichkeiten bestehenden
 Aufsichtsrate hinter sich in autoritativer Beziehung etwas ganz anderes
als der Filialvorstand einer in Berlin domizilierenden Großbank,
Den Weg des Aktienaustausches zur Erzielung einer Interessengemeinschaft
 wählte mehrfach die Deutsche Bank, zuerst (1897) gegenüber
 den Aktionären der Bergisch-Märkischen Bank in Elberfeld und des
Schlesischen Bankverein in Breslau, hauptsächlich wohl um in den Hauptindustriebezirken
 festen Fuß zu fassen. Hören wir die Deutsche Bank
‘Geschäftsbericht für 1897) selbst hierüber:
„Die fortschreitende Konzentration des Bankgeschäfts in Berlin, welche bereits
:ine Reihe .von Provinzialinstituten zur Errichtung von Filialen in Berlin veranlaßt
 hat, ließ es notwendig erscheinen, unsere Verbindungen mit der Provinz
fester zu knüpfen. Wir machten daher den Aktionären der Bergisch-Märkischen
Sank und des Schlesischen Bankvereins, welche die gleichen Geschäftsgebiete mit
ıns kultivieren und das gleiche Programm verfolgen, den Vorschlag eines Um-:ausches
 ihrer Aktien gegen neu zu schaffende Aktien der Deutschen Bank. Derselbe
 wurde von mehr als drei Vierteln aller Aktionäre angenommen, Durch
diesen Vorgang wird die Selbständigkeit der betreffenden Banken in keiner Weise
berührt; wir aber sicherten uns die Aufrechterhaltung der betreffenden Verbindung
an der bisherigen Ausdehnung, indem wir derselben zugleich das weitere Band
einer Solidarität der Interessen hinzufügten.“

Die Deutsche Bank trat auf diese Weise nach und nach mit einer
großen Anzahl Institute in Interessengemeinschaft, und andere Groß- und
Mittelbanken verfuhren nach gleichem Muster. Teils geschah dies, um sich,
namentlich in ihren Beziehungen zur Industrie, zu ergänzen, teils aus
den oben angegebenen allgemeinen Gründen, Die Großbank befriedigte
dadurch ihre Expansionslust, während das angegliederte Institut, die
Konzernbank, in Berlin indirekt vertreten war, eine interlokal und
:nternational verzweigte Bankorganisation erhielt, sich im übrigen. aber
weiter auf ihren bisherigen Bezirk konzentrierte, ohne sich, wie es im
Geschäftsbericht der Bergisch-Märkischen Bank für 1897 heißt, durch
eine Niederlassung in der Reichshauptstadt von ihrem eigentlichen Gebiet
ablenken und in ihrer bisherigen Tätigkeit beschränken zu lassen1}).

7) 1914 ist eine völlige Fusion mit der Deutschen Bank erfolgt, und zwar
(s. a. S. 440) in folgender Weise: Für 8 Bergbank; Aktien wurden 5 Deutsche
Bank-Aktien gegeben. Es sind also 50 Millionen M Deutsche Bank-Aktien erforderlich,
 um die 80 Millionen M Bergbank-Aktien umzutauschen. Da davon rund

141
        <pb n="456" />
        Während bei Fusionen öfter der Fall eintritt, daß ein Kunde des übernommenen
 Instituts mit der neuen Bank nicht in Verbindung treten will
— mancher wertvolle Klient ist auf diese Weise abgesprungen -—, ist
beim Beteiligungssystem diese Befürchtung nicht zu hegen. Auch der
Widerstand einiger Großaktionäre, die ihre Aktien nur sehr hoch hergeben
 wollen, ist belanglos für die Großbank, die eine Interessengemeinschaft
 eingeht. Diese kann nötigenfalls jederzeit wieder gelöst werden;
anderseits bildet sie mitunter nur eine Vorstufe zur völligen Verschmelzung.

Die Höhe der Beteiligung bei anderen Banken ist aus den Geschäftsberichten
 zu ersehen.- Sie betrug z. B. Ende 1013 bei der Deutschen
Bank 82,5, bei der Disconto-Gesellschaft 64,7, bei der Dresdner Bank
36,8, bei der Handels-Gesellschaft 10, bei der Darmstädter Bank
3 Millionen M.
Die größte Transaktion ist der Aktienaustausch Disconto-Gesellschaft-Schaaffhausenscher
 Bankverein (s. S. 438f.) und die Errichtung eines
neuen Schaaffhausenschen Bankvereins, genau nach dem Vorbilde der
Norddeutschen Bank in Hamburg. In der Generalversammlung sagt ein
Inhaber der Disconto-Gesellschaft: „Was die Form des Verschmelzungsvertrages
 betrifft, so haben wir großen Wert darauf gelegt, daß der
Charakter des Bankvereins als rheinisches, bodenständiges Institut gewahrt
bleibt. Wir haben die Überzeugung gewonnen, daß wir durch die Selb-32

 Millionen M im Portefeuille der Deutschen Bank sein dürften, so verbleiben
der Deutschen Bank 20 Millionen M neue Aktien, die sie dazu benutzen kann,
ihren Aktionären ein Bezugsrecht von 10 zu I anzubieten, zum Kurse von
210 %/,, was ungefähr einem Bezugsrecht von 4% entspricht. Mit der Übernahme
dieses Tochterinstituts verdichtet sich das Filialnetz der Deutschen Bank noch
weiter erheblich.
Diese 32 Millionen M eigenen Bergbank-Aktien bringen der Deutschen Bank
also einen Effektiverlös von 41 bis 42 Millionen M. Demnach ergibt sich für die
Deutsche Bank ein nunmehr realisierter Gewinn aus ihrem eigenen Bestande an
Bergbank-Aktien von rund 15 Millionen M. Da innere Abschreibungen weder bei
dem einen noch bei dem andern Institut nötig seien, soll dieser Realisierungsgewinn
 ebenso der offenen Reserve zugeführt werden, wie das Agio der jungen
Aktien überhaupt. Nach Abzug von 41/4 °/ Stempel für die neuen Aktien auf den
vom Steuerfiskus zu ermittelnden „Ausgabewert“, für Grundstücksübertragungskosten
 u. ä. wird sich eine Verstärkung der offenen Reserven um reichlich
60 Millionen M, d.h. auf ca. 175 Millionen M, gleich ca, 70%, des künftigen
Aktienkapitals ergeben,
        <pb n="457" />
        ständigerhaltung des Bankvereins bessere Erfolge erzielen werden, als
wenn wir aus ihm eine Filiale unseres Instituts gemacht hätten.“
Nachdem die Disconto-Gesellschaft sich im Besitze sämtlicher 145
Millionen M Schaaffhausen-Aktien befindet, wird sie eine veränderte
Buchung der Schaaffhausenwerte vornehmen, die im Effekt auf eine Zusammenlegung
 der Schaaffhausenaktien hinausläuft, Es soll nämlich
 eine neue Schaaffhausen-Gesellschaft mit einem Aktienkapital
 von 100 Millionen M und einem Reservefonds von 10 Millionen
 M gegründet werden, und in diese neue Gesellschaft sollen die
Vermögenswerte des bisherigen Schaaffhausenschen Bankvereins eingeoracht
 und zu den verringerten Buchwerten, die die niedrigere Bemessung
les Aktienkapitals gestattet, in die Bilanz eingestellt werden,
Die Kosten der Transaktion sind sehr erheblich: Der Stempel auf
die neuen Disconto-Anteile wird rund 6 Millionen M, auf die Aktien des
neu zu bildenden Schaaffhausenschen Bankvereins 5 Millionen M beiragen.
 Mit den verschiedenen. andern Steuern (Talon-, Immobilien-, Wertzuwachssteuern)
 und Abgaben wird mit rund ı3 Millionen M Unkosten
zu rechnen sein. Hierzu treten noch die bei jeder Interessengemeinschaft
durch Aktienbesitz entstehenden laufenden Unkosten, wie größere Gehälter
 und Tantiemen durch mehrere Direktionen und Aufsichtsräte, vor
allem vermehrte Steuern. Findet bei der Aktiengesellschaft ohnedies
schon eine Doppelbesteuerung statt, durch Erfassung des Einkommens bezw.
Ertrages 1, bei der Gesellschaft, 2. beim Aktionär, so erfolgt bei Beteiligungsgesellschaften
 eine dreifache Besteuerung‘?).

') Das Berliner Tageblatt, 1914 Nr. 243, schreibt hierzu: „Der durch die
äbernommene Bank erzielte Reingewinn, der faktisch, in Form der Dividende,
auch einen Teil des Reingewinnes der Übernehmerin bildet, ist in doppelter Beziehung
 tantiemepflichtig, nämlich gegenüber Aufsichtsrat und Vorstand bezw,
Geschäftsinhabern beider Gesellschaften. Der Grund besteht darin, daß formaljuristisch
 jede der Gesellschaften den Gewinn gemacht hat, obwohl er
faktisch natürlich nur einmal verdient ist. Ein Beispiel aus der Praxis wird dies
klarlegen. Die Norddeutsche Bank in Hamburg zahlte auf ihr Aktienkapital
in Höhe von 50 Millionen M, das sich vollständig in den Händen der Disconto-Gesellschaft
 befindet, eine Dividende von 10°, , gleich 5 Millionen M, nachdem
bereits vorher Geschäftsinhaber und Aufsichtsrat der Norddeutschen Bank ihre
Gewinnbeteiligung erhalten haben, Dieser von der Norddeutschen Bank verdiente
Betrag von 5 Millionen M tritt nun bei der Disconto-Gesellschaft ebenfalls in die
Erscheinung, Die Folge ist, daß von demselben Betrage auch Aufsichtsrat und
Geschäftsinhaber der Disconto-Gesellschaft Tantieme erhalten. Dasselbe Bild wiederaolt
 sich bei den Steuern; hier werden aber die Summen, die den Aktionären
146
        <pb n="458" />
        Wenn trotz aller dieser finanziellen Nachteile das System der Beteiligung
 oft dem Filialsystem vorgezogen wird, so geht daraus hervor, daß
die Bankdirektoren, die doch gute Rechner sind, erhebliche technische
Vorzüge in dem selbständigen Weiterbestehen der angegliederten Bank
erblickt haben und erblicken. Die Erfahrungen haben gelehrt, daß die
Aktionskraft eines Konzerns durch das Prinzip der selbständigen Lokalbanken
 gestärkt wird.

Y) Freundschaftliche Vereinbarungen,
In manchen Drucksachen der Banken, z. B. den Kuponeinlösungsstellen-Verzeichnissen,
 wird zwischen Konzernbanken ersten und zweiten Ranges
unterschieden, Zu jenen rechnet man die Provinzialinstitute, auf die die
Großbank durch größeren Aktienbesitz, durch Vertretung im Aufsichtsrat
und durch besondere Verträge einen größeren, oft einen ausschlaggebenden
 Einfluß ausübt, so z. B. oft auch hinsichtlich der Besetzung der
Posten der Vorstandsmitglieder, Zu diesen gehören die Institute, mit denen
die Verbindung nur eine losere ist. Die Großbank übernimmt bei Kapitalserhöhungen
 die Emission der neuen Aktien der nahestehenden Bank,
und öfters auch die Garantie für Unterbringung, besitzt in der Regel selbst
aber keine Aktien — wenn es’ der Fall ist, so sind sie unter Effektenbeständen
 aufgeführt — und hat auch im Aufsichtsrat keinen Sitz.
Freundschaftliche Beziehungen bestehen insofern, als die Provinzbank
 der Großbank einen großen Teil ihrer Börsenorders überschreibt,
und indem diese, sofern sie am Domizil der Provinzbank nicht durch eine
Filiale oder Konzernbank ersten Ranges vertreten ist, Reziprozität übt,
d. h. sie ebenfalls nach Möglichkeit beschäftigt, indem sie ihr z. B. die Inkassi
 auf diesen Ort und ihre Filialplätze gibt und sie als Notadresse beentgehen,

 schon bedeutend größer. Nicht nur die Norddeutsche Bank muß ihren
Gewinn versteuern, sondern auch die Disconto-Gesellschaft muß denselben Gewinn,
der ihr in Form der Dividende ausbezahlt wird, nochmals zur Einkommensteuer
anmelden. Das wäre unnötig, wenn es sich nur um eine einzige Gesellschaft handelte,
Die Summen, die dadurch allein an Steuern gespart werden könnten, sind beträchtlich.
 Von den 5 Millionen M, die die Disconto-Gesellschaft als Dividendengewinn
 von der Norddeutschen Bank bezieht, muß sie unter Berücksichtigung von
Staats- und Kommunaleinkommensteuern mindestens jährlich !, Million zahlen.
Dieser Betrag, der kapitalisiert 10 Millionen M ergäbe, ist selbst für die Disconto-Gesellschaft
 keine Kleinigkeit. Abgesehen davon, lassen sich auch noch andere
Steuern ersparen, z. B. die Talonsteuer.“

47
        <pb n="459" />
        nutzt. Bei Emissionen erfolgt häufig ein Zusammengehen beider Banken,
und bei Placierung von Effekten räumen sie sich gegenseitig Höchst-Bonifikationssätze
 ein.
Diese Beziehungen können sehr verschiedener Art sein. Mitunter sind
sie nur eine Vorstufe zur völligen Beherrschung der Provinzbank. Mitunter
 kann oder will diese aber eine weitgehendere Bindung nicht eingehen.
 Sie kann es nicht, wenn sie selbst in den Konzentrationsprozeß
aktiv eingegriffen hat, indem sie sich eine Anzahl Institute angegliedert
hat, die in freundschaftlichen Beziehungen zu verschiedenen Konzernbanken
 gestanden haben und diese Beziehungen auch als Filialen der
Provinzbank noch weiter aufrecht erhalten wollen; und sie will es nicht,
wenn ihre Direktoren und Aufsichtsräte den Wunsch hegen, frei und
anabhängig zu schalten und zu walten.
Diese Banken arbeiten am Berliner Platz mit einer größeren Anzahl
Bankhäuser und genießen von diesen allen auch Vorteile mannigfacher
Art. In kritischen Zeiten werden sie vermutlich aber kein Institut finden,
das voll und ganz so für sie eintritt, wie die Großbank für ihre Konzernbank,
 die sie nötigenfalls saniert und in sich, bezw. in eine ihrer anderen
 Konzernbanken?) aufnimmt. Für diese unabhängigen Banken besteht
daher noch eine weit größere Pflicht, für eine dauernd gute Liquidität
Sorge zu tragen, wie für andere Institute, die durch die Solidarität des
Kapitals und der Interessen gesichert sind.

Ö) Vertragsmäßige Einigung über Verteilung von Gewinn und
Verlust.

Die Beteiligung, von der bisher die Rede war, schafft mehr oder weniger
ain Subordinationsverhältnis, Wollen zwei Banken eine Interessengemeinschaft
 eingehen und, weil sie von gleicher Größe und Macht sind, dabei
als Gleichberechtigte miteinander verkehren, so kann dies auf dem Wege
der vertragsmäßigen Einigung geschehen. Es erfolgen Vereinbarungen hinsichtlich
 der Geschäftspolitik und der Verteilung der Gewinne und Verluste.
Das klassische Beispiel hierfür ist die am 10. Dezember 1903 zwischen
der Dresdner Bank und dem A. Schaaffhausenschen Bankverein ge-2

 So erfolgte 1912 die Fusion des durch große Verluste geschwächten Essener
Bankvereins mit der Essener Creditanstalt, die ihr Kapital um 18 Millionen M
erhöhte. Beide Banken gehörten dem Konzern der Deutschen Bank an, für die
die Kapitalerhöhung in diesem Falle keine Erweiterung, sondern nur eine Verschiebung
 bedeutete,

148
        <pb n="460" />
        schlossene Interessengemeinschaft (s, S. 288), die sich, abgesehen von dem
Umfang der beiden Banken, besonders durch die Grundsätze und die
Form des Zusammentretens von den früheren Konzentrationsvorgängen
unterschied. Diese beiden Banken waren nicht Konkurrenten, sondern ergänzten
 sich insofern, als die Dresdner Bank bisher mehr das Kontokorrent-
 und das Depositengeschäft gepflegt, und sich eine Position auf
dem Emissionsmarkte und im überseeischen Geschäft geschaffen hatte,
während es dem Schaaffhausenschen Bankverein geglückt war, wertvolle
Beziehungen mit der Industrie, besonders der Montan- und Eisenindustrie
in Rheinland-Westfalen, dem Schauplatze der Syndikatsbildungen, anzuknüpfen.
 Zwei Gleichberechtigte traten zu einem freien Bündnis zusammen;
beide blieben Berliner Zentralbanken.
Obgleich die Interessengemeinschaft Dresdner-Schaaffhausen auf die
Dauer von 30 Jahren begründet war, hatten sich doch schon, kaum ein
Jahr nach dem Bestehen, im Jahre 1904, bei dem Hibernia-Verstaatlichungsplan
 gewisse Unstimmigkeiten gezeigt, die durch die Erfahrungen
des Jahres 1908 über die Vorkommnisse bei der Internationalen Bohrgesellschaft
 Erkelenz, deren Aktien zum größten Teile im Besitze des
Schaaffhausenschen. Bankvereins waren, noch verschärft wurden!). Trotzalledem
 kam das am 17. September 1908 erlassene Communique, das die
Aufhebung der Interessengemeinschaft ankündigte (s. S. 288), sehr überraschend.
 Da sie aber ihre selbständige Existenz behalten hatten, konnten
sie ruhig das Bündnis wieder lösen, das ihnen lästig geworden war.

Die Konsequenzen der Interessengemeinschaft ergaben rein rechnungsgemäß:

1905

:005

1907

Dividende in %. . ..
an Schaaffhausen überwie- |
sener Gewinn inM , .ı

“re pdn-81%



1.

319512 | 253422

Dividende in %. ..
an Dresdner Bank über- |
wiesener Gewinn in M |
für die Dresdner Bank per Saldo 980066 M, für den Bankverein 572934 M.

A, Schaaffhausenscher Bankverein
6 | 7 | 8 | 81
| 753907 | 226159

Eine Interessengemeinschaft ist im Frühjahr 1911 zwischen der Rheinischen
 Creditbank und der Pfälzischen Bank auf 30 Jahre geschlossen

1) S. Berliner Jahrbuch für Handel und Industrie 1908, I, 261.
29 Obst, Bankpolitik,
        <pb n="461" />
        worden. Vereinbarungsgemäß garantiert die Rheinische Creditbank der
Pfälzischen Bank für die nächsten 5 Jahre die gleiche Dividende, wie
sie bei ihr zur Verteilung gelangt, wogegen die Pfälzische Bank aus
ihrem Gewinn 10 Jahre lang vorweg je 500000 M an die Rheinische
Creditbank abführen wird. Alsdann wird der beiderseitige Gewinn nach
den üblichen Abschreibungen usw. zu einer Dividendenausschüttung bis
zu 7°% verwandt, und der Rest fließt an die beiden Banken im Verhältnis
 zu ihrem Aktienkapital zurück?).
Während bei der Industrie diese Form der Interessengemeinschaft.
durch Vertrag sich gut bewährt hat und daher auch mehrfach zur Anwendung
 gekommen ist, hat sie auf dem Gebiete des Bankwesens, trotz:
mannigfacher wirtschaftlicher Vorzüge (Ausschaltung der Konkurrenz, Ergänzung
 im Arbeitsgebiet), so erhebliche Nachteile, daß sie auch in Zukunft
 wohl nur ganz vereinzelt, und nur unter besonderen Umständen anyewendet
 werden wird.

:) Expansion mittels Dezentralisation des Betriebes.
@«) Errichtung von Kommanditen,
In den Anfängen des deutschen Bankwesens war die Errichtung von
Kommanditen sehr beliebt, und insbesondere die Darmstädter Bank schuf
solche an zahlreichen Plätzen. Einer ihrer Gründer, Gustav von Mevissen,
plante 1856 sogar die Gründung einer „Zentralbank für ausländische
Kommanditen“ mit einem Kapital von 100 Million Talern, die dafür
sorgen sollte, „daß die deutschen Kapitalien der verschiedenen Banken,
welche alle Kommanditen im Auslande erstreben, sich in Zukunft nicht
mehr zersplittern, und zugleich die möglichst tüchtige Vertretung stattfinde“,
 Die Darmstädter Bank, die zeitweise bis zu 16 Kommanditen
besaß, hat das in ihnen angelegte Kapital im allgemeinen gut verzinst?),

1) Hand in Hand mit dieser Transaktion ging ein Fusionsvertrag der Pfälzischen
Bank mit der Süddeutschen Bank, deren Aktien gegen solche der Pfälzischen Bank
umgetauscht wurden, Diese gab jedoch keine neuen Aktien aus, sondern forderte
ihre Aktionäre auf, von den vorhandenen 50 Millionen M Aktien 10 Millionen M
einzuliefern, die dann an die Aktionäre der Süddeutschen Bank gegeben wurden.
Die Transaktion stellte sich also als eine Herabsetzung des Kapitals im Verhältnis
 von 5:4 und eine Wiedererhöhung um 10 Millionen M dar, bei der der
innere Wert der Aktien der Pfälzischen Bank auf denjenigen der Aktien der
Rheinischen Kreditbank gehoben werden sollte,
?) Der Plan, auch in London eine Kommandite ins Leben zu rufen, scheiterte
an der englischen Gesetzgebung, „die kein Mittel bot, in der Form der Kom-10
        <pb n="462" />
        Die Beteiligung mit Kapital an Privatgeschäften hat große Ähnlichkeit
mit dem Aktienerwerb von Instituten, auf die man einen Einfluß auszuüben
 beabsichtigt, nur kann man diese viel leichter wieder als die
Kommanditbeteiligung abstoßen, Man hat, wie bei der Konzernbank, eine
Vertretung an dem fremden Platz, und die Kommandite ist gleichzeitig
guter Kunde, Vor der Filiale hat sie voraus, daß am Orte angesehene,
selbständige Bankiers, die mit den Kreditgewohnheiten und Anlagebedürfnissen
 der Kunden vertraut sind, an der Spitze stehen. Weiter besitzt die
Kommandite vor der Filiale den Vorteil, daß die Bank nicht direkt
durch die Geschäfte der Bank verpflichtet wird. Freilich fallen lassen wird
sie die Kommandite, wenn sie Mißerfolge gehabt hat, auch nicht, und
ein. plötzliches Herausziehen des Kapitals wird praktisch unmöglich sein.
Wenn Banken bei Privatfirmen sich kommanditarisch beteiligen, so
werden sie im Interesse der Sicherheit und der Liquidität auch gewisse
Kautelen schaffen, die natürlich. je nach dem Verhältnis zwischen Kommanditkapital
 und Kapital des oder der persönlich haftenden Gesellschafter
 und dem Grade des Vertrauens, das man zu ihnen hegt, verschieden
 sind. Oft ist tatsächlich die Vollmacht des persönlich haftenden
Gesellschafters nicht größer, als die eines Filialdirektors einer Bank und
meist geringer als der Vorstandsmitglieder einer Konzernbank. Detaillierte
Ausweise müssen monatlich dem Kommanditisten eingesandt und alle
beantragten Blankokredite ihm zur Genehmigung unterbreitet werden;
beauftragte Beamte revidieren die Kommandite in gleicher Weise wie
die Filiale, Das gibt oft Reibereien, und mit solch unerquicklicher Korrespondenz
 wird viel Zeit verschwendet,
Hinzu kommt, wie die Darmstädter Bank bereits 1871 in ihrem Geschäftsbericht
 hervorhebt, „daß das Etablissement nicht allein in seinen
Erfolgen, wie selbstverständlich, sondern auch in einem gewissen Sinn in
seiner Existenz an die Person der Leiter gebunden. wird“. Ist nur ein persönlich
 haftender Gesellschafter vorhanden, so muß, wenn dieser stirbt,
entweder liquidiert oder ein geeigneter Nachfolger gesucht werden, was
oft große Schwierigkeiten bereitet. Hat die Firma 2 persönlich haftende
Gesellschafter, und ist durch den Tod eines von ihnen ein erheblicher
Teil des Kapitals herausgezogen worden, so ist es, ich habe hier mehrere

mandite oder stillen Gesellschaft ein Bankunternehmen zu kr&amp;amp;ieren mit der unbedingtesten
 und unzweifelhaftesten Ausschließung der unbeschränkten Haftbarkeit“,
(Geschäftsbericht für 1869.)
29*
        <pb n="463" />
        Fälle vor Augen, ebenfalls sehr schwer, Ersatz zu finden, mit dem beide
Parteien einverstanden sind,
Aus diesen Erwägungen heraus haben die Banken ihre Kommanditen
zum Teil wieder aufgegeben. Teilweise haben sie sie zu Filialen ihrer
Bank oder einer Konzernbank gemacht, teilweise haben sie ihr Kapital
direkt herausgezogen oder, wie z. B. die Nationalbank für Deutschland
bei ihrer Kommandite Erttel, Freyberg &amp;amp; Co. in Leipzig mitgewirkt, daß
sie an eine andere Bank, in diesem Falle die Mitteldeutsche Privat-Bank,
verkauft wurde, die sie zu einer Filiale ihres Institutes umgestaltet hat.

3) Errichtung von Filialen, Agenturen und Depositenkassen,
Es ist eine feststehende Tatsache, daß eine Bank mit vielen Filialen
den kleinen Lokalbanken überlegen ist. Weil sie größere Sicherheit bietet
und eine stärkere Widerstandskraft besitzt, wird sie viel leichter in der
Lage sein, Depositen an sich zu ziehen und sie mit größerem Vorteile
und größerer Sicherheit verwenden können. Infolge ihres Kapitals und der
Verteilung der Risiken werden große Banken in Krisenzeiten weniger zu
leiden haben. Das internationale Geschäft erfordert kapitalkräftige Institute,
die im Auslande bekannt sind.
In England und Frankreich hat sich das Filialsystem bei den Banken
in weit höherem Maße als in Deutschland ausgebildet, wo man auf dem
Wege der Beteiligung, mit geringeren Mitteln, die gleichen, und noch
größere Vorteile, wie in England und Frankreich, durch Errichtung von
Tilialen erreicht hat.
Die Expansion durch Errichten von Filialen und Depositenkassen hat
in Deutschland erst sehr spät begonnen. Nach einer Statistik von Adolf
Weber?!) hatten Ende 1900 die 15 größten deutschen Depositen- und
Spekulationsbanken zusammen nur 105 Filialen und Depositenkassen,-d, h,
noch nicht halb so viel, wie damals die London City and Midland Bank
allein, Aus prinzipiellen Gründen widerstrebte man der Gründung von
Filialen in Deutschland. Man fürchtete, sagt Rießer?), daß die Anforderungen
 der Filialen an die Zentrale „leicht ins Ungemessene gehen,
und die Geschäftspolitik sowohl wie die Generaldisposition über die Mittel
der Bank, die in einer Hand bleiben müssen, durchkreuzen könnten“.
Mögen diese Bedenken in früherer Zeit maßgebend gewesen sein, heute
sind sie es jedenfalls kaum noch. Bei einigen Banken ist den Filialen

1) Depositenbanken und Spekulationsbanken. Leipzig 1902 S, 65.
2 a, a. O, S, 561.
32
        <pb n="464" />
        ein bestimmter Betriebsfonds zugewiesen, und bei allen anderen Banken
kann durch die Zentralleitung der Gang der Geschäfte, insbesondere die
Kreditgewährung, hemmend beeinflußt werden.
Größere Sorge bereitet heute die richtige Auswahl der Filialdirektoren,
die, wenn auch mehr oder weniger strenge allgemeine Instruktionen für sie
bestehen, doch in vielen Fällen rasch selbständige Dispositionen treffen, in
allen Geschäftszweigen bewandert und unbedingt zuverlässig sein müssen.
Der Filialdirektor darf nicht nur egoistische Interessen für eine gute
Rentabilität seiner Filiale besitzen, sondern er muß bei allen seinen Handlungen
 das Gesamtinteresse der Bank vor Augen haben. Aus verschiedenen
Gründen bilden auch an kleineren Orten meist zwei Personen den Vorstand
 der betreffenden Filiale. Mitglieder des Gesamtvorstandes sind selbst
die Leiter der großen Filialen nur in wenigen Fällen, da der Geschäftsbetrieb
 dadurch zu schwerfällig und die Verantwortung für’ sie zu groß
sein würde, Da das Handelsgesetzbuch Filialdirektoren nicht kennt, sind
diese entweder als Prokuristen eingetragen, oder es ist ihnen Generalvollmacht
 für ihre Filiale erteilt, Ihre Selbständigkeit ist bei den ‚einzelnen
Instituten und innerhalb eines Instituts wieder nach Größe der Filiale
sehr verschieden !).
Der Dezentralisation der Banken wirkt, im Gegensatz zu England, das
große Filialnetz der Reichsbank entgegen, die an etwa 500 Orten bereits
vertreten ist und verhältnismäßig billigen Kredit gewährt. Ein zweites
Hemmnis ist, daß, im Gegensatz zur Filiale, die Eintragung einer Agentur
als solche im Handelsregister nicht stattfinden kann, während in England
zwanglosere Geschäftsformen herrschen und sogar ambulante Banknieder-1)

 Die Selbständigkeit der deutschen Filialdirektoren ist allgemein weit größer
als die ihrer französischen Kollegen. Gewährt ein Leiter einer französischen Großbankfıliale
 auch nur vorübergehend einen nicht ganz vorschriftsgemäß gedeckten
Kredit, so wird er für einen etwaigen Verlust ohne Weiteres persönlich haftbar gemacht.
 Über jeden zum Diskont angebotenen Wechsel müssen Auskünfte der Generaldirektion
 vorgelegt werden. Überschreiten die Filialdirektoren ihre sehr eingeschränkten
 Befugnisse, auch wenn sie glauben, dadurch das Interesse der Bank besser
zu wahren, so werden sie strafversetzt, und im Wiederholungsfalle wird ihnen gekündigt;
 bei meinem Besuch Pariser Banken habe ich von mehreren derartigen
tigorosen Bestrafungen gehört. Die Tätigkeit der französischen Filialdirektoren ist
auch bei der Effektenplazierung sehr schematisch, und die geistige Organisation
straff zentralisiert, Das hat natürlich die Schattenseite, daß Fehler der Zentralleitung
 in potenziertem Maße wirken. S. a. Eugen Kaufmann, Das französische
Bankwesen., Tübingen 1911, S. 271, i

7
        <pb n="465" />
        assungen möglich sind, die ihre Schalter an jedem Wochentage an einem
anderen Orte öffnen*).
In Mecklenburg und Oldenburg, vereinzelt auch in Süddeutschland,
nat man sich über den Firmenzwang dadurch hinweggesetzt, daß man
ainem nicht dem Bankkörper angehörenden Agenten, der im Handelsregister
 als Kaufmann eingetragen ist, oder einer sonstigen vertrauenswürdigen
 Person, die Vertretung der Bank im Nebenamt überlassen hat.
Fast ausschließlich wird es sich nur um Annahme von Depositengeldern,
seltener um Effektenkäufe und -verkäufe handeln. Derartige Agenturen
bedingen aber, da der Agent im Namen der Bank quittiert, gewisse Risiken
ınd werden daher auch nur von wenigen Banken errichtet, )
Von den Zwecken, denen die Depositenkassen dienen, war bereits
Jie Rede. Sie sind unselbständiger ausgestaltet als die Filialen und befinden
sich am Sitz der Zentrale oder dem einer größeren Niederlassung, von
der sie ressortieren, oder an einem anderen Ort, an dem die Bank bisher
 noch nicht vertreten war, und ersetzen dann eine Filiale, Sie treiben
alle Sparten mit Ausnahme des Emissionsgeschäftes, lassen aber der Kontrolle
 und der Einfachheit halber die Ausführung und Durchführung
ler meisten Geschäfte durch die Zentrale, oder die ihnen übergeordnete
Hauptdepositenkasse oder Filiale bewirken (s. Band I, S. 501 ff), Die
Depositenkassen sind, wie in England die Bankfilialen, ein Reklamemittel
geworden, und ihre Zahl wird oft nur um des Prestiges willen vermehrt,
In Berlin und seinen Vororten gibt es zurzeit rund 250 Depositenkassen 2),

3, Vorzüge und Nachteile der Konzentration
Selbsthilfe der Privatbankiers.
a) Vorzüge der Konzentration,
Die teils durch wirtschaftliche, teils durch rechtliche Ursachen bedingte,
auf verschiedene Arten erfolgte Konzentration hat zur Schaffung einer
‚elativ kleinen Zahl kapitalkräftiger Banken mit meist hohen Reserven
zeführt. Auf die hierdurch entstandenen Vorteile, soweit sie mehr privatwirtschaftlicher
 Natur sind, war schon oben hingewiesen worden, Über
den Fragen privatwirtschaftlicher Natur stehen natürlich die allgemeinen
Gesichtspunkte,

” S, Lansburgh, a. a. O, S. 502, ,
3 Über die Konzentrationsbewegung in England s, Jaffe a. a, O, S. 277 ff.

54
        <pb n="466" />
        Was die Vorteile für die Gesamtheit anbelangt, so führt Rießer!) an:
ti. „Die Geschäftspolitik einer Großbank kann und wird geleitet werden
nach einem einheitlichen Programm, welches auch den allgemeinen
nationalen, staatlichen und wirtschaftlichen Interessen mehr Rechnung
trägt, als die Geschäftspolitik einer mittleren oder kleinen Bank oder einer
großen Anzahl zerstreuter mittlerer oder kleiner Banken, welche bei
größeren Existenzschwierigkeiten naturgemäß in weit höherem Grade bloße
Dividendenpolitik zu treiben genötigt sind,“
Ob dies geschieht, hängt von der Einsicht und dem weiten Blick der
Vorstandsmitglieder und des Aufsichtsrates ab. In erster Linie wird hierzu
die Sorge für eine gute Liquidität und eine stete Besserung dieser zu
rechnen sein und weiter die Nichtbeteiligung an Auslandsemissionen zu
Zeiten, in denen in Deutschland Geldknappheit herrscht.
2. „Die Geschäftsführung der Großbanken unterliegt einer schärferen
Kontrolle der Fachpresse und der öffentlichen Meinung, als eine große
Zahl isolierter mittlerer und kleiner Bankbetriebe,“
Das wäre allerdings ein sehr wesentlicher Vorteil. Die Bilanzen der
Großbanken gewähren leider in der allgemeinen Zusammenfassung und
der geringen Detaillierung der Gewinne (s. a. S. 297) nur wenig Anhaltspunkte,
 und je mehr die Betriebe durch Fusionen anwachsen, desto
schwerer kann sie die Fachkritik überschauen, weil dann ihre Bilanzen
noch unübersichtlicher werden. Man kann in der Regel aus der Gegenüberstellung
 mehrerer Bilanzen eines kleineren Instituts einen besseren
Überblick gewinnen. Doch schenkt leider die Fachkritik den Bilanzen
kleinerer Institute meist nur geringe Beachtung.
3. „Große Banken und Bankgruppen sind geeignet, der Wirtschafts- und
Weltpolitik des Deutschen Reiches dienstbar zu sein, solange sich ihre
Leiter dieser wichtigen Aufgabe bewußt bleiben.“
Es gibt Maßnahmen, die zunächst vertraulich behandelt werden. müssen,
zu deren Ausführung aber später ein schneller Entschluß erforderlich ist.
Hier wird, wie Rießer sehr richtig sagt, für die staatlichen Organe es
eine wesentliche Vereinfachung bilden, mit nur einem oder mit möglichst
wenigen Kontrahenten verhandeln zu brauchen.
4. Die Konzentration aller disponiblen Mittel erleichtert eine elastische
Ausgestaltung des Kreditsystems und ermöglicht, allen berechtigten Bedürfnissen
 gerecht zu werden. Die im Interesse der Bargeld-Ersparung

1) a. a. O. S. 614.
        <pb n="467" />
        yünschenwerte weitere Ausdehnung des Scheck-, Überweisungs- und Ab-‚echnungsverkehrs
 wird durch das Filialsystem begünstigt,
5. Dank ihrer weitverzweigten Verbindungen (Kunden, Filialen, Konzernbanken,
 auswärtige Korrespondenten usw.) wird eine Großbank eher
als ein kleines Institut in der Lage sein, sich dauernd über die allgemeine
 Wirtschaftslage auf dem Laufenden zu halten, und wenn sie daraus
lie Anzeichen einer Krisis erkennt, wird sie durch tatkräftigen Eingriff
die Wirkungen abzuschwächen suchen.

b) Nachteile der Konzentration.

„Je mehr das Großkapital konzentriert ist, desto dichter werden die
Maschen für den einzelnen, der sich nicht mehr hindurchwinden kann.
Heute, solange wir noch eine gewisse Dezentralisation im Bankwesen
aaben, solange auch noch die weniger großen Interessen wahrgenommen
und geschützt werden können durch die zahlreichen kleineren Banken,
da. empfinden wir die Dinge noch nicht so schlimm. Aber es fließt zusammen“
 1).
Die Konzentration hat natürlich auch ihre großen Schattenseiten, Sie
nat nicht, oder wenigstens nicht in dem Maße, wie vielfach befürchtet
wurde, zu einer, auch volkswirtschaftlich sehr bedenklichen Monopolbillung
 im Bankwesen geführt, indem die wenigen Großbanken dem Publizum
 rigorose Bedingungen im Kreditverkehr vorschreiben und den Satz
ür Guthaben unter Gebühr herabsetzen. Freilich stehen sich diejenigen,
lie Kredit suchen, und diejenigen, die Gelder anzulegen haben, einem immer
enger sich schließenden Ring gegenüber, Wenn die Banken gerade in
neuerer Zeit ihre Konditionen etwas günstiger für sich gestaltet haben,
so hängt dieses Vorgehen nicht direkt mit der Konzentration zusammen
ınd war jedenfalls vollkommen berechtigt. .
Auch im Submissionswesen, bei Übernahme von Anleihen, bei Grünlungen
 usw. ist die Konkurrenz unter den Banken immer noch so groß,
laß Gemeinwesen, Private, Aktiengesellschaften usw, nicht auf eine bestimmte
 Bank- oder Bankgruppe angewiesen sind, obgleich hier allerdings
die Banken durch freundschaftliche Vereinbarungen Unterbietungen zu
vermeiden suchen, wie sie früher öfter vorgekommen sind und die bewirkt
 haben, daß das Geschäft nicht nur keinen Nutzen gebracht, sondern
direkt mit einem Minus abgeschlossen hat. Für kleinere Firmen kommt

') Raab, Verhandlungen der Bankenquete S, 67,
        <pb n="468" />
        ja ohnedies das Emissionsgeschäft, das größeres Kapital und einen kapitalkräftigen
 Kundenkreis erfordert, weniger in Betracht. Eine Gefahr für den
öffentlichen Kredit, insofern als die Konkurrenz bei Begebung der
Anleihen eingeschränkt ist, liegt bis jetzt nicht vor, da die Konkurrenz
unter den Banken immer noch stärker ist, als die Neigung zum Monopol.
Eine gewisse Gefahr bietet das Konzentrationswesen. aber insofern, als
wir uns damit immer mehr und mehr dem Einreservesystem nähern,
Der kleine Bankier in der Provinz hält ein größeres Guthaben bei seiner
Bank in der Provinzialhauptstadt, diese wieder hält nur eine verhältnismäßig
 kleine Kasse, da sie ja weiß, daß sie im Bedarfsfalle jederzeit Geld
von ihrer Patronin erhält, d.h. von der Bank, deren Konzern sie angehört.
 Diese selbst hält oft auch nur einen knappen Barbestand und
verläßt sich auf die Reichsbank, bei der sie nötigenfalls jede beliebige
Summe diskontieren und lombardieren kann. Mit der Größe des Instituts
wächst für die Banken die Verantwortlichkeit und die Schwierigkeit, richtige
Dispositionen zu treffen. Die Jiquiden Mittel sind nicht so groß, wie die
von den früheren Einzelbanken gehaltenen Reserven,
Jeder Kapitalbedarf am Ende der Kette wirkt naturgemäß auf die Bestände
 an der Spitze zurück!), und stellt sich gleichzeitig bei mehreren
Gliedern der Kette ein Geldbedarf ein, so sind die Banken ihrerseits
genötigt, die Kredite zurückzuziehen. Solche recht schroffe Kreditkündigungen
 sind auch in Deutschland seitens verschiedener Banken erfolgt
und haben viele Existenzen wirtschaftlich schwer geschädigt, Wenn Kaufmann?)
 von den „brutalen Kreditkündigungen“ der französischen Großbanken“
 spricht und dann weiter schreibt: „Manche Industrielle, die über
einen kurzfristigen Betriebskredit bei einer Großbank verfügen dürfen,
sehen davon ab, ihn zur Ausnützung einer Konjunktur in Anspruch zu
nehmen, aus Furcht, daß er ihnen zur Unzeit gekündigt werde“, — SO
gilt dies, mit einigen Einschränkungen, auch für einige deutsche Großbanken
 ®), bezw. für deren Filialen. Ein Direktor einer Bank, insbesondere
einer Bankfıliale, darf dem Zuge seines Herzens nicht immer so folgen,

1) „Like a chain, a bank is only as strong as is weakest link.“ J. B. Attfield,
English and foreign banks, London 1893, S. 69.
2) aa OS. 333.
8) „... Es liegt nahe, für das gleichzeitige Auftreten einer so großen Anzahl
von Katastrophen nach allgemeinen Gründen zu suchen, Solche fand man vielfach
 in den Krediteinschränkungen . ..‘“ Berliner Jahrbuch‘ für Handel und Industrie.
 Jahrgang 1912. Berlin 1913. S. 272.

-
1

3
        <pb n="469" />
        7

wie er gem möchte, Er ist an die Vorschriften der Hauptdirektion und
des Aufsichtsrates gebunden.
Nicht zu leugnen ist, daß die Börse durch die Konzentration viel an
Bedeutung verloren hat, weil sie nicht mehr das getreue Spiegelbild des
Effektenverkehrs bildet, Jede Bank ist heute gewissermaßen selbst eine
Börse, an der zahlreiche Aufträge durch Kompensation im eigenen Bureau
ihre Erledigung finden. So bedauert die Börse jetzt wieder infolge des
Verschwindens einer Großbank die Zunahme der Kompensierungen, die
5chmälerung der Basis für eine richtige Kursbildung,
Durch die bei den Großbanken sich ansammelnden und Verwendung
suchenden Kapitalien wird es auch für die Zentralnotenbanken schwieiger,
 mit ihrer Politik durchzudringen, und sie sehen sich, wie die Bank
von England und die Bank von Frankreich, öfter zu weniger passenden
Anlagen genötigt!).
Zu bedauern ist die Verdrängung der Privatbankiers, die auf die Verhältnisse
 der Familie, des Haushalts, des Geschäfts eingegangen und für ihre
Kunden ständige, zuverlässige, uninteressierte Berater in Geldsachen und
dei der Vermögensverwaltung gewesen. sind. An ihre Stelle sind die Depositenkassen-
 und Filial-Vorsteher und die sog. Schalterbeamten getreten,
lie selbstverständlich auch nach bestem Wissen und Gewissen Rat er.
;eilen, wenn sie darum ersucht werden, Daß sie aber bei Nachfrage nach
Anlagewerten in erster Linie auf die Emissionen der eigenen Bank oder
efreundeter Institute hinweisen werden, liegt allerdings sehr nahe. Der
Privatbankier hingegen steht als Berater seiner Kundschaft den Emissionen
ler Aktienbank objektiv kritisch gegenüber. Für manchen Bankier mag
ıllerdings die Höhe der Bonifikationssätze mitunter mitbestimmend sein.
Die Bankiers konnten sich einer individuellen Pflege des Geschäftsverkehrs
 mit der Kundschaft widmen, und sie waren, besonders in der
Provinz, auch infolge persönlicher Erfahrungen in der Lage und Willens,
len kleinen Gewerbetreibenden und Kaufleuten, soweit ihre Mittel es gestatteten,
 Kredit zu gewähren. Wenn durch das Verschwinden der Privat-5ankiers
 hier keine Lücke entstanden ist, so ist das dem gut entwickelten
deutschen Genossenschaftswesen zu danken.
Für die Beamten selbst ist durch die Konzentration die Möglichkeit,
ich als Bankier selbständig zu machen, sehr gering geworden, da sie
sich einer verringerten Zahl von Arbeitgebern gegenüber sehen. Anderer-')

 S. den Art. Banken im Wörterbuch der Volkswirtschaft, 3. Aufl. 1911 S. 339.
        <pb n="470" />
        seits sind durch das Filial- und Konzern-System eine Menge selbstständiger,
 sozial angesehener und gut dotierter Posten geschaffen worden.
Beamtenentlassungen sind durch die Konzentration nicht erfolgt, sondern
es ist stets für Unterbringung des Personals Sorge getragen worden,

c) Zusammenschluß der Privatbankiers.
Die Erhaltung des Privatbankierstandes liegt ebenso im Interesse der
Allgemeinheit, wie der Großbanken, Auch ihre Vertreter haben einmütig auf
dem Bankiertag in München der Resolution zugestimmt, daß „der Privatbankier
 nicht nur eine Existenzberechtigung hat, sondern ein unentbehrliches
 Glied unserer Bank-, Börsen- und Kreditorganisation darstellt,
und sein Verschwinden für die Allgemeinheit einen erheblichen Nachteil
bedeuten würde ...... Der Bankiertag erhebt für den Privatbankierstand
 nicht den Auspruch auf Staatshilfe, er erwartet jedoch, daß bei
gesetzgeberischen und administrativen Maßnahmen des Reichs und der
Bundesstaaten auf dem Gebiete des Bank-, Börsen-, Steuer- und Gewerbewesens
 die Wirkung derselben auf die Existenzbedingungen der kleineren
 und mittleren Bankfirmen in größerem Maße Rücksicht genommen
werden möge, als dies bisher der Fall gewesen ist“. Positives ist aber
nicht erreicht worden !).
Wie zur Führung eines Krieges, gehört zum Betriebe eines Bankgeschäftes
in erster Linie Geld. Hierin ist der Bankier der Bank, die sich durch
Heranziehung von Depositen gewaltige Summen billigen Geldes beschafft,
unterlegen, und deshalb hat er im wirtschaftlichen Kampf einen schweren
Stand, wird aus einer Sparte nach der andern herausgedrängt. Wer, aus
Sicherheitsgründen, seine Effekten bei der Großbank deponiert hat, wird
auch diese mit den An- und Verkäufen betrauen. Zwischen Großbankier,
mittleren und kleinen Bankiers bestehen naturgemäß wesentliche Unterschiede,
Am besten hatte und hat es noch der Bankier an einem Börsenplatz,
und besonders der in Berlin, der die Möglichkeit besitzt, die Börsenchancen
besser auszunützen als der Provinzbankier, Er wirkt ausgleichend bei den
Kursschwankungen und betätigt sich gelegentlich als Arbitrageur. Ein
Sondergebiet ist der Handel mit Kuxen und unnotierten Werten, Als
Kommissionär wurden und werden dem Bankier häufig sogenannte Vertrauens-Orders
 erteilt, die bei einer Bank mit ihrem Großbetriebe: nicht

1) S, die Verhandlungen des IV. Bankiertages, insbesondere die Referate übetr
das Thema: „Stellung und Aufgaben des Privatbankiers im heutigen Wirtschaftsleben.“
 Berlin 1912.
        <pb n="471" />
        die nötige diskrete Behandlung finden würden, Auch freie Provinzbanken
bedienen sich in diesem Fall gern der Vermittelung von Privatfirmen,
deren Konditionen ja teilweise noch günstiger als die der Banken sind.
Auf dem Münchener Bankiertage wurde mit Recht betont, daß ohne
Bankiers und solvente Makler, die den Handel vermitteln und die „Kulisse“
 darstellen, zwischen der sich der tägliche Verkehr abspielt, ein Markt,
eine Börse nicht denkbar ist. Von den im Jahre 1913 zur Fondsbörse
in Berlin zugelassenen 1186 Firmen und selbständigen Börsenbesuchern
hatten nur 69 Firmen die Form der Aktiengesellschaft, der G. m. b. H.
&amp;gt;der der eingetragenen Genossenschaft,
Hat auch der Wetteifer der Banken untereinander zu immer weiterer
Expansion geführt und zahlreiche Privatbankgeschäfte, die der überlegenen
Konkurrenz nicht mehr widerstehen zu können glaubten, als solche verschwinden
 lassen, und sind auch manche Firmen in stiller Liquidation
oder in offenem Zusammenbruch dahin gegangen, so ist die Zahl der
noch nicht aufgesogenen Firmen!) und ihre finanzielle Kraft doch immer
noch sehr erheblich, und zum Verzweifeln liegt für die Privatfirmen kein
Grund vor, Unter Umwandlung der Ziele, Methoden und Aufgaben sich
den Anforderungen der neuen Zeit anzupassen, das klang aus allen Reden
auf dem Bankiertage hervor, muß die gegenwärtige Aufgabe der Privat-»ankiers
 sein.
Dem Beispiele der Banken folgend, haben auch einige Privatfirmen
;usioniert, Das bedeutendste Ereignis in dieser Beziehung war, im Jahre
1910, der Zusammenschluß der beiden alten hochangesehenen Berliner
Bankhäuser Delbrück, Leo &amp;amp; Co. und Gebr. Schickler zur Firma Deldrück,
 Schickler &amp;amp; Co, die nunmehr eine große Kapitalmacht repräzentiert.

Zur Erhaltung des Privatbankierstandes wurden in den letzten Jahren
verschiedene Vorschläge gemacht. Viel erwogen wurde die Frage des
Zusammenschlusses der deutschen Privatbankiers nach französischem Muster,
[905 hatten französische Provinz-Bankiers, mit dem Sitz in Paris, die
Societ&amp;amp; Centrale du Syndicat des Banques de Province mit einem Kapital
von ı Mill. fr., das bis 1910 auf 1,6 Mill. fr. erhöht worden war, geprün-')

 An das Reichsbank-Girokonto waren, unter Mitzählung der Zweignieder-.assungen,
 angeschlossen:
im Jahre 1891
„ ” 1902
» 2» I9I2

1211 Privatbankgeschäfte und 215 Banken
1386 ” » 472 »
1323 „ „ 9623
        <pb n="472" />
        det 1). Jedes Mitglied des Syndikats durfte nur 1 Aktie a 5000 fr., auf die
25% eingezahlt waren, besitzen. Ausschließlicher Zweck der Gesellschaft
war, „für eigene Rechnung oder für die der Mitglieder des Syndikats
Finanzoperationen jeder Art im In- und Auslande vorzunehmen“. Die
Mitglieder des Syndikats werden auf lukrative Finanzgeschäfte hingewiesen,
und die Abwickelung wird ihnen auf jede Weise erleichtert, 1911 wurde
die Organisation in eine Bank übergeleitet, die mit einem Kapital von
so Mill. fr. begründet, deren Kapital aber bereits 1012 auf 100 Mil fr.,
mit 25% Einzahlung, erhöht wurde. Hierdurch hat sich die Bank, die
ihren Namen in die „Soci6&amp;amp;t&amp;amp; Centrale des Banques de Province“ geändert
 hat?), von den Interessen der Bankiers, denen sie doch dienen
sollte, vollkommen losgelöst und den typischen Weg der Effekten-Großbank
 genommen. Die Bankiers haben keinen Einfluß mehr auf den Abschluß
 und die Abwickehung der Geschäfte,
Die Gründung eines solchen Instituts in seiner ursprünglichen Form
wurde, wie gesagt, auch in Deutschland sehr erwogen. Hier liegen aber
die Verhältnisse anders. Es hätten sehr hohe Kapitalien aufgebracht
werden müssen, um den Großbanken gegenüber konkurrenzfähig zu sein,
und man hätte wahrscheinlich auch gar nicht die nötige Klientele gefunden,
die diese Kapitalien ausreichend beschäftigen könnte, Denn ein großer Teil
der Privatbankiers, und vor allem der Provinzbanken, steht in einem
mehr oder minder losen Abhängigkeitsverhältnis von den Großbanken,
so daß er jetzt nicht mehr den Weg zu einem eigenen Zentralinstitut wird
wählen wollen; und auch die nicht einem Konzern angehörenden scheuten
diesen. vollständigen Bruch, da ihre zum Teil sehr lange bestehenden
Großbankverbindungen ihnen nicht unerhebliche Vorteile bringen: billigen
Wechseldiskont, große Kreditgewährung und Unterbeteiligungen in Konsortien
 mit den daraus fließenden Gewinnen. Die Interessen der Privatbankiers
 sind keineswegs solidarisch: die Bedürfnisse der großen Bankiers,
die in ihrem Bezirk selbst eine Großbankmacht darstellen und mit den
Großbanken als gleichberechtigte Kontrahenten verhandeln, sind andere als
die der mittleren und kleineren Privatbankiers.
Im Mai 1914 erfolgte, hauptsächlich von kleineren und mittleren
Firmen, die Gründung einer Vereinigung von Privatfirmen, zum
Zweck der Wahrung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen.

N Eugen Kaufmann, a. a. O. S. 325 Bank-Archiv XII, 3, Frankfurter
Zeitung 1914 Nr. 130,
?) Das neueste Statut datiert vom 9. März 1914.
        <pb n="473" />
        Nur in der Zersplitterung sind die einzelnen Firmen schwach. Vereinigen
sie ihre Mittel, so können sie eine hervorragende Rolle auf dem deutschen
Finanz- und Kreditmarkte spielen. Langsam nur will man vorgehen, damit
die Beteiligten eine Beeinträchtigung ihrer bisherigen Geschäftsverbindungen
nicht zu befürchten brauchen. Eine zentrale Vereinigung in loser Form
ist geschaffen, aber man setzt keine zentrale Bankorganisation an ihre
Spitze, sondern bestimmt die Zusammenkünfte in der Zentralvereinigung
aur für die regelmäßige Aussprache und für den Austausch von Erfahrungen.
 Durch eine jährlich stattfindende Tagung aller deutschen
Privatbankiers wird eine persönliche Fühlungnahme vermittelt und das
Solidaritätsgefühl gehoben.
Den wirtschaftlichen Zweck sucht man in Lokal- bzw. Provinz-&amp;gt;rganisationen
 zu erreichen. Sie sollen ihren Mitgliedern die Möglichzeit
 geben, gemeinsam Geschäfte zu unternehmen, für die der einzelne
aicht potent genug ist: die Übernahme von Stadt- und Industrie-Anleihen
 und die Beteiligung bei Submissionen auf solche Übernahmen,
ler gemeinsame Bezug von Hypothekenbankpfandbriefen, die Übernahme
‚on. Gründungen, die Gewährung größerer Kredite usw. Bisher mußte
4er Bankier solche Geschäfte, wenn sie ihm angetragen wurden, ablehnen
 und den Fragenden an die Filialen der Großbanken verweisen;
künftig soll er in seiner Lokalorganisation seine engeren Berufskollegen
fragen, ob sie mit ihm gemeinsam das Geschäft abschließen wollen, ohne
daß jedoch irgend ein Zwang besteht und der einzelne über seine Kräfte
zu gehen braucht. Das einzige Risiko, das eine Firma durch den Beitritt
äbernimmt, ist die Zahlung eines nicht sehr hohen Jahresbeitrages,
Die Haupttätigkeit der Vereinigung soll zunächst in den Unterverbänden
liegen, die zur Führung der Geschäfte Vorsitzende wählen. Diese Vorsitzenden.
 bilden gemeinschaftlich den Zentralausschuß mit einem Vorsitzenden
 an der Spitze. Hierdurch soll ein Zusammenarbeiten aller Vereinigungen
 ermöglicht und der Zusammenhang zwischen allen angeachlossenen
 Privatbankiers hergestellt werden.
Die durch die Vereinigung zugunsten der Mitglieder einsetzende Tätigkeit
 zerfällt einmal in die Tätigkeit der Vereinigung selbst und die der
Mitglieder, die: nach bestimmten Leitsätzen arbeiten werden. So besteht
z. B. in dem immer stärker werdenden Wechsel in der Bevölkerung,
 zumal an großen Plätzen, eine Gefahr für den Privatbankier, Kunden
 zu verlieren, Der an einen Platz Zuziehende wird, da ihm die ansässigen
 Bankiers meist nicht bekannt sind, fast durchweg eine Nieder-«)

 7)
        <pb n="474" />
        lassung einer Großbank als Geschäftsverbindung annehmen, selbst wenn
er früher Beziehungen zu einem Privatbankier unterhalten hatte. Diejenigen
 Banken, die Filialen und Depositenkassen besitzen, überweisen
ihre Geschäftsfreunde selbstverständlich ihren Niederlassungen an dem
betreffenden Orte. Es soll daher in gleicher Weise von sämtlichen Mitgliedern
 der Bankiervereinigung eine Überweisung wegziehender Kunden
 an eine Mitgliedsfirma des neuen Wohnsitzes erfolgen.
Durch den Beitritt zu dieser Vereinigung wird die wirtschaftliche
Bewegungsfreiheit der einzelnen Mitglieder nicht berührt, ebensowenig
 das Verhältnis zu anderen Banken oder Bankfirmen, Die Beziehungen
 der einzelnen Mitglieder zum Zentralverband des deutschen Bankund
 Bankiergewerbes bleiben unverändert. Der Kapitalmacht der Riesenkonzerne,
 die eine große Gewähr für die Sicherheit der Bardepositen
und der Depots gewähren, setzt der weniger kapitalstarke Privatbankier
seine individuelle Persönlichkeit gegenüber.

4. Expansionspolitik der Großbanken. Bankengruppen.

Die Großbanken verhielten sich dem Konzentrationsprozeß gegenüber
sehr verschieden. Die Berliner Handels-Gesellschaft und die Nationalbank
für Deutschland sind fast gänzlich unberührt davon geblieben, Die Begründung
 der Freundschafts- und Interessengemeinschafts- Verhältnisse erfolgt,
 wie es in den offiziellen Communiques in der Regel heißt, „zur
Erweiterung der Interessensphäre“, und die Provinzbank begründet diese
Angliederung mit den Worten: „Wir erhielten dadurch die wertvolle Anlehnung
 an eine erste Berliner Bank“. Betrachten wir Richtung und
Formen der Expansion bei den anderen Großbanken, so finden wir, bei
wesentlicher Übereinstimmung in den Grundzügen, große Verschiedenheit
in den Formen der Organisation‘).
+. Deutsche Bank: Bald nach ihrer Gründung errichtete sie Filialen —
zunächst an den deutschen Zentralplätzen für den überseeischen Handel:
Bremen, Hamburg, London — die nicht durch Übernahme anderer Banken
bereits Kundschaft besitzen, sondern diese sich erst erobern müssen, weiter
errichtete sie Depositenkassen; 1897 erfolgte Angliederung der beiden
großen Provinzbanken im Rheinland und in Schlesien, unter Belassung
der formellen Selbständigkeit, durch freiwilligen Aktienumtausch, Sie erweitert
 dauernd ihre Beziehungen durch Interessengemeinschaften (Aktien-1)

 S, Jeidels, a. a. O. S. 79 ff, Rießer a. a. O. 5. 385 ff.

-
        <pb n="475" />
        jesitz) und Abschluß von Freundschaftsverträgen, Letzte große Transaktion:
 Fusion mit der Bergisch-Märkischen Bank.
2. Disconto-Gesellschaft: Sie hat. bis 1900, also fast 50 Jahre
ang, abgesehen von kommanditarischer Beteiligung, grundsätzlich, wahrscheinlich
 infolge ihrer Rechtsform als Kommanditgesellschaft auf Aktien,
an. der Zentralisierung ihres Betriebes festgehalten. 1900 errichtete sie eine
Filiale in London, 1901, unter Liquidation des Bankhauses M. A. von Roth-‚child
 &amp;amp; Söhne, in Frankfurt a. M. eine Filiale. Seit 1895 steht die
Disconto-Gesellschaft in Interessengemeinschaft mit der Norddeutschen
Bank, die formelle Selbständigkeit besitzt, obgleich sie deren sämtlichen
Aktien besitzt. Das gleiche Verhältnis ist jetzt mit dem A. Schaaffhausenschen
 Bankverein geschaffen worden, Mit zahlreichen anderen Banken
ist sie in Interessengemeinschaft und in ein Freundschaftsverhältnis getreten.
3. Dresdner Bank: Anfangs erfolgte die Aufnahme von Provinzbanken
und deren Ersatz durch Filialen (Typus: Anglo-Deutsche Bank in Hamburg
 1892). Gleich der Deutschen Bank errichtet sie zahlreiche Depositenkassen
 und, nur in der Reihenfolge wechselnd, Filialen in Hamburg
(1892), Bremen (1895) und London (1901), An größeren Firmen hat
sie weiter aufgenommen. die Deutsche Genossenschaftsbank Sörgel, Parrisius
 &amp;amp; Co., die Firma von Erlanger &amp;amp; Söhne in Frankfurt a. M. und
die Württembergische Landesbank. Interessengemeinschaft besteht mit zahlreichen
 anderen Banken, Gewinn-Poolung 1903—1907 mit dem Schaaffhausenschen
 Bankverein. Sie hat in Mannheim, München und mehreren
anderen. Plätzen Niederlassungen errichtet, ohne bestehende Banken und
Firmen zu übernehmen. Filialgründung und Aktienbeteiligung gehen nebeneinander,

4. A, Schaaffhausenscher Bankverein: Trotz seiner 1891 in
Berlin errichteten Niederlassung ist der Bankverein, wie Rießer
richtig bemerkt, weniger eine Berliner Großbank als eine Rheinische
Großbank mit einer, nach und nach allerdings immer wichtiger gewordenen
Niederlassung in Berlin geworden, während die Dresdner Bank und die
Darmstädter Bank mit Verlegung ihres Schwerpunktes nach Berlin in der
Tat Berliner Großbanken geworden sind. Die Pflege des Depositengeschäfts
 erfolgte erst verhältnismäßig spät. Die beiden Systeme: Filialgründung
 und Aktienbeteiligung bestehen nebeneinander.
5. Darmstädter Bank: Charakteristisch für sie ist das große Netz
von Kommanditen. Getreu ihrem Programme, daß „ihre Organe im
In- und Auslande den Export und die tausend anderen Beziehungen
164
        <pb n="476" />
        der deutschen Industrie zum Geldmarkte vermitteln“ sollten, beabsichtigte
sie sogar, Kommanditen in London, Petersburg, Prag, Konstantinopel und
Smyrna zu errichten. Vom System der Kommanditen ist die Bank später
zur Errichtung von Filialen und Depositenkassen, sowie zur Angliederung
von Provinzbanken übergegangen, indem sie fast alle Aktien von diesen
(Breslauer Diskontobank) oder einen erheblichen Teil erworben hat.
Betrachten wir nun, nach der Zusammenstellung des Deutschen
Ökonomist!), die einzelnen Bankengruppen:

Aktienkapital

Mill. M.
CQIE 1912
322% 312
31 34
108 106
. 8

Deutsche Bank
Dt,-Übersee-Bank ,
Berg.-Märkische Bank
Siegener Bank . .
Essener Bankverein
Creditanstalt
Hannoversche Bank
Hildesheimer Bank
Osnabrücker Bank .
Oldenburg. Spar- und
1
Rheinische Credit-Bank .
Schles, Bankverein . .
Deutsche Treuhand-Ges..
Privatbank zu Gotha .
Niederlausitzer Kreditund
 Spar-Bank . . .
Braunschweigische Privat-Bank.
 . 0...
Anhalt-Dess, Landesbank
Braunschw. Bank und
Credit-Anstalt . . . 17
Chemnitzer Bankverein . 18
Commerz-Bk, Lübeck. . 10
923

8
96 95
38 45
16 16
19 18

6
f12
69

4

€

10
9C5

und Reserven.

Mill. M.
1911 1912
923 905

Übertrag:
Danziger Privat-Aktien-Bank
 . . “+
Deutsche Vereinsbank
Lübecker Privatbank ,
Nordd. Creditanstalt ,
Pfälzische Bank, . .

3 17
34 34
3 4
27 27
62 6I
1062 1048

Disconto-Gesellschaft . 296 285
Norddeutsche Bank . 65 64
Barmer Bank-Verein , . 89 105
Rheinisch- Westfälische
Diskonto-Gesellschaft ,
Dürener Bank . . .
Süddeutsche Diskonto-Gesellschaft
 . . . ..
Bayerische Disconto- und
Wechselbank . . + .‘ 17
Brasilianische Bank für
Deutschland . . . 13 13
Bank für Chile und
Deutschland , . .

50 50

&amp;gt; 5
656 664

1) Sonderabdruck. Berlin 1913. S, 16.
? Wo die Ziffern für 1912 niedriger als für 1911 sind, liegt der Grund darin
daß für 1911 den Reserven auch Pensions- und sonstige Stiftungsfonds zugezählt
waren, für 1912 dagegen nicht.

30 Obst, Bankpolitik.
        <pb n="477" />
        Wr.
Et,

Übertrag:
Bank für Thüringen vo!
mals B. M. Strupp
Schles. Handelsbank
Geestemünder Bank
Magdeb. Bankverein
Oberlausitzer Bank
Stahl, Federer A.-G.

Dresdner Bank
Rheinische Bank .
Märkische Bank . .
Oldenbg. Landes-Bank
Mecklenbg. Bank .
Schwarzb. Landesbank .
Dt. Süd-Amerik, Bank
Dt. Orient-Bank . . .
Bankv. Gelsenkirchen .

Mill. M
{911 1912
6 664

+”

705

118

26r
3
:o

262
TT

*

Mill. M
S9I1 11912
Übertrag: 200 187
Mittelrheinische Bank . 23 23
Mülheimer Bank , . 10 10
233 220

Bank für Handel und
Industrie . . + + «
Bresl. Disconto-Bank , .
Ostbank für Handel und
Gewerbe . . + ++ 26 31
Vereinsbank Wismar * . 2 2
Württemb. Bank-Anstalt , F/ 14
262 268

Commerz-und Disconto-Bank.
 . . ., . . 100 99
Mitteldeutsche Creditbank
 2 .

aro

A. Schaaffhausenscher
Bank-Verein . . ‘ 192 1/90
Westfälisch-Lippische
Vereinsbank . , . + 8 8 Nationalbank für
Übertrag: 200 187 Deutschland

Berliner Handels-Gesellschaft.
 .

149 146

== 107 106

Gesamtes verwaltetes Kapital

Mill. M
{911 1912
21:7 2260
2. 12
384 380
18 18
80 —
270 771
103 109
47 48
75 m

Deutsche Bank . .
Dt.-Übersee Bank . .
Berg.-Märkische Bank
Siegener Bank . .
Essener Bankverein .
» Creditanstalt
Hannoversche Bank .
Hildesheimer Bank .
Osnabrücker Bank. . .
Oldenburger Spar- und
Leih-Bank. . . . - 63 66
Rheinische Credit-Bank . 395 399
3855 230934

Mill. M
911 1912
3855 3934
177 204
5 4
20 28

Übertrag:
Schlesischer Bankverein
Deutsche Treuh.-Ges. .
&amp;gt;rivatbank zu Gotha .
Niederlausitzer Kreditund
 Spar-Bank . .
3raunschw. Privat-Bank .
Anhalt.-Dess. Landesbank
3raunschw. Bank und
Credit-Anstalt , . - 58 55
Chemnitzer Bankverein , 39 41
Jommerz-Bank Lübeck . 27 25
4269 4377
        <pb n="478" />
        Mill. M
1911 1912
Übertrag: 4269 4377
Danziger Privat-Aktien-Bank 56 61
Deutsche Vereinsbank . 76 80
Lübecker Privatbank . . 10 10
Nordd, Creditanstalt . . 105 102
Pfälzische Bank . . . 252 259
4768 4889
Disconto-Gesellschaft .. 11275 1160
Norddeutsche Bank . , 250 281
Barmer. Bank-Verein . . 265 288
Rheinisch-Westfälische
Diskonto-Gesellschaft ,‚, 314 303
Dürener Bank . . .. 35 37
Süddeutsche Diskonto-Gesellschaft
 . . . .
Bayerische Disconto- und
Wechsel-Bank . . .
Brasilianische Bank für
Deutschland . . .
Bank für Chile und
Deutschland . .
Bank für Thüringen vormals
 B. M. Strupp. . 61
Schles, Handelsbank . . 22 28
Geestemünder Bank . . 13 14
Magdeburger Bankverein 64 66
Oberlausitzer Bank . . II 15
Stahl &amp;amp; Federer A.-G. . 46 „7

158 165
76 83

Mill. M
Ig11 1912
1461 1446
100 93
23 23
59 62
16 22
15 17

Dresdner Bank
Rheinische Bank
Märkische Bank. . .
Oldenbg. Landes-Bank
Mecklenburgische Bank
Schwarzb. Landesbank
Deutsch - Südamerikan,
1
Deutsche Orient-Bank
Bankv. Gelsenkirchen .

77 126
101 104
11 9
1863 1902

Commerz- und Disconto-Bank
 ‚ . . ,. 501 466

Nationalbank für
Deutschland

482

456

Bank für Handel und
Industrie . . . . +. 912 900
Bresl. Disconto-Bank . . 116 120
Istbank für Handel und
Gewerbe . . . + «4 122 127
Vereinsbank Wismar . . 19 19
Württemb. Bank-Anstalt . 30 29
1199 1195

2630 777
A. Schaaffhausenscher
Bank-Verein . . . 653 S1
Westfälisch-Lippische
Vereins-Bank. . . 24
Mittelrheinische Bank . 67
Mülheimer Bank . , ._ 2 Berliner Handels - Ge-767
 753 sellschaft... . . 562 575
Die 9 Berliner Banken verwalteten also Ende 1912 zusammen mit
den ihnen angegliederten bezw. befreundeten Instituten ein Gesamtkapital
von 13215 Mill, M, gegen 13023 Mill. M Ende 1911 und 12590 Mill. M
Ende 1910. Das sind von dem Gesamtkapital aller Banken 83,3% gegen
83% Ende 1911, 84% Ende 1910, 83% Ende 1909, 83 °/, Ende 1908,
82% Ende 1907, 80° Ende 1906.
30*
        <pb n="479" />
        Cr,

Neben diesen Bankengruppen (Bank-Konzernen), die infolge der
Konzentrationsentwicklung entstanden sind, haben sich, durch Zusammengehen
 bei Emissionen, verschiedene Bankgruppen gebildet, und zwar
wesentlich aus der Notwendigkeit heraus, die für den Staatsbedarf erforderlichen
 Summen mit vereinten Kapitalkräften: aufzubringen. So entstand
 das Preußen-Konsortium (s. Band I S. 333f.) u. a, weiter die
Rothschild-Gruppe, das Syndikat für asiatische Geschäfte, Die Banken
und Bankiers größerer Plätze haben sich vielfach zu einem Konsortium
der .... Stadtanleihe zusammengeschlossen und bilden eine „Gruppe
für Anleihen der Stadt ....“. Die zahlreichen industriellen Bankgruppen
verdanken ihre Entstehung oft weniger dem Bedürfnis des Zusammenwirkens
 der Kapitalien, als dem Konkurrenzkampfe.
5, Konkurrenzkampf und Konditionen-Kartelle.
Auf dem Münchener Bankiertage!) wurde von einem Redner darauf
aingewiesen, daß in Berlin einige Wechselstubenvorsteher, sei es, weil sie
auf Tantieme gestellt sind, sei es aus anderen Gründen, „eine Jagd auf
Kundschaft machen, die dem Ansehen und der Würde des Bankierstandes
 nicht entspricht, und die ‘zur Zeit, als das Geschäft in Berlin
noch in den Händen von Privatbankiers lag, nicht üblich war“. Auch in
den 80er und 90er Jahren war diese Methode erfreulicherweise noch nicht
Mode. Erst um die Jahrhundertwende, als in Berlin die Mittelbanken
mehr und mehr darangingen, Depositenkassen zu eröffnen, waren deren
Vorsteher, um ihre „Tüchtigkeit“ zu zeigen, eifrigst bestrebt, den vorhandenen
 Depositenkassen anderer Banken die Kunden abspenstig zu
machen. In der inneren und äußeren Stadt, wie in den Vororten schossen,
wie Pilze aus der Erde, die glänzend ausgestatteten Depositenkassen hervor,
In goldenen Lettern waren Aktienkapital und Reserven an den breiten
Spiegelscheiben angegeben. Nun hieß es, Geschäfte machen, und zunächst
wenigstens die sehr erheblichen Spesen zu verdienen, Bei manchen Banken
war ein Vorsteher „dauernd auf der Tour“, d. h. er machte bei den Geschäftsleuten
 seiner Gegend Besuche, offerierte ihnen Diskont- und Blankokredite
zu günstigsten Bedingungen und erbot sich, alle bankgeschäftlichen Transaktionen
 zu niedrigeren Provisions- und Zinssätzen auszuführen, wie die
Konkurrenz, während für disponible Gelder, besonders wenn sie für einige
Zeit „fest“ gegeben wurden, oft unverständlich hohe Zinssätze versprochen
und gewährt wurden.
5 S. Verhandlungen. S, 62.
        <pb n="480" />
        Von Berlin übertrug sich der maßlose Wettbewerb der Bankfirmen
untereinander auf die Provinz, wo die Filialen der verschiedenen Großbanken
 unter sich und mit den einheimischen Bankfirmen konkurrierten,
und da sie selbst von ihrer Zentrale in Berlin, „um ins Geschäft zu
kommen“, äußerst billig bedient wurden, drückten sie erheblich die bisher
am Platze üblich gewesenen Konditionen. Kredite sind, um Geschäfte
zu machen, wie man sagt, ins Haus getragen worden, Hierdurch wurde
aus dem Handwerker ein Kleinindustrieller, der selbst Kredit in höherem
Maße als bisher gewährte und infolgedessen auch wieder von der Bank
beanspruchte. So mehrten sich die Umsätze der Banken.
Ein Kampf mit bisher nicht üblichen Mitteln entstand vor allem
auch, um möglichst hohe Beträge fremder Gelder hereinzubekommen.
Beträge von 5000 M an wurden als Ultimogeld zu Ultimosätzen verzinst,
 und diesbezügliche Offerten gingen in großer Zahl an Firmen und
Private heraus. Es war dies ein Unfug, der das Ansehen der betr. Firma
unbedingt schädigen mußte, Die Folgen blieben denn auch nicht aus: Das
Publikum schlug, selbst bei Begebung kleiner Summen, ein Submissionsverfahren
 ein, und erteilte den Meistbietenden den Zuschlag. Beamte
wurden wegengagiert, in der Erwartung, daß sie einen Stamm Kunden
mitbringen würden. Das Gefühl, daß dieses Pürschen im fremden Revier,
das Abspenstigmachen von Kunden, unfair sei, hatte man leider vielfach
verloren 1).
Unter dem Druck der gegenseitigen Konkurrenz wurden oft eine Menge
Arbeiten und Dienstleistungen ohne Entgelt für die Kundschaft ausgeführt,
 so z. B. die Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren,
die Besorgung neuer Kuponsbogen, die Einlösung von Domizilen usw.

1) Jaffe(a, a. O. S. 285) schreibt, daß englische Banken früher Konten nicht
annahmen, ohne vorher Rückfrage bei der bisherigen Bank gehalten zu haben, und
wenn eine Bank in einem Ort, einer Stadtgegend oder Hauptstraße etabliert war,
so war eine andere nicht sogleich bei der Hand, sich in deren Bereich einzunisten.
 Heute hat sich dies aber auch geändert, und 1902 bereits sagte der President
 of the Institute of Bankers: „Die Konkurrenz der (englischen) Banken um
neue Geschäfte zeigt kein Nachlassen, sondern wird noch immer intensiver. Wir
geben alle zu, daß eine vernünftige Konkurrenz gesund und wünschenswert ist,
aber eine Konkurrenz, die basiert auf größeren Vergütungen, Herunterschneiden
 der Darlehnsraten und Erleichterung der sonst feststehenden
 Bedingungen, ist zu verurteilen. Ich weiß aus eigener Erfahrung,
daß Banken sich um Geschäfte beworben haben zu Bedingungen, die direkt einen
Verlust ergeben müssen“,

A
        <pb n="481" />
        F

Kupons werden oft 4—6 Wochen ‚vor Fälligkeit eingelöst. Einige Banken
stellen sogar Safes zur Aufbewahrung von Wertpapieren kostenfrei zur
Verfügung, andere übernehmen den Scheckstempel auf Unkostenkonto1).
Depositengelder wollte man um jeden Preis haben, und die Filialen und
und Depositenkassen sollten die Emissionspapiere der Bank plazieren,
Nachdem die Provisions- und Zinsgewinne, und durch das „Warenhausprinzip“
 der Großbanken auch die Effektenvermittelungsgebühren auf ein
Minimum herabgedrückt worden waren, mußten auch die Provinzbanken
und Provinzbankiers ihrerseits wieder bemüht sein, günstigere Konditionen
von ihrem Berliner Bankhause zu erzielen, und bei der Jagd vieler
Berliner Banken und Bankiers nach Börsenorders gelang ihnen dies auch.
Das Publikum hatte sich inzwischen an die günstigen Konditionen und
die hohen Zinssätze gewöhnt und drohte, bei einer Abänderung zu ihren
Ungunsten, das Konto zu einer anderen Bank oder Bankfirma zu legen.
So war eine Erhöhung der Sätze nur durch ein gemeinschaftliches Vorgehen
 der Banken und Bankiers möglich. Man war sich klar, daß der
scharfe Konkurrenzkampf der Banken einer Verständigung unter den Beteiligten
 Platz machen müsse, da sonst die Rentabilität und Solidität des
Bankgeschäftes zu sehr zu leiden hätte, Die Reichsbank befürwortete eifrigst
die Bestrebungen der Banken nach Herbeiführung einheitlicher Bedingungen
 für alle bankgeschäftlichen Verrichtungen, in der Annahme,
daß dann die Banken mehr bemüht sein werden, den Forderungen der
Reichsbank, nach Haltung großer Barbestände und Barreserven und Eindämmung
 der Kredite und der Spekulation gerecht zu werden.
In den 1912/13 stattgefundenen Verhandlungen der „Vereinigung von
Berliner Banken und Bankiers“ wurde betont, daß die Mitglieder der
Berliner Stempelvereinigung seit längerer Zeit, und in Übereinstimmung
 mit dem Reichsbankpräsidenten, über Maßnahmen beraten hätten,
die zur Abstellung von Mißständen im deutschen Bankgewerbe geeignet
seien. Wenn bei diesen Reformbestrebungen zwei Punkte: die Kreditgewährung
 und der bankgeschäftliche Wettbewerb, in den Vordergrund
gestellt worden seien, So beabsichtige man nicht etwa eine Umwälzung
des deutschen Bankkreditsystems, das die lebende Quelle des blühenden
deutschen Wirtschafts- und Erwerbslebens sei, und ebensowenig eine Unterdrückung
 jedes freien Wettbewerbs, der für ein tatkräftiges Vorwärtsschreiten
 unentbehrlich bleibe, Man wende sich nur gegen gewisse Über-')

 S, Blätter für Genossenschaftswesen, LXI, 21.
        <pb n="482" />
        treibungen, die, wie die Bankwelt zugeben müsse, auf beiden Gebieten
vorhanden sind und eine Gefahr für die Gesundheit und die Widerstandsfähigkeit
 des deutschen Bankgewerbes gegenüber kritischen Zeiten
in sich schließen.
Eine Beseitigung dieser Kreditüberspannung und Konkurrenzübertreibung
 sei nur durch gemeinschaftliches Zusammenwirken
aller deutschen Bankplätze möglich. Sie erfordere ein gewisses Opfer
der Bewegungsfreiheit, das man nicht von einzelnen Bankplätzen oder
von einzelnen Kreisen des Bankgewerbes allein verlangen könne, sondern
das ein jeder auf sich nehmen müsse. Der Reichsbankpräsident, das wurde
in den Verhandlungen mehrfach betont, habe keinen Zweifel darüber gelassen,
 daß, wenn die deutsche Bankwelt nicht aus sich selbst heraus zu
einer Einigung gelange und die Kraft zur Abstellung der erwähnten Mißstände
 fände, der Weg der Gesetzgebung beschritten werden würde. Das
bedeute angesichts der Abneigung der Reichstagsmehrheit gegen das mobile
Kapital eine schwere Gefahr für das gesamte deutsche Bankgewerbe.
Um sie zu verhüten, war die Berliner Stempelvereinigung bemüht, mit
den übrigen deutschen Bankplätzen Vereinbarungen über eine Reihe von
Vorschlägen zu treffen, und sie hielt es für zweckmäßig, durch mündliche
Verhandlungen zunächst in kleineren Kreisen Klarheit zu gewinnen, wie
weit solche Vereinbarungen möglich seien. Der Verschiedenartigkeit der
Verhältnisse an den einzelnen deutschen Bankplätzen mußte selbstverständlich
 Rechnung getragen werden,
Das Endziel aller Verhandlungen sollte schließlich eine Verbesserung
 der Zahlungsbereitschaft der Banken und eine Zurückdrängung
 der bisherigen Übertreibungen in der Verwendung der Depositengelder
 zu ungesunden Krediten sein. Der Schaden, den die
Banken durch Zinsverlust erleiden, und der durch den geringeren Umsatz
usw. entgangene Gewinn, soll durch den von der Reichsbank, und insbesondere
 ihrem Direktor von Lumm gewiesenen Weg ausgeglichen
werden: Beseitigung des Wettbewerbs und freundschaftliche Verständigung
über Provisions-, Zins- und Diskontsätze, d. h. Aufhören der Unterbietungen
 hierbei,
In Augsburg, Bremen, Breslau, Cöln, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld,
Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Leipzig, Mannheim, Mühlhausen,
München, Nürnberg, Saarbrücken, Straßburg und Stuttgart wurden, soweit
es nicht früher schon geschehen war, nach dem Vorbild der Berliner
„Stempelvereinigung“, lokale Vereinigungen von Banken und Bankiers ge-471
        <pb n="483" />
        Ur

schaffen, die sich, teilweise wieder durch Zusammenschluß (Bayerische
Bankvereinigungen, Rheinland-Westfalen), überall zu gleichem Zweck organisierten,
 und ziemlich gleichlautende Statuten besitzen.
Diese lokalen Vereinigungen haben nun Deputierte zu verschiedenen
gemeinschaftlichen Sitzungen, die hauptsächlich in Berlin stattfanden, gesandt.
 Wirksam geworden sind bis jetzt nur die Abmachungen bezüglich
der Ausleihungen von Ultimogeld und der Einführung von Einheitssätzen
 bei Anwerbung solcher Gelder aus dem In- und Auslande (siehe
Band I S, 274f.), sowie gewisse Normen hinsichtlich der Provisionssätze
auf Akzepte und Avale (s. Band I S. 288). In einem Rundschreiben
der Berliner Stempelvereinigung wird gesagt, daß bei einem Scheitern des
geplanten Provisionskartells die letzte Aussicht schwinden würde, einem
weiteren Herabgehen der Provisionssätze Einhalt zu tun, während bei
sinem Zustandekommen eine gesunde Basis geschaffen werde, auf der sich
dann auch leicht weiter aufbauen lasse.
Bei der Verschiedenheit der Existenzbedingungen der Banken und
Bankiers in ihren zahlreichen Abstufungen wird es sehr schwer halten,
einigermaßen einheitliche Bestimmungen, an die sich alle gebunden halten,
festzusetzen. Abmachungen hinsichtlich der Zinssätze sind ja auch früher
schon Öfters getroffen worden, meist aber mit dem Zusatz, daß in Ausnahmefällen
 ein klein wenig über den Satz gezahlt werden darf!), „Individuelle
 Behandlung“, so sagen erfahrene Bankdirektoren und Bankiers,
ist das gegebene Verhältnis zwischen Bank (Bankier) und Kunden, und
gerade die kleinen Bankiers fürchten den Rest ihrer Kundschaft zu verjeren,
 wenn sie diese nicht mehr individuell bedienen.
Die Mitglieder der Berliner Stempelvereinigung, der außer den
Großbanken nur 3 private Bankhäuser angehören. haben für sich und

') Leo Jolles, der einen sehr guten Blick für die praktischen Verhältnisse
hat, schreibt im „Tag“ ı913 Nr, 134: „Man erzählt sich, daß bei Besprechung
über die Zinsvergütungen wiederholt Einigkeit geherrscht habe, daß aber gleich
nach Erklärung eines solchen Konkordats die eine oder andere Bank hinging und
\hren Depositenkunden !/, oder !/,°, mehr bot’als die Konkurrenz. Verrat am
eigenen Geschlecht? Schön ist es natürlich nicht, wenn nach solchen Grundsätzen
verfahren wird; aber die Depositenkassen sind kostspielig, und die Kundschaft
ist apathisch, wenn man sie nicht durch starke Reizmittel weckt. — Man denke
sich einen anderen Fall: Eine Bank kann von einem Großindustriellen eine erhebliche
 Summe baren Geldes als Depositum erhalten, wenn sie ihm eine Ausnahmeverzinsung
 gewährt, Soll das Institut nein sagen, weil im Konditionenkartell
ein anderes vereinbart wurde?“
472
        <pb n="484" />
        ihre Wechselstuben in Bezug auf die Effektenprovisionen den
100 zu einer Konferenz eingeladenen Berliner Privatbankiers, für den
Fall, daß das Berliner Provisionskartell, dem andere in der Provinz folgen
sollen, zustandekommt, folgendes Anerbieten gemacht:
Die Mitglieder der Stempelvereinigung berechnen den Nichtbankiers
 mindestens: 1%) für jeden An- und Verkauf, d, i. von jeder
Seite; bei Geschäften in festverzinslichen Werten ist die Provision auf
mindestens 1°, von der größeren Seite beschränkt; bei Aufträgen für
auswärtige oder ausländischen Plätze wird man den Satz auf 1 °l0 erhöhen.
 Der gesamten Bankierkundschaft werden bei Dividendenpapieren
mindestens !/,°/o berechnet.
Dagegen sollen die Privatbankiers folgende Sätze als Mindestsätze
ihrer Provisionsberechnung zu Grunde legen:
Der Bankierkundschaft gegenüber:
Auf in Berlin ausgeführte Kommissionsaufträge mindestens !,% lo, von
der größeren Seite unter voller Belastung von Courtage und Stempel.
Provisionsrückvergütungen dürfen nicht stattfinden, wohl aber Bonifikationen
 in gewissen Fällen an Bankiers und berufsmäßige Vermittler.
Staatsanleihen und Mündelpapiere sollen vom Provisionsminimum freigegeben
 sein, aber eventuell außerhalb des Kontos geführt werden, Auf
Provision kann verzichtet werden, wenn es sich um Placierungsverkäufe
 handelt, bei denen dem Bankier mindestens 1 °%o Bonifikation gewährt
 wird, ferner bei Realisationen aus eigenen Emissionsbeständen.
Andererseits sollen die Privatbankiers den Bankierkunden !/,%/9 von einer
Seite (auch bei Dividendenpapieren), den Nichtbankiers aber !),°%/ von
jeder Seite berechnen.
‚Den Nichtbankiers gegenüber:
Bei Dividendenpapieren mindestens 1°o von der größeren Seite,
bei festverzinslichen mindestens 1,°0, auf nichtnotierte Werte
mindestens 3%, aber in minimo pro Stück Aktie oder Anteil 5 M, und
in minimo 7.50 M pro Kux, Bei auswärtigen oder ausländischen
Börsenaufträgen sollen die offiziellen Courtagen und Provisionen voll belastet
werden, außerdem mindestens !/,%/7 Provision.
Prolongationen können als ein Geschäft und courtagefrei behandelt
werden. Netto-Prolongationen sind der inländischen Nichtbankier-Kundschaft
 gegenüber nicht zulässig. Verwandten und Angestellten der
Firma gegenüber werden Ausnahmen erlaubt. —

=
        <pb n="485" />
        Pr

Den Privatbankiers wird also insofern eine Konzession gemacht, als sie
in vielen Fällen Provision nur von der einen (größeren) Seite zu erheben
brauchen, während die Großbanken auf beiden Seiten des Kontokorrents
Provision rechnen müssen. Um dieses 1/,%7 sollen die Bankiers billiger
arbeiten dürfen als die Banken.
Nötigenfalls will man als Zwangsmittel die Aussperrung anwenden:
„Es soll darauf hingewirkt werden, daß die Bankvereinigungen an den
auswärtigen Bankplätzen ihre Effektengeschäfte an der Berliner Börse
nur durch Bankfirmen ausführen lassen, die den Provisionsabmachungen
beigetreten sind“,
Die Verhandlungen mit den Maklern haben bisher zu keiner
Verständigung geführt. Man will den Maklern, die direkt mit der Kundschaft
 arbeiten, also den Banken und Bankiers Konkurrenz machen,
künftig weder Courtage noch Stempel vergüten. Da nun die weitaus größte
Zahl der Makler Kundschaft außerhalb der Börse hat und Orders für
sie ausführt, so ist der Widerspruch der Makler begreiflich. Sie würden
ohne jedes Äquivalent auf sichere Einnahmen verzichten müssen, wenn
sie sich den Bedingungen der Stempelvereinigung kampflos unterwerfen
wollten. Da die Makler, soweit man die Situation überblicken kann, vorerst
 fest zusammenhalten, so ist es schwer abzusehen, wie die Banken ihnen
gegenüber ihre Forderungen durchsetzen sollten, Man müßte die Makler
die sich den Bedingungen nicht unterwerfen, boykottieren, und das läßt
sich in der Praxis nicht durchführen, weil das ganze Geschäft stocken
würde, wenn bei jedem einzelnen Schluß erst geprüft werden müßte,
&amp;gt;b der Makler ein Außenseiter oder ein Inseiter ist!).
Große Schwierigkeiten bereitet auch die Beleihungsfrage bei Effektenspekulationen.
 Die Börseaner behaupten, daß bei der Höhe der verlangten
 Marge das Effektengeschäft nicht bestehen könne. Im Interesse
der Solidität und der Eindämmung der Spekulation Privater wäre es
aber sehr wünschenswert, wenn es gelänge, gerade in diesem Punkte
strikte Vereinbarungen zu treffen, die, wie schon erwähnt, auch im In-'eresse
 der Kundschaft selbst liegen,
Solange nicht die Fragen hinsichtlich der Beleihungshöhe und der
Provision befriedigende Lösung gefunden haben, steht das Konditionenkartell
 auf sehr schwachen Füßen. Alle Firmen anzuschließen, wird wohl
stets nur ein frommer Wunsch bleiben. Wenn die Privatbankiers sich

!) S, Leipziger Tageblatt. Handelsteil vom 19, März 1914.
        <pb n="486" />
        verpflichten, alle Geschäfte (mit der erwähnten Ausnahme) zu den gleichen
Bedingungen, wie die Großbanken auszuführen, büßen sie einen wichtigen
Vorsprung, den sie bisher hatten, ein. Einzelne alte Häuser verabscheuen,
im Vollbewußtsein ihrer Erfolge, jede Gängelung, und manche jüngeren
Bankfirmen, die sich erst einführen wollen, werden der Ansicht sein, daß
sie nur bei weitgehendsten Konzessionen ins Geschäft hineinkommen
können. Zwangmittel, wie sie oben angedeutet sind, werden in vielen
Fällen ohne jede Wirkung bleiben und nur dazu beitragen, das Kartell
unpopulär zu machen!)

6. Solidaritätsbestrebungen.
a) Allgemeine Interessenvertretungen der Banken und Bankiers.
„Zum ersten Male, soweit unser Erinnern und unser Wissen reicht,
treten Deutschlands Banken und Bankiers zu gemeinsamer Arbeit und
Beratung zusammen, zum ersten Male ist der deutsche Bankierstand, in
dem so ungemein viele zentrifugale Kräfte tätig sind, endlich einmal
einig.“ Mit diesen Worten eröffnete Rießer am 19. September 1902 den
sehr gut besuchten I. Allgemeinen Deutschen Bankiertag in Frankfurt a. M.
Ein gewisses Solidaritätsgefühl der Bankwelt hat natürlich auch bereits
vor der Frankfurter Tagung und vor Begründung des Zentralverbandes
des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes bestanden. Wenn auch nicht,
wie bei den Genossenschaften, der Wahlspruch besteht: Einer für Alle,
Alle für Einen, so hält doch ein solidarisches Interesse die Kreditbanken
ebensogut zusammen, wie die Genossenschaften. Nicht aus Altruismus,
sondern im eigenen wohlverstandenen Interesse haben Banken und Bankiers
denjenigen Bankfirmen, die sich über ihre Verhältnisse hinaus engagiert
hatten und in Bedrängnis gekommen waren, des Öfteren in dieser oder

1) Kurz vor Drucklegung dieses Bogens wird aus der Schweiz berichtet, daß
auf Anregung der Vereinigung von Vertretern des schweizerischen Bankgewerbes
mit dem I. Juli 1914 ein Konditionenkartell in Kraft getreten ist, dem die
meisten schweizerischen Banken angehören, Eine Konvention bezieht sich auf das
Inkasso und die Gutschrift von Wechseln, die /andere auf die Vergütung
von Zinsen in Scheck- und Girorechnungen (jederzeit verfügbare, provisionsfreie
Guthaben-Rechnungen) an Banken, Bankiers, Sparkassen, Leihkassen und Agents de
Change. An diese darf im In- oder Auslande kein höherer Zinsfuß bewilligt
werden, als 1!/,°% unter dem schweizerischen offiziellen Diskontsatz, höchstens
3%: Dieses Maximum kann aber auf 3!/,°/ erhöht werden, wenn der offizielle
Diskontsatz über 5°%, steht,
        <pb n="487" />
        Sr

jener Form geholfen (s. S, 352 f.) und so verhütet, daß durch Zahlungseinstellungen
 Verluste entstehen, und das Publikum auch anderen Banken
und Bankiers gegenüber mißtrauisch wird. Mit Rücksicht auf das eigene
Wohl, in Besorgnis, daß beim Sturze eines einzelnen viele andere mitgerissen
 werden, hat sich diese absolut notwendige Solidarität im Bankgewerbe
 in Fällen eintretender Not und Bedrängnis, wie im regelmäßigen
Gang der Dinge, heraus gebildet?).
Auch lokale Vereinigungen von Banken und Bankiers waren hier und
dort entstanden, um sich über Berufsfragen auszusprechen und durch gemeinsames
 Vorgehen in wichtigen Standesangelegenheiten günstige Ergebnisse
 zu erzielen. So waren auf dem 1. Bankiertage bereits u. a. durch
Abgeordnete vertreten: Die Bankvereinigung für Rheinland und Westfalen,
der Verein Bayerischer Bankfirmen, die Breslauer Bankier-Vereinigung,
weiter: Der Verein für die Interessen der Fondsbörse in Berlin und der
Verein zur Förderung der Interessen der Frankfurter Börse.
Im Jahre 1877 war der Verein Deutscher Banken in Leipzig gegründet
 worden. Alljährlich erfolgen, abwechselnd an verschiedenen Orten,
Versammlungen, in denen aktuelle Fragen des Bankwesens und Handelsverkehrs
 erörtert werden, so z. B. Entwurf eines Scheckgesetzes, Revision
der Aktiengesetzgebung, Bankgesetz, Zinsen und Provisionen im deutschen
Bankgewerbe, Abgrenzung der Tätigkeitsgebiete der Sparkassen und Banken
usw. An die Vorträge schließen sich eine Reihe geselliger Veranstaltungen,
die die Mitglieder einander näher bringen sollen. Sehr wichtig ist die
vom Verein herausgegebene, vertrauliche Protestliste, die monatlich
5—6 mal erscheint und die Namen derjenigen Akzeptanten, die ihre
Wechsel haben protestieren lassen, unter Angabe des Ausstellers, der
Summe usw. mitteilt.
Der Berliner Stempelvereinigung gehören folgende Banken und
Bankiers an: Bank für Handel und Industrie, Berliner Handelsgesellschaft,
S. Bleichröder, Commerz- und Disconto-Bank, Delbrück Schickler &amp;amp; Co,,
Deutsche Bank, Direction der Disconto-Gesellschaft, Dresdner Bank, Mendelssohn
 &amp;amp; Co., Mitteldeutsche Creditbank, Nationalbank für Deutschland,
A. Schaaffhausenscher Bankverein.
Im Mai 1914 schlossen sich die deutschen Privatbankier- Firmen zusammen
 und begründeten die Vereinigung deutscher Privatbankiers,
deren Ziele im wesentlichen auf wirtschaftlichem, also auf geschäftlichem
Gebiete liegen (s. S. 461).
1) S. a. Bankenquete a, a. O. S. 23.

m»?
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        b) Der Centralverband des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes.
 Bankiertage.
Am 10. März 1901 wurde von Deutschen Banken und Bankiers der
„Centralverband des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes (Eingetragener
Verein)“ mit dem Sitze in Berlin errichtet,
Der Zweck des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
 gerichtet, sondern darauf, die Rechte und Interessen des Deutschen
Bank- und Bankiergewerbes nach allen Richtungen hin zu vertreten, Demgemäß
 wird der Centralverband es sich zur Aufgabe machen:
t. Alle deutschen Bankiers und die bisher bestehenden Vereinigungen
von Banken und Bankiers unter einander in Beziehung zu bringen;
Das Publikum über den Beruf und die Funktionen des Bankiersstandes,
 sowie über die wirtschaftliche Natur der damit in Zusammenhang
 stehenden Einrichtungen, in erster Linie der Börse, zu belehren;
 ;
Alles statistische, juristische und wirtschaftliche Material zu sammeln,
das zur Vorbereitung von Veröffentlichungen oder sonstigen Schriften
des Centralverbands notwendig oder wünschenswert erscheint,
Mitglieder des Centralverbands können alle im Deutschen Reiche
ihren Sitz oder Wohnsitz habenden Banken oder Bankiers, sowie die im
Deutschen Reiche bestehenden oder noch zu begründenden lokalen Vereinigungen
 von Banken und Bankiers, auch die Mitglieder des Vorstandes
 von Banken, ebenso frühere Bankiers und ehemalige Bankdirektoren,
werden.
Die Mitglieder des Vereins können in kleineren, je nach den Verhältnissen
 abzugrenzenden Bezirken zu Zweigvereinen auf Grund von
Satzungen zusammentreten, die dem Vorstande des Centralverbands abschriftlich
 mitzuteilen sind. Jeder Zweigverein verfolgt die Zwecke des
Vereins innerhalb seines Bezirks; er handelt selbständig, soweit es sich
um lokale, nach vorheriger Verständigung mit dem Centralverband, soweit
es sich um allgemeine Interessen handelt. Die bereits in Deutschland bestehenden
 und dem Centralverband beitretenden Vereinigungen von Banken
und Bankiers können unter Wahrung ihrer Selbständigkeit Mitglieder
werden, oder unter Beibehaltung ihrer Satzungen sich zu Zweigvereinen
des Centralverbands erklären.
Die Mittel, deren der Centralverband zur Verfolgung seiner Zwecke
bedarf, werden durch Jahres-Beiträge beschafft, die von den Mitgliedern
nach Selbsteinschätzung aufgebracht werden, die aber bei Banken nicht

La

477
        <pb n="489" />
        CP

unter 200 M, bei Gesellschaftsfirmen mit mehr als einem Inhaber und
Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften nicht unter 50 M, bei
Kinzel-Bankiers nicht unter 360 M und bei Vereinen nicht unter 100 M
für das Jahr betragen dürfen,
Der Verein, der jetzt 854 Mitglieder zählt, hat sich hohe Ziele gestellt
und unter der tatkräftigen Leitung seines Vorsitzenden, Geh. Justizrat
Dr. Riesser, auch vieles erreicht. Vor allem sei hier an seine Stellungnahme
 zu dem verderblich wirkenden Börsengesetz von 1896 erinnert
und an die von Erfolg gekrönten Bemühungen betr. Begründung des
Beamtenversicherungsvereins.
Weiter hat der Verein, hauptsächlich auch im stetigen Hinblick auf die
Bedürfnisse des Gemeinwohls, und um das geschäftsunkundige Publikum
vor betrügerischer Ausbeutung zu schützen, den Kampf gegen die bucketshops
 und andere minderwertige Bankfirmen des In- und Auslandes aufgenommen,
 ist gegen die mißbräuchliche Benennung als „Bank“ und
„Bankier“ und gegen andere Auswüchse, die sich gezeigt haben, aufgetreten,
lebhaft dagegen für eine Verbesserungunserer Zahlungsorganisation
durch die Förderung der Bargeld ersparenden Zahlungsmethoden, insbesondere
 des Giro- und Scheckverkehrs, eingetreten. Die Rechte und Interessen
 des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes hat der Verein auch
dadurch zu wahren gesucht, daß er für angemessene Geschäftsbedingungen
 im Bankverkehr eingetreten ist und die diesbez, neueren
Bestrebungen gefördert hat,
In die breitere Öffentlichkeit ist der Verband durch die Bankiertage
getreten, die 1902 in Frankfurt a. M., 1905 in Berlin, 1907 in Hamburg
und ı912 in München stattfanden, und bei denen neben inneren Angelegenheiten
 des Gewerbes auch Fragen von großer allgemeiner Bedeutung,
teilweise in ganz vorzüglicher Weise erörtert worden sind. So lauteten
z. B. 1912 die Themen: „Geeignete und ungeeignete Mittel zur Hebung
des Kurses der Staatspapiere,“ „Ursache der zeitweise übermäßigen Inanspruchnahme
 der Reichsbank“ usw. Referate und Diskussionen bewegten
sich fast durchgängig auf hohem Niveau. Die Verhandlungen sind der
Öffentlichkeit durch Druck zugänglich gemacht worden.
Hinsichtlich der Aufklärung weiterer Kreise über Fragen des Bankund
 Börsenwesens könnte m. E. der Centralverband aber in Zukunft noch
mehr leisten als bisher. Er müßte durch seine Mitglieder und andere erfahrene
 Bankpraktiker in Berlin und an anderen großen Plätzen popopuläre
 Vortragszyklen abhalten lassen. um dadurch seiner sich selbst ge-178
        <pb n="490" />
        stellten Aufgabe mehr gerecht zu werden: das Publikum über die Funktionen
des Bankierstandes, die wirtschaftliche Bedeutung der Börse und die
"Technik der Bank- und Börsengeschäfte aufzuklären, Bei dieser wissenschaftlichen
 und aufklärenden Tätigkeit würde sich auch ein Zusammengehen
 mit den Bankbeamtenvereinen empfehlen.
In dieser Beziehung könnte die American Bankers Association,
die 1875 gegründet ist!) und jetzt 14300 Mitglieder zählt, zum Vorbilde
dienen. Sie geht von der richtigen Ansicht aus, daß in Fragen des Bankwesens
 die Interessen der Chefs und Angestellten solidarisch sind und
für beide Teile ein gemeinschaftliches Fachblatt genügt. „Journal of the
American Bankers Association“ und „Bulletin of the American Institute
of Banking“ sind daher seit Juli 1910 vereint, und diese Zeitschrift
geht, in einer Auflage von 29000 Exemplaren, den Chefs (officers of the
banks) ebenso wie den Angestellten zu. Außer den Kosten für dieses
Joumal, jährlich 22000 #, zahlt die Bankvereinigung, die ein großes
Interesse daran hat, daß die Beamtenschaft gute fachwissenschaftliche
Kenntnisse besitzt, noch etwa 13500 $ für den Bankbeamtenverein,
hauptsächlich zu Fortbildungszwecken ?).
Auch bei den amerikanischen Bankiertagen tritt das engere Verhältnis
zwischen der Vertretung der Chefs und der Angestellten zum Vorschein,
Auf diesen „annual conventions“, die jährlich, abwechselnd in verschiedenen
 Städten stattfinden, wird über wirtschaftliche, den ganzen Stand
interessierende Fragen referiert und diskutiert, und eine einheitliche Rechtsprechung
 innerhalb der Union für alle das Bankwesen betreffenden
Fragen wird erstrebt,
Eine für Deutschland erfreulicherweise weniger in Betracht kommende
Abteilung der American Bankers Association ist das Protective Commiitee,
Diese Einrichtung, die jährlich rund 70000 $, d. i. den vierten Teil der
Jahreseinnahme der Association erfordert, schützt die Mitglieder gegen
Diebstähle und Betrügereien aller Art, Ist ein Mitglied in dieser Weise
geschädigt worden, so werden ihm die gewiegtesten Detektivs zur Ver-1)

 „For the purpose of securing uniformity of action by the bankers of the
country for their mutual protection against loss by crime and to secure muchneeded
 legislation affecting the banking interest throughout the United States,“
2%) Der vom Centralverbande des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes bisher
an den Verein der Bankbeamten in Berlin gewährte Jahresbeitrag von 3000 M für
die Fachschule wird, wie der Verein in seinem letzten Jahresbericht schreibt, seit
Anfang 1914 nicht mehr gezahlt,

—/
        <pb n="491" />
        folgung und Bestrafung der Betrüger und Diebe und Wiedererlangung
der Gelder von der Vereinigung und auf deren Kosten zur Verfügung
gestellt. Die hierbei erzielten Erfolge sind nach allen Berichten so hervorragend
 gewesen, daß Diebe, Scheckfälscher und Betrüger das an den
Türen der Banken angebrachte Schild „Member American Bankers’
Association“ derart respektiert haben, daß Schädigungen dieser Art bei
den der Vereinigung angehörenden Banken und Bankiers prozentualiter
erheblich geringer gewesen sind als bei den außerhalb der Vereinigung
stehenden 1).

IL Banken und Industrie”),

1. Industrielle Kreditpolitik.
Die überwiegende Mehrheit der Industriellen ist nicht in der Lage, die
zur Führung des Betriebs erforderlichen Kapitalien aus eigenen Mitteln
zu bestreiten, sondern muß Kredit in Anspruch nehmen. Der Privatkredit,
 der sehr oft in Form der Kommanditierung oder der stillen Teilhaberschaft
 gewährt wird, kommt weit weniger in Betracht als der Bankkredit,
 der in den verschiedensten Formen erlangt und gewährt wird.
Von kleinen Anfängen ausgehend, haben sich, mit Unterstützung . der
Banken — denn aus den laufenden Betriebsmitteln wird es nur selten
möglich gewesen sein, die Kosten der Vergrößerung zu bestreiten —
viele Betriebe zu Riesenunternehmungen entwickelt.
Der kleine Fabrikant beginnt den Bankverkehr vielfach mit einem
Depositen- und Scheckverkehr. Er zahlt die nicht benötigten Gelder, meist
in Form von Schecks, ein und sucht auch die eingegangenen Wechsel,
neuerdings auch die Buchforderungen, zu diskontieren. Reicht das Gut-1)

 Seit Bestehen dieser Einrichtung sind geschädigt worden:
Nichtmitglieder: 1461 mit einem Betrage von 2098600 $
Mitglieder: 389 mit einem Betrage von 246800 £.
Da reichlich die Hälfte aller Banken der Vereinigung angehören, so hätte Zahl
und Summe bei Mitgliedern und Nichtmitgliedern ungefähr die gleiche sein müssen.
Über die rege Tätigkeit, die das Protective Department entfaltet, geben folgende
Zahlen ein Bild: In dem Halbjahr September 1913 bis Ende März 1914 hat diese
Abteilung rund 12200 Berichte und Schreiben ihrer Detektivs und 650 Briefe und
Depeschen von anderen Seiten erhalten, während der Brief- und Depeschenausgang
3600 betrug. Zirkularschreiben sind dabei nicht mit eingerechnet.
?}) Grundlegendes Werk: Otto TJeidels, Das Verhältnis der deutschen
Großbanken zur Industrie, mit besonderer Berücksichtigung der Eisenindustrie.
Leipzig 1905.
1RO
        <pb n="492" />
        haben zeitweise für Lohnzahlungen und Gehälter nicht aus, so tritt auch
die Bank oder der Bankier einmal in Vorschuß, ohne daß ein Unterpfand
 gegeben ist. Zur Sicherheit bietet der Fabrikant mitunter Eintragung
 einer Sicherheitshypothek an, die aber in kritischen Zeiten für
die Bank infolge der vorherstehenden sonstigen Belastungen sehr oft
wertlos ist,
Es entwickelt sich ein immer lebhafterer Kontokorrentverkehr, und
Gelder werden nicht nur benötigt zur Aufrechterhaltung des laufenden
Betriebes, sondem auch zur Schaffung neuer Fabrikationsanlagen.
 Hat die Bank auf Grund des Kontokorrentverkehrs ein Bild
über den Geschäftsgang und die Geschäftsentwicklung des Fabrikanten
erhalten, und kann sie dessen Leistungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit
aus eigener Anschauung und nach Rücksprache mit den Geschäftsfreunden
des Lieferanten beurteilen, so wird sie bei günstiger Gestaltung des Unternehmens
 gern bereit sein, einen ungedeckten Kredit, zunächst etwa
bis zur Höhe von ein Drittel des eigenen Kapitals zu gewähren, Dieser
Kontokorrentkredit ermöglicht die Erweiterung des Betriebes durch Anschaffung
 neuer Maschinen und Werkzeuge, durch Einstellung neuer
Arbeiter und nötigenfalls durch größere Produktion auf Vorrat.
Werden größere Kredite beansprucht, so wird die Kreditgewährung
meist erst von dem Bericht der Treuhandgesellschaft, die mit Prüfung
der Bilanzen betraut ist, abhängig gemacht werden, In der Regel nehmen
aber die Treuhandgesellschaften, ebenso wie die privaten Bücherrevisoren,
nur eine rein buchmäßige, nicht aber auch eine materielle Prüfung
vor. Zur Prüfung der angemessenen Bewertung der Anlagewerte, der
Halb- und Ganzfabrikate usw. wird sich stets die Zuziehung von technischen
 Fachleuten empfehlen. Nur durch Gegenüberstellung der kalkulierten
 Herstellungskosten zu den Wertansätzen, bezw. den erzielten Verkaufspreisen,
 wird es im Zusammenhang mit den allgemeinen Betriebsverhältnissen
 und dem Umsatz eines Unternehmens Fachleuten möglich
sein, ein richtiges Bild der wirtschaftlichen Lage eines Industriebetriebes
zu geben und aus den Bilanzen den richtigen Schluß zu ziehen, ob der
ausgewiesene Reingewinn ein tatsächlich erzielter, aus der Fabrikation
stammender, oder ein künstlich konstruierter Buchgewinn war, der nur
durch irgendwelche Bilanzierungskünste der mit der Buchführung betrauten
Personen rechnungsmäßig ausgewiesen werden konntel). Die großen tech-3”

 C. M. Lewin, Industrielle Organisationspraxis. Leipzig 1913, S. 119,
31 Obst, Bankpolitik,

481
        <pb n="493" />
        nisch-wirtschaftlichen Korporationen, wie z. B. der Verein Deutscher Ingenieure,
 empfehlen erfahrene technische Sachverständige.
Der Bankkredit, oft in Form des Akzepts gegeben, trägt zur Vergrößerung
 des Unternehmens bei. Das kreditgewährende Institut, bezw.
der Bankier verwächst mehr und mehr mit dem Unternehmen, steckt
immer mehr und mehr Kapital hinein und erhöht dementsprechend auch
das Wechsel-Obligo. Aus dem Kontokorrentverkehr gewinnt die Bank
ein Bild über den Geschäftsgang, und die Kreditgewährung gibt ihr die
Möglichkeit und das Recht, die schuldnerische Firma zu kontrollieren
und sie bei größeren Transaktionen nach ihrem Wunsch zu lenken. Ist
schließlich die Privatfirma reif zur Umwandlung in eine Aktiengesellschaft,
 so entwickelt sich aus dem Kontokorrentgeschäft das bei
industriellen Unternehmen meist reiche Gewinne für die Bank abwerfende
Emissionsgeschäft. Die Bank gründet das Unternehmen.
Durch die Form der Aktiengesellschaft wird das Band zwischen Bank
and industriellem Untemmehmen fester geknüpft. Der Debetsaldo wird
zwar durch die Emission getilgt, und oft entsteht zunächst sogar ein Guthaben,
 das dem weiteren Ausbau des Unternehmens dienen soll; aber
das Bankhaus ist im Aufsichtsrat der neuen Unternehmens vertreten und
hat ein, oft sogar das entscheidende Wort für die zukünftige Entwicklung
der industriellen Aktiengesellschaft zu sprechen. Das kann zum Schaden
les Unternehmens, der Bank, oder zum Schaden beider ausschlagen.
Mitunter muß sich in dem Vertrage, auf Grund dessen die Bank die
Aktien übernimmt, die Gesellschaft verpflichten, ihre gesamten bankgeschäftlichen
 Transaktionen durch das Emissionshaus vornehmen zu lassen.
Bleibt die Bank auf den übernommenen Aktien sitzen, d. h. muß sie
sie infolge allgemeiner ungünstiger Verhältnisse oder infolge besonderer,
durch das betreffende Unternehmen bedingter Umstände, in ihr Portefeuille
 nehmen, so kommt es tatsächlich auf dasselbe heraus, als ob sie
weiter den Kontokorrentkredit gewährt hätte — nur einmalige neue
Unkosten sind entstanden, und die laufenden Unkosten haben sich
dauernd vermehrt —; in beiden Fällen ist die Bank gewissermaßen
Teilhaberin des industriellen Unternehmens geworden. Geschieht
dies oft und (oder) in relativ hohen Summen (Leipziger Bank/Aktiengesellschaft
 für Trebertrocknung), so muß die Bank natürlich dabei zu
Grunde gehen,
Wenn industrielle Unternehmungen durch den Kontokorrentverkehr,
Kreditgewährungen aller Art und die Emission ihrer Aktien in ein enges.
        <pb n="494" />
        Verhältnis zu den Banken treten, so wird, sagt Jeidels!), diese Beziehung
bei schlechter Geschäftslage, wenn eine Reorganisation des Industrieunternehmens
 erforderlich wird, zu einer ausgesprochenen Abhängigkeit,
die einen Ausdruck in der Sanierung findet. Eine solche wird oft
für das Unternehmen zweckmäßiger sein, als eine Liquidation, die man
früher zumeist wählte,
Aber auch die Sanierungen sind für die Banken oft recht vorteilhaft, und
manche Bankdirektoren haben hierin eine solche Routine entwickelt, daß ihnen.
die Börse scherzhaft den Titel „Sanitätsrat“ verliehen hat, Wenn die Bank
bisher noch nicht mit dem betr. Unternehmen in Verbindung gestanden
hat, so schafft sie sich durch Entsendung eines Direktors in den Aufsichtsrat
 dauernde Beziehungen, und diese benutzt sie dann Öfters zu einer
planvollen Industriepolitik, die dahin gerichtet ist, Einfluß auf andere
Werke gleicher oder ähnlicher Art zu gewinnen.
Ihre vielseitigen Beziehungen ermöglichen es der Bank, den Vermittler
zwischen zwei und mehr Unternehmungen zu spielen und sie zu verschmelzen,
 oder zunächst wenigstens eine Interessengemeinschaft zwischen
ihnen anzubahnen. Oft haben sie auch ein Interesse daran, die Unternehmungen
 wieder in Syndikate, Ringe oder Trusts zusammenzufassen.
Bei Fusionen ist, besonders wenn sich zwei Werke zu einem neuen
dritten vereinen, der Bankkredit und die Unterstützung der Bank erforderlich.
 Stößt eine solche geplante Verschmelzung auf den Widerstand der
Aktionäre, des Vorstands oder des Aufsichtsrats, so kann die Bank eingreifen,
 indem sie entweder durch Androhung, den Kredit zu entziehen?),

1) a.a,O. S. 48. Durch solche Liquidationen ist zuerst die Deutsche Bank mit
der Industrie in Verbindung getreten, und sie hat sich bis Anfang der 90er Jahre
auf diese Betätigung der Industrie gegenüber beschränkt,
2) Welche Machtstellung die Banken gegenüber den abhängigen Industrieunternehmungen
 besitzen und zeitweise wohl auch in ihrem Interesse ausnützen, illustriert
folgendes Schreiben, das, nach dem Berliner Börsencourier vom 21. November
1901, die Dresdner Bank am 19. November 1901 an den Vorstand des Nordwestmitteldeutschen
 Zementsyndikats richtete;
„Nach der im Reichsanzeiger vom 18. cr. veröffentlichten Bekanntmachung
Ihrer Gesellschaft müssen wir mit der Möglichkeit rechnen, daß in der am 30. cr,
stattfindenden Generalversammlung Beschlüsse gefaßt werden, die geeignet sein
können, Veränderungen uns nicht genehmer Art in Ihrem Geschäftsbetrieb herbeizuführen,
 Aus diesem Grunde müssen wir, zu unserem lebhaften Bedauern, den
Ihnen eingeräumten Kredit hiermit zurückziehen, bitten demgemäß, Dispositionen
auf uns zu erlassen und ersuchen Sie gleichzeitig höflichst, unser Guthaben spätestens
bis Ende dieses Monats zurückzuzahlen, Wenn indes in der angegebenen General-483
        <pb n="495" />
        einen Druck ausübt, oder indem sie sich für die Generalversammlung so
viel Stimmen schafft, daß sie die Majorität besitzt, und demnach ihre
Anträge durchgehen.
Da die Aktionäre sehr zerstreut wohnen und an der Verwaltung des Unternehmens
 meist nur ein sehr geringes Interesse bezeugen, bedarf es manchmal
 nur relativ geringer Aktienbeträge, um die Majorität zu erlangen, und
die Vertretungsvollmacht ist bekanntlich von den Kunden der Bank
sehr leicht zu haben, ebenso auch auf dem Wege der Reziprozität von anderen
Banken, sofern sie in ihren eigenen Interessen dadurch nicht bedroht
werden, die Verfügung über die bei diesen im Depot ruhenden Effekten
Dehufs Ausübung des Stimmrechtes, Die Majorität bei einer einzigen
Generalversammlung genügt, um der Bank die Besetzung von Aufsichts-‚atsstellen
 durch ihre Direktoren, eine Statutenänderung, einen Direktionswechsel
 usw. zu ermöglichen. Einige solche Beispiele führt Jeidels!) an.
So verschaffte sich seinerzeit der Schaaffhausensche Bankverein die Majorität
 in der Generalversammlung des Phönix, in der über den Beitritt
dieses Werks zum Stahlwerksverbande abgestimmt werden sollte, und durch
zeine Stimmenmajorität wurde dann der Beitritt beschlossen. Die Dresdner
Bank hatte sich durch vorübergehende Beschaffung einer Aktienmehrheit
zwei Sitze im Aufsichtsrat der Königs- und Laurahütte erobert und damit
die bisherige Stellung dieses Unternehmens zur Bankwelt einschneidend
verändert.
Neben der Aktiengesellschaft spielen in der Industrie die anderen
Gesellschaftsformen nur eine untergeordnete Rolle. Bei Umwandelungen.
 von diesen, z. B. der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in
die Aktienform, oder von anderen Formen in die Gesellschaft mit beschränkter
 Haftung, die viele Vorzüge, aber auch manche Nachteile hat?),
versammlung nichts beschlossen wird, was uns nicht genehm ist, und wir in dieser
Beziehung durch uns konvenierende Garantien auch für die Zukunft geschützt sind,
so erklären wir uns sehr gern bereit, wegen Gewährung eines neuen Kredits mit
Ihnen in Verhandlung zu treten,“
1) aa. O. S, II1.
% Bekannt ist die Lesart von G,m. b. H.: „Gehst mit, bist hin“. Nicht so ganz
anberechtigt gab kürzlich ein Schüler einer Handelsschule auf die Frage, was
G. m, b. H. bedeutet, die Antwort: Gesellschaft mit beschränkter Hoffnung. Die
neueste Deutung aber höre ich eben von den Rauchwarenhändlern am Brühl in
Leipzig — dort haben in letzter Zeit mehrere notleidend gewordene Firmen diese
Gesellschaftsform angenommen —, die die 4 Buchstaben von rechts nach links
lesend, sie als Abkürzung bezeichnen für: „Hat bereits Mechulle (d. i. Bankerott)
gemacht“,
        <pb n="496" />
        wirken die Banken ebenfalls so weit wie möglich in verschiedener Weise
mit, und schaffen sich dadurch nicht nur einen einmaligen Provisionsgewinn,
 sondern einen dauernden Einfluß auf das Unternehmen, Eine
Neugründung erfolgt verhältnismäßig selten in Aktienform.
Von den Formen des industriellen Emissionsgeschäftes hatten wir das
Gründungs-, Sanierungs- und Fusionsgeschäft betrachtet. Bei Neuanlagen
und größerem Geldbedarf aus sonstigen Gründen kommt weiter in Betracht
 die Erhöhung des Aktienkapitals oder (und) die Ausgabe von
Partialobligationen, mit oder ohne Sicherheitshypothek, die seit der
ersten Anleihe des Hörder Vereins im Jahre 1871, im Betrage von ı!), Millionen
 M, einen immer größeren Umfang angenommen hat,
Erhöht das Industrieunternehmen sein Grundkapital, so läßt es sich
vorher von seiner Bank ein Gebot auf die Aktien machen. Diese erklärt
sich, wenn die Generalversammlung die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen.
 hat, bereit, die neuen Aktien zu einem festgesetzten Kurse zu
übernehmen, ev. mit der Verpflichtung, die Aktien den bisherigen Aktionären
 zu einem bestimmten Kurse zu überlassen (s. Band I). Die Bank
wird Teilhaber des Unternehmens, aber, wie bei der Gründung, nur in
der Hoffnung, die Teilhaberschaft baldmöglichst mit Gewinn einem anderen
abtreten zu können und mit den Aktien Handel zu treiben, Die Bank
wird Unternehmer, in der Absicht, die einzelnen Unternehmerquoten an
Kapitalisten abzulassen!).
Im allgemeinen erfolgt die Ausgabe von Aktien zu Beschaffung der
Geldmittel für dauernde Anlagen, die Ausgabe von Obligationen, die
innerhalb einer Reihe von Jahren getilgt werden, zur Beschaffung von
Geldern, die nur vorübergehend im Betrieb angelegt werden, oder für
Anlagen, die nach einer bestimmten (längeren) Zeit abgeschrieben werden.
Doch sind auch mehrere andere spezielle und allgemeine börsentechnische
Momente für die Wahl, ob Aktien oder Obligationen emittiert werden,
bestimmend. Die Obligation belastet dauernd das Unternehmen mit festen
Zinsen, gewährt aber andererseits den Vorteil, daß eine Verwässerung des
Aktienkapitals vermieden wird, d. h. daß in guten Jahren das Erträgnis
sich auf einen größeren Aktienbetrag verteilt.
Die Obligationen müssen natürlich von vornherein dem Gläubiger genügend
 Sicherheit bieten. Äußerlich kommt diese Sicherheit zum großen
Teil bereits im Aktienkurs zum Ausdruck,

i) Heinrich Sattler, Die Effektenbanken, Leipzig 1890. S. 29,
        <pb n="497" />
        Unter der Überschrift „Eine ungeeignete Industrie-Obligation“ schreibt
das Berliner Tageblatt vom 19, Juni 1914: „Wie von uns bereits angekündigt,
beabsichtigt die Bernburger Maschinenfabrik die Aufnahme einer Anleihe. In welchem
 Umfange dies geschehen soll, ist bisher nicht mitgeteilt worden. Jedenfalls
möchten wir schon heute darauf hinweisen, daß Obligationen der „Bernburger
Maschinenfabrik“ nicht als eine für das Publikum geeignete Kapitalanlage angesehen.
 werden können. Das Unternehmen hat seit Jahren keine Dividende mehr
zahlen können, der Kurs der Aktien bewegt sich um 50°%, herum, Bisher ist die
Gesellschaft mit einer Obligationsschuld von ca. ı Mill. M belastet. Das Hauptziel
 der weiteren Vermehrung der Anleiheschuld dürfte sein, den an dem Unternehmen
 beteiligten Bankgläubigern zu dem von ihnen vorgestreckten Gelde
zu verhelfen. Welche Summen die Bankgläubiger hergegeben haben, ist nicht bekannt.
 Die Bilanz vom 31. Dezember 1912 wies mehr als 2 Mill. M Kreditoren
zus, Das Publikum hat in dem vorliegenden Falle keine Veranlassung, dem Wunsche
der Bankgläubiger zu entsprechen.‘

In der Regel werden die Industrie-Effekten, Aktien wie Obligationen,
geschaffen, um einen von den Banken bereits gewährten industriellen Investierungskredit
 zurückzuzahlen. Die Banken übernehmen die Emission
und kreditieren der Gesellschaft den Gegenwert der Aktien und Obligationen.
 Für die Bank bedeutet dies zunächst natürlich nur eine Änderung
der Form des Kredits, nur eine Umbuchung findet statt. Erst wenn die
Effekten plaziert und bar bezahlt sind — wenn sie in der eigenen
Kundschaft untergebracht werden, geht häufig kein bares Geld dafür ein,
sondern es erfolgt nur eine Belastung auf Konto, dessen Kreditsaldo da-Jurch
 verringert, bezw. dessen Debetsaldo erhöht wird —, fließen der
Bank die in den Industriewerten investierten Mittel wieder zu, und erst
‚etzt ist die definitive Abwickelung des Kreditgeschäftes erfolgt.
Während in den meisten Fällen die Emission eines industriellen Unteraehmens
 ganz, oder wenigstens zum erheblichen Teil, zur Deckung aufgenommener
 Bankschulden dient, gibt es auch einige große Unternehmen,
die es niemals darauf ankommen lassen wollen, auf Bankkredit angewiesen
zu sein, die für jede kommende größere Aufgabe und Ausgabe schon
vor ihrer Verwirklichung die finanzielle Deckung besitzen, sich immer
Aüssig halten, um niemals genötigt zu sein, in einem bestimmten, vielleicht
gerade sehr ungünstigen Augenblick an den Geldmarkt appellieren zu
müssen. Typische Beispiele hierfür sind die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft
 und die Hamburg-Amerika-Linie. Diese Gesellschaften haben
es stets vorgezogen, Gläubiger statt Schuldner der Banken zu sein, und
sie haben mehrfach, wenn die Bilanzen noch große flüssige Mittel,
und 30, 40 und mehr Millionen M Bankguthaben aufwiesen, Kapitaldu
        <pb n="498" />
        erhöhungen vorgenommen, um in ungünstigen Momenten finanziell
gerüstet zu sein.
Die industriellen Beziehungen zur Bank, die in der Regel mit dem
Kontokorrentgeschäft beginnen, dann zum Kreditgeschäft, das nominell zwar
kurzfristig, tatsächlich aber meist langfristig ist, führen, finden gewöhnlich
ihren Schlußstein mit dem Emissionsgeschäft. Seltener ist der umgekehrte
Weg, d. h. erst die Aktienemission eines zur Aktiengesellschaft umgewandelten
 Unternehmens bildet den Anfang eines lebhaften Kontokorrent- und
Kreditverkehrs. Öfters ist dies dagegen, wie erwähnt, bei Sanierungen
von notleidend gewordenen Unternehmungen der Fall gewesen.

2. Innere Zusammenhänge zwischen Banken und Industrie.
Von der Entwickelung und Förderung der Industrieunternehmungen durch
die Banken war schon an. anderer Stelle die Rede, Wenn die Banken der Industrie
 so große Mittel zugewendet haben und zuwenden, so geschieht es
hauptsächlich, weil sie dort oft eine sehr nutzbringende Verwendung finden,
Die gewährten Kredite dienen teils der Expansion, teils der Melioration, um
veraltete Maschinen, Einrichtungen und Verfahren durch neue, bessere,
sparsamer arbeitende zu ersetzen. In der Regel sollten diese Meliorationen
(technische Verbesserungen) allerdings aus den eigenen Mitteln und nicht
durch Anspruchnahme von ‘Krediten vorgenommen werden, Die Banken
aber haben der Industrie den Kredit oft förmlich aufgedrängt, und sie
mitunter dadurch, in der Hoffnung auf hohe Gewinne, direkt veranlaßt,
über ihre: Kräfte hinauszugehen.
Das Verhältnis zwischen Banken und Industrie ist in Deutschland von
jeher ein enges gewesen, Die selbst machtvoll gewordene Industrie bedarf
 heute nicht mehr der Unterstützung der Banken wie früher. So
schrieb auch die Dresdner Bank!), daß die Konzentrationsbewegung und
die Verbandsbildung in der Industrie, insbesondere in der sog. schweren
Industrie, diese unleugbar von den Banken unabhängiger gemacht habe,
und daß andererseits den Banken mit der Steigerung des nationalen Wohlstandes
 nicht mehr in dem Maße wie früher die wirtschaftliche Aufgabe
zufalle, zu industriellen Unternehmungen durch eigene Beteiligung die
Initiative zu ergreifen.
Diese größere Unabhängigkeit der Industrie von den Banken ist,
wie auch der Deutsche Ökonomist?) bemerkt, jedoch nur derart aufzu-1)
 Geschäftsbericht für 1908.
2) Sonderabdruck 1912 a. a. O. S. 12.
        <pb n="499" />
        fassen, daß in der Kreditwirtschaft insofern eine Verschiebung eingetreten
ist, als die syndizierte schwere Industrie durch KEinführung strafferer
Zahlungsbedingungen bei ihren Abnehmern nicht mehr genötigt ist, in
dem Maße wie bisher Betriebskredit bei den Banken in Anspruch zu
nehmen.
Wenn die Banken, insbesondere die Großbanken, ihr Kapital ständig
erhöht und einen Expansionsdrang gezeigt haben, so geschah es in erster
Linie infolge ihrer intensiven Kreditgewährung gegenüber der Industrie,
durch die sie diese förderten und deren machtvolle Entwickelung ermöglichten,
 Auf diese Weise legten sie einen erheblichen Teil ihrer Mittel
für lange Zeit fest, und auch zahlreiche, teils sehr heftige Nackenschläge
aatten sie hierbei zu erleiden.
Die Disconto- Gesellschaft sagte in ihrer Festschrift: „Wenn viel
größere Erfolge auf dem Gebiet der rein finanziellen Kreditgeschäfte
gegenüber den industriellen Unternehmungen errungen worden sind, so
hat dazu nicht wenig beigetragen, daß bei den ersteren die vermittelnde
Banktätigkeit für die richtige Beurteilung der Verhältnisse sowohl in Einleitung
 wie in Durchführung auf die eigene Einsicht und Kraft der
Mittel angewiesen ist, bei den industriellen Unternehmungen dagegen in
der durch technische Hilfskräfte zu bewirkenden steten Neugestaltung der
Anlagen der Schwerpunkt einer Aufgabe liegt, deren Lösungskreis
aus dem eigentlichen Wirkungskreise des großen Bankgeschäftes
 heraustritt.“ Trotzdem hat sich die Bank, wie alle anderen
Banken, in großem Maße an industriellen Unternehmungen beteiligt.
Jedes Bankgeschäft und jede Bank hat ihre eigene, im Laufe der Zeit
oft wechselnde Industriepolitik. Das Privatbankgeschäft und die Mitteldank
 begnügen sich meist mit der Kreditgewährung an kleinere und mittlere
Privatfirmen, und wenn nach und nach eine Vergrößerung eingetreten ist,
mit deren Umwandlung in Aktiengesellschaften, Sie sind dann in deren
Aufsichtsrat vertreten und üben einen mehr oder weniger weitgehenden
Einfluß auf das Unternehmen aus. Für die „schweren“ Industrien und
für Unternehmungen mit einem weitverzweigten Filialnetz, die gewaltige
Kapitalien benötigen, kommen in der Hauptsache nur die Großbanken
ınd die zwei oder drei mit ihnen etwa auf einer Stufe stehenden Privatärmen
 in Betracht. Da private Kapitalien hier nicht ausreichen, wird
gleich bei der Gründung die Aktienform gewählt,
Kamen für Neugründungen und Umwandlungen großer Unternehmungen
schon von jeher, infolge ihrer Kapitalkraft, ihrer weitverzweigten in- und
88
        <pb n="500" />
        ausländischen Verbindungen und ihres Emissionskredites, die Großbanken
mehr als die anderen Bankinstitute und die Privatfirmen in Betracht, so
wurde diese Machtstellung noch erweitert durch die Karenzzeit für Zulassung
 von Neugründungen zum Börsenhandel (s. 5.432). Wie sehr diese
Bestimmungen den Großbanken zum Vorteil dienen werden, darüber
äußerte sich, vorahnend, die Deutsche Bank in ihrem Geschäftsbericht für
1896: „Die Interessen der großen Allgemeinheit leiden, dagegen werden
denjenigen Häusern, bei denen sich größere Geldmitel konzentrieren,
neue Gewinnquellen eröffnet; die mit Rücksicht auf das Bevorstehen
dieses Gesetzes im Jahre 1895 beschlossene und im Jahre 1896 durchgeführte
 Kapitalserhöhung der Deutschen Bank hat sich denn auch als
eine für die Aktionäre vorteilhafte Maßregel erwiesen.“
Die für das industrielle Bankgeschäft auch aus technischen Gründen
erforderliche weitverzweigte Verbindung schufen sich die Banken durch
Fusionen, Angliederungen usw. Viele Filialen in der Provinz sind durch
die Bedürfnisse der Industrie ins Leben gerufen, und ihre Hauptaufgabe
war von vornherein, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, So hat, wie
schon erwähnt, der Konzentrationsprozeß im Bankwesen zum wesentlichen
Teil seine Ursache in der Kreditgewährung an die Industrie. Durch jede
Fusion usw. schafft sich die Großbank neue Pforten zu einer Anzahl industrieller
 Gesellschaften, Den größten Machtzuwachs, den in dieser Beziehung
 je eine Bank durch eine Fusion erlangt hat, erhielt die Disconto-Gesellschaft
 mit einem Schlage durch ihre Vereinigung mit dem
Schaaffhausenschen Bankverein. -
Eine Fülle technischer, finanzieller und allgemein wirtschaftlicher Kenntnisse
 und Erfahrungen erfordert das Umwandlungs- und Gründungsgeschäft.
 Da die Leiter der industriellen Unternehmen, mit wenig Ausnahmen,
nicht finanztechnische Begabung und Erfahrung haben, so müssen sie sich
in dieser Beziehung auf ihre Bank oder ihre Banken verlassen, die die
finanziellen Operationen dann natürlich öfter ihren eigenen Interessen an-Zupassen
 suchen,
Auf Einzelheiten in der Entwickelung kann hier naturgemäß nicht eingegangen
 werden, und es sei in dieser Beziehung auf die mehrfach
zitierten Arbeiten von Jeidels und Riesser verwiesen. Allgemein sei
nur bemerkt, daß die Zeit vor und nach der Aktiennovelle von 1884 zu
unterscheiden ist. Nur für die Zeit, in der unter dem Schutz der Anonymität
 und der Befreiung von fast jeder strengeren Haftung industrielle
Umwandlungen und Gründungen vorgenommen werden konnten, passen

189
        <pb n="501" />
        die Worte von Sattler!): „Den Umwandlungsgeschäften liegt dasselbe
Prinzip zugrunde, wie den ländlichen Ausschlachtungsgeschäften, den Parzellierungen
 landwirtschaftlicher Grundstücke. Die Umwandlungsgeschäfte
 lassen sich kurzweg als die industriellen Ausschlachtungsgeschäfte
 bezeichnen.“
Erst das Aktiengesetz von 1884 legte den Begriff der „Gründer“
fest, forderte Öffentlichkeit des Gründungsvorganges und legte den bei
der Gründung Beteiligten eine strenge Zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit
 auf. In der Begründung heißt es:
„Der Gründungshergang blieb im Verborgenen; ein Hervortreten der
Gründer war vom Gesetz nicht verlangt; die treibenden Persönlichkeiten
handelten ohne Verantwortlichkeit und entzogen sich jeder Kontrolle.
Die Verlockung, das eigene Interesse dem der zu errichtenden Gesellschaft
 vorzuziehen, war zu mächtig. Niemand war da und keine Vorkehrung
 bestand, um das Interesse der Gesellschaft wahrzunehmen, Ohne
jede Selbständigkeit befand die zu bildende Gesellschaft sich schutzlos
für lange Zeit über die Gründung hinaus in den Händen jener lediglich
ihren Gründergewinn verfolgenden Personen, und gleichermaßen fehlten
dem Publikum, welches man ohne Gefahr der Verantwortlichkeit auf jegüche
 Weise zur Beteiligung an der beabsichtigten oder formell zustande
gebrachten Gesellschaft heranzog, die zuverlässigen Grundlagen für eine
richtige Beurteilung des Unternehmens,
Eine Reihe von strafgerichtlichen Untersuchungen aus der verflossenen
Krisis [1873] hat nicht einmal die Verfasser und Veröffentlicher der
Prospekte, auf Grund deren zur Zeichnung oder Abnahme der Aktien
aufgefordert wurde, ermitteln können.“
Wenn auch nach der Novelle von 1884 noch manche Mißgriffe stattgefunden
 haben und mehrere Zusammenbrüche erfolgt sind, so liegt dies
daran, daß kein Geschäft ohne Risiko ist. Sicherlich hätte aber auch
manches Unheil verhütet werden können, wenn sorgsamer verfahren und
nicht oft ein zügelloser Wettbewerb alle vernünftigen Erwägungen zurückgedrängt
 hätte,
Über das Zustandekommen mancher Gründungen in einer Spekulationsperiode,
 in der das Publikum große Neigung zeigt, sich an industriellen
Gründungen aller Art zu beteiligen, schreibt Christians?): „Zur Ver-Na.

 a. OS, 20,
. 3) Die deutschen Emissionshäuser und ihre Emissionen in den Jahren 1886
Dis 1891, Berlin; 1893. S, VL.
100
        <pb n="502" />
        größerung der Fabriken entschließt sich der Einzelbesitzer nur dann,
wenn und soweit die Dauerhaftigkeit der Verbrauchssteigerung in sicherer
Aussicht steht. Der spekulative Gründer aber verfährt gerade entgegengesetzt.
 Nachdem das Spekulationsfieber entfacht war, trat derselbe
an den Fabrikanten heran und bot ihm für sein Etablissement, welches
vielleicht 300000 M wert war, 1, Million. Die Fabrik wurde sodann
auf die doppelte Produktionsfähigkeit gebracht, nicht weil der gestiegene
Konsum es notwendig gemacht hätte, sondern einzig zu dem Zweck, um
auf ein Aktienkapital von x Million M zu gelangen. Dieser Vorgang hat
sich in den letzten 6—8 Jahren viele Male wiederholt, und große Summen
sind auf die Vergrößerung der Fabriken verwendet worden, nicht nur
zum Zwecke neuer Gründungen, sondern auch von bestehenden Aktiengesellschaften
 zum Zwecke der Emission neuer Aktien mit hohem Agio.“
Gefahrvoll ist für viele Banken auch das Hineinstecken immer neuer
Mittel geworden. Es sei hier nur an die Riesenverluste erinnert, die die
Disconto-Gesellschaft an der Dortmunder Union und an Popp erlitten
hat!), und an die unheilvollen Verbindungen der Kreditanstalt für Industrie
 und Handel mit der Kummer-Gesellschaft, bezw. der Leipziger
Bank mit der Trebertrocknungs-Gesellschaft ?).
Das Verhältnis zwischen Banken und Industrie wird in hohem Maße
durch Besetzung der Aufsichtsratsstellen gekennzeichnet, Bei jeder Umwandlung
 oder Gründung bedingt sich die Bank einen oder mehrere
Posten im Aufsichtsrat aus und delegiert in diesen dann Vorstandsmitglieder
 und Filialdirektoren, seltener Prokuristen. Fast jedes Aufsichtsratsmitglied
 gehört wieder dem Aufsichtsrat einer mehr oder minder großen
Zahl anderer Gesellschaften an, und so wird ein enger Konnex zwischen
verschiedenen. Industrien und Banken geschaffen, und diese üben durch
ihre Delegierten ihre Industriepolitik aus, die vor allem auch auf die Anknüpfung
 neuer Beziehungen gerichtet ist.
Die Vertretung der Groß-Banken im Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften
 illustriert die nach Rießer%) zusammengestellte Übersicht auf der
nächsten Seite.
Ebenso finden wir auch im Aufsichtsrat der Großbanken und anderer
Banken Direktoren und Aufsichtsräte der Industrie-Gesellschaften, haupt-1)8S.
 Otto Lindenberg, 50 Jahre Geschichte einer Spekulationsbank, Berlin 1903.
2%) S. Arthur Schulze, Die Bankkatastrophen in Sachsen im Jahre 1901.
Tübingen 1903,
83) a, a. O. SS. 651 £

4A
        <pb n="503" />
        Industrie nach Branchen
geordnet

Bergbau, Hütten und Salinen
Industrie der Steine und Erden
Metallverarbeitung . . .
Industrie der Maschinen und
Instrumente . . . . . “4
Chemische Industrie , . . +
Leuchtstoffe, Seifen, Fette, Öle
Textilindustrie . . . . . «4
Papierindustrie ., . . . . -
Gummiindustrie. . . .
Nahrungs- und Genußmittel
Baugewerbe. . . . .
Künstlerische Gewerbe .
Handelsgewerbe . . .
Versicherungsgewerbe .
Verkehrsgewerbe ., . .
Ausländische Gesellschaften .
Gast- und Schankwirtschaften ,
Holz- und Schnitzstoffe .
Schaustellungsgewerbe . . .
Plantagen-Gesellschaften .
Elektrizitäts-Industrie .
Grundstücksgesellschaften

Deutsche
Bank

Disconto-‚
 Gesellschaft

‘E

9
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Dresdneı
Bank

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Schaaffhaus, .Berl, Handels-Bankverein
 | Gesellschaft

Bank für DNational- | Commerz-Bank
 und
Handel nd für Disconto-Industrie
 | Deutschl, | Bank

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        <pb n="504" />
        sächlich um die Beziehungen zu erhalten und noch weiter auszudehnen !).
Klar und ohne Umschweif erklären die Banken, daß sie auf persönliche
und intime Verbindung mit der Industrie Wert legen und deshalb einfAußreiche
 Personen aus der Industrie für den Aufsichtsrat gewinnen
möchten. Die Tantieme bietet natürlich einen gewissen Anreiz, Ob aber
den Interessen der Industrie-Gesellschaft, die auf diese Weise fester mit
der Bank verbunden ist, ohne dadurch direkte Vorteile zu erlangen,
unbedingt gedient wird, ist eine Frage, die nicht ohne Weiteres bejaht
werden kann,
Nicht oft genug kann auch betont werden, daß die Institution des
Aufsichtsrats nicht geschaffen ist, um der Gesellschaft gelegentliche
Dienste zu leisten, sondern um dauernd den Betrieb zu überwachen.
Die Pflichten des Aufsichtsrats regelt in der Hauptsache $ 246 des
H.G.B., der u. a, besagt: „Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der
Aktien-Gesellschaft in allen Zweigen der Verwaltung zu überwachen und
sich zu dem Zwecke von dem Gange der Angelegenheiten der Gesellschaft
 zu unterrichten ..., er hat die Jahresrechnungen, die Bilanz und
die Vorschläge zur Generalversammlung zu prüfen und darüber der Gesellschaft
 Bericht zu erstatten,“
Dieser Paragraph ist vor einigen Jahren im „Deutschen Reichs- und
Preußischen Staatsanzeiger‘“ dahin interpretiert worden, daß der Aufsichtsrat
 nur dann die Vorschriften des Gesetzes erfülle, wenn seine Prüfung
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung bei den ursprünglichen
Grundlagen der Buchführung einsetzt und sich auf alle Einzelvorgänge
des abgelaufenen Geschäftsjahres bezieht. Als diese Auslegung in den
Kreisen der Aufsichtsratsmitglieder große Erregung hervorgerufen hatte,
erklärte die Regierung bekanntlich, daß es sich hier nur um eine Privatansicht
 eines Redakteurs handle.
Hierzu schreibt das Berliner Tageblatt ?), anläßlich der sehr erheblichen

1) „Die Entsendung von leitenden Persönlichkeiten der Industrie in den
Aufsichtsrat der Banken, wo sie in der Regel weit weniger Einfluß auszuüben
 vermögen als die Bankvertreter in der Verwaltung der Industriegesellschaften,
 ist nicht nur ein Akt der Höflichkeit gegenüber den letzteren, sondern
auch der Ausdruck des gegenseitigen Wunsches, die so eng gewordenen geschäftlichen
 Beziehungen auch nach außen hin kundzugeben, und der Ausdruck des
Wunsches der Industrie, in bezug auf die Industriepolitik der Banken, soweit
tunlich, eine Übereinstimmung der Ansichten und Ziele herbeizuführen.“ Rießer,
a. a, O., S. 303.
2) 1914, Nr. 308,
        <pb n="505" />
        Verluste, die die Aktiengesellschaft F. Ohles Erben infolge großer Spekujationen
 in Zinn erlitten hatte: „Die Protestrufe aus den Kreisen der Aufsichtsratsmitglieder
 hätten die Regierung gar nicht so sehr zu schrecken
brauchen; bei einiger Überlegung mußte sie sich sagen, daß das heute
übliche, aber vom Gesetz nicht vorgesehene System, 10, 20, 30, ja
40 Aufsichtsratsposten in einer Hand zu vereinigen, von vornherein jede
ardnungsmäßige Kontrolle unmöglich macht.“
Wenn nicht von innen heraus, was dringend zu wünschen wäre, eine
Reform des Aufsichtsratswesens erfolgt, so wird eben der Staat eingreifen
und das jetzt schon von mehreren Seiten befürwortete Aufsichtsamt für
Aktienwesen ins Leben rufen müssen.
Das hindert natürlich nicht, daß auch in Zukunft durch den Aufsichtsrat
 eine Verbindung zwischen Bank und Industrie hergestellt wird. Die
Macht des Industriellen im Aufsichtsrat der Bank wird wohl aber,
nach wie vor, geringer sein, wie der Einfluß, den der Bankvertreter im
Aufsichtsrat der Industrie-Gesellschaft auszuüben befähigt ist. Wenn Banken
und Industrie heute ihre Kräfte messen, so dürften wohl die Großbanken
immer noch als Sieger hervorgehen, und sie werden auch niemals ausgeschaltet
 werden können, wenn die Industrie neue Mittel benötigt. Die
Frage, ob die Großbanken eine steigende Macht gegenüber der Industrie
aufweisen, oder „ob die Industrie diese Macht durch Syndikate und
Kartelle zu konterkarrieren imstande ist“, wie Bankdirektor Dr. Weber bei
der Bank-Enquete meinte!), wird von den verschiedenen Interessenten
stets eine verschiedene Beantwortung erfahren.

3. Neuorganisation des langfristigen industriellen Kredits?
Die inneren Zusammenhänge zwischen Banken und Industrie gestalten
sich, was Jeidels?) als „Tendenz des industriellen Bankgeschäfts“ bezeichnet,
 in der Weise, daß „die Banken eine industrielle Unternehmung
von ihrer Geburt bis zu ihrem Tod, von der Gründung bis zur Auflösung
begleiten, ihr bei allen gewöhnlichen und außergewöhnlichen finanziellen
Vorgängen des gewerblichen Lebens helfend und ihrerseits profitierend
zur Seite stehen“, Wird das auch in Zukunft so sein?
Während Eberstadt®), in bezug auf angebliche Festlegung der Banken

?) S. Verhandlungen S. 34.
"a. a. O0. S. 50.
3) Der Deutsche Kapitalmarkt. Berlin 1901. S, 115
        <pb n="506" />
        durch Börsenspekulationen, schreibt: „Es ist eine der schlimmsten Folgen
der gegenwärtigen Lage, daß die Industrie zumeist einen besetzten Tisch
vorfindet, und daß die Banken tatsächlich außerstande sind, genügenden
industriellen Kredit zu geben“, sagt Lansburgh?), unter Hinweis darauf,
daß in England alle Kreise der Bevölkerung am Personalkredit der Banken
ihren Anteil haben: „Ganz anders in Deutschland. Mit einer Einseitigkeit
wird hier der industrielle Kredit gepflegt und gehegt. Insbesondere
bei den Großbanken tritt jeder sonstige Kredit in den Hintergrund, um
erst dann an die Futterkrippe zu kommen, wenn die Industrie satt ist
und schon Verdauungsstörungen spürt, ... Der weite Mantel unserer
Banken hüllt alles liebevoll ein, was gegründet ist oder möglicherweise einmal
 gegründet werden wird.“ Auf Grund seiner Erfahrungen sagte Richard
Schmidt, Inhaber eines alten, hochangesehenen Bankhauses und Vorsitzender
 der Handelskammer in Leipzig auf dem Münchner Bankiertage?):
„Der Grundsatz, der bei der Verwaltung fremder Gelder einer der wichtigsten
 sein dürfte, daß kurzfristig genommener Kredit nicht als langfristiger
 wieder ausgegeben werden darf, ist nicht immer festgehalten
worden. ... Als Privatbankier fiel es einem auf, wie liberal seitens
der Banken Kredite eingeräumt wurden, . . . zu dauernden Investionen,
zum Bau von Fabriken, Hotels oder Warenhäusern, zur Beschaffung von
Maschinen und weiteren Ausrüstungsgegenständen.“ Dieselben Beobachtungen
 auf dem gleichen Beobachtungsfelde konnte auch ich selbst machen.
Die Eberstadtsche Auffassung entspricht ganz und gar’nicht den tatsächlichen
 Verhältnissen; Lansburgh geht meines Erachtens nach der
anderen Richtung etwas zu weit. Hätten die Banken, natürlich auch ihren
eigenen Vorteil stets vor Augen habend, die Industrie nicht in der Weise,
wie es geschehen ist, gefördert, so würde Deutschland heute nicht auf
dem Weltmarkt die Stellung einnehmen, die es in verhältnismäßig kurzer
Zeit erreicht hat. Andererseits steht aber auch fest, daß die Banken und
Bankiers in der industriellen Kreditgewährung oft zu liberal verfahren
sind, und daß sie vor allem dabei ihre Mittel nicht selten fest legten,
indem sie nicht genügend scharf zwischen Betriebs- und Anlagekredit
unterschieden haben. Neuanlagen dürfen nur mit Anlagekapital, d. h.
mit eigenen Mitteln des Unternehmers, Aktienkapital, Kommanditkapital
usw., bestritten werden. Die Gelder der Banken, die diese in Form

1) Die Verwaltung des Volksvermögens durch die Banken, Bank 1908. 2, Heft.
3 Verhandlungen S. 95 und 97.
        <pb n="507" />
        von Depositen und Kontokorrentguthaben an sich gezogen haben, dürfen
nur zur Befriedigung des kurzfristigen Kredits dienen.
Der Bankkredit ist im allgemeinen nicht billig. In geldknappen Zeiten
kann er sich, einschließlich Provision, auf 9—10% stellen. Die größeren
Unternehmungen haben daher, wenn eine Erhöhung des Aktienkapitals
nicht tunlich erschien, sehr oft den Weg der Obligationenausgabe beschritten,
Für kleine Unternehmungen kommt aber diese Form des langfristigen
industriellen Kredits nicht in Betracht, und zwar auch aus börsentechnischen
 Gründen nicht: Obligationen einer kleinen Schuld sind relativ
schwer unterzubringen, und für die drei großen Börsen schreibt das Börsengesetz
 mindestens den Betrag von ı Million M vor, um der Vorteile der
Börsennotierung teilhaftig zu werden.
So hat denn der Plan des Amtsrichters Ernst Sontag und des Geh.
Hofrat Felix Hecht!), eine industrielle Hypothekenbank zu gründen,
 bei vielen Industriellen lebhafte Zustimmung gefunden. Es soll kein
neuer Typ von Papieren geschaffen werden, sondern es sollen die alten
Obligationen durch eine verbesserte Form auf erweiterter, zentralistischer
Grundlage ersetzt werden.
Hechts Vorschläge gehen dahin, ein Institut zu schaffen, das Oblizationen
 emittiert, die entweder auf Grund übernommener Obligationen
einzelner industrieller Unternehmungen Oder ohne solche Unterlage seitens
des Zentralinstituts als direkten Kontrahenten mit dessen Indossament
und unter dessen Haftung begeben werden.‘ Durch häufigere Publikation
von Rohbilanzen, relativ kurzer Umlaufsdauer und hoher Verzinsung hofft
Hecht, diesen Papieren einen größeren Markt schaffen zu können,
Die Provinzialbanken hätten, meint Hecht, keinen Anlaß, Gegner eines
solchen Instituts zu sein. Sie würden vielmehr zu ihm in Beziehung treten
können als Vermittler zwischen dem Institut und seiner Klientel. Aber
auch die Großbanken, die heute hauptsächlich die Vermittler des industriellen
 Obligationskredits seien, würden sich in Zukunft gern des Zentralinstituts
 bedienen. Den größten Vorzug des neu zu gründenden Instituts
erblickt Hecht in der Einführung der Abzahlung des Kredits in Annuitätenform.
 Da das Institut seine Tätigkeit auf möglichst viele Industrie-1)

 Ernst Sontag, Die Gründung einer Industrie-Hypothekenbank, Berlin 1909,
Felix Hecht, Die Organisation des langfristigen industriellen Kredits. Veröffentlichungen
 des Mitteleuropäischen Wirtschaftsvereins, 1908, Heft VI. Karl Diehl,
Der Plan einer neuen Organisation des langfristigen industriellen Kredits, Bank-Archiv
 VIII, 12, Friedrich Bendixen, Geld und Kapital. Leipzig 1912, 5. 150.

‚96
        <pb n="508" />
        zweige erstrecken soll, würde das Risiko verteilt, und da nur Firmen von
zweifelloser Rentabilität Kredit erhalten sollen, sei eine große Sicherheit
der Darlehen garantiert. Diese wäre aber auch noch dadurch gewährleistet,
daß ein großer Kreis von technisch und kaufmännisch vorgebildeten Persönlichkeiten
 herangezogen werden könnte, wie dies einer Privatbank in
solchem Umfang und in solcher Auswahl nicht möglich sei,
Die Vorteile faßt Hecht in der Denkschrift (S, 9) zusammen: „Dem
deutschen Kapitalmarkt wird auf diese Weise ein Papier zugeführt, das
bei aller inneren Solidität einem tiefgefühlten Bedürfnis in Kapitalistenkreisen
 entgegenkommt. Eine erhebliche Quote deutschen Kapitals, die
derzeit durch Anlage in außerdeutschen, zum Teil ihrer inneren Solidität
nach viel schwerer kontrollierbaren Werten Verwendung findet, wird der
deutschen Industrie zugeführt. Der bisherige Kapital- und Kreditmangel
wird schwinden, der Kredit selbst in richtiger Weise gewährt werden.
Die industriellen Unternehmungen werden in größerer Selbständigkeit dastehen,
 und die Bankiers werden nicht genötigt sein, eigene Kapitalien
über die Grenzen des ihnen zulässig erscheinenden Personalkredits hinaus
in gewerblichen Unternehmungen festzulegen, Der langfristige industrielle
Kredit wird neben den anderen Arten und Zweigen des Kredits eine
selbständige Stellung sich erringen; an die Stelle der Zersplitterung tritt
die planmäßige Organisation, an die Stelle des kleinen Kapitalmarktes ein
erheblich erweitertes Absatzgebiet, an die Stelle eines schwer veräußerlichen
 Papiers treten Papiere, die von der deutschen Börse als Obligationen
des Zentralinstituts notiert sind,“
Hecht haben bei seinem Plan die Verhältnisse des Bodenkredits vorgeschwebt.
 Hier liegen die Verhältnisse doch aber infolge der Verschiedenheit
 der Pfandunterlagen wesentlich anders. Wenn die Hypothekenbanken
 und Versicherungsanstalten, sowie Private, für die hypothekarische
Beleihung industrieller Anlagen bisher nicht zu haben waren, so liegt
es eben daran, daß die industrielle Hypothek stets als ein mehr oder
weniger gefährlicher Besitz gilt, vor allem auch, weil die Erzeugnisse der
Industrie und ihr Absatz, im Gegensatz zu den Produkten der Landwirtschaft
 und den Objekten des städtischen Immobiliarkredits sehr großen
Schwankungen unterworfen sind. Gerät das Unternehmen in Konkurs,
So wird das Fabrikgebäude sehr entwertet, und wer auf Grund des Gebäudes
 Kredit gewährt hat, merkt dann, zu spät, daß er nicht einen
Real- sondern einen Personal-Kredit gegeben hat. Soll dieses Risiko nun
von den Obligationsinhabern, die gar keine Möglichkeit zur eingehenden
197

82 Obst, Bankmnolitik,
        <pb n="509" />
        Prüfung haben, getragen werden? Verluste werden nicht ausbleiben, und
wie auch Diehl mit Recht hervorhebt, ein Publikum treffen, das sich infolge
 der Zentralisierung des Kredits und der vielen Kautelen, mit denen
sich das Institut umgibt, in absoluter Sicherheit wiegt, da ihre Forderungen
ja auch hypothekarisch sichergestellt seien.
So wird es Aufgabe der Kreditbanken sein, der Industrie in der bisherigen
 Weise fördernd zur Seite zu stehen. Im beiderseitigen Interesse
werden aber Industrie und Banken sich strenge Selbstbeschränkung im
Fordern und Gewähren des Kredits auferlegen müssen, Auch der Industrielle
 muß bestrebt sein, den Umfang seines Betriebes in ein richtiges
 Verhältnis zur Größe seines eigenen Kapitals zu bringen.

II. Banken und Handel‘).

1. Finanzierung des Übersee-Handels.
Die letzten Jahre zeigten eine erhebliche Zunahme in unserer auswärtigen
 Handelsbewegung:
1908 1909 1910 1911 1912 1913
Einfuhr 7666 8526 8034 09705 10691 10695
Ausfuhr 63099 6594 7474 8106 8956 10080
Wir beschäftigen uns hier nur mit der -Kapitalisierung, In 5 Jahren
hat diese in der Einfuhr °40°%, in der Ausfuhr 58% höhere Summen
erfordert. Um so viel größere Dienste hat die Bankwelt dem
deutschen Außenhandel leisten, d. h. Vorschüsse gewähren
müssen. — —
Im Jahre 1853 war die Bank für Handel und Industrie, im Jahre
1856 die Berliner Handels-Gesellschaft und im Jahre 1870 die
Commerz- und Diconto-Bank gegründet worden als Gesellschaften, die
das Wort „Handel“ in ihrer Firma tragend dem Handel. und zwar neben

2) S. Richard Rosendorf, Die deutschen Banken im überseeischen Verkehr,
in Schmollers Jahrbüchern für Volkswirtschaft, Gesetzgebung und Verwaltung,
Band XXVIII, 4, Ders,, Die deutschen Überseebanken und ihre Geschäfte, in den
Blättern für vergleichende Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre III, 7/8.
I. Hellauer, die Zahlungsvermittelung der englischen Banken im Überseehandel.
Wien 1904. Derselbe, System der Welthandelslehre. Berlin 1910, R. Hauser,
Die deutschen Überseebanken. Jena 1906. Arthur Simon, Die Banken und
der Hamburger Überseehandel, Stuttgart 1909.
        <pb n="510" />
        dem Handel mit Effekten, dem Warenhandel, dem Import- und Exportgeschäft
 in hohem Maße dienen ‚sollten.
Eine tatkräftige Förderung des Überseehandels erfolgte aber erst durch
die Deutsche Bank, die ihre Aufgaben, wie schon erwähnt, folgendermaßen
 kennzeichnete: „Der Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb von
Bankgeschäften aller Art, insbesondere Förderung und Erleichterung
der Handelsbeziehungen zwischen Deutschland, den übrigen
europäischen Ländern und überseeischen Märkten.“
Man ging hierbei von der Erkenntnis aus, daß die Vermittelung des
sehr ausgedehnten Warenverkehrs zwischen Deutschland und den anderen
Weltteilen. trotz der Bedeutung der großen überseeischen Märkte für die
deutsche Industrie fast ausschließlich durch englische Hände gehe, weil
es in Deutschland an mächtigen Instituten fehle, die der deutschen Devise
 auf den überseeischen Märkten Eingang zu verschaffen vermocht
hätten. Noch im Jahre 1880 soll England, Konsulatsberichten zufolge,
an den etwa 60 Millionen M betragenden deutsch-chilenischen Handelsumsätzen
 jährlich 1, Million M allein dadurch verdient haben, daß alle
durch Akzept vermittelten Umsätze über England zum Ausgleich kamen,
Jede im fremden Lande errichtete Bank, sagte Bankdirektor von
Siemens einmal, „ist zugleich ein Pionier für die Beschäftigung der heimischen
 Industrie und für die Herstellung dauernder Beziehungen zwischen
den zwei Wirtschaftsgebieten. Auf solchem Besitz beruht ein großer Teil
des englischen Einflusses außerhalb Europas, des französischen Einflusses
in Spanien, Portugal, Italien und im Orient, Die Zeiten sind unwiderruflich
 vorüber, wo man es für möglich halten durfte, angenehme politische
 Beziehungen zwischen zwei Regierungen aufrecht zu erhalten,
während die Nationen sich in wirtschaftlichen Gegensätzen bewegen. Mit
der Vermehrung des Einflusses der Massen werden allmählich die Magenfragen
 zu politischen Fragen und entscheiden schließlich über die politische
 Haltung des Staates.“ Dem deutschen Kapital sollte nunmehr
im Weltverkehr diejenige Stellung gesichert werden, die es durch seine
Bedeutung einzunehmen berechtigt sei.
Die Deutsche Bank und, ihr folgend, später auch die anderen deutschen
Banken, machten es sich nun zur Aufgabe, den immer mächtiger sich entfaltenden
 Warenverkehr Deutschlands mit den überseeischen Ländern in
folgender Weise zu unterstützen:
ı. Durch Gewährung von Bevorschussungskrediten an Exporteure, von Rembourskrediten
 an Importeure, sowohl auf London, wie auf deutsche Plätze.
32* 499
        <pb n="511" />
        2. Durch Einführung der deutschen Valuta auf den überseeischen Plätzen,
damit der deutsche Importeur seine Geschäfte direkt, ohne Vermittelung
ausländischer Bankhäuser, abwickeln könne.
Im Jahre 1872 rief die Deutsche Bank in Yokohama und Shanghai
Filialen ins Leben, die die auf Deutschland gezogenen Tratten ankauften.
Der deutsche Exporteur konnte nunmehr den in M kalkulierten Kaufpreis
 seiner Waren auch im Auslande in M entgegennehmen, während
der Importeur den ausländischen Verkäufer für den Gegenwert in M bei
der Bank akkreditieren konnte.
Da die Errichtung einer Filiale in London aus staatsrechtlichen Gründen
nicht möglich war — die englische Gesetzgebung erkannte ausländische
juristische Personen nicht an —, wählte die Deutsche Bank den Ausweg,
ich bei der Gründung der German Bank of London Ltd, zu beteiligen;
1873 aber bereits konnte sie eine Filiale in London errichten.
Nunmehr können, heißt es im Geschäftsbericht der Bank für 1873,
unsere Kunden, die Rohprodukte von den überseeischen Märkten bezogen
haben, ihre Wechsel entweder in M auf Deutschland (Berlin, Hamburg,
Bremen) oder in £ auf London ausstellen.
Die Filialen in Yokohama und Shanghai bestanden nur kurze Zeit,
Auch die 1873 durch Hamburger Bankfirmen ins Leben gerufene Deutsch-Brasilianische
 Bank in Rio ging bald wieder ein, „Hier, wie bei der La
Plata-Bank“, sagt die Denkschrift der Disconto- Gesellschaft, „war nach
kurzer Zeit ein vollständiger Mißerfolg eingetreten und hatte zur schnellen
Liquidation der Unternehmungen geführt, weil die überseeischen Geschäftsleiter
 teils zu viel Bewegungsfreiheit erhalten, teils die gegebenen allgemeinen
 Instruktionen mißbräuchlich überschritten hatten.“ Später entstanden
dagegen in allen Ländern mit lebhafterem Handelsverkehr zahlreiche neue
Institute, die die Pflege des Imports und Exports auf ihr Programm geschrieben
 hatten und die durch ihre Intervention beim Import und Export
Jen deutschen Handel in hohem Maße förderten.
Die Dresdner Bank schrieb in ihrem Bericht für 1905: „Nachdem
unsere Geschäftsorganisation für Deutschland hierdurch im wesentlichen
zum Abschluß gebracht ist, betrachten wir es für die nächsten Jahre als
sine unserer Hauptaufgaben, unsere ausländischen Geschäftsverbindungen,
insbesondere auch in den überseeischen Gebieten, mit denen Deutschland
 in regem Handelsverkehr steht, zu erweitern und zweckmäßig auszugestalten.‘“

Das in den Überseebanken investierte Kapital findet im allgemeinen.

HA
        <pb n="512" />
        schon insofern eine gute Verzinsung, als der Wirkungskreis der Banken
in der Regel in kapitalarmen Ländern liegt, in denen der Zinfuß verhältnismäßig
 hoch ist. Neben dem Kontokorrent-, Diskont- und Lombardgeschäft
erblicken sie ihre Hauptaufgabe in der Finanzierung des überseeischen
Handels und im Zahlungsausgleich, Dies geschieht in verschiedenen Formen;
das Prinzip aber ist das gleiche, das seit Jahrzehnten die englischen Überseebanken
 befolgt haben.
Indem in Europa, wie über See, das Exportgeschäft vom Importgeschäft
sich immer mehr loslöst — d. h. der europäische Exporteur befaßt sich
im Einzelfalle nicht mit dem Warenimport, der überseeische Importeur
nicht mit dem Warenexport —, bedarf der Schuldner eines anderen
Mittels als der Ware zur Schulddeckung. An Stelle der Ware ist die Geldrtimesse
 getreten. Der Schulder kauft Wechsel, Scheck, briefliche oder
telegraphische Auszahlung, und wer durch Verkäufe Geld im fremden
Lande einbekommen hat, verkauft es, d. h. er kauft Auszahlung Deutschland
 dafür.
Die Fakturen werden im Übersee-Verkehr vorzugsweise durch Wechsel
ausgeglichen. Man unterscheidet hierbei die von den Verschiffungsdokumenten
 begleiteten „documentary bills“ und die von diesen Dokumenten nicht
begleiteten „clean bills“ oder „drafts“, Diese „clean bills“ sind entweder
„banıkbills“, d. h. von bankers auf bankers gezogene Wechsel, oder „credits“,
d. h. Wechsel, die auf Grund von Kundenkrediten gezogen sind.
An den Bezogenen sind die Dokumente, die aus dem Konnossement,
der Versicherungspolize bezw. dem Versicherungszertifikat und der Fakturenkopie
 bestehen, entweder „against payment“1) oder „against acceptance
of this draft“ auszuliefern. Die Wechsel sind fast ausschließlich Sichtoder
 Zeitwechsel und lauten in der Regel auf 60—180 Tage nach Sicht,
Die Haupttätigkeit der Banken im Überseeverkehr besteht in der Aufnahme
 der von den Dokumenten begleiteten Tratten, die entweder nur
zum Inkasso oder zur Kreditbeschaffung gegeben werden. An den Kassen
und in.den Büchern der Überseebanken vollziehen sich die Ausgleichungen
fast sämtlicher überseeischer Geschäfte. Dies alles wird mit dem überseeischen
 Wechsel bewerkstelligt. Seine Bevorschussung, Diskontierung, Akzeptierung
 und Einkassierung bilden denn auch die wichtigsten Überseebankgeschäfte?).


1) Abgekürzt D/P = Documents to be surrendered on payment,
2) S. Rosendorff a. a, O0.; Walter Brandt, Kredit- und Zahlungsvermittelung
 der Überseebanken, Zeitschrift f. Handelsw. u. Handelspraxis. VII, 3.

301
        <pb n="513" />
        Die Intervention der Banken beim Export ist heute zur Notwendigkeit
 geworden. Gewöhnlich müssen den Abnehmern in den fremden
Ländern sehr ausgedehnte Kredite eingeräumt werden, und die Ausfuhrhäuser,
 die für die Herstellnng bezw. Anschaffung der zu exportierenden
Waren große Summen aufwenden müssen, legen ihr Geld für längere Zeit
fest und werden dadurch in ihren weiteren Operationen behindert, Hier
sollen nunmehr die Banken helfend einspringen, indem sie die Tratten
und Fakturen des Exporteurs nicht nur zur Einziehung übernehmen,
sondern deren Betrag ihm vorschußweise zur Verfügung stellen. In
der Regel werden 50—60%, des Fakturenbetrages gezahlt; gestattet es
die finanzielle Lage des Kunden, so wird mitunter noch darüber hinausgegangen.
 Die Exportfirmen können also bereits bei Versand der Ware
über die entsprechenden Beträge verfügen, und auf diese Weise ihrem
Geschäft eine größere Ausdehnung geben. Dieses vor allem dann, wenn
die Bank den Wechsel nicht nur mit einem Teilbetrage bevorschußt, sondern
ihn diskontiert.
Sind die Dokumente dem Empfänger gegen dessen Akzept zu übergeben,
 so ersetzt dieses die bisherige Deckung durch die Dokumente. Erblickt
 die Bank hierin jedoch keine genügende Sicherheit, so fordert sie noch
eine Warenverpfändung in der Weise, daß Absender und Empfänger der
Ware schriftlich erklären, daß die Ware nicht nur so lange die Verschiffungsdokumente
 in Händen der Bank sind, sondern auch späterhin,
und nach Verkauf der Ware deren Erlös, als der Bank zur Sicherstellung
des Vorschusses verpfändet zu betrachten ist. Infolgedessen hat der Emp-Äänger
 die ihm ausgelieferten Dokumente, und nach Bezug der Ware
diese selbst, jederzeit zur Verfügung der Bank zu halten.
Der Versender, der den Vorschuß nimmt, bewirkt die Verpfändung an
die Bank durch einen „letter of hypothecation“ und macht dem Empfänger
 der Ware hiervon Mitteilung. Dieses Schreiben versendet die Bank
gleichzeitig mit einem an sie selbst adressierten, ausgefüllten Formular,
in dem die auf das Verpfändungsverhältnis bezüglichen Erklärungen enthalten
 sind. Der Warenempfänger erhält nach Rücksendung dieses von
ihm unterzeichneten Schreibens — „letter of lien“ (Bezeichnung in London;
 „Lien“ bedeutet Pfand- oder Retentionsrecht) oder „letter of trust“
(Bezeichnung in Übersee) — und Annahme des Wechsels die Verschiffungsdokumente
 ausgehändigt.

Die Erklärung des Exporteurs in dem letter of hygothecation lautet: ‚The
ıbove shipment, the goods and the Zroceeds thereof are to be treated as sbecially

502
        <pb n="514" />
        hypothecated to you by way of collateral security“, oder: „The said goods in the
meantime, and their proceeds, or any part thereof, to be held by Mr. N. N. in trust,
on your behalf, for payment of the said sum“ Durch den Letter of Lien oder
Letter of Trust hat sich dann noch der überseeische Empfänger mit den Bestimmungen
 des Zetfer of hypothecation einverstanden zu erklären, was wie folgt
vereinbart wird: „/ hereby engage, to receive and hold the said goods in trust on
your behalf, to have them duly stored and insured against fire, and to remit the
Proceeds, as and when sold, direct to you.“
Durch einen General Letter of hypothecation kann der Exporteur auch ein für
allemal seine sämtlichen Verschiffungen, die er aber zu diesem Zweck besonders
anmelden muß, wie in obiger Weise an die Überseebank verpfänden. Die Lien-Dokumente
 kommen am häufigsten bei Konsignationen nach Übersee vor, Nur im
äußersten Notfalle, z. B. bei Aussichtslosigkeit des Inkassos oder kontraktwidrigem
Verhalten des Kreditnehmers, wird die Bank zum Verkaufe der beliehenen Waren
schreiten und aus deren Erlös ihre Forderung begleichen. Siehe a. Walter
Brandt, a. a. 0.

Die Finanzierung des überseeischen Exports erfolgt mitunter auch in
der Weise, daß die Banken dem europäischen Exporteur gegen Aushändigung
 der Dokumente Rembourskredit derart einräumen, daß der
Verkäufer auf die Bank trassiert, Mit diesem Bankakzept, das zum Privatsatz
 diskontiert werden kann, ist dem Verkäufer natürlich mehr gedient,
als mit einem vom Käufer angenommenen Wechsel,
Anstatt dem Importeur, wird mitunter auch dem ausländischen Käufer,
dem Überseer, ein Kredit eingeräumt, auf Grund dessen die Bank ihr
Akzept gibt. Der überseeische Käufer eröffnet dem europäischen Exporteur
 bei der Bank einen Wechselnegotiations-Kredit in der Weise, daß
er die Bank durch Akkreditiv beauftragt, Tratten des Exporteurs gegen
Empfang der Verschiffungsdokumente in bestimmter Höhe zu akzeptieren,
Der Exporteur läßt sich, um einen Irrtum auszuschließen, eine Bestätigung
des letter of credit seitens der Bank geben („confirmed letter of credit“).
Als Beispiel eines vom Überseer eröffneten Kredits diene folgendes
Krediteröffnungsschreiben‘!):

Dear Sirs!
We beg to inform you, that we have received advice from our Office that a
Letter of Guarantee has been signed by the firm of, ... in which they undertake
 to accept your bills at not exceeding three months sight to the extent of
1000 @, — (say One thousand pounds) per month provided they are accompanied
by complete shipping documents for merchandise, viz: Bills of Lading, Invoice,
and Poliey of Insurance hypothecated against payment. The bills of Lading should

1) S, Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis I, 6.
        <pb n="515" />
        be made out „to order“ blank endorsed and marked by the Shipping Company
„freight paid“, and in the body of your bills the following clause should be inserted:
 „Drawn under Letter of Guarantee from the firm of....“ dated . .
Ist, Feby 1915 No, 16/7.
Please note that this is not to be considered as a Bank Credit, and it should
be clearly understood that you are responsible, as the Drawer, for the due payment
 of the bills. The Guarantee remains in force until Ist. Feby 1916 and Bills
lrawn thereunder will be negotiated in our convenience.
The Bills should be drawn in accordance with either of the enclosed specimen
forms: No, I being for use when exchange is fixed here, and No. 2 when a sterling
 advance is made by us and exchange left to be fixed by the Drawees, We
enclose form of letter of hypothecation in duplicate, the original of which please
sign and return to us, retaining the copy for reference.
I am, Dear Sirs
Yours faithfully
Signature,
Dieses Schreiben besagt also, daß die Bank bereit ist, die Wechsel
der Firma X auf die Firma Y zu diskontieren, bezw. aufzunehmen, Eine
volle Risikolosigkeit der Transaktion wird aber nur dann erreicht, wenn
in der Bestätigung gesagt wird, daß gegen den Kredit „without recourse“,
d. h. ohne daß der Wechsel auf den Aussteller zurückkommt, gezogen
werden kann, und daß der Kredit „irrevocable“ (unwiderruflich) bis zum
Verfalltage des Kredits sei,
Beim Import handelt es sich in der Hauptsache um dieselben Opesationen,
 wie beim Export, nur in umgekehrter Richtung. Der Importeur
(Europäer) trifft die entsprechenden Abmachungen mit seiner Bank, die
den Kredit fast ausschließlich in Form ihres Akzepts bezw. des Akzeptes
ihrer befreundeten Bank gewährt. Der überseeische Verkäufer oder dessen
Bank wird ermächtigt, auf die Bank des Importeurs in Höhe des Kaufpreises
 zu trassieren.
Ausführlicheres über Rembourskredit und über die eigenartige Kursnotierung
 (ready-Kurse und forward-Kurse) der für den überseeischen
Verkehr in Betracht kommenden Wechsel s. in Band I S. 140ff, 165.
and 284ff.
Indem die deutschen Überseebanken von deutschen Effektenbanken
gegründet sind, und als Konzernbanken auch unter deren ständiger Kontrolle
 stehen, konnten sie, sagt Jaff&amp;amp;, nicht zur selbständigen Entwickelung
gelangen, wie die englischen „foreign and colonial banks“, die ganz auf
eigenen Füßen stehen und „ihre volle Unabhängigkeit haben, auf der
zum Teil ihr unbestrittener Erfolg beruhen dürfte“1), In dieser Verall-Na.
 a OS. 93.

3
        <pb n="516" />
        gemeinerung ist nach meinen Erfahrungen das Urteil gegenüber den
deutschen Überseebanken nicht richtig. Einige von ihnen haben trotz ihrer
„Abhängigkeit“ sich vollkommen frei entwickeln können. Gerade durch
die enge Verbindung mit deutschen Banken können sie dem deutschen
Importeur und Exporteur fast die gleichen Vorteile gewähren, als wenn
sie an den betr. Plätzen durch Filialen vertreten wären.
Den Waren-Export und -Import fördern die Überseebanken auch in
der Weise, daß sie durch ihre Niederlassungen, bezw. Verbindungen in
den verschiedenen Ländern sich über die Kreditwürdigkeit der in Betracht
kommenden Kundschaft nähere Auskunft verschaffen, und zwar in der
Regel schneller und zuverlässiger, als der Exporteur es selbst vermag, Die
Reisenden der Exportirmen erhalten durch die Überseebank Einführungen
an deren Kunden und geben ihnen oft wertvolle Hinweise für die Anbahnung
 neuer Geschäftsverbindungen. Gerade diese Winke und vertraulichen
 Auskünfte, die die englischen Überseebanken ihren Kunden erteilten,
haben früher dem Engländer einen so erheblichen Vorsprung vor seinen
ausländischen Konkurrenten gegeben. Deutsche Banken sind nunmehr mit
Erfolg bemüht, deutschen Kaufleuten und der heimischen Volkswirtschaft
die gleichen Vorteile zu verschaffen.

2, Finanzierung anderer Handelsgeschäfte.
Der Bankkredit soll in erster Linie als Zahlungskredit Verwendung
finden; er soll einen zeitlichen Ausgleich schaffen zwischen den in kürzerer
Zeit bestimmt zu erwartenden Zahlungen und den bereits augenblicklich
erforderlichen Geldausgängen. Dies ist beim Handel weit eher möglich als
bei der Industrie. Wenn Prion!) aber daraus den Schluß zieht, daß deshalb
 von den Banken die Geschäftsverbindung mit dem Handel, im
Gegensatz zur Industrie, aus Gründen ihrer eigenen Liquidität am meisten
geschätzt wird, so entspricht dies wohl in einzelnen Fällen, aber nicht im
allgemeinen, den tatsächlichen Verhältnissen, Die Banken arbeiten aus den
oben erwähnten Gründen mindestens ebenso gern mit der Industrie, der
sie noch in weit höherem Maße Barkredit und Akzeptkredit zur Verfügung
 stellen,
Einige Banken heben allerdings, um Bilanzkritiken von vornherein die
Spitze abzubrechen, hervor, daß die Ausdehnung ihres Akzeptumlaufs nur
durch das Auslandsgeschäft bedingt werde. So schreibt u. a. die Bergisch-?)

 Das deutsche Wechseldiskontgeschäft. Leipzig 1907. S. 45.

zus!
        <pb n="517" />
        Märkische Bank in ihrem Geschäftsbericht für 1891: „Wir gewähren auch
Akzepte zur Begleichung ausländischer Warenankäufe gegen Aufnahme
von Dokumenten um so lieber, weil wir hierin den eigentlichen Zweck
der langsichtigen Trassierung erblicken.“ Das Akzept der Großbank wird
im nationalen wie im internationalen Verkehr natürlich viel lieber, wie das
Akzept des Warenkaufmanns genommen.
Der prozentuale Anteil der Bankakzepte am Gesamtwechselmaterial ist
erheblich gestiegen, d.h. die Warenwechsel sind prozentual geringer
geworden. Wer bar bezahlt, kauft billiger. Der Warenkredit ist
in sehr vielen Fällen durch den Bankkredit ersetzt worden,
Die Banktätigkeit dient dazu, unmittelbare Kreditbeziehungen zwischen
Gütererzeugern und Großhändlern zu vermeiden. An Stelle der Wechsel,
die bei Verladung der Rohprodukte früher ausgestellt wurden, sind Zahlungen
 und Banküberweisungen getreten. Der Wert der Ware wird nicht
mehr, wie früher regelmäßig, durch einen Wechsel repräsentiert, sondern
durch das Verladungsdokument (Konnossement) oder durch einen Lagerschein
 der Dockgesellschaft (Warrant)!).
Der Käufer nimmt Bankkredit in Anspruch, der ihm, wie erwähnt,
in vielen Fällen in Form des Bankakzepts gewährt wird, Akzeptkredit ist
billiger wie der Kontokorrent- und auch billiger wie der Warenkredit,
Er darf aber, was ja auch im Warenhandel seltener als bei der Industrie
vorkommt, wegen seiner Billigkeit, nicht zur Beschaffung von Betriebskapital
 ausgenutzt werden, indem die Akzepte bei Verfall regelmäßig
verlängert werden — zur Einlösung des fälligen Akzepts wird ein neues
Akzept ausgeschrieben —, sondem. er soll bei Fälligkeit eingelöst werden,
A, h. mit Abwickelung des betr, Geschäftes, bezw. durch Verkauf der
Ware sein Ende erreichen. Das „Geldmachen‘“ mittels Akzept ist sehr
bedenklich. Auch für Banken liegt eine große Gefahr darin, wenn sie
ihren Akzeptkredit für Zwecke, die eine Jangfristige Immobilisierung bedeuten,
 zur Verfügung stellen.
Gefährlich für den Kreditgeber ist es, wenn Bankkredit neben dem
Warenkredit besteht, weil dann der eine Kreditgeber den Kredit des
anderen nicht kontrollieren kann. Die Waren sind in der Regel der Bank
verpfändet oder sicherungsübereignet, und die Warengläubiger müssen mit
lem zufrieden sein, was übrig bleibt, wenn die Banken für ihre Fordesungen
 befriedigt sind,

) Jaffe, a. a.O. S. 105.

JO
        <pb n="518" />
        A
(S
I Universitai
Wie der Warenhandel im europäischen Verkehr seitens de d BankenKiet, -
durch Finanzierungen in verschiedener Weise gefördert wird, Na Er
im I. Bande gezeigt. Besonders diejenigen Banken, die nach öste Ca N a
schem Muster eigene Warenabteilungen ihrem Bankgeschäft angeglied&amp;amp;tr
haben und Beamte beschäftigen, die mit dem Warengeschäft vertraut sind,
können dem Warenkaufmann in allen möglichen Formen finanzielle Er-Jeichterungen
 gewähren, sich selbst aber dadurch gute Provisions- und
Zinsgewinne verschaffen,
Die Banken müssen hierbei aber nicht nur gegen den oft allzu großen
Optimismus der Warenkaufleute ankämpfen, sondern auch gegen Betrügereien
 aller Art gewappnet sein, Kürzlich wurde z, B. durch folgenden
„Trick“ eine hohe Beleihung erzielt: Ein Rauchwarenhändler ersucht eine
Bank, für ihn Waren, die er auf der Londoner Auktion gekauft hat, abzunehmen
 und zahlt, wie üblich, 25 Ol ein, d. h. die Bank bevorschußt
die Ware mit 75%. Eine vorsichtige Bank wird sich in der Regel erst
bei Vertrauensleuten erkundigen, ob der von dem Käufer dafür gezahlte
Preis angemessen war, und weiter, wie die Preisaussichten für den betr.
Artikel sich vermutlich gestalten werden. Die betr. Bank tat dies nicht,
und als die Ware kurz nachher zwangsweise verkauft wurde, erlitt sie
nicht unerhebliche Verluste, Was war geschehen? Der Rauchwarenhändler
X hatte alte, d. h. aus einer früheren Auktion stammende Ware liegen,
die ihm die Banken nur mit einem geringen Betrage bevorschussen wollten.
Sein Freund, der Rauchwarenhändler Y, erklärt sich bereit, die Ware zum
doppelten Werte von ihm auf der Auktion in London „pro forma“ zu
kaufen. Auf Grund der von der Auktionsfirma ausgestellten Nota bekommt
Y auf die Ware, die, sagen wir, einen Wert von 10000 M hat, und die
er für 20000 M von X gekauft hat, von seiner Bank 75% = 15000 M
Vorschuß, die er X gibt. Das ist natürlich Betrug, und die Banken werden,
 soweit es noch nicht geschehen ist, in Zukunft. wohl stets diesbezügliche
 Erkundigungen einziehen.
“Der Kredit, den der Kaufmann in dieser oder jener Form nimmt, ist
hauptsächlich ein kurzfristiger Kredit, er braucht weniger Anlage- als
Betriebskapital, und dementsprechend beansprucht er mehr Betriebs- als
Anlagekredit. Will oder kann. der Kaufmann die Waren, die infolge eines
Konjunkturumschwunges stark im Preise gesunken sind, nicht verkaufen,
so wird der Kredit, den‘ er bei Verpfändung der Waren beansprucht, allerdings
 manchmal einem langfristigen gleichen. Die Bank darf daher in der
Lombardierung der Waren nicht wahllos vorgehen, sondern muß bei der

®
=
RR

307
        <pb n="519" />
        Gewährung des Kredits, und nachher dauernd bei Branchekundigen Informationen
 einziehen (s. Band I, S. 264ff.).
Das Bankgeschäft, das an vielen Orten aus dem Warenhandel sich
entwickelt hat, tritt nun wieder in engste Verbindung mit diesem: Auf
dem Umwege der Bevorschussung der Waren ist die Bank teilweise schon
wieder selbst Warenhändlerin geworden. Indem sie für die bei ihr eingelagerten
 bevorschußten Waren ein Verkaufslimit erhält, kann sie die
Beleihungsgrenze höher bemessen. Am meisten entwickelt habe ich dieses
„gemischte Bankgeschäft“ in Ägypten gefunden. Baumwollhandel und
Finanzierung des Baumwollgeschäftes sind, in Alexandrien insbesondere,
oft in einer Hand vereint. Der Händler, der die Baumwolle im Innern
des Landes aufgekauft hat und. sie nach Alexandrien schaffen läßt, kann
gleich nach Einlagerung der Ware im Speicher der Bank etwa 80 9% des
Wertes der Ware erhalten und damit den Produzenten bezahlen. Durch
Beamte der Bank, die den Baumwollmarkt besuchen, erfolgt dann der Verkauf.
 Neben gewaltigen Lagerräumen besitzen die großen Banken, die
dieses Geschäft vorzugsweise betreiben, auch eine eigene Baumwollpresse,
die die Säcke versandfähig macht.

IV. Banken und Börse‘).

li. Schaffung und Unterbringung von Wertpapieren.
Zentralzulassungsstelle?

Von den Geschäften, die die Banken und Bankiers, besonders die an
einem Börsenplatz domizilierenden, betreiben, nimmt das Börsengeschäft
meist einen größeren Rahmen ein. In dreierlei Beziehung können die
Banken hierbei tätig sein: Sie schaffen die Wertpapiere und plazieren sie,
sie treiben Handel mit ihnen und ermöglichen durch Bereitstellung von
Mitteln eine Spekülation in Effekten.
Die Technik des Gründungs- und Emissionsgeschäftes ist in
Band I, S. 339; eingehend behandelt worden. Die Emission bildet in
sehr vielen Fällen nicht ein erstes Geschäft mit dem betr. Unternehmen,
sondern hat sich aus dem bisherigen Geschäftsverkehr heraus entwickelt.

') S. neben der bisher und auch im I. Bande genannten Literatur auch Prion,
Die Preisbildung an der Wertpapierbörse, Leipzig 1910; Adolf Weber, Depositenbanken
 und Spekulationsbanken, Leipzig 1902; Die Verhandlungen der Bankenquete
und der Bankiertage,
‚8
        <pb n="520" />
        Wie ein Debetsaldo bei einer Bank mitunter durch eine Aktien- oder
Obligationen-Ausgabe abgelöst wird, habe ich (s. S. 485f.) dargelegt. Die
Frage der Höhe der Anleihe, bei Obligationen weiter die Fragen des
Zinsfußes, der Tilgungsweise, der für die Anleihen zu bestellenden Sicherheit
 usw. bilden den Gegenstand eingehender Beratungen. Anhaltspunkte
erhält die Bank, neben den eigenen Angaben des Schuldners, der zu
gründenden Gesellschaft usw., insbesondere auch durch ihr Archiv, in
dem neben Geschäftsberichten‘ und Statuten Zeitungsausschnitte über Vorgänge
 bei einzelnen Gesellschaften, ganzen Industrien oder Handelszweigen
 gesammelt sind, und aus denen sich die Bank ein allgemeines
Urteil über die zur Erörterung stehenden Fragen bilden kann. Daneben
werden noch Fragen besonderer Art zu erwägen und Gutachten von den
Sachverständigen einzuholen sein.
Es ist schon darauf hingewiesen, daß, wenn eine Bank Anleihen oder
Aktien übernimmt, d. h. diese vom Emittenten zu einem vereinbarten
Preise fest kauft, oder wenn sie eine Gesellschaft neu gegründet, bezw.
eine bestehende Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft umwandelt, sie es
nicht in der Absicht tut, dauernd ihre Kapitalien darin festzulegen und
Fabrikbesitzer usw. zu werden, sondern in der Hoffnung, möglichst bald
Käufer für die Effekten zu finden. Vor der Übernahme wird zu prüfen
sein, ob die allgemeinen bankpolitischen Grundsätze erfüllt werden, ob
die Effekten 1. sicher sind, ob 2. eine baldige Abwickelung des Geschäftes
 oder eine längere Festlegung der Mittel wahrscheinlich ist (Liquidität)
 und ob 3, das Geschäft, ev. auch durch weitere damit verknüpfte
Transaktionen, einen guten Gewinn läßt,
Bei ihrer Emissionstätigkeit müssen die Banken nicht nur auf die Geldverhältnisse
 des offenen Marktes, sondern auch auf den Stand der Zahlungsbilanz
 und den Status der Reichsbank, der die Verhältnisse des Geldmarktes
 wiederspiegelt, Rücksicht nehmen. Besonders gilt dies für die
Emission fremder Wertpapiere, mit der Kapitalabflüsse ins Ausland verbunden
 sind!). Das Gewinninteresse allein darf dabei nicht die auschlaggebende
 Rolle spielen. Reichsbankpräsident Havenstein sagte 1911 anläßlich
 einer im Reichstage eingebrachten Interpellation: „. .. Eine Einführung
weiterer fremder Werte erscheint nach Lage der Verhältnisse unerwünscht
und wird insbesondere dann möglichst hintanzuhalten sein, wenn die
Kapitalanlage keinen wirtschaftlichen Nutzen verspricht“.

‘) von Lumm, im Bank-Archiv XI, 12.

DAT:
        <pb n="521" />
        Zum Gelingen einer Emission bedarf es zunächst einer angemessenen
Festsetzung des Emissionskurses, der der allgemeinen Marktlage und zugleich
 der Wertschätzung des Papiers Rechnung trägt. Die Grenze nach
unten bildet der Selbstkostenpreis, der den selbst gezahlten Preis und alle
mit der Emission zusammenhängenden Unkosten einbegreift, der Kurs
nach oben wird, wenn er nicht überhaupt vom Schuldner vorgeschrieben
ist, begrenzt durch den Kurs von Werten der gleichen Kategorie; bei
neuen Aktien wird er durch die Entwicklungsfähigkeit und das vermutliche
 Erträgnis bestimmt. Im Interesse seines Emissionskredites darf ein
Bankhaus den Kurs nicht so bemessen, daß den Zeichnern nachher arge
Enttäuschungen bereitet werden,
Weiter gehört zu einem guten.Zeichnungserfolge, daß der richtige Augenblick
 für die Emission gewählt wird. Das Emissionshaus besitzt in dieser
Beziehung natürlich größere Erfahrungen als der Schuldner, Die Zeiten
dürfen in politischer und wirtschaftlicher Beziehung nicht anormal sein,
und die Politik der großen Emissionshäuser wird, wie schon im I. Bande
erwähnt, oft auch darauf abzielen, den Markt für die neuen Effekten
aufnahmefähig zu machen, d. h. den Geldmarkt für die Emission gehörig
vorzubereiten durch Ankauf größerer Posten Diskonten am offenen Markt,
durch Ausleihen von Geldern zu niedrigem Zinsfuß usw.
Handelt es sich um Emission von Effekten, von denen bereits eine
andere Serie oder ein anderer Jahrgang an der Börse gehandelt wird, so
trägt das Emissionshaus dafür Sorge, durch Käufe den Kurs in die Höhe
zu setzen; wenn dies nicht möglich, wird es jedenfalls durch Aufnahme
des an den Markt kommenden Materials bewirken, daß der Kurs nicht
wesentlich heruntergeht. Es muß zwischen der alten und der neuen
Emission eine Marge bestehen, die zur Zeichnung der neuen Anjeihe
 einen Anreiz bietet, Die durch Aufnahme der alten Anleihe entstehenden
 Unkosten und Verluste müssen als Emissions- Unkosten verbucht,
 bezw. verrechnet werden. Die, allerdings mehr bei Aktien vorkommenden
 „Konzertzeichnungen“ können durch Sperrverpflichtungen und
individuelle Behandlung der Zeichnungen stark eingeschränkt, aber nicht
gänzlich beseitigt werden, es sei denn, daß man den * ganzen Börsenapparat
 ausschaltet und die Effekten freihändig begibt, wie es, allerdings
hier aus anderen Gründen, bei den Hypothekenbankpfandbriefen allgemein
üblich ist.
Emissionsstatistiken werden regelmäßig im Deutschen Ökonomist,
der Bank, der Frankfurter Zeitung, Kölnischen Zeitung usw, veröffentlicht.
510
        <pb n="522" />
        Hinsichtlich der Technik der Begebungsmodalitäten kann auf
das im I. Band hierüber Gesagte verwiesen werden. Die Zulassung
zum Börsenhandel kann nur durch ein Bankhaus des betreffenden Börsenplatzes
 beantragt werden; so ist also ein Zusammenhang zwischen Bank
und Börse gegeben und ein Zusammenarbeiten zwischen beiden unbedingt
erforderlich,
Der Prospekt, der eine Beschreibung der Gesellschaft usw. gibt, deren
Aktien, Schuldverschreibungen usw. zum Börsenhandel zugelassen werden
sollen, ist vom Emissionshaus mitzuunterzeichnen. Er wird der
Zulassungsbehörde vorgelegt, und diese entscheidet über Zulassung oder
Ablehnung. Nach den neueren Zulassungsbestimmungen werden die
Kompetenzen der Zulassungsstellen bei Prospektablehnungen in bezug auf
die Motive schärfer umschrieben.
Wenn die Angaben auf dem Prospekt auch beim großen Publikum sehr
wenig Beachtung finden, so müssen sie doch jedenfalls der Wahrheit entsprechen,
 und die Banken, die den Prospekt unterzeichnen, haben die
unbedingte Pflicht, die darin enthaltenen Angaben so sorgfältig wie möglich
zu prüfen. Die Mitunterschrift, die die Zulassungsstelle fordert, hat doch
nur einen Sinn, wenn sie eine Mithaftung bewirken soll.
Anders äußert sich allerdings in einem gerichtlichen Gutachten der
frühere Generalbevollmächtigte des Hauses S. Bleichröder,, der Justizrat
Springer!): „Es besteht keine allgemein geübte Gepflogenheit der großen
Berliner Emissionsinstitute, die zur Aufnahme in den Prospekt bestimmten
Angaben der Unternehmungen auf ihre Richtigkeit hin einer selbständigen
 eingehenden Prüfung, insbesondere an Hand der Geschäftsbücher,
zu unterziehen. ....... Eine solche Prüfung, namentlich eine Revision
der in dem Prospekt abzudruckenden Bilanz, inbezug auf ihre Richtigkeit,
bildet die Ausnahme und pflegt nicht ohne besondere Veranlassung,
welche sie erforderlich oder dringend erwünscht macht, von dem Emissionsinstitute
 erfordert und vorgenommen zu werden.“
Springer will damit natürlich nicht sagen, daß die Banken sich ihrer
Verantwortlichkeit in bezug auf das Emissionsgeschäft und die Zulassungsanträge
 nicht bewußt wären, Er betont vielmehr, daß eine große Vorsicht
in der Unterzeichnung von Prospekten schon deswegen bestehe, weil jede
Großbank sorgfältig bemüht sei, „ihren wertvollen Emissionskredit unbeeinträchtigt
 aufrechtzuerhalten‘“. Sie müsse aber den Personen oder Unter-3)

 Bank-Archiv, XI, 18.

yıd
        <pb n="523" />
        aehmungen, deren Werte eingeführt werden sollen, ein gewisses Vertrauen
in bezug auf die Richtigkeit ihrer Angaben schenken. Im allgemeinen
wird ja auch eine Bank nur Werte von solchen Personen oder Gesellschaften
 zum Börsenhandel einführen, mit denen sie bereits einige Zeit
in geschäftlicher Beziehung gestanden hat, aus der heraus sie in der
Lage ist, ein eigenes Urteil über die Vertrauenswürdigkeit der Geschäftsführung
 und Leitung zu gewinnen,
Durch die Stellung des Zulassungsantrages und die Unterzeichnung des
Prospektes gibt, sagt Springer, „die Emissionsbank implicite die Erklärung
ab, daß nach ihrer Überzeugung keine Bedenken gegen die Zulassung
Destehen, und daß die Angaben des Prospektes vollständig und ausreichend
 seien, um das zu emittierende Wertpapier zu beurteilen. Auf
welche Weise sich ‚die Emissionsbank diese Überzeugung verschafft,
Jarüber gibt es keine allgemeine Übung.“
Regreßansprüche gegen Emissionsbanken sind in letzter Zeit
mehrfach erhoben worden. —
Die Börsendebatten, die im März 1914 beim Etat der Handels- und
Gewerbeverwaltung im Preußischen Abgeordnetenhaus erfolgten, haben,
was von den Antragstellern hauptsächlich bezweckt war, dazu geführt, die
Tätigkeit der Zulassungsstellen bezw. ihre Reformbedürftigkeit und
das Problem der Kapitalausfuhr in Form der Kapitalanlage in ausländischen
 Wertpapieren erneut zur Diskussion zu stellen,
Wie die Personen, die die Börse besuchen, so müssen auch die Wertpapiere,
 die Gegenstand des Handels sein sollen, ausdrücklich „zugelassen“
werden. Die Bedeutung der Zulassung stellt $ 43 des Börsengesetzes fest:
der offizielle Handel, die amtliche Kursfestsetzung, die Veröffentlichung
und Verbreitung von Kurszetteln für Geschäfte an der Börse, die Benutzung
 der Liquidationseinrichtungen usw., ist nur für diejenigen Wertpapiere
 gestattet, deren. Zulassung zum Börsenhandel erfolgt ist. Im
„freien Verkehr“, ohne Vermittlung von Kursmaklern, können jedoch Umsätze
 in nicht zugelassenen Werten stattfinden.
Ein Schutz des Publikums soll bestehen, indem
(. für jede Börse eine Stelle geschaffen ist, die dafür zu sorgen hat,
Jaß das Publikum nicht Werte erhält, über deren Unterlagen nicht
Aufklärung erfolgt ist, und
das Emissionshaus dafür haftbar gemacht wird, daß die gegebene
Aufklärung richtig und vollständig ist.
Durch Errichtung der Zulassungsstelle und Feststellung ihrer Aufgaben

2.

342
        <pb n="524" />
        wird die Beschaffung der Unterlagen — eine materielle Prüfung der
Bonität nimmt die Zulassungsstelle nicht vor —, durch die Emittentenhaftung
 deren Richtigkeit und Vollständigkeit gewährleistet. Auf Grund
der Unterlagen haben Kapitalisten die Möglichkeit, sich ein Urteil über
ein neues Papier zu bilden und sich vor schwindelhaften Unternehmungen
nach Möglichkeit zu schützen. In bezug auf die Entscheidung selbst gibt
das Gesetz nur negative Vorschriften, insofern es der Zulassungsstelle
vorschreibt, die Emission nicht zuzulassen:
1. wenn die Unterlagen oder Prospektangaben unvollständig sind,
2. wenn durch die Emission erhebliche allgemeine Interessen geschädigt
werden,
3. wenn offenbar eine Übervorteilung des Publikums stattfinden. würde,
Im großen ganzen hat sich die Einrichtung der Zulassungsstelle gut
bewährt. Manche Versehen sind, was in der Natur der Sache liegt,
natürlich auch vorgekommen, und eine Nichtzulassung mancher Emissionen
wäre für das Publikum entschieden besser gewesen. Durch Schaffung
einer Zentralzulassungstelle!) hofft man, die Zahl dieser ungünstigen
Fälle noch erheblich verringern zu können.
Um eine unparteiische Handhabung der Zulassungen zu sichern, sind
im Börsengesetz und in der Börsenordnung verschiedene Kautelen geschaffen.
 Da niemand über sich selbst Richter sein kann, sind selbstverständlich
 von der Beratung und Beschlußfassung über die Zulassung
eines Wertpapieres zum Börsenhandel diejenigen Mitglieder ausgeschlossen,
die an der Einführung dieses Wertpapieres in den Börsenhandel beteiligt
sind?). Mindestens die Hälfte der Mitglieder — der Regierungsentwurf
hatte s, Zt. nur ein Drittel vorgesehen — muß ferner aus Personen bestehen,
 die sich nicht berufsmäßig am Börsenhandel mit Wertpapieren
beteiligen. Unter diesen „uninteressierten“ Personen befinden sich aber
tatsächlich, wie die Mitgliederliste der Berliner Zulassungstelle ergibt,
zahlreiche Aufsichtsratsmitglieder von Banken und Direktoren von Industriegesellschaften,
 in deren Aufsichtsrat wieder Direktoren von Großbanken
 sitzen.
Bankdirektoren müssen einen gewissen Optimismus besitzen, denn mit
ewigem Negieren lassen sich keine Geschäfte machen. Emissionen sind

1) S. meine Aufsätze über diese Frage im „Tag“ 1914, Nr. 68, 71 und 119
und den Aufsatz „Reichszulassung“ im Plutus XI, 11.
2) In der Berliner Zulassungstelle sind alle Berliner großen Banken und Bankhäuser
 durch ein Mitglied dauernd vertreten.
33 Obst, Bankpolitik.

313
        <pb n="525" />
        meist mit größeren Gewinnen verknüpft, die zu erzielen Pflicht der Bankleiter
 ist. Der gänzlich Unbeteiligte wird naturgemäß die Dinge öfters
anders ansehen, als es seitens der Bankdirektoren, Bankiers, Aufsichtsräte
befreundeter Gesellschaften usw. geschieht, Daher hat der Vorschlag,
Gründung einer Zentralzulassungstelle, bei der mindestens zur Hälfte
ganz Unparteiische mitwirken, manches für sich. Diese dürfen natürlich
ihre Berechtigung zu dem Amt nicht aus ihrer gänzlichen Unerfahrenheit
in wirtschaftlichen Dingen herleiten. Geeignet hierfür wären Hochschullehrer?),
 soweit sie längere Zeit praktisch tätig gewesen sind, Handelsredakteure,
 Finanzschriftsteller, Parlamentarier u. a.
Die Zentralzulassungstelle soll, wie es jetzt bereits für alle örtlichen
Zulassungstellen gilt, Emissionen nicht zulassen, die
1. offenbar zu einer Übervorteilung des Publikums führen,
2. erhebliche allgemeine Interessen schädigen.
Die örtlichen Zulassungstellen werden dadurch aber nicht überflüssig
werden, Bei Emissionen bis zu einem bestimmten Betrage sollen sie nach
wie vor selbständig entscheiden. Bei Überschreitung dieser Summe sollen
sie nur das Material sichten und mit ihrem Urteil an die Zentralstelle
zeben, die dann sachgemäß in eine Prüfung der Verhältnisse eintritt,
Würde es sich nur um Prüfung der Zulassungstelle in der Beziehung
handeln, ob eine Übervorteilung des Publikums durch die Emission offenbar
 ist, so würde ich, auf Grund meiner Erfahrungen, einer Zentralzulassungstelle
 nicht das Wort reden. Es handelt sich hierbei vielmehr
um den zweiten Punkt, der im Börsengesetz mit den Worten „erhebliche
Schädigung allgemeiner Interessen“ Ausdruck gefunden hat,
Wenn wir auch an ausländischen Anleihen größere Verluste erlitten
haben — denen aber auch entsprechende Gewinne gegenüberstehen —,
so bin ich nach wie vor der Ansicht, daß die Beteiligung inländischen
Kapitals im Auslande aus politischen, wirtschaftlichen, kriegsfinanziellen
bezw. währungspolitischen Gründen wünschenswert ist. Daß mitunter Fehler
begangen sind, indem Gelder in ausländische Kanäle geleitet sind, als man
sie im Inland nötig bedurfte, wird auch von Bankdirektor Weber in der
Bankenquete zugestanden.
1) Eine nicht zu unterschätzende und auch der Bankwelt wieder zugute
xgommende Nebenwirkung würde sein, daß die bei den Prüfungen und Konferenzen.
gewonnenen Eindrücke natürlich auch auf den volkswirtschaftlichen und privatwirtschaftlichen
 Hochschulunterricht nicht ohne Einfluß bleiben werden, wodurch
die so überaus wünschenswerte Verbindung zwischen Theorie und Praxis hergestellt
 wird.

)a

Z}
        <pb n="526" />
        Handelsminister Sydow hat im Abgeordnetenhause den Banken testiert,
daß sie im Jahre 1911 einer diesbezüglichen Anregung von ihm Folge
gegeben haben. Wenn der inländische Geldbedarf groß sei, so müsse
zunächst dieser befriedigt werden. Im übrigen dürften wir uns aber im
Interesse unseres Außenhandels und unserer politischen und wirtschaftlichen
 Machtstellung keineswegs auf die Kapitalanlage im Inland beschränken.
 Der preußische Handelsminister ist selbstverständlich nur für Preußen
zuständig, und die Börsenverwaltung ist Sache der Bundesstaaten, Auch
für den einzelnen Bankdirektor wird es oft schwer sein, zu prüfen, ob
durch Emission einer Anleihe indirekt oder direkt die deutsche Volkswirtschaft
 geschädigt wird, bezw. werden kann. Er wird sich auch öfters
sagen müssen: Bringe ich die Anleihe nicht heraus, so wird es vielleicht
seitens einer anderen Bank geschehen. Ob die Anleihe an einer preußischen
 oder an einer bayrischen Börse oder an der Hamburger Börse
herauskommt, ist natürlich für die deutsche Volkswirtschaft und den
deutschen Geldmarkt ziemlich belanglos.
Aus diesem Grunde wäre die Schaffung einer Zentralzulassungstelle,
die im engen Konnex mit dem Auswärtigen Amt und dem Reichsamt
des Innern steht, zu begrüßen. Auf Einzelheiten soll hier nicht eingegangen
 werden. Das Reich kann und darf natürlich nach wie vor keinerlei
Garantien für die zugelassenen Werte übernehmen. Es kann einige
höhere Beamte hineindelegieren, die jedoch nur beratend und die
Intentionen der Regierung kundgebend an den Sitzungen teilnehmen.
Kaufmännischer Geist muß aber nach wie vor bei den Entscheidungen
der Zulassungstelle walten,
Diese Zentralzulassungstelle wird aber, glaube ich, nur eine Übergangsstufe
 sein. Früher oder später kommt und muß kommen, im Interesse
der Banken wie der deutschen Volkswirtschaft, ein Amt für Aktienwesen.
Eine Abteilung hiervon wird das Amt für Bankwesen bilden, und
dieses ist dann die gegebene Stelle, das Zulassungswesen so zu organisieren,
 wie es im Interesse‘ der Gesamtheit liegt. Diese Ämter können
ihre großen Aufgaben aber nur erfüllen, wenn hervorragende, kaufmännisch
 und wissenschaftlich geschulte Männer an ihrer
Spitze stehen, und wenn diesen als Beirat eine größere Zahl
hervorragender Praktiker aus allen Gebieten beigegeben wird.
2. Der Handel mit Wertpapieren, Kursregulierung.
Mit der Emission ist das Interesse der Banken an den von ihnen
herausgebrachten Effekten keineswegs erschöpft. Ihr eigenster Vorteil,
33* 515
        <pb n="527" />
        vor allem die Rücksicht auf ihren Emissionskredit, erfordert es, daß sie
den Markt dieser Papiere noch längere Zeit überwachen und gegebenenlalls
 als Käufer oder Verkäufer auftreten, Dadurch wird verhütet, daß
aus börsentechnischen Momenten, d. h. weil dem Angebot eine Nachfrage
überhaupt nicht, oder nicht zu annähernd gleichen Kursen gegenübersteht,
von einem Tag zum anderen erhebliche Kursschwankungen entstehen.
Einige wenige Stücke, die auf den Markt geworfen werden, oder einige
1000 M „Bestenskäufe“, können erhebliche Kursrückgänge oder ein
starkes Anziehen der Kurse zur Folge haben. Politik der Banken ist es
aun, sich hier zwischen Käufer und Verkäufer, zwischen Nachfrage und
Angebot zu schieben, und durch Abgabe bezw. Aufnahme von Effekten
sine gleichmäßigere Preisbildung zu ermöglichen !).
So haben die jungen Werte monatelang, jahrelang, ja oft dauernd einen
Patron, der ihre Entwickelung verfolgt und beeinflußt, indem er beim
Kursmachen zugegen ist, bezw. vom Makler, wenn etwas größere Schwankungen
 stattfinden, herangeholt wird, so insbesondere natürlich, wenn das
betr. Effekt an der Tafel in der Maklerschranke mit dem Vermerk + + +
bezw. — — — angeschrieben ist (s. Band I, S. 391). Eine solche Kursregulierung
 liegt im allgemeinen im Sinne aller am Effektenhandel
Beteiligten; ein gewisses Selbstinteresse der Banken ist damit natürlich
oft verknüpft, sei es, daß sie direkt Gewinne daraus ziehen wollen, sei
es, daß sie irgendwelche anderen Absichten damit verbinden, Indem die
Beteiligten bei Feststellung des Kurses in Wettbewerb treten, wird das
Interesse der Auftraggeber, den bestmöglichen Kurs zu erzielen, vollzommen
 gewahrt,
Die Haltung der Banken betr. Kursregulierung ist bei den einzelnen
Instituten und gegenüber den einzelnen Effekten verschieden und wird
selbstverständlich auch durch die allgemeinen Zeitverhältnisse und die
Liquidität der betr. Bank selbst bedingt. Hauptsächlich sind es die Hypothekenbanken,
 die fortlaufend die Kurse ihrer Pfandbriefe durch Käufe
und Verkäufe regulieren. Für die deutschen Reichsanleihen und die Preu-Bischen
 Staatsanleihen ist der Königlichen Seehandlung die Aufgabe der
Kursregulierung übertragen worden, Auch für russische Eisenbahnprioritäten
 sind selbst in den schwierigsten Zeiten Interventionskäufe erfolgt.
Dagegen ist viel darüber Klage erhoben worden, daß die Emissionsfirmen
von Stadtanleihen und Industrieobligationen sich um diese Effekten, sobald
 sie ihre Bestände ausverkauft hatten, gar nicht mehr bekümmert haben.
*) S. Adolf Weber, a. a. O. S. 158,

3Lö
        <pb n="528" />
        In kritischen Zeiten, oder wenn das Publikum aus irgend welchen
Gründen Angstverkäufe in größerem Maßstabe vornimmt, treten die Großbanken
 mitunter allgemein als Käufer auf und gehen dabei systematisch
zu Wege.
So berichtet z, B. das Berliner Tageblatt am 25. April 1914:
„Über eventuell vorzunehmende Interventionskäufe berieten die
Großbanken heute infolge des gestern an der hiesigen Börse eingetretenen starken
Kursrückganges, Bei den Beratungen wurde, wie wir hören, von einigen Seiten
der Auffassung Ausdruck gegeben, daß das jetzige Kursniveau im allgemeinen
nicht hoch sei. Direktor Mankiewitz von der Deutschen Bank soll der Erwartung
Ausdruck gegeben haben, daß die Eisenbahnfrachtraten in den Vereinigten
Staaten sehr bald erhöht werden würden; davon sei nicht nur für die amerikanische
 Industrie, sondern darüber hinaus für den Eisenweltmarkt eine Belebung
zu erhoffen, die dann auch dem Kursniveau eine Stütze bieten könnte. Zu gemeinsamen
 Interventionskäufen der Banken kam es heute nicht; dazu bestand
auch insofern keine Veranlassung, als das Angebot im allgemeinen nicht groß
war. Verschiedene Banken sind indes für eigene Rechnung an einzelnen
Märkten als Interventionskäufer aufgetreten.“

Mit dem Patron — der auch, wenn es sich um eine Aktiengesellschaft
handelt, dauernd um Auskünfte über das Unternehmen ersucht wird —
werden, unter Umgehung der Makler, öfters direkt Geschäfte abgeschlossen,
teilweise auch unter Gewährung einer Bonifaktion bei Käufen. Man handelt:
„franko Courtage unter Kurs“, Dadurch werden natürlich die Makler, und
wenn es sich um auswärtige Banken und Bankiers handelt, ev. auch die
Bankfirmen in Berlin, die sonst die Kauforders bekommen hätten, benachteiligt,

Schon mehrfach hatten wir darauf hingewiesen, daß die Bankenkonzentration
 in hohem Maße zur Folge gehabt hat, daß ein immer größerer
Prozentsatz der Effektenorders gar nicht zur Börse kommt, sondem im
Börsenbureau der Bank bereits durch interne Kompensation der Kaufund
 Verkaufsaufträge seine Erledigung findet, die Banken also gewissermaßen
 selbst die Funktionen der Börse übernehmen. Neander
Müller bemerkt hierzu: „Ob bei dem Einlaufen zweier entgegengesetzter
Aufträge an der Börse zur kommissionsweisen Ausführung zwei Banken
mitwirken, die unter sich, direkt oder durch Vermittelung eines Maklers,
Kauf und Verkauf kompensieren, oder ob beide Aufträge an einen und
denselben Bankier gelangen und dieser in sich kompensiert, ist für die
Preisbildung völlig irrelevant!).“

1) Ein Zerrbild der Börse, Bank-Archiv II, 2,

ya
        <pb n="529" />
        Theoretisch ist dies wohl richtig, aber für die Praxis ergeben sich
doch gewisse Konsequenzen. So hat auch Prion!) bereits darauf hingewiesen,
 daß es heute nicht mehr, wie früher, möglich ist, daß die be-‚ufsmäßige
 Spekulation auf Grund der vom Publikum eingegangenen und
an der Börse bekannt werdenden Aufträge eingreift, um durch gleichlautende
 Aufträge oder Gegengeschäfte aus der jeweiligen Marktlage
Nutzen zu ziehen. Der Betrag, den die Großbanken jetzt, nach Abzug
der Kompensationen, an die Börse bringen, läßt auf die wirkliche Lage
des Geschäftes keine sicheren Schlüsse ziehen. Für die im Interesse der
Nivellierung der Kurse wichtige Spekulation ist dies ein Nachteil, weil
ihr der Einblick in die Engagementsverhältnisse entzogen ist und sie bei
ihren Spekulationen mit einer unbekannten Größe, nämlich dem unübersehbaren
 Eingreifen der Großbanken, rechnen müssen.
Plötzlich eintretende Ereignisse zeigen oft, wie wenig widerstandsfähig
ansere Börsen sind. „Wir brauchen aber,“ sagt M. Warburg auf dem
III. Bankiertage?) mit Recht, „eine gesunde und starke Spekulation®), da
nur sie im Falle des Ausbruches eines Krieges einer allgemeinen Panik
in den einheimischen Werten durch Aufnahme großer Beträge bei weichenden
 Kursen vorbeugen kann. Die ungemeine Wichtigkeit einer starken
Spekulation wird schlagend durch die Tatsache dargelegt, daß die französischen
 Milliardenanleihen während und nach Beendigung des französischen
Krieges nicht vom Sparpublikum, sondern von der Spekulation übernommen
 wurden.“
Indem die Banken, was selbstverständlich ihr gutes Recht ist, nur den
nicht kompensierbaren Teil der ihnen gegebenen Börsenaufträge an die
Börse bringen, werden dieser Umsätze entzogen, deren sie zur sachgemäßen
 Erfüllung ihrer Funktionen bedarf. Eine funktionskräftige Börse
ist aber, auch im Staatsinteresse, eine unbedingte Notwendigkeit, In dieser
Erkenntnis suchte auch der um die Berliner Börse hochverdiente Staatskommissar
 Geheimrat Göppert das Geschäft in die Börse hineinzuziehen
und wieder gut zu machen, was das Börsengesetz von 1896 verbrochen hatte.
1) Preisbildung der Wertpapierbörse, a, a, O, S. 58.
?) Verhandlungen S, 51,
3 Spekulation ist vom „Spiel“ zu unterscheiden, Gschwindt sagt in seiner
Arbeit „Börsenreform in Deutschland“ treffend, daß der Spekulant vom Börsenspieler
 sich durch zwei Eigenschaften unterscheidet: durch Urteilsfähigkeit und
durch Kapitalkraft, Vermöge dieser Eigenschaften könne der Spekulant eine ungünstige
 Kursentwickelung länger ertragen als der wirtschaftlich schwache, kleine
Jobber; er finde noch Kredit, wenn jener schon seine Engagements lösen müsse,
318
        <pb n="530" />
        Dieses wollte bekanntlich die deutschen Börsen von der illegitimen Spekulation
 reinigen und bewirkte, daß ein großer Teil des mobilen Kapitals,
das ja internationalen Charakter trägt, nach dem Auslande, insbesondere
nach der Londoner Börse, abwanderte und dort zum großen Teil in
Goldminen-Shares verloren worden ist. In hoffnungsloser Resignation
muß der Kapitalist nun jahraus jahrein einen nicht unerheblichen Prozentsatz
 auf seinen Minenbesitz abschreiben. Bei einigen Shares ist der
Nullpunkt bald erreicht!). Durch Remisiers suchen auch heute noch
englische Firmen in Deutschland Interessenten für oft sehr zweifelhafte
englische und amerikanische Werte zu gewinnen.
Gegen unlautere Elemente unter den Remisiers und gegen schwindelhafte
 Bankfirmen, insbesondere auch gegen bucket shops, müssen Staatsanwalt
 und die Vertreter der Bankwelt nach wie vor geeint vorgehen, und
im Interesse der Reinerhaltung des Bankierstandes werden die Bankfirmen
 selbst darauf dringen, daß das Börsenehrengericht gegen Verfehlungen
 unnachsichtlich einschreitet. Das solide Börsengeschäft kann dadurch
 nur gewinnen,
Wenn jetzt im Interesse der Belebung des Börsengeschäftes
von verschiedenen Seiten die Wiedereinführung der Berechnung von
Stückzinsen bei Dividendenpapieren, die mit dem 31. Dezember 1912
aufgehört hat, gefordert wird, so sind die Wünsche m, E. nicht ganz unberechtigt.
 Obgleich ich aus theoretischen Gründen die Abschaffung der
Stückzinsen befürwortet hatte, schrieb ich?), daß, „besonders in der ersten
Zeit der Effektenverkäufer oft insofern im Nachteil sein wird, als beim
Kassehandel der Käufer bei seinem Limit nicht an die ihm ersparten

1) Die Frankfurter Zeitung (1914 Nr. 165) schreibt: „Es gibt Minen, die
zwar in der Vergangenheit gute Dividendenzahler gewesen sind, die aber jeizt
ihrer Erschöpfung entgegengehen, Bei diesen muß dem deutschen Publikum oft
der Vorwurf der Unwissenheit gemacht werden, denn wie wenige Kapitalisten
sind sich über die Frage der Amortisation im klaren! Sie vergessen, daß eine
Goldmine keine gewöhnliche Kapitalsanlage ist, bei der die jährlichen Einkünfte
als Rente zu betrachten sind, daß vielmehr jede Tonne geförderten Erzes eine
Minderung des Kapitalwertes darstellt und daß daher die jährlichen Einkünfte
zur Amortisation des Kapitals im Verhältnis zur geschätzten Lebensdauer der
Mine zu verwenden und nur der verbleibende Rest als Rendite zu betrachten
ist. Auch bei dieser vorsichtigen Methode sind noch nicht alle unliebsamen Überraschungen
 ausgeschlossen, denn bei mancher Mine hat die spätere Aufschließung
eine Enttäuschung hinsichtlich des Erzgehaltes gebracht,‘
3) Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis, V, 6.
        <pb n="531" />
        Stückzinsen denkt.“ Heute trete ich dafür ein, zunächst wenigstens die
Vorzugsaktien, die durch Begrenzung der Dividende nach oben beinahe
 den Charakter von Schuldverschreibungen haben, wieder mit Stückzinsen,
 und zwar in Höhe der begrenzten Dividende, zu handeln. Die
Praxis hat gezeigt, daß die Erwartung, für den am Stück haftenden Dividendenschein
 werde automatisch eine Kurserhöhung pro rata des Wertes
eintreten, nicht in Erfüllung gegangen ist. Allmählich wird natürlich auch
zin Ausgleich geschaffen. —
Beim Effektenhandel ist zu unterscheiden:
I. das Kommissionsgeschäft und
2, der Properhandel.
Der Properhandel wieder dient:
i. der eigenen Anlage; mitunter z. B. wird ein Teil der Depositengelder
 zum Ankauf von Anleihen des Deutschen Reichs und der
Bundesstaaten verwendet;
der baldigen Wiederveräußerung
a). Handel in unnotierten Werten und Kuxen;
&amp;gt;) Ausnutzung von Differenzen am gleichen Ort oder. an verschiedenen
 Plätzen (Tagesspekulation, Arbitragegeschäft).
3. Bereitstellen von Mitteln zur Spekulation.
Reports und Lombards,

2,

Dem Anlagegeschäft steht gegenüber der Spekulationshandel, Diejenigen
die ihn betreiben, kaufen die Effekten nicht in der Absicht, sie als
Kapitalsanlage dauernd zu behalten, sondern um sie baldigst mit Gewinn
wieder zu veräußern. Sie ermöglichen deshalb auch die Deckung des
Bedarfs, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt und die erzielbaren
Preise ihnen genehm sind!). Die der Börse tagtäglich zum Ankauf und
Verkauf zugehenden Aufträge könnten nicht in dem Umfange, wie es
tatsächlich geschieht, zur Ausführung gelangen, wenn nicht der spekulative
 Börsenhandel dabei helfend eingreifen würde?)

lı Max Fürst, Die Börse. Leipzig 1913. S. 57.
?) Auch in den Vereinigten Staaten scheint man sich jetzt von den Vorzügen
der Zeitgeschäfte überzeugt zu haben, Am I. Juni 1914 hat die Chicago Stock
Exchange als erste amerikanische Effektenbörse das Zeitgeschäft eingeführt,
Gleichzeitig wurden strikte Marge- Vorschriften erlassen, die für Aktien mit
einem Kurswert von weniger als $# 50 pro Stück $ 7 Einschuß vorsehen, die
jann ansteigt bis zu # 40 über Papiere im Kurse von 230 und darüber. Um

320
        <pb n="532" />
        Anlagegeschäfte, wie Spekulationsgeschäfte können per Kasse oder auf
Termin abgeschlossen werden. In der Regel wird aber das Anlagegeschäft
 per Kasse, das Spekulationsgeschäft auf Termin — meist per
Ende des laufenden oder des nächsten Monats — oder per Kasse
abgeschlossen werden. Anlage- und Spekulationsgeschäft gehen oft auch
ineinander über. Es kauft jemand ein Effekt als Anlage; nach wenig
Tagen bereits ist der Kurs erheblich gestiegen; er nimmt den Nutzen
mit, verkauft das Papier und erwirbt ein neues einer anderen Gattung,
Man nennt dies „gute Kapitalsverwaltung“,
Völlig anderer Art ist das Geschäft, wie es sich mehr oder weniger
lebhaft in den Depositenkassen der Banken und bei Privatfirmen abspielt,
bei denen, mitunter von’ völlig geschäftsunkundigen Leuten, in der Weise
zunächst per Kasse spekuliert wird, daß gegen einen verhältnismäßig getingen
 Einschuß Effektenorders an der Börse ausgeführt werden, Täglich
werden ein oder mehrere „Tips“ ausgegeben, nicht nur von den Beamten
 der Kasse — bei manchen Banken besteht ein Verbot seitens
der Direktion, unaufgefordert Ratschläge für Effektenspekulationen zu erteilen
 — sondern auch gegenseitig von den Kunden, die sich dort regelmäßig
 zur Börsenzeit treffen. Zwischen Berlin und der Provinz besteht
kaum ein Unterschied. Dringende Depeschen oder dringende Telefongespräche
 informieren schnell über die Börsenlage, und auf eben diesem
Wege werden die Orders nach Berlin befördert. Ein wenig gewissenhafter
 Depositenkassenvorsteher oder Börsenvertreter — glücklicherweise
bildet diese Kategorie die Ausnahme — kann hier viel Unheil anrichten.
Weit schlimmere Folgen, wie der Kassehandel kann, da es sich hier
in. der Regel um erheblich größere Summen handeln wird, der Terminhandel
 für die Beteiligten haben. Er wird vor allem auch für die Baissespekulation
 Anwendung finden, da ein „Fixen“ (Leerverkauf) per Kasse
wegen des baldigen Lieferungszwanges der Effekten nur sehr beschränkt
möglich ist. Bei den Großbanken und bei mehren anderen Banken wird
ja durch ständige Kontrolle der Ultimo-Engagements die übereifrige
Tätigkeit mancher Depositenkassen- und Filial -Vorsteher mehr oder weniger
 eingeschränkt werden, bei anderen Banken aber wieder, und insbesondere
 auch bei mehreren Privatirmen, wird dem Ultimogeschäft „besondere
 Aufmerksamkeit gewidmet“. Bei persönlichen Besuchen, durch Briefe,
einer spekulativen Überspannung vorzubeugen, soll, wenn die Engagements eines
einzelnen Kunden 1000 Shares oder mehr erreichen, ein zusätzlicher Betrag von
$ 5 per Aktie als Einschuß eingefordert werden.

3 4
        <pb n="533" />
        Telefongespräche usw., wird auf dies oder jenes Papier hingewiesen, das
augenblicklich sehr chancenreich ist, und so werden oft Personen zu
Börsenspekulationen veranlaßt, die besser die Hände davon ließen. Andererseits
 gibt es eine Anzahl Leute, die von renommierenden Freunden
dder am Stammtisch gehört haben, wie man schnell durch Börsenspekulationen
 sein Vermögen verdoppeln kann, und die trotz aller Warnungen
der Bankvorsteher usw. von ihrem Vorhaben nicht abzubringen sind.
Zwischen Spekulation, die volkswirtschaftlich vollkommen. berechtigt ist,
und Spiel muß, wie oben erwähnt, unterschieden werden. Praktisch ist
dies aber oft kaum möglich, ebenso wie auch Vermögensverwaltung und
Spekulation vielfach nicht von einander zu trennen sind. Merkwürdig
mutet es aber an, wenn das Bank-Archiv!) in einer Erwiderung
zu einem Aufsatz von Plenge schreibt: „Daß über den volkswirtschaftlich
 erforderlichen Umfang hinaus, seit 1908 in Deutschland spekuliert
 werde, ist eine Behauptung, die des Beweises entbehrt.“ Ich
smpfehle dem Herrn, der das geschrieben hat, einmal zwischen 12 und
„2 Uhr eine Anzahl Depositenkassen verschiedener Berliner Banken
und Bankgeschäfte, insbesondere solche, die die Kurse im Schaufenster
aushängen, zu besuchen und die Gespräche der Kundschaft zu belauschen.
Er wird dann sicher zu einer anderen Ansicht gelangen.
Das Börsengesetz von 1896 hat endlich, nach langen Kämpfen, im
Jahre 1908 eine Änderung erfahren, wodurch die größten Härten bezeitigt
 sind. Das neue Gesetz hat aber auch, wie von Lumm schreibt?),
eine „unerwünschte rapide Steigerung“ der Börsentätigkeit zur Folge
gehabt und bewirkt, daß der Ultimoverkehr an der Börse wieder eine
größere Ausdehnung erfuhr. In welchem Umfange durch diese Entwickelung
 das Effektengeschäft und die Börsenspekulation, „die in Kreise hineingetragen
 worden ist, die ihr bisher fernstanden“, gefördert worden sind,
zeigten die Lombards und Reports bei den Banken, die sich von Ende
1890 bis 1910 von 427 auf 2528 Millionen M erhöht haben, was eine
Steigerung um das Sechsfache bedeutet. Bei den 9 Berliner Großbanken
sind die entsprechenden Ziffern in dem gleichen Zeitraume von 219 auf
[152 Millionen M gewachsen®).

5 XI, 16.
?) Bank-Archiv, XI, 12,
*) Die Commerz- und Disconto-Bank schreibt in ihrem Jahresbericht für 1909:
„++. Die Umsätze im Ultimoverkehr nahmen zeitweilig einen seit Jahren nicht
zekannten Umfang an. Erst jetzt ließ sich erkennen, wie die durch die Börsen-522
        <pb n="534" />
        Die auf Report- und Lombard-Konto ausgewiesenen Beträge unterliegen
 nicht unerheblichen Schwankungen; so betrug z. B. ihre Summe
bei den 8, Zweimonatsausweise veröffentlichenden Berliner Großbanken am
31. Dez. 1913 760, am 28. Febr. 1914 914 Millionen M. Hierin kommt
die günstigere Börsenlage und die gesteigerte Kauflust des Publikums am
Effektenmarkt zum Ausdruck. Die Höhe der Börsenkredite und die Marktlage
 der Börse beeinflussen sich wechselseitig in sehr hohem Maße. Die
Aussicht auf billiges Prolongationsgeld?!) bietet einen gewissen Anreiz,
 Hausse- Engagements einzugehen, weil niedriges Ultimogeld dem
Käufer, der seine Hoffnungen nicht erfüllt sieht, die Möglichkeit gibt,
sein Engagement mit verhältnismäßig geringen Kosten auf den nächsten
Monat zu schieben, So besitzen auch die Banken in der Gewährung der
Reportgelder ein wichtiges Mittel, auf die Ausdehnung und Einschränkung
der Engagements einzuwirken.
Für die Hergabe und Kündigung der Reportgelder ist in erster Linie
natürlich auch der Zinsnutzen maßgebend, den sie abwerfen. Die
Banken betreiben das Reportgeschäft um seiner selbst willen, d. h. sie
legen einen Teil ihrer Mittel hierin an und suchen auch Auslandsgelder zu
gewinnen, um aus der Differenz zwischen dem gezahlten und dem im
Reportgeschäft berechneten Zins zu profitieren,
Teures Geld wirkt einschränkend auf die Spekulationstätigkeit, einmal
weil die hohen Zinsen einen Teil des möglichen Kursgewinnes verschlingen,
dann aber auch, weil die Befürchtung besteht, daß die Großbanken
sehr zurückhaltend mit der Hergabe von Geldern verfahren, sei es, um
sich selbst liquider zu halten, sei es um die Spekulation einzudiämmen,
Die Bank, die für den Kunden das Termingeschäft abgeschlossen hat,
ist nicht ohne weiteres zur Ausführung der Prolongation verpflichtet, und
kleinere Firmen besonders, die sich oft mit geringem Einschuß begnügen,
werden die Prolongation nicht vornehmen, weil sie selbst nicht genügend
Kredit an der Börse besitzen, um in kritischen Zeiten einen Hereinnehmer
für die Stücke, bezw. Ultimogeld zu erhalten, für das eine Überdeckung
von 15 oder 20 ol gefordert wird. Auch die Depositenkassen der Großgesetznovelle

 von 1908 gesicherte Rechtsbasis des Ultimohandels geeignet ist, zu
passender Zeit der geschäftlichen Entwickelung förderlich zu sein.“ Sie fährt dann
aber gleich fort: „„... Aufgabe der beteiligten Bankwelt wird es sein, darüber
zu wachen, daß nicht durch übermäßige Beteiligung unberufener Kreise
an Börsengeschäften eine ungesunde Überspannung des Kursniveaus eintritt.
1) Über Berechnung der Prolongations- und Zinssätze etc. s. Band I, S. 276f.

523
        <pb n="535" />
        banken werden, obwohl sie selbstverständlich die Mittel haben, die Prolongation
 durchzuführen, bezw. diese sich leicht beschaffen können, den
Kunden aus dem Engagement drängen, wenn er schwach gedeckt ist, und
sin weiteres größeres Sinken der Kurse zu befürchten ist. Kann der Kunde
den von der Bank geforderten Einschuß nicht leisten, so muß er sein
Engagement lösen. Der Kreislauf ist demnach häufig: Große Hausse-Engagements,
 starker Geldbedarf zu Prolongationszwecken, Verteuerung der Geld-3ätze,
 Weichen der Kurse, wegen mangelnder Deckung Zwang zur Positionslösung,
 Rückfluß von Ultimogeldern, billigere Sätze, Belebung des Geschäftes,
 Wiederanziehen der Kurse durch Käufe, Haussespekulation usw.
wieder im Kreise.
Die Technik des Reportverfahrens ist im I. Bande (S. 274ff.
ausführlich dargestellt worden, und es ist auch dort bereits gesagt, daß
die Prolongationssätze oft dem Satz für Ultimogeld nicht entsprechen.
Bestehen in einem Effekt größere Baisse-Engagements, so wird man dieses
Effekt unter dem Geldsatz prolongieren, bezw. durch Hereingabe dieser
Papiere sich billiges Geld schaffen können. Prolongationen über dem Geldsatz
 sind verhältnismäßig selten, da man das Geld sich ja meist in anderer
Form schaffen kann, Entspricht der Reportsatz genau dem Satz für Ultimogeld,
 so ziehen die Banken nötigenfalls die Lombardierung dem Reportverfahren
 vor, weil sie dann den Schlußscheinstempel sparen.
Die Banken und größeren Bankfirmen können einen großen Teil der
Prolongationen durch Kompensationen erledigen. Den Saldo geben sie
auch nur dann herein, wenn sie sich dadurch das Geld billiger als auf
andere Weise (Ultimogeld, Auslandsgeld, Wechselpensionen, Rediskontierungen,
 Lombarddarlehen bei der Reichsbank, Geld von Firmen, Sparkassen
 und Privaten usw.) beschaffen können.
Den Kunden gegenüber wird zumeist die Prolongation als Kauf- und
Rückkaufsgeschäft aufgegeben, und es kommen in der Regel die in
den Tageszeitungen veröffentlichten Report- bezw. Deportsätze in Ancechnung.
 Würde die Bank die Effekten für die Kunden abnehmen und
den Betrag über Konto gehen lassen, so würde sie schlecht dabei fahren,
da der Satz für Ultimogeld oft höher als der dem Kunden in Anrechnung
 gebrachte Lombardsatz ist. Aber auch aus bankpolitischen Gründen
wird das Reportverfahren, trotz der Stempellasten, seitens der Banken
devorzugt: „Reports und Börsenlombards“ werden von den Bankkritikern
als ziemlich liquide Mittel angesehen und günstiger beurteilt als die „gedeckten
 Debitoren“.

36 -
        <pb n="536" />
        Zur äußerlichen Verbesserung der Liquidität, besonders am Jahresende,
wo Kritiker die Bilanzen näher unter die Lupe nehmen, verschaffen sich
die großen Banken öfters die Mittel nicht durch Aufnehmen von Lombarddarlehen,
 die in der Bilanz als Verschuldung zum Ausdruck kommen
würden, sonder sie bevorzugen die Rediskontierung von kurzen Wechseln
und die Beschaffung von Geldern durch Wechselpensionen, da dies
in der Passivseite der Bilanz nicht zum Ausdruck kommt.
Aus diesem Grunde ist die Gesamtsumme der Gelder, die die Börsenspekulation.
 erfordert, aus den Bankbilanzen nicht ersichtlich. Die zur
Veröffentlichung gelangenden Ziffern sind aber bereits sehr hoch, und
Aufgabe der Banken muß es sein, durch strengere Bedingungen hinsichtlich
 der Deckung und ev. auch durch etwas höhere Provisionssätze, der
ungesunden Spekulation entgegenzuwirken, insbesondere wenn Personen
in Frage kommen, die ihrem Berufe nach und infolge ihrer Unkenntnis
in kaufmännischen Dingen besser von Börsenspekulationen ferngehalten
werden sollten.
Solange der Spekulant die Effekten, die er kauft, bar bezahlt, ist eı
in seinen Entschlüssen unabhängig; er kann verkaufen, wenn es ihm paßt.
Nimmt er dagegen Bankkredit in Anspruch, so wird die Bank, wenn
der Einschuß nicht mehr hinreicht und der Kunde den Aufforderungen,
Nachschuß zu geben, nicht nachkommen kann, die Effekten „bestens“
verkaufen. Die Banken müssen dies natürlich tun, um sich selbst vor
Verlusten, die ihnen durch weitere Kursrückgänge erwachsen können, zu
schützen, Ein höherer Einschuß, d. h. eine geringere Beleihung der
Effekten durch die Banken, liegt daher vor allem auch im Interesse der
Kunden, die dann besser „durchhalten“ können.
Daß die Bankfirmen, wie Georg Wermert!) es darstellt, „durch
Scheingeschäfte, Strohmänner u. a. m. Kursschwankungen herbeiführen“,
dann das Publikum herausdrängen, den Einschuß „als gute Beute“ einheimsen,
 denn „der Kommissionär hält seine Ernte, da er die Papiere
zu niedrigen Kursen aufnimmt“ — entspricht, in dieser Verallgemeinerung
wenigstens, nicht den Tatsachen, und gegen Winkelbankiers kämpft ja
mit Recht auch die Interessenvertretung der Banken und Bankiers.
Fassen wir noch einmal zusammen: Die Banken stellen der Börsenspekulation
 Mittel zur Verfügung:
in laufender Rechnung gegen Hinterlegung von Wertpapieren, bezw. in-1)
 Über den Selbsteintritt im Kommissionsgeschäfte und seinen Einfluß auf die
Kurszettelwahrheit der Börse, in den Annalen des Deutschen Reichs 1908, S, 29.
525
        <pb n="537" />
        dem sie Effekten gegen Einzahlung eines Teilbetrages kaufen, im Wege
der Reportierung, zu Zwecken der Prolongation,
Die hierbei „zweifellos vorhandenen Auswüchse zu beseitigen und wirksame
 Sicherungen zu schaffen zur Stärkung ihrer eigenen Stellung“1), ist
dringende Aufgabe der Banken.
Ebenso werden diese nochmals — die bisherigen diesbez. Besprechungen
naben zu keinem Ergebnis geführt —, eine Verlegung der Lieferungstage
vom Ultimo auf andere Tage, nach Analogie fremder Börsen, in Erwägung
 ziehen müssen. Bisher wurde gegen eine Verlegung der Börsenzahltage
 eingewendet: Der Wertpapier-Terminhandel trage keineswegs
zur Verschärfung der Geldnachfrage bei, weil dasjenige Geld, das dieser
Handel erfordere, sofort wieder zur Verfügung stehe, im Gegensatz
zu den Geldansprüchen aus anderen wirtschaftlichen Vorgängen, bei denen
das Geld an einem oder mehreren Tagen erst durch verschiedene Hände
gehe, ehe es wieder an den offenen Geldmarkt zurückgelange; man müsse
auf ausländische Geldgeber Rücksicht nehmen, die der deutsche
Markt nicht entbehren könne, und die wohl Geld von Ultimo zu Ultimo,
nicht aber Geld zu anderen Terminen hergeben würden. ,
Ein hervorragender Praktiker, der Vorsitzende des „Vereins für die
Interessen der Fondsbörse“, Kommerzienrat Max Richter hält diesen
Einwänden sehr treffend folgendes entgegen?): Jeder Markt gebraucht
zur Erledigung seiner Zahlungsverpflichtungen eine bestimmte Summe von
Barmitteln. Im Wertpapierhandel kompensieren sich durch die Einrichtungen
 der Börse bedeutende Summen, aber es bleibt doch eine große,
schwer zu schätzende Summe in der Schwebe, vor allem auch
infolge der Überweisungen und Sendungen von einem Börsenplatz zum
andern. Ausländische Geldgeber werden weniger durch Rückzahlungs-‚ermine
 als durch den Zinssatz veranlaßt werden, dem deutschen Markte
Geld zur Verfügung zu stellen. Schließlich kann aber auch der deutsche
Geldmarkt, wie die Praxis gezeigt hat, ohne die Auslandsgelder auskommen.



V. Banken, Reichsbank und Geldmarkt.
1. Die Reichsbank als Bank der Banken.

Zwischen den Geldmärkten der verschiedenen Länder bestehen bei
dem heutigen wirtschaftlichen Verkehr enge Beziehungen, indem Kapill)
 von Lumm, Bank-Archiv, XI, 12,
3) Bank-Archiv, XI, 14.
        <pb n="538" />
        talien auf dem Wege des Kredits ausgetauscht werden. Die Entwickelung
der Volkswirtschaft zur Weltwirtschaft erhöht die Solidarität der Geldmärkte.
 Das Kapital ist international und strömt nach denjenigen Geldmärkten,
 an denen es, unter gleicher Sicherheit, die rentabelste Anlage
findet. Der Kapitalabwanderung kann ein Land in der Regel nur begegnen,
 indem es den Zinsfuß für Leihkapitalien heraufsetzt.
Die Bankinstitute, die vorwiegend öffentliche Funktionen zu erfüllen
haben, und für die nicht der Gewinnstandpunkt sondern das allgemeine
wirtschaftliche Wohl maßgebend ist, die Zentralnotenbanken, müssen,
wie wir gesehen haben, dementsprechende Diskontpolitik treiben, die aber
oft von den Großbanken, die sich während des größten Teils des Jahres
vom Kredit der Zentralbank unabhängig machen, durchkreuzt wird.
Die Aufgaben der Zentralbanken sind in der Hauptsache folgender Art:
Sie sollen der Volkswirtschaft die nötigen Zahlungs- und Zahlungsersatzmittel
 zur Verfügung stellen, für Aufrechterhaltung der Währung Sorge
tragen, den Zahlungsausgleich erleichtern, verfügbares Kapital nutzbar
machen, und für Erhaltung einer soliden Grundlage des Kreditwesens
des Landes Sorge tragen.
Von den drei Aufgaben, die das deutsche Bankgesetz der Deutschen
Reichsbank zugewiesen hat: ı. Regelung des Geldumlaufs im Reichsgebiete,
 2, Erleichterung des Zahlungsausgleichs und 3. Nutzbarmachung
des verfügbaren Kapitals, hat Schwierigkeit nur die zuletzt genannte Aufgabe
 bereitet.
Kochs Verdienste um die Verbesserung der Elastizität der deutschen
Geld- und Kreditorganisation sind unbestritten, Die der Erleichterung
des Zahlungsverkehrs und der Ersparung von Bargeld dienenden Einrichtungen
 haben ihn sein ganzes Leben beschäftigt, und der von ihm
geschaffene Giroverkehr auf Grundlage der unentgeltlichen Übertragung
zwischen den verschiedenen Bankplätzen ist für andere Länder vorbildlich
 geworden?!). Die naturgemäße Ergänzung des Giroverkehrs bildet der
Scheckverkehr, für den Koch in Wort und Schrift stets lebhaft eingetreten
 ist, und durch Schaffung der Abrechnungsstellen wurde
dieser Verkehr in neue Bahnen gelenkt, Allen Anfeindungen zu Trotz
ist Koch energisch für Aufrechterhaltung der deutschen Goldwährung
eingetreten, und indem er dieser Aufgabe alle anderen Ziele unterordnete,
hat er den Goldbestand der Reichsbank sehr erheblich vermehrt.
1) S. a. meinen Aufsatz, Richard Koch +, in der Zeitschrift für Handelswissenschaft
 und Handelspraxis UT, 8.
        <pb n="539" />
        Hinsichtlich der Kreditgewährung wurde Koch, insbesondere nach
seiner Pensionierung, der Vorwurf gemacht, er sei in dieser Beziehung
aft zu nachgiebig gewesen und habe im Portefeuille der Reichsbank Projongations-
 und Finanzwechsel in sehr hohem Betrage geduldet. Tatsächlich
 ist der kurzfristige Diskontkredit der Reichsbank sehr oft in hohem
Maße in Anspruch genommen worden, um die Mittel für dauernde Investierungen
 aller Art zu beschaffen, und da auf das Deckungsverhältnis
Rücksicht genommen werden mußte, war die Folge, daß der Diskontsatz
zeitweilig eine ungewöhnliche Höhe erreicht hatte,
Braucht der Kaufmann oder der Industrielle Geld, so wendet er sich
an seine Bankverbindung, diese beschafft sich die Mittel meist wieder
von ihrer Zentrale, bezw. von der mit ihr in Verbindung stehenden Groß-Dank,
 und diese nimmt zeitweise, insbesondere vor den großen Zahlungs-;erminen
 an den Quartalsenden, in letzter Linie wieder die Bank der
Banken, die Reichsbank in Anspruch, die die einzige Kreditquelle im
Reiche darstellt, die nie versiegt, Jeden auf sicherer Grundlage beruhenden
 kurzfristigen Kreditanspruch hat sie, im Gegensatz z. B. zur Bank
von England, bisher befriedigt. Als einzigen Abwehrversuch benutzt sie
nur das Mittel der Diskonterhöhung, in der Erwartung, daß dann zahlreiche
 Kreditnehmer ihren Geldbedarf anderwärts decken, und daß durch
Rückwirkung der Zinserhöhung auf die Geldsätze des offenen Marktes
das Ausland sich die Gelegenheit einer hochverzinslichen Geldanlage zunutze
 machen und dem deutschen Markt Geld zur Verfügung stellen werde !).
Während 8 ı2 des Bankgesetzes?) von der „Nutzbarmachung verfügaren
 Kapitals“ spricht, hat die Bank bisher, wie erwähnt, die Kreditvefriedigung
 nicht von dem ihr zur Verfügung stehenden Kapital abhängig
 gemacht, sondern sie hat, umgekehrt, durch Notenausgabe sich
soviel Mittel beschafft, daß sie allen Kreditansprüchen genügen konnte.
Nicht nur die Praktiker, auch die Theoretiker haben sich damit einverstanden”
 erklärt. Der Reichsbankpräsident hat im Januar 1914 im Reichstage
 erklärt, daß er die Forderung, die Reichsbank müsse jeden Kreditanspruch
 erfüllen, nicht anerkennen könne, und es sei hohe Zeit, daß
diese Anschauung im Publikum revidiert werde, Indem der Gesetzgeber
der Reichsbank die Aufgabe gestellt habe, verfügbares Kapital nutzbar

3) S. Alfred Lansburgh, Die Maßnahmen der Reichsbank zur Erhöhung
der Liquidität der deutschen Kreditwirtschaft, Stuttgart 1914.
2) S. mein Bankgesetz und Münzgesetz, Textausgabe mit Erläuterungen und
Sachregister, Leipzig 1910,

528
        <pb n="540" />
        zu machen, sei ihre Pflicht und ihr Recht begrenzt durch das Maß des
verfügbaren Kapitals, d. h. durch ihren Notenumlauf, bezw. die Notendeckung,
 d. h. Metall und Wechsel.
Bendixen‘!) hält sogar ein Gesetz wünschenswert, nach dem die Reichsbank
 nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet ist, Noten auszugeben
 nach Maßgabe „ihres“ Verkehrs, nicht nach Maßgabe „des“
Verkehrs und betont, daß „das Fehlen einer für angemessen gehaltenen
Golddeckung die Reichsbank nicht mehr berechtigen darf, die Kreditgewährung
 zu beschränken; sie wird solchenfalls die Notenemission aufrecht
 zu erhalten und sich nur vor dem Reichskanzler und der Öffentlichkeit
 wegen der Nichteinhaltung der Deckungsbestimmungen zu exkulpieren
 haben“,
Im Gegensatz hierzu fordert Plenge vom Reichsbank-Direktorium eine
ganz energische Krediteinschränkung und eine rigorosere Diskontpolitik,
Er macht der Reichsbank einen Vorwurf daraus, daß sie nicht immer erst
ein höheres Deckungsverhältnis abgewartet habe, bevor sie wieder für
längere Zeit einen niedrigeren Diskontsatz eintreten ließ.
Von anderen Seiten, insbesondere von der kritischen Handelspresse,
ist der Reichsbank demgegenüber wieder der Vorwurf gemacht worden,
sie halte den Diskontsatz unnötig hoch, während zu gleicher Zeit an der
Börse ein Geldüberfluß herrsche, der den Leihzinssatz, besonders für täglich
 kündbare Anlagen, bis auf ein Minimum herabgedrückt habe, und
Industrie und Handel unter dem hohen Zinssatz, den ihnen die Reichsbank
 aufbürde, stöhnen, und auch der Immobilienmarkt stark unter den
hohen Zinsen leide. Zeitweise ist ihr wieder der gegenteilige Vorwurf
gemacht worden?), Da die Reichsbank 48 mal im Jahre ihren Status veröffentlicht,
 so ist der Kritik ebenso oft Gelegenheit gegeben, ihr Urteil
und ihre Wünsche, die oft diametral auseinandergehen, zu äußern.

1) Bank-Archiv, XII, 16.
2) So schreibt die Frankfurter Zeitung vom 21, März 1913: „Wir haben
schon damals darauf hingewiesen, daß die Reichsbank sich und unserer Wirtschaft
keinen guten Dienst erwiesen hat, als sie angesichts der enormen Ansprüche in
den letzten Wochen 1912 ihren Diskont — von den Fehlern der Diskontpolitik
vor und bei Ausbruch des Balkankrieges ganz zu schweigen — von Mitte November
ab unverändert auf 6 %, gelassen hat, Sie wollte damit den Erwerbskreisen die
ohnehin schwierige Situation nicht noch weiter erschweren, wollte den Kreditbedarf
 vor der Geißel einer tatsächlich erdrückenden Zinsteuerung bewahren,
Aber sie hat damit eben Milde in einem Augenblick gezeigt, in dem unerbittliche
Härte die sehr viel bessere Medizin gewesen wäre , . .“

34 Obst, Bankpolitik.

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A
        <pb n="541" />
        Dadurch, daß die Großbanken selbst in hohem Maße aus ihren reichen
Mitteln Kredit gewähren, ist ihre Macht auf dem Geldmarkt gestiegen,
ist der Einfluß der Reichsbank für den größten Teil des Jahres, nämlich
bei normalen Zeiten, sehr gering geworden. Nur an den Quartals-, und
zeitweise auch an den Monatsenden, wenn größere Zahlungen (Gehälter,
 Mieten, Hypothekenzinsen, Kupons usw.) in bar bewerkstelligt werden
 müssen, und die Mittel auch der Großbanken, die große Zahlungen
an Kunden, Filialen, Konzernbanken zu leisten haben, nicht ausreichen,
nehmen diese die Reichsbank durch Wechseldiskontierungen und Lombarddarlehen
 in hohem Maße in Anspruch.
Um dieser zeitweisen übermäßigen Inanspruchnahme durch Banken und
Bankiers vorzubeugen, hatte die Reichsbank schon im Jahre 1880 für
Darlehen, die in den letzten 4 Werktagen oder am ı. Werktage eines
Monats beansprucht wurden, einen Mindestzins für 3 Tage berechnet.
Im folgenden Jahre wurde die Zahl der zu berechnenden Tage, auch
wenn die Rückzahlung früher erfolgte, auf 5 und bald nachher auf 8 Tage
erhöht. Seit 1887 wurden für die sog. Ultimodarlehen, wenn sie beim
Quartalwechsel genommen wurden, Zinsen für mindestens 14 Tage berechnet.
 Einen gewissen Einfluß auf die Geldentnahme hat diese „Ultimoprämie“
 der Reichsbank natürlich gehabt. Für die Reichsbank selbst
bestand die unerwünschte Nebenwirkung, daß infolge der erst später
erfolgenden Rückzahlung des Lombards der angespannte Status sich
etwas längere Zeit ausdehnte?). Infolge der allgemeinen Kreditüberspannung
 verschlechterte sich an den Terminen der Status der Reichsbank
meist ganz außerordentlich. Nach Überwindung des Termins floß das
Geld dann allerdings schnell wieder an die Banken und von diesen wieder
 an die Reichsbank zurück,
Daher entschloß sich die Reichsbank 1911 zu einer radikalen Änderung.
 Niemand soll künftig mehr genötigt sein, das dargeliehene Geld
über die Zeit seines Bedarfs hinaus zu behalten, aber er muß (s. Band I
S. 261) für das über das Quartal hinaus genommene Geld einen 10tägigen
Strafzuschlag zahlen, was, je nach Höhe des Lombardsatzes, einer Provision.
 von ıl/,—2 °09 gleichkommt. Die Banken erklärten, diese Extraprovision
 wollen und können wir nicht bezahlen, aber, wir wollen sie
jedenfalls unseren Kunden auferlegen, indem wir ihnen, wenn sie am
Quartalsende Debitor sind, die Debetzinsnummern für die letzten 10 Tage.

1) S. Friedrich Bendixen, Bank-Archiv X, 18.

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        <pb n="542" />
        verdoppeln, d. h. also das Quartal anstatt mit 90 zu 100 Tagen berechnen.
 Wir Banken aber werden uns unsere nötigen Mittel durch Rediskontierungen
 bei der Reichsbank beschaffen. So geschah’s auch. Während
man früher, der Zinsersparnis halber, nur ganz kurze Wechsel zur Reichsbank
 gab, und im übrigen lombardierte, muß jetzt ein etwas tieferer
Griff ins Portefeuille getan werden, und Wechsel mit 25-, 30- und
mehrtägiger Lauffrist kommen von den Banken an die Reichsbank zur
Diskontierung. Der Kreditbegehr hat sich kaum verringert, nur eine Verschiebung
 ist eingetreten: An Stelle der nicht als Notendeckung zulässigen
Lombardpfänder sind Wechsel getreten, die als Unterlage für den ungedeckten
 Notenumlauf gelten,
Die Reichsbank soll Liquiditätsgarantin sein. Dies ist aber nur möglich,
wenn sie hierbei verständnisvoll von den anderen Banken unterstützt
wird und diese nicht alles auf die Schultern der Reichsbank abladen.
„Wenn man,“ sagte Bankdirektor Dr. Ströll in der Bankenquete (S. 27),
„gewisse Reichsbankausweise der letzten Zeit betrachtet, so muß man unwillkürlich
 zu einem gelinden Zweifel kommen, ob denn überall mit der
nötigen Diskretion und mit der nötigen Zurückhaltung gegenüber dem
zentralen Organ vorgegangen wird.“ Raab meinte (ibidem S. 67): „Es
kann eine Zeit kommen, und die Anzeichen dafür sind schon vorhanden,
wo tatsächlich die Großbanken ır'1/„ Monate hindurch die herrschenden
sind, und wo sie !j„ Monat freundlichst die Reichsbank als Rediskonteur
benutzen wollen; da gehen sie nur noch im Notfalle zur Reichsbank und
nutzen sie aus; im übrigen bekommt unsere Reichsbank bloß den Rücken
der Großbanken zu sehen.“ Adolph Wagner sagt (ibidem S. 124):
„Es ist unbedingt notwendig, daß gewisse Hemmungsmomente eintreten,
damit man nicht immer in der Reichsbank die letzte Hilfe sieht, sobald
man den Karren festgefahren hat.“
Die Marokkokrisis zeigte der Reichsbank und auch der anderen Bankwelt,
 die sehen wollte, in welcher Gefahr sich unser Bankwesen befindet,
wie illiquide wir im Grunde genommen sind, Daß es sö gekommen ist,
beruht auf dem Anwachsen der fremden Gelder und der immer stärkeren
Konzentration des Kapitals in den Banken, Die Banken waren dadurch
in der Lage, unsere wirtschaftliche Entwickelung ganz außerordentlich zu
fördern, sie haben aber auch viel Kapital dauernd festgelegt und sind
deshalb zeitweise genötigt, die Reichsbank in außerordentlich hohem
Maße in Anspruch zu nehmen. So wünschenswert auch die immer weitere
Förderung der Bargeld sparenden Zahlungsmethoden ist, so hat doch

331
        <pb n="543" />
        gerade die Ersetzung der baren Zahlung durch Giro- und Scheckverkehr
und andere Bargeld sparende Methoden in hohem Maße mit dazu beigetragen,
 daß die Betriebsreserven so stark vermindert worden sind und
dann zeitweise mit so überaus hohen Summen auf die letzte Instanz,
die Reichsbank, zurückgegriffen werden muß, Vermehrung der Bankkonten
 und die Zunahme der Kassenführung durch die Banken hat zu
einer verminderten Kassenhaltung des einzelnen und einer verminderten
Vorsorge für die Terminzahlungen geführt. Jede Bank muß ihren Kunden —
und da die Banken selbst nur eine geringe Kasse halten, schließlich die
Reichsbank den anderen Banken — die Gelder zur Verfügung stellen, die
[rüher jede Einzelwirtschaft allmählich aufsparte und bis zur Verwendung
im Schreibtisch oder Portemonnaie liegen ließ.

2. Die Reichsbank als Hüterin der volkswirtschaftlichen Liquidität.
Der gesamte Geld- und Kreditverkehr eines Landes ruht schließlich
auf dem Golde. Mit dem Wachsen des Kreditgebäudes wird die metallene
Basis nur schmäler. Adolph Wagner (Bankenquete S. 87) vergleicht
Jiesen Vorgang mit einer abgestumpften Pyramide, die auf ihrer kleineren
 Seite steht, und wo die Entwickelung so vorgeht: die kleine Seite
wird immer schmaler und der Umfang der Pyramide immer größer. Die
Folge ist, „daß dieses riesige Ding ins Schwanken gerät. Das sind die
wirtschaftlichen Schwankungen, die wir erlebt haben, riesige Geldknappheiten,
 die eintreten.“ Hierzu bemerkt von Lumm): „Die Aufrichtung
dieses Kreditgebäudes erfordere einen gewissenhaften Baumeister, Für die
Volkswirtschaft müsse dies die Zentralnotenbank sein, die über allen
wirtschaftlichen Unternehmungen stehe und das Gesamtinteresse
les Landes zu vertreten habe.“
Havenstein hat das Kochsche Werk zielbewußt und mit Energie
fortgeführt und, weil er die Gefahr erkannt hat, in der sich die deutsche
Volkswirtschaft durch die neuzeitliche Entwickelung befindet, geht sein
Streben dahin, die Liquidität der Volkswirtschaft zu heben, die Reichsbank
mehr und mehr zur Hüterin der volkswirtschaftlichen Liquidität
zu machen. Es ist dies ein Wendepunkt in der Geschichte der
Deutschen Reichsbank, der einschneidende Eingriffe in den
Aufbau unseres Bankwesens und noch weit darüber hinaus zur
Folge haben wird.
Ehe die Reichsbank, die, wie auch Ströll sagt, „mehr und mehr

1) Diskontpolitik, Bank-Archiv XI, 12.

332
        <pb n="544" />
        volkswirtschaftliche Zentralinstanz“ wird, an diese Aufgabe herantreten,
 d. h. sich zunächst mit den Großbanken, als den Hauptkreditgebern,
 verständigen, ihnen Anregungen geben und auf sie einwirken
konnte, mußte sie zunächst ihre eigene Leistungsfähigkeit erhöhen.
Die Reichsbank hat ihren Goldvorrat in erheblichem Maße verstärkt.
Zum großen Teil ist dies allerdings durch Vermehrung der kleinen Banknoten
 geschehen. Da diese erfahrungsgemäß sich erheblich länger als die
großen Noten im Verkehr halten, d. h. nicht zur Einlösung präsentiert
werden, schützen sie auch in kritischen Zeiten die Reichsbank vor
starken Goldabzügen. Ebenso hofft man, durch Verleihung des Zwangskurses
 für die Noten die Goldvorräte möglichst in der Bank zu konzentrieren.
 Eine weitere Stärkung ihres Goldvorrates ermöglichte die günstige
Gestaltung der deutschen Zahlungsbilanz und die nach dem Vorbilde der
Österreichisch-ungarischen Bank vorgenommenen Devisenpolitik, mit
der sie sich neben der herkömmlichen Diskontpolitik eine scharfe neue
Waffe geschaffen hat. Für Kriegszeiten und für kritische Augenblicke ist
ein neuer Kriegsschatz von je 120 Millionen M in Gold- und in Silbermünzen
 geschaffen worden, der der Reichsbank zur Verfügung steht. Die
Reichsbank ist weiter in der Auswahl der ihr zum Diskont eingereichten
Wechsel rigoroser vorgegangen, indem sie prinzipiell die Finanzwechsel
und in der Regel die Prolongationen zurückwies, Den Lombardverkehr
am Quartalsanfang hat sie durch Extraberechnung von 10 Tagen erheblich
 eingeschränkt,
Was unser Kreditwesen so außerordentlich illiquide macht, ist gerade
die immer wiederkehrende ungewöhnlich starke Inanspruchnahme der
Reichsbank an den Quartalsterminen. Die Kosten dieser Kreditbeschaffung
sind relativ gering, da die höheren Zinsen in der Regel nur auf wenige
Tage zu zahlen sind und keine Rolle spielen gegenüber den großen Vorteilen,
 die die Banken sich dadurch schaffen, daß sie im Vertrauen
auf die Hilfsbereitschaft der Reichsbank davon absehen, dauernd
große Barreserven zu halten, die totes, d. h. zinsfressendes Kapital darstellen.
 Die Banken lassen sich von privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten
leiten und sind daher bestrebt, alles verfügbare Kapital nutzbringend anzulegen,
 Nur eine dauernde Barreserve kann unser Kreditwesen gegen
alle Zufälligkeiten unerwarteter Inanspruchnahme bei politischen oder
wirtschaftlichen Krisen schützen 1).

1) Diskontpolitik, Bank-Archiv XI, 12.

333
        <pb n="545" />
        Bereits im Januar 1914 hatte Havenstein im Reichstage erklärt,
daß die Reichsbank nicht dazu da wäre, ihre letzten Mittel auszuschütten,
weil unsere Gesamtwirtschaft sich im Ühbermaß auf Kredit aufbaut, oder
weil unsere Bankwelt, statt selbst in ausreichendem Maße für ihre Liquidität
 durch angemessene Barreserven zu sorgen, sich blindlings auf die
Hilfe der Reichsbank verläßt, bei der sie jederzeit Ersatz für ihre ausgegebenen
 Mittel sucht und findet. Wir brauchen eine größere Liquidität
unserer Volkswirtschaft und unserer Kreditorganisation, eine konsequente
Zurückdrängung ungesunder Kredite. Durch diese Erklärung ließ der
Reichsbankpräsident keinen Zweifel mehr, daß mit dem alten System gebrochen
 werden müsse.
Zwei Ansichten stehen sich schroff gegenüber. Die einen sagen, die
Reichsbank muß den Banken um so größere Kredite gewähren, je mächtiger
 diese werden, und die anderen halten es für grundfalsch, daß die
Reichsbank ihre Kreditgewährung parallel dem Wachsen der anderen
Banken ins Unendliche ausdehnt, betrachten ihre Hauptaufgabe vielmehr
in der Aufrechterhaltung der Währung und der Liquidität der Volkswirtschaft!).
 Die Reichsbank kann nicht von heute auf morgen von der Politik
der Krediterschwerung zur Politik der Kreditverweigerung übergehen.
Aber sie kann und soll ihre Hilfsbereitschaft allmählich einschränken
— das ist auf der Bankenquete auch von zwei hervorragenden Bankpraktikern,
 Schinckel und Ströll, zum Ausdruck gebracht worden — und
dadurch die Banken zwingen, selbst größere Reserven zu halten. Erst wenn
dies geschen ist — und diesbezügliche Maßnahmen sind ja z. Z. im Gange
— und die Banken nicht mehr in dem Maße wie bisher auf die Hilfe
der Reichsbank angewiesen sind, kann sich diese von der Kreditgewäh-:ung
 mehr und mehr zurückziehen.
Plenge spricht in seiner Arbeit „Von der Diskontpolitik zur Herrschaft
 über den Geldmarkt“?) der Reichsbank das Recht ab, die von
ihr gewünschten Reformen anders als auf dem Wege der Gesetzgebung
zur Durchführung zu bringen und verwundert sich, „daß in den nächstbeteiligten
 Kreisen eine große Bereitschaft besteht, die Forderungen der
Reichsbank sachlich zu würdigen. Wie uns scheint, geht die Bereitschaft,
sich der Reichsbank zu unterwerfen, sogar erheblich zu weit“. Plenge
empört sich, daß „ein großes halbstaatliches Organ dem Staate ins Handwerk
 pfuscht und weit über sein nächstes Arbeitsgebiet hinaus dem
1) S. Alfred Lansburgh, Die Maßnahmen der Reichsbank a. a. O. 5. 42.
2) Berlin 1913.

524
        <pb n="546" />
        Wirtschaftsleben durch ein großes Reformwerk Gesetze gibt“. Tatsächlich
handelt es sich nicht um eine „Gesetzgebung unter der Hand“, sondern
um Anregungen des Reichsbankpräsidenten. Wenn dieser Reformen
im Kreditwesen, die er im Interesse der Allgemeinheit für unbedingt
notwendig erachtet, ohne Härten durchführen will und dementsprechend
die Banken vorbereitet, so ist das doch ein äußerst loyales Verfahren.
Aber nicht nur aus gesetzlichen, sondern aus sachlichen Gründen,
meint Plenge, befinde sich die Reichsbank auf falschen Wege, Wenn
sie reorganisieren wolle, müsse sie bei sich selbst den Anfang machen.
Er fordert Entgoldung des Verkehrs, straffste Konzentration des Goldes
bei der Reichsbank und Umwandelung der deutschen Goldwährung in eine
Goldkernwährung, Die: nationale Geldverwaltung sei die Hauptfunktion
der Reichsbank, die nationale Kreditverwaltung liege am besten in anderen
Händen. Daher müsse die künftige Diskontpolitik der Reichsbank straffer
sein und eine Wiederholung der übermäßigen Kreditgewährung ausgeschlossen.
 bleiben. In Zeiten wirtschaftlicher und politischer Krisen müsse
die Reichsbank der letzte starke Hort für Staat und Volkswirtschaft sein,
und alle ihre Tätigkeit habe sich zukünftig unter diesem Gesichtspunkte
zu vollziehen. Zur Herrschaft über den Geldmarkt sei der Reichsbank
für die Dauer nicht berufen, diese Tätigkeit solle in gewissem Grade
den Großbanken zukommen.
Viele der Wünsche Plenges begegnen sich mit denen der Reichsbankleitung,
 und nur hinsichtlich der Ausführung gehen die Ansichten auseinander,
 Der Reichsbankpräsident hat als Realpolitiker auch nur das
denkbar Erreichbare vor Augen und will keine Brücke abreißen, ehe
nicht Ersatz geschaffen ist, Er strebt vorläufig nach einem Goldschatz
von ıll, Milliarde M, Plenge nach der doppelten Summe, Auf Grund
dieser soll dann, sagt Plenge, der Reichsbank gestattet sein, in Kriegsfalle
gmal so viel Noten, also 27 Milliarden M Noten auszugeben. Auch sonst
ist die temperamentvoll und teilweise sehr optimistisch geschriebene Arbeit
viel zu sehr auf den Kriegsfall, der doch glücklicherweise die Ausnahme
bildet, abgestimmt, und es ist zu wenig beachtet, daß auch in Friedenszeiten
 der Reichsbank wichtige Funktionen zugewiesen sind, die sie,
soweit die allgemeinen Verhältnisse es gestatten, in vortrefflicher Weise erfüllt
 hat. Wenn Plenge ein Zusammenarbeiten von Kreditbanken
und Zentralbank wünscht, so entspricht dies vollkommen den Wünschen
der Reichsbank, wobei natürlich zu beachten ist, daß die Aufgaben und
die Endziele der Reichsbank andere sind, als diejenigen der auf Erwerb

535
        <pb n="547" />
        gerichteten Privatbanken. Wir müssen dem Schicksal dankbar sein, daß
wir an der Spitze der Reichsbank einen so sachkundigen und energischen
Mann wie Havenstein haben, und daß auch im Direktorium der
Reichsbank Männer sitzen, die, wie z. B. von Lumm, von der Pike
auf gedient haben und Reformen, die sie im Interesse der Allgemeinheit
für notwendig erachten, energisch verfechten,
Auch ich wünsche, wie Plenge, daß die Reichsbank mehr noch als
bisher Bank der Banken werden möge, aber, im Gegensatz zu Plenge,
auch in dem Sinne, daß sie Zentralinstanz des deutschen Geld- und
Bankwesens ist und bleibt, daß sie für eine Gesunderhaltung unseres
Kreditsystems sorgt und auch die anderen Banken in diesem Sinne beeinflußt,
 indem diese mehr als bisher nach den Grundsätzen einer gesunden
Liquidität geleitet werden, daß sie ferner aber auch von einem starken
Verantwortlichkeitsgefühl getragen, mehr und mehr Hüterin der volkswirtschaftlichen
 Liquidität sein und bleiben möge,

40
        <pb n="548" />
        7. TEIL.

Staatliche Bankpolitik.

i. Depositengesetz?
1. Anregungen aus früherer Zeit.
Bei den Beratungen des Bankgesetzes im Jahre 1874 sind neben den
Fragen des Notenbankwesens auch solche des Depositenwesens erörtert
worden. Der Abgeordnete Sonnemann war, unter Hinweis auf die
Wiener Vorgänge im Jahre 1873, für ein Depositenbank-Gesetz eingetreten,

Der Zusammenbruch einiger, z. T. sehr angesehener Privatbankfirmen,
lenkte im Jahre 1891 wieder die Aufmerksamkeit auf diese Frage, Das
Börsengesetz vom 22. Juni 1896 und das Depotgesetz vom 5. Juli 1896
sollten ein gewisses Schutzmittel gegen derartige Vorgänge bieten. Ein
vom Grafen Arnim eingebrachter „Gesetzentwurf für die Regelung des
Depositenbankwesens‘“ wurde im Juni 1896 erörtert. Die Bankdepotgesetzkommission
 hatte folgende Resolution zur Annahme empfohlen:
„Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, in Rücksicht darauf, daß die
gewerbsmäßige Verwendung fremder Gelder seitens der Banken
und Kaufleute Sicherheitsmaßregeln für das mit Einlagen solcher Art
beteiligte Publikum dringend erfordert, die Frage der Prüfung zu unterziehen,
 wie solche Sicherheitsmaßregeln getroffen werden können und
‚., . ein diesbezügliches Gesetz baldtunlichst vorzulegen“. Der Anregung
wurde jedoch seitens der Regierung nicht Folge gegeben. Unter dem
Eindruck der Vorgänge des Jahres 1901, insbesondere des Zusammenbruches
 der Leipziger Bank, entstand die Abhandlung von Adolph
Wagner „Bankbrüche und Bankkontrollen“, die besonders die soziale
und politische Bedeutung des Problems betont, damals aber verhältnismäßig
 nur geringe Beachtung gefunden hat. Erörterungen knüpften sich

537
        <pb n="549" />
        dann weiter an die Errichtung einer Bankabteilung im Warenhause
A. Wertheim.
Die kritischen Verhältnisse des Geld- und Kapitalmarktes im Jahre
{907, die Konzentration im Bankwesen und die erhebliche Steigerung
der Depositengelder gaben Anlaß, die Frage der Regelung des Depositenwesens
 wieder aufzurollen. Der III. Bankiertag in Hamburg erklärte
sich selbstverständlich gegen eine gesetzliche Regelung des Depositenwesens,
 In der Resolution heißt es: „Gesetzgeberische Experimente, die
aus theoretischen Erwägungen darauf hinauslaufen, aus einer ganz anderen
historischen Entwickelung hervorgegangene Einrichtungen des Auslands
auf unser in eigenartiger gesunder Entwickelung begriffenes Bankwesen
zwangsweise zu übertragen, können leicht gefährliche Störungen unseres
Wirtschaftslebens hervorrufen und sind deshalb entschieden zu widerraten.“
Bei der am ı. Mai 1908 erfolgten Eröffnung der Bank-Enquete hatte
der Vertreter der Reichsregierung hervorgehoben, daß die Anschauung
der Geld- und Kreditverhältnisse, die schwer auf dem deutschen Wirtschaftsleben
 gelastet habe, den Wunsch nach einer umfassenden Erörterung
 des gesamten Bank- und Kreditwesens begründet erscheinen ließe.
Bei Punkt 6, Regelung des Depositenwesens, haben die Berliner Großbanken,
 die den Depositenverkehr pflegen, die Erklärung abgegeben, daß
sie vom ı. März 1909 ab jeden zweiten Monat einen detaillierten Ausweis
 nach einem bestimmten Schema veröffentlichen werden. Damit
wurden die Erörterungen über gesetzliche Regelung des Depositenwesens
in ein neues Stadium gerückt und die Verhandlungen über diesen Punkt
einige Zeit hinausgeschoben.

2. Resolution des Reichstages vom 14. Mai 1909,
In der Kommission zur Beratung über den Entwurf eines Gesetzes,
betreffend Änderung des Bankgesetzes waren 2 Resolutionen!) einzebracht
 worden, die folgenden Wortlaut hatten:
a) Der Reichstag wolle beschließen, den Herrn Reichskanzler zu ersuchen:

die abschließende Beratung der Frage VI des Fragebogens für die
Vernehmung der Sachverständigen durch die Bankenquete-Kommission.
 herbeizuführen;
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Veröffentlichung der Bi-‘')

 S. Materialien zur Frage des Depositenwesens, Berlin 1910,

3
        <pb n="550" />
        Janzen durch die Aktienbanken und solche Privatbanken, welche
öffentlich oder durch Agenten zur Einlage von Depositen oder
Spargeldern auffordern, regelt, insbesondere auch ein Muster für die
Bilanzaufstellung vorschreibt.
b) Der Reichstag wolle beschließen:
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen,
 durch welchen eine Ausgestaltung des Aufsichtsamtes für
Privatversicherung zu einem Aufsichtsamt für Bankwesen erfolgt,
 indem das jetzt vorhandene Amt zu einer Abteilung des neuen
Amtes wird und zu dieser bestehenden Abteilung für Kontrolle der
Versicherungsgesellschaften eine neue Abteilung zur Kontrolle der
Richtigkeit des von den Depositenbanken monatlich zu veröffentlichenden
 Status tritt.
Gegen diese Resolution wurde der Einwand erhoben, daß sie nicht
im Zusammenhang mit dem Bankgesetz ständen und außerdem den Beratungen
 der Bankenquete-Kommission vorgriffen. Die Antragsteller für
die Resolutionen zogen diese nach längerer Beratung zurück und vereinigten.
 sich zu einer gemeinsamen folgenden Wortlauts:
Der Reichstag wolle beschließen:
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen,
 in welchem diejenigen Banken und Bankiers, die zur Anlage
von Depositen und Spargeldern durch öffentliche oder schriftliche
Aufforderungen oder durch Agenten anreizen, zur Veröffentlichung
ihres Status nach vorgeschriebenem Muster in angemessenen Zeiträumen
 verpflichtet werden, und außerdem eine Kontrollstelle zur
Feststellung der Richtigkeit des publizierten Status geschaffen wird.
Auf Anregung hin, aus der Resolution die Bestimmung zu entfernen,
die den Weg anzeigt, auf dem gewisse Mißstände aus dem Bankwesen
beseitigt werden könnten, wurde schließlich folgende Fassung vorgeschlagen:
 Der Reichstag wolle beschließen:
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, einen Gesetzentwurf
 vorzulegen zur Bekämpfung der Gefahren, die dem
Publikum durch Banken und Bankiers erwachsen, die zur
Anlage von Depositen oder Spargeldern durch öffentliche
oder schriftliche Aufforderungen oder durch Agenten anreizen,

In dieser Form wurde die Resolution alsdann gegen 4 Stimmen (bei
21 Mitgliedern) angenommen.

Pa)
        <pb n="551" />
        Im Kommissionsbericht wurde gesagt: Der Antrag bezwecke, der
Bankenquete-Kommission eine gewisse Direktive für ihre Beratung zu geben,
denn es dürfte auf die Verhandlungen der Kommission nicht ohne Einfluß
 sein, wenn der Reichstag seinen Wunsch zu erkennen gebe, daß er
den Einlegern von Spargeldern und Depositen eine größere Sicherheit
dadurch zu geben beabsichtige, daß er die Aktienbanken, wie auch die
Privatbankiers hinsichtlich ihrer eigenen Mittel und ihrer Geschäftsführung
einer ausreichenden Kontrolle der Öffentlichkeit unterwerfe, Es sei erfreulich,
 daß die großen Berliner Aktienbanken sich freiwillig entschlossen
hätten, ihren Status häufiger zu veröffentlichen. Aber gerade diese Institute
 böten hinsichtlich ihrer Sicherheit genügende Gewähr, während
erfahrungsgemäß Verluste an Spareinlagen und Depositen bei den kleinen
‚Winkelbankiers“ einzutreten pflegen, die für die Heranziehung von
iremden Geldern eine ausgedehnte und nicht immer einwandfreie Propazanda
 treiben.
In einem dürfte die große Mehrheit des Reichstages mit der Resolution
 übereinstimmen, nämlich daß zur Sicherung des sparenden Publikums
 eine größere Öffentlichkeit hinsichtlich der Geschäftsführung der
Banken nötig sei, und das wolle der Antrag im wesentlichen zum Ausdruck
 bringen,
Es erscheine dringend notwendig, daß gesetzliche Vorkehrungen getroffen
 würden, durch die eine öffentliche Klarstellung der Sicherheit
solcher Bankinstitute herbeigeführt werden könne, die in der geschilderten
 Weise Anregung geben, Gelder bei ihnen anzulegen. Auf die Publizität
 im Bankwesen müsse größerer Wert gelegt werden. Aber eine Publikation
 des Status der Banken allein könne nicht die Grundlage zur Bearteilung
 der Sicherheit der Institute bieten, wenn nicht zugleich durch
Gesetz eine Kontrollstelle geschaffen werde, die die Aufgabe habe, die
Richtigkeit des von den Banken veröffentlichten Status zu revidieren. Die
an zweiter Stelle aufgeführte Resolution sei daher eine einfache Folge
des an erster Stelle bezeichneten Antrages. Für die Notwendigkeit eines
Aufsichtsamtes für Bankwesen bezieht sich der Antragsteller auch auf
die Ausführungen in meiner Arbeit „Banken und Bankpolitik“ und in der
„Zeitschrift für Handelswis senschaft und Handelspraxis‘, in denen ich
ür Einführung eines Reichsaufsichtsamtes für Bankwesen eingetreten bin.
Die Resolution wurde darauf ohne Diskussion in der vorgeschlagenen
Fassung von der Mehrheit des Reichstags angenommen.
Während nach dem Arnimschen Entwurfe von 1896 allgemein für

4 u
        <pb n="552" />
        die Sicherheit der Depositengläubiger Sorge getragen werden sollte, wendet
sich die Resolution des Reichstages von 1909 nur gegen Auswüchse
des Bankwesens.

3, Ergebnis der Depositen-Enquete von 1909.
a) Kein Depositengesetz, aber Erhöhung der Barreserven
der Banken.
Die Verhandlungen der Enquete-Kommission über Regelung des Depositenwesens
 erfolgten in der Zeit vom 23.—27. November 1909 unter
Vorsitz des Reichsbankpräsidenten. In der Einleitung zu den den Mitgliedern
 vorgelegten, von der Statistischen Abteilung der Reichsbank zusammengestellten
 Materialien heißt es u. a.: „Verfolgt man den historischen
 Verlauf, den die Erörterung der Frage in der Öffentlichkeit genommen
 hat, und betrachtet man das Anwachsen der Strömungen, die
sich damit beschäftigen, so kann man deutlich beobachten, wie die
Stimmen an Zahl und Gewicht zunehmen, die auf die Notwendigkeit
irgend einer Lösung dieses Problems hinweisen, dessen weittragende Bedeutung
 mehr und mehr erkannt wird. Man erhält dabei den Eindruck,
als ob die Frage nicht mehr von der Tagesordnung verschwinden wird,
bis sie eine befriedigende Erledigung gefunden hat.“
Frage 6 der Bank-Enquete lautete: „Erscheint es im öffentlichen
Interesse geboten, für die Sicherheit und Liquidität der Anlage
von Depositen und Spargeldern auf dem Wege der Gesetzgebung
Sorge zu tragen? Welche Maßnahmen würden zu diesem Zweck in Betracht
 kommen, und welche Wirkungen wären von ihnen zu erwarten?“
In dieser und in der 5. an die Sachverständigen gerichteten Frage:
„Empfiehlt es sich, auf eine Verminderung der Inanspruchnahme
der Reichsbank Bedacht zu nehmen?“ kommt die Richtungsänderung
in der Politik der Reichsbank zum Ausdruck, Aus diesen Fragen spricht
die Erkenntnis, daß es unbillig sei, von der Zentralnotenbank zu fordern,
sie solle jeden Kreditanspruch, den die immer mächtiger werdenden
Kreditbanken stoßweise an sie stellen, befriedigen, daneben aber auch
ihren Metallschatz so hüten, daß die Währung des Landes voll aufrecht
erhalten wird !).
Damit die Debatten nicht ins Uferlose gehen, waren die Redner ge-1)

 S, a. Lansburgh, Maßnahmen der Reichsbank, a. a. O. S. 26.

341
        <pb n="553" />
        beten worden, nachstehende Disposition, die allgemeine Anhaltspunkte
geben sollte, zu beachten:
I. Allgemeine Erörterung der Frage.
a) Begriff „Depositen“,
b) Sicherheit der Anlage,
c) Liquidität der Anlage,
Erörterung der in Frage kommenden Maßnahmen und ihrer voraussichtlichen
Wirkungen.
[. Erlaß von Normativbestimmungen,
a) Vorschriften, betreffend die Annahme (Beschränkung «) auf bestimmte
Institute, ß) hinsichtlich der Höhe der anzunehmenden Gelder).
b) Vorschriften, betreffend die abgesonderte Verwaltung (Vorzugsrecht der
Depositen- und Spargeldgläubiger).
z) Vorschriften, betreffend die Anlage a) Festsetzung einer Bardeckungsquote,
 8) Anlage in Wechseln und sonstigen als liquide geltenden Mitteln,
y) Anlage in Staatsanleihen und ähnlichen Werten, d) Anlage des Reservefonds.

d) Sonstige Vorschläge,
2. Die Veröffentlichung von Bilanzen.
a) Empfiehlt es sich, die Veröffentlichung ausführlicher Bilanzen innerhalb
bestimmter Zeiträume nach festzusetzendem Schema vorzuschreiben?
b) Wann und wo hätte sie zu erfolgen?
c) Inhalt der Veröffentlichungen,
4) Die bisher veröffentlichten‘ Zweimonatsbilanzen,
3. Maßnahmen anderer Art,
a) Die Hinterlegung eines bestimmten Prozentsatzes der fremden Gelder
bei der Reichsbank,
b) Die Errichtung staatlicher Depositenanstalten,
c) Die Aufnahme des verzinslichen Depositengeschäftes durch die Reichsbank.

d) Die Errichtung eines Aufsichtsamtes für Bankwesen.
e) Sonstige Maßnahmen.
1. Wie lassen sich im Wege der Gesetzgebung oder auf anderem Wege am
wirksamsten die Gefahren bekämpfen, die dem Publikum durch Banken
and Bankiers erwachsen, welche zur Anlage von Depositen oder Spargeldern
durch öffentliche oder schriftliche Aufforderungen oder durch Agenten anreizen?

Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder1) erkennt die Notwendigkeit,
irgendwelche gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, nicht an. Bankdirektor
Dr. Weber spricht es offen aus, „daß er die Gefahr, die darin besteht,

ı) H. Hartung hat in einer Schrift ; Die Depositengelder in der Bankenquete
‚Berlin 1910} die zutage getretenen Meinungsverschiedenheiten aus dem stenographischen
 Bericht (Berlin 1910) systematisch zusammengestellt und einer kritischen
 Betrachtung unterzogen.

5a

&amp;gt;»
        <pb n="554" />
        daß vielleicht einmal hier und da hunderttausende oder sogar eine Million
 M für einzelne Leute verloren gehen, viel geringer veranschlage und
bewerte, als die große Gefahr, die darin liegen würde, daß man durch
gesetzgeberische Maßnahmen die heutige Entwicklung unserer Kapitalbewegung
 aufhielte und einengte“, Einige Praktiker der Enquete-Kommission
 verschieben das Problem und bekämpften oft Behauptungen, die gar
nicht aufgestellt sind, so z. B., daß es an geeigneten Stellen zur sicheren
Anlage von Geldern in Deutschland nicht fehle.
Nach langen, teilweise sehr interessanten Debatten verständigte man
sich schließlich in der Kommission darüber, daß zu große Bedenken
gegen gesetzliche Eingriffe in die wirtschaftliche Organisation des Bankwesens
 vorhanden seien, und ein Depositengesetz daher vorderhand
abzulehnen sei. Am Schluß der Tagung wurde festgestellt, daß, wenn
das Depositengesetz abgelehnt sei, unter den Mitgliedern der Kommission
Einmütigkeit in folgenden 3 Punkten bestehe:
I. Regelmäßige Veröffentlichung erweiterter Zweimonatsbilanzen,
2. Erhöhung der Barreserven und
3. Schaffung eines Organs nach den Vorschlage des Bankdirektors
Roland- Lücke, das in irgendeiner Weise als Kontrollinstanz der
Banken fungiert.
Was den 1. Punkt anbelangt, so ist es der Reichsbank bereits gelungen,
 eine größere Zahl Banken zu veranlassen, ihre Bilanzen zu veröffentlichen,
 und zwar nach dem erweiterten Schema (s.S. 357f.). Die Erhöhung
 der Barreserven steht augenblicklich zur Debatte. Von dem
Bankenbeirat aber, für den sich auch die Bankpraktiker erklärten, ist
nach Schluß der Beratungen der Enauete- Kommission nicht mehr die
Rede gewesen.

b) Aufsichtsamt oder Bankenbeirat?
X) Das Aufsichtsamt für Bankwesen.
Auf Veranlassung des Vorsitzenden der Enquete-Kommission, Sr. Exzellenz
 des Herrn Reichsbankpräsidenten Havenstein habe ich der
Kommission folgendes Gutachten‘) erstattet:
„...50o0 einfach, wie die Theorie als obersten Grundsatz der Bank-1)

 Einiges, heute veraltetes statistisches Material, erfüllte Forderungen hinsichtlich
 weiterer Detaillierung der Zweimonatsbilanzen, sowie die Einleitung, in der
ich meine Stellungnahme zu anderen Reformvorschlägen begründete, sind hier
weggelassen worden,

343
        <pb n="555" />
        politik den Satz aufstellt: Eine Bank darf im wesentlichen keinen anders
gearteten Kredit geben, als sie selbst genommen hat, — so einfach gestalten
 sich in der Praxis die Verhältnisse nicht, Wollten die Sparkassen
nach diesem Grundsatz verfahren, dann dürften sie nicht, wie es jetzt
geschieht, 2; ihrer Gelder in Hypotheken anlegen, Die Erfahrung und
die bei jedem Unternehmen anderen Verhältnisse sollen dem Bankdirektor
sagen, wie er in der Anlage fremder Gelder in normalen, und wie er in
anormalen Zeiten zu verfahren hat. Ein unvorhergesehener run auf eine
Bank kann auch bei einem gut geleiteten Institut unabsehbare Folgen
haben, wenn nicht kollegiale Hilfe von anderen Instituten geleistet wird.
Schematisieren läßt sich ein alle Zweige des Bankwesens umfassender
Betrieb nicht, das weiß jeder, der einige Zeit im Bankfach praktisch tätig
war. Das Bankwesen in seiner freien Entfaltung möglichst
wenig zu hindern, dabei aber gleichzeitig Maßregeln zu treffen,
das Verlustrisiko der Bankgläubiger nach Möglichkeit einzuschränken,
 ist das schwierige Problem, das der Lösung harrt.

Die Publikation des Status der Banken allein, so wurde in der Bank-Kommission
 des Reichstags gesagt, könne nicht die Grundlage zur Sicherheit
 der Institute bilden, wenn nicht zugleich durch Gesetz eine Kontrollstelle
 geschaffen werde, die die Aufgabe habe, die Richtigkeit des von
der Bank veröffentlichten Status zu revidieren. In der Kontrolle der Ausweise
 wird also eine der Hauptaufgaben des zu errichtenden Amtes für
Bankwesen erblickt. Vom grünen Tisch aus läßt sich diese nur in sehr
beschränktem Maße vornehmen. Frisierte Bilanzen wird es immer geben,
wenn nicht andere Maßregeln ergriffen werden, und da erscheint mir ein
in den Vereinigten Staaten von Amerika angewendetes Verfahren sehr
zweckmäßig.
Durch das Nationalbank-Gesetz vom 25. Februar 1863 ist dort im
treasury-department ein Bureau errichtet, das eine Kontrolle über die
Banken, die Noten ausgeben, ausübt. Der Vorsteher dieses Bureaus
(Comptroller of the Currency), wird vom Präsidenten der Vereinigten
Staaten auf 5 Jahre ernannt, Er hat das Recht, so oft es ihm nötig erscheint,
 die Nationalbanken zu kontrollieren, bezw. durch bank-examiners
kontrollieren zu lassen. Über das Ergebnis der Revisionen gibt er im
Dezember jeden Jahres in einer ausführlichen Abhandlung dem Kongreß
Bericht,
Nach dem Report des Comptroiler of the Currency gab es am 23. Sep-
        <pb n="556" />
        tember 1908 in den Vereinigten Staaten von Amerika 6853 Nationalbanken.
 Ihr eingezahltes Kapital betrug 921, ihre Reserven 566 Millionen
 $. Von Privaten und von der Regierung waren ihnen Depositen
in Höhe von 5600 Millionen $ anvertraut. Ihr Notenumlauf bezifferte
sich auf 613 Millionen $. Der Depositenverkehr spielt hiernach bei diesen
Banken eine weit wichtigere Rolle als das Notenemissions-Geschäft, Ich
betone dies, um einen etwaigen Einwand zu begegnen, daß die Bankkontrollen
 in Amerika nur erfolgen. weil es sich um reine Notenbanken
handelt.
Man wird weiter vielleicht einwenden: Die Bankkontrollen sind in
Amerika technisch leicht durchführbar. Eine Revision unserer deutschen
Großbanken aber würde, wenn sie sorgfältig geschehen sollte, ein großes
Beamtenheer erfordern. Darauf ist zu erwidern: Banken mit solchen
Riesenkapitalien und einem so weitverzweigten Verkehr, wie wir sie in
Deutschland besitzen, kennen die Vereinigten Staaten von Amerika allerdings
 nicht. Besaßen doch von den Nationalbanken nur 6 ein Kapital
von mehr als 5 Millionen, und nur 60 ein Kapital von mehr als ı bis
5 Millionen
Von einer Kontrolle der großen deutschen Banken durch Einsichtnahme
 in die Bücher kann nicht die Rede sein. Hier muß man
sich auf detaillierte Berichte verlassen, und man kann annehmen, daß
infolge der zahlreichen Revisionen, die auf Veranlassung der Direktion
und des Aufsichtsrates erfolgen, allgemein gegebene Vorschriften befolgt
werden, Wie peinlich gerade in großen Instituten gesetzliche Vorschriften,
z. B. hinsichtlich der Versteuerung, befolgt werden, und wie man im
Zweifelsfalle lieber einen Stempel zu viel entrichtet, ehe man mit dem Fiskus
in Konflikt gerät, das weiß ich aus meiner eigenen praktischen Tätigkeit,
Von weitgehender Bedeutung für die amerikanischen Nationalbanken
ist Art. 5200 der Revidierten Statuten: „Der Gesamtbetrag der geldwerten
Forderungen einer Nationalbank an eine Einzelperson, Körperschaft, Gesellschaft
 oder Firma, einschließlich der Forderungen an mehrere Mitglieder
 einer Gesellschaft oder Firma, darf zu keiner Zeit weder 10%
des gegenwärtig eingezahlten und unverminderten Aktienkapitals zuzüglich
 des unverminderten Reservefonds, noch 30%, des Aktienkapitals
übersteigen.“ Hätten wir in Deutschland ähnliche Bestimmungen, dann
wäre unserer Volkswirtschaft der Zusammenbruch der Leipziger Bank,
sowie auch in neuerer Zeit manch anderer Banken und die damit verknüpften
 traurigen Folgen erspart geblieben,
35 Obst, Bankvolitik,

yal
        <pb n="557" />
        Ich würde es für sehr wünschenswert erachten, wenn alle Banken und
Bankfirmen verpflichtet würden, ihre großen Debitoren, d. h. diejenigen
Firmen, die mehr als einen bestimmten Prozentsatz des Aktien-, bezw.
Geschäftskapitals der Bank plus deren Reserven und Depositen schulden,
mit Angabe der bestellten Sicherheit dem Aufsichtsamt zu benennen.
Ich weiß sehr wohl, daß die Beurteilung der Kreditwürdigkeit einer
Person oder Firma nicht nach einem ein für allemal gültigen Schema
erfolgen kann. Eine vernünftige Begrenzung des Prozentsatzes, der aber
nicht bei allen Instituten von gleicher Höhe sein sollte — die Banken
müßten nach Höhe des Stammkapitals, der Reserven und der fremden
Gelder in verschiedene Gruppen geteilt werden — würde verhüten, daß
die Banken durch den Zusammenbruch eines Unternehmens, an dem sie
stark engagiert sind, in bedrängte Lage kommen und ev. zur Zahlungseinstellung
 genötigt werden.
Von der Leipziger Bank abgesehen, sind in der letzten Zeit Verluste
von Depositengeldern bei großen, ersten Bankinstituten erfreulicherweisenicht
 zu verzeichnen gewesen. Grundkapital und Reserven bei unseren
Großbanken lassen einen Verlust der Depositengläubiger schwer möglich
erscheinen. Hier handelt es sich meist weniger um Gefahren, die durch
tatsächliche Verluste und Betrügereien als durch illiquide Anlagen
drohen. Die Liquidität, wie sie sich aus den Ziffern ergibt, kann allein
natürlich auch nicht maßgebend sein. Waren doch bei der Leipziger Bank
kurz vor ihrem Zusammenbruch etwa. 63 % ihrer Verbindlichkeiten bilanzmäßig
 in leicht zu realisierenden Werten angelegt.
Während bei den Banken mit einem Kapital von mehr als ı Million M
die Summe der Kreditoren und Depositen etwa das 3fache des Aktienkapitals
 beträgt, steigt sie bei den Banken von mehr als 100000 M bis
ı Million M auf‘ das 5—6fache, und bei den Banken bis zu 100000 M
Kapital auf das 3ofache des Kapitals. Manche dieser kleinen und
kleinsten Banken erfreuen sich großen Ansehens und haben stattliche:
Reserven angesammelt, So besitzt die kleinste Bank, die Spar- und Leihkasse
 Kellinghusen, ein Aktienkapital von 250 M, einen Reservefonds.
von 363000 M und 3,7 Millionen M fremde Gelder. Die Schenefelder
Spar- und Leihkasse, Aktiengesellschaft in Schenefeld bei Kiel arbeitet
mit einem Kapital von 2400 M, auf das 600 M eingezahlt sind, und
einem Reservefonds von 76200 M. Die Einlagen gegen Sparbücher
erreichen den Betrag von 1,05 Millionen M, wovon, nebenbei bemerkt,
0,9 Millionen M in Hypotheken angelegt sind.
z46
        <pb n="558" />
        Gerade für die Gläubiger vieler kleiner Banken, bei denen die Garantiemittel
 (Aktienkapital und Reserven) nur einen kleinen Prozentsatz der
anvertrauten Betriebs- und Spargelder bilden, ist ein Schutz durch den
Staat unbedingt erforderlich.
Liliputbanken, Genossenschaften und kleine Bankiers suchen oft durch
Annoncen in Provinzialblättern und durch Plakate in ihren Schaufenstern
unter Versprechung von Zinsen, die mitunter den Lombardsatz der
Reichsbank übersteigen, Depositengelder an sich zu ziehen. Um das vertrauensselige
 Publikum noch sicherer zu machen, reden und quittieren
sie über „Spargelder“ oder gar „Sparkassengelder“. Der kleine Mann, der
sein Geld einige Prozent besser als auf der „anderen Sparkasse“ verzinst
erhält, stellt weiter keine Betrachtungen an, sondern animiert noch Verwandte
 und Freunde, ihre Gelder auch zu dieser „Sparkasse“ zu bringen.
Die Anlage der Gelder erfolgt naturgemäß entsprechend den hohen
Zinsen, die dem Deponenten versprochen sind, und dem möglichst hohen
Gewinn, den der Bankier dabei erzielen will. Langfristige Darlehen werden
gewährt, und die gebotene Sicherheit ist oft sehr minderwertig. Verluste
sind, besonders in Zeiten des wirtschaftlichen Niedergangs unausbleiblich.
Ist der Schuldner in Bedrängnis geraten, so werden ihm, in der Befürchtung,
 daß sonst alles verloren ist, immer von Neuem wieder Gelder
zur Verfügung gestellt, Kürzlich hörte ich sogar von einem Fall, wo die
Bank den in Zahlungsschwierigkeit geratenen Gläubiger dringend ersuchte,
seine bedrängte Lage nur ja niemandem zu offenbaren, sie werde ihm
gern weiteren Kredit einräumen, Sie befürchtete nämlich, daß, wenn die
Verluste, die sie an dem betr. Unternehmen erlitten hätte, bekannt
würden, ein großer Teil ihrer Depositengläubiger ängstlich werden würde.
Hier muß die Gesetzgebung eingreifen, hier ist ein Arbeitsfeld für ein
neu zu schaffendes Banken-Aufsichtsamt. Betragen die Depositen dieser
kleinen Banken usw. auch nur vielleicht 5 % aller Depositen. so erfordern
diese Verhältnisse unbedingt ein Einschreiten.
Zunächst wird es Aufgabe des Amts sein, mit dahin zu wirken, daß
die Begriffe „Bank“ und „Bankier“ — der Centralverband des Deutschen
Bank- und Bankiergewerbes und auch ich bin des Öfteren dafür in Wort
und Schrift eingetreten — gesetzlich festgelegt werden. Ein erfreulicher
Fortschritt ist in den letzten Jahren insofern zu verzeichnen, als Gerichte
und Polizeibehörden mehrfach die Streichung irreführender Bezeichnungen
veranlaßt haben. Nicht mehr im vollen Umfange gilt heute, Gott sei
dank, der Ausspruch, den Poschinger 1876 im Reichstage tat: „Jeder
347

zn #
        <pb n="559" />
        faule Bankier, der sein Geschäft in ein Aktienunternehmen umwandelt,
ist eine Bank“.
Weiter wäre allen Banken, Bankiers, Genossenschaften usw. zu Vverbieten,
 Depositengelder als Sparkassengelder zu bezeichnen. Die Geschäftsunkenntnis
 ist leider vielfach sehr groß, und diesem Umstande muß Rechnung
getragen werden.
Es wird sich empfehlen, den Wirkungskreis des Aufsichtsamtes für den
Anfang nicht zu weit auszudehnen, Professor Faßbender ist in der Bankkommission,
 der Kostenersparnis wegen, dafür eingetreten, das neue Amt
einem bereits bestehenden Kontrollamt, nämlich dem Aufsichtsamt für
Privatversicherung anzugliedern, Vielleicht ließe sich das Amt auch als
eine Banken-Abteilung des Reichsamts des Innern errichten.
Das Wort „Aufsicht“ oder „Kontrolle“ fällt im Titel besser
weg. Das Amt wird immer und immer wieder betonen müssen, daß es
alles daran setzen werde, die Depositengläubiger zu schützen, daß es
aber keinerlei Garantien übernehmen könne. Auch den Banken und
Bankiers wird streng zu verbieten sein, in Ankündigungen auf Briefbogen
 usw. den Vermerk „Unter ständiger Kontrolle des Aufsichts-Amts
für Bankwesen“ oder einen ähnlichen Vermerk zu setzen. Das Publikum
darf sich nicht in Sicherheit wiegen, und das Wort „Aufsicht“ in der
Bezeichnung des Amtes soll hierzu nicht irgendwelchen. Anlaß geben,
Auch in der Bank-Kommission wurde von einem Mitgliede darauf
hingewiesen, daß der Staat durch Errichtung eines solchen Aufsichtsamtes
 in eine Verantwortung für die Sicherheit der Depositen hineingezogen
 werde, die er garnicht übernehmen könne. Von anderer Seite
wurde dies, m. E. mit Recht, bestritten, und es wurde gesagt, es genüge
für die beabsichtigten Zwecke, wenn das Amt nicht über die Bonität,
wohl aber über die Nicht-Bonität ein Urteil ausspreche, vor gewissen
[nstituten warne und damit viel Unglück verhüte, Man kann hierbei als
Vergleich die Zulassungstellen an den Börsen heranziehen, Deren Mitglieder,
 angesehene Kaufleute, sind auch nach Kräften bemüht, Unheil
von den Erwerbern der die Zulassungstelle passierenden Wertpapiere
abzuwenden, Garantien aber können sie natürlich nicht übernehmen.
Ich bin überzeugt, daß zahlreiche Bankdirektoren und Bankiers mit
mir der Ansicht sind, daß das in Geld- und Bankangelegenheiten unerfahrene
 Publikum vor betrügerischen Manipulationen geschützt werden
müsse, und daß ein Amt für Bankwesen sehr nützlich wirken kann.
Aber sie bangen sich vor der Gesetzgebung. Die Personen, die bei uns
z48
        <pb n="560" />
        in Deutschland Gesetze machen, so hört man sagen, verfügen in der
Regel nicht über die genügenden Sachkenntnisse, und so kommen Gesetze
 zustande, die ihren Zweck keineswegs erfüllen, wohl aber viele Berufsklassen
 in. ihrem Erwerb unnötigerweise schädigen. Dies trifft besonders
dann zu, wenn die Gesetze von Parteien diktiert werden, die politische
Zwecke damit befolgen. Bankdirektoren und Bankiers insbesondere haben
nach den Erfahrungen, die sie s, Zt. mit dem Börsengesetz gemacht
haben, nicht unberechtigtes Mißtrauen gegen neue Gesetze.
Die Bankwelt wird aber m, E. gut tun, sich nicht gegen Maßregeln
zu sträuben, die früher oder später doch einmal kommen müssen. Hat
doch auch der Staat infolge der Propaganda, die in den letzten Jahren
seitens einiger Behörden für Ausbreitung des Depositen- und Scheckverkehrs
 gemacht worden ist, eine moralische Verantwortung hinsichtlich
der zweckmäßigen Verwendung der Depositengelder übernommen.
Mir ist der Vorwurf gemacht worden, ich hätte als ehemaliger Bankpraktiker
 und als Banktheoretiker niemals solche Vorschläge machen
dürfen, die das Bankwesen schädigen, in seiner freien Entwickelung
hemmen usw, usw. Gerade, weil ich lange Jahre in der Praxis gestanden,
und weil ich aus dem Studium der Geschichte des Bankwesens so manche
Folgerung gezogen habe, und weil ich der Überzeugung bin, daß das
deutsche Bankwesen, im großen Ganzen betrachtet, auf solider Basis
beruht, und weil ich den Wunsch hege, daß das Ungesunde, das ihm
hie und da anhaftet, bald abgestreift werden möge, habe ich die Errichtung
eines Bank-Aufsichtsamtes — der Name ist gleichgültig —- vorgeschlagen.
Ich glaube damit den Interessen der Banken und Bankiers in weit
höherem Maße zu dienen, als ein großer Teil der Fachpresse, die kritiklos
die ihm zugesandten Waschzettel abdruckt.
Das neue Amt soll nicht von heute auf morgen errichtet werden.
Seine Arbeiten und Befugnisse müssen in den Hauptpunkten fixiert werden.
Bankdirektoren und Bankiers, die der Überzeugung sind, daß diejenigen,
die Kredit in hohem Maße in Anspruch nehmen, zu weitgehender öffentlicher
 Rechnungslegung verpflichtet sind, sollten ihre Mitwirkung an der
Ausarbeitung von Gesetzesvorschlägen nicht versagen. Daß bei Schaffung
des Scheckgesetzes und bei Abänderung der Wechselordnung die Entwürfe
 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt worden sind, hat sich in
hohem Maße bewährt, und es wäre zu wünschen, daß, wenn ein Banken-Amt
 in dieser oder jener Form geschaffen würde, solch eingehende Beratungen
 vorangehen, zu denen Sachverständige aus dem Kreise der

540
        <pb n="561" />
        Bankdirektoren und Bankiers aus verschiedenen Teilen des Reichs herangezogen
 werden,
Ist die Errichtung des Banken-Amts beschlossen, so besteht die erste,
nicht leichte Aufgabe in der Berufung und Anstellung der Beamten,
Man wird neben einer Anzahl mittlerer Beamten und Kanzlisten für den
Anfang etwa 8—10 Beamte anstellen müssen, die kaufmännisch und
banktechnisch geschult sind, volkswirtschaftliche und juristische Kenntnisse
und last not least auch weiten Blick und großen Takt besitzen.
Die Aufgabe des Amtes wird zunächst in der Anlage eines Archivs
und in der Sammlung der Monatsausweise zu bestehen haben. Statuten
und Geschäftsbedingungen der Banken, Genossenschaften usw. werden
durchzulesen, die Berechtigung der Führung des Namens „Bank“ oder
„Bankier“ zu prüfen sein, i
Über zweifelhafte Unternehmungen berichtet ein Teil der kritischen
Fachpresse. Eingehende Zeitungs- und Fachschriftenlektüre wird den Beamten
 mancherlei Anregungen geben und sie veranlassen, Mißstände, die
atıch von Fachleuten als solche empfunden werden, zu beseitigen und
dadurch Unheil abzuwenden,
Reichsbank und Aufsichtsamt werden vielfach auch Hand in Hand
miteinander arbeiten können. 500 über das ganze Reich verstreute Filialen
der Reichsbank sorgen dafür, daß die Direktion in Berlin über alle wichtigen
 Vorfälle des Handelsverkehrs rasch informiert wird. Die Reichsbank
müßte verpflichtet werden, die Kenntnisse, die sie über wenig vertrauenswürdige
 Banken usw. erlangt, dem Aufsichtsamt mitzuteilen, das dann
weitgehende Prüfungen vorzunehmen und, wenn seine Vorschläge nicht
beachtet werden, Bekanntmachungen hinsichtlich dieses Unternehmens zu
erlassen hätte.
Durch einen aus erfahrenen Bankdirektoren und Bankiers bestehenden
Beirat, der sich in zahlreiche Ortsgruppen zu teilen hätte, wäre Sorge
dafür zu treffen, daß keine unzweckmäßigen Maßregeln erfolgen, und daß
harte und unnötige Belästigungen vermieden werden. Die Einrichtung des
Zentralausschusses und der Bezirksausschüsse, die sich in der Organisation
der Reichsbank sehr bewährt hat, würde sich mutatis mutandis auch auf
das Aufsichtsamt für Bankwesen wohl übertragen lassen.
Das Aufsichtsamt soll aber nicht nur das Publikum vor leichtsinnigen
und unredlichen Bankiers schützen, sondern es soll und kann auch, umgekehrt,
 Banken und Bankiers einen Schutz bieten gegen durch eine
falsche Alarmnachricht beunruhigte und stürmisch ihr Guthaben zurück-
        <pb n="562" />
        fordernde Gläubiger. Wie leicht solches Mißtrauen besonders in kritischen
Zeiten aufkommt, und welche weittragenden Folgen daraus entstehen
können, ist bekannt. Erinnert sei hier nur an den run, der vor einiger
Zeit auf eine Genossenschaftsbank in einem Berliner Vorort erfolgt war.
Ein Lehrer, der ein auf Kündigung eingezahltes Depositum nicht sofort
zurückerhielt, erzählte, unter Verschweigen, daß es sich um Geld auf
„Kündigung“ handelte, dies seinen Kollegen, die Schulkinder erfuhren
davon und berichteten ihren Eltern, Im ganzen Ort hieß es: „Die Bank
ist pleite, rette sein Geld wer kann —*“. So liquide, daß sie alle Depositengelder
 sofort zurückzahlen kann, ist keine Bank, und kann keine
Bank sein, da die fremden Gelder nicht im Tresor liegen, sondern arbeiten
müssen. In solchem Falle kann das Aufsichtsamt durch eine schleunigst
vorzunehmende Revision der Kasse und der Bücher und die Bekanntmachung
 des Resultats beruhigend wirken.
Daß auch Großbanken vor solchem Sturm auf ihre Kassen nicht bewahrt
 bleiben, hat im Jahre 1901 die Dresdner Bank erfahren müssen.
Wären die anderen Banken, und vor allem die Reichsbank, nicht helfend
eingesprungen, hätte sich das Mißtrauen vielleicht noch auf eine andere
Großbank ausgedehnt, dann hätte dies unabsehbare Folgen für unsere
Volkswirtschaft haben können. Daher die Mahnung an die Gesetzgebung
und an die Banken selbst, in normalen Zeiten Vorsichtsmaßregeln gegen
solche Eventualitäten zu schaffen. Im Interesse der Allgemeinheit hat
die Bankwelt schon so manches Opfer auf sich genommen, Sie wird sich
auch in diesem Falle der Erkenntnis nicht verschließen können, daß es
besser ist, gewisse Lasten, die das Aufsichtsamt fordert, auf sich zu
nehmen als im Ansehen und der Achtung des leider nur zu oft verallgemeinernden
 Publikums, das durch einen Pseudobankier geschädigt ist,
zu leiden,
Schon das Bewußtsein, von „Kollegen“ befreit zu werden, die ihrem
Stande zur Unehre gereichen, die weder die Vorbildung noch die Mittel,
die zur Betreibung des selbständigen Bankiergewerbes nun einmal erforderlich
 sind, besitzen, müßte die Bankwelt veranlassen, sich im Prinzip
für Errichtung eines solchen Aufsichtsamtes zu erklären und tätige Mithilfe
 bei der Organisation und dem Ausbau zu leisten.
Noch manch andere schätzenswerte Dienste wird das neue Amt den
Banken leisten können. Es wird z. B. auch sein Augenmerk auf die zahlreichen
 Finanzblätter — in der Börsensprache Revolverblättchen genannt —
richten. die so ziemlich unter Ausschluß der Öffentlichkeit erscheinen und

S55I
        <pb n="563" />
        un
Fr
Dr

ff

nur von den Annoncen leben, die sie von den Banken merkwürdigerweise
 immer noch in großer Zahl erhalten. Eine Bestimmung, daß die
Blätter, deren bezahlte Abonnentenzahl kleiner als, sagen wir 300, ist,
diese Zahl in der Zeitung angeben müßten, wäre sehr wünschenswert.
Schwierigkeiten bereiten die Fragen, wer soll der Kontrolle des Aufsichtsamts
 unterworfen sein, und weiter, in welcher Weise sollen diese
Kontrollen ausgeübt werden?
Die Zahl der Privatbankiers in Deutschland ist schwer festzustellen, so
lange der Begriff „Bankier“ nicht festgelegt ist. Man schätzt ihre Zahl
auf 5000. Darunter sind aber‘ eine Anzahl Personen, die meist, ohne
einen Angestellten zu haben, nur ihr eigenes Vermögen verwalten und
es durch „Hin- und Herhandeln“ an der Börse zu vermehren suchen.
In der Provinz wird das Bänkgeschäft häufig mit einer oder mehreren
anderen Branchen zusammen betrieben. Agenten setzen auf ihre Briefbogen
 den Vermerk „Bank-Kommission“, um, wie ich selbst mehrfach
gehört habe, bei Neuemissionen die Bankierbonifikation zu erhalten, Kreditgenossenschaften
 gab es am I. Januar 1908 160092, davon 14092 mit
unbeschränkter Haftpflicht, 51 mit unbeschränkter Nachschußpflicht und
1949 mit beschränkter Haftpflicht, Aktien- und Kommanditaktienbanken
480, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die Bankgeschäfte betreiben,
 200.
Insgesamt gibt es in Deutschland also etwa 22000 Betriebe, in denen
in ganz verschiedenem Umfange Bankgeschäfte betrieben werden, Berichte
würde das Aufsichtsamt von allen einzufordern haben, und zwar schon
deswegen, um einem Teil von ihnen auf Grund der vorgenommenen
Geschäfte und des Kapitals die Bezeichnung als „Bank“ oder „Bankier“
zu verbieten. Für die kleinen.und kleinsten Bankunternehmen wird die
Anfertigung der Ausweise erzieherisch wirken, indem sie genötigt werden,
der korrekten Aufzeichnung der Geschäfte hinfort mehr Interesse als
bisher zu schenken.
Für Revisionen würden, für die erste Zeit wenigstens, nur die Betriebe
in Betracht kommen, bei denen die Höhe der Depositen einen bestimmten
 Prozentsatz des Geschäftskapitals zuzüglich der Reserven übersteigt.
 Wie weitgehend die Kontrollen sein müssen, wie oft sie stattzufinden
 haben, läßt sich allgemein nicht bestimmen, Die Erfahrung der
Beamten des Aufsichtsamts und der Mitglieder des Beirats werden im
Lauf der Zeit Anhaltspunkte darüber geben,
In Amerika, wo dieses Kontrollamt, wie erwähnt, bereits seit 1863
        <pb n="564" />
        besteht, hat der Comptroller of the Currency im September 1907 die
Präsidenten aller Nationalbanken ersucht, ihm mitzuteilen, wie sich die
Einrichtung bewährt hat, bezw. welche Verbesserungen und Änderungen
sie in der Ausübung der Revisionen für wünschenswert erachten, Das
Ergebnis der Anfrage ist in dem am 7. Dezember 1908 erstatteten
Bericht des Kontrolleurs der Umlaufsmittel mitgeteilt: Mehr als die Hälfte
der Antworten erklärten sich mit der Kontrolle, wie sie bisher ausgeübt
worden war, einverstanden. Die Zahl der „National Bank Examiners“
beträgt etwas über 100. Die Honorierung erfolgt durch die revidierten
Institute nach einem Tarif,
Es wäre zu erwägen, ob nicht das Aufsichtsamt in verschiedenen
längeren Zwischenräumen die Revision der Aktienbanken und der Kommanditaktienbanken
 durch 2—3 von ihnen bestimmte Personen, die dem
Aufsichtsrat .des betreffenden Unternehmens angehören, anordnen und
sich das Protokoll vorlegen lassen sollte. Die Revisoren müssen für Fahrlässigkeit
 haften. Vielleicht wird dadurch auch bewirkt, daß sich kaufmännisch
 ungeschulte Persönlichkeiten in Zukunft nicht mehr in den
Aufsichtsrat wählen lassen. Doch ist hier nicht der Ort, auf die Aufsichtsratsfrage,
 die allerdings mit dem behandelten Thema in einem gewissen
 Zusammenhang steht, einzugehen.
Wer soll die Kosten des Aufsichtsamtes tragen? Da dieses zunächst
im Interesse der Allgemeinheit errichtet wird, so wäre es nicht unbillig,
daß auch diese, d. h. das Reich, die Lasten trägt. Wie groß sie sein
werden, läßt sich ohne weiteres schwer sagen. 200000 M p. a. dürften
wohl ausreichen, Ein Teil dieser Summe könnte aber ev. auf die
Banken abgewälzt werden, indem diese vielleicht pro rata der Summe
ihrer Depositengelder, und weiter für besondere Leistungen Beiträge
entrichten.
Nur in kurzen Umrissen habe ich die Haupttätigkeit des zu schaffenden
Aufsichtsamtes skizziert. Man wird selbstverständlich sich die Erfahrungen,
die Amerika gemacht hat, unter Berücksichtigung der anders gearteten
Verhältnisse, zu nutze machen müssen, Neben seiner Hauptaufgabe wird,
darauf habe ich in meinen Publikationen über diese Materie hingewiesen,
das Aufsichtsamt manch anderen Nutzen sowohl für die Banken usw.,
wie auch für das Publikum stiften,
Wie auch immer dieses Amt organisiert sein möge, und welche mehr
oder weniger weitgehenden Aufgaben es zu erfüllen hat, immer mögen
diejenigen, die es errichten, und die mit seiner Leitung be-553
        <pb n="565" />
        auftragt werden, eingedenk sein, daß dem Kaufmannsstande
nichts mehr zuwider ist, als ein starrer Bureaukratismus.“ —

Neben einer Anzahl zustimmender Äußerungen erfahrener Theoretiker
und Bankpraktiker — ich erwähne hier nur Dr. Walter Conrad‘), der
eine zeitlang 2. Vorsteher der statistischen Abteilung der Reichsbank war,
und Kommerzienrat Alfred Loewenberg?), den Inhaber eines sehr
angesehenen Privatbankhauses und Mitglied der Berliner Handelskammer
— ist natürlich auch, wie vorauszusehen war, lebhaft gegen meine Anregungen
 protestiert worden. Es geschah dies, wie es in den amtlichen
Materialien zur Frage des Depositenwesens?) heißt, „wohl auch deswegen,
weil die Bankgesetzkommission des Reichstages sich gleichfalls mit
diesem Gegenstand beschäftigt hat und in der Kommission ein auf die
Einsetzung einer Kontrollbehörde abzielender Antrag gestellt worden war,
dessen Urheber sich auf die Ausführungen von Obst berufen hatten.“
Ich habe berechtigten Grund zur Annahme, daß so mancher, der sich
gegen meinen Plan der Schaffung des Aufsichtsamtes gewandt hat,
meine Ausführungen überhaupt nicht gelesen hat, Es ist gegen so
vieles gekämpft worden, das ich niemals vorgeschlagen habe,
Ich wiederhole, was ich bereits vor 5 Jahren schrieb*): Wenn von
anderer Seite, aus politischen oder aus anderen Gründen, Vorschläge
betr. Errichtung eines Aufsichtsamtes für Bankwesen gemacht worden
sind und noch gemacht werden, die nicht nur das Krankhafte beseitigen,
sondern auch den gesunden Organismus unbedingt schädigen müssen, dann
bitte ich, zwischen diese und meine Vorschläge einen dicken Strich zu ziehen °).

1) „Tag“ 14. August 1909.
2) Loewenberg empfiehlt im „Tag“ vom 25. August 1909, vor Schaffung
eines Aufsichtsamtes alle einschlägigen Verhältnisse gründlich zu prüfen, den Begriff
 „Depositengelder“ festzulegen und ev, auch Privatbankiers in das Anfsichtsamt
 zu senden, und zwar solche, die keine Konkurrenz in der speziellen
Branche sind,
3) a. a, O. 5, 59.
*) Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis II, 6,
5) Welchen Anfeindungen und Verleumdungen auch die größten Bankinstitute
ausgesetzt sein können, zeigt das Beispiel der Societe Generale in Paris, die ein
Kapital von 500 Millionen fr. besitzt, auf das 50°, eingezahlt sind. Die Bank
hatte im Juni 1914 dem französischen Finanzminister zum Zwecke der Prüfung der
gegen sie ausgestreuten Verleumdungen angeboten, eine genaue Untersuchung
über ihre Finanzlage anzustellen. Der Finanzminister hat im Interesse des
öffentlichen Kredits zu handeln geglaubt. indem er den Gouverneur der Bank

354
        <pb n="566" />
        ß) Der Bankenbeirat.
Besser ist es, das habe ich öfters ausgeführt, wenn die Banken die
immer dringender werdenden Forderungen der Öffentlichkeit aus eigener
Initiative regeln und dem Reichstag nicht eine so breite Angriffsfläche
mehr bieten, Sehr deutlich brachte dies auch Freiherr von Gamp-Massaunen
 zum Ausdruck: „Die Neigung auf diesem Gebiete, die
Klinke der Gesetzgebung in die Hand zu nehmen, besteht lange nicht
bei so vielen von uns, als Sie annehmen; aber schließlich kann man sich
doch dem Andrängen nicht entziehen, und wenn die Banken gar nichts
tun, dann kommt schließlich die Zeit, wo der Reichstag sich sagen wird:
«Wir haben jetzt lange genug gewartet, wir haben alle möglichen Versuche
 gemacht, wir haben die Bankenquete eingerichtet, es ist aber nichts
zu erreichen gewesen, nun muß schließlich einmal die Gesetzgebung
reden.»“ Diesen Erwägungen ist vielleicht die Einstimmigkeit bei den
Vorschlägen von Roland-Lücke, einem ehemaligen Direktor der Deutschen
Bank, zuzuschreiben,
Roland-Lücke tritt für Schaffung einer Kommission für Bankangelegenheiten
 ein. Sie soll aus 20 Mitgliedern bestehen, von denen
6—7 aus der Zahl der Reichstagsmitglieder zu wählen wären. Die andern
sollen Praktiker, und 2 oder 3 Volkswirtschaftler sein. Die Kommission
soll wenigstens einmal in jedem Quartal zusammentreten. 2%, der Mitglieder,
 die nicht dem Reichstage angehören, hätten jährlich anderen
Platz zu machen, Die Mitglieder der Kommission sollen nicht nur begutachten,
 was ihnen vorgetragen wird, sondern auch die Initiative ergreifen,
 soweit sie es im Öffentlichen Interesse angemessen erachten.
von Frankreich ersuchte, sich genau über die Finanzlage der Societ&amp;amp; Generale
zu informieren und ihm Bericht zu erstatten. Der Gouverneur der Bank von Frankreich
 hat auf Grund dieses Ansuchens dem Finanzminister folgende Note übermittelt:
 „Der Kompetentenrat der Bank von Frankreich, welcher auf Ersuchen des
Finanzministers einberufen wurde, um das Portefeuille der Societe Generale zu
prüfen, die ihrerseits selbst eine derartige Kontrolle wünschte, habe folgendes ermittelt:
 Nicht allein aus dieser Prüfung, sondern auch aus den sehr alten Diskontbeziehungen,
 welche die Societe Generale mit der Bank von Frankreich unterhält,
ergibt sich, daß das Portefeuille dieser Bank aus Wechseln zusammengesetzt
ist, die sehr rasch und leicht realisierbar sind. Diese Finanzlage kann also die
systematischen Angriffe keineswegs rechtfertigen, welche gegen die
Societ&amp;amp; Generale gerichtet sind, um ihre Depositengläubiger zu beunruhigen.‘“
Aufgabe des Aufsichtsamts im Verein mit der Reichsbank würde es sein, sofortige
 Prüfungen vorzunehmen, wenn derartige Gerüchte über irgend eine deutsche
Bank ausgesprengt werden,

555
        <pb n="567" />
        Dieser Organisation soll im Hauptamt ein ständiger Sekretär beigegeben
werden. Dadurch würde man eine regelmäßige und aufmerksame „Arbeitsstelle
 erreichen . .., die Kommission würde dadurch auch einen Mittelpunkt
 haben, der von ihrem Standpunkte aus auch fortwährend die
Augen aufmacht, der z.B. die betreffenden Status selbst verarbeitet, kurz,
der praktisch in die Materie eindringt und zur Verfügung für die Anregungen
 der Kommission steht“.
„Die Kommission soll ı. aus sich heraus, 2. auf Anregung amtlicher
Instanzen Anregungen und Klagen, die aus den wirtschaftlichen Vorgängen
 in Betracht kommen, danach zu erwägen haben, ob und in
welcher Weise eine Initiative möglich und nützlich ist, sie wird vielleicht
 auch einmal fragen, tust du, Reichsbank, tust du, Börsenkommissar,
deine Schuldigkeit?“
Weiter sagt dann Roland-Lücke: „Wenn ein Mitglied der Kommission.
 in diesem oder jenem Blatte irgend etwas findet, was seiner Ansicht
nach wirklich wichtig genug ist, um bei der nächsten Sitzung erörtert zu
werden, oder schleuniger, falls Gefahr im Verzuge ist, dann hängt es von
ihm ab, ob es in der nächsten Sitzung die Sache vorbringen, oder sofort
eine Sitzung beantragen will, oder ob es ohne Sitzung dem Präsidenten
der Reichsbank (dieser dürfte wohl als Vorsitzender der Kommission zu
denken sein) irgendwelche vertrauliche Mitteilungen machen will.“
Bankdirektor Dr. Weber will die Befugnisse des Bankausschusses noch
etwas erweitern und glaubt, daß er sich insbesondere auch nutzbringend
arweisen kann, wenn es sich um Emissionen neuer Anleihen für das Reich
und die Bundesstaaten handelt,
Schinckel hält den Bankausschuß u. a. auch als Depotstelle für die
einzureichenden Zwischenbilanzen außerordentlich nützlich!). Kaempf
will den Vorschlag des Bankenbeirats mit der größten Vorsicht behandelt
wissen und lediglich unter dem Gesichtspunkte, daß er sich an die segensreiche
 Tätigkeit der Reichsbank anschließt.
Dieser freiwillige Beirat soll den Banken gegenüber, nötigenfalls durch
Drohungen mit Maßregeln der Reichsbank, eine gewisse Autorität besitzen.
Zu bedenken ist m. E., daß die starke Konkurrenz und die Kapitalskonzentration
 dazu geführt haben, daß unter den Banken in großem Umfange
entweder freundschaftliche oder feindschaftliche Verhältnisse bestehen, wodurch
 eine gegenseitige Kontrolle in manchen Fällen erschwert werden dürfte,
Diese Bedenken hatten mich, der ich ein Feind jeder gesetzlichen Ein-1)
 S, auch meinen diesbez. Vorschlag S. 544 und 550,

6)
        <pb n="568" />
        mischung bin, wenn sie nicht unbedingt nötig ist, veranlaßt, meinen Vorschlag
 ein wenig anders zu formulieren. Für welche, nie erhobenen Vorschläge
 hat man mich aber verantwortlich machen wollen! Ich hätte materielle
 Kontrolle aller Bankkonten gefordert. „Wie sollen,“ fragte man,
„zZ. B. die mehreren hunderttausend Konten der Deutschen Bank revidiert
werden?“ Nun, wer mich und meine Ansichten kennt, weiß, daß ich
solche Forderungen nie gestellt habe. Eine 17 jährige Bankpraxis, eine
noch längere theoretische Beschäftigung mit Fragen des Kredit- und Bankwesens
 und die Kenntnis der Organisation zahlreicher in- und ausländischer
 Bankbetriebe müßten mich wohl ohne weiteres vor solchen törichten
 Behauptungen schützen.
Vergleicht man mein Gutachten, das, wie erwähnt, allen Mitgliedern der
Enquete durch ihren Vorsitzenden, Exzellenz Havenstein, zugegangen ist,
mit dem einige Zeit später erfolgten Vorschlag des Herm Roland-Lücke,
so findet man große Ähnlichkeiten, insbesondere auch hinsichtlich der
Mitwirkung der Reichsbank. Unsere Ansichten gehen insofern jedoch auseinander,
 als ich mir die Organisation straffer gedacht und die Anstellung
nicht von einem, sondern von 8-—10 Beamten und einer Anzahl Unterbeamten
 gefordert hatte!). Wir beide hatten aber auch nur allgemeine
Grundlinien zeichnen wollen.
Wenn, was sehr zu wünschen wäre, die oben erwähnten Vorschläge
zur Tat werden und wir ein Bankenamt oder einen Bankenbeirat, oder
wie man sonst diese Institution nennt, bekommen — sei es auch in
etwas freierer Gestaltung, wie ich es mir gedacht habe —,; so wäre dies
ein nicht gering zu veranschlagender Erfolg der Bankenquete,
Hoffen und wünschen wir, daß diese Instanz, der man natürlich erst
eine gewisse Zeit zum Einarbeiten gewähren muß, so ersprießlich wirkt,
daß gesetzliche Maßregeln nicht mehr erforderlich werden.

I. Frühere Reformvorschläge betr. Regelung
des Depositenwesens.
1. Trennung von Depositen- und Effektenbanken.
Der radikalste Vorschlag, der im Anschluß an die Bedenken gemacht
worden ist. die sich an das sog. „gemischte“ System knüpfen, lautet:
1) In Anbetracht der Arbeitsmenge, die auf dieser Organisation lasten wird
und im Hinblick darauf, daß die Direktoren, Bankiers usw., die der Kommission
angehören, durch Berufsarbeiten und Ehrenämter stark in Anspruch genommen
sind. wird sicherlich die Anstellung mehrerer bezahlter Beamten erforderlich werden.

557
        <pb n="569" />
        Trennung der Banken in Depositen- und Emissions-, bezw. Spekulationsbanken
 nach englischem Muster, Die Banken, die emittieren, gründen und
Spekulationsgeschäfte betreiben, sollen keine Depositengelder annehmen
dürfen. Das Verdienst von Adolf Weber, Jaffe, Eberstadt u. a. ist
es, nachgewiesen zu haben, daß eine derart scharfe Trennung des englischen
 Bankwesens, wie sie in Deutschland oft vermutet wird, in praxi
gar nicht besteht. Wenn die heutigen joint-stock banks sich auch nicht
unmittelbar am Gründungsgeschäft beteiligen, so stellen sie doch einen
nicht unerheblichen Teil ihrer Barmittel gegen entsprechende Sicherheiten
durch Vermittelung der jobbers der Spekulation und damit dem Gründungs-
 und Emissionsgeschäft zur Verfügung (s. S. 140).
Der einstmals zwischen den beiden Ländern hinsichtlich der Anlage
von Depositengeldern vorhandene große Unterschied hat sich heute verwischt.
 In beiden Ländern finden die Depositengelder in der Hauptsache
 Verwendung zur Gewährung von Vorschüssen und zur Diskontierung
von Wechseln.
Ein wichtiges, gegen die Trennung der kontinentalen Effektenbanken
in reine Depositen- und Effektenbanken sprechendes Moment führt
Gustav von Schmoller?) an: Eine richtige Verbindung beider Zweige
bewirkt, daß die Banken nicht auf die Forcierung des Gründungsgeschäfts
angewiesen sind, sondern dieses unter Berücksichtigung der allgemeinen
volkswirtschaftlichen. Interessen betreiben können. „Wo diese Verbindung
eingelebt ist, könnte sie nur verboten werden, wenn ungeheure Mißstände
vorhanden wären, was jetzt nicht der Fall ist.“
Die deutsche Regierung hat bei Eröffnung der Bank-Enquete die
Erklärung abgegeben, daß sie nicht beabsichtige, ein Gesetz betreffend
Trennung der Gründungs- und Depositenbanken einzubringen.
Viele deutsche Banken, die das Depositengeschäft besonders pflegen,
weisen darauf hin, daß sie eine Trennung dieses Geschäftes von anderen
Geschäftszweigen schon seit langem vorgenommen haben. So sagt Bankier
Damme auf dem Hamburger Bankiertage, daß jede Bank jede ihrer
Depositenkassen als gesonderten Geschäftsbetrieb behandelt, der seine
selbständige Buchführung hat, seine eigene Bilanz zieht und dem Hauptgeschäft
 gegenüber die Stellung eines fremden Kunden einnimmt. Diese
Trennung aber, sowie die selbständige Organisierung der Depositenabteilung
 durch Schaffung einer Zentraldepositenkasse, wie sie bei mehreren

1) Grundriß der allgemeinen Volkswirschaftslehre. 2, Teil. Leipzig 1904, S. 237.

558
        <pb n="570" />
        größeren Instituten erfolgt ist, bleibt, das darf man nicht vergessen, solange
 eine nur interne Frage der Bank, als nicht auch die Gelder besonders
 angelegt werden und nicht, wie es jetzt bei vielen Banken geschieht,
 einfach bei der Hauptkasse der Bank, bezw. auf deren Konto
bei der Reichsbank oder beim Kassenverein eingezahlt werden. Die schärfste
Trennung ist meines Wissens in dieser Beziehung bei der Deutschen Bank
erfolgt.
Im Jahre 1895 stellte der Deutsche Oekonomist einen Vorschlag
zur Diskussion, in dem gesagt war, die bestehenden Effektenbanken sollten
sich neu zu gründende Depositeninstitute angliedern. Ein innerer Zusammenhang
 bliebe dadurch erhalten, die erwünschte vermögensrechtliche Scheidung
würde dadurch aber vollzogen.
Der Hamburger Bankiertag bestreitet in seiner Resolution ein Bedürfnis
 zur Errichtung reiner Depositenbanken in Deutschland. In Zukunft
könne sich vielleicht ein solches Bedürfnis herausstellen, wenn bei weiterer
Steigerung des Nationalwohlstandes die Verdienstüberschüsse der Gewerbetreibenden
 nicht mehr, wie bisher, zur Vergrößerung und Konsolidierung
der Betriebe gebraucht werden und auch sonst erhebliche Kapitalien zur
zinsbaren Nutzung regelmäßig zur Verfügung stehen. „In diesem Stadium
werden spontan, ohne gesetzliche Regelung reine Depositenbanken teils
durch Umbildung bestehender Institute, teils im Wege der Neugründung
in ausreichendem Umfange entstehen.“
Im preußischen Abgeordnetenhause haben sich die Abgeordneten
Faßbender und Vorster im März 1908 für die Gründung reiner Depositenbanken
 ausgesprochen, die sich, ähnlich wie die Hypothekenbanken,
gewissen Normativbestimmungen zu unterwerfen hätten. Diesen Plan hat
dann auch Ulrichl) wieder aufgenommen.

2. Gründung von Vermögens-Verwaltungsbanken.
Auch ich glaube, daß private Depositenbanken segensreich wirken und
den Aktionären gute Dividende abwerfen werden und bin daher vor einer
Reihe von Jahren, im Verein mit einem Berliner Bankier und mehreren
Abgeordneten, für Gründung eines Institutes eingetreten, das unabhängige
Vermögensverwaltungsstelle und Depositenbank zugleich sein sollte,
Wir hatten folgendes Programm entworfen. Die Tätigkeit dieser Vermögens-Verwaltungs-Bank
 sollte sich hauptsächlich erstrecken auf:

1) Depositenbanken als Grundlagen des Scheckverkehrs. Berlin 1908,

339
        <pb n="571" />
        I. An- und Verkauf von Wertpapieren.
2. Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren,
3. Registrierung und Überwachung von Anlagen und Vermögen,
4. Tausch von Anlagen in gleich gute, aber aus börsentechnischen
Gründen niedriger notierende Werte.
5. Erbschafts- und Vermögensregulierung.
6. Beleihung von Werten gegen sichere Unterlagen.
7. Annahme von Depositengeldern.
8. Hypotheken- und Immobilienvermittelung für Stadt und Land.
9. Treuhandgeschäfte,
Verboten ist der Bank jede Gründungstätigkeit, jede eigene Spekulation
 in Aktien, Shares, Kuxen usw., sowie die Gewährung, ungedeckter
Kredite. Die Bank will danach streben, sich der Staatsaufsicht zu unterstellen.
 Die überschüssigen Gelder sollen in Diskonten und Lombarddarlehen,
 gemäß den diesbez, Bestimmungen der Reichsbank, angelegt werden.
Die Bank will sich in direkte Verbindung mit Rentnern, Beamten,
Offizieren, Grundbesitzern, Kaufleuten, Gewerbetreibenden usw. setzen,
die nicht genügend Fachkenntnisse und Zeit besitzen, ihr Kapital dauernd
zu überwachen und sorgfältig und solide anzulegen. Sie will das Publikum
vor Verlusten nach Möglichkeit schützen und durch andauernde Belehrung
 in Wort und Schrift (Warnung vor unsoliden Firmen) zur Anlage
in fest verzinslichen, gut fundierten Werten erziehen.
Die Bank bietet somit eine wertvolle Ergänzung für die bestehenden
Kreditbanken. Sie kann deren solide Finanztransaktionen unterstützen,
indem sie die festverzinslichen Anlagen direkt in die letzte Hand plaziert
und die. großen Märkte von schwachen Mitläufern und unerfahrenen
Spekulanten befreit, durch die die Börse so oft diskreditiert wird,
Eine großzügige Organisation, in Verbindung mit aufklärenden populären
 Schriften und Aufsätzen soll die Ideen der Bank in alle interessierten
Kreise tragen und für sie eine breite Basis der Tätigkeit schaffen. Für
eine banktechnisch und wissenschaftlich geschulte Bankdirektion bieten
sich daher wohl, trotz Fernhaltens alles Spekulativen, mannigfache Möglichkeiten
 des Verdienens, Bei einem Kapital von etwa 5 Millionen M,
das, wie bei den Notenbanken, nur als Garantiefonds gilt und nur mit
25% eingezahlt zu sein braucht, dürfte auf eine gute Dividende zu
rechnen sein, sobald die soliden Prinzipien der Bank erst einmal bekannt
geworden sind, und sie sich dadurch eine treue Klientele geschaffen hat.
Die Gründung ist damals nicht zustande gekommen, da die Gründer.

‚50
        <pb n="572" />
        um von Emissionsbanken unabhängig zu sein, nur auf Beteiligung von Privaten
 (nicht von Banken oder Bankfirmen) reflektierten, und diese in
dem erwünschten Betrage — es war allerdings nur ein sehr kleiner Kreis
von dem Plan vertraulich in Kenntnis gesetzt worden — sich an dem
Unternehmen nicht beteiligten. —

Diese lokalen Vermögensverwaltungsbanken, oder eine über das ganze
Reich durch zahlreiche Filialen sich erstreckende, mit größerem Kapital
ausgestattete Vermögensverwaltungsbank sollen und werden die bisherigen
Banken nicht verdrängen, sondern nur ergänzen, und ihre Errichtung
wäre ein kleines Mittel der Depositen-Reform.
Sehr wünschenswert wäre meines Erachtens die allmähliche Umwandelung
 der noch bestehenden 4 Privatnotenbanken in derartige Vermögens-Verwaltungsbanken
 oder reine Depositenbanken, wie es auch im Jahre
1901 seitens der Frankfurter Bank in Frankfurt a. M. mit sehr gutem
Erfolge geschehen ist.

3. Errichtung staatlicher Depositenbanken,
Für die Errichtung einer Reichsdepositenbank war im Jahre 1892
der Frankfurter Bankier Caesar Straus in seiner Schrift: „Unser Depositengeldersystem
 und seine Gefahren“1) eingetreten. Die Bank sollte
unter Aufsicht des Staates gestellt und mit einem Kapital von 60 Millionen
 M ausgestattet werden. Auf diese Summe aber sollte, nach englischem
 Muster, nur eine Einzahlung von 25°%, erfolgen, während die
Restforderung zur Erhöhung der Sicherheit der Depositengläubiger bestimmt
 war. Diese Reichsdepositenbank hätte an allen größeren Orten
Zweiganstalten zu errichten, während an den anderen Bankplätzen die
Reichsbankanstalten für ihre Rechnung Depositen annehmen und zurückzahlen
 müßten. Reich und Reichsbank könnten zwar, meint Straus, keine
rechtliche Verantwortung für die Bank übernehmen. Dies sei aber auch
nicht nötig, da für Verwendung der Gelder strengste Grundsätze maßgebend
 sein müßten.
Auch Professor Otto Warschauer hat, ı2 Jahre später, in seinem
Aufsatz: „Das Depositenbankwesen in Deutschland mit besonderer Berücksichtigung
 der Spareinlagen“?) vorgeschlagen, eine unter Aufsicht des
Reichs stehende Reichsdepositenbank zu errichten, die aber, im Gegensatz
 zum Straus’schen Projekt, nicht mit der Reichsbank zusammen

1) Frankfurt a. M. 1892,
*) Conradsche Jahrbücher, III. Folge. Bd. 27. S. 433£.

86 Obst, Bankoolitik,

JA
        <pb n="573" />
        arbeiten solle. Die Bank soll Depositen annehmen — jedoch wegen des
damit verknüpften Risikos keine täglich kündbaren — Wechsel diskontieren,
Effekten lombardieren, ferner den öffentlichen Kredit durch Aufnahme:
von Reichs- und Staatsanleihen, und den Grundkredit durch Erwerb erststelliger
 Hypotheken fördern. Die Effektenbanken sollen daneben weiter
Depositen annehmen dürfen, jedoch nur bis zur doppelten Höhe des
Aktienkapitals, wenn sie 1. in ihrer Bilanz die Depositengläubiger, die im
Konkurs Prioritätsrechte haben, von den Kontokorrentgläubigern trennen
und 2. monatlich ihren Status veröffentlichen.
Beide Pläne haben, ganz allgemein hetrachtet, einiges für sich. Ihrer
praktischen Durchführung aber steht, von Einzelheiten ganz abgesehen,
mancherlei Prinzipielles entgegen. Vor allem: Wer soll die Mittel aufbringen?
 Die Großbanken werden für ein Institut, das ihnen Konkurrenz
bereitet, wenig Interesse haben. Die Rentabilitätsberechnung von Warschauer,
die zu einem Ergebnis von 20 und mehr Prozent Dividende gelangt, ist
entschieden. zu optimistisch.
In der Bank-Enquete wurde von einigen Seiten für Schaffung eines
Reichsdepositeninstituts plädiert, an das die Sparkassen, Genossenschaften
und Banken, die „Spareinlagen und kurzfristige Schulden“ haben, verpflichtet
 sind, entsprechende Barmittel abzuführen, Gegen langfristige
Depositen sollten Staatsanleihen ausgegeben werden. Die Deponenten
sollten die Papiere zu Pari erhalten und sie bei Geldbedarf wieder zurückgeben.


4. Annahme verzinslicher Depositen durch die Reichsbank.
Ausgestaltung der Seehandlung zur Depositenbank.,
Die überwiegende Mehrheit der Zentralnotenbanken hat sich aus prinzipiellen
 Gründen gegen eine Verzinsung der Depositengelder erklärt, und
zwar, weil sie dann genötigt wären, ihre Politik von der sehr wechselnden
Summe dieser Gelder abhängig zu machen. In der Theorie gehen die
Ansichten über die Zweckmäßigkeit sehr auseinander,
Nach dem Bankgesetz ist der Reichsbank gestattet, verzinsliche
Depositen bis zur Höhe ihres Grundkapitals und ihrer Reserven anzunehmen.
 Sie hat dieses Geschäft von der Preußischen Bank übernommen.
Die Entziehung der gerichtlichen Depositen war einer der Gründe, die
auf die baldige Reorganisation des Giroverkehrs hinwirkten. Als dieser
sich rasch entwickelte, hatte die Bank für die ihr verbliebenen verzinslichen
 Depositen bald keine rechte Verwendung mehr, und sie kündigte

62
        <pb n="574" />
        sie. Seit 1879 nimmt die Bank nur noch unverzinsliche Depositen an,
die sich von den Girogeldern dadurch unterscheiden, daß sie formell an
eine 8tägige Kündigungsfrist gebunden sind, wovon jedoch in praxi abgesehen
 wird, und daß sie nur an demjenigen Orte, an dem sie eingezahlt
sind, wieder abgehoben werden können. Ihre Summe ist sehr geringfügig.
Diejenigen, die die Annahme verzinslicher Depositen bei der Reichsbank
 befürworten, tun es hauptsächlich, um eine sichere Stelle für die
Hinterlegung von Geldern unerfahrener Leute zu schaffen. Abgesehen
davon, daß bei unseren Großbanken Besorgnisse wegen Sicherheit der
Gelder nicht gehegt zu werden brauchen, gibt es ja noch andere Möglichkeiten
 der mündelmäßigen Anlage, wie Einzahlung bei Sparkassen,
Ankauf mündelsicherer Effekten usw. Würde die Reichsbank ermächtigt,
in beliebiger Höhe verzinsliche Depositen anzunehmen, so würde sie dadurch
 den Banken im Passiv-, wie im Aktivgeschäft als Konkurrentin in
sehr empfindlicher Weise gegenübertreten,
Aus gleichen Erwägungen heraus ist auch der Ausbau der Seehandhandlung
 zu einem Depositeninstitut und die Bildung von Filialen und
Agenturen in der Provinz befürwortet worden. Die Regierung ließ aber
im Abgeordnetenhause die Erklärung abgeben, daß die Seehandlung die
Aufgabe habe, anderen Zwecken zu dienen als der Nutzbarmachung
fremder Gelder, und daß man auch nicht beabsichtige, den Banken und
Bankiers in dieser Weise Konkurrenz zu machen und dadurch den Konzentrationsprozeß
 noch weiter zu fördern.

5. Erlaß gesetzlicher Normativbestimmungen für die Annahme,
Verwaltung und Anlage von Depositen und Spargeldern!).

Die Interessen der Banken und Bankfirmen, der großen und der kleinen
Institute, der Banken in Berlin und in der Provinz gehen ja naturgemäß
in sehr vielen Punkten weit auseinander. Trotzdem aber ließe sich, glaube
ich, ein noch engerer Zusammenschluß ermöglichen. Die Banken haben
auch ideale Aufgaben. L. Bendix, der ebenfalls diesen Standpunkt vertritt,
 hat in der „Deutschen Wirtschaftszeitung“ einmal den Vorschlag
gemacht, eine dem Zentralausschuß der Deutschen Reichsbank nachzubildende
 Einrichtung zu schaffen, die sich auf der bereits bestehenden
Gesamtvertretung der großen Kreditinstitute (Stempelvereinigung) aufbauen
könnte. Wie der Zentralausschuß der Reichsbank in der Leitung dieses

*) S. a. Materialien zur Frage des Depositenwesens, a. a. 0. S. 30f,

1)”

395
        <pb n="575" />
        Mo

Instituts im allgemeinen. nur beratende Stimme hat, so müßte im Zentralausschuß
 der Banken (Diskont- und Emissionsverein) dem Noteninstitut
eine dem Zentralausschuß der Reichsbank ähnliche Stellung eingeräumt
werden. Die Tätigkeit des Diskont- und Emissionsvereins hätte sich im
wesentlichen zu erstrecken auf: regelmäßige Festsetzung eines Minimaldiskontsatzes;
 gemeinsame Übernahme von Emissionen fremdländischer
Wertpapiere; Festsetzung von beschränkenden Bestimmungen für die gesamte
 Emissionstätigkeit bei einer gewissen Höhe des offiziellen Bankdiskonts.
 Wenn auch nicht in Einzelheiten, so stimme ich doch im Prinzip hinsichtlich
 der präventiven Geschäftspolitik dem Bendixschen Vorschlage
zu, Der kluge Mann baut vor.
Dies sollte von den Banken auch hinsichtlich der Anlage der Depositengelder
 beachtet werden. In den Jahren 1894—1907 sind, wie der
Mitinhaber der Diskonto-Gesellschaft, Dr. Salomonsohn, auf dem II.
Bankiertage mitgeteilt hat, 24 Millionen M, d. h. jährlich durchschnittlich
etwa 2 Millionen M Depositengelder verloren gegangen. „So groß der
Betrag an sich auch ist“, sagte Salomonsohn, „so werden Sie mit mir
der Meinung sein, daß er kaum ins Gewicht fällt gegenüber den riesigen
Vorteilen, die für den deutschen Nationalwohlstand durch die freie Bewegung
 in der Banktätigkeit erwachsen sind, und daß eine Notwendigkeit
für ein gesetzgeberisches Eingreifen nicht vorliegt.“
Ich kann dieser Ansicht nicht beipflichten, auch denen nicht beistimmen,
die sagen: Was will eigentlich der Depositengläubiger? Da er sein Geld
jederzeit abheben kann, so muß. die Bank entsprechende Mittel bereit
halten, und da er Zinsen verlangt, muß der Bank die Möglichkeit gegeben
 sein, diese zu verdienen. In welcher Weise sie dies tut, muß ihm
vollkommen gleichgültig sein. Besitzt er kein Vertrauen zu einer Bank
oder einem Bankier, so soll er das Geld zur Sparkasse geben oder im
Strumpf aufbewahren und warten, bis — es ihm gestohlen wird. Auf
dieser Stufe des laissez faire laissez passer darf ein Staat aber gerade
hinsichtlich des Bankwesens nicht mehr stehen.
Daß etwas zur Sicherheit der Depositengläubiger geschehen müsse,
darüber sind sich heute diejenigen, die die Verhältnisse überblicken und
der Frage unpartelisch gegenüberstehen, wohl einig. Nur über das „Wie“
gehen die Ansichten weit auseinander, Zahlreiche Vorschläge sind in der
Richtung erfolgt, daß gewisse Normativbestimmungen zu erfüllen sind, die
vor allem auch größere Garantien hinsichtlich der Liquidität der Banken
bieten.

364
        <pb n="576" />
        So ist es vielfach für wünschenswert erachtet worden, daß die Banken
einen bestimmten Teil der fremden Gelder in bar vorrätig halten, bezw.
bei der Reichsbank hinterlegen (s. nächstes Kapitel).
Angeregt wurde ferner, die Banken müßten gezwungen werden, einen
bestimmten Prozentsatz der fremden Gelder in Reichs- und Staatsanleihen
 anzulegen. Hierfür ist u. a. auch Lansburgh eingetreten,
weniger allerdings in der Absicht, für die Depositen eine Garantie zu
schaffen oder den Anleihekurs dadurch zu heben, obwohl diese Nebenwirkung
 auch wünschenswert sei, als vielmehr zu dem Zweck, den Kreditzinsfuß
 der Banken von seinem heutigen Stande herunterzudrücken, etwa
auf die Höhe des in England üblichen Zinssatzes. Die Depositengelder
würden jetzt den Staatsaufgaben in dem Maße entzogen, wie sie der
Industrie zuflößen.,
Auch von verschiedenen anderen Seiten wurde eine Stärkung des Anleihemarktes
 durch Zwangsanlagen in Anleihen für sehr wünschenswert
erachtet. Auf einen Nachteil habe ich bereits im Jahre 1903 in meiner
Arbeit „Notenbankwesen in den Vereinigten Staaten von Amerika“ hingewiesen,
 daß nämlich bei einer allgemeinen Anlage der Gelder in Staatsanleihen
 diese in Krisenzeiten nur schwer verkäuflich sein werden, Sie
stellen. aber selbstverständlich eine weit liquidere Anlage dar als die
Hypotheken, die von den Sparkassen, in der Sucht den Zinssatz für
Spargelder zu erhöhen, immer mehr bevorzugt worden sind.
Nach der letzten ausführlichen Sparkassenstatistik für Preußen waren die
Sparkassengelder wie folgt angelegt:
1911
in °%, des ges.
Bestandes

Mill, M
4973,16
2446,77)
2830,
17,35
177,98
80,87
106.21

Mill, M
2219,30
1545,28
724,07
12.77
(47,50
88,09
92,21

[901
in % des ges,
Bestandes
34,02
23,69
26,43
0,19
2,20
1,36
L4AI

Städtische Hypotheken . .
Ländliche »
Inhaberpapiere ... . . .
Schuldscheine ohne Bürgschaft
»” mit »
Wechsel. 2, +... 4
Faustpfänder (Lombard). . .
Gemeinde- und Korporations-Darlehen
 öffentl. Institute . 1498,69 12,23 650,08 9,97
Sonstige Anlagen - . 118,04 0,96 47,74 0,73
Nur die Anlagetätigkeit der Sparkassen in Inhaberpapieren hat durch das Gesetz
 vom 23. Dez, 1912 eine bestimmte gesetzliche Regelung erfahren. Danach
haben die öffentlichen Sparkassen von ihrem verzinslich angelegten Vermögen
einen bestimmten Teil in mündelsicheren Inhaberpapieren anzulegen. Es soll der

(*

565
        <pb n="577" />
        Mindestbetrag von der Gesamtanlage 15°, darstellen, wenn der Einlagenbestand
der Sparkasse 5 Mill, M nicht übersteigt, und wenn sich die Anlagetätigkeit der
Kasse auf den Garantiebezirk beschränkt. Beträgt der Einlagebestand 5—10 Mill, M,
so sind 20°%,, beträgt er mehr als ı0 Mill. M, so sind 25°%, der Einlagen in
mündelsicheren Wertpapieren anzulegen. Als willkommene Nebenwirkung dieses
Gesetzes ist eine Hebung und Befestigung der Anleihekurse erwartet worden. Das
Schwergewicht des Gesetzes liegt aber zweifellos in dem Bestreben, einen höheren
Liquiditätsgrad bei den Sparkassen herbeizuführen.
Von mehreren Seiten wurde befürwortet, daß der Reservefonds der
Banken, der jetzt in der Regel im Betriebe mitarbeitet, in Staatsanleihen
oder anderen mündelsicheren Wertpapieren angelegt, und auf diese Weise
für die Banken eine Reserve geschaffen werde, die sie im Falle der Not
schnell liquide machen könnten. Die solidesten ‚Banken, die die größten
Reserven besitzen, würden hierbei am schlechtesten wegkommen. Wenn
eine derartige Bestimmung erlassen würde, so wäre es billig, wenn sie
sich nur auf die gesetzlichen 10%, des Reservefonds bezöge,
Eine Beschränkung in der Annahme fremder Gelder ist angeregt
 worden, einmal in bezug auf das Verhältnis der fremden Gelder
zum eigenen Kapital, und weiter in bezug auf den Kreis der Depositare.
Es wäre in der Tat sehr wünschenswert, wenn Firmen, die nicht dem
Bankgewerbe angehören, verboten würde, Depositen- oder Spargelder
anzunehmen,
Den zahlreichen Anregungen betr. Veröffentlichung der Zweimonatsbilanzen
 ist inzwischen bereits entsprochen worden. — —
Die allgemeine Situation beim Zusammentritt der Enquetekommission
charakterisierte treffend Professor Gustav Cohn mit den Worten: „Unzweifelhafte
 Mißstände, ein verbreiteter Wunsch nach ihrer Beseitigung,
eine Resolution des Reichstages, die diesen Wunsch der Reichsregierung
gegenüber Ausdruck verleiht, eine Enquetekommission, die dafür Mittel
und Wege finden soll, eine Reichstagsmehrheit, die bereit ist, die gefundenen.
 Mittel zu überbieten. Aber weder bei der Kommission noch
bei den gesetzgebenden Instanzen die Gewißheit eines Erfolges“.

HM. Die Liquiditätsreserve der Banken,
1. Die Havensteinsche „Anregung‘‘.
Im Dezember 1913 ist im Reichstag von den Abgeordneten Warmuth
 und Genossen ein Antrag betr. gesetzlicher Regelung
des Depositenwesens eingebracht worden. Der: Reichskanzler sollte
66
        <pb n="578" />
        ersucht werden, in anbetracht der zahlreichen Zusammenbrüche von Depositenbanken
 und der damit zusammenhängenden Verluste des Spar- und
Betriebsvermögens der schaffenden Stände noch in der laufenden Session
einen Gesetzentwurf zur Regelung des Depositenwesens vorzulegen.
Zu diesem Antrage äußerte sich der Reichsbankpräsident Havenstein
in der Reichstagssitzung vom 30. Januar 1914: Mit einem Depositengesetz
 will man einen größeren Schutz der Bankgläubiger erzielen. Es
ist begreiflich, daß man nach den vielen Zusammenbrüchen von Banken
zu einem solchen Gedanken kommt, und daß man auch die Schaffung
einer staatlichen Aufsicht für Banken erwägt. Ich bitte aber den Antrag
abzulehnen, da er praktisch nicht durchführbar ist. ... Im Vordergrund
steht nicht der Gesichtspunkt der Sicherung der Depositengläubiger,
sondern der Liquidität unseres Geldverkehrs, der die auf fremden
Geldern aufgebaute Kreditorganisation sichert und mit Hilfe der Reichsbank
 dem ganzen Volkskörper nützt. Sonst werden alle Kreditansprüche
auf die Reichsbank abgeschoben, und deren Lage wird dadurch erschwert.
‚.. Wir werden auf dem Wege einer freien Vereinbarung
zwischen den Banken und der Reichsbank gute Erfolge erzielen.

So sprach und spricht wiederholt die Reichsregierung‘ durch den
Mund des Reichsbankpräsidenten zu den Bankdirektoren. Den Banken
sollen keine Fesseln auferlegt werden, wenn sie für Gesunderhaltung des
Kreditsystems und für eine bessere Liquidität Sorge tragen.
Die Bankdirektoren und Bankiers selbst haben ihre Überzeugung
von der Notwendigkeit einer Verbesserung der Kassenliquidität und dementsprechend
 Vermeidung einer übermäßigen Ausdehnung der Kreditgewährung
 im Herbst 1912 auf dem Münchener Bankiertage in einer
einstimmig angenommenen Resolution zum Ausdruck gebracht. Es wurde
„empfohlen eine Verbesserung der Kassenliquidität und dementsprechend
Vermeidung einer übermäßigen Ausdehnung der Kreditgewährung bei
allen denjenigen Unternehmungen, die disponible Kapitalien bei sich konzentrieren
 und nutzbar machen“, Weiter wurde dann gesagt: „Insbesondere
hält der Bankiertag zum Zwecke der Verbesserung der Kassenliquidität
und damit der Liquidität der gesamten deutschen Volkswirtschaft eine Erhöhung
 der durchschnittlichen Giroguthaben bei der Reichsbank für erwünscht.“


Die Anregungen des Bankiertages, der Fachpresse und des Reichsbankdirektoriums
 haben nicht bewirkt. daß das Prozentverhältnis der

567
        <pb n="579" />
        Barbestände zu den Verpflichtungen sich gebessert hat. So hat denn am,
18. Juni 1914 der Reichsbankpräsident Vertreter der 8 Berliner Großbanken,
 die Zweimonatbilanzen veröffentlichen, zu einer Besprechung eingeladen
 und ihnen angekündigt, daß die Erhöhung der Barreserven nicht
mehr länger hinausgeschoben. werden dürfe, und den Worten nun bald
einmal Taten folgen müßten, Er rege an: Die Banken mögen darauf
 hinwirken, 10%, ihrer Depositen und Kreditoren in bar
oder Giroguthaben bei der Reichsbank vorrätig zu halten.
Der Vorschlag, eine Barreserve zu halten, ist nicht neu, Das amerikanische
 Nationalbankgesetz enthält diesbezügliche Vorschriften für
die 7500 amerikanischen Nationalbanken, und das neue amerikanische
Bankgesetz vom 23. Dezember 1913 schreibt verschiedene Deckung für
kurzfristige und für langfristige Depositen und für Banken in kleineren
und in größeren Orten vor (s. S. 198). Die ziemlich hoch bemessene
Reserve hat allerdings im Jahre 1907 zahlreiche amerikanische Banken
nicht vor dem Zusammenbruch bewahren können. In Deutschland wurde
dann im Jahre 1909 bei der Banken&amp;amp;uete von verschiedenen Seiten
eine Normierung der Barbestände auf einen gewissen Prozentsatz der
Depositengelder für wünschenswert erachtet. Am schärfsten formulierte
dies Präsident Heiligenstadt, der für eine Barreserve (von 2%) bei
der Reichsbank eingetreten war.
Von den Reformen, die Havenstein bisher durchgesetzt hat, ist keine
von so einschneidender Bedeutung gewesen, wie die Anregung, erhöhte
Barreserven zu schaffen. Daß die Banken ihr, sei es auch schweren
Herzens, nachkommen werden, unterliegt keinem Zweifel, wenn auch
jetzt vorläufig noch von verschiedenen Seiten entgegengehalten wird, die
Erfüllung des Wunsches sei „unmöglich“, Die Banken sind heute von den
geforderten 10%, noch weit entfernt.

Bar und Reichsbankguthaben in Prozenten der fremden Gelder,
Im Durchschnitt der veröffentlichten
Zweimonatsbilanzen

Deutsche Bank
Disconto-Gesellschaft
Dresdner Bank
Darmstädter Bank
Schaaffhausenscher Bankverein
568

IQ\.
56
La
4,1 7
53 53
3:3 3,9

31. 12.

30. 4.
1914
6,0
‚3 SS
41 45
7:9 5,6
72 5,1

&amp;gt;
        <pb n="580" />
        .*5. IC
ik, ale

30, 4.
1914
4,6
2,2
53
4,8

Nationalbank für Deutschland
Commerz- und Disconto-Bank 4,5
Mitteldeutsche Credit-Bank 5,7 6
92 Kreditbanken 442 4,2
Die Tabelle zeigt, daß im allgemeinen weniger als 5%, Kasse und
Guthaben bei der Reichsbank oder einer anderen Notenbank der Summe
der fremden Gelder gegenüberstehen. Nur -die Bilanzen der Großbanken
für Ende 1913 zeigen ein etwas besseres Verhältnis.
Am 30. April 1914 verwalteten die Berliner Großbanken — ausschließlich
 der Berliner Handels-Gesellschaft, die wohl nun auch bald gezwungen
werden wird, ihre Zweimonatsbilanzen zu veröffentlichen — 5404 Millionen
 M fremde Gelder. Da sie damals 291 Mill. M bares Geld plus
Reichsbankguthaben hatten, so fehlen zu der 10prozentigen Barreserve rund
250 Mill. M. Bei den 92 deutschen Kreditbanken, die Zweimonatsbilanzen
veröffentlichen, stehen den 8623 Mill. M fremden Geldern 411 Mill. M
bares Geld plus Reichsbankguthaben gegenüber; 451 Mill. M müßten
nach diesem Status also flüssig gemacht werden, um die Barreserven auf
109%, der Depositengelder und Kreditoren zu bringen.
Die Banken besitzen bisher in der Regel bei der Reichsbank nur ein
so großes Guthaben, wie es als Minimalbestand gefordert wird, und sie
halten nur so viel Barbestand, wie für die täglichen Auszahlungen notwendig
 ist, und dementsprechend werden die Kassendispositionen (s. Band I
S. 480) getroffen. Nur eine Handkasse, d. h. Schaltergeld für den laufenden
 Auszahlungsbedarf, ist vorhanden; nicht gehalten wird, wie Plengel)
meint, eine Terminkasse, in der die Beträge für voraussichtlich später
notwendige Zahlungen, insbesondere am Quartal, angesammelt werden,
periodisch herausfließen und dann wieder angesammelt werden; nicht
gehalten wird eine Sicherheitskasse für außergewöhnlichen Bedarf, Im
Gegenteil, weil man Zinsverluste scheut, wird oft sogar für den täglichen
Bedarf recht knapp disponiert?).
Direktor Mommsen von der Mitteldeutschen Kreditbank bringt dies
in der Bankenquete (S. 186) ganz deutlich zum Ausdruck: „Die Theo-(



1) a. a. O. S. 235.
2) Dieser Vorwurf, zu knapp zu disponieren, ist übrigens auch den staatlichen
Finanzverwaltungen auf dem Münchener Bankiertage (s. Verhandlungen S. 83)
gemacht worden.

300
        <pb n="581" />
        retiker sehen in der Barreserve etwas anderes als die Praktiker. Für uns
ist das Bargeld, das wir haben, gar nicht die eigentliche Reserve; für
uns ist es lediglich dasjenige, was wir notwendig haben, um jeweilig auftretenden
 Bedürfnissen nach Bargeld zu genügen. Unsere Reserve liegt
in anderen Dingen.“
Da diese Anschauungen bisher allgemein in der Praxis vertreten waren
— und ich gestehe, daß ich selbst in dieser Weise verfahren bin, zum
Leidwesen meines Hauptkassierers, der immer viel lieber aus dem Vollen
wirtschaftete —, lag für den einzelnen Bankdirektor, dessen Streben doch
dahin gehen mußte, die Mittel der Bank möglichst nutzbringend anzulegen,
keine Veranlassung vor, große Barreserven anzusammeln. Vom pPprivatwirtschaftlichen
 Gesichtspunkt bedeutet ja jede Kassenerhöhung ein Gewinnminderung.
 Wurde mehr Geld gebraucht als vorhanden war, so
suchte man sich dieses zu dem billigst möglichen Zinssatz zu beschaffen;
zunächst am offenen Markt als tägliches Geld, oder fest für einige Tage,
oder durch Verkauf von Privatdiskonten, durch Lombardierungen bei der
Seehandlung bezw. Reichsbank, durch Rediskontierung bei der Reichsbank
oder einer anderen Notenbank usw.
Wegen Mangel an Bargeld ist noch keine deutsche Bank zu Grunde
gegangen, wenn sie nur sonst andere liquide Mittel besaß, um sich bares
Geld zu beschaffen. Weil die Banken wußten, daß sie in letzter Linie
eine Hilfsquelle bei der Reichsbank hatten, waren sie der Verpflichtung,
bare Reserven zu halten, enthoben. Nun aber kommt die Reichsregierung
und erklärt durch die Reichsbank‘ Ihr Banken solltet etwas selbständiger
werden hinsichtlich Eurer Gelddispositionen. Ihr müßt eine größere Kasse
wie bisher halten, damit ihr bei einem größeren Ansturm wenigstens im
ersten Augenblick so gewappnet seid, daß ihr nicht sofort die Hilfe der
Reichsbank in Anspruch zu nehmen braucht, Ihr müßt insofern umlernen,
als Ihr, wie die Theoretiker es ja schon lange gefordert haben, in Zukunft
in der baren Kasse auch eine Liquiditätsreserve erblickt, Wir, die
Reichsregierung, halten es für notwendig, daß die Reichsbankleitung nicht
nur über ihre eigene Liquidität wacht, sondern. auch über die der anderen
Banken, von denen sie, besonders an den Quartalen und in kritischen
Zeiten, dauernd in Anspruch genommen wird. Wir hatten im übrigen
gehofft, daß die Zweimonatsbilanzen, die Ihr bisher veröffentlicht habt,
Euch stumme Mahner sein würden.
Über Einzelheiten bemerkt offiziös die Norddeutsche Allgemeine
Zeitung: Die Reichsbank wolle an die Banken gruppenweise herantreten

570
        <pb n="582" />
        und wende sich zunächst an die Berliner Großbanken, um, wenn mit
ihnen eine grundsätzliche Verständigung erzielt sei, zur Durchführung
ihres Programms an die Provinzbanken heranzutreten. Eine gewisse unterschiedliche
 Behandlung würde sich dabei nicht umgehen lassen,
Von den Provinzbanken könnten nicht die gleichen Liquiditätsziffern.
 gefordet werden, wie von den Großbanken. Nach Lage der Verhältnisse
 müßten bei den Provinzbanken erhebliche Abstufungen nach
unten eintreten. Die für nötig erachtete Bardeckungsquote würde sich
deshalb für die Gesamtheit der Kreditbanken nur auf 8—09°% stellen.
Von einer besonderen Bemessung der Barreserven für jede einzelne Bank
nach dem Stande ihrer sonstigen und sachlichen Liquidität solle und
müsse aus naheliegenden Gründen völlig abgesehen werden; die Reichsbank
 habe vielmehr geglaubt, ihre Vorschläge auf ein Mindestmaß beschränken
 zu sollen, das sich für jede Bank rechtfertigen lasse und erheblich
 unter denjenigen Sätzen bleibe, die die Bank früher allgemein gehalten
habe. Denn es betrug 1890 die Bardeckung aller deutschen Kreditbanken
mit mindestens ı Mill. M Kapital 15°, bei den Berliner Großbanken sogar
 26%.
Es sei jeder Bank überlassen, ob sie ihre Kassenbestände vermehren
oder ihre Guthaben bei Noten- und Abrechnungsbanken erhöhen wolle,
Die Auffüllung der Barreserven soll innerhalb von zwei Jahren erfolgen.
Die anzusammelnden Kassenreserven seien nicht als eiserner Bestand
gedacht, sondern sollten im Bedarfsfalle zur freien Verfügung der Banken
stehen, die sie in flüssigen Zeiten nach Möglichkeit auffüllen könnten, um
in Zeiten der Anspannung davon Gebrauch zu machen. Die betreffenden
Quoten sollten nur im Jahresdurchschnitt erreicht werden, d. h. in
geldflüssigen Zeiten können die Banken mehr, in anderen Zeiten wieder
weniger als 10%, halten.
An der grundsätzlichen Richtigkeit der Forderung der Reichsbank kann
nicht gezweifelt werden, und auch die Banken sind wohl im Prinzip bereit,
der Anregung Havensteins Folge zu leisten, zunächst noch mit der Einschränkung,
 bezw. dem Wunsche, daß auch Guthaben im Auslande
und Wechsel aufs Ausland in den Barbestand mit eingerechnet werden
können.

So schreibt ein Bankdirektor!): „Ganz: unbegreiflich ist wohl die Ansicht
der Reichsbank. daß sie die Devisenbestände und die täglich fälligen

I) Frankfurter Zeitung 1914 Nr. 181.

377 1
        <pb n="583" />
        Forderungen der deutschen Banken an erste ausländische Banken
nicht als erstklassige, den Barbeständen gleichwertige liquide Mittel ansehen
 will. Sie sind es doch in weit höherem Maße als die Reichsbanknoten,
 denn sie gestatten im Falle einer Mobilmachung, die dann sicherlich
 sehr umfangreich auftretenden Forderungen des Auslandes an Deutschland
 mit gegenseitigen Forderungen zu kompensieren und die Goldbestände
der Reichsbank zur Erfüllung derartiger Verpflichtungen unangetastet zu
lassen. Will die Reichsbank unbedingt eine ziffernmäßig zum Ausdruck
kommende Liquidität konstruieren, so muß sie zweifellos auch die fremden
Wechselbestände, die Auslandsguthaben unserer Banken und vielleicht
auch das kurzfällige Wechselportefeuille als sofort greifbare Mittel anerkennen.“

In dieser und in zahlreich ähnlich lautenden Äußerungen von Praktikern
 wird die Absicht der Reichsbank vollkommen verkannt. Mehr oder
weniger willkürlich wird eine Deckungsgrenze immer festgesetzt werden
müssen. Der Barbestand ist nur ein liquider Posten neben vielen anderen,
aber der liquideste, Selbstverständlich kann eine Bank, die 15%, Barreserven
 hält im ganzen viel illiquider sein als eine Bank, mit einem viel
niedrigeren Barbestand. Mit der Vorschrift, 10° Barreserve zu halten,
soll also nicht gesagt sein, daß die übrigen 90°% illiquide angelegt werden
und durch noch intensivere Ausnutzung der fremden Gelder den Zinsverlust
 wettmachen können. Die Reichsbank will auf die Anlage dieser
90%, keinen Einfluß und keine Kontrolle ausüben, aber sie hofft selbstverständlich,
 daß das Verantwortlichkeitsgefühl der deutschen Bankdirektoren
 nach wie vor so groß sein wird, daß sie dafür Sorge tragen, daß
die kurzfristigen Guthaben der Kunden möglichst kurzfristig in realisierbaren
 Krediten gebunden sind, und daß zu diesem Zweck die Banken
vor allem auch ein starkes Wechsel- und Devisen-Portefeuille halten.
Zwischen barem Geld und Wechseln und Devisen besteht selbstverständlich
 noch ein großer Unterschied, und selbst die beste Golddevise
ist weit entfernt, bares Geld zu sein, wenn in Kriegszeiten ein Moratorium
 für Wechsel erlassen wird, oder wenn an ausländische Schuldner
Zahlungsleistung nicht erfolgen darf; so verbietet z. B. das englische Gesetz
 den englischen Staatsangehörigen, im Kriegsfalle Zahlungen an Angehörige
 der feindlichen Macht zu leisten. Ein Ausgleich würde sich allerdings
 vielleicht schaffen lassen durch Aufrechnung mit deutschen Devisen,
die sich im ausländischem Besitz befinden,
Nun fragen die Banken, wie sollen wir diese großen Summen, die zur

+ 4{
        <pb n="584" />
        Hebung unserer Zahlungsbereitschaft und im Interesse der Liquidität der
Volkswirtschaft gefordert werden, flüssig machen?
Die Bankpraktiker erwähnen folgende Möglichkeiten!): ı. Man baut
jJangsam ab und schränkt die Kredite ein. 2. Man rediskontiert einen
Teil des Wechselportefeuille bei der Reichsbank, verringert dadurch aber
die liquiden Mittel ersten Ranges. 3. Man vermehrt den Akzeptumlauf,
das einzige Passivum, gegen das nichts deponiert zu werden braucht, weil
es an festen, gestaffelten Terminen verfällt und bei einem run außer Spiel
bleibt; aber gerade die Höhe eines Akzeptumlaufes hat ja die Reichsbank
 wiederholt bemängelt. 4. Man verkauft die Bestände von deutschen
Reichs- und Staatsanleihen. 5. Man vermehrt das Kapital.
Von diesen 5 Wegen liegt nur der erste in den Intentionen der Reichsbank,
 da bei den anderen der Neubedarf auf Kosten der übrigen liquiden
Mittel beschafft wird. Die Thesaurierung so bedeutender Summen muß
selbstverständlich einen Rückschlag auf die Kreditgewährungen an Industrie
und Handel haben, Vor allen Dingen werden die langfristigen Kapitalanlagen
 entsprechend gemindert, bezw. entsprechend langsam gesteigert
werden müssen. Das ist gerade jetzt möglich, wo Deutschland sich in
einem Zustand der Depression befindet und der Bedarf nach neuen
Krediten an und für sich vermindert ist, während die fremden Gelder
bei den Banken fortwährend wachsen. Vor allem wird auch durch eine
veränderte Politik der Geldanlagen im In- und Auslande der Zustrom
von Gold verstärkt und festgehalten werden müssen; ein Teil der Gütererlöse
 kann nicht mehr zur Ausdehnung der Produktionsfähigkeit und
zur Erzeugung von Gütern verwendet werden, sondern muß für Krisenbedürfnisse
 mobil gehalten werden. Da Deutschland nicht zu den Gold
produzierenden Ländern gehört, kann eine Vermehrung des Goldbestandes
nur durch eine für uns günstige Zahlungsbilanz erfolgen. Nur solange die
deutsche Zahlungsbilanz aktiv ist. kann die Reichsbank das Gold im
Lande halten ®),
Für die Banken bedeutet es natürlich eine Verringerung der Gewinnmöglichkeiten,
 wenn sie einen erheblich größeren Teil baren Geldes unbeschäftigt
 liegen lassen als bisher. Dabei ist aber nicht zu vergessen. daß

1) S. a. Frankfurter Zeitung 1914 Nr, 170, Österreichischer Volkswirt VI, 39,
Tag 1914 Nr, 145, Berliner Morgenpost vom 21, Tuni 1014, Deutscher Ökonomist
 Nr. 1644.
3) Wie sehr alle Zentralnotenbanken bestrebt sind, ihren Goldbestand zu
stärken, zeigt folgende, dem Londoner Economist entnommene Aufstellung, Die
573
        <pb n="585" />
        das Konditionenkartell, das nur unter Mitwirkung der Reichsbank zustande
 gekommen ist (s. S. 47of.), den Banken in der Provisionserhöhung
und der Zinsbeschränkung eine Entschädigung für den Zinsausfall gewähren
 soll!). So wird diese Sicherheitsprämie, was ja auch berechtigt
ist, vom Publikum getragen. Vor allem in der Form, daß der Zins für
Guthaben etwas ermäßigt wird. Wenn dann dauernde Depositenguthaben
in Effekten umgewandelt werden würden, so wäre dies nicht unerfreulich
 (s. a. S. 374).
Um der Gerechtigkeit willen, werden diese Deckungsvorschriften auch
auf die Privatbankiers, Genossenschaften, Sparkassen und Staatsinstitute
 in irgend einer Form ausgedehnt werden müssen. Bei ihnen
liegen die Verhältnisse zwar teilweise ganz anders, aber eine Liquiditäts-Aufbesserung
 wäre trotzdem sehr erwünscht, insbesondere auch der Konkurrenz
 wegen, die die Sparkassen den Banken und Bankiers schon

I. Zahlenreihe bringt den Goldbestand um die Mitte des Jahres 1914; die 2, und
3. zeigen die Zu- und Abnahme gegenüber dem gleichen Zeitpunkt im Jahre 1913.
Bestand Zunahme Abnahme
in Lstrl, in Lstrl. in Lstrl.
162307 000 29689000
159253 000 18 605 000
83970000 12392000
55307 000 11259000
52297 000 1837000
48875 000 —
40082797 3035211
21264000 2983 000
[3 451000 1590000
[3386000 1279000
7 060000 257000
5823000 121000
2707000 388000
675782797 + 83435211 — 1386000
Innerhalb eines Jahres haben sich danach die Goldvorräte um 82 Millionen
© = 1672 Millionen M vergrößert, und sämtliche Institute, mit Ausnahme der
Bank von Italien, sind an dem Zuwachs beteiligt,
1 Die Banken freilich winken schon ab, So schreibt die Darmstädter Bank
in ihrem Bericht über das I. Semester 1914: Es könne nicht bebauptet werden,
daß die aus den neuen Konditionen den Banken etwa zufließenden Mehrgewinne
einen Ausgleich für die vom Reichsbankpräsidenten geforderte Erhöhung der
Barreserven bilden. Die Nationalbank für Deutschland berichtet: Die
neuen Konditionen haben bisher im allgemeinen nur bescheidenen Nutzen erbracht.

Bank von Frankreich .
Russische Staatsbank .
New-York Associated Banks
Deutsche Reichsbank .
Österr.-ungarische Bank
Bank von Italien . .
Bank von England
Bank von Spanien .
Belgische Nationalbank
Niederländische Bank &amp;amp;
Schweizerische Nationalbank.
Bank von Schweden .
Bank von Norwegen .

574
        <pb n="586" />
        heute vielfach machen. Man wird aber auch hier einen Modus suchen
und finden. Alle Sonderinteressen müssen dem allgemeinen Interesse
 gegenüber in den Hintergrund treten.

2. Ein- oder Zweireservesystem?
Wo sollen die neubeschafften Barmittel aufbewahrt werden? Können
sie in den Kassen der Kreditbanken bleiben, oder sollen sie der Reichsbank
 in Form von Giroguthaben zugeführt werden? Die Reichsbank
selbst überläßt dies bekanntlich dem Ermessen der Banken. Sie arbeitet
also nicht, wie vielfach behauptet wurde, auf den Ausbau des Einreservesystems
 hin.

Heiligenstadt hatte seinerzeit angeregt, daß jeder, der gewerbsmäßig
Gelder annimmt, bei der Reichsbank eine Barreserve von 2°, des jährlichen
 Durchschnittsbetrages dieser Gelder halten solle, wenn er seinen
Geschäftssitz an einem Orte hat, an dem die Reichsbank oder eine
andere Notenbank eine Niederlassung besitzt; 1%, an allen übrigen
Orten. Auch die Sparkassen und die Genossenschaften — diese durch
ihre zuständige Verbandskasse — sollen eine Reserve bei der Reichsbank
 unterhalten, die nach dem Bestande der fremden Gelder im Jahresdurchschnitt
 zu berechnen wäre, Später!) erachtete Heiligenstadt dann, auch
im Hinblick auf die englischen Banken, die durchschnittlich etwa 15%,
Barreserven halten?), eine Barreserve von mindestens 10%, für erforderlich,
 wovon 2%, an die Reichsbank abgeführt werden sollten. Dadurch
würden, meinte er, zwei günstige Momente erreicht: ı. wird die Reichsbank
 für den gesamten Geld und Kreditverkehr gestärkt, und 2. wird
dennoch nicht das ganze Geld- und Kreditgebäude auf eine Einheitsreserve
 aufgebaut, sondern es bleibt eine zweite große Reserve in den
Händen der Banken.
In England besteht bekanntlich das Einreservesystem, d. h. die
Goldreserve des ganzen Landes ist in den Gewölben der Bank von
England zentralisiert (s. S. 136). Die englischen Banken halten für die
große Menge der Depositen nur so viel bare Kasse, als für die gewöhnlichen
 Bedürfnisse genügt. Ihre Hauntreserven ruhen in der Bank von

!) Verhandlungen der Bankenquete. S. 165.
2 Ende Mai 1914 betrugen die Depositen und Kreditoren der 11 größten englischen
 Banken 567,23 Millionen £, denen an Kasse und Guthaben bei der Bank
von England 85,96 Millionen % = 15,1% (gegen 15,5% im Mai 1913) gegenüberstanden.


375
        <pb n="587" />
        Ha

England und bilden hier die Zentralgoldreserve des Landes. In den
Ausweisen der Banken erscheinen sie als Guthaben bei der Bank von
England. Diese behandelt sie wie alle anderen Depositen und verwendet
50—60%, davon in ihrem gewöhnlichen Geschäft, während sie den Rest
in Form vön Noten bereithält, die eine Forderung auf den Goldbestand
im issue department (s. S. 132) darstellen.
Das Einreservesystem, das eine Konsequenz des hoch entwickelten
englischen Scheck- und Kreditverkehrs ist und, wie Bagehot sagte, so
eng mit dem ganzen Aufbau des Geldmarktes verknüpft ist, daß an eine
Änderung dieses Systems nicht gedacht werden könne, hat doch sehr unangenehme
 Folgeerscheinungen gehabt. Im Falle einer Krisis waren und
sind alle Banken angewiesen, auf die Mittel der Zentralnotenbank, die
den Stützpunkt des Geldmarktes bildet, zurückzugreifen, was für diese
natürlich eine große Belastungsprobe darstellt, und von weittragender
Wirksamkeit für das ganze Kreditsystem des Landes ist. So mußte die
Bank von England, um Gold zu erhalten, im Herbst 1007 Wechsel bei
der Bank von Frankreich diskontieren.
Daher sind in neuerer Zeit, auch von englischer Seite, große Bedenken
gegen das Einreservesystem erhoben und alle möglichen Gegenvorschläge
gemacht worden. Sir E. Holden, Direktor der mächtigen London City
and Midlandbank, tritt seit langem: dafür ein, daß die englischen Depositenbanken
 neben ihren Reserven bei der Bank von England auch eigene
Barmittel bereit halten. Jetzt wendet er nun gewissermaßen eine Gewaltmaßregel
 an, indem er erklärt!), seine Bank werde in der Bilanz per
Ende Dezember 1914 die bis dahin aufgesammelten Goldbestände detailliert
 ausweisen, wenn eine Verständigung unter den Banken in anderer
Weise nicht möglich sei. Wenn die London City and Midlandbank ihren
Goldbestand angibt, so müssen, um ihres Prestiges willen, die anderen
englischen Depositenbanken natürlich ein Gleiches tun, was zur Folge
haben wird, daß sie auch die entsprechenden Goldbestände ansammeln.
Nach den englischen Erfahrungen kann das Einreservesystem?) für
uns nicht als Muster dienen, sondern jede Bank muß, was von vielen
allerdings als große Kapitalverschwendung angesehen wird, neben der
Goldreserve der Reichsbank noch ihre eigene Barreserve besitzen.

1) S. auch Frankfurter Zeitung 1914 Nr. 28.
2%) S. a. H. Schumacher in der Frankfurter Zeitung 1914 Nr. 181, Hugo Hartung
 im Tag vom 8, Juli 1914, Leo Jolles ebenda 24, Juni 1914, Max
Schinckel ebenda Nr. 152,
376
        <pb n="588" />
        In den Kellern der einzelnen Banken ist das Gold gegen interne und
externe Angriffe am besten gesichert. Treten an eine Anzahl Banken große
Anforderungen heran, so kommt bei einer Kassendezentralisation dieser
Ansturm des Barmittelbedarfs gar nicht, oder nur teilweise, im Status der
Reichsbank zum Ausdruck, und ein günstiger oder gegen die Vorwoche
wenig geänderter Bankausweis wirkt auf den Geldmarkt beruhigend.
Werden die Barreserven der Banken bei der Reichsbank eingezahlt,
so wachsen deren fremde Mittel erheblich an; sie scheint’im Golde zu
schwimmen, und daraus wird dann öfter die Berechtigung abgeleitet werden,
eine Diskontherabsetzung zu fordern, und das Bevorstehen eines niedrigeren
 Zinsfußes wieder bietet für Handel und Industrie einen Anreiz zur
Expansion, Die Reichsbank wird sich durch die Goldfülle natürlich nicht
irre machen lassen. Sie darf diese nationale Barreserve, durch die die
Zahlungsbereitschaft der Banken sichergestellt werden soll, nicht angreifen,
um erhöhten Kreditbegehr zu befriedigen, und sie wird es auch nicht
tun, da sie ja durch ihre Maßregeln gerade auf eine Einschränkung der
Kreditgewährung hinwirken will, und weil sie für den Fall einer Krisis
große Barmittel bereithalten muß. Auch beim Bestehen eines Zweireservesystems
 wird in kritischen und kriegerischen Zeiten die Reichsbank immer
die letzte Rettung sein, aber man wird immer erst in zweiter Linie auf
sie zurückgreifen, es wird ihr eine gewisse Schutzfrist gewährt. Die Entnahmen
 werden. aber nicht, wie in normalen Zeiten, durch Giroüberweisung,
 Verrechnung usw. erfolgen, sondern, da jeder in Krisen- und
Kriegszeiten bares Geld sehen und sich hinlegen will. in Banknoten und
in Gold.

Der Konzentrationsprozess im Bankwesen hat uns dem Einreservesystem
bedenklich nahe gebracht. Der Kaufmann, der Industrielle, wie der Private
hält heute erheblich weniger Barbestände als früher, d. h. die eigene Kasse
ist durch die Bankkasse in hohem Maße ersetzt worden. Das Konzernoder
 Schachtelsystem führte dazu, daß die Stellen, die früher selbständig
auf die Haltung von Barreserven bedacht waren und bedacht sein mußten,
sich sehr verringert haben!). Die aus dem Privatbankgeschäft hervorgegangene
 Großbankfiliale hält keine Reserven, sondern sie disponiert ein-7)

 So hat die Reichsbank darauf hingewiesen, daß z. B, das Haus Rothschild
in Frankfurt a, M., dessen Kundschaft 1901 die Disconto-Gesellschaft unter Begründung
 einer Filiale in Frankfurt a, M. aufgenommen hat, niemals unter 20 Millionen
 M Giro-Guthaben bei der Reichsbank besessen hatte, die nach der Liquidation
 der Firma in Wegfall gekommen sind.

37 Obst, Bankpolitik.

47
        <pb n="589" />
        =

fach bei der Zentrale. Immer mehr fremde Gelder konzentrieren sich bei
den Berliner Großbanken, die einen Liquiditätsgrad aufweisen, der tatsächlich
 gar nicht vorhanden ist. Denn die Guthaben, die die Provinzinstitute
 bei den Berliner Großbanken unterhalten, stellen insofern keine
Aufbesserung der Liquidität der Großbanken dar, als diese Kassenbestände
ja jederzeit abgezogen werden können,
Jede einzelne Bank fühlt sich bei diesem Modus und der Solidarität des
Kapitals und "der Interessen gesichert, und ist es auch in normalen
Zeiten. In Zeiten einer wirtschaftlichen oder politischen Krisis aber macht
sich jeder Kapitalbedarf am letzten Ende der großen Kette bemerkbar,
und diese ist, bis jetzt wenigstens, nicht so stark, daß sie nicht auch einmal
 reißen könnte, Weil die Kapitalkräfte. bei uns, infolge der überaus
raschen Entwickelung der Industrie noch weit intensiver als in England ausgenutzt
 wurden, müssen wir noch weit mehr als die Engländer uns gegen
das Einreservesystem wenden,
Der deutsche Geldmarkt, der schon so manche Machtprobe überstanden
 hat, wird auch, in Vorsorge für die Zukunft, diese Mittel bereit
stellen. Wenn die Banken 10%, Barreserven ausweisen, so sollten davon
 mindestens 8% von den Banken selbst als bare Kasse
gehalten, und nur der Rest bei der Reichsbank eingezahlt
werden. Damit würde auch die mehrfach ausgesprochene Vermutung,
es komme der Reichsbank hauptsächlich auf Erhöhung ihrer Giroguthaben
an, gegenstandslos, Also kein ‚Einreservesystem, sondern eigene
Reserven der einzelnen Banken!
In Kriegszeiten jedoch müssen die Reserven, soweit sie nicht
selbst von den Banken angegriffen werden, und vor allem
die Goldvorräte, bei der Reichsbank konzentriert werden, denn
in außergewöhlichen Fällen gewährt Konzentration des Geldes
sine bessere Sicherung des Kreditsystems,
Der größte Schutz für die fremden Gelder liegt entschieden
in der Qualität der Bankdirektoren, Aber gewisse Maßregeln
müssen daneben bestehen. Daher: Men and measures.

+8
        <pb n="590" />
        Alphabetisches Sachregister.

Abrechnungsstellen 258f,.
Ägyptisches Bankwesen 16,
Agenturen vonBanken453f.
Aktienaustausch 442f,
Aktienkapital der Notenbanken
 260f.
Aktienwesen, Amt für 515.
Akzepte der Banken in
der Bilanz 366f.
Allgemeiner Verband der
deutschen Bankbeamten
410f£,
Altgriechisches Bankwesen
14f,
Altrömisches Bankwesen
16,
American bankers association
 422f., 479.
Amerikanische Bankausweise
 200f.
— Bankbeamte 422f,
Amerikanische National
banken 184f,
—Notenbanken 176£.,212f.
Amerikanisches Bundes:
reservegesetz I92f,
Angestelltenpolitik 388f,
Arbeitseinstellung der
Bankbeamten 415.
Aufgebotsverfahren bei
Banknoten ist nicht zulässig
 52.
Aufsichtsamt für Bankwesen
 538f., 543 1.555 f.
Aufsichtsrat, Aufgaben
493 f.
Aufsichtsräte als Erwerbsfaktoren
 305f,
— Adreßbuch 308f.
— Tätigkeit 308f,
Aufsichtsrat, Vertretung
im A, 49ıf.
Auslandswerte, Emission
509f., 515,
Ausschließlichkeitserklärung
 339.

Babylonische Bankiers 14.
3adische Bank 85.
Banca di St. Giorgio 20,
Banca d’Italia 219f.
Banco di Rialte 21.
Banco rotto 18,
Bankakzepte in der Bilanz
366.
Bankarbeiter 413.
Bankausweise
Amerikanische Notenbanken
 200f., 203f,
Bank von England 130f.
Bank von Frankreich
162f.
Deutsche Reichsbank
„55%
Jsterr,-ungarische Bank
103.
Russische Staatsbank
173.
Bankbeamte 305f., 388f.
Bankbeamten - Vereine
4093 £.
Bank, Definition I, 4f.
Bank des heiligen Ambrosius
 23,
Bankdirektor 305 f.
Bankenamt 543f.
Bankenbeirat 555f.
Bankenkartell 472f.
Bankenkonzerne 465 f.
Bankenstatistik 353f.
bankers clearing - house
142.
Bank für Handel und Industrie
 280f.
Bankgesetz von 1875 S51f.
Bankier, Definition 8f.
Bankiertage 478,
Banking department der
Bank von England 131 f.
Bankkredit in kritischen
Zeiten 368,
Bankmäßige Anlage 9.
Banknote, Definition 208,

Banknotensperrgesetz 49.
Bank of the United States
178.
Banko Mark 27.
Banko-Pfundein Berlin 31.
Bankplätze
Bank von England 130.
Bank von Frankreich
155.
Deutsche Privatnotenbanken
 83ıf.
Deutsche Reichsbank s.
„ Band I, S. 505f.
Jsterr.-ungarische Bank
101.
Bankpolitik, Begriff 10f,
Bankprüfungen 423f.
Bank von Amsterdam 24.
Bank von England 114f.
Bank von Japan 213.
Bank von Nordamerika 178.
Banque de France I5I1f,
Banque generale 149f.
Barbestände der Banken
380f., 567.
Bayerische Notenbank 81 f.
Beamten-Ausschüsse 416 f,
Beamtenspekulationen 329.
Beamtenversicherungsverein
 401. [352 f.
Bequemlichkeitsgelder
Bergisch-Märkische Bank,
Verschmelzung mit der
Deutschen Bank 440f,,
444:
Berliner Handels- Gesellschaft
 283f,
Berliner Kassenverein41 f,
Berliner Stempelvereinigung
 476.
Berufsbildung der Bankbeamten
 417 f.
Besoldungspolitik 396f.
Beteiligungssystem 442f.
Betriebsreserven, Verminderung
 532.

579
        <pb n="591" />
        Bezahlte Belege 324.
Bilanzen-Aufputz 368f,
Billbrokers 139.
Blankokredite 335f.,
Board of directors der
Bank von England 128,
Börsenspekulationen 518 f.
Börsenzahltage, Verlegung
526, .
BraunschweigischeBank78,
Brokers im Geldmarkte
140f. .
Bullion 133.
Bullion Committee 121.
Bundesbeirat in den Vereinigten
 Staaten von
Amerika 196,
Bundesreservebanken in
den Vereinigten Staaten
vor Amerika 192f,
Bundesreservenoten in den
Vereinigten Staaten von
Amerika 196f,
Bürgschaftsleistung der
Reichsbank 73.
Caisse d’escompte 150,
Campsor 17.
Cashier’s Checks 203,
Centralisiertes Notenbank.
system 232f.
Central Reserve City Banken,
 Depositendeckung
198f.
Centralverband des Deutschen
 Bank- und Bankier:
_ gewerbes 477f.
Certifikat für Bankbeamte
421.
Clean bills 500f.
Clearinghaus-Certifikate
190,
Clearinghäuser 258f,
Commerz- und Disconto-Bank
 286f.
Committee of treasury bei
der Bank von England
129.
Conseil d’escompte 155,
Correspondence school of
banking 423f.
Country-clearing 146,
Credit Mobilier 27 4£., 291 f,
Currency - Theorie 121f.,
209,
Darlehnskassen im Kriegsfalle
 384.

Darmstädter Bank 280f.
Dauerkredite 337.
Dauernde Beteiligungen
442.
Defraudationen 317f., 325f.
Depositenbanken, Sstaatliche
 561,
Depositengelder, Charakteristik
 341 f,
Depositengeschäft in d. V,
St. von Amerika 188f.
Depositengesetz 537f.,
566f.
Depositen im Kriegsfalle
381,
Depositenkassen 452f.
Depositen-Reserven. in d,
V, St. von Amerika 198 £
Depositen-Statistik 353f
Depositenverkehr, Beschränkung
 279.
— Förderung 286,
Depotauszüge-Kontrolle
327.
Depotgeschäft, Bank von
Frankreich 161.
— Deutsche Reichsbank
zI£
— Österr.-ungarische Bank
zıif.
Dessauer Bankprojekt 37 f.
Deutsch- Asiatische Bank
93£.
Deutsche Bank 284f,
Deutsche Privatnotenbanken
 237,
Deutscher Bankausweis55f,
Deutscher Bankbeamten-Verein
 406f,
Deutsche Reichsbank 51 ff.
Deutsche Schutzgebiete,
Notenbankwesen 89f.
Deutsches Notensystem
2141.
Deutsch-Ostafrikanische
Bank 89f.
Devisenbestand, Einrechnung
 in die Notendeckung
 254.
Devisenbestand für den
Kriegsfall 254, 385,572.
Devisengeschäft d, Reichs-:
 bank 67f.
Devisenkurs, Einwirkung
auf den Diskontsatz 247.
Devisenpolitik 251f. [67f£,
—— Deutsche Reichsbank

Devisenpolitik, Österr.-ungarische
 Bank 109f,
Dezentralisation 430.
Dezentralisiertes Notenbanksystem
 232f.
Direktorengehälter 398,
Direktorenspekulationen
330.
Diskontgeschäft s, Diskontpolitik.

Diskonto-Gesellschaft282f,
Diskontpolitik 11, 243f.
— Amerikanische Notenbanken
 ı90f.
— Bank von England 138 f.
— Bank von Frankreich
57. “
— Deutsche Reichsbank
6I1f.
= Österr, - ungarische
Bank 107.
— Russische Staatsbank
169.
Dividendenpolitik 311f.
Dividenden-Reserven 314f,
Dresdner Bank 287f.

Edelmetallhandel 251 f.
Edelmetalllombard der
Reichsbank 66.
Effektenbanken, Trennung
von Depositenbanken
557.
Effektenbestand d. Reichsbank
 58.
Effektengeschäfte der
Reichsbank 71ıf.
Effektenlombard d.Reichsbank
 66,
Effekten- und Emissionsgeschäft,
 Rentabilität
302f.,
Effekten, Verfügung über
fremde E, 375.
Effektenverwahrung s. Depotgeschäft

Eigene Aktien, Interventionskäufe
 315f,
Eigene Barreserven der
Banken 576f.
Einreservesystem 457,
575.
Emissionsbanken, Trennung
 von Depositenbanken
 557f.
Emissionsgeschäft 508f.
— Rentabilität 202f,

80a
        <pb n="592" />
        Englische Banknoten, Herstellung
 und Wiedereinziehung
 137.
Englischer Bankausweis
130f.
Englischer Diskont 138f,
Englisches Notensystem
200f.
Entgoldung des Verkehrs
535:
Entgründungen 430.
Erträgnisschätzung 312f,
Erwerbspolitik d. Banken
2941.
Evidenzzentrale in Wien
340.
Exchanges für das Clearing
 House 202,
Exchequer bills 148,
Expansiond. Banken 426 f.,
. 463.
Exportförderung co2f,

Fachpresse 346f,
Fachschule der Bankbeamten
 417£. [194 £.
Federal Reserve Board
Festgefahrene Banken 375.
Filialdirektoren 453.
Filialgründungen 452f.
Filialen - Revisionsbureau
328.
Finanzielle Kriegsbereitschaft
 381f., 386f,
Finanzierung des Übersee:
handels 498f.
— anderer Handelsgeschäfte
 505 f.
Finanzverwaltung, Notenbanken
 im Dienste der
F, 263,
Finnlands Bank 212.
Frankfurter Bank 80.
Wranzösischer DBankausweis
 162f.
Frauenarbeit im Bankgewerbe
 38gf.
Freibankgesetz, New Yorker
 182f,
Freizügigkeit der Bankbeamten
 400.
Fremde Gelder 341f,
Freundschaftliche Vereinbarungen
 der Banken
untereinander 447.
Frisieren der Bilanzen
260f£.

Fürstengeschäfte, Abschreibungen
 d, Deutschen
 Bank 295,
Fusionen 435 f..
Fusionsobjekte, Suchen
nach 426.

Gehaltsverhältnisse der
Bankbeamten 396f.
Geld-Abschlüsse 376.
Seldaufbewahrungsgeschäft
 2,
Gelddispositionen 372.
Geldmarkt 526f,
Generaldispositionen 372.
Generalrat der Österreich.
ungarischen Bank 99.
Generalversammlung
Bank von England 128,
Bank von Frankreich
154: ©
- Deutsche Reichsbank
54.
- Österr, - ungarische
Bank 98f.
— Beschickung durch
Bankbeamtenvertreter
413. .
— Vertretung 484.
Geschäftsgeheimnisse,
Preisgabe durch Bankbeamte
 414.
Geschäftsübernahme 435 f,
Geschäftszweige, Rentabilität
 der einzelnen G,
300f.
G. m. b. H. 484.
Gesetzliches Zahlungsmittel
 sind die Noten
der Reichsbank 51.
Getreidelombard durch die
Russische Staatsbank
171.
Gewinnbeteiligung des
Staates an Notenbanken
268f.
Gewinnquellen d. Banken
297£.
Gewinn - Spezifizierung
305 f.
Giroüberweisung, betrügerische
 Manipulationen
322.
Giroverkehr 19, 31f., 257 f.
— Bank von England 142,
146.
— Bank v. Frankreich 160f.

Giroverkehr, Deutsche
Reichsbank 61.
— Österr, - ungarische
Bank 105f£,
— Russische Staatsbank
172.
Goldankäufe z251f.
— Bank von England
148.
— Bank von Frankreich
159,
— Deutsche Reichsbank
Sof.
— Österr. - ungarische
Bank ı110f,
— Russische Staatsbank
167£.
Goldbestände der Zentralnotenbanken
 573f.
Goldclearing,  internationales
 256.
Goldcoin 133.
Goldhandel 251f.
Goldimport, Förderung
254.
Goldkernwährung 535.
Goldplättchen - Verkauf
253.
Goldpolitik s. Goldankäufe
Goldprämienpolitik 159,
248,
Zoldschmiede als Bankiers
115,
Goldvorräte der Notenbanken
 251,
government debt 132 f,
Gratifikation pro rata temporis
 403.
Gründer, Begriff 490.
Gründungsbanken, Trennung
 von Depositenbanken
 zürf

Hamburger Bank 25f.
Handelskritiker 346f.
HAandelspresse 346 f.
Handelsredakteure 346f,
Hauskassen der Banken
401.
Hausse-Inszenierung 371.
Heiratsverbote für jüngere
Bankbeamte 392.
Hypothekarkreditgeschäft
der Österr.-ungarischen
Bank 112.
Hypothekenbank, industrielle
 496f,

81
        <pb n="593" />
        Ü

Hypotheken-Zahlungsverkehr
 der Reichsbank 73

Jahresbilanzen, zu wenig
detailliert 299.
Japanisches Notenbankwesen
 213,
Importförderung 504 f,
Indirekte Notenkontingentierung
 in Deutschland
214.
Industrie-Hypothekenbank
496.
Industrielle Kreditpolitik
480.
[ndustrieobligationen 485f.
Industrie und Bank 480f
Informationen über neue
Kunden 322.
[nkassogeschäft d. Reichsbank
 73.
{nseratenjäger 351f.
[Institute of bankers in
London 420f.
Interessengemeinschaft
Dresden / Schaaff hauser
449.
— Rheinische Creditbank:;
Pfälzische Bank 449f.
Interessengemeinschaften
441.
Interessenvertretungen der
Banken 475f.
[Internationaler Giroverkehr
 259.
Interne Verrechnungen 295
Interventionskäufe derBanken
 517.
— in eigenen Aktien 315f.
Issue department der Bank
von England ı123f., 131f.
Italienische Notenbanken
219f.
{Italienisches Bankwesen
17,
Italienische Wechsler 17 f.
Juden als Bankiers 114f,
— ale Geldverleiher 20.

Kapitalausfuhr 512.
Kapitalserhöhung 429f,
Kartell der Banken 472f
Kassenaufnahme 324.
Kassenbestände 367, 380 f.
Kassendezentralisation
577%

Kassen-Kontrolle 324.
Kassenliquidität 567 f,
Kassenmanko 324.
Kautionen bei der Reichsbank
 273.
Kleine Banknoten 225f.
Kleine Wechsel, Diskontierung
 inFrankreich1 58.
Kommanditarische Beteiligung
 450f,
Kommanditen 450f.
Kommission für Bankangelegenheiten
 555 f,
Kompetenz überschreitung
der Bankbeamten 323.
Konditionenkartell 468f,
Konditionen-Unterbietung
468.
Kgl. Giro- und Lehnbank
in Berlin 28f.
Konkurrenzklausel 402f.
Konkurrenzübertreibung
469f.
Konsortium-Auf lösung
298f. .
Kontenaufstellung für die
Liquiditätsberechnung
372.
Kontinentalnoten 177.
Konto pro Diverse, Kon:
trolle 328.
Kontrolleinrichtungen
3171
Kontrolleur der Umlaufsmittel
 in Amerika 187 f
Kontrollstelle für die Zweimonatsbilanzen
 540, 550,
556.
Konzentration im Bank:
wesen 426 f.
—, Nachteile 456f.
—, Vorzüge 454f.
Kostenfreie Geschäfte
469f.
Kreditanträge 336f,
Kreditkündigungen 457.
Kreditoren und Depositen
341.
Kreditpolitik 335f.
Kreditüberspannungen
341.
Kreditzentrale 339f,
Kriegsreserven 381.
Krisenzeiten, Liquidität
381,
Kundenfang 468f,
Kundenüberweisung 462 f.

Kursnotizen am ahresschluß
 371.
Kurspolitik 311,
Kursregulierung 516f,

Landständische Bank in
Bautzen 79.
Landwirtschaft, Kreditgewährung
 an diese 334,
Langfristiger Kredit 494 £
Legal tender 120, 124.
Lehrlingsausbildung 417f,
Leipziger Kassen verein 41,
Letter of hypothecation
502f.
— of lien 502,
— of trust 502.
Liquide Mittel 365 £., 379 f.
Liquidität 296.
—derVolkswirtschaft532f,
Liquiditätsberechnung
357f., 373,
Liquiditätspolitik 356f,
Liquiditätsquote 377 f.
Liquiditätsreserve 566f,
Liquiditätsschlüssel 364f.
Liquiditätsstatistik 377f,
Loan account 141.
Lokalausschuß 438.
Lokale Bankvereinigungen
471.
Lokalkomitee 336.
Lombardforderungen der
Reichsbank 58.
Lombarden als Bankiers
115,
— Geldverleiher 20,
Lombardgeschäft, Bank v.
England 138f.
— Bank von Frankreich
(57.
- Deutsche Privatnotenbanken
 84f.
— Deutsche Reichsbank
64.
— Österr.-ungarische Bank
Lo7f. .
- Russische Staatsbank
169. ;
Lombards 522f,
— an Quartalsenden 530.

Mark Banko 27.
Meistbegünstigungsrecht
143.
        <pb n="594" />
        Metallbestand der Reichsbank
 56, .
Metropolitan clearing 146.
Minenspekulation 519.
Mitteldeutsche Kreditbank
284,
Money on call 140,
Montes 20,
Mündeldepots der Reichs:
bank 72.

Name der Bank 346f.
Nationalbank für Deutschland
 288f.
Nationalbankgesetz in den
Vereinigten Staaten von
Amerika 184.
New Yorker Associated
Banks 203 f,
— Freibankgesetz 182f.,
— System 212f,
Noten anderer Banken 57.
Notenannahme 229f,
Notenbanken, deutsche,
Gewinnbeteiligung des
Staates 85f.
Notenbanken in den deutschen
 Schutzgebieten
89f.
Notenbankpolitik ı11f.
Notenbankwesen in
Deutschland 40f,
Notendeckung in der Mitte
des vorigen Jahrhunderts
 45f.
Noteneinlösung 75, 229f.
Notengeschäft 207f,, 241f.
— Amerikanische Notenbanken
 187f., 10902f.,
212f.
— Bankvon England 137f,
Bank von Frankreich
156f., 214.
— Deutsche Privatnotenbanken
 51f., 8ıf,
- Deutsche Reichsbank
55f., 2148.
- Deutsche Schutzgebiete
Bgf.
— Italienische Notenbanken
 74f.
— Österr,-ungarische Bank
Io f,
— Russische Staatsbank
167.
Notenkontingent in

Deutschland 33, 77f£.,
214f.
Notenpolitik 207 f,
Notenschub 76,
Notensteuer 52f., 87, 92,

214f£.
Notenstückelung 51, 224.
Notenumlauf der deutschen
Notenbanken 87.
— der Reichsbank 60,
Normativbedingungen für
Errichtung preußischer
Notenbanken 42f.

Obligationenausgabe 485 f,
sterreichischer Bankbeamtenverband
 414 f.
Österreichisches Bank-_
 wesen, Wandlungen 293.
Österreichisch - ungarische
Bank 95f.
Organisations-Chef 326.
ather deposits 134f.
sther securities 133.
over drafts 201.

Peelsakte 121f., 210f.
Pensionskassen der Bankbeamten
 400f.,
Politik, Begriff 10.
Polnische Bank 165.
Postwechsel der Bank von
England 135.
Prämienpolitik der Bank
von Frankreich 248f,
Preußische Bank 309f.
prime d’or 159.
Privatangestellte, Gehaltsverhältnisse
 396 f.
Privatbankier, Verdränzung
 458f.
— Zusammenschluß 459f.
Privatdiskont 246f.
Privatnotenbanken, Bindung
 hinsichtlich des
Diskontsatzes 80, 238,
Privatnotenbanken, in
Deutschland noch bestehende
 51f,, 237f.
Privatsatz, Bindung der
Notenbanken 80, 238,
Privatsatz ist bei der
Reichsbank abgeschafft
63.
Prolongationsgeld 523f.

Prolongationswechsel bei
der Reichsbank 62f.
Prospekthaftung 511 f.
Prospektunterzeichnung
SI1f.
Protective Committee 479.
Protestliste 476.
Provisionskartell 472f.
public deposits 134f.

Quantitätstheorie 121 f.
Quartal == 100 Tage 531,
Quartalsdarlehen bei der
Reichsbank 520.

Rechnungsrevision 326.
Rediskontierungen der
Banken 530f.
Reguläres Bankgeschäft,
Gewinne 301f,
Reichsamt des Inneren,
Banken-Abteilung 548.
Reichsbank 526f,
Reichsbank-Ausweis 55f.
— Kritik 529.
Reichsbankbeamte, Anstellungsverhältnisse

394 f.
Reichsbank-Bilanz 56f.
Reichsbankexamen 394f.
Reichsbank im Kriege
386.
Reichsbank ist keine Aktiengesellschaft
 54.
Reichsdepositenbank 561 f.
Reichshauptkasse 264,
Reichskassenscheine 57.
— als Notendeckung 221 f.
Reichstags - Resolutionen
betr, Aufsichtsamt für
Bankwesen 538f.
Reklame 346f,
Rembourscredit 499f.
Remboursgeschäft 361.
Remissiers 519.
Reports 361, 522f.
Reserve City-Banken, Depositendeckung
 108f,
Reservefonds, Anlage in
Staatsanleihen 566.
— der Notenbanken 261.
— der Reichsbank 59.
Revisionen 325 f.
Revolverpresse 351f.,
s5If.

34
        <pb n="595" />
        Rubel, Herabsetzung des
Wertes 168.
Rubelspekulation 167.
Run 351, 550f.
Rupienkursregulierung seitens
 der Deutsch-Ostafrikanischen
 Bank 93.
Russische Goldproduktion
169.
Russischer Bankausweis
173£.
RussischeReichsbank 163f,
Russische Wechsel, lange
Laufzeit 170.

Sächsische Bank 82f,
Safety fund system 182,
Saisonkredite 337.
Schaaffhausenscher Bankverein
 277f., 288,
— Übernahme durch die
Disconto-Ges, 433,
Schatzanweisungen, Kauf
vom Reiche 266f,
— Verkaufdurch d,Reichs:
bank 247f.
Scheckbuch, Aushändigung
an Unbekannte 322,
Scheckvereinigung 259.
Schlagschatzermäßigung
256.
Schlußnotenstempel 430f.
Schweizerische Notenbanken
 232,
Sicherheitspolitik 317 f.
Sicherungshypothek 368.
Siebentagewechsel der
Bank von England 135.
Silbermünzen in Deutschland
 223.
Silberreserve für außerordentliche
 Bedürfnisse
223.
Societe Centrale des Banques
 de Province 461.
Societe generale des Pays-Bas
 274f.
Sonntagsarbeit im Bankgewerbe
 401If,
Sozialpolitik der Banken
388f,
Spargelder 342f., 374f.,
547.
Sparkassengelder, Anlage
565f,

Sparkassen im Kriegsfalle
384.
Spekulation 518f,
— d. Bankbeamten 329.
Spekulative Gründer 4091.
Staatenbanken in Amerika
185 f.
Staatliche Bankinstitute
394.
Staat und Notenbanken
263.
Staatsanleihen, zwangs:
weise Anlage der De
positengelder in St. 565,
Städtische Bank in Breslau
 43.
Stahlwerksverband 433.
Statistik der fremden Gelder
 353f.
Stempelvereinigung 476.
Steuergesetzgebung 43of,
Stille Reserven 295,
Streik der Bankbeamten
415.
Stückzinsenberechnung
519f.
Submissionsverfahren des
Publikums 469.
Suffolk-System 183,
Sylvesteraufputz der Bi
lanzen 270,

Tantiemen 305 f.
Terrainspekulationen 290
Tips 329.
Tochtergesellschaften 442
Trapeziten 15.
Treasury bills 148.
Trustgesellschaften in
Amerika 186 f,

Übernahme eines bestehenden
 Geschäftes 435 f,
Überseebanken 500f.
Überseehandel, Förderung
498£,
Ultimodarlehen bei der
Reichsbank 530.
Umbuchungen behufs Bi
lanzverschönerung 369
Umgründungen 484f.
Umsatz- und _Betriebskosten
 304.
Umschlagsdauer und Bankbetrieb
 204,

Unentgeltliche Dienstleistungen
 d, Banken 469,
United States Steel Corporation
 433.
Unterbietungen 469{f-Urlaub
 der Bankbeamten
402.

Verein. der Bankbeamten
in Berlin 403f.
Verein deutscher Banken
476.
Vereinigung von Privatfirmen
 461 f,
Vermögens - Verwaltungsbanken
 559f,
Verpfändung fremder Effekten
 375.
Versicherungskassen der
Bankbeamten 401.
Verstaatlichung d, Reichsbank?
 270f,
Vertrauenspolitik 346f,
Vertretung in Generalversammlungen
 484.
Veruntreuungen 317f.
Verzinsliche Depositen
nimmt die Reichsbank
nicht an 56I1f,
Volkswirtschaftliche Liquidität
 532f,
Volontäre im Bankbetrieb
392,
Vorkaufen der Bankbeamten
 329.

Währungspolitik s, Goldpolitik

Warenabteilungen d. Banken
 297.
Warenhausprinzip 470.
Warenkredit, Ersatz durch
Bankkredit 506.
Warenlombard bei der
Reichsbank 67.
Warrants-Beleihung durch
die Russische Staatsbank
 171.
— Diskontierung durch
die Österr,- ungarische
Bank 108f.
Wechselbestände der
Reichsbank 58,
— in den Bankbilanzen 367
Wechsellombardierungen

z3 4
        <pb n="596" />
        der deutschen Privatnotenbanken
 240f.
— der Reichsbank 66.
Wechselnegotiationskredit
503,
Wertpapiere, Verfügung
über fremde W. 375,
Wertpapier-Handel 515 f.
Window dressing 370.
Wirtschaftliche Verwendung

 der fremden Gelder
 332f,
Wochenausweise s. Bankausweise,

Württembergische Notenbank
 8a.

Zahlungsvermittelung257f.
Zehnprozentige Barreserve
66 f.

Zentralzulassungsstelle
513£,
Zinsfreie Vorschüsse bei
Goldimporten 255.
Zulassungsstellen 512f,
Zulassung zum Börsenhandel
 517f.
Zwangsfusion 438.
Zweimonatsbilanzen 357f,
Zweireservesystem 575f,

Druck von Poeschel &amp;amp; Trepte in Leipzig,
        <pb n="597" />
        ice
OA

FM
EP
        <pb n="598" />
        VERLAG VON CARL ERNST POESCHEL, LEIPZIG

DAS BANKGESCHÄFT

Ausführliche Darstellung der Technik der Bank- u. Börsengeschäfte,
Schilderung der Organisation einer Großbank, eines Provinzialbankgeschäftes
 usw. — Verkehrstechnik und Betriebseinrichtungen

„on Dr. GEORG OBST

35 Bogen, Geheftet M 12.—, elegant gebunden M 13.50

Wohl selten hat ein Werk auf diesem Spezialgebiete derartig überall
freudige Aufnahme und lebhafte Zustimmung gefunden, wie das hier
angezeigte neue Buch von Dr. Georg Obst, dem bekannten Hochschullehrer
und erfahrenen Bankpraktiker, das wenige Monate seit seinem Erscheinen
bereits zum Gemeingut und notwendigen Rüstmittel aller derer geworden
ist, die sich mit Fragen des Bank- und Börsenwesens zu beschäftigen
haben. Praktiker und Theoretiker stimmen überein, daß es sich hier um
ein grundlegendes Werk, um das klassische Buch des Bankwesens
handelt. das jeder Gebidete besitzen muß.

AUS EINIGEN BESPRECHUNGEN:
Bankbeamten-Zeitung: Obst ist als hervorragender Banktheoretiker
 bekannt, hat das Bankgeschäft von der Pike auf in allen seinen
Stadien kennen gelernt, und in seiner Eigenschaft als Direktor ist er mit
allen Zweigen des Handels und der Industrie in enge Berührung gekommen,
so daß er Gelegenheit hatte, auch deren Bedürfnisse nach allen Richtungen
 hin kennen zu lernen,
DerBankbeamte: Schon vor einigen Monaten hatten wir Gelegenheit,
auf dieses neueste Buch von Obst hinzuweisen. Wir tun dies heute noch
einmal, weil sich inzwischen diese Veröffentlichung, infolge ihrer Reichhaltigkeit
 und außerordentlich leichtfaßlichen Darstellungssweise in allen
Kreisen Freunde erworben hat.

Berliner Tageblatt: Das Buch schöpft aus der Praxis, in der der Verfasser
 viele Jahre hindurch tätig war, und bringt zahlreiches bisher noch
nicht veröffentlichtes Material. Dem Fachmann, wie dem Laien wird eine
wertvolle Studie geliefert, die ihm gestattet. sich in alle Zweige des Bankfaches
 hineinzuarbeiten.
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        VERLAG VON CARL ERNST POESCHEL, LEIPZIG

Die Bank, Berlin: Das neue Buch gibt dem Fachmann wie dem
Laien eine Fülle von Anregungen, Als Praktiker und Theoretiker ist der
Verfasser in der Lage, das Thema erschöpfend zu behandeln, neue Anregungen
 zu geben oder sachgemäße Kritik zu üben.
Österreichische Handelsschulzeitung, Wien: Obst ist jedem
Handelswissenschaftler genügend bekannt durch seine ausgezeichneten
Arbeiten über das Bank- und Börsenwesen. Er ist vor allen anderen
dazu berufen, hierüber zu schreiben, da nicht gleich ein Zweiter wie er
in Theorie und Praxis gleich gut bewandert ist. Das Buch wird von
allen Vertretern der Privatwirtschaftslehre aufs freudigste begrüßt werden,
vermittelt es doch in gründlicher Weise einen der wichtigsten Zweige
dieser Wissenschaft, ;

Deutsche Rechtsanwalts-Zeitung, Mainz: Die für den werdenden
 Bankier zu wirklich ernster Einarbeitung in seinem Spezialfach,
für den gewordenen zu dauernder Fortbildung und Ratserholung geeigneten
 Bücher sind nicht zahlreich, und darum ist das Erscheinen eines
neuen, groß angelegten und mit Sachkenntnis und Verständnis durchgeführten
 Werkes dieses Gebietes mit Freude zu begrüßen,
Max Fürst in der Zeitschrift für Handelsw. und Handelspraxis:
 Der verdienstvolle und fruchtbarste Schriftsteller auf dem Gebiete
des Bankwesens hat mit der vorliegenden Arbeit die Bankliteratur wiederum
 mit einem wertvollen Werk bereichert. Man merkt dem Werke an,
und dies zeichnet es vor ‚vielen andern Werken, die denselben Stoff
behandeln, vorteilhaft aus, daß es ein erfahrener Fachmann verfaßt hat.
Dabei ist der neuzeitliche Bankbetrieb so umfassend dargestellt, wie in
keinem Werke der deutschen und ausländischen Bankliteratur.,
Kölnische Zeitung, Köln: Der Verfasser versteht es, eine für die
Theorie wie für die Praxis sehr wertvolle Darstellung unseres Bankwesens
 zu geben, die sicherlich die ihr gebührende Beachtung finden wird.
Der Tag, Berlin. Das Wichtige ist, daß alle diese Dinge unter
einem neuen Gesichtspunkt gezeigt werden, und daß das Bemühen des
Verfassers, möglichst Vieles und möglichst gut Begründetes zu sagen, sich
erfolgreich durchgesetzt hat, Was sich im Gebiet der Geldverarbeitung
vollzieht, kann man nur verstehen, wenn man Einblick in das Fabrikationsgetriebe
 gewinnt — und diese Kenntnis vermittelt das Obstsche
Buch in sehr guter Weise.

Leipziger Tageblatt: Die bis in die kleinsten Details gehende
Darstellung 1äßt infolge ihres instruktiven Charakters das Buch auch für
Lehrzwecke als besonders geeignet erscheinen.
Blätter für Genossenschaftswesen, Berlin: .,. Es kann das
Studium des Obstschen Werkes nur dringend empfohlen werden.
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        VERLAG VON CARL ERNST POESCHEL, LEIPZIG

BÜCHER VON DR.GEORG OBST

DAS BUCH
DES KAUFMANNS
herausgegeben unter Mitwirkung bedeutender Fachleute
der Praxis und Wissenschaft
4, verbesserte u. vermehrte Aufl. (11.—16. Tausend)
2 Bände, In Leinen M 24.—, in Halbleder M 28.—

Die Hauptabschnitte: Berufsbildung des Kaufmanns — Wirtschaftsund
 Handelsgeschichte — Grundzüge der Nationalökonomie — Handelslehre
 — Geld-, Bank- und Börsenwesen — Handels-, Verkehrs- und Wirtschaftsgeographie
 — Warenkunde — Buchführung — Kaufmännisches
Rechnen — Korrespondenz des Kaufmanns — Kontorarbeiten — Recht
des Kaufmanns — Sachregister, zugleich ein Verzeichnis kaufmännischer
Fachausdrücke.

G E L D- 2
’
BANK- UND BÖRSENWESEN
7. verbesserte und vermehrte Auflage. (28.—32. Tausend)
Gr.-8°, 400 Seiten. Gebunden M 5.40
Aus dem Inhalt:
I, Geld und Geldsurrogate. Ursprung und Entwicklung des Geldes —
Funktionen des Geldes — Das Münzsystem — Die Währungsfrage — Wechsel,
Scheck, Anweisung, IZ, Banken und Bankgeschäfte: Geschichte des Bankwesens
 — Arten der Banken — Passivgeschäfte der Banken — Aktivgeschäfte
 der Banken — Die indifferenten Geschäfte der Banken —
Staatsinstitute — Organisation der großen ausländischen Notenbanken —
Volkswirtschaftliche Bedeutung des Kredit- und Bankwesens, II. Börse
und Börsengeschäfte ; Geschichte der Börse — Arten der Börsen — Organisation.
 der Börse — Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel —
Arten der an der Börse gehandelten Wertpapiere — Der Börsenauftrag
— Die Kurse — Arten der Börsengeschäfte — Arbitragen — Die wichtigsten
ansländischen Börsen — Wirtschaftliche Bedeutung der Börsen.
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        VERLAG VON CARL ERNST POESCHEL, LEIPZIG

BÜCHER VON DR. GEORG OBST
GRUNDZÜGE
ÖKONOMIE
Gebunden M 4,80. gr. 8°. 316 Seiten
Tonindustrie-Zeitung, Berlin: ‚.. Da nichts in der Obst’schen Nationalökonomie als bekannt
 vorausgesetzt wird, und bei aller Knappheit der Darstellung doch auf Klarheit und Verständlichkeit
 besonderer Wert gelegt worden ist, so fällt es dem Leser leicht, den Ausführungen bis in
die schwierigsten wirtschaftlichen Zeitfragen zu folgen, Das Buch dürfte deshalb von jedem mit
Nutzen gelesen werden, der sich mit volkswirtschaftlichen Fragen beschäftigen will...
WECHSEL- UND SCHECKKUNDE
Gebunden M 2.—, gr. 8°. 163 Seiten
5. verbesserte Auflage
Deutsche Volksstimme: Es ist mir in meiner kaufmännischen Praxis kein Buch zur Hand
gekommen, das diesen Gegenstand in gleich anschaulicher,ausführlicherunddochknapper
Form behandelt wie das vorliegende Buch, Ebenso vorzüglich zum Nachschlagen wie zur Einführung
in die verschlungenen Pfade des Wechselverkehrs empfiehlt sich das Buch zum Gebrauch auf jedem
Kontor, sowie zum Studium für die kaufmännische Jugend. Indem der Vorfasser gewissermassen
den Lebenslauf eines Wechsels vorführt, von seiner Entstehung an bis zu seinem Erlöschen mit
Allen seinen rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, bietet das Buch in leichtfasslicher Weise
alles, was über den Gegenstand überhaupt zu sagen ist, und möchte ich es allen,
die sich dafür interessieren, aufs wärmste empfehlen.

SCHECK, SCHECKVERKEHR
SCHECKGESETZ
Eine gemeinverständliche Darstellung
Gebunden 78 Seiten M1.20
DasBerlinerTageblatt schreibt:...eine eingehendeDarstellung desScheckverkehrs,
Obst geht aus von der geschichtlichen Entwicklung des Schecks, weist auf die volkswirtschaftlichen,
sowie privatwirtschaftlichen Vorteile hin, die durch die Ausgestaltung des Schecksystems entstehen,
hebt dabei besonders hervor, dass der Scheck, der bar an seinen Inhaber ausbezahlt wird, seinen
Beruf verfehlt habe und behandelt weiter in übersichtlicher, leicht verständlicher Weise die gesamte
Technik des Depositen-, Scheck- und Abrechnungswesens, Zum Schluss bespricht der Verfasser
die gesetzliche Regelung des Scheckverkehrs in Deutschland und erläutert an der Hand der einzelnen
 Paragraphen den Wortlaut des neuen Scheckgesetzes. Er hebt in sachlicher, selbst für
äen Laien leicht fassbarer Weise an der Hand von Beispielen die wichtigsten Momente klar hervor,
So wird das Buch, das nicht nur einen Kommentar, sondern zugleich ein Lehrbuch des Scheckwesens
Aarstellt, vielen willkommen sein,

BANKGESETZ UND MÜNZGESETZ
Gebunden M 2,50
Die Bestimmungen des im Wortlaut wiedergegebenen Bank- und Münzgesetzes
 werden anschaulich erläutert, und immer wird Bezug auf die
Praxis genommen, in der der juristisch und volkswirtschaftlich geschulte
Verfasser in leitender Stelle tätig gewesen ist.
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        VERLAG VON CARL ERNST POESCHEL, LEIPZIG

Sammlung von Unterrichtswerken
für Schulen und für die
kaufmännische Praxis

[. Band: Geld-, Bank- und Börsenwesen.
Von Bankdirektor Dr. Georg Obst. 7. umgearbeitete und vermehrte
 Auflage. (28. bis 32. Tausend.) 386 Seiten, geb. M 5.40.
Deutsche Handelskorrespondenz.
Von Oberlehrer J. Wenzely. 9. Auflage. (27. bis 30. Tausend.)
208 Seiten, geb. M 2.50,
Englische Handelskorrespondenz.
(Freie Übersetzung von Band II, englischen Verhältnissen angepaßt.)
Von J. Wenzely und M.d’Arcy. 158 Seiten, geb. M 2.50.
Kontorarbeiten und Geschäftsaufsätze.
Von]. Wenzely, Mit Formularmappe. 2. Auflage, (5. bis 8. Tausd.)
285 Seiten, geb. M 4.—.
Wechsel- und Scheckkunde.
Von Bankdir. Dr. Georg Obst. 4. Auflage. (14. bis 17. Tausend.)
163 Seiten, geb. M 2.—-Das
 Recht der Handelsgeschäfte und Handelsgesellschaften.
 Von Amtsrichter C, von Lewinski u, Dr. jur. GO. Sintenis,
 Syndikus d. Berliner Handelsgesellschaft. 236 Seit., geb. M4.—.
Grundriß der Handelswissenschaft.
(Handelsiehre und Handelskunde.) Von Direktor W. Wick
2. verbesserte Auflage. 332 Seiten, geb. M 4.80,
Amerikanische Buchführung.
Mit 2 zweifarbigen Tabellen-Beilagen. Von Prof. A, Schmid, k.k,
Regierungsrat. 3. vermehrte Auflage. (7. bis 9. Tausend.) 111 Seiten
geb. M 2.60. Übungshefte dazu. In Mappe: M 2.—,
Vereinfachte Deutsche Buchführung.
Von Prof. Andreas Heer. 119 Seiten, geb. M'2.—-Doppelte
 Buchführung.
Von F. Scubitz, k. k. Regierungsrat. 4. Auflage, (13, und 14.
Tausend.) 224 Seiten, geb. M 3.—
Grundzüge der Handels- und Verkehrsgeographie,
Von Prof. Dr. E. Deckert. 4. Auflage. 398 Seiten, geb. M 5.40.

N.

IL

IV.

Vi

VL.

VII.

VIL.

IX.

X. 2

XL.
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        VERLAG VON CARL ERNST POESCHEL, LEIPZIG

XIL Band: Leitfaden der Handelslehre,
Von Direktor W. Wick. 3. Auflage. 116 Seiten, geb. M 2.—,

XI.

XIV.

XV.

XVII.

XVIL

XVIL.

XIX.

X,

XXL

XXIL

XXI

XXIV.

XXV,

Lehrbuch der Bankbuchhaltung.
Von Heinrich Brosius, Bankbeamter, Zweite verbesserte Auflage.
258 Seiten und 6 Tabellen, geb. M 6.—.
Grundriß der allgemeinen Warenkunde.
Mit 75 Abbildungen in Schwarz- und Buntdruck. Von Prof, Dr.
G. Schreiber. 487 Seiten und 4 Tafeln, geb. M 5,—.
Französische Handelskorrespondenz.
(Freie Übersetzung von Band II, französ. Verhältnissen angepaßt.)
Von }. Wenzely und F. Le Bourgeois. 220 Seiten, geb, M 3.—.
Schwedische Handelskorrespondenz.
(Freie Übersetzung von Band HI, schwed. Verhältnissen angepaßt.)
Von J. Wenzely und D.Dahlgren. 196 Seiten geb. M 3.—
Export-Technik.
Von Professor Robert Stern. 2. Auflage. 288 Seiten, geb. M 4.50.
Grundzüge der Nationalökonomie,
Von Bankdirektor Dr. Georg Obst. 316 Seiten, geb. M 4.80.
Das deutsche Zollabfertigungsverfahren.
Von Handelslehrer Fr. Thiele, 104 Seiten, geb. M 2.20.
Bilanzen,
Von Direktor R. Hiemann. 63 Seiten und 2 Tabellen, 2. verbesserte
Auflage, geb. M 2.80.
Die Kontrax-Kolonnen-Buchhaltung.,
Von S. Simon. Mit vielen Tabellen, M 2.—
Theorie und Praxis der industriellen Selbstkostenberechnung,
 Von Diplom-Ingenieur C. M. Lewin, Or. 8°,
172 Seiten und 1 Tabelle. Geb. M 4.50.
Einführung in die Buchführung.
Von Bankdirektor Dr. Georg Obst. Gr. 8°, 175 Seiten und 1 Tabelle.
 Geb. M 3.-—
Die Organisation eines Fabrikkontores,
Von Direktor Rich. Hiemann. 19.—21. Tausend, Gr. 8°. 187 Seiten
und 3 Beilagen. Geb. M 4.50.
Industrielle Organisationspraxis,
Von Industrie-Revisor C. M, Lewin, Mit vielen Tab., 1405,, geb. M 5.50.
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