Die Handhabung der Bäckereiverordnung

Erster Berichterstatter: Hubertus Barko wski-Berlin, Vorsitzender
des Bundes der Berliner Grundbesitzervereine.

Meine Herren! Seit dem vergangenen Jahre hat sich bezüglich der
Bäckereiverordnung eine Anderung vollzogen. Die Behörde ist von
der Theorie zur Praxis übergegangen: am 12. Oktober 1908 ist in
Groß-⸗Berlin die langangedrohte Bäckereiverordnung in Kraft getreten,
und es haben nunmehr wir Berliner das kosten müssen, was einigen
von Ihnen, wie z. B. den Herren aus Schlesien schon im vorigen Jahre
nicht neu war. Nach den Versicherungen, die der Handelsminister und
nach ihm auch unser Polizeipräsident den Berliner Hausbesitzern gegen—
über oder besser gesagt, ihrer Vertretung, dem Bund der Berliner Gruͤnd—
besitzer⸗ Vereine, gegeben haben, konnte man erwarten, daß die Hand—
habung der Bäckereiverordnung sich so gestalten würde, daß die bestehenden
Werte möglichst respektiert werden würden. Leider ist diese Erwartung
nicht wahr geworden; denn kurze Zeit schon nach dem Inkrafttreten
der Bäckereiverordnung gingen die zuständigen Organe, d. h. die Beamten
der Gewerbepolizei, daran, den Buchstaben des Gesetzes zu erfüllen,
und außerordentlich zahlreich waren die Klagen von Hausbesitzern, die
bei unserm Bunde über das schematische Einschreiten der Gewerbe—
polizei einliefen.
Das Bedauerliche ist aber, daß die Behörde sich nicht darüber klar
zu sein scheint, welche ungeheuren Schädigungen die Bäckereiver—
ordnung den Grundbesitzern zufügt. Machen wir einmal einen plan—
mäßigen Überschlag für Berlin. Nehmen wir, um ganz niedrig zu be—
werten, den Mietpreis einer Bäckerei mit nur durchschnittlich 2000 Mark
an. Sollen nun die zugehörigen Kellereiräumlichkeiten angesichts der
Bäckereiverordnung nicht mehr benutzt werden dürfen, so würde die
Vermietung des Ladens und Zubehör an irgendeine andere Branche,
wie z. B. Grünkramhandlung, Milchgeschäft, wenn überhaupt möglich,
nur noch 1500 Mark im Höchstfall bringen; der Ausfall beträgt also ca.
1000 Mark, mit 426 Prozent kapitalisiert, würde das Grundstück einen
Minderwert von ca. 20000 Mark haben. In Berlin existieren rund
2000 Bäckerei⸗Betriebe; da nun rund 75 Prozent davon betroffen werden,
so ergibt sich ein Schaden von 1500 20 000 Mark — 30 Millionen Mark,
um die der Grundbesitz entwertet wird.
Ich will Sie nicht mit Zahlen langweilen, aber einen Fall möchte
ich Ihnen als klassisches Beispiel denn doch anführen. In meiner Gegend